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Solvency and Financial Condition Report (SFCR) 22. Mai 2018

Solvency and Financial Condition Report (SFCR)€¦ · einem Bestandsschaden kumulierenden Akzeptes an dem Groschaden MOPUstor mit TEUR 800 belastet. Da sich darber hinaus der Erwerb

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Solvency and Financial Condition Report

(SFCR) 22. Mai 2018

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Inhalt

INHALT ................................................................................................................................................. 2

ABBILDUNGSVERZEICHNIS .............................................................................................................. 4

TABELLENVERZEICHNIS ................................................................................................................... 5

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................ 6

ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................ 7

A. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND GESCHÄFTSERGEBNIS ..................................................... 10

A.1 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ................................................................................................................. 10 A.2 VERSICHERUNGSTECHNISCHES ERGEBNIS .................................................................................... 16 A.3 ANLAGEERGEBNIS ....................................................................................................................... 18 A.4 ENTWICKLUNG SONSTIGER TÄTIGKEITEN ....................................................................................... 19 A.5 SONSTIGE ANGABEN .................................................................................................................... 20

B. GOVERNANCE-SYSTEM ........................................................................................................ 21

B.1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM GOVERNANCE-SYSTEM ...................................................................... 21 B.2 ANFORDERUNGEN AN DIE FACHLICHE QUALIFIKATION UND PERSÖNLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT ............ 28 B.3 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM (EINSCHLIEßLICH ORSA) .................................................................. 30 B.4 INTERNES KONTROLLSYSTEM ....................................................................................................... 39 B.5 FUNKTION DER INTERNEN REVISION.............................................................................................. 41 B.6 VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE FUNKTION ................................................................................ 42 B.7 OUTSOURCING ............................................................................................................................ 43 B.8 SONSTIGE ANGABEN .................................................................................................................... 45

C. RISIKOPROFIL ........................................................................................................................ 46

C.1 VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO ......................................................................................... 47 C.2 MARKTRISIKO .............................................................................................................................. 49 C.3 KREDITRISIKO .............................................................................................................................. 53 C.4 LIQUIDITÄTSRISIKO ...................................................................................................................... 53 C.5 OPERATIONELLES RISIKO ............................................................................................................. 54 C.6 ANDERE WESENTLICHE RISIKEN ................................................................................................... 56 C.6.1 STRATEGISCHES RISIKO ........................................................................................................... 56 C.6.2 REPUTATIONSRISIKO................................................................................................................. 57 C.7 SONSTIGE ANGABEN .................................................................................................................... 58

D. BEWERTUNG FÜR SOLVABILITÄTSZWECKE .................................................................... 64

D.1 VERMÖGENSWERTE ..................................................................................................................... 64 D.2 VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN ......................................................................... 77 D.3 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN .................................................................................................... 85 D.4 ALTERNATIVE BEWERTUNGSMETHODEN ........................................................................................ 87 D.5 SONSTIGE ANGABEN .................................................................................................................... 87

E. KAPITALMANAGEMENT ........................................................................................................ 88

E.1 EIGENMITTEL ............................................................................................................................... 88 E.2 SOLVENZKAPITALANFORDERUNG UND MINDESTKAPITALANFORDERUNG .......................................... 94 E.3 VERWENDUNG DES DURATIONSBASIERTEN UNTERMODULS AKTIENRISIKO BEI DER BERECHNUNG DER

SOLVENZKAPITALANFORDERUNG ........................................................................................................ 96 E.4 UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DER STANDARDFORMEL UND INTERNEM MODELL .................................. 96

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Inhalt

E.5 NICHTERFÜLLUNG DER MINDESTKAPITALANFORDERUNG UND DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG 96 E.6 SONSTIGE ANGABEN .................................................................................................................... 97

APPENDIX I – QUANTITATIVE REPORTING TEMPLATES (QRTS) .............................................. 98

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Organisationsstruktur der DARAG .................................................................................... 8 Abbildung 2: Stellung der DARAG AG innerhalb DARAG Group Ltd. .................................................. 13 Abbildung 3: “Three Lines of Defence”-Modell ...................................................................................... 23 Abbildung 4: Risikomanagementprozess .............................................................................................. 31 Abbildung 5: Risikominderungs- und Kontrollmaßnahmen ................................................................... 32 Abbildung 6: ORSA Prozess ................................................................................................................. 34 Abbildung 7: Integration des ORSA-Prozesses in den Geschäfts- und Risikostrategie-Prozess ......... 38 Abbildung 8: Integration der Risikobewertung im Outsourcing-Prozess ............................................... 44 Abbildung 9: Das Risikoprofil der DARAG ............................................................................................ 46 Abbildung 10: Die übergreifende Risikoexponierung der DARAG ........................................................ 46 Abbildung 11: Risikoexponierung versicherungstechnisches Risiko .................................................... 48 Abbildung 12: Risikoexponierung Marktrisiko ....................................................................................... 50 Abbildung 13: Solvenzquote, SCR und MCR 2017 ............................................................................... 95

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Tabel lenverzeichnis

Tabelle 1: Eigenmittel und Bedeckungsquoten ....................................................................................... 9 Tabelle 2: Verbundene Unternehmen ................................................................................................... 13 Tabelle 3.1: Versicherungstechnische Rückstellungen nach Geschäftsbereichen............................... 14 Tabelle 3.2: Versicherungstechnische Rückstellungen nach Regionen ............................................... 14 Tabelle 4: Aufwendungen nach Geschäftsbereichen - Direktgeschäft und proportionale Rückversicherung .................................................................................................................................. 17 Tabelle 5: Aufwendungen nach Geschäftsbereichen – Akzeptierte nichtproportionale Rückversicherung ............................................................................................................................................................... 17 Tabelle 6: Anlageergebnis ..................................................................................................................... 18 Tabelle 7: Zusammensetzung sonstiger Erträge/Aufwendungen ......................................................... 19 Tabelle 8: Aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats ..................................................................... 21 Tabelle 9: Aktuelle Zusammensetzung des Vorstands ......................................................................... 22 Tabelle 10: Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen der Gruppe und nahestehenden Personen und Unternehmen .................................................................................................................................. 27 Tabelle 11: “Fit & Proper” Anforderungen für die Schlüsselfunktionen der DARAG ............................. 29 Tabelle 12: Liste ausgelagerter Aktivitäten ........................................................................................... 45 Tabelle 13: Risikosubmodule Marktrisiko .............................................................................................. 49 Tabelle 14: Risikoexponierung Kreditrisiko ........................................................................................... 53 Tabelle 15: Risikosubmodule Operationelles Risiko ............................................................................. 54 Tabelle 16: Risikoexponierung Operationelles Risiko ........................................................................... 55 Tabelle 17: Risikosubmodule Strategisches Risiko .............................................................................. 56 Tabelle 18: Übersicht Vermögenswerte ................................................................................................ 66 Tabelle 19: Übersicht Versicherungstechnische Rückstellungen ......................................................... 77 Tabelle 20: Anteile RV an den versicherungstechn. Rückstellungen ................................................... 82 Tabelle 21: Überleitung HGB – Solvency II ........................................................................................... 83 Tabelle 22: Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................. 85 Tabelle 23: Abzugsposten Eigenmittel .................................................................................................. 90 Tabelle 24: Eigenmittelbestandteile ...................................................................................................... 91 Tabelle 25: Ausgleichssaldo .................................................................................................................. 92 Tabelle 26: nachrangige Verbindlichkeiten ........................................................................................... 92 Tabelle 27: Eigenmittelbestandteile SCR und MCR ............................................................................. 93

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Abkürzungsverzeichnis

Anschaffungs- und Herstellungskosten AHK Asbest / Pollution / Medical Hazard APH Basic Solvency Capital Requirement (Basissolvenzkapitalanforderung)

BSCR

DARAG Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs-AG

DARAG

Deutsche Aktuarvereinigung DAV European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA Handelsgesetzbuch HGB Haftpflicht-Unfallrenten HUR In Höhe von i.H.v. In Verbindung mit i.V.m. Incurred but not enough reserved IBNeR Incurred but not reported IBNR Incurred but not yet reported IBNyR International Accounting Standard IAS International Financial Reporting Standards IFRS Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung KH Line of Business LoB Minimum Capital Requirement (Mindestkapitalanforderung)

MCR

Net Asset Value NAV Own Risk and Solvency Assessment (Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung)

ORSA

Protection and Indemnity P&I Rückstellungsabzinsungsverordnung RückAbzinsV Solvency Capital Requirement (Solvenzkapitalanforderung) SCR Undertaking Specific Parameter (Unternehmensspezifische Parameter)

USP

Versicherungstechnische Rückstellungen vt. RST zum Beispiel z.B.

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Zusammenfassung

Der vorliegende Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) der DARAG Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs-AG (DARAG) wurde im Rahmen der Berichts- und Offenlegungsverpflichtungen, die sich insbesondere aus Art. 51 der Solveny II Richtlinie und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/35 ergeben, erstellt. Er richtet sich an die Öffentlich-keit. Seine inhaltliche Struktur und die zu berichtenden Informationen sind aufsichtsrechtlich vorgegeben.

Geschäftsmodel l der DARAG

Die DARAG Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs-AG (DARAG) ist ein Spezial-versicherer für Run-off und das erste deutsche Versicherungsunternehmen, das sich bereits 2009 darauf spezialisiert hat, Rückstellungen für weitgehend inaktives Geschäft von Erst- und Rückversicherungsunternehmen in die eigene Bilanz zu übernehmen. Das Kerngeschäft der DARAG ist die Ablösung von Versicherungsbeständen in den Nicht-Lebens-Sparten. Vorbhal-tlich der Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ersetzt die DARAG das ab-gebende Unternehmen als Risikoträger und übernimmt alle Pflichten und Rechte aus den be-troffenen Versicherungsverträgen.

Die DARAG ist Bestandteil der DARAG Group Limited. Die DARAG Group hat den Anspruch, ihre Kunden durch einen multilingualen, multikulturellen und interdispziplinär kompetenten Auftritt ihrer Mitarbeiter bestmöglichst zu beraten und kann dabei auf 67 Jahre Unterneh-menserfahrung im Versicherungsgeschäft, verbunden mit der Expertise, Bestände zu bewer-ten, zu strukturieren und zu transferieren, zurückgreifen.

Wesent liche Geschäftsvorfälle und Ereignisse in 2017

Die DARAG hat als Spezialversicherer im europäischen Run-off-Markt im Geschäftsjahr 2017 ihre erste Transaktion außerhalb der Kernmärkte getätigt: Sie übernimmt als Rückversicherer für ein Unternehmen in Israel das Risiko, dass die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in der Sparte Kraftfahrzeug-Haftpflicht nicht ausreichend bemessen sind.

Mit der Transaktion in Israel übernahm die DARAG einen Bestand, für den eine separate Ri-sikoabsicherung über einen Ring-Fenced Fund in Form eines Letter of Credit (LC) erforderlich war. Eigenmittel aus einer solchen Form der Besicherung stehen nur dem Versichertenkollek-tiv dieses Bestandes zur Verfügung und dürfen nur für die Risiken aus diesen Portfolio ange-rechnet werden. Außerdem darf ein Ring-Fenced Fund maximal mit dem Wert des Risikoka-pitalbedarf (SCR) für den besicherten Bestand in die Berechnung der Bedeckung gemäß Sol-vency II eingehen. Daher ist seit der SCR-Ermittlung für das 4.Quartal 2017 eine Segregation des Gesamtbestandes der DARAG in das israelische Portfolio und den Restbestand erforder-lich. Dies führte einerseits zu einer Erhöhung des Risikokapitalbedarfs (aufgrund der geringe-ren Diversifikation) und andererseits zu einer Verringerung der anrechenbaren Eigenmittel.

Eine positive Wirkung hatte die Transaktion in Israel auf das Kapitalanlageergebnis. Aus De-potforderungen, die im Wesentlichen aus diesem Geschäft resultieren, wurden in den letzten beiden Quartalen 2017 Erträge in Höhe von TEUR 615 erzielt.

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Das Rückversicherungsportfolio EGGIS ist im Geschäftsjahr durch die Nachmeldung eines mit einem Bestandsschaden kumulierenden Akzeptes an dem Großschaden MOPUstor mit TEUR 800 belastet.

Da sich darüber hinaus der Erwerb eines schwedischen Versicherungsunternehmens (Portfo-lio Ikarus) in das Geschäftsjahr 2018 verlagerte, blieb das Ergebnis für das Berichtsjahr 2017 hinter den Erwartungen zurück.

Risikoprof il / Hauptrisiken

Das Risikoprofil der DARAG ist geprägt durch die Übernahme versicherungstechnischer Risi-ken, entsprechend ihrem Kerngeschäft insbesondere Risiken aus der Sparte Nicht-Leben. Als Unternehmen ist die DARAG den Marktrisiken der Versicherungsbranche sowie dem Kredit- und Liquidationsrisiko ausgesetzt. Die Reputation bei Kunden und Geschäftspartnern ist für die DARAG von existenzieller Bedeutung, daher ist das Risikomanagement auch darauf aus-gerichtet, Reputationsrisiken zu vermeiden. Eine geringe Risikotoleranz besteht auch gegen-über strategischen und operationellen Risiken. Dies gewährleisten vor allem die klare Struktur der Betriebsorganisation und kontinuierliche Marktbeobachtungen.

Governance-System der DARAG

Die DARAG unterhält eine flache und funktionelle Verwaltungshierarchie mit klar definierten Zuständigkeiten. Der Vorstand der DARAG besteht aktuell aus drei Personen, die durch den Aufsichtsrat ernannt und überwacht werden. Von den vier Schlüsselfunktionen, die in Abbil-dung 1 dunke hervorgehoben sind, sind seit April 2018 drei durch Mitarbeiter der DARAG be-setzt. Die interne Revision wurde an KPMG ausgelagert. Die betriebliche Organisation ist da-rauf ausgerichtet, Prozesse und Informationswege zu optimieren.

Executive Board

OperationsBusinessOrganisation

Clients,Markets &

Partnerships

Risk Management

HumanResources

LegalDepartment

Accounting & Controlling

Actuarial PortfolioManagement /

M&A

CentralOffice

Key Functions (report directly to the Executive Board)

Internal AuditIndependent Risk

Management ActuarialCompliance

Investments

ABBILDUNG 1: ORGANISATIONSSTRUKTUR DER DARAG

Ergebnis der Solvenzberechnungen

Die DARAG verfügt über eine solide Ausstattung mit Eigenmitteln, die sowohl die Bedeckung der übernommenen Risiken als auch ausreichende Mittel für die Erweiterung des Geschäfts sicherstellen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 belaufen sich die anrechenbaren Basisei-genmittel auf TEUR 32.314.

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Die nach der Standardformel berechnete Solvenzkapitalanforderung (SCR) beläuft sich auf TEUR 17.359 und die ermittelte Mindestkapitalanforderung (MCR) beträgt TEUR 4.378.

Damit beträgt die Solvency II Quote am 31.12.2017 186 % und war zu jedem Zeitpunkt im vergangenen Geschäftsjahr sowohl regulatorisch als auch bezogen auf die interne Zielgröße von 122% angemessen.

Die verfügbaren Eigenmittel zur Deckung der SCR und MCR bestehen ausschließlich aus Tier 1 Eigenmitteln.

in TEUR 31.12.2017 31.12.2016 01.01.2016 Own Funds 32.314 39.240 38.842

Tier 1 32.314 38.341 38.842 Tier 2 Tier 3 899 SCR 17.359 19.802 26.088 MCR 4.378 6.332 7.759 Solvency ratio 186% 198% 149%

TABELLE 1: EIGENMITTEL UND BEDECKUNGSQUOTEN

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A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis

A.1 Geschäftstät igkeit

Die DARAG gehört als Spezialversicherversicherer für Run-off zu den Pionieren in diesem rasch wachsenden Marktsegment der Versicherungswirtschaft. Im Jahr 2017 hat der europä-ische Run-off-Markt ein signifikantes Wachstum hinsichtlich der Anzahl sowie Reservevolu-men von Transaktionen gezeigt. Wie die jüngste Marktstudie von PwC (siehe „Global Insu-rance Run-off Survey“) vom Januar 2018 zeigt, hat sich das Marktpotenzial für Run-off in Eu-ropa auf EUR 275 Mrd. erhöht. Ausgelöst durch die Implementierung des Solvency II-Regimes am 1. Januar 2016 sowie einem starken Fokus auf Kapitaleffizienz und Altlasten-Management hat eine steigende Anzahl von kontinentaleuropäischen (Rück-)Versicherern ihre Bestände als Run-off deklariert.

Angesichts der aktuellen und absehbaren Situation am Kapitalmarkt, d.h. die anhaltende Nied-rigzinsphase, gehen wir nicht von einer deutlichen Veränderung der laufenden Erträge aus Kapitalanlagen neben den aus bereits abgeschlossen Transaktionen resultierenden Effekten aus. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die derzeitige Anlagepolitik kapitaleffizient gestaltet ist, um Spielräume für ertragsreiches Wachstum im Kerngeschäft zu ermöglichen.

Seit 2015 ist die DARAG Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs AG wesentlicher Bestandteil einer durch sie ins Leben gerufenen Versicherungsgruppe, wodurch wir unser Dienstleistungsangbot gegenüber unseren Zielkunden angesichts der regulatorischen Mög-lichkeiten und Anforderungen entscheidend erweitern konnten. Neben dem deutschen Risiko-träger stehen der Gruppe eine „Protected Cell“-Versicherung und ein italienischer Risikoträger zur Verfügung, um den Kundenwünschen und den lokalen regulatorischen Anforderungen besser entsprechen zu können und damit zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten zu erschlies-sen.

Kern unserer Leistung und unser maßgebliches Produkt ist die „versicherungstechnische Fi-nalität“ in den Nicht-Lebens-Sparten, welche wir durch drei alternative Transaktions-Instru-mente erreichen: Übernahme von Versicherungsbeständen als Risikoträger, der den bisheri-gen Versicherer ersetzt, Übernahme von Gesellschaften oder strukturierte Rückversiche-rungslösungen, die das Vertrags- und Leistungsverhältnis des Versicherers gegenüber Kun-den und Leistungsempfängern unberührt lassen, da das rückversicherte Unternehmen seine Ansprüche gegenüber der DARAG geltend macht.

Bei der Übernahme der Versicherungsbestände transferiert der abgebende Versicherer alle Verträge, inklusive aller Rechte und Verpflichtungen auch aus noch zu erwartende Schaden-meldungen an einen spezialisierten Versicherer. Mit dieser Lösung werden die technischen Versicherungsrückstellungen inklusive der Spätschaden- und eventuell vorhandenen Schwan-kungsrückstellungen gemeinsam mit den bedeckenden Vermögenswerten von einem Versi-cherer zu einem anderen übertragen. Transfers innerhalb der EU werden von entsprechenden gesetzlichen Anforderungen aller Mitgliedsstaaten reguliert und unterliegen der Genehmigung durch die jeweils betroffenen Aufsichtsbehörden, die angehalten sind, die Interessen der An-spruchsberechtigten zu berücksichtigen.

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Mit der Retrospektiven Rückversicherung oder auch „Loss Portfolio Transfer" (LPT) wird eine Bestandsübertragung durch einen Rückversicherungsvertrag simuliert. Die Bruttoreserven des abgebenden Versicherers werden vollständig und im Nachhinein rückversichert und somit „netto" eliminiert. Mit einem „Adverse Development Cover" (ADC) werden alle Risiken, die noch nicht in den Reserven abgebildet sind, neutralisiert. Eine Kombination von LPT und ADC kommt wirtschaftlich einer Bestandsübertragung gleich, stellt aber keine juristische Finalität dar, da der zeichnende Risikoträger nach wie vor das Ausfallrisiko aus Rückversicherung trägt.

Ist ein Rechtsträger (z. B. eine Tochtergesellschaft) vollständig im Run-off, so kann das inak-tive Geschäft durch Verkauf des gesamten Rechtsträgers übertragen werden. Sofern die er-worbene Gesellschaft nicht als zusätzlicher Risikoträger genutzt werden soll, findet in der Re-gel eine gruppeninterne Übertragung der Verpflichtungen und Rechte aus den Versicherungs-verträgen innerhalb der DARAG-Gruppe mit dem Ziel statt, das Unternehmen nach Rückgabe der Lizenzen zu liquidieren oder ohne Altlasten an interessierte Investoren zu veräußern.

Mit diesen Lösungen ermöglichen wir unseren Kunden sich auf das aktive Kerngeschäft zu konzentrieren, Nachfolgeregelungen bei Fachpersonal effizienter zu gestalten, komplexe Mig-rationsvorgänge bei technologischen Umstellungen zu verschlanken und nicht zuletzt die Pas-sivseite („liabilities“) ihrer Bilanz zu entlasten.

Als primäre Unternehmensziele der DARAG gelten die Aufrechterhaltung des Geschäftsbe-triebs durch umsichtige Analyse der potentiellen Geschäftsmöglichkeiten, effizientes Kapital-management, geprägt durch nachhaltige Rendite für die Aktionäre und kostenoptimierte Kapi-talstruktur, sowie das Angebot an attraktiven Anreizen für die übrigen Stakeholder. Die Kapi-talstruktur wird mit Blick auf die finanzielle Lage und das Marktpotential laufend überwacht.

Die Herausforderungen des Versicherungsmarktes sorgen für ein stetiges Wachstum der Transaktionsmöglichkeiten für die DARAG. Aus diesem Grund strebt die DARAG im kommen-den Geschäftsjahr ein deutliches Wachstum ihrer versicherungstechnischen Bruttorückstel-lungen an. Daraus resultierend erwartet die DARAG eine weitere Verbesserung ihres Techni-schen Ergebnisses und somit eine Steigerung ihres Unternehmensgewinns.

Das Eigenkapital des Unternehmens stellt die Eigenmittel für die Aufrechterhaltung und Erwei-terung des Geschäftsbetriebes dar. Das Unternehmen unterhält, gemessen an seinen bereits eingegangenen Verpflichtungen und den regulatorischen Anforderungen, ein hohes Niveau an Eigenmitteln. Der Vorstand betrachtet die vorhanden Eigenmittel zum Ende des Berichtszeit-raumens für angemessen.

Seit dem 1. Januar 2016 ist das Unternehmen verpflichtet, im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Regeln, vorgegeben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin), regulatorische Eigenmittel bezogen auf die ausgeführte (Rück-) Versiche-rungstätigkeit einzuhalten. Das Unternehmen erfüllte seine regulatorischen Eigenkapitalanfor-derungen während der Berichtsperiode. Die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsbe-hörde BaFin beteiligt sich unter Federführung der MFSA am Kollegium der Aufsichtsbehörden im Rahmen der zusätzlichen Gruppenaufsicht.

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Kontaktdetails

Nationale Finanzaufsicht Abschlussprüfer

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Postfach 1253 53002 Bonn Fon: 0228 / 4108 - 0 Fax: 0228 / 4108 – 1550 E-Mail: [email protected] De-Mail: [email protected]

PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft Alsterufer 1 20354 Hamburg Deutschland Fon: +49 40 6378-1607 Fax: +49 40 6378-1055 E-Mail: [email protected]

Halter qual if iz ierter Betei l igungen und wicht ige verbundene Unternehmen

Die DARAG Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs AG ist der deutsche Risikoträ-ger der unmittelbaren Muttergesellschaft DARAG Group Limited, Ta’ Xbiex, Malta, die 100% der Anteile sowie der Stimmrechte hält. Es gibt keine Vereinbarung der Gewinn- und Ver-lustübernahme mit der DARAG Group Limited, die. DARAG Group Limited wird von der Malta Financial Services Authority (MFSA) beaufsichtigt:

Kontaktdetails

Gruppen-Aufsicht

Malta Financial Services Authority (MFSA) Notabile Road BKR3000 Attard Malta Fon: +356 2144 1155 Fax: +356 2144 1188

DARAG Group Limited ist eine Tochtergesellschaft der European Legacy Holdings Limited, die ihrerseits von der Keyhaven Growth Partners L.P. und der Keyhaven Growth Partners II L.P. gehalten wird. Das Management der Keyhaven Growth Partners L.P. und der Keyhaven Growth Partners II L.P. übernimmt die Keyhaven Capital Partners Limited, die als eine Ver-waltungsgesellschaft fungiert und die Anteile kontrolliert. Keyhaven Capital Partners ist ein unabhängiges Unternehmen mit Sitz in London, das auf Finanzanlagen spezialisiert ist. Das Unternehmen repräsentiert große langfristig orientierte Anleger Bereich der Verwaltung von Altersvorsorgerücklagen, wie Pensionsfonds. Die Investitionen erfolgen in Form von Partner-

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schaften, Secondary Buyouts und Direktinvestitionen. Keyhaven konzentriert sich auf Unter-nehmen mit langfristigem Wachstumspotenzial. Seit seiner Gründung hat Keyhaven Capital Partners Limited Investitionen von mehr als 1,6 Milliarden Euro vorgenommen.

Das folgende Diagramm veranschaulicht die Stellung der DARAG innerhalb der DARAG Group:

ABBILDUNG 2: STELLUNG DER DARAG AG INNERHALB DARAG GROUP LTD.

Verbundene Unternehmen

DARAG hält Beteiligungen (nach der Definition des Kontroll-Einflusses) an den folgenden ver-bundenen Unternehmen und Branchen. Die Beteiligungsquote sowie der Anteil gehaltener Stimmrechte werden untenstehend aufgeführt.

Name und Rechtsform Ort Unternehmens-art

Beteili-gungs-quote

Anteil Stimm-rechte

Osakeyhtiö IngoNord i.L. (Ingo-nord) Helsinki, Finnland Versicherung 100% 100%

DARAG Vermögens- und Verwal-tungs AG (DVV). Wedel, Deutschland Verwaltung 100% 100%

Veritas Rückversicherung Aktien-Gesellschaft in Liquidation Zug, Schweiz Rückversiche-

rung 100% 100%

TABELLE 2: VERBUNDENE UNTERNEHMEN

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Wesent liche Branchen und Regionen

Die DARAG betreibt sowohl das Versicherungs- als auch das Rückversicherungsgeschäft. Durch die Spezialisierung auf Run-off verzeichnet die DARAG keine regelmäßigen Beitrags-einnahmen mehr, daher werden hier zur Darstellung der Risikoexponierung die Brutto- und Netto-Reserven angegeben. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der DARAG liegt auf Transak-tionen mit Nichtleben-Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Rückstellungen nach wesentlichen Geschäftsbereichen

Versicherungstechnische Rückstellungen in T€ Brutto Netto

Gesamtes Versicherungsgeschäft 127.768 85.464

Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Unfallversicherung 522 463

Haftpflichtversicherung 5.068 2.706

Kraftfahrthaftpflichtversicherung 53.580 17.426

Feuer- und Sachversicherung 454 544

Transport- und Luftfahrtversicherung 3.751 3.217

Sonstige Versicherungen 472 210

Gesamt 63.847 24.566

In Rückdeckung übern. Versicherungsgeschäft

Gesamt 63.921 60.898

TABELLE 3: VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN NACH GESCHÄFTSBEREICHEN

Aufgrund ihres Geschäftsmodells konzentriert sich DARAG nicht auf ein bestimmtes Land. Das Geschäftsmodell der DARAG sieht eine paneuropäische Unternehmensstruktur vor, wel-che Run-off Aktivitäten in 27 Ländern ermöglicht. Zusätzlich wurde 2017 über eine Maklerver-bindung ein Rückversicherungsgeschäft in Israel getätigt.

Rückstellungen nach Regionen

VT Rückstellung nach Regionen in T€ Brutto Netto

Israel 41.976 41.976

Großbritanien 36.657 6.478

USA 22.379 18.755

Belgien 12.041 6.163

Deutschland 8.033 5.961

Rest Europa 6.119 5.567

Türkei 564 564

Gesamt 127.769 85.464

TABELLE 4: VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN NACH REGIONEN

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Signif ikantes Geschäft oder andere Vorkommnisse während des Berichtszeit-raums

Der Schwerpunkt der Aktivitäten für die DARAG Gruppe im Berichtsjahr 2017 lag auf dem Erwerb eines schwedischen Versicherungsunternehmens, welches allerdings erst im Jahr 2018 finalisiert wurde. Die DARAG AG unterstütze und förderte die Transaktion in Bezug auf Ressourcen und Abwicklungen. Nach Übertragung aller Versicherungsrisiken in den Branchen Haftpflicht (Haftung des Verkäufers von Immobilien für versteckte Mängel) sowie Invalidität infolge von Unfall und Krankheit mit teilweise noch auslaufenden aktiven Verträgen auf die DARAG AG, plant die Gruppe die Rückgabe der Versicherungslizenzen und die Abwicklung des erworbenen Unternehmens. Auch ein Weiterverkauf gehört zu den Optionen die derzeit geprüfte werden.

Des Weiteren hat die DARAG ihre erste Transaktion in Israel abgeschlossen, eine Retrospek-tive Rückversicherung in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Branche.

Ein besonderes Ereignis war außerdem die Senkung der Ogdenrate in Grossbritannien, ein Diskontsatz, der zur Berechnung von Personenschäden- und Unfallforderungen herangezo-gen wird. Dieser Entscheid hatte ausserordentliche finanzielle Folgen für den gesamten briti-schen Schaden- und Unfallversicherungsmarkt, sowie für Versicherungsunternehmen, die wie die DARAG im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Grossbritannien operativ tätig sind. Folge des nunmehr negativen Abzinsungssatzes ist, dass nachhaltig geschädigte Personen bei Ab-lösung der Ersatzansprüche höhere Entschädigungszahlungen als bisher erhalten und die Versicherer damit gezwungen waren, die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versi-cherungsfälle anzupassen. Diese tiefgreifende Auswirkung auf die Regulierungskosten von Personenschäden werden die Versicherer ihrerseits zukünftig in die Kalkulation ihrer Tarife einfließen lassen, was nachhaltig zu signifikanten Mehrprämien führen wird, falls von Seiten der Politk hier keine Korrektur erfolgt. .Als Spezialversicherer, der lediglich inaktive Bestände zur Abwicklung übernimmt, wird die DARAG daran nicht partizipieren. Bei der Übernahme des betroffenen Bestandes hat die DARAG allerdings der Novation der bestehenden Rückversi-cherungsvertäge im Rahmen der Bestandsbewertung hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Die Zielgröße der zu novierenden Rückversicherungsverbindungen in Höhe von 75% wurde mit 100% überschritten. Dies führte dazu, daß die erhebliche Belastung vor Rückversicherung vollständig an die Rückversicherer zediert werden konnte und das Nettoergebnis der DARAG nicht beeinträchtigt ist. Wir teilen die Einschätzung unserer externen Wirtschaftsprüfer, daß diese außergewöhnliche, durch das Änderungsrisiko beeinflußte Sondersituation, die rechne-rische Einschätzung der Spätschandenreserve sowohl vor Rückversicherung als auch für ei-gene Rechnung beeinflußt hat und zu einer Überbewertung führt. Auf eine Anpassung zu Gunsten des Unternehmensergebnisses haben wir verzichtet.

Das Rückversicherungsportfolio EGGIS (weltweite Rückversicherungsakzepte von Transport-versicherungen inklusive P&I-Club- sowie Energy-Risiken) ist im Geschäftsjahr durch die Nachmeldung eines mit einem Bestandsschaden kumulierenden Akzeptes an dem Großscha-den MOPUstor mit TEUR 800 belastet, der zu einer Neubewertung der Spätschadenrückstel-lungen führte. Es handelt sich hierbei um einen Effekt, den wir nach Bilanzschluß in den Spät-

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schadenrückstellungen berücksichtigt haben, die zu 80% den Großschaden MOPUstor betref-fen. Dabei fällt ins Gewicht, daß der Bestand auch unter Berücksichtung dieses Großschadens stets positive Abwicklungsergebnisse gezeigt hat und dies auch für die weitere Abwicklung der vorwiegend gerichtshängigen Schadenereignisse erwartet wird.

Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stiegen im Wesentlichen durch einen im Geschäftsjahr an die DARAG Group Limited, Malta vereinbarten Kreditvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, obwohl sich die Anteile an verbunden Unternehmen um TEUR 2.505 auf TEUR 10.183 reduzierten. Dies resultiert aus der anstehenden Abwicklung der 100% Tochtergesellschaft Osakeyhtiö IngoNord, Helsinki i.L. (IngoNord) die zum Bilanz-stichtag einen Erinnerungswert ausweist. Die sonstigen Kapitalanlagen sanken im Vergleich zum Vorjahr vorwiegen bezogen auf die Inhaberschuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapiere.

Der Anstieg der Depotforderungen um TEUR 41.937 auf TEUR 42.479 resultiert aus dem Neugeschäft in Israel. In den letzten beiden Quartalen wurden dadurch Erträge in Höhe von TEUR 615 erzielt. Dies wirkte sich positiv auf die Nettorendite der Kapitalanlagen (Kapitalan-lageergebnis, bezogen auf den mittleren Kapitalanlagenbestand) aus, die einen Wert von 1,7 % erreichte.

A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis

Versicherungstechnisches Ergebnis nach wesent lichen Geschäftsbereichen

Durch die Aufnahme von Run-off-Beständen dominieren bei der DARAG die Abwicklungser-gebnisse aus den Vorjahresrückstellungen das versicherungstechnische Ergebnis. Die Ge-schäftsjahresschäden spielen sowohl im direkt abgeschlossenen Versicherungsgeschäft als auch im indirekten (in Rückdeckung übernommenen) Versicherungsgeschäft eine untergeord-nete Rolle, da die übernommenen Schadenbestände in der Regel aus länger zurückliegenden Zeichnungsjahren stammen.

Aus der Abwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft für Vorjahre konnte ein Gewinn von brutto EUR 4,9 Mio. (EUR 8,1 Mio.) bzw. netto EUR 1,7 Mio. (EUR 1,9 Mio.) erzielt werden. Im übernommenen Versicherungsgeschäft wurden Netto-Abwicklungsergebnisse von EUR 2,1 Mio. (EUR 8,0 Mio.) erwirtschaftet.

Der Großteil des Abwicklungsergebnisses resultiert aus den Unfall- sowie Kraftfahrtversiche-rungen. Die Transport und Luftfahrtversicherung trägt ebenso zum Netto-Abwicklungsergebnis bei. Abschließend ist DARAG auch in den Geschäftsbereichen Feuer- und Schadenversiche-rung aktiv.

Gebuchte und verdiente Prämien sind größtenteils der Kraftfahrtversicherung zuzuordnen. Die Mehrheit der Aufwendungen für Versicherungsfälle resultiert aus der Kraftfahrtversicherung. Diese Geschäftsbereiche sind auch für die signifikantesten Veränderungen sonstiger techni-scher Rückstellungen verantwortlich.

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Der Großteil der angefallenen Aufwendungen des direkten Geschäftes und der proportionalen Rückversicherung sind der Kraftfahrtversicherung zuzuordnen. Der Haupttreiber sind dabei – wie auch in allen anderen Geschäftszweigen – die allgemeinen Verwaltungskosten. Diese ma-chen mehr als 50% der Gesamtaufwendungen aus gefolgt von den Abschluss und Schaden-regulierungskosten mit jeweils ca. 20%. Aufwendungen für Anlageverwaltung tragen nur we-nig zu den Gesamtaufwendungen bei.

Aufwendungen für Versicherungsfälle

Veränderung sonstiger vt. Rückstellungen

Geschäftsbereich [€] Brutto Netto Brutto Netto Angefallene Aufwendungen

Nicht-Leben

Arbeitsunfallversicherung -411 -419 427

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 15.560 619 6.106 See-, Luftfahrt- und Transportversi-cherung -767 -327 0 110 448

Feuer- und andere Sachversicher-ungen -19 -16 0 8 94

Allgemeine Haftpflichtversicherung -911 -631 951

Rechtsschutzversicherung 3 3 13

Gesamt 13.456 -771 0 118 8.038

Leben

Renten aus Nichtlebensversiche-rungsverträgen und im Zush. mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Gesamt TABELLE 5: AUFWENDUNGEN NACH GESCHÄFTSBEREICHEN - DIREKTGESCHÄFT UND PROPORTIO-NALE RÜCKVERSICHERUNG

Beiträge werden im Geschäftsbereich nichtproportionale Rückversicherung aus einem Vertrag in der Sparte Haftpflichtversicherung (Kraft-Haftpflicht) verdient.

Aufwendungen für Versicherungsfälle

Veränderung Sonstiger vt. Rückstellungen

Geschäftsbereich [€] Brutto Netto Brutto Netto Angefallene Aufwendungen

Nicht-Leben

Sach 911 820 12

Haftpflicht -548 -493 1.732

See, Luftfahrt und Transport -941 -847 22 22 806

Gesamt -577 -520 22 22 2.549

TABELLE 6: AUFWENDUNGEN NACH GESCHÄFTSBEREICHEN – AKZEPTIERTE NICHTPROPORTIONALE RÜCKVERSICHERUNG

Die meisten der angefallenen Aufwendungen ikönnen dem Geschäftsbereich Haftpflicht zuge-ordnet werden. Der Haupttreiber für diese Aufwendungen – wie bei allen anderen Geschäfts-bereichen – sind die Abschlussaufwendungen. Sie machen 75 % der Gesamtaufwendungen,

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gefolgt von den Gemeinkosten, aus. Aufwendungen für Anlageverwaltung und Schadensre-gulierung tragen nur wenig zu den Gesamtaufwendungen bei.

Detailliertere Informationen können in den Quantitative Reporting Templates (QRT) S.05.01.02 in Appendix I – Quantitative Reporting Templates (QRTs) entnommen werden.

Versicherungstechnisches Ergebnis nach geograf ischen Gebieten

Die Prämie in 2017 resultiert aus Rückversicherungsgeschäften in der Türkei und Israel mit verdienten Prämien von 1.436 TEUR. Das Versicherungstechnische Ergebnis belief sich auf 550 TEUR.

Detailliertere Informationen können in den Quantitative Reporting Templates (QRT) S.05.01.02 in Appendix I – Quantitative Reporting Templates (QRTs) entnommen werden.

A.3 Anlageergebnis

Haupttreiber des Anlageergebnisses in Höhe von TEUR 1.698 waren Zinseinnahmen aus Staatanleihen in Höhe von TEUR 643 und Bardepots TEUR 653 sowie Abgangsgewinne aus der Abwicklung der Tochtergesellschaft Osakeyhtiö IngoNord, Helsinki i.L. (IngoNord) in Höhe von TEUR 494.

In TEUR Portfolio

Vermö-gens-werte in index- und fondsge-bundenen Verträge

Dividenden Zinsen Ab- und Zu-schreibungen

Netto-Ge-winne und –Verluste

Unreali-sierte Ge-winne und Verluste

Beteiligungen 10.216 -55 494 107

Staatsanleihen 12.756 643 -21 23 404 Unternehmensanlei-hen 30.810 268 -124 88 349

Aktien 362 2 9

Organismen für ge-meinsame Anlagen

Collaterised securities Zahlungsmittel und Einlagen

Hypotheken

Immobilien

Sonstige Anlagen 46.755 653

TABELLE 7: ANLAGEERGEBNIS

Zum 31.12.2017 hat die DARAG nicht in Verbriefungen investiert.

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A.4 Entwicklung sonstiger Tät igkeiten

Die sonstigen betrieblichen Erträge/Aufwendungen beziehen sich nicht direkt auf Abschluss, Verwaltung oder Abwicklung von Versicherungsverträgen oder die Verwaltung von Kapitalan-lagen.

In T€ 2017 2016

Sonstige betriebliche Erträge

Fremdwährungsgewinne 84 45

Wiedereingänge aus bereits abgeschriebenen Forderungen -8 175

Dienstleistungserträge 1.820 3.557 Erträge aus Auflösung von nichtversicherungstechnischen Rückstellungen 240

Sonstige Erträge 87 127

Gesamt 2.222 3.904 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Fremdwährungsverluste 157 776 Sonstige Zinsaufwendungen 116 123 Abschreibungen 289 389 Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes 230 1.622 Personalaufwendungen 4.413 4.660

Aufwendungen für Dienstleistungen und Provisionen 562 491

Sonstige Steuern Sonstige anderen Aufwendungen 0 Gesamt 5.768 8.061

Sonstiges Ergebnis -3.546 -4.157

TABELLE 8: ZUSAMMENSETZUNG SONSTIGER ERTRÄGE/AUFWENDUNGEN

Sonstige Erträge betrugen 2.222 TEUR. Einen wesentlichen Bestandteil bildeten die Dienst-leistungen an Konzerngesellschaften (1.820 TEUR) und Erträge aus der Auflösung von nicht versicherungstechnischen Rückstellungen (240 TEUR). Zu den sonstigen Aufwendungen ge-hören Aufwendungen für Personal (4.413 TEUR), Aufwendungen für Dienstleistungen und Provision (562 TEUR), Abschreibungen (289 TEUR) und Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes in Höhe von 230 TEUR. Der Saldo aus sonstigen Erträge und Aufwendungen verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 611 TEUR.

Die DARAG unterhält Leasingvereinbarungen für an Mitarbeiter überlassene Firmenfahr-zeuge.

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A.5 Sonst ige Angaben

Es bestehen keine weiteren Informationen zur Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis.

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B. Governance-System

B.1 Al lgemeine Angaben zum Governance-System

Delegat ion von Zuständigkeiten, Berichtsl inien und Vertei lung der Funktionen

Das Grundprinzip des Risikomanagements besteht in der Funktionstrennung, weshalb die DA-RAG, sofern praktisch durchführbar, auf eine Trennung der risikonehmenden und risikoüber-wachenden Funktionen achtet. Im Falle von Doppelfunktionen, welche angesichts der Firmen-größe und der relativ geringen Mitarbeiterzahl nicht immer vermeidbar sind, werden flankie-rende Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu verhindern und zu regeln.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat benennt, berät und überwacht die Mitglieder des Vorstands. Er beobachtet sorgfältig die Tätigkeiten des Vorstandes und genießt ein uneingeschränktes Informations-recht.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Name Periode Ausgeübter Beruf Wohnort Stuart Davies Vorsitzender des Aufsichtsrats

seit 21. Dez. 2017 Chairman der DARAG Group Limited London, England

Martin Bøge Mikkelsen Unabhängiges Mitglied des Aufisi-chtsrats

Rungsted Kyst, Dä-nemark

Sarah Davies seit 2. Mai 2018 Chief Operating Officer der DARAG Group Limited und Direktorin der Alatus Limited

Herts, England

Michael Trotman seit 21. Dez. 2017 Direktor der DARAG Group Limited London, England

TABELLE 9: AKTUELLE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement der DARAG Deutschland. Der Vorstand übernimmt die folgenden Aufgaben:

Aufstellung der Risikomanagement-Leitlinien unter Berücksichtigung der internen und externen Anforderungen;

Formulierung der Geschäfts- und Risikostrategie; Festlegung der Grenzwerte des Risikoappetits und der Risikotoleranz sowie Sicher-

stellung der Ausrichtung an der Risikotragfähigkeit des Unternehmens; Formulierung der Leitlinien für Umgang mit wesentlichen strategischen Risiken; Kontinuierliche Überwachung des Risikoprofils und Implementierung eines Risikofrüh-

erkennungssystems sowie jährliche Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

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Der Vorstand beauftragt mindestens ein Mitglied mit der Überwachung der Aktivitäten der Ri-sikomanagementfunktion. Herr Arndt Gossmann war im Berichtsjahr bis zum 28. Februar 2017 für die Aufsicht über die Risikomanagement-Funktion verantwortlich. Vom 1. März 2017 bis zum 30. Juni 2017 lag diese Verantwortung bei Herrn Zsolt Szalkai, und seit dem 1. Juli 2017 liegt sie bei Herrn Jürgen Rindermann.

Die aktuelle Zusammensetzung und Ressortverteilung des Vorstandes stellt sich wie folgt dar:

Name Funktion Periode Ressorts Ausgeübter Beruf Wohnort Jürgen Rindermann

Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

seit 21.02.2017

Risikomanagement Buchhaltung & Controlling Recht Interne Revision Betriebsorganisation

Vorsitzender bzw. Mitglied des Vor-stands der DARAG Deutsche Versiche-rungs- und Rückversi-cherungs-AG

Arnsberg

James Wilson

Mitglied des Vorstands Vorsitzender des Vorstands

seit 01.07.2017

Aktuariat Operativer Bereich (Rück-versicherung, Schaden-, Datenmanagement) Personal Vorstandsbüro

Vorsitzender bzw. Mitglied des Vor-stands der DARAG Deutsche Versiche-rungs- und Rückversi-cherungs-AG

Aachen

Alexander Roth

Mitglied des Vorstands

seit 18.04.2018

Portfolio Management/ M&A Kunden, Märkte & Koope-rationen Kapitalanlagen

Mitglied des Vor-stands der DARAG Deutsche Versiche-rungs- und Rückversi-cherungs-AG

Hamburg

TABELLE 10: AKTUELLE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

Auf Grund der Unternehmensgröße und des Geschäftsmodells hat die DARAG wesentliche operative Funktionen an externe Dienstleistungsunternehmen ausgelagert.

Im Berichtsjahr 2017 gab es keine Ausschüsse innerhalb der Organe der DARAG.

Schlüsselfunkt ionen

Im Unternehmen sind vier Schlüsselfunktionen eingerichtet:

Risikomanagementfunktion (s. Abschnitt B.3) Compliance-Funktion (s. Abschnitt B.4) Interne Revision (s. Abschnitt B.5) Versicherungsmathematische Funktion (s. Abschnitt B.6)

Die vier durch Solvency-II-Anforderungen vorgeschriebenen Schlüsselfunktionen spielen eine wichtige Rolle für das Governance-System der DARAG, weil sie integrale Bestandteile des „Three lines of defence”-Modells bilden. Dieses Modell bietet eine einfache und wirksame Me-thode zur Verbesserung der Kommunikation im Zusammenhang mit dem Risikomanagement und dem Internen Kontrollsystem durch Klärung der wichtigen Rollen und Zuständigkeiten. Diese werden nachfolgend detailliert beschrieben.

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Alle Schlüsselfunktionen sind frei von Einflüssen, die ihre Fähigkeit zur objektiven und ord-nungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten. Sie arbeiten unabhängig voneinander, haben einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und berichten direkt an den Vorstand. Dadurch wird sichergestellt, dass die Inhaber von Schlüsselfunktionen über die erforderlichen Befugnisse, Ressourcen und operationale Unabhängigkeit verfügen, um ihre Aufgaben durchzuführen. Ihre Empfehlungen fließen in den Entscheidungsprozess mit ein, indem sie schriftlich fixiert und dem Vorstand als Grundlage für wesentliche Entscheidungen vorgelegt werden.

Vorstand

Externe Revision

Operationelles Management

Interne Kontrollen

Risikomanagement Funktion

Compliance Funktion

Versicherungs-mathematische

Funktion

Interne Revision

1st Line of Defence 2nd Line of Defence 3rd Line of Defence

ABBILDUNG 3: “THREE LINES OF DEFENCE”-MODELL

First Line of Defence – Operat ives Management

Das operative Management ist für die Entwicklung angemessener technischer und betriebli-cher, ggf. IT-gestützter Kontrollen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Dadurch soll Sicherheit im Hinblick auf die Zielerreichung der jeweiligen Abteilung oder Funktion ge-schaffen sowie sichergestellt werden, dass jegliche mögliche Interessenkonflikte identifiziert und in geeigneter Weise geregelt werden.

Solche Kontrollen beinhalten - beschränken sich aber nicht nur darauf – Genehmigungen, Be-rechtigungen, Nachweise, Abgleiche, Überprüfungen durch das Management, u.a. in Bezug auf die Einhaltung der vereinbarten Grenzwerte, Arbeitsgrundsätze und -anweisungen, sowie Folgemaßnahmen bei Feststellung der Nichteinhaltung.

Second Line of Defence – Risikomanagement, Compliance und versicherungs-mathematische Funkt ion

Die Risikomanagement-Funktion konzentriert sich auf den Umgang mit wesentlichen Unter-nehmensrisiken, welche die Erreichung der Geschäftsziele der DARAG beeinflussen könnten. Sie begleitet und überwacht die Implementierung eines wirksamen Risikomanagements und

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die Durchführung von Kontrollmaßnahmen durch das operative Management. Hierbei soll auf die Risikomanagementleitlinie Bezug genommen werden.

Die Compliance-Funktion steuert die Compliance-Risiken und prüft, ob alle Aktivitäten des Unternehmens im Einklang mit allen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften stehen. Hierbei soll auf die Compliance-Leitlinie Bezug genommen werden.

Die versicherungsmathematische Funktion stellt sicher, dass bestimmte Kontrollaufgaben des Unternehmens auf technischen Expertenkenntnissen basieren. Sie ist eine koordinierende Funktion, die alle bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch das Unternehmen getroffenen Annahmen und verwendeten Methoden beurteilt und überprüft. Sie beurteilt ferner die Qualität der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rück-stellungen verwendeten internen und externen Daten und trägt zu einer effektiven Umsetzung des Risikomanagementsystems bei.

Third Line of Defence – Interne Revision

Die Interne Revision beurteilt unabhängig und objektiv die Wirksamkeit des Governance-Sys-tems, des Risikomanagements und der internen Kontrollmechanismen und berichtet darüber dem Vorstand. Um die völlige Unabhängigkeit der internen Revision zu sichern, hat das Un-ternehmen diese Funktion an einen externen Dienstleistungsanbieter ausgelagert.

Wesent liche Änderungen des Governance-Systems im Geschäftsjahr

Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine wesentlichen Änderungen des Governance-Systems.

Vergütungspolit ik und Vergütungspraktiken

Die Vergütungspolitik ist auf die Schaffung der Anreize für Mitarbeiter ausgerichtet, die unter-nehmerisch geprägte und leistungsorientierte Unternehmenskultur zu leben und das inte-grierte Geschäftsmodell der DARAG zu unterstützen. Die Vergütungen der Führungskräfte sind an die Komplexität der Aufgaben, den Grad der Verantwortung und das Gesamtergebnis des Unternehmens gekoppelt. Diese schaffen angemessene Anreize zur nachhaltigen Wert-schöpfung. Zusätzlich soll die angemessene Vergütung der strategischen Planung und der Ausrichtung am Fortschritt und Expansion des Unternehmens dienen.

Die Vergütungsleitlinien wurden vom gruppenweiten „Remuneration Committee“ überarbeitet und vom Vorstand genehmigt. Innerhalb der Gruppe werden unter Berücksichtigung der loka-len Vorgaben auch Zusatzleistungen in angemessener Art gewährt. Dabei wird sichergestellt, dass die Vergütungspraktiken in nachvollziehbarer Weise an die Leistung geknüpft sind und Spielräume für individuelle Vereinbarungen lassen, welche die Entwicklung jedes Mitarbeiters mitberücksichtigen.

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Die Benchmarking-Prozesse erlauben es, die Methoden ständig zu verfeinern und die Bonus-Strategie adäquat zur Ausrichtung des Unternehmens zu überarbeiten. Die aktuell gültigen Rahmenbedingungen beinhalten folgende Punkte:

Belohnt werden Beiträge zu Erfolgen und Leistungen, jedoch nicht die Beschäftigungs-dauer.

Leistungen werden anhand einer realistischen Anzahl von wichtigen Einsatzbereichen und Zielen beurteilt.

Der Gesamtwert des Unternehmensziels wird bekanntgegeben. Das Bonussystem ist einfach und transparent.

Bei Neueinstellungen ist die Personalabteilung für eine kompetente Beratung der neuen Mit-arbeiter in Bezug auf wesentliche Gehaltsbestandteile verantwortlich. Einstiegsgehälter vari-ieren in Abhängigkeit von den Anforderungen der zu besetzenden Position. Es besteht im Un-ternehmen ein bestimmter Einkommensrahmen, der bei Bedarf – je nach Qualifikation und Berufserfahrung des jeweiligen Bewerbers – angepasst werden kann.

Bei der Bestimmung der Gehälter sind folgende Kriterien relevant:

Aktuelle Gehaltsdaten, angepasst an äußere Markt- und Branchenbedingungen Intern verfügbare Daten zu Gehältern der Mitarbeiter in ähnlichen Positionen Daten zu durchschnittlichen Absolventengehältern für diese oder ähnliche Positionen Historische Gehaltsentwicklung für die zu besetzende Position

Die DARAG ist nicht tarifgebunden, orientiert sich jedoch an der Tarifpolitik des Versicherungs-wesens. Bis dato partizipieren die Mitarbeiter von jährlichen Tariferhöhungen in der Versiche-rungsbranche. In diesem Fall werden Tarifanpassungen der Gehälter vorgenommen, sobald diese in Kraft getreten sind.

Variable Vergütung

Im Rahmen des Bonussystems erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zum Grundgehalt für jedes Geschäftsjahr eine leistungsabhängige variable Vergütung, die in den Arbeitsverträgen fixiert wird. Diese variable Vergütung hängt von der Erreichung sowohl der Unternehmensziele als auch der vorab mit dem jeweiligen Mitarbeiter vereinbarten individuellen jährlichen Leistungs-ziele ab.

Die vertraglich vereinbarte leistungsabhängige variable Vergütung wird im Wesentlichen auf Basis der Vollzeitbeschäftigung, eines vollen Kalenderjahres und einer vollen Zielerreichung berechnet. Für Mitarbeiter, die während des Geschäftsjahres eingestellt werden oder das Un-ternehmen verlassen, wird die variable Vergütung anteilig berechnet. Bei erfolgsbezogenen Positionen, die stark an Unternehmensergebnisse geknüpft sind ist häufig eine überproportio-nal hohe variable Vergütung vertraglich vereinbart.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Inhalte und Struktur der variablen Vergütung jederzeit zu ändern.

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Momentan basieren Zielvereinbarungen auf Unternehmensergebnissen und individuellen Zie-len, auch unter Berücksichtigung der strategischen und abteilungsspezifischen Anforderun-gen.

Vergütung von Mitgliedern der Organe

Es bestehen weder Zusatzrenten- noch Vorruhestandsregelungen für die Mitglieder des Ver-waltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans und andere Inhaber von Schlüsselfunktionen.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten in der Regel für die Dauer der Bestellung eine fixe, langfristig ausgerichtete Vergütung, die dem hohen Verantwortungsgrad ihrer Position gerecht wird.

Wesent liche Transakt ionen mit Anteilseignern und Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben

Zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclo-sures) gehören u.a. Mutter- und Tochterunternehmen sowie Tochtergesellschaften einer ge-meinsamen Muttergesellschaft, assoziierte Unternehmen, juristische Personen unter Einfluss des Managements und das Management der Unternehmensgruppe selbst.

Nahestehende Unternehmen der DARAG-Gruppe sind zum einen als direkte und indirekte Mutterunternehmen: DARAG Group Limited (100% an der DARAG), Ta’ Xbiex, Malta, Euro-pean Legacy Holdings Limited (100% an DARAG Group Limited), London, Großbritannien; Keyhaven Growth Partners L.P, Edinburgh, Großbritannien (49.15% an European Legacy Hol-dings Limited) sowie Keyhaven Growth Partners II L.P. (50.85% an European Legacy Holdings Limited), Edinburgh, Großbritannien.

Als nahestehende Unternehmen (Tochterunternehmen) qualifizieren weiterhin die folgenden Unternehmen: Veritas Rückversicherungs Aktien-Gesellschaft in Liquidation, DARAG Vermö-gens- und Verwaltungs-AG sowie die Osakeyhtiö INGONORD, an denen jeweils 100% der Anteile durch die DARAG gehalten werden.

Als nahestehende Unternehmen (Schwesterunternehmen) qualifizieren ebenfalls die DARAG Italia S.p.A., DARAG Malta Insurance and Reinsurance PCC Limited, DARAG Emanueli Li-mited, DARAG Services Limited sowie die DARAG Försäkring AB. an denen jeweils 100% der Anteile direkt und indirekt durch die oben aufgeführten Mutterunternehmen gehalten werden.

Eine natürliche Person oder deren naher Familienangehöriger gilt als nahestehend, wenn diese Person das berichtende Unternehmen kontrolliert oder auf das berichtende Unterneh-men Einfluss nehmen kann, oder wenn diese Person im berichtenden Unternehmen oder des-sen Mutterunternehmen eine Schlüsselposition bekleidet. Inhaber der Schlüsselpositionen sind Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der DARAG Group Limited.

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Die DARAG hat die Veritas Rückversicherungs Aktien-Gesellschaft in Liquidation gemäß IFRS 10 in den konsolidierten Konzernabschluss nicht einbezogen.Transaktionen zwischen der DA-RAG Group Limited und deren Tochterunternehmen, einschließlich strukturierter Unterneh-men, wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und daher nicht im Anhang ausgewie-sen

Im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit bestanden im Geschäftsjahr 2017 folgenden Vertragsbeziehungen zwischen den Unternehmen der Gruppe und ihren naheste-henden Personen und Unternehmen:

Nahestehende Person/ Unter-nehmen

Unternehmen der DARAG-Gruppe

Nahestehend zu (Per-son):

Leistungsgegenstand

Elbwort Agentur für Marketing, Hamburg

DARAG und DA-RAG Group Li-mited

Arndt Gossmann, Vor-standsvorsitzender der DARAG Deutschland und Vorstandsmitglied der DARAG Group Li-mited (bis 28.02.2017)

Marketing und PR seit 2009 (Vertrag beendet zum 31.03.2017)

DARAG Malta In-surance and Re-insurance PCC Limited

DARAG - Rückversicherungsverträge vom 15.06.2017 und vom 29.12.2017

DARAG Malta In-surance and Re-insurance PCC Limited

DARAG - Dienstleistungsvertrag vom 15. Juni 2017 (Asset Ma-nagement, versicherungsma-thematische Funktion, HR, Market Research, Projektma-nagement)

Ikano Försäkring AB

DARAG - Bestandsübertragung auf die DARAG durch Vertrag vom 24. Juli 2017

DARAG Vermö-gens- und Ver-waltungs-AG

DARAG - Nachteilsausgleichs-verein-barungsvereeinbarung vom 21. Dezember 2017 (Stellung von Sicherheiten für die Aus-reichung von Letters of Com-fort)

DARAG Malta In-surance and Re-insurance PCC Limited

DARAG - Dienstleistungsvertrag vom 21. Dezember 2017 (Marke-ting, Public Relations, Ver-trieb, Management Support)

DARAG Group Li-mited

DARAG - Stundungsvereinbarung vom 21. Dezember 2017 (Stun-dung ausstehender Forde-rungen der DARAG gegen-über der DARAG Group Li-mited)

TABELLE 11: VERTRAGSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN DER GRUPPE UND NAHESTEHEN-DEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN

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SFCR DARAG I 28

B.2 Anforderungen an die fachliche Quali f ikation und persönliche Zuverlässig-keit

Alle Personen, die die DARAG führen oder Schlüsselfunktionen innehaben, müssen fachlich kompetent und zuverlässig sein („fit and proper“).

