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September 2012

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Inhalt:

HCM: Rentenversicherungsbeitrag in 2013 ........................................................................ 3

Beschluss der Bundesregierung - Senkung auf 19,0 Prozent ................................................... 3

HCM: ELStAM -Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ................................................. 3

Umsetzung in SAP®-HCM ......................................................................................................... 3

Bankleitzahlendatei .......................................................................................................... 6

Bankleitzahlendatei zum 3. September 2012 .......................................................................... 6

SAP®-HCM: DEÜV .............................................................................................................. 6

UVMG-Korrekturen I -BG-Brutto bei UV-Freiheit .................................................................... 6

UVMG-Korrekturen II BG-Bruttoabweichungen DEÜV/BG-Lohnnachweis ............................. 7

SAP®-HCM: Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ................................................................... 9

Neue Version der Bescheinigung zum Versorgungsausgleich V31 .......................................... 9

SAP®-HCM: EEL-Meldewesen Entgeltesatzleistungen ......................................................... 9

Korrekturen und Erweiterungen I -Rückmeldungen und Ausgangsmeldungen ..................... 9

Korrekturen und Erweiterungen II -Prozesssicht .................................................................. 10

SAP®-HCM: Bescheinigungswesen ................................................................................... 11

Korrekturen und Ergänzungen .............................................................................................. 11

SAP®-HCM: BV -Beschäftigungsverbot und Mutterschutz ................................................. 11

Falsche Berücksichtigung zukünftiger Änderungen ............................................................... 11

SAP®-HCM: Altersteilzeit öffentlicher Dienst .................................................................... 12

Störfall bei Beginn von Entgeltumwandlung in der Freiphase ............................................... 12

SAP®-HCM: SB-Verzeichnis gem. § 80 Abs. 2 SGB IX ......................................................... 13

Fehlende Einträge bei Altersteilzeit ....................................................................................... 13

SAP®-HCM: Änderungen zum Jahreswechsel 2012 to 2013 ............................................... 14

Funktionalitäten ..................................................................................................................... 14

Auslieferung über HR-SP's ...................................................................................................... 14

SAP®-HCM: Stabilitätsgesetz 2012 I & II .......................................................................... 14

Änderungen in der Personalabrechnung ............................................................................... 14

SAP®-HCM: Quellensteuer .............................................................................................. 16

Falscher QSt-Prozentsatz bei Gehalt ...................................................................................... 16

Die nächste Ausgabe ............................................................................................................ 16

SAP®-HCM: -aktuell verfügbare HR-SP's ......................................................................... 17

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HCM: Rentenversicherungsbeitrag in 2013

Beschluss der Bundesregierung - Senkung auf 19,0 Prozent

Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,6 Prozent. Er wird

dann bei 19,0 Prozent liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt schon

im zweiten Jahr zu einem Plus in der Rentenkasse. Beschäftigte und die Wirtschaft werden um

jeweils rund 2,7 Milliarden Euro entlastet.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 29.08.2012 beschlossen.

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ist erfreulich und gibt Spielraum bei der

Nachhaltigkeitsrücklage. Dieser wird nun entsprechend der geltenden gesetzlichen

Bestimmungen genutzt. Daher kann der Beitragssatz in der Rentenversicherung Anfang

nächsten Jahres auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Er wird in voller Höhe an die

Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weitergegeben. Davon profitieren auch und gerade

die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen.

weitere Infos unter:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/08/2012-08-29-rentenbeitrag-

sinkt-2013.html

HCM: ELStAM -Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Umsetzung in SAP®-HCM

Die bisherige Papierlohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt.

Künftig speichert die Finanzverwaltung die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden

Merkmale, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und andere Freibeträge, für alle

Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers und nach

einer Berechtigungsprüfung werden dem Arbeitgeber aus dieser Datenbank die für die Lohn-

und Gehaltsabrechnung erforderlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zum elektronischen Abruf

bereitgestellt.

Im Oktober und November 2011 haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein In-

formationsschreiben über ihre erstmals gebildeten Elektronischen Lohnsteuer-

abzugsmerkmale erhalten.

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Der für den 01.01.2012 geplante Starttermin für den Abruf der elektronischen

Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Arbeitgeber wurde aus technischen Gründen

verschoben. Ein Einsatz ist derzeit zum 1.1.2013 geplant.

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wird zum 01.

Januar 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Dieses Verfahren wird auch als „elektronische Lohnsteuerkarte“ bezeichnet.

Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der

Lohnsteuerkarte eingetragen waren:

• Steuerklasse,

• ggf. Faktor (bei Steuerklasse IV),

• Kirchensteuermerkmal,

• ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten,

• Zahl der Kinderfreibeträge,

• Frei- und Hinzurechnungsbetrag

Im elektronischen Verfahren sind diese Informationen in einer Datenbank beim

Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) gespeichert und können durch den

Arbeitgeber abgerufen werden.

Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten

(ELStAM) verbindlich. Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird

dies durch eine Änderungsliste angezeigt. Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jeden

Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

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Arbeitnehmer müssen zu Beginn einer neuen Beschäftigung ihrem Arbeitgeber folgende

Informationen einmalig mitteilen:

• das Geburtsdatum

• die Steueridentifikationsnummer (IdNr.)

• ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Der Arbeitgeber kann mithilfe dieser Angaben seine Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank

anmelden. Vom Bundeszentralamt für Steuern erhält der Arbeitgeber daraufhin elektronisch

eine sog. Anmeldebestätigungsliste mit den aktuellen ELStAM der von ihm angemeldeten

Arbeitnehmer. Mit den abgerufenen ELStAM kann dieser anschließend den individuellen

Lohnsteuerabzug für seine Arbeitnehmer vornehmen. Kann der Arbeitgeber die ELStAM nicht

abrufen (z. B. aufgrund einer vom Arbeitnehmer beantragten Sperrung), ist er verpflichtet,

den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern. Bei Beendigung eines

Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer in der

ELStAM-Datenbank abzumelden.

Für die Änderung der ELStAM sind seit dem Jahr 2011 ausschließlich die Finanzämter

zuständig. Änderungen von melderechtlichen Daten (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes,

Kirchenein- oder Kirchenaustritt) werden nach wie vor durch die Meldebehörden

vorgenommen. Diese übermitteln die geänderten Daten anschließend direkt an das

Bundeszentralamt für Steuern. Dadurch ist die Aktualität der ELStAM gewährleistet.

Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten in der ELStAM-Datenbank erfolgt auf

Grundlage des § 39e Einkommensteuergesetz (EStG) sowie des § 139b Abgabenordnung (AO).

Nur die aktuellen Arbeitgeber sind berechtigt, die ELStAM abzurufen. Mit Beendigung des

Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer keine

Angaben zu Abrufberechtigungen des Arbeitgebers machen. Sie können jedoch beim

Finanzamt beantragen, dass nur bestimmte Arbeitgeber ihre ELStAM abrufen können

(Positivliste). Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, konkrete oder alle Arbeitgeber für

den Abruf ihrer ELStAM auszuschließen (Teil- oder Vollsperrung). Dabei gilt es aber zu

beachten, dass der Arbeitgeber im Falle einer Abrufsperre verpflichtet ist, den Arbeitslohn

nach Steuerklasse VI zu besteuern. Auskünfte darüber, welche ELStAM beim

Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei

Jahren abgerufen haben, erhalten die Arbeitnehmer mit Beginn des Verfahrens im ELSTER-

Online-Portal. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr. notwendig. Eine

eventuell bereits bestehende Authentifizierung im ElsterOnline-Portal ohne IdNr. reicht dafür

nicht aus. Darüber hinaus können diese Auskünfte auch beim zuständigen Finanzamt

eingeholt werden.

Die Funktionalitäten wurden bereits von SAP® ausgeliefert, eine sofortige Umsetzung ist

möglich. Wir empfehlen eine baldmöglichste Umsetzung in ihrem SAP-HCM-System. Dadurch

wird das Zeitfenster bei den weiteren Jahreswechselanpassungen optimiert. Sprechen Sie mit

ihrem HCM-Support!

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Bankleitzahlendatei

Bankleitzahlendatei zum 3. September 2012

In der zum 3. September 2012 gültigen Bankleitzahlendatei sind für die Santander Consumer

Bank folgende BIC zu korrigieren:

Bankleitzahl RichtigerBIC

10033300 SCFBDE33XXX

20133300 SCFBDE33XXX

36033300 SCFBDE33XXX

50033300 SCFBDE33XXX

55033300 SCFBDE33XXX

60133300 SCFBDE33XXX

70133300 SCFBDE33XXX

86033300 SCFBDE33XXX

Die Santander Consumer Bank bittet, dies soweit möglich in den Zahlungsverkehrsan-

wendungen zu berücksichtigen.

Die Deutsche Bundesbank hat auf Ihrer Internetseite ein entsprechend korrigiertes

Bankleitzahlenverzeichnis unter der nachfolgenden Internetadresse zum Abruf zur Verfügung

gestellt:

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Za

hlungsverkehr/bankleitzahlen_download.html

SAP®-HCM: DEÜV

UVMG-Korrekturen I -BG-Brutto bei UV-Freiheit

Symtom:

Das BG-Brutto /6U0 fehlt in Abrechnungsperioden mit teilweiser UV-Freiheit. Falls ein

Mitarbeiter in einem Teilzeitraum der Abrechnungsperiode einen Infotyp 0029-Satz mit UV-

Besonderheit X, A oder B hat und anschließend ein UV-pflichtiger Teilzeitraum vorliegt, in dem

KEIN Infotyp 0029 vorhanden ist (die BG-Zuordnung also über Teilapplikation BG02 erfolgt),

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dann wird für den UV-pflichtigen Teilzeitraum in der Abrechnung kein BG-Brutto (Lohnart

/6U0) gebildet.

Die UV-Besonderheit (X, A oder B) des vorangegangenen Infotyp 0029-Satzes wird irrtümlich

auch für den nachfolgenden UV-pflichtigen Teilzeitraum angenommen.

Notwendige Aktionen nach Einspielen der Korrekturanleitung bzw. des SAP®-HCM-Support

Packages:

Ermitteln Sie die Mitarbeiter, bei denen folgende Konstellation vorliegt:

o Es gibt einen Infotyp 0029-Satz mit UV-Besonderheit X, A oder B, der untermonatig endet

und keinen unmittelbar anschließenden Nachfolge-Satz hat ("Lücke")

o Nach Ende des Infotyp 0029-Satzes mit UV-Besonderheit X, A oder B ist der Mitarbeiter UV-

pflichtig (DEÜV-melderelevant), so dass die BG-Daten aus Teilapplikation BG02 ermittelt

werden und eigentlich ein BG-Brutto (Lohnart /6U0) gebildet werden müsste. Rechnen Sie

diese Mitarbeiter zurück auf den ersten Monat, in dem diese Konstellation vorliegt.

Die Korrektur wurde von SAP® mit HR Support Package ausgeliefert. Bitte beachten sie die o.a.

notwendigen Aktionen.

UVMG-Korrekturen II BG-Bruttoabweichungen DEÜV/BG-Lohnnachweis

Symtom:

1. Es gibt Abweichung des BG-Bruttos zwischen DEÜV-Meldung und BG-Lohnnachweis bei

Wertguthaben-Lohnarten ohne SV-Split.

Wenn die Kundenlohnarten für Aufbau des Wertguthabens bzw. Freistellung aus dem

Wertguthaben ohne SV-Split erzeugt werden, dann haben auch die daraus berechneten

Korrekturlohnarten

- /6U8 (Korrektur BG-Brutto lfd)

- /6U9 (Korrektur BG-Brutto Einmalzahlung)

keinen SV-Split.

Da das daraus resultierende BG-Brutto /6U0 dann ebenfalls keinen SV-Split hat, kann es vom

Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) nicht eingelesen werden und fehlt im

Datenbaustein DBUV. Im BG-Lohnnachweis (Report RPLBGND0) wird die Lohnart trotz des

fehlenden SV-Splits zum BG-Brutto addiert, da dort die Verarbeitung nicht auf SV-Splits

ausgerichtet ist.

2. Bildung von BG-Brutto aus Arbeitsentgelt, das aus einem nicht BG-pflichtigen Zeitraum

stammt.

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Unter folgenden Voraussetzungen kann es in der Abrechnung vorkommen, dass ein Teil des

Arbeitsentgelts, das aus einem Zeitraum ohne BG-Pflicht stammt, einem BG-pflichtigen

Zeitraum zugeordnet wird und dadurch ins BG-Brutto /6U0 fließt:

- in der Abrechnungsperiode liegen Zeiträume sowohl mit BG-Pflicht als auch ohne BG-Pflicht

vor, d.h. Infotyp 0029 ist untermonatig abgegrenzt und in einem Teilzeitraum ist das

Kennzeichen 'Besonderheit' auf A oder B gesetzt

- im gesamten BG-pflichtigen Teilzeitraum liegt eine unbezahlte Abwesenheit vor, d.h. in

diesem Teilzeitraum wurde überhaupt kein Arbeitsentgelt gezahlt

- beide Teilzeiträume liegen in einem gemeinsamen SV-Split, d.h. es ändern sich keine SV-

relevanten Daten und die Abwesenheit führt auch nicht zu einem SV-Split (z.B. bei

unbezahltem Urlaub ist also die Monatsfrist nicht überschritten)

