Upload
honorato-pearson
View
71
Download
2
Tags:
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Rehabilitationsgeld – Case-Management „Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“. Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr 1964 oder später) anstelle der IV-Pension ein Rehabilitationsgeld eingeführt. Zuerkennung Rehabilitationsgeld Ablauf bei der PV. - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr 1964 oder
später) anstelle der IV-Pension ein Rehabilitationsgeld eingeführt.
Rehabilitationsgeld – Case-Management„Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 2
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 3
Zuerkennung RehabilitationsgeldAblauf bei der PV
• Antrag auf Zuerkennung einer Pension• Begutachtung im Kompetenzzentrum bei der PV• Bescheid mäßige Ablehnung einer dauernden
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension• Bescheid mäßige Zuerkennung des
Rehabilitationsgeldes mit Begründung:
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 4
Begründungen im Bescheid:Ihr Antrag vom TT.MM.JJJJ auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension wird abgelehnt, weil Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft vorliegt.
Vorübergehende Berufsunfähigkeit im Ausmaß von voraussichtlich mindestens sechs Monaten liegt ab TT.MM.JJJJ vor, daher ist als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit
•der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten
•das Ergebnis weiterer Therapiemaßnahmen abzuwarten
•eine Besserung durch Gewöhnung an den Leidenszustand abzuwarten
•eine stationäre XYZ Rehabilitationsmaßnahme in der Einrichtung XYZ vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ zu absolvieren.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 5
Auszug aus einem BescheidIhr Antrag vom 16.09.2014 auf Weitergewährung der mit 30.11.2014 befristeten Berufsunfähigkeitspension wird abgelehnt, weil Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft vorliegt.
Ab 01.12.2014 liegt weiterhin vorübergehende Berufsunfähigkeit vor, daher ist als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten.
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig.
Ab dem 01.12.2014 besteht für die weitere Dauer der vorübergehenden Berufsunfähigkeit Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 6
Klage gegen den Bescheid:
• Klagsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der Ablehnung einer dauernden BUP/IP
• und allenfalls abgelehnter Rehabilitations-maßnahme (z.B. Reha-Aufenthalt)
• Die Klage hebt den Bescheid bez. des Rehageldes und der damit verbunden Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Case-Managements nicht auf.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 7
Das Rehabilitationsgeld ist eine Leistung der Sozialen Krankenversicherung, wird vom KV Träger berechnet und auch ausbezahlt. Die PV hat den KV-Trägern diese Aufwände zu ersetzen.
Im Gegensatz zu einer befristeten Invaliditätspension erwerben Rehageld-BezieherInnen weiterhin Pensions-versicherungszeiten!
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 8
Berechnung des Rehageldes• Die Berechnung hat grundsätzlich analog zum
Krankengeld zu erfolgen (bis zum 42 Tag 50% der Bemessungsgrundlage, ab dem 43 Tag 60%, ohne die beim Krankengeld gewährten Familienzuschläge)
• Für die Bemessungsgrundlage ist das aus der letzten unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen heranzuziehen
• Eine „Aufwertung“ dieses Einkommens ist nicht vorgesehen, obwohl dieses auch sehr viele Jahre zurückliegen kann
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 9
Berechnung des Rehageldes• Ursprünglich war die Besteuerung analog der
Pensionsleistung (nach Lohnsteuertabelle) vorgesehen und nicht wie beim Krankengeld mit einem Pauschalsatz von 22% ab € 20,--
• Diese Bestimmung (§ 69 Abs. 2 Einkommens-steuergesetz) wurde im März insofern geändert, dass nun auch das Rehageld einer Pauschalbesteuerung unterliegt und nun ab einem Betrag von € 30,-- Lohnsteuer in Höhe von 36,5 % vom KV-Träger einzubehalten ist.
Diese Änderung betrifft im übrigen auch das Krankengeld.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 10
Berechnung des Rehageldes• Der Anspruch auf Rehageld besteht zumindest in
Höhe des AZ-Richtsatzes für Alleinstehende (im Jahr 2014 sind dies € 857,73)
• Auch diese Bestimmung wurde vor kurzem durch eine Änderung des § 669 ASVG dahingehend geändert, dass das Rehageld nach einem befristeten Pensionsbezug zumindest in gleicher Höhe und um 11,5% erhöht zu gewähren ist.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 11
Berechnung des Rehageldes
• Neben dem Bezug von Rehageld kann auch ein Erwerbseinkommen erzielt werden
• Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 395,31) wird das Rehageld in voller Höhe ausbezahlt
• Liegt das monatliche Gesamteinkommen über dem Betrag von € 1.134,77 (Summe aus Rehageld und Erwerbseinkomen), wird das Rehageld um einen Anrechnungsbetrag vermindert.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 12
BezugsdauerDas Rehabilitationsgeld wird – ohne Befristung – aus-
bezahlt bis der PV-Träger entscheidet, dass•keine Invalidität/Berufsunfähigkeit mehr - von zumindest 6 (weitern) Monaten - vorliegt •nun eine berufliche Rehabilitation angezeigt ist (Verweis an AMS Umschulungsgeld)•dauernde Invalidität/Berufsunfähigkeit vorliegt
Mindestens einmal jährlich ist eine Wieder-begutachtung des Rehabilitationsgeldbeziehers im Kompetenzzentrum Begutachtung vorgesehen.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 13
Mit Stichtag 31.8.2014 gab es in Österreich 7.194 (3.945 Frauen – 3.249 Männer)
Bezieher von Rehabilitationsgeld!