Für die fachliche Eignung differenziert die DARAG zwischen den Anforderungen für ihre Vor-stände, ihre Aufsichtsräte und die Schlüsselfunktionsinhaber.

Fachliche Eignung bedeutet für Mitglieder des Vorstands der DARAG, dass sie sämtlich auf-grund ihrer beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, eine umsichtige Leitung der DARAG zu gewährleisten. Sie verfügen sämtlich über angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften sowie über Leitungser-fahrung. Sie bilden sich zudem stets fachlich weiter, so dass sie imstande sind, die jederzeit geltenden Anforderungen zu erfüllen. Davon vergewissert sich die DARAG regelmäßig und erforderlichenfalls anlassbezogen. Spezialkenntnisse einzelner Vorstandsmitglieder werden bei den Ressortvergaben berücksichtigt. Zudem verfügt jedes Vorstandsmitglied mindestens über Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen (1) Versicherungs- und Finanzmärkte, (2) Geschäftsstrategie und –modell, (3) Governance-System, (4) Kapitalanla-gen, (5) versicherungsmathematische Analyse und (6) Regulatorische Anforderungen. Dabei berücksichtigt die DARAG einschlägige Berufserfahrung, theoretische und praktische Kennt-nisse sowie Leitungserfahrung der Vorstandsmitglieder

Fachliche Eignung bedeutet für Mitglieder des Aufsichtsrats der DARAG, dass diese jederzeit fachlich in der Lage sind, den Vorstand der DARAG angemessen zu kontrollieren, zu überwa-chen sowie die Entwicklung und strategische Ausrichtung der DARAG aktiv zu begleiten. Dafür sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der DARAG mit dem Typus der von der DARAG getätig-ten Geschäfte und deren Risiken für die DARAG vertraut und können diese beurteilen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit den für die DARAG wesentlichen gesetzlichen Regelun-gen vertraut. Zudem nehmen sie regelmäig an fachspezifischen Weiterbildungen teil. So ge-nügen sie auch während ihrer Mandatszeit den Überprüfungen ihrer fachlichen Eignung durch die DARAG.

Fachliche Eignung bedeutet für die Inhaber von Schlüsselfunktionen bei der DARAG, dass die Verantwortliche Personen aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfah-rungen jederzeit in der Lage sind, die für die Schlüsselfunktion erforderlichen Tätigkeiten aus-zuüben. Insbesondere bilden sie sich stetig fort, so dass die Verantwortlichen Personen im-stande sind, die jederzeit geltenden Anforderungen zu erfüllen. Die DARAG vergewissert sich regelmäßig und erforderlichenfalls anlassbezogen von der fachlichen Eignung der Verantwort-lichen Personen.

Darüber hinaus wurden die folgenden Anforderungen für Schlüsselfunktionen definiert:

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TABELLE 12: “FIT & PROPER” ANFORDERUNGEN FÜR DIE SCHLÜSSELFUNKTIONEN DER DARAG

Weiter sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Inhaber von Schlüs-selfunktionen der DARAG zuverlässig. Insbesondere bestehen bei keinem der vorgenannten Mandatsträger Umstände, die eine Annahme rechtfertigen, die sorgfältige und ordnungsge-mäße Ausübung des Mandats könne beeinträchtigt werden. Bei der Beurteilung hat die DA-RAG das persönliche Verhalten sowie das Geschäftsgebaren der Mandatsträger hinsichtlich strafrechtlicher, finanzieller, vermögensrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte berück-sichtigt. Dabei sind auch etwaige Verstöße gegen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitentatbe-stände – insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Unternehmen ste-hen – sowohl innerhalb der deutschen als auch einer ausländischen Rechtsordnung als be-sonders relevant in die Beurteilung einbezogen worden.

Prozess zur Beurteilung der fachlichen Qualif ikat ion und persönl ichen Zuver-lässigkeit

Die Einhaltung der „fit and proper“-Kriterien wird regelmäßig überprüft.

Die fachliche Eignung wird unter anderem auf Basis folgender Dokumentation überprüft:

Persönlicher Fragebogen Lebenslauf in tabellarischer Form Referenzen Bei Bedarf, Positionen in Berufsverbänden und anderen Facheinrichtungen

Die persönliche Zuverlässigkeit wird auf Basis folgender Dokumentation beurteilt:

Persönlicher Fragebogen Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nur bei Erstbewertung

oder berechtigten Zweifeln an der Zuverlässigkeit der betreffenden Person)

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SFCR DARAG I 30

Die Beurteilung der fachlichen Eignung und der persönlichen Zuverlässigkeit der Mitglieder des Vorstands wird bei der DARAG vom Aufsichtsrat durchgeführt. Der Vorstand beurteilt die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit für Führungskräfte und Personen, die Schlüsselfunktionen innehaben. Diese Bewertung erfolgt auf der Grundlage der oben genann-ten Bewertungskriterien und -dokumentation.

Beurteilungen der fachlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit werden vor Bestel-lung, Wiederbestellung (im Falle von Vorstandsmitgliedern) und vor Änderungen von fachli-chen Funktionsanforderungen oder im Falle von Änderungen des „fit&proper“-Profils einer be-stimmten Person durchgeführt.

Regelmäßig erklären die Personen, die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und die Inhaber von Schlüsselfunktionen, ob es wesentliche Änderungen an den ursprünglichen An-gaben im persönlichen Fragebogen gibt, welche ansonsten eine Neubewertung der fachlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Person beinhalten würden. Stellt die DARAG dann eine mangelnde Eignung fest, ergreift sie die erforderlichen Maßnahmen.

Für den Fall, dass eine Schlüsselposition ausgelagert wurde, muss der Dienstleister, der mit der Aufgabe beauftragt wurde, eine für die Aufgabe verantwortliche Person ernennen, und den entsprechenden Nachweis erbringen (in der gleichen Weise wie bei einer internen Ernen-nung).

B.3 Risikomanagementsystem (einschließl ich ORSA)

Implementierung der Risikomanagementfunkt ion

Der Vorstand richtete das Amt eines Risk Officers ein, welcher für die Umsetzung der Risiko-managementfunktion verantwortlich ist. Diese soll angemessene Mechanismen und Aktivitä-ten einführen, implementieren und aufrechterhalten, die u.a. den folgenden Zwecken dienen:

den Vorstand und die Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufga-ben unterstützen, einschließlich der Durchführung von Fachanalysen, Überprüfungen des Risikomanagementsystems und Beratung im Hinblick auf mögliche Verbesserun-gen;

Einhaltung der Risikomanagementrichtlinien im operativen Tagesgeschäft sicherstel-len;

alle (Aufwärts- sowie Abwärts-) Risiken identifizieren, denen das Unternehmen ausge-setzt ist;

die identifizierten Risiken effektiv bewerten, aggregieren, überwachen und bei ihrer Steuerung/Minderung mitwirken; dies schließt die Einschätzung der Risikotragfähigkeit des Unternehmens mit ein, unter angemessener Berücksichtigung der Art, Wahr-scheinlichkeit, Dauer, Korrelation und potenzielles Ausmaßes von Risiken;

ein Gesamtbild über das Risikoprofil des Unternehmens auf der Einzel- und Gruppen-ebene gewinnen und erhalten;

regelmäßige Kontroll- und Risikominderungsaktivitäten überprüfen, um sich ihrer Re-levanz und Effektivität zu vergewissern;

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das interne und externe Risikoumfeld fortlaufend überwachen, um möglichst früh po-tenzielle Risiken zu identifizieren und zu bewerten;

Risikokennzahlen für eine effiziente Risikoüberwachung identifizieren, formulieren und regelmäßig ermitteln;

aus Vergütungsvereinbarungen und Anreizstrukturen resultierende Risiken berück-sichtigen;

Stresstests und Szenarioanalysen regelmäßig durchführen; der Geschäftsleitung, Inhabern von Kontrollfunktionen und dem Vorstand regelmäßig

über die Risiken des Unternehmens Bericht erstatten; wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems des Unternehmens doku-

mentieren und dem Vorstand mitteilen, um die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Risikomanagementrichtlinien zu sichern;

neue Risiken erkennen und bewerten.

Risikomanagementprozess

Die DARAG strebt eine vernünftige und nachprüfbare Risikoorientierung an. Alle risikorelevan-ten Geschäftsprozesse werden angemessen überwacht und kontrolliert. Die Risikomanage-mentstruktur basiert auf dem 3-Säulen-Modell von Solvency II:

Sicherung einer ausreichenden Kapitalbasis; unternehmensinternes Risikomanagement (Erfassung der Einzelrisiken) sowie nach außen gerichtete Risikotransparenz (Berichterstattung).

Das Unternehmen hat den folgenden Risikomanagementprozess etabliert:

ABBILDUNG 4: RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken

Bestimmung des Risikokapitals

Die Ermittlung ausreichender Kapitalausstattung als übergreifendes quantitatives Risikomerk-mal erfolgt in den Bereichen Risikomanagement und Finanzen mittels des Risikomodells Sol-vara. Die Berechnung basiert auf den Grundsätzen von Solvency II und des ökonomischen Kapitalmodells.

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SFCR DARAG I 32

Identifizierung von Einzelrisiken

Zusätzlich zu den durch das Risikomodell abgedeckten Risiken werden andere identifizierte Risiken systematisch in ein Risikoregister aufgenommen und auf Grundlage von Experten-schätzungen bewertet. Um eine sinnvolle Aggregation der Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, zu erlauben, werden diese Risiken fortlaufend quantitativ bewertet.

Das Risikoregister wird halbjährlich überprüft und dient als Risiko-Checkliste, welche sicher-stellt, dass keine Risiken übersehen werden. Jedes im Register erfasste Risiko wird einem sog. Risk Owner (Risikoeigner) zugeordnet sowie bewertet und quantifiziert auf Brutto- und Nettobasis unter Berücksichtigung der eingerichteten Risikominderungstechniken. Neben der Auswirkung wird für jedes Risiko auch die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt.

Die Leiter der funktionalen und operativen Einheiten werden bei der Risikobeurteilung befragt. Wenn keine bindende Formel zur Risikoquantifizierung vorliegt, wird auf erfahrungsbasierte Schätzungen zurückgegriffen.

Risikokontrolle und -minderung

Maßnahmen zur Risikominderung und -kontrolle werden in Abhängigkeit von der Schwere des jeweiligen Risikos bestimmt. Bei der Entscheidung über solche Maßnahmen werden Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt. Die nachstehende Abbildung schildert die im Unternehmen verfügbaren und implementierten Kontrollmaßnahmen:

ABBILDUNG 5: RISIKOMINDERUNGS- UND KONTROLLMAßNAHMEN

Risikoberichtswesen

Die interne Risikoberichterstattung findet alle sechs Monate nach Durchführung der periodi-schen Risikobewertungen und -analysen statt. Der Bericht konzentriert sich auf die wichtigsten Risiken und das Gesamtrisikoprofil des Unternehmens.

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Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand erfolgt unverzüglich bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils (bspw. bei Identifizierung neuer wesentlicher Risiken oder wenn Netto-Risi-koexposition den Schwellenwert von € 0,5 Mio. überschreitet), damit zusätzliche Maßnahmen beschlossen werden können.

Die Risikomanagement-Funktion ist ferner für die Vorbereitung des internen und aufsichts-rechtlichen ORSA-Berichtes sowie der Kapitel über die Risikomanagementfunktion im Regular Supervisory Report (RSR) und im Solvency and Financial Condition Report (SFCR) verant-wortlich.

Um eine umfassende Darstellung des Risikoprofils zu erhalten, fordert der Vorstand andere regelmäßige interne Berichte an, z.B. Kapitalanlagenübersicht, Jahresabschlussprüfungs- und Lagebericht.

Risikoüberwachung

Die Risikowerte und Frühwarnindikatoren werden regelmäßig überprüft. Risikobewertungen werden halbjährlich durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den folgenden Aktivitäten:

Identifizierung neuer Risiken; verändertes Niveau oder Eintrittswahrscheinlichkeit bekannter Risiken; Überwachung der Frühwarnindikatoren; Zustand der bestehenden Risikokontrollmaßnahmen und Implementierung neuer Maß-

nahmen.

Die DARAG wendet für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen die Standardformel an. Zurzeit werden weder ein (partielles) internes Modell noch unternehmensspezifische Pa-rameter verwendet, ihre Verwendung ist auch für die Zukunft nicht geplant. Ferner wendet die DARAG keine Übergangsmaßnahmen an. Daher werden die betreffenden Anforderungen im Bericht nicht weiter besprochen.

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Unternehmenseigene Risiko- und Solvabi l itätsbeurtei lung (ORSA)

ABBILDUNG 6: ORSA PROZESS

Der ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) ist ein integraler Bestandteil der Geschäfts-strategie und wird stetig in die strategischen Entscheidungen des Unternehmens einbezogen.

Der ORSAstellt die Gesamtheit von Verfahren und Methoden zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung des aktuellen und künftigen Risikoprofils des Unternehmens so-wie zur Bestimmung der aktuell und künftig erforderlichen Eigenmittelausstattung dar. Dem-entsprechend basiert die Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs auf einer unternehmens-internen vorausschauenden Betrachtung des eigenen Risikoprofils sowie der Bewertung von Kapital- und anderen Ressourcen, die zur Beherrschung dieser Risiken notwendig sind. Bei der Durchführung der ORSA berücksichtigt das Unternehmen die Art, Komplexität und Umfang der mit seinem Geschäft verbundenen Risiken. Die ORSA deckt alle drei Säulen der Solvency-II-Richtlinie ab, indem sie die Geschäftsstrategie, die Risikostrategie und das Kapitalmanage-ment zusammenbringt, und zwar sowohl zum Bilanzstichtag als auch für die künftigen Perio-den, auf die sich die Geschäftsplanung erstreckt.

Der Vorstand spielt bei der Gestaltung der ORSA eine aktive Rolle, indem er den Prozess leitet und seine Ergebnisse hinterfragt. Für die eigentliche Durchführung der ORSA ist die Ri-sikomanagementfunktion unter der Leitung des Chief Risk Officers zuständig. Außerdem stützt sich die ORSA auf die von der versicherungsmathematischen Funktion und von der Finanz-abteilung gelieferten Daten.

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SFCR DARAG I 35

Der Vorstand soll sicherstellen, dass im Unternehmen angemessene Risikomanagementricht-linien umgesetzt werden, sodass alle Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, fortlau-fend identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Die Risikomanagementfunktion ist auch für die rechtzeitige Erkennung aller Änderungen im Risikoumfeld des Unternehmens verantwortlich und soll sicherstellen, dass alle neu entstehenden Risiken möglichst früh iden-tifiziert und bewältigt und deren Auswirkungen korrekt abgeschätzt werden.

Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs und der Eigenmittel

Die identifizierten, für die DARAG wesentlichen Risiken (einschl. nicht quantifizierbarer Risi-ken, z.B. strategische und Reputationsrisiken) werden im Risikoregister des Risikomanage-ment-Tools dokumentiert. Jedes Risiko wird in Bezug auf seine Wahrscheinlichkeit und Aus-wirkung quantifiziert, um auf dieser Grundlage das Risikoprofil des Unternehmens zu bestim-men. Die Quantifizierungsmethoden umfassen sowohl rein quantitative Verfahren als auch Schätzungen.

Die Risikomanagementfunktion ist zudem für die Erhebung sonstiger für die Durchführung der ORSA relevanter Daten im Laufe des Jahres zuständig.

Nachdem das Risikoprofil definiert wurde, beurteilen die Risikomanagement- und die versi-cherungsmathematische Funktion anhand des quantifizierten Kapitalbedarfs und der Be-schreibung anderer zur Beherrschung aller wesentlicher Risiken notwendigen Mittel den Ge-samtsolvabilitätsbedarf des Unternehmens.

Die Beurteilung muss auch die Angaben dazu enthalten, ob das Unternehmen über eine aus-reichende Kapitalausstattung verfügt, sowie eine realistische Planung, wie zusätzliches Kapi-tal bei Bedarf beschafft werden kann. Bei der Beurteilung, ob die Kapitalausstattung ausrei-chend ist, soll die Risikomanagementfunktion zudem die Qualität und die Volatilität der Eigen-mittel des Unternehmens berücksichtigen, insbesondere die Verlustausgleichsfähigkeit der Ei-genmittel unter verschiedenen Szenarien.

Zukunftsorientierter Ansatz

Als Teil des ORSA soll die Risikomanagementfunktion die Exposition der DARAG gegenüber kurzfristigen (bis zu einem Jahr) und mittelfristigen (bis zu drei Jahren) Risiken berücksichtigen und bei der Erstellung der Kapitalbedarfsprognose für die künftigen Perioden mittelfristige Ri-siken mit in Betracht ziehen. Vorhersehbare Änderungen des Risikoprofils und der Geschäfts-strategie während der Planungsperiode sollen ebenfalls mitberücksichtigt werden.

Die Finanzabteilung soll bei der Vorbereitung der Prognosen die vom Vorstand vorgegebenen kurz- bis mittelfristigen strategischen Ziele berücksichtigen.

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Beurteilung der Kapitalbedeckung

Das Unternehmen analysiert, ob es die regulatorischen Kapitalanforderungen von Solvency II erfüllt, und im Rahmen des ORSA beurteilt die Risikomanagementfunktion die Lage anhand der folgenden Punkte:

potenzielle künftige wesentliche Änderungen des Risikoprofils; quantitative und qualitative Ausstattung des Unternehmens mit Eigenmitteln während

der gesamten Planungsperiode, sowie die Zusammensetzung der Eigenmittel, unterteilt nach Tiers, und wie diese Zusam-

mensetzung sich infolge von Rückzahlungen, Tilgungen und Fristenänderungen im Laufe der Geschäftsplanungsperiode verändern könnte.

Bei dieser Beurteilung ist sicherzustellen, dass die Ausweis- und Bewertungsmethoden im Einklang mit den relevanten Vorschriften der Solvency-II-Richtlinie stehen. Bei Abweichungen muss das Unternehmen die Unterschiede erläutern und die Wahl begründen, unter Berück-sichtigung des unternehmensspezifischen Risikoprofils.

Zusammenhang zwischen dem Risikoprofil des Unternehmens und genehmigten Risikotoleranz-schwellen

Die Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens stellt einen wichtigen Teil des Entschei-dungsprozesses im Unternehmen dar. Die Bestimmung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs fließt in die Entscheidung ein, ob das Risiko übertragen oder beibehalten werden soll und wie das Kapitalmanagement des Unternehmens optimiert werden kann. Auf diese Weise erlaubt es die ORSA dem Unternehmen, seinen Gesamtsolvabilitätsbedarf adäquat zu beurteilen und die Risikoexposition entsprechend anzupassen.

In Anbetracht dieser Ausführungen werden durch den Gesamtsolvabilitätsbedarf das Risi-koprofil des Unternehmens und seine genehmigten Risikotoleranzschwellen verbunden, die vom Vorstand festgelegt und in der Risikomanagementleitlinie fixiert werden. Bei der Durch-führung der ORSA überprüft der Vorstand kritisch die bestehenden Risikotoleranzschwellen und entscheidet, ob sie unter Berücksichtigung der ORSA-Ergebnisse angepasst werden sol-len.

Häufigkeit der ORSA

Der regelmäßige ORSA wird jährlich durchgeführt, während ein Ad-hoc-ORSA bei Feststellung einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils oder der Geschäftsstrategie des Unternehmens erfolgt. Je nach Anlass und erster Abschätzung der Auswirkungen wird darüber entschieden, ob ein vollständiger oder teilweiser ORSA durchgeführt werden soll. Dieser konzentriert sich dann auf das auslösende Ereignis, während andere Variablen konstant gehalten werden.

Aufgrund des Geschäftsmodells der DARAG ist das Neugeschäft geprägt durch die Über-nahme weniger, aber großer Risiken mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf die Risikosi-

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SFCR DARAG I 37

tuation des Unternehmens. Daher kann auch eine einzelne Transaktion die Durchführung ei-nes ad hoc ORSA erfordern, sofern Wesentlichkeitsgrenzen hinsichtlich der Risikoexponie-rung überschritten werden. Bisher werden für Transaktionen, die eine Genehmigung durch die BaFin erfordern, Solvabilitätsberechnungen vor und nach Übernahme durchgeführt und im Rahmen des Genehmigungsprozesses bei der BaFin eingereicht.

Im Berichtsjahr 2017 wurde kein Ad-hoc-ORSA durchgeführt. Da die Übernahme des Portfo-lios Hachshara erst am Ende des Berichtsjahres erfolgte, werden die Auswirkungen im Rah-men des regelmäßigen ORSA 2018 untersucht.

Zeitliche Planung

Der regelmäßige ORSA wird durchgeführt, wenn der Vorstand die strategischen Ziele für die kommende Planungsperiode überprüft. Ein Ad-Hoc-ORSA wird hingegen dann veranlasst, wenn der Vorstand neue bedeutende Geschäfte in Erwägung zieht, einschließlich Gründung einer neuen Einheit, oder bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils des Unternehmens.

Berichterstattung

Die Risikomanagement-Funktion erfasst und dokumentiert jeden ORSA in einem internen Be-richt, welcher an das Management-Team verteilt wird, sowie in einem aufsichtlichen Bericht. Beide Berichte sind durch den Vorstand zu genehmigen. Der Compliance Officer übermittelt den Bericht innerhalb von 14 Tagen nach der Genehmigung durch den Vorstand an die Auf-sicht.

Der interne Bericht enthält die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des ORSA. Der aufsichtli-che Bericht umfasst mindestens die folgenden Aspekte:

die qualitativen und quantitativen Ergebnisse des ORSA und die Schlussfolgerungen aus diesen Ergebnissen;

die Methoden und wichtigsten Annahmen.

Integration des ORSA in strategische Entscheidungen

Die Geschäfts- und Risikostrategie sind grundlegender Input für den ORSA-Prozess. Der ORSA-Prozess liefert wichtige Informationen über die Risikosituation der DARAG, die erwar-tete Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren und die daraus resultierenden Kapitalan-forderungen. Die folgende Abbildung stellt das Zusammenspiel von ORSA, Geschäftsstrategie und Risikostrategie dar.

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ABBILDUNG 7: INTEGRATION DES ORSA-PROZESSES IN DEN GESCHÄFTS- UND RISIKOSTRATEGIE-PROZESS

Vor strategischen Entscheidungen berücksichtigt der Vorstand die Auswirkungen dieser Ent-scheidungen auf das Risikoprofil, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen und die Ge-samtsolvabilität. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse des ORSA-Prozesses kontinuierlich in die strategischen Entscheidungen einfließen. Die Ergebnisse aus dem ORSA-Prozess müs-sen explizit in der Geschäfts- und Kapitalmanagementplanung berücksichtigt werden. Das im-pliziert nicht, dass ein gesamter ORSA vor jeder strategischen Entscheidung durchgeführt werden muss. Es ist ausreichend zu überprüfen, auf welchem Schritt im ORSA-Prozess die Entscheidung einen Effekt hätte und wie sich der Gesamtsolvabilitätsbedarf und die regulato-rischen Kapitalanforderungen ändern würden.

Die Zuweisung der Aufgaben innerhalb der ORSA-Prozess ist wie folgt:

Vorstand

Aktive Rolle im ORSA, einschließlich der Vorgabe von Spezifikationen, wie der Prozess und der Bericht durchgeführt werden soll, sowie kritische Diskussion der Ergebnisse

Aktive Diskussion der verwendeten Parameter und Annahmen im ORSA Informationspflicht des zentralen Risikomanagement über Risiko relevanten Auswir-

kungen der strategischen Entscheidung Berücksichtigung der ORSA-Ergebnisse bei strategischen Entscheidungen und dem

spezifischen strategischen Planungsprozess Kritische Diskussion und Freigabe des ORSA-Berichts Genehmigung der ORSA Richtlinie

Aufsichtsrat

Bewertung der ORSA-Ergebnisse

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SFCR DARAG I 39

Risikomanagement-Funktion

Im Rahmen des ORSA-Prozesses liegen folgenden Aufgaben innerhalb des Risikomanage-ments:

Gesamtverantwortung für den ORSA und den ORSA-Bericht Verantwortung für die Berechnung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs, die Beurteilung der

Angemessenheit der Standardformel, sowie für die Projektionen

Das Risikomanagement trägt die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für die Durch-führung und die Ergebnisse des ORSA-Prozesses. Die jeweiligen Beiträge werden verschie-denen operativen Verantwortlichkeiten zugeordnet.

B.4 Internes Kontrol lsystem

Internes Kontrollsystem

Interne Kontrolle ist definiert als ein Prozess, der durch den Vorstand, CEO, und andere Funk-tionen/Personal ausgeführt wird. Der Zweck des Internen Kontrollsystems ist:

die Unterstützung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit die Sicherstellung, dass alle regulatorischen Anforderungen und internen Vorgaben

tatsächlich eingehalten werden die Sicherstellung, dass die berichteten internen und externen Informationen in Bezug

auf der Geschäftstätigkeit vollständig und zutreffend sind die transparente und ausreichende Dokumentation aller relevanten Kontrollen

Es sind klare Berichtslinien zur Erreichung der wichtigsten Ziele der jeweiligen Geschäftsein-heiten/Funktionen eingerichtet. Jede Geschäftseinheit/Funktion informiert die Schlüsselfunkti-onen sowie die Funktion der Internen Revision über jegliche Tatsachen, die für die Erfüllung ihrer Pflichten relevant sind. Die Schlüsselfunktionen ihrerseits berichten einmal pro Quartal an den Vorstand.

Das Unternehmen fördert eine offene Kommunikation und hat einen Eskalationsprozess im-plementiert.

Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird kontinuierlich, insbesondere durch die Compliance-Funktion und die Abteilung Business-Organisation, überwacht, so dass etwaige Mängel des Systems identifiziert und in fristgerecht behoben werden können. Es soll sicher-gestellt werden, dass die internen Kontrollen für die aktuellen Geschäftspraktiken geeignet sind. Laufende Überwachung durch die operative Führung, die Risikomanagement-, Compli-ance- und versicherungsmathematische Funktion erfolgt im Rahmen des normalen Geschäfts-betriebs. Ad hoc Prüfungen erfolgen durch die Interne Revision gemäß dem Audit-Plan.

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Umsetzung der Compliance-Funktion

Die Hauptaufgabe der Compliance-Funktion ist es, das effektive Management von Compli-ance-Risiken zu ermöglichen, zu erleichtern und zu überwachen. Dies wird verwirklicht durch:

Entwicklung eines Compliance-Plans, der die durchzuführenden Arbeiten im kommen-den Geschäftsjahr detailliert;

Erarbeitung von Richtlinien und Verfahren für die Mitarbeiter in Bezug auf Compliance; Sensibilisierung der Mitarbeiter und Gewährleistung kontinuierlichen Trainings der Mit-

arbeiter zu Compliance-Angelegenheiten; Aufnahme jedes Zwischenfalls, der gemeldet werden muss und Hinwirken darauf, dass

das Unternehmen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegen-über Dritten erfüllt;

Untersuchung und Follow-up von Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen (schwere Verletzungen oder erhebliche Reputationsrisiken müssen unverzüglich dem Vorstand und dem Compliance-Beauftragten der DARAG Gruppe mitgeteilt werden);

Beratung über neue Produkte, Dienstleistungen und Märkte aus Compliance-Sicht; Überwachung geplanter Überarbeitungen und Pläne zur Einführung neuer Verordnun-

gen sowie Beurteilung ihrer potentiellen Auswirkungen auf das Unternehmen und Überwachung der relevanten Gerichtsentscheidungen;

Kontaktaufnahme mit der BaFin, wenn notwendig; und regelmäßige Berichterstattung zu Compliance-Themen an den Vorstand, mindestens

einmal pro Quartal. Damit die Compliance-Funktion ihre gesetzlichen und internen Aufgaben erfüllt, ist sie mit den folgenden Rechten und Befugnissen ausgestattet:

uneingeschränkter Zugriff auf alle Funktionen, Unterlagen und Personal; voller und freier Zugang zu allen relevanten Ausschüssen; Einholung notwendiger Personalunterstützung sowie Zugang zu spezialisiertem Sup-

port von innerhalb oder außerhalb des Unternehmens wie z. B. Rechtsberatung; Leitung des erforderlichen Personals für die Anwendung der Compliance-Richtlinien

und -Normen; Recht auf Ausführung einer Compliance- oder Due Diligence-Untersuchung innerhalb

des Unternehmens; Information zu jeder geplanten Geschäftsentwicklung, die Auswirkungen auf Compli-

ance haben könnte Die Compliance-Funktion ist in der Lage, angemessen, unabhängig und objektiv zu agieren und in einer Art und Weise zu arbeiten, die gewährleistet, dass keine tatsächlichen oder po-tenziellen Interessenkonflikte mit den Aufgaben und Funktionen, vor allem mit anderen Kon-trollfunktionen, entstehen.