Da dann das SV-Brutto /102, das dem SV-Split zugeordnet ist, beide Zeiträume (BG-pflichtig

und nicht BG-pflichtig) umfaßt, wird es in der Regel DBG1 mit der Operation DAV 6 auf die

beiden WPBP-Zeiträume mit und ohne BG-Pflicht verteilt und daraus ein BG-Brutto /6U0

gebildet. Dabei wird nicht berücksichtigt, daß im WPBP-Zeitraum mit BG-Pflicht aufgrund der

unbezahlten Abwesenheit überhaupt kein BG-Brutto entstanden sein kann.

Lösung:

1. Abweichung des BG-Bruttos zwischen DEÜV-Meldung und BG-Lohnnachweis bei

Wertguthaben-Lohnarten ohne SV-Split

Normalerweise sollten alle Kundenlohnarten für Freistellung bzw. Aufbau des Wertguthabens

einen SV-Split haben. Falls eine Lohnart /6U8 bzw. /6U9 gebildet wurde, die keinen SV-Split

hat, wird sie in Regel DBG6 auf SV-Zeiträume aufgeteilt. Damit ist sichergestellt, dass das

daraus resultierende BG-Brutto /6U0 in der DEÜV-Meldung berücksichtigt wird.

2. Bildung von BG-Brutto aus Arbeitsentgelt, das aus einem nicht BG-pflichtigen Zeitraum

stammt

Es wird ein neuer Parameter 7 der Operation DAV ausgeliefert. Der Aufruf DAV 7 bewirkt, dass

bei der Verteilung auf WPBP-Splits nur diejenigen WPBP-Splits berücksichtigt werden, für die

es mindestens einen 'DEÜV-Tag' gibt, d.h. einen Tag mit DEÜV-Kennzeichen J, A oder B im

Schichtplan PSP. WPBP-Splits, die ausschließlich Tage mit unbezahlter Abwesenheit enthalten,

erhalten dadurch also kein BG-Brutto. Da die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines

solchen Fehlers extrem klein ist (es muss ein untermonatiger Wechsel in der BG-Pflicht

auftreten, zusätzlich muss im ganzen Rest des Monats eine unbezahlte Abwesenheit

vorhanden sein, aber im Zeitraum, der nicht BG-pflichtig ist, muss mindestens ein Tag bezahlt

sein), wird die Korrektur ohne zeitliche Abgrenzung ausgeliefert, d.h. sie gilt ab 01/2009. Eine

gezielte Korrektur der betroffenen Mitarbeiter (falls es welche gibt) wäre damit prinzipiell

möglich, erscheint aber unnötig aufwendig.

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Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert.

SAP®-HCM: Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Neue Version der Bescheinigung zum Versorgungsausgleich V31

Für die Bescheinigung zum Versorgungsausgleich V31 'Auskunft über Anrechte'

(Bescheinigung 0099) wurde von SAP® eine neue Version veröffentlicht.

Im Einzelnen bestehen die folgenden Änderungen zu dem bisher veröffentlichten Vordruck:

o Neuer Punkt 'Auskunftsbogen <lfd. Nr.> / <Gesamtzahl>' im Kopf der Bescheinigung

o Neuer Punkt 1 'Bezeichnung und Anschrift des Versorgungsträgers'; dadurch wird die

Nummerierung der bisherigen Punkte 1 bis 7 entsprechend angepasst

o Änderung der Erläuterungen zu Punkt 5 'Vorschlag für den Ausgleichswert'

o Neuer Unterpunkt 'maßgeblicher Zinssatz' unter Punkt 7 'Teilungsform'. Die Vorgabe des

Wertes erfolgt als manuelles Feld.

o Ergänzung der Erläuterungen zu Punkt 8 'Rechtliche Grundlagen'

o Neuer Punkt am Ende der Bescheinigung mit Verweis auf weitere bzw. keine weiteren

Anrechte.

Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine

Vorabkorrektur incl. manueller Nachbearbeitung ist möglich.

SAP®-HCM: EEL-Meldewesen Entgeltesatzleistungen

Korrekturen und Erweiterungen I -Rückmeldungen und Ausgangsmeldungen

Von SAP® werden folgende Fehler beim Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen korrigiert:

1. Report 'Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen' (RPCEEVD0_OUT), Er-

stellung der Entgeltbescheinigungsmeldungen

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Beim Ändern der Zeitraumselektion von 'Stichtag' auf 'Abrechnungsperiode' wird das

Ankreuzfeld 'Anforderung Vorerkrankungen' inaktiv, die Auswahl bleibt aber bestehen.