Im 1. Quartal 2014 wurden ca. € 3,7 Mio. und im 2. Quartal 2014 ca. € 15,5 Mio. an
Rehabilitationsgeld ausbezahlt.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 14
Bei der VGKK gab es mit Stichtag 31.8.2014 329 (173 Frauen – 156 Männer)
Bezieher von Rehabilitationsgeld!
Die VGKK hat bis zum 31.8.2104 ca. € 1,4 Mio.
an Rehabilitationsgeld ausbezahlt!
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 15
Anteile an den 7.194 BezieherInnen
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 16
Versicherungsträger Anzahl Anteil
GKK Wien 1.188 16,51 %
GKK Niederösterreich 690 9,59 %
GKK Burgenland 112 1,56 %
GKK Oberösterreich 1.225 17,03 %
GKK Steiermark 1.559 21,67 %
GKK Kärnten 849 11,80 %
GKK Salzburg 529 7,35 %
GKK Tirol 688 9,56 %
GKK Vorarlberg 329 4,57 %
Alle Betriebskrankenkassen 9 0,13 %
VA Eisenbahnen und Bergbau 0 --------
VA öffentlich Bediensteter 16 0,22 %
BezieherInnen nach Krankheitsgruppen
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 17
Krankheitsgruppe Anteil in Vorarlberg
Anteil gesamtÖsterreich
Bewegungsapparat 5,83 % 6,97 %
Psychiatrische Erkrankungen 71,84 % 71,10 %
Herz- Kreislauferkrankungen 1,62 % 3,45 %
Krebsleiden 5,50 % 4,75 %
Krankheiten des Nervensystems 3,88 % 3,57 %
Stoffwechselerkrankungen 4,53 % 3,35 %
Lungenerkrankungen 0,32 % 0,86 %
Unfallursachen --------- 0,03 %
Sonstige 6,47 % 5,92 %
Case-Management
• Mit der Zuerkennung des Rehageldes werden die Versicherten auch informiert, dass sie das von den KV-Trägern angebotene Case-Management (§ 143 b ASVG) verpflichtend in Anspruch zu nehmen haben
• Durch die KV-Träger erfolgt eine schriftliche Einladung zum Erstgespräch
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 18
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 19
Case-Management
Grundlage für das Case-Management bzw. die zur vereinbarenden Ziele sind
•der Bescheid über die Zuerkennung des Rehageldes
•die Befunde vom Kompetenzzentrum Begutachtung
•allenfalls vorhandene „Kranken-geschichten“ beim KV-Träger
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 20
Erstellung Versorgungsplan/ inkl. Zielvereinbarung
• Vereinbaren von Zielen mit dem Kunden
• Planen von Maßnahmen zur Zielvereinbarung– Formulierung der Maßnahmen– Festlegung der Zuständigkeit für die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen– Festlegung eines Zeitpunkts, bis wann die Maßnahme
umgesetzt werden muss
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 21
Implementierung des Versorgungsplans
• Vereinbarte Maßnahmen werden fristgerecht umgesetzt
• Case-Manager ist Verbindungsglied zwischen den Netzwerkpartnern und dem Kunden
• weitere persönliche Kontakte im Bedarfsfall
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 22
Monitoring und ev. Re-Assessment• Überwachung und Sicherstellung der Leistungserbringung• Erkennen von Veränderungen im Versorgungsbedarf
Re-Assessment – Versorgungsplan und eventuell auch die Ziele müssen an den neuen Bedarf angepasst werden
• Weitere Kunden/Netzwerkpartnerkontakte bei Bedarf• Allenfalls Befassung des ärztlichen Dienstes der KV• Lt. Richtlinien: bei erheblicher Veränderung des Gesund-
heitszustandes oder Nichtmitwirkung des Versicherten hat der zuständige KV-Träger einen Bericht an den PV-Träger zu übermitteln
Entscheidung über Entziehung durch die PV
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 23
Evaluation• Begutachtungstermin im Kompetenzzentrum bei der PVA
jedenfalls nach Ablauf eines Jahres• Übermittlung des Versorgungs-/Maßnahmenplans an PVA• Entscheidung durch die PVA über die weitere
Invalidität/Berufsunfähigkeit– dauernd invalid– Weiterhin vorübergehend mindestens sechs Monate invalid
weiterhin Rehageld oder Umschulungsgeld (AMS)– nicht mehr invalid
• Bei Entziehung des Rehageldes– Auszahlung wird eingestellt und der Versicherungsfall beendet– Optional: Abschlussgespräch mit dem Kunden
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 24
NetzwerkpartnerIm Rahmen des von der Kasse angebotenen Case-Management kann sich die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme mit anderen Institutionen herausstellen. Netzwerkpartner können sein:•der Pensionsversicherungsträger•das AMS•Fit2work•IFS•Behandelnder Arzt•Krankenanstalten
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 25
Case-Managementfälle bei der VGKK
• Bei der VGKK sind derzeit 4 Bedienstete mit Case-Managementausbildung beschäftigt, wobei derzeit nur 1 Person dies „hauptberufliche“ ausübt.
• Bislang hat mit etwas mehr als der Hälfte der Rehageldbezieher zumindest ein Erstgespräch stattgefunden.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 26
Case-Managementfälle bei der VGKK• Trotzt des doch eher „schwierigeren“
Klientel (über 70% mit psychischen Problemen) wird die angebotene Hilfestellung überraschend gerne angenommen!
• In Einzelfällen (krankheitsbedingt) wird das Case-Management auch ohne Klient durchgeführt und nur Rücksprache mit Netzwerkpartnern gehalten.
13.10.2014 Rehageld - Case-Management 27
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit