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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 1 Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management European Observatory on Health Systems and Policies Finanzierung II - Krankenhäuser Einführung in das Management im Gesundheitswesen

Finanzierung II - Krankenhäuser · Agenda a) Systematik der Krankenhausfinanzierung b) Investitionsfinanzierung c) Leistungsvergütung 01. Dezember 2014 Einführung Management im

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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 1

Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH

Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin

WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management

European Observatory on Health Systems and Policies

Finanzierung II - Krankenhäuser

Einführung in das Management im

Gesundheitswesen

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Agenda

a) Systematik der Krankenhausfinanzierung

b) Investitionsfinanzierung

c) Leistungsvergütung

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 2

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Seit 1972 dualer Charakter der Krankenhausfinanzierung durch: Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)

Systematik der deutschen Krankenhausfinanzierung

Qu

elle

: vgl

. Ke

un

/Pro

tt2

00

6

Versicherte/

Patienten

Länder

Steuerzahler

Krankenkassen

Krankenhäuser

Investitionskosten-finanzierung

BeiträgeBetriebskosten-

finanzierung

Leistungen

PKV-UnternehmenPrämien

Abgrenzung erforderlich, welche Kosten von den Ländern und welche von der GKV & PKV übernommen werden Abgrenzungsverordnung (AbgrV)

01. Dezember 2014 3Einführung Management im Gesundheitswesen

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Krankenhausplanung als Steuerungsinstrument

• Sicherstellungsauftrag wird auf der Länderebene konkret umgesetzt:

– Jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen.

– Die näheren Details der Planung und Finanzierung bzw. der Krankenhauspläne werden in den individuellen Landeskrankenhausgesetzen geregelt.

– Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen und nicht die konkreten Leistungen.

– Grundlage für die Planung ist das „Bett“

– Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen (häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung)

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 4

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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 5

Umsetzung der Krankenhausplanung I

• Im Krankenhausplan werden die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser bestimmt:

– Orientierung an Zahl und Art der Krankenhausbetten,

– „analytische“ Bettenermittlung nach Bevölkerungszahl, Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettenauslastungsgrad

• Problem: der künftige Bedarf kann von staatlicher Seite her nicht adäquat bestimmt werden

• sehr unterschiedliche Detailtiefe der Krankenhausplanung

• Bsp. für detaillierte Planung: Krankenhausplan Berlin 2010 (dieser wird abgelöst vom Krankenhausplan 2016)

- http://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/stationaere-versorgung/krankenhausplan/

- www.berlin.de/sen/gesundheit/_.../gesamttext_stand_29_10_2010_v03.pdf (Krankenhausplan 2010)

- www.berlin.de/sen/.../grundzuge_des_krankenhausplans_2016.pdf

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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 6

Umsetzung der Krankenhausplanung II

Der sog. Feststellungsbescheid ist ein Versorgungsauftrag bzw.

quasi ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen (vgl. §108

SGB V):

– enthält eine Auflistung der Fachgebiete

– die zu betreibende Bettenzahl

– die Großgeräteausstattung

– Teilnahme an der Not- und Unfallversorgung

„Staatliche Angebotsplanung“, da grundsätzlich nur die Leistungen abgerechnet werden können, die im Rahmen des

Versorgungsauftrags erbracht wurden

(Ausnahme Notfälle!)

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Agenda

a) Systematik der Krankenhausfinanzierung

b) Investitionsfinanzierung

c) Leistungsvergütung

01. Dezember 2014 7Einführung Management im Gesundheitswesen

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Investitionskostenfinanzierung nach KHG

Unter Investitionskosten versteht das KHG:

a) die Kosten der Errichtung (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) von

Krankenhäusern und der Anschaffung der zum Krankenhaus

gehörenden Wirtschaftsgüter, ausgenommen der zum Verbrauch

bestimmten Güter (Verbrauchsgüter),

b) die Kosten der Wiederbeschaffung der Güter des zum Krankenhaus

gehörenden Anlagevermögens (Anlagegüter); zu den

Investitionskosten gehören nicht die Kosten des Grundstücks, des

Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihre

Finanzierung (§ 2 Abs. 2 KHG).

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 8

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Betriebskostenfinanzierung über das deutsche Fallpauschalensystem

(G- DRG)

Quelle: KHG/ Abgrenzungsverordnung/ Tuschen/Trefz 2004

Abgrenzung Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgut

Anlagegut Verbrauchsgut

WiederbeschaffungErrichtung und Erstausstattung

ND ≥ 3 JahreND < 3 Jahre

(Gebrauchsgut)

Investitionskostenfinanzierung über staatliche Fördermittel

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 9

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Investitionsfinanzierung

Pauschalförderung Einzelförderung [Artikel 14

Gesundheitsstrukturgesetz]

Zweckgebundene

Bundesergänzungshilfe

für die neuen

Bundesländer

Arten der Investitionskostenfinanzierung I

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 10

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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 11

Arten der Investitionskostenfinanzierung II

• Pauschalförderung (für kurzfristige Investitionen)– beträgt je nach Versorgungsstufe und Bundesland zwischen

1.750 € und 3.000 €

– „konserviert“ den Bettenüberhang, da viele Krankenhäuser an der Vorhaltung ihrer Betten festhalten

• Einzelförderung (mittel- bis langfristige Investitionen)– nach § 9 Abs. 1 und 2 KHG fördern die Länder auf Antrag des

Krankenhausträgers entstehende Investitionskosten

– die Finanzministerien der Länder entscheiden über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel

– in der Regel übersteigt das beantragte finanzielle Volumen die bereitgestellten Mittel

– Anträge werden in eine Rangfolge gebracht und nach ihrer Priorität bedient, Folge: Antragsstau

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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 12

KHG Fördermittel 2013

• Seit 2013 Zusammenführung der

Pauschal- und Einzelfördermittel in Form

einer einheitlichen Investitionspauschale*

• Ohne Brandenburg**

• Einzelförderung einschließlich

Baupauschale***

Quelle: DKG Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung

und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2014

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KHG Fördermittel 2013

Quelle: DKG Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung

und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2014

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 13

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Quelle: DKG Krankenhaus Barometer 2010

Verteilung der Investitionsmittel im Jahr 2009

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 14

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Quelle: DKG Krankenhaus Barometer 2010

Verwendung der Investitionsmittel im Jahr 2009

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 15

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Agenda

a) Systematik der Krankenhausfinanzierung

b) Investitionsfinanzierung

c) Leistungsvergütung

01. Dezember 2014 16Einführung Management im Gesundheitswesen

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1. Übernahme/ Erstattung der Kosten

2. Budget (überwiegend Input-orientiert, d.h. nach Personal, Betten,

technischer Infrastruktur)

3. Leistungseinheit (Prozess-orientiert):

(a) Einzelleistung, (b) Leistungskomplex (z.B. Operation),

(c) Betten- oder Pflegetag (Tagespflegesatz), (d) Fall (Fallpauschale),

bei (c + d) für alle Patienten gleich oder differenziert nach Abteilung,

nach Diagnose, Schweregrad …

4. Erfolg

1. Entlassungszeitpunkt – z. B. als Zu- bzw. Abschlag

2. Langfristig -> Erhalt bzw. Schaffung von besserer Gesundheit

Wie kann man Krankenhausleistungen vergüten?

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 17

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Vergütung Stärken Schwächen

Budget

Tagespflegesatz

Fallpauschale

Einzelleistungs-vergütung

Kostenerstattung

Vergütungsformen im Vergleich

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 18

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Vergütung Stärken Schwächen

Budget

- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach

- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden

Tagespflegesatz

Fallpauschale

Einzelleistungs-vergütung

Kostenerstattung

Vergütungsformen im Vergleich

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 19

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Vergütung Stärken Schwächen

Budget

- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach

- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden

Tagespflegesatz

- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach

- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig

Fallpauschale

Einzelleistungs-vergütung

Kostenerstattung

Vergütungsformen im Vergleich

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 20

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Vergütung Stärken Schwächen

Budget

- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach

- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden

Tagespflegesatz

- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach

- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig

Fallpauschale

Einzelleistungs-vergütung

- leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich möglich (aber Problem der Kostenbestimmung)- tendenziell produktivitäts-/ leistungssteigernd- Setzen von Anreizwirkungen für gewünschte Leistungen möglich

- enthält Anreize zur Leistungsausweitung (überzogene Leistungen)- Anreize zu Leistungsverschiebungen (Tendenz zu delegierbaren und technischen, also die Arbeitszeit des Arzteswenig beanspruchenden Leistungen)- löst tendenziell eine Kostenspirale aus

Kostenerstattung

Vergütungsformen im Vergleich

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Vergütung Stärken Schwächen

Budget

- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach

- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden

Tagespflegesatz

- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach

- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig

Fallpauschale

Einzelleistungs-vergütung

- leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich möglich (aber Problem der Kostenbestimmung)- tendenziell produktivitäts-/ leistungssteigernd- Setzen von Anreizwirkungen für gewünschte Leistungen möglich

- enthält Anreize zur Leistungsausweitung (überzogene Leistungen)- Anreize zu Leistungsverschiebungen (Tendenz zu delegierbaren und technischen, also die Arbeitszeit des Arzteswenig beanspruchenden Leistungen)- löst tendenziell eine Kostenspirale aus

Kostenerstattung

- ermöglicht grundsätzlich gediegenes Arbeiten

- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- führt tendenziell zu ineffizienter Leistungserbringung- eventuell Abrechnung nicht leistungsbezogener Kosten

Vergütungsformen im Vergleich

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 22

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Vergütung Stärken Schwächen

Budget

- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach

- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln-tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden

Tagespflegesatz

- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach

- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig

Fallpauschale

- Entlohnung grundsätzlich gut mit den zu erbringenden Leistungen verknüpfbar- bietet Anreize zu effizienter Behandlung

- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von schweren Fällen)- tendenziell unzureichende Behandlung von Patienten möglich- grundsätzlich ist es möglich, falsche Diagnosen anzugeben, um eine höhere Fallpauschale abrechnen zu können- leichte Tendenz zur Fallausweitung- für viele Leistungsbereiche schwierig festzulegen

Einzelleistungs-vergütung

- leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich möglich (aber Problem der Kostenbestimmung)- tendenziell produktivitäts-/ leistungssteigernd- Setzen von Anreizwirkungen für gewünschte Leistungen möglich

- enthält Anreize zur Leistungsausweitung (überzogene Leistungen)- Anreize zu Leistungsverschiebungen (Tendenz zu delegierbaren und technischen, also die Arbeitszeit des Arzteswenig beanspruchenden Leistungen)- löst tendenziell eine Kostenspirale aus

Kostenerstattung

- ermöglicht grundsätzlich gediegenes Arbeiten

- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- führt tendenziell zu ineffizienter Leistungserbringung- eventuell Abrechnung nicht leistungsbezogener Kosten

Vergütungsformen im Vergleich

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 23

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Allgemeine Grundzüge von DRG-Systemen

• Systeme zur Klassifizierung von stationären Behandlungsfällen (sog. Patientenklassifikationssystem)

• DRGs sind diagnosebezogene kostenhomogene Gruppen von stationären Behandlungsfällen

• Aufbauend auf der Patientenklassifikation werden sie als Vergütungssysteme verwendet

• ein Behandlungsfall kann nur in eine Gruppe (DRG) eingeordnet werden

• Fallgruppenzuordnung: Durch einen Gruppierungsalgorithmus (Entscheidungsbaum) wird jeder Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des Entlassungsdatensatzes genau einer der DRG-Fallgruppenzugeordnet.

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 24

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Eine DRG ist eine Gruppe von Patienten mit ähnlichen klinischenMerkmalen, deren Behandlung zugleich einen vergleichbar hohenRessourcenverbrauch aufweist.

DRG-Systeme sind medizinisch-ökonomischePatientenklassifikationssysteme, die Patienten jeweils genau einerFallgruppe zuordnen.

Diagnosis-related Group (DRG)

Behandlungs-merkmale(Prozeduren, Technologie, Kosten, etc.)

Patienten-merkmale

(Geschlecht, Alter,

Diagnosen, etc.)

Diagnosis-related Groups

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 25

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Kurzlieger

(Abschläge)Langlieger

(Zuschläge)

Obere

Verweildauergrenze

Erlöse/

Kosten

Verweildauer

Untere

Verweildauergrenze

Gesamtkosten

DRG-basierte

Fallpauschalenerlöse

Kostenreduktion ( z. B. durch

Verringerung des Personal- und

Technologieeinsatzes)

Erlössteigerung

(z. B. durch Mengenausweitung,

Verhandlung von

Zusatzentgelten)

Verringerung der

Verweildauer

Normallieger

DRG-basierte Fallpauschalen induzieren eine Yardstick-Competition. Krankenhäuser konkurrieren nicht direkt gegeneinander sondern gegen einen variablen und vorgegebenen Preis je DRG.

Diagnosis-related Groups

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 26

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Paradigmenwechsel in der deutschen Krankenhausvergütung

„Mit der Einführung des neuen Entgeltsystems

für die stationäre Versorgung ab 2003 gehen wir einen Weg konsequent

weg von der Erstattung von Kosten und hin zur Bezahlung von Leistungen.

Wir wollen mehr Leistungsgerechtigkeit,

wir wollen Qualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten,

wir wollen eine Honorierung der effizienten Leistung.“

Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin (2001)

Der deutsche Ansatz

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 27

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Die GKV-Gesundheitsreform 2000 - Einführung von DRGs I

§ 17 b KHG - Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems

(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist für alle Krankenhäuser, für die die Bundespflegesatzverordnung gilt, ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendesVergütungssystem einzuführen …

Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Comorbiditätenabzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein …

(2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam vereinbaren entsprechend den Vorgaben der Absätze 1 und 3 mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft ein Vergütungssystem, das sich an einem international bereits eingesetzten Vergütungssystem auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert, einschließlich der Punktwerte sowie seine Weiterentwicklung und Anpassung an die medizinische Entwicklung und an Kostenentwicklungen.

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 28

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• durchgängig heißt: alle stationären Leistungen eines Krankenhauses sollen zur Abrechnung herangezogen werden und das Fallpauschalensystem ist für alle Patienten gleichermaßen gültig, unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder der GKV, der PKV oder um selbstzahlende Patienten handelt (Ausnahme Wahl- und Komfortleistungen)

• leistungsorientiert heißt: es wird nach Aufwand der Leistung vergütet, im Gegensatz zum tagesgleichen Pflegesatz

• pauschalierend heißt: Gleichartige Fälle werden zu abrechnungsfähigen Fallgruppen zusammengefasst (eben pauschaliert). Nicht die tatsächlichen Kosten eines Falles sind abrechnungsrelevant, sondern die durchschnittlichen!

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 29

Die GKV-Gesundheitsreform 2000 - Einführung von DRGs II

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• Abbildung von Komplexitäten und Comorbiditäten heißt: Die Fallpauschalen müssen sowohl Schweregrad der Erkrankung als auch Begleiterkrankungen berücksichtigen.

• praktikabler Differenzierungsgrad heißt: Es sollten nicht zu viele abrechenbare Einzelpositionen existieren

• International bereits eingesetzte Diagnosis Related Groups (DRG) heißt: Es sollte sich an Erfahrungen aus dem Ausland orientiert werden. Als Grundlage für die deutschen DRGs wurden die Australian Refined Diagnosis Related, Groups (AR-DRG) Version 4.1 identifiziert.

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 30

Die GKV-Gesundheitsreform 2000 - Einführung von DRGs III

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Grundzüge des G-DRG Systems

• Grundlage für die deutschen DRGs: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) Version 4.1

• Vertragspartner vereinbaren eine jährliche Anpassung der Klassifikation

• Zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Pflege des G-DRG-Systems gründen die Vertragspartner ein DRG-Institut

• Prinzip des G-DRG-Systems: Jedes Krankenhaus erhält unabhängig von seinen Selbstkosten für jeden Patienten einer DRG denselben Preis.

• Ziel: nicht in erster Linie Ausgaben reduzieren, sondern Budgets leistungsorientierter verteilen, Geld folgt der Leistung.