Der Compliance-Beauftragte hat keine operativen Aufgaben, die einen Interessenkonflikt dar-stellen und eine unabhängige Berichterstattung beeinträchtigen können.

Um die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion zu gewährleisten, berichtet der Compliance-Beauftragte administrative Angelegenheiten an den Vorstand.

Der Compliance-Beauftragte ist bei allen Vorstandssitzungen anwesend und steht für andere Sitzungen bei Bedarf zur Verfügung.

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Mitglieder des Vorstands erhalten ein Update auf alle rechtlichen Fragen, Verordnungen oder Sanktionen, um diese über alle neuen Entwicklungen in regulatorischen Angelegenheiten zu informieren.

Jegliche Verstöße regulatorischer Natur (Insolvenz, Strafen, etc.) sind dem Vorstand durch die Compliance-Funktion unverzüglich mitzuteilen.

B.5 Funktion der Internen Revision

Implementierung der Funkt ion der Internen Revision

Die Interne Revision ist extern an KPMG ausgegliedert. Die Überwachung und Koordination der Internen Revision erfolgt durch den Ausgliederungsbeauftragten, der mindestens einmal pro Quartal an den Vorstand berichtet.

Die Rolle der internen Revision umfasst eine unabhängige, objektive Qualitätssicherung sowie eine Beratungstätigkeit, um die Risikomanagement-Prozesse des Unternehmens zu unterstüt-zen. Dabei steht im Fokus, ein effektives Governance- und Risikomanagementsystem sowie ein angemessenes internes Kontrollumfeld sicherzustellen.

Die unterjährigen Zielaufgaben der Internen Revision werden durch den Vorstand (in Abspra-che mit dm Group Audit Committee) definiert.

Die zentrale Aufgabe der internen Revision ist es, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Gover-nance-Verantwortung zu unterstützen und die folgenden Funktionen ausführen:

Bewertung des Governance-Systems des Unternehmens; Durchführung einer objektiven Beurteilung zur Effektivität des Risikomanagementsys-

tems sowie das Internen Kontrollsystems; Systematische Analyse und Bewertung der Geschäftsprozesse und damit verbunde-

nen Kontrollen; Bewertung der elektronischen Informationssysteme zusammen mit der Qualität der

Aufzeichnungen und der für die interne und extern Berichterstattung verfügbaren Da-ten; und

Der Vorstand ist für die Überwachung der Internen Revision verantwortlich. Darüber hinaus hat er sicherzustellen, dass die Interne Revision unabhängig ist und die notwendigen Ressour-cen, das Ansehen sowie die Autorität innerhalb des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat. Die Interne Revision schafft und unterhält eine starke Arbeitsbeziehung mit dem Vorstand und berichtet an ihn. Der Vorstand ist letztendlich verantwortlich für die Ernennung und Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter der Internen Revision oder des Dienstleisters.

Der Vorstand hat die Interne Revision eingerichtet und ihre Zuständigkeiten definiert. Er ist für die Genehmigung der Interne Revisions-Charta und des risikobasierten Revisionsplans zu-ständig.

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Die Interne Revision ist strategisch positioniert, um ihre Ziele zu erreichen und hat einen di-rekten unbegrenzten Zugang zu allen Mitarbeitern, einschließlich des Managements, CEO und Vorstand. Die interne Revision muss zudem ggf. wirksamen Zugang zu Daten, Informationen und den Räumlichkeiten externer Dienstleister haben.

Alle Mitarbeiter der DARAG sowie die der Mitarbeiter etwaiger Dienstleister werden dazu an-gehalten, die Interne Revision bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten zu unter-stützen.

Unabhängigkeit und Objekt ivität der Funktion der Internen Revision

Die Interne Revision übernimmt keine operative Verantwortung oder Autorität über die zu prü-fenden Aktivitäten. Jede weitere Beauftragung des Dienstleisters wird vor Auftragsvergabe beurteilt, um sicherzustellen, dass seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird. Der Vor-stand hat angemessene Kontrollen zur Überwachung eingerichtet, um die bestmögliche Leis-tung des Dienstleisters zu gewährleisten.

B.6 Versicherungsmathematische Funktion

Die versicherungsmathematische Funktion ist eine der vier Schlüsselfunktionen innerhalb ei-nes Versicherungsunternehmens, das zu einem effektiven Risikomanagement durch die Aus-führung folgender Aktivitäten beiträgt:

Koordination der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen; Gewährleistung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und Basismodelle

sowie der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemach-ten Annahmen;

Bewertung der Hinlänglichkeit und der Qualität der Daten, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugrunde gelegt werden;

Vergleich der besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten; Unterrichtung des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans über die Verläss-

lichkeit und Angemessenheit der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstel-lungen;

Formulierung einer Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Annahmepolitik; Formulierung einer Stellungnahme zur Angemessenheit der Rückversicherungsverein-

barungen; Beitrag zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems

Die versicherungsmathematische Funktion ist innerhalb der Organisationsstruktur der DARAG in einer Weise eingebettet, die ihre Unabhängigkeit gewährleistet. Die Preisentscheidung für den finalen Übernahmepreis neuer Bestände obliegt dem Bereich Mergers&Acquisitions bzw. dem Gesamtvorstand, obwohl für die aktuarielle Bewertung auf die Expertise der Aktuare zu-rückgegriffen wird. Im Rahmen der Reservebewertung zum Jahresabschluss ist aufgrund der geringen Größe der DARAG und des überschaubaren Personals eine vollständige Trennung

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zwischen Bewertung und Berechnung der benötigten Rückstellungen einerseits und Validie-rung der Bewertung andererseits nicht möglich. Bei Bedarf werden daher mitunter anerkannte externe Berater hinzugezogen.

Die versicherungsmathematische Funktion hat eine direkte Berichtslinie an den Vorstand und legt ihm mindestens einmal pro Quartal einen schriftlichen Bericht vor. Dieser Bericht doku-mentiert die Aktivitäten, die durch die versicherungsmathematische Funktion unternommen wurden sowie deren Ergebnisse, identifiziert eindeutige Mängel und gibt Empfehlungen, wie diese Mängel behoben werden sollten.

B.7 Outsourcing

Die Outsourcing-Richtlinie der DARAG enthält Strategien und Prozesse zur Handhabung von Ausgliederungen wichtiger Funktionen und Schlüsselfunktionen, um Risiken transparent auf-zuzeigen und diese so weit wie möglich zu begrenzen.

Dies umfasst vor allem:

die Spezifikation der Funktionen, die ausgelagert werden sollen einen Risiko-Analyse-Prozess die Auswahl an Qualitätsdienstleistern Details, die im schriftlichen Vertrag mit dem Dienstleister vereinbart werden müssen Regeln bezüglich interner und externer Berichterstattung

Die Richtlinie soll als Grundlage für die Beurteilung der Outsourcing-Dienstleister und für Ver-träge mit Dienstleistern genutzt werden.

Krit ische oder wicht ige operat ive Funktionen

Die folgenden Prozesse werden als kritische und wichtige operative Funktionen in Verbindung zu Outsourcing betrachtet:

Compliance, Interne Revision, Risikomanagement und Versicherungsmathematische Funktion

Konzeption und Preisgestaltung in Portfolio-Transaktionen Investitionen in Vermögenswerte oder Management von Bestandsportfolien Schadenbearbeitung Rechnungslegung Datenablage und -verarbeitung ORSA-Prozess IT-Dienstleistungen

Outsourcing-Prozess

Die Outsourcing-Entscheidung erfolgt im Rahmen eines etablierten Entscheidungsprozesses. Der in Folgenden dargestellte Outsourcing-Prozess wird durch das Risikomanagement in Zu-sammenarbeit mit der jeweiligen Fachabteilung geführt:

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ABBILDUNG 8: INTEGRATION DER RISIKOBEWERTUNG IM OUTSOURCING-PROZESS

Der in der jeweiligen Abteilung zuständige Outsourcing-Agent bewertet das Potenzial des ge-planten Outsourcing-Projekts (Schritt 1). Wenn dabei erkannt wird, dass ein Outsourcing-Pro-jekt bedeutendes Risikopotenzial besitzt, muss eine intensive Risikobewertung unter der Lei-tung des Risikomanagements durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Risikobewertung wird dokumentiert, das Projekt wird im Risikomanagement integriert, um bei Bedarf explizit durch spezielle Prozesse und Verfahren überwacht (Schritt 2).

Für die Ernennung des Dienstleisters, muss geprüft werden, ob der Dienstleister vorbestraft, respektabel und unbestechlich ist (Zuverlässigkeit/Integrität) und ob sichergestellt ist, dass die Leistungen in einer aufrichtigen und kompetenten Art und Weise (Qualifikation) erbracht wer-den. Um die Auswahl eines Dienstleisters zu unterstützen, hat DARAG einen Fragebogen so-wie Entscheidungs-Matrix erstellt, die die Priorisierung mit Hilfe der gewogenen Auswahlkrite-rien vornimmt (Schritt 3).

Die Verpflichtungen, die durch den Dienstleister erfüllt werden sollen (Scope of work, Bericht-erstattung, Exit-Strategien, Notfallpläne etc.), müssen im jeweiligen Outsourcing-Vertrag de-tailliert beschrieben werden (Schritt 4).

Während des Outsourcings erfolgt eine regelmäßige Überprüfung des Dienstleisters und ein entsprechendes DARAG-internes Reporting (Schritt 6). Um sicherzustellen, dass es eine klare Übersicht über alle Outsourcing-Aktivitäten bei DARAG gibt, werden alle relevanten Vertrags-daten in einer zentralen Vertragsdatenbank gespeichert (Schritt 7).

Die Entscheidung, eine wichtige Funktion auszugliedern, sowie die Auswahl des Dienstleisters und die vertraglichen Rahmendaten müssen gemäß Geschäftsordnung durch den Aufsichtsrat bestätigt werden.

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SFCR DARAG I 45

Outsourcing krit ischer oder wicht iger operative Funkt ionen/Tät igkeiten

Die DARAG hat folgende Funktionen und Tätigkeiten ausgegliedert:

Funktionen/Tätig-keiten

Dienstleister Rechtsraum, in dem die Dienstleister ansässig sind

Vertrag vom

Interne Revision KPMG Malta 06.08.2017 Asset Management AMPEGA Deutschland 01.07.2015 Risikomagement Funktion

DARAG Group Limited

Malta 01.01.2016

Compliance Funktion DARAG Group Limited

Malta 01.01.2017

Claims Management Van Ameyde In-surance Run-off B.V.

Niederlande 08.09.2017

Claims Management XS Direct Insur-ance Brokers Ltd.

Irland 01.04.2015

Claims Management TCS (Endleigh Insurance Ser-vices Limited)

Großbritannien 31.01.2014

Claims Management Chaliotis & Asso-ciated Law Firm

Griechenland 10.03.2017

Verantwortlicher Aktuar

Willis Towers Watson

Deutschland 17.08.2016

IT-Services J&L IT GmbH Deutschland 01.09.2010 TABELLE 13: LISTE AUSGELAGERTER AKTIVITÄTEN

Zur Überwachung der ausgegliederten Funktionen wird bei der DARAG ein Ausgliederungs-beauftragter ernannt, der auch mindestens einmal pro Quartal an den Gesamtvorstand berich-tet. Diese Funktion erfüllte bis zum 12. Mai 2017 Nicola Robben, danach wurde die Funktion von Jürgen Rindermann übernommen. Zusätzlich sind in den betroffenen Abteilungen zustän-dige Personen benannt, die die Koordination mit den Dienstleistern sicherstellen und einen quartärlichen Bericht an den Ausgliederungsbeauftragten liefern.

B.8 Sonst ige Angaben

Es bestehen keine weiteren Informationen zum Governance-System.

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C. Risikoprof il

Die DARAG beurteilt ihr Risikoprofil sowohl aus regulatorischer als auch aus ökonomischer Sicht. Für die regulatorische Beurteilung bestimmt die DARAG den Solvenzkapitalbedarf (SCR) mittels der von der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) vorgegebenen Standardformel. Darüber hinaus bestimmt die DARAG innerhalb der unterneh-menseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA) ihren Gesamtsolvabilitätsbedarf (OSN), welcher die unternehmensspezifischen Risi-ken widerspiegelt.

Das Risikoprofil der DARAG umfasst die folgenden Risiko(sub)module:

ABBILDUNG 9: DAS RISIKOPROFIL DER DARAG

Das SCR verteilte sich im Berichtszeitraum auf die Risiko(sub)module wie folgt:

ABBILDUNG 10: DIE ÜBERGREIFENDE RISIKOEXPONIERUNG DER DARAG

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Das dominierende Risiko für die DARAG ist das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben, gefolgt vom Marktrisiko. Das Kreditrisiko sowie das operationelle Risiko haben ebenfalls Aus-wirkungen auf das Risikoprofil, während das versicherungstechnische Risiko Leben und ver-sicherungstechnische Risiko Kranken nur untergeordnete Rollen spielen. Anforderungen in Bezug auf die folgenden Aspekte sind für die DARAG nicht relevant und werden folglich in diesem Bericht nicht behandelt:

Wertpapierleih- und –verleihgeschäfte, Rückkaufsvereinbarungen oder umgekehrte Rückkaufsvereinbarungen

Derivate Infrastrukturinvestitionen Variable Annuitäten Erwartete Gewinne in zukünftigen Prämien (Expected Profits in Future Premiums –

EPIFP) Die DARAG betreibt keine versicherungsfremden Geschäfte und vergibt keine externen Kre-dite, die sich nicht im Rahmen von gruppeninternen Vereinbarungen bewegen. Daher sind in diesem Bericht keine Informationen über Umfang und Art des Kreditportfolios zu finden.

Risikokonzentrationen

Das Mergers & Acquisition sowie Pricing Team und der Vorstand prüfen ständig die Diversifi-zierung zwischen potentiellen und bestehenden Portfolios, um Risikokonzentrationen zu er-kennen und zu bewerten. Durch die Steuerung jedes einzelnen Portfolios auf Portfolio-Ebene wird operativ sichergestellt, dass Risiko-Konzentrationen in allen Risikomodulen im Rahmen der Risikotragfähigkeit der DARAG bleiben.

C.1 Versicherungstechnisches Risiko

Risikoexponierung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells ist die DARAG in erster Linie dem Reserverisiko ausgesetzt, also dem Risiko, dass die versicherungstechnischen Rückstellungen nicht ausreichen, um Verluste zu decken.

Der Fokus auf den Transfer und die Abwicklung von Schadensfällen zu legen bedeutet, dass die Risikostrategie sich auf Überprüfung, Bewertung und Management von Schadenrückstel-lungen und Schadenabwicklung konzentriert. Neben dem Reserverisiko ist die DARAG auch dem Risiko der mangelnden Diversifizierung des Portfolios hinsichtlich Branchen und Geogra-phie ausgesetzt und daraus resultierend dem Risiko, die Diversifizierung nicht angemessen in der Tarifierung zu berücksichtigen.

Da die DARAG kein aktives Neugeschäft zeichnet, ist das Prämienrisiko nicht relevant für das Risikoprofil des Unternehmens. Für die DARAG besteht das Tarifierungsrisiko darin, dass der eingenommen Gegenwert (Risikoprämie) für einen Risikotransfer (z.B.: Bestandsübertragung,

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Erwerb einer Versicherungsgesellschaft oder eines Rückversicherungsvertrag) von einer an-deren Versicherungsgesellschaft zur DARAG fehlkalkuliert wird, weil das übernommene Ri-siko nicht richtig eingeschätzt worden ist.

Die regulatorische Risikoexponierung wird anhand der Standardformel durch die Anwendung des Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über den Zeitraum von einem Jahr unter Berücksichtigung möglicher Diversifikationseffekte bestimmt. Der Value-at-Risk (VaR) zum Konfidenzniveau von 99,5 % - das sogenannte 200-Jahres-Ereignis - entspricht dem finanziellen Verlust, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% nicht überschritten wird, d.h. einem Verlust, der innerhalb von 200 Jahren höchstens einmal zu erwarten ist. In der Berichtsperiode hat die DARAG keine Änderungen an den Methoden für die Beurteilung der Risiken vorgenommen.

ABBILDUNG 11: RISIKOEXPONIERUNG VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO

Das dominierende Risikosubmodul für das versicherungstechnische Risiko ist das Reserveri-siko. Das versicherungstechnischen Risiko Leben spielt mit den Submodulen Langlebigkeit, Kosten und Storno nur eine untergeordnete Rolle.

Risikominderungstechniken

Die DARAG verringert das Reserverisiko durch Berechnung der Rückstellungen anhand von Einzelschadenbewertungen, welche bei Bedarf mit einer separaten zusätzlichen Reserve er-gänzt werden. Darüber hinaus wird eine globale Reserve auf der Grundlage von statistischen Auswertungen und empirischen Daten gebildet. Diese umfasst Eventualverbindlichkeiten für bekannten Verluste, die die Höhe der Reserve überschreiten könnten, und Verluste, die bereits aufgetreten sind, aber der DARAG bei Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht bekannt waren.

Neben der ausgewiesenen Expertise zur Beurteilung der Rückstellungen für noch nicht abge-wickelte Versicherungsfälle (Outstanding Claims Reserve – OCR) und der genannten zusätz-lichen Reserven, wird bei Bedarf gemäß dem Risikoappetit Rückversicherungsschutz zur Min-derung des Risikos eingekauft und in der Preisgestaltung berücksichtigt. Die Entscheidung,

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SFCR DARAG I 49

ob zusätzliche passibe Rückverischerung eingekauft werden soll richtet sich nach der Expo-nierung aus Versicherungsverträgen mit Restlaufzeiten und der Beurteilung der Novationser-wartung bezüglich bestehender Rückversicherungsverträge.

Um das Prämienrisiko zu berücksichtigen, werden die Verfahrend der M&A-Abteilug und des Aktuariats geprüft und durch einen Dritten (interne-externe Audits) validiert.

Für den Zeitraum der aktuellen Geschäftsplanung der DARAG ist der Einsatz anderer bzw. weiterer Risikominderungstechniken nicht vorgesehen.

C.2 Marktrisiko

Risikoexponierung

Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko des Verlustes oder der nachteiligen Veränderungen in der Finanzlage, die direkt oder indirekt, aus Schwankungen in der Höhe und der Volatilität der Marktpreise der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente resultiert. Das Marktrisiko kann in die folgenden Risikosubmodule weiter unterteilt werden:

Risiko Beschreibung

Zinsrisiko Wichtige Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstru-ments aufgrund von Änderungen der risikofreien Zinssätze.

Aktienrisiko Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments auf-grund von Änderungen der Aktienkurse einschließlich Beteiligungen / In-vestitionen.

Immobilienrisiko Ändern des beizulegenden Zeitwerts der Investitionen in Immobilien.

Spread-Risiko Ändern des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Zinssätze.

Währungsrisiko Ändern des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse.

Konzentrationsrisiko Single Name Exposures sind oberhalb der definierten Konzentrations-schwellenwerte.

TABELLE 14: RISIKOSUBMODULE MARKTRISIKO

Die regulatorische Risikoexponierung wird anhand der Standardformel durch die Anwendung des Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über den Zeitraum von einem Jahr unter Berücksichtigung möglicher Diversifikationseffekte bestimmt. In der Berichtsperiode hat die DARAG keine Änderungen an den Methoden für die Beurteilung der Risiken vorge-nommen.

Das übergreifende Marktrisiko ist im Laufe der Zeit relativ konstant geblieben; zeitgleich hat sich die Verteilung auf die Untermodule geändert:

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ABBILDUNG 12: RISIKOEXPONIERUNG MARKTRISIKO

Zur Bestimmung des Risikokapitals für das Zinsänderungsrisiko werden die Auswirkungen auf die Basiseigenmittel in einen Zinsanstiegsszenario und einem derzeit eher unwahrscheinli-chem Zinssenkungsszenario berücksichtig. Für die DARAG hat das Zinssenkungsszenario den stärksten Einfluss und ist daher das relevante Szenario. Aufgrund des Rückgangs der Zinssätze erhöhen sich die Marktwerte der Vermögenswerte sowie die Marktwerte der Ver-bindlichkeiten, wobei die Erhöhung des Marktwertes der Verbindlichkeiten höher ist, was zu einem Rückgang der Basiseigenmittel führt.

Das Aktienrisiko ist aufgrund einer Ausleihung mit einem Marktwert von ca. 4,27 Mio. EUR im Vergleich zu 2016 gestiegen. Zusätzlich besteht ein Vermögensänderungsrisiko auf eine Be-teiligung von ca. 0,3 Mio. EUR. Das Währungsrisiko spielte im Berichtsjahr 2017 eine unter-geordnete Rolle, da den auf fremde Währungen lautenden Vermögenswerten immer äquiva-lente Verbindlichkeiten gegenüber standen. Das Immobilien-Risiko spielt für die DARAG keine Rolle.

Risikominderungstechniken

Die DARAG begegnet finanziellen Risiken durch einen angemessenen Fokus auf Sicherheit, Liquidität, Mischung und Verteilung der Vermögenswerte als seinen wichtigsten Anlagegrund-satz. Die Erhaltung des Kapitals ist das oberste Kriterium der Anlagestrategie.

Unter anderem führten die stetig wachsenden regulatorischen Anforderungen und die immer komplexer werdenden Kapitalmarktbedingungen dazu, dass die DARAG die Verwaltung des Wertpapierbestandes an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert hat. Die DARAG be-auftragte die Ampega Investment GmbH, Köln am 1. Juli 2015 mit der Verwaltung ihres Kapi-talanlage-Portfolios. Unter anderem beinhaltet die Outsourcing-Vereinbarung eine umfas-sende regelmäßige Berichterstattung über Forderungen und Risikokennzahlen.

Der Einsatz weiterer Risikominderungstechniken ist im Zeitraum der aktuellen Geschäftspla-nung der DARAG nicht geplant.

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Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht

Die Kapitalmanagementstrategie der DARAG basiert auf dem Grundsatz der unternehmeri-schen Vorsicht mit der Zielsetzung, das Einkommen der DARAG auf der Grundlage von zu-verlässigen sowie nachhaltigen und vorhersehbaren Erträgen aus den Kapitalanlagen zu ge-nerieren. Der Focus liegt auf der Bereitstellung ausreichender Mittel für das geplante Wachs-tum des Kerngeschäftes der DARAG, weniger auf der Maximierung der Kapitalerträge. Die Kapitalmanagementstrategie basiert auf den Kapitalanlage-Richtlinien der DARAG. Diese ga-rantieren nachhaltige Kapitalanlagenerträge sowie mögliches Wachstum innerhalb des Invest-ment-Portfolios.

Die Kapitalanlage-Richtlinien berücksichtigen sowohl die anwendbaren gesetzlichen Bestim-mungen und Einschränkungen, sowie spezielle Einschränkungen in Bezug auf die verschie-denen Finanzinstrumente, die im Unternehmensumfeld, durch das operative Geschäft und Ri-sikobewertung der DARAG auftreten. Die Bestimmungen der Anlagerichtlinien beziehen sich auf das gebundene Vermögen der DARAG. Außerdem müssen die Richtlinien der BaFin für gebundenes Vermögen berücksichtigt werden.

In der Regel müssen die Anforderungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Rentabilität und Liqui-dität unter Berücksichtigung einer angemessenen Mischung und Streuung erfüllt werden. Die Wahl der möglichen Investitionen gemäß dieser Anlagerichtlinien wurde insbesondere im Zu-sammenhang mit der Sicherung des Nennwerts vorgestellt. Aus diesem Grund müssen Siche-rungsaspekte vor Erwerb sowie im Verlauf der Investition überprüft werden.

Dadurch entsteht ein Portfolio mit einer langfristigen Strategie („Buy-and-Hold-Strategie“) und einem Teilportfolio mit einer eher kurzfristigen Ausrichtung, das Potenziale in Markt-Zyklen nutzen soll.

Der Vorstand kann Einschränkungen beschließen, die über diese Kapitalanlage-Richtlinien hinausgehen; solche Beschränkungen werden verbindlich, sobald diese an den Portfolioma-nager weitergegeben wurden.

Verantwortung der DARAG

Der Vorstand der DARAG muss die Kapitalanlage-Richtlinien sowie Änderungen, Ergänzun-gen und Reformen ratifizieren.

Das Asset-Management wurde im Rahmen einer Outsourcing-Lösung an die Ampega Invest-ment GmbH abgegeben. Der Vorstand muss monatlich über alle Transaktionen informiert werden.

Überwachung von Anlagevorschriften

Ampega Investment GmbH ist verpflichtet, der DARAG mit schriftlicher Bestätigung alle pas-siven Limitüberschreitungen der Anlagevorschriften am nächsten Geschäftstag für weitere Überlegungen zu präsentieren. Die Benachrichtigung enthält eine Empfehlung für weitere

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Maßnahmen sowie die Entscheidungsbegründung dafür. Die DARAG soll Ampega Investment GmbH schriftlich über ihre Entscheidung informieren.

Der Vorstand der DARAG muss alle aktiven Verletzungen der Kapitalanlage-Richtlinien ge-nehmigen, daher ist die DARAG durch die Ampega Investment GmbH im Falle einer aktiven Verletzung der Kapitalanlage-Richtlinien sofort schriftlich zu informieren.

Anlagekriterien Beschreibung

Liquidität

Angemessene Liquidität muss gewährleistet sein, auf der einen Seite zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen im Portfolio, und anderer-seits, um Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft der DARAG zu erfüllen. Im Allgemeinen ist die Aufnahme von Fremdka-pital nicht beabsichtigt.

Cashflows aus Kapitalanlagen werden in der Regel innerhalb des Kapitalanlage-Zyklus bleiben und reinvestiert.

Die Zuordnung der einzelnen Länder auf die verschiedenen Katego-rien wird jährlich auf der Grundlage definierter ökonomischer und fi-nanzieller Kriterien überprüft. Die geltende Liquiditäts-Zuordnung ist im TAM Liquiditätsrisikomesskonzept dokumentiert.

Diversifikation Es muss sichergestellt werden, dass das Portfolio ausreichend unter-schiedlichsten Anlageformen und Gläubiger umfasst.

Währungskongruenz

Es muss sichergestellt werden, dass die Währungen der Kapitalanla-gen und Verbindlichkeiten übereinstimmen. Die DARAG liefert der Ampega Investment GmbH die erforderlichen Informationen im Vo-raus, in dem Maße, in dem Transaktionen in Fremdwährungen – in irgendeiner Form – durchgeführt werden müssen.

Profitabilität

Die Investment-Strategie konzentriert sich auf positive Erträge zu-sammen mit einer Diversifizierung des Portfolios und der Minimie-rung des Risikos von Verlusten. Ein Zielband von Kapitalerträgen wird definiert und in der jährliche strategische Asset Allocation ent-halten.

Entsprechend der Zusammensetzung des Portfolios ist der Maßstab mindestens jährlich zu überprüfen, um die Angemessenheit sicherzu-stellen und die erforderlichen Änderungen der Portfoliostruktur vorzu-nehmen. Grundlegende Veränderungen in der Portfolio-Ausrichtung müssen in einem angemessenen Maßstab widergespiegelt werden.

Die DARAG informiert Ampega Investment GmbH über diese Ziele. Ampega Investment GmbH ist verpflichtet, den Anlageausschuss un-verzüglich schriftlich zu informieren, falls ein Risiko des Nichterrei-chens dieser Ziele besteht. Die zu berichtenden Informationen an den Anlageausschuss umfassen Gründe sowie Anpassungsvor-schläge.

Die Enstscheidungen werden von dem Prinzip getragen, eine große Konzentration von glei-chen Gläubiger, Branchen oder Sektoren zu vermeiden. Daher wurden Portfolio- und Emitten-tengrenzen definiert.

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C.3 Kreditrisiko

Risikoexponierung

Das Kreditrisiko ist definiert als das Risiko des Verlustes oder nachteiliger Änderungen in der finanziellen Situation, welches aus Schwankungen in der Bonität der Emittenten von Wertpa-pieren, Gegenparteien und Schuldner, denen die DARAG gegenüber exponiert ist, resultiert. Das Kreditrisiko wird in das Ausfallrisiko aus Rückversicherungsverträgen und Adressenaus-fallrisiko aus Girokonten und Festgelder unterteilt.