Obwohl das Feld damit scheinbar nicht markiert ist, werden trotzdem Anfragen erstellt. Zur

Korrektur wird nun bei einer Änderung der Zeitraumselektion auf 'Abrechnungsperiode' das

Ankreuzfeld 'Anforderung Vorerkrankungen' sowie bei einer Änderung der Zeitraumselektion

auf 'Stichtag' das Ankreuzfeld 'beitragspfl. Einnahmen' gelöscht. b) Bei einem Stundenlöhner

mit regelmäßiger Mehrarbeit und Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit wird im

Datenbaustein DBUN nur der erste Zeitraum der lohnsteuerfreien Zuschläge gefüllt. In diesem

Fall müssen aber analog zum Datenbaustein DBAE alle drei Zeiträume gemeldet werden. Zur

Korrektur werden nun auch in diesem Fall alle drei Zeiträume im Datenbaustein DBUN

gemeldet.

Bitte beachten Sie, dass bereits erstellte Meldungen für die dieser Sachverhalt zutrifft

hierdurch storniert und neu gemeldet werden, da bezüglich der Aufrollungstiefe von bereits

erstellten Meldungen bisher noch keine Regelung vorhanden ist.

2. Report 'Rückmeldungen der Entgeltersatzleistungen verarbeiten' (RPCEEVD0_IN)

a) Die Selektion über Personalnummernintervalle funktioniert seit einer bereits ausgelieferten

Korrektur nicht mehr. Es werden statt der im Intervall vorgegebenen alle Personalnummern

mit entsprechenden Eingangsmeldungen selektiert.

Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine

Vorabkorrektur möglich.

Korrekturen und Erweiterungen II -Prozesssicht

Für einige Prozesse, welche auf verknüpften Abwesenheiten im Infotyp 'Abwesenheiten'

(2001) basieren, wird der Prozess zu den Entgeltbescheinigungen und damit der

Gesamtprozess nicht auf den Status 'abgeschlossen' gesetzt.

Der Report 'EEL-Sachbearbeiterliste Prozesssicht' (RPCEELD0_PROCESS) liest die Tabelle

P01EE_STAT, um die einzelnen Meldungen für den Prozess zu ermitteln. In der Regel wird bei

der Erzeugung des Prozessobjektes eine Tabelle von Abwesenheiten mitgegeben, in welcher

die verknüpften Abwesenheiten zusammengefasst sind. Für den letzten zu erzeugenden EEL-

Prozess einer Personalnummer wird aufgrund eines Programmfehlers aber die Tabelle mit

den Orginaleinträgen aus dem Infotyp 2001 mitgegeben, in der die Abwesenheiten nicht

verknüpft sind.

Lösung:

Die Verknüpfung der Abwesenheiten wird nun für alle zu erzeugenden EEL-Prozesse

berücksichtigt.

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Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine

Vorabkorrektur möglich.

SAP®-HCM: Bescheinigungswesen

Korrekturen und Ergänzungen

Folgende Korrekturen und Ergänzungen für das Bescheinigungswesen werden von SAP®

ausgeliefert:

1. Fiktive Nettoberechnung

Bei der Berechnung der Steuer innerhalb der fiktiven Nettoberechnung wird ein PV-Zuschlag

berücksichtigt, obwohl der Mitarbeiter innerhalb der PV privat versichert ist. Der Fehler tritt

nur für die Mitarbeiter auf, die nur in der PV, nicht aber in der KV privat versichert sind.

2. Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III (Bescheinigung 0021)

a) Falls innerhalb der unter Punkt 5 aufgeführten Zeiträume ein Wechsel der Juristischen

Person erfolgte, wird dieser Zeitraum falsch bescheinigt.

b) Unter Punkt 2.1 werden die Berufsbezeichnungen aus Infotyp 0020 (DEÜV) auch dann

abgekürzt, wenn der Text aus weniger als 40 Zeichen besteht. Zur Korrektur werden nun nur

Texte länger als 40 Zeichen abgekürzt.

Die Korrekturen und Ergänzungen werden von SAP® mit HR Support Package September 2012

ausgeliefert.

SAP®-HCM: BV -Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Falsche Berücksichtigung zukünftiger Änderungen

Bei der maschinellen Berechnung eines Ausgleichsbetrages im Falle eines

Beschäftigungsverbotes werden zukünftige Änderungen des Entgelts, die während der

Mutterschutzfrist durch Änderung eines Ehegatten- oder eines Kinderbestandteils

(beispielsweise durch die Geburt des Kindes) begründet sind, bereits vor dem Zeitpunkt der

Änderung im Ausgleichsbetrag berücksichtigt. Dadurch ist der Ausgleichsbetrag zu hoch (bzw.

bei Wegfall des Bestandteils zu niedrig). Sofern das Beschäftigungsverbot in den

Grundlagemonaten für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld liegt, ist auch dieser falsch.

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Voraussetzung ist, dass die Teilapplikation MGBV zur maschinellen Berechnung des

Ausgleichsbetrages bei Beschäftigungsverbot aktiviert ist. Darüber hinaus muss die

Teilapplikation MGB6 (Beschäftigungsverbot in den Grundlagemonaten zum MuschG aktiv

sein. In der Standardauslieferung ist das der 01.01.2012. Betroffen sind lediglich Fälle, bei

denen während der Mutterschutzfrist eine zahlungsrelevante Änderung des Infotypen 0595

vorhanden ist. Dies kann eine Änderung des Ehegatten- oder des Kinderbestandteils eines

Familien-, Orts- oder Sozialzuschlags sein. Sofern der Infotyp 0595 überhaupt nicht verwendet

wird, tritt der Fehler überhaupt nicht auf.

Die Korrektur wird unabhängig von einer Teilapplikation ausgeliefert. Personalfälle mit

Änderungen im Infotypen 0595 während der Mutterschutzfrist müssen zurückgerechnet

werden bzw. werden automatisch korrigiert, sofern eine Periode innerhalb der

Mutterschutzfrist abgerechnet wird.

Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine

Vorabkorrektur ist möglich.

SAP®-HCM: Altersteilzeit öffentlicher Dienst

Störfall bei Beginn von Entgeltumwandlung in der Freiphase

Mit Umsetzung der Entscheidung des BFH vom 09.12.2010 steuerlichen Bewertung der

Arbeitnehmerbeteiligung im Kapitaldeckungsverfahren der Zusatzversorgung entsteht in

vielen Fällen zum 1.1.2011 der Anspruch auf Steuerfreiheit der Arbeitnehmerbeteiligung.

Aufgrund des Rundschreibens der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 2.11.2010 zu

den Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtlichen Auswirkungen des

Altersteilzeitgesetzes löst eine Entgeltumwandlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

dann keinen Störfall aus, wenn der Arbeitgeber während der Arbeitsphase die Hälfte des

Vollzeitarbeitsentgelts (vor der Entgeltumwandlung) ins Wertguthaben einstellt und

festgelegt wird, dass auch während der Freistellungsphase aus diesem Wertguthaben eine

entsprechende Entgeltumwandlung erfolgt.

Lt. Rundschreiben des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen-Anhalt vom 16.12.2011

führt die Steuerfreiheit der Arbeitnehmerbeteiligung aufgrund der BFH-Entscheidung zu

einem Störfall, falls die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit erst in der Freiphase der

Altersteilzeit erfolgt.

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Eine Kennzeichnung der von diesem Sachverhalt betroffenen Personalfälle und die

entsprechende automatische Störfallverarbeitung ist im SAP-System bisher nicht vorgesehen.

Durch SAP® wurde nun die neue Lohnart OH41 Störfall bei Wandlung ZV ausgeliefert.

Die Lohnart OH41 dient dazu, diejenigen Abrechnungsperioden zu kennzeichnen, in denen

eine Entgeltumwandlung für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zu einem Störfall

führt. Dies betrifft insbesondere solche Fälle, in denen sich der Beginn der

Entgeltumwandlung zum 1.1.2011 aufgrund der Entscheidung des BFH vom 9.12.2010 zur

steuerlichen Bewertung der Arbeitnehmeranteils am Zusatzbeitrag ergibt und sich der

Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits in der Freiphase der Altersteilzeit befindet. Die

Lohnart OH41 muss in denjenigen Monaten mit beliebig gefülltem Anzahlfeld vorgegeben

werden, in denen die Entgeltumwandlung für die Zusatzversorgung aufgrund der

beschriebenen Voraussetzungen zu einem Störfall führt. In den mit dieser Lohnart markierten

Abrechnungsperioden wird der Betrag der Lohnart /5R6 AVmG Kürzung lfd. SV-frei welcher

aufgrund des im Infotyp Zusatversorgung (0051) eingetragenen Vertragsmodells entsteht, im

Beispielfall eines Personalfalls aus dem Rechtskreis Ost ohne Erwerbsminderung zusätzlich in

die Lohnart /62K Stoerfall O WG-ATZ gestellt. Falls der Betrag des noch vorhandenen

Wertguthabens kleiner ist als der Wandlungsbetrag, wird der Betrag des Störfalls auf den

Betrag des Wertguthabens begrenzt. Durch die Störfalllohnart im Abrechnungsergebnis wird

durch das nach der Abrechnung ausgeführte Programm RPCSVWD0 eine Batch-Input Mappe

für den Infotyp Störfall (0124) erzeugt. Der so erzeugte Satz des Infotyps Störfall (0124) führt

im Korrekturlauf der Abrechnung zur Verbeitragung des Störfallentgelts.

Die Auslieferung durch SAP® erfolgte bereits.

SAP®-HCM: SB-Verzeichnis gem. § 80 Abs. 2 SGB IX

Fehlende Einträge bei Altersteilzeit

Im Report RPLEHAD3 'Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter)' fehlen

Einträge im Protokoll, wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters in Altersteilzeit in Spalte 3

gezählt wird.

Lösung:

Das Protokoll wurde verbessert. Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters in Altersteilzeit in

Spalte 3 (kein Arbeitsplatz) oder in Spalte 5 (Pflichtarbeitsplatz) gezählt wird, gibt es nun auch

Langetexte im Protokoll, die die Gründe dafür erläutern.

Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine

Vorabkorrektur ist möglich.

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SAP®-HCM: Änderungen zum Jahreswechsel 2012 to 2013

Aktuell verfügbare Informationen zum Jahreswechsel 2012-2013 in der Personalabrechnung.

Funktionalitäten

Bisher sind folgende Änderungen bekannt:

• ELSTAM Verfahren ab 01.11.2012

• GKV Monatsmeldungen -Berücksichtigung der BBG Überschreiter

• Neue Version des AAG Meldeverfahrens

• Fehlerrückmeldungen im SV-Beitragsnachweis Verfahren

• evtl. Beitragssatzsenkung RV-Beitrag auf 19,0 %

Auslieferung über HR-SP's

Die Auslieferung der Jahreswechselanpassungen erfolgt durch SAP® ausnahmslos mittels HR

Support Package. Hier die geplanten Auslieferungsversionen und Termine:

Rel. JW SP 1. Datum JW-SP 2 Datum

500 A6 06.12.2012 A7 17.12.2012

600 89 06.12.2012 90 17.12.2012 604 55 06.12.2012 56 17.12.2012 605 32 06.12.2012 33 17.12.2012

Bitte planen Sie bereits jetzt ein entsprechendes Zeitfenster für die Aktualisierung des HCM-

Systems ein und vereinbaren den Beratungstermin mit Ihrer HCM-Beratung.

SAP®-HCM: Stabilitätsgesetz 2012 I & II

Änderungen in der Personalabrechnung

Mit dem Stabilitätsgesetz (1 und 2) werden sich folgende Änderungen in der Personal-

abrechnung ergeben.

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o Solidarabgabe für Besserverdiener ab 01.01.2013(§ 67 Abs 1 und 2 EStG)

o Ältere Dienstnehmer in der Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2013(§1 Abs 2 lit e AlVG bzw

§ 12 Abs 2 IESG)

a) Neuregelung der AlV-Beitragsbefreiung ab 1. 1. 2013

b) Anhebung der Altersgrenze beim IESG-Zuschlag

o Altersteilzeit: Abschaffung des Blockmodells ab 01.01.2013(Info)

Aufgrund einer kontinuierlichen Altersteilzeitvereinbarung wird auch künftig Altersteilzeitgeld

bei Nichtinanspruchnahme eines früher möglichen Pensionsantritts bis zur Vollendung des

gesetzlichen Regelpensionsalters (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) gewährt (§ 27 Abs 3

AlVG). Gleichzeitig wird in § 27 Abs 2 AlVG jedoch wieder verankert, dass Altersteilzeitgeld

längstens für die Dauer von 5 Jahren gewährt werden kann (dies war schon bis 31. 12. 2010

geltendes Recht; § 82 Abs 4 AlVG). Blockzeitvereinbarungen hingegen begründen künftig nur

mehr dann einen Anspruch auf Altersteilzeitgeld, wenn eine zuvor arbeitslose Ersatzkraft

eingestellt oder ein Lehrling zusätzlich ausgebildet wird. (§ 27 Abs 3 und Abs 5 Z 3 AlVG.