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 31

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Vergütung durch diagnosebezogene Fallpauschalen

• Die Fallzuordnung im G-DRG-System basiert auf einem

Gruppierungsalgorithmus, nach welchem jeder

Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des

Entlassungsdatensatzes in eine DRG-Fallgruppe

eingeordnet wird

• Solche Kriterien umfassen

– die Hauptdiagnose

– die durchgeführten Prozeduren

– den klinischen Schweregrad sowie

– eventuelle Begleiterkrankungen und Charakteristika des Patienten

(Geschlecht, Alter, Gewicht eines Neugeborenen)

– die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und

– den Entlassungsgrund

• Fallpauschalenkatalog enthält in 2014 1196 DRGs und

159 Zusatzentgelte

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 32

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Zuordnung von Krankenhausfällen zu DRGs

• patienten- und behandlungsbezogenen Daten gibt das

Krankenhaus für jeden Patienten in ein spezielles

Computerprogramm, dem sog. “Grouper” ein, welcher

alle Fälle der entsprechenden DRG zuordnet

• deutscher Gruppierungsprozess legt besonderen Wert

auf medizinische Prozeduren, die durch den deutschen

OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel)

verschlüsselt sind

• Codes bestimmter Vorgänge (z.B. Beatmung)

bestimmen die DRG direkt

• Für alle anderen bestimmt die Hauptdiagnose die

Klassifikation in eine der 26 Hauptkrankheitskategorien

(Major Disease Categories, MDC)

Einführung Management im Gesundheitswesen 3301. Dezember 2014

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• die tatsächliche DRG wird dann zuerst durch die

Prozedur und dann durch die Begleitkrankheit sowie den

klinischen Schweregrad bestimmt

• der Schweregrad ergibt sich aus Begleitdiagnosen und

Patientenmerkmalen wie Alter, ist aber abhängig von der

DRG unterschiedlich gewichtet

• Zuordnung zu einer DRG ist bei vergleichbarer Therapie

eindeutig, so dass Behandlungsfälle nur einer DRG

zugeordnet werden können

• derGruppierungsprozess wie auch das vollständige

DRG-System werden jährlich überarbeitet und

aktualisiert

34

Zuordnung von Krankenhausfällen zu DRGs

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen

Page 35: Finanzierung II - Krankenhäuser · Agenda a) Systematik der Krankenhausfinanzierung b) Investitionsfinanzierung c) Leistungsvergütung 01. Dezember 2014 Einführung Management im

Gruppierungsprozess im deutschen DRG System

3501. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen

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MDC Code Bezeichnung

00 A Sonderfälle / Prä-MDC

01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems

02 C Krankheiten und Störungen des Auges

03 D Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich

04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane

05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems

06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane

07 H Krankheiten und Störungen des hepatobiliären Systems und Pankreas

…. … ….

Beispiele für MDC-Kategorien

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 36

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Struktur des G-DRG Codes

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 37

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Kalkulation von diagnosebezogenen Fallpauschalen

• InEK bezieht sich auf die in deutschen Krankenhäusern

erhobenen Kosten- und Leistungsdaten

• G-DRG-System basiert jeweils auf Kosten- und

Strukturdaten des vorvergangenen Kalenderjahres

• alle Krankenhäuser verpflichtet, in einer jährlichen

Vollerhebung krankenhausbezogene Strukturdaten und

fallbezogene Leistungsdaten bereitzustellen

• fallbezogene Kostendaten werden im Rahmen einer

Teilerhebung ermittelt (Kalkulationskrankenhäuser)

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 38

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System(weiter)entwicklung

• Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus - InEK gGmbH

• gegründet am 10. 5. 2001 (http://www.g-drg.de)

• Gesellschafter:

– GKV Spitzenverband

– Verband der Privaten Krankenversicherung

– Deutsche Krankenhausgesellschaft

• Finanzierung über DRG-Systemzuschlag

• Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems (Definition der DRG-Fallgruppen, Pflege der Basis-DRGs und Schweregradgruppen)

• Kalkulation der Relativgewichte und Zu- und Abschläge, Erhebung des DRG-Systemzuschlags

• Entgegennahme von Vorschlägen für die Weiterentwicklung des G-DRG Systems

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 39

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Fallpauschalen-Katalog (Auszug)

Zuständig für den Fallpauschalen-Katalog (FPK) und dessen Aktualisierung sind die Selbstverwaltungspartner nach §17b KHG und somit das InEK.

Quelle: FPK 2014, S. 56

01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 40

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Relativgewicht Basisfallwert DRG-Vergütung

1,0 x 2.800 € = 2.800 €2,5 x 2.800 € = 7.000 €…7,0 x 2.800 € = 19.600 €

Prinzip der Preisbildung

Basisfallwert

RelativgewichtPatientencharakteristi

ka

Geschlecht, Alter,

Diagnosen,

SchweregradBehandlungsoptionen

Prozeduren,Technologi

en,

Intensität

KH-individuell bis 2009;

Landesweit seit 2010

X =G-DRG

Fallpauschale

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• krankenhausindividuelle Basisfallwerte wurden bis 2009

schrittweise an den landeseinheitlichen Basisfallwert

angeglichen

• Zielsetzung: auf Landesebene gleiche Preise für

vergleichbare Krankenhausleistungen unabhängig von

der Versorgungsstufe, der Krankenhausstruktur oder

anderen Faktoren

• seit Anfang des Jahres 2010: Konvergenzphase

vollständig abgeschlossen

• die Gleichung für die Krankenhausvergütung

bundeseinheitlich: CM (oder CMI x Anzahl der Fälle) x

landesweiter Basisfallwert = Krankenhausvergütung

Basisfallwerte

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Basisfallwert

Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/lbfw/index.html (Zugriff:01.10.2014)

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Grundbegriffe zur DRG-Vergütung I

• Relativgewicht (cost weight, Bewertungsrelation, Punktzahl)

Jede DRG ist mit einem Relativgewicht im FPK bewertet, z. B.: O01H Primäre Sectio caesarea ohne komplizierende Diagnose mit RG: 0,803

• Effektives Relativgewicht

ergibt sich aus dem Katalogwert, indem Zu- und Abschläge bei Kurz- und Langliegern berücksichtigt werden.

• Basisfallwert (base rate, Punktwert)

wird in unterschiedlicher Funktion sowohl bei der Kalkulation des Fallpauschalenkatalogs verwendet, als auch seit 2005 für jedes einzelne Krankenhaus bestimmt (sog. krankenhausindividuelle Basisfallwert) und auf Länderebene verhandelt (sog. Landesbasisfallwert)

• Case-Mix (Fallmix)Die Summe aller effektiven Relativgewichte.

• Case-Mix Index (CMI)

durchschnittliche ökonomische Fallschwere: Effektiver Case Mix / Fallzahl

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Grundbegriffe zur DRG-Vergütung II

• Normallieger (Inlier)

Fälle, die innerhalb der Regelverweildauer behandelt werden.

• Kurzlieger (Outlier)

Fälle, die die untere Grenzverweildauer (UGV) unterschreiten.

• Langlieger (Outlier)

Fälle, die die obere Grenzverweildauer (OGV) überschreiten.

Um einem geringeren Behandlungsaufwand bei Kurzliegern bzw. einem höheren Ressourcenaufwand bei Langliegern Rechnung zu tragen, wird die Vergütung bzw. werden die Relativgewichte der betroffenen Fälle um tagesbezogene Zu-und Abschläge modifiziert

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Jährliche Datenerhebung für DRG-Kalkulation

• Vollerhebung der Leistungsdaten in Deutschland nach § 21 KHEntgG

• Leistungsdaten + strukturelle Krankenhausinformationen

• ca. 17 Mio. Falldatensätze aus ca. 1.800 DRG-Krankenhäusern

• Teilerhebung der Kostendaten in den sog. Kalkulationskrankenhäusern auf freiwilliger Basis

• Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten vom InEK gibt Kostenrechnungsschema vor

• Vergütung des Kalkulationsaufwands erfolgt pro „verwendbarem“ Fall

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Datenfluss

Case data for

reimbursement

(§ 301 SGB V) Until 1 July

Case-related performance and

hospital-specific structural data

from every hospital (§21 KHEntgG)

until 31 March

Checked and

anonymized data

Additionally case-related cost

data from a sample of hospitals

until 31 March

Hospitals

Sicknes

s funds• Checking data via

medical review

board (MDK)

• Paying hospital

InEK• Development of Case Fee

Catalogue annually

• Checking data content

Data

Centre• Collecting datasets

• Checking case and cost

data technically

• Anonymizing data

Federal

Statistical

Office• Publication of data

DIMDI• Development and update of

classification base

(ICD-10-GM and OPS codes)

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Kostenkalkulation der Kalkulationskrankenhäuser

Quelle: Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten V.3.0, Seite: 11

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Der modulare Ansatz der Kostenkalkulation

Quelle: Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten V.3.0, Seite: 189

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Einführung in das Management im Gesundheitswesen 5024. November 2014

Noch mehr Interesse an Gesundheit?