Risiko(sub)modul [TEUR] Brutto Kreditrisiko 3.333

TABELLE 15: RISIKOEXPONIERUNG KREDITRISIKO

Risikominderungstechniken

Wenn die DARAG Rückversicherungsverpflichtungen durch den Erwerb von Portfolien oder Unternehmen eingeht, wird die Kredit-Rating-Situation der Rückversicherer als Teil der Due Diligence analysiert. Falls nötig, werden Abschläge bei der Bewertung der Rückversicherungs-forderungen und gezielte Verlustanpassungen vorgenommen oder zusätzlicher Rückversiche-rungsschutz von Unternehmen mit guter Bonität eingekauft.

Darüber hinaus werden die für die DARAG wesentlichen Bank-Kredit-Ratings überwacht.

Der Einsatz weiterer Risikominderungstechniken ist im Zeitraum der aktuellen Geschäftspla-nung der DARAG nicht geplant.

C.4 Liquiditätsrisiko

Risikoexponierung

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die DARAG nicht in der Lage ist, Kapitalan-lagen und andere Vermögenswerte zu veräußern, um die finanziellen Verpflichtungen bei Fäl-ligkeit zu begleichen.

Für die DARAG erfolgt keine quantitative Bewertung des Liquiditätsrisikos, daher wird diesem kein Risikokapital zugewiesen.

Risikominderungstechniken

Dem Liquiditätsrisiko begegnet die DARAG durch eine kontinuierliche Überwachung der kurz- bis mittelfristigen finanziellen Verpflichtungen einerseits und der Budgetierung andererseits. Zudem existiert eine Liquiditätsplanung, welche kontinuierlich überwacht wird. Es gibt laufende Abfragen an die Fachbereiche bezüglich erwarteter Zahlungsflüsse, um Sondereinflüsse zu erkennen und die Liquidität entsprechend zu steuern. Der Vorstand erhält wöchentlich einen Bericht zur Entwicklung der (gebunden und nicht gebundenen) Liquidität.

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Der Einsatz weiterer Risikominderungstechniken ist im Zeitraum der aktuellen Geschäftspla-nung der DARAG nicht geplant.

C.5 Operationelles Risiko

Risikoexponierung

Das Operationelle Risiko bezeichnet das Risiko des Verlusts aus unzureichenden oder fehler-haften internen Prozessen, Personen oder Systemen oder durch externe Ereignisse entste-hen. Es umfasst die folgenden Risiken:

Risiko Beschreibung

Mitarbeiterrisiko

Mitarbeiterrisiken können entstehen, wenn die Ziele des Mitarbeiters nicht mit den Zielen des Unternehmens oder der Gruppe als Ganzes ausgerichtet sind. Andere Probleme, die dieses Risikounterkategorie zu-geordnet werden können, sind ein Anstieg der Fluktuation, ein Mangel an Kommunikation innerhalb der Firma, arbeiten in Silos und mangeln-der Nachfolgeplanung.

IT Risiko

IT-Risiken entstehen, wenn die eingesetzten IT-Systeme nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse des Geschäfts zu befriedigen oder wenn die Sicherheit in der Informationstechnik nicht ausreicht, z.B. Datenlecks o-der Verluste von Datensätzen. Andere Probleme sind das Fehlen von Benutzerakzeptanztests und mangelnde Dokumentation.

Ausfall der internen Prozesse und Kon-trollen

Dieses Risiko kann entstehen aus einem Mangel an dokumentierten in-terne Prozesse und Kontrollen oder aus internen Prozesse und Kontrol-len, die unzureichend sind.

Regulatorische / Compliance Risiken

Diese Risiken können aufgrund häufiger Änderungen in der Gesetzge-bung entstehen oder wenn das Personal sich nicht bestimmter Compli-ance-Anforderungen bewusst ist. Diese können zu einem Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Mangel an Konformi-tät mit gesetzlichen Fristen führen.

Disaster Recovery Dieses Risiko entsteht, wenn Daten oder Datensätze völlig verloren sind und nicht wiederhergestellt werden können oder durch Verlust von Per-sonal in Schlüsselpositionen.

Betrug Dies könnte entweder Finanzbetrug oder Versicherungsbetrug sein.

Recht

Rechtliche Risiken können wegen Streitigkeiten für oder gegen die DA-RAG oder wegen Nichtbeachtung richtig zu dokumentieren, zu erzwin-gen oder vertragliche Vereinbarungen einhalten, entstehen. Andere Gründe können eine unzureichende Verwaltung der außervertraglichen Rechte, außervertragliche Schuldverhältnisse oder die Auswahl der Rechtsberater Dritter sein.

Management over-ride

Dieses Risiko entsteht, wenn das Management vorgeschriebene Richtli-nien, Verfahren oder Gremienentscheidungen missachten.

Kopfmonopole Dieses Risiko entsteht durch Abhängigkeit von Wissen von Mitarbeitern, vor allem in Kombination mit mangelnder Prozessdokumentation.

Änderung des Ge-schäftsmodells

Dieses Risiko entsteht, wenn das Unternehmen einen Mangel an Erfah-rung im Nicht-Run-off Geschäft (z.B. aktives Underwriting) aufgrund ei-ner Änderung des Geschäftsmodells.

TABELLE 16: RISIKOSUBMODULE OPERATIONELLES RISIKO

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Die regulatorische Risikoexponierung wird anhand der Berechnungsformel des Standardmo-dells als gekappte Linearkombination von Basis-SCR und Volumenmaßen aus Prämien bzw. Reserven bestimmt. In der Berichtsperiode hat die DARAG keine Änderungen an den Metho-den für die Beurteilung des operationellen Risikos vorgenommen.

Risiko(sub)modul [TEUR] Brutto Operationelles Risiko 2.109

TABELLE 17: RISIKOEXPONIERUNG OPERATIONELLES RISIKO

Risikominderungstechniken

Die DARAG unterhält eine flache und funktionelle Verwaltungshierarchie mit klar definierten Rollen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie präzisen Anforderungsprofilen, die die Risikokultur des Unternehmens definieren. Die strukturelle und betriebliche Organisation ist insbesondere auf die Minimierung von Prozessrisiken ausgerichtet. Durch interne Audits iden-tifizierte Schwachstellen werden umgehend beseitigt.

Angesichts der Größe der Gruppe und des Geschäftsmodells richtet die DARAG große Auf-merksamkeit auf die Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Know-how, Professionalität und Integrität bilden die Grundlage für die Minimierung der operationellen Risiken. Diese As-pekte werden durch kontinuierliche interne und externe Weiterbildung erweitert. Das umfas-sende Fachwissen der Mitarbeiter ist der Schlüssel zum Erfolg der DARAG. Aus diesem Grund legt die DARAG sehr viel Wert in die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeitenden.

Die IT-Sicherheit wird durch regelmäßig aktualisierte Standards und maßgeschneiderte Not-fallpläne gewährleistet. Neben der täglichen Sicherung von Daten hat die Gruppe ein Backup System implementiert, welches auf einem externen Server ausgelagert ist. Die IT-Infrastruktur ist State-of-the-Art und soll es ermöglichen, vollständige Einsatzfähigkeit bei einem Totalaus-fall aller Hard- und Software-Systeme innerhalb von drei Tagen wiederherzustellen. Zugriffs-beschränkungen und technische Schutzmaßnahmen gewährleisten ein hohes Maß an Sicher-heit für Daten und Betriebseinrichtungen.

Die Bewertung und Überwachung rechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Übertragung von Versicherungsbeständen oder des Erwerbs von Unternehmen erfolgt im Rahmen des Due Diligence-Prozesses mit breiter interner rechtlicher Unterstützung und externem rechtlichen Beistand. Ein Risikobewertungsverfahren für Betrug, eine geplante Whistleblower-Richtlinie und eine Datenanalyse durch den internen Revisor werden implementiert.

Der Einsatz weiterer Risikominderungstechniken ist im Zeitraum der aktuellen Geschäftspla-nung der DARAG nicht vorgesehen.

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C.6 Andere wesent liche Risiken

C.6.1 Strategisches Risiko

Risikoexponierung

Das wichtigste strategische Risiko der DARAG ist verbunden mit der Spezialisierung auf das Run-off-Geschäft.

Darüber hinaus ergeben sich die folgenden strategischen Risiken:

Risiko Beschreibung

Outsourcing Übermäßige Abhängigkeit von den externen Dienstleistern kann zu Ver-lust der Inhouse-Expertise und möglicherweise zu Verletzung der Vertrau-lichkeit von Daten führen.

Unzureichende stra-tegische Planung

Unzureichende Geschäftsplanung kann zu einem Mangel an strategischer Ausrichtung oder strategischen Ziele führen.

Wettbewerb Die Nichtbeachtung der Markttrends und Kundenbedürfnisse führen zu er-heblichen Wettbewerbs Nachteile für DARAG.

Funding Fehlender finanzielle Mittel führen in eine Situation, wo die Gruppe nicht Markttrends und Kunden folgen kann, die auch zu einem Wettbewerbs-nachteil für DARAG führen kann.

Distribution vulnera-bility

Dieses Risiko kann entstehen, wenn die DARAG komplett auf einen be-stimmten Vertriebsweg angewiesen ist oder wenn es nicht in der Lage, alle relevanten Märkte abdecken.

Mangelnde Unterstüt-zung der Gruppe

Dieses Risiko kann entstehen, wenn keine Rückversicherungsdeckung o-der Kapitalzuführung von der Muttergesellschft angeboten wird..

TABELLE 18: RISIKOSUBMODULE STRATEGISCHES RISIKO

Es erfolgt keine quantitative Bewertung des strategischen Risikos und daher keine Zuweisung von Risikokapital.

Risikominderungstechniken

Die Umsetzung der Unternehmens- und Risikostrategie wird kontinuierlich überprüft; die erfor-derlichen Prozesse werden bei Bedarf angepasst. Die DARAG kümmert sich auch besonders darum, ihre Strategie auf den Markt und die Rahmenbedingungen anzupassen. Die Möglich-keiten für weiteres Wachstum werden auch in Zukunft von der eigenen Finanzkraft abhängen. Es ist daher besonders wichtig, angemessene Eigenmittel haben.

Insbesondere regelmäßige Kontrollen helfen, die strategischen Risiken zu mindern. Aufgrund des Geschäftsmodells der DARAG werden die Geschäftsaussichten durch kontinuierliche Be-obachtung des Marktes permanent überwacht. Eine enge Kommunikation mit den Marktakteu-ren hilft dabei, schnell zu reagieren. Markttrends werden auch regelmäßig von der Abteilung Clients-Markets-Partners ("CMP") sowie durch den Vorstand überwacht und auf Vorstands-

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ebene diskutiert. CMP sorgt für eine gute Abdeckung des Marktes über ein Netzwerk von er-fahrenen Beratern in allen europäischen Märkten. Marktbeobachtungen, Schadenrückstellun-gen und Run-off-Ergebnisse werden monatlich anhand entsprechender Risikoindikatoren überwacht und an den Vorstand berichtet. Das Risiko der „distribution vulnerability“ ist derzeit durch den Marktauftritt und die gute Reputation der DARAG nicht gegeben.

Das Outsourcing von Funktionen wird im Zuge des quartärlichen Outsourcing-Reports über-wacht. Darüber hinaus wird ein Auslagerungsbeauftragter bestellt, welcher die Überwachung der von den Dienstleistern ausgeübten Tätigkeiten sicherstellt.

Der Einsatz weiterer Risikominderungstechniken ist im Zeitraum der aktuellen Geschäftspla-nung der DARAG nicht geplant.

C.6.2 Reputationsrisiko

Risikoexponierung

Ein guter Ruf ist von entscheidender Bedeutung für die DARAG als institutioneller Partner für die Versicherungswirtschaft. Das primäre Ziel ist daher, sich selbst seinen Geschäftspartnern als einen kompetenter, zuverlässiger und seriöser Spezialversicherer darzustellen.

Regulatorische bzw. Compliance-Risiken können sowohl den Ruf der DARAG als auch die Kundenzufriedenheit auf negative Art und Weise beeinflussen. Da alle Einzelunternehmen zur Marke DARAG gehören, betrifft das Reputationsrisiko nicht nur das jeweilige Unternehmen, sondern hat Auswirkungen auf den Ruf aller Einzelunternehmen sowie der gesamten Gruppe.

Es erfolgt keine quantitative Bewertung des Reputationsrisikos, daher wird diesem Risiko kein Risikokapital zugewiesen.

Risikominderungstechniken

Das Management der Risiken wird durch etablierte Geschäftsprinzipien, verbindlich definierte Kommunikationskanäle und eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Hinsichtlich des Rufs der DARAG sowie das seiner Vertragspartner legt die DARAG großen Wert auf die ordnungsgemäße Abwicklung und das Management der Schadenfälle in Absprache mit den abgebenden Versicherern. Richtlinien zur Schadenabwicklung werden mit der zuständigen Aufsichtsbehörde diskutiert, um sicherzustellen, dass die Interessen der Versicherten im Scha-denfall geachtet werden, und dass Ansprüche unberechtigter Dritter frühzeitig identifiziert wer-den.

Die DARAG plant im Zeitraum der Geschäftsplanung weder weitere Risikominderungstechni-ken anzuwenden noch weitere Risikominderungsinstrumente zu erwerben.

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C.7 Sonst ige Angaben

Stresstests und Szenarioanalysen

Die DARAG führte im Berichtsjahr auf Basis der erwarteten Geschäftsentwicklung Stresstests und Szenarioanalysen durch, um die Auswirkungen von Veränderungen wesentlicher Einfluss-faktoren auf das Risikoprofil, die finanzielle Lage des Unternehmens und die Solvenzsituation zu bestimmen. Diese Stresstests ergänzen andere Risikokennzahlen und sind wesentliche Bestandteile der Strategie und des Kapitalplanungsprozesses. Die Ergebnisse haben Eingang in dem ORSA Bericht 2017 gefunden.

Die Ergebnisse der Stresstests und die zugrunde liegenden Szenarien werden für alle Risi-komodule auf Senior Management-Ebene in den Bereichen Risikomanagement, Rechnungs-wesen und Controlling beurteilt. Nach Abgleich mit den definierten Risikotoleranzschwellen entscheidet der Vorstand über spezifische Risikominderungstechniken, um die Auswirkungen der Stresse im Einklang mit der übergreifenden Strategie und Kapitalplanung zu reduzieren, wenn die vorgegebenen Grenzwerte überschritten werden. Die im Berichtsjahr durchgeführten Stresstests haben gezeigt, dass die Ergebnisse innerhalb der geplanten Korridore waren. Da-her sind keine Maßnahmen ergriffen worden.

Mit Ausnahme von Szenario 8 lagen folgende Annahmen zugrunde:

Closing von Transaktionen und Aufnahme von versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von TEUR 176.000 in 2017, TEUR 235.000 in 2018 und TEUR 353.00 in 2019 bei stär-kung der Eigenmittel in Höhe von TEUR 35.000 in 2017, TEUR 37.000 in 2018 und schließlich TEUR 45.000 in 2019.

Es lässt sich zusammenfassend festhalten, dass ungeachtet des jeweiligen Szenarios die Sol-vabilitätsanforderungen während des Planungshorizontes stets erfüllt werden, auch wenn in den meisten Fällen zunächst das interne Ziel der Bedeckung in Höhe von mindestens 122% unterschritten wird. Nach anfänglichem Schock-Szenario findet im Zuge der weiteren Entwick-lung durchwegs zumindest eine Annäherung an die interne Zielgröße statt. Um die Robustheit der Solvenzsituation und der Geschäftsplanung zu überprüfen sind die folgenden Szenarien analysiert worden:

• Szenario 1: Die Auswirkung eines 10% Anstiegs der versicherungstechnischen Rückstellungen, ausgelöst durch die Zunahme von nicht gemeldeten Ansprüchen oder durch den Anstieg von gemeldeten Ansprüchen.

• Szenario 2: Die Auswirkung des Ausfalls des größten Rückversicherers (d.h. des Rückversicherers demgegenüber das größte Exposure besteht).

• Szenario 3: Die Auswirkung des Ausfalls der Bank mit den größten Einlagen. • Szenario 4: Die Auswirkung eines Rückgangs der Marktwerte der Unternehmens-

anleihen um 20%. • Szenario 5: Die Auswirkung eines gleichzeitigen Ausfalls des größten

Rückversicherers und eines Rückgangs der Marktwerte der Unternehmensanleihen um 20%.

• Szenario 6: Eine Verschiebung der risikofreien Zinskurven nach oben um 0,5%. • Szenario 7: Eine Verschiebung der risikofreien Zinskurven nach unten um 0,5%. • Szenario 8: Keine neuen Transaktionen im Planungshorizont.

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• Szenario 9: Reverse Stress Test: Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellung um x%, sodass die interne Solvenzquote knapp über 100% liegt.

Die folgenden Tabellen zeigen, wie sich der Gesamtsolvabilitätsbedarf in den verschiedenen Szenarien entwickeln würde.

Szenario 1:

Der Anstieg der undiskontierten versicherungstechnischen Brutto- und Netto-Rückstellungen um 10% in 2017 führt zu einem Rückgang der Solvabilitätsquote von anfänglich 11 Prozent-punkten in 2017 bis zu einem letztendlichen Rückgang von nur 5 Prozentpunkten (2019) im Vergleich zum Base Case. Die Abwicklungsgeschwindigkeit für die nächsten drei Jahre liegt bei ca. 23% pro Jahr für die bestehenden Portfolien. Zusätzlich überlagern die erwarteten Transaktionen in den folgenden Jahren den einmaligen Anstieg der Reserve. Folglich reduziert sich der relative Einfluss der gestiegenen Reserven.

Das geschilderte Szenario hat sich durch die Änderung des Ogden-Diskontierung von Perso-nenschäden in Grossbritannien für Brutto als realistisch erwiesen. Der Netto-Effekt blieb hier aufgrund der Excess of Loss Rückversicherung aus. . Angesichts der weitgehend fortgeschrit-tenen Abwicklung der meisten Bestände wird beabsichtigt, künftig stärker auf die Charakteris-tika der Einzelbestände inklusive Rückversicherung einzugehen sowie die Exponierung aus Loss Portfolio Transfers abzuzielen.

Szenario 2:

Der Ausfall des größten Rückversicherers bezieht sich auf ein Szenario, in dem ein einforder-barer Betrag aus Rückversicherung in Höhe von TEUR 3.832 Mio. in 2017 ausfällt. Es wird angenommen, dass dieser Betrag zu 100% ausfällt. Die Nettorückstellungen steigen als Er-gebnis des Ausfalls und folglich auch das Reserverisiko. Der ursprüngliche Verlust von 7 Pro-zentpunkten in 2017 im Vergleich zum Base Case reduziert sich bis Ende 2019 auf 3 Prozent-punkte.

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Durch den Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen der Rückversicherer im rah-men der Ogden-Diskontanpassung wird im kommenden ORSA-Bericht trotz starker Differen-zierung der Rückversicherung des betroffenen Bestandes eine absolut höhere Risikokonzent-ration zu berücksichtigen sein. Zum Jahresende belief sich die Summe aus offenen Saldofor-derungen und Reserven des größten Rückversicherers auf TEUR 5.179.

Szenario 3:

Das Bankausfall-Szenario würde in 2017 zu einem Verlust von TEUR 6.554 führen. Das Aus-fallrisiko würde nach diesem Verlust nur leicht sinken, da Diversifikationseffekte den Verlust teilweise kompensieren. Trotzdem würde der Ausfall der Bank die Eigenmittel direkt treffen und die Solvabilitätsquote um 10 Prozentpunkte reduzieren.

Das von einem Ausfall der größten Bankverbindung betroffene Kapital hat sich durch die nach der Durchführung des ORSA-Prozesses 2017 abgeschlossene Transaktion in Israel (Hachs-hara) wesentlich erhöht. Die Auswirkungen auf Eigenmittel und Solvabilität eines auf die ver-änderte Bestandszusammensetzung angepassten Stressszenarios werden im Rahmen des ORSA 2018 untersucht.

Szenario 4:

Der Rückgang der Marktwerte der Unternehmensanleihen um 20% in 2017 führt zu einem unmittelbaren Verlust von TEUR 6.937. Der ursprüngliche Rückgang der Solvabilitätsquote von 11 Prozentpunkten in Q4 2017 verbessert sich mit der Zeit und die Lücke zum Base Case verkleinert sich auf 4 Prozentpunkte in 2019. Die Auswirkung der Änderung des Spreadrisikos auf den GSB ist eher gering, da das aggregierte Marktrisiko im Vergleich zu den restlichen

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Risikokategorien relativ klein ist und das Spreadrisiko durch das verbleibende Marktrisiko diversifiziert wird.

Bedingt durch den Rückgang der Anlagen in Unternehmensanleihen reduziert sich der erwar-tete Verlust aus dem beschriebenen Szenario auf TEUR 5.598.

Szenario 5:

Das kombinierte Szenario 5 nimmt an, dass ein doppelter Stress eintritt: Ein Rückgang der Marktwerte der Unternehmensanleihen in Höhe von TEUR 6.937 und ein Verlust durch den Ausfall von Rückversicherung in Höhe von TEUR 3.832 in 2017. Der starke Rückgang der Solvabilitätsquote wird hauptsächlich durch den Verlust der Eigenmittel verursacht. Der Ge-samtsolvabilitätsbedarf steigt leicht an, da das Reserverisiko durch den Wegfall der Rückver-sicherung steigt und dies nicht komplett durch das sinkende Marktrisiko aufgrund der gesun-kenen Vermögenswerte kompensiert wird.

Angesichts der gegenläufigen Effekte der Bezugsgrößen der Szenarien 3 und 4, ist unter Be-rücksichtigung der Planannahmen nicht mit einer erheblichen Abweichung zu rechnen.

Szenario 6 & 7:

Die Zinsszenarios gehen jeweils von einem Schock von 5 Basispunkten auf die risikofreie Zinskurve aus (Zinsanstiegs- und Zinsrückgangsszenario). Dies führt zu Veränderungen von Vermögenswerten wie Fremdkapitalinstrumenten, einforderbaren Beträgen aus Rückversiche-rung und der Verbindlichkeiten, vor allem der besten Schätzung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Eigenmittel und alle Risikomodule werden durch diese Szenarien beein-flusst. Die Solvabilitätsquote würde für die DARAG AG im Falle eines Zinsanstiegs steigen und bei einem Zinsrückgang fallen.

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Szenario 8:

Das Szenario 8 nimmt an, dass keine neuen Projekte (neue Rückversicherungsverträge mit einem VU, Akquisition eines VUs, Übertragung eines Versicherungsportfolios) von Q4 2016 an getätigt werden. Es wird angenommen, dass die Kosten sich im Vergleich zum Base Case nicht ändern werden. Da zwischen Q4 2016 und Q4 2019 keine neuen Projekte modelliert werden, werden die zukünftigen Kapitalzuführungen, von der DARAG GL für die Finanzierung der Transaktionen vorgesehen waren (siehe Kapitel 5), auf null gesetzt.

Der eingeschränkte Kapitlabedarf, der in diesem Szenario auftrat, wurde im Rahmen der Neu-geschäfte (Projekt HACHSHARA und Projekt IKARUS) abgedeckt.

Szenario 9:

Das Szenario 9 ist ein Reverse Stress Test. Es wird untersucht, welche möglichen Gründe dazu führen könnten, dass die interne Solvenzquote noch knapp über 100% liegt. Da das Risikoprofil durch das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben dominiert wird, hat der Vor-stand beschlossen sich auf eine Veränderung des versicherungstechnischen Volumens Nicht-

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Leben zu fokussieren. Die versicherungstechnischen Rückstellungen müssten 19% zum Ende von 2017 ansteigen, damit sich das reverse Szenario realisiert.

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D. Bewertung für Solvabil itätszwecke

D.1 Vermögenswerte

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und die Bewertung der Vermögenswerte der DARAG in der Solvabilitätsüber-sicht erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und nach dem Grundsatz der Einzelbewertung.

Sofern in den Solvency II-Vorschriften keine anderen Bilanzierungsmethoden gefordert wer-den, erfolgt der Ansatz der Vermögenswerte nach den International Financial Reporting Stan-dards (IFRS). Abweichende Ansatzvorschriften unter Solvency II wurden, soweit es sich um eine wesentliche Position der Solvabilitätsübersicht handelt, in den nachfolgenden Erläuterun-gen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Vermögenswerte werden in der Solvabilitätsübersicht zum ökonomischen Wert bewertet. Als ökonomischer Wert ist jener Preis definiert, den die DARAG am Bewertungsstichtag in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde.

Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt nach dem IFRS 13 (Bemessung des beizulegen-den Zeitwerts), sofern die Solvency II-Vorschriften keine anderen Bewertungsmethoden erfor-dern. Abweichende Bewertungsvorschriften unter Solvency II wurden, soweit es sich um eine wesentliche Position der Solvabilitätsübersicht handelt, in den nachfolgenden Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Bei der Ermittlung der ökonomischen Werte für Vermögenswerte folgt die DARAG, mit Aus-nahme der Bewertung von Beteiligungen in verbundenen Unternehmen der Solvency II-Be-wertungshierarchie. Die hierarchische Einstufung resultiert aus der Erheblichkeit der in die Bewertung einfließenden Parameter.

Vermögenswerte für welche eine Preisnotierung in einem aktiven Markt zum Betrachtungs-zeitpunkt vorhanden war, sind mit dem unveränderten Börsen- bzw. Marktpreis bewertet wor-den (mark-to-market). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Ver-mögenswert mit ausreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, so dass fortwährende Preisinformationen zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Anforderungen an einen aktiven Markt wurden die Anforderungen der IFRS entsprechend angewendet.

Erfolgte keine Preisstellung in einem aktiven Markt, wurde der ökonomische Wert aus ver-gleichbaren Vermögenswerten, unter Berücksichtigung einer erforderlichen Anpassung spezi-fischer Paramater abgeleitet (marking-to-market).

Sofern auch eine marking-to-market Bewertung nicht möglich war, wurde bei der Wertermitt-lung auf alternative Bewertungsmethoden (z.B. Discounted-Cashflow-Verfahren oder gängige

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Optionspreismodelle) zurückgegriffen (mark-to-model). Dabei wurden produkt- und rating-spezifischen Renditekurven genutzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss zur Finanzberichterstattung der DARAG basieren auf den handelsrechtlichen sowie den rechtsformspezifischen Vorschrif-ten gemäß HGB und RechVersV. Im Rahmen des Konzernabschlusses durch die Mutterge-sellschaft nach IFRS erstellt auch die DARAG einen Zwischenkonzernabschluss nach IFRS. Aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ergeben sich zu Solvency II Wertunterschiede in den einzelnen Positionen, die im Folgenden erläutert werden. Bei einem Großteil der Umbewertungen von HGB zu Solvency II greift die DARAG auf die im Konzern genutzten IFRS Bewertungsverfahren zurück.

Als Abzinsungssätze für Forderungen und Verbindlichkeiten über 12 Monaten wurden entspre-chend die nichtadjustierten Zinssätze der risikofreien Euro-Kupon-Kurve zum 31.12.2016 her-angezogen sowie von EIOPA bereitgestellt.

Übersicht Vermögenswerte

Im folgenden Abschnitt sind die - für die DARAG wesentlichen - Vermögenswerte dargestellt und erläutert, inkl. deren Grundlagen, Methoden und Annahmen. Dabei zeigt die folgende ta-bellarische Übersicht die relevanten Vermögenswerte unter Angabe ihrer Wertansätze in der Solvabilitätsübersicht sowie der Finanzberichterstattung nach HGB.

Vermögenswerte [T€] Solvency II HGB

Geschäfts- oder Firmenwert 0 0

Abgegrenzte Abschlusskosten 0 0

Immaterielle Vermögenswerte 0 448

Latente Steueransprüche 1.781 0

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen 0 2

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf 532 532

Anlagen (außer Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge) 54.144 53.070

Immobilien (außer zur Eigennutzung) 0 0

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen 10.216 10.183

Aktien 362 49

Aktien - notiert 58 49

Aktien - nicht notiert 304

Anleihen 43.566 42.430

Staatsanleihen 12.756 12.400

Unternehmensanleihen 30.810 30.030

Strukturierte Schuldtitel 0 0

Besicherte Wertpapiere 0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen 0 304

Derivate 0 0

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Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente 0 0

Sonstige Anlagen 0 0

Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge 0 0

Darlehen und Hypotheken 4.276 4.276

Policendarlehen 0 0

Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen 0 0

Sonstige Darlehen und Hypotheken 0 0

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: 40.262 42.304

Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherun-gen 34.792 36.042

Nichtlebensversicherungen außer Kranken-versicherungen 34.738 35.982

Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen 54 60

Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherun-gen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen 5.470 6.203

Nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen 0 0

Lebensversicherungen außer Kranken-versicherungen und index- und fondsgebundene Versiche-rungen 5.470 6.203

Lebensversicherungen, index- und fondsgebunden 0 0

Depotforderungen 42.479 42.479

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern 193 193

Forderungen gegenüber Rückversicherern 1.694 1.694

Forderungen (Handel, nicht Versicherung) 2.583 2.583

Eigene Anteile (direkt gehalten) 0 0

In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel 0 0

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20.950 20.950

Sonstige nicht an andere Stelle ausgewiesene Vermögenswerte 54 461

Vermögenswerte insgesamt 168.947 169.295

TABELLE 19: ÜBERSICHT VERMÖGENSWERTE

Geschäft- oder Firmenwert

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Geschäft- oder Firmenwert 0 0 0

Solvency II:

Derivativer als auch originärer Geschäfts- oder Firmenwert sind in der Solvabilitätsübersicht gemäß Gesetzesvorgabe mit einem Wert von Null ausgewiesen.

