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Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr 1964 oder später) anstelle der IV-Pension ein Rehabilitationsgeld eingeführt. Rehabilitationsgeld – Case- Management „Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“

Rehabilitationsgeld – Case-Management „Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“

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Rehabilitationsgeld – Case-Management „Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“. Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr 1964 oder später) anstelle der IV-Pension ein Rehabilitationsgeld eingeführt. Zuerkennung Rehabilitationsgeld Ablauf bei der PV. - PowerPoint PPT Presentation

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Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr 1964 oder

später) anstelle der IV-Pension ein Rehabilitationsgeld eingeführt.

Rehabilitationsgeld – Case-Management„Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“

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Zuerkennung RehabilitationsgeldAblauf bei der PV

• Antrag auf Zuerkennung einer Pension• Begutachtung im Kompetenzzentrum bei der PV• Bescheid mäßige Ablehnung einer dauernden

Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension• Bescheid mäßige Zuerkennung des

Rehabilitationsgeldes mit Begründung:

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Begründungen im Bescheid:Ihr Antrag vom TT.MM.JJJJ auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension wird abgelehnt, weil Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft vorliegt.

Vorübergehende Berufsunfähigkeit im Ausmaß von voraussichtlich mindestens sechs Monaten liegt ab TT.MM.JJJJ vor, daher ist als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit

•der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten

•das Ergebnis weiterer Therapiemaßnahmen abzuwarten

•eine Besserung durch Gewöhnung an den Leidenszustand abzuwarten

•eine stationäre XYZ Rehabilitationsmaßnahme in der Einrichtung XYZ vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ zu absolvieren.

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Auszug aus einem BescheidIhr Antrag vom 16.09.2014 auf Weitergewährung der mit 30.11.2014 befristeten Berufsunfähigkeitspension wird abgelehnt, weil Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft vorliegt.

Ab 01.12.2014 liegt weiterhin vorübergehende Berufsunfähigkeit vor, daher ist als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig.

Ab dem 01.12.2014 besteht für die weitere Dauer der vorübergehenden Berufsunfähigkeit Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung.

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Klage gegen den Bescheid:

• Klagsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der Ablehnung einer dauernden BUP/IP

• und allenfalls abgelehnter Rehabilitations-maßnahme (z.B. Reha-Aufenthalt)

• Die Klage hebt den Bescheid bez. des Rehageldes und der damit verbunden Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Case-Managements nicht auf.

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Das Rehabilitationsgeld ist eine Leistung der Sozialen Krankenversicherung, wird vom KV Träger berechnet und auch ausbezahlt. Die PV hat den KV-Trägern diese Aufwände zu ersetzen.

Im Gegensatz zu einer befristeten Invaliditätspension erwerben Rehageld-BezieherInnen weiterhin Pensions-versicherungszeiten!

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Berechnung des Rehageldes• Die Berechnung hat grundsätzlich analog zum

Krankengeld zu erfolgen (bis zum 42 Tag 50% der Bemessungsgrundlage, ab dem 43 Tag 60%, ohne die beim Krankengeld gewährten Familienzuschläge)

• Für die Bemessungsgrundlage ist das aus der letzten unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen heranzuziehen

• Eine „Aufwertung“ dieses Einkommens ist nicht vorgesehen, obwohl dieses auch sehr viele Jahre zurückliegen kann

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Berechnung des Rehageldes• Ursprünglich war die Besteuerung analog der

Pensionsleistung (nach Lohnsteuertabelle) vorgesehen und nicht wie beim Krankengeld mit einem Pauschalsatz von 22% ab € 20,--

• Diese Bestimmung (§ 69 Abs. 2 Einkommens-steuergesetz) wurde im März insofern geändert, dass nun auch das Rehageld einer Pauschalbesteuerung unterliegt und nun ab einem Betrag von € 30,-- Lohnsteuer in Höhe von 36,5 % vom KV-Träger einzubehalten ist.

Diese Änderung betrifft im übrigen auch das Krankengeld.

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Berechnung des Rehageldes• Der Anspruch auf Rehageld besteht zumindest in

Höhe des AZ-Richtsatzes für Alleinstehende (im Jahr 2014 sind dies € 857,73)

• Auch diese Bestimmung wurde vor kurzem durch eine Änderung des § 669 ASVG dahingehend geändert, dass das Rehageld nach einem befristeten Pensionsbezug zumindest in gleicher Höhe und um 11,5% erhöht zu gewähren ist.

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Berechnung des Rehageldes

• Neben dem Bezug von Rehageld kann auch ein Erwerbseinkommen erzielt werden

• Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 395,31) wird das Rehageld in voller Höhe ausbezahlt

• Liegt das monatliche Gesamteinkommen über dem Betrag von € 1.134,77 (Summe aus Rehageld und Erwerbseinkomen), wird das Rehageld um einen Anrechnungsbetrag vermindert.

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BezugsdauerDas Rehabilitationsgeld wird – ohne Befristung – aus-

bezahlt bis der PV-Träger entscheidet, dass•keine Invalidität/Berufsunfähigkeit mehr - von zumindest 6 (weitern) Monaten - vorliegt •nun eine berufliche Rehabilitation angezeigt ist (Verweis an AMS Umschulungsgeld)•dauernde Invalidität/Berufsunfähigkeit vorliegt

Mindestens einmal jährlich ist eine Wieder-begutachtung des Rehabilitationsgeldbeziehers im Kompetenzzentrum Begutachtung vorgesehen.

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Mit Stichtag 31.8.2014 gab es in Österreich 7.194 (3.945 Frauen – 3.249 Männer)

Bezieher von Rehabilitationsgeld!

