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01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 1
Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH
Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin
WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management
European Observatory on Health Systems and Policies
Finanzierung II - Krankenhäuser
Einführung in das Management im
Gesundheitswesen
Agenda
a) Systematik der Krankenhausfinanzierung
b) Investitionsfinanzierung
c) Leistungsvergütung
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 2
Seit 1972 dualer Charakter der Krankenhausfinanzierung durch: Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)
Systematik der deutschen Krankenhausfinanzierung
Qu
elle
: vgl
. Ke
un
/Pro
tt2
00
6
Versicherte/
Patienten
Länder
Steuerzahler
Krankenkassen
Krankenhäuser
Investitionskosten-finanzierung
BeiträgeBetriebskosten-
finanzierung
Leistungen
PKV-UnternehmenPrämien
Abgrenzung erforderlich, welche Kosten von den Ländern und welche von der GKV & PKV übernommen werden Abgrenzungsverordnung (AbgrV)
01. Dezember 2014 3Einführung Management im Gesundheitswesen
Krankenhausplanung als Steuerungsinstrument
• Sicherstellungsauftrag wird auf der Länderebene konkret umgesetzt:
– Jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen.
– Die näheren Details der Planung und Finanzierung bzw. der Krankenhauspläne werden in den individuellen Landeskrankenhausgesetzen geregelt.
– Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen und nicht die konkreten Leistungen.
– Grundlage für die Planung ist das „Bett“
– Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen (häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung)
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 4
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 5
Umsetzung der Krankenhausplanung I
• Im Krankenhausplan werden die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser bestimmt:
– Orientierung an Zahl und Art der Krankenhausbetten,
– „analytische“ Bettenermittlung nach Bevölkerungszahl, Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettenauslastungsgrad
• Problem: der künftige Bedarf kann von staatlicher Seite her nicht adäquat bestimmt werden
• sehr unterschiedliche Detailtiefe der Krankenhausplanung
• Bsp. für detaillierte Planung: Krankenhausplan Berlin 2010 (dieser wird abgelöst vom Krankenhausplan 2016)
- http://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/stationaere-versorgung/krankenhausplan/
- www.berlin.de/sen/gesundheit/_.../gesamttext_stand_29_10_2010_v03.pdf (Krankenhausplan 2010)
- www.berlin.de/sen/.../grundzuge_des_krankenhausplans_2016.pdf
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 6
Umsetzung der Krankenhausplanung II
Der sog. Feststellungsbescheid ist ein Versorgungsauftrag bzw.
quasi ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen (vgl. §108
SGB V):
– enthält eine Auflistung der Fachgebiete
– die zu betreibende Bettenzahl
– die Großgeräteausstattung
– Teilnahme an der Not- und Unfallversorgung
„Staatliche Angebotsplanung“, da grundsätzlich nur die Leistungen abgerechnet werden können, die im Rahmen des
Versorgungsauftrags erbracht wurden
(Ausnahme Notfälle!)
Agenda
a) Systematik der Krankenhausfinanzierung
b) Investitionsfinanzierung
c) Leistungsvergütung
01. Dezember 2014 7Einführung Management im Gesundheitswesen
Investitionskostenfinanzierung nach KHG
Unter Investitionskosten versteht das KHG:
a) die Kosten der Errichtung (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) von
Krankenhäusern und der Anschaffung der zum Krankenhaus
gehörenden Wirtschaftsgüter, ausgenommen der zum Verbrauch
bestimmten Güter (Verbrauchsgüter),
b) die Kosten der Wiederbeschaffung der Güter des zum Krankenhaus
gehörenden Anlagevermögens (Anlagegüter); zu den
Investitionskosten gehören nicht die Kosten des Grundstücks, des
Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihre
Finanzierung (§ 2 Abs. 2 KHG).
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 8
Betriebskostenfinanzierung über das deutsche Fallpauschalensystem
(G- DRG)
Quelle: KHG/ Abgrenzungsverordnung/ Tuschen/Trefz 2004
Abgrenzung Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgut
Anlagegut Verbrauchsgut
WiederbeschaffungErrichtung und Erstausstattung
ND ≥ 3 JahreND < 3 Jahre
(Gebrauchsgut)
Investitionskostenfinanzierung über staatliche Fördermittel
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 9
Investitionsfinanzierung
Pauschalförderung Einzelförderung [Artikel 14
Gesundheitsstrukturgesetz]
Zweckgebundene
Bundesergänzungshilfe
für die neuen
Bundesländer
Arten der Investitionskostenfinanzierung I
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 10
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 11
Arten der Investitionskostenfinanzierung II
• Pauschalförderung (für kurzfristige Investitionen)– beträgt je nach Versorgungsstufe und Bundesland zwischen
1.750 € und 3.000 €
– „konserviert“ den Bettenüberhang, da viele Krankenhäuser an der Vorhaltung ihrer Betten festhalten
• Einzelförderung (mittel- bis langfristige Investitionen)– nach § 9 Abs. 1 und 2 KHG fördern die Länder auf Antrag des
Krankenhausträgers entstehende Investitionskosten
– die Finanzministerien der Länder entscheiden über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel
– in der Regel übersteigt das beantragte finanzielle Volumen die bereitgestellten Mittel
– Anträge werden in eine Rangfolge gebracht und nach ihrer Priorität bedient, Folge: Antragsstau
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 12
KHG Fördermittel 2013
• Seit 2013 Zusammenführung der
Pauschal- und Einzelfördermittel in Form
einer einheitlichen Investitionspauschale*
• Ohne Brandenburg**
• Einzelförderung einschließlich
Baupauschale***
Quelle: DKG Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung
und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2014
KHG Fördermittel 2013
Quelle: DKG Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung
und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2014
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 13
Quelle: DKG Krankenhaus Barometer 2010
Verteilung der Investitionsmittel im Jahr 2009
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 14
Quelle: DKG Krankenhaus Barometer 2010
Verwendung der Investitionsmittel im Jahr 2009
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 15
Agenda
a) Systematik der Krankenhausfinanzierung
b) Investitionsfinanzierung
c) Leistungsvergütung
01. Dezember 2014 16Einführung Management im Gesundheitswesen
1. Übernahme/ Erstattung der Kosten
2. Budget (überwiegend Input-orientiert, d.h. nach Personal, Betten,
technischer Infrastruktur)
3. Leistungseinheit (Prozess-orientiert):
(a) Einzelleistung, (b) Leistungskomplex (z.B. Operation),
(c) Betten- oder Pflegetag (Tagespflegesatz), (d) Fall (Fallpauschale),
bei (c + d) für alle Patienten gleich oder differenziert nach Abteilung,
nach Diagnose, Schweregrad …
4. Erfolg
1. Entlassungszeitpunkt – z. B. als Zu- bzw. Abschlag
2. Langfristig -> Erhalt bzw. Schaffung von besserer Gesundheit
Wie kann man Krankenhausleistungen vergüten?
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 17
Vergütung Stärken Schwächen
Budget
Tagespflegesatz
Fallpauschale
Einzelleistungs-vergütung
Kostenerstattung
Vergütungsformen im Vergleich
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 18
Vergütung Stärken Schwächen
Budget
- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach
- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden
Tagespflegesatz
Fallpauschale
Einzelleistungs-vergütung
Kostenerstattung
Vergütungsformen im Vergleich
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 19
Vergütung Stärken Schwächen
Budget
- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach
- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden
Tagespflegesatz
- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach
- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig
Fallpauschale
Einzelleistungs-vergütung
Kostenerstattung
Vergütungsformen im Vergleich
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 20
Vergütung Stärken Schwächen
Budget
- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach
- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden
Tagespflegesatz
- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach
- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig
Fallpauschale
Einzelleistungs-vergütung
- leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich möglich (aber Problem der Kostenbestimmung)- tendenziell produktivitäts-/ leistungssteigernd- Setzen von Anreizwirkungen für gewünschte Leistungen möglich