Die neuen Bestimmungen treten mit 1. 1. 2013 in Kraft und gelten für Ansprüche auf

Altersteilzeitgeld, die zur Gänze für Zeiträume nach Ablauf des 31. 12. 2012 zuerkannt

werden. (§ 79 Abs 122 AlVG).

o Erhöhung SV-Höchstbeitragsgrundlage ab 01.01.2013(§ 108 Abs 3 ASVG)

Außertourliche Erhöhung (dh zusätzlich zur normalen Aufwertung) der monatlichen

Höchstbeitragsgrundlage um EUR 90,- ab 1.1.2013.

o Erhöhung Nachtschwerarbeitsbeitrag ab 01.01.2013(Art XIII Abs 12 iVm Art XI Abs 5 NSchG)

Der NSchG-Beitrag wird im Wege einer Verordnung auf voraussichtlich 5 % angehoben

werden (derzeit 2 %).

o Einführung einer Abgabe bei Auflösung von Dienstverhältnissen ab 01.01.2013(§ 2b AMPFG)

a) Höhe und Voraussetzung der Abgabenpflicht

b) Ausnahmen von der Auflösungsabgabe

c) Hinweise zur einvernehmlichen Auflösung

d) Hinweise

o BKUVG Verminderung DG-Beitrag um 0,35 % (lfd.+SZ) (Artikel 42) ab 04.09.2012

Absenkung des Dienstgeberbeitrags in der KV der Beamten (B-KUVG) in den Jahren 2012 und

2013 um 0,35 Prozentpunkte und 2014 bis 2016 um 0,33 Prozentpunkte. Gleichzeitig kommt

es zu einer Flexibilisierung des Behandlungsbeitrags, wobei der derzeit geltende Prozentsatz

von 20% als Höchstgrenze gesetzlich verankert wird.

o Senkung Dienstgeberbeitrag Krankenversicherung BVA

o Erhöhung der Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahnsteuer)ab 01.06.2012

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o Gemeindeabgabe Wien: Korrektur für Kalenderwoche 22 in 2012

Für die im System notwendigen Anpassungen werden jeweils eigene SAP®-Hinweise

veröffentlicht, sobald die dafür notwendigen Details geklärt sind.

SAP®-HCM: Quellensteuer

Falscher QSt-Prozentsatz bei Gehalt

Sie rechnen einen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter mit dem "Abrechnungstreiber

Schweiz" (RPCALCC0) ab, der ein Gehalt über 100.000 CHF pro Monat erhält. Der hier

anzuwendende Quellensteuersatz soll aus View "QSt Steuerberechnung" (T5C2D) mit dem

Wert "Maximaler Prozentsatz" ('STEUA' = '2') ermittelt werden.

Es kommt zu folgendem Fehler:

Die zu bezahlende Quellensteuer, Lohnart "Quellensteuer" (/310), ist zu hoch, da ein zu hoher

Quellensteuerprozentsatz ermittelt wurde.

Bem: Falls der Mitarbeiter nach einem anderen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter

abgerechnet wird, kann es sein, dass trotzdem der richtige maximale anzuwendende

Quellensteuerprozentsatz aus der View 'T5C2D' ermittelt wird.

Ursache und Voraussetzungen:

Es liegt ein Programmfehler vor. Sie sind vom Fehler betroffen, wenn Sie

quellensteuerpflichtige Mitarbeiter mit dem "Abrechnungstreiber Schweiz" (RPCALCC0)

abrechnen, die ein Gehalt über 100.000 CHF erhalten und der maximal anzuwendende QSt-

Prozentsatz aus View 'T5C2D' ermittelt werden soll.

Die Korrektur/Ergänzung wird durch SAP® mit HR Support Package September 2012

ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Die nächste Ausgabe

Die nächste Ausgabe des OMC-HCM-Infobriefes erscheint im Oktober 2012.

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SAP®-HCM: -aktuell verfügbare HR-SP's

Rel. SP-Nr. Datum SP-Nr. Datum SP-Nr. Datum

500 A3 06.09.2012 A4 11.10.2012 A5 08.11.2012

600 86 06.09.2012 87 11.10.2012 88 08.11.2012 604 52 06.09.2012 53 11.10.2012 54 08.11.2012 605 29 06.09.2012 30 11.10.2012 31 08.11.2012

Ihr Fachbereich HCM OMC Group September 2012