Wertunterschied HGB:

Unter HGB erfolgt aufgrund der fehlenden Existenz von derivativem und originärem Firmen-wert ebenfalls kein Ansatz.

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SFCR DARAG I 67

Es ergeben sich damit keine Bewertungsunterschiede.

Abgegrenzte Abschlusskosten

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Abgegrenzte Abschlusskosten 0 0 0

Für Abschlussaufwendungen liegt sowohl unter Solvency II, als auch in der Finanzberichter-stattung nach HGB ein Aktivierungsverbot vor (§ 341b Abs. 1 S. 1 HGB i.V.m. § 248 Abs. 1 HGB). Demgemäß erfolgt ein Ausweis mit Null.

Immateriel le Vermögenswerte

Solvency II:

Aufgrund des Fehlens eines aktiven Markts für immaterielle Vermögenswerte – bei der DA-RAG insbesondere Standardsoftware – ist der Posten mit einem Wert von Null in der Solvabi-litätsübersicht ausgewiesen.

Wertunterschied HGB:

Unter HGB sind entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögenswerte – im Wesentlichen Stan-dardsoftware – gemäß § 341b Abs. 1 S. 1 HGB i.V.m. §§ 253 Abs. 1. S. 1 und 255 Abs. 2 S. 2, 3 Abs. 2a HGB zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) angesetzt und bewertet. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wird nach den all-gemeinen Bewertungsvorschriften §§ 253, 255 HGB verfahren.

Die Differenzen zwischen dem Wert unter Solvency II und dem der Finanzberichterstattung nach HGB entsprechenden liegen im grundsätzlichen Ansatz von immateriellen Vermögens-gegenständen, die die DARAG unter Solvency II wegen eines nicht zu ermittelnden ökonomi-schen Werts nicht angesetzt hat.

Latente Steueransprüche

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Latente Steueransprüche 1.781 0 1.781

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied

Immaterielle Vermögenswerte 0 448 -448

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SFCR DARAG I 68

Solvency II:

Latente Steuererstattungsansprüche und -schulden werden für Solvency II-Zwecke aufgrund der zeitlich begrenzten Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Solvabilitätsübersicht nach Solvency II und den Steuerbilanzwerten nach lokalen steuerrechtlichen Vorschriften der DARAG gebildet. Die Berechnung der latenten Steuerabgrenzung erfolgt mit dem unternehmensspezifischen Steuersatz von 29,13%. Die Werthaltigkeit wurde geprüft. Die latenten Steueransprüche und –schulden aus Kapitalanlagen wurden miteinander saldiert und entsprechend aktivisch ausgewiesen.

Wertunterschied HGB:

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerent-lastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Ansatz unter HGB ist dementsprechend Null.

Die Höhe der Differenz zwischen Solvency II- und handelsrechtlichem Wert stellt per Saldo den Ansatz der latenten Steueransprüche unter Solvency II dar. Der Unterschied beträgt TEUR 1.781.

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Überschuss bei den Altersversorgungs-leistungen 0 2 -2

Solvency II:

Der Überschuss der Altersvorsorgeleistungen entspricht dem Unterschiedsbetrag aus dem ökonomischen Wert der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen und dem ökonomi-schen Wert der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverpflichtungen.

Wertunterschied HGB:

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung betrifft einen Überhang aus der Verrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Ansprüchen aus Rückde-ckungsversicherungen mit Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen. Die Bewertung der insolvenzgesicherten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen erfolgte mit dem ge-schäftsplanmäßigen Deckungskapital, das den unter Beachtung des strengen Niederstwert-prinzips fortgeführten Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 4 HGB und damit mangels anderer Bewertungsmethoden dem beizulegenden Zeitwert i. S. d. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB entspricht.

Die Differenz in Höhe von TEUR 2 ergibt sich im Wesentlichen aus der Bewertung der Pensi-onsverpflichtungen, die unter HGB und Solvency II zu unterschiedlichen Zinssätzen erfolgt.

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Per Saldo ergibt sich für Solvency II aufgrund der unterschiedlichen Diskontierung der Pensi-onsverpflichtungen eine Verbindlichkeit von TEUR 2, die unter den Sonstigen Verbindlichkei-ten aufgeführt wird.

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf 532 532 0

Solvency II:

Für den IFRS-Konzernabschluss werden die Sachanlagen nach dem Anschaffungskostenmo-dell des IAS 16 bewertet, da ein ökonomischer Wert für Sachanlagen nicht verlässlich ermittelt werden kann. Die Sachanlagen wurden zu den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Mietereinbauten in Höhe von TEUR 234 und weitere Sachanlagen und Vorräte wurden in Höhe von TEUR 298 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da die Ermittlung eines ökonomischen Wertes nach der Neubewertungsmethode des IAS 16 unverhältnismäßig wäre. Der Wertansatz unter Solvency II entspricht somit dem Wertansatz in den Meldedaten für den IFRS Konzernabschluss.

Wertunterschied HGB:

Vermögenswerte mit einem Netto-Anschaffungswert über TEUR 1 werden zu AHK bewertet, vermindert um lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Wirt-schaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von bis zu 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 800 € und bis zu 1.000 € werden aktiviert und über einen Zeitraum von drei Jahren linear abgeschrieben. Der Solvency II-Ansatz entspricht dem IFRS-Ansatz.

Zwischen dem handelsrechtlichen Wert und dem Solvency II-Wert besteht kein Unterschied.

Antei le an verbundenen Unternehmen, einschl ießlich Betei l igungen

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen 10.216 10.183 33

Solvency II:

Unter Solvency II werden unter den verbundenen Unternehmen Anteile an Tochterunterneh-men (beherrschender Einfluss) und an Beteiligungen (maßgeblicher Einfluss) ausgewiesen. Die Grundsätze zur Bewertung von Tochterunternehmen und Beteiligungen nach IFRS sind in der Solvabilitätsübersicht nicht anwendbar. Zur Bewertung der Tochterunternehmen und der Beteiligungen für Solvency II-Zwecke folgt die DARAG der speziellen Bewertungshierarchie

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für verbundene Unternehmen unter Solvency II. Nachfolgend erfolgt eine Übersicht der gehal-tenen Anteile an verbundenen Unternehmen:

Versicherungsunternehmen: Name Beteiligungsquote Bewertungsmethode Adjusted

Equity Veritas Rückversi-cherungs-AG 100% Adjusted Equity method 5.743

Sonstige Unternehmen:

Name Beteiligungsquote Bewertungsmethode Adjusted Equity

OY IngoNord 100% Adjusted Equity method 240 DARAG Vermö-gens- und Verwal-tungs-AG

100% Adjusted Equity method 4.233

Solvency II:

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden nach der Adjusted Equity Methode ermittelt. Dies entspricht dem Net Asset Value. Immaterielle Vermögensgegenstände oder Firmenwerte waren nicht zu berücksichtigen.

Wertunterschied HGB:

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten be-wertet.

Gemäß § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB werden außerplan-mäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip). Sind die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den historischen Anschaffungskosten.

Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Solvabilitätsübersicht und der Finanzbe-richterstattung ergeben sich aus den vom Grunde her unterschiedlichen Verfahren zur Wer-termittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Des Weiteren sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Veritas Rückversicherungs AG sich in Liquidierung befindet.

Aktien und Organismen für gemeinsame Anlagen

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Aktien – notiert 58 49 9 Aktien – nicht notiert 304 0 304 Organismen für gemeinsame Anlagen 0 304 -304

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Solvency II:

Aktien sind unter Solvency II zu ihrem beizulegenden Zeitwert, ohne Abzüge für Transaktions-kosten, die beim Verkauf oder sonstiger Veräußerung anfallen, bewertet. Dieser Wert wird anhand der zum Stichtag gültigen Börsenkurse ermittelt. Das Vorliegen eines aktiven Markts wurde anhand der Kriterien zeitnaher und regelmäßiger Marktnotierungen, hoher Handelsvo-lumina, niedriger Geld-Brief-Spannen sowie geringer Preisvolatilität geprüft und entsprechend bestätigt.

Für die nicht börsengehandelten Aktien wurde entsprechend IFRS der Net Asset Value (NAV) angesetzt. Der NAV wird durch die auflegende Fondsgesellschaft ermittelt und monatlich zur Verfügung gestellt.

Wertunterschied HGB:

Gemäß Finanzberichterstattung nach HGB sind Aktien und Investmentfonds zu durchschnitt-lichen Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 341b Abs. 2 S.1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB, bewer-tet. Sind die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den historischen Anschaffungskosten (§ 341b Abs. 2 S.1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 5 S.1 HGB).

Das Investment in den Aktienfonds Augur FIS - Financial Opportunities II mit einem Marktwert von TEUR 304 ist unter Solvency II dem nicht notiertes Aktieninvestment und unter HGB der Kategorie Organismen für gemeinsame Anlagen zugeordnet.

Anleihen

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Staatsanleihen 12.756 12.340 416

Unternehmensanleihen 30.810 30.030 780

Strukturierte Schuldtitel 0 0 0 Besicherte Wertpapiere 0 0 0

Solvency II:

Die DARAG ermittelt für die Meldedaten des IFRS-Konzernabschluss Fair Values nach IFRS 13. Unter IFRS werden diese entweder direkt in der Bilanz ausgewiesen (Kategorie "available for sale" bzw. "at fair value") oder im Anhang. Die ermittelten Fair Values entsprechen dem ökonomischen Wert nach Solvency II und können somit für die Solvabilitätsübersicht über-nommen werden. Sie werden wie nachfolgend dargestellt ermittelt:

• Anleihen, für welche eine Preisnotierung in einem aktiven Markt zum Betrachtungs-zeitpunkt vorhanden war, sind mit dem unveränderten Börsen- bzw. Marktpreis (dirty value) bewertet worden (mark-to-market).

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• Erfolgte keine Preisstellung in einem aktiven Markt, wurde der Wert mithilfe von pro-dukt- und ratingspezifischen Renditekurven ermittelt.

Wertunterschied HGB:

Unter den Anleihen ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten eines Papiers, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 4 HGB, angesetzt und unter Berücksichtigung des Wertaufholungsgebots bewertet.

Unter den Anleihen ausgewiesene Schuldscheindarlehen werden nach den für das Umlauf-vermögen geltenden Vorschriften bewertet.

Die Differenz zwischen Solvency II- und handelsrechtlichem Wert spiegelt entsprechend die Unterschiede zwischen der Bewertung zum ökonomischen Wert und den fortgeführten An-schaffungskosten wider.

Depotforderungen

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Depotforderungen und Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente 0 0 0

Solvency II:

Unter den Depotforderungen werden Einlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Laufzeit der Termingelder ist durchgängig unter 12 Monaten. Die Bewertung der Einlagen bei Kreditin-stituten erfolgte zum ökonomischen Wert, welcher mit dem Nominalbetrag entspricht.

Wertunterschied HGB:

Einlagen bei Kreditinstituten werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen angesetzt.

Es ergeben sich damit grundsätzlich keine Bewertungsunterschiede. In diesem Falle erfolgte eine Einsortierung der Forderungen unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe unten).

Darlehen und Hypotheken

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Darlehen und Hypotheken 4.276 4.276 0

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SFCR DARAG I 73

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Einforderbare Beträge aus Rückversiche-rungsverträgen 40.262 42.304 -2.042

Diese Position wird im Kapitel D.1 näher beschrieben.

Rückversicherungsdepots

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Rückversicherungsdepots 42.479 42.479 0

Solvency II:

Unter dieser Position werden die Depotforderungen aus dem in Rückdeckung genommenen Versicherungsgeschäft ausgewiesen. Für den IFRS-Konzernabschluss werden die Rückver-sicherungsdepots zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, so dass für Solvency II-Zwecke in Abhängigkeit der Laufzeit der Forderung eine Umbewertung durchgeführt wird.

Bei einem kurzfristigen Charakter (Laufzeit bis 12 Monate) wird der Nominalbetrag als ökono-mischer Wert angesetzt. Bei längerfristigem Charakter der Forderung (größer 12 Monate) wird der ökonomische Wert mittels Barwertmethode ermittelt. Unabhängig von der Forderungslauf-zeit wird das Ausfallrisiko des Kontrahenten nach einem internen Ratingverfahren auf der Ba-sis von historischen Ausfallraten ermittelt und entsprechend in der Bewertung berücksichtigt. Die Depotforderungen sind grundsätzlich langfristiger Natur. Als durchschnittliche Laufzeit wurde eine Duration von sieben Jahren angesetzt.

Wertunterschied HGB:

Depotforderungen aus dem in Rückdeckung genommenen Versicherungsgeschäft sind nach HGB mit den entsprechenden Nominalwerten angesetzt und bewertet (§ 341b Abs. 2 S.1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB).

Differenzen zwischen dem Wert unter Solvency II und dem der Finanzberichterstattung nach HGB ergeben sich insbesondere für die längerfristigen Forderungen aufgrund der Anwendung der Barwertmethode.

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermitt lern

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern 193 193 0

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SFCR DARAG I 74

Solvency II:

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittler werden für die IFRS Meldedaten zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, so dass für Solvency II-Zwecke in Abhän-gigkeit der Laufzeit eine Umbewertung vorgenommen wird.

Bei einem kurzfristigen Charakter (Laufzeit bis 12 Monate) wird der Nominalbetrag als ökono-mischen Wert angesetzt. Bei längerfristigem Charakter der Forderung (größer 12 Monate) wird der ökonomische Wert mittels Barwertmethode ermittelt. Entsprechende Einzel- und Pau-schalwertberichtigungen werden analog zum HGB vollzogen.

Wertunterschied HGB:

Forderungen aus dem selbst geschlossenen Versicherungsgeschäft sind nach HGB mit den entsprechenden Nominalwerten angesetzt und bewertet (§ 341b Abs. 2 S.1 HGB in Verbin-dung mit § 253 Abs. 1 HGB). Pauschalwertberichtigungen wurden aufgrund von Einzelerhe-bungen und nach Erfahrungswerten der letzten Jahre gebildet und ebenso wie die Einzelwert-berichtigungen aktivisch abgesetzt.

Differenzen zwischen dem Wert unter Solvency II und dem der Finanzberichterstattung nach HGB ergeben sich nicht, da die Forderungen insgesamt alle einen kurzfristigen Charakter (un-ter 12 Monaten) aufweisen.

Forderungen gegenüber Rückversicherern

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Forderungen gegenüber Rückversiche-rern 1.694 1.694 0

Solvency II:

Unter dieser Position werden die Forderungen gegenüber Rückversicherern ausgewiesen, welche nicht der Position einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen zugeordnet wurden. Für die IFRS Meldedaten werden sie zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten be-wertet, so dass für Solvency II-Zwecke in Abhängigkeit der Laufzeit eine Umbewertung vorge-nommen wird.

Bei einem kurzfristigen Charakter (Laufzeit bis 12 Monate) wird der Nominalbetrag als ökono-mischen Wert angesetzt. Bei längerfristigem Charakter der Forderung (größer 12 Monate) wird der ökonomische Wert mittels Barwertmethode ermittelt. Unabhängig von der Forderungslauf-zeit wird auf Basis von historischen Ausfallraten eine Wertberichtigung ermittelt und entspre-chend in der Bewertung berücksichtigt.

Wertunterschied HGB:

Forderungen gegenüber Rückversicherern sind nach HGB mit den entsprechenden Nominal-werten angesetzt und bewertet (§ 341b Abs. 2 S.1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB).

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SFCR DARAG I 75

Differenzen zwischen dem Wert unter Solvency II und dem der Finanzberichterstattung nach HGB ergeben sich nicht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen liegt bei ca. zwei Jah-ren. Bei Anwendung der Barwertmethode wurde eine negative Abzinsung nicht berücksichtigt und daher der IFRS Wert angesetzt.

Forderungen (Handel , n icht Versicherung)

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Sonstige Forderungen 2.583 2.583 0

Solvency II:

Sonstige Forderungen werden für die IFRS Meldedaten zu ihren fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet, so dass für Solvency II-Zwecke grundsätzlich, in Abhängigkeit der Laufzeit, eine Umbewertung vorgenommen wird. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen-über verbundenen Unternehmen (TEUR 767) und gegenüber dem Finanzamt (TEUR 1.374) aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (TEUR 854) sowie Umsatzsteuer (TEUR 519).

Bei einem kurzfristigen Charakter (Laufzeit bis 12 Monate) wird der Nominalbetrag als ökono-mischen Wert angesetzt. Bei längerfristigem Charakter der Forderung (größer 12 Monate) wird der ökonomische Wert mittels Barwertmethode ermittelt. Entsprechende Einzel- und Pau-schalwertberichtigungen waren aufgrund ausreichend belegter Bonität der konzerninternen Forderungen und des Finanzamts Pinneberg nicht notwendig.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Die Steuerforderungen haben wegen der Erstellung der Steuererklärung und dem endgültigen Steuerbescheid eine Laufzeit zwischen 12 und 18 Monaten.

Wertunterschied HGB:

Sonstige Forderungen sind nach HGB mit den entsprechenden Nominalwerten angesetzt und bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB).

Differenzen zwischen dem Wert unter Solvency II und dem der Finanzberichterstattung nach HGB ergeben sich nicht, da die Forderungen insgesamt einen kurzfristigen Charakter (unter 12 Monaten) aufweisen. Da die Abzinsungsätze der Euro-Null-Kupon Kurve bei 18 bzw. 24 Monaten negative Zinssätze aufweist, wurde für diese Forderungen ebenfalls der handels-rechtliche Wert angesetzt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva-lente 20.950 20.950 0

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SFCR DARAG I 76

Solvency II:

Unter dieser Position werden die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum ökonomischen Wert, welcher dem Nominalwert entspricht.

Wertunterschied HGB:

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und der Kassenbestand werden im handels-rechtlichen Jahresabschluss zum Nominalwert bewertet.

Aufgrund der Umgliederung aus der Position Depotforderungen und Einlagen außer Zah-lungsmitteläquivalente entsteht ein Unterschiedsbetrag

Sonst ige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte

Vermögenswert [T€] Solvency II HGB Unterschied Sonstige nicht an anderer Stelle ausge-wiesene Vermögenswerte 54 461 -407

Solvency II

Unter dieser Position werden die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten der DARAG aus-gewiesen. Bei einem kurzfristigen Charakter (Laufzeit bis 12 Monate) wird der Nominalbetrag als ökonomischen Wert angesetzt. Bei längerfristigem Charakter der Forderung (größer 12 Monate) wird der ökonomische Wert mittels Barwertmethode ermittelt.

Die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten haben eine Laufzeit von unter 12 Monaten.

Wertunterschied HGB:

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind die Zinsabgrenzungen aus Kapitalanlagen und die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Der Unterschied liegt in der Zinsabgrenzung aus Kapitalanlagen, die nach Solvency II zum ökonomischen Wert bzw. analog zu IAS 39 mit dem Fair Value bewertet werden. Der Ausweis unter Solvency II erfolgt daher in der Kapitalanlageposition selbst (Dirty Value). Im Geschäfts-jahr betrug die Zinsabgrenzung unter HGB TEUR 407.

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SFCR DARAG I 77

D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen

Übersicht über die versicherungstechnischen Rückstellungen

Die DARAG als Run-Off-Versicherer hat sich auf die Übernahme und finale Abwicklung nicht mehr aktiver Versicherungsbestände aus dem Bereich Schaden / Unfall spezialisiert. Neue versicherungstechnische Risiken werden also nur durch Akquise von verschiedenen abgeben-den Versicherungsunternehmen aufgenommen.

Für die Berechnung der Risikomarge bzw. Market Value Margin (MVM) wird die Zeitreihe über die gesamte SCR proportional zum Abwicklungsmuster des Portfolios approximiert. Es erfolgt eine Aufteilung auf die Sparten proportional zum einzeln pro LoB berechneten SCR.

Zum 31.12.2017 hält die DARAG versicherungstechnische Rückstellungen unter Solvency II in Höhe von netto TEUR 42.403, die sich wie folgt auf die einzelnen Sparten verteilen:

Versicherungstechnische Rückstellungen in T€ brutto netto Unfallversicherung (nach Art der Schaden) 525 471 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 42.966 13.422 Transport- und Luftfahrtversicherung 3.738 3.250 Feuer- und Sachversicherung 807 440 Allg. Haftpflichtversicherung 9.502 6.896 Rechtsschutzversicherung 124 124 Rückversicherung Haftpflicht 6.536 5.672 Rückversicherung Transport- und Luftfahrt 9.582 8.727 Rückversicherung Sachversicherung 150 138 HUK-Renten 8.734 3.264 Total Non-Life 82.665 42.403

TABELLE 20: ÜBERSICHT VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

Erläuterung der verwendeten Bewertungsgrundlagen / aktuariel len Methoden und Annahmen

Der Bestand der DARAG setzt sich aus übernommenen (Teil-)Portfolien anderer Versiche-rungsunternehmen aus dem Bereich Schaden/Unfall sowohl im direkten wie auch übernom-menen Geschäft zusammen. Durch unterschiedliche zugrundeliegende Risiken, Zeichnungs-jahre oder geografische Zuordnung unterscheiden sich dabei diese Bestände auch innerhalbe einer Sparte deutlich. Daher wird für die Bewertung eine Unterteilung in homogene Risiko-gruppen vorgenommen, die sich mindestens so sehr nach den zugrundeliegenden Portfolien wie nach den jeweiligen Sparten richtet. Die Sparteneinteilung erfolgt überwiegend auf Basis der Solvency II-Sparten. Soweit ausreichend statistische Masse vorhanden ist, um eine detail-liertere Aufteilung vorzunehmen, wird ggf. in Untersparten differenziert (so etwa in der Sparte

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SFCR DARAG I 78

Transport- und Luftfahrtversicherung separate Analyse beispielsweise der Risiken aus dem Bereich Luftfahrt oder von Untersparten im Bereich der Seetransportversicherung).

Durch die besondere Struktur des Bestandes ist es nicht möglich, für alle homogenen Risiko-gruppen eine einheitliche standardisierte Methode zur Reservebewertung zu verwenden.

Stattdessen hängt pro Sparte das Vorgehen ab von

• Verfügbarkeit historischer Schadeninformationen • Verfügbarkeit weiterer Bestandsinformationen wie historische Prämie, Jahreseinhei-

ten, Deckungssummen, etc. • Grad der Abwicklung (Anteil noch offener Schäden / Reserven)

Je nach gegebenen Voraussetzungen erfolgt die Bewertung über

• Klassische Dreiecksverfahren (ca. 51% der aktuellen Bruttorückstellungen) • Typische Verfahren in besonderen Teilsparten wie

o Asbest / Pollution / Medical Hazard (APH) im Bereich der Haftpflichtversicherung (ca. 30%)

o Deckungsrückstellungen für Renten bzw. potenzielle PPO (ca. 11%) • Pauschalansatz (ca. 8%)

Für den überwiegenden Teil des Bestandes liegen damit Abwicklungsinformationen seit Scha-deneintritt und noch ausreichend offene Reserven in der entsprechende Sparte vor, um Zah-lungs- und Abwicklungsdreiecke als Basis zur Reserveabschätzung über bislang beobachtete Abwicklungsfaktoren zu verwenden (z.B. über Chain-Ladder-Verfahren).

Sofern in der entsprechenden homogenen Risikogruppe Großschäden auftreten (oder in der bisherigen Abwicklung aufgetreten sind), die in ihrem Abwicklungsmuster sich deutlich von dem des restlichen Bestandes unterscheiden, so werden diese für die Analyse einschließlich ihrer historischen Entwicklung aus den Dreiecken extrahiert und getrennt entweder über einen Frequency-Severity-Ansatz oder (bei geringer Anzahl) in Abstimmung mit den Schadensach-bearbeitern auf Einzelschadenbasis individuell analysiert. Die Großschadengrenze wird dabei entsprechend der jeweiligen homogenen Risikogruppe nach Expertenmeinung festgelegt.

Bei der DARAG als Run-Off-Spezialisten ist der überwiegende Teil der versicherungstechni-schen Rückstellungen Sparten mit einer Abwicklungsdauer von bis zu mehreren Jahrzehnten zugeordnet: verschiedenen Arten von Haftpflicht-Risiken (Haftpflichtversicherung, Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung) oder Transport- und Luftfahrtversicherung. Dadurch kommt der Schätzung des Nachlaufs eine wesentliche Bedeutung zu. Neben einer Extrapolation des in den eigenen Daten beobachteten Abwicklungsmusters wird dabei auch auf passende Markt-parameter zurückgegriffen (z.B. für APH-Schäden).

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SFCR DARAG I 79

Sind weitere Trends, etwa in der Schadenfrequenz, der Inflation oder dem Reservierungsver-halten von Bedeutung, so erfolgt eine explizite Einbeziehung. Dazu werden neben Erkenntnis-sen aus den Daten auch externe Informationen von Schadendienstleistern, beauftragten Rechtsanwälten, Beratern oder auch Marktinformationen beachtet.

Indirekt berücksichtigt sind in den Abwicklungsdaten dabei auch Eingänge aus RPT-Forderun-gen.

Die aus der Analyse prognostizierten weiteren Zahlungsströme werden als Basis zur Diskon-tierung über die jeweils aktuelle durch die EIOPA vorgegebene risikolose Zinsstrukturkurve verwendet.

Direkte Schadenregulierungskosten sind in den Zahlungen wie auch Reserven erfasst und werden damit implizit auch für die weitere Abwicklung prognostiziert.

Die Rückstellung für indirekte Schadenregulierungsaufwendungen wird individuell unter Be-rücksichtigung der Besonderheiten des Geschäftsmodells der DARAG berechnet. Für selbst verwaltete Versicherungsbestände werden die durchschnittlichen internen Schadenregulie-rungsaufwendungen je Sparte und offenen Schäden ermittelt. Der Rückstellungsbetrag wird unter Berücksichtigung der erwarteten Abwicklungsintensität und -dauer je Sparte bestimmt. Für von externen Dienstleistern verwaltete Versicherungsbestände werden die Rückstellungs-beträge unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.

Besondere Beachtung und besondere Methoden bei der Bewertung ihrer Reserven verdienen innerhalb der Sparte Haftpflichtversicherung die als eigene homogene Risikogruppe betrach-teten APH-Schäden sowie die Renten aus dem Schaden-/Unfall-Bereich.

Besonderheiten bei APH-Schäden (Sparte Al lgemeine Haftpf l icht)

Bei einem Teil des der Haftpflichtversicherung zugeordneten Bestands handelt es sich um Asbest- oder Umweltbezogene Schäden (APH-Schäden) aus den USA im übernommenen Geschäft.

Schäden aus diesem Bereich zeichnen sich typischerweise durch ein Abwicklungsverhalten aus, das sich von dem sonstiger Schäden aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung deut-lich unterscheidet. Insbesondere ist dabei von einer Abwicklungsdauer über etliche Jahrzehnte auszugehen sowie einer Kostenbelastung, die die eigentlichen Entschädigungszahlungen im Allgemeinen übersteigt. Daher wird eine gesonderte Betrachtung dieser Risiken in einer eige-nen (gemeinsamen) homogenen Risikogruppe vorgenommen.

Hier erfolgt die Ermittlung der erforderlichen versicherungstechnischen Rückstellungen mittels eines in diesem Bereich gängigen Survival-Ratio Ansatzes unter Verwendung marktüblicher Parameter.

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SFCR DARAG I 80

Für das erwartete zukünftige Zahlungsmuster werden ebenfalls Marktdaten verwendet. Die Verwendung von Marktdaten und -informationen ist hier angemessen, da es sich um Anteile eines typischen übernommenen US-APH-Bestands mit durchschnittlichem Risikoprofil han-delt.

Besonderheiten bezüglich der Rentenfälle

Die (wenigen) Renten im Bestand der DARAG resultieren nur aus Kraftfahrt-Haftpflicht-Ver-trägen. Zum 31.12.2017 liegen keine Renten aus der Sparte Unfall vor.

Für die Prognose der zukünftigen Zahlungsströme aus den Rentenfällen werden die (undis-kontierten) Überlebenswahrscheinlichkeiten 2. Ordnung (ohne Sicherheitszuschlag) verwen-det, die der Sterbetafel DAV 2006 HUR zugrunde liegen.