- enthält Anreize zur Leistungsausweitung (überzogene Leistungen)- Anreize zu Leistungsverschiebungen (Tendenz zu delegierbaren und technischen, also die Arbeitszeit des Arzteswenig beanspruchenden Leistungen)- löst tendenziell eine Kostenspirale aus
Kostenerstattung
Vergütungsformen im Vergleich
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 21
Vergütung Stärken Schwächen
Budget
- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach
- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden
Tagespflegesatz
- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach
- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig
Fallpauschale
Einzelleistungs-vergütung
- leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich möglich (aber Problem der Kostenbestimmung)- tendenziell produktivitäts-/ leistungssteigernd- Setzen von Anreizwirkungen für gewünschte Leistungen möglich
- enthält Anreize zur Leistungsausweitung (überzogene Leistungen)- Anreize zu Leistungsverschiebungen (Tendenz zu delegierbaren und technischen, also die Arbeitszeit des Arzteswenig beanspruchenden Leistungen)- löst tendenziell eine Kostenspirale aus
Kostenerstattung
- ermöglicht grundsätzlich gediegenes Arbeiten
- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- führt tendenziell zu ineffizienter Leistungserbringung- eventuell Abrechnung nicht leistungsbezogener Kosten
Vergütungsformen im Vergleich
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 22
Vergütung Stärken Schwächen
Budget
- macht unabhängig von Patientenforderungen- administrativ einfach
- wirkt tendenziell produktivitäts-/leistungssenkend- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln-tendenziell Bildung von Warteschlangen und Abweisung von Patienten wegen „Überlastung“- rasche Überweisung an andere Behandler- Patientenbedürfnisse können tendenziell vernachlässigt werden
Tagespflegesatz
- ermöglicht grundsätzlich zuwendungsorientierte Versorgung- Anpassung an höheren Leistungsbedarf möglich- administrativ einfach
- normalerweise nicht angepasst an Leistungsbedarf- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von aufwändigen Fällen)- verlängert Liegezeit ggf. unnötig
Fallpauschale
- Entlohnung grundsätzlich gut mit den zu erbringenden Leistungen verknüpfbar- bietet Anreize zu effizienter Behandlung
- enthält Anreize zur Selektion nach dem Schweregrad (Abweisung von schweren Fällen)- tendenziell unzureichende Behandlung von Patienten möglich- grundsätzlich ist es möglich, falsche Diagnosen anzugeben, um eine höhere Fallpauschale abrechnen zu können- leichte Tendenz zur Fallausweitung- für viele Leistungsbereiche schwierig festzulegen
Einzelleistungs-vergütung
- leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich möglich (aber Problem der Kostenbestimmung)- tendenziell produktivitäts-/ leistungssteigernd- Setzen von Anreizwirkungen für gewünschte Leistungen möglich
- enthält Anreize zur Leistungsausweitung (überzogene Leistungen)- Anreize zu Leistungsverschiebungen (Tendenz zu delegierbaren und technischen, also die Arbeitszeit des Arzteswenig beanspruchenden Leistungen)- löst tendenziell eine Kostenspirale aus
Kostenerstattung
- ermöglicht grundsätzlich gediegenes Arbeiten
- verlangt wenig wirtschaftliches Handeln- führt tendenziell zu ineffizienter Leistungserbringung- eventuell Abrechnung nicht leistungsbezogener Kosten
Vergütungsformen im Vergleich
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 23
Allgemeine Grundzüge von DRG-Systemen
• Systeme zur Klassifizierung von stationären Behandlungsfällen (sog. Patientenklassifikationssystem)
• DRGs sind diagnosebezogene kostenhomogene Gruppen von stationären Behandlungsfällen
• Aufbauend auf der Patientenklassifikation werden sie als Vergütungssysteme verwendet
• ein Behandlungsfall kann nur in eine Gruppe (DRG) eingeordnet werden
• Fallgruppenzuordnung: Durch einen Gruppierungsalgorithmus (Entscheidungsbaum) wird jeder Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des Entlassungsdatensatzes genau einer der DRG-Fallgruppenzugeordnet.
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 24
Eine DRG ist eine Gruppe von Patienten mit ähnlichen klinischenMerkmalen, deren Behandlung zugleich einen vergleichbar hohenRessourcenverbrauch aufweist.
DRG-Systeme sind medizinisch-ökonomischePatientenklassifikationssysteme, die Patienten jeweils genau einerFallgruppe zuordnen.
Diagnosis-related Group (DRG)
Behandlungs-merkmale(Prozeduren, Technologie, Kosten, etc.)
Patienten-merkmale
(Geschlecht, Alter,
Diagnosen, etc.)