Im 1. Quartal 2014 wurden ca. € 3,7 Mio. und im 2. Quartal 2014 ca. € 15,5 Mio. an

Rehabilitationsgeld ausbezahlt.

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Bei der VGKK gab es mit Stichtag 31.8.2014 329 (173 Frauen – 156 Männer)

Bezieher von Rehabilitationsgeld!

Die VGKK hat bis zum 31.8.2104 ca. € 1,4 Mio.

an Rehabilitationsgeld ausbezahlt!

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Anteile an den 7.194 BezieherInnen

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Versicherungsträger Anzahl Anteil

GKK Wien 1.188 16,51 %

GKK Niederösterreich 690 9,59 %

GKK Burgenland 112 1,56 %

GKK Oberösterreich 1.225 17,03 %

GKK Steiermark 1.559 21,67 %

GKK Kärnten 849 11,80 %

GKK Salzburg 529 7,35 %

GKK Tirol 688 9,56 %

GKK Vorarlberg 329 4,57 %

Alle Betriebskrankenkassen 9 0,13 %

VA Eisenbahnen und Bergbau 0 --------

VA öffentlich Bediensteter 16 0,22 %

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BezieherInnen nach Krankheitsgruppen

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Krankheitsgruppe Anteil in Vorarlberg

Anteil gesamtÖsterreich

Bewegungsapparat 5,83 % 6,97 %

Psychiatrische Erkrankungen 71,84 % 71,10 %

Herz- Kreislauferkrankungen 1,62 % 3,45 %

Krebsleiden 5,50 % 4,75 %

Krankheiten des Nervensystems 3,88 % 3,57 %

Stoffwechselerkrankungen 4,53 % 3,35 %

Lungenerkrankungen 0,32 % 0,86 %

Unfallursachen --------- 0,03 %

Sonstige 6,47 % 5,92 %

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Case-Management

• Mit der Zuerkennung des Rehageldes werden die Versicherten auch informiert, dass sie das von den KV-Trägern angebotene Case-Management (§ 143 b ASVG) verpflichtend in Anspruch zu nehmen haben

• Durch die KV-Träger erfolgt eine schriftliche Einladung zum Erstgespräch

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Case-Management

Grundlage für das Case-Management bzw. die zur vereinbarenden Ziele sind

•der Bescheid über die Zuerkennung des Rehageldes

•die Befunde vom Kompetenzzentrum Begutachtung

•allenfalls vorhandene „Kranken-geschichten“ beim KV-Träger

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Erstellung Versorgungsplan/ inkl. Zielvereinbarung

• Vereinbaren von Zielen mit dem Kunden

• Planen von Maßnahmen zur Zielvereinbarung– Formulierung der Maßnahmen– Festlegung der Zuständigkeit für die Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen– Festlegung eines Zeitpunkts, bis wann die Maßnahme

umgesetzt werden muss

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Implementierung des Versorgungsplans

• Vereinbarte Maßnahmen werden fristgerecht umgesetzt

• Case-Manager ist Verbindungsglied zwischen den Netzwerkpartnern und dem Kunden

• weitere persönliche Kontakte im Bedarfsfall

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Monitoring und ev. Re-Assessment• Überwachung und Sicherstellung der Leistungserbringung• Erkennen von Veränderungen im Versorgungsbedarf

Re-Assessment – Versorgungsplan und eventuell auch die Ziele müssen an den neuen Bedarf angepasst werden

• Weitere Kunden/Netzwerkpartnerkontakte bei Bedarf• Allenfalls Befassung des ärztlichen Dienstes der KV• Lt. Richtlinien: bei erheblicher Veränderung des Gesund-

heitszustandes oder Nichtmitwirkung des Versicherten hat der zuständige KV-Träger einen Bericht an den PV-Träger zu übermitteln

Entscheidung über Entziehung durch die PV

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Evaluation• Begutachtungstermin im Kompetenzzentrum bei der PVA

jedenfalls nach Ablauf eines Jahres• Übermittlung des Versorgungs-/Maßnahmenplans an PVA• Entscheidung durch die PVA über die weitere

Invalidität/Berufsunfähigkeit– dauernd invalid– Weiterhin vorübergehend mindestens sechs Monate invalid

weiterhin Rehageld oder Umschulungsgeld (AMS)– nicht mehr invalid

• Bei Entziehung des Rehageldes– Auszahlung wird eingestellt und der Versicherungsfall beendet– Optional: Abschlussgespräch mit dem Kunden

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NetzwerkpartnerIm Rahmen des von der Kasse angebotenen Case-Management kann sich die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme mit anderen Institutionen herausstellen. Netzwerkpartner können sein:•der Pensionsversicherungsträger•das AMS•Fit2work•IFS•Behandelnder Arzt•Krankenanstalten

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Case-Managementfälle bei der VGKK

• Bei der VGKK sind derzeit 4 Bedienstete mit Case-Managementausbildung beschäftigt, wobei derzeit nur 1 Person dies „hauptberufliche“ ausübt.

• Bislang hat mit etwas mehr als der Hälfte der Rehageldbezieher zumindest ein Erstgespräch stattgefunden.

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Case-Managementfälle bei der VGKK• Trotzt des doch eher „schwierigeren“

Klientel (über 70% mit psychischen Problemen) wird die angebotene Hilfestellung überraschend gerne angenommen!

• In Einzelfällen (krankheitsbedingt) wird das Case-Management auch ohne Klient durchgeführt und nur Rücksprache mit Netzwerkpartnern gehalten.

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Danke für Ihre

Aufmerksamkeit