Die Schätzung der anteiligen zukünftigen Zahlungsströme erfolgt ebenfalls über diese Werte.

Im Anschluss erfolgt eine Diskontierung über die von der EIOPA vorgegebene risikolose Zins-strukturkurve (ohne Adjustierung).

Für die Rentenfälle im übernommenen Geschäft liegen zu dem zugehörigen Deckungsstock keine detaillierten biometrischen Informationen auf Einzelfallbasis vor. Daher werden als Ver-einfachung die zukünftigen Auszahlungsmuster aus dem direkten Geschäft proportional über-nommen. Da die hier enthaltenen Deckungsrückstellungen weniger als 0,3% der gesamten Bruttoreserve entsprechen, ist diese Approximation angemessen.

Vereinfachte Bewertung

Da in einem Run-Off-Bestand das Reservevolumen je homogener Risikogruppe mit weiterge-hender Abwicklung sinkt, kommt es in jeder Sparte zwangsläufig im Rahmen der Abwicklung des Bestandes zu der Situation, dass (sofern keine Zusammenlegung mit einem vergleichba-ren, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt übernommenen anderen Teilbestand zu einer neuen gemeinsamen homogenen Risikogruppe möglich ist), keine ausreichende statistische Masse für eine eigenständige aktuarielle Analyse mehr vorliegt.

Eine ähnliche Situation liegt vor in Sparten mit insgesamt nur geringer Datenlage ohne histo-rische Einzelschadeninformation seit Schadeneintritt.

In einem solchen Fall werden verschiedene Anpassungen bzw. Vereinfachungen vorgenom-men.

Zum 31.12.2017 werden solche Verfahren bei der DARAG in Bezug auf ca. 5% der aktuellen Bruttoschadenrückstellungen angewendet:

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SFCR DARAG I 81

• Bewertung unter Verwendung vorjähriger Abwicklungsfaktoren (sofern in der Vergan-genheit ein ausreichend großer Bestand mit entsprechend stabilem Abwicklungsmus-ter vorgelegen hat und keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine weitere Verwen-dung sprechen)

• Verwendung von Marktparametern (sofern solche vorliegen und der Bestand der ent-sprechenden homogenen Risikogruppe dem entsprechenden zugrundeliegenden Marktbestand entspricht)

• einzelschadenbezogene Expertenschätzung (sofern die Abwicklung bereits so weit fortgeschritten ist, dass die Anzahl der noch offenen Schäden überschaubar / hand-habbar sowie aus der Erfahrung des bisherigen Meldeverhaltens keine Spätschäden mehr zu erwarten sind)

Liegen in einer homogenen Risikogruppe Reserven in unterschiedlichen Währungen vor, er-folgt für die Ermittlung des Best Estimates der versicherungstechnischen Rückstellungen eine Umrechnung auf die jeweils überwiegende Hauptwährung.

Zum 31.12.2017 handelt es sich dabei um die vier Währungen Euro, US-Dollar, Britische Pfund und Schwedische Kronen.

Segmentierung des Bestandes

Die versicherungstechnischen Risiken der DARAG bestehen ausschließlich aus übernomme-nen Beständen von durch jeweils abgebender Gesellschaft gezeichnetem Geschäft. Dadurch setzen sich die Reserven einzelner Sparten aus teils sehr unterschiedlichen übernommenen Portfolien zusammen, die entsprechend unterschiedliche abgesicherte Risiken, geographi-sche Abdeckung, Währung sowie Zeichnungs- bzw. Anfalljahre enthalten.

Entsprechend erfolgt die Einteilung in homogene Risikogruppen zumeist nicht nur nach Sparte, sondern zusätzlich nach übernommenen Portfolio / abgebender Gesellschaft in einem Matrix-Schema. Dem gegenüber wird eine Bewertung je homogener Risikogruppe nur in der jeweiligen Hauptwährung vorgenommen, um eine ausreichende statistische Masse zu errei-chen. Rückstellungen in Sparten mit unwesentlichem Volumen werden ähnlichen Sparten zu-geordnet.

Berücksichtigung der passiven Rückversicherung

Auf der Aktivseite weist die DARAG zum Jahresabschluss 2017 folgende Anteile der Rückver-sicherung (RV) an den versicherungstechnischen Rückstellungen je Sparte aus (Werte in EURO):

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Versicherungstechnische Rückstellungen T€ RV Unfallversicherung (nach Art der Schaden) 54 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 29.544 Transport- und Luftfahrtversicherung 488 Feuer- und Sachversicherung 367 Allg. Haftpflichtversicherung 2.607 Rechtsschutzversicherung - Rückversicherung Haftpflicht 864 Rückversicherung Transport- und Luftfahrt 855 Rückversicherung Sachversicherung 13 HUK-Renten 5.470 Total Non-Life 40.262

TABELLE 21: ANTEILE RV AN DEN VERSICHERUNGSTECHN. RÜCKSTELLUNGEN

Eine historische Entwicklung der RV-Anteile pro homogener Risikogruppe (Abwicklungsdrei-ecke auf RV- oder Nettobasis) liegt nicht in ausreichender Datenqualität vor. Stattdessen setzt sich der Beste Schätzwert für die vertragliche Rückversicherung zusammen aus

• RV-Schadenreserve für bereits gemeldete Schäden in Höhe der vertraglich vereinbar-ten Rückversicherung

• Überleitung auf den die RV betreffenden Anteil der zusätzlich geschätzten Brutto-IBNR (wobei IBNR hier sowohl IBNyR wie auch IBNeR umfasst) nur vorgenommen für ho-mogene Risikogruppen, in denen voraussichtlich ein relevanter Teil der IBNR die Rück-versicherungsverträge betreffen wird.

Der Großteil der versicherungstechnischen Rückstellungen für RV betrifft in erster Linie den Bereich britischer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Hier wird der Anteil der in Rückdeckung gegebenen Reserven mittels eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Aufwands auf Basis von Einzelschäden geschätzt.

In geringem Maße ist zusätzlich nur in den Sparten Haftpflichtversicherung, Feuer- und Sach-versicherung sowie Transport- und Luftfahrtversicherung ein Teil der IBNR in den versiche-rungstechnischen Rückstellungen der passiven Rückversicherung zu berücksichtigen. Hier er-folgt eine Überleitung der RV-Anteile an den gesamten versicherungstechnischen Rückstel-lungen pauschal über das aktuelle Verhältnis der Rückversicherungs-Einzelschadenreserven an den gesamten Einzelschadenreserven.

Etwaige weitere Rückversicherungsentlastungen, die über die aktuell gebuchten Werte für die bekannten Schäden hinausgehen, beträfen in Summe weniger als 0,5% der versicherungs-technischen Rückstellungen auf Bruttobasis und sind damit unter Wesentlichkeitsgesichts-punkten zu vernachlässigen.

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Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zum HGB Abschluss

Im Bereich der versicherungstechnischen Rückstellungen bestehen bei der DARAG zwischen dem HGB Abschluss und dem Solvency II Abschluss folgende Unterschiede:

Während im HGB Abschluss die Reserven nach dem Vorsichtsprinzip gestellt bzw. ermittelt werden, sind die Schadenrückstellungen unter Solvency II als erwartungstreue Schätzer dem-entsprechend niedriger. Zusätzlich werden unter Solvency II sämtliche Reserven, nicht nur die Rentendeckungsrückstellungen, mit der entsprechenden risikolosen vorgegebenen Zinskurve diskontiert, während unter HGB eine Diskontierung nur der Rentenreserven mit einem kon-stanten, besicherten Zinssatz zulässig ist. Zum Abschluss 2017 liegt dieser Zinssatz bei der DARAG bei 1,75%.

Die nachfolgende Tabelle leitet die nach HGB gebuchte Reserve zu den Solvency II Technical Provisions über, die aus Darstellungsgründen ohne risk margin/ market-value-margin (MVM) gezeigt werden.

Aus diesen Bewertungsunterschieden resultieren folgende Unterschiede (nach Sparte):

TABELLE 22: ÜBERLEITUNG HGB – SOLVENCY II

Bewertungs-unterschiede [€] HGB Reserve

Um-bewertung

Diskon-tierung

MVM S.II Reserve

Unfallversicherung (nach Art der Schaden) brutto 497 - 21 -3 51 525

RV 57 - 49 46 0 54Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung brutto 52.711 - 10.176 -960 1.392 42.966

RV 36.162 - 7.103 485 0 29.544Transport- und Luftfahrtversicherung, Marine brutto 3.694 92 -371 324 3.738

RV 514 - 345 319 0 488Feuer- und Sachversicherung brutto 808 - 43 -2 44 807

RV 345 - 22 44 - 0 367Haftpflichtversicherung brutto 4.869 5.312 1.373- 694 9.502

RV 2.340 - 349 615 0 2.607Rechtsschutzversicherung brutto 116 - 5 3- 15 124

RV - - - 0 0Rückversicherung Haftpflicht brutto 11.641 - 7.044 1.069 869 6.536

RV 1.954 - 1.280 190 - 0 864Rückversicherung Transport- und Luftfahrt, Marine brutto 9.567 - 326 1.177- 1.519 9.582

RV 1.033 - 952 775 - 0 855Rückversicherung Sachversicherung brutto 151 -6,265 -19 24 150

RV 15 -15,123 13 0,0002889 13HUK-Renten brutto 8.187 - 418 128 8.734

RV 5.771 0 -302 0 5.470Gesamt brutto 92.242 -12.217 -2.420 5.060 82.665

RV 48.192 -10.115 2.185 0 40.262

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SFCR DARAG I 84

Bei den für die HUK-Renten angegebenen Rückstellungen unter HGB handelt es sich um die bereits diskontierten Reserven. Der Effekt aus der Umbewertung von HGB nach Solvency II resultiert somit aus dem Unterschied in dem angesetzten Rechnungszins.

Datengrundlagen

Aufgrund der Zusammensetzung des Gesamtbestandes aus unterschiedlichen Portfolien mit unterschiedlicher (historischer) Datenmenge und -qualität ist die Datengrundlage für die Be-wertung der versicherungstechnischen Rückstellungen zum Datenabschluss abhängig vom jeweiligen Segment.

Als Datengrundlage dient im Allgemeinen das Schadensystem der DARAG. Nicht jeder Teil-bestand ist jedoch auf Einzelschadenbasis oder in seiner vollständigen historischen Abwick-lung dort erfasst. In diesen Fällen sind zum Teil auf aggregierter Basis gesondert beim Aktua-riat oder der Schadenabteilung in anderen Systemen gepflegte historische Teilinformationen zuzufügen. Historische Informationen zu Regressen, Provenues und Teilungsabkommen sind dabei bereits in den Daten erfasst und werden entsprechend implizit prognostiziert ohne ge-trennt ausgewiesen werden zu können.

Für einige Teilbestände mit übernommenem Geschäft erfolgt die Schadenabrechnung der je-weiligen Zedenten über Schaden-Bordereaus auf zumeist quartalsweiser Basis. Sofern die Abrechnung des vierten Quartals zur Reservebewertung im Jahresabschluss noch nicht vor-liegt, wird die Analyse auf der Abrechnung des dritten Quartals vorgenommen. In der histori-schen Entwicklung hat sich dabei gezeigt, dass die Abrechnungen des vierten Quartals nicht zu einer grundsätzlich anderen Einschätzung der Reservesituation führen. Die Bewertung auf dem dritten Quartal trifft für die DARAG in erster Linie die Sparte Transport- und Luftfahrtver-sicherung sowie einen geringeren Teil der Sparte Haftpflichtversicherung.

Zum Jahresende 2017 war ein übernommenes Portfolio noch nicht in das Bestandsführungs-system der DARAG migriert, so dass für Reservebewertung und Bilanzierung kein maschinel-ler Datenabzug möglich war. Hier konnte jedoch auf detaillierte Schadensinformationen vom bislang und auch weiterhin für die Schadenbearbeitung zuständigen externen Dienstleister zurückgegriffen werden.

Im Berichtswesen werden monatlich die Bewegungen pro homogener Risikogruppe ausge-wertet und Auffälligkeiten mit der Schadenabteilung abgestimmt. Dadurch ist nicht nur ein zeit-nahes Controlling der Abwicklung möglich, sondern auch eine Kontrolle der Datenqualität. Für die finalen Daten zum Jahresabschluss ist ein Abgleich mit dem Hauptbuch erfolgt.

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SFCR DARAG I 85

D.3 Sonst ige Verbindlichkeiten

Im folgenden Abschnitt sind die – für die DARAG wesentlichen – sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt und erläutert, inkl. deren Grundlagen, Methoden und Annahmen. Dabei zeigt die folgende tabellarische Übersicht die relevanten sonstigen Verbindlichkeiten unter Angabe ihrer Wertansätze in der Solvabilitätsübersicht sowie der Finanzberichterstattung nach HGB.

Sonstige Verbindlichkeiten [T€] Solvency II HGB Eventualverbindlichkeiten 0 0 Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen 41.616 1.135

Rentenzahlungsverpflichtungen 2 0

Depotverbindlichkeiten 4.878 5.232

Latente Steuerschulden 0 0 Derivate 0 0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0

Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern 816 816

Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern 563 563

Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) 228 228

Nachrangige Verbindlichkeiten 0 0 Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nach-

rangige Verbindlichkeiten 0 0

In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachran-gige Verbindlichkeiten 0 0

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Ver-bindlichkeiten 0 0

Sonstige Verbindlichkeiten insgesamt 41.104 7.975 TABELLE 23: SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstel lungen

Sonstige Verbindlichkeit [T€] Solvency II HGB Unterschied Andere Rückstellungen als versicherungs-technische Rückstellungen 41.616 1.135 +40.481

Solvency II:

Die anderen Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen werden nach den Vorschriften des IAS 37 in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags auf Basis der best-möglichen Schätzung bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit über 1 Jahr werden mit ent-sprechenden Marktzinssätzen, die dem Risiko und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entspre-chen, diskontiert.

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SFCR DARAG I 86

Wertunterschied HGB:

Die Sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden grundsätz-lich mit dem nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichti-gung künftiger Preis- und Kostensteigerungen ermittelt. Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit 2 % berücksichtigt. Der Zins entspricht dem von der Bundesbank gemäß der Rückstel-lungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer entsprechend angenommenen Restlaufzeit.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des Er-füllungsbetrags angesetzt und haben eine erwartete Fälligkeit von unter 12 Monaten.

Der Unterschied betrifft die Umgliederung für ein Geschäft, das nach HGB als Versicherungs-geschäft und nach Solvency II als Nicht Versicherungstechnisches Geschäft eingestuft wird.

Verbindl ichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermitt lern

Sonstige Verbindlichkeit [T€] Solvency II HGB Unterschied Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern 816 816 0,00

Solvency II:

Unter Solvency II sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäfts zu ihrem ökonomischen Wert, d.h. ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind im We-sentlichen ausstehende Schadenzahlungen. Die Fälligkeit liegt unter 12 Monaten.

Wertunterschied HGB:

Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind gemäß der Finanzberichterstattung nach § 341b Abs. 2 S.1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 HGB mit den ent-sprechenden Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Aufgrund der Methodengleichheit ergeben sich keine Bewertungsdifferenzen.

Verbindl ichkeiten gegenüber Rückversicherern

Sonstige Verbindlichkeit [T€] Solvency II HGB Unterschied Verbindlichkeiten gegenüber Rückversiche-rern 563 563 0,00

Solvency II:

Unter Solvency II sind Verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft zu ihrem öko-nomischen Wert, d.h. ihrem Nominalwert angesetzt, da die Fälligkeit der Verbindlichkeiten un-ter 12 Monaten liegt.

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SFCR DARAG I 87

Wertunterschied HGB:

Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sind nach § 341b Abs. 2 S.1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 HGB mit den entsprechenden Rückzahlungsbeträgen angesetzt

Aufgrund der Methodengleichheit ergeben sich keine Bewertungsdifferenzen.

D.4 Alternative Bewertungsmethoden

Die DARAG wendet keine alternativen Bewertungsmethoden an, soweit diese nicht bereits in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben wurden.

D.5 Sonst ige Angaben

Es existieren keine weiteren materiellen Informationen hinsichtlich der Sonstigen Verbindlich-keiten der DARAG, die an dieser Stelle anzugeben wären.

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SFCR DARAG I 88

E. Kapitalmanagement

E.1 Eigenmittel

Die Risikomanagementfunktion der DARAG steuert die Eigenmittel der Gesellschaft. Der Be-reich Finanzen ist für die unternehmensweite Implementierung der Kapitalmanagementstrate-gie zuständig, die durch den Vorstand verabschiedet wurde. Die Kapitalmanagementstrategie wird jährlich durch den Vorstand festgelegt. Dabei stellt die Kapitalmanagementrichtlinie der DARAG den Rahmen.

Durch das aktive Kapitalmanagement stellt die DARAG sicher, dass die Kapitalausstattung des Unternehmens stets mehr als angemessen ist, sodass die Solvency II-Quote das selbst gesetzte Limit von 122% nicht unterschreitet. Die verfügbaren Eigenmittel müssen stets aus-reichend sein, um den Kapitalanforderungen zu entsprechen, welche die DARAG gemäß den Anforderungen der Aufsichtsbehörden unter Solvency II mit der Standardformel berechnet hat. Dies wird auf der einen Seite durch die SCR-Projektion anhand des Geschäftsplanes und dem Own Risk and Solvency Assessment (ORSA), als auch auf der anderen Seite durch eine ad-hoc SCR Berechnung im Zuge einer Due Diligence Prüfung eines Projektes – Transaktion von Versicherungsportfolien bzw. Übernahme einer Versicherungsgesellschaft – sichergestellt. Mit dem Management der Eigenmittel wird des Weiteren das Ziel verfolgt, die Finanzkraft

• nach Möglichkeit angemessen zu steigern sowie • auch nach großen Schadenereignissen, substanziellen Einschnitten an der Börse o-

der starken Schwankungen der Kapitalmärkte auf einem vertretbaren Niveau zu hal-ten.

Um angemessen kapitalisiert zu sein, definiert die DARAG weiterhin ein bestimmtes Level an ökonomischen Eigenmitteln, welches das geforderte regulatorische Kapital übersteigt. Nicht benötigtes Kapital gibt die DARAG in Form einer Dividende der DARAG Group Limited zurück, solange die strategischen Planungen, die Ergebnissituation und die Kapitalstärke insgesamt dies zulassen.

Die Solvabilität wird regelmäßig überwacht, um dem Gesamtsolvabilitätsbedarf oder anderen Anforderungen an diese zu entsprechen, z.B. ökonomisches Kapital. Zur Planung der Kapital-managementaktivitäten und des Gesamtsolvabilitätsbedarfs wird im Rahmen des internen Ri-sikomodells (ORSA; Säule 2) ein Planungshorizont von 3 Jahren zu Grunde gelegt.

Der Kapitalmanagementplan der DARAG berücksichtigt neben der wöchentlichen Liquiditäts-planung die in der Kapitalmanagementstrategie verabschiedeten Vorgaben (z.B. das Anla-geuniversum oder das Zielportfolio).

Da die gegenwärtige Kapitalisierung der DARAG mit mehr als 55 Prozentpunkten über dem intern gesetzten Limit der Solvency II Quote von 122% liegt, ist die Kapitalisierung als gut zu beurteilen. Die Aufnahme oder Ausgabe von zusätzlichen Eigenmitteln ist Transaktionsabhän-gig. Derzeit rechnen wir in den kommenden stehen 3 Monaten nicht mit Kapitalmaßnahmen.

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SFCR DARAG I 89

Für das Management der Eigenmittel hat die DARAG zudem folgende Prozesse implementiert:

• Das Rechnungswesen meldet die Bilanzpositionen und deren Bestandteile und Ei-genschaften

• Das Aktuariat meldet die Aufteilung der versicherungstechnischen Rückstellung auf die einzelnen Sparten, Währungen und Länder.

• Das Risikomanagement berechnet das SCR und die Eigenmittel. Es klassifiziert die verfügbaren Eigenmittel entsprechend den Kriterien anhand einer Checkliste in die jeweiligen Tiers.

• Das Risikomanagement meldet den Gesamtsolvabilitätbedarf als Grundlage für die Limitierung.

• Der Anpassungsbedarf zur Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen wird durch das Risikomanagement ermittelt und an den Vorstand gemeldet.

Dem Gesamtsolvabilitätsbedarf der Versicherung DARAG, als Anforderung an den Kapitalbe-darf, stehen die verfügbaren Eigenmittel gegenüber. Diese ermitteln sich aus dem Überschuss der Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten unter Abzug nicht anrechenbarer Pos-ten. Zu dem Überschuss werden – insofern vorhanden – die nachrangigen Verbindlichkeiten hinzugezogen. Nachfolgend werden die Bestandteile im Einzelnen erläutert.

Zum 31.12.2017 nahmen die Eigenmittel der DARAG um 2,6 % (bzw. um TEUR 1023) ab.

Eigenmittelbestandteile

Mindesteigenkapital

Das gesamte Mindesteigenkapital der Versicherung DARAG, auch als ‘Eigenmittel’ bezeich-net, besteht komplett aus Tier 1 Kapital. Die Summe von Tier 1, Tier 2 und Tier 3 Kapital wird auch als ‚Basis Eigenmittel‘ bezeichnet.

Welcher Tier die Eigenmittel zugehörig sind, hängt von der Qualität der Position ab. Anhand der folgenden Charakteristika wurden die Eigenmittel gemäß der Solvency II-Anforderungen zugeordnet.

Qualitäts-krite-rien gemäß der SII-Direktive

Basis Tier 1 Basis Tier 2 Ergänzende Tier 2

Ständige Verfügbarkeit

wesentliche Besitzeigenschaften ---

wesentliche Besitz-eigenschaften

Nachrangigkeit

wesentliche Besitzeigenschaften; Rang nach allen anderen Forderungen im Fall der Abwicklung

wesentliche Besitzeigenschaften; Rang nach Forderungen der Versicherungsnehmer, Empfänger und nicht untergeordnete Kreditoren im Fall der Abwicklung

wesentliche Besitz-eigenschaften

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SFCR DARAG I 90

Hinreichende Laufzeit

muss berücksichtigt werden Unbefristet oder originäre Laufzeit von mindestens 10 Jahren

muss berücksichtigt werden; Unbefristet oder originäre Laufzeit von mindestens 10 Jahren

muss berücksichtigt werden

Keine Anreize zur Rückzahlung

muss berücksichtigt werden Nur rückzahlbar/einlösbar durch die Versicherung

muss berücksichtigt werden; Nur rückzahlbar/ einlösbar durch die Versicherung mit minimalem Anreiz zur Rückzahlung oder Tilgung

muss berücksichtigt werden

Keine obligatorischen Servicekosten

muss berücksichtigt werden; Versicherung ist flexibel bei der Auszahlung von Zinsen/Dividenden

muss berücksichtigt werden

muss berücksichtigt werden

Keine sonstigen Belastungen

muss berücksichtigt werden

muss berücksichtigt werden

muss berücksichtigt werden

Tier 3 Alle anderen Eigenmittel und ergänzenden Eigenmittel

Positionen, welche nicht in Tier 1, Tier 2 oder ergänzende Tier 2 fallen

Tier 1 Kapital besteht vorwiegend aus eingezahltem Grundkapital, ergänzendem Grundkapital.

Folgende Positionen wurden von den Eigenmitteln abgezogen: eigene Anteile, vorhersehbare Dividenden und Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten.

Die DARAG besitzt keine ergänzenden Eigenmittel.

Abzugsposten

Der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten beläuft sich auf TEUR 38.178. Von dem Gesamtüberschuss sind Positionen in Abzug zu bringen, die auf Grund von Restriktionen, mangelnder Verfügbarkeit und Transferierbarkeit oder anderen Be-schränkungen nicht zu den Eigenmitteln gezählt werden dürfen. Nachfolgende Tabelle stellt die Abzugspositionen im Einzelnen dar und zeigt die nach Abzug verbleibenden Basiseigen-mittel auf:

Bestandteil [TEUR] 31.12.2017 31.12.2016 Überschuss der Sonstige Verbindlichkeiten über die Verbindlichkei-ten 38.178 39.240

Abzugsposten

Eigene Anteile/Betrag der gehaltenen eigenen Aktien 0 0

Vorhersehbare (vorgeschlagene) Dividenden 0 0

Beteiligungen in Finanz- und Kreditinstituten 0 0

Basiseigenmittel 38.178 39.240 TABELLE 24: ABZUGSPOSTEN EIGENMITTEL

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SFCR DARAG I 91

Auf Basis des Ergebnisses vom Geschäftsjahr 2017 wird keine Dividende ausgezahlt weshalb der Wert des Abzugpostens gleich null ist. Des Weiteren bestehen keine weiteren Restriktio-nen, die die Verfügbarkeit und Transferierbarkeit der Eigenmittel beeinflussen.

Basiseigenmittel

Der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten beträgt nach abzugspflichti-ger Posten zum 31.12.2017 TEUR 38.178. Die Summe der sich daraus ergebenden Basisei-genmittel enthält nachfolgende Bestandteile, die in das jeweilige ihren Kriterien entsprechende Tier klassifiziert wurden:

Eigenmittelbestandteil 31.12.2017 in T€ 31.12.2016 in T€ Tier 1-Kapital

Grundkapital und zugehöriges Agio 24.459 24.459 Überschussfonds 10.710 10.861 Vorzugsaktien und zugehöriges Agio 0 0 Ausgleichssaldo 1.228 3.021 Nachrangige Verbindlichkeiten 0 0 Summe Tier 1 Kapital 36.397 38.240

Tier 2-Kapital Grundkapital und zugehöriges Agio 0 0 Vorzugsaktien und zugehöriges Agio 0 0

Nachrangige Verbindlichkeiten 0 0

Summe Tier 2 Kapital 0 0

Tier 3-Kapital Aktive latente Steuern netto 1.781 899 Nachrangige Verbindlichkeiten 0 0 Summe Tier 3 Kapital 1.781 899

TABELLE 25: EIGENMITTELBESTANDTEILE

Ergänzende Eigenmit tel

Ergänzend dürfen bestimmte Eigenmittel hinzugezählt werden, die bei Bedarf eingefordert werden können (sog. ergänzende Eigenmittel). Zudem können nach Genehmigung weitere Bestandteile mit Eigenmittelcharakter angerechnet werden, die zur Verlustdeckung dienen.

Die DARAG verfügt über keine ergänzenden Eigenmittel.

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SFCR DARAG I 92

Verfügbare Eigenmittel

Die Basiseigenmittel und ergänzenden Eigenmittel ergeben zusammen am 31.12.2017 ver-fügbare Eigenmittel i.H.v. TEUR 38.178.

Der Entwicklung unserer Solvabilitätsübersicht folgend, verminderten sich die verfügbaren Ei-genmittel, die zu Solvabilitätszwecken berücksichtigt werden dürfen, somit um TEUR 126 Die Reduktion resultiert in erster Linie aus laufenden Kosten.

Erläuterungen zu den Eigenmitteln

Ausgleichssaldo

Bestandteile 31.12.2017 [TEUR] 31.12.2016 [TEUR] Anstieg des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten 2.582 4.614

Posten, die in einer Solvabilitätsübersicht nicht vor-kommen 0 0

Rücklagen, einschließlich Gewinnrücklagen -1.354 -1.593 EPIFP (gem. Level 2) 0 0 Summe Ausgleichssaldo 1.228 3.021

TABELLE 26: AUSGLEICHSSALDO

Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten

31.12.2017 [TEUR] 31.12.2016 [TEUR] Nachrangige Anleihen 0,00 0,00 Genussrechte 0,00 0,00 Hybrides Eigenkapital 0,00 0,00 Rest 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00

TABELLE 27: NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN

Verlustausgleichsmechanismus

Es wurde intern definiert, dass kein Verlustausgleichsmechanismus angesetzt wird.

Differenz zwischen Eigenkapital wie im Jahresabschluss ausgewiesen und dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindl ichkeiten

Die Differenz i.H.v. TEUR 2.583 resultiert aus folgenden Treibern:

1. Differenzen zwischen den Markt- und Buchwerten für gewisse Aktiva 2. Differenzen in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach

HGB und Solvency II

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SFCR DARAG I 93

Besitzstandklausel

Zum 31.12.2017 verfügt die DARAG über kein Hybridkapital.

Übergangsmaßnahmen

Die Basiseigenmittelbestandteile unterliegen keinen Übergangsregelungen. Folglich gibt es auch keine Pläne diese zu ersetzen.