Diagnosis-related Groups
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 25
Kurzlieger
(Abschläge)Langlieger
(Zuschläge)
Obere
Verweildauergrenze
Erlöse/
Kosten
Verweildauer
Untere
Verweildauergrenze
Gesamtkosten
DRG-basierte
Fallpauschalenerlöse
Kostenreduktion ( z. B. durch
Verringerung des Personal- und
Technologieeinsatzes)
Erlössteigerung
(z. B. durch Mengenausweitung,
Verhandlung von
Zusatzentgelten)
Verringerung der
Verweildauer
Normallieger
DRG-basierte Fallpauschalen induzieren eine Yardstick-Competition. Krankenhäuser konkurrieren nicht direkt gegeneinander sondern gegen einen variablen und vorgegebenen Preis je DRG.
Diagnosis-related Groups
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 26
Paradigmenwechsel in der deutschen Krankenhausvergütung
„Mit der Einführung des neuen Entgeltsystems
für die stationäre Versorgung ab 2003 gehen wir einen Weg konsequent
weg von der Erstattung von Kosten und hin zur Bezahlung von Leistungen.
Wir wollen mehr Leistungsgerechtigkeit,
wir wollen Qualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
wir wollen eine Honorierung der effizienten Leistung.“
Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin (2001)
Der deutsche Ansatz
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 27
Die GKV-Gesundheitsreform 2000 - Einführung von DRGs I
§ 17 b KHG - Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems
(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist für alle Krankenhäuser, für die die Bundespflegesatzverordnung gilt, ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendesVergütungssystem einzuführen …
Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Comorbiditätenabzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein …
(2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam vereinbaren entsprechend den Vorgaben der Absätze 1 und 3 mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft ein Vergütungssystem, das sich an einem international bereits eingesetzten Vergütungssystem auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert, einschließlich der Punktwerte sowie seine Weiterentwicklung und Anpassung an die medizinische Entwicklung und an Kostenentwicklungen.
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 28
• durchgängig heißt: alle stationären Leistungen eines Krankenhauses sollen zur Abrechnung herangezogen werden und das Fallpauschalensystem ist für alle Patienten gleichermaßen gültig, unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder der GKV, der PKV oder um selbstzahlende Patienten handelt (Ausnahme Wahl- und Komfortleistungen)
• leistungsorientiert heißt: es wird nach Aufwand der Leistung vergütet, im Gegensatz zum tagesgleichen Pflegesatz
• pauschalierend heißt: Gleichartige Fälle werden zu abrechnungsfähigen Fallgruppen zusammengefasst (eben pauschaliert). Nicht die tatsächlichen Kosten eines Falles sind abrechnungsrelevant, sondern die durchschnittlichen!
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 29
Die GKV-Gesundheitsreform 2000 - Einführung von DRGs II
• Abbildung von Komplexitäten und Comorbiditäten heißt: Die Fallpauschalen müssen sowohl Schweregrad der Erkrankung als auch Begleiterkrankungen berücksichtigen.
• praktikabler Differenzierungsgrad heißt: Es sollten nicht zu viele abrechenbare Einzelpositionen existieren
• International bereits eingesetzte Diagnosis Related Groups (DRG) heißt: Es sollte sich an Erfahrungen aus dem Ausland orientiert werden. Als Grundlage für die deutschen DRGs wurden die Australian Refined Diagnosis Related, Groups (AR-DRG) Version 4.1 identifiziert.
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 30
Die GKV-Gesundheitsreform 2000 - Einführung von DRGs III
Grundzüge des G-DRG Systems
• Grundlage für die deutschen DRGs: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) Version 4.1
• Vertragspartner vereinbaren eine jährliche Anpassung der Klassifikation
• Zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Pflege des G-DRG-Systems gründen die Vertragspartner ein DRG-Institut
• Prinzip des G-DRG-Systems: Jedes Krankenhaus erhält unabhängig von seinen Selbstkosten für jeden Patienten einer DRG denselben Preis.
• Ziel: nicht in erster Linie Ausgaben reduzieren, sondern Budgets leistungsorientierter verteilen, Geld folgt der Leistung.
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 31
Vergütung durch diagnosebezogene Fallpauschalen
• Die Fallzuordnung im G-DRG-System basiert auf einem
Gruppierungsalgorithmus, nach welchem jeder
Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des
Entlassungsdatensatzes in eine DRG-Fallgruppe
eingeordnet wird
• Solche Kriterien umfassen
– die Hauptdiagnose
– die durchgeführten Prozeduren
– den klinischen Schweregrad sowie
– eventuelle Begleiterkrankungen und Charakteristika des Patienten
(Geschlecht, Alter, Gewicht eines Neugeborenen)
– die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und
– den Entlassungsgrund
• Fallpauschalenkatalog enthält in 2014 1196 DRGs und
159 Zusatzentgelte
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 32
Zuordnung von Krankenhausfällen zu DRGs
• patienten- und behandlungsbezogenen Daten gibt das
Krankenhaus für jeden Patienten in ein spezielles
Computerprogramm, dem sog. “Grouper” ein, welcher
alle Fälle der entsprechenden DRG zuordnet
• deutscher Gruppierungsprozess legt besonderen Wert
auf medizinische Prozeduren, die durch den deutschen
OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel)
verschlüsselt sind
• Codes bestimmter Vorgänge (z.B. Beatmung)
bestimmen die DRG direkt
• Für alle anderen bestimmt die Hauptdiagnose die
Klassifikation in eine der 26 Hauptkrankheitskategorien
(Major Disease Categories, MDC)
Einführung Management im Gesundheitswesen 3301. Dezember 2014
• die tatsächliche DRG wird dann zuerst durch die
Prozedur und dann durch die Begleitkrankheit sowie den
klinischen Schweregrad bestimmt
• der Schweregrad ergibt sich aus Begleitdiagnosen und
Patientenmerkmalen wie Alter, ist aber abhängig von der
DRG unterschiedlich gewichtet
• Zuordnung zu einer DRG ist bei vergleichbarer Therapie
eindeutig, so dass Behandlungsfälle nur einer DRG
zugeordnet werden können
• derGruppierungsprozess wie auch das vollständige
DRG-System werden jährlich überarbeitet und
aktualisiert
34
Zuordnung von Krankenhausfällen zu DRGs
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen
Gruppierungsprozess im deutschen DRG System
3501. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen
MDC Code Bezeichnung
00 A Sonderfälle / Prä-MDC
01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems
02 C Krankheiten und Störungen des Auges
03 D Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich
04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
07 H Krankheiten und Störungen des hepatobiliären Systems und Pankreas
…. … ….
Beispiele für MDC-Kategorien
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 36
Struktur des G-DRG Codes
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 37
Kalkulation von diagnosebezogenen Fallpauschalen
• InEK bezieht sich auf die in deutschen Krankenhäusern
erhobenen Kosten- und Leistungsdaten
• G-DRG-System basiert jeweils auf Kosten- und
Strukturdaten des vorvergangenen Kalenderjahres
• alle Krankenhäuser verpflichtet, in einer jährlichen
Vollerhebung krankenhausbezogene Strukturdaten und
fallbezogene Leistungsdaten bereitzustellen
• fallbezogene Kostendaten werden im Rahmen einer
Teilerhebung ermittelt (Kalkulationskrankenhäuser)
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 38
System(weiter)entwicklung
• Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus - InEK gGmbH
• gegründet am 10. 5. 2001 (http://www.g-drg.de)
• Gesellschafter:
– GKV Spitzenverband
– Verband der Privaten Krankenversicherung
– Deutsche Krankenhausgesellschaft
• Finanzierung über DRG-Systemzuschlag
• Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems (Definition der DRG-Fallgruppen, Pflege der Basis-DRGs und Schweregradgruppen)
• Kalkulation der Relativgewichte und Zu- und Abschläge, Erhebung des DRG-Systemzuschlags
• Entgegennahme von Vorschlägen für die Weiterentwicklung des G-DRG Systems
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 39
Fallpauschalen-Katalog (Auszug)
Zuständig für den Fallpauschalen-Katalog (FPK) und dessen Aktualisierung sind die Selbstverwaltungspartner nach §17b KHG und somit das InEK.
Quelle: FPK 2014, S. 56
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 40
Relativgewicht Basisfallwert DRG-Vergütung
1,0 x 2.800 € = 2.800 €2,5 x 2.800 € = 7.000 €…7,0 x 2.800 € = 19.600 €
Prinzip der Preisbildung
Basisfallwert
RelativgewichtPatientencharakteristi
ka
Geschlecht, Alter,
Diagnosen,
SchweregradBehandlungsoptionen
Prozeduren,Technologi
en,
Intensität
KH-individuell bis 2009;
Landesweit seit 2010
X =G-DRG
Fallpauschale
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 41
• krankenhausindividuelle Basisfallwerte wurden bis 2009
schrittweise an den landeseinheitlichen Basisfallwert
angeglichen
• Zielsetzung: auf Landesebene gleiche Preise für
vergleichbare Krankenhausleistungen unabhängig von
der Versorgungsstufe, der Krankenhausstruktur oder
anderen Faktoren
• seit Anfang des Jahres 2010: Konvergenzphase
vollständig abgeschlossen
• die Gleichung für die Krankenhausvergütung
bundeseinheitlich: CM (oder CMI x Anzahl der Fälle) x
landesweiter Basisfallwert = Krankenhausvergütung
Basisfallwerte
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 42
Basisfallwert
Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/lbfw/index.html (Zugriff:01.10.2014)
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 43
Grundbegriffe zur DRG-Vergütung I
• Relativgewicht (cost weight, Bewertungsrelation, Punktzahl)
Jede DRG ist mit einem Relativgewicht im FPK bewertet, z. B.: O01H Primäre Sectio caesarea ohne komplizierende Diagnose mit RG: 0,803
• Effektives Relativgewicht
ergibt sich aus dem Katalogwert, indem Zu- und Abschläge bei Kurz- und Langliegern berücksichtigt werden.
• Basisfallwert (base rate, Punktwert)
wird in unterschiedlicher Funktion sowohl bei der Kalkulation des Fallpauschalenkatalogs verwendet, als auch seit 2005 für jedes einzelne Krankenhaus bestimmt (sog. krankenhausindividuelle Basisfallwert) und auf Länderebene verhandelt (sog. Landesbasisfallwert)
• Case-Mix (Fallmix)Die Summe aller effektiven Relativgewichte.
• Case-Mix Index (CMI)
durchschnittliche ökonomische Fallschwere: Effektiver Case Mix / Fallzahl
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 44
Grundbegriffe zur DRG-Vergütung II
• Normallieger (Inlier)
Fälle, die innerhalb der Regelverweildauer behandelt werden.
• Kurzlieger (Outlier)
Fälle, die die untere Grenzverweildauer (UGV) unterschreiten.
• Langlieger (Outlier)
Fälle, die die obere Grenzverweildauer (OGV) überschreiten.
Um einem geringeren Behandlungsaufwand bei Kurzliegern bzw. einem höheren Ressourcenaufwand bei Langliegern Rechnung zu tragen, wird die Vergütung bzw. werden die Relativgewichte der betroffenen Fälle um tagesbezogene Zu-und Abschläge modifiziert
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 45
Jährliche Datenerhebung für DRG-Kalkulation
• Vollerhebung der Leistungsdaten in Deutschland nach § 21 KHEntgG
• Leistungsdaten + strukturelle Krankenhausinformationen
• ca. 17 Mio. Falldatensätze aus ca. 1.800 DRG-Krankenhäusern
• Teilerhebung der Kostendaten in den sog. Kalkulationskrankenhäusern auf freiwilliger Basis
• Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten vom InEK gibt Kostenrechnungsschema vor
• Vergütung des Kalkulationsaufwands erfolgt pro „verwendbarem“ Fall
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 46
Datenfluss
Case data for
reimbursement
(§ 301 SGB V) Until 1 July
Case-related performance and
hospital-specific structural data
from every hospital (§21 KHEntgG)
until 31 March
Checked and
anonymized data
Additionally case-related cost
data from a sample of hospitals
until 31 March
Hospitals
Sicknes
s funds• Checking data via
medical review
board (MDK)
• Paying hospital
InEK• Development of Case Fee
Catalogue annually
• Checking data content
Data
Centre• Collecting datasets
• Checking case and cost
data technically
• Anonymizing data
Federal
Statistical
Office• Publication of data
DIMDI• Development and update of
classification base
(ICD-10-GM and OPS codes)
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 47
Kostenkalkulation der Kalkulationskrankenhäuser
Quelle: Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten V.3.0, Seite: 11
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 48
Der modulare Ansatz der Kostenkalkulation
Quelle: Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten V.3.0, Seite: 189
01. Dezember 2014 Einführung Management im Gesundheitswesen 49
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Einführung in das Management im Gesundheitswesen 5024. November 2014
Noch mehr Interesse an Gesundheit?