Anrechenbare Eigenmittel (Bedeckung SCR und MCR je Tier)

Unter Solvency II bestehen nachfolgende Limitierungen, die für die Anrechnung der verfügba-ren Eigenmittel auf die Kapitalanforderungen (SCR/MCR) berücksichtigt werden müssen. Die DARAG verwendet folgende Limite gem. Level 2 für die Bestimmung der anrechenbaren Ei-genmittel zur Deckung der Kapitalanforderungen:

Bedeckung Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 SCR-Bedeckung

Minimum Tier 1 Kapital 50% der Eigenmittel Maximum Tier 3 Kapital 15% der Eigenmittel

MCR-Bedeckung Minimum Tier 1 capital 80% der Basiseigenmittel

Sub-limit Maximum “andere eingezahlte Mittel“ 20% des Tier 1-Kapital

Nachfolgende Tabelle zeigt die anrechenbaren Eigenmittel der DARAG auf die SCR und MCR der verfügbaren Eigenmittel zum 31.12.2017:

Anrechnung In TEUR In % der Eigenmittel

SCR Tier 1 Kapital an anrechenbaren Eigenmittel 30.533 94,5% Tier 2 Kapital an anrechenbaren Eigenmittel 0 0% Tier 3 Kapital an anrechenbaren Eigenmittel 1.781 5,5%

MCR Tier 1 Kapital an anrechenbaren Basiseigenmittel 30.533 100% Tier 2 Kapital an anrechenbaren Basiseigenmittel 0 0% Tier 3 Kapital an anrechenbaren Basiseigenmittel 0 0%

Sub-limit Andere eingezahlte Mittel des Tier 1-Kapitals 0 0%

TABELLE 28: EIGENMITTELBESTANDTEILE SCR UND MCR

Die DARAG verfügte am 31.12.2017 über anrechenbare Eigenmittel i.H.v. TEUR 32.314.

Der Differenz zwischen verfügbaren und anrechenbaren Eigenmitteln, die zu Solvabilitätszwe-cken berücksichtigt werden dürfen, resultiert aus der Nichtanrechnung der überschießenden Besicherung für das Neugeschäft in Israel (HACHSHARA), ein Portfolio mit Risikominderung

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SFCR DARAG I 94

über einen Ring-Fenced-Fund. Eine Besicherung mittels eines Ring-Fenced Fund darf maxi-mal mit dem Wert des Risikokapitalbedarfs (SCR) für den besicherten Bestand in die Berech-nung der Bedeckung gemäß Solvency II eingehen, das SCR überschießende Anteile dürfen nicht als Eigenmittel angerechnet werden. Da der SCR-Bedarf für den Teilbestand aus dem Portfolio Hachshara mit TEUR 2.281 um TEUR 5.865 unter dem Wert der Besicherung iegt, vermindern sich somit die anrechenbaren Eigenmittel für den Gesamtbestand um TEUR 5.865.

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung

Die DARAG verwendet die Standardformel zur Berechnung der Kapitalanforderungen ohne Vereinfachungen. Es ist kein internes Modell implementiert und derzeit ist auch kein Antrag dafür geplant. Derzeit werden keine Unternehmensspezifischen Parameter (USP) für das ver-sicherungstechnische Risiko in der DARAG verwendet.

Da die DARAG die Standardformel verwendet, zeigt der folgende Abschnitt die Entwicklung der SCR und MCR für die verschiedenen Risikomodule nach der Standardformel. Für die je-weiligen Module des BSCR, wird die Höhe der BSCR gezeigt und ein Vergleich mit den ent-sprechenden Werten vor 12 Monaten vorgenommen. Die Solvenzkapitalanforderung wurde gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bestimmt. Der endgültige Betrag der regu-latorischen Solvenzkapitalanforderung zum 31.12.2017 unterliegt noch der aufsichtsrechtli-chen Prüfung.

Im Vergleich zu den Berechnungen für das Geschäftsjahr 2016 wurde eine wesentliche Ände-rung vorgenommen:

Aufgrund der Risikoabsicherung des neuen Portfolios Hachshara über einen Ring-Fenced-Fund ist für alle Solvenzberechnungen ab dem 4.Quartal 2017 eine separate Zuordnung der anrechenbaren Eigenmittel zum Portfolie Hachshara einerseits und dem restlichen Bestand andererseits erforderlich. Die DARAG hat ein weiteres Portfolio mit einer derartigen Besiche-rung im Bestand, das Portfolio Eggis. Bei diesem Teilbestand liegt der Risikokapitalbedarf aber über dem Wert des Sicherungsfonds, sodass hier kein Abzug bei den anrechenbaren Eigen-mitteln wie in E1 beschrieben erforderlich ist und damit auch keine separate Ermittlung der SCR-Bedeckung. Daher wird für die SCR-Ermittlung eine Segregation des Gesamtbestands der DARAG in das israelische Portfolio und den Restbestand vorgenommen. Für beide derart erzeugten Geschäftseinheiten wird die Solvenzkapitalanforderung wie in den Abschnitten C1 bis C6 bzw. D2 beschrieben ermittelt. Dies führte zu einer Erhöhung des gesamten Risikoka-pitalbedarfs der DARAG, da die Diversifikationseffekte in den beiden Teilbeständen geringer ausfallen als in einem gemeinsamen Gesamtbestand.

Die Modellierung der in Abbildung 10 dargestellten Werte des Gesamt-SCR bzw. MCR und der Bedeckungsquoten erfolgt als Aggregation beider Bestandsgruppen ohne Berücksichti-gung von Diversifikationseffekten.

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SFCR DARAG I 95

Die Zusammensetzung der SCR und die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sind in der folgenden Grafik illustriert. Alle Zahlen sind in TEUR angegeben. Nicht dargestellte Risiken haben den Wert Null.

ABBILDUNG 13: SOLVENZQUOTE, SCR UND MCR 2017

Durch den Rückgang der anrechenbaren Eigenmittel um den überschießenden Betrag der Besicherung des Portfolios Hachshara sinkt die Bedeckungsquote des SCR im Vergleich zu 2016 um 12 Prozentpunkte auf 186%, liegt aber immer noch deutlich über der Mindest-Ziel-quote von 122%.

Die Entwicklung des SCR des bisherigen Bestandes im GJ 2017 ist erwartungsgemäß verlau-fen: • Das Marktrisiko ist um ca. 30% gesunken. Dies ist insbesondere auf weitgehend kon-

gruente Bedeckung der Verpfichtungen in Fremdwährung, aber auch den Rückgang von Aktien- und Anlagebestand bzw. die Umwandlung von Vermögenswerten aus dem Anlagebestand in Depotforderungen bzw. Geldeinlagen bei der Commerzbank zurückzuführen.

• Die Veränderungen im Ausfallrisiko im Vergleich zu 2016 um mehr als 100% sind auf die im vorangegangenen Absatz genannten Verschiebungen innerhalb der Vermö-genswerte zurückzuführen, insbesondere auf den Anstieg der Depotforderungen um TEUR 41.937 und die Bankeinlage für die Absicherung des Portfolio Hachshara.

• Das versicherungstechnische Risiko im Bereich Nicht-Leben ist durch Abwicklung um ca. 20% gesunken.

198% 606%186% 697%

39.240 19.802 38.383 6.332 32.314 17.359 30.533 4.378

0 -

- - 5.620 - 2.054 - - ### 4.800 - 2.109

AG Annual 2016 9.259 1.560 11.869 246 435 AG Annual 2017 6638,887956 6.468 3.333 9.026 193 138

960 11.869 159 435 741,5097836 732 9.026 129 138

5.403 76 4149,17807 4.149 48

1.851 93 1624,23749 1.624 79

3.740 1500,270805 1.335

1.130 996,67351 997

Equity

Spread

Currency

Concentration

Own funds for SCR SCR

IntangLoss-absorbing cap. taxes Diversification

Solvency II ratio

Op Risk

Market Risk Default Non-Life

Own funds for MCR

HealthLife

MCR

Reserving

MCR ratio

Reserving&Premium Longevity

Life expense

Revision

Interest

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SFCR DARAG I 96

• Das versicherungstechnische Risiko Leben und Kranken hat nur einen sehr geringen Anteil am Gesamt-SCR, daher sind die Veränderungen in 2017 relativ unbedeutend.

Das MCR wurde mit TEUR 4.378 berechnet. Die Mindestkapitalanforderung wird linear ermit-telt.

E.3 Verwendung des durat ionsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Be-rechnung der Solvenzkapitalanforderung

Die DARAG verwendet bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung kein durations-ba-siertes Untermodul Aktienrisiko gemäß Artikel 304 der Richtlinie 2009/138/EG.

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen

Aufgrund des speziellen Geschäftsmodells der DARAG als Spezialversicherer für Run-off wurde die Angemessenheit der Standardformel für die Bewertung der Risiken sorgfältig mit externer aktuarieller Unterstützung überprüft. Derzeit besteht keine Notwendigkeit, die versi-cherungstechnischen Risiken aus dem Bestand der DARAG mit Hilfe anderer Modelle zu be-werten. Für die Zukunft ist aber geplant, Teile der Risikobewertung durch partielle interne Modelle zu überprüfen und ggf. zu ersetzen.

E.5 Nichterfüllung der Mindestkapitalanforderung und der Solvenzkapitalanfor-derung

Die DARAG befand sich zu jedem Zeitpunkt im Jahr 2017 in Einklang mit den Risikokapitalan-forderungen SCR und MCR. Am Ende des Geschäftsjahres 2017 wurden Verhältnisse von Eigenmittel/SCR und Eigenmittel/MCR 186 % bzw. 697 % beobachtet. Das bedeutet einen Rückgang der Solvabilitätsquote verglichen mit 2016 um 12 Prozentpunkte, während sich die Bedeckungsquote für das MCR um 91 Prozentpunkte erhöhte. Die Veränderung der Bede-ckungsquote des SCR ist im Wesentlichen auf die in Kapitel E2 dargestellte Segregation des Bestandes verbunden mit der Nicht-Anrechnung verfügbarer Eigenmittel für die Besicherung des Portfolios Hachshara zurückzuführen.

Solvabil itätsquote

Die DARAG hat sich eine Mindest - Solvency II Quote in der Höhe von 122% zum Ziel gesetzt. Zum 31.12.2017 hatte das Unternehmen deutlich mehr anrechenbares Kapital zur Bedeckung

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SFCR DARAG I 97

der Kapitalanforderungen als SCR. Zum Ende der Berichtsperiode beläuft sich die Solvabili-tätsquote auf 186%.

Die Entwicklungen der MCR und SCR-Quoten werden auf einer vierteljährlichen Basis über-wacht sowie im Zuge einer Übernahme von Portfolien oder Versicherungsunternehmen, ent-weder durch eine Neuberechnung der Quoten oder im Rahmen eines ad-hoc-ORSA. Ein Rückgang der Solvabilitätsquoten unterhalb der Schwellenwerte muss sofort an den Vorstand gemeldet werden.

E.6 Sonstige Angaben

Es existieren keine weiteren materiellen Informationen, die an dieser Stelle anzugeben wären.

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SFCR DARAG I 98

Appendix I – Quant itative Reporting Templates (QRTs)

QRT Content Solo Group S.02.01 Balance Sheet .02 .02 S.05.01 Premiums, claims and expenses by line of business .02 .02 S.05.02 Premiums, claims and expenses by country .01 .01 S.12.01 Life and Health SLT Technical Provisions .02 S.17.01 Non-life Technical Provisions .02 S.19.01 Non-life insurance claims .21 S.22.01 Impact of long term guarantees and transitional measures .21 .22 S.23.01 Own funds .01 .22 S.25.01 SCR (Standard Formula) .21 .22 S.25.02 SCR (Standard Formula and Partial Internal Model) .21 .22 S.25.03 SCR (Full Internal Models) .21 S.28.01 MCR (Only Life) .01 S.28.02 MCR (Both Life and Non-Life) .01 S.32.01 Undertakings in the scope of the group .22

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Anhang IS.02.01.02Bilanz

Solvabilität-II-WertVermögenswerte C0010Immaterielle Vermögenswerte R0030Latente Steueransprüche R0040 1.781Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 0Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf R0060 532

Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge) R0070 54.144Immobilien (außer zur Eigennutzung) R0080Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen R0090 10.216Aktien R0100 362

Aktien – notiert R0110 58Aktien – nicht notiert R0120 304

Anleihen R0130 43.566Staatsanleihen R0140 12.756Unternehmensanleihen R0150 30.810Strukturierte Schuldtitel R0160Besicherte Wertpapiere R0170

Organismen für gemeinsame Anlagen R0180Derivate R0190Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten R0200Sonstige Anlagen R0210

Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge R0220Darlehen und Hypotheken R0230 4.276 Policendarlehen R0240 Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen R0250 Sonstige Darlehen und Hypotheken R0260 4.276Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: R0270 40.262

Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0280 34.792

Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen R0290 34.738nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0300 54

Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen R0310 5.470

nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0320Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen R0330 5.470

Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden R0340Depotforderungen R0350 42.479Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0360 193Forderungen gegenüber Rückversicherern R0370 1.694Forderungen (Handel, nicht Versicherung) R0380 2.583Eigene Anteile (direkt gehalten) R0390In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel R0400Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente R0410 20.950Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte R0420 54Vermögenswerte insgesamt R0500 168.947

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Anhang IS.02.01.02Bilanz

Solvabilität-II-WertVerbindlichkeiten C0010

Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung R0510 73.931Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) R0520 73.406

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0530Bester Schätzwert R0540 68.526Risikomarge R0550 4.880

Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) R0560 525

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0570Bester Schätzwert R0580 473Risikomarge R0590 51

Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen) R0600 8.734

Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) R0610

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0620Bester Schätzwert R0630Risikomarge R0640

Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) R0650 8.734

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0660Bester Schätzwert R0670 8.605Risikomarge R0680 128

Versicherungstechnische Rückstellungen – fonds- und indexgebundene Versicherungen R0690

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0700Bester Schätzwert R0710Risikomarge R0720

Eventualverbindlichkeiten R0740Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen R0750 41.616Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 2Depotverbindlichkeiten R0770 4.878Latente Steuerschulden R0780 0Derivate R0790Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0800Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0810Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0820 816Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern R0830 563Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) R0840 228Nachrangige Verbindlichkeiten R0850

Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0860In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0870

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten R0880Verbindlichkeiten insgesamt R0900 130.769Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten R1000 38.178

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Anhang IS.05.01.02Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

Krankheitskostenversich

erung

Einkommensersatzversic

herung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherun

g

Sonstige Kraftfahrtversicheru

ng

See-, Luftfahrt- und

Transportversicherung

Feuer- und andere

Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090Gebuchte Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0110 0 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0120 0

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0130

Anteil der Rückversicherer R0140 0 0 0 0 0 Netto R0200 0 0 0 0 0Verdiente Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0210 0 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0220 0

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0230

Anteil der Rückversicherer R0240 0 0 0 0 0 Netto R0300 0 0 0 0 0Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0310 -411 15.560 -815 -19 -255 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0320 49 0 -656

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0330

Anteil der Rückversicherer R0340 8 14.941 -440 -3 -280 Netto R0400 -419 619 -327 -16 -631Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0410 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0420 0

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0430

Anteil der Rückversicherer R0440 110 -8 0 Netto R0500 -110 8 0Angefallene Aufwendungen R0550 427 6.106 448 94 951Sonstige Aufwendungen R1200Gesamtaufwendungen R1300

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

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Anhang IS.05.01.02Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

Rechtsschutzversicheru

ngBeistand

Verschiedene finanzielle Verluste

Krankheit Unfall See, Luftfahrt und Transport Sach

C0100 C0110 C0120 C0130 C0140 C0150 C0160 C0200Gebuchte Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0110 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0120 0

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0130 0 0

Anteil der Rückversicherer R0140 0 0 0 0 Netto R0200 0 0 0 0Verdiente Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0210 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0220 0

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0230 1.436 1.436

Anteil der Rückversicherer R0240 0 0 0 0 Netto R0300 1.436 0 0 1.436Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0310 3 14.064 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0320 -608

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0330 -548 -941 911 -577

Anteil der Rückversicherer R0340 -55 -94 91 14.170 Netto R0400 3 -493 -847 820 -1.291Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0410 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0420 0

Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0430 22 22

Anteil der Rückversicherer R0440 103 Netto R0500 22 -80Angefallene Aufwendungen R0550 13 1.732 806 12 10.588Sonstige Aufwendungen R1200Gesamtaufwendungen R1300 10.588

Geschäftsbereich für:in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Gesamt

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und

Rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in

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Anhang IS.05.01.02Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

Gesamt

Krankenversicherung

Versicherung mit

Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebunde

ne Versicherung

Sonstige Lebensversi

cherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang

mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Renten aus Nichtlebensversich

erungsverträgen und im

Zusammenhang mit anderen

Versicherungsverpflichtungen (mit Ausnahme von

Krankenrückversicherung

Lebensrückversicherun

g

C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280 C0300Gebuchte Prämien Brutto R1410 Anteil der Rückversicherer R1420 Netto R1500Verdiente Prämien Brutto R1510 Anteil der Rückversicherer R1520 Netto R1600Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto R1610 Anteil der Rückversicherer R1620 Netto R1700Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto - Direktes Geschäft und übernommene Rückversicherung R1710

Anteil der Rückversicherer R1720 Netto R1800Angefallene Aufwendungen R1900Sonstige Aufwendungen R2500Gesamtaufwendungen R2600

LebensrückversicherungsverpflichtungenGeschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen

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Anhang IS.05.02.01Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

Herkunftsland

Gesamt – fünf

wichtigste Länder und Herkunftsla

nd

C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070R0010 TURKEY

C0080 C0090 C0100 C0110 C0120 C0130 C0140Gebuchte Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0110 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0120 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0130 0 0 Anteil der Rückversicherer R0140 Netto R0200 0 0 0Verdiente Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0210 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0220 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0230 1.436 0 1.436 Anteil der Rückversicherer R0240 0 0 Netto R0300 0 1.436 0 1.436Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0310 14.064 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0320 -608 Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0330 -577 Anteil der Rückversicherer R0340 14.170 Netto R0400 -1.291 -1.291Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0410 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0420 0 0 Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0430 22 0 Anteil der Rückversicherer R0440 103 0 Netto R0500 -80 -80Angefallene Aufwendungen R0550 10.588Sonstige Aufwendungen R1200Gesamtaufwendungen R1300

Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) – Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

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Anhang IS.05.02.01Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

Herkunftsland

Gesamt – fünf

wichtigste Länder und Herkunftsla

nd

C0150 C0160 C0170 C0180 C0190 C0200 C0210R1400

C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280Gebuchte Prämien Brutto R1410 0 Anteil der Rückversicherer R1420 0 Netto R1500Verdiente Prämien Brutto R1510 0 Anteil der Rückversicherer R1520 0 Netto R1600Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto R1610 0 Anteil der Rückversicherer R1620 0 Netto R1700Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto R1710 Anteil der Rückversicherer R1720 0 Netto R1800 0 0Angefallene Aufwendungen R1900 0Sonstige Aufwendungen R2500Gesamtaufwendungen R2600

Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) – Lebensversicherungsverpflichtungen

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Anhang IS.12.01.02

Verträge ohne

Optionen und

Garantien

Verträge mit Optionen oder

Garantien

Verträge ohne

Optionen und

Garantien

Verträge mit Optionen

oder Garantien

C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100 C0150Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0020

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und RisikomargeBester SchätzwertBester Schätzwert (brutto) R0030 8.605 8.605Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080 5.470 5.470

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen – gesamt

R0090

3.136 3.136Risikomarge R0100 128 128Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen RückstellungenVersicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0110

Bester Schätzwert R0120Risikomarge R0130Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0200 8.734 8.734

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

Gesamt (Lebensvers

icherung außer

Krankenversicherung,

einschl

Versicherung mit

Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung Sonstige Lebensversicherung Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen

und im Zusammenhang

mit anderen

In Rückdeckun

g übernomme

nes Geschäft

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Anhang IS.12.01.02Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

Verträge ohne

Optionen und

Garantien

Verträge mit Optionen

oder Garantien

C0160 C0170 C0180 C0190 C0200 C0210Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0020

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und RisikomargeBester SchätzwertBester Schätzwert (brutto) R0030Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen – gesamt

R0090

Risikomarge R0100Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen RückstellungenVersicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0110

Bester Schätzwert R0120Risikomarge R0130Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0200

Krankenversicherung Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhan

g mit

Krankenrückversicherung

(in Rückdeckun

g übernommen

Gesamt (Krankenversicherung nach Art

der Lebensversi

cherung)

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Anhang IS.17.01.02Versicherungstechnische Rückstellungen –Nichtlebensversicherung

Krankheitskostenversich

erung

Einkommensersatzversi

cherungArbeitsunfallve

rsicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtver

sicherung

See-, Luftfahrt- und

Transportversicherung

Feuer- und andere

Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtver

sicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010 0

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0050

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

Bester SchätzwertPrämienrückstellungenBrutto R0060 0 0 0 0 0Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen R0150 0 0 0 0 0SchadenrückstellungenBrutto R0160 473 41.575 3.415 763 8.808Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240 54 29.544 488 367 2.607

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen R0250 419 12.031 2.926 396 6.202Bester Schätzwert gesamt – brutto R0260 473 41.575 3.415 763 8.808Bester Schätzwert gesamt – netto R0270 419 12.031 2.926 396 6.202Risikomarge R0280 51 1.392 324 44 694Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen RückstellungenVersicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0290

Bester Schätzwert R0300Risikomarge R0310

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

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Anhang IS.17.01.02Versicherungstechnische Rückstellungen –Nichtlebensversicherung

Krankheitskostenversich

erung

Einkommensersatzversi

cherungArbeitsunfallve

rsicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtver

sicherung

See-, Luftfahrt- und

Transportversicherung

Feuer- und andere

Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtver

sicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamtVersicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0320 525 42.966 3.738 807 9.502Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen – gesamt

R0330 54 29.544 488 367 2.607

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen – gesamt

R0340 471 13.422 3.250 440 6.896

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

Page 110: Solvency and Financial Condition Report (SFCR)€¦ · einem Bestandsschaden kumulierenden Akzeptes an dem Groschaden MOPUstor mit TEUR 800 belastet. Da sich darber hinaus der Erwerb

Anhang IS.17.01.02Versicherungstechnische Rückstellungen –Nichtlebensversicherung

Rechtsschutzversicheru

ngBeistand

Verschiedene finanzielle Verluste

Nichtproportionale

Krankenrückversicherung

Nichtproportionale

Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt-

und Transportrückver

sicherung

Nichtproportionale

Sachrückversicherung

C0110 C0120 C0130 C0140 C0150 C0160 C0170 C0180Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010 0

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0050

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

Bester SchätzwertPrämienrückstellungenBrutto R0060 0 1.969 0 0 1.969Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140 0 0

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen R0150 0 1.969 0 0 1.969SchadenrückstellungenBrutto R0160 109 3.698 8.064 126 67.031Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240 0 864 855 13 34.792

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen R0250 109 2.834 7.208 114 32.239Bester Schätzwert gesamt – brutto R0260 109 5.667 8.064 126 69.000Bester Schätzwert gesamt – netto R0270 109 4.803 7.208 114 34.208Risikomarge R0280 15 869 1.519 24 4.931Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen RückstellungenVersicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0290 0 0

Bester Schätzwert R0300Risikomarge R0310

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft Nichtlebensve

rsicherungsverpflichtungen

gesamt

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes

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Anhang IS.17.01.02Versicherungstechnische Rückstellungen –Nichtlebensversicherung

Rechtsschutzversicheru

ngBeistand

Verschiedene finanzielle Verluste

Nichtproportionale

Krankenrückversicherung

Nichtproportionale

Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt-

und Transportrückver

sicherung

Nichtproportionale

Sachrückversicherung

C0110 C0120 C0130 C0140 C0150 C0160 C0170 C0180Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamtVersicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0320 124 6.536 9.582 150 73.931Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen – gesamt

R0330 0 864 855 13 34.792

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen – gesamt

R0340 124 5.672 8.727 138 39.139

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft Nichtlebensve

rsicherungsverpflichtungen

gesamt

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Anhang I

S.19.01.21Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen

Nichtlebensversicherungsgeschäft gesamt

Z0020 Accident year [AY]

Bezahlte Bruttoschäden (nicht kumuliert)(absoluter Betrag)

Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 & +C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100 C0110 C0170 C0180

Vor R0100 R0100N-9 R0160 R0160N-8 R0170 R0170N-7 R0180 R0180N-6 R0190 R0190N-5 R0200 R0200N-4 R0210 R0210N-3 R0220 R0220N-2 R0230 R0230N-1 R0240 R0240N R0250 R0250

Gesamt R0260

Summe der Jahre

Schadenjahr/Zeichnungsjahr

Entwicklungsjahr im laufenden Jahr

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Anhang I

S.19.01.21Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen

Bester Schätzwert (brutto) für nicht abgezinste Schadenrückstellungen(absoluter Betrag)

Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 & +C0200 C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280 C0290 C0300 C0360

Vor R0100 R0100N-9 R0160 R0160N-8 R0170 R0170N-7 R0180 R0180N-6 R0190 R0190N-5 R0200 R0200N-4 R0210 R0210N-3 R0220 R0220N-2 R0230 R0230N-1 R0240 R0240N R0250 R0250

Gesamt R0260

Entwicklungsjahr Jahresende (abgezinste Daten)

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Anhang IS.23.01.01Eigenmittel

GesamtTier 1 –

nicht gebunden

Tier 1 – gebunden Tier 2 Tier 3

C0010 C0020 C0030 C0040 C0050Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) R0010 15.974 15.974Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio R0030 8.485 8.485Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit u R0040Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit R0050Überschussfonds R0070 10.861 10.861Vorzugsaktien R0090Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio R0110

Ausgleichsrücklage R0130 -4.787 -4.787Nachrangige Verbindlichkeiten R0140Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche R0160 1.781 1.781Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden R0180

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen R0220 0

AbzügeAbzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten R0230

Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen R0290 32.314 30.533 1.781Ergänzende Eigenmittel

Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann R0300Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können

R0310

Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können R0320Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen R0330Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG R0340Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG R0350Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG R0360Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung – andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/ R0370Sonstige ergänzende Eigenmittel R0390

Ergänzende Eigenmittel gesamt R0400

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Anhang IS.23.01.01Eigenmittel

GesamtTier 1 –

nicht gebunden

Tier 1 – gebunden Tier 2 Tier 3

Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige EigenmittelGesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0500 32.314 30.533 1.781Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0510 30.533 30.533Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel R0540 32.314 30.533 0 0 1.781Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel R0550 30.533 30.533 0 0

SCR R0580 17.359MCR R0600 4.378Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR R0620 1,8615Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCR R0640 6,9738

C0060Ausgleichsrücklage

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten R0700 38.178Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten) R0710Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte R0720Sonstige Basiseigenmittelbestandteile R0730 37.101Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden R0740 5.865

Ausgleichsrücklage R0760 -4.787Erwartete Gewinne

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) – Lebensversicherung R0770 0Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) – Nichtlebensversicherung R0780 2.105

Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP) R0790 2.105

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Anhang IS.25.01.21Solvenzkapitalanforderung – für Unternehmen, die die Standardformel verwenden

Brutto-Solvenzkapitalanforderung Vereinfachungen USP

C0110 C0120 C0090Marktrisiko R0010 6.468Gegenparteiausfallrisiko R0020 3.333Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030 193Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 138Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050 9.026Diversifikation R0060 -4.800Risiko immaterieller Vermögenswerte R0070 0Basissolvenzkapitalanforderung R0100 14.359

Berechnung der Solvenzkapitalanforderung C0100Operationelles Risiko R0130 2.109Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 0Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 0Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG R0160Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag R0200 17.359Kapitalaufschlag bereits festgesetzt R0210Solvenzkapitalanforderung R0220 17.359Weitere Angaben zur SCRKapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko R0400Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für den übrigen Teil R0410Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände R0420Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios R0430Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304 R0440

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Anhang IS.28.01.01

Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen

C0010MCRNL-Ergebnis R0010 4.312

Bester Schätzwert (nach Abzug der

Rückversicherung/Zweckgesellschaft) und

versicherungstechnische Rückstellungen als

Ganzes berechnet

Gebuchte Prämien (nach Abzug der

Rückversicherung) in den letzten

zwölf Monaten

C0020 C0030R0020

Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung R0030Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung R0040 419Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung R0050 12.031Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung R0060See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung R0070 2.926Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung R0080 396Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung R0090 6.202Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung R0100Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung R0110 109Beistand und proportionale Rückversicherung R0120Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung R0130Nichtproportionale Krankenrückversicherung R0140Nichtproportionale Unfallrückversicherung R0150 4.803 0Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung R0160 7.208Nichtproportionale Sachrückversicherung R0170 114

Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und RückversicherungsverpflichtungenC0040

MCRL-Ergebnis R0200 66Bester Schätzwert (nach Abzug der

Rückversicherung/Zweckgesellschaft) und

versicherungstechnische Rückstellungen als

Ganzes berechnet

Gesamtes Risikokapital (nach

Abzug der Rückversicherung/Zweckgesellschaft)

C0050 C0060Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung – garantierte Leistungen R0210Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung – künftige Überschussbeteiligungen R0220Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen R0230Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen R0240 3.136Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungsverpflichtungen R0250

Berechnung der Gesamt-MCRC0070

Lineare MCR R0300 4.378SCR R0310 17.359MCR-Obergrenze R0320 7.812MCR-Untergrenze R0330 4.340Kombinierte MCR R0340 4.378Absolute Untergrenze der MCR R0350 3.700

C0070Mindestkapitalanforderung R0400 4.378

Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung

Mindestkapitalanforderung – nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit