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Research Collection Working Paper Sturmschäden im Wald, 1999 Grundlagenbericht Author(s): Hänsli, Cornelia; Keel, Alois; Kissling-Näf, Ingrid; Zimmermann, Willi Publication Date: 2002 Permanent Link: https://doi.org/10.3929/ethz-a-004514215 Rights / License: In Copyright - Non-Commercial Use Permitted This page was generated automatically upon download from the ETH Zurich Research Collection . For more information please consult the Terms of use . ETH Library

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Research Collection

Working Paper

Sturmschäden im Wald, 1999Grundlagenbericht

Author(s): Hänsli, Cornelia; Keel, Alois; Kissling-Näf, Ingrid; Zimmermann, Willi

Publication Date: 2002

Permanent Link: https://doi.org/10.3929/ethz-a-004514215

Rights / License: In Copyright - Non-Commercial Use Permitted

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ETH Library

ISSN 1420-1143

Forstwissenschaftliche Beiträge 28 der Professur Forstpolitik und Forstökonomie

Sturmschäden im Wald, 1999: Eine vergleichende Analyse der politischen Prozesse und der staatlichen Massnahmen nach “Lothar” und “Martin” in der Schweiz, Deutschland und Frankreich

Grundlagenbericht

Cornelia Hänsli Alois Keel Ingrid Kissling-Näf Willi Zimmermann

Zürich 2002

Empfohlener Katalog-Eintrag: Cornelia Hänsli, Alois Keel, Ingrid Kissling-Näf, Willi Zimmermann 2002: Sturmschäden im Wald, 1999: Eine vergleichende Analyse der politischen Prozesse und der staatlichen Massnahmen nach “Lothar” und “Martin” in der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Forstwissenschaftliche Beiträge der Professur Forstpolitik und Forstökonomie Nr. 28; ETH Zürich, 2002, 266 pp Schlüsselwörter: Sturmbewältigung; Forstpolitik; Internationaler Vergleich; Programm-Analyse; Entscheidungsmechanismen; politische Institutionen

ISSN 1420-1143

ISBN 907648-02-1

Zu beziehen bei: Professur Forstpolitik und Forstökonomie Departement Forstwissenschaften

ETH-Zentrum

Rämistrasse 101

CH - 8092 Zürich

Tel. 01-632 32 17 / Fax 01-632 11 10

e-mail [email protected]

http://www.fowi.ethz.ch/ppo

Preis: CHF 45.00 / € 30.00

© Franz Schmithüsen, Professur Forstpolitik und Forstökonomie

Eidg. Technische Hochschule, ETH Zürich

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht I

Inhalt

Tabellen....................................................................................................................................... X

Abbildungen ............................................................................................................................ XIII

Abstracts..................................................................................................................................XIV

Résumé et recommandations .................................................................................................XV

Begriffe, Definitionen .............................................................................................................XXII

Abkürzungen ........................................................................................................................ XXIV

Erlasse und Materialien ....................................................................................................... XXVI

Schweiz XXVI

Deutschland, Baden-Württemberg XXVI Bundesebene XXVI Landesebene XXVII

Frankreich XXVII

Literatur............................................................................................................................... XXVIII

1. Einleitung ................................................................................................................................1

1.1 Die Stürme vom Dezember 1999 und deren Auswirkungen auf die Forstwirtschaft 1

1.2 Untersuchungsobjekt 4

1.3 Forschungsfragen und Vorgehen 5 1.3.1 Forschungsfragen 5 1.3.2 Vorgehensweise 6 1.3.3 Theoretische Ansätze 7 1.3.4 Abgrenzungen 9

1.4 Synthesebericht und Gesamtbericht 9

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht II

2. Die untersuchten Staaten ....................................................................................................10

2.1 Die politischen Systeme 10 2.1.1 Das politische System der Schweiz 10 2.1.2 Das politische System Deutschlands 11

2.1.2.1 Bundesebene 11 2.1.2.2 Baden-Württemberg 12

2.1.3 Das politische System Frankreichs 13

2.2 Einführung in das Forstwesen der drei Länder 14 2.2.1 Das Forstwesen in der Schweiz 14 2.2.2 Das Forstwesen in Baden-Württemberg (Deutschland) 15 2.2.3 Das Forstwesen in Frankreich 18 2.2.4 Synopsis der wichtigsten Daten Schweiz-Deutschland-Frankreich 20

2.3 Staatliche Aufgabenverteilung bei der Bewältigung von Sturmschäden im Wald 20 2.3.1 Schweiz 21

2.3.1.1 Subsidiaritätsprinzip 21 2.3.1.2 Kompetenzverteilung nach Bundesverfassung 21 2.3.1.3 Waldgesetzgebung 22 2.3.1.4 Finanzierung 24

2.3.2 Deutschland 24 2.3.2.1 Bund 24 2.3.2.2 Baden-Württemberg 30

2.3.3 Frankreich 32 2.3.3.1 Verfassung und Code forestier 32 2.3.3.2 Forstliches Steuersystem (fiscalité forestière) 33 2.3.3.3 Neues Waldrecht 34 2.3.3.4 Die Bereitstellung der Mittel 35

2.3.4 Europäische Union 36 2.3.4.1 Forstwirtschaft in der EU 36 2.3.4.2 Grundsätze und Rahmen für die forstliche Förderung 36 2.3.4.3 Geförderte forstliche Massnahmen 37 2.3.4.4 Herkunft der Mittel 39 2.3.4.5 EU-Förderung in Baden-Württemberg 40 2.3.4.6 EU-Förderung in Frankreich 40 2.3.4.7 Zusätzliche Beihilfen der Mitgliedstaaten und EU-Recht 41

2.4 Versicherbarkeit von Sturmschäden im Forstwesen 41

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht III

3. Prozessanalyse Schweiz......................................................................................................43

3.1 Phase 1: Vorschläge des Führungsstabes (26. Dezember 1999 bis 1. Februar 2000) 43 3.1.1 Akteure und Inhalte Phase 1: Übersicht 43 3.1.2 Führungsstab, Grundsatzstrategie, Kreisschreiben 44 3.1.3 Die Interessengruppen und ihre Forderungen 47 3.1.4 Räumen oder Liegenlassen 49 3.1.5 Direktzahlungen 50 3.1.6 Informationen und Massnahmen auf Bundesebene 51 3.1.7 Einschätzungen und Kritik 51 3.1.8 Die Massnahmenvorschläge des Führungsstabes 52

3.2 Phase 2: Vorlage des Bundesrates (2. - 16. Februar 2000) 54 3.2.1 Akteure und Inhalte Phase 2: Übersicht 54 3.2.2 Bundesrat übernimmt Vorschläge des Lothar-Führungsstabes 54 3.2.3 Ein Blick in die Kantone 56

3.3 Phase 3: Parlamentsverordnung März (17. Februar bis 24. März 2000) 57 3.3.1 Übersicht über die parlamentarische Phase 57 3.3.2 Akteure und Inhalte Phase 3: Übersicht 57 3.3.3 Hearings in den vorberatenden Kommissionen, Lobbying 59 3.3.4 Nationalratsdebatte vom 15. März 2000 60

3.3.4.1 Einführung eines Direktzahlungskonzeptes 60 3.3.4.2 Weitere Massnahmen 61 3.3.4.3 Finanzierung der Massnahmen 63 3.3.4.4 Zusammenfassung 63

3.3.5 Ständerat 21.3.00: Zweiteilung der Vorlage 64 3.3.5.1 Zweiteilung der Vorlage, Ablehnung des Direktzahlungskonzepts 64 3.3.5.2 Detailberatung 65 3.3.5.3 Finanzierung der Massnahmen 65 3.3.5.4 Zusammenfassung der Ständeratsdebatte 66

3.3.6 Differenzbereinigung und Schlussabstimmung 1. Teil 66

3.4 Phase 4: Parlamentsverordnung Oktober (24. März - 6. Oktober 2000) 67 3.4.1 Akteure und Inhalte Phase 4: Übersicht 67 3.4.2 Parlament: Sommer- und Herbstsession 69

3.5 Stand der Lothar-Bewältigung Ende 2000 71 3.5.1 Akteure und Inhalte: Übersicht 71 3.5.2 Zwischenbilanzen 71

3.6 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide 73

3.7 Massnahmen 74

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht IV

3.7.1 Übersicht über die Kosten der beschlossenen Massnahmen 74 3.7.2 Die Kosten im Einzelnen 75

3.8 Vergleich Sturmbewältigung 1990 (Vivian/Wiebke) und 1999 (Lothar) 77

4. Prozessanalyse Baden-Württemberg (Deutschland) ........................................................79

4.1 Phase 1: In Baden-Württemberg ergreift man Soforthilfemassnahmen (Ende Dezember 1999 - Anfang Februar 2000) 79 4.1.1 Akteure und Inhalte Phase 1: Übersicht 79 4.1.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg 81

4.1.2.1 Staatliche Zusicherung von Hilfe 81 4.1.2.2 Erste Forderungen werden aufgestellt: Verbandsvertreter 83 4.1.2.3 Erste Forderungen werden aufgestellt: Parlamentarier 84 4.1.2.4 Ministerrat beschliesst ein Soforthilfeprogramm 85

4.1.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union 89 4.1.3.1 Forderungen an den Bund 89 4.1.3.2 Kurzfristige Massnahmen des Bundes und der Bundesländer 89

4.2 Phase 2: Beschluss über die Finanzierung der Massnahmen 91 4.2.1 Akteure und Inhalte Phase 2: Übersicht 91 4.2.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg 93

4.2.2.1 Forderung nach konsequenten Massnahmen zum Klimaschutz 93 4.2.2.2 Weitere Massnahmen der Regierung 94 4.2.2.3 Forderung einer jährlichen Beihilfe 95 4.2.2.4 Baden-Württemberg: Antrag von Abgeordneten Buchter u.a., Bündnis

90/Die Grünen 95 4.2.2.5 Aufruf zu einer Spendenaktion 96 4.2.2.6 Einigkeit im Abgeordnetenhaus 96

4.2.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union 97 4.2.3.1 Forderungen an den Bund 97 4.2.3.2 Fragen und Anträge der Opposition im Bundestag 98 4.2.3.3 Die Länderinitiative im Bundesrat 99 4.2.3.4 Entschliessung des Europäischen Parlaments zu den Stürmen 100

4.3 Phase 3: Soforthilfemassnahmen werden umgesetzt und erweitert (Anfang Februar bis Ende März 2000) 101 4.3.1 Akteure und Inhalte Phase 3: Übersicht 101 4.3.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg 103

4.3.2.1 Forderungen von Verbandsvertretern 103 4.3.2.2 Die Anträge der baden-württembergischen Opposition 105 4.3.2.3 Baden-Württemberg beschliesst, den Empfängerkreis des

Sonderhilfeprogramms zu erweitern 106

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht V

4.3.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union 108 4.3.3.1 Hilfsprogramm auf Bundesebene - das Parlament 108 4.3.3.2 Die Bundesregierung beschliesst ein Bund-Länder-Sonderprogramm 109 4.3.3.3 Weitere Forderungen der Interessenvertreter 111

4.4 Phase 4: Baden-Württemberg beschliesst ein zusätzliches Förderprogramm (Ende März bis Ende Juli 2000) 112 4.4.1 Akteure und Inhalte Phase 4: Übersicht 112 4.4.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg 115

4.4.2.1 Keine Korrekturen am Regierungsprogramm 115 4.4.2.2 Interessengruppen 116 4.4.2.3 Zusätzliches Förderprogramm in Baden-Württemberg 117 4.4.2.4 Nachtrag für die Hilfemassnahmen notwendig 118

4.4.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union 118 4.4.3.1 Der Bundestag überweist den Koalitionsantrag 118 4.4.3.2 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der

Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003 120 4.4.3.3 Europäisches Parlament fordert mehr Hilfe für die Orkangeschädigten 120 4.4.3.4 EU-Kommission bewilligt die Fördermassnahmen 120

4.5 Phase 5: Der Empfängerkreis der Soforthilfemassnahmen wird noch einmal erweitert (Ende Juli bis Ende November 2000) 121 4.5.1 Akteure und Inhalte Phase 5: Übersicht 121 4.5.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg 123

4.5.2.1 Vermeidung von Härtefällen (Gemeinden) 123 4.5.2.2 Wiederaufbauzuschuss Wald 124

4.5.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union 124 4.5.3.1 Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags 124

4.6 Verfügbare Finanzierungsmittel (Übersicht) 126

4.7 Bilanzen der Sturmschäden ein Jahr nach Lothar 126 4.7.1 Akteure und Inhalte: Übersicht 126 4.7.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg 127

4.7.2.1 Offizielle Information des MLR 127 4.7.2.2 Fazit der Forstkammer 1 Jahr nach Lothar 127 4.7.2.3 Fazit des Naturschutzbundes (NABU) 128 4.7.2.4 Stiftung Wald in Not ruft erneut zu Spenden auf 128

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht VI

4.8 Analyse des Sturmschadenbewältigungsprozesses in Deutschland (Baden-Württemberg) 128 4.8.1 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide 128 4.8.2 Massnahmen von Baden-Württemberg, dem Bund sowie der Europäischen

Union (Programm) 130 4.8.3 Lothar-Kosten 132

4.9 Vergleich Sturmbewältigung 1990 (Vivian/Wiebke) und 1999 (Lothar) 134

5. Prozessanalyse Frankreich ...............................................................................................136

5.1 Phase 1: Soforthilfemassnahmenpaket nach Konsultation des Ministerrates (Ende Dezember 1999 bis Mitte Januar 2000) 136 5.1.1 Akteure und Inhalte Phase 1: Übersicht 136 5.1.2 Schnelle Reaktion von Seiten der Regierung 138 5.1.3 Forderungen von Parlamentariern 142 5.1.4 Forderungen von Verbandsvertretern 142 5.1.5 Die Massnahmen der Regierung 144 5.1.6 Unterstützung durch die Europäische Union 148

5.2 Phase 2: Kritik sowie Ausbau der Hilfe (Mitte Januar - Anfang Februar 2000) 148 5.2.1 Akteure und Inhalte Phase 2: Übersicht 148 5.2.2 Kritik am plan national pour la forêt française 152 5.2.3 Das Vorgehen auf regionaler und departementaler Ebene 152 5.2.4 Unterstützung durch die Europäische Union 153 5.2.5 Kritik und Vorschläge von Abgeordneten und Senatoren 153 5.2.6 Kritik und Vorschläge von Verbänden 155 5.2.7 Die Umsetzung der getroffenen Massnahmen 157 5.2.8 Erste Erweiterung des plan national pour la forêt française 158

5.3 Phase 3: Weiterer Ausbau der Massnahmen sowie separate Unterstützung der Gemeinden (Anfang Februar bis Juni 2000) 160 5.3.1 Akteure und Inhalte Phase 3: Übersicht 160 5.3.2 Das Vorgehen in der Regierung 167 5.3.3 Das Treffen des interministerialen Komitees für Raumplanung und -entwicklung

(CIADT) 169 5.3.4 Kritik und Anregungen von Verbänden 171 5.3.5 Kritik und Anregungen von Abgeordneten und Senatoren 173 5.3.6 Kritik und Anregungen: Der Druck von der Strasse 175 5.3.7 Eine weitere Unterstützungsmassnahme für die Forstgemeinden 176 5.3.8 Sturmbewältigungskosten anlässlich der ersten Budgetkorrektur für das Jahr

2000 bewilligt 177 5.3.9 Einschub: Ein neues Waldgesetz (loi d'orientation sur la forêt) 179

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht VII

5.4 Phase 4: Von ersten Zwischenbilanzen bis zur Erweiterung des Massnahmenpakets (Juli 2000 bis Januar 2001) 181

5.4.1 Akteure und Inhalte Phase 4: Übersicht 181 5.4.2 Erster Zwischenbericht der interministerialen Kommission 184 5.4.3 Erweiterung der Dispositionen zu Gunsten von Baumschulbesitzern 185 5.4.4 Kritik und Anregungen von Abgeordneten und Senatoren 185 5.4.5 Kritik und Anregungen von Verbänden 186 5.4.6 Europa stimmt der Kofinanzierung von Sturmbewältigungsmassnahmen offiziell

zu 186 5.4.7 Zweite Budgetbereinigung für das Jahr 2000 / Budget 2001 187

5.4.7.1 Zweite Budgetbereinigung für das Jahr 2000 187 5.4.7.2 Budget 2001 188

5.4.8 Ein Jahr nach den Stürmen: Stellungnahme der interministerialen Arbeitsgruppe unter der Leitung von G. Sanson 190

5.4.9 Ein Jahr nach den Stürmen: Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums 192 5.4.10 Ein Jahr nach den Stürmen: Reaktionen diverser Akteure 193 5.4.11 Erweiterung der Hilfsmassnahmen durch eine fiskalische Massnahme 194

5.5 Übersicht der wichtigsten staatlichen Entscheide: 195

5.6 Sturmschadenbewältigungsmassnahmen in Frankreich 196

6. Prozesse: Übersicht und Vergleich ..................................................................................200

6.1 Schweiz 200

6.2 Baden-Württemberg (Deutschland) 203

6.3 Frankreich 206

6.4 Vergleich der Prozesse 209 6.4.1 Unterschiedliche Ausgangslagen 210 6.4.2 Vorgehensweise 211 6.4.3 Dauer 214 6.4.4 Entscheidungsinstanzen 215

6.5 Akteure 217 6.5.1 Hauptakteure 218 6.5.2 Verbände und Parteien 219 6.5.3 Beteiligte politische Ebenen 221

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht VIII

7. Programme..........................................................................................................................223

7.1 Staatliche Ziele bei der Sturmbewältigung 223

7.2 Die eingesetzten Instrumente 226 7.2.1 Überblick 226 7.2.2 Wichtigstes Instrument: Finanzielle Anreize 226

7.3 Finanzielle Anreize 227 7.3.1 À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen 227 7.3.2 Beteiligung der verschiedenen staatlichen Ebenen 229 7.3.3 Die finanziellen Anreize im Einzelnen 230

7.3.3.1 Aufarbeiten des Sturmholzes 230 7.3.3.2 Wiederinstandstellung 232 7.3.3.3 Holzlagerung 232 7.3.3.4 Unterstützung der Holztransporte 233 7.3.3.5 Forschung 234 7.3.3.6 Förderung der Holzverwendung 234 7.3.3.7 Steuerliche Massnahmen 235

7.3.4 Adressaten der finanziellen Anreize 235 7.3.4.1 Übersicht 235 7.3.4.2 Waldeigentümer: Differenzierung nach öffentlichem und privatem Wald

sowie nach Parzellengrösse 236 7.3.4.3 Die Privatwaldeigentümer im Besonderen 237

7.4 Staatliche Angebote und Ausbildung 238

7.5 Regulative Instrumente 239 7.5.1 Lockerung der Gewichtslimiten für Holztransporte 239 7.5.2 Holzeinschlagsbeschränkungen 239 7.5.3 Weitere regulative Instrumente 240

7.6 Organisation und Verfahren 240 7.6.1 Aufstockung der Forstdienste 240 7.6.2 Raschere, einfachere Verfahren 241

8. Zusammenfassung.............................................................................................................242

9. Empfehlungen.....................................................................................................................246

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht IX

10. Anhang .........................................................................................................................249

10.1 Auszug aus dem Organigramm des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 249

10.2 Auszug aus dem Organigramm des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Baden-Württemberg 250

10.3 Auszug aus dem Organigramm des Ministère de l'agriculture et de la pêche, Frankreich 251

10.4 Analysierte Dokumente 252 10.4.1 Schweiz 252 10.4.2 Deutschland 252 10.4.3 Frankreich 253

10.5 Interviewpartner 253 10.5.1 Schweiz 253 10.5.2 Deutschland 254 10.5.3 Frankreich 254

10.6 Frankreich: Regionen und Departemente 256 10.6.1 Übersicht 256 10.6.2 Alsace 258 10.6.3 Aquitaine 258 10.6.4 Champagne-Ardenne 259 10.6.5 Limousin 260 10.6.6 Lorraine 261 10.6.7 Poitou Charentes 262 10.6.8 Rhône-Alpes 263

10.7 Verordnungen und Rundschreiben, welche in Frankreich aufgrund des plan national herausgegeben wurden 264

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht X

Tabellen

Tabelle 1 Versicherte Sturmschäden vom Dezember 1999 in Mia. US-$ 1 Tabelle 2 Sturmschäden durch Lothar, Anteil am Vorrat und an der jährlichen Nutzung,

geschätzte Schäden in €/m3 2 Tabelle 3 Prozessanalyse: Untersuchte Ebenen 4 Tabelle 4 Programmanalyse: Untersuchte Ebenen 5 Tabelle 5: Übersicht über die Waldeigentumsverhältnisse in der Schweiz 15 Tabelle 6: Übersicht über die Waldeigentumsverhältnisse in Baden-Württemberg 16 Tabelle 7 Übersicht über die Waldeigentumsverhältnisse in Frankreich 18 Tabelle 8 Synopsis der wichtigsten Daten Schweiz-Deutschland-Frankreich 20 Tabelle 9 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 26.12.99 und der

Verabschiedung der Führungsstabvorlage (1.2.00) 44 Tabelle 10 Massnahmen-Vorschläge des Führungsstabes vom 1. Februar 2000. 53 Tabelle 11 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 1.2.00

(Verabschiedung der Führungsstab-Vorlage) und dem 16.2.00 (Botschaft des Bundesrates). 54

Tabelle 12 Massnahmen-Vorschläge des Bundesrates (16.2.00), die sich auf das Waldgesetz stützen 56

Tabelle 13 Massnahmen-Vorschläge des Bundesrates (16.2.00), die sich nicht auf Waldgesetz stützen 56

Tabelle 14 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 16.2.00 (Botschaft Bundesrat) und dem 24.3.00 (Parlamentsverordnung dringlicher Teil) 58

Tabelle 15 Zusammenstellung der Massnahmen gemäss Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden vom 24. März 2000 67

Tabelle 16 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 24.3.00 (Parlamentsverordnung dringlicher Teil) und dem 6.10.00 (Parlamentsverordnung 2001-2003) 69

Tabelle 17 Zusammenstellung der Massnahmen gemäss Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden vom 6. Oktober 2000 71

Tabelle 18 Zwischenbilanzen zur Lothar-Bewältigung 71 Tabelle 19 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide 74 Tabelle 20 Gesamtkosten auf Bundesebene für die Bewältigung der forstlichen Lothar-

Schäden 75 Tabelle 21 Massnahmen gestützt auf das ordentliche Waldrecht (Rechnung 2000) 76 Tabelle 22 Massnahmen gestützt auf das Notrecht (Betrag gemäss Rechnung 2000) 77 Tabelle 23 Lothar-Massnahmen in den Jahren 2001-2003 (Budgeterhöhung) 77

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XI

Tabelle 24 Vergleich der Bewältigung der Sturmschäden 1990 und 1999 auf Bundesebene 79

Tabelle 25 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 26.12.99 und dem Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 2000 (Phase 1) 81

Tabelle 26 Übersicht über die fiskalischen Massnahmen, welche vom Finanzministerium Baden-Württembergs am 27.12.1999 erlassen wurden 82

Tabelle 27 Übersicht über die Massnahmen, welche vom Ministerrat am 18.01.2000 verabschiedet wurden. 86

Tabelle 28 Übersicht über die einzelnen Massnahmen des Soforthilfeprogramms für die Forstwirtschaft vom 18.01.2000 87

Tabelle 29 Vom MLR und Finanzministerium getroffene Massnahme btr. den Verzicht auf Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung im Privatwald 88

Tabelle 30 Übersicht über die Massnahmen, welche vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Januar 2000 beschlossen wurden 90

Tabelle 31 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten vom 19. Januar bis Mitte Februar 2000 (Phase 2) 93

Tabelle 32 Übersicht über die Verordnung zum Forstschadenausgleichsgesetz und den dazu gehörigen fiskalischen Massnahmen 100

Tabelle 33 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen Mitte Februar und Ende März 2000 (Phase 3) 103

Tabelle 34 Übersicht über die abgeänderten Lotharmassnahmen vom 28. März 2000 108 Tabelle 35 Übersicht über die Massnahmen, welche vom BML mit 30 Mio. DM finanziert

werden 111 Tabelle 36 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten von April bis Juli 2000 (Phase 4) 114 Tabelle 37 Übersicht über die Existenzsicherungsbeihilfe, welche im Juli 2000 vom

Ministerrat beschlossen wurde 117 Tabelle 38 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten von Juli bis Mitte Dezember 2000

(Phase 5) 122 Tabelle 39 Übersicht über die Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz und den

dazu gehörigen fiskalischen Massnahmen 125 Tabelle 40 Finanzierungsmittel zur Sturmschadenbewältigung in Baden-Württemberg

(Länder-, Bundes- und EU-Ebene) 126 Tabelle 41 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten bis Anfang 2001 127 Tabelle 42 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide (diejenigen des

Bundes sind hellblau und derjenige der EU blau unterlegt) 129 Tabelle 43 Massnahmen gestützt auf die Richtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft" 130 Tabelle 44 Massnahmen, die neu in die Richtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft"

aufgenommen wurden 131 Tabelle 45 Neu getroffene Massnahmen des Landes B-W und/oder des Bundes 131 Tabelle 46 Totalbetrag der Beihilfen an Kommunal- und Privatwald im Jahre 2000 132

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XII

Tabelle 47 Mindereinnahmen im Jahr 2000 aufgrund der Privatwaldverordnung 133 Tabelle 48 Total Kosten des Staatsforstbetriebs im Jahr 2000 133 Tabelle 49 Gesamte Zinskosten für die gewährten Darlehen 134 Tabelle 50 Übersicht über die Sturmbewältigungsmassnahmen 1990 und 1999/2000 135 Tabelle 51 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 1 137 Tabelle 52 Übersicht über die Sofortmassnahmen vom 29. Dezember 1999 138 Tabelle 53 Übersicht über die von der Regierung getroffenen Massnahmen 145 Tabelle 54 Die Details des plan national pour la forêt française 146 Tabelle 55 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 2 151 Tabelle 56 Erste Erweiterung der Hilfsmassnahmen zu Gunsten von Forstgemeinden 158 Tabelle 57 Übersicht der Erweiterung des plan national pour la forêt française 159 Tabelle 58 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 3 167 Tabelle 59 Massnahmen, welche neu in den PDRN aufgenommen wurden 168 Tabelle 60 Übersicht über die Massnahmen und finanziellen Mittel, welche der Staat im

Rahmen der Nachträge zu den CPER zur Verfügung stellt 171 Tabelle 61 Zusätzliche Unterstützung der Forstgemeinden 176 Tabelle 62 Forstliche Budgetposten im Rahmen der ersten Budgetbereinigung 178 Tabelle 63 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 4 184 Tabelle 64 Erweiterung des Massnahmenpakets zu Gunsten von Baumschulbesitzern 185 Tabelle 65 Forstliche Budgetposten in der zweiten Budgetbereinigung 188 Tabelle 66 Weitere Massnahme zu Gunsten von Forstgemeinden 195 Tabelle 67 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide 196 Tabelle 68 Übersicht über die Sturmbewältigungsmassnahmen in Frankreich 199 Tabelle 69 Ausgangslagen 210 Tabelle 70 Vorgehensweisen 211 Tabelle 71 Dauer der Prozesse 214 Tabelle 72 Entscheidungsinstanzen 216 Tabelle 73 Akteure 218 Tabelle 74 Ziele der staatlichen Sturmbewältigung 223 Tabelle 75 Bedeutung der eingesetzten Instrumente 226 Tabelle 76 À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen 227 Tabelle 77 Beteiligung der verschiedenen Staatsebenen an den im Jahre 2000

ausgerichteten À-fonds-perdu-Beiträgen 229 Tabelle 78 Finanzielle Anreize 230 Tabelle 79 Adressaten der Förderungsmassnahmen 235 Tabelle 80 Staatliche Angebote 238 Tabelle 81 Gebote und Verbote 239

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XIII

Tabelle 82 Organisation und Verfahren 240 Tabelle 83 Der Anteil der Regionen und Departemente am Beispiel von Limousin und

Lothringen 257 Tabelle 84 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente im Elsass 258 Tabelle 85 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Aquitaine 259 Tabelle 86 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Champagne-

Ardenne 259 Tabelle 87 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Limousin 260 Tabelle 88 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Lothringen 262 Tabelle 89 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Poitou

Charentes 262 Tabelle 90 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Rhône-Alpes 263

Abbildungen

Abbildung 1 Forstliche Förderung Baden-Württemberg (1990-2001) 17 Abbildung 2 Phaseneinteilung Schweiz 200 Abbildung 3 Phaseneinteilung Baden-Württemberg (Deutschland) 203 Abbildung 4 Phaseneinteilung Frankreich 206 Abbildung 5 Auszug aus dem Organigramm des UVEK 249 Abbildung 6 Auszug aus dem Organigramm des Ministeriums für Ernährung und

Ländlichen Raum, Baden-Württemberg 250 Abbildung 7 Auszug aus dem Organigramm des Ministère de l'agriculture et de la pêche,

Frankreich 251

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XIV

Abstracts Keywords: forest policy, forest economy, subsidies, crisis management, hurricane Lothar, international comparison

This study was prompted by the events surrounding hurricanes "Lothar" and "Martin" (December 1999) which resulted in the implementation of special programmes of measures in Switzerland, France and Baden-Württemberg, Germany. The study analyzes how the consequences of the storms were dealt with at political level (case studies). Attention is focussed on the following issues: the crisis management during the different phases of forest damage restauration and the influence of actors on the political processes and the packages of forest measures adopted. The processes and measures are analyzed and then compared. The study is based on qualitative content analyses and expert interviews and is rounded off with specific recommendations for Switzerland.

Stichwörter: Forstpolitik, Waldwirtschaft, Subventionen, Krisenmanagement, Lothar, internationaler Vergleich

Anlass dieser Studie sind die Orkane "Lothar" und "Martin" (Dezember 1999), die in der Schweiz, in Frankreich und in Baden-Württemberg Sondermassnahmenprogramme zur Folge hatten. Es wird länder-weise analysiert, wie die Sturmfolgen auf politischer Ebene bewältigt wurden (Fallstudien). Dabei stehen die folgenden Aspekte im Zentrum des Interesses: Das Krisenmanagement in verschiedenen Phasen der Sturmbewältigung, der Einfluss der Akteure auf die politischen Prozesse sowie die beschlossenen forst-lichen Massnahmenpakete. Die Prozesse und Massnahmen werden analysiert und anschliessend mit-einander verglichen. Grundlage der Studie bilden qualitative Inhaltsanalysen sowie Experteninterviews. Schweizspezifische Empfehlungen schliessen die Studie ab.

Mots-clés: politique forestière, sylviculture, subventions, gestion de crise, Lothar, comparaison internationale

Les ouragans "Lothar" et "Martin" (décembre 1999) qui ont entrainé des programmes de mesures spéciales en Suisse, en France et au Bade-Wurtemberg (Allemagne), sont à l'origine de cette étude. La façon dont les conséquences de ces tempêtes ont été maîtrisées sur le plan politique a été examinée au niveau international (études de cas). L'intérêt s'est porté sur les aspects suivants: la gestion de crise pendant les différentes phases de remise en état des forêts, l'influence des acteurs sur les processus politiques ainsi que l'ensemble des mesures forestières décidées. Les processus et les mesures ont été analysés, puis comparés. Une analyse qualitative du contenu ainsi que des entretiens avec des experts constituent la base de cette recherche. L'étude s'achève sur des recommandations spécifiques à la Suisse.

Parole chiave: politica forestale, selvicoltura, sussidi, gestione della crisi, tempesta Lothar, paragone internazionale

All’origine di questo studio vi sono le tempeste "Lothar" e "Martin" (dicembre 1999), in seguito alle quali, in Svizzera, in Francia e nel Baden-Württemberg (Germania), sono stati allestiti dei programmi di misure speciali. La maniera in cui le conseguenze di queste tempeste sono state affrontate è stata esaminata a livello internazionale (studio dei casi). In particolare sono stati sottolineati i seguenti aspetti: la gestione della crisi durante le diverse fasi della rimozione dei danni causati dalle tempeste, l’influenza dei diversi attori sui processi politici e l’insieme delle misure forestali adottate. Si è fatta un’analisi comparativa dei processi e delle misure. Alla base della ricerca vi è un’analisi qualitativa dei risultati e delle interviste con gli esperti. Lo studio termina con delle raccomandazioni specifiche alla Svizzera.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XV

Résumé et recommandations Contenu du projet

Les dégâts causés par les ouragans Lothar et Martin, dans les forêts de France, de Suisse et du Bade-Wurtemberg, ont été sans précédent. C'est en France que la tempête a abattu le plus d'arbres (140 millions de m3), à savoir onze fois plus qu'en Suisse (12.7 millions de m3) et cinq fois plus que dans le Bade-Wurtemberg (29 millions de m3). Le présent projet faisant partie inté-grante du programme de recherche et d'évaluation Lothar de la Direction fédérale des forêts compare la "remise en état des forêts" dans ces trois pays. Tous les pays furent d'accord que l'ampleur des dégâts justifiait une intervention de l'Etat. Les trois pays mirent en route un processus de formula-tion des politiques et adoptèrent des programmes spéciaux qui sont décrits, analysés et comparé dans le présent rapport.

Méthodes et critères de compa-raison

La méthode est basée sur les descriptions de processus élaborées au moyen d'analyses, de communiqués de presse, de protocoles, d'actes législatifs, de documents, d'articles de journaux et de revues ainsi que d'interviews com-plémentaires avec des experts. Elle tient notamment compte des critères de comparaison suivants: la méthode choisie, la durée, les acteurs en général ainsi que les instances de décision. L'analyse des programmes aborde aussi bien les hypothèses d'intervention dont dépendent les programmes (rapports présumés entre les mesures et les objectifs) que les différentes mesures.

Nous présentons ci-après les plus importants résultats du présent travail, répartis en trois domaines: les institutions, les processus et les programmes.

Institutions - La répartition "habituelle" des compétences dans le cadre de la politique forestière n'a pas été modifiée après la tempête. La remise en état des forêts a été confiée à l'administration centrale en France, aux Länder en Allemagne et à la Confédération ainsi qu'aux cantons en Suisse.

- Le vote des différents niveaux étatiques s'est fait par la voie habituelle, malgré une tendance "top-down" en France, une tendance "bottom-up" en Allemagne et l'apparition des deux éléments en Suisse (les cantons poussèrent la Confédération à décider rapidement de ses propres mesu-res; la plupart des mesures de remise en état des forêts ont été décidées par la Confédération, avec toutefois une forte participation des cantons).

- Les rapports de propriété forestière (forêts appartenant à l'Etat ou à des propriétaires privés) ont avant tout joué un rôle dans le Bade-Wur-temberg par rapport au processus (intégration par étape de presque tous les propriétaires de forêts) et au programme (mesures différentes selon la catégorie de forêt). Cette influence fut moins forte en France et en Suisse, bien que l'introduction de versements directs spécifiques aux propriétaires de forêts privées, discutée en Suisse, puis décidée par le Conseil national, marqua considérablement le processus. La répercus-sion sur les résultats resta cependant minime.

- Les différences entre les systèmes politiques des trois Etats ont exercé une forte influence sur les processus de formulation des politiques, mais

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XVI

pas sur le contenu des programmes.

- En Suisse, le Parlement fit oeuvre d'instance de décision concernant le contenu des mesures de remise en état des forêts, alors que les fonc-tions du Parlement en France et dans le Bade-Wurtemberg se limitèrent avant tout à l'octroi des subventions nécessaires. Les mesures ont été fixées par les gouvernements.

- Les administrations forestières ont joué un rôle déterminant dans tous les Etats. Leur influence a été particulièrement importante en Suisse. Alors que la Direction fédérale des forêts – avec les acteurs de l'économie fo-restière et de l'industrie du bois ainsi que les cantons – élabora le projet de programme et fixa la démarche à suivre avant l'examen par le Parle-ment; en France et dans le Bade-Wurtemberg, le rôle des administrations se limita à l'élaboration des programmes.

- En France, contrairement à la Suisse, d'autres unités administratives ont été davantage intégrées dans le processus, ce qui a également eu des répercussions sur le programme plus large (politique régionale, politique des transports, politique locale, politique fiscale, politique économique).

- L'influence des partis en France et dans le Bade-Wurtemberg à cause du système de facto bipartite (gouvernement – opposition) a été plutôt im-portante alors qu'elle fut relativement faible en Suisse. Difficile de déceler alors un quelconque mot d'ordre.

Processus - Les mesures ont été fixées très rapidement dans les trois Etats: les pre-mières décisions intermédiaires importantes ont été prises en moins d'un mois (France: plan national, Bade-Wurtemberg: programme d'aide immé-diate, Suisse: circulaire de la Direction fédérale des forêts et projet de l'état-major de crise). Les décisions intermédiaires comprenaient la ma-jeure partie du programme définitif. Le processus de formulation des pro-grammes fut terminé en grande partie dans le courant de l'année 2000.

- La Suisse et la France ont fait appel à des états-majors de crise pour une durée différente. En Suisse, l'état-major a surtout eu une fonction de légi-timation puisqu'il a généralement soutenu le programme proposé par la Direction fédérale des forêts. En France, l'état-major a joué un rôle diffé-rent, en tant que centre d'information, largement tourné vers l'extérieur, c'est-à-dire vers les destinataires du programme.

- La Suisse – où le Parlement a pu fixer le contenu des mesures – a tout d'abord voulu adopter toutes les mesures en une seule fois alors qu'il y a eu un processus itératif en France et dans le Bade-Wurtemberg avec un enchaînement cohérent et des adaptations continues.

- Un échange plus ou moins intensif s'est effectué entre les niveaux politi-ques concernés. Cet échange s'est fait en partie de manière formelle, en partie de manière informelle. Les différents niveaux ont agi en parallèle, ils ont pris leurs propres mesures et ils ont parfois décidé de participer fi-nancièrement à des mesures d'autres niveaux déjà en cours.

- Dans les trois pays, les associations de l'économies des forêts et du bois

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XVII

ont pu faire valoir leurs intérêts alors que les associations de protection de l'environnement se trouvèrent en moins bonne position et n'ont pas voulu participer au processus ou alors seulement de manière ponctuelle.

- Les trois Etats sont parvenus à intégrer la remise en état des forêts dans leur politique "courante". On a pu se référer à des structures de décision et d'exécution, à des mesures ainsi qu'à des expériences (tempêtes 1990) déjà connues. C'est en Suisse qu'il y eu les plus grosses difficultés concernant le vote d'un programme ordinaire et extraordinaire à cause de l'ampleur des subventions en temps "normal".

Programme - La réponse à la question "Quel objectif l'Etat devait-il atteindre avec ses

mesures de remise en état des forêts?" (hypothèse d'intervention) varie. La Suisse a avant tout voulu éviter les dommages secondaires sur la fo-rêt restante. En France et dans le Bade-Wurtemberg, l'accent principal a été mis sur le marché du bois: on a essayé d'éviter que le prix du bois ne s'effondre. Les Etats sont toutefois d'accord sur l'importance de la remise en état des forêts dévastées qui est subventionnée par tous.

- Malgré des objectifs parfois différents, les mesures prises par les trois pays ont été semblables. Partout, une large palette d'instruments a été mis en oeuvre. Les priorités ont toutefois été fixées différemment et les écarts entre les moyens financiers le démontrent clairement.

- En Suisse, la majeure partie du programme de remise en état des forêts était déjà établi avant la tempête puisque les mesures de la politique or-dinaire d'encouragement sont également valables en cas de tempête. La part des mesures prédéterminées était inférieure en France et dans le Bad-Württemberg.

- Alors qu'en Suisse les subventions à fonds perdu n'augmentèrent que de moitié en 2000 par rapport à l'année précédente (moyens fédéraux – sans participation cantonale – passant de 114 à 178 millions d'euros), les subventions furent trois fois plus élevées en 2000 qu'en 1999 dans le Bade-Wurtemberg (passant de 12 à 42 millions d'euros).

- Les priorités des mesures étatiques ont été partout les incitations finan-cières positives. En Suisse et dans le Bade-Wurtemberg, on donna la priorité aux subventions à fonds perdu alors que la France a largement privilégié les prêts remboursables. De plus, les allégements fiscaux pour les personnes ayant subi des dommages suite à l'ouragan n'ont été déci-dés qu'en France et dans le Bade-Wurtemberg.

- La plupart des subventions ont été attribuées au façonnage des chablis en Suisse et à la remise en état (préparation des surfaces endommagées par l'ouragan, plantations et soin aux recrûs) en France et au Bade-Wurtemberg. La Suisse verse trois fois plus de subventions à fonds per-du que la France ou le Bade-Wurtemberg par rapport à la quantité de chablis.

Recommandations Sur la base de ces résultats, l'équipe qui s'occupe de ce projet fait les re-commandations suivantes:

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XVIII

I. Définition de la catastrophe forestière

Un programme spécial de remise en état des forêts est seulement nécessaire lorsque la tempête atteint une certaine intensité.

Recommandation: dans la perspective d'un nouvel ouragan, il faut tirer cette question au clair: à partir de quelle étendue des dommages (vo-lume en mètres cubes? surface de forêt protectrice touchée? nombre de cantons concernés?) est-il nécessaire d'arrêter un programme spé-cial de la Confédération?

II. Pilotage centralisé La méthode de pilotage centralisé a bien fonctionné dans tous les Etats, il n'y pas eu de débats politiques importants au niveau fédéral après le choix du programme et la première phase de remise en état (2000–2001).

Il semble qu'une centralisation au niveau fédéral soit indispensable après des dommages d'une certaine ampleur dus à une tempête (re-commandation I).

III. Redistribution des compéten-ces

La division des tâches entre le gouvernement et le Parlement a fait ses preu-ves en France et dans le Bade-Wurtemberg (le gouvernement décide des mesures, le Parlement octroie les subventions). Les gouvernements peuvent agir plus rapidement et de manière plus souple que les Parlements. Il faut se référer à l'art. 28 de la loi sur les forêts qui confère au Parlement le droit de décider de nouvelles mesures, non soumises au référendum facultatif, en cas de catastrophes forestières, même si la plupart des mesures de remise en état sont déjà fixées dans la loi sur les forêts et donc déjà décidées par le Parlement.

Recommandation: il faut songer à confier le choix du contenu des me-sures de remise en état des forêts au Conseil fédéral et à limiter les compétences du Parlement à l'octroi des fonds nécessaires.

IV. Etat-major: intégration d'au-tres offices et changement de fonction

Il ne semble pas décisif de faire appel à un état-major de crise concernant le contenu du programme. En revanche, il peut résoudre des problèmes de coordination, d'acceptation et de légitimation. Les expériences faites en France montrent qu'un état-major de haut niveau hiérarchique (auprès du gouvernement) est bien placé pour s'occuper des tâches de coordination et d'information. En même temps, on contrevient à la tendance à choisir des solutions sectorielles qu'on ne peut exclure si le programme est fixé par une seule unité administrative.

Recommandation: il faut songer à choisir un niveau plus élevé pour l'état-major dans la hiérarchie de l'administration fédérale et à inviter d'autres offices concernés. Il faut également penser à limiter les fonc-tions de l'état-major à la coordination et à l'information et à le libérer des tâches de formulation des politiques.

V. Procédure itérative de formu-lation des programmes

Lors de la remise en état des forêts, la France et le Bade-Wurtenberg ont procédé de manière itérative alors qu'il était initialement prévu en Suisse de fixer un paquet de mesures (et les subventions nécessaires) dans une déci-sion parlementaire unique. Le concept a échoué et le processus parle-mentaire a duré (trop) longtemps bien que la plupart des mesures aient fait

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XIX

l'unanimité.

Recommandation: il faut songer à procéder à une remise en état pro-gressive et à fixer les mesures et les subventions par étape et non d'un seul coup, selon les besoins et les connaissances du moment.

VI. Objectif de la remise en état des forêts et manière d'y parve-nir

La Confédération s'est fixé comme objectif principal pour la remise en état des forêts: la protection de la forêt restée intacte et la prévention des dégâts consécutifs. C'est pourquoi la Suisse verse des subventions conséquentes par rapport à ses pays voisins. D'un point de vue formel en tout cas, certains autres pays ont fixé des objectifs différents de la Suisse, ce qui indique une autre définition du problème.

Recommandation: il faut voir d'après les résultats de recherche dispo-nibles, si le problème a été bien cerné, si l'objectif a été fixé de manière adéquate et si l'objectif et les mesures ont été harmonisés.

VII. Clarification du concept de remise en état des forêts "en temps normal"

La Confédération a considérablement hésité par rapport au choix du concept et des mesures à appliquer pour la remise en état des forêts. La question de savoir si l’Etat doit jouer le rôle d'une assurance en cas de tempête au moyen de versements directs proportionnels aux dommages a été contestée et par-fois discutée sans réelle connaissance de cause.

Recommandation: il faut avant tout savoir si l'on veut qu'à l'avenir l'Etat joue le rôle d'une assurance en octroyant des versements généraux directs aux personnes ayant subi un dommage ou si l'on préfère une solution différenciée avec des indemnités et des aides financières ci-blées pour les propriétaires de forêts déterminées. Les solutions en cas de tempête devraient être décidées en "temps normal" et non "en temps de crise".

VIII. Des programmes plus précis

La conception suisse "Les cantons ordonnent, l'Etat paie" est unique par rapport aux pays voisins. Elle va totalement à l'encontre d'un pilotage centra-lisé et on court le risque de grandes différences entre les cantons malgré la centralisation (c'est-à-dire le paiement). Cela pourrait même remettre en question le concept central de conservation des forêts.

Recommandation: si la Confédération veut garder son rôle de pilotage centralisé, elle doit préciser son programme afin de diminuer la marge de manœuvre des cantons.

IX. Rapport entre le programme normal et le programme en cas de crise

Le programme de remise en état des forêts se confond davantage avec le programme normal en Suisse qu'en France ou dans le Bade-Wurtemberg. Cela est dû à la politique globale d'encouragement de la Suisse en temps normal: à la suite d'une tempête, rares sont les mesures forestières qui ne soient déjà encouragées par la loi sur les forêts ou qui ne puissent l'être. Le rapport entre le programme normal et le programme en cas de crise ne sem-ble pas tout à fait clair. Il doit être analysé sur la base des expériences faites après Lothar et réévalué. Il s'agit notamment de discuter des approches sui-vantes:

1. Solution "Lothar": les mesures prises à la suite d'une tempête en plus de la politique d'encouragement ordinaire sont arrêtées dans une ordonnance du

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XX

Parlement ne devant pas être soumise à référendum. Avantage: respect du principe démocratique. Inconvénient: durée, coût, incertitude, étant donné que le Parlement peut généralement aussi décider de modifier la politique d'encouragement ordinaire.

2. Politique d'encouragement ordinaire plus: les mesures qui ont été prises à la suite d'une tempête en plus de la politique d'encouragement ordinaire peu-vent être entièrement arrêtées dans la loi sur les forêts. La politique d'encou-ragement ordinaire contient déjà la plupart des mesures de remise en état des forêts et les adaptations de la loi sur les forêts sont minimes. Le Parle-ment peut influencer la remise en état sur la base de ses compétences finan-cières. Avantage: grande sécurité juridique. Inconvénient: coûts, absence de flexibilité.

3. Politique d'encouragement normale plus/flexible: il est possible d'intégrer dans la loi sur les forêts une série de mesures pouvant être prises suite à une tempête en plus de la politique d'encouragement ordinaire. Le choix des me-sures appropriées sera confié au département ou éventuellement au Conseil fédéral ou à l'office. Avantage: très grande sécurité juridique. Inconvénient: coûts, flexibilité uniquement pour les mesures supplémentaires.

4. Nouvelle politique d'encouragement plus: la politique d'encouragement "normale" pourrait être aménagée de manière plus flexible, notamment en faisant en sorte que les mesures donnant droit à des indemnités donnent droit à des aides financières. Cela permettrait d’élargir la marge de manœu-vre. Après une tempête, les subventions pour les mesures donnant droit à un encouragement normal peuvent être réduites au profit des mesures de re-mise en état des forêts (à édicter ou déjà fixées dans un catalogue de mesu-res). Avantage: flexibilité, coûts. Inconvénient: insécurité juridique.

5. Programme spécial: après une tempête, le Conseil fédéral peut mettre en œuvre la politique d'encouragement ordinaire et adopter un programme spé-cial, déjà entièrement connu ou composé d'une série de mesures. Avantage: grande flexibilité, les aides publiques peuvent être attribuées de manière flexible. Inconvénient: très grande incertitude après une tempête.

Recommandation: il faut songer à rendre la politique d'encouragement "normale" plus flexible (en faisant en sorte que les mesures donnant droit à des indemnités donnent droit à des aides financières).Il faut éga-lement penser à la possibilité d'inclure dans la loi sur les forêts les me-sures supplémentaires donnant droit à des subventions après une tem-pête.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXI

X. Façonnage des chablis: comparaison avec le Bade-Wurtemberg

La plus grande différence entre les mesures adoptées se situe au niveau des aides publiques pour le façonnage des chablis. Alors qu'en Suisse la majeure partie des fonds a été attribuée à cette mesure, dans le Bade-Wurtemberg, elle n'a obtenu presque aucune aide financière. Comment peut-on expliquer cette énorme différence alors que les conditions topographiques et socio-économiques sont semblables, voire les mêmes ? Les aides octroyées par la Suisse ont-elles été efficientes ?

Recommandation: les différences doivent être examinées au moyen d'une analyse comparative de l'efficacité et de l'efficience (Suisse – Bade-Wurtemberg).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXII

Begriffe, Definitionen Abgeltungen (Schweiz) Abgeltungen sind Leistungen an Empfänger ausserhalb der Bundesverwaltung zur

Milderung oder zum Ausgleich von finanziellen Lasten, die sich ergeben aus der Erfüllung von: a. bundesrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben; b. öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die dem Empfänger vom Bund übertragen

worden sind. (Art. 3 Abs. 2 Subventionsgesetz).

Anteilfinanzierung (Deutschland)

Die Zuwendung wird als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt. Die Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. (BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2000: 33).

Fehlbedarfsfinanzierung (Deutschland)

Diese Finanzierungsart deckt den Fehlbedarf entsprechend eines Finanzierungsplanes. Gleich wie bei Anteilsfinanzierung erfolgt eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag. Denkbar ist auch eine Kombination Fehlbedarfsfinanzierung in Form einer anteiligen Finanzierung (z.B. Bund und Länder tragen Fehlbedarf gemeinsam). (BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2000: 33).

Festbetragsfinanzierung (Deutschland)

Die Förderung erfolgt durch einen festen Betrag. Denkbar ist auch das Vielfache eines Betrages, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt. Beispiel: Fester Betrag je Teilnehmer von Seminaren, Veranstaltungen, Tagungen usw. (BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2000: 33).

Finanzhilfen (Schweiz) Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die Empfängern ausserhalb der Bundesverwaltung gewährt werden, um die Erfüllung einer vom Empfänger gewählten Aufgabe zu fördern oder zu erhalten. Geldwerte Vorteile sind insbesondere nichtrückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungen bei Darlehen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen. (Art. 3 Abs. 1 Subventionsgesetz).

Gesamtkredit (Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Der Gesamtkredit fasst mehrere, von den eidgenössischen Räten einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite zusammen (Art. 29 Abs. 5 Finanzhaushaltsverordnung).

Jahreszusicherungskredit (Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Der Jahreszusicherungskredit ist die mit dem Voranschlag erteilte Ermächtigung, während des Voranschlagsjahres im Rahmen des bewilligten Kredites finanzielle Leistungen zuzusichern (Art. 29 Abs. 8 Finanzhaushaltsverordnung).

Kreditverschiebung (Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Die Kreditverschiebung ist eine dem Bundesrat mit Bundesbeschluss ausdrücklich erteilte Befugnis, innerhalb eines Gesamtkredites einen Verpflichtungskredit zu Lasten eines andern geringfügig zu erhöhen (Art. 29 Abs. 6 Finanzhaushaltsverordnung).

Nachtragskredit (Schweiz) Art. 21 Finanzhaushaltsverordnung: 1 Der Nachtragskredit ist ein in Ergänzung des Voranschlages nachträglich bewilligter Zahlungskredit. 2 Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten die Nachtragskreditbegehren in der Sommersession (Nachtrag I) oder in der Wintersession (Nachtrag II). Vorbehalten bleibt die Kreditüberschreitung nach Artikel 23. 3 Dringliche Zahlungen werden vom Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation bewilligt (gewöhnlicher Vorschuss). Ausnahmsweise und bei besonderer Dringlichkeit kann der Bundesrat allein entscheiden (dringlicher Vorschuss). Objektkredit

(Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Der Objektkredit ist ein Verpflichtungskredit für bestimmte Bauvorhaben, Liegenschaftskäufe oder Materialbeschaffungen (Art. 29 Abs. 3 Finanzhaushaltsverordnung).

Rahmenkredit (Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Der Rahmenkredit ist ein Verpflichtungskredit mit delegierter Spezifikationsbefugnis, bei dem der Bundesrat oder die Verwaltungseinheit im Rahmen der von den eidgenössischen Räten allgemein umschriebenen Zwecksetzung bis zum bewilligten Kreditbetrag einzelne Verpflichtungskredite ausscheiden kann (Art. 29 Abs. 7 Finanzhaushaltsverordnung).

Sammelkredit (Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Der Sammelkredit ist ein Verpflichtungskredit in der Form des Gesamtkredites oder des Rahmenkredites (Art. 29 Abs. 4 Finanzhaushaltsverordnung).

Subventionen (Deutschland) Subventionen sind staatliche Förderungsmassnahmen zu Gunsten der Wirtschaft. Es wird unterschieden in sogenannte Finanzhilfen, die der Erhaltung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen, der Anpassung an neue Bedingungen oder der Förderung des Produktivitätsfortschritts dienen, sowie der Steuervergünstigung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXIII

(BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2000: 30). Verpflichtungskredit (Schweiz) Der Verpflichtungskredit gibt die Ermächtigung, für ein bestimmtes Vorhaben oder

eine Gruppe gleichartiger Vorhaben bis zum bewilligten Höchstbetrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen (Art. 29 Abs. 1 Finanzhaushaltsverordnung).

Vollfinanzierung (Deutschland) Hier erfolgt die Abdeckung der gesamten Ausgaben. Die Finanzierung ist wie Anteil- und Fehlbedarfsfinanzierung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. (BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2000: 33).

Voranschlagskredit (Schweiz) Der Voranschlagskredit ist ein mit dem Voranschlag bewilligter Zahlungskredit (Art. 20 Abs. 2 Finanzhaushaltsverordnung).

Zahlungskredit (Schweiz) Der Zahlungskredit ermächtigt die Verwaltungseinheit, Zahlungen für den angegebenen Zweck und innerhalb des bewilligten Betrages während des Rechnungsjahres zu Lasten einer bestimmten Rubrik zu leisten (Art. 20 Abs. 1 Finanzhaushaltsverordnung).

Zusatzkredit (Verpflichtungskredit) (Schweiz)

Der Zusatzkredit ist die Ergänzung eines nicht ausreichenden Verpflichtungskredites (Art. 29 Abs. 2 Finanzhaushaltsverordnung).

Zuwendungen (Deutschland) Zuwendungen werden an Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung für bestimmte Zwecke gewährt, an deren Erfüllung der Bund ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. (§ 23 Bundeshaushaltsordnung). "Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Art, die der Bund zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung erbringt, ohne dass der Empfänger vor der Vergabeentscheidung einem dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch hat und ohne dass ein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet." Leistungen, auf die der Empfänger einen Rechtsanspruch hat, sind keine Zuwendungen. (BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2000: 22)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXIV

Abkürzungen Abg. Abgeordnete/r Ademe Agence de l’environnement et de la Maîtrise de l‘Energie AFOCEL Association Forêt Cellulose AFZ Allgemeine Forst Zeitung für Waldwirtschaft und Umweltvorsorge ANPE Agence Nationale pour l‘Emploi ASTRA Bundesamt für Strassen BBZ Badische Bauernzeitung BDF Bund Deutscher Forstleute BfE Bundesamt für Energie BLHV Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband BM Bundesminister BMELF Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (heute:

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft) BML Bundesministerium für Landwirtschaft (heute: Bundesministerium für

Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft) BMVEL Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (früher:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) BR Bundesrat BT Bundestag BUND Bund für Natur und Umweltschutz Deutschland BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft B-W Baden-Württemberg CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands CEMAGREF Centre Nationale de Machinisme Agricole, du Génie Rural, des Eaux et des Forêts CFDT Confédération Française Démocratique du Travail CFE-CGC Confédération Française de l’Encadrement et Confédération Générale des Cadres CGT Confédération Générale du Travail CIADT Comité interministériel de l'aménagement et du développement du territoire CIES Commission interministérielle de l‘Effet de Serre CNIEFEB Compagnie nationale des ingénieurs et experts forestiers et des experts en bois CRPF Centres Régionaux de la propriété forestière CSU Christlich-Soziale Union CTBA Centre technique du bois et de l' ameublement en construction DDAF Directeurs Départementeaux de l’Agriculture et de la Forêt DGE Dotation globale d‘équipement DM Deutsche Mark DOCUP Document unique de programmation DOM-TOM Département d‘Outre Mer et Térritoire d‘Outre Mer DRAF Directeurs Régionaux de l’Agriculture et de la Forêt Drs Drucksache DVP Demokratische Volkspartei (Deutschland) ENGREF Ecole Nationale du Génie Rural des Eaux et des Forêts EU Europäische Union F+D Eidgenössische Forstdirektion (eine Hauptabteilung des BUWAL) FBG Forstbetriebsgemeinschaft F.D.P. Freie Demokratische Partei (Deutschland) FDP Freisinnig-Demokratische Partei (Schweiz) FEDER Fonds européen de développement régional (deutsche Abkürzung: Fonds für

regionale Entwicklung) FFN Fonds Forestier National FM Festmeter (= m3) FNADT Fonds national d'aménagement et de développement du territoire FNB Fédération Nationale du Bois

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXV

FNCOFOR Fédération nationale des communes forestières de France FNSEA Fédération Nationale des Syndicats d’Exploitants Agricoles FNSPFS Fédération Nationale des Propriétaires Forestiers-Sylviculteurs FO Force Ouvrière FoKa Forstkammer. Vertritt die Interessen der Körperschaftswaldbesitzer sowie der

Privatwaldbesitzer GAK Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes IDF Institut pour le développement forestier INRA Institut National de Recherche Agronomique JOAN Journal officiel de l‘Assemblée nationale LBV Landesbauernverband MAP Ministère de l‘agriculture et de la pêche MEPL Massnahmen- und Entwicklungsplan Mia. Milliarde Mio. Million MLR Ministerium Ländlicher Raum (Baden-Württemberg) MRG Mouvement des Radicaux de Gauche N Nationalrat NABU Naturschutzbund Deutschand OGEC Coopératives et organismes de gestion en commun ONF Office National des forêts ORSEC Organisation des Secours PCF Parti Communiste Français PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PLANAK Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur

und des Küstenschutzes (Gremium der Landwirtschaftsminister der Bundesländer, welches offizielles Entscheidungsorgan ist).

PR Parti Républicain PS Parti Socialiste REP Die Republikaner RI Les Républicains et Indépendants RPR Rassemblement pour la République S Ständerat SDW Schutzgemeinschaft Deutscher Wald SHIV Schweizerischer Holzindustrieverband (heute: Holzindustrie Schweiz) SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland SPS Sozialdemokratische Partei der Schweiz SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SVP Schweizerische Volkspartei u.a. und andere UDF Union pour la Démocratie Française UNSA Union nationale des syndicats autonomes VO Verordnung WVS Waldwirtschaft Verband Schweiz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXVI

Erlasse und Materialien

Schweiz

BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999, SR 101

WaG Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG), SR 921.0 WaV Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV), SR

921.01 SuG Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen

(Subventionsgesetz, SuG), SR 616.1 Lothar-Verordnung I Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der

vom Orkan 'Lothar' verursachten Waldschäden vom 24. März 2000, SR 921.04, AS 2000 938

Lothar-Verordnung II Verordnung der Bundesversammlung über Bewältigung der vom Orkan 'Lothar' verursachten Waldschäden vom 6. Oktober 2000, SR 921.04, AS 2000 2478

BB Finanzierung I Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan 'Lothar' verursachten Waldschäden vom 23. März 2000, BBl 2000 2241

BB Finanzierung II Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan 'Lothar' verursachten Waldschäden vom 26. September 2000, BBl 2000 5163

(Erlasse abrufbar unter www.admin.ch; Kreisschreiben abrufbar unter http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_wald)

Deutschland, Baden-Württemberg

Bundesebene GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I. S. 1),

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1822). BWaldG Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

(Bundeswaldgesetz) vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), geändert durch Gesetz vom 27. Juli 1984 (BGBl. I S. 1034).

Forstschädenausgleichsgesetz

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FAfG Gesetz über den Forstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz - FAfG) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I, S. 2760).

GrdstVG Gesetz über Massnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstücksverkehrsgesetz - GrdstVG) vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, berichtigt S. 1652 und 2000), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191).

GemAgrG Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969 (BGBl. I. S. 1573), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1055), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 1993 (BGBl. I S. 1863).

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3573), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 2994).

EStG Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl. I S. 1898, 1991 I S. 808), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXVII

Landesebene VBW Verfassung des Landes Baden - Württemberg vom 1. November 1953 (GBl. S. 173),

zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 23. Mai 2000 (Gbl. S. 449). LWaldG Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) vom 10. Februar

1976 (GBl. S. 99 und 524), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685) geändert durch Artikel 32 der Verordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S. 278).

FVerwKG Gesetz über den Forstverwaltungskostenbeitrag der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetz) vom 11. April 1972 (GBl. S. 133) in der Fassung vom 25. Januar 1994 (GBl. S. 138).

PWaldVO Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Beratung und Betreuung im Privatwald und sonstige Leistungen (Privatwaldverordnung - PWaldVO) vom 7. Juni 1999 (GBl. S. 322).

LwLkG Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972 (GBl. S. 74), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. Mai 1994 (GBl. S. 281).

NatSchG BW Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG BW) vom 21. Oktober 1975 (GBl. S. 654, ber. GBl. 1976 S. 96), in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1995 (GBl. S. 386), zuletzt geändert durch Art. 33 der Verordnung vom 17. Juni 1997 (GVBl. S. 278).

RL Wiederaufbauzuschuss Wald

Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung einer Zuwendung zum Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen zerstörtem forstlichen Produktionspotential vom 6. November 2000 (Az.: 52-8678.15)

Frankreich

Gesetze abrufbar unter http://www.legifrance.gouv.fr

Die Lothar/Martin-Kreisschreiben sind im Anhang zusammengestellt.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXVIII

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Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht XXXI

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Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 1

1. Einleitung

1.1 Die Stürme vom Dezember 1999 und deren Auswirkungen auf die Forstwirtschaft

Der Orkan Lothar hat am 26. Dezember 1999 in West- und Zentraleuropa, vor allem in Frankreich, Deutschland (Baden-Württemberg) und der Schweiz enorme Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und am Wald angerichtet.1 Während Lothar im nördlichen Teil Frankreichs, der Schweiz und Süddeutschland grosse Schäden hinterliess, betraf der zweite Sturm innerhalb von zwei Tagen, Martin, vor allem Südfrankreich. Die gesamten volkswirtschaftlichen Schäden der Dezemberstürme Lothar und Martin werden von der Swiss Re auf rund 12 Milliarden US-Dollar geschätzt, davon war ungefähr die Hälfte versichert, wie die folgende Tabelle zeigt:2

Versicherte Schäden Frankreich 4.7 Mia. US-Dollar Baden-Württemberg 0.7 Mia. US-Dollar Schweiz3 0.4 Mia. US-Dollar4 Total 5.8 Mia. US-Dollar

Tabelle 1 Versicherte Sturmschäden vom Dezember 1999 in Mia. US-$

In den französischen, baden-württembergischen und schweizerischen Wäldern wurden die grössten je registrierten Schäden verzeichnet. Die Schadholzmenge lag in den drei Ländern (Deutschland: Baden-Württemberg) bei der zweieinhalb- bis dreifachen durchschnittlichen jährlichen Nutzung. Mit Abstand am meisten Holz wurde in Frankreich geworfen (rund 140 Millionen m3), das heisst rund elf Mal mehr als in der Schweiz (12.7 Millionen m3) und fünf Mal mehr als in Baden-Württemberg (29 Millionen m3). Der kurz- und mittelfristig finanzielle Schaden für die Forstwirtschaft, ohne die Schäden an der nicht-forstlichen Infrastruktur, wird in der Schweiz auf rund 500 Millionen €5 (= 760 Millionen SFr.)6 geschätzt, in Baden-Württemberg auf über eine Milliarde € (= 2 Milliarden DM)7 und in Frankreich ebenfalls auf eine Milliarde € (6 bis 7 Milliarden FF)8. Die Schätzungen wurden in der Schweiz durch die Eidgenössische Forstdirektion (BUWAL) und die WSL, in

1 Vgl. für die Schweiz die ausführliche Ereignisanalyse, 2001 herausgegeben von WSL und

BUWAL unter dem Titel Lothar - Der Orkan 1999. Diese Ereignisanalyse enthält auch einzelne Daten über Baden-Württemberg und Frankreich.

2 SWISS RE 2000: 8. 3 Die gesamten quantifizierbaren Schäden werden für die Schweiz auf 1'780 Millionen Franken

geschätzt (WSL und BUWAL 2001: XIII). 4 Im Bericht von WSL und BUWAL (2001: 283) wird die versicherte Schadensumme auf rund 500

Mio. SFr., also deutlich tiefer, geschätzt. 5 Umrechnungssätze (in der EU seit 1999 fixiert): 1 € = 1,95583 DM, 1 € = 6,55957 FF. Für die

Schweiz wurde mit 1 € =1.5 SFr. gerechnet. 6 WSL und BUWAL 2001: 73. 7 Pressemitteilung des Ministeriums Ländlicher Raum Nr. 271/2000 vom 18. Dezember 2000. 8 Bernard Goury, Generaldirektor des ONF vor dem Comité 21, 23. Januar 2001.

Grosser Schaden an Gebäuden, Infrastruktur und am Wald

Forstliche Schäden

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 2

Baden-Württemberg durch die Staatsforstverwaltung und in Frankreich durch das ONF vorgenommen. Wie die Schätzungen des finanziellen Schadens zustande kamen und ob sie auf den gleichen Annahmen beruhen, wird in den entsprechenden Quellen nicht ausgewiesen.

Schadholzmenge (Mio. m3)

Anteil am stehenden Vorrat (in %)

Anteil an jährlicher Nutzung (in %)

Schaden in €/m3

Frankreich 140.0 6.5 300 7 Baden-Württemberg 29.09 5.0 250 35 Schweiz 12.7 3.4 280 40

Tabelle 2 Sturmschäden durch Lothar, Anteil am Vorrat und an der jährlichen Nutzung, geschätzte Schäden in €/m3

Von Anfang an war in allen drei Staaten unbestritten, dass die Sturmfolgen nicht allein durch die Waldeigentümer und die Forstdienste im Rahmen des ordentlichen Rechts und der ordentlichen Budgets zu bewältigen seien. Der Sturm Lothar wurde in der politischen Diskussion als ausserordentliche Lage10, als Katastrophe11 oder Krise12 eingeschätzt. Der Staat, das "politische System", die "Politik" waren gefordert, um die forstlichen Folgen des "Jahrhundertsturms" Lothar zu bewältigen. Ob eine Katastrophe im Sinne der erwähnten Legaldefinitionen oder eine Krise im Sinne der Politikwissenschaften vorlag, kann offen bleiben. Entscheidend ist, dass die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe nie in Frage gestellt wurde.

Was heisst Bewältigung eines Sturmereignisses durch den Staat? Primär geht es um das "Fertigwerden" mit dessen Auswirkungen. Welche Auswirkungen werden von den Staaten als so wichtig angesehen, dass staatliche Massnahmen zu erlassen beziehungsweise zu vollziehen sind? Bevor die ergriffenen staatlichen

9 Angabe gemäss W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg. Der WSL-Bericht ging

noch von 25 Millionen Kubikmetern aus. 10 Vgl. Definition gemäss Art. 2 des Gesetzes über ausserordentliche Lagen vom 11. März 1998 im

Kanton Bern (BGS 521.1): "Ausserordentliche Lagen sind überraschend eintretende Ereignisse, unmittelbar drohende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder soziale Notstände, die mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln und Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden können oder die den Einsatz von Spezialistinnen oder Spezialisten erfordern."

11 Vgl. Definition gemäss § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Massnahmen für den Fall von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen vom 5. März 1972 im Kanton Solothurn (122.151): "Katastrophen sind Ereignisse, durch die die Bevölkerung und ihre Umwelt in einem solchen Ausmass betroffen werden, dass sie nur durch ausserordentliche Schutz- und Rettungsmassnahmen gemeistert werden können." Oder § 1 des Brandenburgischen Katastrophenschutzgesetzes (BbgKatSG) vom 11. Oktober 1996 (GVBl. I 278): "Katastrophen sind Naturereignisse oder durch Mensch oder Technik verursachte Ereignisse, die eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursachen, durch Kräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr und trotz Nachbarschaftshilfe nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern."

12 Der in der Alltagssprache häufig verwendete Begriff der Krise "[dient] in den Geschichts- und Sozialwissenschaften (...) zur Kennzeichnung von historisch signifikanten Konflikten und Wendepunkten in sozialen Ordnungen. Das wesentliche Merkmal einer Krise liegt in der Radikalität der sich bietenden Alternativen." (Nohlen 1998: 339). Krisen sind "offene (...) politische Situationen. Die Entwicklung kann immer in mehrere Richtungen verlaufen." (Zimmermann 1987: 253) "Krisenhafte Situationen drängen zu Entscheidungen, effektivem Handeln und gegebenenfalls zum Einsatz neuartiger Problemlösungstechniken." (Hillmann 1994: 455).

Staatliche Eingriffe unbestritten

Fertigwerden mit den relevanten Auswirkungen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 3

Strategien und Massnahmen zur Bewältigung analysiert werden können, ist es unabdingbar, die im Bewältigungsprozess als relevant erachteten Auswirkungen zu erkennen. Die Auswirkungen wurden in der öffentlichen Diskussion vor allem in Kubikmetern (Menge Sturmholz) und in Hektaren (Flächen- und Streuschäden) gemessen. Kubikmeter und Hektaren korrelieren jedoch nur teilweise mit den Funktionen, die vom Wald erfüllt werden sollen und an denen ein öffentliches Inter-esse besteht, das eine staatliche Intervention ermöglicht. Aufgeführt sind im Folgenden diejenigen Auswirkungen, die in den politischen Diskussionen im Rahmen des Sturmbewältigungsprozesses eine Rolle gespielt haben:

- Frische geworfene Fichten sind ideales Brutmaterial für den forstwirtschaftlich bedeutendsten Borkenkäfer, den Buchdrucker. Je grösser der Fichtenanteil in den geworfenen und in den angrenzenden Beständen, desto höher die Gefahr, dass Borkenkäfer auch noch stehende Bestände befallen.

- Geworfene Bäume in einem Bachtobel können zu Verklausungen, zu eigentlichen Bachsperren, führen und so ein erhebliches Gefährdungspotential begründen. Wenn das verklemmte Holz bei einem Hochwasserereignis freigerissen wird, können Überschwemmungen und Zerstörungen durch mitgerissenes Holz die Folge sein.

- Lothar hat grosse Verjüngungsflächen geschaffen. Bei der Wiederbewaldung dieser Flächen sind insbesondere Ansamung und Jungwuchs anfällig auf Wildverbiss. Die Auswirkungen von Lothar zeigen sich im zusätzlichen Äsungsangebot für das Wild.

- Nach Sturmschäden kommen grosse Mengen Holz auf den Markt. Je mehr Holz auf den Markt gebracht wird, desto tiefer fallen die Preise und desto tiefer werden die Einnahmen der Forstbetriebe. Das Risiko einer massiven - und wie in der politischen Diskussion immer wieder betont: volkswirtschaftlich schädlichen - Störung des Holzmarktes steigt. Entscheidend für den Holzpreis nach Sturmereignissen ist nicht die gesamte Menge des geworfenen Holzes, sondern die Menge des auf den Markt gebrachten Holzes.

- Lothar bringt die Planung der Forstbetriebe nicht nur kurzfristig, durch geringere Einnahmen beim Holzverkauf, sondern auch längerfristig durcheinander. Insbesondere fallen grosse Verjüngungsflächen an, die in den nächsten Jahren Kosten für die Wiederbegründung und die Pflege der Bestände verursachen.

- Wird ein Waldbestand auf einer mehr oder weniger ebenen Fläche flächenhaft geworfen, sind kaum Naturgefahren (Rutschungen, Verklausungen, Lawinenniedergänge) zu befürchten. Dagegen ist nicht auszuschliessen, dass Erholungssuchende ihren täglichen Spaziergang durch das veränderte Waldbild weniger geniessen als vorher, andere vielleicht sogar mehr. Das Landschaftsbild wird verändert. Welches die relevanten Auswirkungen sind und wie diese gemessen werden können, ist eine schwierige Frage.

- Nach Sturmschäden im Wald wird aufgeräumt. Das Aufrüsten von Sturmholz ist eine gefährliche Tätigkeit, das Risiko von Unfällen mit schweren Folgen ist beträchtlich.

Borkenkäfervermehrung

Schäden durch Verklausungen

Wildverbiss

Preiseinbruch auf dem Holzmarkt

Langfristige Verluste für die Waldwirtschaft

Beeinträchtigung der Erholungsfunktion

Unfallrisiko, Arbeitssicherheit

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 4

Wie die Beispiele - die Liste liesse sich durchaus noch verlängern - deutlich machen, sind die Auswirkungen von "Lothar" differenziert zu messen. Die in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich beschlossenen Programme knüpfen, wie zu zeigen sein wird, nicht an den gleichen Auswirkungen an.

1.2 Untersuchungsobjekt

Die vorliegende Arbeit analysiert und vergleicht die "Bewältigung" der forstlichen Auswirkungen der Dezemberstürme in Baden-Württemberg, Frankreich und in der Schweiz. Untersucht werden die politischen Prozesse sowie die beschlossenen Massnahmen. Die Untersuchung setzt unmittelbar nach den Stürmen am 26. Dezember 1999 und endet ein gutes Jahr später, am 31. Dezember 2000.13 Der Untersuchungszeitraum konzentriert sich also auf die Phase der Programmformulierung, zumal die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen und damit die eigentliche Bewältigung der forstlichen Folgen des Sturmes Lothar im Zeitpunkt des Abschluss dieses Projektes (März 2002) teilweise noch im Gange sind. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die untersuchten Ebenen dieser Studie. In der Schweiz beschränkt sich die Prozessanalyse auf den Bund, bei den Massnahmen werden – zwecks besserer Vergleichbarkeit – auch die kantonalen Beiträge an die Bundesmassnahmen miteinbezogen. In Deutschland werden die Prozesse auf Landes- und Bundesebene untersucht. Sämtliche Massnahmen (Land, Bund und EU) werden berücksichtigt. In Frankreich wird der Prozess auf der Zentralstaatebene analysiert. Bei den Massnahmen wird das Blickfeld erweitert: Neben den Massnahmen des Zentralstaates werden auch die Beiträge der EU und teilweise auch der Regionen und Departemente einbezogen.

Prozessanalyse (Schweiz/Deutschland/Frankreich)

Schweiz Deutschland Frankreich

-/EU/EU Bund/Bund/Zentralstaat Kantone/Bundesländer/ Regionen, Dep. Gemeinden/Gemeinden/Gemeinden

Tabelle 3 Prozessanalyse: Untersuchte Ebenen

13 In Frankreich wurde noch eine im Januar 2001 beschlossene Massnahme berücksichtigt.

Untersuchungsobjekt, Untersuchungszeitraum

Untersuchte Ebenen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 5

Programmanalyse (Schweiz/Deutschland/Frankreich)

Schweiz Deutschland Frankreich

-/EU/EU Bund/Bund/Zentralstaat Kantone/Bundesländer/ Regionen, Dep. Gemeinden/Gemeinden/Gemeinden

Tabelle 4 Programmanalyse: Untersuchte Ebenen

Legende Eingehend untersuchte Ebene Teilweise untersuchte Ebene Nicht untersuchte Ebene

1.3 Forschungsfragen und Vorgehen

1.3.1 Forschungsfragen

Die Prozessanalyse ist deskriptiv vergleichend angelegt. Es interessiert insbesondere, wann und auf welche Weise die staatlichen Stellen reagiert haben, welche staatlichen Organe Entscheidungsträger waren und welche Akteure Einfluss auf den Entscheidungsprozess ausüben konnten. Die Resultate der einzelnen Länder werden miteinander verglichen und analysiert. Es geht darum, die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ein Sturm politisch "bewältigt" werden kann. Vergleichskriterien sind:

- Zentrale Akteure und Netzwerke

- Unterschiedliche Konzepte von Sturmbewältigungsstrategien

- Zeitliche Dimension: Wann lag der erste rechtskräftige Entscheid vor? Wann wurden die letzten Massnahmen zur Bewältigung der forstlichen Lothar-Folgen beschlossen?

- Institutionelle Dimension: Wurden Krisenstäbe eingesetzt? Wer setzte einen Krisenstab ein? Wer fällte den ersten rechtskräftigen Entscheid? In welchen Verfahren wurden die Massnahmen beschlossen?

- Welche Ebenen hatten welche Funktion

Nach der Prozessanalyse werden die einzelnen Massnahmenpakete herausgearbeitet, analysiert und verglichen. Dabei stehen die folgenden Fragen im Vordergrund:

- Welche Massnahmen wurden beschlossen?

- In welchem Erlass/Entscheid wurden die Massnahmen beschlossen?

- Auf welchen Instrumententypen basieren die beschlossenen Massnahmen?

- An welche Zielgruppen richten sich die Massnahmen?

- Sind die Massnahmen neu oder handelt es sich um bestehende Massnahmen?

Prozessanalyse

Programmanalyse

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 6

- Wie wurden die Massnahmen begründet? Welche Ziele sollen mit den Massnahmen erreicht werden?

Die Arbeit beschränkt sich auf die Entscheidungsprozesse und die Programme in den aufgeführten staatlichen Ebenen der drei Länder. Die Politikimplementation ist nicht Teil dieser Untersuchung. Welche Massnahmen Waldeigentümer oder Dritte ergriffen haben, wird ebenfalls nicht betrachtet. Ausserdem geht es in dieser Arbeit nicht um die Bewältigung der dringendsten Probleme unmittelbar nach dem Sturm (Hilfeleistung an Lothar-Verletzte, Bergung von Toten, Räumen der Verkehrswege, Wiederinstandstellung der Infrastruktur).

1.3.2 Vorgehensweise

Die gewählte Untersuchungsanordnung wird als vergleichende Fallstudie bezeichnet. Die politischen Prozesse und Programme der drei betroffenen Länder werden beschrieben, analysiert und anschliessend miteinander verglichen. Es wurde die Technik der deduktiven Inhaltsanalyse (skalierende und inhaltliche Strukturierung nach Mayring) angewandt14 Die gewonnenen Informationen beruhen in erster Linie auf Dokumenten der Verwaltungen, rechtlichen Erlassen, Protokollen, Pressemitteilungen von Verbänden sowie Zeitschriften- und Zeitungsartikeln.15 Die in der Inhaltsanalyse gewonnenen Erkenntnisse wurden mit Aussagen von Experten bzw. Expertinnen der Verwaltung und von Verbänden sowie Parlamentarier/innen ergänzt.

Im Gegensatz zu anderen Formen des Interviews steht beim Experteninterview nicht die Gesamtperson im Mittelpunkt des Interesses, sondern die Person mit ihren Orientierungen und Einstellungen im Kontext des individuellen oder kollektiven Lebenszusammenhangs.16 Der Status des Experten bzw. der Expertin ist demnach relational zu verstehen. Die für diese Studie durchgeführten Expert/inneninterviews "werden explorativ-felderschliessend eingesetzt, wo sie zusätzliche Informationen wie Hintergrundwissen und Augenzeugenberichte liefern, und zur Illustrierung und Kommentierung der Aussagen der Forscherin zum Untersuchungsgegenstand dienen”.17 Um eine hohe Validität der Expert/inneninterviews zu gewährleisten, wurde das Vorgehen sowie die Auswahl der Expert/innen dokumentiert.18

Das leitende Interesse, Experten zu interviewen, welche in den Prozess eingebunden waren, bestand erstens darin, zu erfahren, ob der anhand der Dokumentenanalyse aufgezeichnete Prozess vollständig sei. Daneben galt es, Stellungnahmen der Experten aus verschiedenen Kreisen zum Prozess wie auch zum Programm zu erhalten. Für die Auswahl der Personen war die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Interessenvertretern massgebend. So wurden Gespräche mit Waldbesitzervertretern, der Verwaltung, Umweltschutzorganisationen sowie Parlamentarier/innen unterschiedlicher Parteizugehörigkeit geführt. Die Interviews fanden entweder telefonisch oder persönlich statt und dauerten zwischen 30 und

14 Mayring 1993: 54ff. 15 Liste der Dokumente im Anhang. 16 Meuser und Nagel 1991: 442. 17 Meuser und Nagel 1991: 445. 18 Vgl. auch Schmid 1995: 312.

Abgrenzungen

Vergleichende Fallstudie

Experteninterviews

Auswahl der Experten und Expertinnen und Durchführung der Interviews

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 7

120 Minuten. Die Interviews sind mitgeschrieben worden. Die Liste der Experten ist im Anhang zu finden.

Die theoretische Unterlegung dieser Arbeit bildet die Policy-Analyse, welche zur Aufgabe hat, die Ursachen und Folgen der Tätigkeit staatlicher Organe zu beschreiben und erklären. Dabei werden die Einflüsse der Rahmenbedingungen (politisches System und Institutionen, bekannte Forstpolitik, etc.) bewertet und die Auswirkungen institutioneller Arrangements und politischer Prozesse untersucht.19

1.3.3 Theoretische Ansätze

Die theoretische Unterlegung dieser Arbeit bildet die Policy-Analyse, welche zur Aufgabe hat, die Ursachen und Folgen der Tätigkeit von staatlichen Organen zu beschreiben und erklären.20 Dabei wird der Einfluss der Rahmenbedingungen bewertet und die Auswirkungen institutioneller Arrangements und politischer Prozesse untersucht.21 In der Prozessanalyse wird ebenfalls auf Policy-Netzwerke sowie auf institutionelle Theorien verwiesen, auf die nachfolgend kurz eingegangen wird. Vertreter des Institutionalismus sind der Ansicht, dass Institutionen die Verteilung der Ressourcen beeinflussen. Diese wirken auf die Macht der Akteure, welche wiederum einen Einfluss auf die politischen Institutionen ausüben. Politische Outcomes werden somit auf der Basis der Organisiertheit der Strukturen und kollektiven Verhaltensregeln zu erklären versucht.22

Der Begriff der Institution ist im Neoinstitutionalismus weiter gefasst worden und schliesst neben physischen Organisationen auch gesellschaftliche Verhaltensnormen, ökonomische und politische Strukturen sowie Umweltbedingungen ein.23 Vertreter des Neoinstitutionalismus verstehen unter Institutionen Regelsets, welche die Beziehungen zwischen Individuen strukturieren, indem sie die Bandbreite an Reaktionsweisen festlegen und damit deren Handlungsspielraum nicht nur beschränken, sondern auch Handeln ermöglichen.24 In unserer Arbeit werden wir diesen Ansatz beispielsweise bei der Frage antreffen, ob die Einberufung eines Krisen- bzw. Führungsstabs eine Auswirkung auf den Verlauf der Prozesse gehabt hatte.

Policy-Netzwerke sind mehr oder weniger stabile Abbildungen von sozialen Beziehungen zwischen von einander abhängigen Akteuren, die sich um Politikprobleme als auch um Politikprogramme bilden. Sie zeichnen sich insbesondere durch die drei folgenden Charakteristika aus: 25

19 Klevenhörster 1997: 341 sowie Howlett und Ramesh 1995: 55. 20 KEVENHÖRSTER 1997 : 342. 21 KEVENHÖRSTER 1997: 341 sowie Howlett und Ramesh 1995: 55. 22 Vgl. March und Olson 1984 : 735. 23 Ostrom grenzt ihren Institutionalismus-Begriff stärker ein und meint damit Regeln, Normen und

Strategien. Ostrom 1999: 37. 24 Vgl. dazu auch den Rational Choice Institutionalismus bei Braun, Dietmar (1999). Theorien

rationalen Handelns in der Politikwissenschaft. Opladen: Leske + Budrich, 235ff sowie Czada 1995 : 211.

25 Klijn 1997: 30.

Policy-Analyse

Policy-Analyse

Institutionalismus

Netzwerke

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 8

- Netzwerke bestehen aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit der Interessenvertreter,

- Netzwerke bestehen aus verschiedenen Akteuren, die je ihre eigenen Ziele verfolgen,

- Netzwerke bestehen aus mehr oder weniger beständigen Beziehungen zwischen den Akteuren.

Diese gegenseitige Abhängigkeit ist bezüglich der Bildung der Netzwerke von grosser Bedeutung, weil die Akteure zusätzliche Ressourcen brauchen, um ihre eigenen Ziele durchzusetzen.26 Strategische Interaktion innerhalb des Netzwerks wird von grosser Wichtigkeit, da Zielsetzungen wie auch Resultate im Laufe der Prozesse ändern können. Die Rolle der Akteure innerhalb des Netzwerks sind unterschiedlich verteilt, so gibt es solche, die eine zentrale Funktion einnehmen. Sie haben bessere Informationen, haben die Möglichkeit, andere Akteure zu aktivieren sowie Ressourcen zu mobilisieren. Beziehungen innerhalb von Netzwerken können, wenn sie von beständiger Natur sind, "institutionalisiert" werden. So werden gemeinsame Regeln bezüglich des Verhaltens und der Ressourcenverteilung aufgestellt, welche die strategischen Optionen innerhalb des Netzwerks beeinflussen.27

In der Programmanalyse interessiert, welche Ziele die drei betroffenen Staaten mit ihren Programmen verfolgten und mit welchen Steuerungsinstrumenten sie diese umsetzten. Die Zuweisung der einzelnen Massnahmen zu einer Instrumentenkategorie soll Auskunft über die Art staatlichen Handelns Auskunft geben und zudem die Daten vergleichbar machen.

Die gewählte Typologie besteht aus einer Kombination von politikwissenschaftlichen und juristischen Ansätzen. Die beschlossenen Massnahmen werden folgenden sechs Idealtypen staatlicher Steuerungsinstrumente zugeordnet:28 - Regulative Instrumente (generelle Gebote und Verbote, Gebote und Verbote

mit Genehmigungsvorbehalten, Auflagen und Bedingungen, Sanktionen),

- finanzielle Anreize (finanzielle Beiträge oder Erleichterungen, Vergabe von Zertifikaten, Lenkungsabgaben und -steuern, Schaffung künstlicher Märkte, Verursacherprinzip, Haftpflichtregeln),

- staatliche Angebote (Infrastrukturanlagen, staatliche Güter- und Dienstleistungen, staatliche Leistungserstellung),

- persuasive Instrumente (Information, Überzeugung, Vorbild, Appelle, Belohnung, Erziehung, Ausbildung, Forschung),

- Verfahren (Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen) sowie

- Organisation (Verwaltungsstrukturen und -ressourcen).

26 Klijn 1997: 31f. 27 Klijn 1997: 33. 28 Zimmermann 1994: 241 ff.

Instrumententypologie

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 9

1.3.4 Abgrenzungen

Die Arbeit beschränkt sich auf die Entscheidungsprozesse und die Programme in den aufgeführten staatlichen Ebenen der drei Länder. Die Politikimplementation ist nicht Teil dieser Untersuchung. Welche Massnahmen Waldeigentümer oder Dritte ergriffen haben, wird ebenfalls nicht betrachtet. Ausserdem geht es in dieser Arbeit nicht um die Bewältigung der dringendsten Probleme unmittelbar nach dem Sturm (Hilfeleistung an Lothar-Verletzte, Bergung von Toten, Räumen der Verkehrswege, Wiederinstandstellung der Infrastruktur).

1.4 Synthesebericht und Gesamtbericht

Neben diesem Gesamtbericht ist in den BUWAL-Materialien unter dem gleichen Titel ein Synthesebericht, d.h. eine Kurzfassung des vorliegenden Gesamtberichts, erschienen (Hänsli, C.; Keel, A.; Kissling-Näf, I. und Zimmermann, W.; 2002: Sturmschäden im Wald, 1999: Eine vergleichende Analyse der politischen Prozesse und der staatlichen Massnahmen nach "Lothar" und "Martin" in der Schweiz, Deutschland und Frankreich – Synthesebericht. Umwelt-Materialien Nr. 159. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. 93 S.).

Abgrenzungen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 10

2. Die untersuchten Staaten

2.1 Die politischen Systeme

Die staatlichen Entscheidungsprozesse werden von den politischen Systemen bestimmt. Im Folgenden wird deshalb einerseits auf das Regierungssystem und andererseits auf die Kompetenzverteilungen zwischen den institutionellen Ebenen (Einheitsstaat versus Bundesstaat) eingegangen.

2.1.1 Das politische System der Schweiz

Die Schweiz stellt in Bezug auf ihr politisches System eine Ausnahme dar und wird oft auch als Sonderfall bezeichnet.29 Sie ist ein Mischsystem aus föderativen, direkt-demokratischen und repräsentativ-parlamentarischen Elementen. Ferner weist sie eine Konkordanz- und nicht eine Konkurrenzdemokratie auf, das heisst, dass politische Entscheidungen normalerweise durch das Verhandeln eines Kompromisses geprägt sind. Konkordanz kann als Produkt und Folge der direkten Demokratie angesehen werden.30 Ein Staatsoberhaupt fehlt, an der Spitze der Schweiz steht eine Kollegialregierung, der Bundesrat, mit sieben Mitgliedern.31 Er wird von der Vereinigten Bundesversammlung auf vier Jahre gewählt und kann nicht abgewählt werden.32

Der föderalistische Staatsaufbau stellt einer der wichtigsten Strukturelemente dar. Der gewaltenteilige Aufbau auf allen drei Ebenen (Nationalstaat, Kantone, Gemeinden) ermöglicht eine konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Wenn neue Aufgaben auftauchen, werden sie erst von den Gemeinden übernommen und gelangen an die nächst höhere Ebene, wenn die Gemeinde mit der Aufgabenerfüllung überfordert ist.33 Während früher die Aufgabenteilung der Ebenen relativ klar verteilt war, besteht heute eine weitgehende Aufgabenverflechtung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern. Gemeinsam bilden sie die Vereinigte Bundesversammlung. Der Nationalrat34 ist eine Volksvertretung, während der kleinere Rat, der Ständerat35, eine Ständevertretung darstellt. Die beiden Kammern sind - bis auf wenige Ausnahmen - gleichberechtigt. Da sich das Parlament nicht um eine Machterhaltung der Regierung sorgen muss, hat es eine starke Stellung inne.36

Politische Entscheidungsprozesse sowie die daraus resultierenden Ergebnisse sind von Kompromissen geprägt. Die Gesetzgebungsprozesse ziehen sich aufgrund dieses Verfahrens in die Länge. Die beteiligten Parteien werden fast zu

29 Linder 1999: 455. 30 Lehner und Widmaier 1995: 113. 31 Linder 1999: 455. 32 In der Schweiz existiert weder das Misstrauensvotum noch die Vertrauensfrage. 33 Linder 1999: 458. 34 200 Mitglieder, den Kantonen prozentual nach der Bevölkerungszahl zugeteilt. 35 46 Mitglieder, je zwei für jeden der 20 Vollkantone und je 1 für die 6 Halbkantone. 36 Linder 1999: 462.

Mischsystem

Föderalismus, Vollzugsföderalismus

Parlament

Kompromiss als Maxime

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 11

einem Kompromiss gezwungen, denn neben den Verfassungsvorlagen unterstehen auch die meisten Gesetzesvorlagen dem Referendum. Die positive Seite dieses Aushandlungsprozesses besteht darin, dass viele Interessen integriert werden können und eine hohe Bereitschaft der betroffenen Gruppen besteht, am Vollzug mitzuwirken.37

2.1.2 Das politische System Deutschlands

2.1.2.1 Bundesebene

Deutschland ist ein föderaler Verfassungsstaat mit einem parlamentarischen Regierungssystem. Die zentrale Rolle des Parlaments wird durch die Wahl und mögliche Abwahl des Bundeskanzlers unterstrichen. Der indirekt gewählte Bundespräsident hat weitgehend repräsentative Aufgaben inne.38 Im Vergleich zu anderen parlamentarischen Regierungssystemen schränkt die Verfassung eine Auflösung des Parlaments ein und auf direktdemokratische Verfahren wurde auf Bundesebene weitgehend verzichtet.39 Der Entscheidungsprozess wird durch die föderative Struktur und die spezifische Rolle des Bundesrates geprägt. Die Gesetzgebungskompetenzen liegen vornehmlich beim Bund, während die Länder und Kommunen vornehmlich für deren Ausführung zuständig sind.40

Das Parlament besteht aus dem Bundestag mit 598 Mitgliedern, welche direkt vom Volk gewählt werden sowie dem Bundesrat, deren Mitglieder von den einzelnen Landesregierungen bestimmt werden (zwischen drei und sechs Mitglieder pro Land). Im Bundestag liegt der Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit bei den derzeit 23 ständigen Ausschüssen (15 bis 42 Mitgliedern), deren Beschlussempfehlungen an das Plenum faktisch oft Entscheidungscharakter haben.41 Laut Steffani sind die Fraktionen die wichtigsten Entscheidungsgremien des parlamentarischen Willensbildungsprozesses in Deutschland.42 Sie selektionieren vor und kontrollieren die Gesetzesarbeit in den Kommissionen und im Plenum. Den Fraktionen der Opposition kommt die Rolle zu, den Widerstand gegen den Mehrheitswillen inhaltlich zu definieren und zu organisieren sowie legislatorische Kompromisse auszuhandeln.43

Anfragen und Anträge dienen den Bundestagsabgeordneten als Kontroll- und Informationsinstrumente. Kleine Anfragen, die nur schriftlich beantwortet werden, bezwecken, in wenigen Wochen Anwort auf Informationsfragen zu erhalten und die Regierung zu Stellungnahmen herauszufordern.44 Selbständige Anträge befassen sich überwiegend mit politischen Sachfragen und sind vielfältig einsetzbar, weil es keine inhaltliche Beschränkungen gibt.45 Nur ein kleiner Teil der Anträge führt zu

37 Vgl. dazu Linder 1999: 471. 38 Ismayr 1999: 416. 39 Ismayr 1999: 417. 40 Ismayr 1999: 417. 41 Ismayr 1999: 420. 42 Steffani 1988: 273. 43 Lüthi 1993: 29. 44 Ismayr 2000: 340. 45 Ismayr 2000: 403.

Parlamentarisches Regierungssystem, Föderalismus

Parlament

Parlamentarische Instrumente

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 12

einem politisch verpflichtenden Parlamentsbeschluss.46. Die Anträge der Opposition stellen ein unverzichtbares Mittel öffentlichkeitswirksamer Kontrolle und Einflussnahme dar. Es dient zum Aufzeigen von Defiziten der Problembewältigung und soll die Öffentlichkeit mit eigenen, alternativen Ziel- und Handlungskonzepten vertraut machen. Anträge der Regierungsfraktionen hingegen haben oft die taktische Funktion, Vorstösse aus dem Lager der Opposition "abzufangen" und gegenüber der Öffentlichkeit gleichwohl das Gesicht zu wahren. Rechtlich sind solche Beschlüsse für Regierung und Verwaltung nach herrschender Meinung der Staatsrechtslehre nicht bindend, aber es kann von einer politischen Verpflichtung ausgegangen werden.47

Der Bundestagsabgeordnete wird im Wahlkreis mehr noch als im Parlament mit unterschiedlichen Rollenerwartungen konfrontiert. So wird von ihm erwartet, dass er die regionalen Interessen und die Belange einzelner Bürger in Berlin vertritt . In vielen Fragen ziehen die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises "an einem Strang", besonders wenn es (in Konkurrenz mit anderen Regionen) um die Ausstattung mit Ressourcen geht.48

Im Jahre 1998 wurde Gerhard Schröder neu zum Bundeskanzler gewählt. Seine Regierung besteht aus einer rot-grünen Koalition und löste die langjährige CDU/CSU-Regierung unter Helmut Kohl ab.

2.1.2.2 Baden-Württemberg49

Mit seinen gut 10,5 Millionen Einwohnern ist Baden-Württemberg das drittgrösste der 16 deutschen Bundesländer. Baden-Württemberg ist aufgeteilt in 35 Landkreise und neun Stadtkreise. Es gibt insgesamt 1'111 Gemeinden, darunter 81 Grosse Kreisstädte. Die Kommunen bilden die dritte politisch-administrative Eben Deutschlands. Sie führen ca. 80 % aller Bundes- und Landesgesetze aus und tätigen etwa zwei Drittel aller staatlichen Interventionen. Der Landtag wählte im Januar 1991 den damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Erwin Teufel zum Ministerpräsidenten. Von 1992 bis 1996 regierte er mit einer Grossen Koalition aus CDU und SPD, seit 1996 mit der FDP/DVP als Koalitionspartner. Der Landtag, das Einkammerparlament des Landes Baden-Württemberg wird auf fünf Jahre gewählt. In der Legislatur 1996 bis 2001 waren insgesamt 155 Landtagsmitglieder im Parlament vertreten. Ein wesentliches Merkmal ist die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung. Dies zeigt sich in der Kompetenz des Parlaments, den Ministerpräsidenten zu wählen und ihn allenfalls auch abzuwählen. Mit dem konstruktiven Misstrauensvotum folgt die Landesverfassung dem Vorbild des Grundgesetzes. Damit soll verhindert werden, dass eine regierungslose Zeit entsteht, in der kein Ministerpräsident die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiss.

Eine wichtige Funktion des Landtags - neben der Gesetzgebung - ist die Kontrolle der Regierung. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Jeder Abgeordnete kann in

46 In den Jahren 1994-1998 wurden 1165 Anträge eingereicht, von denen 85 % abgelehnt wurden. 47 Ismayr 2000: 402-406. 48 Ismayr 2000: 87f. 49 Informationen über das Land Baden-Württemberg und dessen politisches System: www.baden-

wuerttemberg.de sowie www.landtag-bw.de.

Regionalinteressen

Überblick, politische Verhältnisse

Landtag

Parlamentarische Instrumente

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 13

der Fragestunde sogenannte Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Diese werden von der Regierung vor dem Plenum kurz beantwortet. Die sogenannten Kleinen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Mit einem Antrag, der von mindestens fünf Abgeordneten oder einer Fraktion eingereicht wird, soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion - auch kurzfristig - eine Aktuelle Debatte stattfinden.

2.1.3 Das politische System Frankreichs50

Das Regierungssystem Frankreichs bezeichnet man als Mischform von parlamentarischem und präsidialem System. Dieses sieht einen starken, vom Volk gewählten Präsidenten vor und eine sowohl vom Präsidenten wie auch vom Parlament abhängige Regierung. Der Premierminister stellt dabei das Scharnier zwischen Präsident und Parlament dar.

Das Parlament ist in zwei Kammern aufgeteilt (Senat und Nationalversammlung). Die Aufgabe des Parlaments besteht darin, Gesetze zu erlassen, die Regierung (inkl. Verwaltung) zu kontrollieren sowie für den Senat, die Gebietskörperschaften (von der Gemeinde bis zur Region) zu repräsentieren. Die Einflussmöglichkeiten sind im Vergleich zu anderen Parlamenten eingeschränkt: einerseits durch die Festschreibung der Anzahl der Ausschüsse (sechs mit bis zu 145 Mitgliedern) in der Verfassung und andererseits durch die Einschränkung der Kostenneutralität von Gesetzesvorschlägen seitens des Parlaments. Man spricht auch von einem parlementarisme rationalisé51. Die Machtbefugnisse des Parlaments werden durch die Festlegung von genau bestimmten Bereichen bei der Gesetzgebungsfunktion eingeschränkt. Bedingt durch die "schwache" Position des Parlaments versuchen die Interessengruppen ihren Einfluss meist auf der Regierungs- bzw. Verwaltungsebene und weniger auf Parlamentsebene geltend zu machen.

Gesetzesvorschläge52 werden sowohl in der Nationalversammlung als auch im Senat beraten. Solange die beiden Räte sich über eine Vorlage nicht einig sind, geht die Vorlage jeweils an den anderen Rat. Das wird als navette bezeichnet. Kann keine Übereinstimmung gefunden werden, wird eine Kommission einberufen, welche sowohl von Senats- als auch von Nationalversammlungsmitgliedern zusammengesetzt ist. Kommt diese zu einem Entschluss, geht dieser an den Verfassungsrat. Kann sich auch diese Kommission nicht einigen, kann die Regierung bestimmen, dass die Nationalversammlung den Entscheid treffen soll.

Im Gegensatz zu den Abgeordneten, welche direkt vom Volk gewählt wird, werden die Senatoren von einem Wahlpersonengremium aus ihrem Departement für neun Jahre gewählt. Die Verankerung der nationalen Parlamentarier in den Gemeinderegierungen ist stark: so sind drei von vier Abgeordnete in der

50 Diese Einführung beruht weitgehend auf dem Aufsatz von Kempf 1999 sowie auf Informationen

auf den Internetseiten des Senats und der Nationalversammlung, vgl. www.senat.fr sowie www.assemblee-nat.fr

51 Lüthi 1995: 18. 52 Zur Normenhierarchie: 1. Lois constitutionelles 2. Traités et accord internationaux introduits dans

le droit français 3. Lois / textes à valeur législative (lois organiques, lois référendaires, ordonnan-ces, Entscheidungen in Anwendung von Art. 16 Const.) 4. Règlements (décrets des Ministerra-tes, décrets simples des Premierministers, arrêtés réglementaires der Minister, der Präfekte oder Bürgermeister) vgl. Pactet 1999: 591ff.

Starker Präsident, vom Parlament abhängige Regierung

Parlament

Gesetzgebungsverfahren

Abgeordnetenhaus und Senat

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 14

Nationalversammlung zugleich Gemeinderäte, während die Hälfte der Abgeordneten zugleich Bürgermeister sind.53 "Die Gemeinden schicken "ihre" Gemeinderätin in die Nationalversammlung nach Paris, damit diese sich dort um das Wohl der Gemeinde bemühe, indem sie diese zum Beispiel an nationalen Projekten teilhaben lässt, sich um Subventionen bemüht usw."54 Häufig würde den Abgeordneten eine nationale Verankerung fehlen, weil sie in erster Linie damit beschäftigt sind, sich bei der Regierung für ihren Wahlkreis einzusetzen.55 Das wichtige Kontrollinstrument des Parlaments stellen die mündlichen Anfragen mit und ohne Debatte, die schriftlichen Fragen und Anfragen an die Regierung dar. Zweimal während einer Sitzungswoche können Regierungsmehrheit und Opposition zu gleichen Teilen beinahe zwei Stunden lang allen Regierungsmitgliedern Fragen (Anfragen an die Regierung) mit Aktualitätswert stellen.

Die Grundstruktur der französischen Verwaltungsorganisation ist in 96 Departemente und 36‘383 Gemeinden sowie seit 1982 in 22 Regionen aufgeteilt. Obwohl Frankreich das typische Beispiel eines zentralistischen Staates darstellt, hat Paris im Laufe der Zeit einige Kompetenzen an die Regionen und Departemente abgegeben. Auf departementaler Ebene besteht die Exekutive aus dem Conseil Général, wobei der Präsident das Exekutivorgan darstellt mit den Befugnissen, die früher dem Präfekten zustanden.56 Dieser ist heute vor allem für die Kontrolle, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie für die Einhaltung der Gesetze zuständig. Die Regionalratspräsident hingegen ist der Chef des Verwaltungspersonals und seine Befugnisse bestehen hauptsächlich darin, Beschlüsse des Regionalrates vorzubereiten und durchzuführen.

Seit 1997 gibt es wieder eine Cohabitation-Regierung. Präsident J. Chirac gehört dem RPR an, während Premierminister L. Jospin der PS angehört und die Regierungskoalition von PS, MRG, PCF sowie weiteren linken Parteien leitet.

2.2 Einführung in das Forstwesen der drei Länder

2.2.1 Das Forstwesen in der Schweiz57

Die Waldfläche der Schweiz beträgt gut 1.2 Millionen ha, das heisst 30% der Landesfläche ist bewaldet. Rund 40% der Schweizer Wälder stocken an Flächen, die steiler als 40% sind, die Hälfte auf Standorten über 1000 M.ü.M. Ein beträchtlicher Teil des Waldes erfüllt Schutzfunktionen.

73% des Waldes ist im öffentlichen Eigentum und 27% im Privateigentum. Der Privatwald ist auf über 300'000 Eigentümer mit einer Durchschnittsfläche von ungefähr einer Hektare verteilt. Mit 68% der Gesamtwaldfläche sind die 53 Lüthi 1993: 26. 54 Lüthi 1993: 26. 55 Lüthi 1993: 26. 56 Der Präfekt ist der Beauftragte des Staates und musste früher um die Erlaubnis zur Durchführung

von Gemeinderatsbeschlüssen gebeten werden. 57 Dieses Kapitel stützt sich - soweit keine anderen Quellen erwähnt werden - auf den Beitrag von

Schmithüsen und Zimmermann (1999) im Sammelband von Pelkonen et al. (Hrsg.): Forestry in Changing Societies in Europe. Part II: Country Reports. Joensuu: University Press, 415-441.

Verwaltungsorganisation

Cohabitation-Regierung

Flächen, Waldfunktionen

Eigentumsverteilung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 15

Gemeinden die bedeutendsten Waldeigentümer, wobei allerdings mehr als die Hälfte der kommunalen Waldeigentümer nicht politische Gemeinden (Einwohnergemeinden oder gemischte Gemeinden) sind, sondern Bürgergemeinden und kommunale Korporationen ohne Steuerhoheit. Die folgende Übersicht enthält die wichtigsten Daten zur Waldeigentumsverteilung:58

Besitzer Waldanteil in % Bemerkungen Bund 1 % 106 Betriebe mit einer Gesamtfläche von 9'000 ha Kantone 5 % 143 Betriebe mit einer Gesamtfläche von 56'000 ha Gemeinden 68 % 1'048 Bürgergemeinden mit einer Waldfläche von 370'000

ha, 1'417 politische Gemeinden mit einer Waldfläche von 350'000 und 446 Korporationen mit einer Fläche von 90'000 ha

Private 27 % 246'539 Besitzer mit einer Gesamtfläche von 328'000 ha

Tabelle 5: Übersicht über die Waldeigentumsverhältnisse in der Schweiz

Die staatliche Forstpolitik ist darauf ausgerichtet, den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung zu erhalten, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen, dafür zu sorgen, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann sowie die Waldwirtschaft zu fördern und zu erhalten (Art. 1 Waldgesetz). Um diese Ziele zu erreichen, setzt der Staat vor allem regulative und finanzielle Instrumente ein. Die wirtschaftliche Lage der Forstbetriebe, in der knapp 10'000 Personen beschäftigt sind, ist seit Jahren angespannt. Bund und Kantone leisten pro Jahr Beiträge in der Höhe von rund 200 Millionen € (300 Millionen SFr.) an die Waldwirtschaft, wovon der Bund mit 60% den Hauptanteil trägt. Die öffentlichen Forstbetriebe haben im Jahr 1999 - trotz Subventionen in der Höhe von 29% an den gesamten Einnahmen - 9% der Ausgaben nicht decken können.59

Vollzogen wird diese Politik durch die Eidgenössische Forstdirektion (rund 40 Mitarbeiter) und eine flächendeckende kantonale Forstorganisation. Die wichtigsten nichtstaatlichen forstpolitischen Akteure sind der Waldwirtschaftsverband Schweiz mit seinen kantonalen Sektionen (Vertretung der Waldeigentümerinteressen), die Holzindustrie Schweiz (Vertretung der Interessen der Holzverarbeiter) sowie der WWF und Pro Natura (Vertretung der Naturschutzinteressen).

2.2.2 Das Forstwesen in Baden-Württemberg (Deutschland) 60

29,2 % von Deutschland ist Waldgebiet. Baden-Württemberg gehört dabei mit 1.4 Millionen ha zu den waldreichsten Bundesländern in Deutschland (38% der

58 Bundesamt für Statistik und BUWAL Eidgenössische Forstdirektion 2000: 66-68. 59 Bundesamt für Statistik und BUWAL Eidgenössische Forstdirektion 2000: 22. 60 Diese kurze Einführung beruht auf dem Artikel von Schraml, Ulrich und Georg Winkel (1999):

Germany, in Pelkonen, P. et al. (Hrsg.): Forestry in Changing Societies in Europe. Part II: Country reports. Joensuu: University Press (Silva Network), 115-133 sowie auf Informationen der Internetseiten der Landesforstverwaltung Baden-Württembergs.

Ziele der staatliche Forstpolitik

Wirtschaftliche Situation, Subventionen

Forstpolitische Akteure

Flächen, Eigentumsverteilung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 16

Landesfläche). Der Wald in Baden-Württemberg verteilt sich auf die folgenden Eigentümer:61

Besitzer Waldanteil in % Bemerkungen Bund 1 % Land 24 % Gemeinden 38 % 1'111 Gemeinden, durchschnittlich 500 ha Private 37 % 26'000 Eigentümer. 25 % > 1000 ha, 6 % 200-1000 ha, 69

% < 200 ha

Tabelle 6: Übersicht über die Waldeigentumsverhältnisse in Baden-Württemberg

Gemäss § 1 LWaldG ist der Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten. Seine ordnungsgemässe Bewirtschaftung ist nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und die Waldbesitzer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Im Weiteren soll das LWaldG einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeiführen. Die wirtschaftliche Situation der Forstbetriebe hat sich nach gravierenden Problemen anfangs der neunziger Jahre kontinuierlich verbessert. Die Betriebsergebnisse 1998 waren im Staats- und Privatwald deutlich positiv, und auch der Körperschaftswald wies erstmals seit 1990 ein positives Betriebsergebnis aus.62 Die staatliche forstliche Förderung (ohne Beiträge der EU) für den Privat- und Körperschaftswald lag 1999 bei insgesamt 24 Mio. DM (= 12 Mio. €), wovon das Land 19 Mio. DM (= 9.5 Mio. €) zu tragen hatte. Der Bund beteiligt sich mit 60% an den im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes geförderten Massnahmen (1999: 5 Mio. DM = 2.5 Mio. €). Gegenüber den frühen neunziger Jahren, die von der Vivian-/Wiebke-Bewältigung geprägt waren, haben sich die forstlichen Förderungsgelder mehr als halbiert.63

61 Die Verteilungen in D: Staat: 34 %, Gemeinden: 20 %, Private: 46 %. 62 Landesforstverwaltung Baden-Würrtemberg (2000): 71. 63 Landesforstverwaltung Baden-Würrtemberg (2000): 67.

Ziele der staatlichen Forstpolitik

Wirtschaftliche Situation, Subventionen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 17

Abbildung 1 Forstliche Förderung Baden-Württemberg (1990-2001)

Die oberste Forstbehörde, die Landesforstverwaltung, ist beim Ministerium Ländlicher Raum angesiedelt. Den Privatwaldbesitzern bietet die Landesforstverwaltung über die staatlichen Forstämter Beratung, Betreuung und technische Hilfe an. Darüber hinaus plant die Landesforstverwaltung gemeinsam mit den Waldbesitzern erforderliche Wegebauten, Maschineneinsätze und z.B. Kalkungen, die auch über Förderung bezuschusst werden können. In Gebieten mit vielen Privatwaldbesitzern haben sich Waldbesitzergemeinschaften gebildet, sogenannte Forstbetriebsgemeinschaften, mit denen die Landesforstverwaltung sehr eng zusammenarbeitet. Im Kommunalwald wird die forsttechnische Betriebsleitung durch das Land ausgeübt. Die Kommune kann entscheiden, ob der forstliche Revierdienst und/oder die Wirtschaftsverwaltung von der Landesforst-verwaltung durchgeführt werden soll. Zu den wichtigsten Akteuren in der Forstpolitik in Baden-Württemberg zählen neben der Landesforstverwaltung die Gemeinden, welche durch den Gemeinde- und Städtetag vertreten werden, die Forstkammer, welche die Privatwaldbesitzer und Kommunalwaldbesitzer vertritt, die beiden Landwirtschaftsverbände LBV und BLHV, welche den Bauernwaldbesitzer vertreten, der Verband der Baden-Württembergischen Grundbesitzer, der den Grossgrundbesitz vertritt. Die Umweltinteressen im Wald werden in Deutschland unter anderem vom NABU, dem BUND sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vertreten.

Forstpolitische Akteure: MLR und Landesforstverwaltung

Forstpolitische Akteure: Gemeinden und Verbände

0

10'000

20'000

30'000

40'000

50'000

60'000

70'000

80'000

90'000

100'000

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001Jahr

Zuw

endu

ng in

Tsd

. DM

Zuwendung insgesamt

davon reineLandesförderung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 18

2.2.3 Das Forstwesen in Frankreich64

Frankreichs Waldfläche beträgt mehr als 14 Mio. ha65, was 27 % des Gebiets Frankreichs entspricht. Der Wald verteilt sich auf die folgenden Eigentümer66

Besitzer Waldanteil in % Bemerkungen Staat 10.1 % 1514 Wälder;

956 ha durchschnittliche Grösse Gemeinden 16,2 % 14‘000 Eigentümer (11‘000 Gemeinden);

durchschnittliche Grösse: 163 ha Private 73,7 % 3,7 Mio. Eigentümer;

durchschnittliche Grösse: 2,6 ha (43'000 Eigentümer mit mehr als 25 ha)67

Tabelle 7 Übersicht über die Waldeigentumsverhältnisse in Frankreich

Der Staat verfolgt grundsätzlich drei Ziele: Die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der natürlichen Ressourcen, die Entwicklung hochwertiger Arbeitsplätze, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Holzkette und die Befriedigung der gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald. (Art. L 1 loi d'orientation sur la forêt). Die französische Forstpolitik berücksichtigt - in dieser Reihenfolge - die ökonomische, ökologische und soziale Funktion des Waldes und ist Bestandteil der Raumplanung (Art. L 1 loi d'orientation sur la forêt).

Das französische Forstwesen leidet unter Strukturschwäche und ist defizitär. Die forstlichen Beihilfen werden unter den Beihilfen der Landwirtschaft aufgeführt. Diese lagen 1997 (inkl. EU-Beihilfen) bei insgesamt rund 170 Mia. FF (= 26 Mia. €). Auf den Bereich forêt productive entfallen 1.3 Mia. FF (= 200 Mio. €) und auf den Bereich Espace rural et forestier 2.5 Mia. FF (= 380 Mio. €).68 Im Bereich Espace rural et forestier gehen gemäss Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes 2000-2006 nur knapp 5% der Gesamtmittel an forstliche Massnahmen.69 Insgesamt belaufen sich die forstlichen Fördermittel (Zentralstaat und EU) auf ca. 200 bis 250 Mio. €.

Zu den wichtigsten Akteuren in der Forstpolitik zählen die Regierung (Waldbesitzer sowie Leitung der Forstpolitik auf nationaler Ebene), das Landwirtschafts- und Fischereiministerium, das ONF, die Gemeinden, Ämter für Privatwald (private

64 Diese Einführung beruht auf dem Aufsatz von Piel und Peyron (1999) im Sammelband von

Pelkonen et al. (Hrsg.): Forestry in Changing Societies in Europe. Part II: Country Reports. Joensuu: University Press, 79-97 sowie auf den Informationen des Landwirtschaftsministeriums in Paris (die Verteilung auf die Eigentümer unterscheidet sich leicht, weshalb die Zahlen vom Landwirtschaftsministerium aufgeführt werden).

65 Nach den neusten Erhebungen (Agreste Primeur, N° 73, 30.05.2000 beträgt die Waldfläche 16 Mio. ha. Auch das Bundesamt für Statistik und BUWAL Eidgenössische Forstdirektion (1999: 69) weist eine andere Waldfläche aus, nämlich 15 Mio. ha. Die nutzbare Fläche beziffert sie auf 14.5 Mio. ha.

66 Wobei der Anteil der Privatbesitzer von West nach Ost abnimmt (von 92 % in der Bretagne bis zu 25 % im Elsass); Vgl. Ministère de l'agriculture et de la pêche. Les indicateures de gestion dura-bles des forêts françaises. Edition 2000.

67 AGRESTE Primeur Nr. 90, 5. April 2001. 68 Boyer 1999: 90. 69 EU-Kommission (2000): Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2000-2006,

Frankreich. Abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/agriculture/index.htm.

Waldfläche und Eigentumsverteilung

Ziele der staatlichen Forstpolitik

Wirtschaftliche Lage

Akteure in der Forstpolitik

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 19

forest agencies), regionale und lokale Ämter wie das CRPF sowie die Landwirtschaftskammer (chambre d‘agriculture), Waldbesitzerorganisationen, Organisationen der Forst- und Holzwirtschaft, wissenschaftliche und universitäre Organisationen70 sowie weitere Akteure wie die Jägerorganisationen (ONC), Umweltorganisationen, etc.

Der Staats- und Kommunalwald wird vom ONF (Office national des forêts) geführt. Dabei wird das Defizit, welches dem ONF durch die Betreuungsaufgaben in den Kommunalwäldern entsteht, vom Staat übernommen. Der grössere Privatwald unterliegt (über 25 ha, was 45 % des Privatwaldes entspricht) einer Richtlinie, die eine Forstplanung voraussetzt. Dieser Arbeitsplan (plan simple de gestion - PSG) muss mit den Richtlinien der ORF (Orientation Régionales Forestières) kohärent sein und von den CRPF (Centres régionaux de la propriété forestière) bewilligt werden. Die CRPF sind lokale Organisationen, welche mit der Aufgabe betraut werden, für Privatwaldeigentümer die nationalen Bestimmungen auf das regionale Niveau umzusetzen. Obwohl sie von Privatwaldeigentümern geleitet werden, sind sie Bestandteil der öffentlichen Verwaltung.

70 Dazu zählen das IDF, AFOCEL, ARMEF, FOGEFOR, etc.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 20

2.2.4 Synopsis der wichtigsten Daten Schweiz-Deutschland-Frankreich

Schweiz Baden-Württemberg (Deutschland)

Frankreich

Waldfläche 1.2 Mio. ha 1.4 Mio. ha (Deutschland: 15 Mio. ha)

14 Mio. ha

Eigentumsverteilung PW: 27% KW: 68% SW: 5% BW: 1%

PW: 37 % KW: 38 % SW: 24 % BW: 1 %

PW: 74 % KW: 16 % SW: 10 %

Staatliche Kompetenzverteilung

Forstwesen als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen

Hauptsächlich Landesebene Nationalstaatsebene

Ziele der staatlichen Waldpolitik (gemäss Zweckartikel Waldgesetz)

Quantitative und qualitative Walderhaltung. Erfüllung der Waldfunktionen, namentlich Schutz, Wohlfahrts- und Nutzfunktion. Förderung und Erhaltung der Waldwirtschaft. Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerte vor Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag.

Erhaltung des Waldes wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt. Förderung der Forstwirtschaft und der Waldbesitzer. Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer.

Bewirtschaftung und Schutz des Waldes. Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes. Sicherung der nachhaltigen Bewirtschaftung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Befriedigung der gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald. Akteure: staatliche Ebene Eidgenössische

Forstdirektion, BUWAL Kantonale Forstverwaltungen

MLR Landesforstdirektion Forstämter

MAP DERF ONF

Wichtigste nichtstaatliche Akteure

Waldwirtschaft Verband Schweiz Holzindustrie Schweiz Pro Natura, WWF

Forstkammer Gemeinde- und Städtetag BLHV LBV Verband der Baden-Württembergischen Grundbesitzer

FNSPFS UCFF FNCOFOR FNB FNE Etc.

Tabelle 8 Synopsis der wichtigsten Daten Schweiz-Deutschland-Frankreich

2.3 Staatliche Aufgabenverteilung bei der Bewältigung von Sturmschäden im Wald

Die unterschiedlichen Bewältigungsstrategien können nur dann bewertet werden, wenn man weiss, welche Aufgaben und Kompetenzen die verschiedenen staatlichen Organe im Zusammenhang mit der Bewältigung von Sturmschäden haben. Im Folgenden wird deshalb dargestellt, welche staatlichen Organe in der Schweiz, Deutschland und Frankreich für welche Auswirkungen zuständig sind, beziehungsweise welche Auswirkungen durch "Dritte" zu bewältigen sind.

Unterschiedliche Kompetenzverteilung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 21

2.3.1 Schweiz

2.3.1.1 Subsidiaritätsprinzip

Sofern nicht spezielle Bestimmungen bestehen, folgt die Bewältigung von Naturkatastrophen in der Schweiz, soweit sie überhaupt staatliche Aufgabe ist, grundsätzlich dem in der Bundesverfassung (und auch den kantonalen Verfassungen) verankerten Subsidiaritätsprinzip (Art. 42 und 43 BV): Der Bund wird prinzipiell nur aktiv, wenn ihm die Bundesverfassung (und damit auch die Kantone) eine Aufgabe zuweist. Sturmbewältigung im Allgemeinen ist grundsätzlich Sache der Kantone. In Bezug auf die forstlichen Folgen von Sturmereignissen bestehen in der Schweiz auf Bundesebene jedoch spezielle Bestimmungen, die nachfolgend erläutert werden. Die Umsetzung des Bundesrechts ist Sache der Kantone (Art. 46 Abs. 1 BV), der Bund hat den Kantonen möglichst grosse Gestaltungsfreiheit zu überlassen und den kantonalen Besonderheiten Rechnung zu tragen (Art. 46 Abs. 2 BV).

2.3.1.2 Kompetenzverteilung nach Bundesverfassung

Seit dem 1. Januar 2000 ist in der Schweiz eine neue Bundesverfassung in Kraft71, die - obwohl im Bereich Wald lediglich als "Nachführung" des alten Rechts bezeichnet - Kompetenzen und Aufgaben teilweise abweichend (insbesondere im Bereich der quantitativen Walderhaltung) von der alten Bundesverfassung 1874 definiert. Art. 77 BV mit dem Marginale "Wald" lautet: 1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. 2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest. 3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes.

Absatz 1 ist eine Kompetenznorm mit Auftragscharakter, sie schränkt den Bund nicht - wie die alte Bundesverfassung - auf die "Forstpolizei" ein. Der Bund kann und soll für die Erfüllung aller Waldfunktionen (Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen) sorgen. Wie er das zu tun hat, geht insbesondere aus Absatz 2 hervor. Die Rechtsetzungstätigkeit des Bundes ist auf den Erlass von Grundsätzen beschränkt, was in der alten Bundesverfassung im Begriff der "Oberaufsicht" zum Ausdruck kam.72 Mit Absatz 3 wird der Bund beauftragt, die Walderhaltung im weitesten Sinn allgemein zu fördern, d.h. er ist nicht auf bestimmte Waldfunktionen und auch nicht auf bestimmte Massnahmentypen beschränkt: Was der Walderhaltung dient, kann der Bund fördern. In Bezug auf Sturmereignisse, welche die Erfüllung der Waldfunktionen beeinträchtigen, ergibt sich aus dieser verfassungsmässigen Kompetenzverteilung Folgendes: Dem Bund

71 AS 1999 2555. 72 Botschaft über eine neue Bundesverfassung, BBl 1997 I 252. Zur Kompetenzverteilung gemäss

alter Bundesverfassung vgl. BLOETZER 1978 und JAGMETTI 1987.

Sturmbewältigung ist grundsätzlich Sache der Kantone, aber...

Neue Bundesverfassung seit dem 1.1.2000 in Kraft

Kompetenz- und Aufgabenverteilung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 22

kommt das Recht und die Verpflichtung zu, auf Gesetzesstufe73 Massnahmen zu erlassen.

2.3.1.3 Waldgesetzgebung

Diese Kompetenz hat der Bund insbesondere mit dem Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) und der Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (Waldverordnung, WaV; SR 921.01) genutzt. Relevant in Bezug auf Sturmkatastrophen sind die Waldgesetz-Kapitel "Pflege und Nutzung des Waldes" und "Förderungsmassnahmen". Die Bestimmungen von Gesetz und Verordnung werden durch eine Reihe von Kreisschreiben konkretisiert, die auch den Vollzug detailliert festlegen.

Das Waldgesetz-Kapitel "Pflege und Nutzung des Waldes" enthält drei Bestimmungen, die bei der Sturmschadenbewältigung des Bundes bedeutsam sind: - Art. 23 WaG regelt die Wiederbestockung von Blössen. "Entstehen durch (...)

Naturereignisse Blössen, welche die Stabilität oder die Schutzfunktion eines Waldes gefährden, so ist sicherzustellen, dass sie wieder bestockt werden." (Art. 23 Abs. 1 WaG). Negativ umschrieben bedeutet dies, dass auf (aktive) Massnahmen verzichtet werden kann, wenn Blössen die Stabilität oder die Schutzfunktion eines Waldes nicht gefährden. Die natürliche Verjüngung steht bei der Wiederbestockung im Vordergrund74.

- Art. 26 WaG verpflichtet den Bundesrat, Vorschriften über forstliche Massnahmen zur Behebung von Waldschäden und zur Behebung der Folgen von Waldkatastrophen zu erlassen. Unter Waldkatastrophen werden "regionale oder landesweite Zerstörungen, die durch Wind, Sturm oder andere Naturereignisse verursacht worden sind"75. Waldschäden gemäss Waldgesetz-Terminologie umfassen Waldkatastrophen und "übrige" Waldschäden. Die Waldverordnung (Art. 29) beschreibt die Massnahmen, welche die Kantone zu ergreifen haben, um die Auswirkungen von Waldschäden zu bekämpfen (Aufrüsten und die Bringung geschädigter Bäume; Entrinden und Behandeln von Holz, von dem eine besondere Gefahr der Ausbreitung von Schädlingen oder Krankheiten ausgeht; Schlagräumung und Vernichtung von Rinde und Astmaterial, wenn eine Gefahr der Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten besteht; Räumen geschädigter Jungwaldbestände). Art. 30 WaV behandelt die Koordination, Information und Beratung bei der Behebung und Verhütung von Waldschäden. Das Bundesamt (BUWAL) hat die Massnahmen der Kantone zu koordinieren (Abs. 1) und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft die kantonalen Forstdienste in Forstschutzfragen zu beraten (Abs. 2).

73 Dies folgt aus dem Gesetzmässigkeitsprinzip, wonach die grundlegenden Bestimmungen über

die Aufgaben und Leistungen des Bundes in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind (Art. 164 Abs. 1 lit. e BV). "Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird." (Art. 164 Abs. 2 BV).

74 BUWAL 1993: 64. 75 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Walderhaltung und Schutz vor Naturereignissen (BBl

1988 III 199).

WaG, WaV, Kreisschreiben

"Pflege und Nutzung des Waldes"

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 23

- Art. 28 WaG gibt der Bundesversammlung bei "Waldkatastrophen" die Kompetenz, "mit allgemeinverbindlichem, nicht referendumspflichtigem Bundesbeschluss [heute: Parlamentsverordnung] Massnahmen [zu] ergreifen, die insbesondere der Erhaltung der Wald- und Holzwirtschaft dienen". Die Botschaft nannte als mögliche Massnahmen Nutzungsbeschränkungen, Lagerbeiträge, Exportförderungen, Transportbeiträge für den Ausgleich zwischen den Regionen, Verbilligungsaktionen für Schweizer Holz, Investitionsbeihilfen und in Ausnahmefällen sogar zeitlich beschränkte, handelspolitische Massnahmen an der Grenze, soweit sie im Rahmen der Freihandelsverträge gestattet seien.76 Damit verfügt die Bundesversammlung bei "Waldkatastrophen" - als solche wurde "Lothar" diskussionslos beurteilt - über die Möglichkeit, beliebige Massnahmen zu beschliessen, die nicht dem Referendum unterstehen. Die Kompetenz, beliebige Massnahmen zu erlassen, beinhaltet auch die Möglichkeit, Förderungsmassnahmen des ordentlichen Rechts aufzuheben (Art. 36 ff. WaG).77 Diese Möglichkeit ist wohl nur theoretischer Natur: Sowohl in der Waldwirtschaft als auch in der "Politik" wäre es wohl schwierig zu verstehen gewesen, wenn der Sturm (auch) bei der staatlichen Hilfe einen Kahlschlag bedeutet hätte. Die Erwartung ging vielmehr in die andere Richtung: Lothar werde zusätzliche Förderungstatbestände öffnen. Neben den erwähnten Massnahmen des Bundes werden die Kantone verpflichtet,

die notwendigen forstlichen Massnahmen zu ergreifen, um Menschen oder erhebliche Sachwerte zu schützen (Art. 19 WaG "Schutz vor Naturereignissen") oder um die Folgen von Schäden zu bekämpfen, die die Erhaltung des Waldes gefährden können (Art. 27 WaG "Massnahmen der Kantone" bei der Verhütung und Behebung von Waldschäden).

Das geltende ordentliche Waldrecht enthält einen Katalog von sturmspezifischen Massnahmen, die mit Bundesmitteln gefördert werden können (Finanzhilfen) beziehungsweise gefördert werden müssen (Abgeltungen):

- Art. 36 Abgeltungen: Schutz vor Naturereignissen (Erstellung und Wiederinstandstellung von Schutzbauten und -anlagen)

- Art. 37 Abgeltungen: Behebung von Schäden, die durch Naturereignisse entstanden sind sowie die sich daraus ergebenden Zwangsnutzungen

- Art. 38 Abs. 1 Abgeltungen: Pflegemassnahmen zur Erhaltung der Schutzfunktion, waldbauliche Massnahmen in instabilen und zerstörten Wäldern

- Art. 38 Abs. 2 Finanzhilfen: Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen sowie befristete gemeinsame Massnahmen der Wald- und Holzwirtschaft für Werbung und Absatzförderung bei aussergewöhnlichem Holzanfall

- Art. 40: Investitionskredite zur Finanzierung der Restkosten von Massnahmen

Die Waldgesetzgebung des Bundes behandelt - mit einer unbedeutenden, bei der Lothar-Bewältigung keine Rolle spielenden Ausnahme - öffentlichen und privaten Wald gleich.

76 BBl 1988 III 201. 77 Interview mit W. Schärer, Eidgenössischer Forstdirektor, BUWAL, vom 7. August 2001.

Kantonale Massnahmen

Förderungsmassnahmen

Gleichbehandlung allen Waldes

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 24

2.3.1.4 Finanzierung

Viele Sturmbewältigungsmassnahmen sind im "ordentlichen" Recht bereits vorgesehen, es braucht keine zusätzliche gesetzliche Grundlagen. Deren Finanzierung folgt deshalb grundsätzlich dem "ordentlichen" Weg: Die Bundesversammlung setzt im Voranschlag, der in der Form des einfachen Bundesbeschlusses ergeht, den Höchstbetrag fest (= Verpflichtungskredit), bis zu dem Zusicherungen abgegeben (Art. 41 Abs. 1 WaG) beziehungsweise die für Massnahmen eingesetzt werden können (Art. 41 Abs. 2 WaG).

Für die mit Parlamentsverordnung erlassenen Massnahmen gestützt auf Art. 28 WaG bewilligt die Bundesversammlung den Höchstbetrag der Mittel ebenfalls mit einfachem Bundesbeschluss.

Lothar hat unvermeidliche Ausgaben beim Bund verursacht, die nicht vorhersehbar und deshalb nicht im Voranschlag 2000 festgesetzt wurden. Sie mussten mittels Nachtragskredit bewilligt werden. Nachtragskredite sind nachträglich bewilligte, den Voranschlag ergänzende Zahlungskredite (Art. 21 Abs. 1 Finanzhaushaltsverordnung). Der Bundesrat unterbreitet auf Antrag der zuständigen Verwaltungseinheit die Nachtragskreditbegehren periodisch der Bundesversammlung (Art. 17 Abs. 1 Finanzhaushaltgesetz in Bezug auf die ordentlichen Nachträge). Gewöhnliche Vorschüsse werden nur bewilligt, wenn mit der Zahlung nicht bis zur Genehmigung der Nachtragskredite zugewartet werden kann; dringliche Vorschüsse dürfen nur bewilligt werden, wenn mit der Zahlung nicht bis zu einem Beschluss der Finanzdelegation zugewartet werden kann. Die Dringlichkeit ist im Begehren eingehend nachzuweisen (Art. 24 Abs. 2 Finanzhaushaltsverordnung). Im Begehren sind der Kreditbedarf eingehend zu begründen und die wichtigsten Berechnungsgrundlagen darzulegen (Art. 24 Abs. 3 Finanzhaushaltsverordnung). 2.3.2 Deutschland

2.3.2.1 Bund

2.3.2.1.1 Subsidiaritätsprinzip78

Die Bewältigung von Sturmereignissen ist auf Grund des Subsidiaritätsprinzips primär Aufgabe des Betroffenen. Der Bund wird grundsätzlich erst tätig, wenn die Länder überfordert sind. Er leistet Zuwendungen unter der Voraussetzung, dass das Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Die Finanzierung des jeweiligen Vorhabens ist primär Aufgabe des Zuwendungsempfängers. Dieser muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um die erforderlichen Mittel aufzubringen. Die öffentliche Förderung hat nur nachrangigen, nur subsidiären Charakter. Der Subsidiaritätsgrundsatz hat in einer Vielzahl von Einzelregelungen - soweit diese das Zuwendungsrecht betreffen - Eingang gefunden. Die wichtigsten sind:

- Vorrang der Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen vor der Zuwendung,

78 Ganzes Kapitel zur Subsidiarität gemäss Bundesministerium der Finanzen 2000: 31.

Bereitstellung der Mittel: Ordentlicher Weg

Massnahmen nach Art. 28 WaG

Nachtragskredite: Verfahren

Zuwendungen nur, wenn es nicht anders geht

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 25

- bei Projektförderung Bewilligung grundsätzlich nur, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,

- Vorrang der rückzahlbaren Zuwendung (= Darlehen) vor der bedingt rückzahlbaren und nicht rückzahlbaren Zuwendung,

- grundsätzlich nur Teilfinanzierung, Vollfinanzierung nur im Ausnahmefall

- angemessene Beteiligung Dritter, wenn der zu fördernde Zweck auch in ihrem Interesse liegt,

- bei der Festbetragsfinanzierung Auszahlung der Zuwendung erst, wenn die eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind,

- Reduzierung der Zuwendung bei nachträglicher Ermässigung der Ausgaben,

- Verbot der Bildung von Rücklagen,

- keine Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns bei Gewährung der Zuwendung auf Kostenbasis.

2.3.2.1.2 Kompetenzverteilung nach Grundgesetz

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Art. 70 Abs. 1, dass die Länder das Recht der Gesetzgebung haben, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Im Bereich der Forstwirtschaft stützen sich die Kompetenzen des Bundes (konkurrierende Gesetzgebung, Rahmengesetzgebung, Gemeinschaftsaufgabe) auf verschiedene Verfassungsgrundlagen:

- Die konkurrierende Gesetzgebung im Bereich der Förderung der Forstwirtschaft (Art. 74 Nr. 17 GG), des Schutzes beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut sowie des Schutzes der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge (Art. 74 Nr. 20 GG). Die Länder haben in diesen Bereichen die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat (Art. 72 GG). Der Bund hat im Bundeswaldgesetz (Art. 41) und im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GemAgrG) Bestimmungen zur forstlichen Förderung erlassen.

- Die Rahmengesetzgebung bei der Walderhaltung (Art. 75 Ziff. 3 GG). Der Bund hat das Recht, Rahmenvorschriften zu erlassen, die die Länder mit ihrer eigenen Gesetzgebung ausfüllen können. Hierzu gehört das Jagdwesen, der Naturschutz und die Landschaftspflege sowie die Bodenverteilung und die Raumordnung. Gestützt auf diese Rechtsgrundlagen kommt dem Bund eine rahmenrechtliche Zuständigkeit für den Bereich der Walderhaltung zu.79

- Die Gemeinschaftsaufgaben bei der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Das Bundeswaldgesetz verweist für die Förderung auf das GemAgrG. Diese Förderungskompetenz des Bundes stützt sich auf den 1969 eingefügten Art. 91a GG: "Der Bund wirkt (...) bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und

79 Institut für Forstpolitik 2000: 42.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 26

die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben)" (Art. 91a Abs. 1 GG). Bund und Länder legen die zu fördernden Massnahmen gemeinsam fest. Gefördert werden neben Hochschulen und der regionalen Wirtschaftsstruktur die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, worunter auch Massnahmen zur Verbesserung der Waldstruktur fallen. Mindestens die Hälfte der Ausgaben dieser Massnahmen sind vom Bund zu tragen (Art. 91a Abs. 4 GG).

Der Bund hat von den verfassungsmässigen Kompetenzen Gebrauch gemacht und insbesondere folgende Gesetze erlassen:

- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1573, Abkürzung: GemAgrG). Das GemAgrG enthält die wichtigsten forstlichen Fördertatbestände.

- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1087). Das Bundeswaldgesetz bezweckt, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt zu erhalten und seine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen (§ 1 Bundeswaldgesetz).

- Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz) vom 26. August 1985 (BGBl. I S. 1756, mit Änderungen 1991). Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz sieht Massnahmen bei erheblichen und überregionalen Marktstörungen durch Kalamitätsnutzungen vor.

2.3.2.1.3 Die Förderung nach GemAgrG80

Durch die Aufnahme von Artikel 91a in das Grundgesetz 1969 wurde die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe, deren Durchführung den Ländern obliegt, wirkt der Bund mit, weil die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für die Gesamtheit der Lebensverhältnisse in Deutschland bedeutsam ist. Die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern dokumentiert sich in einer gemeinsamen Planung und Finanzierung81 der Massnahmen. Das GemAgrG bezweckt, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und deren Eingliederung in den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaften zu erleichtern sowie den Küstenschutz zu verbessern. Gefördert werden insbesondere (§ 1 Abs. 1 GemAgrG): 80 Ganzer Abschnitt "Förderung nach GemAgrG" gemäss Bundesregierung, Drs 14/3498 vom 5.

Mai 2000: 15 ff. 81 Der Rahmenplan 2000 bis 2003 sah für das Haushaltsjahr 2000 insgesamt 2'789 Millionen DM an

Mitteln vor, davon entfielen 1'700 Millionen auf den Bund, 1'089 Millionen auf die Länder. In Baden-Württemberg hatte der Bund 166 Millionen DM, das Land 111 Millionen DM zu tragen, davon waren - ohne die 25 zusätzlichen Lothar-Millionen - 12 Millionen für forstwirtschaftliche Massnahmen vorgesehen (Bundesregierung, Drucksache 14/3498 vom 5. Mai 2000: 94).

Gesetzliche Grundlagen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 27

- Massnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft

- Massnahmen zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes

- Massnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz

- Massnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur in der Land-, Fisch- und Forstwirtschaft durch die Förderung von Zusammenschlüssen, durch Errichtung, Ausbau, Zusammenfassung und Stilllegung von Vermarktungseinrichtungen.

Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften bestehen (§ 3 GemAgrG). Für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird von Bund und Ländern ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt (§ 4 Abs. 1 GemAgrG). Für die Rahmenplanung bilden die Bundesregierung und die Landesregierungen einen Planungsausschuss (§ 6 Abs. 1 GemAgrG). Darin hat der Bund die gleiche Stimmkraft wie alle Länder zusammen, wobei jedem Land eine Stimme zukommt (§ 6 Abs. 2 GemAgrG). Der Planungsausschuss beschliesst mit den Stimmen des Bundes und der Mehrheit der Stimmen der Länder (§ 6 Abs. 3 GemAgrG). Der Rahmenplan enthält die Massnahmen, die in den einzelnen Haushaltsjahren durchgeführt werden sowie die Ziele der einzelnen Massnahmen. Ausser den Mitteln und Massnahmen muss der Rahmenplan auch allgemeine Grundsätze für die Vergabe der ausgewiesenen Mittel enthalten, um eine einheitliche Förderung der Massnahmen in den Ländern zu gewährleisten. Der Rahmenplan wird auf Grund von Anmeldungen der Länder und Vorschlägen des Bundes aufgestellt (§ 7 GemAgrG). Mit dem Rahmenplan 2000-2003 (Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' für den Zeitraum 2000 bis 2003) werden folgende Massnahmen im Bereich Wald- und Forstwesen gefördert:82

- waldbauliche Massnahmen

- forstwirtschaftlicher Wegebau

- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

- Erstaufforstungsprämien

- Massnahmen auf Grund neuartiger Waldschäden

- Verbesserung und Rationalisierung der Bereitstellung, Bearbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

- Förderung von Massnahmen zur Restrukturierung der durch den Orkan "Lothar" geschädigten Wälder in den Jahren 2000 bis 2002.

Da der Rahmenplan 2000-2003 im Frühjahr 2000 noch nicht verabschiedet war, konnten die bestehenden Fördertatbestände um die Katastrophenhilfe erweitert werden, ohne dass eine formelle Änderung eines rechtskräftigen Beschlusses nötig war. Die zusätzlichen Massnahmen ("Massnahmen zur Restrukturierung der

82 Bundesregierung, Drs 14/3498 vom 5. Mai 2000: 61.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 28

durch den Orkan "Lothar" am 26. Dezember 1999 geschädigten Wälder in den Jahren 2000 bis 2002") umfassten die Anlage von Holzlagerplätzen, die Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege, die Wiederaufforstung, den Vor- und Unterbau sowie die Räumung der Flächen ohne verwertbares Material.83

2.3.2.1.4 Die Förderung nach Bundeswaldgesetz

Der Bund beteiligt sich an der finanziellen Förderung der Forstwirtschaft nach dem vorher beschriebenen Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Förderung nach § 41 Bundeswaldgesetz umfasst die gleichen Tatbestände wie das GemAgrG.84 Die Förderung ist grundsätzlich Ländersache.85 Der Bund bringt 60%, die Länder 40% der dafür notwendigen Mittel auf.86 Ein spezieller Tatbestand für die finanzielle Unterstützung bei Sturmschäden besteht im Bundeswaldgesetz nicht, durch die flexible Handhabung der Förderungstatbestände im Rahmen des GemAgrG werden Sturmbewältigungsmassnahmen automatisch auch nach Bundeswaldgesetz unterstützt. Im Weiteren verweist das Bundeswaldgesetz ausdrücklich auf andere mögliche Formen der Förderung wie die Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar-, Sozial- und Steuerpolitik (§ 41 Abs. 2 Bundeswaldgesetz).

2.3.2.1.5 Massnahmen nach Forstschäden-Ausgleichsgesetz und Einkommenssteuergesetz

Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz ermächtigt den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit Rechtsverordnung den Holzeinschlag zu beschränken (§ 1 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz). Eine Holzeinschlagsbeschränkung ist dann zu beschliessen, "wenn und soweit dies erforderlich ist, um erhebliche und überregionale Störungen des Rohholzmarktes durch ausserordentliche Holznutzungen zu vermeiden, die infolge (...) Windwurf und Windbruch, (...) Insektenfrass oder sonstige Schädigungen (...) erforderlich werden" (§ 1 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz). Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bedarf dazu des Einvernehmens des Bundesministers für Wirtschaft (heute: Bundesminister für Wirtschaft und Technologie) und der Zustimmung des Bundesrates (§ 1 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz). Sturmgeschädigte Waldeigentümer dürfen den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklagen bilden (§ 3 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz). Im Weiteren gilt ein reduzierter Einkommensteuersatz (§ 5 Forstschäden-Ausgleichsgesetz i.V.m. § 34b Abs. 3 Einkommensteuergesetz).

2.3.2.1.6 Die Bereitstellung der Mittel87

Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs beginnt beim Bund in der Regel mehr als ein Jahr vor dem Jahr, für das der Haushalt gilt. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) muss bei der Aufstellung sicherstellen, dass die Ausgaben 83 Bundesregierung, Drs 14/3498 vom 5. Mai 2000. 84 Klose und Orf 1998: 710, Anm. 8. 85 Klose und Orf 1998: 703. 86 Verbraucherministerium 2001: 2. 87 Ganzes Kapitel gemäss Bundesministerium der Finanzen 2000: 22 f.

Aufstellung des Haushaltsentwurfs

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 29

insgesamt nicht höher sind als die geschätzten Einnahmen einschliesslich der aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vertretbaren Nettokreditaufnahme. Ausserdem muss das BMF die Empfehlungen des Finanzplanungsrats berücksichtigen, der die Aufgabe hat, die Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden zu koordinieren (§ 51 HGrG). Der Bundesrechnungshof erhält die Voranschläge der obersten Bundesbehörden, damit er rechtzeitig Stellung nehmen kann (§ 27 Abs. 2 BHO). Aufgrund der Voranschläge der obersten Bundesbehörden und der Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen stellt das BMF den Haushaltsentwurf auf (§ 28 Abs. 1 Satz 1 BHO) und sendet die Vorlage als Kabinettvorlage an das Bundeskanzleramt. Die Bundesregierung beschliesst den Haushaltsentwurf (§ 29 Abs. 1 BHO) in der Regel Anfang Juli, damit der Haushalt noch vor Jahresbeginn gesetzlich festgestellt werden kann. Der Bundeskanzler leitet den Haushaltsentwurf gleichzeitig dem Bundesrat und dem Bundestag zu (Art. 110 Abs. 3 GG, § 30 BHO). Dieses Verfahren (gleichzeitige Zuleitung an Bundesrat und Bundestag) weicht wegen der Dringlichkeit des Haushalts vom normalen Gesetzgebungsgang (erst Beratung im Bundesrat, dann Zuleitung an den Bundestag) ab. Zusätzlich zum Haushaltsentwurf werden der Finanzplan des Bundes (Umfang und Zusammenfassung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von fünf Jahren; § 9 StWG), der Finanzbericht (Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft; § 31 BHO) sowie alle zwei Jahre der Subventionsbericht (zahlenmässige Übersicht über die Subventionen; § 12 Abs. 2 StWG) vorgelegt. Über den Bundesrat haben die Länder Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Aufstellung des Bundeshaushalts.

Der Haushaltsentwurf wird - wie jeder Gesetzentwurf - dreimal im Plenum des Bundestags beraten. Über alle Einzelpläne (Pläne der einzelnen Ministerien) beschliesst der Bundestag im Einzelnen. In der dritten Beratung wird - nach Erledigung von Änderungsanträgen und von Entschliessungsanträgen - über den Haushaltsentwurf insgesamt abgestimmt. Der Haushalt wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Gesetz wird der Haushalt, wenn er nach der Behandlung im Bundestag und im Bundesrat vom BMF und vom Bundeskanzler gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und - in der Regel Ende Dezember - im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Feststellung des Haushalts ermächtigt die Verwaltung mit Inkrafttreten zur Leistung der bewilligten Ausgaben und zum Eingehen der Verpflichtungen. Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden durch den Haushalt weder begründet noch aufgehoben (§ 3 HGrG, 3 BHO).

Beim Haushaltsvollzug können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die eine Überschreitung des Haushaltsplans bei einzelnen Titeln unabweisbar erfordern. Für solche Fälle räumt Art. 112 GG dem Bundesminister der Finanzen als Haushaltsminister das verfassungsgesetzliche Recht ein, über Anträge der mittelbewirtschaftenden Ressorts auf Zustimmung zu einer überplanmässigen und ausserplanmässigen Ausgabe zu entscheiden (sog. Notermächtigungsrecht). Von einer überplanmässigen Ausgabe spricht man, wenn die Ausgabe den Geldansatz eines Ausgabetitels nach Ausschöpfung aller Verstärkungsmöglichkeiten überschreitet. Ausserplanmässige Ausgaben sind solche Ausgaben, für die ein Ausgabetitel im Haushaltsplan überhaupt nicht vorgesehen ist und für die auch kein Ausgaberest aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr vorhanden ist. Es bedarf keines Nachtragshaushaltsgesetzes, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen im

Feststellung des Haushalts durch Gesetz

Das Verfahren bei nicht budgetierten Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 30

Haushaltsgesetz festzulegenden Betrag nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind (im Haushaltgesetz 2000 ist der Betrag auf 10 Mio. DM festgesetzt). Mit dem Haushaltgesetz 2000 wurde eine Neuregelung zum Konsultationsverfahren bei überplanmässigen und ausserplanmässigen Ausgaben eingeführt. Gemäss § 7 Abs. 1 HG 2000 ist bei über- und ausserplanmässigen Verfahren, die diesen Betrag, beziehungsweise im Falle der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen 100 Mio. DM, überschreiten, vor Einwilligung des Bundesministeriums für Finanzen der Haushaltsausschuss zu informieren. Ausnahmen sind nur aus zwingenden Gründen möglich. Hierdurch wurde die Beteiligung des Parlaments gestärkt.

Die verfassungsrechtlichen Regelungen der Art. 110 ff. GG befassen sich nur mit den Ausgaben, nicht aber mit den Verpflichtungsermächtigungen (VE). Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Ausgaben. Eines Nachtragshaushaltsgesetzes bedarf es nicht, wenn im Einzelfall der Gesamtbetrag der überplanmässigen oder ausserplanmässigen VE einen im Haushaltsgesetz festzulegenden Betrag (10 Mio. DM für überplanmässige oder ausserplanmässige VE, bei denen die Ausgaben nur in einem Haushaltsjahr fällig werden, bei den übrigen 20 Mio. DM) oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind

2.3.2.2 Baden-Württemberg

Auf die forstlichen Förderungsmassnahmen finden die Grundsätze der landwirtschaftlichen Förderung Anwendung (§ 3 LwLkG). Diese lauten: Das Land unterstützt die Massnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel unter Berücksichtigung der Förderungsmassnahmen des Bundes und der Europäischen Gemeinschaften (§ 5 Abs. 1 LwLkG). Die Förderung wird von einer angemessenen Beteiligung der Geförderten abhängig gemacht (§ 5 Abs. 3 LwLkG). Bei der Förderung sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 4 LwLkG). Die Förderung erfolgt auf Antrag, ein Rechtsanspruch besteht nicht (§ 5 Abs. 5 LwLkG).

Das Land Baden-Württemberg "fördert die Forstwirtschaft nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes', dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz und im Rahmen der Verpflichtungen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften" (§ 42 Abs. 1 Waldgesetz für Baden-Württemberg [Landeswaldgesetz, LWaldG] vom 8. Juni 1995). Damit verfügt Baden-Württemberg über eine breite Palette an forstlichen Förderungsmassnahmen: Alle forstlichen Massnahmen, die durch den Bund oder die EU gefördert werden, können auch durch das Land gefördert werden. Falls die Rechtsgrundlagen nicht ausreichen sollten und es zur Sicherung der Waldfunktionen erforderlich ist, kann das Land weitere Massnahmen fördern (§ 42 Abs. 1 Satz 2 LWaldG). "In diesem Rahmen fördert das Land nach Massgabe der verfügbaren Haushaltsmittel (...) die Forstwirtschaft bei aussergewöhnlichen Schäden durch Naturereignisse und Forstschädlinge." (§ 42 Absatz 2 Nr. 3 LWaldG). Die baden-württembergischen Rechtsgrundlagen für die Förderung werden durch Verordnungen und Richtlinien der Ministerien, insbesondere des Ministeriums Ländlicher Raum, konkretisiert. Für die Lothar-Bewältigung massgeblich waren:

Verpflichtungsermächtigungen

Förderungsgrundsätze

Übernahme der Fördertatbestände des Bundes sowie weitere Massnahmen

Umsetzung durch Verordnungen und Richtlinien

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 31

- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Beratung und Betreuung im Privatwald und sonstige Leistungen (Privatwaldverordnung, PWaldVO) vom 7. Juni 1999

- Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung von Zuwendungen für Naturnahe Landwirtschaft vom 10. April 2000 (bestand bereits vor dem Sturm, wurde nach dem Sturm geändert und erweitert. Neue Förderungstatbestände: Verjüngung von Naturwaldgesellschaften nach aussergewöhnlichen Schadenereignissen, Soforthilfen bei aussergewöhnlichen Schadenereignissen, Lagerbeschickungsbeihilfen, Entrindungsbeihilfen, Nasslagerbeihilfen, Flächenräumung, Weggrundinstandsetzung, zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen).

- Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung einer Zuwendung zum Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen zerstörtem forstlichen Produktionspotenzial (Wiederaufbauzuschuss Wald) vom 6. November 2000 (neue Richtlinie).

Privatwaldbesitzer ohne forstliche Fachkräfte werden bei der Bewirtschaftung des Waldes vom Land beraten und betreut (§ 21 LWaldG). Für die Dienstleistungen des Landes haben sie Kostenbeiträge zu entrichten (§ 55 Nr. 6 LWaldG), die in der Privatwaldverordnung festgelegt sind. Auf die Erhebung der Kostenbeiträge kann bei aussergewöhnlichen Schadenereignissen verzichtet werden (§ 4 Abs. 2 Privatwaldverordnung). Die Kosten des Landes für die forsttechnische Betriebsleitung in Wälder der Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts trägt das Land, während der forstliche Revierdienst mit einem Forstverwaltungskostenbeitrag in der Höhe von 12 DM pro Erntefestmeter zu entschädigen ist (§ 1 FVerwKG).

Bereits seit vielen Jahren wird auf Beschluss der Landesregierung ein Zweijahreshaushalt - ein sogenannter Doppelhaushalt - aufgestellt und vom Parlament beschlossen. Bei einem Doppelhaushalt findet nur jedes zweite Jahr im Landtag eine umfassende Beratung aller Haushaltsplanansätze statt. Die meisten Haushaltspositionen werden in einem Arbeitsgang für zwei Jahre abschliessend erledigt. Nur verhältnismässig wenige Ansätze bedürfen im Rahmen von Nachträgen einer Korrektur. Das Verfahren der Haushaltfestlegung sieht wie folgt aus: Die einzelnen Ministerien melden ihre Vorstellungen beim Finanzministerium an. Der Finanzminister erstellt den Entwurf des Staatshaushaltsplans. Der Ministerrat berät diesen Entwurf und stellt ihn als "Regierungsvorlage" fest. Der Entwurf besteht aus dem Haushaltsgesetz und dem Haushaltsplan. Der Finanzminister begründet die Regierungsvorlage vor dem Landtagsplenum (Haushaltsrede). Der Landtag berät über die Vorlage in 1. Lesung und führt eine Generalaussprache durch. Der Landtag verweist die Regierungsvorlage an den Finanzausschuss. Sowohl im Finanzausschuss als auch in der 2. und 3. Lesung können Abgeordnete und Fraktionen Änderungen beantragen. Der Finanzausschuss berät den Entwurf und erarbeitet hierzu seine Empfehlungen. Die Regierungsvorlage und die Beschlüsse des Finanzausschusses werden im Landtag in einer 2. Lesung beraten. Auf der Grundlage der in der 2. Lesung gefassten Beschlüsse erfolgt eine 3. Lesung. Mit der 3. Lesung verabschiedet der Landtag das Staatshaushaltsgesetz und den Staatshaushaltsplan. Die Regierung unterzeichnet das Gesetz und verkündet es im Gesetzblatt. Das

Spezielle Bestimmungen zum Privat- und zum Körperschaftswald

Bereitstellung der Mittel

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 32

Staatshaushaltsgesetz tritt ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt seiner Verkündung jeweils am 1. Januar eines Jahres in Kraft. Dies gilt grundsätzlich auch für Nachträge zum Staatshaushaltsplan.88

2.3.3 Frankreich

2.3.3.1 Verfassung und Code forestier

Die französische Verfassung von 1958 enthält keine ausdrückliche Bestimmung zur Forstwirtschaft, auf Verfassungsstufe gibt es auch keine Regelung zur Kompetenzabgrenzung zwischen Zentralstaat und den Regionen. Trotz fehlender Verfassungsgrundlage verfügt der Zentralstaat auf dem Gebiete des Forstwesens über umfassende Regelungs- und Entscheidungskompetenzen: Die Politik der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzung des Waldes ist Sache des Staates (Art. L 101 Abs. 1 Code forestier), mithin auch die Bewältigung von Sturmereignissen. Er bestimmt die nationale Forstpolitik, erlässt die forstlichen Gesetze und Reglemente89, beschliesst Nutzungspläne in den öffentlichen Wäldern, genehmigt die plans simples de gestion im Privatwald, bewilligt Nutzungsänderungen, insbesondere Rodungen, und Holzschläge.90

Der Zentralstaat hat bei der Ausübung seiner Kompetenzen den regionalen Strukturen (orientations régionales forestières) Rechnung zu tragen. Diese werden durch forstliche Regionalkommissionen (commissions régionales de la forêt et des produits forestiers) gebildet und vom Forstminister auf Vorschlag der Regionalräte festgesetzt (Art. L 101 Abs. 1 Code forestier).

Öffentliche Hilfe wird prioritär denjenigen Eigentümern gewährt, die Garantie für eine gute Bewirtschaftung (bonne gestion) bieten (Art. L 101 Abs. 2 Code forestier). Als gut bewirtschaftet gelten Wälder, die entweder

- der staatlichen Bewirtschaftung (régime forestier) unterstellt sind,

- für die ein einfacher Bewirtschaftungsplan besteht (plan simple de gestion),

- deren Eigentümer sich einer forstlichen Produktionsgenossenschaft (groupement de producteurs forestiers) angeschlossen haben,

- die in einem Nationalpark liegen oder

- als Schutzwald ausgeschieden sind (Art. L101 Abs. 4 Code forestier).

Das für den Bereich Waldwirtschaft zuständige Ministerium (Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei) verfügte bis zum 31.12.199991 über ein spezielles Konto (Fonds Forestier National, FFN), das - im Rahmen der verfügbaren Mittel - für die forstliche Förderung reserviert war und sich aus Abgaben der Holzerzeuger und -verarbeiter alimentierte. Der FFN hatte zum Ziel, die staatlichen Massnahmen der Erhaltung, des Schutzes, des Wiederaufbaus, der Entwicklung und der Mobilisierung der forstlichen Ressourcen sowie die Forstunternehmer und die

88 Ganzer Abschnitt gemäss Finanzministerium Baden-Württemberg 2000. 89 Die Gesetze und Reglemente werden durch Kreisschreiben der Direktionen konkretisiert. 90 Liagre 1997: § 103. 91 Beschreibung des Systemwechsels bei Barthod 2001.

Verfassungsrechtliche Grundlagen, Code forestier

Zentralstaat und Regionen

Öffentliche Hilfen an Waldeigentümer mit "bonne gestion"

Fonds Forestier National

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 33

Sägereien zu unterstützen (Art. R 531-1 Code forestier). Über die Verwendung des FFN entschied an erster Stelle der Landwirtschaftsminister, an zweiter Stelle entschieden die commissaires de la République (Art. 5 531-3 Code forestier). Der Landwirtschaftsminister oder der commissaire de la République de région oder der commissaire de la République de département beschlossen die Arbeitsprogramme und entschieden damit über die subventionsberechtigten Massnahmen. Von Beihilfen aus dem FFN konnten private Waldeigentümer profitieren. Bei den öffentlichen Eigentümern waren die Wälder des domaine public grundsätzlich von den Beihilfen ausgeschlossen (Art. R 532-4 Code forestier). Soweit öffentliche Wälder allerdings dem régime forestier92 unterstellt waren (und dies ist die Regel), waren Beihilfen aus dem FFN möglich (Art. R 532-4 Code forestier).

Mit Subventionen werden die folgenden Massnahmen gefördert:

- Bezug von forstlichem Saat- und Pflanzgut (Art. R 532-6 Code forestier)

- Pflanzarbeiten (Art. R 532-8 Code forestier)

- Wiederherstellungsarbeiten (Art. R 532-11 Code forestier)

- Massnahmen gegen die Brandbekämpfung (Art. R 532-11 Code forestier)

- Massnahmen gegen Waldschädlinge (Art. R 532-11 Code forestier)

- Massnahmen zur Steigerung der Produktivität bei den Wiederbewaldungs- und bei den waldbaulichen Arbeiten (Art. R 532-11 Code forestier)

- Unterstützung der Forstunternehmer (Art. R 532-11 Code forestier)

- Ausarbeitung des plan simple de gestion (Art. R 532-11 Code forestier)

Mit Investitionskrediten werden folgende vier Massnahmenkategorien unterstützt (Art. R 532-15 Code forestier):

- Wiederherstellungs-, Aufforstungs- und forstliche Verbesserungsmassnahmen

- Waldbrandbekämpfungsmassnahmen

- Produktionsverbesserungsmassnahmen

- Unterstützung der Forstunternehmer.

2.3.3.2 Forstliches Steuersystem (fiscalité forestière)93

Wenn der französische Staat einen Sturm zu bewältigen hat, tut er dies (immer) auch mit steuerlichen Massnahmen. Das forstliche Steuersystem ist kompliziert; ein Blick auf die verschiedenen Steuern, die ein Waldeigentümer zu leisten hat, macht dies deutlich:

- Einkommenssteuern (impôt sur le revenu; beispielsweise aus dem Holzverkauf)

- Grundstückssteuern (taxe foncière)

92 Régime forestier: Gesamtheit spezieller öffentlichrechtlicher Regeln (verstärkter Schutz,

Bewirtschaftungsvorschriften), die für Wälder im Eigentum von juristischen Personen (personnes morales) gelten, weil diese eine spezielle Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion zu Gunsten der Allgemeinheit haben (Liagre 1997: § 216).

93 Ganzes Kapitel nach Liagre 1997: § 1944 ff.

Geförderte Massnahmen

Steuerliche Abgaben des Waldeigentümers

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 34

- Steuern auf unentgeltlichen Grundstückmutationen (impôt sur les mutations à titre gratuit)

- Mehrwertabschöpfung (impôt sur les plus-values)

- Solidaritätssteuern bei grossen Vermögen (impôt de solidarité sur les grandes fortunes)

- indirekte Steuern / Mehrwertsteuern (impôts indirects, TVA, perçus lors de chaque vente de produits)

- Rodungsabgabe (taxe sur les défrichements)

Die Einkommens- und Grundstückssteuern bemessen sich nach der Bestockung (diverse Wälder: bois divers, Pappelwälder: peupleraies, Gebüschwälder: oseraies, Niederwald: taillis simple, Mittelwald: taillis sous futaie, gemischter Hochwald: futaie mixte, Nadelholz-Hochwald: futaie résineuse, Laubholz-Hochwald: futaie feuillus) und nach Standortqualität.

Die Pflicht, Grundstückssteuern zu bezahlen, kennt drei Ausnahmen.

- Wälder im öffentlichen Eigentum, die einem öffentlichen Interesse dienen und aus denen kein Gewinn resultiert (non productive de revenus), sind von der Grundstückssteuer befreit (Art. 1394 Code général des impôts)

- Ebenfalls steuerbefreit sind Waldeigentümer während eines Zeitraums von 30 Jahren nach der Verjüngung der Bestände (exonération trentenaire, Art. 1295 Abs. 1 Code général des impôts)

- Eigentümer von geschädigten Wäldern (Feuer, Frost, Überschwemmungen, Stürme, Insekten, Waldkrankheiten) können von Steuererleichterungen profitieren, im Normalfall allerdings nur auf Gesuch hin (Art. 1398 Code général des impôts). Theoretisch sollte das Gesuch um Steuererleichterungen innerhalb von 15 Tagen nach dem Ereignis an die zuständige Behörde eingereicht werden, in der Praxis werden auch längere Fristen akzeptiert.

Auf Gesuch hin ist nach Sturmereignissen auch eine Reduktion der Einkommenssteuer möglich (Art. 1406 Code général des impôts).

2.3.3.3 Neues Waldrecht

Die Modernisierung des Forstwesens in Frankreich steht seit mehreren Jahren zur Diskussion. M. Bianco wurde Mitte der Neunziger Jahre beauftragt, einen Gesetzesvorschlag zur Modernisierung des französischen Forstwesens auszuarbeiten. Im August 1998 legte er seinen Bericht der Regierung vor (bekannt als Bianco-Bericht), der die folgenden drei Ziele als prioritär erachtete: die Produktivitätssteigerung, die Zertifizierung einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie die Förderung des Holzgebrauchs im Bausektor. Auf dieser Grundlage arbeitete die französische Regierung einen Gesetzesvorschlag aus, welcher im Frühjahr 2000 der Nationalversammlung Lesung unterbreitet und im Juli 2001 verabschiedet wurde. Das Gesetz ist im Wesentlichen ein Mantelerlass, mit dem verschiedene Gesetze (vor allem code forestier, im Weiteren code général des impôts, code de l'environnement, code général des collectivités territorials, code rural, code du travail, code des assurances) geändert werden. Es erschöpft sich aber nicht in der

Bemessung der Steuern

Ausnahmen von der Steuerpflicht

Loi d'orientation sur la forêt

Aufbau und Inhalt

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 35

Änderung anderer Gesetze, sondern enthält auch eigenständige Regelungen. Das loi d'orientation sur la forêt wurde vor den Stürmen konzipiert und eineinhalb Jahre nach den Stürmen beschlossen. Trotz der Erarbeitung in der Phase der Sturmschadenbewältigung ist es kein von den Dezemberstürmen 1999 geprägter Erlass.94

2.3.3.4 Die Bereitstellung der Mittel

In Frankreich wird der Staatshaushalt in der Form von Finanzgesetzen (lois de finances) verabschiedet. Die Finanzgesetze regeln Art, Umfang und Zuweisung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben (Art. 1 Ordonnance 59-2 du 2 Janvier 1959, Ordonnance portant loi organique relative aux lois de finances). Dazu gehören in erster Linie die eigentlichen Haushaltsgesetze (loi de finances de l'année) und eventuelle Nachtragshaushalte (loi rectificatives), aber auch das Gesetz über die Rechnungslegung (loi de règlement) am Ende eines Haushaltsjahres, bei dessen Verabschiedung das Parlament nachprüft, ob die Regierung sich mit ihrer Finanzpolitik an die im Haushaltsgesetz getroffenen Festlegungen gehalten hat (Art. 2 Ordonnance 59-2). Die für die Sturmschadenbewältigung notwendigen Nachtragskredite sind dem Parlament in den gleichen Formen wie die gewöhnlichen Haushaltsgesetze vorzulegen (Art. 34 Ordonnance 59-2). Der Finanzminister bereitet die Finanzgesetze unter der Aufsicht des Premierministers vor (Art. 37 Ordonnance 59-2). Der Entwurf ist spätestens am ersten Dienstag im Oktober einer Kommission der Nationalversammlung, dem Finanzausschuss, zuzuleiten (Art. 38 Ordonnance 59-2). Die beiden Kammern sind bei der Behandlung der Finanzgesetze an bestimmte, kurze Fristen gebunden (Art. 47 Constitution, Art. 39 Ordonnnance 59-2). Entscheidet das Parlament nicht innerhalb von 70 Tagen nach der Einbringung der Vorlage im Finanzausschuss, kann die Regierung die Finanzgesetze durch Verordnung (ordonnance) in Kraft setzen (Art. 47 Abs. 3 Constitution).

Das Haushaltsgesetz hat zwei Teile: Die Festlegung der Obergrenzen für die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bzw. den Ausgleich zwischen Gesamteinnahmen und -ausgaben einerseits und die zu bewilligenden Ausgaben andererseits (Art. 31 Ordonnance 59-2). Bevor Teil 1 und damit die Obergrenzen der Ausgaben nicht beschlossen sind, kann das Parlament nicht über die einzelnen Ausgabenposten diskutieren (Art. 40 Ordonnance 59-2). Die Möglichkeit, im Laufe der parlamentarischen Beratungen Änderungen an der Haushaltsvorlage vorzunehmen, ist stark eingeschränkt. Es sind nämlich nur Änderungen zulässig, die eine staatliche Ausgabe abschaffen oder reduzieren oder die Einnahmequellen schaffen oder vergrössern (Art. 42 Ordonnance 59-2). Will das Parlament neue Ausgaben beschliessen, hat es gleichzeitig die entsprechenden Kompensationen aufzuzeigen.

Die Regierung hat die Möglichkeit, zweckgebundene Haushaltsmittel einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Verwaltungseinrichtung zur Verfügung zu stellen (transferts de crédits, Art. 14 abs. 2 Ordonnance 59-2) oder gar für einen anderen Zweck zu verwenden (virements de crédits, Art. 14 Abs. 3 Ordonnance 94 Vgl. Einführungsreferat des Landwirtschaftsministers, J. Glavany, in der ersten Lesung vom 3.

April 2001 im Senat (www.agriculture.gouv.fr/actu/disc/disc030401.htm).

Loi de finances

Verfahren

Erst die Einnahmen, dann die Ausgaben

Umschichtungen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 36

59-2). Die Bindungswirkung der parlamentarischen Haushaltsentscheidung wird damit beträchtlich relativiert.95

2.3.4 Europäische Union

2.3.4.1 Forstwirtschaft in der EU96

Die Wälder der Europäischen Union bedecken eine Fläche von 118 Mio. ha, ungefähr 36% der Gesamtfläche. Die Wälder werden in vielen Gebieten, in denen zwischen den verschiedenen Waldnutzern Konflikte entstehen können, nach dem Konzept der Mehrnutzenfunktion bewirtschaftet. Problempunkte waren die zumeist in Monokulturen angebauten rasch wachsenden Holzarten, die Aufforstung ökologisch gefährdeter Gebiete und unsachgemässe Erntetechniken. Die heute von der EU ko-finanzierten Forstprogramme sehen Sicherheitsklauseln vor und bieten Anreize für umweltgerechtere Praktiken. Zusammen mit anderen europäischen Staaten verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten und die EU selber zum Nachhaltigkeitsprinzip (1993).

Die grössten Holzbestände stocken in Schweden und Deutschland (je 2.5 Mia. m3) und in Frankreich und Finnland (je 1.7 Mia. m3). Der Gesamtwert der forstwirtschaftlichen Primärproduktion der EU beträgt 60% des Wertes der Agrarproduktion. Der Anteil der EU-Forst- und Holzwirtschaft am Bruttoinlandprodukt beträgt 2.4%. Forstwirtschaft und die Erzeugung forstlicher Produkte bieten gemeinschaftsweit etwa 3 Mio. Arbeitsplätze. Die europäische Forstwirtschaft kommt durch die Preis-Kosten-Entwicklung zunehmend unter Druck, sie steht im Wettbewerb mit Staaten, die erheblich geringere Faktorkosten, höchst wettbewerbsfähige Eigentumsstrukturen und nur geringe rechtsverbindliche Umweltauflagen haben.

2.3.4.2 Grundsätze und Rahmen für die forstliche Förderung

Um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken, hat sich die Gemeinschaft insbesondere das Ziel gesetzt, "die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschliesslich der ländlichen Gebiete, zu verringern" (Art. 158 EGV). Im Rahmen dieses Ziels werden Massnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Gefördert werden:

- Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

- Niederlassung von Junglandwirten

- Berufsbildung

- Vorruhestandsregelung

- benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

- Agrarumweltmassnahmen

95 Grote 1995: 165. 96 Ganzer Abschnitt nach Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft 1997.

Übersicht

Wirtschaftliche Bedeutung

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 37

- Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

- Forstwirtschaft

- Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten.

Die forstwirtschaftlichen Massnahmen sind im Förderungspaket 'Entwicklung des ländlichen Raums' einbezogen, da es eine eigene Forstpolitik - mangels rechtlicher Grundlage - in der EU nicht gibt und die Forstwirtschaft "einen integralen Bestandteil der Entwicklung des ländlichen Raums" darstellt.97 Die Förderung der Forstwirtschaft innerhalb der EU hat sich an folgenden Rahmenbedingungen zu orientieren:

- Die Förderung der Forstwirtschaft darf nicht wettbewerbsverzerrend wirken und muss marktneutral sein (Ziffer 35 Verordnung EG 1257/1999)

- Die forstwirtschaftlichen Massnahmen sind unter Berücksichtigung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen festzulegen und sollten sich auf die Forstprogramme der Mitgliedstaaten stützen. Solche Massnahmen sollten auch den besonderen Problemen der Klimaänderungen Rechnung tragen. (Ziffer 36 Verordnung (EG) 1257/1999).

- Die Mitgliedstaaten sollten für Massnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums auch ohne eine Ko-Finanzierung der Gemeinschaft Beihilfen gewähren können. Angesichts der beträchtlichen wirtschaftlichen Wirkung solcher Beihilfen und zur Gewährleistung der Kohärenz mit den für eine Gemeinschaftsbeihilfe in Betracht kommenden Massnahmen sowie zur Vereinfachung der Verfahren sollten spezifische Vorschriften für staatliche Beihilfen festgelegt werden. (Ziffer 51 Verordnung EG 1257/1999).

2.3.4.3 Geförderte forstliche Massnahmen

Gemäss Art. 29 Abs. 1 VO (EG) 1257/1999 haben die EU-Beihilfen für die Forstwirtschaft zur Erhaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen der Wälder in ländlichen Gebieten beizutragen. Die Beihilfen dienen insbesondere der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Entwicklung der Forstwirtschaft, der Erhaltung und Verbesserung der forstlichen Ressourcen und/oder der Erweiterung der Waldflächen (Art. 29 Abs. 2 VO (EG) 1257/1999). Mit Ausnahme der Beihilfen für den Wiederaufbau eines durch Naturkatastrophen geschädigten forstwirtschaftlichen Produktionspotentials sowie für die Einführung geeigneter vorbeugender Instrumente werden die Beihilfen nur privaten Eigentümern, deren Vereinigungen, Gemeinden oder Gemeindeverbänden ausgerichtet (Art. 29 Abs. 3 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 sechster Gedankenstrich VO (EG) 1257/1999). Von den EU-Katastrophenbeihilfen konnte deshalb auch der Staatswald in Baden-Württemberg und in Frankreich profitieren.

97 Ziffer 35 Ingress der Verordnung 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der

Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen.

Forstwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Zweck der Förderung und Adressatenkreis

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 38

Die Europäische Gemeinschaft unterstützt folgende forstliche Massnahmen mit Beihilfen (Art. 30 Abs. 1 VO (EG) 1257/1999):

- Aufforstung von Flächen

- Investitionen in Wälder mit dem Ziel einer deutlichen Verbesserung ihres wirtschaftlichen, ökologischen oder gesellschaftlichen Wertes

- Investitionen zur Verbesserung und Rationalisierung der Holzernte

- Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

- Erschliessung neuer Möglichkeiten für die Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

- Gründung von Waldbesitzervereinigungen zur Unterstützung der Mitglieder bei einer nachhaltigeren und effizienteren Bewirtschaftung ihres Waldbestands

- Wiederaufbau eines durch Naturkatastrophen und Brände geschädigten forstwirtschaftlichen Produktionspotentials sowie Einführung geeigneter vorbeugender Instrumente.

Die Beihilfen müssen zur Erfüllung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen beitragen und sich auf nationale und subnationale Forstprogramme oder entsprechende Instrumente stützen (Art. 29 Abs. 4 VO (EG) 1257/1999). Die Mitgliedstaaten haben aus dem Massnahmenkatalog der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raumes diejenigen Massnahmen auszuwählen, die dem besonderen Bedarf und den Prioritäten ihrer ländlichen Gebiete entsprechen (Art. 16 VO (EG) 1257/1999). Die Massnahmen sind in einem Massnahmen- und Entwicklungsplan mit einer Laufzeit von sieben Jahren aufzustellen (Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 1260/1999). Im Jahr 2000 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften 69 Massnahmenpläne vorgelegt, von denen die EU-Kommission bis Ende 2000 56 genehmigt hat.98

Für den Zeitraum 2000-2006 stehen insgesamt 105 Mia. € an Fördermitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung, das sind jährlich 15 Mia. €.99 Die Gemeinschaftsbeteiligung beträgt in der Regel mindestens 25% und höchstens 50% der beihilfefähigen öffentlichen Ausgaben (Art. 47 Abs. 2 VO (EG) 1257/1999). In Gebieten mit Entwicklungsrückstand (Ziel-1-Gebiete)100 und in Gebieten mit Strukturproblemen (Ziel-2-Gebiete)101 sind die Beitragssätze höher (bis 75%). Die Höhe des Fördersatzes kann von den Mitgliedstaaten im 98 Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft 2001, Gemeinsame Agrarpolitik: 13. 99 Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft 2001, Newsletter: 1. 100 Unter das Ziel 1 fallen Regionen, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP), gemessen in

Kaufkraftstandards und berechnet auf Basis der Gemeinschaftsdaten der am 26. März 1999 verfügbaren letzten drei Jahre, weniger als 75 v. H. des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt (Art. 3 Abs. 1 Verordnung 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds).

101 Unter das Ziel 2 fallen Regionen mit Strukturproblemen, deren wirtschaftliche und soziale Umstellung gefördert werden soll und deren Bevölkerungsanteil oder Fläche hinreichend signifikant ist. Sie umfassen insbesondere die Gebiete mit einem sozioökonomischen Wandel in den Sektoren Industrie und Dienstleistungen, die ländlichen Gebiete mit rückläufiger Entwicklung, Problemgebiete in den Städten sowie die von der Fischerei abhängigen Krisengebiete (Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1260/1999). Der auf die Ziel-2-Gebiete entfallende Bevölkerungsanteil darf nicht mehr als 18 v. H. der Gesamtbevölkerung der Gemeinschaft ausmachen (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1260/1999).

Forstliche Massnahmen in der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Fördervoraussetzungen

Förderhöhe und -satz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 39

vorgegebenen Rahmen frei gewählt werden. Die Wahl der Fördersatzhöhe hat keinen Einfluss auf die Gesamthöhe der Fördermittel pro Mitgliedstaat, da diese im Voraus festgelegt ist. Frankreich wählte eine Beteiligung der Gemeinschaft von 40%, Baden-Württemberg von 50% der beihilfefähigen öffentlichen Ausgaben.

2.3.4.4 Herkunft der Mittel

Forstpolitische Massnahmen werden einerseits über die Strukturfonds und andererseits über den Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, gefördert. Diese Fonds sind Teil der Instrumente, mit denen drei vorrangige Ziele verwirklicht werden sollen (Art. 1 Verordnung EG 1260/1999):

- Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel 1)

- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen (Ziel 2)

- Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme (Ziel 3).

Zu den für die forstliche Förderung weniger bedeutenden Strukturfonds zählen102:

- Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung "Ausrichtung",

- Europäischer Sozialfonds (ESF),

- Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sowie

- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Ziel 1 wird durch alle vier Strukturfonds gefördert, Ziel 2 durch den EFRE und den ESF, Ziel 3 durch den ESF (Art. 2 Abs. 2 VO EG 1260/1999).

Für die forstlichen Förderungsmassnahmen von grösserer Bedeutung ist der Europäische Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (EAGFL-G). Er trägt zur Verwirklichung von Ziel 2 bei (Art. 2 Abs. 3 VO EG 1260/1999). Zusätzlich werden aus dem EAGFL, Abteilung Garantie vier Massnahmen - ohne Beschränkung auf Ziel-2-Gebiete - gefördert: Gemeinschaftsbeihilfen für den vorzeitigen Ruhestand, für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen und für Agrarumwelt- und Aufforstungsmassnahmen (Art. 35 Abs. 1 Verordnung (EG) 1257/1999). Im Übrigen werden aus dem EAGFL, Abteilung "Garantie", die Massnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ausserhalb der Ziel-1-Regionen finanziert (Regionen mit Entwicklungsrückstand, Art. 35 Abs. 2 Verordnung (EG) 1257/1999).

Ende Februar 2000 kündigte EU-Kommissionspräsident R. Prodi an, dass Frankreich und Deutschland Ende Jahr von den ländlichen Entwicklungskrediten, welche von den anderen Ländern nicht gebraucht würden, profitieren könnten. Er stellte auch in Aussicht, dass Mittel aus dem Europäischen Absatz- und Garantiefonds, Abteilung Garantie zur Finanzierung der staatlichen

102 Art. 159 Abs. 3 EGV, Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit

allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds.

Förderungsfonds

Strukturfonds

EAGFL, Abteilung Garantie

Finanzierung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 40

Sturmbewältigungsmassnahmen verwendet werden könnten. Bei der Auslegung der Reglemente der Strukturfonds würde sich die EU ebenfalls flexibel zeigen. So könne neben Projekte der Aufforstung, der Wiederinstandstellung von ländlichen Strassen und Dämmen auch das Sägen und das Trocknen des Holzes sowie ebenfalls die Wiederinstandstellung des kulturellen Erbes mitfinanziert werden.103

2.3.4.5 EU-Förderung in Baden-Württemberg

Für die Sturmbewältigung in Baden-Württemberg kamen die Strukturfonds nicht in Frage, da Schadensgebiete und Ziel-2-Gebiete "kaum deckungsgleich" waren und die Grösse (bzw. Kleinheit) der Ziel-2-Gebiete in Baden-Württemberg "keine auch nur annähernd ausreichende Kulisse für die Anwendung der Programme darstellen" würden.104

Gestützt auf Art. 30 sechster Gedankenstrich VO (EG) 1257/1999 hat Baden-Württemberg im Rahmen des Massnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum für den Zeitraum 2000-2006 seine forstlichen Massnahmen zur Ko-Finanzierung eingereicht. Die der EU mit dem Massnahmen- und Entwicklungsplan vorgelegten Massnahmen entsprechen denjenigen, die das Ministerium Ländlicher Raum mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Naturnahe Waldwirtschaft am 10. April 2000 erlassen hat.

Die Massnahmen, die im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' enthalten sind, werden als "Rahmenregelung (Basisprogramm) neben gebietsspezifischen Programmen der Bundesländer durchgeführt, die der Umsetzung des Kapitels VI der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) dienen".105 Der GAK-Rahmenplan (beschlossen auf Regierungsebene von Bund und Ländern) und der baden-württembergische Entwicklungsplan (beschlossen vom Ministerium Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg, genehmigt durch die EU-Kommission) enthalten teilweise identische Massnahmen. Diese werden durch das Land, den Bund und die EU gefördert. Der Massnahmenkatalog des Entwicklungsplans geht bei den forstwirtschaftlichen Massnahmen über den GAK-Rahmenplan hinaus. Diese Massnahmen werden nur vom Land und von der EU gefördert.

2.3.4.6 EU-Förderung in Frankreich

Im Gegensatz zu Baden-Württemberg war in Frankreich eine Förderung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einen der vier Strukturfonds, möglich. Die förderungsfähigen Projekte wurden in sogenannten documents uniques de programmation (2000-2006) – DOCUP ausgearbeitet. Da die EFRE-Förderung über die Regionen läuft, wurde sie in dieser Studie nicht berücksichtigt. 103 Le Monde du 24 février 2000: 13, La Forêt Privée No 1/2000: 13. 104 Ergebnisvermerk vom 17.02.2000 zu einem Gespräch am 16. Februar 2000 zwischen EU-

Landwirtschaftskommissar F. Fischler und B-W-Landwirtschaftsministerin G. Staiblin. 105 Bundesregierung, Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und

des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003, Drucksache 14/3498, 5. Mai 2000, 8.

Keine Förderung über Strukturfonds

Katastrophenhilfe Baden-Württemberg

Verhältnis Rahmenplan GAK und Massnahmen- und Entwicklungsplan

Förderung über Strukturfonds möglich

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 41

Das französische Pendant zum baden-württembergischen Massnahmen- und Entwicklungsplan für den ländlichen Raum ist der plan de développement rural national français (PDRN). Dieser plan ist die Grundlage für die Ko-Finanzierung der forstlichen Massnahmen durch die EU. Das Landwirtschaftsministerium hatte – analog Baden-Württemberg – nach dem Sturm den PDRN mit zusätzlichen Massnahmen ergänzt.

2.3.4.7 Zusätzliche Beihilfen der Mitgliedstaaten und EU-Recht

Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, neben den von der Gemeinschaft geförderten Massnahmen zusätzliche Massnahmen zu fördern. Sie sind jedoch verpflichtet, vor jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen die Kommission zu unterrichten (Art. 88 Abs. 3 Ziff. 1 EGV).106 Diese prüft, ob die Beihilfen mit den Anforderungen des gemeinsamen Marktes (keine Verfälschung des Wettbewerbs, keine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten) vereinbar sind (Art. 88 Abs. 3 Ziff. 2 EGV).

2.4 Versicherbarkeit von Sturmschäden im Forstwesen

Sturmschäden in der Schweiz sind in der Regel nicht versichert. Ausnahmen bilden der Kanton Basel Landschaft (obligatorische Waldversicherung im Rahmen der kantonalen Gebäudeversicherung) und der Kanton Nidwalden (Hilfsfonds). Die Erfahrungen im Kanton Basel Landschaft werden voraussichtlich dazu führen, dass die obligatorische Waldversicherung aufgelöst wird.107

Die Versicherung von Sturmschäden ist im Gegensatz zu Waldbrandversicherungen kaum verbreitet. Auf der einen Seite sind Bestrebungen der Länder im Gange, die Versicherungsprämien mit staatlichen Beiträgen zu fördern. Auf der anderen Seite zögern die Versicherungen mehr und mehr, das Risiko Sturmschäden überhaupt zu versichern.108

Sturmschäden waren in Frankreich versicherbar und zwar im Rahmen der Waldbrandversicherungen (les assurances contre l'incendie, vgl. Art. L 122 code des assurances).109 Der Staat sah sich deshalb grundsätzlich nicht zuständig für versicherbare Schäden, ungeachtet der Tatsache, dass von den 3.7 Millionen Privatwaldeigentümern lediglich 7000-8000 (mit einer Waldfläche von rund 600'000 ha)110 von der Möglichkeit der Versicherung Gebrauch gemacht hatten.111 Infolge 106 Deutschland hat die Beihilfen von Baden-Württemberg mit Schreiben vom 29. Februar 2000

angemeldet; die Kommission hat sie am 3. Mai 2000 genehmigt (Staatliche Beihilfe Nr. N 113/2000). Die Massnahmen auf Bundesebene wurden mit Schreiben vom 24. März 2000 angemeldet; die Kommission hat sie am 31. Juli 2000 genehmigt (Staatliche Beihilfe Nr.N 187/2000). 107 UVEK, Zwischenbilanz zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden vom 15. August 2000, 5.

108 Zwischenbericht der Kommission Sanson vom Juli 2000 (Evaluation des dispositifs de secours et d'intervention mis en oeuvre à l'occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999), Anhang 6, Les grandes tendances des organisations étrangères en matière de secours et d'indemnisation, 8.

109 Zur Höhe der Versicherungssummen: Eine der beteiligten Versicherungen, die MISSO, übernahm je nach Versicherungsart eine Pauschalentschädigung von 4000 FF/ha bis 16‘000 FF/ha für die Wiederaufforstung bzw. zwischen 12‘000 FF/ha und 50‘000 FF/ha für die Ernteentschädigung (La Forêt Privée 1/2000: 86).

110 La Forêt Privée 1/2000: 86.

Ländliche Entwicklung

Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

Schweiz: Versicherungen nur in BL und NW

Deutschland: Versicherungen möglich, aber wenig verbreitet

Frankreich: Umwälzungen im Versicherungsschutz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 42

der hohen zu leistenden Versicherungssummen wollten sich die Versicherungen aus dem Sturmschaden-Geschäft zurückziehen.112 Mit dem neuen Waldrecht (Art. 68 loi d'orientation sur la forêt) vom 9. Juli 2001 wurde Art. 122-7 des Versicherungsgesetzes geändert: Sturmschäden sind heute nicht mehr versicherbar. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Vorschläge zu Handen der Regierung ausarbeiten soll.

111 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes

des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 25-30.

112 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 25-30.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 43

3. Prozessanalyse Schweiz

3.1 Phase 1: Vorschläge des Führungsstabes (26. Dezember 1999 bis 1. Februar 2000)

3.1.1 Akteure und Inhalte Phase 1: Übersicht

Datum Akteure Inhalt 27.12.99 F+D, BUWAL Bildung eines ad-hoc-Führungsstabes 27.12.99 F+D, BUWAL Erste Erhebung bei den Kantonen 28.12.99 F+D, BUWAL Erster Lagebericht an den

Departementsvorsteher, Information der Kantone per Fax, Medienmitteilung des UVEK bezüglich Schadenausmass und weiterem Vorgehen 28.12.99 Schweizerischer

Holzindustrie Verband Forderung nach Marktentlastungsmassnahmen und Massnahmen zur Steigerung der Holznutzung

29.12.99 F+D, BUWAL Schriftliche Information an Kantone und Verbände

30.12.99 Bundesrat M. Leuenberger Augenschein in den Kantonen Ob- und Nidwalden, Zusicherung von Bundeshilfe

30.12.99 F+D, BUWAL Anpassung der F+D-internen Organisation 30.12.99 Holzindustrie Schweiz Fax an BUWAL-Direktor Roch sowie an

Interessenvertreter der Wald- und Holzwirtschaft (Lösungsvorschläge)

31.12.99 Energie-Umwelt-Initiative Abstimmungsempfehlungen für Energie-Umwelt-Initiativen

04.01.00 F+D, BUWAL Durchführung einer nationalen Lagekonferenz mit 39 Teilnehmern

04.01.00 Holzmarktkommission Sitzung: Empfehlungen zur Aufarbeitung, Lagerung und Vermarktung

04.01.00 Nationaler Führungsstab Konstitution des Nationalen Führungsstabes 04.01.00 H. Balsiger, Vorsteher

Waldamt Kt. Bern Tagesschau SF-DRS: Bundesbeitrag werde insgesamt 500 Millionen Franken betragen

04.01.00 U. Amstutz, WVS113 Öffentliche Hilfe sei nötig, Markteingriffe hingegen nicht.

04.01.00 E. Zölch, Regierungsrätin Kt. BE

Forderung: Zehn Franken pro Kubikmeter Holz ("unbürokratische Pauschalentschädigung")

05.01.00 U. Tester, Pro Natura Die Holzindustrie benütze "Lothar" als Gelegenheit, um Forderungen zu stellen, die nichts mit "Lothar" zu tun hätten.

05.01.00 Holzmarktkommission, BUWAL

Empfehlungen

06.01.00 Pro Natura Einschätzung: Viel Holz kann liegen gelassen werden.

07.01.00 Nationaler Führungsstab Erste Sitzung: Erarbeitung der Grundsatzstrategie

07.01.00 F+D, BUWAL Zweiter Lagebericht an Departementsvorsteher 10.01.00 F+D, BUWAL Dritter Lagebericht an Departementsvorsteher 10.01.00 VBS Kreisschreiben über den subsidiären Einsatz der

Armee. Einsatz von Truppenteilen, Freistellung von Spezialisten, Material- sowie Luft- und

113 WVS = Waldwirtschaft Verband Schweiz.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 44

Datum Akteure Inhalt Strassentransporte für die Sturmschadenbewältigung

11.01.00 UVEK "Aussprachepapier" an den Bundesrat (Grundsatzstrategie)

11.01.00 BUWAL Information und interne Zwischenbilanz 12.01.00 Bundesrat Gutheissung der Grundsatzstrategie des

Führungsstabes; Erteilung des Auftrages zur Ausarbeitung einer Verordnung nach Art. 28 WaG 12.01.00 F+D, BUWAL Kreisschreiben Nr. 23 an die Kantone: Förderung wie bis anhin

12.01.00 F+D, BUWAL Kosten- und Kreditumfrage bei den Kantonen 13.01.00 WSL Entscheidungshilfen der WSL an die Kantone 13.01.00 F+D, BUWAL Interne Information 14.01.00 Forstdirektorenkonferenz Forderungskatalog an den Bundesrat 16.01.00 WVS; SBV und SAB Forderung nach einer Flächenentschädigung 18.01.00 BUWAL, F+D und WSL Pressekonferenz BUWAL/WSL

Präsentation der BUWAL-Publikation "Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald"

18.01.00 WWF Forderungen: Viel Holz liegen lassen. Entschädigung für die Waldeigentümer, unabhängig vom Aufräumen. Empfehlungen: Energie-Umwelt-Initiativen, ökologische Steuerreform sowie CO2-Abgabe.

18.01.00 Waldwirtschaftsverband Schweiz

Offener Brief an Bundesrat Leuenberger. Unzufriedenheit über Aussagen von hohen Bundesstellen zum Thema Liegenlassen.

19.01.00 Nationaler Führungsstab Zweite Sitzung 19.01.00 F+D, BUWAL Lageorientierung und Besprechung mit 19

betroffenen Bundesämtern/Dienststellen 21.01.00 F+D, BUWAL Vierter Lagebericht an den

Departementsvorsteher 26.01.00 Bundesrat Bundesratssitzung: Information des Bundesrates

durch den Departementsvorsteher 26.01.00 Bundesamt für

Ausländerfragen Weisungen an die Arbeitsmarkt- und Fremdenpolizeibehörden zur Bewilligung von qualifizierten ausländischen Arbeitskräften

26.01.00 Holzmarktkommission Empfehlungen zur Lagerung und Vermarktung des Sturmholzes

01.02.00 Führungsstab Lothar Medienkonferenz: Präsentation der Resultate Auflösung des Führungsstabes Information der erweiterten Kantonsoberförsterkonferenz (e-mail)

Tabelle 9 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 26.12.99 und der Verabschiedung der Führungsstabvorlage (1.2.00)

3.1.2 Führungsstab, Grundsatzstrategie, Kreisschreiben

Bereits am 27. Dezember 1999, einen Tag nach dem Orkan Lothar, setzte die Eidgenössische Forstdirektion einen ad-hoc-Führungsstab ein,114 der die weiteren Arbeiten vorbereitete. Die Medien wurden vom BUWAL am 28. Dezember 1999 114 Pressemitteilung Informationsdienst BUWAL vom 28. Dezember 1999; Pressemitteilung

Informationsdienst BUWAL, 1.2.00.

Einsetzen eines Führungsstabes

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 45

orientiert.115 Nach ersten Schätzungen belief sich die Sturmholzmenge auf 8.4 Millionen Kubikmeter Schadholz. Auf den 4. Januar 2000 wurden betroffene und interessierte Kreise zu einer nationalen Lagekonferenz eingeladen. Daran nahmen rund 40 Personen teil, die ein breites Spektrum an Wald, Wald- und Holzwirtschaft interessierter Kreise vertraten:

- Bund: Eidgenössische Forstdirektion (9 Personen)

- Kantone: Kantonsoberförsterkonferenz (11 Personen)

- Waldeigentümer: Waldwirtschaft Verband Schweiz (4 Personen)

- Holzverarbeiter: Schweizerischer Sägerei- und Holzindustrie-Verband (3 Personen), Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz (3 Personen), Verband Schweizer Rund- und Schnittholzhändler (1 Person)

- Forschung: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (3 Personen)

- Verband Schweizerischer Forstunternehmungen (2 Personen)

- Unfallversicherung: SUVA (1 Person)

- Umweltorganisationen: WWF Schweiz (1 Person), Pro Natura (1 Person).

Man habe sich "in gutem Einvernehmen auf ein gemeinsames Vorgehen" einigen können.116 An der Lagekonferenz wurde - auf vorbereitete Initiative der Eidgenössischen Forstdirektion hin - ein nationaler Führungsstab gebildet, in dem die Vertreter des Forstdienstes drei Sitze, davon zwei Vertreter der kantonalen Verwaltungen, und die der Wald- und Holzwirtschaft je zwei Sitze einnahmen:117

- Werner Schärer, Eidgenössische Forstdirektion, BUWAL (Vorsitz)

- Otmar Wüest, Präsident Kantonsoberförsterkonferenz

- Heinz Balsiger, Vorsteher Waldamt des Kantons Bern

- Hansruedi Streiff, Direktor Holzindustrie Schweiz (damals noch: Schweizerischer Sägerei- und Holzindustrie-Verband)

- Marc-André Houmard, Präsident Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz

- Urs Amstutz, Präsident Waldwirtschaft Verband Schweiz

- Rudolf Kull, Waldwirtschaft Verband Schweiz.

Im Führungsstab nicht vertreten waren die Naturschutzorganisationen, die - trotz Einladung - den Einsitz im Führungsstab ablehnten. Ebenfalls nicht vertreten war die Forschung. Dem Führungsstab unter dem Vorsitz des Eidgenössischen Forstdirektors wurde die Aufgabe übertragen, eine Strategie zur Bewältigung der Orkanschäden zu entwickeln, die Arbeiten zu koordinieren und zu informieren. Gleichzeitig habe er die Grundlagen für eine Vorlage des Bundesrates zu

115 Pressemitteilung Informationsdienst BUWAL vom 28. Dezember 1999. 116 Pressemitteilung Informationsdienst BUWAL vom 4. Januar 2000. 117 Pressemitteilung Informationsdienst BUWAL vom 4. Januar 2000. Zum Vergleich: 10 Tage nach

den Februarstürmen 1990 wurde ein 15-köpfiger Krisenstab unter der Leitung von Prof. Dr. P. Bachmann, ETHZ, eingesetzt. Dieser Krisenstab hatte im Gegensatz zum Führungsstab Lothar nicht die Aufgabe, die Bundesvorlage vorzubereiten.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 46

erarbeiten.118 In der Pressemitteilung wurde im Weiteren auf die Möglichkeit des Bundes hingewiesen, gestützt auf den "Katastrophenartikel" des Waldgesetzes (Art. 28), ausserordentliche Vorkehren in einem Erlass zu treffen, der nicht dem Referendum untersteht.

Nach der Lagekonferenz vom 4. Januar 2000 stellten sich Behörden- und Interessenvertreter sowie weitere Fachleute den Medien. Damit wurde die Lothar-Debatte richtig lanciert. Von allen Seiten wurden Forderungen vorgebracht.119 Heinz Balsiger, Vorsteher des Waldamts des Kantons Bern und Mitglied des Führungsstabes, ging in einem Tagesschau-Interview davon aus, dass der Bundesbeitrag bei rund 400 Millionen Franken liegen werde.120 Dazu könnten - so H. Balsiger weiter - noch individuelle Entschädigungen für nicht versicherte private Waldbesitzer von 100 Millionen Franken kommen. Demnach würde der Bund für die Lothar-Bewältigung insgesamt eine halbe Milliarde Franken aufwenden müssen.121 Der Eidgenössische Forstdirektor äusserte sich zurückhaltender: Obwohl Lothar mehr als doppelt so viel Holz wie Vivian/Wiebke 1990 geworfen habe, würden die Bundesbeiträge nicht doppelt so hoch sein wie damals.122 Er schätzte die forstliche Bundesmittel auf rund 400 Mio. SFr.123 Wieder vorsichtiger war eine Woche später (12. Januar 2000) das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, das über seinen Pressedienst verlauten liess, dass sich die genauen finanziellen Folgen von Lothar im Waldbereich zur Zeit noch nicht abschätzen liessen.124

Der nationale Führungsstab des Bundes traf sich am 7. Januar 2000 zu einer ersten Sitzung und arbeitete eine Grundsatzstrategie aus, die der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. Januar 2000 guthiess.125 Die Grundsatzstrategie umfasste drei Punkte:

- Priorität habe der Schutz der Menschen (u.a. Verminderung des Unfallrisikos beim Aufrüsten und Bearbeiten des Sturmholzes) sowie der Schutz der wichtigen Infrastrukturen.

- Folgeschäden seien mit allen Mitteln zu vermeiden (z.B. Borkenkäferepidemien).

- Das Sturmholz sei nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu behandeln. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse nach dem Orkan "Vivian" von 1990 seien zu berücksichtigen.

118 Pressemitteilung Informationsdienst BUWAL vom 4. Januar 2000. 119 Tages-Anzeiger vom 6. Januar 2000. 120 Diese Zahl sei durch Schätzungen der eigenen Verwaltung und auf Grund von Hochrechnungen

der Vivian-Erfahrungen zustande gekommen (Interview mit H. Balsiger am 16. Mai 2001). Die Eidgenössische Forstdirektion habe diese Grössenordnung ermittelt, allerdings konnte sie die Zahl nicht in den Raum setzen, bevor nicht die zuständigen eidgenössischen Behörden entschieden (Interview mit W. Schärer, 7. August 2001).

121 Basler Zeitung vom 5. Januar 2000. 122 Le Temps vom 5. Januar 2000, Le Matin vom 5. Januar 2000, Berner Zeitung vom 5. Januar

2000. Wieviel die Bewältigung der Sturmschäden 1990 den Bund gekostet hat, darüber gingen die Meinungen auseinander (H.R. Streiff ging 28.12.1999 in der SF DRS Tagesschau Spätausgabe, von 220 Mio. SFr. aus, W. Schärer von 400 Mio. SFr., Zürichsee-Zeitung 5.1.00).

123 Die Südostschweiz vom 5. Januar 2000; Neue Luzerner Zeitung vom 5. Januar 2000. 124 Medienmitteilung Pressedienst UVEK vom 12. Januar 2000. 125 Medienmitteilung Pressedienst UVEK vom 12. Januar 2000.

Erste Einschätzungen

Grundsatzstrategie des Führungsstabes

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 47

Am 12. Januar 2000 wandte sich die Eidgenössische Forstdirektion in der Form eines Kreisschreibens (Kreisschreiben Nr. 23) an die erweiterte Kantonsoberförsterkonferenz126, an den nationalen Führungsstab Lothar und an die Fachpresse. Die Kantone wurden daran erinnert, dass die Behebung von Waldschäden finanziell nur unterstützt würde, wenn die entsprechenden Massnahmen durch den kantonalen Forstdienst unter Berücksichtigung der neuen "Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald" angeordnet würden. Die Forstdirektion sicherte den Kantonen zu, es seien gegenüber der aktuellen Subventionspolitik keine Änderungen vorgesehen. Konkret bedeute dies, dass die Massnahmen gemäss Kreisschreiben Nr. 9 vom 8.12.1997 unterstützt würden. Zusätzlich beabsichtige die Forstdirektion, die werterhaltende Holzlagerung, die Absatzförderung und eventuell auch das Liegenlassen in die zu erlassende Parlamentsverordnung aufzunehmen.127 Eine allfällige Bevorschussung der geschädigten Waldeigentümer sei Sache der Kantone, der Bund biete als Überbrückungshilfe Investitionskredite an. Die Kantone wurden gebeten, ihren mutmasslichen Kreditbedarf bis zum 19. Januar 2000 dem Bund zu melden. Dem Kreisschreiben beigelegt waren die Empfehlungen der Eidgenössischen Holzmarktkommission des BUWAL vom 5. Januar 2000. Darin wurde empfohlen, die Normalnutzungen zu stoppen, die Aufrüstarbeiten zeitlich zu staffeln (zuerst Holz von guter Qualität), die Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald anzuwenden, das Holz werterhaltend zu lagern, bestehende Verträge einzuhalten, den Preis für unverkauftes Stammholz aus ordentlichen Schlägen gegenüber den bisherigen Preisempfehlungen um 5% bis 10% und für Sturmholz um 10% bis 20% zu reduzieren, die Vermarktung zu koordinieren sowie die Abgaben an den Selbsthilfefonds128 zu leisten. Im Kreisschreiben wurden die Kantone im Weiteren aufgefordert, ihren Mittelbedarf dem Bund bis zum 19. Januar 2000 zu melden.

3.1.3 Die Interessengruppen und ihre Forderungen

Zwei Interessengruppen warteten nicht ab, bis der Führungsstab am 4. Januar 2000 in der von der Forstdirektion einberufenen Lagekonferenz eingesetzt wurde. Sie nutzten die "Ruhe nach dem Sturm", um ihre Positionen an die Öffentlichkeit zu bringen.

- Das Komitee der Energie-Umwelt-Initiative, über welche die Schweizer Bevölkerung im Herbst 2000 abzustimmen hatte, veröffentlichte am 31. Dezember 1999 eine Pressemitteilung, in der sie eine politische Antwort auf den Sturm Lothar verlangte. Nötig seien Mittel, um die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und die Holznutzung finanziell zu unterstützen. Dazu sei es erforderlich, die Solarinitiative und die Energieförderabgabe, den Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Solarinitiative, anzunehmen. Unterzeichnet wurde dieser Aufruf von einem überparteilichen Komitee von

126 Zur erweiterten Kantonsoberförsterkonferenz gehören neben den Kantonsoberförstern und dem

Eidgenössischen Forstdirektor der Schweizerische Forstverein, die Fachgruppe SIA, der Waldwirtschaftsverband, die ETH, die WSL, die Interkantonalen Försterschulen, der Forstdienst SBB und der Schweizerische Försterverband.

127 Von der Forstdirektion im Kreisschreiben verwendete Verben kursiv gesetzt. 128 Fonds (jährliche Einnahmen rund 2 Mio. SFr.), mit dem Werbeaktionen für das Holz, Beiträge an

Zeitschriften sowie betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Ausbildung und Beratung in der Wald- und Holzwirtschaft unterstützt werden.

Information der Kantone

Energie-Umwelt-Initiativeund Holzindustrie

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 48

Bundesparlamentariern (Ständerat E. David, CVP, Nationalrat J. Dupraz, FDP, Nationalrat R. Strahm, SP, und Nationalrat H. Weyeneth, SVP).

- Der Schweizer Sägerei- und Holzindustrieverband, heute Holzindustrie Schweiz, meldete sich ebenfalls in dieser frühen Phase zu Wort: Die Säger seien zusammen mit den Waldeigentümern an stabilen Preisen interessiert. Zu vermeiden seien Rohholzexporte zu billigen Preisen an subventionierte Grossbetriebe in Nachbarländern. Als wichtigste und sinnvollste Massnahmen wurden die zusätzliche Verarbeitung in einheimischen Sägewerken sowie die Marktentlastung durch die Bildung von grossen Nasslagern vorgeschlagen. Die Hilfe des Bundes dürfe sich nicht allein auf die Schadenbewältigung im Wald beschränken, sie müsse sich auch auf die Verwendung der wertvollen Holzressource ausdehnen.129 In einem Fax vom 30. Dezember 1999 an Ph. Roch, Direktor BUWAL, sowie an Interessenvertreter der Wald- und Holzwirtschaft wurden diese Vorschläge weiter konkretisiert, unter anderem mit der Forderung nach erleichterten Transportbedingungen (Verzicht auf die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe beim Rohholztransport, Aufhebung der 40-Tonnen-Limite und Verzicht auf Gewichtskontrollen).

Bei der Formulierung der Interessen federführend war der Kanton Bern, der vom Sturm Lothar am schwersten betroffen wurde. Der Vorsteher des Waldamtes des Kantons Bern, H. Balsiger, rechnete mit Bundesbeiträgen in der Gesamthöhe von 500 Millionen Franken.130 Der Präsident des bernischen Waldbesitzerverbandes, Nationalrat H. Weyeneth, SVP, forderte Pauschalbeiträge für Waldbesitzer mit Flächenschäden.131 In die gleiche Richtung ging die Forderung der Berner Regierungsrätin E. Zölch, der Bund solle im Sinne einer unbürokratischen Pauschalentschädigung zehn Franken pro Kubikmeter Sturmholz ausrichten.132

Der Direktor des Schweizer Waldwirtschaftsverbandes und damit der eigentliche Vertreter der Waldeigentümerinteressen, U. Amstutz, gab sich dagegen eher zurückhaltend: Öffentliche Hilfe sei zwar unumgänglich, die Hilfsinstrumente seien allerdings differenzierter als nach dem Sturm "Vivian" einzusetzen. Insgesamt schätzte er die notwendigen Bundesmittel auf rund 400 Millionen Franken.133

Am 14. Januar 2000 wandte sich die Konferenz der kantonalen Forstdirektoren mit einem schriftlichen Forderungskatalog an den Bundesrat.134 Sie betonte, den Massnahmen zur Erhaltung der noch intakten Waldbestände komme besondere Bedeutung zu. Die Kantone seien auf Bundeshilfe angewiesen, um die im eidgenössischen Waldgesetz enthaltenen Aufgaben zu erfüllen. Im Einzelnen forderte die Forstdirektorenkonferenz Mittel für die Holzlagerung, zinslose Darlehen für Holzlagerung, eine Vorfinanzierung der Schadholzaufrüstung, eine Freistellung von Militär- und Zivildienst für Fachpersonen für Aufräumarbeiten, Arbeitsbewilligungen für ausländische Fachkräfte und Unternehmer, Armee- und Zivilschutzeinsätze, eine Lockerung der Gewichtslimiten für Sturmholztransporte,

129 Pressemitteilung SHIV vom 28. Dezember 1999. 130 Zitiert nach Basler Zeitung vom 5. Januar 2000. 131 Aargauer Zeitung vom 5. Januar .2000. 132 Berner Zeitung vom 5. Januar 2000. 133 Basler Zeitung vom 5. Januar 2000. 134 Ganzer Abschnitt nach NZZ vom 18. Januar 2000.

Kanton Bern

Waldwirtschaftsverband

Forderungskatalog der kantonalen Forstdirektoren

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 49

Bahn-Sondertarife, Exportförderungsmassnahmen, eine Verlängerung oder Neuauflage des Impulsprogramms für neue Holzenergieanlagen, eine Entschädigungspauschale für nicht aufgerüstetes Schadholz sowie eine pauschalisierte Lösung für den Privatwald. Die Neue Zürcher Zeitung setzte über den entsprechenden Beitrag vom 18. Januar 2000 die Überschrift "Stürmische Begehren - Massiver Forderungskatalog der Forstdirektoren".

In einem Beitrag des Tages-Anzeigers vom 6. Januar 2000 wurden die im Zusammenhang mit Lothar entstehenden Interessenkonflikte zwischen "Ökonomie" und "Ökologie" beleuchtet. Pro Natura und WWF warfen insbesondere der Holzindustrie vor, Lothar werde als Gelegenheit für Forderungen benutzt, die nichts mit Lothar zu tun hätten. Zu diesen unberechtigten Forderungen gehöre beispielsweise diejenige nach dem Verzicht auf die leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der WWF bezichtigte die Holzindustrie, sie sei in einer bedenklichen "Goldgräberstimmung". Die Pro Natura hielt zwar den "Anspruch der Berggemeinden auf Unterstützung" für berechtigt, allerdings lehnte sie den Verzicht auf die Erhebung der LSVA für Holztransporte entschieden ab, ebenso Forderungen nach Subventionen, die dem Wald sogar schadeten.135 Der WWF warnte vor einem allzu stürmischen Griff in die Bundeskasse. Denn es mache marktwirtschaftlich keinen Sinn, viel Holz zu räumen, da die Preise auch vor dem Sturm nur selten kostendeckend gewesen seien.136 Noch mehr Holz liessen die Preise noch weiter fallen, argumentierte der WWF. Deshalb trat der WWF für einmalige und direkte Entschädigungen der geschädigten Waldeigentümer ein. Unter gewissen Voraussetzungen sei sogar eine Prämie für das Liegenlassen zu bezahlen. 3.1.4 Räumen oder Liegenlassen

Eine Frage, die für die Ausgestaltung der Bundesmassnahmen von entscheidender Bedeutung war, lautete: Muss das Holz aus phytosanitären Gründen aufgeräumt werden? Oder einfach: Zerstören die Borkenkäfer die Wälder, wenn das Sturmholz nicht geräumt wird? Diese Diskussion wurde in der Schweiz heftig und teilweise "ideologisch"137 geführt.

Der Direktor der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, M. F. Broggi, präsentierte an der Medienkonferenz vom 18. Januar 2000 Forschungsergebnisse, die an Hand von "Vivian"-Windwurfflächen erarbeitet wurden. Die wichtigste Frage, ob durch eine Räumung des Sturmholzes die Massenvermehrung des Buchdruckers verhindert werden könne, beantwortete er sibyllinisch.138 Wirksam sei eine Räumung nur, wenn sie rechtzeitig und möglichst vollständig sei, was in vielen Regionen gar nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand möglich sei. Hingegen sei es oft möglich, Streuschäden rechtzeitig aufzuräumen. Aus der Sicht des Waldschutzes habe daher das Aufarbeiten der Streuschäden Vorrang vor der Räumung grosser Windwurfflächen. M. F. Broggi

135 Pressemitteilung Pro Natura vom 6. Januar 2000. 136 Pressemitteilung WWF vom 18. Januar 2000. 137 Interview mit H.R. Streiff, Holzindustrie Schweiz, vom 16. Mai 2001 und Interview mit U. Amstutz,

Waldwirtschaft Verband Schweiz, vom 18. Mai 2001. 138 Presseunterlagen zum Referat M. F. Broggi, anlässlich der Medienkonferenz Waldschäden

Lothar vom 18. Januar 2000.

Naturschutzorganisationen

Die "Borkenkäfer-Diskussion"

WSL

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 50

schätzte die Menge des Sturmholzes, das im Wald liegen bleibe, auf ein Drittel der gesamten Sturmholzmenge.139

Das BUWAL ging bei seinen Berechnungen ebenfalls von einem Drittel aus, das im Wald liegen bleibe. Ein weiteres Drittel würde mit Subventionen aus dem Wald geholt und ein Drittel mit Gewinn.140

Der Vorsteher des Amts für Wald des Kantons Bern, H. Balsiger, schätzte die Menge des Sturmholzes, das unbehandelt liegen bleiben werde, ebenfalls auf rund dreissig Prozent ein.141

Überzeugt davon, dass "Millionen von Kubikmetern Sturmholz" im Wald bleiben würden, war U. Amstutz, Direktor des Schweizerischen Waldwirtschaftsverbandes142. Er liess damit offen, ob er von mehr als einem Drittel, das heisst vier Millionen Kubikmeter, oder weniger ausging.

Die Holzindustrie beurteilte das Aufräumen als Notwendigkeit, insbesondere in Schutzwäldern dürfe man nichts riskieren.143

3.1.5 Direktzahlungen

Schon sehr früh wurde in breiten Kreisen die Frage diskutiert, ob das bestehende forstliche Subventionssystem erweitert oder geändert werden solle. Dieses sieht im Gegensatz zum landwirtschaftlichen keine Direktzahlungen vor. Die Beiträge sind an konkrete Massnahmen gebunden, mit denen die forstpolitisch erwünschten Wirkungen erzielt werden sollen. Folgende Akteure forderten Direktzahlungen, entweder voraussetzungslos im Sinne von Entschädigungen oder an die Ergreifung von Massnahmen geknüpft:

- Der Waldwirtschaftsverband, der Schweizerische Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete verlangten am 18. Januar 2000 in einer gemeinsamen Eingabe an den Bundesrat Flächenentschädigungen.144 Unter anderem wurde die Forderung mit der Tatsache begründet, dass den Waldbesitzern für das Aufräumen Kosten entstünden, die allenfalls erst viel später und nur zum Teil durch den Verkauf des Holzes gedeckt würden. Die Zahlungen seien an die Fläche und nicht an das Holz zu binden, um zu vermeiden, dass die Bauern möglichst viel Holz aus dem Wald holen würden. Für die Privatwaldbesitzer sei eine Sonderregelung in Form einer einmaligen Abgeltung von maximal SFr. 9'000.- pro Hektare vorzusehen.145 Bundesrat M. Leuenberger lehnte den Vorschlag des

139 Die Südostschweiz vom 5. Januar 2000. 140 W. Schärer, Eidgenössischer Forstdirektor, BUWAL (Protokoll der Beratungen der UREK-N, 29.

Februar 2000). 141 Der Bund vom 5. Januar 2000. 142 Basler Zeitung, 5. Januar 2000. 143 Rendez-vous am Mittag vom 3. Januar 2000, Moderation Peter Maurer, Interview mit H.R. Streiff,

Schweizerischer Holzindustrieverband. . 144 Die gemeinsame Eingabe wurde in der Sonntags-Zeitung bereits am 16. Januar 2000

angekündigt. 145 Berner Zeitung vom 19. Januar 2000; Wald und Holz 2/2000.

BUWAL

Kanton Bern

Waldeigentümer

Holzindustrie

Direktzahlungen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 51

Waldwirtschaftsverbandes, des Bauernverbandes und der Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete mit Schreiben vom 7. März 2000 ab.146

- Umweltschutzorganisationen147

- Kantonale Forstdirektorenkonferenz148

- Regierungsrätin E. Zölch, Kanton Bern, verlangte vom Bund eine unbürokratische Pauschalentschädigung von zehn Franken pro Kubikmeter149

- H. Weyeneth, SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Waldbesitzerverbandes, forderte ebenfalls Pauschalbeiträge für Waldbesitzer.150

3.1.6 Informationen und Massnahmen auf Bundesebene

Die Eidgenössische Forstdirektion informierte, wie bereits erwähnt, die Kantone am 12. Januar 2000 mit Kreisschreiben Nr. 23, die Unterstützung des Bundes werde wie bis anhin weiter geführt. Die dafür notwendigen Nachtragskredite mussten allerdings noch vom Parlament bewilligt werden. Zusätzliche konkrete Massnahmen, die vom Parlament zu beschliessen seien, wurden mit dem gleichen Kreisschreiben in Aussicht gestellt.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sicherte den Kantonen mit Kreisschreiben vom 10. Januar 2001 zu, es stelle den betroffenen Kantonen und Waldeigentümern Truppenteile, Spezialisten, Material- sowie Luft- und Strassentransporte zur Verfügung.151

Nicht nur das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) waren bei der Sturmbewältigung engagiert. Auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), vertreten durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), leistete einen Beitrag. Der Direktor der DEZA, W. Fust, teilte am 24. Januar 2000 mit, das DEZA habe 8'000 Kubikmeter Sturmholz bestellt, das im Kosovo für den Wiederaufbau von Häusern und Brücken eingesetzt werden solle.152 Das DEZA habe für diese Aktion 2.9 Mio. SFr. eingesetzt.

3.1.7 Einschätzungen und Kritik

Am 18. Januar 2000 luden BUWAL und WSL zu einer gemeinsamen Medienkonferenz ein. Im Namen des BUWAL informierte der Vizedirektor, W. Geiger, und der Eidgenössische Forstdirektor, W. Schärer, aus der Wissenschaft M. F. Broggi, Direktor der Eidgenössischen Anstalt für Wald, Schnee und Landschaft, und aus dem Kanton Bern A. L. Meier, Bereichsleiter Waldbau und 146 Schreiben des Vorstehers des eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie

und Kommunikation, Bundesrat Leuenberger, vom 7. März 2000 an den Schweizerischen Bauernverband.

147 Pressemitteilung WWF vom 18. Januar 2000; gemeinsame Pressemitteilung von WWF und Pro Natura (ohne Datum, wahrscheinlich Januar 2000).

148 Forderungskatalog vom 14. Januar 2000, vgl.NZZ vom 18.Januar 2000. 149 Berner Zeitung vom 5. Januar 2000. 150 Aargauer Zeitung vom 5. Januar 2000. 151 Zürichsee-Zeitung vom 15 Januar .2000; BBl 2000 1272. 152 Berner Zeitung vom 25. Januar 2000.

Unterstützung wie bisher

Unterstützung durch das Militär

Holz für Kosovo

BUWAL-/WSL-Pressekonferenz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 52

Ökologie des Kantons Bern. Die Medienkonferenz brachte gegenüber der Information vom 4. Januar 2000 und der veröffentlichten Grundsatzstrategie wenig Neues.153 Die zu beschliessenden Massnahmen, so der Forstdirektor, seien so zu konkretisieren, dass die öffentlichen Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden können.154 Vorgestellt wurde die Publikation "Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald", die auf der Grundlage der Forschungsergebnisse zum Sturm "Vivian" und der Erfahrungen der Praxis erarbeitet wurde. Die Entscheidungshilfe sei ein modernes Instrument zur Interessenabwägung und Entscheidfindung, das einem "Kochbuch" entspreche: Die notwendigen Anweisungen zur Herstellung einer guten Mahlzeit seien darin enthalten, es brauche aber Fähigkeiten und Erfahrungen, um das Rezept erfolgreich umzusetzen.155

Der Waldwirtschaftsverband, mit zwei Personen im Führungsstab vertreten, nahm, wie er in einem offenen Brief vom 24. Januar 2000 an Bundesrat M. Leuenberger schrieb, mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass ein grosser Teil des Sturmholzes liegengelassen und die Bundeskasse damit entlastet werden solle.156 Nach Aussagen "von hohen Bundesstellen", so der WVS, verfolge der Bundesrat das Ziel, das Sturmholz weitgehend liegen zu lassen. Diese würden in einem krassen Gegensatz zur UVEK-Departementsstrategie stehen. Deshalb verlangte WVS eine Klärung der Vorstellungen und Zielsetzungen des Bundesrates und mehr Rückhalt bei der Bewältigung der Sturmschäden.

3.1.8 Die Massnahmenvorschläge des Führungsstabes

Am 1. Februar 2000 schlug der Führungsstab Lothar dem Bund 14 Massnahmen vor, mit denen in erster Linie Folgeschäden für den Wald vermindert und der Zusammenbruch des Holzmarktes verhindert werden sollten.157 Die Vorschläge - so die Pressemitteilung - hätten den Stellenwert eines "Expertenberichts". Sie orientierten sich gemäss Aussage des Eidgenössischen Forstdirektors am "politisch Möglichen" sowie an den bei Vivian erprobten Massnahmen und seien lediglich durch die Förderung für Waldreservate und die zusätzlichen Investitionskredite ergänzt worden.158 . Die Umsetzung der Vorschläge würde den Bund im Waldbereich 480 Mio. SFr. kosten, wobei ein Grossteil der Massnahmen über das geltende Waldrecht abgewickelt werden könne. Notrecht, gestützt auf Art. 28 WaG, sei nötig für drei Massnahmen: Die Subventionierung der Holzlagerung, die Ausscheidung von Waldreservaten auf Lothar-Sturmflächen und die Ausnahmebewilligung für 40-Tonnen-Transporte. In der Frage der zusätzlichen Entschädigung für Privatwaldeigentümer konnte sich der Führungsstab nicht auf einen konkreten Vorschlag einigen. Er empfahl dem Bundesrat, eine Lösung für Härtefälle zu suchen.

153 Mündliche Information H.P. Guggenbühl, freier Journalist vom 18. Januar 2000. 154 Presseunterlagen zum Referat W. Schärer, anlässlich der Medienkonferenz Waldschäden Lothar,

18. Januar 2000, ergänzt durch eigene Notizen zu den mündlichen Ausführungen. 155 Presseunterlagen zum Referat W. Schärer, anlässlich der Medienkonferenz Waldschäden Lothar

vom 18. Januar 2000, ergänzt durch eigene Notizen zu den mündlichen Ausführungen. 156 Zusammenfassung nach www.newswindows.ch. 157 Pressemitteilung Informationsdienst BUWAL vom 4. Februar 2000. 158 Interview mit W. Schärer, Eidgenössischer Forstdirektor vom 7. August 20.01.

Missstimmung beim WVS über den Bund

Verhinderung von Folgeschäden und Absatzförderung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 53

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]

Aufrüsten Beitrag an das Defizit der angeordneten Aufrüstarbeiten (Verminderung von Folgeschäden)

200

Folgeschäden Massnahmen in instabilen Wäldern, Verhinderung der Weiterausbreitung des Borkenkäfers

70

Wiederinstandstellung Waldstrassen

Durch gefallene Bäume oder Holzrücken geschädigte Waldstrassen

10

Temporäre Schutzmassnahmen

Zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion, bis der nachwachsende Wald seine Funktion wieder übernehmen kann

10

Waldpflege Förderung der Naturverjüngung, evtl. Pflanzung, Jungwaldpflege

45

Sturmholzzentralen Regionale Vermittlung für optimalen Holzverkauf 7 Programm Holz 2000 Förderung des Holzabsatzes 20 Arbeitssicherheit 1 Evaluation und Forschung

Vertiefen der Kenntnisse effizienter Schadenbewältigung (Lehren aus Lothar)

15

Holzlagerung Werterhaltende Lagerung zur Entlastung des Marktes

26

Unterstützung Holzankauf für Hilfs-werke

Einsatz von Sturmholz in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit

2

Ausscheidung von Waldreservaten

Beitrag an den Marktwert des Holzes 12

Diverses Management und Controlling der Bundesfinanzen 2 Total 420 Investitionskredite Rückzahlbare Kredite als Überbrückungshilfe 60

Tabelle 10 Massnahmen-Vorschläge des Führungsstabes vom 1. Februar 2000.

Für seine effiziente Arbeit wurde der Führungsstab vom Vize-Direktor des BUWAL, W. Geiger, gelobt. Die Presse beschränkte sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe der Vorschläge und verzichtete auf Analysen und Kommentare.159

Wald- und Holzwirtschaft setzte sich der Führungsstab aus Personen zusammen, die von den zu beschliessenden Massnahmen unmittelbar betroffen waren, das heisst direkt (Kantone, Waldeigentümer) oder indirekt (holzverarbeitende Betriebe) von den Bundesgeldern profitieren konnten. Die Rolle der Führungsstabmitglieder, die wegen ihrer Funktion als Interessenvertreter in den Führungsstab gewählt wurden, war nicht einfach, da von ihnen eine ausgewogene und politisch realisierbare Bundesvorlage erwartet wurde.160

Mit dem Kreisschreiben der Forstdirektion vom 12. Januar 2000 wurde der wesentliche Inhalt des Bundesprogramms bekannt. Zum einen waren gegenüber der aktuellen Subventionspolitik keine Änderungen vorgesehen, andererseits wies die Forstdirektion auch auf die Massnahmen hin, die das Parlament voraussichtlich beschliessen werde.

159 Berner Zeitung vom 2. Februar 2000; NZZ vom 2. Februar 2000. Die NZZ titelte "Was 'Lothar'

den Bund kosten könnte". 160 Nicht die Erfüllung von Partikularinteressen, sondern die gemeinsame Bewältigung des

Sturmereignisses sei das Ziel gewesen. Sehr bald habe sich aber gezeigt, dass dies wohl schwierig sei, zu stark waren die Partikularinteressen (Interview mit W. Schärer am 7. August 2001).

Massnahmen des Führungsstabes

Lob von oben

Kreisschreiben der Forstdirektion

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 54

Die Führungsstab-Vorlage entsprach in Bezug auf den Inhalt den bereits im Kreisschreiben beschriebenen Massnahmen und in Bezug auf den finanziellen Umfang den Schätzungen, die der Eidgenössische Forstdirektor und der Chef des Waldamtes des Kantons Bern bereits anfangs Januar gegenüber den Medien abgegeben hatten. In der Frage der zusätzlichen Entschädigung der Privatwaldeigentümer konnte sich der Führungsstab nicht einigen: Er empfahl dem Bundesrat lediglich, eine Lösung für Härtefälle zu suchen.

3.2 Phase 2: Vorlage des Bundesrates (2. - 16. Februar 2000)

3.2.1 Akteure und Inhalte Phase 2: Übersicht

Datum Akteure Inhalt 03.02.00 BUWAL Ämterkonsultation betreffend Botschaft zur

Verordnung der Bundesversammlung und zum Finanzierungsbeschluss

04.02.00 BUWAL, Kantonsoberförsterkonferenz

Ausserordentliche Kantonsoberförsterkonferenz: Vorstellung der Botschaft durch die F+D

14.02.00 UVEK Antrag des UVEK an den Bundesrat (Botschaft zur Verordnung und zum Finanzierungsbeschluss)

09.02.00 Parlament Kanton Bern Bewilligung eines Rahmenkredits von 81.5 Mio. Franken (Antrag der Regierung 102 Mio. Franken)

16.02.00 Bundesrat Entwurf und Botschaft zu den Lothar-Beschlüssen 16.02.00 F+D, BUWAL Information an erweiterte

Kantonsoberförsterkonferenz

Tabelle 11 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 1.2.00 (Verabschiedung der Führungsstab-Vorlage) und dem 16.2.00 (Botschaft des Bundesrates).

3.2.2 Bundesrat übernimmt Vorschläge des Lothar-Führungsstabes

Am 16. Februar 2000, ein Tag bevor in der vorberatenden Kommission des Ständerates ein Hearing zur Lothar-Vorlage stattfand, verabschiedete der Bundesrat Botschaft und Entwurf zu einer Verordnung über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden und zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden.161 Für die Ausarbeitung der Botschaft standen nur zwei Wochen zur Verfügung. Der Bundesrat folgte weitgehend der Grundsatzstrategie des Führungsstabes, er stellte die Reihenfolge um (Vermeidung von Folgeschäden, Schutz der Menschen und wichtiger Infrastrukturen, Behandlung des Sturmholzes nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit) und ergänzte die drei Punkte um einen vierten, den effizienten Mitteleinsatz. Sein Entwurf wich bei den Massnahmen denn

161 BBl 2000 1267. Gleichzeitig unterbreitete der Bundesrat die Obstbaumvorlage, in der ein Beitrag

von SFr. 140.- pro durch Lothar umgeworfenen Hochstamm-Feldobstbaum vorgeschlagen wurde (BBl 2000 1128).

Führungsstab-Vorlage keine Überraschung

Botschaft des Bundesrates

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 55

auch nur wenig (Fünf-Millionen-Kürzung bei der Forschung162, Zehn-Millionen-Aufstockung bei den Investitionskrediten) von den Vorschlägen des Führungsstabes vom 1. Februar 2000 ab. Einige der im Führungsstab diskutierten und von Interessenvertretern geforderten Massnahmen wurden vom Bundesrat verworfen:163 Zusätzliche Beiträge an die Privatwaldbesitzer waren in Vorlage, deren Inhalt weitgehend durch die Eidgenössische Forstdirektion bestimmt wurde164, nicht enthalten. Sie wurden mit der Begründung abgelehnt, dass nicht vom Grundsatz der Gleichbehandlung öffentlicher und privater Waldeigentümer abgewichen werden solle. Zudem würden besondere Beiträge an die Privatwaldbesitzer die Bestrebungen, die überbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern, untergraben. Absolute Härtefälle seien über den Elementarschädenfonds oder über ausserordentliche Gemeindebeiträge zu entschädigen. Ebenfalls verworfen wurde der von der Holzindustrie geforderte Verzicht auf die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, da der Vollzugsaufwand zu komplex und zu teuer sei. Die von breiten Kreisen erhobenen Forderungen nach einem allgemeinen Solidaritätsbeitrag und nach bedingungslosen Beiträgen für das Liegenlassen von Holz lehnte der Bundesrat ab, um eine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip zu verhindern und den effektiven Einsatz der Bundesmittel sicherzustellen. Handelspolitische Massnahmen seien äusserst problematisch und stünden im Widerspruch zur liberalen Aussenhandelspolitik der Schweiz. Ebenfalls verworfen wurden Bundesbeiträge an den Selbsthilfefonds, der Erlass von Arbeitssicherheitsvorschriften und zusätzliche Ausländerkontingente.

Massnahmen (kursiv: Änderungen gegenüber der Führungsstab-Vorlage)

Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]

Aufrüsten Beitrag ans Defizit der angeordneten Aufrüstarbeiten (Verminderung von Folgeschäden)

200

Folgeschäden Massnahmen in instabilen Wäldern, Verhinderung der Weiterausbreitung des Borkenkäfers

70

Wiederinstandstellung Waldstrassen

Durch gefallene Bäume oder Holzrücken geschädigte Waldstrassen

10

Temporäre Schutzmassnahmen

Zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion, bis der nachwachsende Wald seine Funktion wieder übernehmen kann

10

Waldpflege Förderung der Naturverjüngung, evtl. Pflanzung, Jungwaldpflege

45

Sturmholzzentralen Regionale Vermittlung für optimalen Holzverkauf 7 Programm Holz 2000 Förderung des Holzabsatzes 20 Arbeitssicherheit 1 Evaluation und Forschung

Kenntnisse effizienter Schadenbewältigung vertiefen (Lehren aus Lothar)

10

162 Der Direktor der WSL, M. F. Broggi, kommentierte die seines Erachtens stiefmütterliche

Behandlung der Forschung, insbesondere die Kürzung, mit der Aussage, offenbar habe man in Bundesbern vor den Ergebnissen der Forschung Angst (Protokoll des Hearings UREK-NR vom 29.02.00).

163 BBl 2000 1274. 164 Die Forstdirektion, vertreten durch den Forstdirektor, sprach sich bereits im Führungsstab gegen

Beiträge an Härtefälle aus. Im Führungsstab obsiegten die Kräfte, die für besondere Beiträge waren. Da diese Kräfte bei der Ausarbeitung der Botschaft nicht mehr begrüsst wurden, fielen die Härtefallbeiträge aus der Vorlage (Interview mit U. Amstutz, 18. Mai 2001).

Massnahmen des Bundesrates gestützt auf das Waldgesetz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 56

Massnahmen (kursiv: Änderungen gegenüber der Führungsstab-Vorlage)

Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]

Holzlagerung Werterhaltende Lagerung zur Entlastung des Marktes

26

Ausscheidung von Waldreservaten

Beitrag an den Marktwert des Holzes 12

Befristete Anstellungen

Management und Controlling der Bundesfinanzen 2

Total 413 Investitionskredite Rückzahlbare Kredite als Überbrückungshilfe 70

Tabelle 12 Massnahmen-Vorschläge des Bundesrates (16.2.00), die sich auf das Waldgesetz stützen

Zusätzlich wurden die folgenden Massnahmen vorgeschlagen, die sich nicht auf das Waldgesetz abstützen und die in der Führungsstab-Vorlage, die sich auf die "rein forstlichen" Massnahmen beschränkte, nicht enthalten waren:

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]

Energie 2000+ Erweiterung des bisherigen Programms (EnG) 45 Wiederinstandstellung Verkehrsinfrastruktur

Eisenbahn, Luftseilbahnen, Verkehrsschiffe (EBG) 30

Wiederinstandstellung Strassen

MinVG 6.5

Hochstammobstbäume

Ersatz für geworfene Hochstammobstbäume (neues Bundesgesetz)

4.5

Schäden an NABEL-Station

USG 0.5

Holzankauf Hilfswerke Unterstützung des Holzankaufs für die Entwicklungszusammenarbeit (BG über die int. Entwicklungszusammenarbeit)

1

Programm Holz 2000 Förderung des Holzabsatzes 20 Total 87.5

Tabelle 13 Massnahmen-Vorschläge des Bundesrates (16.2.00), die sich nicht auf Waldgesetz stützen

3.2.3 Ein Blick in die Kantone

Während auf Bundesebene die Erlasse vorbereitet wurden, waren die Kantone teilweise schon einen Schritt weiter. Auf Grund des für die meisten Massnahmen existierenden Koppelungsmechanismus im forstlichen Subventionssystem - die Kantone ordnen an, bezahlen ihren Teil und lösen damit bei Abgeltungen einen obligatorischen Bundesbeitrag in vorbestimmter Höhe aus - setzten die Kantone mit ihren Beschlüssen den Bund unter Druck.

Verantwortlich für den Druck war vor allem der Kanton Bern. Das Parlament des Kantons Bern bewilligte am 9. Februar 2000 einen Rahmenkredit von gut 80

Massnahmen des Bundesrates gestützt auf andere Gesetze

"Vorgaben von unten"

Kanton Bern

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 57

Millionen Franken für die Bewältigung der forstlichen Lothar-Folgen, nachdem die Regierung 102 Millionen beantragt hatte165. In diesem Rahmenkredit waren auch Massnahmen eingeschlossen, für die auf Bundesebene (noch) keine Rechtsgrundlage bestand (z.B. Holzlagerung). Dieser Beschluss wurde verschiedentlich als etwas voreilig kritisiert. Die Frage wurde aufgeworfen, ob der Kanton Bern nicht die übergeordneten Beschlüsse des Bundes hätte abwarten müssen, um eine möglichst gute Übereinstimmung der Förderungstatbestände zu erreichen.166 Der Berner Regierungsrat erklärte das rasche Vorgehen mit dem grossen Schadensausmass und der Dringlichkeit. Die Strategien seien von Anfang an auf die Empfehlungen der Bundesverwaltung beziehungsweise des nationalen Führungsstabes abgestimmt worden.

Auch im Kanton Freiburg wurden, bevor das eidgenössische Parlament mit den Beratungen der Lothar-Vorlage begann, Nachtragskredite für das Budget 2000 in der Grössenordnung von 22 Millionen Franken bewilligt, was Bundesbeiträge in der Höhe von über 41 Millionen Franken auslöse.167 Im Kanton Zürich waren die Mittel bescheidener: Für Sofortmassnahmen wurden im Januar 1.2 Millionen Franken bereit gestellt sowie im Mai 2000 weitere 10 Millionen Franken für die mittelfristige Wiederinstandstellung der geschädigten Wälder.168

3.3 Phase 3: Parlamentsverordnung März (17. Februar bis 24. März 2000)

3.3.1 Übersicht über die parlamentarische Phase

Das Parlament trennte die bundesrätliche Lothar-Vorlage in einen dringlichen und einen weniger dringlichen Teil. Der dringliche Teil der Vorlage wurde in der Frühlingssession beschlossen (24. März 2000), der nicht dringliche Teil in der Herbstsession (6. Oktober 2000). Der Zeitraum bis zum Erlass der ersten Parlamentsverordnung wird als Phase 3, derjenige bis zum Erlass der zweiten Parlamentsverordnung als Phase 4 bezeichnet. Die beiden Parlamentsverordnungen stützen sich auf Art. 28 des Waldgesetzes und stellen damit Notrecht dar. In finanzieller Hinsicht waren die Massnahmen im Rahmen der Notrechts-Parlamentsverordnungen unbedeutend, viel bedeutender waren die Massnahmen, die sich auf das Waldgesetz stützen.

3.3.2 Akteure und Inhalte Phase 3: Übersicht

Datum Akteure Inhalt 17.02.00 UREK-S Experten-Hearing 22.02.00 BUWAL Empfehlungen des BUWAL an die Kantone in

Bezug auf das Verbrennen von Waldabfällen im Freien 28.02.00 UREK-N Experten-Hearing

165 Der Bund vom 10. Februar 2000. 166 Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, Erster Zwischenbericht "Lothar", 23. August 2000,

13. 167 NZZ vom 14. März 2000. 168 NZZ vom 26. Mai 2000.

Kantone Freiburg und Zürich

Zweiteilung der Vorlage

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 58

Datum Akteure Inhalt 29.02.00 UREK-N Eintretensdebatte und Detailberatung 29.02.00 UREK-N Motion "Holz zur Energienutzung" (00.3010) 29.02.00 UREK-N: Minderheit

N Leutenegger Oberholzer

Motion "Arbeitsschutz im Wald" (00.3011)

01.03.00 Bundesamt für Ausländerfragen

Lagebeurteilung bezüglich Einsatz ausländischer Arbeitskräfte

06.03.00 Bundesrat Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Jossen "LSVA. Bereich Wald- und Forstwirtschaft" (99.1126)

06.03.00 N Waber Interpellation "Sturmschäden Lothar": Fragen betr. Unterstützung von Sturmholzlagern, Erhöhung der Gewichtslimite und Verzicht auf LSVA (00.3012)

13.03.00 Bundesrat Antrag auf Umwandlung der Motion "Holz zur Energienutzung" (00.3010) in ein Postulat

13.03.00 Bundesrat Antrag auf teilweise Entgegennahme der Motion "Arbeitsschutz" aus der UREK-N (Minderheit) (00.3011) 13.03.00 N Aeschbacher Fragestunde "Kapazitäten der SBB für die umfangreichen Holztransporte" (00.5019)

13.03.00 N Brunner Fragestunde "Expo 02. Holzverwendung und Entschädigungsregelungen" (00.5029

13.03.00 WWF / Pro Natura Forderung: Keine Anreize für unnötige Räumungen 13.03.00 Verband Schweizer

Förster Forderung: Vermehrte Holzverwendung bei öffentlichen Bauten.

15.03.00 Nationalrat Überweisung der Motion "Holz zur Energienutzung" (00.3010) als Postulat

15.03.00 Nationalrat Ablehnung der Motion "Arbeitsschutz im Waldgesetz" (00.3011)

15.03.00 Nationalrat Eintreten und Detailberatung (Änderung des Bundesratskonzepts, Flächenentschädigungen)

15.03.00/ 16.03.00

UREK-S Eintreten und Detailberatung, Behandlung der Beschlüsse des Nationalrates (Antrag auf Zweiteilung der Vorlage)

16.03.00 N Widmer Interpellation "Holzförderung. Langfristige Strategie des Bundes" (00.3060)

16.03.00 N Widmer Postulat "Holzförderung beim Erstellen von Lärmschutzwänden und beim Einbau von Schallschutzfenstern" (00.3061)

16.03.00 N Rechsteiner Motion "Verursacherorientierte Haftung für Katastrophenschäden" (00.3065)

21.03.00 Ständerat Eintreten und Detailberatung, Zweiteilung der Vorlage

21.03.00 UREK-N Differenzbereinigung 22.03.00 Nationalrat Differenzbereinigung 1. Teil 22.03.00 N Decurtins Einfache Anfrage "Lothar. Aufräumungsarbeiten durch

Traintruppen" (00.1034) 22.03.00 UREK-S Differenzbereinigung 1. Teil 23.03.00 N Föhn Postulat "Koordinierte Sturm- und

Unwetterwarnung" (00.3079) 23.03.00 Ständerat Differenzbereinigung 1. Teil 24.03.00 National- und

Ständerat Schlussabstimmungen 1. Teil

Tabelle 14 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 16.2.00 (Botschaft Bundesrat) und dem 24.3.00 (Parlamentsverordnung dringlicher Teil)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 59

3.3.3 Hearings in den vorberatenden Kommissionen, Lobbying

Die Lothar-Vorlagen wurden von den Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) vorberaten. Die ständerätliche UREK169 liess sich im Rahmen eines Hearings am 17. Februar 2000170, die nationalrätliche UREK171 am 28. Februar 2000172 Informieren. Die von den vorberatenden Kommissionen eingelade-nen Gäste hatten zwei Fragen zu beantworten: Wie charakterisieren und bewerten Sie die Waldschäden durch den Orkan? Welche kurzfristigen und langfristigen Massnahmen schlagen Sie vor? Die Fragen wurden sehr unterschiedlich beant-wortet:173 W. Schärer (Eidgenössischer Forstdirektor) und H. Balsiger (Vorsteher Waldamt Kanton Bern), beide Mitglieder des mit der Vorbereitung der Vorlage be-trauten Führungsstabes, stimmten dem Massnahmenpaket des Bundes vollum-fänglich zu, während sich A. Keel (Forstingenieur und Unternehmensjurist bei einer Ingenieur- und Planerunternehmung) von den Begründungen für die vorgeschlagenen Massnahmen nicht überzeugt zeigte und anregte, man solle zwischen dem "Tagesgeschäft" Aufräumen und der langfristigen Aufgabe "Wiederbewaldung und Pflege" besser abwägen. U. Tester (Pro Natura) forderte eine Kürzung der Beiträge für das Aufrüsten und die Bekämpfung der Folgeschäden und schlug gleichzeitig direkte Entschädigungen der Waldeigentümer vor. J. Rüttimann (Waldwirtschaftsverband Kanton Luzern) verlangte eine bessere Unterstützung der Privatwaldeigentümer, M. F. Broggi (Direktor WSL) eine Intensivierung der Forschung. H. R. Streiff (Direktor Holzindustrie) schliesslich setzte die Prioritäten auf den Schutz des intakten Waldes und auf die Aufhebung der 28-Tonnen-Limite sowie auf die Förderung der Holzverwendung. Beide Kommissionen kamen zur Auffassung, dass langfristige Massnahmen wichtiger seien als das sofortige Ausschöpfen von Bundessubventionen. Es gelte, langfristig den Bestand des Waldes zu sichern und die Holznutzung zu fördern. Mittelfristig seien die Folgeschäden zu bekämpfen, kurzfristig das gezielte Aufräumen und Lagern des Holzes sowie die Arbeitssicherheit zu unterstützen174.

Die Lobbyarbeit wurde von der Präsidentin der vorberatenden Kommission des Ständerats, E. Forster, im Vergleich zu anderen (vergleichbaren) Geschäften als sehr intensiv empfunden. Vor allem die Kreise der Wald- und Holzwirtschaft machten ihre Interessen deutlich.175 Während die Akteure, die von den Bundesmassnahmen finanziell direkt oder indirekt profitieren konnten, bereits im Führungsstab vertreten waren und dort ihre Interessen einbringen konnten, 169 Kommissionsmitglieder UREK-S: Forster, Brändli, Büttiker, David, Dettling, Epiney, Escher,

Gentil, Hofmann, Inderkum, Lombardi, Schweiger, Spoerry (13). 170 Hearinggäste (in der Reihenfolge gemäss Programm): Werner Schärer, Eidgenössischer

Forstdirektor; Alois Keel, Forstingenieur und Jurist; Urs Amstutz, Direktor Waldwirtschaft Verband Schweiz; Otmar Wüest, Präsident Kantonsoberförsterkonferenz und Kantonsförster Luzern; Dr. Urs Tester, Pro Natura.

171 Kommissionsmitglieder UREK-N: Stump, Speck, Bader Elvira, Bigger, Brunner Toni, Decurtins, Dupraz, Durrer, Eymann, Hämmerle, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Leutenegger Hajo, Leutenegger Oberholzer Susanne, Lustenberger, Maillard, Maurer, Rechsteiner Rudolf, Schmid Odilo, Sommaruga, Steiner, Teuscher, Triponez (ersetzt Fischer), Wyss (25).

172 Hearinggäste (in der Reihenfolge gemäss Programm): Werner Schärer, Eidgenössischer Forstdirektor; Heinz Balsiger, Vorsteher Amt für Wald des Kantons Bern; Alois Keel, Forstingenieur und Jurist; Josef Rüttimann, Präsident Waldwirtschaftsverband Luzern; Dr. Mario F. Broggi, Direktor WSL; Dr. Urs Tester, Pro Natura; Hansruedi Streiff,

173 Protokoll UREK-N vom 28. Februar 2000. 174 Pressemitteilung UREK-S vom 18. Februar 2000, Pressemitteilung UREK-N vom 1. März 2000. 175 Telefonisches Interview am 11. Juli 2001.

Experten sind sich uneins

Pressemitteilungen UREK-S und UREK-N

Lobbying

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 60

mussten die nicht vertretenen Naturschutzorganisationen andere Wege wählen, um ihre Anliegen zu positionieren. Einen Tag vor der Eintretensdebatte im Nationalrat (Erstrat zeichnete der der Tages-Anzeiger176 die Sicht der Naturschutzorganisationen zur Frage "Räumen oder Liegenlassen?" auf.177 Der Bund solle von Anreizen für unnötige Räumungen absehen. Es sei zu verhindern, dass vom Markt nicht nachgefragtes Holz mit Subventionen herausgeholt, mit subventionierten Transporten über subventionierte Waldstrassen in subventionierte Lager transportiert und dann mit Bundesgeldern vermarktet würde. Es gehe darum, möglichst viel Holz im Wald liegen zu lassen.

3.3.4 Nationalratsdebatte vom 15. März 2000

3.3.4.1 Einführung eines Direktzahlungskonzeptes

Die von vielen, insbesondere vom Waldwirtschaftsverband178 gefürchtete Debatte "Räumen oder Liegenlassen?" fand im Parlament nicht oder nur teilweise statt. Grundsätzlich unbestritten war, dass die ausserordentliche Situation nach ausserordentlichen Massnahmen und nach Solidarität rufe179. Zweifel wurden hingegen an der Höhe der Bundesmittel laut. "Sind fast 500 Millionen nicht zu viel?", fragte sich insbesondere die Fraktion der FDP180 und auch einzelne Parlamentarier der Grünen Partei.181 Das Konzept des Bundesrates stiess in den Reihen der bürgerlichen Parteien auf Kritik, es sei konventionell-phantasielos und werde der Situation nicht gerecht.182 Dem Privatwald werde zu wenig Rechnung geschenkt.183 480 Millionen seien genug, wenn sie richtig und effizient eingesetzt würden, sie seien aber nicht genug, wenn sich die Verantwortlichen durch entsprechende Anordnung für die staatlichen, öffentlichen Wälder prioritär bedienen, urteilte Nationalrat H. Weyeneth, SVP.184 Auch die SPS schloss sich dieser Kritik an und regte - ebenfalls noch in der Eintretensdebatte - statt des Konzepts "Leistungen für angeordnete Massnahmen" ein Direktzahlungskonzept an.185

176 Der Tages-Anzeiger habe in der Lothar-Bewältigung die Naturschutzanliegen besonders stark

gewichtet, beurteilte der Direktor der Holzindustrie Schweiz, H. R. Streiff (telefonisches Interview vom 16. Mai 2001).

177 Tages-Anzeiger vom 14. März 2000. 178 Offener Brief des WVS an Bundesrat Leuenberger vom 24. Januar 2000. 179 T. Brunner (SVP), Kommissionssprecher (AB N 2000 221), P.-Y. Maillard (SPS),

Kommissionssprecher (AB N 2000 222), 180 R. Steiner (FDP): "(...) der Fall Lothar ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht

machen sollte." (AB N 2000 223). 181 F. Teuscher( GP): "Sind denn wirklich so viele Millionen Franken nötig, oder könnten es nicht

auch ein bisschen weniger sein? Ich werde den Verdacht nicht los, dass unter dem Titel 'Notmassnahmen' wieder Millionen von Franken in die Forstwirtschaft, in Strukturerhaltung und in Preisstützung gesteckt werden." (AB N 2000 225). Anders dagegen R. Baumann, der den Betrag von 500 Millionen als wirklich solidarische Leistung der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen zu Gunsten der Betroffenen bezeichnete (AB N 2000 225).

182 K. Tschuppert (FDP), AB N 2000 223. 183 J. Kunz (CVP), AB N 2000 224. 184 H. Weyeneth (SVP), AB N 2000 224 f.. 185 A. Hämmerle (SPS),AB N 2000 227.

Kritik am bundesrätlichen Entwurf

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 61

Im Rahmen der Eintretensdebatte stellte der Zürcher SVP-Nationalrat M. Binder einen - wie er sagte - in den bürgerlichen Parteien abgesprochenen Antrag, der erst am Vorabend186 ausgearbeitet und deshalb in der vorberatenden Kommission noch nicht diskutiert worden sei. Nationalrat M. Binder schlug vor, es seien abgestufte Beiträge187 an Flächenschäden zu leisten. Bei diesen Direktzahlungen handle es nicht um Entschädigungen für den gesamten Verlust, sondern lediglich um einen Beitrag an den Verlust. Sie seien bewusst nicht als Beiträge an Kubikmeter konzipiert worden, da dies den Holzpreis unter Druck setzen würde.188 Nationalrat T. Eberhard, CVP, betonte ein Argument, das in der Lothar-Debatte immer wieder aufkam: Beim Sturm Vivian seien die Interessen der Privatwaldeigentümer nur ungenügend berücksichtigt worden. Mit der Zustimmung zum Antrag Binder würden die Lehren aus Vivian gezogen.189

Der Minderheitsantrag von Nationalrat A. Hämmerle, SP, sah demgegenüber einen Beitrag von zehn Franken pro Kubikmeter Fallholz ab einer Fläche von einer Hektare vor.190 Die Grüne Fraktion schloss sich dem Antrag Binder an, verwarf das Konzept der Mengenentschädigung (Minderheitsantrag Hämmerle) und das Konzept "Marktintervention" des Bundes.191 Unterstützt wurde der Antrag Binder auch von der FDP-Fraktion,192 abgelehnt hingegen vom Komissionssprecher französischer Sprache, da der Antrag Binder dem Giesskannenprinzip folge, indem die Beiträge nicht an ökologische Gegenleistungen gebunden seien.193 In der Abstimmung wurde der Antrag Binder dem Antrag Hämmerle mit 120 gegen 42 und dem Vorschlag des Bundesrates mit 123 gegen 46 Stimmen vorgezogen.194 Der Nationalrat hatte damit das Konzept des Bundesrates durch ein Direktzahlungskonzept ersetzt oder - wie sich in der Folge (s. unten) herausstellte - ergänzt.

3.3.4.2 Weitere Massnahmen

Von sozialdemokratischer Seite und teilweise von der FDP wurde die vom Bundesrat vorgeschlagene Förderung der Holzlagerung bekämpft: Wenn die Lagerung rentiere, werde sie von den Marktteilnehmern ohnehin ergriffen. Wenn sie nicht rentiere, sei es unsinnig, sie durch Bundesgelder zu unterstützen.195 Nationalrätin S. Sommaruga beantragte deshalb die Streichung der Holzlagerungsbeiträge. Bundesrat M. Leuenberger verteidigte die Beiträge an die 186 Bei der Formulierung des Antrags wurden auch die Spitzen der Waldeigentümer- und

Bauernverbände angehört; diese konnten ihre Anliegen aber nur beschränkt einbringen, da ihr Wissen und ihre Erfahrungen zuwenig einbezogen worden seien. Der Waldwirtschaft Verband Schweiz und der Schweizerische Bauernverband standen deshalb dem Antrag Binder von Anfang an kritisch gegenüber (Interview mit U. Amstutz vom 18. Mai 2001).

187 Waldfläche bis 50 ha: 100% des Anspruchs Waldfläche 50-100 ha: 70% des Anspruchs Waldfläche 100-200 ha: 40% des Anspruchs Waldfläche über 200 ha: keine Entschädigung.

188 AB N 2000 228. 189 T. Eberhard (CVP), AB N 2000 229. 190 AB N 2000 228. 191 R. Baumann (GPS), AB N 2000 230. 192 R. Steiner (FDP), AB N 2000 230. 193 Nationalrat P.-Y. Maillard (SPS), AB N 2000 231. 194 AB N 2000 232. 195 S. Sommaruga (SPS) und R. Hegetschweiler (FDP), AB N 2000 232.

Antrag Binder: Abgestufte Beiträge an Flächenschäden

Antrag Binder obsiegt über den Minderheitsantrag Hämmerle und den Vorschlag des Bundesrates

Holzlagerung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 62

Holzlagerung. Der Bund sei an einer werterhaltenden Lagerung interessiert, da der Holzpreis ohne Lager zusammenbreche und der Bund deshalb höhere Abgeltungen ausrichten müsse, da er Beiträge an die Differenz Holzerlös-Holzerntekosten bezahle.196 Der Antrag Sommaruga wurde mit 78 gegen 64 Stimmen angenommen,197 damit waren die Holzlagerbeiträge - vorerst - gestrichen.

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit schlugen vor, Waldreservate zu fördern. Wie Bundesrat Leuenberger deutlich machte, ging es dabei nicht um die Frage: "Waldreservate - ja oder nein?", sondern darum, dass Waldreservate, die ohnehin geplant seien, nicht mit Bundesmitteln aufgeräumt und nachher mit Bundesmitteln als Reservat unterstützt würden.198 Dagegen wurde vorgebracht, bei der Förderung von Waldreservaten handle es sich nicht um eine direkte Schadensregelung im Sinne der Notgesetzgebung, vielmehr versuche das BUWAL, auf "Umwegen seine Philosophie in der Waldpolitik"199 umzusetzen.200 Dieses Misstrauen gegenüber dem BUWAL schlug sich im knappen Resultat nieder: Mit 75 gegen 70 Stimmen nahm der Nationalrat die Förderung von Waldreservaten an.201 Nationalrat A. Durrer, CVP, beantragte, diejenigen Kantone, die im Verhältnis zur Bevölkerungszahl besonders stark betroffen seien, durch zusätzliche Unterstützungen finanziell zu entlasten.202 Die zusätzlichen Mittel betrafen Nidwalden und den Kanton des Gesuchstellers selber, Obwalden. Der Antrag wurde mit 110 gegen 33 Stimmen angenommen.203

Der Antrag von Nationalrätin S. Leutenegger Oberholzer (SPS), die Bundesmittel an die Gewährleistung der Arbeitssicherheit zu knüpfen, wurde mit 80 gegen 58 Stimmen verworfen.204 Folgende Argumente gaben den Ausschlag: Der Bund habe die Arbeitssicherheit bereits genügend geregelt, der Vollzug einer solchen Regelung sei sehr aufwändig und kaum durchführbar.205

Der Vorschlag des Bundesrates, den Kantonen die Kompetenz zu geben, 40-Tonnen-Fahrzeuge für bestimmte Holztransporte mit Ausnahmebewilligung zuzulassen, wurde im Nationalrat deutlich ausgedehnt: Auf das Instrument der Ausnahmebewilligung wurde verzichtet, was die 40-Tonnen-Transporte ohne zusätzliche Bewilligung erlaubt hätte, und die Aufhebung der 40-Tonnen-Limite auf den Transport von Wald-Bahnstation auf Wald-Verarbeitungsort erweitert.206 Der Nationalrat wollte freie Fahrt für den Holztransport auf der Strasse.

196 AB N 2000 233. 197 AB N 2000 233. 198 AB N 2000 235. 199 Mit der "Philosophie in der Waldpolitik" war gemeint, das BUWAL sehe im Wald vor allem eine

naturnahe Lebensgemeinschaft, die es zu schützen gelte, und nicht eine Fläche, auf der Holz produziert werde.

200 R. Steiner (FDP), E. Bigger (SVP), S. Beck (LPS), AB N 2000 234. 201 AB N 2000 234 f. 202 AB N 2000 236. 203 AB N 2000 237. 204 AB N 2000 238. 205 J. Kunz (CVP), und T. Brunner (SVP), AB N 2000 238. 206 AB N 2000 238 ff.

Waldreservate

Zusätzliche Beiträge für NW und OW

Arbeitssicherheit

Aufhebung der Gewichtslimite

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 63

Eine links-grüne Kommissionsminderheit wollte zur Stützung der Holzpreise und zur Beschleunigung der klimapolitischen Massnahmen die Einführung der CO2-Abgabe vom 1. Januar 2004 auf den 1. Januar 2001 vorziehen.207 Der Antrag wurde mit 92 gegen 64 Stimmen abgelehnt,208 u.a. aus "ordnungspolitischen Gründen (Rechtssicherheit)"209 und weil er mit dem Orkan Lothar nichts zu tun habe210 und ein Schnellschuss211 sei.

3.3.4.3 Finanzierung der Massnahmen

Das vom Nationalrat angenommene Konzept Binder verursachte in Bezug auf die Finanzierung einige Schwierigkeiten. Während M. Binder, SVP, davon ausgegangen war, dass die Direktzahlungen aus dem gesamten Paket zu entnehmen seien, vertrat Bundesrat M. Leuenberger, SPS, die Ansicht, es handle sich um unechte Kompensationen. Der Bund müsse zu den auf Grund des Waldgesetzes geschuldeten Subventionen noch zusätzliche Direktzahlungen leisten. Er kritisierte den Antrag, er sei nicht "bis zum letzten Komma durchdacht". Dem widersprach Nationalrat M. Binder und schlug vor, wie die zusätzlichen Kosten seines Antrags zu kompensieren seien: Er wollte bei den Massnahmen nach den Art. 31, 33, 37 und 38 Abs. 2 lit. f WaG 100 Mio. SFr. sparen, bei den Massnahmen nach den Art. 36 und 38 Abs. 1 lit. b WaG 20 Mio. SFr., womit die 120 Millionen Franken, die die Beiträge an Privatwaldbesitzer kosten würden, beisammen seien.212 Die Situation war jedoch so unübersichtlich, dass der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit annahm, ohne gleichzeitig das Direktzahlungskonzept gemäss Antrag Binder aufzuheben.213 So ergab sich die Situation, dass Privatwaldbeiträge zwar beschlossen wurden, die notwendige Finanzierung jedoch nicht.

Auf Grund der unübersichtlichen Situation zog Nationalrätin S. Sommaruga, SPS, ihren vorbereiteten Antrag auf Kürzung der Beiträge an das Aufrüsten von Sturmholz (142 statt 242 Millionen Franken) zurück.214

Nach einer heftigen Diskussion wurden schliesslich die zusätzlichen Stellen im BUWAL - äusserst knapp - angenommen.215

3.3.4.4 Zusammenfassung

Der Nationalrat stimmte der Vorlage des Bundesrates in den meisten Punkten zu. Allerdings nahm er inhaltliche Änderungen vor, deren finanzielle Konsequenzen unklar waren. Er erweiterte das Bundesrats-Paket nämlich um Direktzahlungen an die Waldeigentümer (mit maximal 200 ha Waldfläche) in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken, die massnahmenunabhängig ausgerichtet werden und 207 R. Rechsteiner (SPS), AB N 2000 241. 208 AB N 2000 242. 209 R. Lustenberger (CVP), AB N 2000 242. 210 R. Steiner (FDP), AB N 2000 242. 211 J. Kunz (SVP), und T. Brunner( SVP), AB N 2000 242. 212 AB N 2000 245. 213 AB N 2000 246. 214 AB N 2000 245. 215 Mit 81 zu 78 Stimmen, AB N 2000 248.

Änderung des CO2-Gesetzes

Antrag Binder

Rückzug des Kürzungsantrags Sommaruga

Finanzierung der zusätzlichen BUWAL-Stellen

Finanzierung unklar

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 64

insbesondere kleineren Waldeigentümern zugute kommen sollten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Unterstützung der Holzlagerung wurde dagegen gestrichen. Die finanziellen Konsequenzen dieser Änderungen zog der Nationalrat jedoch nicht. Er blieb beim Finanzierungskonzept des Bundesrates und passte die finanziellen Mittel nicht den beschlossenen zusätzlichen Flächenbeiträgen und der abgelehnten Unterstützung für die Holzlagerung an.

Zudem wollte der Nationalrat 40-Tonnen-Holztransporte generell (ohne Ausnahmebewilligungsverfahren und ohne Beschränkung auf die Strecke Wald-Bahnstation) zulassen und zusätzliche Beiträge für die schwer betroffenen Kantone Ob- und Nidwalden ausrichten.

3.3.5 Ständerat 21.3.00: Zweiteilung der Vorlage

3.3.5.1 Zweiteilung der Vorlage, Ablehnung des Direktzahlungskonzepts

Die ständerätliche Debatte wurde durch die Präsidentin der UREK-S, E. Forster-Vannini, FDP, eröffnet:216 Die Kommission habe die sofortige Einsetzung eines Sonderstabes und auch die rasche Verabschiedung eines Massnahmenpaketes begrüsst. Sie habe sich aber schwer getan mit der Tatsache, dass allen vorgeschlagenen Massnahmen die gleiche Dringlichkeit zugesprochen worden sei. Zudem bedürfe die Konzeptänderung des Nationalrates (Direktzahlungskonzept Binder) einer sorgfältigen Analyse. Die Kommission habe deshalb beschlossen, die Vorlage nach ihrer Dringlichkeit in zwei Teile zu trennen:

- Sofortmassnahmen: Holzlagerung, Investitionskredite, Aufhebung der 40-Tonnen-Limite, Schaffung von vier befristeten Stellen beim BUWAL sowie

- mittel- und langfristige Massnahmen: Planung von Waldreservaten, Holz für die Entwicklungszusammenarbeit, Zusatzbeiträge an stark belastete Kantone, Flächenbeiträge an Waldbesitzer.

Das durch den Nationalrat geänderte Konzept (flächengebundene Direktzahlungen) wurde vom Ständerat mehrheitlich kritisiert, "la solution émanant de la proposition Binder, votée par le Conseil national, n'a pas l'heur de me convaincre",217 "der Bundesrat (war) wahrscheinlich auf dem besseren Weg als der Nationalrat",218 gar von einem "äusserst fragwürdigen und gefährlichen Entscheid"219 war die Rede, eine Entschädigung im Schadenfall sei allenfalls die Sache von Versicherungen, nicht aber des Bundes. Zahlreiche Parlamentarier im Nationalrat seien desinformiert gewesen in Bezug auf die Unterstützung der Privatwaldeigentümer. Es stimme nicht, dass diese keine Subventionen erhalten und auch nach dem Sturm Vivian keine erhalten hätten.220

216 AB S 2000 129. 217 J.-C. Cornu (FDP), AB S 2000 132. 218 Ch. Brändli (SVP) AB S 2000 130 f.. 219 Th. Jenny (SVP), AB S 2000 132. 220 Th. Jenny (SVP), AB S 2000 132.

Weitere Änderungen

Kritik und Änderungsvorschlag der UREK-S

Ablehnung des Direktzahlungskonzepts Binder

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 65

3.3.5.2 Detailberatung

Nachdem der Nationalrat die Unterstützung der Holzlagerung gestrichen hatte, wurde diese Massnahme im Ständerat wieder aufgenommen. Holzlager seien unumgänglich, wie die Erfahrungen mit dem Sturm Vivian gezeigt hätten. Ein sehr tiefer Holzpreis bedeute höhere Verpflichtungen des Bundes. Deshalb mache die Förderung der Holzlagerung, die einen Holzpreiszerfall verhindere, auch aus ökonomischer Sicht Sinn.221

Der Ständerat nahm mit 18 zu 9 Stimmen eine Bestimmung bei den Sofortmassnahmen auf, um die Verwendung von Holz in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern. Diese Massnahme sei dringlich. Die Anbieter seien froh, wenn das Holz wegkomme und nicht länger gelagert werden müsse, die Transportkapazitäten seien vorhanden und das Holz könne vor Ort sofort zweckdienlich verwendet werden.222

Die Förderung der Waldreservate, eine im Ständerat inhaltlich nicht bestrittene Massnahme, wurde aus dem dringlichen Teil herausgelöst und mit 21 zu 11 Stimmen ins zweite Massnahmenpaket verwiesen. Zu viele Fragen seien noch offen, so dass die Diskussion vertagt werden müsse, wolle man eine seriöse Entscheidung fällen.223

Bei der Gewichtslimite stellte sich im Ständerat die Frage, ob die vom Nationalrat beschlossene Aufhebung der 40-Tonnen-Limite für alle Holztransporte nicht zu weit gehe. Die vorberatende Kommission des Ständerats entschied sich mit 4 gegen 3 Stimmen für die nationalrätliche Variante. Im Plenum wurden aber auch deutliche Argumente gegen die nationalrätliche Version geäussert: Die leichtfertige Zulassung von 40-Tonnen-Holztransportern sabotiere die Bemühungen der Bahn und setze die letzten einheimischen Sägereien unter massiven Druck, so Ständerat P. Bieri, CVP, der die generelle Erhöhung der Gewichtslimite als volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, verkehrspolitisch quer in der Landschaft und ökologisch sowieso völlig daneben bezeichnete. Der Ständerat folgte dieser Argumentation nicht und stimmte der nationalrätlichen Lockerung mit 26 gegen 9 Stimmen zu. Die Kompetenz zur Erteilung der Ausnahmebewilligung - wie dies der geltenden Zuständigkeitsordnung entspricht - liess er bei den Kantonen. Eine bewilligungsfreie Zulassung lehnte er ab.224

Der Antrag von Ständerat T. Dettling, FDP, zusätzliche 300 Arbeitsbewilligungen für Ausländer aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten zu bewilligen, wurde mit 27 gegen 5 Stimmen deutlich abgelehnt.225

3.3.5.3 Finanzierung der Massnahmen

Der grösste Teil der Lothar-Massnahmen stützte sich auf ordentliches Recht und wurde demnach über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000 (und nicht über einen speziellen Bundesbeschluss) bewilligt. Für die beschlossenen Sofortmassnahmen

221 AB S 2000 134. 222 AB S 2000 135. 223 AB S 2000 137. 224 AB S 2000 137 ff. 225 AB S 2000 143.

Holzlagerung

Holz in der Entwicklungszusammenarbeit

Waldreservate

Aufhebung Gewichtslimite

Zusätzliche Ausländerkontigente

10 Mio. SFr. für Sofortmassnahmen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 66

hatte der Ständerat weniger als zehn Millionen Franken zu genehmigen. Hingegen strich der Ständerat die Mittel für die zusätzlichen Stellen im BUWAL, da diese nicht dringlich seien.226

3.3.5.4 Zusammenfassung der Ständeratsdebatte

Der Ständerat teilte die Vorlage in einen dringlichen und einen nicht dringlichen Teil auf. Aus den dringlichen Massnahmen ausgeklammert wurden die zusätzlichen Stellen beim BUWAL, die Förderung der Waldreservate und die zusätzliche Beiträge an die Kantone Ob- und Nidwalden. Die vom Nationalrat beschlossene generelle Zulassung von 40-Tonnen-Holztransporten wurde durch das vom Bundesrat vorgeschlagene System der Ausnahmebewilligungen ersetzt. Im Weiteren wurde die Unterstützung der Holzlagerung, die der Nationalrat gestrichen hatte, in den dringlichen Teil aufgenommen.

3.3.6 Differenzbereinigung und Schlussabstimmung 1. Teil

Nur ein Tag nach den Beratungen im Ständerat wurde die Lothar-Vorlage im Nationalrat wieder aufgenommen. Die vom Ständerat vorgenommene Teilung der Vorlage wurde teilweise gelobt, teilweise kritisiert. Im Nationalrat war man sich weitgehend einig, dass mit der Aufteilung lediglich ein Zwischenziel erreicht worden sei,227 es sei aber schlicht nicht möglich gewesen, seriös zu beurteilen, welche Konsequenzen die Zweiteilung des Ständerats gehabt habe.228 Nationalrat M. Binder kündigte an, die SVP-Fraktion werde in der Sommersession weiterhin für das Direktzahlungskonzept kämpfen, damit die Geschädigten unterstützt würden.229 Vereinzelt wurde auch Selbstkritik geübt: Die Vorlage des Bundesrates, ausgearbeitet durch die Verwaltung, sei ein Musterbeispiel eines sehr guten Krisenmanagements, während das Parlament das vorgelegte Qualitätsniveau nicht habe halten können.230

Trotz der unklaren Situation beriet der Nationalrat die Differenzen zum Ständerat, um "angesichts der aussergewöhnlichen Situation (...) eine Nulllösung zu verhindern".231 Der Nationalrat stimmte der Unterstützung der Holzlagerung zu und verlangte im Gegenzug vom Ständerat, die Waldreservate zu unterstützen. In Übereinstimmung mit dem ständerätlichen Entscheid lehnte der Nationalrat die zusätzlichen Stellen im BUWAL ab (93 gegen 63 Stimmen) und verwies diese Massnahme in den zweiten, nicht dringlichen Teil der Vorlage.232 So verblieb nur mehr eine Differenz, nämlich die Förderung der Waldreservate.

Die Vorlage ging einen Tag später wieder in den Ständerat, der bei der letzten verbliebenen Differenz (Waldreservate) die Version des Nationalrates übernahm.233

226 AB S 2000, 144 f. 227 AB N 2000 382 ff. 228 A. Hämmerle (SPS), AB N 2000 384. 229 AB N 2000 384 f. 230 Ch. Eymann (LPS), AB N 2000 385. 231 T. Brunner (SVP), AB N 2000 383. 232 AB N 2000 387. 233 AB S 2000 206.

Unübersichtliche Situation

"Gegengeschäfte"

Letzte Differenzbereinigungen (23 3 00)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 67

Beide Räte nahmen die Verordnung über Sofortmassnahmen, den sogenannten dringlichen Teil der Vorlage, einstimmig an (182 zu 0 sowie 42 zu 0 Stimmen)234. Diese enthielt folgende Massnahmen, die für den Zeitraum vom 15. April 2000 bis zum 31. Dezember 2000 galten:235

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]236

Holzlagerung Finanzhilfen bis 50% an die Kosten von Rund-, Industrie- und Schnitzelholzlager

7.5

Entwicklungszusammenarbeit

Förderung der Holzverwendung im Rahmen der Entwicklungs- und technischen Zusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe

k.A.

Waldreservate Finanzhilfen von 70% des Marktwertes von angefallenem und liegengelassenem Holz auf Waldreservatsflächen

7.0

Gewichtslimite Kantone können für die Holzabfuhr aus Lothar-Wäldern Ausnahmebewilligungen für die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes bis höchstens 40 Tonnen erteilen.

-

Total À-fonds-perdu-Beiträge

14.5

Investitionskredite Investitionskredite zur Finanzierung der Restkosten, insbesondere Aufrüsten des Sturmholzes

60

Tabelle 15 Zusammenstellung der Massnahmen gemäss Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden vom 24. März 2000

3.4 Phase 4: Parlamentsverordnung Oktober (24. März - 6. Oktober 2000)

3.4.1 Akteure und Inhalte Phase 4: Übersicht

Datum Akteure Inhalt 27.03.00 UVEK Weisungen bezüglich Ausnahmebewilligungen für 40-

Tönnen-Transporte 31.03.00 F+D, BUWAL Dritte Erhebung bei den Kantonen betreffend

Schadenausmass und Finanzbedarf 12.04.00 WVS und G. Schoop,

Stadtforstbetrieb Baden

Unzufriedenheit mit den SBB-Kapazitäten

14.04.00 F+D, BUWAL Kreisschreiben Nr. 23, Informationspaket 2 an die Kantone

02.05.00 UVEK Zusatzbericht an die UREK-S 10.05.00 UREK-S Eintreten und Detailberatung 2. Teil, Anhörung

Lignum/HWK und Elementarschädenfonds

234 AB N 2000 464, AB S 2000 230. 235 AS 2000 938. 236 Angaben gemäss Eidgenössischer Forstdirektion vom 4. Dezember 2001.

Schlussabstimmungen

Massnahmen dringlicher Teil

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 68

Datum Akteure Inhalt 17.05.00 Bundesrat Antwort auf die Einfache Anfrage Decurtins "Lothar.

Aufräumungsarbeiten durch Traintruppen" (00.1034)

17.05.00 Bundesrat Antwort auf Interpellation Waber "Sturmschäden Lothar" (00.3012)

17.05.00 Bundesrat Bereitschaft des Bundesrates, das Postulat Föhn "Koordinierte Sturm- und Unwetterwarnung" (00.3079) entgegenzunehmen

22.05.00 UREK-N Differenzbereinigung 2. Teil 24.05.00 Bundesrat Bereitschaft des Bundesrates, das Postulat Widmer

"Holzförderung beim Erstellen von Lärmschutzwänden und beim Einbau von Schallschutzfenstern" (00.3061) entgegenzunehmen

24.05.00 Bundesrat Antwort des Bundesrates auf die Motion Rechsteiner. Antrag auf Ablehnung. Der Bundesrat zeigte aber Bereitschaft, das Anliegen weiter zu prüfen.

25.05.00 F+D, BUWAL Information an erweiterte Kantonsoberförsterkonferenz

05.06.00 Bundesrat Antwort auf Interpellation Widmer "Holzförderung. Langfristige Strategie des Bundes" (00.3060)

06.06.00 F+D, BUWAL Ergänzungen zum Kreisschreiben Nr. 23 an die Kantone

07.06.00 Ständerat Eintretensdebatte und Detailberatung 2. Teil 14.06.00 National- und

Ständerat Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000

15.06.00 F+D, BUWAL Information der Kantonsoberförsterkonferenz über Parlamentsbeschlüsse

21.06.00 Nationalrat Annahme des Postulates Bezzola "LSVA. Sonderregelung für die Waldwirtschaft" (98.3197)

21.06.00 Holzmarktkommission Lagebeurteilung und Preisempfehlungen 22.06.00 N Lustenberger Interpellation "Transport von Rundholz. Engpässe der

SBB" (00.3326) 23.06.00 N Beck Postulat "Pragmatische Höchstbelastung bei

Holztransporten"(00.3361)237 23.06.00 F+D, BUWAL Kreisschreiben Jagd: Forderung nach Erhöhung der

Abschusszahlen Medienmitteilung

26.06.00 ASTRA Umfrage bei den Kantonen betreffend Ausnahmebewilligungen für Holztransporte bis 40 Tonnen 26.06.00 VBS Medieninformation betreffend Einsatz des Zivilschutzes

29.06.00 F+D, BUWAL Vierte Erhebung der F+D bei den Kantonen betreffend Schadenausmass und Finanzbedarf

14.07.00 F+D, BUWAL Kreisschreiben Nr. 23, Informationspaket 3 an die Kantone

15.08.00 UVEK Zwischenbilanz "Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden"

24.08.00 SUVA, BUWAL u.a. Medienkonferenz zum Start der Kampagne "Profi im eigenen Wald" für mehr Sicherheit im Privatwald

28.08.00 UVEK, BfE Zusätzliche Unterstützung für den Einbau von Holzfeuerungen (Medieninformation)

28.08.00 UREK-N Differenzbereinigung 2. Teil 30.08.00 Finanzkommission Information über Lothar durch BUWAL 30.08.00 Bundesrat Antwort auf Interpellation Lustenberger "Transport

237 Postulat bis Ende 2000 (Untersuchungszeitraum) nicht beantwortet.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 69

Datum Akteure Inhalt von Rundholz. Engpässe der SBB" (00.3326)

01.09.00 BUWAL Zwischenbilanz, Pressemitteilung 19.09.00 Nationalrat Eintreten 2. Teil, Differenzbereinigung 25.09.00 UREK-S Differenzbereinigung 2. Teil 26.09.00 Ständerat Differenzbereinigung 2. Teil 06.10.00 National- und

Ständerat Schlussabstimmungen 2. Teil

Tabelle 16 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 24.3.00 (Parlamentsverordnung dringlicher Teil) und dem 6.10.00 (Parlamentsverordnung 2001-2003)

3.4.2 Parlament: Sommer- und Herbstsession

In der Sommersession wurde der zweite, nicht dringliche Teil der Lothar-Vorlage vom Ständerat beraten.238 Die darin enthaltenen Massnahmen waren weitgehend identisch mit dem dringlichen Teil. Offen war noch die Frage, ob das vom Nationalrat eingeführte Direktzahlungskonzept im zweiten Teil Aufnahme finden sollte. Nachdem sich der Ständerat über die Förderungsmöglichkeiten durch den Schweizerischen Elementarschädenfonds ins Bild gesetzt hatte, lehnte er den Antrag Binder, der Direktzahlungen in der Höhe von 120 Millionen Franken vorsah, ab. Die zusätzlichen vier Stellen für das BUWAL wurden dagegen bewilligt. Damit ging der nicht dringliche Teil an den Nationalrat, der die Vorlage in der Herbstsession behandelte.

Die Massnahmen, die sich auf das ordentliche Waldrecht stützen, wurden nicht - wie die Massnahmen der Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmass-nahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden und der Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden - über spezielle Bundesbeschlüsse finanziert, sondern über Nachträge zum Voranschlag 2000. Der Nachtrag I zum Voranschlag 2000, Rubrik "Waldpflege und Bewirtschaftungsmassnahmen (inkl. forstliches Vermehrungsgut)", in der Höhe von 124.5 Millionen Franken wurde vom Nationalrat am 6. Juni 2000 bewilligt.239 Der Ständerat bewilligte den Nachtrag am 14. Juni 2000.240

Für die Beantwortung der von Nationalrat W. Decurtins, CVP, eingereichten Einfa-chen Anfrage, ob der Bundesrat das Nötige vorgekehrt habe, um den wirksamen Einsatz der Traintruppen zu ermöglichen, beschränkte sich der Bundesrat auf wenige Zeilen (17. Mai 2000). Der Departementschef für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport habe mit Kreisschreiben vom 10. Januar 2000 den subsidiären Einsatz der Armee geregelt. Auch Trainformationen würden bei Bedarf für die Holzräumung eingesetzt.241 Am 5. Juni 2000 beantwortete der Bundesrat die in der Frühjahrssession eingereichte Interpellation von Nationalrat H. Widmer,

238 AB S 2000 283 ff. 239 AB N 2000 536. 240 AB S 2000 340, 350. 241 AB N Beilagen 2000 Sommersession 469.

Nein zum Antrag Binder, Ja zu den zusätzlichen Stellen im BUWAL

Nachtrag I zum Voranschlag 2000

Parlamentarische Vorstösse

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 70

SPS, zum Thema Holzförderung. Der Bund fördere die Holzverwendung durch verschiedene Instrumente (Holzverwendung bei Bundesbauten, Programm Holz 2000 und dessen Folgeprogramm, Förderung von Forschung und Entwicklung).242 Die Interpellation Lustenberger, die sich mit den Logistikproblemen und den Tarifen der SBB befasste, liess der Bundesrat durch die SBB beantworten, da der Bund für den unternehmerischen Beriech der SBB nicht zuständig sei. Die SBB selber sahen keine grossen Probleme, sie würden alles daran setzen, um möglichst rasch grosse Holzmengen zu transportieren.243

In der Herbstssession liess auch der Nationalrat die ursprünglich von ihm beschlossene Flächenentschädigung (Antrag Binder) fallen, wollte aber den Elementarschädenfonds mit höchstens 30 Millionen Franken Bundesgeldern aufstocken, um Härtefälle angemessen zu entschädigen.244 Die Aufstockung wurde mit 83 gegen 80 Stimmen angenommen, scheiterte aber am erforderlichen qualifizierten Mehr auf Grund der im Zuge der Sanierungsmassnahmen des Bundeshaltes eingeführten Ausgabenbremse.245 Die zusätzlichen Stellen im BUWAL waren auch in der Herbstsession umstritten. Schliesslich bewilligte sie der Nationalrat mit 83 gegen 76 Stimmen.246

Beide Räte nahmen die Verordnung, in der die mittelfristigen Massnahmen beschlossen wurden, einstimmig an (42 zu 0 und 177 zu 0 Stimmen).247 Diese enthält folgende Massnahmen, die für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2003 gelten:248

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]249

Holzlagerung Finanzhilfen bis 50% an die Kosten von Rund-, Industrie- und Schnitzelholzlager

k.A.

Waldreservate Finanzhilfen von 70% des Marktwertes von angefallenem und liegengelassenem Holz auf Waldreservatsflächen

k.A.

Finanziell stark belastete Kantone

Finanzhilfen von bis zu 30 Franken pro Kubikmeter des aufgerüsteten Holzes in besonders stark betroffenen Kantonen (OW und NW)

k.A.

Entwicklungszusammenarbeit

Förderung der Holzverwendung im Rahmen der Entwicklungs- und technischen Zusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe

k.A.

Gewichtslimite Kantone können für die Holzabfuhr aus Lothar-Wäldern Ausnahmebewilligungen für die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes bis höchstens 40 Tonnen erteilen.

-

242 AB N Beilagen 2000 Sommersession 574 f. 243 AB N Beilagen 2000 Herbstsession 567 f. 244 AB N 2000 893 ff. 245 Die 1995 eingeführte Ausgabenbremse (Art 159 Abs. 3 lit. b BV) sieht vor, dass

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, in jedem der beiden Räte der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder bedürfen. Die zusätzlich beantragten 30 Millionen Franken überschritten diese Limite und erforderten deshalb die qualifizierte Mehrheit.

246 AB N 2000 900. 247 AB N 2000, 1209, AB S 2000 722. 248 AS 2000 2478, SR 921.04. 249 Angaben F+D vom 4.12.2001. Für die Finanzplanung 2001-2003 wurde ein Gesamtbetrag von 26

Mio. SFr. vorgesehen.

Aufstockung Elementarschädenfonds

Schlussabstimmungen

Massnahmen, nicht dringlicher Teil

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 71

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]249

Total 26 Investitionskredite Investitionskredite zur Finanzierung der

Restkosten, insbesondere Aufrüsten des Sturmholzes

50

Tabelle 17 Zusammenstellung der Massnahmen gemäss Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden vom 6. Oktober 2000

Neben den finanziellen Mitteln für die Massnahmen der Lothar-Verordnung bewilligte das Parlament auch diejenigen für die Massnahmen, die sich auf das ordentliche Recht stützen. Für die Jahre 2001 bis 2003 wurde ein Betrag von 144 Millionen Franken bewilligt (Art. 2 Abs. 1 und 2 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden vom 26. September 2000). Zur Finanzierung der Lothar-Investitionskredite wurde für die Jahre 2001 bis 2003 ein Verpflichtungskredit von 40 Millionen Franken bewilligt (Art. 2 Abs. 3 des erwähnten Bundesbeschlusses). Die Mittel für die zusätzlichen BUWAL-Stellen (höchstens vier Stellen auf drei Jahre befristet) mussten aus dem bewilligten Geld für die speziellen Lothar-Massnahmen entnommen werden (Holzlagerung, Planung von Waldreservaten, Beiträge an finanziell stark belastete Kantone). Der Voranschlag für das Jahr 2001 mit den zusätzlichen Lothar-Mitteln250 wurde in der Dezembersession beschlossen.

3.5 Stand der Lothar-Bewältigung Ende 2000

3.5.1 Akteure und Inhalte: Übersicht

Datum Akteure Inhalt 10.11.00 F+D, BUWAL Fünfte Erhebung der F+D bei den Kantonen

betreffend Schadenausmass und Finanzbedarf 12.11.00 Schweizerischer Sägerei-

und Holzindustrieverband (SHIV)

Jahresversammlung: Vorwürfe an das UVEK

15.12.00 Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern

Zweiter Zwischenbericht "Lothar": Die Strategie des Kantons Bern habe sich bewährt.

21.12.00 F+D, BUWAL Pressekonferenz

Tabelle 18 Zwischenbilanzen zur Lothar-Bewältigung

3.5.2 Zwischenbilanzen

Dass im Sommer mit Ausnahme der März-Parlamentsverordnung keine definitiven Entscheide vorlagen, habe die Waldbesitzer verunsichert. Sie würden zu Recht

250 Zu den Mitteln vgl. Botschaft zum Voranschlag 2001 vom 2. Oktober 2000: 525 und AB 2000

840.

Massnahmen, ordentliches Recht

Waldwirtschaftsverband (Juli)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 72

Klarheit über das weitere Vorgehen verlangen, kritisierte der Zentralpräsident des Waldwirtschaftsverbandes, P. Siegenthaler, die Bundesbehörden. Das Lothar-Geschäft drohe im adminstrativen Aufwand zu ersticken, von einer unkomplizierten pragmatischen Hilfe an die Geschädigten habe man sich entfernt, die Vorlage werde von Fachexperten in Teilstücke zerlegt und von der Politik zerredet. Er zitierte Mark Twain: "Als sie das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen." P. Siegenthaler bedauerte, dass die vom Waldwirtschaftsverband, zusammen mit dem Bauernverband und der Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, angeregten Direktzahlungen abgelehnt wurden.251

Der im Herbst 2000 neu gewählte Zentralpräsident des Waldwirtschaftsverbandes Schweiz, Nationalrat M. Binder (SVP Zürich), verteilte im Dezember Noten für die an der Lothar-Bewältigung beteiligten Akteure: Förster, Forstwarte, Waldeigentümer und Waldarbeiter hätten gut abgeschnitten. Die Holzindustrie habe sich kooperativ gezeigt, allerdings seien die Rundholzpreise um 35% gesunken, während die Schnittholzpreise nur wenig nachgaben. Die Kantone hätten rasch und unbürokratisch reagiert, wenn auch ganz unterschiedlich. Eine ungenügende Note habe sich die eidgenössische Politik eingefahren. Anstatt unbürokratische, effiziente, zeitgerechte und verlässliche, den Markt nicht beeinflussende Direkthilfe zu beschliessen, habe sich das Bundesparlament in kontroversen, für die Betroffenen beleidigenden Debatten geübt. Für die Bundeshilfe von ungefähr 500 Mio. SFr. sei die Waldwirtschaft dankbar. Dass die "hochklassige" Bürokratie ihre Blüten treibe, müsse als systembedingt wohl hingenommen werden. M. Binder forderte eine Hinterfragung der Waldpolitik und eine Bewertung des Waldgesetzes. Den Waldbesitzern solle vermehrt Mitsprache eingeräumt und die Holzverwendung gefördert werden.252

Die Holzindustrie Schweiz war der Ansicht, die politischen und föderalistischen Strukturen der Schweiz seien mit der Lothar-Bewältigung überfordert gewesen.253 Das Departement von Bundesrat Leuenberger habe der Notlage der Schweizer Waldbesitzer nicht genügend Rechnung getragen, Massnahmen später als in den Nachbarländern eingeleitet und unnötige ideologisch geprägte Diskussionen geführt. Bundesrat Leuenberger reagierte auf die Kritik:254 Es seien innerhalb des Departementes weder unnötige noch zeitraubende Diskussionen geführt worden. Der Führungsstab habe rasch und effizient gearbeitet. Die intensive Debatte im Parlament sei nicht die Folge von mangelhafter Vorarbeit im UVEK, sondern Bestandteil des schweizerischen politischen Systems der Schweiz.

Zwei Monate nach Lothar gab der Oberförster des Kantons Obwalden, P. Lienert, eine erste Analyse zur Sturmschadenbewältigung ab und formulierte Handlungs-empfehlungen. Strategien seien erstellt, weitere Strategien und Papiere würden erstellt werden. Es sei nun aber an den Kantonen, die operative Führungsrolle zu übernehmen. Die Verantwortlichen beschwor er: "Wir müssen jetzt, wir Forstinge-

251 Wald und Holz 7/2000: 11. 252 Wald und Holz 12/2000, 31. 253 NZZ vom 14. November 2000. 254 Brief des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation an den Schweizerischen Sägerei- und Holzindustrieverband, 18. Dezember 2000.

Waldwirtschaftsverband (Dezember)

Holzindustrie Schweiz

Kanton Obwalden, Kan-tonsoberöberförster

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 73

nieure, Förster, gegenüber den sich vor Ort mit Herzblut einsetzenden Waldei-gentümern und Forstfachleuten Sicherheit und Ruhe ausstrahlen, mit der Bevölke-rung und den Politikern gemeinsame Wege suchen (...)."255

Im Kanton Bern, dem am schwersten betroffenen Kanton, äusserte sich die Volks-wirtschaftsdirektion im Dezember zufrieden mit den raschen und klaren Entschei-den von Regierung und Parlament des Kantons Bern; an die Adresse des Bundes richtete sie eine Kritik. Die teilweise erst im September (sic) vorliegenden Be-schlüsse des Bundes hätten die kantonsinterne Bewältigung erschwert, da man lange nicht gewusst habe, woran man sei.256

Am 21. Dezember 2000 führten das BUWAL und die WSL eine gemeinsame Pres-sekonferenz zum Thema "Ein Jahr nach Lothar" durch. Aus der Sicht der Bundes-verwaltung zog der Eidgenössische Forstdirektor, W. Schärer, eine "grundsätzlich positive Bilanz", für die er acht Argumente anführte257:

- Das Krisenmanagement habe funktioniert.

- Die Aufräumarbeiten seien viel weiter fortgeschritten als erwartet.

- Lothar habe wichtige Impulse zur Förderung des ökologischen Rohstoffes Hol-zes gegeben.

- Der Holzpreiseinbruch sei geringer ausgefallen als erwartet.

- Die Subventionen für die betroffenen Waldbesitzer seien angemessen und durch den Elementarschädenfonds für Privatwaldeigentümer um 40 Mio. Fran-ken ergänzt worden.

- Lothar habe zu Innovationen geführt und erwünschte Entwicklungen beschleu-nigt (z.B. Bildung von Waldreservaten, Projektidee eines Grosssägewerkes im Mittelland, Auslösung wichtiger Forschungsprojekte).

- Die drei Sessionen dauernde Lothar-Debatte habe zwar durch diesen langen Entscheidungsprozess die Kritik von Waldbesitzern und Forstdienst hervorge-rufen, jedoch das Terrain für eine fundierte forstpolitische Diskussion vorbe-reitet.

- Der Katastrophenartikel habe einen langwierigen und komplizierten politischen Prozess in Gang gebracht. Als Lehre aus Lothar seien Anpassungen der Ge-setzgebung unumgänglich.258

3.6 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide

Datum Entschei-dungsorgan

Inhalt

255 Wald und Holz 2/2000, 11. 256 Volkswirtschaftsdirektion Kanton Bern, Zweiter Zwischenbericht "Lothar", 15. Dezember 2000,

21. 257 Presseunterlage zum Referat von W. Schärer an der Pressekonferenz vom 21. Dezember 2000. 258 Fördertatbestände, die nach einem Sturmereignis unbestritten" sind, sollten nach Meinung des

Eidgenössischen Forstdirektors in das ordentliche Waldrecht aufgenommen werden. Art. 28 WaG sei zu unbestimmt und gebe deshalb Anlass zu langen Diskussionen. Dies betrifft insbesondere die Holzlagerung. (Interview mit W. Schärer vom 7. August 2001).

Kanton Bern

Fazit der F+D: Ein Jahr nach Lothar

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 74

Datum Entschei-dungsorgan

Inhalt

04.01.00 F+D, BUWAL Einsetzung eines Führungsstabes unter der Leitung der Forstdirektion

12.01.00 Bundesrat Gutheissung der Grundsatzstrategie des Führungsstabes 12.01.00 Forstdirektion Die Forstdirektion informiert die Kantone über die finanzielle

Unterstützung und gibt auch die vorgesehenen neuen Mass-nahmen bekannt

01.02.00 Führungsstab Präsentation der Führungsstab-Vorlage, Auflösung des Füh-rungsstabes

16.02.00 Bundesrat Botschaft und Entwurf zur Lothar-Vorlage 24.03.00 Bundesver-

sammlung Zustimmung zur Parlamentsverordnung (dringlicher Teil des Notrechts, Geltungsdauer 2001)

14.06.00 Bundesver-sammlung

Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000

06.10.00 Bundesver-sammlung

Zustimmung zur Parlamentsverordnung (Notrecht 2001-2003)

Tabelle 19 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide

3.7 Massnahmen

3.7.1 Übersicht über die Kosten der beschlossenen Massnahmen259

Die gesamten Bundesbeiträge für die Bewältigung der forstlichen Lothar-Folgen belaufen sich auf 510 Mio. SFr., davon 385 Mio. À-fonds-perdu-Beiträge und 125 Mio. SFr. rückzahlbare Investitionskredite.260 Von den Gesamtausgaben waren durch Voranschlag 2000 und Finanzplanung 2001-2003 insgesamt 105 Mio. SFr. gedeckt (davon 15 Mio. SFr. Investitionskredite), so dass Nachträge (2000) und Budgeterhöhungen (2001-2003) von insgesamt 405 Mio. SFr. notwendig wurden (davon 110 Mio. SFr. Investionskredite). Im Jahr 2000 richtete der Bund insgesamt 114 Mio. SFr. À-fonds-perdu-Beiträge aus.

Die folgende Tabelle teilt die lotharbedingten forstlichen Bundesbeiträge (2000-2003) in zwei Kategorien: die Beiträge an Massnahmen, die sich auf das ordentli-che Waldrecht, und diejenigen, die sich auf die neuen Parlamentsverordnungen stützen:261

259 Zusammenstellung gemäss F+D, 4.12.01. 260 Der Bundesrat war in seiner Botschaft vom 16. Februar 2000 von À-fonds-perdu-Beiträgen von

413 Mio. SFr. und Investitionskrediten von 70 Mio. SFr. ausgegangen. 261 Angaben gemäss F+D, 4.12.01.

Gesamte Lothar-Bundes-beiträge

Ordentliches Recht - Not-recht

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 75

Massnahmen Betrag [Mio. SFr.]

Massnahmen 2000-2003 gemäss ordentlichem Waldrecht (ohne Investi-tionskredite

344

Massnahmen 2000-2003 gemäss Parlamentsverordnungen 41 Total À-fonds-perdu-Beiträge 385 Rückzahlbare Investitionskredite 125

Tabelle 20 Gesamtkosten auf Bundesebene für die Bewältigung der forstli-chen Lothar-Schäden

Zusätzlich zu den À-fonds-perdu-Bundesbeiträgen von 385 Mio. SFr. (2000-2003) leisten die Kantone einen Beitrag von 245 Mio. SFr. (Schätzung der Eidgenössi-schen Forstdirektion). Der Bundesanteil bei den À-fonds-perdu-Beiträgen liegt bei 33%, der kantonale Anteil bei 21% der Gesamtkosten. Die eidgenössischen und kantonalen À-fonds-perdu-Beiträge 2000-2003 zur Bewältigung der forstlichen Lothar-Folgen erreichen demnach eine Höhe von insgesamt rund 630 Mio. SFr. Im Jahr 2000 wurden insgesamt an die nach Bundesrecht förderungsberechtigten Massnahmen rund 190 Mio. SFr. Bundes- und Kantonsbeiträge ausgerichtet.

Zusätzlich zu den eidgenössischen und kantonalen Mitteln für Bundesmassnah-men kennen die Kantone eigene Förderungsmassnahmen. Der Elementarschä-denfonds und die Gemeinden (teilweise an alle Waldeigentümer, teilweise nur an die kommunalen Forstbetriebe) leisteten ebenfalls Beiträge. Die Gelder aus dem Elementarschädenfonds werden hier erwähnt, weil sie (zumindest) als "parastaat-lich"262 zu bezeichnen sind. Die gesamten staatlichen Fördermittel (Bund, Kantone, Gemeinden, Elementarschädenfonds), die in den Jahren 2000-2003 für die Bewäl-tigung der forstlichen Lothar-Folgen eingesetzt werden, belaufen sich damit auf rund 750 - 1000 Mio. SFr..

3.7.2 Die Kosten im Einzelnen

Die Sturmschadenbewältigungsmassnahmen des Jahres 2000 werden in zwei Kategorien unterteilt:

- Massnahmen, die sich auf das (ordentliche) Waldrecht (Waldgesetz, Waldver-ordnung, Kreisschreiben) stützen (Tabelle 21) und

- Massnahmen, die sich auf die neuen Parlamentsverordnungen (Notrecht ge-mäss Art. 28 Waldgesetz) stützen (Tabelle 22).

Die für die nachfolgenden Jahre (2001-2003) vorgesehenen Mehrkosten gegen-über der Finanzplanung werden in Tabelle 23 dargestellt.

Bei den Massnahmen, die sich auf das ordentliche Waldrecht stützen, hat der Bund im Jahr 2000 für das Aufrüsten des Sturmholzes am meisten ausgegeben. Im Wesentlichen bezwecken diese Massnahmen, den Wald als Ökosystem und dessen Stabilität zu bewahren, gerichtet vor allem gegen die Vermehrung von Bor-kenkäfern. Keine Bundesgelder gingen an die Bekämpfung der Folgeschäden,

262 "Parastaatlich", weil die Fondsmittel aus nicht eingetauschten alten (nicht mehr gültigen)

Banknoten stammen und nur der Staat die Möglichkeit hat, diesen Wert zu aktivieren.

Kantonaler Anteil

Weitere Fördermittel, Ge-samtmittel

Sturmschadenbewältigung 2000

Sturmschadenbewältigung Folgejahre

"Borkenkäferabwehr"

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 76

obwohl dafür bereits im ordentlichen Budget 15 Mio. SFr. bereit lagen. Die Forst-betriebe waren mit Aufrüstarbeiten so beschäftigt, dass sie für die Bekämpfung von Folgeschäden keine Zeit mehr fanden.

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen, Rechtsgrundlage Betrag [Mio. SFr.]263

Aufrüsten Beitrag an das Defizit der angeordneten Aufrüstar-beiten (Verminderung von Folgeschäden), Art. 37 WaG

99.0

Folgeschäden Massnahmen in instabilen Wäldern, Verhinderung der Weiterausbreitung des Borkenkäfers im noch intakten Wald, Art. 37 WaG

0.0

Wiederinstandstellung Waldstrassen

Durch gefallene Bäume oder Holzrücken geschä-digte Waldstrassen, Art. 38 Abs. 2 lit. d WaG

0.2

Temporäre Schutz-massnahmen

Zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion, bis der nachwachsende Wald seine Funktion wieder über-nehmen kann, Art. 36 WaG

0.6

Waldpflege Förderung der Naturverjüngung, evtl. Pflanzung, Jungwaldpflege, Art. 38 WaG

0.0

Sturmholzzentralen Regionale Vermittlung für optimalen Holzverkauf, Art. 38 Abs. 2 lit. f WaG

2.8

Programm Holz 2000 Förderung des Holzabsatzes, Art. 38 Abs. 2 lit. f 0.7 Evaluation, Grundla-generarbeitung

Folgerungen aus Lothar: Aufzeigen der Zusam-menhänge Klimaveränderung, Waldzustand, Sturmschäden; Vertiefen der Kenntnisse effizienter Schadenbewältigung, Art. 31 und 33 WaG

2.7

Arbeitssicherheit Spezielle Kurse für die Sturmholzaufarbeitung, Art. 39 WaG

0.0

Total (ohne Investi-onskredite)

106.0

Investitionskredite Rückzahlbare Kredite als Überbrückungshilfe 50.0

Tabelle 21 Massnahmen gestützt auf das ordentliche Waldrecht (Rechnung 2000)

Die für die "neuen" Massnahmen ausbezahlten Beträge im Jahr 2000 nehmen sich im Verhältnis zu denjenigen, die sich auf das ordentliche Waldrecht stützen, be-scheiden aus. Die neuen Massnahmen lehnen sich zum Teil an die bei der Bewäl-tigung der Vivian/Wiebke-Sturmschäden 1990 beschlossenen Massnahmen an (Unterstützung der Holzlagerung), teilweise handelt es sich um "völlig" neue Tat-bestände (Waldreservate, Finanzhilfen an besonders stark betroffene Kantone). Weder die für die Holzlagerung (7.5 Mio. SFr.) noch für die Waldreservate (7 Mio. SFr.) bereit gestellten Mittel konnten ausgeschöpft werden. Von den Mitteln für die Waldreservate wurden lediglich 25% für den vorgesehenen Zweck verwendet, der Rest floss in die Bundeskasse zurück.

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]264

Holzlagerung Finanzhilfen bis 50% an die Kosten von Rund-, Industrie- und Schnitzelholzlager

6.6

263 Angaben gemäss F+D, 4.12.01. 264 Angaben gemäss F+D, 4.12.01.

Neue Massnahmen 2000: Finanziell unbedeutend

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 77

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. SFr.]264

Waldreservate Finanzhilfen von 70% des Marktwertes von ange-fallenem und liegengelassenem Holz auf Waldre-servatsflächen

1.8

Finanziell stark bela-stete Kantone

Finanzhilfen von bis zu 30 Franken pro Kubikmeter des aufgerüsteten Holzes in besonders stark be-troffenen Kantonen (OW und NW)

0,0

Total 8.4 Investitionskredite 4.3

Tabelle 22 Massnahmen gestützt auf das Notrecht (Betrag gemäss Rechnung 2000)

Das Budget für die Jahre 2001 bis 2003 musste gegenüber der Finanzplanung um 220 Mio. SFr. (170 Mio. SFr. À-fonds-perdu-Beiträge, 50 Mio. SFr. rückzahlbare Darlehen) aufgestockt werden. Zusammen mit den zusätzlichen Geldern im Jahr 2000 wurden die forstlichen Bundesgelder (À-fonds-perdu-Beiträge) während der Periode 2000-2001 um rund 60% gegenüber den ordentlichen Bundesmitteln auf-gestockt.

Massnahmen Betrag [Mio. SFr.]265

Massnahmen gemäss Waldgesetz (ohne Investitionskredite): Aufrüsten, Folgeschäden, Sturmholzzentralen, Holz 2000 Lothar, Evalua-tion/Grundlagenerarbeitung; Waldpflege, temporäre Schutzbauten)

144.0

Massnahmen gemäss Parlamentsverordnungen 26.0 Total À-fonds-perdu-Beiträge (2001-2003) 170.0 Investitionskredite266 50.0

Tabelle 23 Lothar-Massnahmen in den Jahren 2001-2003 (Budgeterhöhung)

3.8 Vergleich Sturmbewältigung 1990 (Vivian/Wiebke) und 1999 (Lothar)267

Der Sturm Vivian/Wiebke im Jahr 1990 wurde in der Schweiz als Jahrhundert-ereignis eingeschätzt.268 Noch im gleichen Jahrhundert fand mit Lothar ein Ereignis statt, das mit der rund dreifachen Sturmholzmenge (europaweit rund die doppelte Menge) die Einschätzung des 1990-er Sturms relativiert. Die Februarstürme 1990 265 Angaben gemäss F+D, 4.12.01. 266 40 Mio. SFr. basieren auf dem WaG, 10 Mio. SFr. auf der Verrodnung der Bundesversammlung

vom 6. Oktober 2000 und dem Bundesbeschluss vom 26. September 2000 (Angabe F+D, 13.03.02).

267 Die Vivian/Wiebke-Angaben basieren auf BUWAL 1994 sowie auf BUWAL, Eidgenössische Forstdirektion und Bundesamt für Statistik 1992. Im Weiteren wurden die Staatsrechnung 1990 und die Voranschläge 1991, 1992 und 1993 verwendet. Die Lothar-Angaben basieren auf der vorliegenden Arbeit.

268 So zum Beispiel durch den Direktor der damaligen Forstwirtschaftlichen Zentralstelle (heute Waldwirtschaftsverband), U. Amstutz (Wald und Holz 8/1990, 695).

Aufstockung der Mittel 2001-2003

Zwei forstliche Jahrhundertereignisse

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 78

trafen vor allem den Gebirgswald, während Lothar vor allem das Mittelland betraf. Das zur Verfügung stehende staatliche Instrumentarium zur Bewältigung der Sturmfolgen ist mehr oder weniger identisch. Beim Prozess springt ein wesentli-cher Unterschied ins Auge: Während 1990 der Bundesrat die zusätzlichen Mass-nahmen erliess, war dies 1999 das Parlament.

1990 1999 Sturmholzmenge 4.9 Mio. m3 12.5 Mio. m3 Rechtsgrundlagen (beste-hendes Recht)

Forstpolizeigesetz von 1902 Bundesbeschluss über ausseror-dentliche Massnahmen zur Wal-derhaltung 1988 sowie dazuge-hörige Verordnung Ab dem 1. Januar 1993: Waldge-setz und Waldverordnung

Waldgesetz und Waldver-ordnung

Neues Recht 16.05.1990: Ergänzung der Ver-ordnung zum Bundesbeschluss Walderhaltung (zusätzliche För-dertatbestände) 16.05.1990: (neue) Verordnung über den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte zur Bewältigung der Sturmschäden 1990

Zwei neue Parlamentsver-ordnungen (s. Zusammen-stellung der Erlasse)

Förderungstatbestände des bestehenden Rechts

Aufrüsten geschädigter Bäume Erstellen von Notpisten zum Abtransport des Schadholzes Holzbringung bis zu geeignetem Lagerplatz Schlagräumung Räumen von geschädigten Jungwaldbeständen Anschaffung, Betrieb und Unter-halt von Geräten und Einrichtun-gen zur Bekämpfung von Wald-schädlingen Liegenlassen des Holzes am Schlagort (unter bestimmten Voraussetzungen)

Gleiche Massnahmen wie 1990 Zusätzlich: Liegenlassen von Holz (unter gewissen Umstän-den) Beobachtung und wissen-schaftliche Auswertungen

Neue positive finanzielle Anreize

16.05.1990: Ergänzung der Ver-ordnung zum Bundesbeschluss über ausserordentliche Mass-nahmen zur Walderhaltung: Subventionierung von liegenge-lassenem Sturmholz (unter be-stimmten Voraussetzungen) Holzlagerung Beobachtung und wissenschaftli-che Auswertung von Schadflä-chen

Parlamentsverordnungen März 2000 und Oktober 2000: Holzlagerung Zusätzliche Beiträge für OW und NW Holz in der Entwicklungs-zusammenarbeit

Zusätzliche Massnahmen (nicht finanzieller Natur)

Einsatz ausländischer Arbeits-kräfte (Verordnung des Bundes-rates vom 16. Mai 1990): Zusätz-lich 1200 Aufenthaltsbewilligun-gen für ausländische Forstarbei-ter

Aufhebung der Gewichts-limite

Tabellarischer Vergleich Vivian/Wiebke 1990 - Lothar 1999

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 79

1990 1999 Gesamte sturmbedingte Bundesbeiträge 1990-1993 / 2000-2003, ohne Investi-tionskredite

221 Mio. SFr.269 (400 Mio. SFr.)270

385 Mio. SFr.271

Sturmbedingte Bundesbei-träge pro m3 Sturmholz

45 SFr./m3 (82 SFr./m3)272

31 SFr./m3

Tabelle 24 Vergleich der Bewältigung der Sturmschäden 1990 und 1999 auf Bundesebene

4. Prozessanalyse Baden-Württemberg (Deutschland)

4.1 Phase 1: In Baden-Württemberg ergreift man Soforthilfemassnahmen (Ende Dezember 1999 - Anfang Februar 2000)

4.1.1 Akteure und Inhalte Phase 1: Übersicht

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

27.12.99 Finanzminister G. Stratthaus (CDU)

Erlass von steuerlichen Massnahmen zugunsten der Betroffenen des Orkans Lothar.

28.12.99 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Zusicherung von Hilfe.

29.12.99 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Erste Erhebungen des Schadens und allgemeine Informationen.

30.12.99 Bund Deutscher Forstleute

Schreiben an Ministerin G. Staiblin mit der Bitte, tragfähige Überstundenregelungen zu initiieren.

30.12.99 Abg. W. Caroli, SPD

Kleine Anfrage "Existentielle Bedrohung durch Lothar".

269 Nachtrag 1990: 91 Mio. SFr. (Staatsrechnung 1991). Im Voranschlag 1991 werden 60 Mio. SFr.

für die Behebung der Sturmschäden Februar 1990 ausgewiesen, im Voranschlag 1992 20 Mio. SFr. und im Voranschlag 1993 50 Mio. SFr., insgesamt also 91+60+20+50 = 221 Mio. SFr.

270 Die Eidgenössische Forstdirektion bezifferte die Bundesbeiträge nach dem Sturm Vivian auf 400 Mio. SFr., wovon 230 Mio. SFr. an die Bekämpfung der Folgeschäden gegangen seien. (W. Schärer, Protokoll UREK-N, 29.02.2000, 9).

271 Nachtrag 2000: 125 Mio. SFr., in Voranschlag und Finanzplanung enthaltene Mittel: 90 Mio. SFr., Budgeterhöhung 2001-2003: 170 Mio. SFr., insgesamt also 125+90+170=385 Mio. SFr.

272 Gemäss Schätzung der Eidgenössischen Forstdirektion (W. Schärer, Protokoll UREK-N, 29.02.2000, 9).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 80

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

3.1.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Bekanntgabe, dass Hilfsmassnahmen auf Bundesebene geprüft werden.

7.1.00 G. Staiblin, E. Bamberger und K.-H. Funke

G. Staiblin, E. Bamberger und K.-H. Funke (SPD)

Gemeinsame Besichtigung des Waldes, bei der E. Bamberger, Präsident der Forstkammer, seine Forderungen bekannt gibt.

7.1.00 Landesbauernverband

Aufstellung der Forderungen an das Land, den Bund sowie an die EU.

10.1.00 Ministerium Ländlicher Raum

Informationsveranstaltung mit den Verbänden der Waldbesitzer und der holzverarbeitenden Industrie.

10.1.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Zusicherung einer kurzfristigen Hilfe der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Sonderkreditprogramm); Bekanntgabe weiterer Massnahmen.

11.1.00 Ministerium Ländlicher Raum

Beschlussvorschlag des MLR über die Soforthilfemassnahmen geht an den Ministerrat.

11.1.00 BLHV Pressekonferenz. Forderung nach umgehenden Hilfen durch den Bund und das Land.

12.1.00 BLHV, FoKa, Gemeindetag, LBV, Städtetag, Verband der agrargewerblichen Wirtschaft

BLHV, FoKa, Gemeindetag, LBV, Städtetag, Verband der agrargewerblichen Wirtschaft

Forderung eines Bund-Länder-Sonderprogramms.

13.1.00 V. Netzhammer, Abg. CDU

Kleine Anfrage "Schäden durch Orkan Lothar im Landkreis Konstanz".

13.1.00 Bund Deutscher Forstleute

Schreiben an Ministerin G. Staiblin.

13.1.00 Amtschefs der Landwirtschaftsministerien

Treffen, an welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Bund-Länder-Sonderprogramm Orkanschäden aufzulegen (Beteiligung Bund 60 %).

14.1.00 Arbeitskreis Landwirtschaft der CDU-Fraktion

Sitzung, in welcher die Massnahmen zur Sturmbewältigung besprochen werden. Vorschlag, vorerst 100 Mio. DM zur Verfügung zu stellen.

14.1.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Information und Erläuterung der Aufarbeitungsstrategie.

14.1.00 Abg. W. Caroli u.a., SPD

Antrag "Gesamtkonzept der Landesregierung zur Begegnung der durch den Orkan "Lothar" verursachten Forstschäden". 14.1.00 Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Antrag "Vermarktung von Lothar-Holz".

14.1.00 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

VO nach dem Forstschädenausgleichsgesetz stabilisiert den Holzmarkt, hilft den Waldbesitzern und verhindert ein Überangebot von Holz.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 81

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

15.1.00 Verband der Säge- und Holzindustrie

Geschäftsführer A.P. Brucker rechnet nicht mit einem Preissturz des Holzes.

15.1.00 BLHV Forderung nach einem Sonderprogramm im Umfang von 400 Mio. DM.

16.1.00 Städtetag Information seiner Mitglieder über das Treffen beim MLR.

18.1.00 Ministerrat Beschluss eines Soforthilfeprogramms, mit welchem zunächst 100 Mio. DM bereitgestellt werden.

Tabelle 25 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen dem 26.12.99 und dem Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 2000 (Phase 1)

4.1.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg

4.1.2.1 Staatliche Zusicherung von Hilfe

Die Regierung von Baden-Württemberg reagierte sofort auf den Sturm. Während in der Landesforstverwaltung anhand der Erfahrungen der Sturmschadenbewältigung nach Vivan/Wiebke 1990 mögliche Unterstützungsmassnahmen erarbeitet und dem Ministerium unterbreitet wurden, teilte Finanzminister G. Stratthaus am 28. Dezember mit, dass die baden-württembergische Finanzverwaltung den geschädigten Bürgern schnell helfe. Die Finanzämter würden angewiesen, den Betroffenen mit den gleichen steuerlichen Massnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen wie den durch das Hochwasser Ende Februar 1999 Geschädigten. Die am 27. Dezember 1999 beschlossenen steuerlichen Massnahmen umfassen:273

273 Der Erlass betraf auch die übrigen Geschädigten wie betroffene Landwirte, Säger, etc. Der

Einfachheit halber wurden nur diejenigen Punkte aufgeführt, die entweder allgemeinen Charakter hatten oder aber die Waldbesitzer betraf.

Baden-Württemberg sichert rasche steuerliche Hilfe zu

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 82

Steuerliche Massnahmen274 Inhalte, Bemerkungen Allgemeines Stundungs- und Vollstreckungsmassnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen

Anträge auf Stundungen mit Begründung sind bis zum 30. April 2000 einzureichen

Nachweis steuerbegünstigter Spenden für die Geschädigten

Bis zum 30. April 2000 steuerfrei

Einkommenssteuer Einkommenssteuer wird ganz oder zum Teil erlassen, wenn die Sturmschäden den Gewinn beeinflusst haben

Anwendung der ermässigten Steuersätze bei Aufarbeiten des Schadensholzes in späteren Wirtschaftsjahren

Wiederaufforstungskosten Sind als laufende Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen

Tabelle 26 Übersicht über die fiskalischen Massnahmen, welche vom Finanzministerium Baden-Württembergs am 27.12.1999 erlassen wurden

G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum Baden-Württembergs, kündigte am selben Tag an, sie werde sich um eine möglichst rasche Hilfe bemühen. Mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, K.-H. Funke, hätte sie bereits Kontakt aufgenommen und ihn um eine Wiederauflage des erfolgreichen Bund-Länder-Sonderprogramms von 1990275 gebeten. Das Land habe beantragt, das Forstschädenausgleichsgesetz anzuwenden, welches einerseits Einschlagsbeschränkungen und andererseits steuerliche Hilfen für betroffene Waldbesitzer beinhaltet.276 Die eigene Vorlage wurde Anfang Januar von der Landesforstverwaltung erarbeitet und orientierte sich weitgehend an den Massnahmen des Jahres 1990. Die Landesforstverwaltung organisierte eine Informationsveranstaltung, zu der die Verbände der Waldbesitzer und der holzverarbeitenden Industrie eingeladen wurden.277

Am 11. Januar legte Ministerin G. Staiblin den Ministerien einen Beschlussvorschlag über die Soforthilfe für die geschädigten Waldbesitzer vor. Insgesamt würde das über mehrere Jahre laufende Programm ca. 300 Mio. DM kosten. Als Soforthilfe sollten vorerst 100 Mio. DM für den Haushalt 2000 veranschlagt werden, wobei sowohl der Bund als auch die EU um eine Mitfinanzierung gebeten würden. Daneben wurde vorgeschlagen, die Stellen der Forstämter von der Stellenbesetzungssperre auszunehmen, verkehrsrechtliche

274 Steuerliche Massnahmen zur Berücksichtigung der Sturmschäden im Dezember 1999 vom 27.

Dezember 1999, Az: 3 – S 191.5 / 10, Pressemitteilung Baden-Württemberg vom 28.12.1999, Pressemitteilung MLR Baden-Württemberg vom 18. Januar 2000.

275 1990 wurde nach den Stürmen Wiebke und Vivian, welche Deutschland stark verwüstet hatten, ein Bund-Länder-Sonderprogramm beschlossen. Der Bund bezahlte damals alleine für das Land Baden-Württemberg 60 Mio. DM, das Land Baden-Württemberg trug 90 Mio. DM bei. Siehe. "Dokumentation der Sturmschäden 1990" (1994). Diverse Autoren – und ein Beitrag von Ingrid Kühnel. Stuttgart: Selbstverlag der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg sowie interne Unterlagen von W. Veit, MLR Baden-Württemberg, Stuttgart.

276 Pressemitteilung 296/99 MLR Baden-Württemberg vom 28. Dezember 1999. 277 Aktuelle Information der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg: Zum zweiten Mal innerhalb

eines Jahrzehnts: Verheerende Stürme in Baden-Württemberg, in Die Gemeinde 01/2000 vom 15. Januar 2000.

Steuererleichterungen des Finanzministeriums zugesichert

Antrag, das Forstschädenausgleichsgesetz anzuwenden, geht an die Bundesregierung

MLR stellt einen Beschlussvorschlag vor

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 83

Massnahmen zu treffen sowie die Zulassung von Nasslagerplätzen zu erleichtern.278

4.1.2.2 Erste Forderungen werden aufgestellt: Verbandsvertreter

Bereits vier Tage nach dem Sturm setzte der Bund Deutscher Forstleute (BDF) ein Schreiben an Ministerin G. Staiblin auf, in welchem sie aufgefordert wurde, bei "ihren Planungen Sorge zu tragen, dass tragfähige Überstundenregelungen in Kraft treten (…)", den familiären Verhältnissen Rechnung zu tragen und hierfür ausreichende Finanzmittel vorzusehen.279 Der BDF wandte sich am 13. Januar erneut an Ministerin G. Staiblin. Seine Vorschläge gingen in drei Richtungen: Die Öffentlichkeitsarbeit solle intensiviert und genutzt werden, um ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu vermitteln, die langfristige Sicherung der einheimischen Arbeitsplätze solle im Vordergrund stehen sowie die Stellenbesetzungssperre bei der Landesforstverwaltung sofort aufgehoben werden.280

Auch der Landesbauernverband (LBV) wandte sich mit konkreten Anliegen an das Ministerium Ländlicher Raum. An der "Katastrophensitzung" im Ministerium hatte der Präsident G. Hockenberger folgende Massnahmen als wichtig erachtet: die Bereitstellung öffentlicher Finanzhilfen, die Marktentlastung durch vorrangige Vermarktung von Privatwaldholz, organisatorische Hilfeleistung durch die Forstverwaltung, Beihilfen für Ausarbeitung und Nasslagerung, die Inkraftsetzung des Forstschädenausgleichsgesetzes, eine unbürokratische steuerliche Anerkennung der Kalamitätsnutzung sowie eine spätere Beihilfe zur Wiederaufforstung der Schadflächen.281

An einer Pressekonferenz am 11. Januar gab der andere Bauernverband, der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), seine Forderungen bekannt, welche sich an den Hilfsmassnahmen im Jahre 1990 orientierten.282 Neben der Vermittlung von sachkundigen und einsatzwilligen Waldbauern seien umgehende Hilfszusagen von Bund und Land dringend notwendig. Das Programm solle 400 Mio. DM umfassen und nicht aus einer Umschichtung innerhalb des Agrarhaushalts finanziert werden. 283

In den ersten Tagen des neuen Jahres besichtigten Ministerin G. Staiblin, Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke und E. Bamberger, Präsident der Forstkammer von Baden-Württemberg284, gemeinsam einen geschädigten Wald. Sie waren sich einig darüber, dass eine weitreichende öffentliche Hilfe durch die Bundesregierung und das Land notwendig sei, wobei G. Staiblin anfügte, dass ein

278 Im Vergleich zu 1990 wurden vor allem die Nasslagerbeihilfen gekürzt, da die Erfahrung gezeigt

hatte, dass diese Subventionen weitestgehend an die Sägereien weitergegeben werden mussten. Angaben : Gespräch mit W. Veit, Landesforstverwaltung, Ministerium Ländlicher Raum, Stuttgart, vom 25. April 2001 in Stuttgart.

279 BDF Aktuell 2/2000: 7. 280 BDF Aktuell 2/2000: 6f. 281 Pressemitteilung Landesbauernverband vom 7. Januar 2000. 282 Aktuelle Informationen Badischer Bauerndienst. Pressekorrespondenz des BLHV Freiburg vom

11.1.2000. 283 BBZ – Badische Bauernzeitung Nr. 2 vom 15. Januar 2000: 13. 284 Die Forstkammer vertritt die Interessen der Privatwaldeigentümer sowie der Forstkommunen.

BDF setzt sich für betroffene Familien und Arbeiter ein

Landesbauernverband stellt konkrete Forderungen

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband

Forstkammer Baden-Württemberg: private Waldbesitzer sind auf Darlehen angewiesen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 84

vollständiger finanzieller Ausgleich nicht möglich sei. E. Bamberger betonte, dass private Waldbesitzer auf zinslose öffentliche Darlehen angewiesen seien. "Wenn (...) bei Waldbesitzern der Begriff der Sozialpflichtigkeit sehr weit ausgedehnt werde und sie für Leistungen ihres Waldes keine Gegenleistung erhalten, muss soviel gesellschaftliche Solidarität erwartet werden können".285

Weniger besorgt gab sich der Verband der Säge- und Holzindustrie. Geschäftsführer A.P. Brucker liess verlauten, dass er nicht mit einem Preissturz des Holzes rechne, da die meisten Sägewerke ihre Verträge bereits vor dem Sturm abgeschlossen hätten. Die Holzpreise seien ohnehin zu hoch, weil die meisten Waldbesitzer ihr Holz über den Staat verkaufen würden.286

Forderungen wurden indessen nicht nur an das Land gestellt. So wurde schon bald der Ruf nach einem Bund-Länder-Sonderprogramm laut. Neben der baden-württembergischen Regierung setzten sich auch der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, die Forstkammer, der Gemeindetag, der Landesbauernverband, der Städtetag sowie der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft dafür ein und forderten Bundesminister K.-H. Funke in einem gemeinsamen Schreiben an ihn und das MLR auf, ein Bund-Länder-Sonderprogramm zu initiieren. Die Forderung von mindestens 300 Mio. DM für die nächsten Jahre begründeten sie damit, dass die "(...) Waldbesitzer ansonsten ausserstande seien, die ausserordentlich schwierige und existenzbedrohte Situation zu überstehen". Ausserdem seien die Waldbesitzer im Südwesten gegenüber ihren Kollegen in Frankreich deutlich benachteiligt, weil sie beispielsweise durch die Ökosteuer und die gestrichene Gasölbetriebsbeihilfe zusätzlich belastet würden. Die Finanzierung solle über eine Aufstockung und nicht über eine Umschichtung der Mittel der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe erfolgen.287

4.1.2.3 Erste Forderungen werden aufgestellt: Parlamentarier

Der SPD-Abgeordnete W. Caroli reichte noch im Jahr 1999 im Landtag eine Kleine Anfrage ein, mit welcher er sich bei der Regierung erkundigte, wie gross die durch den Sturm verursachten Schäden seien, welche Art von Unterstützung in Betracht gezogen, wie die Entwicklung des Holzmarktes beurteilt und welche forstwirtschaftliche Massnahmen ergriffen würden, um die Schäden einerseits zu beheben und andererseits weiteren Schäden vorzubeugen.288

Während die Regierung in Baden-Württemberg ein Massnahmenkonzept ausarbeitete, wurden im Parlament zwei Anträge der Opposition eingereicht. Die SPD verlangte ein Gesamtkonzept und eine grosszügige Finanzhilfe durch die Landesregierung. In ihrem Antrag forderte sie, dass in Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes der Holzeinschlag in den anderen Bundesländern reduziert und die Nasslagerung des Sturmholzes finanziell unterstützt werde. Neben den finanziellen Hilfen von EU, Bund und Land sollte den betroffenen Forstbetrieben und Forstämtern durch eine satellitengestützte Schadenskartierung durch das Land geholfen werden, deren Schadensaufnahme 285 Pressemitteilung Baden-Württemberg vom 7. Januar 2000. 286 Badische Zeitung vom 15. Januar 2000. 287 Schreiben an K.-H. Funke vom 12. Januar 2000; Pressemitteilung vom 4. Februar 2000. 288 Kleine Anfrage des Abg. Caroli (SPD), vom 30.12.1999, Drs 12/4743.

Säge- und Holzindustrie

Verbände in Baden-Württemberg fordern ein Bund-Länder-Sonderprogramm

Kleine Anfrage: Stand, Beurteilung, Massnahmen

Antrag der SPD

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 85

durch die Witterungsverhältnisse und die bestehenden Sturmschäden stark behindert und besonders zeitaufwendig sei. Die Stellenstreichungen bei der Landesforstverwaltung seien aufzuheben sowie der Maschinenpark der Forstverwaltungen entsprechend zu verstärken bzw. zu modernisieren. Schliesslich seien die Vorschriften und Auflagen für Langholztransporte in der Forstwirtschaft temporär flexibel zu handhaben.289

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ersuchte die Regierung mit ihrem Antrag, die Vermarktung des Sturmholzes im Staatswald mengen- und zeitbezogen so zu staffeln, dass es nicht zur Situation eines preismindernden Überangebots auf dem regionalen und überregionalen Holzmarkt komme. Ausserdem sollte dem Verkauf von Sturmholz aus dem Privat- und dem Kommunalwald Vorrang zukommen. "Auch im Hinblick auf nachfolgende Borkenkäferkalamitäten sollte dafür gesorgt werden, dass die Sturmhölzer aus dem Privatwald schnellstmöglich aus dem Wald geschafft werden."290

4.1.2.4 Ministerrat beschliesst ein Soforthilfeprogramm

Der Arbeitskreis Landwirtschaft der CDU-Fraktion befasste sich am 14. Januar 2000 mit der Sturmschadenbewältigung und diskutierte anhand der Materialien der Landesforstverwaltung das politische Vorgehen. Man war sich einig, dass man sich an den Erfahrungen von 1990 orientieren soll. Die Sturmholzlagerung soll unterstützt werden, um den Holzmarkt zu stabilisieren.291 Unterschiedliche Meinungen gab es jedoch hinsichtlich des Empfängerkreises der Hilfe, wobei man sich schliesslich dafür aussprach, erst einmal 100 Mio. DM für den Kleinprivat- und den Staatswald zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit der Landesforstverwaltung wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, welche die Ministerin des Ländlichen Raums, G. Staiblin, am 18. Januar dem Ministerrat unterbreitete. Dieser wurde am selben Tag angenommen. Er umfasste die folgenden Punkte: 292

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Ausserordentliche Massnahmen zur Schadensbewältigung (Soforthilfeprogramm)

Details siehe weiter unten (Tabelle 28).

Zur Verfügung Stellung von 100 Mio. DM Finanzministerium wurde beauftragt, diese in Staatshaushaltsplan 2000/01 aufzunehmen.

Stellen der Forstämter sollen in den Jahren 2000 und 2001 von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen werden

Aufnahme von Gesprächen mit den Kommunen betreffend Finanzierungshilfen

Betrifft das Finanz- und Innenministerium sowie das Ministerium Ländlicher Raum.

Hinwirkung auf ein Bund-Länder-Sonderprogramm zur Beseitigung der Sturmschäden sowie auf alle Möglichkeiten zur Mitfinanzierung durch den Bund und die EU

Das Ministerium Ländlicher Raum wurde beauftragt, auf diese Hilfeleistungen hin zu wirken.

Vergabe von verbilligten Darlehen für Sägewerke zur Erhöhung der Lagerkapazität

Das Wirtschaftsministerium wurde beauftragt, mit der L-Bank, der L-

289 Antrag der Abg. Caroli u.a. (SPD), vom 14. Januar 2000, Drs 12/4767. 290 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Januar 2000, Drs 12/4820. 291 Vergleiche auch Angaben von K. Göbel, ehemaliges Mitglied des Landtags (CDU), telefonisches

Interview vom 9. Mai 2001. 292 Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 2000.

Antrag Bündnis 90/Die Grünen

Soforthilfeprogramm in Baden-Württemberg

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 86

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen und weitere Investitionen. Förderbank sowie der Bürgschaftsbank

Baden-Württemberg Vereinbarungen zu treffen. Mittel in Höhe von 5 Mio. DM sind Bestandteil der Soforthilfe; Zinsverbilligung um 2 Prozentpunkte (Zins rund 3 %).

Verkehrsrechtliche Ausnahmen Rasche Erteilung erforderlicher Ausnahmegenehmigungen (Sonntagsfahrverbot, Gewichtserhöhung auf 46 t). Rasche Bearbeitung von wasserrechtlichen

Zulassungsverfahren Das Ministerium für Umwelt und Verkehr wurde mit der raschen Bearbeitung beauftragt. Ausserdem sollte es von der Erhebung des Wasserentnahmeentgelts im Zusammenhang mit der Nasskonservierung von Holz in den Jahren 2000 bis 2002 absehen.

Tabelle 27 Übersicht über die Massnahmen, welche vom Ministerrat am 18.01.2000 verabschiedet wurden.

G. Staiblin kommentierte den Ministerratsbeschluss mit den Worten: "Wir lassen unsere Waldbesitzer nach diesen katastrophalen Sturmschäden nicht im Stich." Ausserdem gab sie erneut der Erwartung Ausdruck, dass der Bund sich bei den Hilfsmassnahmen finanziell beteiligen werde.293 Auf der Fachebene wurden bereits Ende 1999 Bittbriefe nach Bonn bzw. Berlin geschickt. Ende Januar reiste Ministerialdirektor Arnold nach Bonn ins BML zu Staatssekretär Wille, um über eine allfällige Beteiligung des Bundes zu diskutieren. Von Vertretern der Regierungskoalition in Berlin wurde hingegen immer wieder bemängelt, dass kein offizielles Schreiben vom Land Baden-Württemberg an den Bundeskanzler vorliege. Dieses wurde am 8. Februar 2000 verfasst.294

Das Soforthilfeprogramm, welches der Ministerrat - unter Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Landtag - beschloss, umfasste die folgenden Massnahmen:295

293 Pressemitteilung 8/00 MLR Baden-Württemberg vom 18. Januar 2000, Pressemitteilung Land

Baden-Württemberg vom 18. Januar 2000. 294 Angabe von W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg. 295 Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 2000.

Baden-Württemberg: Soforthilfeprogramm für Privatwaldbesitzer

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 87

Massnahmen296 Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

1. Finanzierungszuschüsse297 Aufarbeitungsbeihilfe. Zinszuschuss zur

Zwischenfinanzierung der Aufarbeitungskosten. Laufzeit drei Jahre, vorzeitige Tilgung möglich298

Zinsverbilligung um 4,5 % Mindestdarlehenssumme 10‘000 DM Härteklausel für Mittleren Privatwald

von 200 bis 1000 ha: Inanspruchnahme des zinsverbilligten Darlehens möglich, sofern der Sturmholzanfall das dreifache eines jährlichen Nutzungssatzes übersteigt.

Max. Darlehenssumme: 60 DM/FM

2. Fördermassnahmen299 Investitionen für Holzkonservierungsanlagen

Für Nass- oder Trockenlagerplätze. Anteilsfinanzierung.

40 % der nachgewiesenen Kosten

Beifuhr- und Polterungsbeihilfe

(einmalig) für den Zwischentransport in Nass- und Trockenlager. Bei Transport zum käuferseitigen Lager besteht kein Anspruch.

DM 10/FM

Nasslagerbeihilfe (jährlich) zur Abdeckung der laufenden Lagerkosten (ohne Beifuhr- und Investitionsanteile). Bei kostenfreier Einlagerung kein Anspruch.

DM 6/FM

Entrindungsbeihilfe (einmalig) bei Trockenlagerung nach anerkannten Lagerverfahren.

DM 5/FM (DM 15 mit Beifuhr)

Flächenräumungspauschale

Insbesondere bei Wurf/Bruch von Beständen ohne verwertbares Derbholz.

80 % der effektiven Kosten, max. 2000 DM

Grundinstandsetzung Von forstlichen Wirtschaftswegen. Bei Kosten bis 50‘000 DM/km: 40 %, darüber: 50 % der Kosten

Naturverjüngung, Vorbau oder Wiederaufforstung

Gemäss den Vorgaben der Förderrichtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft" des Ministeriums Ländlicher Raum.

Laubbaumkultur: 8000 DM/ha Mischkultur (Laubbaumanteil > 40 %): 5000 DM/ha Naturverjüngung: 1500 DM/ha

Tabelle 28 Übersicht über die einzelnen Massnahmen des Soforthilfeprogramms für die Forstwirtschaft vom 18.01.2000

296 "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft", Einzelmassnahme des Massnahmen- und

Entwicklungsplanes Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg. MLR: Zusätzliche Informationen zum Stand der Bewältigung der Sturmschäden ein Jahr nach "Lothar" vom 18. Dezember 2000. 297 Darunter versteht man einen Zinszuschuss zu Darlehen (Darlehen werden von der beauftragten Hausbank oder der L-Bank vergeben). Bewilligungsstelle : Staatliches Forstamt.

298 Im Januar 2001 wurde die Gesamtlaufzeit der Darlehen von drei auf vier Jahren, wenn Liquiditäsengpässe infolge schleppenden Holzabflusses vorliegen. Dies wurde von drei Forstbetriebsgemeinschaften aus dem Nordschwarzwald gefordert. Nach einem Gespräch im MLR wurde die Dauer im Einvernehmen mit dem Finanzministerium abgestimmt. Information von W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Stuttgart.

299 Fördermassnahmen = À-fonds-perdu-Beiträge.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 88

Die Soforthilfen wurden in der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung von Zuwendungen für Naturnahe Waldwirtschaft aufgenommen.300 Die Fördermassnahmen in Tabelle 28, welche den Kleinprivatwald (bis 200 ha Betriebsgrösse) betrafen, traten sofort in Kraft und sollten bis am 31. Dezember 2004 laufen. Die 94 Mio. DM, welche für den Wald vorgesehen waren, teilten sich folgendermassen auf:

- Direkte Förderung Privatwald: 34 Mio. DM,

- Einrichtung der Nasslager: 30 Mio. DM,

- Einsatz qualifizierter Dienstleistungsunternehmer: 18 Mio. DM sowie

- personalverstärkende Massnahmen zur Sicherstellung der Betreuung im Privatwald und Holzwerbung: 12 Mio. DM.

Für die Finanzierung der Soforthilfemassnahmen waren somit erst 34 Mio. DM vorgesehen, während 30 Mio. DM wurden für die Einrichtung von Nasslager des Staatsforstbetriebs sowie weitere 30 Mio. DM für den Staatsforst zur Verfügung gestellt wurden. In diesen 30 Mio. DM waren die Kosten für die Betreuung im Privatwald sowie den zusätzlichen Dienstleistungen im Kommunalwald inbegriffen.

Ferner wurde auf Antrag des Ministeriums Ländlicher Raum für die Dauer der Sturmholzaufbereitung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium auf die Erhebung von Kostenbeiträgen für die fallweise Betreuung im Privatwald verzichtet.301 Dies bedeutete Mindereinnahmen von ca. 5 Mio. DM.302

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Verzicht auf Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung im Privatwald

Gemäss Privatwaldverordnung Mindereinnahmen von ca. 5 Mio. DM

Tabelle 29 Vom MLR und Finanzministerium getroffene Massnahme btr. den Verzicht auf Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung im Privatwald

Ausserdem sollte die Strategie des Holzabsatzes durch die Forstämter - eine der Dienstleistungen der Landesforstverwaltung - verstärkt werden.

300 Ministerium Ländlicher Raum. Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung

von Zuwendungen für Naturnahe Waldwirtschaft vom 10. April 2000 – Az: 52-8678.00, Nr. 3.16: Soforthilfen bei aussergewöhnlichen Schadereignissen. Der Punkt 3.16 war bereits vorhanden, jedoch noch nicht ausformuliert.

301 Gemäss Privatwaldverordnung vom 7. Juni 1999 ist das MLR ermächtigt, mit der Zustimmung des Finanzministeriums auf eine Erhebung der Gebühren zu verzichten. Vgl. auch Landesforstverwaltung: Ein Jahr nach "Lothar": Bilanz der Orkanschäden im Wald, Die Gemeinde. Zeitschrift für die Städte + Gemeinden. Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg vom 28. Februar 2001: 140.

302 Schreiben des MLR an die Forstdirektionen vom 1. Februar 2000, Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Beratung und Betreuung im Privatwald und sonstige Leistungen (Privatwaldverordnung-PwaldVO) vom 7. Juni 1999, Mindereinnahmen gemäss W. Veit, Landesforstdirektion, Ministerium Ländlicher Raum, Stuttgart.

Soforthilfeprogramm als Teil einer MLR-Richtlinie

Verzicht auf Privatwaldeigentümer-Kostenbeiträge

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 89

4.1.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union

4.1.3.1 Forderungen an den Bund

Der Ruf nach einem Bund-Länder-Sonderprogramm analog zu demjenigen nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahre 1990 wurde rasch laut. Neben dem Ministerium Ländlicher Raum in Stuttgart taten sich die Vertreter des baden-württembergischen Kommunal- und Privatwaldes zusammen und setzten ein Schreiben an den Bundesminister auf. Sie bedankten sich darin für den zugesagten Einsatz des Ministers für die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes und forderten ihn gleichzeitig auf, Bundesmittel für ein Bund-Länder-Sonderprogramm freizugeben. Sie begründeten ihre Forderung mit den erheblichen Folgen, welche der Sturm für Forst- und Holzwirtschaft sowie den Fremdenverkehr haben werde.303

4.1.3.2 Kurzfristige Massnahmen des Bundes und der Bundesländer

Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke äusserte sich Anfang Januar bestürzt von der "unbeschreiblichen Kraft, mit welcher der Orkan selbst stabile Wälder betroffen hat". Er begrüsste die bereits eingeleiteten Massnahmen der betroffenen Länder Baden-Württemberg und Bayern. Auf Anregung des Bundesministeriums habe die Landwirtschaftliche Rentenbank das Sonderkreditprogramm Landwirtschaft/Junglandwirte mit um ca. 1 % vergünstigten Krediten für die Beseitigung orkanbedingter Waldschäden sowie der Wiederaufforstung erweitert.304 Darüber hinaus würde das Ministerium Massnahmen - inklusive verkehrsrechtlicher Ausnahmen - treffen, um den Abtransport des Holzes zu erleichtern. Eine weitere mögliche Unterstützung könnte die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie die EU-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raumes bieten, weshalb das Ministerium bereits einleitende Massnahmen ergriffen habe und mit der EU-Kommission in Kontakt stehe.305 Der Bundesverkehrsminister wurde beauftragt, mit seinen Kollegen in den Ländern über Ausnahmeregelungen zu sprechen, um den raschen Abtransport des Sturmholzes zu ermöglichen. Da der Bund keine Kompetenzen hat, Verkehrsregelungen zu ändern, war er auf die Mitwirkung der Länder angewiesen.306 Massnahme307 Inhalte, Bemerkungen Betrag

[Mio. DM.] Sonderkreditprogramm

Verwendung der Kredite 1. Beseitigung von Sturmschäden an Forstflächen:

Beschaffung von Betriebsmitteln + kurzlebigen Wirtschaftsgütern und Kosten für Lohnunternehmen

o.A.

303 Schreiben der Forstkammer, des BLHV, des Gemeindetags, des Städtetags, des

Landesbauernverbandes sowie des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft an den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. Januar 2000.

304 Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 17. Mai 2001.

305 Pressemitteilung BMELF vom 10. Januar 2000. 306 Bericht der Bundesregierung über den Schadensumfang der Orkane im Dezember 1999 und die

bisher getroffenen Massnahmen. Stand 27.01.2000. 307 Pressemitteilung BMELF vom 24. Januar 2000.

Bund-Länder-Sonderprogramm

Erweiterung des Sonderkreditprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Verkehrsregelungsausnahmen in Bundesländern

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 90

Massnahme307 Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. DM.]

(Laufzeit von vier bis sechs Jahren, wovon ein Jahr tilgungsfrei);

2. Für die Beschaffung erforderlicher Maschinen, Investitionen zur Wiederaufforstung + Ersatzinvestitionen für sturmgeschädigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Laufzeit bis 20 Jahre, wobei drei Jahre tilgungsfrei).

Höchstbetrag 0,5 Mio. DM Verkehrsrechtliche Massnahmen

Anregung der Länder für eine Heraufsetzung der Beladungsgrenzen (von 40 auf 46 t), Transporte an Sonn- und Feiertagen und Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung308 Die Deutsche Bahn (DB Cargo) wurde gebeten, Kapazitäten für verstärkte Holztransporte bereitzuhalten

o.A.

Schadensaufnahme Bundesministerium für Verteidigung: kostenlose Luftaufnahmen der orkangeschädigten Regionen im Rahmen von Testflügen mit Hochleistungskameras

o.A.

Freistellung vom Wehrdienst für Betroffene

Auf Anregung der Abgeordneten Gradistanac (SPD) soll die zeitweise Freistellung von Forstwirten und Hofnachfolgern vom Wehrdienst für die Aufarbeitung ermöglicht werden

o.A.

Tabelle 30 Übersicht über die Massnahmen, welche vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Januar 2000 beschlossen wurden

Nicht alle Länder waren bereit, verkehrsrechtliche Ausnahmen zu bewilligen. Der Städtetag Baden-Württembergs forderte den Ministerialdirektor des Ministeriums Ländlicher Raum auf, die Transportfrage an das Bundesressort heranzutragen. Zudem fasste er ein Schreiben an die Landesverbände des Deutschen Städtetags ab, in welchem er zur Solidarität mit Baden-Württemberg aufrief.309 Verkehrsrechtliche Ausnahmen gab es schliesslich in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen (nur bis 44 t), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.310

Die Amtschefkonferenz311, welche am 13. Januar tagte, stellte in ihrem Beschluss fest, dass das Ausmass der Schäden in den betroffenen Regionen solidarische Massnahmen von Bund und Ländern erfordere, um die Sturmschadenbeseitigung, die Wiederaufforstung sowie die Stabilisierung des Holzmarktes zu unterstützen und forderte den Bund auf, ein Bund-Länder-Sonderprogramm aufzusetzen.312

308 Die Dauer der Ausnahmegenehmigungen, welche in der Kompetenz der Länder liegen, wurden

individuell geregelt. Gewisse Länder haben sich diesen Ausnahmeregelungen nicht angeschlossen. Vgl. Information des BMELF vom 12. März 2000.

309 Städtetag Baden-Württemberg. Schreiben an das MLR vom 27. Januar 2000 sowie Schreiben an die Landesverbände des Deutschen Städtetags vom 27. Januar 2000.

310 Angaben vom BMELF vom 24.01.2001. 311 An der Amtschefkonferenz treffen die Ministerialdirektoren der Ministerien des ländlichen Raums

der Länder zusammen. Die Sitzung vom Januar 2000 war bereits vor dem Sturm festgelegt worden. Die Amtschefkonferenz tagt zweimal jährlich.

312 Protokoll der Amtschefkonferenz vom 13. Januar 2000 in Berlin.

Verkehrsrechtliche Ausnahmen: Unterschiedliche Praxis in den Ländern

Treffen der Ministerialdirektion: Forderung eines Bund-Länder-Sonderprogramms

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 91

4.2 Phase 2: Beschluss über die Finanzierung der Massnahmen

4.2.1 Akteure und Inhalte Phase 2: Übersicht

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

19.1.00 Baden-Württemberg, Bayern

Baden-Württemberg, Bayern

Verordnungsantrag an den Bund, über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000.

19.1.00 Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg

Schreiben an das MLR, in welchem konsequente Massnahmen zum Klimaschutz gefordert werden.

19.1.00 G. Thalheim, BMELF (SPD)

Ablehnung eines Sonderprogramms "Orkanschäden" auf Bundesebene anlässlich einer Fragestunde im Bundestag.

20.1.00 Bundestag Fraktion CDU/CSU

Antrag "Hilfsprogramm für die Sturmschäden im Wald durch den Orkan Lothar".

20.1.00 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

"Berliner Appell": Forderung nach einer Gründung des Arbeitslosenfonds Wald und Natur "Aktiver Waldschutz contra Arbeitslosigkeit".

24.1.00 EU-Agrarrat Zusicherung jeglicher Unterstützung der Kommission im Rahmen der finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten durch F. Fischler.

24.1.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Konkretisierung des Sonderkreditprogramms "Landwirtschaft" und "Junglandwirte" der Rentenbank.

24.1.00 Deutscher Forstwirtschaftsrat

Forderung nach einer finanziellen Beteiligung des Bundes an einem Bund-Länder-Hilfsprogramm.

26.1.00 Bundestag Fraktion F.D.P.

Antrag "Rasche und wirksame Hilfe für Waldbesitzer".

26.1.00 Finanzausschuss

Beschlussempfehlung und Bericht zum"Staatshaushaltsplan 2000/2001 Einzelplan 08: MLR".

26.1.00 Ernährungsausschuss

Sitzung, in welcher die Lothar-Massnahmen besprochen wurden.

27.1.00 Städtetag Schreiben an das MLR, in welchem bundesweite Transporterleichterungen und die Unterstützung des Körperschaftswaldes gefordert wird.

27.1.00 Städtetag Schreiben an die Landesverbände des Deutschen Städtetages, mit der Bitte, diese sollten sich für die Verkehrsausnahmen einsetzen.

27.1.00 Politiker, Forstfachleute, Holzverarbeiter, Waldbesitzer

Forderung nach einer Vervielfachung der bisher zugesagten Finanzhilfen und einer gezielten Verteilung.

27.1.00 G. Thalheim, parl. Staatssekretär beim BML (SPD)

Bericht der Bundesregierung über den Schadensumfang der Orkane und der getroffenen Massnahmen geht an den Vorsitzenden des Ausschusses für

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 92

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1.2.00 Ministerium

Ländlicher Raum

Informationsschreiben an die Forstdirektionen, staatlichen und städtischen Forstämter, in welchem über die Soforthilfen sowie die Inkraftsetzung von § 4 Absatz 2 der Privatwaldverordnung berichtet wird.

2.2.00 Forstkammer Ausdruck der Hoffnung einer Unterstützung durch die Grünen. Forderung der Landeshilfen für alle Waldbesitzarten.

2.2.00 Mecklenburg-Vorpommern

Antrag des Landes. Entwurf einer Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags. Einschlag der Buche soll in M-V nur auf 85 % reduziert werden. 3.2.00 G. Staiblin,

Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Bekanntgabe der Details des Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg.

4.2.00 Ministerpräsident E. Teufel (CDU)

Ministerpräsident E. Teufel (B-W) (CDU)

Vorstellung des Verordnungsentwurfs zur Einschlagsbeschränkung im Bundesrat.

4.2.00 Bundesrat Zustimmung zur Holzeinschlagsbeschränkungsverordnung (inklusive der Änderungen von Mecklenburg-Vorpommern). 4.2.00 Landtag Zweite Lesung des Gesetzesentwurfs "Staatshaushaltsplan".

4.2.00 Gemeindetag Schreiben an Minister G. Stratthaus, in welchem die Bitte geäussert wird, die Gemeinden in das Soforthilfeprogramm einzubeziehen.

7.2.00 Landesbauernverband

Kritik am Sonderhilfeprogramm, Forderung einer jährlichen Beihilfe über einen Zeitraum von 20 Jahren.

8.2.00 Stiftung Wald in Not Forstkammer

Aufruf zu einer Spendenaktion für die existentiell geschädigten Waldbauern. Unterstützt wird die Wiederaufforstung.

8.2.00 Gemeindetag Schreiben an Ministerin G. Staiblin, in welcher die Bitte geäussert wird, die Gemeinden in das Soforthilfeprogramm einzubeziehen.

8.2.00 Abg. J. Buchter u.a., Bündnis 90/Die Grünen

Antrag "Bewältigung der Sturmfolgen".

8.2.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Information über Schulungen für Privatwaldbesitzer und Waldarbeiter der Staatlichen Forstämter zur sicheren Aufarbeitung des Sturmholzes.

8.2.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Erlass der Verordnung zur Holzeinschlagsbeschränkung; sie tritt am 12.2. in Kraft.

9.2.00 Landtag Debatte zu "Konsequenzen aus den Sturmschäden durch den Orkan Lothar für die Klimaschutzpolitik in B-W (beantragt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

9.2.00 Forstkammer Forderung, die Themen Wald und Holz besser in die Klimaschutzkonzepte einzubeziehen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 93

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

10.2.00 F.D.P. / Forstbetriebsgemeinschaft Waldbauverein Göppingen

Ortstermin in Göppingen. F.D.P.-BT-Abgeordneter U. Heinrich fordert rasche und wirksame Hilfe für den Privatwald (zusammen mit Mitgliedern des F.D.P.-Kreisvorstandes E. Eisler/Tobias Hösch).

10.2.00 Landtag Dritte Lesung der Budgetvorlage (Doppelhaushalt 2000/2001) inkl. Verabschiedung der Kosten für die Soforthilfemassnahmen.

Tabelle 31 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten vom 19. Januar bis Mitte Februar 2000 (Phase 2)

4.2.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg

4.2.2.1 Forderung nach konsequenten Massnahmen zum Klimaschutz

Der Landesnaturschutzverband gab in einem Schreiben von Mitte Januar an das Ministerium Ländlicher Raum, seiner Sorge über die verheerenden Verwüstungen in den Waldbeständen durch Orkan "Lothar" Ausdruck und wies gleichzeitig auf eventuelle Zusammenhänge zwischen Naturkatastrophen und Destabilisierung des Klimas hin. Darauf stützte er die Forderung nach konsequenten Massnahmen zum Klimaschutz.313

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand einen Tag vor der Schlussabstimmung über den Haushalt die Debatte "Konsequenzen aus den Sturmschäden durch den Orkan Lothar für die Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg" statt. Der Abgeordnete der Grünen, W. Kretschmann, der die Diskussion eröffnete, ging auf den Zusammenhang zwischen CO2-Emissionen und Naturkatastrophen ein, wobei er heftige Kritik an der Klimaschutzpolitik des Landes übte.314 Obwohl der Schwerpunkt auf der Klimaschutzpolitik lag, wurden auch Empfehlungen in Bezug auf die Sturmschadenbewältigung gemacht bzw. Kritik geübt. Der CDU-Abgeordnete P. Hauk schlug vor, zur Beseitigung von Schäden auf kommunaler Ebene in Zukunft einen Katastrophenschutzfonds einzurichten. Der SPD-Abgeordnete W. Caroli betonte, dass die vorgesehenen 100 Mio. DM die Hilfemassnahmen nie decken würden. G. Staiblin unterstützte Carolis Aussage, indem sie meinte, dass man ein 5 oder 6-Jahresprogramm erstellen müsse, um diesen überaus grossen Schaden auch nur teilweise abmildern zu können. Die relativ kurze Debatte blieb ohne Resultat: während die Regierungsfraktionen die Landesregierungspolitik verteidigten und gleichzeitig die Bundespolitik kritisierten, bemängelten die Oppositionspolitiker die fehlende Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg.315

313 Schreiben des MLR an den Landesnaturschutzverband vom 16. März 2000. 314 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/81 vom 9. Februar 2000: 6457f. 315 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/81 vom 9. Februar 2000: 6457-6474.

Landesnaturschutzverband fordert konsequente Klimaschutzpolitik

Klimaschutzpolitik-Debatte im baden-württembergischen Landtag

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 94

4.2.2.2 Weitere Massnahmen der Regierung

Das Ministerium Ländlicher Raum stand auch weiterhin in engem Kontakt mit den Verbandsvertretern. Am 11. Februar fand ein Gespräch mit dem Landesforstpräsidenten und den Kommunalen Landesverbänden statt, in welchem unter anderem die Möglichkeiten der Förderung für den Körperschaftswald besprochen wurden. In einem Schreiben an die Mitgliedstädte berichtete E. Klotz, Vertreter des Städtetages, dass sich für die Investitionsförderung zur Errichtung von Holzkonservierungsanlagen auch für den Körperschaftswald abzeichnen würde. Deshalb rief er - auch im Namen des Ministeriums Ländlicher Raum - seine Mitglieder auf, möglichst rasch Nasslagerkapazitäten einzurichten und das Holz zu lagern, anstatt zu verkaufen.316

In einem Schreiben an die Forstdirektionen, staatlichen und städtischen Forstämter wurden die einzelnen Massnahmen detailliert aufgeführt. Der Einschluss der Grossprivatwaldbesitzer und des Körperschaftswaldes wurde bereits zu diesem Zeitpunkt in Erwägung gezogen, wobei die Entscheidungen vom Bund und der EU abzuwarten seien.317

Im Januar 2000 wandte sich das Ministerium Ländlicher Raum an Brüssel, um abzuklären, auf welche Weise eine Ko-Finanzierung durch die EU möglich wäre. Bei einer gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigung der Orkanschäden mit EU-Kommissarin M. Schreyer318 und Ministerin G. Staiblin forderte Ministerpräsident E. Teufel finanzielle Zusagen vom Bund und der Europäischen Union.319 EU-Kommissar F. Fischler sicherte - ebenfalls bei einer Waldbesichtigung in Baden-Württemberg - jegliche Unterstützung der Kommission im Rahmen der finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten zu. Er wies in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die betroffenen Mitgliedstaaten ihre Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum unter Berücksichtigung der Orkanschäden neu ausrichten könnten. Die Kommission hätte dem EU-Ministerrat am 24. Januar einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.320 Die Kommission müsse aber den verbindlichen finanziellen Vorgaben der Agenda 2000 Rechnung tragen. Weiter würden aus der Sicht des Agrarkommissars eine Umschichtung von EAGFL-Mitteln in Deutschland sowie die Umverteilung von Restmitteln anderer Bundesländer aus der Sicht der EU keine Probleme bereiten. Die Strukturfonds würden für Deutschland hingegen keine geeignete Plattform zur Bewältigung der Orkanschäden darstellen, da Schadensgebiete und Ziel 2-Gebiete kaum deckungsgleich seien. Auf Arbeitsebene schien somit rasch klar, dass die EU die Hilfemassnahmen mitfinanzieren würde. Das Ministerium arbeitete den Punkt "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft" in den Massnahmen- und Entwicklungsplan ein 316 Städtetag Baden-Württemberg. Schreiben an die Mitgliedstädte vom 15. Februar 2000. 317 Ministerium Ländlicher Raum. Schreiben an die Forstdirektionen, staatliche und städtische

Forstämter vom 1. Februar 2000. 318 M. Schreyer ist EU-Finanzkommissarin. Sie gehört der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an. 319 Baden-Württemberg. Pressemitteilung vom 19. Januar 2000: Regierung erwartet Hilfe vom Bund

und der EU. 320 Bericht über die Tagung des Agrarrates am 24. Januar 2000 in Brüssel. Die Gemeinsame

Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) war bis 1999 festgelegt gewesen, worauf ein neuer Planungsabschnitt folgte (Agenda 2000). Diese beinhaltete neue Strategien, die vor allem in Bezug auf eine Erweiterung der Europäischen Union getroffen wurden. Alle Mitgliedstaaten mussten für die Jahre 2000-2006 Programme auflegen, welche sie durch die EU kofinanziert lassen wollten. Diese wurden Ende 1999 eingereicht (Infomationen von W. Veit, Ministerium Ländlicher Raum, vom 25. April 2001).

Und der Gemeindewald?

Gesprächsaufnahme mit der EU-Kommission

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 95

und liess ihn über das Bundesministerium nach Brüssel weiterleiten. Der Massnahmen- und Entwicklungsplan von Baden-Württemberg wurde im September 2000 offiziell genehmigt.321

4.2.2.3 Forderung einer jährlichen Beihilfe

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg kritisierte die Soforthilfemassnahmen des Landes. Diese könnten nur als ein erster Schritt betrachtet werden. Angesichts der riesigen Schäden sei die Ausstattung mit 100 Mio. DM viel zu gering. Obwohl die zinsverbilligten Darlehen kurzfristig eine Entlastung böten, sei eine wirksame, längerfristige Unterstützung notwendig. Der Landesbauernverband schlug deshalb eine jährliche Beihilfe vor, die der Erstaufforstungsprämie ähnlich sei, und sich über einen Zeitraum von zwanzig Jahren erstrecken solle.322 Diese Forderung wurde vom BLHV unterstützt, der eine langjährige gezielte Unterstützung von total 400 Mio. DM verlangte.

4.2.2.4 Baden-Württemberg: Antrag von Abgeordneten Buchter u.a., Bündnis 90/Die Grünen

Im Antrag "Bewältigung der Sturmfolgen" forderte der Abg. J. Buchter am 8. Februar die Landesregierung auf, über Einzelheiten in Bezug auf die Sturmschadenbewältigung zu berichten. Unter anderem interessierte ihn, wie die Abweichung des beschlossenen 100 Mio. DM-Programms von den in der Ministerratsvorlage als notwendig erachteten fast 300 Mio. DM zustande gekommen sei und wer die Differenz finanzieren werde, inwieweit zusätzliche Mittel für Kommunalwald sowie für Privatwald oberhalb 200 Hektar Grösse vorgesehen seien sowie welcher Anteil der 3 Mia. Euro umfassenden Hilfen der EU für welche Massnahmen zur Beseitigung der Sturmschäden vorgesehen sei. Schliesslich wollte der Antragsteller wissen, weshalb kein Gesamtkonzept erarbeitet wurde. Die Regierung solle dafür sorgen, dass ein Gesamtkonzept vorgelegt, eine maximal mögliche Nasslagerkapazität realisiert, auf Bund/Länderebene über die Einrichtung eines alle Waldbesitzerarten umfassenden und aus Holzerlösen gespiesenen Kalamitätenfonds mit Gesetzeskraft verhandelt sowie für den Privatwald forstlich geschultes Personal befristet eingestellt werde.323

Das Ministerium Ländlicher Raum nahm am 6. März folgendermassen dazu Stellung: Die 100 Mio. DM Soforthilfe seien als eine erste unbürokratische Unterstützung zu verstehen. Der Privat- wie auch der Kommunalwald wären bei Wiederaufforstungen nach bisher geltenden Förderrichtlinien zuwendungsberechtigt, wofür Mittel des Bundes, der EU und des Landes über die Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung stünden. Die Aufarbeitungsstrategie beruhe auf der Annahme, das gesamte Sturmholz bis im Frühjahr 2001 aufgeräumt zu haben. Die Vermarktungsstrategie der Landesforstverwaltung ziele darauf hin, das Holz,

321 Massnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg für den

Zeitraum 2000-2006 gemäss Art. 41 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999. Katastrophenhilfe Forstwirtschaft, 206-209.

322 Pressemitteilung des Landesbauernverband vom 7. Februar 2000. 323 Antrag der Abg. J. Buchter u.a. (Bündnis 90/Die Grünen) vom 8. Februar 2000, Drs 12/4867.

Landesbauernverband fordert eine jährliche Beihilfe über 20 Jahre hinweg

Antrag der Grünen "Bewältigung der Sturmfolgen"

Stellungnahme MLR

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 96

das nicht regional verkauft werden könne, auf überregionalen Märkten zu verkaufen. Mit der Initiierung der Verordnung zur Beschränkung des Holzeinschlags hätte man diesen Möglichkeiten Rechnung getragen. In Bezug auf den Holzferntransport hätte man im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn über Transportkosten entschieden, wobei private und kommunale Waldbesitzer bei Beteiligung an zentralen Verkäufen in den Genuss von Mengenvergünstigungen kommen würden. Die Transportkapazität sei allerdings begrenzt, weshalb Gespräche aufgenommen würden, um eine entsprechende Erhöhung zu erreichen. Von den 40'000 ha Kahlflächen, welche durch den Sturm verursacht wurden, könnten etwa 50 % natürlich verjüngt werden. Der Gesamtpflanzenbedarf über alle Waldbesitzerarten belaufe sich auf ca. 40 Millionen Stück.324

4.2.2.5 Aufruf zu einer Spendenaktion

Nachdem der Staat erste Massnahmen ergriffen hatte, wurden erste private Akteure aktiv. Die Stiftung Wald in Not325 und die Forstkammer hatten gemeinsam zu einer Spendenaktion für die existentiell geschädigten Waldbauern aufgerufen. Mit den Spendengeldern werde die Wiederaufforstung zerstörter Wälder, v.a. im mittleren und nördlichen Schwarzwald unterstützt.326

4.2.2.6 Einigkeit im Abgeordnetenhaus

Am 27. Januar fand ein parteiübergreifendes Arbeitsgespräch zum Thema Sturmschäden in Wolfach statt. Forstfachleute, Politiker verschiedener Parteien, Holzverarbeiter sowie Waldbesitzer waren sich einig, dass die bisher zugesagten Finanzhilfen vervielfacht und gezielt verteilt werden müssten. Die SPD zeigte sich bereit, das Massnahmenpaket zu unterstützen, wenn die Beihilfen höher ausfallen würden.327

Das Finanzministerium passte den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2000/2001 an. 94 Mio. DM wurden für die Beseitigung der Sturmschäden und 6 Mio. DM für die Unterstützung von Sägereien in das Budget aufgenommen. Der Finanzausschuss empfahl dem Landtag, die Vorlage des Finanzministeriums zur Annahme. Daneben sah der Haushaltsentwurf bis zu 100 zusätzliche befristete Stellen in den Forstämtern vor, um die Abwicklung der Sturmschäden im Staats-, beförsterten Körperschafts- und im betreuten Privatwald sicher zu stellen. 328

Als am 4. Februar in der Zweiten Lesung das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans beraten wurde, warf das Thema "Lothar" keine grossen Wellen. Der Abgeordnete K. Göbel, Vorsitzender des Arbeitskreises Landwirtschaft der CDU, zeigte sich erfreut darüber, dass für die Soforthilfe in der Fraktion wie auch im Hause sehr rasch Zustimmung gefunden wurde. Die Richtlinien seien den 324 Stellungnahme des Ministeriums Ländlicher Raum auf den Antrag der Abg. Johannes Buchter

u.a. (Bündnis 90/Die Grünen) vom 10. Februar 2000, Drs 12/4867. 325 Die Stiftung Wald in Not wurde 1983 anlässlich der Diskussion um das "Waldsterben" gegründet.

Sie fördert Massnahmen zur Stabilisierung und Wiederaufforstungen geschädigter bzw. zerstörter Wälder und die Pflanzung neuer Wälder, "Zukunftsinvestition Wald", Stiftung Wald in Not – Aufgaben und Ziele .

326 Spendenaufruf der Stiftung Wald in Not vom 8. Februar 2000. 327 BBZ. Badische Bauernzeitung Nr. 5 vom 5. Februar 2000: 26. 328 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 26. Januar 2000, Drs. 12/4808.

Stiftung Wald in Not initiiert eine Spendenaktion

Im Vorfeld der Landtagsberatungen

Einigkeit im Finanzausschuss

Parlament in Baden-Württemberg stimmt den "Lothar"-Mehrkosten zu

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 97

Forstämtern bereits bekannt.329 Ansonsten war die Debatte über die Hilfe für die "Lothar"-Geschädigten von einem parteipolitischen Schlagabtausch geprägt. Während die SPD die "einfallslose Landwirtschaftspolitik" von Ministerin Staiblin in Frage stellte, äusserten sich die Regierungsparteien empört darüber, dass die Bundesregierung nicht bereit war, sich an einem Bund-Länder-Sonderprogramm zu beteiligen. Ministerin Staiblin setzte in Bezug auf den Holzverkauf auf die Solidarität aller Waldbesitzer und bekräftigte, dass sich der Staatswald zurückhalten werde.330 Am 10. Februar, in der Dritten Lesung der Staatshaushaltsvorlage, wurden die Mehrkosten für die Sturmbewältigung nicht mehr angesprochen. Das Parlament stimmte dem Staatshaushaltsgesetz zu.331

4.2.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union

4.2.3.1 Forderungen an den Bund

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald332 erläuterte in einer Presseinformation vom 14. Januar, weshalb sie das Inkraftsetzen der Verordnung nach dem Forstschädenausgleichsgesetz befürwortete. Damit könnte der Holzmarktpreiszerfall verhindert werden, der auch aus ökologischer Sicht nur Nachteile hätte, denn nur stabile Holzpreise würden ihrer Meinung nach eine nachhaltige Forstwirtschaft zur Finanzierung der Umwandlung in naturnahe Wälder sichern.333 Sie setzte sich ausserdem nachdrücklich dafür ein, dass der bereits 1998 geforderte Arbeitslosenfonds Wald und Natur durch die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit gegründet würde. Mit ihrer Initiative "Aktiver Waldschutz contra Arbeitslosigkeit" wollte sie Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft erhalten und schaffen und gleichzeitig die dringend notwendigen Waldpflege- und Unterhaltsarbeiten sichern.334

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat335 forderte den Bund auf, sich an einem Bund-Länder-Hilfsprogramm finanziell zu beteiligen, das unter anderem folgende Punkte beinhaltet. Verbilligte Kredite für die Aufarbeitung des Holzes, finanzielle

329 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/80 vom 4. Februar 2000: 6367. 330 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/80 vom 4. Februar 2000: 6384. 331 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/82 vom 10. Februar 2000: 6545. 332 Das Ziel der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist es, über den Zustand des Waldes

aufzuklären, die Gefahren aufzuzeigen, das Verständnis der Menschen für die Bedeutung des Waldes zu vertiefen und die wissenschaftliche Forschung für den Schutz des Waldes zu unterstützen. Die Gründungsaufgabe, die Abholzung des Waldes als Reparationsleistung in der Nachkriegszeit, konnte in Zusammenarbeit mit den Ministerien rechtzeitig beendet werden. Schon 1948 wurde die "Landespflege" (Boden, Wasser, Landschaft) mit in das Programm der SDW aufgenommen. Ein Schwerpunkt der heutigen Arbeit ist eine intensive Presseinformation und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Vgl. www.sdw-online.de.

333 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Presseinformation Nr. 02-00 vom 14. Januar 2000. 334 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Presseinformation Nr. 04-00 vom 20. Januar 2000. 335 Im DFWR sind vertreten: der Staatswald, der Körperschaftswald, der Privatwald, die

Forstwissenschaft, die mit der Forstwirtschaft verbundenen berufsständischen Verbände und weitere mit der Erhaltung und Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft befasste Verbände. Der DFWR befasst sich mit der Aufgabe, die Forstwirtschaft und die Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes zu fördern. Er richtet zu diesem Zweck Anträge und Vorschläge an die Bundes- und Landesbehörden sowie an andere zuständige Stellen, erstattet auf Wunsch Gutachten und unternimmt alle sonstigen der Erfüllung seiner Aufgaben dienenden Schritte. Der DFWR will auf diese Weise und durch Zusammenarbeit aller Kreise der Forstwirtschaft sowie mit den Mitteln der Forstpolitik die Wirtschaftlichkeit der Forstbetriebe erhalten und steigern. Der DFWR vertritt die sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben des Waldes. Vgl. www.dfwr.de.

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald spricht sich für Holzeinschlagsstopp aus

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 98

Unterstützungen für die Umsetzung von Personal und Maschinen aus den weniger betroffenen Bundesländen in die Schadensgebiete, Ausnahmegenehmigungen für Holztransport-Lkw sowie steuerliche Erleichterungen für die privaten Waldbesitzer.336

4.2.3.2 Fragen und Anträge der Opposition im Bundestag

In der Fragestunde der ersten Sitzung im Jahre 2000 am 19. Januar wurden verschiedene Fragen von Abgeordneten aufgeworfen, welche die Hilfsmöglichkeiten des Bundes betrafen. Abg. P. Dressen, SPD, wollte wissen, welche steuerliche Möglichkeiten es geben würde, die einmalig hohen Gewinne aus dem Holzverkauf auf mehrere Jahre zu verteilen. B. Hendricks, parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen verwies auf die Sonderregelung des § 34 b Einkommensteuergesetz, nach der bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt ausserhalb des Nutzungssatzes reduzierte Steuersätze angewandt werden. Mit der voraussichtlichen Inkraftsetzung der Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz würden die Privatwaldbesitzer von weiteren fiskalischen Massnahmen profitieren.337 Auf die Fragen nach einer finanziellen Unterstützung durch den Bund meinte G. Thalheim, parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass Bundesminister K.-H. Funke ein verstärktes Holzmarketing der Forst- und Holzwirtschaft mit dem Holzabsatzfonds im In- und Ausland angeregt hätte. Die bereits vorhandenen Nasslager sollten genutzt werden, wobei zusätzliche Anlagen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GAK gefördert würden. Die zusätzlichen finanziellen Mitteln könnten eventuell aus frei werdenden Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe dem Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden.338 Der Abg. P. Weiss, CDU, erkundigte sich, ob es angesichts der schwierigen Situation für viele Waldbesitzer nicht möglich sei, diesen ein zinsloses Darlehen anzubieten. Die ablehnende Antwort von G. Thalheim, welche er damit begründete, erst müsste die Preisentwicklung abgewartet werden, bevor allenfalls weitere Massnahmen getroffen werden müssten, verärgerte den Abg. H.-W. Ronsöhr, CDU, welcher eine stärkeres Engagement des Bundes erwartete.339

Am 20. Januar reichte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Antrag ein, in dessen Mittelpunkt die Forderung nach einem mehrjährigen "Bund-Länder-Sonderprogramm Orkanschäden" steht, an dessen Finanzierung sich der Bund mit 60 % beteiligen sollte. Daneben sollte das Forstschädenausgleichsgesetz konsequente Anwendung finden, steuerliche Erleichterungen für Privatwaldbesitzer sowie zinslose Kredite für existenzbedrohte Betriebe gewährt werden. Die Transportkapazitäten seien zu sichern und schliesslich sollte das Vorgehen mit Frankreich koordiniert werden, um die Preise auf dem Holzmarkt zu stabilisieren.340

336 Deutscher Forstwirtschaftsrat. Pressemitteilung vom 24. Januar 2000. 337 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/80 vom 19. Januar 2000: 7372f. 338 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/80 vom 19. Januar 2000: 7373f. 339 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/80 vom 19. Januar 2000: 7375f. 340 Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 25.1.2000, Drs 14/2570.

Fragestunde im Bundestag

CDU/CSU fordert ein Bund-Länder-Sonderprogramm Orkanschäden

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 99

Der Antrag der F.D.P.-Fraktion, der einige Tage später folgte, beinhaltete ähnliche Forderungen. Neben einem Bund-Länder-Sonderprogramm forderte sie die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts durch alle betroffenen Länder, die Waldbesitzerverbände, die Holzwirtschaft und die EU-Kommission. Waldarbeiter aus anderen, nicht betroffenen Ländern sollten angefordert und der von der Bundesregierung abgeschaffte ermässigte 1/8-Steuersatz für Kalamitätsnutzungen wieder eingeführt werden. Als weitere Massnahmen führten sie den Ausgleich der Landwirtschaft durch die Belastungen der Ökosteuer, die Gewährung von zinslosen Darlehen, die Unterstützung der Vermarktung, die Erweiterung der Transportkapazitäten sowie die rasche Genehmigung von Nasslagerplätzen.341

Am 27. Januar übergab der parlamentarische Staatssekretär, G. Thalheim, dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses einen Bericht der Bundesregierung über den Schadensumfang der Orkane und die bisher getroffenen Massnahmen. Darin wurde wiederum erwähnt, dass Hilfen in Katastrophenfällen grundsätzlich in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder fallen und die Voraussetzung für eine ausnahmsweise Bundesbeteiligung im Falle von "Lothar" nicht gegeben seien.342 Die Anlage von Holzlagerplätzen und die Wiederaufforstung von Sturmflächen würden jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert werden.

4.2.3.3 Die Länderinitiative im Bundesrat

Auf Initiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern ging ein Verordnungsantrag am 19. Januar 2000 im Bundesrat ein, mit welchem der Holzeinschlag für das Forstwirtschaftsjahr 2000 (1.10.1999-30.9.2000) beschränkt werden sollte. Er wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen des Forstschädenausgleichsgesetzes erfüllt waren - dies um so mehr als auch die Nachbarländer stark betroffen343 Damit sollte das Ziel verfolgt werden, eine Minimierung bzw. zeitliche Begrenzung der Marktstörung zu erreichen. Auf den Entwurf der Bundesregierung hin reichte das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag ein, mit welchem es forderte, den Einschlag der Buche in seinem Land nur auf 85 % zu reduzieren.344

Am 4. Februar stellte der baden-württembergische Ministerpräsident E. Teufel im Bundesrat den Verordnungsantrag vor. In seiner Rede betonte er die Wichtigkeit der Solidarität mit den betroffenen Waldbesitzern und forderte die Bundesratsmitglieder auf, dem Antrag zuzustimmen.345 Die gesetzlichen Schwellenwerte für eine "erhebliche und überregionale Marktstörung" waren durch die Schäden in Baden-Württemberg überschritten, weshalb der ordentliche Holzeinschlag vom Bundeslandwirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister und der Zustimmung des Bundesrates beschränkt

341 Antrag der Fraktion der F.D.P. vom 26. Januar 2000, Drs 14/2583. 342 Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs, G. Thalheim, beim Bundesminister für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an den Vorsitzenden des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000.

343 Verordnungsantrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern vom 19. Januar 2000, Drs 39/00. 344 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Februar 2000, Drs 39/1/00. 345 Bundesrat. Plenarprotokoll 747 vom 4. Februar 2000: 19f.

F.D.P.: Konzertiertes Vorgehen aller betroffenen Länder, der Waldbesitzerverbände, der Holzwirtschaft und der EU-Kommission

Verordnung zur Holzeinschlagsbeschränkung beschlossen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 100

werden konnte. Der parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung, G. Thalheim, begründete die Entscheidung mit den folgenden Worten: "Damit werden wichtige Rahmenbedingungen für die Beseitigung der Orkanschäden, zur Stabilisierung der Holzmärkte und zur steuerlichen Entlastung der betroffenen Betriebe gesetzt."346 Nach der Annahme wurde die Verordnung von Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke am 12. Februar in Kraft gesetzt.

Massnahme Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. DM.]

Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz Holzeinschlagsbeschränkung

Holzartengruppe Fichte und Buche auf 75 %, in Baden-Württemberg auf 60 % des durchschnittlichen Einschlags der letzten vier Wirtschaftsjahre (Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern: 85 % bei der Buche) Gültig im Forstwirtschaftsjahr 2000 (1.10.99-30.9.00).

o.A.

Steuerliche Erleichterungen

Während der Einschlagsbeschränkung gilt für jegliche Kalamitätsnutzung 1/4 des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes, wie er sich für Einkünfte aus Nicht-Kalamitätsholz ergibt, Nicht buchungspflichtige Forstbetriebe können während der Einschlagsbeschränkung pauschal 90 % der Holzeinnahmen als Betriebsausgaben absetzen, Es besteht die Möglichkeit der Bildung einer steuermindernden Rücklage, Die Holzwirtschaft kann überdurchschnittliche Vorräte an Holz und Holzwaren mit 50 % des Wertes bilanzieren.

o.A.

Weitere Massnahmen durch Steuerämter

Finanzämter können betroffenen Betrieben mit Steuerstundungen, Sonderabschreibungen und verringerten Vorauszahlungen entlasten (B-W und Bayern haben dies bereits veranlasst)

o.A.

Tabelle 32 Übersicht über die Verordnung zum Forstschadenausgleichsgesetz und den dazu gehörigen fiskalischen Massnahmen

4.2.3.4 Entschliessung des Europäischen Parlaments zu den Stürmen

Das Europäische Parlament fordert unter anderem in einer Entschliessung vom 20. Januar die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die nicht von den Unwettern betroffen wurden, konkrete gemeinschaftliche Solidaritätsmassnahmen zu treffen, indem sie Fachpersonal und technische Ausrüstung zur Verfügung stellen.347 Weiter forderte es die Kommission auf, Soforthilfen für die Opfer der Naturkata-strophe bereitzustellen und die finanziellen Instrumente der nationalen und lokalen Behörden zu ergänzen.348

346 Bundesrat. Plenarprotokoll 747 vom 4. Februar 2000: 20. 347 Im Rahmen des Fünfjahresplans betreffend ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm für den

Katastrophenschutz, der vom Rat am 9. Dezember 1999 (Entscheidung 1999/847/EG) verab-schiedet worden war.

348 Entschliessung des Europäischen Parlaments zu den jüngsten Stürmen in Europa. Protokoll vom 20.Januar 2000. B5-0029, 0031, 0040, 0042 und 0058/2000.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 101

4.3 Phase 3: Soforthilfemassnahmen werden umgesetzt und erweitert (Anfang Februar bis Ende März 2000)

4.3.1 Akteure und Inhalte Phase 3: Übersicht

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

11.2.00 Städtetag, Gemeindetag, Landesforstpräsident F. Wangler

Gespräch betreffend der Förderung für den Körperschaftswald.

11.2. Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre "Mit Holz die Zukunft gestalten"

14.2. Forstkammer Kritik am Sonderhilfeprogramm von Baden-Württemberg

15.2. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf die Kleine Anfrage "Schäden durch Orkan Lothar im Landkreis Konstanz"

15.2. Bundestag Fraktionen SPD / Bündnis 90/Die Grünen

Antrag "Waldschäden durch die Orkane im Dezember 1999"

15.2. Städtetag Informiert, dass sich eine Lösung zur Förderung von Holzkonservierungsanlagen - insbesondere Nasslagerplätzen - auch für den Körperschaftswald abzeichne.

Mitte Feb.

Bundestag Abg. T. Strobl, CDU/CSU

Forderung von Sofortmassnahmen für die vom Orkan "Lothar" betroffenen Waldbesitzer

16.2. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

EU-Landwirtschaftskommissar F. Fischler

Ortstermin in Gengenbach mit dem für Agrarfragen zuständigen Kommissar der EU, F. Fischler.

16.2. Landesforstverwaltung

Mahnung, dass ein Abschluss der Aufarbeitung bis Ende 2000 nicht sinnvoll sei 16.2. Forstkammer Schreiben an das MLR, in welchem die Forderung aufgestellt wird, die Fördertatbestände auf den Kommunal- und Grossprivatwald auszudehnen.

17.2. Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Die Bundesregierung sei dabei, Vorschläge von Fördermassnahmen innerhalb des GAK auszuarbeiten.

17.2. Gemeindetag Gespräch mit Finanzminister Stratthaus, in welchem die Forderung wiederholt wird, die Gemeinden ebenfalls zu unterstützen

17.2. Bundestag Erste Lesung der Beratung der Anträge der Fraktion der CDU/CSU, der F.D.P. sowie der Regierungskoalition

18.2. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf die Kleine Anfrage von Abg. W. Caroli, SPD

18.2. G. Staiblin, Ministerin für

Stellungnahme zum Antrag "Vermarktung von Lothar-Holz der Fraktion Bündnis 90/die

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 102

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

den Ländlichen Raum (CDU)

Grünen"

21.2. Landesforstverwaltung

Abschluss weiterer Lieferverträge für Windwurfmengen mit mehreren Kunden

22.2. Ministerrat Änderung des durchschnittlichen Akkordverdienstes für Waldarbeiter

23.2. Bundestag Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Beratung der drei Anträge der F.D.P. vom 26.1., von CDU/CSU vom 20.1. sowie von SPD/Bündnis90/Die Grünen vom 15.2.

25.2. Ministerium Ländlicher Raum

Antwortschreiben an den Städtetag. Begründung, weshalb keine Transportkostenunterstützung (kommen der Käuferseite zugute). Aussicht auf Unterstützung der anderen Waldbesitzarten.

26.2. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Ortstermin in Kenzingen. Zwischenbilanz.

29.2. Naturschutzbund

Stellungnahme zur Sturmbewältigung

29.2. Kreisbauernverband Freudenstadt

Vorschlag einer Transportunterstützung (Transport nach Hessen, NRW); Kommunen sollten sich zurückhalten

2.3. BLHV Kritik am staatlichen Vorgehen. Waldbauern würden ihrem Schicksal überlassen.

3.3. Landesforstverwaltung

Abschluss eines Vertrages mit Sägewerken im Schwarzwald über die Vermarktung von über 3 Mio. Fm Fichten- und Tannenstammholz

3.3. Fraktion Die Republikaner

Antrag "Personelle Unterstützung bei Aufräumarbeiten der durch den Orkan Lothar verursachten Waldschäden"

6.3. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Stellungnahme zum Antrag "Bewältigung der Sturmfolgen" (Abg. Buchter u.a., Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

6.3. BML Information über die Unterstützungsmassnahmen des Bundes

7.3. Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Bekanntgabe eines Sonderprogramms über 30 Mio. DM aus Bundesmitteln in Stuttgart

7.3. Abg. W. Caroli u.a., SPD

Antrag "Förderprogramme und Finanzhilfen des Landes B-W für vom Orkan Lothar betroffene Gemeinden und Modus der Ausschüttung der generellen Fördermittel"

7.3. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Stellungnahme zur Hilfe des Bundes

9.3. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Information über den Stand der Aufräumarbeiten

14.3. Abg. H. Rech, Kleine Anfrage "Schäden durch den Orkan

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 103

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

CDU Lothar im Landkreis Karlsruhe" 15.3. Arbeitskreis

Landwirtschaft der CDU-Fraktion

Sitzung, in welcher das weitere Vorgehen von Baden-Württemberg nach der Zusage von Bundesgeldern besprochen wird

15.3. Landtag Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft

Beschlussempfehlung zu den Anträgen "Vermarktung von Lothar-Holz" (Bündnis 90/Die Grünen) sowie des Antrags "Gesamtkonzept der Landesregierung ..." (SPD)

17.3. Forstkammer Mitgliederversammlung, an welcher Präsident E. Bamberger die Soforthilfemassnahmen von Baden-Württemberg kritisiert, weil der Gemeindewald sowie der grössere Privatwald nicht eingeschlossen seien 21.3. Schutzgemeins

chaft Deutscher Wald

Forderung von zusätzlichen Ökokrediten für orkangeschädigte Waldbesitzer zur Anlegung von Biotopen, Aufforstung von seltenen Baumarten.

23.3. Bundestag Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Beratung der drei Anträge von F.D.P., CDU/CSU sowie SPD/Bündnis 90/Die Grünen.

23.3. Bundestag

Antrag der Regierungskoalition auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses wurde mehrheitlich begrüsst. Die Anträge der CDU/CSU- sowie der F.D.P.-Fraktionen werden abgelehnt. 23.3. Abg. A.

Dagenbach, REP

Kleine Anfrage "Unfälle von Waldarbeitern"

24.3. BLHV BLHV Aufruf, Sturmholz als Kosovo-Aufbauhilfe zu nutzen.

28.3. G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Stellungnahme zum Antrag "Personelle Unterstützung bei Aufräumarbeiten der durch den Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden" (Fraktion Republikaner)

28.3. Ministerrat Beschluss des Ministerrats, private Forstbetriebe mit mehr als 200 ha und besonders betroffene Kommunalwälder im Soforthilfeprogramm einzuschliessen.

Tabelle 33 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten zwischen Mitte Februar und Ende März 2000 (Phase 3)

4.3.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg

4.3.2.1 Forderungen von Verbandsvertretern

K. Lutz, FBG Waldbauverein Göppingen, forderte an einem Ortstermin in Göppingen eine deutliche Aufstockung der von B-W versprochenen Hilfe von 100

FBG Waldbauverein

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 104

Mio. DM sowie eine flexible und unbürokratische Lösung für die Genehmigung und Durchführung des Verbrennens von Reisig.349

Die Forstkammer Baden-Württemberg, welche die privaten und kommunalen Waldbesitzer vertritt, liess verlauten, dass sie es begrüssen würde, wenn der grössere Privatwald ebenfalls in die Soforthilfemassnahmen einbezogen und statt der Besitzgrösse der Grad der Betroffenheit berücksichtigt würde.350

P. A. Brucker, Hauptgeschäftsleiter des Verbandes der Holz- und Sägeindustrie Baden-Württembergs plädierte dafür, das Holz nicht in andere Bundesländer zu verkaufen, um den hiesigen Sägern Nachschub leisten zu können. Dies wurde von M. Bentele, dem Geschäftsführer der Forstkammer, heftig kritisiert.351

Die Soforthilfe würde vor allem für die Waldbauern zu kurz greifen, meinte der Schwarzwaldverein bereits am 21. Januar. Ein Teil der Bauern sei existentiell bedroht, weshalb zur langfristigen Erhaltung der attraktiven Tourismuslandschaft Schwarzwald ein Strukturfonds zu schaffen sei, der es den besonders hart betroffenen Bauern ermöglichen würde, die Orkanschäden zu bewältigen.352

Der Vizepräsident des BLHV, Erwin Wöhrle, äusserte sich auf einer Pressekonferenz der Umweltorganisation "Klimaschutz durch Wald" Anfang März negativ über das staatliche Vorgehen. Zwar hätten die 100 Mio. DM des Landes ein Zeichen gesetzt, aber nun müssten weitere Taten, vor allem auch des Bundes, folgen. Ohne wirksame Hilfe des Staates und ohne die Solidarität der Bevölkerung würden einige Waldbauernfamilien und auch einzelne kleinere Waldbaugemeinden vor dem Ruin stehen.353

Der Kreisbauernverband Freudenstadt354 verlieh in einem Schreiben seinem Ärger über die Kommunen Ausdruck, welche teilweise aggressiv den Markt mit sehr tiefen Holzpreisen bedienen. Deshalb forderte er das Ministerium auf, hier rasch möglichst einzugreifen und notfalls Sanktionsmassnahmen gegen diese Gemeinden zu treffen. Damit das Holz auch lohnenswert in andere Bundesländer verkauft werden könnte, schlug er analog Frankreich eine Transportsubventionierung von ca. DM 25/FM vor.355

Der Gemeindetag, neben der Forstkammer und dem Städtetag ein weiterer Vertreter des Kommunalwaldes, informierte am 17. Februar über ein Gespräch mit Finanzminister G. Stratthaus, in welchem er gefordert hatte, dass die Gemeinden ebenfalls in das Hilfsprogramm einbezogen werden müssten. Bereits Anfang Februar hätten die Interessenvertreter der Körperschaftswaldbesitzer zwei Briefe an Ministerin G. Staiblin und Minister G. Stratthaus mit derselben Bitte geschickt. "Der Gemeindetag setzt sich also mit Nachdruck dafür ein, dass auch für den Kommunalwald ausreichende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. (…) Darüber hinaus erwartet der Gemeindetag, dass bei besonders schlimm betroffenen Städten und Gemeinden, die durch die Orkanschäden 349 AFZ/Der Wald 5 (2000) vom 6. März 2000: 265. 350 Forstkammer, Pressemitteilung vom 4. Februar 2000. 351 AFZ/Der Wald 3/2000 vom 14. Februar 2000: 111. 352 Schreiben an das MLR vom 21. Januar 2000. 353 Aktuelle Informationen. Badischer Bauerndienst. Pressekorrespondenz des BLHV vom 2.3.2000. 354 Der Kreisbauernverband Freudenstadt gehört zum Landesbauernverband Baden-Württemberg. 355 Schreiben des Kreisbauernverband Freudenstadt vom 29. Februar 2000.

Forstkammer

Verband der Holz- und Sägeindustrie Baden-Württemberg

Schwarzwaldverein

BLHV

Kreisbauernverband Freudenstadt

Gemeindetag

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 105

Haushaltsprobleme zu erwarten haben, der Forstverwaltungskostenbeitrag reduziert wird und Ausgleichsstockmittel zur Verfügung gestellt werden." Im weiteren bemühte er sich gemeinsam mit der Landesforstverwaltung um zusätzliche Fördermittel aus Berlin und Brüssel. Er unterstütze die Initiative von CDU/F.D.P., die sich in einem Schreiben vom 11.2. an Ministerin Staiblin für einen 40 %-igen Investitionszuschuss für kommunale Waldbesitzer zur Errichtung von Nassholzlagern eingesetzt haben.356

Der Vertreter des Grundbesitzerverbands Baden-Württemberg e.V.357 war ebenfalls unzufrieden mit dem im Januar vorgestellten Massnahmenpaket. Die Meinungen, was zunächst unterstützt werden sollte, gingen jedoch auseinander. Einige mussten ihr Holz sofort auf den Markt werfen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.358

Die Kritik der Umweltschutzvertreter setzte an einem ganz anderen Punkt an. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland)359 beispielsweise bemerkte, dass zwar die Aufräumarbeiten im Wald im vollen Gange seien, eine Aufarbeitung der Ursachen aber noch nicht stattgefunden hätte. Er forderte die Landesregierung auf, in der Umweltpolitik Zeichen zu setzen und verstärkt Fördermittel zum Einsatz von erneuerbaren Energien wie z.B. der Solartechnik und Hackschnitzelheizungen bereitzustellen. Auf eine vollständige Räumung und Aufarbeitung solle dort verzichtet werden, wo es keine zwingenden Gründe für eine Räumung (Erlössituation, Forstschutz) gebe.360

4.3.2.2 Die Anträge der baden-württembergischen Opposition

Die Republikaner in Baden-Württemberg schlugen in ihrem Antrag vor, Sozialhilfeempfänger vermehrt zum Aufräumen des Sturmholzes einzusetzen. Auf diese Weise liessen sich zwei Probleme auf einmal bewältigen: einerseits würden Arbeitsgelegenheiten geschaffen und andererseits könnte man die drohende Borkenkäferplage eindämmen.361

Der Ausschuss für den Ländlichen Raum beschäftigte sich am 13. März mit dem Antrag des Bündnis 90/Die Grünen "Vermarktung von Lotharholz", in welcher eine Intensivierung der Vermarktung gefordert wurde sowie mit demjenigen der SPD-Fraktion "Gesamtkonzept der Landesregierung zur Begegnung der durch den Orkan "Lothar" verursachten Forstschäden".362 Ein Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich, weshalb die Regierung für die rund 25 Mio. Fm Sturmholz nicht grössere Nasslager geschaffen hätte als nach den

356 Pressemitteilung des Gemeindetags vom 17. Februar 2000. 357 Dieser Verband ist ebenfalls Mitglied der Forstkammer Baden-Württemberg und vertritt die

Grossgrundbesitzer. 358 Schriftliche Information von Hr. Sick vom 15. Juni 2001. Interventionen des Verbandes sind laut

einem Schreiben von Hr. Sick des Verbandes der Baden-Württembergischen Grundbesitzer vom 15. Juni 2001 nicht vorhanden, da auf mündlicher Basis "verhandelt" wurde.

359 Der Naturschutzbund zählt mit 350'000 Mitgliedern zu den grössten Naturschutzverbänden Deutschlands. Er wurde 1899 als Bund für Vogelschutz gegründet und setzt sich seit über 100 Jahren für den Arten- und Landschaftsschutz ein.

360 NABU: Orkan Lothar – ein Angriff auf die Vegetationsform Wald!, 29. Februar 2000. 361 Antrag und Stellungnahme vom 6. März 2000, Drs 12/4950. 362 Anträge vgl. Kapitel 4.1.2.3 und 4.2.2.4.

Grossgrundbesitzer: Engpässe bei der Liquidität; Unzufriedenheit

NABU: keine zwingende Gründe für eine Räumung

Republikaner: Sozialhilfeempfänger sollen beim Aufräumen helfen

Ausschuss ländlicher Raum: Besprechung von Anträgen der Abgeordneten

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 106

Stürmen im Jahre 1990.363 Ferner bemängelte er, dass über eine Investitionsbeihilfe für die Kommunen noch immer nicht entschieden wurde. W. Caroli, Erstunterzeichner des SPD-Antrags, sprach über die langfristigen Schäden bei Privatwaldbesitzern, welche zusätzlicher Hilfen zur Existenzsicherung bedürften. Der Abschnitt II seines Antrags könne für erledigt erklärt werden, weil dem Begehren bereits entsprochen wurde. 364

Ministerin G. Staiblin zeigte sich in ihrer Landtagsrede sehr erfreut über die Hilfe des Bundes, welche Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke am 7. März bekannt gegeben hatte (vgl. Kapitel 4.3.3.2) und versprach, alle Möglichkeiten für eine Mitfinanzierung durch die EU auszuschöpfen. Die Privatwaldbesitzer würden vornehmlich durch das 100-Mio-Soforthilfeprogramm entschädigt, während das Finanzierungskonzept für die Nasslagerkapazitäten für die Kommunen erst zu diesem Zeitpunkt, nachdem sicher war, in welcher Höhe sich der Bund beteiligen würde, ausgearbeitet werden könne. Die vom Land angebotenen Zinsverbilligungen seien bereits in Höhe von rund 20 Mio. DM in Anspruch genommen worden. 365

4.3.2.3 Baden-Württemberg beschliesst, den Empfängerkreis des Sonderhilfeprogramms zu erweitern

Die Forderung nach einer Einbeziehung des Kommunal- und Grossprivatwaldes in die Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Nasslager war allgegenwärtig. Die CDU-Fraktion bat Anfang Februar das Landwirtschaftsministerium darum, den Empfängerkreis der Beihilfen zu vergrössern. Ministerin G. Staiblin begrüsste diese Initiative und liess gegen Ende Februar wissen, dass das Ministerium bereit sei, weitere Waldbesitzarten zu unterstützen. Zumal Kommunal- und Grossprivatwald überdurchschnittlich betroffen waren. Im weiteren sei die Aufarbeitungsgeschwindigkeit so hoch, dass ein Holzpreiszerfall befürchtet werden müsse. Diesen Waldbesitzern sei deshalb ein Anreiz zu geben, ihr Holz nicht auf den Markt zu werfen.366

Gestärkt durch die Zusagen von Bundesmitteln Anfang März 2000 (vgl. Kapitel 4.3.3.2) hatte das Ministerium zusammen mit dem Agrarausschuss der CDU-Fraktion einen Erweiterungsantrag ausgearbeitet und dem Ministerrat zum Beschluss vorgelegt. Dieser entschied am 28. März, neu auch private Forstbetriebe mit mehr als 200 ha Betriebsgrösse sowie den besonders betroffenen Kommunalwald (wobei davon nur die Sockelgarantiegemeinden367) zu unterstützen. Diese Entscheidung sei durch die voraussichtliche Umschichtung von Mitteln der EU und zusätzlicher Mittel des Bundes in Höhe von insgesamt rund 50

363 Damals betrug die Sturmholzmenge in Baden-Württemberg ca. 15 Mio. Fm. 364 Beschlussempfehlung und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von

Abgeordneten vom 13. März 2000: 13-15, Drs 12/5022. 365 Beschlussempfehlung und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von

Abgeordneten vom 13. März 2000: 13-15, Drs 12/5022. 366 Ministerium Ländlicher Raum. Schreiben vom 23. Februar 2000. 367 Sockelgarantiegemeinden = diejenigen Gemeinden, welche nur bis zu 60 % ihrer Ausgaben

durch Steuereinnahmen decken können.

G. Staiblin: Freude über die Hilfszusage aus Berlin

Grössere private Forstbetriebe sowie der Kommunalwald neu auch unterstützt

Zusage von EU- und Bundesgeldern

Erweiterung des Begünstigtenkreises

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 107

Mio. DM ermöglicht worden.368 Das Ministerium Ländlicher Raum hätte unter dem Titel "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft" ein Massnahmenpaket in den Massnahmen- und Entwicklungsplan der Europäischen Union aufgenommen, wobei mit finanziellen Mitteln von ca. 25-30 Mio. Euro gerechnet wurde.369 Nachdem EU-Agrarkommissar F. Fischler bei seinem Besuch in Gengenbach am 16. Februar 2000 weitgehende Flexibilität innerhalb des bestehenden Finanzrahmens für Massnahmen der ländlichen Entwicklung signalisiert hatte, müssten gemäss G. Staiblin nur noch die fördertechnischen Rahmenbedingungen mit der EU-Kommission in Brüssel abgestimmt werden.370 Die Zuschüsse würden an alle Privatwaldbesitzer gehen. Für Massnahmen, welche vom Bund nicht mitfinanziert werden, soll für die neu hinzugekommenen Empfängergruppen ein gegenüber dem Soforthilfeprogramm reduzierter Förderansatz gelten.371 Die Lagerbeschickungs- sowie die Nasslagerbeihilfe wurden vorbehaltlich der Bereitstellung der komplementären EU-Mittel vergeben.372 Neu sah das Programm folgendermassen aus:

Massnahmen373 Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

1. Finanzierungszuschüsse für Privatwaldbesitzer mit Waldflächen < 200 ha (Land + EU) Aufarbeitungsbeihilfe. ♦ Zinszuschuss zur

Zwischenfinanzierung der Aufarbeitungskosten.

♦ Laufzeit drei Jahre, vorzeitige Tilgung möglich

♦ Zinsverbilligung um 4,5 % ♦ Mindestdarlehenssumme

10‘000 DM ♦ Härteklausel für Mittleren

Privatwald von 200 bis 1000 ha: Inanspruchnahme des zinsverbilligten Darlehens möglich, sofern der Sturmholzanfall das dreifache eines jährlichen Nutzungssatzes übersteigt.

Max. Darlehenssumme: 60 DM/FM

2. Fördermassnahmen für alle Privatwaldbesitzer und Kommunen (Land + Bund + EU) Investitionen für Holzkonservierungsanlagen

Für Nass- oder Trockenlagerplätze. Anteilsfinanzierung.

40 % der nachgewiesenen Kosten

Flächenräumungspauschale

Insbesondere bei Wurf/Bruch von Beständen ohne verwertbaren Derbholz.

80 % der effektiven Kosten, max. 2000 DM

368 Das Ministerium Ländlicher Raum hatte das Soforthilfemassnahmenpaket bereits am 18. Januar

2000 bekannt gegeben, welches teilweise auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Naturnahe Waldwirtschaft beruhte. Die noch nicht in den Richtlinien enthaltenen Massnahmen wurden über eine Verfügung in die Richtlinie unter dem Punkt "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft" aufgenommen. Vgl. Richtlinie vom 10. April 2000.

369 1 DM entspricht 1,9558 Euro. Das heisst, es handelte sich um eine Summe von ca. 55 Mio. DM; das MLR stützte sich dabei auf Art. 29 Abs. 3 sowie Art. 30 Abs. 1 sechster Gedankenstrich, VO (EG) 1257/1999 vom 17. Mai 1999.

370 Ministerium Ländlicher Raum, Pressemitteilung 60/00 vom 31. März 2000. 371 Vergleich auch untenstehende Tabelle; MLR vom 28. März 2000. 372 Definitiver Beschlussvorschlag Ministerrat. Sitzung des Ministerrats vom 28. März 2000. 373 "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft", Einzelmassnahme des Massnahmen- und

Entwicklungsplanes Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg. MLR: Zusätzliche Informationen zum Stand der Bewältigung der Sturmschäden ein Jahr nach "Lothar" vom 18. Dezember 2000.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 108

Massnahmen373 Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Grundinstandsetzung Von forstlichen Wirtschaftswegen. Bei Kosten bis 50‘000 DM/km: 40 %, darüber: 50 % der Kosten

Naturverjüngung, Vorbau oder Wiederaufforstung

Gemäss den Vorgaben der Förderrichtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft" der Landesforstverwaltung.

Laubbaumkultur: 8000 DM/ha Mischkultur (Laubbaumanteil > 40 %): 5000 DM/ha Naturverjüngung: 1500 DM/ha

3. Fördermassnahmen für alle Privatwaldbesitzer und Sockelgarantiegemeinden (Land + EU) Beifuhr- und Polterungsbeihilfe

(einmalig) für den Zwischentransport in Nass- und Trockenlager. Bei Transport zum käuferseitigen Lager besteht kein Anspruch.

DM 10/FM für Kleinprivatwald DM 8/FM für Privatwald über 200 ha und Kommunalwald

Nasslagerbeihilfe (jährlich) zur Abdeckung der laufenden Lagerkosten (ohne Beifuhr- und Investitionsanteile). Bei kostenfreier Einlagerung kein Anspruch.

DM 6/FM für Kleinprivatwald DM 4/FM für Privatwald über 200 ha und Kommunalwald

4. Fördermassnahmen für den Kleinprivatwald (Land + EU) Entrindungsbeihilfe (einmalig) bei Trockenlagerung

nach anerkannten Lagerverfahren. DM 5/FM (DM 15 mit Beifuhr)

Tabelle 34 Übersicht über die abgeänderten Lotharmassnahmen vom 28. März 2000

4.3.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union

4.3.3.1 Hilfsprogramm auf Bundesebene - das Parlament

Mitte Februar reichten die Regierungsfraktionen SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen anlässlich der vorgesehenen Bundestagsdebatte am 17. Februar über die Sturmschäden ebenfalls einen Antrag zur Sturmbewältigung ein, in welchem sie weitgehend die Haltung der Bundesregierung vertraten. Sie stellten folgende Forderungen auf:

- die Bundesregierung solle sich bei der EU für eine Ausschöpfung der Fördermittel einsetzen,

- zusammen mit den Bundesländern solle die Bundesregierung die für die Beseitigung der Orkanschäden notwendigen Fördertatbestände in die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" aufnehmen,

- den Waldbesitzern sollten allenfalls zusätzliche Zinsverbilligungen gewährt werden,

- die Intensivierung der Vermittlung freier Kapazitäten an forstlichen Fachkräften und Maschinen,

- Überprüfung der Effizienz der bisherigen verkehrsrechtliche Ausnahmen,

17. Februar 2000: Regierungskoalitionsantrag (SPD / Bündnis90/Die Grünen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 109

- Unterstützung des Absatzes und der Verwendung von Holz im Rahmen erneuerbarer Energie, sowie

- eine Boden schonende Räumung, den Einsatz von standortgerechten und stabilen Mischbeständen bei der Wiederaufforstung sowie die Intensivierung der Klimaschutzpolitik.374

Am 17. Februar wurden die drei (bereits erwähnten) Anträge der CDU/CSU, der F.D.P. sowie der Regierungskoalition im Bundestag diskutiert. Während die Hilfsmassnahmen fraktionsübergreifend begrüsst wurden, gingen bei der Art der Finanzierung die Meinungen auseinander. Der Abgeordnete P. Weiss der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Haltung der Bundesregierung, wonach die Lothar-Schäden von den Ländern übernommen werden sollten, als "faule Ausrede". Dies wurde von U. Heinrich, F.D.P., mit der Aussage unterstützt, beim Oder-Hochwasser seien auch Bundesmittel geflossen.375 H.-W. Ronsöhr, F.D.P., forderte konkret ein fünfjähriges Sonderprogramm, das zu 40 % von den Ländern und zu 60 % vom Bund finanziert werde. Ein Vertreter derselben Fraktion forderte zudem die Wiedereinführung des Achtelsteuersatzes bei der Einkommenssteuergesetzgebung für Kalamitätsnutzungen.376

Die Regierungsparteien erachteten einige Forderungen der Oppositionsparteien als überholt. S. Lemke vom Bündnis 90/Die Grünen erinnerte daran, dass die GAK-Mittel häufig nicht ausgeschöpft würden und deshalb diese Mittel gebraucht werden könnten.377 Andere Abgeordnete setzten den Schwerpunkt ihrer Argumentation auf die Ökologie und die Nachhaltigkeit und meinten, man müsse allfällige Massnahmen in dieser Hinsicht treffen. Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke, versicherte, dass die Bundesregierung ihren Beitrag leiste378 und dass Gespräche mit den Ländern geführt würden, um die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" auf die Bewältigung der Sturmschäden auszurichten. Weiter erklärte er nochmals die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, damit der Bund tätig werden könne. Aus diesem Grund sehe sich der Bund nicht verpflichtet, ein Bund-Länder-Sonderprogramm auf die Beine zu stellen. Der Bundestag leitete die Anträge zur Beratung in die Ausschüsse weiter, um sie nachher nochmals zu diskutieren. 379

4.3.3.2 Die Bundesregierung beschliesst ein Bund-Länder-Sonderprogramm

Am 7. März gab Bundesminister K.-H. Funke zusammen mit dem Fraktionssprecher des Bündnis 90/die Grünen, R. Schlauch (Baden-Württemberg), und weiteren Abgeordneten in Stuttgart ein Sonderprogramm bekannt, mit welchem 30 Mio. DM (davon sollten 25 Mio. DM für Baden-Württemberg) Bundesmitteln den hauptbetroffenen Ländern (als Sonderplafonds im Rahmen der

374 Antrag und Stellungnahme vom 15. Februar 2000, Drs 14/2685. 375 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/87 vom 17. Februar 2000: 8113f. 376 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/87 vom 17. Februar 2000: 8113f. 377 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/87 vom 17. Februar 2000: 8119-21. 378 Damit meinte er insbesondere das Sonderkreditprogramm sowie die

Holzeinschlagsbeschränkung. 379 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/87 vom 17. Februar 2000: 8125-28.

Forderung der BT-Opposition nach einem Bund-Länder-Sonderprogramm bleibt aufrecht erhalten

K.-H. Funke: Bund ist verfassungsgemäss nicht zuständig

Bundesregierung beschliesst ein Sonderprogramm

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 110

Gemeinschaftsaufgabe "GAK") zur Verfügung gestellt würde. Er werde die notwendigen Entscheidungen im Planungsausschuss (PLANAK)380 einleiten.

Dieser Entscheid kann wohl einerseits auf den steigenden Druck aus Baden-Württemberg (unter anderem durch die SPD-Abgeordneten von Land- und Bundestag) sowie auf einen gemeinsamen Waldbesuch des Abgeordneten R. Schlauch und Bundesminister K.-H. Funke zurückgeführt werden. Die Grünen Fraktion begründete ihr Engagement damit, dass das Landschaftsbild des Schwarzwaldes massgeblich durch die traditionelle und naturnahe Wirtschaftsweise der bäuerlichen Waldbesitzerfamilien geprägt sei. "Schliesslich ist der Schwarzwald in ganz Deutschland - auch bei den Neu- und Altberlinern - eine sehr beliebte Ferienlandschaft, für deren Erhalt wir uns mitverantwortlich fühlen."381

Die Fördergrundsätze waren gemäss Ausführungen K.-H. Funkes so gestaltet worden, dass eine Ko-Finanzierung durch die EU ermöglicht wurde382. "In Verbindung mit den Komplementärmitteln der Länder Baden-Württemberg und Bayern von rund 20 Mio. steht somit ein gut ausgestattetes und effizientes Förderinstrument zur Verfügung, das die Schadensbegrenzung erleichtern wird". Er veranlasste die Aufnahme der Fördermassnahmen zur Restrukturierung der durch "Lothar" geschädigten Wälder in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003383. Im Unterschied zu den Massnahmen von Baden-Württemberg vom Januar 2000 bestand der Bund darauf, sowohl den grösseren Privatwald als auch den Kommunalwald einzubeziehen, jedoch zahlte er keine Beiträge an den Staatswald der Länder. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe wurden für die folgenden Massnahmen zur Verfügung gestellt:

Massnahmen384 Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Anlage von Holzlagerplätzen

(Nass- und Trockenlager) zur längerfristigen Lagerung der Kalamitätshölzer.

Bis zu 40 % der effektiven Kosten. Eigenleistungen und Sachleistungen bei der Anlage der Lagerplätze einschliesslich geeigneter technischer Einrichtungen können bis zu 15 % der anerkannten Bausumme berücksichtigt werden, soweit sie anhand prüfungsfähiger Unterlagen nachgewiesen werden.

Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege

Zur Sicherstellung der reibungslosen Aufarbeitung der Schadflächen und des Holztransportes sowie zur

Bis zu 70 % der Baukosten.

380 Dem Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz gehören der Bundesminister für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Vorsitzender, der Bundesminister der Finanzen sowie die sechzehn Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder an. Vgl. GAK-Gesetz – GAKG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBI. I 1055), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. August 1997 (BGBl. I 2027).

381 Pressemitteilung 0119/2000 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. März 2000. 382 Es wurde mit weiteren 30 Mio. DM der EU gerechnet. 383 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des

Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003: 69-71, Drs 14/3498. 384 Ministerium Ländlicher Raum: Zusätzliche Informationen zum Stand der Bewältigung der

Sturmschäden ein Jahr nach "Lothar" vom 18. Dezember 2000.

Sonderprogramm im Rahmen des GAK

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 111

Massnahmen384 Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Beseitigung der daraus resultierenden Schäden.

Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau

(Einschliesslich Naturverjüngung) in lückigen oder verlichteten Beständen durch Saat und Pflanzung (einschliesslich Kulturvorbereitung). Hierzu gehört auch der Schutz der Kultur gegen Wild und die Sicherung der Kultur während der ersten fünf Jahre.

Bis zu 50 % bei standortbedingter Aufforstung mit einer Nadelbaumart, bis zu 70 % bei Misch- und Tannenkulturen, bis zu 85 % bei Laubbaumkulturen einschliesslich bis zu 20 % Nadelbaumanteil.

Räumung der Flächen ohne verwertbares Material

Maschinelle oder manuelle Räumung der Flächen mit hohem Bruchholzanteil wegen drohendem Insektenbefall.

Bis zu 80 % aber nicht über 2000 DM/ha.

Tabelle 35 Übersicht über die Massnahmen, welche vom BML mit 30 Mio. DM finanziert werden

Nicht über die Gemeinschaftsaufgabe liefen die Zinszuschüsse sowie die festmeterbezogenen Soforthilfen (Lagerbeschickungs-, Nasslagerungs- und Entrindungsbeihilfe. Dieser Entscheid beruhte auf den Erfahrungen aus der Bewältigung der Sturmkatastrophe 1990. Laut BML wurden auf den Festmeter bezogenen Förderungen im Zuge der Preisverhandlungen schnell an die Holzkäufer weitergereicht, obwohl es die Absicht war, die Fördermittel uneingeschränkt den Waldbesitzern zukommen zu lassen.385

4.3.3.3 Weitere Forderungen der Interessenvertreter

Anlässlich des internationalen Tages des Waldes forderte die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zusätzliche "Ökokredite", damit in den verwüsteten Gebieten Biotope angelegt, seltenere Baumarten angepflanzt und schonende Aufbereitungsmassnahmen angewendet würden. Die Beihilfe sei erforderlich, weil insbesondere die Kleinprivatwaldbesitzer diese Massnahmen nicht finanzieren könnten erläuterte der SDW-Bundesgeschäftsführer.386

Der Präsident des BLHV, W. Ruf, betrachtete eine verstärkte Nutzung und eine verbesserte Nachfrage von Holz als dringend notwendig, um die Holzpreise zu stabilisieren. Die von der EU beschlossene Aufbauhilfe für den Kosovo sollte die Lieferung von Bauholz und Holzprodukten aus Deutschland und der EU beinhalten, damit ein doppelter Nutzen erzielt werden könne.387

385 Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom

17. Mai 2001. 386 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Presseinformation Nr. 09-00 vom 20. März 2000. 387 Pressemitteilung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) vom 24. März

2000.

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

BLHV: Sturmholz als Kosovo-Aufbauhilfe

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 112

4.4 Phase 4: Baden-Württemberg beschliesst ein zusätzliches Förderprogramm (Ende März bis Ende Juli 2000)

4.4.1 Akteure und Inhalte Phase 4: Übersicht

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

29.3.00 Landesforstverwaltung

Zwischenbilanz der Holzpreise. Ratschlag, qualitativ weniger gutes Laubholz im Wald liegen zu lassen.

29.3.00 Bundestag Fraktion CDU/CSU

Entschliessungsantrag der Fraktion zum Waldbericht der Bundesregierung.

30.3.00 Abg. A. Dagenbach, REP

Kleine Anfrage "Schäden im Landkreis Heilbronn durch den Sturm Lothar".

5.4.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf Kleine Anfrage "Schäden durch den Orkan Lothar im Landkreis Karlsruhe"

5.4.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Vorschlag an den Ministerpräsident, eine Härtefallregelung für die Nicht-Sockelgarantiegemeinden einzuführen.

5.4.00 Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft

Beschlussempfehlung zum Antrag "Bewältigung der Sturmfolgen".

7.4.00 PLANAK Beschluss Erweiterung GAK-Rahmenplan. 11.4.00 Gemeinsamer

Forstausschuss des Städte- und Gemeindetages

Soforthilfeprogramm sollte nicht nur Sockelgarantiegemeinden zu gute kommen, sondern auch stark betroffenen (sog. Härtefallregelung).

12.4.00 Abg. J. Buchter u.a., Bündnis 90/Die Grünen

Antrag "Staatsforstverwaltung und private Dienstleister".

13.4.00 Bundestag Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD / Bündnis 90/Die Grünen.

14.4.00 Europaparlament

Forderung nach einer gerechten Entschädigung und eine möglichst rasche Wiederaufforstung.

19.4.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Stellungnahme zum Antrag "Förderprogramme und Finanzhilfen des Landes B-W für vom Orkan "Lothar" betroffene Gemeinden und Modus der Ausschüttung der generellen Fördermittel".

19.4.00 Abg. H. Glück (F.D.P./DVP)

Kleine Anfrage "Einsatz von Pestiziden in der Forstwirtschaft".

20.4.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf Kleine Anfrage "Schäden im Landkreis Heilbronn durch den Sturm Lothar".

24.4.00 Abg. T. Oelmayer (Bündnis 90/Die Grünen)

Kleine Anfrage "Schäden durch den Orkan Lothar im Stadtkreis Ulm und im Alb-Donau-Kreis".

26.4.00 Landesforstverwaltung

Oberste Priorität: Reduktion der Aufarbeitungsgeschwindigkeit.

28.4.00 G. Staiblin, Ministerin für

Antwort auf Kleine Anfrage "Unfälle von Waldarbeitern".

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 113

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

den Ländlichen Raum (CDU)

2.5.00 Abg. F.-W. Kiel (F.D.P./DVP)

Kleine Anfrage "Verhinderung von Holzeinschlag im Land".

3.5.00 EU-Kommission

Bewilligung der Beihilfen Baden-Württembergs zur Bewältigung forstwirtschaftlicher Orkanschäden.

8.5.00 Städtetag Gemeindetag

Schreiben an Ministerpräsident Teufel, in welchem eine Härtefallregelung gefordert wird (Zweck: Stützung der Marktlage).

9.5.00 Arbeitskreis Landwirtschaft der CDU-Fraktion

Beratung des Umsetzungsberichts des Ministeriums Ländlicher Raum.

9.5.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Unterrichtung des Bundestags: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003".

17.5.00 Abg. U. Deuschle (REP)

Kleine Anfrage "Schäden im Kreis Esslingen durch den Sturm Lothar".

18.5.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf Kleine Anfrage "Schäden durch den Orkan Lothar im Stadtkreis Ulm und im Alb-Donau-Kreis.

18.5.00 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Forderung nach rascher Beseitigung des Totholzes und Anlegung von Nasslagern zur Borkenkäferprävention.

24.5.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Zwischenbilanz der Ministerin an der Jahrestagung des baden-württembergischen Forstvereins.

24.5.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf Kleine Anfrage "Verhinderung von Holzeinschlag im Land".

24./25.500.

Forstverein 29. Jahrestagung zum Thema "Zukunft des Waldes in stürmischen Zeiten".

25.5.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf Kleine Anfrage "Einsatz von Pestiziden in der Forstwirtschaft".

Mai 00 Gemeindetag Städtetag

Forderung einer Erweiterung der staatlichen Beihilfe an alle Kommunen.

Ende Mai 00

Bund Deutscher Forstleute

Forderung, die Holztransporte auf die Bahn zu verlegen.

2.6.00 Petitionsausschuss

Beschlussempfehlung zur Petition "Vorbeugende Massnahmen zum Schutz von Boden und Wasser nach den Sturmereignissen im Winter 1999/2000".

6.6.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Stellungnahme zum Antrag "Staatsforstverwaltung und private Dienstleister".

8.6.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Antwort auf Kleine Anfrage "Schäden im Kreis Esslingen durch den Sturm Lothar".

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 114

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

8.6.00 Abg. G. Tessmer u.a. SPD

Antrag "Förderung von Anbau, Verwertung und Vermarktung von Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen".

Juni 00 Ministerium Ländlicher Raum

Image- und Informationskampagne für das Holz.

10.6.00 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Landesvorsitzender V. Schöttle spricht sich in Stuttgart für Verwertung und Nasslagerung des Holzes aus.

13.6.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Vergabe des Baden-württembergischen Holzbaupreis 2000.

16./17.600.

BUND BUND-Kongress "Sturmwurf - Borkenkäfer - und dann? in Freudenstatt, wo der 3. Freudenstätter Appell für den Umgang mit Sturmfolgen im Wald bekanntgegeben wird.

19.6.00 BUND Landesvorsitzende B. Dahlbender: "plan- und konzeptloses Vorgehen bei den Aufräumarbeiten (…)".

21.6.00 Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft

Diskussion des Antrag des Abg. W. Caroli u.a., SPD "Förderprogramme und Finanzhilfen des Landes B-W für vom Orkan "Lothar" betroffene Gemeinden und Modus der Ausschüttung der generellen Fördermittel". 7.7.00 G. Staiblin,

Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Bilanzziehung sechs Monate nach Sturm Lothar.

7.7.00 Verein "Klimaschutz durch Wald"

Start der Aktion "Baumpaten für den Schwarzwald".

18.7.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Information über ein zusätzliches Förderprogramm für bäuerliche Waldbesitzer (sogenannte Wiederaufbauzuschuss, die auf 10 Jahre ausgelegt ist). 19.7.00 Landtag Erste Lesung des Eilnachtrags zum Staatshaushaltplan, in welchem für die Beseitigung der Sturmschäden ein zusätzlicher Mittelbedarf von 130 Mio. DM aufgeführt ist. 24.7.00 Forstdirektion

Stuttgart Ratschlag, das Lothar-Holz wegen der

Borkenkäfer-Gefahr nicht liegen zu lassen. 27.7.00 Landtag

Zweite und Dritte Lesung des Eilnachtrags

zum Staatshaushaltplan, in welcher die Mehrkosten bewilligt werden.

Tabelle 36 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten von April bis Juli 2000 (Phase 4)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 115

4.4.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg

4.4.2.1 Keine Korrekturen am Regierungsprogramm

Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft veröffentlichte am 5. April seine Beschlussempfehlung zum Antrag Buchter u.a., Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, "Bewältigung der Sturmfolgen" vom 8. Februar 2000. Der Antrag, welcher auf der einen Seite Kritik am Verhalten der Regierung und auf der anderen Seite Vorschläge für das weitere Vorgehen beinhaltete, wurde Anfang März von Ministerin Staiblin kritisch gewürdigt: gewisse Punkte erachtete sie als bereits erledigt und die neuen Vorschläge für nicht umsetzungsfähig bzw. nicht sinnvoll.388 Die Mehrheit des Ausschusses folgte der Meinung der Ministerin und schlug vor, den ersten Teil (welcher die Kritik beinhaltete) für erledigt zu erklären und den zweiten Abschnitt abzulehnen. Die Diskussion brachte keine neuen Argumente. Der Ministerialdirektor im MLR legte dar, dass über weitere erhebliche Hilfen, v.a. für die Wiederaufforstung, im Laufe der nächsten Jahre entschieden werden müsse. Durch die Erfahrungen mit den Folgen der Orkane Wiebke und Vivian sei bekannt, dass sich solche Hilfen auf fünf bis sechs Jahre erstrecken müssten. 389

Nachdem Ende März beschlossen wurde, Sockelgarantiegemeinden ebenfalls in die Hilfsmassnahmen einzubeziehen, fand schon bald eine Diskussion statt, ob nicht auch sogenannte Nicht-Sockelgarantiegemeinden, welche sehr stark geschädigt wurden, bei der Nasslagerung des Holzes unterstützt werden sollten. In Absprache mit dem Finanzministerium stellte die Landwirtschaftsministerin Anfang April einen Antrag an den Ministerpräsidenten.

Im Juni befasste sich der Ausschuss nochmals mit einem Antrag der Opposition, nämlich demjenigen des Abg. W. Caroli, SPD, vom Februar 2000. Die Mehrheit befand, die vom Antragsteller geforderten Förderprogramme wie Finanzhilfen für die Gemeinden seien mit der Erweiterung des Programmes von Ende März erledigt worden, weshalb es dem Landtag empfahl, den Antrag abzulehnen.390

An der Jahrestagung des baden-württembergischen Forstvereins am 24./25. Mai zog die Ministerin eine Zwischenbilanz der Sturmholzaufarbeitung. Innerhalb von weniger als vier Monaten sei rund ein Drittel des Gesamtschadens beseitigt worden.391

Der Forstverein Baden-Württemberg stellte die 29. Jahrestagung am 24./25. Mai unter das Motto "Zukunft des Waldes in stürmischen Zeiten". Präsident Hammer beklagte die Holzpreise und die Haltung der Entscheidungsträger. Die Schweiz würde für die Hilfe etwa zehnmal so viel ausgeben wie Deutschland.392

Anfang Juli zog die sichtlich zufriedene Ministerin Bilanz: ungefähr die Hälfte des Sturmholzes (der insgesamt 25 Mio. FM) sei aufgearbeitet, über 3 Mio. Kubikmeter seien in Nasslagern konserviert und rund 5,5 Mio. Kubikmeter Holz bereits verkauft 388 Vgl. auch die Stellungnahme im Kapitel 4.2.2.4. 389 Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von

Abgeordneten vom 12. Mai 2000, Drs 12/5112. 390 Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von

Abgeordneten vom 21. Juni 2000, Drs12/5311: 32f. 391 Pressemitteilung 94/2000 MLR Baden-Württemberg vom 24. Mai 2000. 392 AFZ/Der Wald 17/2000 vom 15. August 2000: 919.

Ausschuss für ländlichen Raum und Landwirtschaft diskutiert Antrag von Abg. J. Buchter.

Unterstützung von Nicht-Sockelgarantiegemeinden?

Antrag Abg. W. Caroli

Bilanzen

Schweiz im Vergleich grosszügig

"Chance zu verstärktem Aufbau naturnaher Wälder wird genutzt"

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 116

worden. Sie dankte allen mit der Sturmholzaufarbeitung Beschäftigten für ihre Arbeit und mahnte weiterhin zur Vorsicht. Bis Anfang Juni hätten sich in Baden-Württemberg 2800 leichte und schwere Unfälle sowie 17 mit tödlichem Ausgang ereignet. In Bezug auf die Hilfemassnahmen verwies sie auf die starke Zurückhaltung des Staatswaldes bei der Aufarbeitung und beim Verkauf des Sturmholzes zu Gunsten anderer Waldbesitzer. Ungefähr die Hälfte der Einlagerungsmenge in den Nasslagern stamme aus dem Staatswald, 35 % aus dem Kommunal- und nur gerade 15 % aus dem Privatwald.393

Das Ministerium Ländlicher Raum initiierte eine Image- und Informationskampagne für einen vermehrten Holzverbrauch, welches unter folgendem Motto stand: "Da freut sich der Wald". Das Ziel war es, auf die ökonomischen Probleme im Wald- und Forstwesen aufmerksam zu machen und den Verwendern und Bauherren den nachwachsenden Rohstoff Holz - vor allem als Baumaterial - näher zu bringen.394 Ministerin Staiblin meinte bei der Verleihung des baden-württembergischen Holzbaupreises 2000 "Wer dem Wald helfen will, verwendet jetzt verstärkt Holz."395

4.4.2.2 Interessengruppen

Der BDF forderte im Mai, die Holztransporte endlich auf die Bahn zu verlegen. Eine der Folgen von Orkan Lothar sei der grössere Umfang von Holztransporten in den folgenden Jahren. Dies könne auch als verkehrspolitische Chance betrachtet werden und sollte genutzt werden.396

Der Gemeinsame Forstausschuss von Städte- und Gemeindetag, welcher am 11. April tagte, verlangte eine Härtefallregelung für Kommunen, die besonders stark (fünffache Einschlagsmenge) von Sturmwürfen betroffen waren. Laut Städtetag hätte die Landesforstverwaltung anfänglich eine Härtefallregelung vorgesehen.397 Der Städtetag begründete seine Meinung damit, dass die Transportkapazitäten trotz intensiver Bemühungen knapp sind, weshalb ein Anreiz für die Anpassung und Reduktion der Aufarbeitungsgeschwindigkeit gegeben werden sollte.398

Am 17. Juni wandte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit dem dritten Freudenstätter Appell an die Waldwirtschaft. Darin enthalten war die Aufforderung, auftretende Schäden nicht nur bezüglich der holzwirtschaftlichen Folgen zu erfassen, sondern auch die Schutz- und Erholungsfunktionen gleichzeitig gemäss § 1 Bundeswaldgesetz zu berücksichtigen. Auf die Aufarbeitung sollte verzichtet werden, wenn die Kosten den Nettoerlös des Sturmholzes übersteigen würden. Schliesslich sollten sich die staatlichen Forstverwaltungen und Kommunen bei der Aufbereitung und beim Holzverkauf zurückhalten, damit der Holzpreis nicht weiter fallen würde.399 Die BUND-Landesvorsitzende B. Dahlbender sprach am BUND-Kongress vom 16./17.

393 Pressemitteilung 124/2000 MLR Baden-Württemberg vom 7. Juli 2000. 394 AFZ/Der Wald 21/2000 vom 8. Juni 2000: 1159. 395 Pressemitteilung 107/2000 MLR Baden-Württemberg vom 13. Juni 2000. 396 BDF Aktuell 4-5 /2000: 13. 397 Städtetag Baden-Württemberg. Schreiben an die Mitgliedstädte vom 14. April 2000. 398 Städtetag Baden-Württemberg. Schreiben an die Mitgliedstädte vom 10. Mai 2000. 399 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg. 3.

Freudenstädter Appell vom 17. Juni 2000: 10 Regeln für den Umgang mit Sturmfolgen im Wald.

"Da freut sich der Wald"

Holztransporte auf die Bahn

Städte- und Gemeindetag: Forderung einer Härtefallregelung für die Kommunen

BUND: 3. Freudenstätter Appell

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 117

Juni von einer Misshandlung des Waldes durch ein "plan- und konzeptloses Vorgehen bei den Aufräumarbeiten, durch die riesige Flächen intakten Waldbodens zerstört und schwer geschädigt worden seien."400

Auf Initiative des Vereins "Klimaschutz durch Wald" wurde Anfang Juli die Aktion Baumpatenschaft für den Schwarzwald vom BLHV, Schwarzwald-Tourismusverband, Schwarzwaldverein, Landfrauenverband Südbaden und Bund Badischer Landjugend, gestartet. Mitbürger/innen und Touristen wurden aufgerufen, sich an einer Patenschaft zu beteiligen.401

4.4.2.3 Zusätzliches Förderprogramm in Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Stuttgart gab am 18. Juli bekannt, dass sie ein neues Hilfeprogramm zur Existenzsicherung für bäuerliche Waldbesitzer initiiert hatte. Der sogenannte Wiederaufbauzuschuss sei auf zehn Jahre ausgelegt und für die ersten beiden Jahren seien im Landeshaushalt 2000 und 2001 je vier Millionen DM bereitgestellt.

Den Wiederaufbauzuschuss erhält, wer einen Betrieb zwischen 20 und 200 ha Wald und Sturmschäden mit mindestens 40 FM Sturmholz je ha Waldfläche aufweist402. Zusätzlich seien die Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur angewiesen, die bäuerlichen Forstbetriebe gezielt über Einkommensalternativen und Investitionsbeihilfen zur Schaffung weiterer Einkommensmöglichkeiten zu beraten.403

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen404 Betrag [Mio. DM] Existenzsicherungsbeihilfe für wirtschaftlich in ihrer Existenz bedrohte private Forstbetriebe405

♦ Privatwaldbetriebe zwischen 20 und 200 ha Betriebsfläche

♦ Höhe des Zuschusses je nach Scha-densumfang 200-500 DM/ha Betriebsfläche

♦ Positive Einkünfte kleiner als 180‘000 DM

♦ Zuwendung über 10 Jahre hinweg ♦ Keine EU-Ko-Finanzierung

Je 4 Mio. DM für 2000 und 2001

Tabelle 37 Übersicht über die Existenzsicherungsbeihilfe, welche im Juli 2000 vom Ministerrat beschlossen wurde

Bauernwaldvertreter im Forstkammer-Vorstand bezeichneten das Programm als lobenswerte Initiative, forderten aber eine umfassende Härtefallregelung. So kritisierten sie, dass es viele geschädigte Waldbauern mit einer Waldfläche von

400 Badische Zeitung vom 20. Juni 2000. 401 Aktuelle Informationen Badischer Bauerndienst. Pressekorrespondenz des BLHV vom 3. Juli

2000 und vom 7. Juli 2000. 402 was einem fünffachen jährlichen Holzeinschlag entspricht. 403 Pressemitteilung 133/2000 MLR Baden-Württemberg vom 18. Juli 2000. 404 MLR: Zusätzliche Informationen zum Stand der Bewältigung der Sturmschäden ein Jahr nach

"Lothar" vom 18. Dezember 2000. 405 Die Beihilfe ist nicht an eine Begründung naturnaher Mischwälder gebunden. Dies wird aber in

den meisten Fällen gemacht.

Baumpatenschaft für den Schwarzwald

Zusätzliches Förderprogramm in Baden-Württemberg

Wiederaufbauzuschuss

Begrüssung und Kritik von der Forstkammer

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 118

weniger als 20 ha gäbe. Die Annahme, dass bei diesen Betrieben der Wald keinen nennenswerten Anteil zum Familieneinkommen beitrage, sei nach Ansicht des Vorstandsmitglieds Wälde nicht richtig. Das Programm bedürfe einer Ergänzung.406

4.4.2.4 Nachtrag für die Hilfemassnahmen notwendig

Am 12. Juli 2000, also noch vor der öffentlichen Bekanntgabe des zusätzlichen Förderprogamms für bäuerliche Waldbesitzer, legte die Regierung dem Landtag einen Gesetzesentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 vor. Dieser Nachtrag beinhaltete Mehrkosten im Ministerium Ländlicher Raum von 133 Mio. DM für das Jahr 2000 sowie 54 Mio. DM für das Jahr 2001. Der Grund für dieses Vorgehen lag in der Dringlichkeit des zusätzlichen Mittelbedarfs für die Bewältigung der durch den Orkan Lothar verursachten Sturmschäden.407

Der Dringlichkeit entsprechend wurde die Vorlage bereits eine Woche später im Landtag erstmals beraten. Finanzminister G. Stratthaus bezeichnete die im Januar bereitgestellten 100 Mio. DM als eine Akontozahlung. "Wir wussten damals ganz genau, dass die Schäden höher sind als 100 Mio. DM, aber wir haben zunächst einmal 100 Mio. DM zur Verfügung gestellt." Da das Schadensausmass nun bekannt sei, müssten weitere 133 bzw. 54 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung des Soforthilfeprogramms beinhalteten diese Zahlen je vier Mio. DM für das zweite Programm der Sturmbewältigung, nämlich die Existenzhilfen für bäuerliche Privatwaldbesitzer.408 Viele Abgeordnete zeigten wenig Verständnis für diesen Eilnachtrag, da die Waldschäden sowie die Konsequenzen bereits seit längerem bekannt seien. Die finanziellen Mittel für Lothar erwiesen sich aber parteiübergreifend als unbestritten. In der Zweiten und Dritten Lesung wurden die Lothar-Kosten ebenfalls nicht in Frage gestellt. Das Parlament übte sich in Einigkeit oder um es mit den Worten von SPD-Abgeordneten Brechtken zu sagen: "Wir sind für Lothar!"409 Dem Einzelplan Ministerium Ländlicher Raum wurde einstimmig zugestimmt.410

4.4.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union

4.4.3.1 Der Bundestag überweist den Koalitionsantrag

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beriet die drei Anträge der CDU, der F.D.P. sowie der Regierungskoalition und empfahl dem Bundestag, den Koalitionsantrag anzunehmen, während die beiden Anträge der Opposition abzulehnen seien.411 Mit dieser Haltung stimmte er mit allen übrigen Ausschüssen, welche die Vorlagen zu beraten hatten, überein. Der Berichterstatter

406 Forstkammer. Pressemitteilung vom 21. November 2000. 407 Ausbringung von Neustellen für Lehrer sowie die Vorsorge für die Steuerreform, Gesetzentwurf

des Landtags vom 12. Juli 2000, Drs 12/5339. 408 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/91 vom 19. Juli 2000: 7165-70. 409 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/93 vom 27. Juli 2000: 7311. 410 Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll 12/93 vom 27. Juli 2000: 7311f. 411 Blickpunkt Bundestag 03/2000, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15. März 2000, Drs 14/3045.

Eilnachtrag für "Lothar"-Schäden vor der Sommerpause

Opposition: Schritt in die richtige Richtung, aber zu kurz bemessen.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 119

H.-W. Ronsöhr informierte die Abgeordneten über die Ausschusssitzungen. Die Oppositionsfraktionen würden das Massnahmenpaket der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung begrüssen. Allerdings sei bemängelt worden, dass die vorgesehenen Hilfsmassnahmen teilweise zeitlich zu kurz bemessen seien und mehr kosten dürften. Die betroffenen Betriebe seien nämlich nicht nur mit den unmittelbar durch die Orkanschäden verursachten Kosten belastet, sondern müssten auf lange Zeit mit erheblichen Ertragsausfällen rechnen.412

Ende März reichte die Fraktion der CDU/CSU einen Entschliessungsantrag zum Waldzustandsbericht 1999 der Bundesregierung ein, in welchem sie forderte, die Fördermittel aus dem Programm "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zu erhöhen. Die CDU/CSU begrüsste, dass man an dem 1983 beschlossenen Aktionsprogramm "Rettet den Wald" festhalte und eine existenzfähige Forstwirtschaft unterstütze. Kritik äusserte sie hingegen an der Steuerpolitik der Bundesregierung (Einführung der Ökosteuer und Kürzungen im agrarsozialen Bereich), welche die Einkommenssituation der Forstbetriebe verschlechtert habe. Aus diesem Grunde forderte die Fraktion insbesondere in Bezug auf Lothar eine erhebliche Verstärkung und langjährige Gewährung von Mitteln zur Aufforstung der betroffenen Flächen, um die Existenz der betroffenen Betriebe zu sichern, die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um den Holzmarkt zu stabilisieren, sowie die Senkung des Steuersatzes für Kalamitätsfälle auf einen Achtel für die Zeit der Einschlagsbeschränkung.413 Den Landwirtschaftsausschuss vermochten die Argumente des CDU/CSU-Antrags nicht zu überzeugen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition Mitte Mai abgelehnt. Man solle erst abwarten, wie sich die Hilfsprogramme entwickelten.414

Am 13. April behandelte der Bundestag die drei Anträge von CDU/CSU, F.D.P. sowie der Regierungskoalition inklusive des Vorschlags der Ausschüsse zusammen mit dem Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1999. Die Abgeordnete S. Lemke versuchte, den Zusammenhang der beiden Beratungsgegenstände aufzuzeigen. Waldzustand und Lothar seien unter dem Aspekt der Klimaveränderung zu betrachten. Den Kleinprivatwaldbesitzern in den beiden Bundesländern sollte man jedoch jetzt unbürokratisch helfen, "damit die in ihren Betrieben dann auch tatsächlich entsprechende Massnahmen für die wirtschaftliche Sicherung ergreifen können."415 Die Klimaschutzpolitik wurde auch von der Opposition angesprochen: K. Naumann, PDS, kritisierte die Inkonsequenz der Regierung, forderte ein europäisches Nachhaltigkeitszertifikat im Waldbau und die Erarbeitung eines nationalen Forstprogramms. Die rasche Unterstützung der Lothar-Geschädigten würde von der PDS unterstützt, obwohl sie zu wenig weit gehe. U. Heinrich, F.D.P., wies darauf hin, dass der Beitrag des Bundes im Vergleich zur Schweiz gering sei: "Bei uns werden etwa 5 DM pro Festmeter Sturmholz ausgegeben, in der Schweiz sind es etwa 100 DM."416 Die Vorlage der

412 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 23. März 2000, Drs 14/3045. 413 Entschliessungsantrag der Fraktion CDU/CSU vom 4.4.2000, Drs 14/3095 414 Blickpunkt Bundestag 05/2000, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschuss für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten vom 17. Mai 2000, Drs 14/4235. 415 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/99 vom 13. April 2000: 9311f. 416 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/99 vom 13. April 2000: 9312.

CDU/CSU: Entschlies-sungsantrag zum Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1999

Antrag des Bundestages überwiesen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 120

Koalitionspartner wurde - wie von den Ausschüssen vorgeschlagen - überwiesen, während diejenigen der Opposition abgelehnt wurden.417

4.4.3.2 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003

Am 9. Mai unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Der ursprüngliche Antrag wurde im Oktober 1999 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Da der Antrag de facto bei der Kommission ruhte, welche zu Beginn der Agenda 2000-Genehmigungsphase überlastet war, konnten Teile des Plans ausgetauscht bzw. fortentwickelt werden.418 Neu dazugekommen war der Punkt Katastrophenhilfe Forstwirtschaft, mit welchem die baden-württembergischen Hilfsmassnahmen, welche der Bewältigung der durch den Sturm Lothar verursachten Schäden gemildert werden, kofinanziert werden könnten.419 Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wurde von der EU-Kommission am 21. September 2000 genehmigt.420 Danach wurde er über die Bundesregierung zur Weiterbehandlung an den Bundestag überwiesen.421

4.4.3.3 Europäisches Parlament fordert mehr Hilfe für die Orkangeschädigten

Das Europaparlament verlangte mehr Hilfen für die geschädigten Waldbesitzer (in Deutschland wie in Frankreich) und fordert die EU-Kommission am 14. April auf, eine gerechte Entschädigung und eine möglichst rasche Wiederaufforstung zu genehmigen. Damit sollte unter anderem ein Zusammenbruch des Holzmarktes verhindert werden. Ausserdem machte es sich dafür stark, dass bei künftigen Stürmen rascher und wirksamer geholfen werden sollte.422

4.4.3.4 EU-Kommission bewilligt die Fördermassnahmen

Mit Schreiben vom 3. Mai 2000 gab EU-Kommissar F. Fischler der Bundesregierung bekannt, dass die Fördermassnahmen zur Bewältigung forstwirtschaftlicher Orkanschäden in Baden-Württemberg mit dem EU-Recht in Einklang stünden. Die Massnahmen des Landes Baden-Württemberg sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, da der Schaden mindestens 30 % der

417 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/99 vom 13. April 2000: 9321. 418 Das BML beantragte in einem Schreiben vom 24.3. bei der EU-Kommission, die

Fördermassnahmen des Bundes sowie der Länder gutzuheissen und erwähnte darin, dass die einzelnen Länder ihre Entwicklungspläne ergänzen und nach VO (EG) Nr. 1257/1999 zur Genehmigung vorlegen würden, falls die Länder eine Kofinanzierung beantragen wollen. Schreiben des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 24. März 2000. 419 Dieser Terminus stammt laut W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, aus dem MEPL des Landes Baden-Württemberg. Es handelt sich also nicht um eine BML-Terminologie.

420 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/149 vom 8. Februar 2001. 421 Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 14/149 vom 8. Februar 2001: 14554. 422 Entschliessung des Europäischen Parlaments zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der jüngsten

Stürme auf die Forstwirtschaft in Europa. Protokoll vom 14. April 2000. B5-0390, 0391, 0394 und 0397/2000.

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bewilligt

Europäisches Parlament fordert mehr Hilfe für die Orkangeschädigten

EU-Kommission bewilligt Fördermassnahmen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 121

durchschnittlichen Erzeugung betraft, die Berechnung der Verluste über den einzelnen Betrieb erfolgte, sowie eine Überkompensation ausgeschlossen sei.423

4.5 Phase 5: Der Empfängerkreis der Soforthilfemassnahmen wird noch einmal erweitert (Ende Juli bis Ende November 2000)

4.5.1 Akteure und Inhalte Phase 5: Übersicht

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

27.7.00 Fraktionen CDU und F.D.P./DVP

Antrag "Vermeidung von Härtefällen bei der Landeshilfe für orkangeschädigte Gemeinden".

28.7.00 Landesforstverwaltung

Zwischenbilanz des Holzmarktes.

28.7.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Stellungnahme zum Antrag "Förderung von Anbau, Verwertung und Vermarktung von Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen".

30.7.00 Europäischer Ausschuss für Agrarstruktur und ländliche Entwicklung (STAR)

Befürwortende Stellungnahmen zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Pläne zur ländli-chen Entwicklung von einigen Bundeslän-dern (darunter Baden-Württemberg).

31.7.00 EU-Kommission

Zustimmung zur staatlichen Beihilfe der Bundesregierung zur Bewältigung forstwirtschaftlicher Orkanschäden424.

2.8.00 Fraktion CDU Grosse Anfrage "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums in B-W".

29.8.00 Ministerium Ländlicher Raum

Initiierung eines Verordnungsantrags über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2001. 30.8.00 Land Baden-

Württemberg Antrag auf Änderung des

Entwicklungsplanes zur Aufstockung der finanziellen Mittel für den Punkt "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft" an den Beratenden Ausschuss für ländliche Entwicklung. 17.9.00 EU-

Kommission Genehmigung des Entwicklungsplans zur Förderung des ländlichen Raumes für das Land Baden-Württemberg Mitfinanzierung der Sturmschäden nun auch offiziell genehmigt.

27.9.00 Arbeitskreis Landwirtschaft der CDU-Fraktion

Beratung des Antrags der Regierungskoalition hinsichtlich der Einführung einer Härtefallregelung für Nicht-Sockelgarantie-gemeinden.

29.9.00 Bundesrat Verabschiedung des Verordnungsentwurfantrags des Landes B-W (Holzeinschlagsbeschränkung 2000/01).

423 Europäische Kommission. Schreiben vom 3.5.2000, SG(2000) D/103453. 424 Europäische Kommission. Schreiben vom 31. Juli 2000, SG(2000) D/103624.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 122

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

1.10.00 Agrarminister des Bundes und der Länder

Beschluss des Rahmenplans 2000 der Gemeinschaftsaufgabe "GAK".

2.10.00 Ministerium Ländlicher Raum

Stellungnahme zum Antrag "Vermeidung von Härtefällen bei der Landeshilfe für orkangeschädigte Gemeinden" der CDU und F.D.P./DVP-Fraktionen vom 27.7.2000.

5.10.00 Petitionsausschuss

Beschlussempfehlung zur Petition "Aufräumarbeiten im Wald an Feiertagen".

6.11.00 Ministerium Ländlicher Raum

Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zum Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen zerstörtem forstlichen Produktionspotential - Wiederaufbauzuschuss Wald - ist ausgearbeitet. 6.11.00 Ministerium

Ländlicher Raum

Unterrichtung von G. Staiblin über den Stand der Umsetzung der Soforthilfemassnahmen.

9.11.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Werbung für die verstärkte Verwendung von Weisstannnenholz.

9.11.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU), Städte- und Gemeindetag

Treffen, zu welchem der Städte- und Gemeindetag die Förderproblematik (Härtefallregelung) als Tagesordnungspunkt angemeldet haben.

10.11.00 Bundesrat Zustimmung zur von Baden-Württemberg initiierten Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages im Forstwirtschaftsjahr 2001. 14.11.00 Bundestag

Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion

Kleine Anfrage an die Bundesregierung betreffend die aktuelle Situation der Orkanbewältigung.

15.11.00 Landtag Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft

Beschlussempfehlung zum Antrag der Abg. J. Buchter u.a., Bündnis 90/Die Grünen und zu der Stellungnahme des Ministeriums. "Staatsforstverwaltung und private Dienstleister". Der Landtag soll den Antrag für erledigt erklären.

21.11.00 Ministerrat Erweiterung der Sturmschadenbewältigungsmassnahmen: neu werden auch stark betroffene Nicht-Sockelgarantiegemeinden entschädigt.

27.11.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Erlass der Holzeinschlagsbeschränkungs-Verordnung. Sie tritt rückwirkend auf den 1.10.00 in Kraft.

14.12.00 Landtag Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ländlichen Raum und Landwirtschaft werden ohne Diskussion und förmliche Abstimmung angenommen.

Tabelle 38 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten von Juli bis Mitte Dezember 2000 (Phase 5)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 123

4.5.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg

4.5.2.1 Vermeidung von Härtefällen (Gemeinden)

Die Härtefalldiskussion in Bezug auf die Gemeinden war schon seit Ende März aktuell.425 Die Fraktionen CDU und F.D.P./DVP reichten einen Antrag ein, mit welchem sie einerseits wissen wollten, wie viele Fälle von Gemeinden es gäbe, welche durch die Orkanschäden stark gelitten hätten und andererseits verlangten sie von der Regierung Unterstützungsvorschläge, um besonderen Härtefällen unter den Nicht-Sockelgarantiegemeinden gerecht zu werden.426 Anfang Oktober bezog das MLR folgendermassen Stellung: 59 kommunale Forstbetriebe wurden stark geschädigt427, welche nicht zu den Sockelgarantiegemeinden zählten. Von diesen 59 haben 43 Gemeinden grössere Holzmengen in Nasslager gebracht (Einlagerungsmenge ca. 400‘000 Fm). Das MLR schlug vor, diese Forstbetriebe in die Soforthilfe des Landes einzubeziehen, was Mehrkosten von 8 Mio. DM für drei Jahre zur Folge haben würde, wobei eine Ko-Finanzierung durch die EU mit 50 % möglich wäre.428 Der Ausschuss Ländlicher Raum tagte am 15. November 2000 und diskutierte den CDU/F.D.P.-Antrag. Auch die SPD stimmte dem Antrag zu. Der Ministerialdirektor des MLR legte dar, dass das Land bei der Mittelaquisition im Rahmen des Massnahmen- und Entwicklungsplans sehr erfolgreich gewesen wäre: in den letzten Wochen habe sich gezeigt, dass einige Bundesländer kaum in der Lage seien, das ihnen im Rahmen des Bundesschlüssels gewiesene Mittelkontingent auszuschöpfen, weshalb B-W Anfang Oktober erfahren habe, dass es zusätzlich zu seinen 200 Mio. DM429 von anderen Bundesländern noch rund 15 Mio. DM EU-Haushaltsmittel übernehmen und diese teilweise zur Abdeckung der Ausgaben verwenden könne.430

Am 14. November entschied der Fraktionsvorstand der CDU, sich für eine Entschädigung von Gemeinden, welche als Härtefälle zu bezeichnen sind, einzusetzen. Der Ministerrat nahm das Anliegen der Fraktion(en) auf und beschloss am 21. November 2000, die Sturmschadenhilfe auch an Nicht-Sockelgarantiegemeinden, welche sehr stark geschädigt wurden, zu gewähren. Stark geschädigte Gemeinden erhalten nach diesem Entscheid eine Lagerbeschickungs- und Nasslagerbeihilfe in Höhe von DM 8 bzw. 4 je Festmeter. 59 Nicht-Sockelgarantiegemeinden waren zu verzeichnen, welche einen Schadensumfang von mindestens dem fünffachen Jahreshiebsatz zu verzeichnen hatten, wobei 43 davon ihr Holz mehrheitlich lagerten und somit zu den Hilfsempfängern zählten. Dieser Zusatz verursachte Mehrkosten von 8 Mio. DM für

425 Vergleiche auch Kapitel 4.4.1 und 4.4.2.2. 426 Antrag und Stellungnahme vom 27. Juli 2000, Drs. 12/5400. 427 Stark geschädigt heisst: Sturmschaden entspricht einer mindestens fünffachen planmässigen,

jährlichen Einschlagsmenge. 428 Antrag und Stellungnahme vom 27. Juli 2000, Drs. 12/5400. 429 Es handelt sich bei diesen 200 Mio. DM um den Gesamtbetrag für das Ministerium Ländlicher

Raum. 430 Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von

Abgeordneten vom 14. Dezember 2000, Drs. 12/5761. Diese Aussage wurde von W. Veit, MLR, bestätigt: ein Bundesland konnte die Gelder nicht ausschöpfen, weil es zu wenig nationale Komplementärmittel hatte, weshalb es die EU-Mittel Baden-Württemberg zur Verfügung stellte.

Härtefallregelung für Forstgemeinden

Zustimmung des Ministerrats

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 124

die Jahre 2000-2002, wobei diese Massnahmen von der EU finanziell unterstützt werden.431

4.5.2.2 Wiederaufbauzuschuss Wald

Anfang November war die Richtlinie zum Wiederaufbauzuschuss Wald nach langer Ausarbeitungszeit definitiv.432 Der Empfängerkreis besteht aus überdurchschnittlich stark geschädigten privaten Forstbetrieben mit einer Waldfläche von mind. 20 und höchstens 200 ha Wald, deren jährliche Einkünfte nicht mehr als 180‘000 DM betragen. Die Richtlinie gibt vor, dass eine Existenzbedrohung dann vorliegt, wenn die Schadholzmenge mind. 40 Fm/ha des Forstbetriebsfläche beträgt. Der Wiederaufbauzuschuss wird unter der Auflage der naturnahen Waldwirtschaft und wird maximal für zehn Jahre gewährt.433

Am 1. Dezember konnte die Richtlinie Ausgleichszulage Wald fertiggestellt werden, welche sich an den bäuerlichen Privatwald (5 - 200 ha) richtet. Diese Zulage gab es bereits seit 1992, wobei die Agenda 2000 der Europäischen Union neu ermöglichte, durch eine Modifizierung der Ausgleichszulage einen Teil in die Ko-Finanzierung aufzunehmen. Die meistbegünstigten Betriebe weise eine Grösse von 5 - 20 ha auf und liegen im Hauptschadensgebiet im Schwarzwald (Ortenaukreis). Dies kann auch als Grund angesehen werden, weshalb die Landesforstverwaltung etwas zögerlich war in Bezug auf den Wiederaufbauzuschuss. Kurz vor Jahresende stellte Ministerin Staiblin diese Neufassung vor, mit der rund 12,3 Mio. DM noch im Dezember an die Forstbetriebe ausbezahlt werden konnten.434

4.5.3 Ebene des Bundes und der Europäischen Union

4.5.3.1 Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags

Bereits Ende August stellte das Land Baden-Württemberg den Antrag, den ordentlichen Holzeinschlag im Forstwirtschaftsjahr 2001 (1.10.2000-30.9.2001) wiederum zu beschränken. Ministerin G. Staiblin stellte am 1. September die

431 Entscheid des Ministerrats vom 21. November 2000. Der CDU-Antrag wurde in der Sitzung vom

29. November 2000 vom Ausschuss als erledigt erklärt. Am 14.12. wurde dieser Vorschlag vom Landtag angenommen. Vgl. Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und Abgeordneten, Drs 12/5761: 63f. sowie Landtag von Baden-Württemberg. Plenarprotokoll vom 14. Dezember 2000: 7968, Drs 12/101.

432 Ministerin Staiblin gab bereits im Juli bekannt, dass es einen Wiederaufbauzuschuss geben würde. Während der Ausarbeit wurde entschieden, von der ursprünglich zwanzigjährigen Unterstützung abzusehen und nur eine zehnjährige Unterstützung (jedoch mit doppeltem Unterstützungsbetrag) zu gewähren.

433 Richtlinie des MLR vom 6. November 2000. Az: 52-8678.15. 434 Die Ausgleichszulage Wald richtet sich an den Familienforstbetrieb mit einer Grösse zwischen 5

und 200 ha Wald. Maximal förderfähig sind bis zu 100 ha, wobei die Zulage an bestimmte Auflagen gebunden ist, welche jährlich überprüft werden. Die Ausgleichszulage stellt zum Teil ein Ausgleich für die der Gesellschaft kostenlos bereitgestellten Infrastrukturleistungen im Bereich der Trinkwasser- und Erholungsvorsorge des Luft- und Klimaschutzes sowie insbesondere des Schutzes vor Bodenerosion dar. Die EU beteiligt sich im Rahmen der Verordnung zur Entwicklung des Ländlichen Raums mit 50 % an den Ausgleichsbeiträgen beim Bodenschutzwald. Der Ausgleichsbetrag beträgt 140 DM pro ha Bodenschutzwald, während für die Sicherung der sonstigen Schutz- und Sozialfunktionen 80 DM pro ha ausbezahlt werden. Richtlinie vom 1. Dezember 2000, Az: 52-8678.16, Pressemitteilung 279/2000 MLR Baden-Württemberg vom 28. Dezember 2000.

Ausarbeitung der Richtlinie zum Wiederaufbauzuschuss

Ausarbeitung Richtlinie zur Ausgleichszulage Wald

Erneute Einschlagsbeschränkung beschlossen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 125

Initiative der Presse vor, welche sie mit neuen Zahlen zum Umfang der Orkanschäden in Baden-Württemberg begründete.435 Der Verordnungsentwurf beinhaltete eine Reduktion des Holzeinschlags der Fichte auf 80 % in Baden-Württemberg sowie auf 90 % in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland.

Der Bundesrat beriet den Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg, worauf er ihn dem Agrarausschuss überwies.436 Dieser empfahl dem Plenum, den von Bundesminister K.-H. Funke ausgearbeiteten Entwurf anzunehmen. In der Sitzung vom 10. November wurde der Verordnung diskussionslos zugestimmt,437

worauf Bundesminister K.-H. Funke diese rückwirkend auf den 1. Oktober in Kraft setzte.438

Massnahme Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. DM.]

Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz Holzeinschlagsbeschränkung

Holzartengruppe Fichte auf 90 % in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, auf 80 % in Baden-Württemberg des durchschnittlichen Einschlags der letzten vier Wirtschaftsjahre Gültig im Forstwirtschaftsjahr 2001 (1.10.00-30.9.01).

o.A.

Steuerliche Erleichterungen

Während der Einschlagsbeschränkung gilt für jegliche Kalamitätsnutzung 1/4 des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes, wie er sich für Einkünfte aus Nicht-Kalamitätsholz ergibt, Nicht buchungspflichtige Forstbetriebe können während der Einschlagsbeschränkung pauschal 90 % der Holzeinnahmen als Betriebsausgaben absetzen, Es besteht die Möglichkeit der Bildung einer steuermindernden Rücklage, Die Holzwirtschaft kann überdurchschnittliche Vorräte an Holz und Holzwaren mit 50 % des Wertes bilanzieren.

o.A.

Weitere Massnahmen durch Steuerämter

Finanzämter können betroffenen Betrieben mit Steuerstundungen, Sonderabschreibungen und verringerten Vorauszahlungen entlasten (B-W und Bayern haben dies bereits veranlasst)

o.A.

Tabelle 39 Übersicht über die Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz und den dazu gehörigen fiskalischen Massnahmen

435 Verordnungsantrag vom 29. August 2000, Drs 520/00 sowie Pressemitteilung 161/2000 MLR

Baden-Württemberg vom 1. September 2000. 436 Bundesrat. Plenarprotokoll vom 29. September 2000: 364. 437 Bundesrat. Plenarprotokoll vom 10. November 2000: 466. 438 Pressemitteilung BMELF vom 16. Oktober 2000 und 27. November 2000.

Bundesminister Funke erlässt erneut Verordnung zum Holzeinschlagsstopp

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 126

4.6 Verfügbare Finanzierungsmittel (Übersicht)

Massnahmen439 Betrag [Mio. DM] Soforthilfeprogramm Baden-Württemberg ∼ 17440 Sonderplafonds des Bundes innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "GAK"441

25

Wiederaufbauzuschuss über 10 Jahre 40 Beteiligung der Europäischen Union am Soforthilfeprogramm Baden-Württembergs über die Katastrophenhilfe Forstwirtschaft

MEPL-Ansatz: 50 %

Total ∼ 120

Tabelle 40 Finanzierungsmittel zur Sturmschadenbewältigung in Baden-Württemberg (Länder-, Bundes- und EU-Ebene)

4.7 Bilanzen der Sturmschäden ein Jahr nach Lothar442

4.7.1 Akteure und Inhalte: Übersicht

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

28.11.00 Forst-Lohnunternehmer

Mitgliederversammlung: "Nach dem Sturm ist vor dem Sturm." (VdAW-Fachgruppe Forstwirtschaftliche Lohnunternehmer).

29.11.00 Landtag Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft

Stellungnahme zum Antrag "Vermeidung von Härtefällen bei der Landeshilfe für orkangeschädigte Gemeinden": Antrag soll als erledigt erklärt werden.

29.11.00 Landtag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antrag zu "Stand und Perspektiven der Biomassennutzung zur Energieerzeugung".

1.12.00 Ministerium Ländlicher Raum

Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung besonderer Schutz- und ökologischer Funktionen im Wald (Ausgleichszulage Wald).

4.12.00 Ministerium Ländlicher Raum

Stellungnahme zur Grossen Anfrage "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums in B-W".

14.12.00 Bundesregierung

Antwort auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion.

18.12.00 G. Staiblin, Ministerin für

Bilanz ein Jahr nach Lothar.

439 Diese Massnahmen gelten nur für den Privat- und Kommunalwald. Zusätzlich kommen noch die

Kosten für den Staatswald hinzu (von denen teilweise auch die Privatwaldbesitzer und Kommunalwaldbesitzer profitieren können), welche vom Land Baden-Württemberg mit der Unterstützung der Europäischen Union getragen werden. Diese fallen sehr viel höher aus.

440 Diese 17 Mio. DM ergeben sich aus dem Schlüssel 60 % Bund, 40 % Land-Anteil. 441 Es werden an dieser Stelle nur die finanziellen Mittel, welche Baden-Württemberg zur Verfügung

gestellt wurden, aufgeführt (aufgrund des Finanzierungsschlüssels (60 % Bund, 40 % Land) ergeben sich hieraus rund 42 Mio. DM insgesamt.)

442 Vgl. entsprechende Dokumentation des MLR vom 18. Dezember 2000.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 127

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

den Ländlichen Raum (CDU)

18.12.00 Forstkammer Bilanz ein Jahr nach Lothar. 22.12.00 Forstkammer

und Stiftung Wald in Not

Erneuter Aufruf zu Spenden für betroffene Waldbauern.

28.12.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Vorstellung der "Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung für den Erhalt besonderer Schutz- und ökologischer Funktionen im Wald" (Ausgleichszulage Wald).

8.2.01 Bundestag Überweisung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003" an die entsprechenden Ausschüsse.

28.2.01 Forstkammer Präsident E. Bamberger fordert die Ausarbeitung eines Massnahmenplans für einen allfälligen weiteren Sturm.

Tabelle 41 Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten bis Anfang 2001

4.7.2 Ebene des Landes Baden-Württemberg

4.7.2.1 Offizielle Information des MLR

Fas zuständige Ministerium legte am 18. Dezember eine Dokumentation über den Stand der Arbeiten vor. Bis Ende November wurden beinahe 80 % des Sturmholzes aufgearbeitet. Während es im Staatswald 63 % waren, lagen die Prozentanteile im Körperschaftswald bei 85 % und beim Privatwald sogar bei 96 %. Beinahe die Hälfte des aufgearbeiteten Holzes war bereits verkauft worden, während sich ein Fünftel des aufgerüsteten Holzes in Nasslagern befand. Insgesamt wurde nahezu das Dreifache des durchschnittlichen Jahreseinschlages aufgearbeitet, weshalb es in den Spitzenzeiten massive Engpässe beim Abtransport gegeben hätte. Die Holzpreise für die Laubhölzer hätten ein zufriedenstellendes Niveau gehalten, während sich der Preis des Nadelholzes inzwischen wieder stabilisiert hätte - allerdings auf einem Niveau von nur etwa 60 % gegenüber den Preisen vor dem Sturm. Der Gesamtschaden der Forstwirtschaft wurde vom Ministerium auf ca. 2 Mia. DM geschätzt.443

4.7.2.2 Fazit der Forstkammer 1 Jahr nach Lothar

Präsident E. Bamberger bezeichnete die Finanzhilfe des Landes Baden-Württemberg in seinem Fazit als schnell und unbürokratisch. Zu kritisieren sei allenfalls der zeitliche Ablauf. Unter der Eile hätte der strategische Weitblick gefehlt, weshalb er vorschlagen würde, bei künftigen ähnlichen Ereignissen von 443 MLR: Zusätzliche Informationen zum Stand der Bewältigung der Sturmschäden ein Jahr nach

"Lothar" vom 18. Dezember 2000.

Zufriedenheit beim MLR: 80 % des Sturmholzes aufgearbeitet

Forstkammer: Finanzhilfe rasch und unbürokratisch

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 128

Beginn an allen nichtstaatlichen Waldbesitzern Hilfen zu gewähren. Mit der raschen Einbringung des Massnahmen- und Entwicklungsplans bei der EU hätte die Landesregierung zusätzlich dazu beigetragen, dass Ende des Jahres auch von europäischer Seite 80 Mio. DM zur Verfügung gestellt würden. Die Bundesmittel von 25 Mio. DM für Baden-Württemberg hingegen bezeichnete er als bescheiden.444 Ebenfalls gefordert wurde ein Hilfsmassnahmenpaket, welches ausgearbeitet werden sollte für den Fall einer möglichen nächsten Katastrophe.445

4.7.2.3 Fazit des Naturschutzbundes (NABU)

Im Vergleich zu den Stürmen im Jahre 1990 sei nach dem Sturm Lothar der Schaden für die Waldbesitzer stärker im Vordergrund gestanden als die Ursachen, welche die Anzahl der heftigen Stürme vergrössern. Daraus schliesst der NABU, dass die Katastrophe vom eigenen Handeln abgekoppelt wurde. Da der Orkan auch viele, bis anhin als sturmfeste betrachtete Laubbäume gefällt hatte, unterstütze Lothar die Rückkehr zur Fichte und hatte gleichzeitig zur Folge, dass die Douglasie favorisiert wird. Nur dank der Grossmaschinen hätte man ein so rasches Tempo bei den Aufräumarbeiten ansetzen können, was gemäss NABU für den Wald negative Auswirkungen habe. Das Hauptproblem beim Waldschutz bleibe die Fichte, weil sie nach einem Sturm besonders anfällig auf Borkenkäfer sei. Auf die Hilfsmassnahmen des Landes wie auch des Bundes und der EU ging der NABU nicht ein.446

4.7.2.4 Stiftung Wald in Not ruft erneut zu Spenden auf

Die Forstkammer sowie die Stiftung Wald in Not riefen kurz vor Weihnachten zu Spenden für betroffene Waldbauern auf. Die Aufräumarbeiten seien weitgehend abgeschlossen, worauf nun neue Bäume gepflanzt werden könnten. Es würden dringend weitere Spenden v.a. für kleinere waldbäuerliche Familienbetriebe benötigt. Die fallenden Holzpreise, die Borkenkäferschäden sowie die Einlagerungskosten des Holzes würden die Waldbesitzer stark belasten.447

4.8 Analyse des Sturmschadenbewältigungsprozesses in Deutschland (Baden-Württemberg)

4.8.1 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

27.12.99 Finanzminister G. Stratt-haus (CDU)

Erlass von steuerlichen Massnahmen zugunsten der Betroffenen des Orkans Lothar.

444 Pressemitteilung der Forstkammer vom 18. Dezember 2000. 445 Angaben : telefonisches Interview mit M. Bentele, Geschäftsführer der Forstkammer Baden-

Württemberg, vom 26. April 2001. 446 NABU: Ein Jahr nach "Lothar" – Erkenntnisse. 447 Pressemitteilung der Forstkammer und der Stiftung Wald in Not vom 22. Dezember 2000.

NABU: Schaden der Waldbesitzer im Vordergrund - Ursachen im Hintergrund

Stiftung Wald in Not: erneuer Spendenaufruf

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 129

Datum Akteur/e Baden-Württemberg

Akteur/e Bundes- und EU-Ebene

Inhalt

10.1.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Kurzfristige Hilfe der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Sonderkreditprogramm).

18.1.00 Ministerrat Beschluss eines Soforthilfeprogramms, mit welchem zunächst 100 Mio. DM bereitgestellt werden.

8.2.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Erlass der Verordnung zur Holzeinschlagsbeschränkung.

10.2.00 Landtag Bewilligung von 100 Mio. DM für das Soforthilfeprogramm.

13.3.00 Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Bereitstellung eines Sonderprogramms über 30 Mio. DM für die betroffenen Ländern (als Sonderplafonds im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (davon 25 Mio. DM an Baden-Württemberg).

28.3.00 Ministerrat Beschluss des Ministerrats, private Forstbetriebe mit mehr als 200 ha und Sockelgarantiegemeinden in das Soforthilfeprogrammeinzuschliessen.

18.7.00 G. Staiblin, Ministerin für den Ländlichen Raum (CDU)

Zusätzliches Förderprogramm für bäuerliche Waldbesitzer (sogenannter Wiederaufbauzuschuss, der auf 10 Jahre ausgelegt ist).

27.7.00 Landtag Bewilligung des Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für die Hilfen für Orkanschäden von 188 Mio. DM (130 Mio. für 2000, 50 Mio. für 2001, je 4 Mio. für existenzbedrohte Betriebe).

7.9.00 EU-Kommission

Genehmigung des Massnahmen- und Entwicklungsplan des Landes Baden-Württemberg, der das Projekt "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft" enthält (Grundlage VO (EG) Nr. 1257/1999).

Oktober 00

Land B-W Antrag des Landes Baden-Württemberg zur Änderung des MEPL-Finanzplans zu Gunsten des Massnahmenschwerpunkts "Katastrophenhilfe Forstwirtschaft"448.

21.11.00

Ministerrat Erweiterung der Hilfsmassnahmen: neu werden auch Nicht-Sockelgarantiegemeinden mit Schäden von mind. fünf Jahres-Hiebsätzen unterstützt.

27.11.00

Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke (SPD)

Erlass der Verordnung zur Holzeinschlagsbeschränkung; sie tritt rückwirkend auf den 1.10.00 in Kraft.

Tabelle 42 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide (diejenigen des Bundes sind hellblau und derjenige der EU blau unterlegt)

448 Genehmigung im Juni 2001. Angaben von W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg,

Stuttgart.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 130

4.8.2 Massnahmen von Baden-Württemberg, dem Bund sowie der Europäischen Union (Programm)

Nachfolgend werden die Massnahmen, welche von den verschiedenen Ebenen bewilligt wurden, in einer Liste aufgeführt. Analog der Schweizer Analyse werden zuerst die bestehenden Massnahmen aufgeführt. Anschliessend folgen diejenigen Massnahmen, welche neu nach den Sturmereignissen getroffen wurden. Da in Deutschland zwischen den Besitzarten unterschieden wurde, wird jeweils vermerkt, welche Personengruppen von den Massnahmen profitieren konnten.

In der Richtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft" der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg war die Bezuschussung von Holzkonservierungsanlagen sowie Beihilfen zur Naturverjüngung, Vorbau und der Wiederaufforstung bereits vorgesehen. Bei diesen Massnahmen musste nur die Finanzierung durch das Parlament sicher gestellt werden.

Massnahmen449 B-W Bund EU

Investitionen für Holzkonservierungsanlagen PW KW

PW KW

PW KW SW

Naturverjüngung, Vorbau oder Wiederaufforstung PW KW

PW KW

PW KW SW

Tabelle 43 Massnahmen gestützt auf die Richtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft"

Die neu getroffenen Massnahmen werden einerseits nach ihrer rechtlichen Grundlage sowie nach dem Entscheidungsträger unterschieden. Die folgenden Massnahmen stützen sich auf das baden-württembergische Waldgesetz, in wel-chem der Ministerrat beauftragt wird, bei Sturmschäden entsprechende Massnah-men zu treffen. Diese wurden vom baden-württembergischen Ministerrat beschlos-sen und sowohl vom Bund (abgesehen von der Nasslagerung) sowie von der EU kofinanziert.

Massnahmen B-W Bund EU

Aufarbeitungskosten. Zinszuschuss zur Zwischenfinanzierung (neu)

Klein-PW450 PW KW SW

Flächenräumungspauschale (neu)

PW KW

PW KW

PW KW SW

Grundinstandsetzung von fortlichen Wirtschaftswegen (neu)

PW KW

PW KW

PW KW SW

449 In dieser Tabelle werden die folgenden Abkürzungen gebracht: PW = Privatwald, Klein-PW =

Kleinprivatwald bis zu einer Fläche von 100 Fm Wald, KW = Kommunalwald, SW = Staatswald. Die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes richten sich nie an den Staatswald; daher gilt: PW + KW = alle. Ausnahme: bei der EU gilt: PW + KW + SW = alle.

450 Härtefallregelung für Privatwaldbesitzer mit Waldflächen zwischen 200 und 1000 ha.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 131

Beifuhr- und Polterungsbeihilfe für Transport in Lager (neu)

PW KW

PW KW SW

Nasslagerbeihilfe für die Holzlagerung (neu)

PW KW

PW KW SW

Entrindungsbeihilfe (neu)

PW KW

PW KW SW

Tabelle 44 Massnahmen, die neu in die Richtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft" aufgenommen wurden

Sowohl das Land als auch der Bund trafen weitere Massnahmen, die sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen stützen.

Massnahmen B-W Bund EU

Vergabe von verbilligten Darlehen an Sägewerke Sägewerke

Intensivierung der Abschlüsse von Abnahmeverträgen durch die Forstverwaltung

alle

Verstärkte Werbestrategien bzg. der Holzanwendungsmöglichkeiten

alle alle

Diverse steuerliche Massnahmen durch das Finanzministerium erlassen

PW

Ausnahme der Stellen der Forstämter in den Jahren 2000 und 2001 von der Stellenbesetzungssperre

SW451

Wiederaufbauzuschuss Wald für Privatwaldbesitzer mit Wald zwischen 20-200 ha

PW452

Rasche Bearbeitung von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren

alle

Verzicht auf die Verrechnung der Beratung durch Vertreter der Landesforstverwaltung im Privatwald

PW

Verkehrsrechtliche Ausnahmen. Land B-W: Aufhebung der Limite auf 46 t. Bund: Ermunterung der Länder, die Limiten ausnahmsweise zu erlassen

Alle alle

Erlass einer Verordnung zur Holzeinschlagsbeschränkung; diese beinhaltet zusätzliche fiskalische Massnahmen

Alle453

Sonderkreditprogramm für Aufräumarbeiten PW KW

Schadensaufnahme; kostenlose Luftaufnahmen der orkangeschädigten Regionen im Rahmen von Testflügen mit Hochleistungskameras

alle

Freistellung vom Wehrdienst für Betroffene PW

Tabelle 45 Neu getroffene Massnahmen des Landes B-W und/oder des Bundes

451 Von den zusätzlichen Stellen konnten indirekt auch der Privat- und der Kommunalwald

profitieren. 452 Privatwaldbesitzer mit einer Waldfläche zwischen 20 und 200 ha. 453 Die fiskalischen Massnahmen betrafen die Privatwaldbesitzer.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 132

4.8.3 Lothar-Kosten

Im Jahr 2000 wurden in Baden-Württemberg folgende Beträge ausgegeben:

Massnahmen

Besitzart B-W Bund EU Total (DM)454

Naturverjüngung GAK / MEPL KW 160'545 240'818 401'363 802'725 PW 57'980 86'970 144'950 289'900Vor- und Unterbau GAK / MEPL KW 263'633 395'450 659'084 1'318'167 PW 199'112 298'667 497'779 995'558 MEPL KW 68'642 68'642 137'283Wiederaufforstung

GAK / MEPL KW 1'832'635 2'748'952 4'581'587 9'163'174 PW 756'816 1'135'225 1'892'041 3'784'082Holzkonservierungsanlagen GAK / MEPL KW 496'146 744'218 1'240'364 2'480'728 PW 376'839 565'259 942'098 1'884'196 MEPL PW 17'654 17'654 35'307Wegebau GAK / MEPL KW 0 0 0 0 PW 96'409 144'614 241'024 482'047Lagerbeschickungsbeihilfe MEPL KW 4'865'285 4'865'285 9'730'569 PW 4'244'462 4'244'462 8'488'924Entrindungsbeihilfe MEPL KW 21'254 21'254 42'508 PW 68'970 68'970 137'940Nasslagerbeihilfe MEPL KW 1'543'974 1'543'974 3'087'947 PW 1'330'633 1'330'633 2'661'266Flächenräumung GAK / MEPL KW 19'655 29'482 49'137 98'273 PW 58'029 87'044 145'074 290'147 MEPL KW 88'800 88'800 177'600 PW 5'000 5'000 10'000Weggrundinstandsetzung GAK / MEPL KW 1'654'553 2'481'830 4'136'384 8'272'767 PW 703'208 1'054'812 1'758'020 3'516'040Total Beihilfen 18'930'233 10'013'341 28'943'574 57'887'148davon Kommunalwald 11'015'120 6'640'750 17'655'871 35'311'741davon Privatwald 7'915'113 3'372'591 11'287'704 22'575'407

Tabelle 46 Totalbetrag der Beihilfen an Kommunal- und Privatwald im Jahre 2000

454 Angaben zur Berechnung der Zuschüsse: Die Totalkosten stammen aus einer Übersicht, welche

von W. Veit der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zusammengestellt wurden. Die Kostenaufteilung von Massnahmen, welche sowohl vom Bund als auch von der EU ko-finanziert wurden liegt bei EU: 50 %, Bund: 30 %, B-W: 20 %. Massnahmen, welche nicht vom Bund unterstützt werden werden zu 50 % von der EU und zu 50 % von B-W getragen. Da das Haushaltsjahr der EU (jeweils 16.10. – 15.10.) nicht mit demjenigen von B-W (Kalenderjahr) übereinstimmt, entspricht die oben aufgeführte Aufteilung einer Annäherung einer Aufteilung.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 133

Massnahmen Baden-Württemberg: Total in DM Verzicht auf Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung im Privatwald (Privatwaldverordnung)

Mindereinnahmen von 5 Mio. DM

Tabelle 47 Mindereinnahmen im Jahr 2000 aufgrund der Privatwaldverordnung

Da sowohl der Privat- als auch der Kommunalwald von Dienstleistungen des Staatsforstbetriebs (nach Sturmschäden noch vermehrt) profitieren,455 werden nachfolgend – der Vollständigkeit halber – die Gesamtkosten des Staatsforstbetriebs aufgeführt. Leider ist nicht eruierbar, wie hoch der Anteil dieser Kosten für Kommunal- und Privatwald war. Die Kosten des Staatsforstbetriebs betragen üblicherweise 240 Mio. DM pro Jahr; allerdings wird angenommen, dass die 488 Mio. DM im Jahr 2000 alleine für die Bewältigung der Sturmfolgen gebraucht wurden.456 Kosten des Staatsforstbetriebs B-W Bund EU Total (DM) Betriebskosten 411'100'000 65'100'000 Holzabsatzwerbung 2'401'283 EDV / Telekommunikation 4'467'014 Verstärkte Sachaufwände 2'263'781 Zeitverträge (temporäre MA) 3'044'337 Total 423'276'415 65'100'000 488'376'415

Tabelle 48 Total Kosten des Staatsforstbetriebs im Jahr 2000

455 Die bis März zusätzlich angestellten zeitlich befristeten Waldarbeiter beispielsweise wurden vor

allem im Privatwald eingesetzt. 456 Diese Angaben stammen einerseits von W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

(Kommunal- und Privatwald) sowie vom Finanzministerium Baden-Württemberg (Staatsforstbetrieb).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 134

Sowohl Baden-Württemberg als auch der Bund haben zinsvergünstigte Darlehen bereitgestellt. Die gesamten Zinskosten sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

Massnahmen

Besitzart B-W Bund EU Total (DM)457

Darlehen B-W:458 3 Jahre: Anzahl 268; Volumen: 14 Mio. DM 4 Jahre: Anzahl 277; V olumen 30 Mio. DM

PW PW

1'228'306

2'714'444

3'942'750

Darlehen B-W an holzverarbeitende Betriebe: Anzahl 15; Volumen 8,9 Mio. DM

Säge-werke

ca. 1 Mio.459

ca. 1 Mio.

Darlehen Bund:460 4-6 Jahre: Anzahl 33; Volumen 2.2 Mio. DM

PW

ca. 150'000

ca. 150'000

Tabelle 49 Gesamte Zinskosten für die gewährten Darlehen

4.9 Vergleich Sturmbewältigung 1990 (Vivian/Wiebke) und 1999 (Lothar)

Nach den Stürmen Vivan und Wiebke im Winter 1990 wurde über ein Bund-Länder-Hilfsprogramm entschieden. Damit wurden von 1990 bis 1995 insgesamt 300 Mio. DM an die geschädigten Waldbesitzer gegeben (davon für B-W: 58,78 Mio. DM). Auf der Grundlage der Fördergrundsätze des Bundes wurden die Landesrichtlinien vom 26.6.1990 über die Gewährung von Zuwendungen bei aussergewöhnlichen Schäden durch Naturereignisse (nur für PW) sowie diejenige vom 16.10.1990 über die Gewährung von Zuwendungen zur Wiederaufforstung von Sturmflächen im Körperschaftswald erlassen. Die Förderrichtlinie des Landes zur Durchführung des Soforthilfeprogramms wurden aufgehoben, die erteilten Zuwendungsbescheide mussten geändert werden. Zu den förderfähigen Massnahmen zählten: 461

Privatwald:

457 Angaben zur Berechnung der Zuschüsse: Die Totalkosten stammen aus einer Übersicht, welche

von W. Veit der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zusammengestellt wurden. Die Kostenaufteilung von Massnahmen, welche sowohl vom Bund als auch von der EU ko-finanziert wurden liegt bei EU: 50 %, Bund: 30 %, B-W: 20 %. Massnahmen, welche nicht vom Bund unterstützt werden werden zu 50 % von der EU und zu 50 % von B-W getragen. Da das Haushaltsjahr der EU (jeweils 16.10. – 15.10.) nicht mit demjenigen von B-W (Kalenderjahr) übereinstimmt, entspricht die oben aufgeführte Aufteilung einer Annäherung einer Aufteilung.

458 Angaben aus einem Schreiben von W. Veit der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, welche die Zahlen direkt von der L-Bank erhielt.

459 Annahmen: Durchschnittliche Laufzeit 3 Jahre, Zinskosten für den Staat 4%. 460 Angaben aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und

Landwirtschaft (Dengg) vom 17. Mai 2001. 461 Daten siehe "Dokumentation der Sturmschäden 1990" (1994). Diverse Autoren – und ein Beitrag

von Ingrid Kühnel. Stuttgart: Selbstverlag der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg sowie interne Unterlagen von W. Veit, MLR Baden-Württemberg, Stuttgart.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 135

- Lagerprämie 1. Jahr (20 DM/FM bei Nasslagerung / 15 DM/FM bei Trockenlagerung)

- Lagerprämie im 2. und 3. Jahr (15 DM/FM bei Nasslagerung)

- Entrindungsprämie (5 DM/FM)

- Räumung von Jungbeständen (2000 DM/ha)

- Die Lagerprämie wurde im Privatwald über 200 ha im 1. Jahr teilweise als zinsverbilligtes Darlehen der Landeskreditbank gewährt.

Privat- und Körperschaftswald:

- Wiederaufforstung Laubholzbestände (bis zu 8000 DM/FM)

- Wiederaufforstung Mischbestände (bis zu 5000 DM/FM)

- Holzkonservierungsanlagen: 40 % der Kosten.

1990462 1999 Sturmholzmenge 15 Mio. FM (D: 72,5 Mio. FM)

Staatsforstbetrieb: 34 % Körperschaftswald: 36 % Privatwald: 30 %

29 Mio. FM Staatsforstbetrieb: 36 % Körperschaftswald: 44 % Privatwald: 20 %

"Ordentliche" Fördermittel

Staatswald: es wurden Mittel in Höhe von 104,05 Mio. DM umgeschichtet.

Sturm-Fördermittel Bund-Länder-Programm 1990-1995:463: Finanzierung: je 50 %, Bund jedoch max. 58,78 Mio. DM Volumen: Bund: 58,78 Mio. DM Land: 85,17 Mio. DM EU: 60,4 Mio. DM Total: 204,3 Mio. DM Davon gingen 61 % in den Privat- und 39 % in den Kommunalwald. Staatswald: 1990-1992: 170,6 Mio. DM (darin enthalten auch Massnahmen, von denen PW/KW profitieren konnten)

Soforthilfeprogramm in Baden-Württemberg ergänzt mit dem Wiederaufbauzuschuss für Privatbetriebe der Grösse 20 - 200 ha Bund: 25 Mio. DM innerhalb des GAK. EU: durch Aufnahme der Massnahmen in den MEPL: Beteiligung von 50 %. Total Förderkosten 2000: Land: 19 Mio. DM Bund: 10 Mio. DM EU: 29 Mio. DM Total 2000: 58 Mio. DM Davon gingen 39 % in de Privat- und 61 % in den Kommunalwald. Staatswald: Betriebskosten im Jahr 2000: 488 Mio. DM.

Tabelle 50 Übersicht über die Sturmbewältigungsmassnahmen 1990 und 1999/2000

462 Daten siehe "Dokumentation der Sturmschäden 1990" (1994). Diverse Autoren – und ein Beitrag

von Ingrid Kühnel. Stuttgart: Selbstverlag der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg sowie interne Unterlagen von W. Veit, MLR Baden-Württemberg, Stuttgart.

463 Bund-Länder-Sonderprogramm (1990-92): PW unter 200 ha: 43 Mio. DM, PW über 200 ha: 51,3 Mio. DM, KW: 25,4 Mio. DM.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 136

5. Prozessanalyse Frankreich

5.1 Phase 1: Soforthilfemassnahmenpaket nach Konsultation des Ministerrates (Ende Dezember 1999 bis Mitte Januar 2000)

5.1.1 Akteure und Inhalte Phase 1: Übersicht

Datum Akteur/e Inhalt 26.12.99 Premierminister L. Jospin Bekanntgabe, dass sowohl Entschädigung durch

Versicherungen als auch über Departements-präfekturen ermöglicht werden.

28.12.99 Innenminister J.-P. Chevènement, Landwirtschaftsminister J. Glavany Regionen und Departemente

Beginn der Einsetzung von Krisenstäben auf regionaler bzw. departementaler Ebene durch die Präfekte.

28.12.99 WWF Vorschläge zur Schadenbewältigung. 29.12.99 Innenminister J.-P.

Chevènement, Minister für die Wirtschaft, Finanzen und Industrie, Ch. Sautter

Ausrufung des Naturkatastrophenzustandes in 69 Departementen sowie Bereitstellung von 100 Mio. FF für die meistgeschädigten Gemeinden.

30.12.99 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Einberufung eines Nationalen Krisenstabs, der sich mit der Sturmschadenbewältigung befasst. Eingeladen werden die Präsidenten der Organisationen der Wald-Holz-Branche sowie derjenige des France Nature Environnement.

30.12.99 M. Van Effenterre, Direc-teur de la DERF

Einberufung eines administrativen Krisenstabs Cellule nationale de coordination chablis.

31.12.99 Nationaler Krisenstab Erstes Treffen des Nationalen Krisenstabs. 31.12.99 Premierminister L. Jospin

Bekanntgabe, dass J. Lebeschu der Vorsitz der zentralen Koordinationsgruppe der departementalen Kommissionen (Krisenstäbe) übergeben wurde.

3.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Bekanntgabe, dass es einen nationalen Aktionsplan für den Wald geben wird, der aus drei Teilen besteht: 1. Schadensbilanz, 2. Transport / Werterhaltung, 3. Aufforstung.

3.1.00 AN J. Charroppin, Député (RPR Jura)

Schriftliche Frage an das Wirtschaftsministerium. Da ein grosser Teil des Waldes nicht versichert sei, erwartet er eine Entschädigungen durch den Staat.

5.1.00 Ministerrat Nochmalige Bekanntgabe der bereits getroffenen Massnahmen: 1. Zustand der Naturkatastrophe in 69 Dep.; 2. Aufforderung der Versicherungen, die Franchise nicht höher als FF 1500 zu verrechnen, 3. Einsetzung einer Kommission in allen betroffenen Departementen. 5.1.00 Fédération Nationale des

Syndicats de Propriétaires Forestiers Sylviculteurs, Union de la Coopération Forestière Française, As-socation Nationale des Centres Régionaux de la Propriété Forestière, Institut

Ratschläge an die Privatwaldeigentümer sowie Auflistung von Forderungen an den Staat.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 137

Datum Akteur/e Inhalt pour le Développement Forestier

6.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Verabschiedung des plan national durch den Landwirtschaftsminister. Geht an die übrigen Ministerien zur Diskussion.

9.1.00 Finanzminister, Ch. Sautter Bekanntgabe des Verzichts auf zusätzliche Steuern, um das Massnahmenpaket zu finanzieren.

9.1.00 AN P. Douste-Blazy, Député (UDF Haute-Garonne)

Wunsch nach einer Parlamentsdebatte über die Massnahmen der Regierung.

10.1.00 Landwirtschaftsministerium - Direction de l‘espace rural et de la forêt (DERF)

Reise nach Deutschland, um Informationen über die Erfahrungen der Sturmschadenmassnahmen im Jahre 1990 zu erhalten.

10.1.00 AN J. Charroppin, Député (RPR Jura)

Anfrage an das Wirtschaftsministerium: Steuervergünstigung auf Benzin für die Aufräumarbeiten.

10.1.00 AN J. Charroppin, Député (RPR Jura)

Hinweis, dass die Versicherungen nicht alle Schäden bezahlen würden, weshalb der Staat die Schäden als Ganzes betrachten müsse.

10.1.00 AN J.-F. Chossy, Député (UDF Loire)

Forderung nach Erlass der Grundstückssteuer für unbebautes Land im Jahr 2000.

10.1.00 FNB Bekanntgabe ihrer Forderungen innerhalb eines Massnahmenkatalogs für den Wald.

11.1.00 Sénat A. Lambert (UC Orne), P. Marini (RPR Oise)

Drei Vorschläge für den Nationalen Plan: Unterstützung der Gebietskörperschaften, Herabsetzung des MwSt-Satzes (Abklärungen mit der EU), Spenden für Umweltschutzorganisationen sollten abzugsfähig sein. 11.1.00 G. Longuet,

UDF (Regionalrat Lorraine) Forderung von fiskalischen Erleichterungen.

11.1.00 Fédération Nationale des Propriétaires Forestiers-Sylviculteurs (FNSPFS)

Aufforderung an die Privatwaldeigentümer, ihr Holz nicht zu günstig zu verkaufen.

11.1.00 Fédération Nationale des Propriétaires Forestiers-Sylviculteurs (FNSPFS)

Forderung an die Regierung: das Holz sollte abtransportiert, alle Abfälle beseitigt und fiskalische Massnahmen getroffen werden.

11.1.00 Office National des Forêts (ONF) und private Betriebe

Vereinbarung über einen Holzeinschlagsstopp im Jahr 2000.

11.1.00 Office National des Forêts (ONF)

Dispensierung von staatlichen Forstarbeitern für 40'000 Tage Ausbildung (speziell die Sturmschäden betreffend).

12.1.00 Generaldirektion des ONF Sitzung von Vertretern der Wald-Holz-Branche betreffend Sicherheit und Ausbildung (technischer Natur).

12.1.00 Premierminister L. Jospin Verabschiedung des von J. Glavany vorgeschlagenen plan national pour la forêt française anlässlich der Ministerratssitzung.

12.1.00 Europäische Kommission Bekanntgabe der Möglichkeiten der Ko-Finanzierung der Sturmbewältigungsmassnahmen.

13.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Bekanntgabe der Details des plan national pour la forêt française.

Tabelle 51 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 1

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 138

5.1.2 Schnelle Reaktion von Seiten der Regierung

Nach dem ersten Sturm, Lothar, am 26. Dezember 1999, der über den nördlichen Teil des Landes fegte, herrschte in Frankreich ein buchstäbliches Chaos: viele Gemeinden waren von der Elektrizität abgeschnitten, Bäume blockierten die Strassen und Telefonleitungen waren unterbrochen. Premierminister L. Jospin wandte sich noch am selben Tag an die Bevölkerung, dankte den staatlichen Stellen, welche sich kurzfristig zum Einsatz gemeldet hatten und versicherte, dass eine Entschädigung der materiellen Schäden sowohl durch die Versicherungen als auch über die Departementspräfekturen möglich sei, sobald der Zustand der Naturkatastrophe ausgerufen werde.464

Bereits zwei Tage später (28.12.99) fegte Sturm Martin über den bis anhin ausgesparten Süden Frankreichs und hinterliess ebenfalls verwüstete Regionen. Präsident J. Chirac wandte sich einen Tag später über das Fernsehen an die Bevölkerung und gab bekannt, dass der Ministerrat am 29. Dezember zusammentreffen werde, um Sofortmassnahmen für die Sturmgeschädigten zu treffen. Ausserdem habe er bereits Premierminister L. Jospin angefragt, die Armee für die Aufräumarbeiten aufzubieten.465

Der Ministerrat traf anlässlich seines Zusammentreffens am 29. Dezember 1999 unter anderem die folgenden Massnahmen466:

Massnahmen Ausrufung des Naturkatastrophenzustandes467 in 69 Departementen und damit Versicherungsdeckung der Geschädigten für Überschwemmungen, Schlammlawinen sowie Rutschungen (nicht aber Sturm). Diese Risiken sind normalerweise nicht versicherbar. Wirtschaftsministerium. Verhandlung mit den Versicherungen, Anträge bis Ende Januar 2000 zu akzeptieren sowie Festsetzung des Höchstbetrags der Franchise auf 1500 FF (Frist normalerweise 14 Tage). Sofortige Bereitstellung von 100 Mio. FF v.a. für kleinere Gemeinden (gedacht als Vorschuss, bis Versicherungen den Schaden übernehmen) Einberufung von Kommissionen in den betroffenen Departementen. Überwachung der Umsetzung der Massnahmen. Nationale Koordination durch J. Lebeschu. Aufruf, zu Hause zu bleiben sowie Verschiebung des Schulanfangs im Januar um einen Tag Wiederinstandsetzung von Autobahnen, Nationalstrassen, Bahnschienen und Elektrizitätsnetze. Übernahme der Kosten durch den Staat und den entsprechenden öffentlichen Unternehmen. Für das EDF: 17 Mia. FF, SNCF: 500 Mio. FF, France Télécom: 1 Mia. FF

Tabelle 52 Übersicht über die Sofortmassnahmen vom 29. Dezember 1999

464 Premier ministre. Communiqué du 26 décembre 1999. 465 Président de la République. Discours (Intervention télévisée) du 28 décembre 1999. 466 Anzumerken ist, dass nicht nur diejenigen Massnahmen aufgeführt sind, welche die Waldbesitzer

betreffen, Les comptes-rendus du Conseil des ministres du 29 décembre 1999. 467 Das Gesetz Nr. 82-600 vom 13. Juli 1982 gibt Auskunft über den Naturkatastrophenzustand: Die

Ausrufung des Naturkatastrophenzustandes ist nötig, damit die Versicherungsnehmer (contrat d‘assurances dommages aux biens) bei ihren Versicherungen einen Antrag auf Entschädigung stellen können. Mit dem Naturkatastrophen sind die folgenden Ereignisse gedeckt: Überschwemmungen, Erdrutsch, Erdbeben, Flutwelle, Wasser-, Lave und Schlammströme sowie Lawinen. Ausgeschlossen werden Zyklonen und Stürme sowie Schäden, welche durch Hagel und Schnee verursacht werden, weil diese über Versicherungen abgedeckt werden können. Vgl. Internetseite des Innenministeriums: http://www.interieur.gouv.fr/ddsc/cat_nat.htm.

Premierminister L. Jospin: Beruhigung der Bevölkerung

Bekanntgabe des Zustandes der Naturkatastrophe in 69 Departementen

Erste Bekanntgabe von Massnahmen am 29.12.99

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 139

Am 30. Dezember berief Landwirtschaftsminister J. Glavany einen nationalen Kri-senstab ein, der sich mit der Sturmschadenbewältigung befasste. Dazu eingeladen wurden:

- le directeur de cabinet du ministre, président,

- le directeur de l’espace rural et de la forêt,

- la directrice des affaires financières,

- le directeur des exploitations, de la politique sociale et de l’emploi,

- le directeur général de l’enseignement et de la recherche,

- le directeur général de l’O.N.F.,

- la directrice de la nature et des paysages du ministère de l’aménagement du territoire et de l’environnement.

- la fédération nationale des syndicats de propriétaires forestiers sylviculteurs,

- la fédération nationale des communes forestières,

- l’association permanente des chambres d’agriculture,

- l’association des sociétés et groupements fonciers et forestiers,

- l’association nationale des centres régionaux de la propriété forestière,

- la fédération nationale du bois,

- l’union des coopératives forestières françaises,

- l’union des industries du bois,

- l’union des industries des panneaux de process,

- la fédération française des producteurs de pâtes de cellulose,

- la fédération nationale du commerce du bois,

- le syndicat national des entrepreneurs de travaux forestiers,

- la fédération nationale des entreprises de travaux agricoles, ruraux et fores-tiers,

- la Compagnie nationale des ingénieurs et experts forestiers et des experts en bois,

- France nature environnement.

Die Leitung wurde dem Kabinettsdirektor des Landwirtschaftsministers, A. Berger, übergeben. An den Sitzungen, welche jeweils mit einer Besichtigung an verschie-denen Orten in Frankreich verbunden waren, sollten die Prioritäten der Verbände sowie die Bewältigungsstrategien des Staates diskutiert werden.468 Dieser Krisenstab hatte keine Entscheidungsbefugnisse, sondern beschäftigte sich mit

468 Gemäss einem Schreiben von C. Van Effenterre, Directeur de l’Espace Rural et de la Forêt:

l’évaluation des dégâts, le recensement des problèmes et tester les hypothèses de réponse. Vgl. Schreiben an die eingeladenen Verbandsvertreter vom 30. Dezember 1999.

Einsetzung eines nationalen Krisenstabes

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 140

den verschiedenen politischen Strategien.469 Er diente dem Landwirtschaftsministerium ebenfalls als Ort des Informationsaustausches sowie zur Ermunterung der Berufsverbände, sich bi- oder multilateral in denjenigen Bereichen abzusprechen, in denen der Staat nicht zuständig war. Die erste Phase, in welcher hauptsächlich die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze diskutiert wurden, endete im April 2000. Die letzte Sitzung fand im Juli 2001, anlässlich einer Bilanzierung, statt. Er löste sich im Frühling 2000, nachdem die Grundentscheide standen, auf.470 Dieser Krisenstab entsprach den in den Regionen eingesetzten Kommissionen.

Ebenfalls am 30. Dezember berief M. Van Effenterre, Directeur de la DERF, einen administrativen Krisenstab ein, welcher hauptsächlich koordinative und kommunikative Aufgaben inne hatte. Die Leitung der cellule nationale de coordination chablis wurde G. Blanchard, Ingenieur beim Conseil Général du GREF, übergeben. Sie wurde mit drei Aufgaben beauftragt:

- Die Koordination der Umsetzung der von der Regierung getroffenen (forst-lichen) Massnahmen,

- die Unterstützung und Förderung der Koordination zwischen den verschie-denen betroffenen Akteuren, sowie

- die Kontaktaufrechterhaltung mit den regionalen Kommissionen.471

Am 31. Dezember fand beim Landwirtschaftsministerium die erste Sitzung des politischen Krisenstabs statt, um eine erste Evaluation der Schäden zu machen und Massnahmen zu besprechen. Der Krisenstab arbeitete einen Vorschlag aus, mit welchem die folgenden Ziele verfolgt wurden:

- Gewährleistung der Sicherheit im Wald, Räumung der Zutrittsstrassen und der Wiederinstandstellung der forstlichen Infrastruktur,

- Aufrüsten des Holzes,

- Lagerung und Werterhaltung des Sturmholzes,

- Mittelfristig: Wiederaufbau der geschädigten Wälder.472

Bereits an diesem Treffen wurde vereinbart, die staatlichen Beihilfen zweiphasig zu gestalten: In einem ersten Schritt sollten die beihilfeberechtigten Aufräumarbeiten,

469 Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, spricht von einer " instance de concertation ouverte et

transpartente de l’Etat avec l’ensemble des partenaires professionnels les plus directement concernés ". Vgl. Schreiben 0111L30 vom 28. Dezember 2001.

470 Angaben von Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris sowie noch nicht editierter Artikel von Ch. Barthod und A. Barillon, Sous-directrice des industries du bois: le plan gouvernemental de la forêt (wird 2002 in einer Sonderausgabe zu den Stürmen in der Revue Forestière Française erscheinen).

471 Dieser Krisenstab befasste sich nur mit den Waldschäden. Er hatte eine Art Mediationsaufgabe zwischen denjenigen, welche auf dem Terrain waren und der DERF in Paris. Neben G. Blanchard waren zwei weitere ingénieurs généraux teilzeitlich, drei Ingénieure des ONF (ein Vollzeit, zwei Teilzeit) sowie ein Ingénieur der Generaldirektion der Administration vertreten. Dieser Krisenstab war dem DERF angehängt, jedoch unabhängig von administrativen Strukturen. Vgl. auch G. Blanchard, Bilan de la cellule nationale de coordination sur les chablis du 01.12.2000. Dieser Krisenstab war vor allem in der ersten Zeit tätig und stellte seine Arbeiten (abgesehen von der Bilanzierung der Resultate) im April 2000 ein.

472 Landwirtschaftsministerium. Communiqué de presse du 30 décembre 1999.

30.12.99: Administrativer Krisenstab unter G. Blanchard

31.12.99: Erste Sitzung des Krisenstabs

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 141

in einem zweiten Schritt die beihilfeberechtigten Wiederaufforstungskosten bekannt gegeben werden.473

Am letzten Tag des Jahres 1999 zog Premierminister L. Jospin eine erste Schadensbilanz. Er setzte eine zentrale administrative Gruppe unter dem Vorsitz des Präfekten J. Lebeschu eingesetzt werde.474 Diese habe die Aufgabe, die departementalen Kommissionen zu koordinieren, die aus Abgeordneten, Verwaltungs- und Versicherungsvertretern zusammengesetzt waren und Beratungsaufgaben in Bezug auf die Sturmschadenbewältigung übernahmen.475

Ausserdem war er der Ansicht, dass die Sturmschäden an Eigentum von Privaten, Betrieben sowie Landwirtschaftsbetrieben über Versicherungen gedeckt seien und forderte die Versicherten auf, die Schäden raschmöglichst bei ihren Versicherungen zu melden.476

Die DERF (Direction de l’espace rural et de la forêt) nahm Anfang Januar mit Deutschland und England Kontakt auf, um aus deren Erfahrungsschatz mit den 1990er Stürmen zu profitieren. Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, meinte, dass gerade die Erfahrungen in Deutschland einen Einfluss auf den Entscheid, keine Subventionen für das Aufräumen zu sprechen, gehabt hätten. So wollte man eine Weitergabe der Subvention an die Käufer vermeiden.477

Als am 2. Januar alle Minister aus den Weihnachtsferien zurückkamen und mit Premierminister L. Jospin zusammentrafen, waren die Stürme und vor allem die Bäume, welche die Strassen blockierten, ein zentraler Diskussionspunkt, was laut Ch. Barthod grosse Sympathie für den Wald ausgelöst hatte.

Landwirtschaftsminister J. Glavany besichtigte am 3. Januar die geschädigten Wälder in Lothringen und nahm danach an der zweiten Sitzung des Krisenstabs teil. Er liess die Medien wissen, dass der nationale Aktionsplan für den französischen Wald, der in Bearbeitung sei, drei Schwerpunkte aufweisen werde:

- die Bilanzierung der Schäden,

- die Umsetzung eines Transport- und Werterhaltungsplanes sowie

- die Aufforstung der betroffenen Gebiete.478

Das Inventaire Forestier National wurde mit der Aufgabe betraut, eine Schadensbilanz zusammenzustellen.479

473 Vgl. noch nicht editierter Artikel von Ch. Barthod und A. Barillon, Sous-directrice des industries du

bois: le plan gouvernemental de la forêt (wird 2002 in einer Sonderausgabe zu den Stürmen in der Revue Forestière Française erscheinen).

474 Commission nationale d‘évaluation des conséquences de la tempête (Conect). 475 Les comptes-rendus du Conseil des ministres du 29 décembre 1999. 476 Gemäss L. Jospin würden seit 1990 die Versicherungsverträge multi-risques ebenfalls

Sturmschäden umfassen, vgl. les comptes-rendus du Conseil des ministres du 29 décembre 1999. 477 Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris.

478 Landwirtschaftsministerium. Communiqué du 3 janvier 2000. 479 Interne Kurzinformation von G. Blanchard, Conseil Général du GREF; Anfang 2000.

Conect wird am 31.12.99 eingesetzt

DERF: Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern

3.1.00: 2. Sitzung des nationalen Krisenstabs in Lothringen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 142

5.1.3 Forderungen von Parlamentariern

Der Abgeordnete J. Charroppin (RPR Jura) verlangte, dass die Schäden und die Verluste der Privatwaldeigentümer sowie der öffentlichen Waldbesitzer vom Staat entgolten würden. Weiter setzte er sich für Steuervergünstigungen für das Benzin ein.480 Daneben wurden hauptsächlich fiskalische Erleichterungen (v.a. der Einkommens- und Grundstückssteuer) verlangt. Der Abgeordnete P. Douste-Blazy (UDF Haute-Garonne) wünschte, dass im Parlament eine Debatte über die Massnahmen der Regierung stattfinden werde, wobei er von anderen Parlamentariern unterstützt wurde.

Die Senatoren A. Lambert (UC Orne) und P. Marini (RPR Oise) schlugen am 11. Januar Massnahmen zur Sturmschadenbewältigung vor. In einem ersten Punkt führten sie aus, wie man den stark geschädigten Gemeinden, welche Schäden von rund sechs bis sieben Mia. FF aufwiesen, helfen könne.481 Weiter forderten sie Steuererleichterungen, wobei sie den Schwerpunkt auf eine Reduktion der MWSt für die Aufräumarbeiten legten. Diesbezüglich sollte Frankreich so rasch als möglich Abklärungen bei der Europäischen Union machen. Schliesslich sollten Spenden von Privaten für gemeinnützige Naturschutzorganisationen von den Steuern abzugsfähig sein.

5.1.4 Forderungen von Verbandsvertretern

Bereits am 28. Dezember schlug der WWF Möglichkeiten vor, wie der Sturm zu bewältigen sei. So sollte Geld bei einer breiten Öffentlichkeit gesammelt werden, um den Holzpreis zu stützen und auf diese Weise die Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten finanzieren zu können.482

Am 5. Januar wandten sich die Privatwaldbesitzerverbände an ihre Mitglieder und an den Staat. Ihren Mitgliedern sicherten sie Unterstützung zu. So würden die Centres Régionaux de la Propriété Forestière (CRPF) auf regionaler Basis Informationen weiterleiten und Fragen beantworten. Die Verbände würden ebenfalls auf regionaler Basis das Aufräumen, den Verkauf sowie die Wiederaufforstung organisieren. An den Staat richteten sie folgende Forderungen

- Beihilfe für die zusätzlichen Kosten des Aufarbeitens des Sturmholzes,

- Unterstützung der Unterhaltskosten sowie zu den Materialinvestitionen,

- Beihilfe für die Lagerung des Holzes,

- Vereinfachung der administrativen Abläufe,

- fiskalische Massnahmen (Reduktion der Grundstückssteuer, Steuerbefreiung des Einkommens),

- Erlass der Mutationskosten der Grundstücke,

- Reduktion der MWSt auf 5,5 % für Forstarbeiten (Bewirtschaftung und Forstwirtschaft),

480 JOAN du 3 janvier: 12, JOAN du 10 janvier, 135. 481 Nicht benötigte Kredite der DGE (dotation globale d‘équipement), Beschleunigung der Vergütung

des Kompensationsfonds der MWSt. Als Überbrückung könnte die Depositenkasse Darlehen vergeben.

482 WWF. Communiqué de presse du 28 décembre 1999.

Parlamentarier der Opposition fordern Unterstützung durch den Staat

Konkrete Vorschläge aus dem Sénat

WWF: Kollekte zur Finanzierung

FNSPFS, UCFF, ANCRPF, IDF: Entschädigung der zusätzlichen Kosten des Aufräumens, Unterstützung der Unterhaltskosten, Materialinvestitionen, Lagerung, fiskalische Massnahmen, Wiederaufforstung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 143

- maximale Finanzierung der Räumung der zerstörten Gebiete sowie deren Wiederaufforstung.483

Die Fédération nationale des syndicats de propriétaires forestiers sylviculteurs (FNSPFS)484 rief ihre 3,5 Mio. Mitglieder auf, nicht in Panik zu geraten und sich von denjenigen zu distanzieren, welche ihr Holz zu Spottpreisen verkauften.485 An die Regierung gelangten sie mit folgenden Forderungen:

- Hilfe bei der Aufräumung des Waldes und bei der Lagerung des Holzes,

- finanzielle Beteiligung für die Wiederaufforstung, sowie

- die Inkraftsetzung von fiskalischen Massnahmen (darunter eine Senkung der MWSt auf 5,5 % für alle Aufräumarbeiten).486

Die Fédération nationale des communes forestières (FNCOFOR)487 schlug der Regierung am 10. Januar vor, einen relativ grossen Teil des Sturmholzes zu lagern. P. Lacroix, Geschäftsleiter der FNCOFOR, meinte, dass die Regierung diese Forderung etwas gefürchtet hätte. Ausserdem seien - laut Lacroix - die Interessen der Umweltschutzbewegungen zu stark betont gewesen in Bezug auf die Nasslager.488

Das Office national des forêts (ONF)489 einigte sich bereits Anfang Januar mit Verbänden, den normalen Holzeinschlag für mindestens ein Jahr zu stoppen, um den Holzmarkt nicht zusätzlich zu belasten. Dieser Entscheid löste bei vielen Sägereien Unmut aus, da die Lieferverträge bereits abgeschlossen und teilweise auch schon im voraus bezahlt worden waren.490

Die Fédération Nationale du Bois (FNB)491 stellte am 10. Januar ihre Forderungen an den Staat bezüglich der Sturmbewältigungsmassnahmen auf. Gemeinden, welche durch den Einschlagsstopp in Finanznöte gerieten, sollten vom Staat unterstützt werden. Wegen dem Einschlagsstopp sei der Holztransport vom Staat 483 FNSPFS, UCFF, ANCRPF, IDF: Ouragan sur les forêts françaises du 5 janvier 2000. 484 La FNSPFS assure la défense des propriétaires privés et de la forêt privée auprès de

l’administration et du gouvernement. Elle agit au coeur des grands débats économiques, sociaux et environnementaux qui concernent la forêt. La FNSPFS travaille en lien étroit avec les autres organismes de la forêt privée : l’Institut pour le Développement Forestier, l’Union des Coopérati-ves Forestières de France et les Centres Régionaux de la Propriété Forestière. Ces quatre orga-nismes, regroupés sous le sigle " Forêt Privée Française ", sont un force de représentation de la forêt privée (70 % de la surface de la forêt française) sur tous les plans : politique, juridique, technique et commercial.

485 FNSPFS, Les conséquences économiques de l‘ouragan du 11 janvier 2001. 486 FNSPFS, Communiqué de presse du 11 janvier 2000, Le Monde du 12 janvier: 13. 487 Die FNCOFOR, die Fédération nationale des communes forestières, vertritt alle Gemeinden, die

Wald besitzen. 488 P. Lacroix, Geschäftsleiter der FNCOFOR, Interview vom 24.10.2001 in Paris. 489 Der ONF verwaltet im Auftrag des Staates und der lokalen Gemeinschaften mehr als 12 Mio. ha

Wälder und natürliche Räume. Darunter befinden sich in Frankreich selbst 4,4 Mio. ha forêts tempérées sowie 2,7 Mio. ha Kommunalwälder. Der ONF nimmt vier Aufgaben wahr: 1. Schutz vor Naturgefahren im ländlichen Raum sowie Schutz des Waldes durch die Schaffung von Naturreservaten, 2. Holzproduktion, wobei wirtschaftliche, ökologische sowie soziale Forderungen an den Wald im Einklang bleiben müssen, 3. Aufrechterhalten sowie Förderung der sozialen Funktion des Waldes durch Empfang und Information sowie Sensibilisierung für Umweltfragen, 4. Funktion eines "natürlichen Partners" im Bereich Wald-Umwelt auf nationaler sowie auf internationaler Ebene. Vgl. www.onf.fr.

490 Le Monde du 12 janvier 2000: 13. 491 Die FNB gruppiert Unternehmen, welche in der Holzaufarbeitung (exploitants forestiers) sowie

der Holzbearbeitung und –verarbeitung tätig sind (Sägereien, Schreiner, Zimmereien, etc.). Dem Verband gehören über 1850 Mitglieder an. Vgl. www.fnbois.com.

FNSPFS: kein Holzverkauf zu Spottpreisen!

FNCOFOR: Förderung der Holzlagerung

Vereinbarung eines Holzeinschlagsstopps

FNB: Diverse konkrete Forderungen an den Staat bezüglich der Sturmschadenbewältigung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 144

zu unterstützen (Transport auf der Schiene). Die Holzlagereinrichtungen seien bis zu 85 % zu subventionieren. Wichtig sei, dass der Staat rückzahlbare Darlehen vergebe, damit die Waldbesitzer ihr Holz aufrüsten und lagern könnten. Gleichzeitig sei mit diesen Darlehen die Aufforstung zu fördern. Dort, wo Forstbetriebe (entreprises d‘exploitation) und Sägereien in Finanzschwierigkeiten kämen, solle der Staat direkt tätig werden und diese unterstützen. Die Mechanisierung des Aufarbeitens sollte vom Staat subventioniert werden. Ausserordentliche Abschreibungen auf Maschinen sollten zum gleichen Zweck gewährt werden.

Diverse Interessenvertreter der Wald-Holz-Branche würden eine Internetseite einrichten, über die Holzverkäufe getätigt werden können (eine Art Holzmarktbörse). Die FNB rief die Waldbesitzer auf, ihr Holz zu lagern. 492

5.1.5 Die Massnahmen der Regierung

Am 6. Januar übergab Landwirtschaftsminister J. Glavany dem Premierminister einen Vorschlag des plan national pour la forêt française zur interministeriellen Konsultation. Dieser Entwurf wurde vom DERF auf der Basis der Ideen und Vorschläge, welche innerhalb des Krisenstabs erarbeitet wurden, erstellt. Eine Woche später, am 12. Januar, wurde der plan national im Ministerrat besprochen. Laut Ch. Barthod wollte man zu diesem Zeitpunkt noch keinen Entschluss treffen, doch J. Glavany bestand darauf, dass diese Massnahmen sofort getroffen würden. Der Premierminister gab ihm - laut Ch. Barthod - recht und beschloss den plan national.493

Am 12. Januar gab Premierminister L. Jospin ein Massnahmenpaket bekannt, welches neben der Unterstützung der Forstwirtschaft auch allgemeine Massnahmen zur Schadenbewältigung der beiden Stürme sowie der Ölpest in der Bretagne494 beinhalteten.495 Aufgeführt sind nachfolgen nur diejenigen Massnahmen, welche die Forst- und Holzwirtschaft betreffen.

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Fiskalische Massnahmen Geschädigte können verlängerte Zahlungsfristen für Steuern beantragen

Plan national pour la forêt française. (Details siehe unten)

Subventionen und Darlehen mit einem vergünstigten Zinssatz von 1,5 %.

1,6 Mia. FF sowie Darlehen von 12 Mia. FF

Reduktion des MwSt-Satzes für alle Forstarbeiten auf 5,5 % (bis anhin für das Ablängen des Holzes)

Bewilligung der Europäischen Kommission nötig (Provisorisch)

492 FNB: Plan d‘actions chablis demandé par la Fédération Nationale du bois du 10 javier 2000. 493 Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris. 494 Die Ölpest wurde durch das Sinken des Tankers Erika Anfang Dezember verursacht. 495 Discours du 12 janvier 2000, Détail du plan national pour la forêt française du 13 janvier 2000.

6. Januar: Massnahmenentwurf zur ministerialen Konsultation

Erste Sofortmassnahmen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 145

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Weitere betroffene Wirtschaftsbetriebe. Entschädigung über mehrere bereits bestehende Fonds, (u.a. Darlehen), Fristerstreckung der Steuerzahlungen

Gemeinden Subventionierung von Forstgemeinden,

deren Einkommen durch die Stürme stark reduziert werden (subventions de fonctionnement) im Jahr 2000 und 2001 (Bedingung: Forstliches Einkommen ≥ 10 %) Fristverkürzung für die Rückzahlung der MWSt an die Gemeinden durch den Kompensationsfonds496

200 Mio. FF ohne Angabe

Tabelle 53 Übersicht über die von der Regierung getroffenen Massnahmen

Mit der Hilfe für die Holz- und Waldwirtschaft verfolgte man, wie Landwirtschaftsminister J. Glavany ausführte, drei Ziele:

- die Transportsicherung,

- die Lagerung und Werterhaltung des Holzes sowie

- die Wiederherstellung des Ökosystems Wald.

Nachfolgend sind die Details der staatlichen Interventionen, welche in ein Massnahmenpaket (plan national pour la forêt française) geschnürt wurden, aufgeführt:497

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Holzmobilisierung Räumung der versperrten Zugänge Subvention je nach Region

zwischen 50 und 70 % der Rüstungskosten Priorität wurde dem Privatwald zugeordnet.

100 Mio. FF

Bau von Waldzufahrtsstrassen Subvention je nach Region zwischen 40 und 70 % der Baukosten Besitzer der jeweiligen Grundstücke; Unterhalter der Grundstücke (staatl. + privat), nicht Staatswald498

90 Mio. FF

Investitionshilfe (Betriebsmaschinen) sowie eine ausserordentliche Amortisation der Maschinen

Subvention von 30 % der effektiven Kosten Vorzug an Betriebe, deren Hauptgeschäft die

50 Mio. FF

496 Aus dem MwSt-Kompensationsfonds werden den Gemeinden, welche Investitionen tätigen, die

dem Gemeinwohl dienen, die Mehrwertsteuer zurückbezahlt. Die übliche Rückzahlungsfrist beträgt zwei Jahre.

497 Landwirtschaftsministerium. Détail du plan national pour la forêt française du 13 janvier 2000. 498 Hier ging es vor allem darum, allen Waldbesitzern einen Zugang zu ihrem Wald zu gewährleisten;

nicht unterstützt wurden hingegen private Wege innerhalb eines Grundstücks.

Plan national pour la forêt

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 146

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Forstwirtschaft ist. Transportunterstützung Ausschliesslich

Bahntransport: 50 FF/t 200 Mio. FF

Phytosanitäre Massnahmen Inkl. Überwachung 100 Mio. FF Vorfinanzierung der Aufräumarbeiten Darlehen über 3 Jahre mit

1,5 % Zins an alle ausser ONF, ab 15.3. auch ONF

8 Mia. FF

Privatwaldbesitzer: Abzug der ausserordentlichen Kosten vom Berufseinkommen

Ohne Angabe

Lagerung und Werterhaltung des Holzes Hilfe für Aufbau von Nasslagern Subvention zwischen 40

und 60 % an alle 60 Mio. FF

Förderung des Holzverbrauchs Verhinderung, dass weniger Holz gekauft würde, um dem Wald zu helfen

10 Mio. FF

Finanzierung der Lagerung des Sturmholzes (besprühen oder in Wasser gelagert) (inkl. Transport)

Darlehen über 6 Jahre mit 1,5 % Zins an alle ausser ONF

4 Mia. FF

Wiederaufforstung Wiederaufforstungshilfe "reconstitution à l’identique"499

Über 10 Jahre verteilt, an alle Waldbesitzarten

6 Mia. FF

Diverse Massnahmen Schadensinventar mit Hilfe von Luftaufnahmen

20 Mio. FF

Anstellung und Ausbildung von zusätzlichem Personal

Inkl. Anstellung von 230 Fachangestellten für 3 Jahre (nur Privatwald)500

89 Mio. FF

Organisatorische und technische Begleitung

Über 3 Jahre verteilt 210 Mio. FF

Förderung von Forstingenieuren und -technikern

Über 2 Jahre verteilt 24 Mio. FF

Total plan national pour la forêt française Darlehen Subventionen

12 Mia. FF 6,813 Mia.

FF

Tabelle 54 Die Details des plan national pour la forêt française

499 Reconstitution à l’identique ist eine alte Terminologie aus Rundschreiben, welche die

Finanzierung von forstlichen Investitionen betreffen. Diese hat sich erhalten und zu einigen Missverständnissen geführt. Die reconstitution à l’identique war früher von Subventionierungen ausgenommen, d.h. produktive Bestände wurden von Zuwendungen zur Aufforstung ausgenommen. Nach den Stürmen im Dezember 1999 wurde beschlossen, eine Expertengruppe einzuberufen, welche im ersten Halbjahr 2000 Ratschläge zur Aufforstung auszuarbeiten hatte. Im Rundschreiben vom 31. August 2000, welches die Wiederinstandstellung der sturmgeschädigten Wälder regelte, wurde die Terminologie reconstitution à l'identique verwendet. Obwohl im Anhang des Rundschreibens Ratschläge aufgeführt werden, wurden die Beihilfen an keine speziellen Bedingungen der Baumartwahl gekoppelt. Vgl. Rundschreiben MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3022 du 31 août 2000 relatives aux aides exceptionnelles aux travaux de nettoyage et de reconstitution des parcelles sinistrées par les tempêtes sowie Angaben von Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris.

500 Während die Gemeindewaldbesitzer von zusätzlichen Leistungen des ONF profitieren konnten, wurden diese 230 Stellen alleine für den Privatwald zur Verfügung gestellt. Laut Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 147

Diesen Massnahmen lag gemäss Premierminister L. Jospin eine ökonomische, eine ökologische sowie eine soziale Zielsetzung zu Grunde. Es galt, den Wirt-schaftszweig Holz, der schwer geschädigt wurde, einigermassen zu stabilisieren, den Wald vor Insekten zu schützen sowie die rasche Wiederaufforstung zu fördern, damit der Wald seine soziale Funktion wieder wahrnehmen könne. Weiter betonte er, dass es sich um eine sogenannte boîte à outils, handelte, das auf ersten Schätzungen des Schadensausmasses basiere. Nach einer umfassenderen Evaluation der Schäden könne dieses Paket allenfalls ausgebaut werden. Für den nationalen Plan wurden für das Jahr 2000 À-fonds-perdu-Beiträge von 1,4 Mia. FF sowie Darlehen von 12 Mia. FF bereitgestellt. Dieser sah zwei grosse Phasen vor, für welche die Prioritäten unterschiedlich waren. Während in der ersten, 18 Monate dauernden, Phase das Aufräumen sowie die höchst mögliche Werterhaltung des Sturmholzes im Zentrum standen, sah die zweite, zehn Jahre dauernde Phase die Aufforstung der zerstörten Wälder vor.501 Bei einigen Massnahmen war erst nicht klar, ob auch Privatwaldbesitzer profitieren konnten. Dies ist laut Ch. Barthod darauf zurückzuführen, dass man vermeiden wollte, dass diese ihr Holz selbst aufrüsteten und erst danach einen Käufer suchten. Da das Angebot so gross war, hätten diese vermutlich gar keinen Käufer gefunden, der einen einigermassen angemessenen Preis bezahlt hätte.502

Premierminister L. Jospin versprach, dass die Regierung sich ebenfalls mit den Ursachen der beiden Katastrophen auseinandersetzen werde. Dazu sei eine Sit-zung des conseil interministériel d‘aménagement et de développement du territoire (CIADT)503 geplant. Bei dieser Gelegenheit könnten auf Anfrage von Gebietskörperschaften im Rahmen der contrats de plan Etat-régions Zusätze vereinbart werden, um die neu hinzugekommenen Bedürfnisse in struktureller Hinsicht zu decken.504 Der fond national d'aménagement et de développement du territoire (FNADT)505 könnte seiner traditionellen Aufgabe gerecht werden und für die Kofinanzierung der Reparaturarbeiten der Gemeinden aufkommen. Schliesslich informierte der Premierminister über eine Evaluationsgruppe unter der Leitung von G. Sanson, welche eingesetzt wurde, um die Prävention, das Alarmverfahren der Bevölkerung, die Organisation der Hilfe sowie der Behandlung der Risiken und Normen zu evaluieren und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.506

501 Discours du premier ministre du 12 janvier 2000, vgl. auch Ch. Barthod und A. Barillon: Le plan

gouvernemental pour la forêt. Vorgesehen Ende 2002. 502 Gemäss Angaben von Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in

Paris. 503 Die Regierung definiert ihre Politik und ihre Prioritäten hinsichtlich der Raumplanung sowie der

Entwicklung der Territorien (en matière d'aménagement et de développement du territoire) bei interministeriellen Ausschüssen, die vom Premierminister oder in seiner Abwesenheit vom mit der Raumplanung beauftragten Minister präsidiert werden. Diese Ausschüsse werden vom Datar zusammen mit den betreffenden Ministerien vorbereitet. Diese definieren die Regierungspolitik und die Prioritäten hinsichtlich der Raumplanung. Vgl. auch www.datar.gouv.fr.

504 Da man gerade dabei war, die Verträge für die Jahre 2000 – 2006 abzuschliessen, war es relativ einfach, Nachträge zu vereinbaren. Der Staat war bereit, die Gelder für die Forstwirtschaft aufzustocken, unter der Bedingung, dass sich die Regionen auch daran beteiligten. Departemente können sich bei der Finanzierung der Programme auch beteiligen; sie figurieren aber nicht in den Verträgen. In den avenants zu den CPER wurde eine Ausnahme gemacht bezüglich der Aufteilung der Finanzierung: der Staat übernimmt ausnahmsweise mehr als die Regionen. 505 Dieser Fonds ist das zentrale Finanzinstrument der Raumplanung Vgl. lexique auf Internetseite www.datar.gouv.fr .

506 Discours du premier ministre du 12 janvier 2000.

Nationaler Plan kostet voraussichtlich 1,4 Mia. FF im Jahr 2000

Premierminister L. Jospin stellt Zusätze zu den CPER in Aussicht

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 148

5.1.6 Unterstützung durch die Europäische Union

Bereits am 12. Januar gab die Europäische Kommission bekannt, dass eine Kofinanzierung der Sturmbewältigungsmassnahmen über den Fonds für regionale Entwicklung wie auch den Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - möglich sei. In Frankreich, wo die Schäden besonders gross seien, könnte ein grosser Teil der 69 geschädigten Departemente vom Ziel 2 des Strukturfonds profitieren. Die französische Verwaltung könne entsprechende Entwicklungsprogramme ausarbeiten. Die Wiederaufforstung, die Infrastruktur-entwicklung sowie die Umsetzung von präventiven Instrumenten könnten über den Ausgleichs- und Garantiefonds finanziert werden.507

5.2 Phase 2: Kritik sowie Ausbau der Hilfe (Mitte Januar - Anfang Februar 2000)

5.2.1 Akteure und Inhalte Phase 2: Übersicht

Datum Akteure Inhalt 13.1.00 M. Alliot-Marie,

Parteipräsidentin RPR Kritik an den Massnahmen. Diverse Forderungen.

13./14.1.00

AN F. Sauvadet, Député (UDF Côte-d‘Or)

Begrüssung der Beiträge an die Lagerung und Wiederaufforstung.

14.1.00 France Nature Environ-nement (FNE)

Aufforderung zu langsamerem Vorgehen und zur Überarbeitung der bisherigen Forstpolitik (zu viele nicht standortgerechte Bäume etc.).

14.1.00 Syndicat des Sylvi-culteurs du Sud-Ouest

Kritik am plan national durch Präsident Ch. Pinaudeau: die Massnahmen würden nicht genügen.

14.1.00 FNSPFS, ONF, UCFF, (CNIEFEB), FNB, (FNCOFOR)

Gemeinsame Vereinbarung der Vertreter der Holzverkäufer und der -verarbeiter (Verarbeitung, prioritäre Aufrüstung des Sturmholzes, Holzlagerung, Mindespreise).

14.1.00 J.-P. Raffarin, Député (RI Vienne)

Forderung nach einem globalen Sanierungsplan für diejenigen Zonen, in denen mehrere Ressourcen betroffen waren.

14.1.00 AN J.-M. Ayrault, Député (SOC Loire-Atlantique)

Ausdruck der Zufriedenheit über den plan national beim Präsidenten der Sozialisten der Nationalversammlung.

14.1.00 AN P. Ollier, Député (RPR Hautes-Alpes)

Forderung nach einem speziellen Entschädigungsgesetz, in welchem die realen Kosten berücksichtigt würden sowie fiskalische und finanzielle Entschädigungen umgesetzt werden.

Januar 00 Regionen, Departe-mente (collectivités divers)

Freigabe von Geldern durch einzelne Regionen und Departemente; häufig für Wiederaufbau von öffentlichen Gebäuden. Begünstigte: v.a. Gemeinden. 15.1.00 Association des com-

munes forestières d’Alsace et de Moselle

Bekanntgabe durch Präsident P. Grandadam, dass sich Vertreter der elsässischen Wald- und Forstverbände, der nationalen Forstverwaltung und der Vereinigung der Bürgermeister der Waldgemeinden im Elsass geeinigt hätten, die Preise für Tannen-, Kiefern- und Buchenholz bis zum 15.4. einzufrieren.

507 Europäische Kommission. Pressecommuniqué du 12 janvier 2000.

Europäische Kommission sagt Unterstützung zu

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 149

Datum Akteure Inhalt 16.1.00 Landwirtschaftsministe-

rium - Direction de l‘espace rural et de la forêt (DERF)

Beauftragung des ENGREF mit einer Kurzanalyse der Sturmschadenbewältigung Deutschlands nach den Stürmen 1972, 84 und 90 (Dauer: 6 Wochen).

16.1.00 DERF INRA, CEMAGREF

DERF beauftragt das INRA und das CEMAGREF, eine gemeinsamen Expertengruppe zu bilden, die Vorschläge zur Sanierung der geschädigten Wälder ausarbeiten soll.

17.1.00 AN J. Charroppin, Député (RPR Jura)

Schriftliche Frage an die Arbeitsministerin. Vorschlag der Verschiebung der 35-h-Woche für den Zweig der Wald-/Holzwirtschaft, um die Arbeitsbedingungen zu erleichtern.

17.1.00 AN J.-L. Warsmann, Député (RPR Ardennes)

Schriftliche Frage an die Regierung. Umfang der Massnahmen für die Forstangestellten.

17.1.00 AN J.-P. Brard, Député (COM, Seine-Saint-Denis)

Schriftliche Frage an den Wirtschafts-, Finanz- und Industrieminister. Vollständige Entschädigung der Schäden durch Staat/Versicherungen.

17.1.00 AN J.-C. Lenoir, Député (DL Orne)

Schriftliche Frage an den Landwirtschaftsminister. Einrichtung eines Unterstützungsprogramms der Forstwirtschaft (inkl. Steuererlasse).

17.1.00 AN N. Feidt, Députée (SOC Meurthe-et-Moselle)

Schriftliche Frage an den Wirtschafts-, Finanz- und Industrieminister. Sicherstellung der Beschleunigung der Rückzahlung der MWSt an die Gemeinden auf den Reparationsarbeiten und den Wiederinstandstellungsarbeiten. 17.1.00 AN

L. Dumon, Députée (SOC Calva-dos)

Schriftliche Frage an den Premierminister. Relevanz der Ausrufung des Katastrophenzustandes.

17.1.00 AN N. Feidt, Députée (SOC Meurthe-et-Moselle)

Schriftliche Frage an den Landwirtschaftsminister. Forderung von Massnahmen zur Sanierung des Waldes.

17.1.00 AN N. Feidt, Députée (SOC Meurthe-et-Moselle)

Schriftliche Frage an den Staatssekretär der Industrie. Unterstützung der Holzwirtschaft.

17.1.00 Premierminister L. Jospin

Offizielle Vorstellung des plan national pour la forêt française durch den Premierminister (keine inhaltlichen Änderungen gegenüber 12.1.00).

18.1.00 AN J.-M. Ayrault, Député (SOC Loire-Atlantique)

Mündliche Frage an die Regierung. Stand der Umsetzung der getroffenen Massnahmen.

18.1.00 Premierminister L. Jospin

Antwort auf die Frage von J.-M. Ayrault So rasch wie möglich. Information über die Kontaktaufnahme mit der EU-Kommission btr. die Mitfinanzierung.

18.1.00 AN F. Brottes, Député (SOC Isère)

Mündliche Frage an die Regierung. Stand der Umsetzung der getroffenen Massnahmen.

18.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von F. Brottes Verweis auf die drei Grundpfeiler des plan national.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 150

Datum Akteure Inhalt 18.1.00 AN

D. Quentin, Député (RPR Charente-Maritime)

Mündliche Frage an die Regierung. Vorschlag einer Debatte über die Massnahmen der Regierung in der Nationalversammlung.

18.1.00 Premierminister L. Jospin

Antwort auf die Frage von D. Quentin Massnahmen waren mit diversen Abgeordneten abgesprochen und die Finanzierung sei durch das Staatsbudget sichergestellt.

18.1.00 AN J.-C. Lenoir, Député (DL Orne)

Mündliche Frage an die Regierung. Vorschlag einer Reduktion der MWSt auf 5,5 % (was L. Jospin bereits angekündigt hatte) für Wiederinstandstellungsarbeiten, sowie Ausweitung des Katastrophenzustandes auf die Metropole.

18.1.00 Finanzminister Ch. Sautter

Antwort auf die Frage von J.-C. Lenoir. Gewährung der MwSt-Reduktion auf Reparaturarbeiten. Im Einzelfall sollte eine departementale Kommission entscheiden.

18.1.00 AN R. Dutin, Député (COM Dordo-gne)

Mündliche Frage an die Regierung. Vertritt die Ansicht, dass Massnahmen zu kurz greifen.

18.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von R. Dutin Dezentrale Umsetzung der Massnahmen, welche von Paris aus überwacht wird.

18.1.00 AN M. Suchod, Député (RCV, Dordo-gne)

Frage an die Regierung. Vorschlag, weitere fiskalische Massnahmen zu ergreifen sowie eine Entschädigung des Verlustes zu initiieren.

18.1.00 Staatssekretärin F. Parly Antwort auf eine Frage von M. Suchod. Regierung hat bereits fiskalische Massnahmen getroffen; zur Zeit seien keine weiteren fiskalischen Massnahmen vorgesehen.

18.1.00 Sénat G. Vissac, Sénateur (RPR Haute-Loire)

Mündliche Frage an die Regierung Macht auf die äusserst schwierige Lage der Forstbetriebe aufmerksam.

18.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von G. Vissac. Ist sich der schwierigen Situation bewusst; Verweis auf den nationalen Plan.

18.1.00 Europäische Kommission

Präsentation der Liste der Gebiete Frankreichs durch EU-Kommissar M. Barnier, welche vom regionalen Strukturfonds in den Jahren 2000-2006 profitieren können.

18.1.00 Landwirtschaftsministe-rium - Direction de l‘espace rural et de la forêt (DERF)

Erstes Treffen mit Vertretern der Europäischen Kommission betreffend die Autorisation des plan national pour la forêt française.

19.1.00 Sénat C. Huriet (UC, Meurthe-et-Moselle) u.a.

Gesetzesvorschlag Nr. 172, mit welchem sie den Gemeinden die freie Verfügung über den Verkaufserlös des Sturmholzes erlauben wollen.

19.1.00 AN J.-C. Lenoir (DL Orne) u.a.

Gesetzesvorschlag Nr. 2092, mit welchem sie den Sturm ebenfalls als Naturkatastrophe anerkennen möchten, damit die Folgen entsprechend vergütet werden könnten.

20.1.00 Sénat F. Trucy, Sénateur (RI, Var)

Mündliche Frage an die Regierung Forderung nach einer Reduktion der MwSt.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 151

Datum Akteure Inhalt 20.1.00 Sénat

Staatssekretärin F. ParlyAntwort auf die Frage von F. Trucy. Im Budget 2000 wurden bereits Massnahmen zur Reduktion bei Reparaturarbeiten bei Häusern vorgesehen. Seit September 1999 könnten fast alle Privateigentümer von der Reduktion auf 5,5 % profitieren.

20.1.00 Premierminister L. Jospin

Offizielle Anfrage Frankreichs an die EU.

21.1.00 Landwirtschaftsministerium Ministerium für Arbeit und Solidarität

Rundschreiben DGER/SDTE/C2000-7004 an die Präfekte der Departemente und Regionen und weitere Akteure betreffend Massnahme "Aktionsprogramm für Arbeit im Wald".

25.1.00 AN F. Vannson, Député (RPR Vosges)

Frage an die Regierung. Massnahmen, welche von Deutschland 1990 getroffen wurden, sollten auf Frankreich angewendet werden.

25.1.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von F. Vannson. Verweis auf den plan national.

25.1.00 Union de la Coopération Forestière Française (UCFF)

Forderungen an die Regierung. Transportmassnahmen sollen ausgeweitet und Exportlieferungen subventioniert werden.

27.1.00 Premierminister L. Jospin

Information über das Dossier "Der Schutz der Atmosphäre - das französische Programm zur Reduzierung des Treibhauseffekts".

27.1.00 Premierminister L. Jospin

Bekanntgabe einer Massnahme, von der nur die Forstgemeinden profitieren können. Es handelt sich um vergünstigte Darlehen für Forstgemeinden, welche ihre 1999 abgeschlossenen Verträge wegen des Holzeinschlagsstopps nicht einhalten sowie in den Jahren 2000 und 2001 ebenfalls kein Holz aufarbeiten. Umfang: 1 Mia. FF.

31.1.00 AN A. Warhouver, Député (RCV Moselle)

Schriftliche Frage an die Regierung Will wissen, wie den Privatwaldbesitzern geholfen wird.

31.1.00 FNSPFS Forderung nach zusätzlicher Unterstützung des Transports.

1.2.00 Premierminister L. Jospin

Verordnung No. 2000-88, mit welcher das Verfahren der vergünstigten Darlehen geregelt wird.

1.2.00 AN D. Quentin, Député (RPR Charente-Maritime)

Frage an die Regierung. Betrifft den Stand der Umsetzung der Massnahmen.

1.2.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von D. Quentin. Der Beginn der Umsetzung der Massnahmen sollte innerhalb von zwei Monaten erfolgen

1.2.00 FNSPFS Auflistung der fiskalischen Massnahmen, welche von Privatwaldeigentümern gefordert werden.

3.2.00 Nationalversammlung Debatte zu den Regierungsmassnahmen zur Sturmschadenbewältigung. Zuerst eine kurze Einführung durch Premierminister L. Jospin, danach Diskussion. 3.2.00 Premierminister L.

Jospin

Erweiterung des plan national durch die Transportunterstützung.

Tabelle 55 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 2

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 152

5.2.2 Kritik am plan national pour la forêt française

Kaum waren die Massnahmen für den Wald bekannt, waren auch schon erste kritische Stimmen zu vernehmen. M. Alliot-Marie, Präsidentin des RPR508, vertrat die Ansicht, die Massnahmen seien zu kompliziert und würden zu wenig weit greifen. Ausserdem würde ein Zeichen der nationalen Solidarität fehlen. Sie verlangte im Namen ihrer Partei eine MwSt-Reduktion auf allen Sanierungsarbeiten sowie die Förderung des Einsatzes von Arbeitslosen bei den Aufräumarbeiten.509 Der Abgeordnete P. Ollier aus derselben Partei verlangte eine Überarbeitung der Modalitäten des Naturkatastrophenzustandes, bis anhin seien die Sturmgeschädigten nicht entschädigt worden.510

Der Präsident des syndicat des sylviculteurs du Sud-Ouest befand die Massnah-men als ungenügend und brachte die Unzufriedenheit im Agrarsektor auf den Punkt: "M. Jospin parle de tempête, nous parlons d‘ouragan, nous n‘avons donc pas la même approche quant à la dimension du problème."511

Noch bevor das Parlament seine Arbeit am 18. Januar wieder aufnahm, reichten Abgeordnete verschiedene schriftliche Fragen ein, in welchen sie Kritik an den Massnahmen der Regierung übten sowie weitere Massnahmen forderten. Am zweiten Tag (19. Januar) wurden in der Nationalversammlung einige mündliche Fragen behandelt. Auf die Kritik des Abgeordneten D. Quentin (RPR Charente-Maritime), das Parlament wäre in die Ausarbeitung des Massnahmenplanes nicht einbezogen worden, entgegnete Premierminister L. Jospin, dass die Massnahmen mit diversen Abgeordneten abgestimmt worden und in den Plan auch Vorschläge der Opposition eingeflossen seien. Die Finanzierung der Massnahmen sei durch das Staatsbudget sichergestellt, wobei allerdings der Beginn der Beratung der ersten Budgetkorrektur verschoben werden müsse.512

5.2.3 Das Vorgehen auf regionaler und departementaler Ebene

Zur gleichen Zeit fanden auf der Ebene der Regionen und Departemente Gespräche über allgemeine Unterstützungsmöglichkeiten der Geschädigten statt. Der Regionalrat von Ile-de-France beispielsweise stimmte einem Dringlichkeitsplan zu, welcher eine Entschädigung von 671 Mio. FF beinhaltete. In der Region Poitou-Charente wurde gemäss dem Senator J.-P. Raffarin (RI, Vienne) ein dreijähriges Regionalprogramm für die Rekonstruktion vorgeschlagen, das der Regionalrat wie auch die Generalstände der Departemente bereit waren, mit je 300 Mio. FF zu finanzieren.513 Häufig handelte es sich hier um die Subventionierung von Wiederinstandsetzungen von öffentlichen Gebäuden, Schulen, Sportplätzen etc. und nicht um Unterstützungen der Forstwirtschaft.

Seit Anfang Januar waren in allen betroffenen Departementen Kommissionen eingesetzt worden, welche Fragen der Entschädigungsmöglichkeit (inklusive derjenigen über Versicherungen) behandelte. Neben Vertretern des Staates und

508 RPR = Rassemblement pour la République. 509 La Libération du 13 janvier 2000, Le Monde du 14 janvier: 12. 510 Le Monde du 14 janvier: 12. 511 Le Monde du 14 janvier 2000: 12. 512 Premier ministre. Discours du 18 janvier 2000. 513 Procès-verbal du Sénat du 9 février 2000.

Enttäuschung von vielen Seiten

"M. Jospin parle de tempête, nous parlons d‘ouragan (…)"

Kritik und Vorschläge von Abgeordneten

Betroffene Departemente und Regionen sprechen Gelder

Einsetzung von Kommissionen auf departementaler Ebene

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 153

Versicherungen waren auch die Interessenvertreter der Landwirtschaft, von Handel und Industrie sowie des Gewerbes einbezogen worden. Diese Kommissionen trafen wöchentlich zusammen, um die besonderen Fälle zu diskutieren.514

5.2.4 Unterstützung durch die Europäische Union

Am 20. Januar wandte sich Premierminister L. Jospin direkt an EU-Kommissionspräsident R. Prodi, um konkrete Antworten auf Unterstützungsmöglichkeiten der Europäischen Union zu erhalten.515 Er berief sich dabei auf die Solidarität innerhalb der Europäischen Union sowie die Aussagen der Europäischen Kommission vom 12. Januar (vgl. Kapitel 5.1.6). L. Jospin liess R. Prodi wissen, dass Frankreich neben einer Aufstockung des Strukturfonds zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung sowie die Mobilisierung von gemeinschaftlichen Instrumenten in Bezug auf Umwelt und Energie erwarte.516

Der französische EU-Kommissar M. Barnier, welcher mit der EU-Regionalpolitik beauftragt ist, zeigte entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten für die stark getroffenen Gebiete Deutschlands und Frankreichs auf. Dabei wurde erneut deutlich, dass die Europäische Union nicht bereit war, für die betroffenen Gebiete mehr Gelder bereitzustellen. In Bezug auf die Änderung von Projekten, welche innerhalb der beschlossenen Länderanteile an den Fonds finanziert werden könnten, sei die Europäische Kommission flexibel. Frankreich wurde bis Ende April 2000 Zeit gegeben, im Rahmen des regionalen Strukturfonds sowie des Fonds für die ländliche Entwicklung neue Projekte einfliessen zu lassen.517

Die französischen Europaabgeordneten hingegen sprachen sich am 18. Januar für eine zusätzliche Entschädigung der Betroffenen aus.518 Die 2,4 Mia. FF, welche Mitte Dezember zusätzlich für die ländliche Entwicklung bereitgestellt (und noch nicht verteilt) wurden, sollten gemäss dem Europaabgeordneten J.-L. Bourlanges (UDF-PPE) Frankreich zugesprochen werden. Frankreich sollte sich so bald als möglich dafür einsetzen, diese Gelder zu erhalten.519 Gemäss Ch. Barthod und J.-L. Silvestre des Landwirtschaftsministeriums sind jedoch keine zusätzlichen EU-Gelder für die Sturmbewältigung nach Frankreich geflossen.520

5.2.5 Kritik und Vorschläge von Abgeordneten und Senatoren

Am 19. Januar reichten Senatoren des RPR sowie der UC einen Gesetzesvor-schlag ein, mit welchem sie den Gemeinden vorübergehend die freie Verfügung über den Verkaufserlös des Sturmholzes gewähren wollten. Sie begründeten ihren Vorschlag mit der bedenklichen Situation der Wälder in vielen Forstgemeinden,

514 Le Monde du 15 février 2000: 10. 515 Le Monde du 24 février 2000: 13. 516 Premier ministre. Communiqué du 21 janvier 2000. 517 Le Monde du 20 janvier 2000: 12. Laut Ch. Barthod und J.-L. Silvestre des

Landwirtschaftsministeriums, wurden keine zusätzlichen Gelder der EU für die Sturmbewältigung freigegeben. Interviews vom 25. bzw. 26. Oktober 2001.

518 Le Monde du 20 janvier 2000: 12. 519 Le Monde du 20 janvier 2000: 12. 520 Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris und J.-L. Silvestre des

Landwirtschaftsministeriums, Gespräch vom 26.10.2001.

EU-Kommissar M. Barnier zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf

Französische Europaabgeordnete fordern eine zusätzliche Entschädigung für die betroffenen Gebiete

Gesetzesvorschläge von Abgeordneten und Senatoren

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 154

welche langfristige Folgen auf die Finanzen - vor allem kleiner - Forstgemeinden haben würde.521

Am selben Tag wurde in der Nationalversammlung ein Gesetzesvorschlag von Abgeordneten der Partei DL eingereicht. Sie verlangten, dass auch Stürme als Naturkatastrophen anerkannt würden, damit Schäden, welche nicht von Versicherungen übernommen würden (z.B. Abtransport der Bäume), gedeckt wären.522 Auf Wunsch einiger Abgeordneter der Nationalversammlung wurden Anfang Februar die Massnahmen der Regierung diskutiert. Zu Beginn zählte Premierminister L. Jospin auf, was die Regierung in den vergangenen fünf Wochen geleistet hatte und ging anschliessend auf die einzelnen Punkte des Massnahmenplans ein. Wichtig war ihm unter anderem, dass die Rolle des Staates nicht mit derjenigen von Versicherungen verwechselt würde.

Die Vertreter der Opposition zeigten sich nicht zufrieden und stellten unter anderem die folgenden Forderungen auf: finanzielle Hilfe für die Aufräumarbeiten und den Transport, Unterstützung für die Parzellarzusammenlegungen, Reduktion bei den Sozialbeiträgen der eingesetzten Waldarbeiter sowie die Reduktion der MWSt auf alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Sturmbewältigung stehen. Daneben wurde die Preispolitik der SNCF beanstandet, welche anscheinend zu Beginn des Jahres ihre Tarife angehoben hätte. Der UDF-Vertreter P. Micaux gab sich etwas gelassener und meinte, dass der Sturm zwar die Möglichkeit beinhalte, gewisse Fehler der Vergangenheit aufzuheben, aber "(…) ne refaisons pas nous-mêmes une tempête dans toute la forêt."523 Die Vertreter der Regierungskoalition gaben sich mehrheitlich zufrieden. J. Parrenin (PS Doubs) schlug aber vor, die für die Gemeinden vorgesehenen Darlehen nicht nur an geschädigte Gemeinden zu gewähren, sondern auch an nicht geschädigte Gemeinden, damit es sich diese leisten könnten, den Holzeinschlag für ein bis zwei Jahre einzustellen. Ausserdem wurde angemerkt, dass die Versicherungen sich im allgemeinen weigern würden, das Ablängen des Sturmholzes, das Entfernen des Wurzelstocks, den Abtransport der Bäume sowie die Wiederaufforstung zu bezahlen.524 Die Sitzung wurde vom Premierminister mit den Worten abgeschlossen, er werde den Präfekten innerhalb einer Woche Anweisungen zur Umsetzung geben sowie veranlassen, dass entsprechende Gelder rasch möglichst überwiesen würden. So könnten die ersten Auszahlungen bereits eineinhalb Monate nach dem Sturm erfolgen. In das neue Waldgesetz, welches er noch in diesem Frühjahr der Abgeordnetenkammer unterbreiten werde, würden Erfahrungen aus dem Sturm einfliessen.525

Sechs Tage nach der Debatte in der Abgeordnetenkammer wurden die Sturmschäden und deren Bewältigung am 9. Februar im Sénat diskutiert. Die Kritik betraf im wesentlichen die gleichen Punkte wie zuvor in der Abgeordnetenkammer. Die Ausrufung der Naturkatastrophe526 habe nichts gebracht, meinte P. Arnaud (UC, Charente). Ganz im Gegenteil hätte dies zu Erwartungen geführt, die nicht 521 Proposition de loi organique No. 172 du 19 janvier 2000. Die Massnahme sollte bis ins Jahr 2007

gewährt werden. 522 Proposition de loi organique No. 2092 du 19 janvier 2000 523 Compte Rendu de l‘Assemblée Nationale, 1ère séance du 3 février 2000: 15. 524 Compte Rendu de l‘Assemblée Nationale, 1ère séance du 3 février 2000: 7. 525 Compte Rendu de l‘Assemblée Nationale, 1ère séance du 3 février 2000. 526 Schäden, welche durch Stürme verursacht wurden, sind, wie bereits erwähnt, nicht gedeckt.

Diskussion des plan national in der Nationalversammlung

Diskussion des plan national im Sénat

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 155

erfüllt werden könnten. Neben der allgemeinen Forderung nach einer rascheren und intensiveren Unterstützung - vor allem der Privatwaldbesitzer und der Forstgemeinden - wurden die Gründung eines nationalen Solidaritätsfonds der Forstgemeinden, präventive phytosanitäre Massnahmen zur Verhinderung von Borkenkäfern, fiskalische Massnahmen (partieller Erlass der Grundstückssteuer für Forstbetriebe während 30 Jahren) sowie die Schaffung eines Koordinationsausschusses durch den Sénat, welcher zwischen den verschiedenen Ebenen (Departemente, Regionen, verschiedene Ministerien in Paris, Europäische Union) koordiniert, postuliert.527

5.2.6 Kritik und Vorschläge von Verbänden

France Nature Environnement (FNE)528 reagierte bereits einen Tag nach der Bekanntmachung des plan national. Der Naturschutzverband forderte in seinem Presseschreiben, man sollte nicht zu rasch vorgehen, sondern erst einmal eine Schadensbilanz abwarten. Man sollte sich Zeit lassen, die Forstpolitik zu überdenken, welche die grosse Anzahl von nicht standortgerechten Wäldern hervorgebracht habe. Aus diesem Grunde müsse eine finanzielle Unterstützung unbedingt an Bedingungen gebunden seien, die eine naturgerechte Forstwirtschaft beinhalten.529

Die Union de la Coopération Forestière Française (UCFF)530 gab bekannt, dass sie bereit sei, eine Koordinationsrolle bei der Umsetzung der Massnahmen der Regierung zu übernehmen. Die Modalitäten des plan national sollten so rasch als möglich umgesetzt werden, wobei die Transportmassnahme ausgeweitet und vor allem die Exportlieferungen subventioniert werden sollten. Eine weitere Unterstützung von Forstbetrieben sollte durch Darlehen mit einem Vorzugszins gewährt werden. Schliesslich sollten die Reglemente und das Verfahren in Bezug auf die Anstellung von Waldarbeitern vereinfacht und verkürzt werden.531

Am 31. Januar gab die FNSPFS ein Pressecommuniqué heraus, mit welchem sie auf die Transportprobleme bei der Sturmschadenaufarbeitung aufmerksam machte. Darin forderte sie den Staat auf, das Problem rasch zu lösen, wobei neben weiteren Transportmöglichkeiten auch die Preise diskutiert werden sollten.532 Laut J.-M. Barbier, Geschäftsleiter der FNSPFS, hätten einige Berufsorganisationen zusammen Repräsentanten vom Transportministerium eingeladen und sie aufgefordert, die Transportverbesserungen sofort anzugehen.533

527 Sénat. Compte rendu intégral de la séance du 9 février 2000. 528 France Nature Environnement (FNE) ist der französische Verband der Vereinigungen für Natur-

und Umweltschutz. Er wurde 1968 gegründet. FNE schliesst Vereinigungen zusammen, welche auf nationalem, regionalem sowie departementalem Niveau Natur- und Umweltschutz betreiben, vgl. www.fne.asso.fr.

529 France Natur Environnement. Communiqué du presse du 14 janvier 2000. 530 Die Union de la coopération forestière française (UCFF) unterstützt die Genossenschaften in den

Departementen und Regionen, welche auf dem Terrain präsent sind. Diese Gruppierungen und Genossenschaften übernehmen die Waldbewirtschaftung, das Aufrüsten sowie den Verkauf des Holzes. 1988 zählte die UCFF über 60'000 Mitglieder. vgl. www.ucff.asso.fr.

531 UCFF. Communiqué de presse du 25 janvier 2000. 532 FNSPFS, Les transports, un point névralgique du 31 janvier 2000. 533 Laut Interview mit. J.-M. Barbier, Geschäftsleiter der FNSPFS, vom 24. Oktober 2001.

France Nature Environnement: Aufruf zu langsamerem Vorgehen

UCFF: Transportmassnahme sollte ausgeweitet werden

FNSPFS: Forderung nach rascher Umsetzung der Massnahmen sowie nach weiteren fiskalischen Massnahmen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 156

Der Verband der Privatwaldbesitzer kritisierte ausserdem Ende Januar, dass die von der Regierung getroffenen Massnahmen noch nicht umgesetzt wurden.534 In einem weiteren Schreiben wurde die Kritik am Forstwesen Frankreichs angesprochen.535 Die FNSPFS wies diese - nicht haltbaren, weil subjektiven, Kritikpunkte - zurück. Mit der Aufforderung der Regierung, eine Studie in Auftrag zu geben, welche sich mit den Lehren, welche aus den Stürmen zu ziehen sind, befassen sollte, gab sie sich gegenüber neuen Vorschlägen aufgeschlossen.536

Einen Tag später bereits stellte die FNSPFS fiskalische Forderungen auf:

- Die ausserordentliche Steuerermässigung bei der Grundstückssteuer für das Jahr 1999 sollte laut FNSPFS ebenfalls für die Jahre 2000 und 2001 gewährt werden,

- Während den Jahren 2000 und 2001 sollten die mit über 10 % geschädigten Parzellen von der Einkommenssteuer befreit werden,

- Die Wiederaufforstung solle gefördert werden, indem Waldeigentümer von der Bezahlung der Einkommenssteuer befreit werden und zwar während 15 Jahren bei Pappeln, 30 Jahre bei Nadelbäumen sowie 50 Jahren bei Laubbäumen,

- Bei Änderungen von Parzellen sollten keine Mutationskosten erhoben werden,

- Die MwSt für Forstarbeiten, Spanplatten sowie der Holzenergie sollte auf 5,5 % reduziert werden,

- Wie im neuen Waldgesetzentwurf vorgesehen, sollten die Käufer von kleinen benachbarten Parzellen von Schreibgebühren befreit werden,

- Zudem forderten sie die Befreiung des fixen Beitrags von 1500 FF an Forstinteressenverbände für Beiträge die unter 200‘000 FF liegen, schliesslich

- Schliesslich sollten die Zinskosten für Darlehen, welche für die Wiederaufforstung aufgenommen werden, während 15 Jahre von der Einkommenssteuer abzugsfähig sein.537

Zwei Tage nach Bekanntgabe des Massnahmenpakets für den Wald vereinbarten die Interessenvertreter der Holzverkäufer (FNSPFS, ONF, UCFF, FNCOFOR) und diejenigen der Holzverarbeiter (la Compagnie Nationale des Ingénieurs et Experts Forestiers et des Experts en Bois, FNB) Bedingungen und Prioritäten des Holzverkaufs. So sollte das Sturmholz prioritär behandelt werden. Wenn möglich, sollten Lagerplätze geschaffen und das Holz gelagert werden. Die Preise sollten untereinander verhandelt werden, wobei Mindestpreise nicht unterboten werden

534 FNSPFS, La mise en oeuvre du plan Jospin concernant l‘après-tempêtes du 31 janvier 2000. 535 Kritiken solcher Art wurden von mehreren Interviewpartnern angesprochen. 536 FNSPFS, le reboisement des surfaces sinistrées par les tempêtes de décembre 1999 du 31

janvier 2000. 537 FNSPFS: Note rapide présentatn les mesures fiscales attendues par les propriétaires forestiers

sylviculteurs à la suite des tornades des 26, 27 et 28 décembre 1999 du 1 février 2000.

FNSPFS: Fiskalische Forderungen

Verbände einigen sich in Bezug auf den Holzabsatz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 157

sollen. Diese Mindestpreise seien von Repräsentanten der unterschreibenden Organisationen auf regionalem Niveau festzulegen.538

Die FNCOFOR machte zusammen mit dem ONF Ende Januar auf die prekäre Lage von manchen Forstgemeinden aufmerksam. Deshalb forderten sie das Innenministerium auf, die von Premierminister L. Jospin angekündigte Massnahme einer Unterstützung der Forstgemeinden sofort umzusetzen.539 Zudem gelangten sie mit der Forderung an die Regierung, Forstgemeinden, welche ihren Holzeinschlag in den Jahren 2000 und 2001 stoppten, günstige Darlehen anzubieten. An die eigenen Mitglieder gewandt forderte sie diese zu überlegtem Handeln auf: die geschädigten Forstgemeinden sollten ihr Holz möglichst lagern und die nicht betroffenen Forstgemeinden sich beim Holzeinschlag zurückhalten.540

5.2.7 Die Umsetzung der getroffenen Massnahmen

Dem Landwirtschaftsministerium wurde rasch klar, dass für die Umsetzung von praktisch allen Massnahmen eine Zusammenarbeit mit mindestens einem anderen Ministerium nötig war. Diese Zusammenarbeit sei, gemäss Ch. Barthod, auf nationaler Ebene relativ gut verlaufen, auf regionaler und departementaler Ebene hätte es jedoch teilweise Probleme gegeben. Ausserdem wurde vor der Veröffentlichung der Rundschreiben jeweils ein Konstulationsverfahren bei den Verbänden durchgeführt.

Am 21. Januar wurde das erste Rundschreiben an die Präfekte der Regionen und Departemente verfasst, welches Angaben zur Priorität der Umsetzung der Massnahmen enthielt. Die Privatwirtschaft solle bei der Anstellung von Personal unterstützt werden, wobei Arbeitslose aus dem Forstwesen speziell gefördert würden.541 Auf weitere Rundschreiben musste etwas länger gewartet werden, wofür sich Landwirtschaftsminister J. Glavany bei einer Reise in die Regionen Elsass und Lothringen entschuldigte.542 Im Februar wurden je ein Faltblatt für Forstgemeinden und Privatwaldbesitzer herausgegeben, mit denen diese über Unterstützungsmöglichkeiten informiert wurden.543 Bis Mitte März waren alle Rundschreiben - mit Ausnahme desjenigen die Aufforstung betreffend - abgefasst und verschickt.544 Nachdem der Staat ebenfalls einen Teil der Gelder an die

538 FNSPFS, ONF, UCFF, La Compagnie Nationale des Ingénieurs et Experts Forestiers et des

Experts en Bois, FNB, la fédération des communes forestières: COMMERCIALISATION DES CHABLIS DE DECEMBRE 1999 - Concertation et solidarité interprofessionnelles du 14 janvier 2000.

539 P. Lacroix, Geschäftsleiter der FNCOFOR, Interview vom 24.10.2001. Er fügte ausserdem an, dass das Innenministerium etwas erstaunt gewesen war, wie viele der Forstgemeinden vom Einkommen des Holzerlöses abhängig waren. Bis vor den Stürmen sei das Innenministerium in Bezug auf den Wald der Gemeinden kaum betroffen gewesen.

540 Diese zweite Massnahme sei z.T. weniger naheliegend gewesen, v.a. für Forstgemeinden, welche ihr Holz exportieren (z.B. in den Pyrenäen nach Spanien). Trotzdem hätte dieser Aufruf mehr oder weniger Erfolg gehabt.

541 Circulaire DGEFP/DGER/FOP DAC/C2000-2001 du 21 janvier 2000. 542 Le Monde du 2 février 2000: 12. 543 Propriétaires forestiers privés: Aprés les intempéries … Gérer l‘urgence, sauvegarder le patri-

moine, préparer l‘avenir. Communes forestiers: Aprés les intempéries … Gérer l‘urgence, sauve-garder le patrimoine, préparer l‘avenir.

544 Vgl. u.a. Circulaire DERF/SDIB/C2000-3003 du 7 février 2000, Circulaire DERF/SDIB/C2000-3005 du 21 février 2000, etc. Eine Auflistung der Rundschreiben befindet sich im Anhang, Kapitel ...

FNCOFOR: prekäre Lage der Forstgemeinden

Erstes Rundschreiben am 21. Januar 2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 158

entsprechenden Departemente delegiert hatte,545 lag es von da an den Departementen, bzw. den DDAF546, welche mit der Zuteilung der Gelder betraut worden waren. Die Zeit bis zur Auszahlung der Gelder hing schliesslich von den einzelnen Departementen ab.547

Am 16. Januar beauftragte das DERF das INRA und das CEMAGREF, eine unabhängige Expertengruppe zu bilden, welche eine Anleitung zum Wiederaufbau der zerstörten Wälder ausarbeiten sollten.548

5.2.8 Erste Erweiterung des plan national pour la forêt française

Wie L. Jospin bei der Bekanntgabe der Massnahmen des plan national Anfang Januar betont hatte, stellten die getroffenen Massnahmen keine definitive Lösung dar. Bereits am 27. Januar, zwei Wochen nach der Bekanntgabe des plan national pour la forêt, liess die Regierung verlauten, dass nicht nur die geschädigten Forstgemeinden von den Darlehen profitieren könnten, sondern alle Gemeinden, welche zur Stabilisierung der Holzpreise den Holzeinschlag stoppen würden. Diese Massnahme, welche einem Anliegen der FNCOFOR entsprach, sollte die Forstgemeinden ermuntern, in den Jahren 2000 und 2001 kein Holz einzuschlagen, um den Holzmarkt nicht noch zusätzlich zu belasten.549

Massnahmen550 Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. FF]

Vergünstigte Darlehen

Nur für Gemeinden. Darlehen für Forstgemeinden, welche ihre 1999 abgeschlossenen Verträge wegen des Holzeinschlagsstopps nicht einhalten sowie in den Jahren 2000 und 2001 ebenfalls kein Holz aufarbeiten. Zinssatz: 1,5 %

1000

Tabelle 56 Erste Erweiterung der Hilfsmassnahmen zu Gunsten von Forstgemeinden

Am 18. Januar beauftragte die Direction de l‘espace rural et de la forêt (DERF)551 die Ecole Nationale du Génie Rural des Eaux et des Forêts (ENGREF), eine Kurzanalyse der Sturmschadenbewältigung in Deutschland nach den Stürmen

545 In Frankreich hat die Regierung die Möglichkeit, bei unvorhersehbaren Ereignissen (cas de

calamités, dépenses urgentes ou imprévues) laut Art. 11 der Verordnung vom 2. Januar 1959 über ein décret, das vom Premierminister unterzeichnet und vom Finanzminister vorbereitet wird, sofort Gelder bereitzustellen. Diese werden in der darauffolgenden Budgetbereinigung nachträglich vom Parlament verabschiedet.

546 DDAF = Directeurs Départementeaux de l’Agriculture et de la Forêt. 547 Vgl. Gespräch mit G. Blanchard, Conseil général du GREF, Interview vom 23.10.2001 sowie Ch.

Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris. 548 Vgl. Gespräch mit Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris. 549 La lettre du gouvernement du 27 janvier 2000. Diese Massnahme wurde mit einem décret vom

16. März 2000 und einem Rundschreiben des Landwirtschafts- und Innenministeriums vom 4. Mai 2000 umgesetzt.

550 La lettre du gouvernement du 11 mai 2000. 551 Gehört zum Ministerium für Landwirtschaft und das Fischereiwesen. Vgl. auch Organigramm im

Anhang.

Erste Erweiterung: vergünstigte Darlehen für Forstgemeinden

Von den Erfahrungen Deutschlands profitieren

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 159

1972, 1984 und 1990 zu machen, um allenfalls weitere Massnahmen in Betracht zu ziehen.552

Anfang Februar stellte Landwirtschaftsminister J. Glavany eine neu getroffene Massnahme vor, welche Premierminister L. Jospin zuvor in der Nationalversammlung angesprochen hatte und die den plan national ergänzen sollte. Es handelte sich dabei um die Erweiterung der Beihilfe zum Transport. Ebenfalls beinhaltete sie temporäre Ausnahmen für den Transport auf Nationalstrassen (Höchstgewicht von 40 auf neu 44 bzw. 48 t553, Länge neu 20 m). Der ursprüngliche Betrag von 200 Mio. FF wurde auf 700 Mio. FF angehoben.554 Diese Massnahme sei zur Zeit unbefristet. Der Landwirtschaftsminister werde das Ende der Zuwendungen zwei Monate im voraus bekanntgeben werde.555

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Transporthilfe (Strasse, Schiene sowie Wasser)

Strasse: 20-50 FF/t, abhängig vom Weg Schiene: 50 FF/t zusätzlich zu den verbilligten Tarifen der SNCF Wasser: 50 FF/t Alle, welche die Transportkosten tragen. Man kann nur eine Art subventionieren lassen. Max. Subvention mit öff. Geldern: 80 %

500 Mio. FF (Total Transporthilfe: 700 Mio. FF)

Ausnahmebewilligungen auf Nationalstrassen556 Höchstgewicht von 40 auf 44 bzw. 48 t Länge neu 20 m

o.A.

Tabelle 57 Übersicht der Erweiterung des plan national pour la forêt française

552 Solen GUEGAN (ENGREF): Expertise collective sur les tempêtes, la sensibilité des forêts et sur

leur reconstitution. Les enseignements allemands après les tempêtes de 1972, 1984 et 1990: synthèse bibliographique.

553 Abhängig von den Achsen : 44 t für 5-Achser, 48 t für 6-Achser. 554 Landwirtschaftsministerium und Transportministerium: Un dispositif complémentaire en faveur du

transport des bois sinistrés du 4 février 2000. 555 In einem Pressecommuniqué vom 11. Oktober 2001 gab er bekannt, dass die Transporthilfe bis

zum 31.12.2001 laufen werde. Insgesamt seien 1,2 Mia. FF vergeben worden. Ministère de l’agriculture et de la pêche. L’actualité du 11 octobre 2001. Vgl. auch Circulaire DERF/SDIB/N2000-3012 du 27 mars 2000.

556 Diese Ausnahmebestimmungen wurden zunächst auf eine Dauer von drei Monaten beschränkt.

Erweiterung des nationalen Plans

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 160

5.3 Phase 3: Weiterer Ausbau der Massnahmen sowie separate Unterstützung der Gemeinden (Anfang Februar bis Juni 2000)

5.3.1 Akteure und Inhalte Phase 3: Übersicht

Datum Akteur/e Inhalt 7.2.00 Landwirtschaftsministeriu

m, Sous-Direction de la forêt

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3002 "Ausserordentliche Hilfe für die Schaffung Maschinenwegen, Strassen und Depotplätzen für den Transport des Holzes".

7.2.00 Landwirtschaftsministerium, Sous-Direction de la forêt

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3001 "Ausserordentliche Hilfe bei den Aufräumungsarbeiten der Waldstrassen und -pisten". 7.2.00 Landwirtschaftsministeriu

m, Sous-Direction des l'industries du bois

Rundschreiben DERF/SDIB/C2000-3003 "Ausserordentliche Hilfe für die Schaffung von Holzlagern".

9.2.00 Sénat Debatte zu den Regierungsmassnahmen zur Sturmschadenbewältigung.

10.2.00 Sénat P. Nachbar, Sénateur (RI, Meurthe-et-Moselle), u.a.

Gesetzesvorschlag Nr. 225 , mit welchem den Gemeinden kurzfristig erlaubt werden soll, den Verkaufserlös des Sturmholzes frei anzulegen und vom Kompensationsfonds der MWSt zu profitieren.

11.2.00 Forstangestellte (Staatsangestellte)

Demonstration in Nancy.

16.2.00 Landwirtschaftsministe-rium, Direction des exploi-tations, de la politique sociale et de l‘emploi

Dienstanweisung DEPSE/SDTE/C2000-7007 bzg. die Modalitäten der Anstellungsreglemente.

17.2.00 Premierminister L. Jospin Sitzung betreffend die Umsetzung des plan national. Besprechung der 2. Etappe, in welcher Nachträge zu den CPER mit den Regionen vorgesehen sind.

18.2.00 Landwirtschaftsministe-rium, Direction des exploi-tations, de la politique sociale et de l‘emploi

Rundschreiben DEPSE/SDTE-DPM/DM2-3/2000-90 betreffend Ausstellung von provisorischen Bewilligungen für Holzhauereiarbeiten.

19.2.00 Le Syndicat des Sylvi-culteurs du Sud-Ouest

Aufruf zu einer Demonstration am 19. Februar in Bordeaux. Damit demonstrieren sie gegen die Langsamkeit der Regierung und stellen neue Forderungen für die Privatwaldeigentümer auf.

21.2.00 Landwirtschaftsministerium, Sous-Direction des industries du bois

Rundschreiben DERF/SDIB/C2000-3005 "Zahlungsbedingungen der Hilfeleistungen (Investitionen) an die Forstbetriebe".

21.2.00 Transportministerium, Innenministerium, Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie

Rundschreiben 2000-12 bzg. die temporären Ausnahmen für den Transport des Sturmholzes.

21.2.00 Forstangestellte (Staatsangestellte)

Demonstration in Versailles.

22.2.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Bekanntgabe der Details des Nationalen Plans.

23.2.00 Landwirtschaftsministe-rium. Direction Générale de l‘enseignement et de la recherche

Note de service DGER/FOPDAC/N2000-2012 "Ausbildungs- / Weiterbildungsmöglichkeiten von Förstern und Waldarbeitern".

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 161

Datum Akteur/e Inhalt 24.2.00 EU-Kommissar R. Prodi Frankreich werde Ende 2000 von den Krediten

für die ländliche Entwicklung, welche von anderen Ländern nicht gebraucht würden, profitieren können.

25.2.00 Landwirtschaftsministe-rium, Finanzdirektion, Direction de l'espace rural et de la forêt.

Rundschreiben DAF/SDFA/C2000-1504 DERF/SDF/C2000-3006 "Darlehen für die Finanzierung des Abtransportes und Lagerung des Holzes".

25.2.00 Landwirtschaftsministerium, Transportministerium

Übereinkommen zwischen dem Staat und der SNCF bzg. die Unterstützung des Holztransports auf der Schiene.

27.2.00 Landwirtschaftsministerium

Veröffentlichung eines Zwischenberichtes 60 jours après la tempête.

28.2.00 Premierminister L. Jospin

Das interministeriale Komitee für Raumplanung und Landentwicklung (CIADT) beschliesst, 3,7 Mia. FF für die geschädigten Regionen bereitzustellen.

29.2.00 Landwirtschaftsministerium

Kolloquium über die Zukunft des französischen Waldes.

29.2.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Rede an der Internationalen Landwirtschaftsausstellung, Porte de Versailles. 29.2.00 Fédération Nationale du

Bois (FNB) Stellungnahme zum plan national. Kritik an der zu langsamen Umsetzung.

29.2.00 Fédération Nationale des Propriétaries Forestiers Sylviculteurs (FNSPFS)

Stellungnahme zum plan national. Massnahmen in Bezug auf den Transport und den Verkauf des Holzes seien ungenügend.

29.2.00 L’Union de la Coopération Française (UCFF)

Stellungnahme zum plan national.

29.2.00 Agence de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Energie (ADEME)

Stellungnahme zum plan national. Macht darauf aufmerksam, dass es v.a. für die kleinen Privatwaldbesitzer schwierig ist, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.

1.3.00 Sénat Finanzkommission

Beratung der zwei Gesetzesvorschläge Nr. 172 von C. Huriet (UC, Meurthe-et-Moselle) u.a. und Nr. 225 von P. Nachbar (RI Meurthe-et-Moselle) u.a.; M. Mercier (UC Rhône) bereitet einen Bericht zu diesen Vorschlägen vor. Die Finanzkommission befasst sich ebenfalls mit den Vorschlägen. Gibt bekannt, dass die Kommission einen eigenen Vorschlag vorbereitet.

2.3.00 Forstangestellte (Staatsangestellte) und Waldeigentümer

Demonstration in Paris.

6.3.00 Landwirtschaftsministerium – Sous-Direction de la forêt

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3007 bezüglich Verstärkung des Sektors Wald-Holz.

6.3.00 AN J. Charroppin, Député (RPR Jura)

Frage an die Regierung. Bittet den Landwirtschaftsminister, wirksamere Massnahmen zu treffen.

6.3.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von J. Charropin. Erläutert nochmals den plan national.

9.3.00 Sénat Beratung des Berichts von M. Mercier über die beiden Gesetzesvorschläge Nr. 172 und Nr. 225. Zustimmung zum Bericht Mercier; geht an die Nationalversammlung.

9.3.00 Premierminister L. Jospin Information über das Dossier Régions sinis-trées, des aides nouvelles et inscrites dans la durée.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 162

Datum Akteur/e Inhalt 9.3.00 Nationalversammlung Empfangsbestätigung des Gesetzesvorschlags

des Sénat. 15.3.00 J. Lebeschu, Leiter der

Arbeitsgruppe conect Treffen J. Lebeschu mit dem Präfekten der Region Dordogne, Abgeordnete, Forstbetriebsleitern und Landwirte.

14.3.00 Landwirtschaftsministerium, Sous-Direction de la forêt

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3009 "ausserordentliche Hilfe für die Aufräumarbeiten".

14.3.00 Landwirtschaftsministerium, Sous-Direction de la forêt

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3008 "ausserordentliche Hilfe an die Wiederaufrichtung von Bäumen".

15.3.00 Premierminister L. Jospin Verordnung Nr. 2000-245, welche die Verordnung vom 1.2.00 ändert: neu kann auch das ONF von den verbilligten Krediten für die Finanzierung des Aufarbeitens und der Holzlagerung profitieren.

16.3.00 Premierminister L. Jospin Verordnung Nr. 2000-251, in welcher die vergünstigten Darlehen an die Forstgemeinden geregelt werden.

20.3.00 Forstangestellte (Staatsangestellte)

Demonstration in Strassburg.

20.3.00 Innen-, Wirtschafts-, und Landwirtschaftsministerium

Rundschreiben INT/B/00/00053/C an die Präfekte der Departemente btr. Hilfsmassnahmen (Subventionen) für Forstgemeinden. 20.3.00 Landwirtschaftsministeriu

m - Département de la santé des forêts

Rundschreiben DERF/DSF/C2000-3011 an die Präfekte der Regionen und Departemente "Hilfe für die phytosanitäre Prävention und Bekämpfung".

21.3.00 Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie

Richtlinie NOR/ECO/F0030011J TVA-BOI Nr. 64. Anwendung des reduzierten MwSt-Satzes auf Forstarbeiten.

22.3.00 AN J. Pontier, Député (RCV Ardèche)

Mündliche Frage. Forderung nach einer Festlegung der Holzpreise.

22.3.00 Landwirtschaftsminister Glavany

Antwort auf die Frage von J. Pontier. Preisregulierung mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar.

27.3.00 Landwirtschaftsministerium, Sous-Direction des industries du bois

Rundschreiben DERF/SDIB/C2000-3012 "Ausserordentliche und befristete Hilfe beim Transport des Sturmholzes (Strasse, Wasserwege, Eisenbahnstrecken)".

28.3.00 AN P. Cardo, Député (DL Yvelines)

Gesetzesvorschlag Nr. 2293: Steuererleichterungen für Arbeiten, die im Zusammenhang mit den Stürmen stehen und die weder von Versicherungen noch von den Massnahmen des Staates gedeckt sind.

29.3.00 UCFF Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten. 30.3.00 Sénat

G. César, Sénateur (RPR Gironde)

Schriftliche Frage an den Wirtschafts-, Finanz- und Industrieminister. Die geschädigten Waldeigentümer sollten von ihrem Berufseinkommen ausserordentliche Belastungen durch die Stürme länger als nur für ein Jahr abziehen können.

30.3.00 Premierminister L. Jospin Verordnung Nr. 2000-283 bzg. die Einteilung der klassifizierten Installationen (Holzlagerung) für den Schutz der Umwelt.

3.4.00 Umweltministerium Erlass Nr. ATEP0090149A bzg. die Neueinrichtung von Nasslagern.

4.4.00 Landwirtschaftsministe- Rundschreiben DERF/SDEF-SDIB/C2000-

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 163

Datum Akteur/e Inhalt rium, Direction de l'espace rural et de la forêt.

3014 bzg. einer Arbeitsablaufübersicht (tableau de bord).

6.4.00 Landwirtschaftsministe-rium, Direction des exploi-tations, de la politique sociale et de l‘emploi

Rundschreiben DEPSE/SDTE/C2000-7017 betreffend ein Aktionsprogramm für die Arbeit im Wald (programme d’action pour l’emploi en forêt en conséquence des tempêtes).

6.4.00 Forstangestellte (Staatsangestellte)

Demonstration in Besançon: über 1000 Forstangestellte nehmen auf Aufruf der intersyndicale des personnels techniques et administratifs teil. Forderung nach einer besseren nationalen Forstpolitik sowie einer besseren Stellung des Personals.

7.4.00 Office National des Forêts (ONF)

Verhandlung in Paris mit den Delegierten der Gewerkschaften CFDT, CFE-CGC, CGT, FO, SNAF, SNTF und UNSA.

12.4.00 Ministerrat Information über die Gesetzesvorlage loi d‘orientation sur la forêt.

17.4.00 Regierung Überweisung des Gesetzesvorschlages loi d‘orientation sur la forêt an die Kommission der Nationalversammlung.

20.4.00 Sénat C. Descours, Sénateur (RPR Isère)

Frage an die Regierung Möchte wissen, welche Massnahmen zu Gunsten der öffentlichen und privaten Forstwirte getroffen wurden.

26.4.00 AN Y. Nicolin, Député (DL Loire)

Gesetzesvorschlag Nr. 2347: Standortgerechte Pflanzungen.

26.4.00 AN M.-T. Boisseau, Députée (UDF Ile-et-Vilaine), u.a.

Gesetzesvorschlag Nr. 2344: Reduktion der MwSt für alle Arbeiten, welche im Zusammenhang mit den Stürmen stehen.

28.4.00 Landwirtschaftsministerium

Bekanntgabe des Betrags, welcher in der ersten Budgetberichtigung dem Landwirtschaftsministerium zugeschrieben wird (zu den bereits 475 Mio. FF kommen neu 1327 Mio. FF sowie 100 Mio. FF für das ONF dazu). 30.4.00 SNCF Bekanntgabe, dass sie im Jahr 2000 4000 Wagen für den Transport von Holz zur Verfügung stellen. (normalerweise 1700).

1.5.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von A. Warhouver (vom 31.1.) Die Privatwaldbesitzer kommen gemäss Nationalem Plan in den Genuss von Subventionen. 4.5.00 Sénat

B. Fournier, Sénateur (RPR Loire)

Mündliche Frage an die Regierung. Die Darlehen vom Staat (8 Mia. FF) betrachtet er als ungenügend. Eine Prämie pro ha, eine Direkthilfe zur Aufforstung dränge sich auf.

4.5.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von B. Fournier Geht auf den Nationalen Plan ein.

4.5.00 Innenministerium Landwirtschaftsministerium

Rundschreiben DAF/SDFA/C2000-1511 "günstige Darlehen für nicht-geschädigte Kommunen und die Zusammenarbeit von öffentlichen Waldeigentümern, welche ihren Holzeinschlag in den Jahren 2000 und 2001 stoppen. 8.5.00 AN

F. Cornut-Gentille, Député (RPR Haute-Marne)

Mündliche Frage an die Regierung. Möchte wissen, welche Massnahmen die Gemeinden betreffen und wann die Massnahmen endlich umgesetzt werden.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 164

Datum Akteur/e Inhalt 9.5.00 AN

J.-P. Baeumler, Député (SOC Haut-Rhin)

Mündliche Frage an die Regierung. Es geht um eine neue, regional angewandte, Methode des Aufrüstens.

9.5.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von J.-P. Baeumler. Diese Methode wird für diese Region vom ONF weiterhin unterstützt werden.

9.5.00 AN D. Quentin, Député (RPR Charente-Maritime)

Mündliche Frage an die Regierung. Überweisung der finanziellen Mittel des Zentralstaates seien noch immer ausstehend.

9.5.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von D. Quentin. Die Auszahlung kann in den verschiedenen Departementen unterschiedlich lang dauern.

9.5.00 AN B. Bourg-Broc, Député (RPR Marne)

Mündliche Frage an die Regierung. Anfrage, ob die Überweisungsverfahren nicht vereinfacht werden könnten.

9.5.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von B. Bourg-Broc. Empfiehlt den kleinen Waldbesitzern, sich zusammenzuschliessen, weil solche Zusammenschlüsse bevorzugt behandelt würden. 11.5.00 Sénat

J. Baudot, Sénateur (UC Meurthe-et-Moselle)

Mündliche Frage an die Regierung. Will wissen, wer sich um den Wald kümmert, deren Besitzer man nicht (mehr) kennt.

11.5.00 Premierminister L. Jospin Bekanntgabe von zwei zusätzlichen Massnahmen für den Wald: 1. Befreiung von den Schreibgebühren beim Kauf von Waldparzellen oder unerschlossenen Grundstücken, 2. Reduktion der MWSt auf 5,5 % auf allen Forstarbeiten.

16.5.00 Innenministerium Rundschreiben NOR/INT/B/00/00113C an die Departementspräfekte btr. die Subventionierung der Forstgemeinden (es werden 200 Mio. FF zur Verfügung gestellt).

16.5.00 Minister der Wirtschaft, Finanzen und der Industrie, Ch. Sautter

Antwort auf die Frage von G. César vom 30.3.2000. Der angesprochene Abzug kann während zehn Jahren gemacht werden.

17.-18.5.00

Nationalversammlung Beratung der ersten Budgetbereinigung (inkl. Finanzierung des plan national) für das Jahr 2000. Annahme und Überweisung an den Sénat.

17.5.00 AN M.-T. Boisseau (UDF Ille-et-Vilaine)

Abänderungsantrag Nr. 130 Alle Wiederinstandstellungsarbeiten, welche durch Sturmschäden verursacht wurden, sollten von der MwSt-Reduktion profitieren können.

17.5.00 AN G. Gantier (DL Paris)

Abänderungsantrag Nr. 113 Alle Privateigentümer sollten von der MwSt-Reduktion profitieren können.

18.5.00 Premierminister L. Jospin Das interministeriale Komitee für Raumplanung und Landentwicklung (CIADT) beschliesst, 3,7 Mia. FF den geschädigten Regionen zu überwiesen.

29.5.00 Premierminister L. Jospin Rede anlässlich der Eröffnung des zweiten Symposiums der Vereinigung der erneuerbaren Energien (Syndicat des énergies renouvelables).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 165

Datum Akteur/e Inhalt 30.5.00 AN

D. Quentin, Député (RPR Charente-Maritime)

Mündliche Frage an die Regierung. Erste Kritik am Projekt des neuen Waldgesetzes. Anfrage, was die Regierung tut, um die Umsetzung der Massnahmen zu beschleunigen.

30.5.00 G. Hascoët, Staatssekretär

Antwort auf die Frage von D. Quentin. Die Regierung werde alles tun, um das wirtschaftliche Potential des Waldes zu fördern. 31.5.00 EU-Kommission Zustimmung zur staatlichen Beihilfe Frankreichs zur Bewältigung forstwirtschaftlicher Orkanschäden (plan national pour la forêt française).

31.5.00 Sénat Finanzkommission

Beratung der Vorlage des revidierten Budgets für das Jahr 2000.

31.5.00 Privatversicherungen D. Kessler, Präsident der französischen Vereinigung der Versicherungsgesellschaften, informiert über die Kosten der Stürme (42 Mia. FF), welche von Versicherungen getragen wurden.

6.-8.6.00 Nationalversammlung Beginn der Beratungen des neuen Waldgesetzes (projet de loi d‘orientation sur la forêt). 7.-8.6.00 Sénat Behandlung der ersten Budgetbereinigung für das Jahr 2000. Annahme; geht modifiziert an die Nationalversammlung.

7.6.00 Sénat C. Huriet Sénateur (UC Meurthe-et-Moselle), u.a.

Änderungsvorschlag Nr. 32 für den bereinigten Budgetvorschlag 2000. Pauschalabzug von der Einkommenssteuer für Waldbesitzer, deren Holzbestand durch die Stürme über 70 % reduziert wurde.

7.6.00 Sénat P. François Sénateur (RPR Seine-et-Marne), u.a.

Änderungsvorschlag Nr. 76 für den bereinigten Budgetvorschlag 2000 Dieselbe Forderung wie Nr. 32, jedoch sollten die Geschädigten der Überschwemmung von Anfang Dezember 1999 ebenfalls profitieren können.

7.6.00 Sénat C. Huriet Sénateur (UC Meurthe-et-Moselle), u.a.

Änderungsvorschlag Nr. 33 für den bereinigten Budgetvorschlag 2000 Pauschalabzug von der Einkommenssteuer pro ha pro Region, wenn das Sturmholzvolumen über 30 % des gesamten Holzvolumens beträgt.

8.6.00 Sénat L. Souvet, Sénateur (RPR Doubs)

Mündliche Frage an die Regierung. Frage, ob es für gewisse ländliche Gemeinden nicht möglich wäre, ein zinsloses Darlehen für das entgangene Einkommen (durch Einschlagsstopp) zu erhalten.

8.6.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von L. Souvet. Im plan national ist vorgesehen, dass Darlehen mit einem Zins von 1,5 % beantragt werden können.

13.6.00 AN F. Dose, Député (SOC Meuse)

Mündliche Frage an die Regierung. Aus Mangel an Transportkapazitäten werden gewisse Holzarten entwertet, weshalb mehr Waggons und Lastwagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

13.6.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von F. Dosé. Die Regierung werde alles tun, um die Transportengpässe zu beseitigen.

13.6.00 Landwirtschaftsministeriu Aufruf an die Präfekten, sofort Pläne für die

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 166

Datum Akteur/e Inhalt m Waldbrandprävention auszuarbeiten.

14.6.00 Innenminister J.-P. Chevènement

Der Innenminister gibt seine Absicht bekannt, in diesem Jahr die Waldbrandgefahr, welche wegen den Stürmen stark erhöht ist, mit diversen Massnahmen zu bekämpfen.

20.6.00 Nationalversammlung Zweite Behandlung der ersten Budgetbereinigung für das Jahr 2000. Annahme; geht modifiziert an den Sénat.

26.6.00 Sénat Zweite Behandlung der ersten Budgetbereinigung für das Jahr 2000. Ablehnung, geht an die Nationalversammlung.

28.6.00 UCFF Zwischenbericht an der Jahresversammlung. 28.6.00 Nationalversammlung Dritte Behandlung der ersten

Budgetbereinigung für das Jahr 2000. Annahme in der definitiven Lesung; geht auf Antrag von 60 Senatoren an den Verfassungsrat. 30.6.00 Office National des Forêts

(ONF) Information über den Stand der Aufräumungsarbeiten durch J.-H. Bartet, Regionaldirektor in Lothringen.

Ende Juni 00

IDF Revision ihres Forschungsprogrammes. Neue Themen: 1. Lehren, die aus den Stürmen gezogen werden können; 2. Beratung der Räumung der Parzellen und der Wiederinstandstellung sowie 3. Aufforstungsmethoden. Ende Juni

00 AN Groupe UDF

Vorschlag eines "Sparplans Wald", der die Investitionen fördern soll.

Ende Juni 00

FNSFPS Stellungnahme zum neuen Waldgesetzentwurf.

Ende Juni 00

Syndicat des Sylvi-culteurs du Sud-Ouest

Stellungnahme zum neuen Waldgesetzentwurf.

3.7.00 AN J.-M. Chavanne, Député (RPR Haute-Savoie)

Mündliche Frage an die Regierung. Weshalb profitieren nur Landwirtschaftsbetriebe von der MwSt-Reduktion und nicht alle Forsteigentümer.

3.7.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von J.-M. Chavanne. MwSt-Reduktion wird auf alle Forstarbeiten gewährt, welche im plan national aufgeführt sind, unbeachtet des Status des Waldbesitzers.

5./6.7.00 Office national des forêts (ONF)

Das ONF hat auf Initiative seines technischen Direktors, B. Rey, ein Forum in Nancy-Velaine zum Thema Après les tempêtes .... quelles forêts pour demain? organisiert.

6.7.00 Sénat L. Souvet, Sénateur (RPR Doubs)

Mündliche Frage an die Regierung. Interessiert sich für die Umsetzung der Holztransporte.

6.7.00 Transportminister J.-C. Gayssot

Antwort auf die Frage von L. Souvet. Verweis auf den Nationalen Plan.

7.7.00 Landwirtschaftsministerium. DERF

Rundschreiben DERF/SDAGER/C2000-3018 bzg. des Verfahrens der Übertragung von kleinen Parzellen und der durch Ersitzung erworbenen Parzellen.

10.7.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von J. Baudot vom 11.5. Bestimmung des Abtransportes des Holzes durch den Eigentümer. Der Zugang zum Wald wird vom Präfekten (auf lokaler Ebene) bestimmt.

11.7.00 WWF Informiert über eine von ihr veröffentlichte

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 167

Datum Akteur/e Inhalt Anleitung zum Wiederaufbau der Wälder, welche an die Privatwaldbesitzer als auch an die Regierung geschickt wurde.

12.7.00 Verfassungsrat Behandlung der ersten Budgetbereinigung für das Jahr 2000. Annahme. Darin beinhaltet ist die Verabschiedung von drei die Sturmschadenbewältigung betreffende Massnahmen.

Tabelle 58 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 3

5.3.2 Das Vorgehen in der Regierung

Das Landwirtschaftsministerium überarbeitete seine Programme, mit welchen die Bestimmungen des EU-Fonds EAGFL-G (Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie) umgesetzt wurden. Der plan de développe-ment rural national français (PDRN) wurde mit der Massnahme i6 ergänzt: Aide à la reconstitution du potentiel de production sylvicole endommagé par des catastro-phes naturelles et par le feu, ainsi que la mise en place d‘instruments de préven-tion appropriés. 557

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

I 6.1: Schadensinventaraufnahme hauptsächlich durch das inventaire forestier national durchgeführt

I 6.2: Dringende Aufräumarbeiten Begünstigte: Privatwaldeigentümer, Forstgemeinden, Betriebsgemeinschaften, Forstbetriebe, welche Holz kaufen

Darlehen mit Zins von 1,5 %

I 6.3: Holzlagerung Begünstigte: Subventionen: alle ausser ONF Darlehen: Privatwaldbesitzer, deren Interessenvertreter, die öffentlichen Waldbesitzer, organismes de gestion en commun, exploitants forestiers sowie Industrielle, welche Holz lagern.

Einrichtung Holzlager: Subventionierung bis zu 80 % der Lagerunterhalt: Darlehen, Zins von 1,5 %

I 6.4: Unterstützung von Betreuung, Weiterbildung und Information

Unterstützung der Privatwaldeigentümer. Begünstigte sind primär diejenigen, welche Kurse, Unterstützung etc. anbieten.

Übernahme von 80 -100 % der Kosten.

I 6.5: Präventive und kurative phytosanitäre Massnahmen

Begünstigte: Waldeigentümer sowie regionale Organisationen, welche sich der Bekämpfung von Borkenkäfern etc. widmen.

Subventionierung zwischen 40 und 60 % (je nach Region)

I 6.6: Wiederaufforstungsarbeiten. (inkl. nötige Aufräumarbeiten, Wiederinstandsetzung von Erschliessungsstrassen, die

Die Beihilfe wird durch einen Regierungsbeschluss geregelt. Begünstigte: alle Waldbesitzarten Ausnahmeregelungen für die

Subventionierung bis zu 80 % (je nach

557 Plan de développement rural national français: 236-238. Stand: Juni 2001 (wird laufend

aktualisiert).

PDRN wird ergänzt

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 168

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Umfang und Höhe der Zuwendung

Prävention von Bodenerosion sowie Arbeiten, welche während der Aufforstung anfallen)

Anlage der Holzerlöse möglich. Region).

Tabelle 59 Massnahmen, welche neu in den PDRN aufgenommen wurden

Diese Massnahmen, welche von der EU auf Kosten anderer Projekte der Förderung der ländlichen Entwicklung in Frankreich, aufgenommen wurden, basierten auf dem plan national pour la forêt française. Die Kostenbeteiligung der EU wurde auf 40 % festgelegt.

Ausgenommen waren die folgenden Massnahmen des plan national:

- Transportunterstützung,

- alle fiskalischen Massnahmen.558

EU-Kommissionspräsident R. Prodi bekräftigte ausserdem, dass die EU die Herabsetzung der Mehrwertsteuer von 20.6 % auf 5,5 % für gewisse Tätigkeiten im Forstwesen bewilligt hätte. Die Pflanzung, das Sägen und der Abtransport von Holz, die Erschliessung von Gebieten sowie der Unterhalt von Waldstrassen könnten ab sofort von diesem reduzierten Steuersatz profitieren.559

Am 17. Februar fand im Amtssitz des Premierministers (Hôtel Matignon) in Paris eine Sitzung mit 14 Vertretern der am stärksten betroffenen Regionen, dem Präsidenten der Vereinigung der Regionen (J.-P. Raffarin, DL), dem Präsidenten der Vereinigung der Bürgermeister (J.P. Delevoye, RPR) sowie mit dem Präsidenten der Vereinigung der Departemente (J. Puech, DL), statt.560 Traktandiert waren der plan national und dessen allfällige Erweiterung. Umweltministerin D. Voynet informierte über das Vorhaben der Regierung, die Finanzierung der Wiederaufforstung sowie von allgemeinen Wiederinstandstellungsarbeiten mit den Regionen. Diese könnten, wie L. Jospin Anfang Januar bereits erwähnt hatte, in Form von Zusätzen zu den CPER überwiesen werden.561

Fünf Tage später gab das Landwirtschaftsministerium bekannt, dass die Verordnung zum plan national bereit sei.562 Ab dem 1. März konnten Darlehen bei den Banken beantragt werden. Forstgemeinden und Privatwaldbesitzer erhielten ein Darlehen mit 1,5 % Zins unter der Bedingung, dass sie ihren Holzeinschlag einstellten. Die Dauer der vergünstigten Darlehen werde von der Mittelverwendung abhängig sein. So würden Darlehen für die Finanzierung des Aufrüstens für drei

558 Laut EU-Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vom 17. Mai 1999, Art. 30, sechster Gedankenstrich

können bei Naturkatastrophen sowie Bränden alle Waldbesitzer von den Massnahmen für den Wiederaufbau des geschädigten, forstwirtschaftlichen Produktionspotentials sowie für die Einführung von geeigneten vorbeugenden Instrumenten profitieren. Die Investitionsbeihilfen waren bereits im PDRN enthalten und mussten deshalb nicht neu hineingenommen werden.

559 Le Monde du 24 février 2000: 13. 560 Premier ministre. Communiqué du presse du 17 février 2000. 561 Le Monde du 19 février 2000: 9. 562 Die Totalkosten würden im Jahr 2000 2,5 Mia. FF betragen.

Europäische Kommission lässt grosszügige Auslegung der Verordnungen zu

Verordnung zum plan national einsatzfähig

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 169

Jahre vergeben, während diejenigen für die Lagerung bis zu sechs Jahre laufen würden.563 Die Gemeinden hätten die Möglichkeit, über die Präfekte und den Innenminister weitere Subventionen zu beantragen. Die Privatwaldbesitzer hätten Anspruch auf Darlehen für die Wiederinstandsetzung der Waldwege sowie eventuell auch für die Lagerung und den Transport des Holzes.564 Zu einem späteren Zeitpunkt bestätigte der Landwirtschaftsminister, dass die Privatwaldbesitzer den Gemeinden gleichgestellt seien.565

Die FNPFS, die FNCOFOR sowie das ONF gründeten zusammen mit der Fondation de France566 einen Fonds für den Wiederaufbau des Privat- und Kommunalwaldes eingerichtet.567 Mit diesem würde man neben der Wiederaufforstung auch die Kommunikation sowie die Wissenschaft unterstützen.568 J. Lebeschu, Präsident der nationalen Kommission,569 die für die Koordination der Umsetzung der Massnahmen zuständig war, besuchte die betroffenen Regionen, um die aufgetretenen Probleme zu besprechen. In der Region Dordogne beispielsweise trafen der Präfekt, Abgeordnete, Forstwirtschaftsbetriebsleiter sowie Landwirte mit J. Lebeschu zusammen. Die Massnahmen wurden dort grundsätzlich positiv aufgenommen, bei der Umsetzung seien jedoch einige Lücken bzw. Probleme aufgetaucht. So hätten gerade PME's570 Probleme, Entschädigungen für die Holzlager zu erhalten.571 Die Probleme variierten je nach Departement. In der Dordogne beispielsweise, wo die Stürme die vierfache Menge des jährlichen Holzeinschlags gefällt hatten, ist der Wald zum grössten Teil in den Händen von Privaten. 80 % des Waldes sind kleiner als vier Hektaren. Weil sie sich nicht verschulden wollten, würden sie keine Darlehen aufnehmen und liessen somit das Holz liegen. Um für das Aufräumen der Wälder einen Anreiz zu geben, schlug der sozialistische Vizepräsident des Generalrats, M. Debet, einen Pauschalbeitrag von 5‘000 FF/ha für das Holzaufrüsten vor.572

5.3.3 Das Treffen des interministerialen Komitees für Raumplanung und -entwicklung (CIADT)

Am 28. Februar traf Premierminister L. Jospin mit Vertretern des comité interministériel de l'aménagement et du développement du territoire (CIADT)

563 Circulaire DERF/SDF/C2000-3006 du 25 février 2000. 564 Détail du plan national pour la forêt française du 22 février 2000. 565 Dies ist aus den Rundschreiben ersichtlich, vgl. auch La forêt 1 an après les tempêtes,

herausgegeben vom Landwirtschaftsministerium, Mitte Dezember 2000. 566 Die Fondation de France wurde 1969 gegründet, um die Entwicklung des privaten Mäzenatentum

zu fördern. Diese Stiftung engagiert sich in vielen Bereichen: internationale und nationale Solidarität, Gesundheit und medizinische Forschung, Kultur und Umwelt. Die Programme werden laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst, vgl. www.fdf.org.

567 Fonds pour la Forêt. Unterstützung der Wiederinstandstellung sowie der nachhaltigen Entwick-lung der Wälder, vgl. www.fdf.org.

568 Landwirtschaftsministerium. L’actualité. Colloque du 29 février 2000. 569 Commission nationale d‘évaluation des conséquences de la tempête (Conect). 570 PME’s (CH: KMU's) sind auf europäischer Ebene geregelt (Reglement 70/2001 der Europäischen

Kommission). Es handelt sich um Unternehmen mit folgenden Bedingungen: 1. Weniger als 250 Arbeitnehmer, 2. Jährlicher Umsatz ist kleiner als 40 Mio. € oder der Bilanzwert liegt unter 27 Mio. €, 3. Der Anteil der Teilhaber, welche nicht dem KMU-Kriterium entsprechen, muss kleiner als 25 % sein.

571 Le Monde du 21 mars 2000: 13. 572 Le Monde du 21 mars 2000: 13.

Gründung eines Fonds für den Wiederaufbau des Privat- und Kommunalwaldes

Nachträge zu den CPER mit Vertretern des CIADT beschlossen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 170

zusammen, um unter anderem die von ihm vorgeschlagenen Nachträge zu den contrats de plan Etat-régions (CPER) für die von den Stürmen und der Ölpest geschädigten Regionen zu besprechen. Da die neuen CPER für die Jahre 2000 - 2006 gerade abgeschlossen wurden, erwies es sich als relativ einfach, noch Nachträge für die Sturmschadenbewältigung und die Minderung der Folgen des Tankerunglücks einzubringen. Der Staat war bereit, die finanziellen Mittel aufzustocken und forderte die Regionen und Departemente auf, sich ebenfalls zu beteiligen.573 Es wurde beschlossen, diese Zusätze für die einzelnen Regionen ausarbeiten zu lassen, um sie an der nächsten Sitzung im Mai verabschieden zu können.574

Die Nachträge zu den CPER, welche am 18. Mai anlässlich des Treffens des interministerialen Komitees für die Raumplanung und -entwicklung von der Regierung definitiv beschlossen wurden, betrugen 4 Mia. FF (wovon 300 Mio. FF als Reserve vorgesehen waren).575 Die Regierung forderte die Präfekte der 20 von den Stürmen und der Ölpest betroffenen Regionen auf, zusammen mit den Regionalräten Zusätze für die CPER auszuarbeiten. Dieser Zuschuss des Staates war für eine Zeitspanne für vier Jahre vorgesehen. Mit diesen Geldern sollte unter anderem die Wiederaufforstung, die Reparaturen allgemeiner Schäden, die Stärkung betroffener Wirtschaftszweige sowie die Prävention von Kalamitäten unterstützt werden.576

Von den gesamthaft eingesetzten Mitteln in der Höhe von 3,7 Mia. FF gingen 1,772 Mia. FF an die Forstwirtschaft. Den Regionen wurde bis zum 30. September Zeit gegeben, ihre Nachtragsprojekte der Délégation à l‘aménagement du territoire et à l‘action régionale (DATAR)577 zu melden. Die Regierung machte keine Einschränkungen in Bezug auf den Empfängerkreis der Gelder, bestimmte aber, dass die Departemente sowie alle anderen interessierten öffentlichen Einrichtungen in die Ausarbeitung der Projekte einbezogen werden müssten.578

Der Totalbetrag des Staates wurde wie folgt auf die verschiedenen Massnahmen verteilt:

Massnahmen579 Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. FF]

573 Gewisse Regionen und Departemente haben beschlossen, sich bei der Finanzierung des plan

national ebenfalls zu beteiligen. Das Landwirtschaftsministerium war laut Ch. Barthod etwas enttäuscht, da sie von den Regionen und Departementen mehr Eigeninitiative erhofft hätten. Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25.10.2001 in Paris.

574 Le Monde du 29 février 2000: 10. 575 Le Monde 19.5.: 15, La lettre du gouvernement du 25 mai 2000. 576 La lettre du gouvernement du 25 mai 2000, La forêt 1 an après les tempêtes: 15. 577 Das DATAR hat zur Aufgabe, Entscheidungsvorschläge zur Raumordnungspolitik auszuarbeiten,

anzutreiben sowie zu koordinieren. Ausserdem überwacht es die Kohärenz der staatlichen und territorialen Politiken. Das DATAR nimmt ebenfalls eine Schnittstellenfunktion –zwischen der europäischen und nationalen Raumpolitik ein, die schliesslich auf regionalem oder lokalem Niveau umgesetzt werden. Sie ist beauftragt, die Kreditzuteilung der Planverträge zwischen Staat und Region sowie weiteren Fonds auszuarbeiten.

578 CIADT du 18 mai 2000. Contrats de plan Etat-région – avenants marée noire et intempéries. Gemäss einer offiziellen Auflistung des DATAR vom 21. November 2000 machten diese Zusätze einen Betrag von 6,975 Mia. FF aus, wobei sich der Staat durchschnittlich mit 54,5 % (= 3,802 Mia. FF) beteiligte, vgl. DATAR, Avenants marée noire et intempéries – fascicules signés et ré-serve 21.11.2000.

579 Angaben aus Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Annexe 9C: Ventilation par domaine bénéficiaire des avenants aux contrats de plan Etat-régions.

Zusage von zusätzlicher Unterstützung über die contrats de plan

1,772 Mia. FF der Nachträge an die Bewältigung der forstlichen Schäden

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 171

Massnahmen579 Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. FF] Wiederinstandsetzung des Waldes (patrimoine naturel et forestier)

1099.7

Unterstützung der Holzindustrie 628.1 Unterstützung der Waldbranche Durch die Instandstellung von

speziellen Bahnhöfen zum Transport des Holzes sowie Unterstützung des Bausektors

25.7

Verstärkung der Unterstützung des Exports der Holz-Wald-Branche

2.0

Investitionsunterstützung für den Unterhalt der Holzlager

8.0

Ausbildungs- und Weiterbildungszuschüsse für Forstangestellte

2,7 Mio. FF

Unterstützung der Baumschulen 6 Mio. FF Total Anteil Staat (> 50 % der Kosten) 1772,2 Mio. FF

Tabelle 60 Übersicht über die Massnahmen und finanziellen Mittel, welche der Staat im Rahmen der Nachträge zu den CPER zur Verfügung stellt

5.3.4 Kritik und Anregungen von Verbänden

Die Fédération Nationale du Bois (FNB) gab ihrer Besorgnis über die zu langsame Umsetzung Ausdruck, wobei gerade die Umsetzung der Ausnahmeregelungen auf den Strassen in den Departementen auf sich warten liesse. In Bezug auf die Massnahmen meinte sie, dass die Investitionshilfe für den Kauf von Maschinen nicht genügen würde und dass der Kauf nicht auf neue Maschinen beschränkt werden sollte.580

Die Fédération Nationale des Propriétaires Forestiers Sylviculteurs (FNSPFS) erachtete die Massnahmen insgesamt als genügend, meinte aber, dass die Umsetzung leider noch nicht so weit sei. Sie machte insbesondere auf einige heikle Punkte aufmerksam: die Privatwaldeigentümer, deren Wälder von den Stürmen verschont blieben, sollten, gleich wie die Gemeinden, ebenfalls von günstigen Darlehen profitieren dürfen. Der zweite Kritikpunkt betraf das Arbeitsministerium, das laut FNSPFS wenig Engagement in Bezug auf die Ausstellung von Spezialgenehmigungen für ausländische Arbeiter zeigte. Ausserdem gingen die Beiträge für die Räumung der Strassen nur an öffentliche Bauherren oder aber Bauherren von Kollektiven. Die FNSPFS forderte insbesondere, dass die Privatwaldeigentümer, von diesen Beiträgen ebenfalls profitieren könnten.581 Der Verband der Privatwaldeigentümer hiess die Reduktion der MWSt auf 5,5 %, welche von der Regierung bereits am 12. Januar vorgeschlagen und im Februar, nach der Zustimmung durch die EU angekündigt wurde, gut und wies darauf hin, dass diese Massnahme auf ihre Initiative zurückging.582 580 La Forêt Privée 1/2000: 9. 581 FNSPFS, préparer les dossiers … du 29 février 2000. 582 FNSPFS, Par delà la tempête du 29 février 2000.

FNB: zu langsame Umsetzung

FNSPFS: zusätzliche fiskalische Massnahmen für Privatwaldeigentümer

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 172

Einen Monat später, am 29. März 2000, machte die FNSPFS noch einmal auf dieselben Kritikpunkte aufmerksam. Privateigentümer seien beispielsweise von der Unterstützung der Materialinvestitionen ausgeschlossen. Zudem sei die Aufräumhilfe ungenügend in Bezug auf den Inhalt wie auch auf die Höhe. Zur Zeit werde die Unterstützungsmassnahme nur gewährt, wenn das Nichtaufräumen eine Waldbrandgefahr begründe, später sei eine phytosanitäre Gefährdung des Waldes nachzuweisen. Die FNSPFS forderte, dass diese Hilfe für alle Wälder, mit einem Schaufen über 70 % der Fläche ausbezahlt würde. Ausserdem sollte der Finanzierungsanteil nicht bei 80 % sondern ausnahmsweise bei 100 % liegen.583 Die Privatwaldorganisationen hätten laut FNSPFS ihr technisches Institut, das Institut pour le développement forestier (IDF) angewiesen, Studien zu erarbeiten, welche sich mit den Folgen der Stürme und der Wiederanpflanzung von Wäldern befassen würden.584

Anlässlich der Jahresversammlung der Union de la Coopération de la Forestière Française (UCFF) äusserte sich die Präsidentin, M. de l‘Estoile, zufrieden über die von der Regierung ergriffenen Massnahmen. Zwar mangelte es an der raschen Umsetzung der Massnahmen, doch war es nur durch die staatlichen Beihilfen und Darlehen möglich, neue Marktabsatzmittel zu ergreifen und somit neue Märkte zu erschliessen. Sie bedauerte die fehlende Solidarität innerhalb der Holzbranche, da einige ihr Holz zu einem viel zu tiefen Preis verkauft hätten.585

Die Agence de l‘Environnement et de la Maîtrise de l‘Energie (Ademe)586 erklärte sich mit den Massnahmen ebenfalls einverstanden. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass es besonders für die kleinen Privatwaldbesitzer schwierig sei, Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil deren Grundstücke teilweise sehr klein seien und sie sich auch nicht gewohnt wären, Hilfsanfragen auszufüllen. Die Sturmschäden stellten laut Ademe eine Chance für die stärkere Förderung der Holzenergie dar, welche von der Regierung genutzt werden sollte. 587 Die Agence de l'Environnement et de la Maîtrise de l'Energie selbst verstärkte den zweiten Plan Bois Energie, der von 1999 bis 2006 läuft, mit welchem die Holzenergie gefördert werden soll.588

583 FNSPFS, Gommer des dérnieres difficultés pour passer au plus vite à la réconstitution, du 29

mars 2000. 584 FNSPFS, la reconstruction de la forêt privée française après les tempêtes des 26 et 27 décembre

1999. 585 UCFF. Assemblée générale UCFF. Rapport Moral du président du 28 juin 2000. 586 Die ADEME ist eine staatliche Organisation, welche mit dem Gesetz 90-1130 vom 19. Dezember

1990 geschaffen wurde. Die Aufgaben der Organisation beinhalten die Orientierung, wissenschaftliche Untersuchungen und Information von folgenden Bereichen: Prävention und Bekämpfung der Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung sowie Limitierung von Abfall, Entwicklung von erneuerbaren Energien, Entwicklung von sauberen Techniken, Bekämpfung des Lärmes. Die Organisation verfügt in jeder Region über eine Delegation. Der Verwaltungsrat ist folgendermassen zusammengesetzt: Vertreter des Staates, des Parlaments, von Gemeinden, Experten sowie Vertreter von Umweltschutzorganisationen.

587 La forêt privée No. 1 du 29 février 2000. 588 Dieser Plan Bois Energie wird vom Zentralstaat, den meisten Regionen sowie über den Fonds für

regionale Entwicklung finanziert. Vgl. www.bois-foret.info. Dossier vom 22. Oktober 2001: Relance du Plan Bois Energie.

FNSPFS: Aufräumhilfe soll ausgeweitet werden

UCFF: fehlende Solidarität in der Holzbranche führt zu tiefen Holzpreisen

Ademe: Chance nutzen, um die Holzenergie zu fördern

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 173

5.3.5 Kritik und Anregungen von Abgeordneten und Senatoren

Anfang Februar wurde im Sénat ein weiterer Gesetzesvorschlag eingereicht. Vertreter der Gruppe Républicains et Indépendants verlangten als kurzfristige Massnahme für die Gemeinden die freie Verfügung über den Verkaufserlös des Sturmholzes sowie die Einfügung eines Zusatzes bei der Verwendung der Gelder aus dem MwSt-Kompensationsfonds: so sollten alle Forstarbeiten, welche im Zusammenhang mit der Sturmschadenaufarbeitung stehen, finanziert werden können.589 In einer längerfristigen Perspektive sollte die Schaffung eines nationalen Fonds der Solidarität für die Forstgemeinden ins Auge gefasst werden.590 Dieser Vorschlag sowie derjenige von Vertretern der UC, welche ebenfalls die freie Verfügung über den Sturmholzerlös forderten,591 wurde der Finanzkommission zur Beratung überwiesen. Die Vorschläge fanden in der Kommission eine Mehrheit.592

M. Mercier, Mitglied der Finanzkommission, war mit der Berichterstattung betraut worden. Zu Beginn seines Berichtes, der sich hauptsächlich mit der Entschädigung der Gemeinden befasste, wurde erläutert, auf welche Weise diese bis zu jenem Tag entschädigt wurden. Die Forstgemeinden wurden einerseits über das normale Budget593 und andererseits über den plan national unterstützt. Über das normale Budget konnten die Hilfe für die Opfer, die Gefahrenprävention sowie die Räumung der Strassen finanziert werden, wofür schon 112 Mio. FF bereitgestellt worden seien. Die Finanzierung der nötigen Strassenarbeiten sowie die Wiederinstandsetzung von Wasserläufen, Lichtsignalen etc. wurden über die Investitionen abgerechnet. Diese Kosten würden sich bis zum 1. März bereits auf 500 Mio. FF belaufen, weitere 500 Mio. FF freigegeben werden. Ebenfalls über das normale Budget liefen die Kredite des Landwirtschaftsministeriums (250 Mio. FF), welche für die Aufnahme des Schadensinventars, die Räumung der Strassen sowie die Holztransporthilfen bestimmt waren. Entgegen des Versprechens des Innenministers, im Regierungsplan vom 12. Januar sei eine ausserordentliche Hilfe für das Budget der Forstgemeinden beinhaltet, schien es gemäss M. Mercier, dass die Regierung nicht mehr auf diese Unterstützung zurückkommen wolle.

Die Regierung wollte gemäss M. Mercier die Forstgemeinden nicht mit einer ausserordentlichen Hilfe unterstützen, obwohl die Regierung am 12. Januar eine solche Unterstützung in Aussicht gestellt hatte. Die Finanzkommission hielt in Anlehnung an die beiden Gesetzesvorschläge an den folgenden Punkten fest:

589 Der Kompensationsfonds wird normalerweise nur für Investitionen genutzt. 590 Proposition de loi organique No. 225 du 22 février 2000 et Proposition de loi organique No. 172

du 19 janvier 2000. 591 Sénat: C. Huriet (UC, Meurthe-et-Moselle) u.a. Gesetzesvorschlag Nr. 172 vom 19. Januar 2000. 592 Assemblée Nationale. Finances, Controle Budgetaire et Comptes Economiques de la Nation.

Examen du rapport Mercier du 1er mars 2000. 593 Zwischen Forst- und den übrigen Gemeinden wurde nicht unterschieden.

Sénat: weiterer Gesetzesvorschlag zur Unterstützung der Forstgemeinden

M. Mercier: Vorschlag der Finanzkommission zu Gunsten der Gemeinden

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 174

- Die Anlage der Gelder, welche aus Holzverkäufen, die durch Stürme oder anderen Kalamitäten entstehen, ist nicht an die üblichen Vorgaben594 gebunden.

- Die Zuteilungen aus dem Kompensationsfonds der Mehrwertsteuer erfolgen gemäss den effektiven Investitionsausgaben, welche anlässlich der Schadensbewältigung der Überschwemmungen vom 12. bis 14. November und durch die Stürme vom 25. bis 29. Dezember 1999 nötig geworden waren.

- Geschädigte Forstgemeinden dürfen die Gelder des Kompensationsfonds nicht nur für Investitionen, sondern auch für Unterhaltsarbeiten brauchen.

- Auf allen Forstarbeiten gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 5,5 %.

- Die Schaffung von departementalen Kommissionen, welche zu gleichen Teilen aus Vertretern des Staates sowie der Gemeinden zusammengesetzt sind. Diese werden damit beauftragt, den Verlust der Gemeinden zu evaluieren und die entsprechenden ausgleichenden Subventionen zu sprechen.595

Einige Tage später wurde der Bericht von M. Mercier im Sénat vorgestellt und diskutiert. Diejenigen, die sich zu Wort meldeten, sprachen häufig die Probleme der eigenen Gemeinde an und waren mit den Vorschlägen mehrheitlich einverstanden. Staatssekretärin F. Parly unterstützte die vorgebrachten Massnahmen nicht. Ihre ablehnende Haltung begründete sie unter anderem mit der Tatsache, dass einiges bereits umgesetzt worden sei und dass sich gewisse Vorschläge nicht eignen würden. Darunter falle beispielsweise die Gewährung der freien Anlagemöglichkeit des Sturmholzerlöses für die Gemeinden, was laut Parly ein zu gros-ses Risiko darstelle. Das Instrument des Gesetzesvorschlags erachtete sie als ungeeignet, um Sofortmassnahmen zu treffen.596 Die Senkung der Mehrwertsteuer für alle Arbeiten, welche im Zusammenhang mit den Stürmen ständen, sei leider nicht möglich, weil die Europäische Union die Ausnahmebewilligung nur auf die Forstarbeiten gewähren würde.

Abschliessend stellte sie die drei Achsen der zusätzlichen Hilfe für die Forstgemeinden vor, welche die Regierung innerhalb kurzer Zeit umsetzen würde. Die erste Achse beinhaltete die Schaffung von departementalen Kommissionen, welche von Präfekten geleitet werden (vgl. Kapitel 5.3.7), die zweite die Ausweitung der Anlagemöglichkeiten der Verkaufserlöse des Sturmholzes durch die Gemeinden597 sowie drittens die Vergabe von verbilligten Darlehen.598

594 Die Kommunen müssen ihr Geld normalerweise bei der Staatskasse zinslos anlegen. Im

Gegenzug haben sie die Sicherheit des Staates, dass dieser sie bei finanziellen Schwierigkeiten allenfalls unterstützen würde. Vgl. Art. 15 der Ordonnance 59-2 du 2 janvier 1959: Ordonnance portant loi organique relative aux lois de finances sowie Art. 43 des décret n° 62-1587 du 29 dé-cembre 1962. Laut Gesetz vom 14 septembre 1941 sind diese Anlagen nicht verzinslich.

595 Daneben wurde die Schaffung einer zusätzlichen Tabaksteuer vorgeschlagen, um die zusätzlichen Kosten, welche durch diese fünf Massnahmen entstehen, zu decken. Dieser sechste Punkt ist nötig, weil es den Parlamentariern in Frankreich nur gestattet ist, Gesetzesvorschläge zu machen, welche kostenneutral sind. Rapport No. 249 – Commission de Finances de Michel Mercier "Propositions de loi organique proposant des mesures exceptionnelles pour les communes forestières à la suite de la tempête de décembre 1999.

596 Es ging ihr dabei v.a. um die Dauer, welche die Umsetzung eines Gesetzesvorschlags normalerweise in Anspruch nimmt.

597 Das heisst, dass die Gemeinden ihr Geld zwar noch immer beim Staat anlegen müssen (sie können bons du Trésor kaufen), diese dafür aber Zins erhalten werden. Diese Art von Anlage scheint gemäss F. Parly auch sicherer als die freie Anlage auf dem Finanzmarkt.

Vorstellung des Berichts Mercier im Sénat

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 175

Dennoch beschloss der Sénat mit 196 gegen 94 Stimmen, den Gesetzesvorschlag der Nationalversammlung zu überweisen.599

In der Nationalversammlung wurden ebenfalls Gesetzesvorschläge eingereicht, wobei es hier nicht primär um die Unterstützung der Gemeinden ging. P. Cardo (DL Yvelines) reichte einen Gesetzesvorschlag ein, mit welchem er eine Senkung der Mehrwertsteuer auf allen Arbeiten, welche im Zusammenhang mit den Stürmen stehen und nicht versicherbar waren, erreichen wollte.600 Ende April folgte ein weiterer Gesetzesvorschlag, mit welchem verschiedene Abgeordnete der UDF die MwSt-Befreiung der Arbeiten, die von Privaten getätigt würden, verlangten.601

Die Sorgen der geschädigten Waldbesitzer thematisierte auch der Abgeordnete J. Pontier (RCV Ardèche), der am 22. März anlässlich einer Fragestunde die Regierung darauf aufmerksam machte, dass der Verkaufserlös des Sturmholzes teilweise nicht einmal die Kosten des Transports decken würde. Aus diesem Grunde schlug er vor, die Holzpreise festzusetzen, wie dies angeblich bereits beim Fleisch gemacht wurde.602 Landwirtschaftsminister J. Glavany dementierte aber, dass der Preis für Rindfleisch jemals reguliert worden wäre, weil Frankreich dazu gar nicht berechtigt sei. Preisregulierungen seien mit Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren.603

5.3.6 Kritik und Anregungen: Der Druck von der Strasse

Die Kritik an dem plan national pour la forêt française ging nicht nur von den Vertretern des Volkes aus. Verdrossene Forstangestellte und Gewerkschaftsvertreter versammelten sich in mehreren Städten und gingen auf die Strasse, um ihrer Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen: am 11. Februar in Nancy, am 21. Februar in Versailles, am 2. März in Paris, am 20. März in Strassburg sowie am 6 April in Besançon, wo über 1000 Forstangestellten einem Aufruf der Gewerkschaften gefolgt waren.604 Viele fühlten sich angesichts der Schäden überfordert und vom Staat allein gelassen. So würden offene Stellen z.B. nicht besetzt werden. Das ONF reagierte auf diese Unzufriedenheit und lud am 7. April Delegierte der Gewerkschaften der Forstangestellten ein, mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Nur gerade die SNAF und die CGT waren über die Resultate enttäuscht und verliessen aus diesem Grunde die gemeinsame Sitzung.

598 Zins - wie für geschädigte Gemeinden - : 1,5 %. Diese Massnahme wurde bereits im Januar von

der Regierung angekündigt (La lettre du gouvernement du 27 janvier 2000). Sie wird mit einem décret vom 16. März 2000 und einem Rundschreiben des Landwirtschafts- und Innenministeriums vom 4. Mai 2000 umgesetzt.

599 Sénat. Procès-verbal de la séance du 9 mars 2000. Der Gesetzesvorschlag "portant diverses mesures en faveur des collectivités forestières sinistrées par la tempête de décembre 1999" wurde unter der Nummer 99 an die Nationalversammlung überwiesen (und wurde dort unter der Nr. 2241 registriert).

600 Assemblée Nationale. Proposition de loi No 2293 du 28 mars 2000. Zur Klärung anzufügen ist hier, dass gewisse Forstarbeiten bereits vor Dezember 1999 von einer verbilligten MWSt profitieren konnten. Zusätzlich wurde von der Regierung als auch von diesem Parlamentsvertreter die Senkung der MWSt für alle Forstarbeiten gefordert und von der obersten Entscheidungsinstanz (EU-Kommission) gutgeheissen.

601 Assemblée Nationale. Proposition de loi No 2344 du 26 avril 2000. 602 Assemblée Nationale. Compte rendu integral du 22 mars 2000: 2425. 603 Assemblée Nationale. Compte rendu integral du 22 mars 2000: 2425. 604 Le Monde du 13 avril 2000: 11.

Nationalversammlung: Forderung einer Senkung der MWSt auf alle Forstarbeiten

J. Pontier: Festlegung der Holzpreise

"Le grand désarroi des hommes des bois"

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 176

Mit den übrigen Gewerkschaften605 wurde vereinbart, dass insgesamt über 330 (z.T. befristete) Stellen neu geschaffen würden.606

Nicht nur die Staatsangestellten, sondern auch die Privatwaldbesitzer gaben ihrem Unmut Ausdruck. Das Syndicat des Sylviculteurs du Sud-Ouest rief beispielsweise am 19. Februar in Bordeaux zu einer Demonstration auf, um einerseits gegen die Langsamkeit der Regierung und andererseits für zusätzliche Hilfen für die Privatwaldeigentümer zu demonstrieren. Neben den Verbandsvertretern nahmen ebenfalls lokale und nationale Abgeordnete teil. Der Präsident G. de Chassy, begleitet von H. Plauche-Gillon, Präsident der FNSPFS, rief in seiner Rede zu mehr Solidarität mit den Waldeigentümern auf, denn diese seien die wahren Geschädigten.607 5.3.7 Eine weitere Unterstützungsmassnahme für die Forstgemeinden

Am 20. März ging ein Rundschreiben an die Präfekte, in welchem neben Unterstützungsmassnahmen, welche am 12. Januar bekannt gegeben wurden, auch zusätzliche Hilfsmassnahmen zugunsten von Forstgemeinden geregelt wurden. Darin wurden die Präfekte beauftragt, eine departementale Kommission zu gründen, in welcher sie selber, der Direktor für Landwirtschaft und Forst, der Vertreter des ONF sowie (vorzugsweise) ein Vertreter des Verbandes der Forstgemeinden vertreten waren. Diese Kommission hätte über die Vergabe von Subventionen und Darlehen zu bestimmen. Die Gemeinden oder Kommunalgemeinschaften, welche durch die Stürme in Finanznöte gerieten, könnten - wie am 12. Januar angekündigt - von Subventionen profitieren. Forstgemeinden, welche im Jahr 2000 ausserordentliche Einkünfte hätten, sollten von der Kommission angehalten werden, ihr Geld nicht für Neuinvestitionen auszugeben.

Neu war die folgende Massnahme: Ausnahmsweise erhielten diese Gemeinden für die Anlage der Einkünfte aus dem Verkauf der Sturmhölzer einen Zins gutgeschrieben (verschiedene Anlagemöglichkeiten beim Staat).608

Massnahmen609 Inhalte, Bemerkungen Betrag [Mio. FF]

Gemeinden: Dep. Kommissionen

Gründung von departementalen Kommissionen. Aufgaben: Vergabe von Beihilfen und Darlehen sowie Beratung

o.A.

Anlagemöglichkeit des Verkaufserlöses des Sturmholzes

Nur für Gemeinden, welche ihre Finanzen ansonsten zinslos beim Staat anlegen.

o.A.

Tabelle 61 Zusätzliche Unterstützung der Forstgemeinden

605 CFDT, CFE-CGC, FO, SNF, SNTF, UNSA 606 Le Monde du 13 avril 2000: 11. 607 La Forêt Privée 1/2000: 20f. 608 Ministère de l‘intérieur. Circulaire interministérielle NOR/INT/B/00/00053/C du 20 mars 2000. 609 Premier ministre. La lettre du gouvernement du 11 mai 2000.

Weitere Unterstützung der Forstgemeinden

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 177

5.3.8 Sturmbewältigungskosten anlässlich der ersten Budgetkorrektur für das Jahr 2000 bewilligt

Das Landwirtschaftsministerium informierte am 28. April über die Presse über die zusätzlichen Kosten, welche es anlässlich der ersten Budgetkorrektur beantragt hatte. Für die Bewältigung der Sturmschäden sowie der Folgen des Öltankerunglücks wurden neben den bereits freigegebenen 475 Mio. FF610 zusätzlich 1327 Mio. FF beantragt.611 Dies wurde von Premierminister L. Jospin Anfang Mai bei der Vorstellung des Budgetvorschlags bestätigt.

Am 26. April 2000 lag ein Entwurf für die erste Budgetbereinigung bei der Nationalversammlung vor.612 Der von der Regierung ausgearbeitete Entwurf enthielt neben den finanziellen Anträgen drei Punkte, welche die Forstwirtschaft betrafen.

- Reduzierung der MWSt auf 5,5 für Forst- und Betriebsarbeiten (Artikel 3),

- Steuerbefreiung beim Kauf von Grundstücken, die bewaldet sind oder bewaldet werden sollen (Artikel 4),

- ausserordentliche Modalitäten für Rückzahlungen aus dem MwSt-Fonds (Artikel 8).613

Von den 1327 Mio. FF wurden 1180 Mio. FF folgendermassen aufgeteilt:614

Landwirtschaftsministerium: Konto Begründung und Detaillierung Betrag

[Mio. FF] 34-97 Moyens de fonctionnement des services

Mise à disposition de personnels sous les drapeux dans le cadre du "plan forêt"

12

44-92 Fonds forestier national et Office national des forêts

Déblaiement des routes Aides au transport du bois Recrutement de 230 techniciens forestiers en CDD Aide exceptionnelle à l‘ONF

23 550 70

100 61-45 Fonds forestier national et d‘autres opérations forestières

Renforcement des pistes Acquisition de gros matériel Protection sanitaire Aires de stockage

90 40 25 60

Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie Konto Begründung und Detaillierung Betrag

[Mio. FF] 44-95 Participation à divers fonds de ga-rantie

Garantie des prêts annoncés dans le cadre du plan tempête

10

Innenministerium:

610 Diese wurden durch verschiedene décrets bestimmt. 611 Landwirtschaftsministerium. Communiqué de presse du 28 avril 2000. Laut des Berichts von G.

Blanchard, Bilan sur la cellule nationale de coordination sur les chablis du 1.12.2000 wurden bis am 28.3.2000 bereits 560 Mio. FF für die Sturmbewältigung delegiert.

612 Premier ministre. La lettre du gouvernement du 11 mai 2000; Assemblée Nationale, Commission des finances, de l‘économie générale et du plan. Compte rendu No 50 du 26 avril 2000.

613 Assemblée Nationale. Commission des finances, de l‘économie générale et du plan. Compte rendu No 54 du 10 mai 2000.

614 Angaben vgl. Assemblée Nationale. Projet de loi de finances rectificative pour 2000 du 26 avril 2000. Der restliche Betrag wird über Konti laufen, die neben dem Forstbereich auch andere Bereiche betreffen.

Budgetvorlage in der As-semblée Nationale

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 178

Konto Begründung und Detaillierung Betrag [Mio. FF]

41-52 Subventions de caractère facultatif en faveur des collectivi-tés

Aide aux communes forestières 200

Tabelle 62 Forstliche Budgetposten im Rahmen der ersten Budgetbereinigung

In der Beratung der Finanzkommission verlangte M.-T. Boisseau mit dem Abänderungsantrag Nr. 130, dass alle Wiederinstandstellungsarbeiten, d.h. nicht nur Forstarbeiten, von der MwSt-Reduktion profitieren konnten.615 Er wurde abgelehnt. G. Gantier schlug vor, dass alle Privatwaldeigentümer von der MwSt-Reduktion von 5,5 % profitieren sollten, was aber abgelehnt wurde.616

Die einzelnen Punkte, welche die Sturmschäden im Wald betrafen, wurden auch in der Nationalversammlung nicht in Frage gestellt; die geäusserte Kritik der Opposition betraf eher die Finanzierung der einzelnen Posten. Der Abänderungsvorschlag Nr. 113 von G. Gantier wurde ebenfalls abgelehnt.617 J. Parrenin (PS Doubs) liess in seiner Abwesenheit ausrichten, dass die Mittel für die Finanzierung der Transportunterstützung beinahe aufgebraucht seien. Er wollte wissen, ob zusätzliche Gelder vorgesehen waren. Staatssekretärin F. Parly antwortete, dass für den plan national genug Mittel zur Verfügung stünden.618 Die Erste Lesung, die in Bezug auf den Wald keine Änderungen brachte, wurde am 18. Mai abgeschlossen.

Im Sénat619 wurden unter anderem Vorschläge für Steuererleichterungen eingebracht. Die Sturmgeschädigten sollten das Recht erhalten, die Verluste vom Einkommen abzuziehen.620 Dieser Abzug sollte für alle geschädigten Waldbesitzer gelten, deren Verlust durch die Stürme mindestens 30 % betragen würde. Der Abzug würde einerseits von der Art der Bäume wie auch von dem Anteil des Schadens an der Gesamtfläche abhängen. Somit würden die Steuern, welche bereits im voraus zu viel bezahlt wurden, ausgeglichen.621 Der Berichterstatter der Kommission, P. Marini (RPR Oise), bat die Regierungsvertreterin F. Parly, um eine gute Geste für die Waldbewirtschafter. Parly setzte sich aber dafür ein, diese Vorschläge abzulehnen und begründete dies mit dem Hinweis, dass die ausserordentlichen Aufwendungen der Sturmgeschädigten bereits von der

615 Assemblée Nationale. Commission des finances, de l‘économie générale et du plan. Compte

rendu No 55 du 17 mai 2000. 616 Assemblée Nationale. Commission des finances, de l‘économie générale et du plan. Compte

rendu No 55 du 17 mai 2000. 617 Assemblée Nationale. Compte Rendue Intégral du 18 mai 2000. 1er Séance: 4368. 618 Assemblée Nationale. Compte Rendue Intégrale du 18 mai 2000. 2e séance: 4420. Gemäss F.

Parly könnten die Mittel, falls nötig, bei der nächsten Budgetkorrektur aufgestockt werden. 619 Sitzungen vom 7. und 8. Juni 2000 (1. Lesung). 620 Abänderungsvorschläge Nr. 76 von François (RPR, Seine-et-Marne), Oudin (RPR, Vendée),

Braun (RPR, Vosges), u.a.; Aenderungsvorschlag Nr. 32 von Huriet (UC, Meurthe-et-Moselle), Faure (UC, Isère), Badré (UC), Hoeffel, Lorrain (UC) u.a.; Aenderungsvorschlag Nr. 33 von Huriet (UC; Meurthe-et-Moselle), Faure (UC, Isère), Badré (UC), u.a.

621 Der Steuersatz wird jeweils auf fünf Jahre festgelegt. Nach einem Sturm kann die Höhe des Einkommens stark variieren, weshalb hier von einer Kompensation gesprochen wird. Vgl. Angaben: Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25. Oktober 2001 in Paris.

Budgetvorlage im Sénat

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 179

Einkommenssteuer abgezogen werden könnten und dass die Aufforstung subventioniert würde. Der dritte Abänderungsvorschlag zielte in eine ähnliche Richtung, wobei die Pauschalbeträge je nach Region variieren sollten. Alle drei Änderungsvorschläge wurden angenommen. Ebenfalls angenommen wurde die Präzisierung in Art. 3, dass der reduzierte MwSt-Satz auch für den Unterhalt von Forststrassen gelte. Senator P. François verlangte mit seinem Abänderungsvorschlag des Art. 4, dass die Steuerbefreiung nicht über zweieinhalb Jahre, sondern über viereinhalb Jahre gewährt werden soll. Er wurde ebenfalls angenommen. 622

Die Vorlage wurde einer Kommission überwiesen, welche von Senats- und Nationalversammlungsmitgliedern paritär zusammengesetzt war. Sie konnte sich aber nicht einigen. Die Vorlage ging in die zweite Lesung in die Nationalversammlung, welche abgesehen von der Präzisierung in Artikel 3 alle Änderungsvorschläge des Sénat wieder rückgängig machte.623

Der Sénat diskutierte die Gesetzesvorlage ebenfalls noch einmal in der Zweiten Lesung am 26. Juni 2000. Er lehnte die Vorlage der Nationalversammlung ab, die nun an die Nationalversammlung zur endgültigen Abstimmung gelangte.624

In der definitiven Version, welche von der Nationalversammlung am 28. Juni angenommen und am 13. Juli vom Verfassungsrat bewilligt wurde, waren neu die folgenden Massnahmen enthalten.

- Artikel 5 regelt die MwSt-Reduktion auf 5,5 % für Forstwirtschafts- und Forstbetriebsarbeiten (inklusive die Unterhaltsarbeiten von Forstwegen). Diese Massnahme galt ab dem 1. Januar 2000 für alle Arbeiten, die in Rechnung gestellt werden.625

- Artikel 7 regelte die Steuerbefreiung beim Kauf von bewaldeten Grundstücken oder Grundstücken, die aufgeforstet werden. Diese Steuerbefreiung gilt bis zum 1. Januar 2003 unter der Bedingung, dass das Grundstück innerhalb von fünf Jahren bewaldet wird.626

- Artikel 13 regelt die rasche Rückzahlung der MWSt über den Mehrwertsteuerkompensationsfonds, wenn die Gemeinden nachweisen können, dass diese für die Reparatur von Schäden gebraucht würden, welche durch die Überschwemmungen vom November 1999 oder durch die Stürme vom Dezember 1999 verursacht wurden. Diese Massnahme galt für das Jahr 2000.627

Das Parlament folgte damit weitgehend den Vorschlägen der Regierung.

5.3.9 Einschub: Ein neues Waldgesetz (loi d'orientation sur la forêt)

Anfang April wurde das neue Waldgesetz vom Ministerrat angenommen und danach der Nationalversammlung überwiesen. Mit diesem loi d’orientation sollten 622 Sénat. Compte rendue intégrale du 8 juin 2000. 623 Assemblée Nationale. Compte rendue intégrale du 20 juin 2000. 624 Sénat. Compte rendue intégrale du 26 juin 2000. 625 Assemblée Nationale. Projet de loi No. 552 du 28 juin 2000, Article 5. 626 Assemblée Nationale. Projet de loi No. 552 du 28 juin 2000, Article 7. 627 Assemblée Nationale. Projet de loi No. 552 du 28 juin 2000, Article 13.

Assemblée Nationale: 2. Lesung

Sénat: 2. Lesung

Assemblée Nationale: 3. und letzte Lesung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 180

die Leitlinien der französischen Forstpolitik bezüglich einer nachhaltigen Forstwirtschaft festgelegt werden. Dieses stützt sich auf der einen Seite auf den Bericht von J.-L. Bianco (PS Alpes-de-Haute-Provence), der auf Auftrag der Regierung im Jahre 1998 erarbeitet wurde und auf der anderen Seite auf die Arbeiten einer parlamentarischen Gruppe unter der Leitung von F. Brottes (PS Isère). Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs wurde darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz keine kurzfristigen Lösungen, beispielsweise zu Sturmschäden, gebe, sondern einen längerfristigen Horizont verfolge. Noch bevor über diesen Gesetzesentwurf in der Nationalversammlung debattiert wurde, nahm Ende Mai der Abgeordnete D. Quentin (RPR Charente-Maritime) Stellung und bemängelte, dass grundsätzlich eine globale Vision für die Forstpolitik, wie sie Frankreich dringend nötig hätte, im Gesetzesentwurf fehle.628

Im Juni befasste sich die Nationalversammlung mit dem Gesetzesentwurf. Die Stimmen der Opposition waren besonders kritisch. Es wurde die Ansicht vertreten, dass der Gesetzesentwurf zu wenig weit gehe. Zu den fehlenden Punkten zählten unter anderem die Sturmbewältigung, wie P. Micaux (UDF Aube) und J. Proriol (DL Haute-Loire) ausführten. Ausserdem würde der Zweig des Forstwesens im Vergleich zu den Nachbarstaaten finanziell zu wenig unterstützt. Die Abgeordnete der Regierungskoalition, C. Jacquot (SOC Vosges), war hingegen der Ansicht, dass die Stürme die Notwendigkeit zum Handeln aufgezeigt hätten und das neue Gesetz diese Mängel (Mangel an Organisation und Solidarität, Schwierigkeiten bzg. der Parzellierungen der Grundstücke, Fehlen von qualifiziertem Personal sowie unterschiedliche Reglementierungen in Europa) regeln würde. Ausser den sozialistischen Vertretern war von links wie von rechts das Bedauern über die Distanzierung vom ursprünglichen Bianco-Bericht offenkundig.

In der Detailberatung, wurden 675 Änderungsvorschläge behandelt. So wurde ein Abänderungsvorschlag von C. Jacquot (SOC Vosges) überwiesen, welcher die Behandlung von zukünftigen Stürmen beinhaltete. F. Vannson (RPR Vosges) und J. Proriol (DL Haute-Loire) befassten sich in ihrem Abänderungsvorschlag mit der Versicherbarkeit von Sturmrisiken. Bis anhin sei es nur möglich gewesen, dieses Risiko im Rahmen einer Waldbrandversicherung (multi-risque-Versicherungen) abzudecken. Deshalb solle die Regierung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Vorschlag vorlegen, das Sturmrisiko an sich zu versichern. Dieser Vorschlag wurde zurückgezogen, weil Landwirtschaftsminister J. Glavany versicherte, dass dieser Vorschlag bereits in Bearbeitung sei. Am 8. Juni wurde der Gesetzesentwurf mit den Stimmen der PS und der PCF angenommen630 und nochmals an die Regierung zur Überarbeitung überwiesen. Die Grünen hatten sich der Stimme enthalten, weil das Projekt zu wenig weit greifen würde. Kritisiert wurde vor allem das Fehlen der staatlichen finanziellen

628 Les comptes-rendus du Conseil des ministres du 12 avril 2000; Assemblée Nationale. D.

Quentin. Mündliche Frage an die Regierung vom 30. Mai 2000. 629 C. Jacquot (SOC Vosges), Compte rendu analytique du 6 juin 2000. 630 Die Vertreter von RPR, UDF, DL stimmten dagegen, vgl. Assemblée National, compte-rendu

intégral, 2e séance du 8 juin 2000.

"Il n‘y a pas en France de "culture" du bois comme chez nos voisins euro-péens."629

Annahme des projet de loi d‘orientation sur la forêt in der Ersten Lesung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 181

Unterstützung aller Funktionen des Waldes.631 Die Vorlage ging zurück an die Regierung zur Überarbeitung.

Die FNSFPS kritisierte unter anderem, dass Kleinprivatwaldeigentümer keine finanziellen Mittel erhielten und bedauerte, dass die Funktionen des Waldes grundsätzlich zu wenig abgegolten würden.632 Ausserdem forderte sie die Schaffung eines Fonds für Forstkalamitäten. Der Verband der sylviculteurs du Sud-Ouest befand das Gesetz als inakzeptabel und konstatierte, dass die Forstwirtschaft die einzige obligatorische Aktivität in Frankreich sei, die ohne jede Gegenleistung, Schutz und Garantie funktionieren müsse.633

5.4 Phase 4: Von ersten Zwischenbilanzen bis zur Erweiterung des Massnahmenpakets (Juli 2000 bis Januar 2001)

5.4.1 Akteure und Inhalte Phase 4: Übersicht

Datum Akteur/e Inhalt 27.7.00 Sénat

S. Vinçon, Sénateur (RPR Cher)

Frage an die Regierung. Möchte wissen, ob der Staat die Privatwaldbesitzer für Schäden, die von den Versicherungen nicht übernommen werden, entschädigen könnte.

27.7.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von S. Vinçon. Nur diejenigen Schäden, die nicht versicherbar sind, werden übernommen (siehe plan national).

27.7.00 Sénat M. Moreigne, Sénateur (SOC Creuse)

Frage an die Regierung. Macht auf die Problematik des Borkenkäfers aufmerksam.

27.7.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von M. Moreigne. Der Wald werde gut überwacht, um das Borkenkäferrisiko möglichst klein zu halten.

27.7.00 Innenministerium

Rundschreiben NOR/INT/B/00/00172C zur Präzisierung der Zuweisungsmodalitäten von verbilligten Krediten an die Forstgemeinden. Bekanntgabe des Betrags pro Departement nach Abschluss der Budgetkorrektur.

Juli 00 Mission interministé-rielle (tempête)

Erster Zwischenbericht der interministerialen Kommission, welche die Sturmbewältigungsmassnahmen evaluiert.

11.8.00 Landwirtschaftsministerium, Sous-Direction de la forêt

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3020 & DGA/SDMS/C2000-1003 zur Verfügungstellung von Militärkontingenten, Technikern und Forst- und Holzingenieuren und Wissenschaftler an die DRAF und DDAF.

21.8.00 Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie Landwirtschaftsministerium

Erlass Nr. AGRR0001735A bzg. die Subventionierung des Aufräumens von geschädigten Waldparzellen, der Wiederaufforstung sowie der phytosanitären Präventionsmassnahmen.

631 Der Sénat befasste sich erst im darauffolgenden Jahr mit dem Waldgesetzentwurf, der in der

Zwischenzeit noch einmal überarbeitet wurde. Er wurde am 27. Juni 2001 definitiv angenommen. Vgl. Le Monde du 28 juin 2001.

632 La Forêt Privée 3/2000: 5. 633 La Forêt Privée 3/2000: 5.

Kritik am projet de loi d'orientation pour la forêt

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 182

Datum Akteur/e Inhalt 31.8.00 Landwirtschaftsminist

erium. Direktion für den Ländlichen Raum und Wald (DERF)

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3022 btr. die ausserordentliche Hilfe für die Aufräumarbeiten und die Wiederinstandstellung der durch die Stürme verwüsteten Parzellen.

5.9.00 WWF Kritik am Rundschreiben, in welchem die Aufräumarbeiten und die Wiederinstandstellung geregelt werden.

7.9.00 Europäische Kommission

Zustimmung zum PDRN von Frankreich.

21./22.9.00 Präsident J. Chirac sowie regionale Vertreter

Reise in die Charente inkl. einer Zwischenbilanz der Sturmschadenbewältigung.

26.9.00 WWF, France nature environnement, Ré-serves naturelles de France, Greenpeace

Publikation der Charta pour la restauration des fo-rêts. Ausarbeitung von 39 operativen Empfehlungen.

27.9.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Rede anlässlich eines Seminars der DDAF und DRAF.

4.10.00 Sénat D. Eckenspieller, Sénateur (RPR Haut-Rhin)

Mündliche Frage an die Regierung. Verlangt eine Reduktion der MWSt auf 5,5 % auf erneuerbaren Energien.

5.10.00 Sénat G. Vissac, Sénateur (RPR Haute-Loire)

Mündliche Frage an die Regierung. Transportproblematik. In der Auvergne sei das Volumen fünfmal so hoch wie normalerweise. Jedoch gäbe es fast keine Transportmöglichkeiten.

5.10.00 Transportminister J.-C. Gayssot

Antwort auf die Frage von G. Vissac. Verweis auf den Nationalen Plan.

11.10.00 UCFF Zwischenstand der Arbeiten und weitere Forderungen.

12.10.00 Sénat G. Vissac, Sénateur (RPR Haute-Loire)

Mündliche Frage an die Regierung. In der Haute-Loire seien Schwierigkeiten bei der Wiederaufforstung aufgetreten. Es würden nur Besitzer mit über 1 ha Wald entschädigt. Jedoch gäbe es viele Privatwaldbesitzer (v.a. in Bergregionen), deren 1,5 ha in verschiedenen Parzellen aufgeteilt sind. 23.10.00 Sénat

J.-P. Demerliat, Sénateur (SOC, Haute-Vienne)

Mündliche Frage an die Regierung. Spricht zwei Probleme an. 1. Sturmholztransporte würden Strassen beschädigen. Möchte wissen, wer die Wiederinstandstellungskosten übernimmt, 2. Gefahr der Baumstämme in den Flüssen.

25.10.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Rede anlässlich der Generalversammlung der Fédération Nationale des communes forestières (FNCOFOR) im Sénat.

27.10.00 Premierminister L. Jospin

Rede anlässlich der Unterzeichnung des contrat de plan entre l’Etat et la région Nord-Pas-de-Calais in Lille.

6.11.00 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Antwort auf die Frage von F. Cornut-Gentille vom 8.5. Wiedergabe der bekannten Massnahmen.

6.11.00 AN M. Sainte-Marie, Député (SOC Gi-ronde)

Mündliche Frage an die Regierung. Waldeigentümer sollten für ihren Verlust entschädigt werden; Forderung nach weiteren Massnahmen (Kosten für die Instandstellung von Forststrassen und Gemeindestrassen, etc.).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 183

Datum Akteur/e Inhalt 6.11.00 Landwirtschaftsminist

er J. Glavany Antwort auf die Frage von M. Sainte-Marie. Eine Entschädigung des Einkommensverlustes ist nicht vorgesehen. Die Grundstückssteuer hingegen wird proportional zum Anteil, der beschädigt wurde, für die Jahre 1999 und 2000 gesenkt.

6.11.00 Landwirtschaftsminis-terium. Direction de l’exploitation, de la politique sociale et de l'emploi.

Dienstanweisung DEPSE/SDTE/N2000-7040 bzg. einer Bilanz des Aktionsprogramms.

14.11.00 Sénat F. Huwart, Staatssekretär für Aussenhandel (vertritt J. Glavany)

Antwort auf die Frage von G. Vissac vom 12.10.2000. Im Rahmen des Rundschreibens ist die Schwelle der förderungsfähigen Grundstücke von vier auf einen Hektar herabgesetzt worden. Bei kleineren Grundstücken ist auf die natürliche Verjüngung zu setzen.

14.11.00 Sénat F. Huwart, Staatssekretär für Aussenhandel (vertritt J. Glavany)

Antwort auf die Frage von J.-P. Demerliat vom 23.10.2000. Die Regierung hat im Rahmen der Zusätze zu den contrats de plan vorgeschlagen, die Hilfe für die Wiederinstandstelllung der Waldstrassen zu finanzieren.

14.11.00 Sénat F. Huwart, Staatssekretär für Aussenhandel

Antwort auf Frage von D. Eckenspieller vom 4.10.2000. Die Holzenergie zählt in der EU nicht zu denjenigen Ressourcen, deren MWSt-Satz reduziert werden kann.

15.11.00 Landwirtschaftsministerium. DERF

Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3024 bzg. Unterstützung für phytosanitäre Massnahmen (Prävention und Bekämpfung).

21.11.00 Premierminister L. Jospin

Verordnung Nr. 2000-1120 zu vergünstigte Darlehen für Baumschulbesitzer. So könnten diese im Rahmen der Wiederaufforstung Darlehen beantragen (im Rahmen der bereits bewilligten Mittel im plan national).634

7.-9.12.00 Associations amies de la forêt française

Die Vereinigungen Association française des eaux et forêts, Forêt méditerranéenne, Groupe d’histoire des forêts françaises, Institut européen de développe-ment durable, Silva arbres forêts et sociétés, Société forestière de Franche-Comté organisieren ein Kollo-quium zum Thema Enseignements à tirer des tempê-tes de fin décembre 1999.

12.12.00 IDF Bilanzierung 1 Jahr nach den Stürmen. 12.12.00 FNSPFS Bilanzierung 1 Jahr nach den Stürmen. 12.12.00 ANCRPF Folgen der Stürme: Neugruppierung der

Privatwaldeigentümer. 22.12.00 Landwirtschaftsminist

erium. DERF Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3029 und DAF/SDFA/C2000-1524 zu vergünstigten Darlehen an Baumschulbesitzer für die Wiederaufforstung.

26.12.00 ONF Elsass Ausdruck der Zufriedenheit über die Aufräumarbeiten.

26.12.00 Regionalrat Elsass Forderung nach einer Forcierung des Holzenergie-Programms, denn Kommunen wollen auf Energieholz umsteigen.

634 Décret no 2000-1120 du 21 novembre 2000 relatif aux prêts bonifiés en faveur des pépiniéristes

forestiers.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 184

Datum Akteur/e Inhalt 26.12.00 Landwirtschaftsminist

erium. DERF Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3030 zu den Modalitäten der Hilfe für die Forstinvestitionen von mehreren Forsteigentümern, von OGEC und Kooperationen.

28.12.00 Premierminister L. Jospin

Pressemitteilung La forêt 1 an après les tempêtes.

Ende Dez. 00

INRA, CEMAGREF, DERF

Zusammensetzung einer gemeinsamen Expertengruppe, die Vorschläge in Bezug afu die Wiederinstandstellung der geschädigten Wälder ausarbeiten soll.

11.1.01 FNSPFS Bilanzierung der getroffenen Massnahmen der Regierung 1 Jahr nach den Stürmen.

12.1.01 Premierminister L. Jospin

Bekanntgabe der Veröffentlichung des zweiten Rapports der Mission tempête unter der Leitung von G. Sanson.

12.1.01 Premierminister L. Jospin

Bekanntgabe der Umsetzung einer bereits angekündigten Massnahme: Wiederaufforstungskosten sind von der Einkommenssteuer abzugsfähig. 29.1.01. UCFF Bilanzierung der getroffenen Massnahmen der Regierung 1 Jahr nach den Stürmen.

4.4.2001 Premierminister L. Jospin

Verordnung bzg. die Subventionierung der Wiederaufforstung von Baumschulen.

Tabelle 63 Übersicht über die wichtigsten Ereignisse der Phase 4

5.4.2 Erster Zwischenbericht der interministerialen Kommission

Im Juli 2000 publizierte die interministeriale Kommission einen ersten Zwischenbericht zur Sturmbewältigung. Im Zentrum standen die Soforthilfe nach dem Sturm und Aspekte der Prävention. Die Evaluation der getroffenen Massnahmen würde erst zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet und veröffentlicht. Mit Hilfe von Militäreinsatz, Hilfe aus dem Ausland und unzähligen Freiwilligen hätten innerhalb nützlicher Frist die Elektrizitätsversorgung sichergestellt, die Strassen geräumt sowie die Häuser wieder bewohnt werden können. In mehreren Umfragen bei der Bevölkerung seien die getroffenen Massnahmen von der überwiegenden Mehrheit als gut bzw. als sehr gut bezeichnet worden. 635

635 Darin enthalten die Wiederinstandstellung von Infrastrukturen, die Rettung von Menschen, etc.

Die Arbeitsgruppe wurde vom Generalinspektor der Verwaltung, G. Sanson geleitet. Ausserdem waren beteiligt: O. Rochereau (Generalberichterstatter), B. Ravail (Berichterstatter), J.-Y. Au-douin (secrétariat général de la défense nationale), V. Desmouceaux (ministère de l‘économie, des finances et de l‘industrie), R. Fekik, Ch. Pourny, J.-Y. Thibault (ministère de l‘intérieur), M. Quatre, L. Pressense (ministère de l‘équipement, des transports et du logement), C. Brocas (mi-nistère de l‘agriculture et de la pêche), P. Douard (ministère de l‘aménagement du territoire et de lenvironnement); Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999, juillet 2000.

Erster Zwischenbericht der interministerialen Kommission unter der Leitung von G. Sanson

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 185

5.4.3 Erweiterung der Dispositionen zu Gunsten von Baumschulbesitzern

Im Herbst wurde eine weitere Massnahme zu Gunsten von Baumschulbesitzern beschlossen, deren Forstgeschäft mindestens 30 % des Gesamtgeschäfts ausmacht.636

Erweiterung vom 21. November 2000 Betrag [Mio. FF]

Baumschulbesitzer können ab sofort von vergünstigten Darlehen für die Aufforstung profitieren. Zins 1,5 %; Laufzeit: max. 5 Jahre.

o.A.

Tabelle 64 Erweiterung des Massnahmenpakets zu Gunsten von Baumschulbesitzern

5.4.4 Kritik und Anregungen von Abgeordneten und Senatoren

Der Abgeordnete F. Dose (SOC Meuse) appellierte Mitte Juni an die Regierung, den Transport besser zu organisieren, da Frankreich ansonsten einen weiteren Sturm erleben würde, und zwar einen wirtschaftlichen.637 In Abwesenheit von Transportminister J.-C. Gayssot versicherte Landwirtschaftsminister J. Glavany, die Regierung würde alles tun, um die Transportengpässe zu beseitigen. Neben den fehlenden Kapazitäten waren es vor allem die Ausnahmebewilligungen über die Strassenbenützungen mit schweren Holztransportern, welche Probleme bereiteten.638 Die Schwierigkeiten beim Holztransport dauerten an. So fragte der Senator G. Vissac (RPR Haute-Loire) den Transportminister Anfang Oktober, welche Massnahmen er treffen würde, um die Transportproblematik in der Auvergne zu lösen.639

J.-M. Chavanne (RPR Haute-Savoie) sorgte sich um die Privatwaldeigentümer, welche nicht gleichzeitig als Landwirte arbeiteten, da diese nicht von der MwSt-Reduktion profitieren könnten. Dies wurde von der Regierung dementiert und versichert, dass die Reduktion der Mehrwertsteuer für alle Forstarbeiten, welche in Rechnung gestellt würden, gewährt würde.640 Auf die Frage von D. Eckenspieller (RPR Haut-Rhin), ob der Mehrwertsteuersatz auf die Holzenergie ebenfalls auf 5,5 % reduziert werde,641 antwortete F. Huwart, dass Frankreich diese Idee der Europäischen Kommission bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen hätte. Das geltende EU-Recht würde eine solche Reduktion jedoch nicht zulassen.642

636 Décret no 2000-1120 du 21 novembre 2000 relatif aux prêts bonifiés en faveur des pépiniéristes

forestiers. Ausgeführt wurde diese Massnahme mit dem Rundschreiben DERF/SDF/C2000-3029 und DAF/SDFA/C2000-1524 bzg. vergünstigte Darlehen an Baumschulbesitzer für die Wiederaufforstung vom 22.12.2000.

637 Assemblée Nationale. Question au gouvernement "Transports forestiers", Compte rendu intégral du 13 juin 2000.

638 J.-M. Barbier, Geschäftsleiter der FNSPFS, Interview vom 24.10.2001. 639 Assemblée Nationale. Procès-verbal de la séance du 5 octobre 2000. 640 Anmerkung der Autorin: es handelt sich hier wohl um einen Fachausdruck: im Gesetz wird

ausdrücklich von exploitants agricoles gesprochen, wobei in der Erklärung des Finanzministeriums all diejenigen gemeint sind, welche in der entsprechenden Kategorie MwSt bezahlen. Es handelt sich hier vermutlich um ein Missverständnis.Vgl. Richtlinie des Wirtschafts-, Finanz- und Industrieministeriums NOR/ECO/F0030011J TVA-BOI Nr. 64. Anwendung des reduzierten MwSt-Satzes auf Forstarbeiten vom 23. März 2000.

641 Assemblée Nationale. Procès-verbal de la séance du 4 octobre 2000. 642 Assemblée Nationale. Procès-verbal de la séance du 14 novembre 2000.

Transportproblematik bleibt ungelöst

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 186

5.4.5 Kritik und Anregungen von Verbänden

Kurz nach dem Rundschreiben die Beihilfe zur Wiederinstandstellung der Wälder betreffend, meldete sich der WWF zu Wort. Es seien keine verbindlichen Auflagen, sondern lediglich Empfehlungen in Bezug auf die standortgerechte Pflanzung von Bäumen gemacht worden.643

Die Umweltschutzverbände WWF, France nature environnement, Réserves naturelles de France und Greenpeace hatten sich am 26. September zusammengefunden und eine gemeinsame Charte pour la restauration des forêts herausgegeben.644 Diese Charta beinhaltete 39 Empfehlungen, welche auf vier allgemeinen und vier operative Prinzipien beruhten. Unter anderem forderten sie, die Wiederaufforstung ökologisch zu gestalten und begründeten diese Forderung mit dem Hinweis, dass ein natürlicher Wald einem Sturm eher widerstehen könne als einer, der nur aus einem Profitdenken heraus gepflanzt worden war. Auf Anpflanzungen solle man so weit möglich verzichten und die toten Bäume liegen lassen.645

Mitte Oktober wandte sich die Präsidentin der UCFF an die Öffentlichkeit und informierte über den Stand der Aufräumarbeiten des Sturmholzes. Dabei wies sie auf drei zu lösende Punkte hin. Erstens müsse die Abstimmung zwischen der Holzindustrie und der Forstwirtschaft verbessert werden. Der zweite Punkt betraf die logistischen Kapazitäten, wobei sie vor allem auf diejenige der SNCF einging, welche trotz Verträgen die Transportkapazitäten nicht zur Verfügung stellen konnten. Der dritte Punkt beinhaltete die Forderung nach zusätzlichen Transportunterstützungen, um neue Märkte im Ausland zu öffnen.646

5.4.6 Europa stimmt der Kofinanzierung von Sturmbewältigungsmassnahmen offiziell zu

Am 26. Juli besprach der Ausschuss für Landwirtschaftsstrukturen und ländliche Entwicklung (STAR) den plan de développement rural national français (PDRN), der Projekte zur Bewältigung der Sturmschäden enthielt.647 Er empfahl der EU-Kommission den französischen PDRN zur Annahme. Am 7. September 2000 folgte die Europäische Kommission dem Ausschuss und verabschiedete den plan de développement rural national français (PDRN) von Frankreich, mit welchem die Ko-Finanzierung von Sturmbewältigungsmassnahmen ebenfalls entschieden wurde. 648

643 WWF. Communiqé du presse du 5 septembre 2000. Dies kann auch im Rundschreiben vom

31.8.2000 nachgeprüft werden: es werden zwar Empfehlungen aber keine Bedingungen in Bezug auf eine naturgerechte Aufforstung gemacht. Vgl. Circulaire DERF/SDF/C2000-3022 du 31 août 2000.

644 Charte partenariale pour la restauration des forêts après les tempêtes du 26 septembre 2000. 645 Le Monde du 30 septembre 2000: 15, Revue Forestière Française 5/2000: 469. 646 UCFF. Conférence de presse du 11 octobre 2000. 647 Landwirtschaftsministerium. L‘actualité Plan de développement rural national français : Feu vert

de la Commission européenne du 27 juillet 2000. 648 Landwirtschaftsministerium. Aktueller PDRN ist immer auf der Internetseite des Landwirtschafts-

ministeriums abrufbar: www.agriculture.gouv.fr.

Umweltschutzorganisatio-nen: Une Charte pour la restauration des forêts

UCFF: Abstimmung zwischen der Holzindustrie und der Forstwirtschaft muss verbessert werden

Europäische Kommission: Zustimmung zum PDRN

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 187

5.4.7 Zweite Budgetbereinigung für das Jahr 2000 / Budget 2001

5.4.7.1 Zweite Budgetbereinigung für das Jahr 2000

In der zweiten Budgetbereinigung für das Jahr 2000 im November/Dezember 2000 wurden hauptsächlich zusätzliche finanzielle Mittel für die Sturmbewältigung freigegeben, wobei die Finanzierung der Nachträge zu den contrats de plan Etat-régions im Mittelpunkt stand und die Transporthilfe aufgestockt wurde.649 Der Betrag, welcher der Wald-Holz-Branche zu Gute kommen sollte, belief sich auf etwas über 378 Mio. FF. 650

649 Vgl. Assemblée Nationale. Projet de loi No. 2704 du 15 novembre 2000. 650 Vgl. Angaben: Assemblée Nationale. Projet de loi de finances rectificative pour 2000 du 15 no-

vembre 2000.

Zweite Budgetbereinigung des Haushalts 2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 188

Landwirtschaftsministerium:

Konto Begründung und Detaillierung Betrag [Mio. FF]

44-92 Fonds forestier national et Office national des forêts

Aide exceptionnelle à l‘ONF Avenant aux contrats de plan Etat-régions pour prise en charge des conséquences de la tempête Aide au transport du bois

140.00

50,99 90.00

51-92 Espace rural et forêts: travaux et acquisitions

Avenant aux contrats de plan Etat-régions pour prise en charge des conséquence de la tempête

4,03

61-45 Fonds forestier national et d‘autres opérations forestières

Avenant aux contrats de plan Etat-régions pour prendre en charge les conséquences de la tempête

89,24

Total 374.26

Tabelle 65 Forstliche Budgetposten in der zweiten Budgetbereinigung

In der vorberatenden Kommission der Nationalversammlung wie auch in der ersten Lesung waren die Stürme sowie die Finanzierung der Schäden kein Thema. 651 Nur gerade ein Abänderungsantrag betraf die Sturmschäden. M. Gewenging (UDF Bas-Rhin) forderte mit seinem Abänderungsantrag (Nr. 242), eine Steuererleichterung für Sägereien sowie Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe. Der Antrag wurde mit der Unterstützung der Kommission und der Regierung abgelehnt.652 Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im Sénat waren die staatlichen Beiträge an Sturmschadenbewältigung sowie allfällige neue Massnahmen kein Thema.653 Die zweite Budgetkorrektur wurde schliesslich wie von der Regierung vorgeschlagen am 21. Dezember 2000 von der Nationalversammlung definitiv angenommen. Sie beinhaltete die Verabschiedung folgender Mehrkosten der Sturmschadenbewältigung:654

5.4.7.2 Budget 2001

Die Budgetvorlage, welche von L. Jospin und seinem Wirtschaftsminister im September 2000 präsentiert wurde, enthielt vor allem eine Aufstockung der finanziellen Mittel für den Wald im Jahr 2001.655 Die Nationalversammlung stimmte den Beiträgen an die Sturmschadenbewältigung diskussionslos zu.

Im Sénat hingegen wurden mehrere Änderungsvorschläge eingereicht und überwiesen. Mit dem Abänderungsantrag 282, der von M. Marini (RPR Oise) im Namen der Kommission vorgeschlagen wurde, sollten Forstgemeinschaften ebenfalls als Empfänger aufgeführt werden, d.h. dass auch diese von der Steuerbefreiung beim Kauf von Land, das aufgeforstet werden sollte, profitieren

651 Vgl. Assemblée Nationale – 1ère lecture. Examen en commission du 29 novembre 2000, du 6

décembre 2000 et du 7 décembre 2000. Assemblée Nationale. Comptes rendus intégrals de la 2e séance du 6 décembre, 2e et 3e séance du 7 décembre 2000.

652 Assemblée Nationale. Compte Rendu Intégral, 3e séance du 7 décembre: 10076f. 653 Sénat. Compte rendu Intégral des 18 et 19 décembre 2000. 654 Assemblée Nationale. Projet de loi de finances rectificative No. 607 du 21 décembre 2000. 655 Assemblée Nationale. Projet de loi de finances rectificative pour 2000 No. 2704.

Assemblée Nationale: 1. Lesung

Mehrkosten der Sturmschadenbewältigung bewilligt

Assemblée Nationale: Bud-get 2001

Sénat: Budget 2001

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 189

können. Die Dauer der Massnahme wurde zudem um zwei Jahre verlängert.656 Ausserdem wurde von Senator M. Sergent (SOC Nord-Pas-de-Calais), unterstützt von J.-P. Demerliat (SOC Limousin), vorgeschlagen, die Massnahme der raschen Rückzahlung aus dem MwSt-Kompensationsfonds für das Jahr 2001 zu verlängern.657 Mit dem Abänderungsantrag 284 wollte M. Marini (RPR Oise) im Namen der Kommission den Sturmgeschädigten einen ausserordentlichen Steuerabzug gewähren. Der Premierminister solle mit dem Finanzminister einen fixen Betrag für die ausserordentlichen Kosten festlegen. Der Abzug sei während zehn Jahren allen Privatwaldbesitzern, deren Wälder mindestens 25 % geschädigt wurden, zu gewähren.658 Diese Massnahme orientiert sich an der Abzugsmöglichkeit des Verlustes bei der Grundstückssteuer. Im plan national vom 12. Januar war eine Abzugsmöglichkeit vorgesehen, die aber viel weniger weit ging: es handelte sich nur um die Mehrkosten des Aufarbeitens, welche sich auf ca. 60 FF pro m3 belief. Mit dieser Massnahme hingegen sollten die allgemeinen Einkommensverluste der Waldeigentümer abgegolten werden. Staatssekretärin F. Parly war nicht einverstanden mit diesem Pauschalabzug, den sie als Pauschalsubvention der Forstwirtschaft bezeichnete. Ausserdem würden vor allem die reichen Waldbesitzer profitieren und es gebe keine Garantie, dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt würden.

Senator P. Nachbar (RI, Meurthe-et-Moselle) kam im Namen der FNCOFOR auf die Situation der Forstgemeinden zu sprechen. Die auf zwei Jahre beschränkte Unterstützungsmassnahme (Kapitel 5.2.8) sollte verlängert werden, da erst nach Ablauf dieser zwei Jahre die schwierige Zeit beginnen würde.659 J.-R. Delong (Senator und zugleich Präsident der FNCOFOR) setzte sich ebenfalls für eine Verlängerung der Unterstützung der Forstgemeinden ein, wobei er die Summe für das Jahr 2001 deutlich heraufsetzen wollte (von 200 auf 350 Mio. FF). Senator R. Herment berichtete von den Waldbewirtschaftern, welche im Jahre 2000 von den Sturmbewältigungsmassnahmen wenig profitieren konnten. Mit der Heraufsetzung des Forstbudgets um über 30 % sowie der Inkraftsetzung des neuen Waldgesetzes hoffte er, dass sich die Lage bessern werde. J. Glavany ging noch einmal auf das Budget für das Forstwesen ein. Das ONF würde gleich wie im Jahr 2000 957 Mio. FF sowie weitere 100 Mio. FF erhalten. Die Programme seien um 95 %, d.h. um 392 Mio. FF aufgestockt worden.660 Der Sénat nahm das Budget an.661

Die Änderungsvorschläge des Senats wurden in der Nationalversammlung wieder rückgängig gemacht. Die Befreiung von den Schreibgebühren bei Grundstücksmutationen wurde nicht verlängert und die Waldbewirtschafter nicht

656 Sénat. Compte rendu intégral du 28 novembre 2000. 657 Sénat. Compte rendu intégral du 23 novembre 2000. 658 Sénat. Compte rendu intégral du 23 novembre 2000. 659 M. Nachbar. Sénat. Compte rendu intégral du 6 décembre 2000. 660 Im Gegensatz zum normalen Budget des ONF laufen die Programme über mehrere Jahre.

Angabe von Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, DERF. 661 Sénat. Compte rendu intégral du 7 décembre 2000.

P. Nachbar fordert eine Verlängerung der Hilfsmassnahmen für die Forstgemeinden.

Assemblée Nationale: Bud-get 2001 - 2. Lesung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 190

ausdrücklich erwähnt, da sie schon immer mitgemeint waren. Die zweite Massnahme - der fixe Steuerfreibetrag - wurde diskussionslos gestrichen.662

Dies blieb auch bei der folgenden Lesung im Sénat und der definitiven dritten Lesung der Nationalversammlung so.663

5.4.8 Ein Jahr nach den Stürmen: Stellungnahme der interministerialen Arbeitsgruppe unter der Leitung von G. Sanson

Die interministeriale Arbeitsgruppe tempête unter der Leitung von G. Sanson publizierte ihren zweiten und abschliessenden Bericht l‘évaluation des dispositifs des secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes, les 26 et 28 décembre 1999 im Januar 2001. Dieser konzentrierte sich auf die Hilfsdispositionen.664 Obwohl die Sturmbewältigungsmassnahmen in Anbetracht des grossen Schadensausmasses insgesamt positiv bewertet wurden, machte die Arbeitsgruppe auf einige verbesserungswürdige Punkte aufmerksam:

- Die Bekanntgabe der Hilfsmassnahmen sei rasch kommuniziert worden. In Bezug auf deren Umsetzung hingegen dauerte es - je nach involvierten Ministerien - länger, häufig sogar zu lange.665 Die meisten der forstwirtschaftlichen Hilfsmassnahmen seien zu langsam umgesetzt worden, was einerseits an der Schwierigkeit der Ausarbeitung der Modalitäten und andererseits an der fehlenden Verabschiedung des zusätzlichen Budgetpostens durch das Parlament666 lag. Trotzdem hätte im Jahr 2000 ein grosser Teil der bereitgestellten Gelder ausbezahlt werden können.667 Die Hilfsmassnahmen für die Waldbesitzer hätten rascher erledigt werden können, wenn man vermehrt auf die Erfahrungen von Deutschland und auch auf diejenigen von Frankreich zurückgegriffen hätte. Obwohl ein Auftrag an Forschungsanstalten vergeben wurde, sowie auch eigene Erfahrungen bekannt waren, wären diese nicht bzw. zu wenig genutzt worden. 668 Die zu langsame Umsetzung kann aber nicht nur auf die Hilfeleister (also den Staat), sondern auch auf die Hilfsempfänger zurückgeführt werden. So hätten einige ländliche Bürgermeister erst nach Aufforderung der Departementspräfekte eine Unterstützungsanfrage gemacht. Privatwaldeigentümer mit kleinen Waldparzellen hätten trotz der guten Information darauf verzichtet und ihr Holz im Wald liegen gelassen.

662 Die zweite Massnahme wurde am 12.1.00 von Premierminister L. Jospin bereits angekündigt und

sollte ursprünglich in das Budget von 2001 aufgenommen werden. Assemblée Nationale. Compte rendu intégral, 3e séance du 14 décembre 2000.

663 Assemblée Nationale. Compte rendu Intégral, 2e séance du 14 et 20 décembre; Sénat. Compte rendu intégral du 19 décembre 2000. Definitive Version: Projet de loi No. 601 de finances 2001.

664 Communiqué de presse du premier ministre du 14 décembre 2000. 665 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes

des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 3 und 11.

666 Dies wurde mit der ersten Budgetkorrektur im Frühling gemacht (abgeschlossen Ende Juni 2000).

667 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 6f.

668 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 17.

Kritikpunkte der interministerialen Arbeitsgruppe

Vollzug

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 191

- Ein grundsätzliches Problem in der Forstwirtschaft stellt die Versicherbarkeit dar. Weil eine Versicherungsmöglichkeit besteht, ist der Staat grundsätzlich nicht zuständig für versicherbare Schäden. Da diese Versicherung weder für den Versicherungsnehmer noch für den Versicherungsgeber attraktiv ist, sind nur gerade 7-8000 Privatwaldbesitzer (von 3,7 Millionen, von denen 400‘000 ihren Wald bewirtschaften) versichert. Die Versicherungen auf der anderen Seite möchten sich von diesem wenig lukrativen Geschäft möglichst zurückziehen. Deshalb sollte der Staat zusammen mit den Versicherungen eine Lösung ausarbeiten.669

- Bedauert wurde ebenfalls, dass das Finanzministerium keine Gesamtübersicht über die einzelnen Massnahmen verfügt, was sowohl die Auszahlung an die Empfänger als auch deren Kontrolle erschwert. 670

- Die Transportengpässe, welche von verschiedenen beteiligten Akteuren der Branche aufgeworfen wurden, stellte ein weiteres Problem dar. Die SNCF hatte zuvor während Jahren die Anzahl der Waggons reduziert und einige der spezialisierten Bahnhöfe geschlossen, was zu Schwierigkeiten im Schienentransport geführt hatte.

- Auch auf der Strasse gab es Engpässe, verursacht durch die beschränkte Zahl von Holztransportern und durch den komplizierten Vollzug bei der Erhöhung der Gewichtslimite. Es blieb lange Zeit unklar, welche Strassen mit 48-t-Transportern befahren werden durften, da letztlich die Präfekte der Departemente und teilweise sogar Bürgermeister für die Ausnahmebewilligung zuständig waren. Es dauerte gemäss dem Rapport beinahe drei Monate, bis eine erste Route, welche die Sturmholztransporter befahren durften, ausgearbeitet wurde. 671

- Zu kritisieren sei ausserdem der bei einigen Ministerien herrschende Perfektionismus bei der Ausarbeitung der Modalitäten, die fehlende Zusammenarbeit innerhalb der Administration sowie die Kommunikationsprobleme des Staates mit anderen politischen Ebenen.

- Die Kommission conect unter der Leitung von J. Lebeschu, die mit der nationalen Koordination beauftragt war, hätte ihre Aufgabe nur bedingt ausführen können, da ihr Auftrag unpräzise definiert war und andererseits die finanziellen Mittel fehlten.

- Ein weiterer Kritikpunkt stellte das Zögern des zuständigen Amtes bei der Ausstellung von Bewilligungen für ausländische Waldarbeiter dar. Obwohl anerkannt wurde, dass zuerst auf französische arbeitslose Forstangestellte

669 Dies ist im neuen Waldgesetz vorgesehen: innerhalb von einem halben Jahr muss die Regierung

Vorschläge für die Versicherbarkeit des Waldes vorlegen. Gemäss Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, DERF, wollte die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Arbeit Ende Dezember 2001 abschliessen. Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministe-rielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 25-30.

670 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 6f.

671 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 17.

Versicherbarkeit des Waldes

Keine Gesamtübersicht im Finanzministerium

Transportproblematik

Transportengpässe auf Strassen

Perfektionismus

Conect

Ausstellung von Bewilligungen für ausländische Arbeiter

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 192

zurückgegriffen wurde, hätte man v.a. für schwierige Arbeiten auf ausländisches Fachpersonal vermehrt zurückgreifen sollen.672

- Schliesslich sollte die Prävention besser gestaltet werden. So sollte ein interministeriales Komitee gegründet werden, welches bei Vorfällen dieser oder ähnlicher Art sofort eingesetzt wird und für die gesamte Koordination zuständig wäre. Der Kommunikationsfluss könnte alleine schon mit technischen Hilfsmitteln (wie die Einführung des Gebrauchs des Emails in allen Departementspräfekturen) verbessert werden. Zusätzlich sollte eine Grunddisposition für einen allfälligen weitere Sturmschäden ausgearbeitet werden, auf welcher dann die tatsächlichen Bedürfnisse aufgebaut werden können. Bei der Umsetzung sollte den Departementen und Regionen mehr Freiheiten gewährt werden, um einerseits den unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und andererseits die Geschwindigkeit der Umsetzung zu verbessern.673

Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, beurteilte den Rapport als destruktiv. Obwohl er mit einigen Kritikpunkten einverstanden war, seien gewisse wichtige Punkte in der Analyse nicht berücksichtigt worden. So hätten beispielsweise die konstante Verhandlung mit der EU bei der Ausarbeitung der Rundschreiben zu einer gewissen Verzögerung geführt. Daneben sei für jedes Rundschreiben ein Konsultationsverfahren durchgeführt worden: so hätten neben den Berufsverbänden auch die DRAF und DDAF jeweils ihre Meinung dazu gegeben. Problematisch sei ausserdem, dass die Verfasser des Berichts nicht mit denjenigen Personen des DERF gesprochen hätten, welche damals direkt involviert gewesen wären, was zu einigen Missverständnissen bzw. Fehlern geführt hätte. Die geforderte Vorbereitung - im Fall eines neuen Sturms - findet Ch. Barthod völlig unrealistisch, da die Art der zu treffenden Massnahmen von vielen Faktoren abhängt, die nicht voraussehbar sind (betroffenes Gebiet, allgemeine Wirtschaftslage, etc.).674 5.4.9 Ein Jahr nach den Stürmen: Stellungnahme des

Landwirtschaftsministeriums

Der Bericht des Landwirtschaftsministeriums La forêt 1 an après les tempêtes enthielt neben den Massnahmen, statistische Angaben über den Schadensumfang und den Umfang der Subventionen und Darlehen auch allgemeine Überlegungen zum Wald. Insgesamt wurden im Jahr 2000 8,08 Mia. FF an Darlehen gewährt, wobei v.a. die Regionen des Südwestens davon Gebrauch machten. Die forstlichen À-fonds-perdu-Beiträge für die Bewältigung der Sturmschäden beliefen sich im Jahr 2000 auf einen Betrag von 1,269 Mia. FF. Dazu kommen 1,7 Mia. FF, welche – über vier Jahre verteilt – über die Zusätze zu den contrats de plan beschlossen wurden. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse aufgeführt.

672 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes

des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 2: 14f.

673 Evaluation des dispositifs de secours et d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministerielle. Janvier 2001. Kapitel 3: 4f.

674 Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Interview vom 25. Oktober 2001 in Paris.

Prävention: Bessere Vorbereitung

Reaktion Ch. Barthod: mit einigen Kritikpunkten nicht einverstanden

Ein Jahr nach den Stürmen: Zufriedenheit im Landwirtschaftsministerium

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 193

- Schaffung und Wiederinstandstellung von Wegen, Waldstrassen und Depotplätzen: über 550 km Strassen konnten mit den Zuschüssen gefördert werden.

- Die Zuschüsse für die Mechanisierung der Waldwirtschaft stiessen auf ein grosses Interesse. Rund 150 Maschinen für den Holzeinschlag sowie den Abtransport konnten subventioniert werden. Weitere Anfragen sind noch hängig.

- Darlehen mit einem Zins von 1,5 % wurden für den Holzeinschlag und den -transport vergeben, um den schwierigen Bedingungen gerecht zu werden.

- Förderung der Nasslager: insgesamt wurden Lager für 4,6 Mio. m3 Holz mit À-fonds-perdu-Beiträgen und Darlehen gefördert.

- Für die schwer geschädigten Forstgemeinden, welche einen grossen Anteil ihres Einkommens aus dem Wald beziehen, wurden neben den Massnahmen des Nationalen Plans zusätzliche Subventionen von 200 Mio. FF für die Jahre 2000 und 2001 in Aussicht gestellt. Seit Anfang August 2000 konnten bereits über 60 Mio. FF in 24 Departementen ausbezahlt werden. Die Ansprüche werden auf departementaler Ebene von einer speziellen Kommission geprüft.675 Ausserdem wurde denjenigen Gemeinden, welche ihr Holz bereits verkauft hatten, bewilligt, den Verkaufserlös ausnahmsweise etwas freier (jedoch noch immer beim Staat) anzulegen. Schliesslich wurden Forstgemeinden, welche nicht oder nur leicht geschädigt wurden, ein Darlehen angeboten, wenn sie auf den Holzeinschlag verzichteten.

Beinahe die Hälfte des Sturmholzes war bis Ende 2000 aufgearbeitet worden. Dabei wurden 6 bis 7 Mio. m3 in Nasslager geliefert, 35 Mio. m3 im Inland verkauft sowie 4 Mio. m3 exportiert. Die Kommission vermutete, dass etwa weitere 20 Mio. m3 von den Waldbesitzern selbst als Brennholz genutzt wurde.676

5.4.10 Ein Jahr nach den Stürmen: Reaktionen diverser Akteure

Die Fédération Nationale des Syndicats de Propriétaires Forestiers Sylviculteurs (FNSPFS) zog im Januar 2001 Bilanz. Zwei der drei Hilfsarten, welche von der Regierung versprochen wurden, seien umgesetzt worden, während die Hilfe für die Waldbesitzer noch immer offen sei. Die Darlehen für das Aufarbeiten des Sturmholzes, die Zuschüsse zum Transport sowie die Subventionierung der Holzanlagen seien - mit anfänglichen Schwierigkeiten - umgesetzt und zufriedenstellend. Die Hilfe von 6 Mia. FF für die Wiederaufforstung würde von 2001 an ausbezahlt werden. Die zusätzliche Hilfe an die Waldbesitzer betraf gemäss FNSPFS fiskalische Massnahmen, welche mit der Regierung abgesprochen worden seien. Die FNSPFS hätte einen Zusatz bei der Budgetdiskussion für das Jahr 2001 eingereicht. Der Sénat habe diesem zugestimmt, während sie die Nationalversammlung diskussionslos gestrichen habe. Die FNSPFS forderte den Premierminister auf, sein Versprechen vom 12. Januar 2000 einzuhalten und die fiskalischen Massnahmen in das Budget 2001 aufzunehmen.677 Im Dezember hatte sie bereits darauf hingewiesen, dass Lösungen bezüglich der Versicherbarkeit der Wälder gesucht werden müssten. Die

675 Landwirtschaftsministerium. La forêt 1 an après les tempêtes: 24. 676 Landwirtschaftsministerium. La forêt 1 an après les tempêtes: 19. 677 FNSPFS, communiqué de presse du 11 janvier 2001.

Ende 2000: beinahe die Hälfte des Sturmholzes aufgearbeitet

FNSPFS: Aufruf zu fiskalischen Massnahmen für die Waldeigentümer, die von L. Jospin im Januar 2000 versprochen wurden.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 194

Prämien seien bereits vor den Stürmen sehr hoch gewesen, was viele Waldbesitzer davon abgehalten hätte, den Wald zu versichern (nur gerade 8 % der Privatwaldeigentümer mit einer Fläche von ca. 600'000 ha Wald678). Laut FNSPFS hätten nach den Stürmen sogar manche Versicherungsgesellschaften die Versicherungsverträge gekündigt.679

Die Association Nationale des Centres Régionaux de la Propriété Forestière (ANCRPF) machte auf eine der Folgen der beiden Stürme aufmerksam. Die starke Parzellierung des Waldes in Frankreich führte dazu, dass viele Privatwaldeigentümer sich alleine nicht helfen konnten. So haben sie sich - mit Hilfe der Centres Régionaux - neu gruppiert, wobei verschiedene Möglichkeiten gewählt wurden: direkter Anschluss an eine Genossenschaft, die Schaffung von freien Interessengemeinschaften, welche ihr Holz über eine Genossenschaft, einen Experten oder direkt verkaufen, die Bestimmung einer Person, welche mit der Aushandlung von Verkaufsabschlüssen beauftragt wurde. Zudem wurden auf regionaler Ebene Holzbörsen eingerichtet, um den Holzverkauf zu erleichtern. Die Organisation wies auf diesen positiven Aspekt der Stürme hin und forderte die Privatwaldeigentümer auf, diese Strukturen zu erhalten und sie weiter zu fördern.680

Die UCFF zog im Januar eine erste Bilanz über die Aufräumarbeiten. Sie hätten im Jahr 2000 beinahe doppelt so viel Holz aufgearbeitet wie normalerweise, wobei neue Absatzmärkte hätten gefunden werden können. Ein negativer Punkt sei die Transportlogistik gewesen, so hätten sich vor allem der Transport auf Strasse und Schiene als nicht zuverlässig erwiesen, weshalb die UCFF häufig auf den Transport auf Wasser ausgewichen sei. Sie wies Vorwürfe, wonach in der Forstwirtschaft Missstände herrschten, kategorisch zurück.681 Auf die von der Regierung ergriffenen Massnahmen ging die Präsidentin der Union zu diesem Zeitpunkt nicht ein.682 Die FNCOFOR führte im Januar 2001 eine Umfrage bei 400 ihrer Mitglieder aus allen Regionen Frankreichs durch. Dabei handelte es sich einerseits um allgemeine Informationen bezüglich die Zusammenarbeit mit dem ONF683, dessen Struktur im Jahr 2002 voraussichtlich überarbeitet und angepasst wird und andererseits auch Erfahrungen aus der Sturmbewältigung.

5.4.11 Erweiterung der Hilfsmassnahmen durch eine fiskalische Massnahme

Im Januar 2001 wurden zwei weitere Massnahmen beschlossen. Es handelte sich dabei um eine steuerliche Massnahme, wonach die Kosten für die Wiederaufforstung vom Einkommen abgezogen werden können und zwar für eine

678 Angaben von J.-M. Barbier, Geschäftsleiter der FNSPFS anlässlich des Interviews vom

24.10.2001 sowie des Berichts von Sénator R. du Luart der Sénatskommission zum projet de loi d’orientation sur la forêt vom 16. Januar 2001: 46.

679 FNSPFS, communiqué de presse du 12 décembre 2000. 680 ANCRPF, communiqué de presse du 12 décembre 2000. 681 Die Präsidentin der UCFF spricht hier wohl vor allem einige Artikel im Le Monde an, welche

Anfang Januar 2000 erschienen und in der Forstwirtschaft Unverständnis ausgelöst hatten. 682 UCFF. Forêt: un an après la tempête. L‘întêret d‘une forêt organisée du 29 janvier 2001. 683 Laut P. Lacroix wird der ONF im Juni 2002 restrukturiert und weniger hierarchisch aufgebaut

sein. Da die Forstgemeinden wichtige "Kunden" des ONF sind, sind sie ebenfalls zu dieser Restrukturierung befragt worden. P. Lacroix, Geschäftsführer der FNCOFOR, Interview vom 24. Oktober 2001 in Paris.

ANCRPF: neue Formen von Zusammenarbeit ausgelöst.

UCFF: Transportproblematik im Jahr 2000 andauernd.

L. Jospin ergreift eine weitere fiskalische Massnahme

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 195

Zeit von 15 Jahren, wenn die Sturmflächen mit Nadelholzarten verjüngt werden, und von 20 Jahren, wenn eine Laubholzverjüngung angelegt wird. Dies gab Premierminister L. Jospin anlässlich eines Besuchs einer der meist betroffensten Regionen (Lothringen) in Lunéville am 15. Januar bekannt.684 In seiner Rede ging er auf die Situation in Lothringen ein und liess seine Unterstützung der Zusammenarbeit von Gemeinden wissen. Am 12. Januar wurde diese Massnahme in Kraft gesetzt.685 Diese Massnahme war von L. Jospin bereits ein Jahr zuvor angekündigt worden. Zusätzlich wurde eine Expertengruppe geschaffen, welche sich mit der finanziellen Lage der Forstgemeinden befassen sollte. Da deren Finanzprobleme vermutlich vor allem längerfristige Auswirkungen haben würden würden, sollte die Expertengruppe Lösungen bzg. der Finanzprobleme ausarbeiten.

Massnahmen686 Inhalte, Bemerkungen Forstgemeinden Schaffung einer Expertengruppe, welche sich mit den finanziellen

Schwierigkeiten der Forstgemeinden befassen soll.

Tabelle 66 Weitere Massnahme zu Gunsten von Forstgemeinden

5.5 Übersicht der wichtigsten staatlichen Entscheide:

Datum Akteur/e Frankreich

Akteur/e EU-Ebene

Inhalt

29.12.99 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Aufruf, in allen Departementen Krisenstäbe einzuberufen. Diese haben v.a. organisatorische und kommunikative Aufgaben. Betrifft nicht nur den Wald.

29.12.99 Innenminister J.-P. Chevènement, Wirtschafts-, Finanz- und Industrieminister Ch. Sautter

Bekanntgabe von ersten Massnahmen: Ausrufung des Naturkatastrophenzustandes, Intervention bei Versicherungen, Bereitstellung von 100 Mio. FF für Gemeinden, Wiederinstandsetzung der Infrastruktur.

30.12.99 Landwirtschaftsminister J. Glavany

Einberufung eines Nationalen Krisenstabs, der sich mit der Sturmschadenbewältigung befasst. Eingeladen werden die Präsidenten der Organisationen der Wald-Holz-Branche sowie derjenige des FNE. 30.12.99 M. Van Effen-

terre, Directeur de la DERF

Einberufung eines administrativen Krisenstabs Cellule nationale de coordination chablis687

12.1.00 Premierminister L. Jospin

Bekanntgabe der Soforthilfemassnahmen inkl. des plan national pour la forêt française

27.1.00 Premierminister L. Jospin

Zusätzliche Unterstützung der Forstgemeinden: Darlehen für nicht-geschädigte Forstgemeinden, welche auf Holzeinschläge verzichten.

3.2.00 Premierminister L. Jospin

Erweiterung des plan national mit der Massnahme der erweiterten Transporthilfe.

684 Premier ministre. Discours à l‘occasion de sa visite en Moselle et en Meurthe-et-Moselle, à Luné-

ville du 15 janvier 2001. 685 Forêt-Entreprise 1/2001: 4. 686 Premier ministre. La lettre du gouvernement du 11 mai 2000. 687 Dieser Krisenstab befasste sich nur mit den Waldschäden. Sie hatte eine Art Mediationsaufgabe

zwischen denjenigen, welche auf dem Terrain waren und der DERF in Paris. Sie wurde von G. Blanchard, Conseil Général du GREF, geleitet.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 196

11.5.00 Premierminister L. Jospin

Erweiterung des plan national, muss vom Parlament bewilligt werden (Gesetzesänderung).

18.5.00 Regierung - CIADT

Beschluss von Zusätzen zu den contrats de plan Etat-régions zur Sturmschadenbewältigungsunterstützung

31.5.00 Europäische Kommission

Bewilligung der Massnahmen des plan national pour la forêt française.

13.7.00 Verfassungsrat Annahme der ersten Budgetbereinigung für das Jahr 2000, in welchen die Zusatzkosten für den plan national sowie drei zusätzliche Massnahmen (vom Premierminister angekündigt) enthalten sind.

7.9.00 Europäische Kommission

Zustimmung zum PDRN, in welchem Unterstützungsmassnahmen der Sturmgeschädigten vorgesehen sind

21.12.00 Nationalversammlung

Annahme der zweiten Budgetbereinigung für das Jahr 2000

12.1.01 Premierminister L. Jospin

Entscheid über eine zusätzliche fiskalische Massnahme, welche er bereits am 12.1.00 für das Budget 2001 angekündigt hatte. Wiederaufforstungskosten können von der Einkommenssteuer abgezogen werden, wobei die Dauer der Massnahme von der Art der gepflanzten Bäume abhängt.

12.1.01 Premierminister L. Jospin

Einsetzung einer nationalen Kommission, welche sich mit der finanziellen Lage der Forstgemeinden befasst und Lösungsvorschläge ausarbeiten soll.

Tabelle 67 Übersicht über die wichtigsten staatlichen Entscheide

5.6 Sturmschadenbewältigungsmassnahmen in Frankreich

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Bereitgestellter Betrag [Mio. FF]688

Ausgegeben 2000 [Mio. FF]689

Wirtschaftsministerium. Verhandlung mit den Versicherungen, Anträge bis Ende Januar 2000 zu akzeptieren sowie Festsetzung des Höchstbetrags der Franchise auf 1500 FF.

o.A. o.A.

Betroffene Wirtschaftsbetriebe: Entschädigung über mehrere bereits bestehende Fonds, (u.a. Darlehen), Fristerstreckung der Steuerzahlungen

o.A. o.A.

Gemeinden: Subventionierung von Forstgemeinden, deren Einkommen durch die Stürme stark reduziert werden (subventions de fonctionnement).

Prüfung durch departementale Kommissionen; Entscheid durch Präfekten

200 (auf 2 Jahre verteilt)

71

Gemeinden: Fristverkürzung für die Rückzahlung der MWSt durch den Kompensationsfonds

500690 200691

688 Wo nicht anders vermerkt, stammen die Zahlen aus den offiziellen Mitteilungen der Regierung

(plan national, Erweiterungen, etc.). 689 Wo nicht anders angegeben stammen die Zahlen für das Jahr 2000 von Ch. Barthod, Sous-

Directeur de la forêt, DERF. 690 Diese Zahl stammt aus dem Bericht von G. Sanson, l‘évaluation des dispositifs des secours et

d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes, les 26 et 28 décembre 1999 vom Januar 2001.

691 Geschätzter Betrag für das Jahr 2000.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 197

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Bereitgestellter Betrag [Mio. FF]688

Ausgegeben 2000 [Mio. FF]689

Holztransport Räumung der versperrten Zugänge Subvention je nach Region zwischen 50

und 70 % Priorität wurde dem Privatwald zugeordnet; Begünstigte jedoch nicht Privatwaldbesitzer Ko-Finanz. EU

100 70

Bau von Waldzufahrtsstrassen Subvention je nach Region zwischen 40 und 70 % Besitzer der jeweiligen Grundstücke; Unterhalter der Grundstücke (staatl. + privat), nicht Staatswald Ko-Finanz. EU

90 200

Investitionshilfe (Betriebsmaschinen) sowie eine ausserordentliche Amortisation der Maschinen

Subvention von 30 % der effektiven Kosten Vorzug an Betriebe, deren Hauptgeschäft die Forstwirtschaft ist. Ko-Finanzierung EU (nicht neu)

50 102

Transportunterstützung (wird ersetzt durch untenstehende Massnahme am 3.2.00)

Ausschliesslich Bahntransport: 50 FF/t 200 131

Abzug der ausserordentlichen Kosten vom Berufseinkommen

o.A. o.A.

Phytosanitäre Massnahmen Inkl. Überwachung Ko-Finanz. EU

100 (auf 4 Jahre

verteilt)

25692

Vorfinanzierung der Aufräumarbeiten 8 Mia. FF Darlehen über 3 Jahre mit 1,5 % Zins an alle ausser ONF, ab 15.3. auch ONF. Ko-Finanz. EU

1309693 436694

Lagerung und Werterhaltung des Holzes Hilfe für Aufbau von Nasslagern Subvention zwischen 40 und 60 %

Ko-Finanzierung EU 60 30695

Förderung des Holzverbrauchs Verhinderung, dass weniger Holz gekauft würde

10 5696

Finanzierung der Lagerung des Sturmholzes (besprühen oder in Wasser gelagert) (inkl. Transport)

4 Mia. Darlehen über 6 Jahre mit 1,5 % Zins an alle ausser ONF Ko-Finanz. EU

491 82697

Wiederaufforstung Wiederaufforstungshilfe (Subventionen) Inkl. die nötigen Aufräumarbeiten (nicht kommerzialisierbares Holz bei Waldbrandgefahr)

Subvention bis zu 80 %. Über 10 Jahre verteilt, an alle Waldbesitzarten Ko-Finanz. EU

6000 121 (nur Aufräume

n)

Diverse Massnahmen Schadensinventar mit Hilfe von Luftaufnahmen

Ko-Finanz. EU 20 20698

692 Pro Jahr sind 25 Mio. FF vorgesehen; geschätzter Betrag. 693 Diese Zahl stammt aus dem Bericht von G. Sanson, l‘évaluation des dispositifs des secours et

d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes, les 26 et 28 décembre 1999 vom Januar 2001.

694 Dieser Betrag entspricht einem Drittel der totalen Kosten (Darlehen läuft über 3 Jahre). 695 Geschätzter Betrag. 696 Geschätzter Betrag. 697 Dieser Betrag entspricht einem Sechstel der totalen Kosten (Darlehen läuft über 6 Jahre).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 198

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Bereitgestellter Betrag [Mio. FF]688

Ausgegeben 2000 [Mio. FF]689

Anstellung und Ausbildung von zusätzlichem Personal

Inkl. Anstellung von 230 Fachangestellten für 3 Jahre (nur Privatwald)

89 30699

Organisationelle und technische Begleitung

Über 3 Jahre verteilt Ko-Finanz. EU

210 (auf 3 Jahre)

70

Förderung von Forstingenieuren und -technikern

Während 2 Jahren 24 12700

Reduktion der MWSt auf 5,5 % Auf allgemeinen Forstarbeiten und Forstaufräumarbeiten (bis anhin nur für das Ablängen des Holzes). Ab dem 1.1.2000

o.A. o.A.

Befreiung von Schreibgebühren beim Kauf von Waldparzellen oder unerschlossenen Grundstücken

Bedingung: innerhalb von fünf Jahren muss das Grundstück bewaldet werden. Bis Ende 2002.

o.A. o.A.

Abzugsmöglichkeit der Wiederaufforstung von der Einkommenssteuer

Kosten für die Wiederaufforstung können vom Einkommen abgezogen werden

o.A. o.A.

Erste Erweiterung vom 3. Februar 2000 Transporthilfe (Strasse, Schiene sowie Wasser)

Strasse: 20-50 FF/t, abhängig vom Weg Schiene: 50 FF/t zusätzlich zu den verbilligten Tarifen der SNCF Wasser: 50 FF/t

500 (Total Transporthil

fe: 700)

314

Ausnahmebewilligungen auf Nationalstrassen

Höchstgewicht von 44 auf 48 t Länge neu 20 m Zunächste für 3 Monate.

o.A. o.A.

Weitere Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten der Gemeinden vom 20. März 2000 Gemeinden: Gründung von departementalen Kommissionen: Vergabe von Beihilfen und Darlehen sowie Beratung

o.A. o.A.

Gemeinden: Anlagemöglichkeit des Verkaufserlöses des Sturmholzes

Nur für Gemeinden, welche ihre Finanzen ansonsten zinslos beim Staat anlegen.

o.A. o.A.

Gemeinden: Vergünstigte Darlehen

Nur für Gemeinden. Darlehen für Forstgemeinden, welche ihre 1999 abgeschlossenen Verträge wegen des Holzeinschlagsstopps nicht einhalten sowie in den Jahren 2000 und 2001 ebenfalls kein Holz aufarbeiten. Laufzeit: max. 2 Jahre Zinssatz: 1,5 % 1 Mia. FF

200701 67702

Zusätze zu den contrats de plan Etat-régions vom 28. Februar / 18. Mai 2000 Wiederinstandstellung des Waldes (patrimoine naturel et forestier)

1099,7 0

Unterstützung der Holzmaterial-Branche (filière bois-matériau)

628,1 0

Unterstützung der Waldbranche Durch die Instandstellung von speziellen Bahnhöfen zum Transport des Holzes

25,7 0

698 Geschätzter Betrag. 699 Pro Jahr sind 30 Mio. FF vorgesehen; geschätzter Betrag. 700 Pro Jahr sind 12 Mio. FF vorgesehen; geschätzter Betrag. 701 Diese Zahl stammt aus dem Bericht von G. Sanson, l‘évaluation des dispositifs des secours et

d‘intervention mis en oeuvre à l‘occasion des tempêtes, les 26 et 28 décembre 1999 vom Januar 2001.

702 Geschätzter Betrag.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 199

Massnahmen Inhalte, Bemerkungen Bereitgestellter Betrag [Mio. FF]688

Ausgegeben 2000 [Mio. FF]689

sowie Unterstützung des Bausektors Verstärkung der Unterstützung des Exports der Holz-Wald-Branche

2 0

Investitionsunterstützung für den Unterhalt der Holzlager

8 0

Ausbildungs- und Weiterbildungszuschüsse für Forstangestellte

2 0

Unterstützung der Baumschulen 6 0 Total Anteil Staat 1772,2 0 Erweiterung vom 7. Juli 2000 Massnahme btr. die Übertragung von kleinen Parzellen und der durch Ersitzung erworbenen Parzellen.

o.A. o.A.

Erweiterung vom 12. Juli 2000 ONF: zusätzliche Unterstützung von 100 Mio. FF im Frühling sowie weitere 140 Mio. FF im Herbst vom Parlament bewilligt.

240 240

Erweiterung vom 21. November 2000 Baumschulbesitzer können ab sofort von vergünstigten Darlehen für die Aufforstung profitieren. Zins 1,5 %; Laufzeit: max. 5 Jahre.

o.A. o.A.

Erweiterung vom 12. Januar 2001 Einsetzung einer Expertengruppe, welche sich mit der finanziellen Lage der Forstgemeinden befassen wird und längerfristige Lösungsvorschläge ausarbeiten soll.

o.A. o.A.

Tabelle 68 Übersicht über die Sturmbewältigungsmassnahmen in Frankreich

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 200

6. Prozesse: Übersicht und Vergleich Die politischen Prozesse in den drei Ländern werden nachfolgend zusammengefasst, um sie anschliessend miteinander zu vergleichen. Sie werden in Phasen eingeteilt; phasenbildend sind "wichtige" politische Entscheide. In Baden-Württemberg und Frankreich handelt es sich um Entscheide, die von der Regierung oder vom Parlament getroffen wurden. In der Schweiz wurde zusätzlich ein Entscheid auf Verwaltungsebene (Vorschlag Führungsstab) zu den phasenbildenden Elementen gezählt, da diesem eine grosse Bedeutung (inhaltliche Festlegung des Programms durch ein Gremium, in dem neben der Verwaltung auch die Wald- und Holzwirtschaft vertreten war) zukam.

6.1 Schweiz

26.12.99 31.12.2000Feb. März Juli Nov.

Führungsstab:01.02.: Übergabe eines Programmvorschlags an Bundesrat

Phase 1: Programmvorschlag an Bundesrat

Parlament:23.03.: Finanzierungsbeschluss24.03.: Schlussabstimmung Parlamentsverordnung I

Phase 3: Parlamentsverordnung I

Parlament:16.6.: Nachtrag I zum Voranschlag 2000

Phase 4: Sicherstellung der Finanzierung + Parlamentsverordnung II

Jan. April Mai Juni Aug. Sept. Okt.

Phase 2: Botschaft des Bundesrates

Bundesrat:16.2.: Entwurf und Botschaft; Übergabe an das Parlament

Parlament:26.9.: Bundesbeschluss Finanzierung (Parlamentsverordnung II)6.10.: Schlussabstimmung Parlamentsverordnung II

Abbildung 2 Phaseneinteilung Schweiz

Der normale Gesetzgebungsprozess in der Schweiz umfasst in der Regel folgende Schritte: Entwurf durch Verwaltung oder Expertengruppe, Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren, Entwurf und Botschaft durch Bundesrat, vorberatende Kommission im Erstrat, Beratung im Erstrat, vorberatende Kommission im Zweitrat, Beratung im Zweitrat, Differenzbereinigungsverfahren, Schlussabstimmung. Beim Lothar-Geschäft wurde auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet, die parlamentarischen Kommissionen hatten wegen der zeitlichen Dringlichkeit teilweise parallel zu beraten. Ansonsten entsprach das Verfahren dem "ordentlichen" Gesetzgebungsverfahren.

Die Hauptabteilung Wald des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), die Eidgenössische Forstdirektion, hat unmittelbar nach dem Sturm verwaltungsinterne Arbeitsgruppen gebildet und die Organisation eines breit

"Ordentliches" Gesetzgebungsverfahren

Phase 1: 26.12.1999-1.02.2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 201

zusammen gesetzten Führungsstabes vorbereitet. Der Führungsstab wurde am 4. Januar 2000 auf Einladung und unter der Federführung der Eidgenössischen Forstdirektion konstituiert. Dabei lehnten es die Naturschutzorganisationen ab, im Führungsstab Einsitz zu nehmen. Mit je zwei Vertretern der Kantone, der Waldwirtschaft und der Holzwirtschaft setzte sich der Führungsstab aus Personen zusammen, die von den zu beschliessenden Massnahmen unmittelbar betroffen waren. Den Führungsstabmitgliedern kam eine differenzierte Rolle zu: Einerseits waren sie als Interessenvertreter in den Führungsstab gewählt, andererseits erwartete die Eidgenössische Forstdirektion von ihnen eine ausgewogene und politisch realisierbare Bundesvorlage. Parallel zum Führungsstab war die Verwaltung tätig. Mit dem Kreisschreiben vom 12. Januar 2000 informierte die Forstdirektion über die Lothar-Bewältigungsmassnahmen. Zum einen wollte sie an der aktuellen Subventionspolitik (Förderungsmassnahmen, Förderungsvoraussetzungen) nichts ändern, zum anderen wies sie auf diejenigen neuen Massnahmen hin, die das Parlament voraussichtlich beschliessen werde (und in der Folge auch tatsächlich beschlossen wurden).703 Der Führungsstab stellte am 1. Februar 2000 das Ergebnis seiner Arbeiten vor. Seine Vorlage entsprach in Bezug auf den Inhalt den bereits im Kreisschreiben beschriebenen Massnahmen und in Bezug auf den finanziellen Umfang den Schätzungen, die der Eidgenössische Forstdirektor und der Chef des Waldamtes des Kantons Bern bereits anfangs Januar gegenüber den Medien abgegeben hatten. Eine Frage liess der Führungsstab unbeantwortet: Sollen die Privatwaldeigentümer zusätzlich zu den ordentlichen Förderungsmassnahmen eine Entschädigung für den erlittenen Schaden erhalten? Der Führungsstab empfahl dem Bundesrat lediglich, eine Lösung für Härtefälle zu suchen.

Die Vorlage des Führungsstabes ging an den Bundesrat, der die Vorschläge des Führungsstabs weitgehend übernahm. Auf Grund der kurzen Frist war keine externe Vernehmlassung möglich, ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren (Ämterkonsultation) wurde hingegen durchgeführt. Der Bundesrat lehnte es ab, für die Privatwaldeigentümer eine zusätzliche Entschädigung zu beschliessen. Indem verschiedene Kantone bereits Massnahmen verabschiedet hatten, setzten sie den Bund unter Zugzwang, da dieser sich an den von den Kantonen angeordneten Massnahmen auf Grund des ordentlichen, geltenden Rechts zu beteiligen hat.

Der Nationalrat stimmte der Parlamentsverordnung gemäss Vorlage des Bundesrates weitgehend zu. Er schuf jedoch eine gewichtige Differenz, indem er abgestufte Flächenbeiträge (Direktzahlungen) einführte. Der Nationalrat wollte den Geschädigten – unabhängig davon, ob sie Massnahmen ergreifen oder nicht – Gelder zukommen lassen. Diese an der neueren Landwirtschaftspolitik orientierten Flächenbeiträge liessen sich nicht in das Konzept des Bundesrates und in das bisherige forstliche Subventionskonzept integrieren, wonach staatliche Gelder nur an konkrete (angeordnete) Massnahmen ausgerichtet werden. Der Ständerat lehnte das nationalrätliche Direktzahlungskonzept ab, er wollte keinen Systemwechsel einführen. Um die Vorlage nicht zu verzögern, teilte er sie in einen dringlichen und einen nicht dringlichen Teil auf. Beide Kammern stimmten dem 703 Die Forstdirektion schien sich des Inhalts des Sturmbewältigungsprogramms recht gewiss zu

sein, was sich in der verwendeten Formulierung zeigt: "Die Forstdirektion beabsichtigt, im vorgesehenen Bundesbeschluss (...) folgende Massnahmen aufzunehmen: (...)." (Kreisschreiben Nr. 23, 12.01.00, 3).

Phase 2: 2.02.-16.02.2000

Phase 3: 16.02.-24.03.2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 202

dringlichen Teil (Parlamentsverordnung I) am 24. März 2000 einstimmig zu. Die Massnahmen des dringlichen Teils galten bis Ende 2000. Die Parlamentsverordnung I umfasste Beiträge an die Lagerung von Holz, an die Verwendung von Holz in der Entwicklungszusammenarbeit und an die Ausscheidung von Waldreservaten auf Sturmflächen, zusätzlich Investitionskredite für Sturmschadenbewältigungskosten und die Erhöhung der zulässigen Gewichtslimite für Holztransporte. Obwohl im Nationalrat grundsätzlich niemand beabsichtigte, das geltende Waldrecht zu ändern - zumindest nicht bewusst, es wurden auch keine dahingehenden Vorschläge geäussert -, betraf ein bedeutender Teil der Diskussionen nicht die Massnahmen, die mit der neuen Parlamentsverordnung (Notrecht) zu beschliessen waren, sondern die bereits bestehende Förderpolitik. Dass die Einführung neuer Massnahmen (abgestufte Flächenbeiträge) in ein bereits stark mit staatlichen Instrumenten besetztes Feld schwierig ist, wurde (erst) bei der Finanzierung deutlich. Unter dem zeitlichen Druck kam deshalb das Parlament auf die Bundesratslösung zurück, die auf das bekannte Förderinstrumentarium setzte und nur punktuell neue Massnahmen vorsah. Es verzichtete auf die Einführung von abgestuften Flächenbeiträge und damit auf grössere Umstellungen der Bundesratsvorlage.

In der Sommersession bewilligte das Parlament im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2000 124.5 Millionen Franken für die Bewältigung der Lothar-Schäden. Der nicht dringliche Teil wurde von der Bundesversammlung im Oktober beschlossen und gilt bis zum 31. Dezember 2003. Die zweite Parlamentsverordnung (nicht dringlicher Teil) enthält weitgehend die gleichen Massnahmen wie die erste (dringlicher Teil). Zusätzlich wurden Finanzhilfen an die besonders belasteten Kantone Ob- und Nidwalden beschlossen, im Weiteren wurde die Regelung der Ausnahmebewilligung für Holztransporte leicht präzisiert. Nachdem das Lothar-Geschäft in der Frühjahrssession grosse Wellen geworfen hatte, waren die Diskussionen in der Sommer- und Herbstsession wesentlich kürzer und weniger engagiert. Die in der Frühlingssession entstandenen Hoffnungen beziehungsweise Befürchtungen, der Sturm werde genutzt, um die Waldpolitik des Bundes neu zu konzipieren (Einführung von abgestuften Flächenbeiträgen), verloren sich, ohne dass die Diskussion zu Ende geführt wurde. Die Waldpolitik kam in dieser vierten Phase wieder auf den "bisherigen" Weg zurück, den die Forstdirektion gegenüber den Adressaten der Bundeshilfe bereits mit dem Kreisschreiben vom 12. Januar 2000 aufgezeigt hatte.

Der Ausnahmefall "Sturm Lothar" wurde weitgehend auf "bekannten" Gleisen bewältigt, sowohl prozessural als auch inhaltlich. In prozessuraler Hinsicht entspricht die Lothar-Bewältigung mit Ausnahme des Elements Vernehmlassung, auf das wegen der zeitlichen Dringlichkeit verzichtet wurde, dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. In inhaltlicher Hinsicht wurde das bestehende Förderinstrumentarium weitergeführt, mit Geld aufgestockt und durch wenige zusätzliche Massnahmen ergänzt (Parlamentsverordnungen). Die eidgenössische Forstdirektion hat den Inhalt weitgehendst vorgespurt, Verbände und Kantone wurden mittels Einbezug im Führungsstab - mehr oder weniger - auf das Programm der Forstdirektion verpflichtet. Trotzdem wäre es beinahe zu einer neuen Weichenstellung in der Waldförderungspolitik gekommen, nachdem der Nationalrat massnahmenunabhängige Direktzahlungen an die Geschädigten eingeführt hatte. Der Ständerat schwenkte jedoch auf die von der Verwaltung und

Phase 4: 25.03.-6.10.2000

Fazit Schweiz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 203

Bundesrat vorgezeichnete Linie. Der nationalrätliche Entscheid blieb damit lediglich ein "Störmanöver", das für eine länger dauernde Aufregung, nicht aber für eine Änderung in der Waldpolitik sorgte.

6.2 Baden-Württemberg (Deutschland)

26.12.99 31.12.2000Feb. März Juli Nov.

Baden-Württemberg:18.1.: Ministerratsbeschluss

Phase 1: Soforthilfemassnahmen

(Bund:9.2.: Holzeinschlagsbeschränkung)

Baden-Württemberg:28.3.: Ministerratsbeschluss

Phase 3: Erweiterung der Soforthilfe (Private ab 200 ha und Sockelgarantiegemeinden)

(Bund:13.3.: BML: Sonderprogramm im Rahmen der GAK)

Baden-Württemberg:18.7.: Ministerratsbeschluss27.7.: Landratsbeschluss

Phase 4: Kleinprivatwaldunterstützung (Wiederaufbauzuschuss) + Aufstockung der finanz. Mittel

Baden-Württemberg:21.11.: Ministerratsbeschluss

Phase 5: Letzte Erweiterung des Adressatenkreises (Härtefallregelung)

(Bund:14.11.: Holzeinschlagsbeschränkung)

Jan. April Mai Juni Aug. Sept. Okt.

Phase 2: Finanzierungsbeschluss zu den Soforthilfemassnahmen

Baden-Württemberg:4.2.: Landtagsbeschluss über die Finanzierung

Abbildung 3 Phaseneinteilung Baden-Württemberg (Deutschland)

Die Landesforstverwaltung im Ministerium Ländlicher Raum arbeitete bereits Ende Dezember 1999 anhand der Erfahrungen der Sturmschadenbewältigung nach den Winterstürmen im Jahre 1990 Massnahmenvorschläge zu Handen des Ministeriums aus. Dieser Vorschlag (neue sowie bekannte Massnahmen) kam zur Beratung in den Arbeitskreis Landwirtschaft der regierenden CDU und zur Regierungsfraktion, welche vorschlugen, erst einmal 100 Mio. DM zur Schadenbewältigung bereit zu stellen und anfänglich nur die Kleinprivatwaldbesitzer und den Staatswald zu unterstützen, nicht aber den Kommunal- und Grossprivatwald. Der Ministerrat übernahm diesen Vorschlag an seiner Sitzung vom 18. Januar 2000. Die Beschränkung bei der Höhe der finanziellen Mittel und beim Empfängerkreis war wohl strategischer Art. Das Land wollte erst wissen, ob und wie stark sich der Bund an der Bewältigung der forstlichen Sturmschäden beteilige, bevor es weitere Gelder bewilligte. Ausserdem beruhte diese Beschränkung auf dem Gedanken der Subsidiarität: der Staat soll nur dort helfen, wo die betroffenen Waldbesitzer überfordert sind.

Das Ministerium Ländlicher Raum rief sowohl den Bund als auch die EU um Hilfe an. Vom Bund erwartete es die Auflage eines Bund-Länder-Sonderprogramms

Phase 1: 26.12.1999 – 18.01.2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 204

(analog 1990), während auf EU-Ebene abgeklärt wurde, auf welche Weise die staatlichen Massnahmen ko-finanziert werden könnten.

Verbandsvertreter wurden von der Verwaltung über das Verfahren sowie dessen aktuellen Stand laufend informiert. Anfang Jahr fand eine "Krisensitzung" bei der Landesforstverwaltung statt, bei welcher die Verbände über das Vorhaben des Landes informiert wurden. Ansonsten gelangten die Verbände mit ihren Forderungen auf informelle Art an die Landesforstverwaltung. Der Einfluss des Parlaments scheint nur wenig bedeutsam. Ebenfalls wenig prägend waren die Umweltschutzverbände.

Auf Bundesebene war die Frage vorherrschend, ob sich der Bund an den Kosten der Sturmschadenbewältigung beteiligen solle. Nach Erlass von ersten kleineren Massnahmen und dem Aufruf der Bundesländer, das Höchstgewicht für Sturmholztransporte zu erhöhen, liess das Bundeslandwirtschaftsministerium verlauten, dass sich die betroffenen Länder (u.a. Baden-Württemberg) selbst helfen könnten. Nachdem die Lothar-Vorlage am 18. Januar 2000 vom Ministerrat verabschiedet worden war, wurden die benötigten zusätzlichen Gelder für die Forstwirtschaft anlässlich der ersten Budgetbereinigung Anfang Februar vom Landtag mehr oder weniger diskussionslos genehmigt.

Das Programm wurde von den Verbänden und Adressaten gut aufgenommen, während die Begrenzung des Adressatenkreises weniger Anklang fand. Vertreter der von dem Programm ausgeschlossenen Waldbesitzer wandten sich immer wieder mit ihren Forderungen an das MLR, worauf dieses bereits Anfang Februar eine Vergrösserung des Adressatenkreises in Aussicht stellte. Betont wurde hingegen, dass nur dann zusätzliche Adressaten profitieren könnten, wenn sich sowohl der Bund als auch die EU an der Finanzierung beteiligen würden. Sowohl zwischen Land und Bund als auch zwischen Land und EU fanden in dieser Zeit häufige Kontakte statt. Bezüglich des Programms schlugen die Bauernverbände eine Erweiterung vor, um die Existenz von Kleinprivatwaldbesitzern sicherzustellen. Das Thema Klimaschutz wurde sowohl vom Landesnaturschutzverband als auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angesprochen, auf deren Wunsch hin Anfang Februar eine Debatte über die Konsequenzen für die Klimaschutzpolitik stattfand. Der direkte Wirkungseffekt muss als klein eingestuft werden.

Auf Bundesebene war noch immer die Frage vorherrschend, ob sich der Bund an den Kosten der Sturmschadenbewältigung beteiligen sollte. Die oppositionellen Parteien (CDU und F.D.P.) begründeten ihre Forderung nach einer Beteiligung v.a. mit dem Bund-Länder-Sonderprogramm aus dem Jahre 1990, während das Bundeslandwirtschaftsministerium weiterhin die Ansicht vertrat, dass es sich nicht um eine Bundesangelegenheit handelte. Anfang Februar erliess der Bundeslandwirtschaftsminister die Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz, welche auf Initiative der betroffenen Länder Baden-Württemberg und Bayern zustande kam. In Baden-Württemberg war die Unzufriedenheit von Verbandsvertretern über die Beschränkung des Empfängerkreises gross. Bis zum definitiven Entscheid mussten sie aber bis Ende März warten. Das Land gab dann die bereits zuvor in Aussicht gestellte Erweiterung des Adressatenkreises (jedoch noch ohne die Nicht-Sockelgarantiegemeinden) bekannt, nachdem der Bund seine Hilfe Anfang Monat zugesichert hatte (vgl. unten).

Phase 2: 19.01. – 11.02.2000

Phase 3: 11.02. - Ende März 2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 205

Während sich die Oppositionsparteien auf Bundesebene bereits im Januar für eine finanzielle Hilfe ausgesprochen hatten, dauerte es etwas länger, bis die Koalitionspartner (SPD / Bündnis 90/Die Grünen) einer Unterstützung zustimmten. Der Einsatz des kleinen Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen kann für die Unterstützung des Bundes als erfolgsweisend gewertet werden. Der Bund beschloss Anfang März, über drei Jahre 30 Mio. DM über die Gemeinschaftsaufgabe GAK an die betroffenen Länder zu überweisen. Baden-Württemberg wurden 25 der 30 Mio. DM zugeteilt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahre 1990 bestand der Bund darauf, im Gegensatz zum Land Baden-Württemberg keine Beihilfen an die Holzlagerung und den Holztransport zu den Lagern zu bezahlen. Hingegen wurde der Empfängerkreis nicht eingeschränkt: sowohl Privatwald- als auch Kommunalwaldbesitzer zählten zu den Begünstigten. Nach dieser Hilfszusage aus Berlin sowie des Angebots der EU, die Sturmschadenbewältigungsmassnahmen in den Massnahmen- und Entwicklungsplan des Landes einfliessen zu lassen, gab die Landwirtschaftsministerin Ende März bekannt, dass der Empfängerkreis ausgeweitet wurde: Sowohl Sockelgarantiegemeinden als auch Grossprivatwaldbesitzer konnten von da an – zum Teil zu reduzierten Ansätzen – von dem Hilfsmassnahmenpaket profitieren.

Die Einschränkung des Ministerrats, Nicht-Sockelgarantiegemeinden nicht zu unterstützen, stiess bei den Kommunenvertretern auf wenig Verständnis. Sie waren nun die einzigen, welche von den Lothar-Massnahmen ausgeschlossen waren. Trotz hartnäckigen Anfragen kam das Land (noch) nicht auf seinen Entscheid zurück. Nachdem das Aufarbeitungstempo als zu hoch kritisiert wurde und die Landesforstverwaltung die Waldbesitzer immer wieder aufforderte, das Tempo zu drosseln, meldeten sich vermehrt auch die Umweltschutzverbände zu Wort. Ihre Kritik richtete sich an die Waldbesitzer, welche unter Anwendung von grossen Maschinen im Wald zu rasch aufräumten. Ausserdem beanstandeten sie das Fehlen der Diskussion der Ursachen des Sturmes sowie der Gründe für die hohen Sturmschäden.

Im Sommer legte das Landwirtschaftsministerium dem Parlament kurzfristig eine zweite Budgetbereinigung für den Doppelhaushalt 2000/01 vor, weil eine Aufstockung der Lothar-Mittel notwendig geworden war. Das Parlament beanstandete das zu kurzfristige Verfahren. Bei der Aufstockung der Lothar-Mittel hingegen waren sich Regierungsparteien und Opposition einig und verabschiedeten die Aufstockung beinahe diskussionslos. Zur gleichen Zeit beschloss der Ministerrat eine weitere, längerfristige, Massnahme: Kleinprivatwaldbesitzer sollten über zehn Jahre hinweg von einem Wiederaufbauzuschuss profitieren können. Diese Aufbauhilfe war von den beiden Bauernverbänden sowie von der SPD bereits Anfang Jahr gefordert worden und wurde nun – mehr oder weniger – ihren Wünschen entsprechend beschlossen. Mit der Budgetkorrektur und des Beschlusses über den Wiederaufbauzuschuss wird die vierte Phase abgeschlossen. Nachdem sich die Kommunalwaldvertreter im Frühling und Frühsommer ergebnislos für eine Härtefallregelung für stark betroffene Nicht-Sockelgarantiegemeinden eingesetzt hatten, wurde im Sommer diese Forderung von der CDU-Fraktion aufgegriffen und als Antrag im Parlament eingebracht. Im Herbst erhielt Baden-Württemberg den definitiven Entscheid der EU, sich bei der

Phase 4: Ende März - Juli 2000

Phase 5: Juli - Nov. 2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 206

Finanzierung der forstlichen Massnahmen zur Beseitigung der Schäden zu beteiligen. Ebenfalls bekannt wurde, dass ein Bundesland seine von der EU zur Verfügung gestellten Gelder im Haushaltsjahr 2000 nicht nutzen konnte und sie deshalb anderen Bundesländern zur Verfügung stellte. Das Wissen über diese zusätzlichen finanziellen Mittel veranlasste das Ministerium Ländlicher Raum, die Landtagsinitiative aufzugreifen und dem Ministerrat eine Härtefallregelung für stark betroffene Nicht-Sockelgarantiegemeinden vorzulegen. Dieser stimmte der Vorlage im November 2000 zu.

Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg wurde vom Bundeslandwirtschaftsminister K.-H. Funke mit der Zustimmung des Bundesrates noch einmal eine Verordnung zum Forstschädenausgleichsgesetz erlassen, welche den Einschlag im Forstjahr 2001 (1.10.00-30.9.01) beschränkte.

In Baden-Württemberg hatte die Forstverwaltung eine starke Stellung bezüglich der Definition der Massnahmen, während es die Regierung war, welche über das politische Vorgehen entschied. Zuerst versuchte sie, nur diejenigen Waldbesitzer in den Adressatenkreis einzuschliessen, welche ihrer Ansicht nach nicht alleine mit den Sturmfolgen "fertig" wurden. Der Adressatenkreis wurde im Jahr 2000 laufend (vor allem nach finanziellen Zusagen von Bund und EU) vergrössert. Parlamentsmitglieder wie auch die Verbände versuchten, Einfluss auf den Prozess zu nehmen, wobei dieser eher als gering einzustufen ist.

6.3 Frankreich

26.12.99 Jan. 2001Feb. März Juli Nov.

29.12.99: Innen- und Finanzministerium: Bekanntgabe von ersten Soforthilfemassnahmen, Ausrufung des Naturkatastrophenzustandes

Phase 1: Bekanntgabe von Sofortmassnahmen

28.02.: Premierminister/CIADT: Beschluss über Nachträge zu den contrats de plan Etat-régions (CPER)

Phase 3: Erweiterung des Programms, Nachträge zu den CPER, Sicherstellung der Finanzierung

21.11.: Premierminister: Vergünstigte Darlehen für Baumschulbesitzer

Phase 4: Aufstockung der finanziellen Mittel , fortwährende Programmerweiterung

12.01.01.:Premierminister: Weitere fisk. Massnahmesowie Einsetzung einer Expertengruppe(Forstgemeinden)

Jan. April Mai Juni Aug. Sept. Okt.

Phase 2: Erste Erweiterung des MassnahmenpaketsPremierminister:27.01.: Vergünstigte Darlehen an Forstgemeinden, welche den Holzeinschlag stoppen03.02.: Beschluss über eine zus. Transporthilfe; Ausnahmegenehmigungen auf Nationalstrassen

Dez.

12.01.: Premierminister: Beschluss über den plan national pour la forêt française

20.03.: Innenministerium: Forstgemeinden können Sturmholzerlös mit Zinsgewinn anlegen

29.06.: Parlament genehmigt erste Budgetkorrektur (inkl. drei Gesetzesänderungen)

21.12.: Parlament: Annahme der 2. Budgetbereinigung

Abbildung 4 Phaseneinteilung Frankreich

Fazit Baden-Württemberg

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 207

Die französische Regierung handelte sofort und erliess bereits Ende Dezember erste Massnahmen (u.a. Ausrufung des Naturkatastrophenzustandes, Verhandlungen mit Versicherungen, sofortige Bereitstellung von 100 Mio. DM für kleine Gemeinden), um die Sturmschäden, welche gewisse Regionen des Landes buchstäblich verwüstet hatten, zu beseitigen und die Infrastruktur rasch möglichst wieder instand zu stellen.

Am 31. Dezember berief der Landwirtschaftsminister einen Krisenstab aus 22 Ministerien und Verbänden ein, welche dem Landwirtschaftsministerium bei der Ausarbeitung von forstlichen Sturmschadenbewältigungsmassnahmen zur Seite stehen sollte. Die Massnahmen, welche das Landwirtschaftsministerium zu Gunsten der Wald- und Holzwirtschaft ausgearbeitet hatte, wurden am 6. Januar an die einzelnen Ministerien zur Konsultation übergeben. Am 12. Januar bereits beschloss Premierminister L. Jospin anlässlich der Ministerratssitzung ein Massnahmenpaket, den plan national pour la forêt française. Bei der Präsentation der Massnahmen wurde darauf hingewiesen, dass dieses Massnahmenprogramm als boîte à outils zu betrachten sei, die entsprechend ergänzt werden könne. Ausserdem wurden Nachträge zu den contrats de plan Etat-régions (CPER) für die Sturmschadenbewältigung in Aussicht gestellt. Den Regionen wurde somit bereits bekannt gegeben, dass weitere, von den Regionen initiierte Massnahmen vom Staat ko-finanziert würden.

Die Unterstützungsmassnahmen sollten kurzfristig hauptsächlich das Aufräumen und den Abtransport des Sturmholzes fördern. Begünstigte waren deshalb in erster Linie die exploitants forestiers und die Säger, das heisst die Käufer des Holzes. Der Schwerpunkt dieser Unterstützungsmassnahmen lag auf Darlehen, welche zu einem vergünstigten Zins in Aussicht gestellt wurden. Die zentrale Unterstützungsmassnahme für die Waldbesitzer, diejenige der Förderung der Aufforstung, wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt aktuell.

Die Regierung erliess weitere Massnahmen, die den plan national pour la forêt française ergänzten. Neu sollten auch Transporte auf Strasse und Wasser unterstützt werden, wobei gleichzeitig das Höchstgewicht der Transporter auf Nationalstrassen erhöht wurde. Nicht betroffenen Forstgemeinden wurden Darlehen angeboten. Beide Massnahmen sollten einen Anreiz für verschonte Waldbesitzer geben, ihre geplanten Holzschläge zu stoppen, um den Holzpreis zu stützen. Der französische Staat erliess keinen Holzeinschlagsstopp, weshalb die Verkäufer- und Käuferseite der Wald- und Holzwirtschaft sich auf ausserstaatlicher Ebene auf Massnahmen einigten, welche den Holzpreis stützen sollten.

Das Landwirtschaftsministerium arbeitete die ersten Rundschreiben aus, welche jeweils an Verbände, Regionen und Departemente zur Konsultation gegeben wurden. Nachdem die Europäische Kommission offiziell bekannt gab, dass die bereits bestehenden Strukturen und Programme zur Ko-Finanzierung ausgeschöpft werden können, wurde der ländliche Massnahmen- und Entwicklungsplan PDRN ergänzt. Die meisten Massnahmen des plan national konnten somit von der EU ko-finanziert werden. Da es sich aber nicht um zusätzliche Gelder der EU handelte, gingen diese Gelder zu Lasten anderer Massnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung sowie der Landwirtschaft Frankreichs. Das Parlament, das bei der Lothar-Schadenbewältigung über keine inhaltlichen Entscheidungskompetenzen verfügte, äusserte sich anlässlich der Debatte über

Phase 1: 26.12.1999 - 12.01.2000

Phase 2: 13.01. - 03.02.2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 208

den plan national pour la forêt française, welche zur Information gedacht war, mittels Anfragen, Anträgen und Wortmeldungen zu den Hilfsmassnahmen. Auf diese Weise konnten die Parlamentarier etwas Druck auf die beteiligten Ministerien ausüben, die beschlossenen Massnahmen rasch möglichst umzusetzen und allenfalls zu erweitern.

Obwohl grundsätzlich Zufriedenheit bei den Verbänden zu vernehmen war, wurde immer wieder auf Schwachstellen hingewiesen. Ausserdem verlangten sie eine Aufstockung der Gelder sowie weitere fiskalische Massnahmen. Die Umweltschutzverbände forderten die Entscheidungsträger auf, die Stürme in einen umfassenderen Zusammenhang zu stellen und die möglichen Ursachen des Sturmes zu studieren.

Das Landwirtschaftsministerium arbeitete die Umsetzung der Massnahmen in den Rundschreiben aus. Wo nötig, wurden Verordnungen von der Regierung in Kraft gesetzt. Der plan national pour la forêt française wurde ergänzt. Neu durften Forstgemeinden den Verkaufserlös des Sturmholzes beim Staat mit Zins anlegen.

Nachdem bereits Anfang Januar Nachträge zu den contrats de plan Etat-régions (CPER) in Aussicht gestellt wurden, konnte dieser Entscheid von Premierminister L. Jospin und dem CIADT Ende Februar offiziell bekannt gegeben werden. Diese mit 1,7 Mia. FF dotierten Nachträge für die Forstwirtschaft gab den Regionen die Möglichkeit, eigene spezifische Massnahmen auszuarbeiten und diese nach Absprache mit Paris ko-finanzieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung des Nationalstaates lag – unüblicherweise – bei über 50 %.704

Im April legte das Finanzministerium die erste Budgetkorrektur vor, welche dem Parlament übergeben wurde. Die Nationalversammlung und der Senat stimmten den durch die Stürme notwendig gewordenen Mehrkosten diskussionslos zu. Gleichzeitig wurden drei Gesetzesänderungen verabschiedet, welche von der Regierung bereits zuvor angekündigt worden waren. Hier gab es einige Diskussionen, wobei sich das Parlament (vor allem der Senat) eher für eine Ausweitung dieser Massnahmen einsetzte. Die Nationalversammlung verteidigte die Regierungsvorlage und setzte sich durch. Nachdem die EU-Kommission bereits im Februar der Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf 5,5 % auf allen Forstarbeiten zugestimmt hatte, konnte diese Massnahme umgesetzt werden.

Im Allgemeinen kann Zufriedenheit bei den Adressaten vernommen werden über das Programm, nicht aber über dessen Umsetzung, die als zu langsam moniert wurde.

Anfang Juni wurde der erste Entwurf zum neuen Waldgesetz der Nationalversammlung übergeben. Mit dieser Vorlage sollte das Ziel verfolgt werden, die Nachhaltigkeitsdiskussion in das Waldgesetz einzubringen. Die Debatte verlief relativ unabhängig von den staatlichen Massnahmen zur Sturmschadenbewältigung. Nach einer dreitägigen Diskussion wurde es zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückgegeben. 704 Obwohl der Nationalstaat entschied, dass die Ko-Finanzierung der forstlichen Massnahmen

weitgehend über den Fonds für die Förderung der ländlichen Entwicklung (EAGFL-Garantie) laufen sollte, konnten einige Regionen ihre eigenen Massnahmen teilweise in ihre DOCUP (Fonds für regionale Entwicklung – EFRE) hinzufügen, um sie von der EU ko-finanzieren zu lassen. Da die Beziehungen zwischen Region und EU in diesem Dokument nicht untersucht wurde, wird dieser Aspekt nicht näher betrachtet.

Phase 3: Februar - Juli 2000

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 209

Vor allem bei der Implementation wurden immer wieder Schwachstellen aufgedeckt, wobei die Transportproblematik im Vordergrund stand. Im Parlament wurde mit mündlichen und schriftlichen Fragen unermüdlich auf diese Schwachstelle aufmerksam gemacht. Im Winter wurden von der Regierung einige kleinere Massnahmen getroffen, um der Situation der Baumschulen und derjenigen der Forstgemeinden gerecht zu werden.

Im November und Dezember wurden sowohl die zweite Budgetkorrektur für den Haushalt 2000 als auch das Budget 2001 beraten. Die Vorschläge der Regierung wurden diskussionslos verabschiedet, während zusätzliche Massnahmen, welche im Senat eingebracht wurden, von der Nationalversammlung gestrichen und schliesslich abgelehnt wurden.

Im August wurde das für die Waldbesitzer wichtige Rundschreiben, welches die staatlichen Beihilfen zur Wiederinstandstellung der geschädigten Wälder regelte, veröffentlicht. Obwohl bei der Ausarbeitung sowohl Verbände als auch Umweltschutzorganisationen dabei waren, stiess dieses bei den Umweltschutzorganisationen auf Ablehnung. Diese Haltung beruhte einerseits auf einem Missverständnis bezüglich der Terminologie, welche im Rundschreiben gebraucht wurde, als auch auf der Tatsache, dass das Landwirtschaftsministerium die Ausrichtung der Gelder nicht an die Voraussetzung der naturnahen Waldwirtschaft knüpfte. Mit den Berichterstattungen des Landwirtschaftsdepartements und der zwei Rapporte einer vom Innenministerium eingesetzten interministerialen Kommission (geleitet von G. Sanson) lagen bereits relativ früh Berichte vor, welche sich mit den Sturmbewältigungsmassnahmen befassten. Daneben waren es die Verbände, welche ein Jahr nach den Stürmen Bilanz zogen. Hier kann ein einsetzender Lernprozess konstatiert werden. Zu den offenen Fragen zählen unter anderem die Bürokratie bei der häufig zu langsamen und komplizierten Umsetzung der Massnahmen, der Transport und die Versicherbarkeit der privaten Wälder.

Im politischen Prozess in Frankreich nahm das Landwirtschaftsministerium eine zentrale Rolle ein. Hier wurde der Entscheid getroffen, einen breit zusammengesetzten Krisenstab einzusetzen. Die innerhalb dieser Institution gewonnen Informationen und Forderungen wurden an die Forstdirektion (DERF) weitergeleitet, welche mit der Ausarbeitung des plan national beauftragt wurde. Es handelte sich um ein flexibles Programm, welches im Verlauf des Prozesses immer wieder angepasst wurde. Der Landwirtschaftsminister setzte sich für eine rasche Verabschiedung der forstlichen Massnahmen ein. Der Entscheid wurde vom Premierminister getroffen. Das Parlament nahm eher eine Kontrollfunktion ein. Der Einfluss der Verbände ist nicht leicht einzuschätzen, da diese ihre Anliegen hauptsächlich auf informelle Art einbrachten. Bereits früh lagen Evaluationen über das politische Vorgehen sowie deren Umsetzung in der Verwaltung vor.

6.4 Vergleich der Prozesse

In diesem Kapitel werden die Politikformulierungsprozesse in den drei Ländern miteinander verglichen. Von Interesse ist dabei insbesondere die gewählte Vorgehensweise, die Dauer bis zur Verabschiedung des Programmes bzw. bis zum Abschluss der Politikformulierung sowie die Rolle der Entscheidungsträger.

Phase 4: Juli 2000 - Januar 2001

Fazit Frankreich

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 210

Für die erfassten Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden mögliche Erklärungsfaktoren diskutiert.

6.4.1 Unterschiedliche Ausgangslagen

Schweiz Baden-Württemberg Frankreich Vorbestimmtheit der Massnahmen

80-90% der Sturmbewältigungsmassnahmen bereits im ordentlichen Waldrecht vorfixiert

Bestehende Massnahmen sind durch MLR im Einvernehmen mit dem Finanzministerium anlassbezogen festzulegen

Sturmbewältigungsmassnahmen auf Ebene Gesetz kaum festgelegt

Flexibilität klein mittel gross Kompetenzen der Regierung bei der Sturmbewältigung

klein gross gross

Rückgriff auf Sturmerfahrungen

Lothar-Massnahmen sehr ähnlich wie Vivian-/Wiebke-Massnahmen 1990

Lothar-Massnahmen sehr ähnlich wie Vivian-Wiebke/Massnahmen 1990, Beitragshöhe geringer

Kein Rückgriff auf eigene Sturmerfahrungen möglich, Aufarbeiten der deutschen und englischen Erfahrungen

Tabelle 69 Ausgangslagen

In der Schweiz ging es im Wesentlichen darum, die Mittel für die bereits bestehenden Subventionstatbestände aufzustocken. Dagegen waren in Baden-Württemberg und in Frankreich für einen wesentlichen Teil der Massnahmen zwei Schritte notwendig: Inhaltliche Festlegung der Massnahmen durch die Regierung705 und Finanzierungsbeschlüsse durch das Parlament. Für die Schweiz trifft deshalb in Bezug auf die Lothar-Ausgaben zu, was für die jährlichen staatlichen Voranschläge im Allgemeinen gilt. Der grosse Teil der Ausgaben ist bereits durch Gesetze, d.h. durch frühere politische Entscheidungen, festgelegt. Die "vorbestimmten Mittel" innerhalb der "normalen" staatlichen Voranschläge liegen bei ca. 80-90%,706 in der Schweiz liegen die "vorbestimmten" Lothar-Mittel ungefähr in der gleichen Grössenordnung. Dies bedeutet, dass die Schweiz ein säkulares Ereignis wie Lothar im Wesentlichen in vorgezeichneten (und damit gewohnten) Bahnen bewältigt wird. Dafür wurde sie von manchen Nachbarn beneidet: Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland forderten einzelne Vertreter der Waldeigentümer sowie Parlamentarier, es seien für zukünftige Stürme Massnahmenpakete zu formulieren, die im Bedarfsfall unmittelbar umgesetzt werden können. Dies wird in Frankreich von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass damit eine flexible Reaktion verunmöglicht werde. Jeder Sturm sei anders, ein vorbestimmtes Massnahmenpaket trage den Unterschieden zu wenig Rechnung. Das Mass der Vorbestimmtheit hat einen wesentlichen Einfluss auf den staatlichen Handlungsspielraum. Sind alle Massnahmen vorbestimmt, gibt es keinen Handlungsspielraum, sieht man einmal von der Möglichkeit von Gesetzesänderungen ab. In der Schweiz war der Handlungsspielraum innerhalb

705 Baden-Württemberg: Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Naturnahe

Waldwirtschaft enthält zwar ein Kapitel über Soforthilfen bei aussergewöhnlichen Schadenereignissen (Kap. 3.16). Die einzelnen Fördermassnahmen sind jedoch anlassbezogen vom Ministerium Ländlicher Raum im Einvernehmen mit dem Finanzministerium festzulegen (Ziff. 3.16 Einleitung). 706 Daten der EU-Staaten auf der Basis 1992, als die EU 12 Mitglieder hatte (Kohl 1994: 360).

Vorbestimmtheit der Lothar-Massnahmen

Flexibilität

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 211

des geltenden Rechts klein. Dies ist in Deutschland, Frankreich und auch in der EU anders. Gestützt auf die relativ offenen rechtlichen Grundlagen verfügen die Regierungen (beziehungsweise die EU-Kommission) über flexible Instrumente, um im Sturmfall forstwirtschaftliche Massnahmen zu beschliessen (beziehungsweise zu genehmigen). Die meisten Massnahmen bedürfen nicht der Zustimmung des Parlaments.

In Baden-Württemberg waren die Vivian/Wiebke-Erfahrungen (1990) wegleitend für die Lothar-Bewältigung. Die damals beschlossenen Massnahmen bildeten die Grundlage des Soforthilfeprogramms. Die Meinungen gingen jedoch auseinander bezüglich der Lehren, welche aus der Vivian/Wiebke-Bewältigung zu ziehen waren. Dies zeigt sich an der Holzlagerung, die vom Land Baden-Württemberg zwar auch nach Lothar unterstützt wurde (Einrichtung, Betrieb, Holztransporte zum Lager), allerdings gegenüber 1990 zurückhaltender. Der Bund hingegen leistete nur Beiträge an deren Einrichtung, nicht aber den Betrieb. Die Vivian/Wiebke-Bewältigung diente in der Schweiz vor allem als finanzieller Vergleichsmassstab. Ein wichtiger Unterschied war, dass die 1990er Stürme vor allem die Gebirgswälder betrafen, während Lothar vorwiegend im Mittelland und in den Voralpen wütete. Die ergriffenen Massnahmen waren trotzdem auf Grund der inhaltlich gleichen gesetzlichen Grundlagen707 dieselben. In Frankreich erreichten die Stürme 1990 und 1984 ein im Vergleich zu Lothar/Martin unbedeutendes Ausmass, so dass kaum auf diese Erfahrungen zurückgegriffen werden konnte. Das Ministerium orientierte sich deshalb an den deutschen und englischen Sturmerfahrungen. Mitarbeiter der Direction de l'espace rural et de la forêt (DERF) besuchten zu diesem Zweck bereits Anfang Januar Deutschland. Ausserdem beauftragte sie die Ecole Nationale du Génie Rural des Eaux et des Forêts (ENGREF), die Sturmschadenbewältigungen (1972, 1984, 1990) in Deutschland zu analysieren. 6.4.2 Vorgehensweise

Vergleichskriterium Schweiz Deutschland Frankreich Charakteristika der Vorgehensweise

Rasche Verabschiedung eines definitiven Programms.

Rasche Verabschiedung eines Programms, das bzgl. der Adressaten noch unvollständig war.

Rasche Verabschiedung eines Programms, das bzgl. der Massnahmen noch unvollständig war.

Bildung eines Führungs-/ Krisenstabs

Ja Nein Ja

Wer hat Führungs-/ Krisenstab eingesetzt?

Forstdirektion - Landwirtschaftsminister

Kompetenzen des Führungs-/Krisenstabes

Vorbereitung der Parlamentsverordnung

- Beratung des MAP/DERF Informationsaustausch

Direkter Einbezug der Verbände in die Politikformulierung

Ja. Einbezug über den Führungsstab.

Nein. Verbände wurden informiert.

Ja. Informationsaustausch über den Krisenstab.

Tabelle 70 Vorgehensweisen

707 Die Massnahmen 1990 basierten auf dem Bundesbeschluss über die Walderhaltung 1988.

Dessen Inhalt wurde, was die Förderungsmassnahmen betraf, praktisch unverändert ins Waldgesetz 1991 übernommen.

Rückgriff auf Sturmerfahrungen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 212

In den drei Ländern lassen sich hinsichtlich der Charakteristika der gewählten Vorgehensweisen im Politikformulierungsprozess einige Unterschiede nachweisen.

In der Schweiz verfolgten die Forstdirektion und der Bundesrat das Ziel, möglichst rasch einen vollständigen Massnahmenkatalog und die Gesamtkosten für den Bund definitiv verabschiedet zu haben. Der Bundesrat legte dem Parlament Botschaft und Entwurf der gesamten Sturmschadenbewältigungsmassnahmen inklusive detaillierten Kosten am 16. Februar 2000 vor. Das Parlament stimmte dem Gesamtpaket jedoch nicht zu, sondern spaltete die Vorlage in einen dringlichen sowie einen weniger dringlichen Teil auf, wobei sich diese Vorlagen vor allem in ihrer Dauer, jedoch kaum in der Art der Massnahmen unterschieden.

Der Ministerrat in Baden-Württemberg verabschiedete innerhalb von dreieinhalb Wochen das Programm, liess sich aber in Bezug auf den Adressatenkreis etwas Raum offen. In zwei Schritten wurde der Adressatenkreis erweitert. Das Massnahmenpaket vom Januar wurde nur gerade mit einer Massnahme im Sommer 2000 erweitert. Für die gewährten Darlehen wurde im Jahr 2001 die Laufzeit um ein Jahr verlängert.708

Die Regierung in Frankreich entschied sich, mit einem rasch beschlossenen unvollständigen Massnahmenpaket die Betroffenen zu beruhigen und sich gleichzeitig etwas mehr Zeit zu lassen für zusätzliche, weniger dringliche Massnahmen. Der plan national wurde somit immer wieder erweitert. Daneben wurde mit Nachträgen zu den CPER ein weiteres Programm erlassen, das sich je nach Region unterschied und – mit dem Einverständnis des Staates – von den Regionen festgelegt wurde.

Die Vorgehensweisen, die zu politischen Antworten auf den Sturm führten, waren unterschiedlich. Während die Schweiz gemäss ursprünglicher Absicht alle Massnahmen gleichzeitig beschliessen wollte, wurde in Baden-Württemberg im Januar ein (fast) vollständiges Programm vorgelegt, für welches der Adressatenkreis zweimal erweitert wurde. In Frankreich schliesslich finden wir im Januar 2000 ein noch unvollständiges Programm, von welchem (fast) alle Waldeigentumsarten profitieren konnten, das fortwährend mit kleineren Massnahmen erweitert wurde. Akteure stehen – je nach ihrer Stellung – unter unterschiedlich hohem Erfolgsdruck. Wenn Akteure abgewählt oder nicht wiedergewählt werden können, ist er sicherlich grösser. So könnte man sich erklären, dass in Baden-Württemberg angesichts der finanziellen Situation des Landes rasch erst einmal 100 Mio. DM zur Verfügung gestellt wurden und gleichzeitig der Adressatenkreis eingeschränkt wurde. In Frankreich setzte sich die Regierung ebenfalls für eine rasche – noch nicht vollständig ausgearbeitete – Lösung ein, die entsprechend ergänzt werden konnte. Auf diese Weise wurde sowohl den Adressaten als auch der Öffentlichkeit vermittelt, dass sich der Staat mit den Sturmschäden befasste und rasch handelte. Ein weiterer Unterschied lässt sich in der Art und Weise des Einbezugs der Verbände erkennen.

708 Diese Verlängerung der Dauer der Darlehensverträge erfolgte erst im Jahr 2001, weshalb sie

nicht Teil unseres Prozessbeschriebs ist.

Schweiz: vollständiger Massnahmenkatalog ans Parlament

Baden-Württemberg: rasche, unvollständige Lösung bezüglich der Adressaten

Frankreich: rasche Bereitstellung eines unvollständigen Massnahmenpakets

Unterschiedliche Vorgehensweisen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 213

In der Schweiz wurde auf Veranlassung der Forstdirektion ein Führungsstab709 gebildet. Dieser bestand aus sieben Personen. Vertreten waren der Bund, die Kantone sowie die Wald- und die Holzwirtschaft. Die Leitung übernahm der eidgenössische Forstdirektor. Der Führungsstab hatte unter anderem die Aufgabe, den Bundesratsvorschlag zu Handen des Parlaments vorzubereiten. Die ebenfalls eingeladenen Umweltverbände verzichteten auf eine Teilnahme, da sie als Minderheit ihre Ideen wohl nicht hätten durchsetzen können, aber bei einem Mitwirken dennoch mit den Resultaten des Führungsstabes identifiziert worden wären.

In Frankreich wurde ein deutlich grösserer Krisenstab vom Landwirtschaftsminister einberufen, in welchem 22 Direktionen und Interessengruppen vertreten waren. Die Leitung wurde dem Kabinettsdirektor des Landwirtschaftsministers übergeben. An den Sitzungen, welche jeweils mit einer Besichtigung an verschiedenen Orten in Frankreich verbunden waren, wurden die Prioritäten der Verbände sowie die politischen Bewältigungsstrategien des Staates diskutiert.710 Er diente dem Landwirtschaftsministerium somit als Ort des Informationsaustausches sowie zur Ermunterung der Berufsverbände, sich bi- oder multilateral in denjenigen Bereichen abzusprechen, in denen der Staat nicht zuständig war. Ihm wurden keine Entscheidungsbefugnisse übergeben. Der Krisenstab hatte zusätzlich eine vorbereitende und begleitende Funktion für die Zusammenarbeit bei der anschliessenden Implementation, bei der verschiedene Ministerien eingebunden waren. Nicht eingeladen wurden unter anderem der WWF und Greenpeace.

In Baden-Württemberg wurde keine spezielle Institution für die Ausarbeitung der Sturmbewältigungsmassnahmen gebildet. Die Landesforstverwaltung stützte sich auf die Sturmbewältigungserfahrungen aus dem Jahre 1990. Während der Ausarbeitung wurden die Verbände laufend informiert und am 7. Januar zu einer "Krisensitzung" eingeladen, wo sie über das Massnahmenpaket des Landes informiert wurden. Die Verbände brachten ihre Forderungen auf informelle Art ein.

In allen drei Staaten wurden die Verbände, v.a. der Wald- und Holzwirtschaft, in den politischen Prozess einbezogen. Umweltschutzverbände hatten eine etwas schwächere Stellung. In der Schweiz verzichteten sie auf eine Teilnahme im Führungsstab, in Frankreich wurde nur gerade der FNE eingeladen, während die Landesforstverwaltung Baden-Württembergs die Umweltschutzverbänden nicht zur "Krisensitzung" geladen hatte. Die Verwaltung (CH, B-W) bzw. die Regierung (F) haben somit auf bekannte Akteure bzw. Netzwerke zurückgegriffen. Unterschiede zeigen sich in deren Zusammensetzung: so war das Netzwerk, beziehungsweise der Krisenstab, in Frankreich breit zusammengesetzt, während in Baden-Württemberg und in der Schweiz in erster Linie die unmittelbaren Adressaten des Massnahmenpaketes eingeladen wurden. In den drei Ländern lassen sich klientelistische Strukturen zwischen den Verbänden der Wald- und Holzwirtschaft 709 Unter Führungsstäben werden in den Verwaltungswissenschaften "Hilfseinrichtungen zur

Vorbereitung und Umsetzung von Führungsentscheiden oder Massnahmen der Führung" verstanden, vgl. Laux 1985: Rz. 39.

710 Gemäss einem Schreiben von C. Van Effenterre, Directeur de l’Espace Rural et des Forêts: l’évaluation des dégâts, le recensement des problèmes et tester les hypothèses de réponse. Vgl. Schreiben an die eingeladenen Verbandsvertreter vom 30. Dezember 1999. Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, spricht von einer "instance de concertation ouverte et transpartente de l’Etat avec l’ensemble des partenaires professionnels les plus directement concernés". Vgl. Schreiben 0111L30 vom 28. Dezember 2001.

Schweiz: Führungsstab

Frankreich: Krisenstab

Baden-Württemberg: Verzicht auf spezielle Institution

Fazit: Rückgriff auf bekannte Strukturen und Beziehungen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 214

und den Forstverwaltungen erkennen.711 Die Beziehungen zur Verwaltung sind insbesondere in Baden-Württemberg und der Schweiz institutionalisiert und die wechselseitige Einflussnahme zwischen Verbänden und den staatlichen Akteuren gross. Während die Verbände sich auf diese Weise einen grösseren Einfluss schaffen können, werden die Staaten entlastet und ihre Arbeit wird frühzeitig legitimiert.712 Unabhängig von der Entscheidungsinstanz beziehungsweise dem Prozessverlauf schienen in Baden-Württemberg und Frankreich die meisten Verbände der Wald- und Holzwirtschaft mit den jeweiligen Programmen zufrieden. Diese Vorgänge deuten auf korporatistische Strukturen hin, wo gewisse Verbände über langjährige (und nur schwer veränderbare) Beziehungsstrukturen ihre Interessen in den staatlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einbringen können, während andere Interessen ausgeschlossen bleiben.713 Betrachtet man die Reaktionen der Verbände, so scheint das politische Vorgehen (Führungs-/Krisenstab ja oder nein) nicht der entscheidende Faktor für den Zufriedenheitsgrad der Adressaten bzw. deren Repräsentanten zu sein. In Frankreich (mit Krisenstab) und Baden-Württemberg (ohne Krisenstab) war die Zufriedenheit über den Prozess der Politikformulierung relativ gross, während die Einschränkung des Adressatenkreises in Baden-Württemberg teilweise heftige Reaktionen bei den ausgeschlossenen Adressaten hervorrief.

Neben den Verbänden der Wald- und Holzwirtschaft waren (und sind) in der Schweiz die Kantone sehr wichtig. Sie konnten mit zwei Personen im Führungsstab und über ihre Parlamentsvertreter entscheidend auf das Programm einwirken. Eine weitere, wesentliche Einflussmöglichkeit der Kantone ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt: Durch die Verantwortung für den Vollzug kann das gleiche Bundesprogramm im Kanton X ganz anders aussehen als im Kanton Y. 6.4.3 Dauer

Vergleichskriterium Schweiz Deutschland Frankreich Erste Entscheide, Geschwindigkeit des Prozesses

Kreisschreiben 12.01.00 Parlamentsverordnung I im März 2000 (Grossteil der Massnahmen bereits im ordentlichen Recht verankert)

Sofortmassnahmenpaket am 18.1.00 vom Ministerrat verabschiedet

Sofortmassnahmen in den Grundzügen am 12.01.00 von Premierminister L. Jospin verabschiedet

Finanzierungsbeschlüsse 23.03.2000 16.06.2000 26.09.2000

04.02.2000 27.07.2000

29.06.2000 21.12.2000

Abschluss der Prozesse Oktober 2000 Januar 2001 offen714

Tabelle 71 Dauer der Prozesse

711 Vgl. dazu Parsons 1999, 257ff. 712 Reutter 1990, 184. 713 Denn je eher ein Politikfeld durch ein institutionalisiertes Beziehungsgeflecht charakterisiert ist, in

welchem der Staat und hierarchische, mit einem Repräsentationsmonopol ausgestattete Verbände kooperieren und so zumindest mittelfristig andere Organisationen ausschliessen können, desto eher kann von Korporatismus gesprochen werden. Vgl. dazu Reutter, Werner (1990). Korporatismustheorien. Frankfurt: Peter Lang, 177-215.

714 Die meisten Massnahmen wurden im Jahr 2000 beschlossen und im Jahr 2001 ergänzt. Laut Ch. Barthod, Sous-Directeur de la forêt, war der Prozess im Oktober 2001 noch nicht ganz abgeschlossen.

Schweiz: Rolle der Kantone

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 215

Die Länge der politischen Prozesse unterschied sich sowohl in Bezug auf die Dauer bis zum ersten verbindlichen Entscheid, bis zu deren Finanzierungsbeschlüssen als auch bezüglich der Länge bis zum Abschluss der Politikformulierung. Dies lässt sich anhand der einzelnen Phasen der Prozesse aufzeigen. In der Schweiz dauerte es etwas länger als in den Nachbarländern, bis ein Programm unter Dach und Fach gebracht wurde. Allerdings informierte die Forstdirektion bereits am 12. Januar mit einem Kreisschreiben, nach dem Sturm Lothar werde nicht von den bekannten Massnahmen abgewichen, und stellte gleichzeitig die (wenigen) zusätzlichen Massnahmen in Aussicht. Der erste Teil des Zusatz-Programms wurde mit der Parlamentsverordnung in der Frühlingssession verabschiedet, gleichzeitig wurden die dafür notwendigen finanziellen Mittel beschlossen. Die Mittel für die Finanzierung der bereits bekannten Massnahmen wurden mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2000 im Sommer aufgestockt. Der zweite Teil des Zusatz-Programms wurde in der Herbstsession verabschiedet.

In Baden-Württemberg erliess der Ministerrat am 18. Januar das Programm, deren finanzielle Seite Anfang Februar anlässlich der ersten Budgetkorrektur vom Parlament verabschiedet wurde. Sowohl Programmgestaltung als auch die Bereitstellung der Mittel wurden somit innerhalb kurzer Zeit erledigt. In Bezug auf die Erweiterung des Adressatenkreises liess man sich etwas mehr Zeit: so mussten die stark geschädigten Nicht-Sockelgarantiegemeinden bis im November auf die Hilfszusage warten. Die Aufstockung der Lothar-Mittel wurde anlässlich der zweiten Budgetkorrektur vom Juli 2000 durch das Parlament erledigt.

In Frankreich war man bezüglich des Programms noch etwas rascher: bereits am 12. Januar erliess der Premierminister das Programm (plan national). Die finanziellen Mittel sowie drei notwendig gewordene Gesetzesänderungen wurden dagegen erst im Juni 2000 vom Parlament verabschiedet. Da die Umsetzung der erlassenen Massnahmen etwas längere Zeit in Anspruch genommen hatte, scheinen die fünf Monate bis zur Parlamentsdebatte über den ersten Budgetnachtrag für den Prozess nicht nachteilig gewesen zu sein. Der plan national, das Programm, wurde fortlaufend mit zusätzlichen Massnahmen ergänzt.

Während der schweizerische Politikformulierungsprozess mit der Verabschiedung der Parlamentsverordnung II in der Herbstsession 2000 grundsätzlich abgeschlossen war, dauerte es sowohl in Frankreich als auch in Baden-Württemberg etwas länger. In Baden-Württemberg wurde die Erweiterung des Adressatenkreises, wie bereits erwähnt, im November 2000 abgeschlossen, während die Programmerweiterung mit einer Laufzeitverlängerung einer Massnahme im Januar 2001 den Lothar-Prozess endgültig beendete. In Frankreich, wo bereits von Beginn an ein offeneres, flexibleres Vorgehen gewählt wurde, scheint der Prozess bis heute noch nicht ganz abgeschlossen zu sein. Im Oktober 2001 wurde die uns letzte bekannte Massnahme getroffen, mit welcher das ONF von einer zusätzlichen Unterstützung profitieren konnte.

6.4.4 Entscheidungsinstanzen

Schweiz Deutschland Frankreich Entscheidungsinstanz Parlament (Programm und

finanzielle Mittel) Ministerrat (Programm) Premierminister (Programm)

Parlament (finanz. Mittel +

Schweiz: vollständiger Massnahmenkatalog ans Parlament

Baden-Württemberg: rasches Programm, kleiner Adressatenkreis

Frankreich: rasches, unvollständiges Programm

Abschluss der Prozesse

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 216

Schweiz Deutschland Frankreich Parlament (finanz. Mittel) Gesetzesänderungen)

Tabelle 72 Entscheidungsinstanzen

In der Schweiz war das Parlament die formelle Entscheidungsinstanz sowohl für das Programm als auch die Verabschiedung der finanziellen Mittel. Bei der Diskussion der Bundesratsvorlage im Parlament wäre es für das Parlament möglich gewesen, die Sturmbewältigungsmassnahmen von Grund auf neu zu konzipieren. Zumindest einige Parlamentarier schienen denn auch davon auszugehen, dass Umfang und Inhalt der Lothar-Bewältigungsmassnahmen durch das Parlament neu festzulegen seien. Da die Massnahmen mit dem Erlass des Waldgesetzes schon vor 10 Jahren fixiert waren, blieb wenig Handlungsspielraum, wenn man von der Möglichkeit absieht, dass das Parlament eine Gesetzesrevision beschlossen hätte. Eine Gesetzesrevision war jedoch unwahrscheinlich: Eine "Verschlechterung" für die bisherigen Begünstigten ist in einem Moment, in dem das Ausmass des Schadens nach staatlicher Hilfe förmlich rief und die Verunsicherung ohnehin gross war, wohl kaum machbar, eine "Verbesserung" angesichts der immer noch angespannten finanziellen Lage des Bundes und dem bereits "hohen" forstlichen Subventionsniveau ebenfalls wohl kaum. Die Aufgabe des Parlaments beschränkte sich im Politikformulierungsprozess deshalb darauf, die notwendigen finanziellen Mittel zu sprechen und in den beiden Parlamentsverordnungen einige zusätzliche, nicht sehr bedeutende Massnahmen (Holzlagerung, Beiträge an Ob- und Nidwalden, Erhöhung der Gewichtslimite, Beiträge an Waldreservate) zu erlassen, welche die Forstdirektion bereits in ihrem Kreisschreiben vom 12. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte. Dennoch kam dem Parlament eine wichtige Rolle zu. Zum einen lag eine Änderung der Waldpolitik durchaus im Bereich des Möglichen (Einführung von Direktzahlungen), zum anderen wurde durch die parlamentarischen Diskussionen (etwas) Licht in den staatlichen Prozess der Sturmbewältigung gebracht. In Baden-Württemberg wird das Ministerium Ländlicher Raum mit der Richtlinie "Zuwendungen für Naturnahe Waldwirtschaft" ermächtigt, im Falle eines Sturmes entsprechende Massnahmen zu treffen. Um das Programm breiter abzustützen, wurde beschlossen, die Massnahmen vom Ministerrat verabschieden zu lassen. So war es der Ministerrat, welcher am 18. Januar 2000 das Sturmschadenbewältigungsprogramm erliess. Der Landtag verfügte nicht über inhaltliche Entscheidungskompetenzen, sondern hatte lediglich über die finanziellen Mittel zu entscheiden. Ende Januar fand ein parteiübergreifendes Arbeitsgespräch zum Thema Sturmschäden statt, wo sich die Parteien einig wurden, das Hilfsmassnahmenpaket des Landes zu unterstützen. In der ersten Budgetbereinigung Anfang Februar warfen die Lothar-Mehrkosten denn auch keine grossen Wellen. Die Debatte war von einem parteipolitischen Schlagabtausch geprägt, da die ausbleibende Hilfszusage der Bundesregierung (SPD / Bündnis 90/Die Grünen) bei der CDU und der F.D.P. Empörung hervorrief. Für den kurzfristig vorgelegten weiteren Nachtrag im Juli brachten viele Abgeordnete wenig Verständnis auf. Die finanziellen Mittel hingegen erwiesen sich parteiübergreifend als unbestritten. In Frankreich entschied der Premierminister am 12. Januar 2000 über den plan national wie später auch über die meisten ergänzenden Massnahmen. Das

Schweiz: Parlament

Baden-Württemberg: Ministerrat

Frankreich: Premierminister

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 217

Regierungsprogramm war laut Premierminister Jospin von Anfang an mit Parlamentsvertretern abgesprochen. Anfang Februar fand zusätzlich je eine offizielle Informationsdebatte in Nationalversammlung und Senat statt. In der Vorlage, mit welcher die Mittel für das Landwirtschaftsministerium bei der ersten Budgetkorrektur im Juni aufgestockt werden sollten, waren zusätzlich drei, mit der Verabschiedung des plan national nötig gewordene, Gesetzesänderungen enthalten. Der Senat wollte diese noch etwas ausweiten und zusätzliche Massnahmen (Pauschalabzug vom Einkommen für Privatwaldbesitzer (abgelehnt), MwSt-Satz von 5,5 % auch für Forststrassen (angenommen), Verlängerung der Steuerbefreiung auf viereinhalb Jahre (abgelehnt)) einführen. Die Nationalversammlung verteidigte die Regierungsvorlage und setzte sich durch. Ende Jahr anlässlich der zweiten Budgetberichtigung sowie des Budgets für das Jahr 2001 war die Situation ähnlich. Der Senat wollte zusätzliche Massnahmen einbringen (Verlängerung der Massnahme betreffend den MwSt-Kompensationsfonds im Jahr 2001, Festlegung eines fixen Abzugsbetrags bei der Einkommenssteuer sowie eine zusätzliche Unterstützung der Forstgemeinden), die aber von der Nationalversammlung abgeblockt wurden.

Anhand der drei Beispiele wird ersichtlich, dass die Regierungen in Baden-Württemberg und Frankreich relativ flexibel – je nach rechtlichen Grundlagen - auf ein unerwartetes Ereignis wie einen "Jahrhundertsturm" reagieren können. Sobald Parlamente ebenfalls in den Prozess der Politikformulierung einbezogen werden, wie dies in der Schweiz der Fall war, wird der Prozess deutlich langsamer und komplizierter. Die durch den Einbezug des Parlaments geschaffene Unsicherheit über den Programminhalt dürfte zur Missstimmung bei Adressaten beigetragen haben.

6.5 Akteure

Vergleichskriterium Schweiz Deutschland Frankreich Hauptakteure Verwaltung (F+D) und Parlament Regierung und Verwaltung

(MLR) Regierung und Verwaltung (DERF)

Bedeutung der Regierung

Klein. Bundesrat spielte eine untergeordnete Rolle bei der Definition des Prozesses und bei der Festlegung des Massnahmenpakets.

Sehr gross. Regierung (MLR, Ministerrat) prägte den Prozess und beschloss die wesentlichen Massnahmen.

Sehr gross. Regierung beschloss plan national.

Bedeutung der Verwaltung

Eidgenössische Forstdirektion: Sehr gross. Definition des Vorgehens (Führungsstab) sowie (zusammen mit den Vertretern der kantonalen Verwaltungen) grosser Einfluss auf das Massnahmenpaket und die Höhe der Finanzmittel.

Gross. Vorbereitung des Programms und der Finanzmittel.

Gross. Vorbereitung des Programms und der Finanzmittel.

Bedeutung des Parlaments

Gross. Festlegung der neuen Massnahmen (wenige) Finanzierungsbeschlüsse Transparenzmachung des Prozesses.

Mittel. Finanzierungsbeschlüsse Transparenzmachung des Prozesses.

Mittel. Finanzierungsbeschlüsse Transparenzmachung des Prozesses Nachträglicher Beschluss von Gesetzesänderungen.

Bedeutung der Gross. Gross. Gross.

Regierungen können auf unerwartete Ereignisse rascher handeln als Parlamente

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 218

Vergleichskriterium Schweiz Deutschland Frankreich Verbände Bedeutung der Parteien

Klein. Die Gräben verliefen teilweise innerhalb der Parteien, teilweise gab es Koalitionen zwischen "weit auseinander" liegenden Parteien (Grüne + SVP).

Mittel. Die Oppositionsparteien (B-W: SPD/Grüne; Bund: CDU/CSU) stellten das Regierungsprogramm teilweise in Frage.

Mittel. Die Oppositionsparteien stellten das Regierungsprogramm teilweise in Frage. Anstösse zur Erweiterung mittels parl. Vorstösse.

Tabelle 73 Akteure

6.5.1 Hauptakteure

Als Hauptakteure werden diejenigen Akteure bezeichnet, die den Politikformulierungsprozess wesentlich mitbestimmten.

In der Schweiz wurde der Sturmschadenbewältigungsprozess von der Eidgenössischen Forstdirektion bestimmt.715 Erwähnenswert ist die Tatsache, dass der Führungsstab, dessen Vorschläge von Bundesrat und Parlament übernommen und verbindlich gemacht wurden, von der Verwaltung selber eingesetzt wurde und zwar nicht von einem Amtschef, sondern vom Chef der Hauptabteilung Wald, dem Eidgenössischen Forstdirektor. Gegen den Willen von Waldwirtschaft und Holzindustrie löste die Verwaltung den Führungsstab bereits am 1. Februar 2000 auf, nachdem die Ausarbeitung der Führungsstab-Vorlage abgeschlossen war. Die Verwaltung (inkl. Vertreter der kantonalen Verwaltungen) war aber nicht nur innerhalb des Führungsstabes tonangebend. Mit dem am 12. Januar 2000 herausgegebenen Kreisschreiben war das Sturmbewältigungspaket inhaltlich mehr oder weniger komplett. Der parlamentarische Prozess stellte eine schrittweise Zustimmung zum Paket der Verwaltung dar. Neben der Mitwirkung bei der Vorbereitung nahmen die Kantone über die Umsetzung der relativ offen gehaltenen Massnahmen eine wichtige Rolle ein. Ob und welche Massnahmen gefördert werden, liegt weitgehend in der Kompetenz der Kantone. Oder wie dies Bundesrat M. Leuenberger in der vorberatenden Kommission des Nationalrates ausdrückte: "Gemäss unserem Konzept gibt der Bund den Kantonen Geld. Die Kantone ordnen an, was in privaten und öffentlichen Wäldern gemacht werden muss, und wir bezahlen sie dafür." Der Sturmschadenbewältigungsprozess in Baden-Württemberg wurde wesentlich von der Regierung (inkl. der Regierungsfraktion) und der Landesforstverwaltung bestimmt. Während die Landesforstverwaltung einen Massnahmenvorschlag ausarbeitete, waren es das MLR, der Arbeitskreis Landwirtschaft der CDU sowie die Regierungsfraktion, welche sich über das politische Vorgehen absprachen. Formelle Entscheidungsinstanz war der Ministerrat. Diese vier Institutionen (MLR, Ministerrat, CDU-Fraktion, Arbeitskreis Landwirtschaft der CDU) vertraten während des Prozesses nicht immer dieselbe Meinung. So war es die CDU-Fraktion, welche sich erst gegen den Einbezug von Nicht-Sockelgarantiegemeinden aussprach. Wiederum war es die CDU-Fraktion (zusammen mit der F.D.P.), welche im Sommer auf diesen Vorschlag zurückkam. Nachdem die Unterstützung durch die 715 In ihrem Jahresbericht sprach die Holzindustrie Schweiz sogar von der "Allmächtige[n]

Verwaltung" (Jahresbericht 2000, Holzindustrie Schweiz, 4).

Schweiz: Verwaltung: Eidgenössische Forstdirektion

Baden-Württemberg: Regierung, MLR, Landesforstdirektion

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 219

Mehrheit des Parlaments gesichert war, nahm das Ministerium Ländlicher Raum diese Forderung selbst auf.

Die Sturmschadenbewältigung in Frankreich war hauptsächlich von drei Akteuren geprägt: der Regierung, dem Landwirtschaftsministerium sowie der Direction de l'espace rural et des forêts (DERF). Während die politische Strategie sowie die Koordination zwischen Krisenstab, DERF und Regierung auf ministerialer Ebene bestimmt wurde, befasste sich die Verwaltung mit den inhaltlichen und ausführenden Aufgaben. Sowohl die Vorbereitungsarbeiten des plan national als auch die Umsetzung der Massnahmen fanden in der Direction de l'espace rural et des forêts (Sous-Direction de la forêt und Sous-Direction des industries du bois) statt. Um diese beiden Verwaltungseinheiten etwas zu entlasten, berief der Vorsteher der DERF einen nationalen Koordinationsstab (cellule nationale chablis) ein, der koordinative und kommunikative Aufgaben inne hatte. Anhand der Inputs aus den Treffen des Krisenstabs und Erfahrungen aus Deutschland und England arbeitete das DERF für das Landwirtschaftsministerium einen Vorschlag aus.

In allen drei Staaten gehört die Verwaltung zu den Hauptakteuren, wobei die Regierung in Frankreich wie auch in Baden-Württemberg zumindest formal eine wichtigere Rolle als in der Schweiz einnahm. Dort war die Aufgabe der Verwaltungen auf die Ausarbeitung der Programme beschränkt, während die Verwaltung in der Schweiz sowohl das Programm ausarbeitete als auch die Vorgehensweise definierte. Die starke Stellung der Regierung in Frankreich und Baden-Württemberg führte dazu, dass im Politikformulierungsprozess weniger ein sektorales Denken vorherrschte und dass mehr Koordination mit der gesamten Regierungspolitik nötig war.

6.5.2 Verbände und Parteien

Die Verbände spielten, wie bereits erwähnt, eine wichtige Rolle. In der Schweiz sind es in erster Linie der Waldwirtschaftsverband und die Holzindustrie Schweiz, beide mit je zwei Personen im Führungsstab vertreten. Die Lothar-Bilanz aus Sicht des Waldwirtschaftsverbandes fiel durchzogen aus, was auch in den unterschiedlichen Wertungen des Präsidenten716 und des Direktors717 zum Jahr 2000 zum Vorschein kommt. Während der erste ein Versagen der eidgenössischen Politik konstatierte, übte der zweite Selbstkritik: "Lothar hat aber auch die Strukturprobleme der Waldwirtschaft schonungslos offen gelegt und bewusst werden lassen."718 Die Holzwirtschaft übte deutliche Kritik an der staatlichen Sturmschadenbewältigung (allmächtige Verwaltung, Parlament habe zu lange gebraucht, eidgenössische Strukturen seien überfordert gewesen, zu wenig

716 "Anstatt eine unbürokratische, effiziente, zeitgerechte und verlässliche (...) Direkthilfe an die (...)

geschädigten Waldbesitzer zu beschliessen, übte sich das Bundesparlament in zum Teil kontroversen, für die Betroffenen beleidigenden Debatten. Dass das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft knapp vor Weihnachten verkündete, dass Lothar gut bewältigt worden sei, muss man als Zynismus deklarieren oder als Verblendung." (Jahresbericht WVS 2000, Gedanken des Präsidenten - Keine Waldpolitik ohne Waldeigentümer, 5).

717 "Von bleibender Erinnerung wird den betroffenen Waldeigentümern die gelebte und empfangene Solidarität sein... Der Waldeigentümer gewann dadurch die Sicherheit, mit seinen Problemen nicht im Stich gelassen zu werden." (Jahresbericht WVS 2000, Jahresbericht des Direktors - Die Jahresplanung 2000 landete im Papierkorb!, 7).

718 Jahresbericht WVS 2000, Jahresbericht des Direktors - Die Jahresplanung 2000 landete im Papierkorb!, 7.

Frankreich: Regierung, MAP, DERF

Verwaltung: sektorales Denken

Schweiz: Bilanz der Verbände

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 220

Gelder für die Holzlagerung im Jahr 2000, keine oder zu gering ausgefallene Massnahmen zur Förderung der Holzverwendung). Es brauche wieder mehr Basisorientierung und die Renaissance der Holzproduktionsfunktion. Die Kielwassertheorie sei zu reanimieren.719

In Baden-Württemberg wurden die Interessen der verschiedenen Waldeigentümer durch deutlich mehr Verbände artikuliert (Forstkammer, zwei Bauernverbände, Städtetag, Gemeindetag). Insgesamt wurden deren Forderungen - nach anfänglichem Zögern - weitgehend erfüllt. Auch die Verbände der französischen Waldeigentümer waren mit den staatlichen Massnahmen am Schluss des Politikformulierungsprozesses weitgehend zufrieden, während im Verlaufe des Prozesses zum Teil heftige Kritik aufgekommen war (zu langsame Umsetzung, Transportengpässe).

Die Parteizugehörigkeit spielte beim Politikformulierungsprozess in der Schweiz eine untergeordnete Rolle. Eine gewisse einheitliche Linie war lediglich bei der SVP festzustellen, deren Vertreter sich ausnahmsweise nicht fürs Sparen, sondern für grosszügige Beiträge an die privaten Waldeigentümer einsetzten.

Die staatliche Hilfe für die geschädigten Waldbesitzer wurde in Baden-Württemberg parteiübergreifend unterstützt. Bei der Formulierung der Massnahmen gingen die Meinungen zum Teil auseinander. Der CDU als Regierungsfraktion kam eine wichtige Rolle bei der Entscheidfindung des Landes zu. Diese wurde noch verstärkt, weil Landwirtschaftsministerin G. Staiblin nicht Mitglied des Landtags war – so war ein Austausch unabdingbar. Die Republikaner schlugen – erfolglos – einzelne kleinere Massnahmen vor. Der SPD und den Grünen kam die traditionelle Oppositionsrolle zu. Mit Kleinen Anfragen und Anträgen versuchten sie, auf den Entscheidungsprozess Einfluss auszuüben. Abgesehen vom Wiederaufbauzuschuss wurden ihre Vorschläge im staatlichen Programm nicht berücksichtigt. In Frankreich nahmen die oppositionellen Parteien wie RPR, UDF und DL ebenfalls ihre traditionelle Kontroll- und Kritikfunktion ein. Abgeordnete und Senatoren des PS standen hinter dem Regierungsprogramm. Vorschläge zur Erweiterung des Massnahmenpakets wurden von verschiedenen Parteivertretern gemacht. Die Parteizugehörigkeit hatte in allen drei untersuchten Staaten nur eine geringe Bedeutung bezüglich der staatlichen Unterstützung der Wald(- und Holz)branche im allgemeinen. Uneinigkeit gab es hingegen hinsichtlich der Art und Weise der Hilfe. Mittels parlamentarischen Vorstössen versuchten Parlamentsabgeordnete in Frankreich und vor allem in Baden-Württemberg, die Regierung zu kontrollieren, Vorschläge zu unterbreiten sowie den Prozess zu beschleunigen. Parteilinien sind somit eher dort zu finden, wo die Oppositionsrolle der Minderheit im Parlament institutionalisiert ist.

719 Holzindustrie Schweiz, Jahresbericht 2000, 3-14.

Baden-Württemberg, Frankreich: Verbände

Schweiz: Parteizugehörigkeit untergeordnete Rolle

Baden-Württemberg und Frankreich: typische Regierung-Oppositions-Konstellation

Parteizugehörigkeit kein Erklärungsfaktor

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 221

6.5.3 Beteiligte politische Ebenen

In diesem Kapitel interessiert einerseits, wie viele Ebenen in den politischen Prozessen einbezogen wurden und andererseits, auf welchen Ebenen die wichtigen Entscheide getroffen wurden.720

In der Schweiz waren es zwei Ebenen, die involviert waren: der Bund und die Kantone. Die Kantone wurden über den Führungsstab in den politischen Prozess auf Bundesebene eingebunden und wirkten bei der Politikformulierung des Bundes massgeblich mit. Angesichts des zu Interpretationen einladenden Bundesprogramms kam den Kantonen auch bei der Umsetzung der Massnahmen ein grosses Gewicht zu.721

In Baden-Württemberg waren drei Ebenen in den Entscheidungsprozess involviert: Land, Bund und EU. Zentraler Akteur war das Land, welches sowohl beim Bund als auch bei der EU um Unterstützung nachfragte. Der Bund tat dies über einige eigene Massnahmen sowie über eine Ko-Finanzierung über die GAK, verbunden mit einer Aufstockung der finanziellen Mittel. Die EU hatte drei Funktionen: sie ko-finanzierte innerhalb der bereitgestellten Mittel die Massnahmen, sie prüfte, ob die Massnahmen dem EU-Beihilferecht entsprechen, und sie genehmigte die Richtlinien. In Deutschland hatte der Bund nicht die Intention, bei der Sturmschadenbewältigung die Führungsrolle zu übernehmen, zumal nur der Süden vom Sturm Lothar betroffen war. Ganz im Gegenteil: er liess die betroffenen Länder rasch wissen, dass sich der Bund nicht verpflichtet fühle, sich stark zu beteiligen. Die Rolle des Bundes beschränkte sich deshalb – abgesehen von wenigen Ausnahmen, u.a. Hiebsatzbeschränkung – auf diejenige des Geldgebers, wobei er an die Gewährung der Gelder Bedingungen knüpfte.

In Frankreich war im Vergleich zum baden-württembergischen Prozess noch eine zusätzliche Ebene eingebunden: Nationalstaat, EU, Regionen und Departemente. Der zentrale Akt der Sturmschadenbewältigung fand auf nationaler Ebene statt. Die EU hatte dieselbe Funktion wie in Deutschland, wobei die Koordination bei der Umsetzung der Massnahmen eine grössere Rolle spielte.722 Für den Staat waren die Regionen direkte Ansprechpartner, d.h. die finanziellen Mittel wurden den einzelnen Regionen übergeben. Die Auszahlung der nationalstaatlichen Mittel – allenfalls ergänzt mit regionaler und departementaler Unterstützung – erfolgte meist über die Krisenstäbe der Departemente. Im Rahmen der Nachträge zu den Contrats de plan Etat-régions (CPER)723 wurden zusätzlich enge Beziehungen zwischen Zentralstaat und Regionen geschaffen, indem sich der Staat bereit zeigte, sich an zusätzlichen regional getroffenen Massnahmen finanziell zu beteiligen. Massnahmen, welche von den Regionen oder Departementen unabhängig von den zentralstaatlichen Massnahmen ergriffen wurden, konnten

720 In allen drei Staaten (bzw. dem Gliedstaat) war eine weitere Unterstützung durch die Gemeinden

möglich. Die Unterstützung von Gemeinden wird in diesem Kapitel aber nicht diskutiert, weil diese nicht untersucht wurden.

721 Die Rolle der Kantone wird in einem anderen Lothar-Evaluations- und Grundlagenprojekt behandelt.

722 Vergleiche dazu die grosse Anzahl der Rundschreiben und Verordnungen, die für die Umsetzung nötig waren.

723 Die Contrats de plan Etat-régions sind ein wichtiges Instrument, um die Regionen in den Prozess der Politikformulierung einzubeziehen. Es werden Verträge zwischen jeder einzelnen Region und dem Staat ausgehandelt, in welchem viele politische Bereiche tangiert werden.

Schweiz: zwei Ebenen

Baden-Württemberg: drei Ebenen

Frankreich: vier Ebenen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 222

teilweise gleichzeitig direkt von der EU über den Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert werden, was eine zusätzliche Beziehung schaffte.724

Interessant scheint, dass überall, wo mehrere Ebenen in den Prozessen eingebunden waren, die Politikformulierungsprozesse relativ unabhängig voneinander abgelaufen sind: jede Ebene ergriff ihre eigenen Massnahmen bzw. entschied, sich bei bereits laufenden Massnahmen von anderen Ebenen finanziell zu beteiligen. Die besondere Rolle der Kantone ist zu wiederholen: Kantonsvertreter wurden in den Entscheidungsprozess auf Bundesebene über den Führungsstab offiziell mit einbezogen. In Frankreich konnte ebenfalls eine Zusammenarbeit zwischen Nationalstaat und Regionen festgestellt werden, nämlich bei der Ausarbeitung des Nachtrags zu den CPER.

Die Anzahl der Ebenen sowie der daraus entstehenden Beziehungen kann sich hingegen negativ auf die Implementation der Massnahmen auswirken. So mussten Baden-Württemberg und Frankreich ihre Rundschreiben und Richtlinien von der EU prüfen lassen, um die Ko-Finanzierung sicherzustellen. Die in Paris ausgearbeiteten Entwürfe zu den Massnahmen des plan national wurden jeweils an die Regionen und Departemente zur Konsultation übergeben.

724 Diese ist nicht Teil dieser Studie.

Prozesse verliefen unabhängig voneinander

Zusammenarbeit v.a. bei der Implementation

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 223

7. Programme Es werden im Folgenden die Massnahmenpakete derjenigen politischen Ebenen verglichen, die Gegenstand der Prozessanalyse waren. Um vergleichbare Daten zu haben, war es für die Schweiz teilweise notwendig, auch die kantonalen Massnahmen einzubeziehen. Für Baden-Württemberg ist zu beachten, dass grundsätzlich nur die Massnahmen berücksichtigt werden, die sich an Privat- und Kommunalwald richten, auf die zusammen rund zwei Drittel des Sturmschadens entfielen. Grundsätzlich ausgeklammert bleiben die öffentlichen Mittel, die in den Staatswald flossen und teilweise in Form von staatlichen Dienstleistungen (Beratung, Unterstützung beim Holzverkauf) auch dem Privat- und Kommunalwald zugute kamen.725 Hier besteht ein gewisser Unterschied zur Situation in Frankreich, wo auch das Office national des forêts staatliche Beihilfen erhielt, die in den Vergleich einbezogen werden.

7.1 Staatliche Ziele bei der Sturmbewältigung

Schweiz Baden-Württemberg Frankreich Gesetzliche Ziele Quantitative und qualitative

Walderhaltung Erhaltung des Waldes wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und seiner Bedeutung für die Umwelt

Bewirtschaftung und Schutz des Waldes

Ziele der Regierung (Konzept der Lothar-Programme)

Schutz des intakten Waldes / Vermeidung von Folgeschäden

Unterstützung der Waldbesitzer

Sicherstellung des Holzabsatzes, Lagerung und Verwertung des Holzes sowie Wiederinstandstellung der Wälder

Finanzieller Schwerpunkt der beschlossenen Massnahmen

Aufrüsten Stabilisierung des Holzmarktes Wiederinstandstellung

Wiederinstandstellung

Staat als Versicherer? Geld grundsätzlich an Massnahmen gebunden, aber: Elementarschädenfonds

Geld grundsätzlich an Massnahmen gebunden, aber: Wiederaufbauzuschuss Wald

Geld grundsätzlich an Massnahmen gebunden

Tabelle 74 Ziele der staatlichen Sturmbewältigung

Die Ziele der staatlichen Sturmbewältigung werden im Folgenden auf drei Arten ermittelt: Sie ergeben sich erstens aus der Waldgesetzgebung. Die Ziele der Wald-gesetzgebung sind vorfixiert, sie sind allerdings - vor allem bedingt durch das Konzept der Multifunktionalität der Wälder - recht allgemein. Zweitens lassen sie sich aus den (erklärten) Zielen der Lothar-Programme ableiten. Diese sind ebenfalls eher unbestimmt. Drittens können aus den beschlossenen Massnahmen die damit beabsichtigten Ziele rückgeschlossen werden, ergänzt durch Dokumentenanalyse oder Interviews.

725 Der Jahresbericht der Landesforstverwaltung (2001: 23) gibt folgende Zahlen an: Der Aufwand/Ertrag lag 1999 bei 311 Mio. DM (155 Mio. €) und vergrösserte sich im Jahr 2000

auf 523 Mio. DM (262 Mio. €), was einer Steigerung von fast 70% entspricht. Angestiegen sind insbesondere die Aufwendungen für die bezogenen Unternehmerleistungen, die ungefähr die Hälfte der Kosten ausmachen. Während 1999 ein Gewinn von 48 Mio. DM (24 Mio. €) resultierte, wurde im Jahr 2000 ein Verlust von 91 Mio. DM (46 Mio. €) ausgewiesen.

Vorbemerkungen

Vorgehen bei der Zielbeschreibung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 224

Die Schweizer Waldgesetzgebung (1991) bezweckt in erster Linie die quantitative und qualitative Walderhaltung (Art. 1 Abs. 1 WaG). Diese Zielsetzung galt auch für die Sturmbewältigung. So leitete der Bundesrat das Kapitel "Strategien" in seiner Botschaft über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden mit dem Satz ein: "Im Vordergrund der Bewältigung der Waldkatastrophe steht der Schutz des intakten Waldes unter Berücksichtigung all seiner Funktionen. (...) Es geht dabei darum, Folgeschäden, welche die Primärschäden übertreffen könnten, mit allen Mitteln zu vermeiden und beispielsweise bei drohenden Borkenkäferepidemien möglichst klein zu halten."726 Dies zeigt sich auch in den eingesetzten Mitteln, die zum grössten Teil für die Verminderung der Folgeschäden eingesetzt wurden. Von den ausbezahlten Förderungsmitteln (ohne Investitionskredite) gingen im Jahr 2000 über ein Drittel an das Aufrüsten von Sturmholz und damit an das Verhindern von Folgeschäden. Der Bund allein richtete 66 Millionen € aus, zusammen mit den kantonalen Mitteln liegen die Abgeltungen an das Aufrüsten bei 110 Millionen €.727

Das baden-württembergische Waldgesetz (1995) bezweckt - gleich wie das Schweizer Waldgesetz - die Erhaltung des Waldes, um aber unmittelbar anzufügen, wofür der Wald zu erhalten sei: nämlich wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und an zweiter Stelle wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (§ 1 Ziff. 1 WaldG). Die Landesregierung begründete ihr Soforthilfeprogramm denn auch vor allem mit den "in vielen Fällen existenzbedrohenden Schäden im Bauernwald".728 Am meisten öffentliche Mittel, insgesamt 9 Mio. €, wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2000 für den Zwischentransport von Sturmholz auf Nass- oder Trockenlagerplätze aufgewendet, eine Massnahme, die in erster Linie auf die Stabilisierung des Holzmarktes zielte. Der Staat wollte mit der Förderung des Transports sowie der Lager- und Konservierungsmöglichkeiten verhindern, dass der Holzpreis zusammenbrach und damit die Verluste der Waldeigentümer vergrössert würden. Ein zweites Schwergewicht wurde auf die Wiederaufforstung der zerstörten Wälder gelegt.729

Der Zweckartikel der französischen Waldgesetzgebung (geändert durch das Loi d'orientation sur la forêt 2001) setzt die Bewirtschaftung und den Schutz des Waldes an die erste Stelle. Die französische Waldgesetzgebung betont damit - ähnlich wie Baden-Württemberg - wirtschaftliche Ziele stärker als die schweizerische. Mit dem plan national wurden drei Hauptziele verfolgt: Sicherstellung des Holzabsatzes, Lagerung und Verwertung des Holzes sowie Wiederinstandstellung der Wälder.730 Frankreich bezahlte im Jahr 2000 denn auch am meisten öffentliche Mittel für eine wirtschaftlich orientierte Massnahme, die Transportbeihilfe (68 Mio. €), wovon ¼ an die SNCF und der Rest an den Transport auf der Strasse und auf dem Wasser ging. Der weitaus grösste Teil der staatlichen Beihilfen (980 Mio. €) geht allerdings an die Aufforstung (Auszahlung erst ab 2001). Welche Ziele bei den Aufforstungsbeihilfen im Vordergrund stehen

726 BBl 2000 1271. 727 Bundesamt für Statistik und BUWAL Eidgenössische Forstdirektion 2000: 94, sowie Angaben der

Eidg. Forstdirektion, Dezember 2001. 728 Pressemitteilung MLR vom 18.01.2000. 729 Pressemitteilung MLR vom 18.01.2000. 730 Pressemitteilung MAP vom 13.01.2000.

Schweiz: Walderhaltung durch die Verhinderung und Verminderung von Folgeschäden

Baden-Württemberg: Erhaltung des Waldes wegen dessen wirtschaftlichen Nutzen

Frankreich: Bewirtschaftung des Waldes

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 225

(wirtschaftliche, ökologische, soziale), ist schwierig zu bestimmen, da die Wiederaufforstung eine Massnahme ist, die der in Art. L 1 Code forestier (2001) geforderten nachhaltigen Bewirtschaftung dient und damit die ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes gleichermassen berücksichtigt. Sie sind aber auf jeden Fall nicht rein ökonomisch orientiert.

Liegt das Schwergewicht der staatlichen Leistungen auf finanziellen Leistungen (vgl. folgendes Kapitel), die in Korrelation zum entstandenen Schaden stehen, rückt das staatliche Handeln in eine funktionelle Nähe zu Versicherungen. Es drängt sich die Frage auf: Verfolgt der Staat das Ziel, (nichtversicherte) Schäden der Waldeigentümer zu decken? Die Parallelen zu einer Versicherung bestehen darin, dass nach dem Schaden nicht die Geschädigten (Waldeigentümer) oder die Haftpflichtigen (die es bei Lothar nicht gibt) für den Schaden aufkommen, sondern ein Dritter (Staat). Dieser Eindruck kam bisweilen auch in der politischen Diskussion auf. Häufig wurde von Schadenersatz gesprochen, "wie wenn der Bund der Schädiger wäre. Der Schädiger war aber der Sturm. Es könnte der Eindruck entstehen, dass bei Entstehen solcher Schäden durch Elementarereignisse der Private generell einen Anspruch gegen den Staat hat."731 Mit dem im Nationalrat auf Vorschlag von M. Binder, SVP, beschlossenen Direktzahlungskonzept, das dann aber im Ständerat abgelehnt wurde, wäre eine versicherungsähnliche Lösung eingeführt worden.

Diesem Eindruck ist entgegenzuhalten, dass die staatlichen Beihilfen in allen untersuchten Staaten in der Regel formal nicht als Schadenersatz konzipiert sind, sondern immer nur an konkrete Massnahmen ausgerichtet werden. Der Grundsatz "staatliche Unterstützung nur an konkrete Massnahmen" wird bei zwei Massnahmen nicht mit aller Konsequenz durchgehalten: In der Schweiz wurden Privatwaldeigentümer und andere Waldeigentümer ohne Steuerhoheit mit Beiträgen in der Höhe von über 25 Millionen € aus dem parastaatlichen732 Elementarschädenfonds unterstützt. Die nach Einkommen und Vermögen abgestuften Beiträge733 waren als "Abgeltung für aktuelle Ertragseinbussen und den entsprechenden Nutzen in den kommenden Jahren" konzipiert.734 In Baden-Württemberg erhalten die wirtschaftlich in ihrer Existenz bedrohten privaten Forstbetriebe (20 - 200 ha) während 10 Jahren einen Wiederaufbauzuschuss von je 2 Mio. €. Der Zuschuss ist zwar an die Bedingung des naturnahen Wiederaufbaus geknüpft (Ziff. 3.4 Richtlinie Wiederaufbauzuschuss Wald), verfolgt aber in erster Linie das Ziel, die mittelfristig ausbleibenden Nutzungsmöglichkeiten zu kompensieren. Eine reine Versicherungslösung liegt jedoch nicht vor, da der Wiederaufbauzuschuss nur ausgerichtet wird, wenn die Bestände wieder aufgebaut werden. Die Regierung Frankreichs dagegen machte schon zu Beginn klar, dass der Staat nicht die Funktion einer Versicherung habe, und wies auf die Möglichkeit der Waldeigentümer hin, ihren Wald gegen die Folgen von Sturmschäden versichern zu lassen. Seit Sommer 2001 (loi d'orientation sur la

731 Ständerat E. David, CVP, Kommissionsberatungen, UREK-S vom 15.3.2000. 732 Die private Stiftung "Elementarschädenfonds" wird aus staatlichen Geldern alimentiert, die die

Verwaltungskommission (Stiftungsrat) verteilt. 733 Keine Beiträge, wenn steuerbares Einkommen grösser als 120'000 SFr. oder wenn steuerbares

Vermögen grösser als 1'200'000 SFr. 734 Merkblatt des Schweizerischen Elementarschädenfonds betreffend Anmeldung von

Sturmschäden im Wald.

Der Staat als Versicherung?

Die Ausrichtung von Geld ist an Massnahmen gebunden

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 226

forêt) ist dies nicht mehr möglich. Im MAP wird zur Zeit eine Studie über Alternativen zur Versicherungslösung erarbeitet.

7.2 Die eingesetzten Instrumente

7.2.1 Überblick

Die beschlossenen Massnahmen werden sechs Idealtypen staatlicher Steuerungsinstrumente zugeordnet, die im Folgenden - auf vier Instrumententypen zusammengefasst - in der Reihenfolge ihrer Bedeutung bei der Sturmschadenbewältigung aufgezählt werden:735

- finanzielle Anreize,

- staatliche Angebote und persuasive Instrumente,

- regulative Instrumente,

- Organisation und Verfahren.

7.2.2 Wichtigstes Instrument: Finanzielle Anreize

Vergleichskriterium Schweiz Baden-Württemberg Frankreich Bedeutung der finanziellen Anreize innerhalb des gesamten Massnahmenbündels

gross gross gross

Bedeutung der staatlichen Angebote mittel mittel mittel Bedeutung der regulativen Instrumente klein mittel klein Bedeutung von organisatorischen und prozessualen Massnahmen

gering mittel mittel

Tabelle 75 Bedeutung der eingesetzten Instrumente

Die meisten staatlichen Massnahmen zur Bewältigung der Lothar-Folgen sind dem Instrumententyp "positiver finanzieller Anreiz" zuzurechnen. Vom Staat als erwünscht angesehene Handlungen werden mit staatlichen Mitteln (À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen) unterstützt, womit das Verhalten der Adressaten in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll.

In der Schweiz ist bei den finanziellen Lothar-Anreizen eine Besonderheit zu erwähnen: Der Grossteil der ausbezahlten À-fonds-perdu-Beiträge sind gemäss Terminologie des Subventionsgesetzes Abgeltungen, das heisst Beiträge an vom Staat angeordnete Massnahmen, auf die der Adressat Anspruch hat. Die Abgeltungen entsprechen demnach nicht vollumfänglich den finanziellen Anreizen im Sinne der verwendeten Typologie, sondern stellen ein Zwischending zwischen Anreizen und Geboten dar. Die Einhaltung der staatlich angeordneten Massnahmen (Gebote) wird mit staatlichen Beiträgen entschädigt. Da die Durchführung der abgeltungsberechtigten Massnahmen in der Regel auch beziehungsweise vor allem im (finanziellen) Interesse der Adressaten liegt, werden

735 Zimmermann 1994: 241 ff.

Idealtypen staatlicher Steuerungsinstrumente

Finanzielle Anreize im Vordergrund

Abgeltungen in der Schweiz

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 227

die Abgeltungen nach Schweizer Recht dennoch dem Steuerungsinstrument "positiver finanzieller Anreiz" zugerechnet.

Die anderen staatlichen Instrumente hatten im Rahmen der Lothar-Bewältigung eine bescheidenere Bedeutung. Eine gewisse Rolle spielten staatliche Leistungen, wobei in der Schweiz solche vor allem auf kantonaler Ebene angeboten wurden (zum Beispiel personelle Unterstützung bei der Vermarktung des Holzes). Traditionell bedeutend ist die Beratung und Unterstützung der Waldeigentümer durch die Forstverwaltung in Baden-Württemberg. Regulative Instrumente, die in der Waldpolitik sonst eine wichtige Rolle spielen (Walderhaltungsgebot, Bewirtschaftungsgrundsätze), kamen kaum zum Einsatz und wenn, dann meistens als Lockerung bestehender Gebote (Aufhebung der Gewichtslimite). Als neues Verbot ist die in Deutschland erlassene Holzeinschlagsbeschränkung zu nennen. Bei den organisatorischen Massnahmen ist in erster Linie die Schaffung neuer Stellen zu nennen. Nicht näher untersucht wurden die Verfahrensänderungen, da deren Erhebung im Vergleich zur Wirkung im Falle von Lothar zu aufwändig war.

7.3 Finanzielle Anreize

7.3.1 À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen

Schweiz736 Baden-Württemberg737 Frankreich Bedeutung der À-fonds-perdu-Beiträge gross mittel mittel Total À-fonds-perdu-Beitrag 2000 À-fonds-perdu-Beitrag 2000 pro Kubikmeter Sturmholz

130 Mio. € 10 €/m3

30 Mio. € 2 €/m3

340 Mio. € 3 €/m3

Gesamter vorgesehener (teilweise bereits eingesetzter) À-fonds-perdu-Beiträge für die gesamte Sturmbewältigung Gesamter À-fonds-perdu-Beitrag pro Kubikmeter Sturmholz

420 Mio. € 33 €/m3

200 Mio. € 11 €/m3

1'860 Mio. € 13 €/m3

Bedeutung der Darlehen mittel klein gross Kosten der Darlehen Total/pro Kubikmeter Sturmholz

15 Mio. € / 1 €/m3

5 Mio. € 0.3 €/m3

300 Mio. € / 2 €/m3

Tabelle 76 À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen

Zu unterscheiden sind À-fonds-perdu-Beiträge und rückzahlbare Darlehen (Schweizer Begriff: Investitionskredite), teils zinsvergünstigt, teils sogar unentgeltlich.

Die in der Tabelle angegebenen À-fonds-perdu-Beiträge, die im Jahr 2000 für die Bewältigung der forstlichen Lothar-Folgen ausbezahlt wurden, stützen sich auf 736 Schweiz: Kantonsbeiträge an vom Bund geförderte Massnahmen eingeschlossen. Daten gemäss

Angaben der Eidg. Forstdirektion, Dezember 2001 und Bundesamt für Statistik und BUWAL Eidgenössische Forstdirektion 2000: 94.

737 Ohne die Ausgaben für den Staatsforstbetrieb, die 2000 534 Mio. DM (= 267 Mio. €) betrugen bei Einnahmen von lediglich 289 Mio. DM (= 145 Mio. €). In der Erfolgsrechnung 2000 wird ein Verlust von 91 Mio. DM (= 45 Mio. €) ausgewiesen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das unverkaufte Holz nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurde, um die nachfolgenden Betriebsergebnisse zu verbessern (Landesforstverwaltung 2001: 22 ff.).

Andere Instrumente von geringerer Bedeutung

À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen

À-fonds-perdu-Beiträge: Schweiz an der Spitze

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 228

Angaben der Verwaltungen. Nicht einbezogen sind die Beiträge für die Holzenergieförderung und die "normalen" Fördermittel, die in der Schweiz deutlich höher (56%)738 liegen als die spezifischen Lothar-Mittel, dies im Gegensatz zu Frankreich und Baden-Württemberg, wo die Lothar-Mittel die "normalen" Fördermittel übersteigen (in Baden-Württemberg um etwa das Dreifache)739. In der Schweiz sind die Beiträge von Bund und Kantonen berücksichtigt, in Baden-Württemberg von EU, Bund und Land, in Frankreich von EU und Zentralstaat740. In Frankreich waren die Angaben unvollständig, weshalb der Totalbetrag zum Teil auf eigenen Schätzungen beruht. Die Schweiz hat im Jahr 2000 insgesamt rund vier Mal mehr Geld eingesetzt als Baden-Württemberg, Frankreich elf Mal mehr. Werden die gesamten für die Lothar-Bewältigung bereit gestellten À-fonds-perdu-Beiträge verglichen, sind die Unterschiede etwas weniger gross. Die Schweiz hat demnach im Jahr 2000 einen grösseren Anteil an den gesamten Lothar-Mitteln ausgerichtet als Baden-Württemberg und Frankreich. Dies hängt auch mit der Dauer des Sturmbewältigungsprogramms zusammen: In der Schweiz gelten die Parlamentsverordnungen für den Zeitraum von 2000-2003, während in Frankreich und in Deutschland gewisse Sturmbewältigungsmassnahmen bis 2009 laufen. Werden die gesamten Mittel in Beziehung zur gesamten Sturmholzmenge741 gesetzt, ergibt sich folgendes Resultat: Die Schweiz wendet pro Kubikmeter Sturmholz mit Abstand am meisten Mittel auf, rund drei Mal mehr als Baden-Württemberg und Frankreich, die sich ungefähr auf demselben Niveau bewegen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass in allen drei Staaten kostenlose Dienstleistungen der staatlichen Forstverwaltungen nicht in diesen Berechnungen berücksichtigt sind.

In Frankreich nehmen die Darlehen eine wichtige Rolle ein. Allein für die Vorfinanzierung der Aufräumarbeiten wurden zinsvergünstigte Darlehen (Zinssatz 1.5%) in der Höhe von insgesamt (2000 und Folgejahre) 1.2 Mrd. € zur Verfügung gestellt, weitere 610 Mio. € für die Finanzierung der Holzlagerung. Die Kosten, die dem Staat durch die Gewährung der zinsvergünstigten Darlehen, erwachsen, werden im plan national auf rund 300 Mio. € beziffert. Die in der Schweiz im Jahr 2000 durch den Bund ausgerichteten Investitionskredite (Zinssatz 0%) von rund 36 Mio. € nehmen sich dagegen geradezu bescheiden aus. Die gesamten Lothar-Investitionskredite können auf rund 65 Mio. € geschätzt werden. Rechnet man mit einer durchschnittlichen Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinsfuss von 4.5%, liegen die Kosten für den Bund in der Grössenordnung von 15 Mio. €. Noch geringer sind die Darlehen in Baden-Württemberg, die sich auf insgesamt 22.5

738 Bundesamt für Statistik und Eidgenössische Forstdirektion (2001): 94. 739 Landesforstverwaltung, Jahresbericht 2000, S. 67. 740 Frankreich: Die Beiträge der Regionen und Departemente wurden nicht berücksichtigt. Sie

werden auf 10-15% der Beiträge des Zentralstaates geschätzt (s. Anhang im Gesamtbericht). 741 Als Bezugsgrösse wurde die gesamte Sturmholzmenge verwendet, obwohl auch andere

Bezugsgrössen verwendet werden könnten: - Das auf den Holzmarkt gebrachte Sturmholz. Mit dieser Referenzgrösse würden die

Auswirkungen der staatlichen Eingriffe auf den Holzmarkt (Preis) deutlicher. Allerdings hat die Höhe der staatlichen Mittel wohl nur einen geringen Einfluss auf die Menge des liegen gelassenen Holzes. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass in der Schweiz Beiträge an das Liegenlassen von Holz bezahlt wurden (Waldreservate).

- Die im Jahr 2000 aufgerüstete Sturmholzmenge. Damit würde der unterschiedliche Aufarbeitungsstand berücksichtigt. Während in der Schweiz und in Baden-Württemberg der grösste Teil der Aufrüstarbeiten im Jahr 2000 abgeschlossen war, war in Frankreich erst ungefähr die Hälfte des Sturmholzes aufgearbeitet.

Darlehen: Frankreich an der Spitze

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 229

Mio. € belaufen. Die Darlehen des Bundes liegen noch einmal einen Faktor 10 tiefer (1.1 Mio. €). Die Zinsvergünstigung des Landes Baden-Württemberg betrug 4.5% und kostete den Staat während der gesamten Laufzeit der Darlehen (drei beziehungsweise vier Jahre) insgesamt 2 Mio. €. Die Kosten für die Bundesdarlehen liegen bei rund 75'000 €. Umgerechnet auf die gesamte Sturmholzmenge belaufen sich die Kosten für die Darlehen auf rund 1 €/m3 in der Schweiz, auf 0.1 €/m3 in Baden-Württemberg und auf 2 €/m3 in Frankreich.

7.3.2 Beteiligung der verschiedenen staatlichen Ebenen

EU Bund/Bund/Zentralstaat Kanton/Land/Reg., Dep. Schweiz - 61% 39% Baden-Württemberg 50% 17% 33% Frankreich (mit Berücksichtigung der Regionen und Departemente)742

40% (35%)

60% (52%)

- (13%)

Tabelle 77 Beteiligung der verschiedenen Staatsebenen an den im Jahre 2000 ausgerichteten À-fonds-perdu-Beiträgen

Bei den "normalen" forstlichen Förderungstatbeständen bringt der Bund rund 60% der dafür notwendigen öffentlichen Mittel auf, die restlichen 40% werden von den Kantonen getragen. Nicht berücksichtigt sind darin die Beiträge der Gemeinden (vorwiegend als Waldeigentümer). Diese Verteilung hatte auch bei den Sturmbewältigungsmassnahmen Bestand: Der Bund leistete bei den À-fonds-perdu-Beiträgen 61%, die Kantone 39%.743

Das Verhältnis der Beteiligungen an der "normalen" forstlichen Förderung ist in Deutschland gleich wie in der Schweiz: Der Bund hat 60% der dafür notwendigen öffentlichen Mittel zu leisten, die Länder 40%.744 Bei den Sturmbewältigungsmassnahmen hat sich der Bund im Jahr 2000 lediglich mit 5 Mio. € oder knapp 20% an den gesamten öffentlichen Beiträgen beteiligt, dies nicht, weil der Bund seinen "normalen" Anteil von 60% reduziert hätte745, sondern weil er nicht alle baden-württembergischen Massnahmen ko-finanzierte. Er hat den Höchstbetrag seiner Beteiligung an den baden-württembergischen GAK-Massnahmen für die Jahre 2000-2002 auf 13 Mio. € beschränkt. Diese geringe Beteiligung des Bundes lässt sich vor allem damit begründen, dass Lothar vor allem in Süddeutschland Schäden anrichtete und der Bund keine Veranlassung sah, wie nach Vivian/Wiebke 1990, ein gross angelegtes Bund-Länder-Sonderprogramm auf die Beine zu stellen. Deutlich höhere Beträge als vom Bund flossen von der EU, wobei der EU-Förderansatz durch die Mitgliedstaaten

742 Werden die geschätzten Beiträge der Regionen und Departemente mitberücksichtigt (10-15% der

vom Zentralstaat eingesetzten Mittel), ergeben sich die in Klammern angegebenen Zahlen (vgl. Anhang im Gesamtbericht).

743 Schätzung der Eidgenössischen Forstdirektion, basierend auf Lothar-Umfragen bei den Kantonen im November/Dezember 2000 sowie auf den Vorgaben der Waldverordnung (Tabelle 1 und 2 im Anhang).

744 Verbraucherministerium 2001: 2. 745 Vgl. Art. 91a Ziff. 4 GG: "(...) trägt der Bund mindestens die Hälfte; die Beteiligung ist für alle

Länder einheitlich festzulegen."

Schweiz: Hauptlast beim Bund

Baden-Württemberg: Hauptlast bei der EU

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 230

bestimmt werden kann.746 50% der gesamten Förderungsbeiträge747 in Baden-Württemberg wurden von der EU getragen.

Frankreich hatte sich entschieden, seine Förderbeiträge im Rahmen des Massnahmen- und Entwicklungsplans zu 40 % von der EU ko-finanzieren zu lassen. Die restlichen 60 % gingen zu Lasten des Zentralstaates, wobei sich zusätzlich auch Regionen und Departemente beteiligen konnten. Die Regierung konzipierte den plan national als eine Art "boîte à outils", aus der sich die Regionen und Departemente einzelne Massnahmen herausgreifen und ko-finanzieren konnten. Ausserdem konnten sie im Rahmen der Ergänzungen zu den CPER eigene Massnahmen ergreifen, die vom Zentralstaat ko-finanziert wurden. Die Beiträge der Regionen und Departemente erreichen schätzungsweise 10-15% der vom Zentralstaat und der EU eingesetzten Mittel.748

7.3.3 Die finanziellen Anreize im Einzelnen

Schweiz Baden-Württemberg

Frankreich

Aufrüsten (nur Jahr 2000): Eingesetzte staatliche Mittel (Kosten für Darlehen sowie À-fonds-perdu-Beiträge) pro m3

11 €/m3 0.02 €/m3 1.5 €/m3

Laufzeit Lothar-Wiederinstandstellungsprogramm 2000-2003 2000-2004 2000-2009 Gesamter bereitgestellter Betrag für das Lothar-Wiederinstandstellungsprogramm (Verjüngung und Bestandespflege)

70 Mio. € 110 Mio. € 1'000 Mio. €

Wiederinstandstellungsbeitrag pro Jahr und Kubikmeter Sturmholz

1.3 €/m3 1.1 €/m3 0.7 €/m3

Holzlagerung: Gelagerte Menge Anteil der gelagerten Menge am gesamten Sturmholz

1.2 Mio. m3 10%

4.4 Mio. m3 15%749 ()

ca. 7 Mio. m3 ca. 6%

Unterstützung Holzlagerung (inkl. Transport auf Lagerplätze), Total 2000-2004, pro gelagerten Kubikmeter Holz

10 €/m3 6 €/m3 12 €/m3

Transportbeihilfen (nicht Transporte auf Sturmholzlager) - - 106 Mio. € Forschungsförderung ja (7 Mio. €) ja ja Förderung der Holzverwendung (À-fonds-perdu-Beiträge) 30.5 Mio. €

(2000) 1.2 Mio. € (2000) 100 Mio. €

(2000-2010) Bedeutung der steuerlichen Massnahmen - gross gross

Tabelle 78 Finanzielle Anreize

7.3.3.1 Aufarbeiten des Sturmholzes

In allen untersuchten Staaten wird das Aufarbeiten des Sturmholzes mit öffentlichen Mitteln (À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen) gefördert. Allerdings sind die À-fonds-perdu-Beiträge in Frankreich tief und in Baden-Württemberg

746 Da die Gesamtsumme der EU-Förderung fixiert ist, bedeutet ein höherer Förderungssatz nicht

mehr EU-Mittel. Die Mitgliedstaaten können deshalb den Förderungssatz wählen. Die Umverteilung der Mittel muss von der EU-Kommission bewilligt werden.

747 Die staatlichen Beiträge (EU, Bund, Land zusammen) belaufen sich insgesamt auf 60% (29 Mio. €) der Gesamtkosten von 49 Mio. €.

748 Vergleiche dazu Angaben zu einzelnen Regionen im Anhang des Gesamtberichts. 749 Davon die Hälfte im Privat- und Kommunalwald, die andere Hälfte im Staatswald.

Frankreich: Hauptlast beim Zentralstaat

Grosse Unterschiede

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 231

praktisch vernachlässigbar, während in der Schweiz für diese Massnahme die meisten Mittel flossen.

Die schweizerische Sturmschaden-Förderung wird wesentlich mit phytosanitären Erwägungen begründet. Die diesem Konzept zu Grunde liegende Interventionshy-pothese lautet: Wenn nach einem Sturmereignis keine forstlichen Massnahmen ergriffen werden, ist der bestehende Wald und damit die Walderhaltung gefährdet. Mit konsequentem Eingreifen könne der intakte Wald geschützt, Folgeschäden können vermieden werden. Es gilt deshalb der Grundsatz "Wehret den Anfän-gen".750 Staatliche Unterstützung erhält jedoch nur derjenige, dessen Aufrüstar-beiten defizitär sind (Kosten für das Aufrüsten minus Holzerlös). Die Eidgenössische Forstdirektion ging bei der Schätzung der finanziellen Mittel für die Lothar-Vorlage davon aus, dass bei einem Drittel des aufgerüsteten Sturmholzes ein Defizit resultieren werde, das mit öffentlichen Geldern gedeckt werden müsse. Gemäss kantonalen Schätzungen vom November 2000751 waren es 37% (= 4.7 Mio. m3) auf einer Gesamtschadenfläche von über 15'000 ha. Das Defizit lag bei durchschnittlich 28 €/m3 bei Aufräumkosten von 62 €/m3. Das Defizit von insgesamt 130 Mio. € wurde praktisch vollumfänglich von Bund und Kantonen getragen. Umgerechnet auf die gesamte Sturmholzmenge liegen die öffentlichen Mittel für das Aufrüsten bei 11 €/m3.

In Baden-Württemberg wurde das Sturmholz praktisch ohne öffentliche Beiträge aufgerüstet, da es Räumungen, bei denen der Holzerlös kleiner ist als die anfallenden Kosten, kaum gibt.752 Einzig dort, wo Flächen ohne verwertbares Material geräumt werden müssen, werden die Waldeigentümer mit Beiträgen unterstützt. Für die gesamte förderungsberechtigte Fläche von 236 ha (Kommunalwald 161 ha, Privatwald 75 ha) genügten Mittel von insgesamt 300'000 €. So war das Thema "Aufräumen oder Liegenlassen", das in der Schweiz nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Erwägungen für hitzige Diskussionen gesorgt hatte, in Baden-Württemberg nur ein Thema am Rande.

In Frankreich wurde das Aufrüsten vor allem durch die Vorfinanzierung der Arbeiten mittels niedrigverzinslicher Darlehen gefördert (gesamtes Darlehen 1.2 Mrd. €). Die dem Staat erwachsenden Kosten für das Zurverfügungstellen der Darlehen betragen 200 Mio. €. Im Weiteren werden an das Aufräumen als Vorbereitung der Aufforstung Beiträge bezahlt, wenn das Holz nicht kommerzialisierbar ist, eine Waldbrandgefahr besteht oder damit Verjüngungen "gerettet" werden können. Insgesamt beliefen sich die dafür im Jahr 2000 ausbezahlten À-fonds-perdu-Beiträge auf 18 Mio. €, die aus dem 900-Millionen-€-Paket für die Wiederaufforstung stammen. Die gesamten À-fonds-perdu-Beiträge, die für das Aufräumen eingesetzt werden, können auf 220 bis 250 Mio. € geschätzt werden. Pro Kubikmeter Sturmholz ergibt sich ein Betrag von knapp 2 €. Im Unterschied zur Schweiz wird mit den staatlichen Geldern für die Aufräumarbeiten nicht das Ziel verfolgt, Folgeschäden zu vermeiden. Vielmehr geht es um die

750 Interview mit W. Schärer, 7. August 2001. 751 Eidgenössische Forstdirektion, Datenerhebung vom 10. November 2000 (unveröffentlicht). 752 Laut W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, waren es "nicht allzu viele"

Waldbesitzer, welche trotz Verlusten ihr Holz aufrüsteten.

Schweiz: "Wehret dem Borkenkäfer"

Baden-Württemberg

Frankreich

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 232

"mobilisation des bois"753, das heisst die öffentlichen Mittel sollen verhindern, dass der Rohstoff Holz im Wald verrottet.

7.3.3.2 Wiederinstandstellung

In allen Staaten wird auch die Wiederinstandstellung der Wälder, insbesondere die Verjüngung und die Bestandespflege, mit öffentlichen Beiträgen gefördert. Die Unterschiede liegen in der Abgrenzung der förderungsberechtigten Massnahmen, in der Höhe der Beiträge und den damit verbundenen staatlichen Auflagen. Da die Kosten für die Wiederinstandstellung (Verjüngung und Pflege) erst noch anfallen, ist die Datenbasis unsicher. Es handelt sich bei den Daten vor allem um verwaltungsinterne Schätzungen über den zukünftigen Mitteleinsatz.

Für Wiederinstandstellungsprojekte nach Lothar schätzte die Eidgenössische Forstdirektion die Bundesbeiträge für Verjüngung und Jungwaldpflege (Wälder mit Nutzfunktion und Wälder mit besonderer Schutzfunktion) in den Jahren 2000 bis 2003 auf insgesamt rund 40 Mio. € (À-fonds-perdu).754 Mit den kantonalen Beiträgen erreichen die öffentlichen Mittel eine Höhe von knapp 70 Mio. €. Pro Jahr werden durchschnittlich 17 Mio. € oder 1.3 €/m3 Sturmholz eingesetzt. Die Wiederinstandstellung wird auch nach 2003 weiterhin gefördert.

In Baden-Württemberg schätzte die Verwaltung die Mittel für die Wiederinstandstellung in den Jahren 2000-2004 auf insgesamt rund 110 Mio. € (À-fonds-perdu).755 Pro Jahr werden also rund 20 Mio. € oder 1.1 €/m3 für Bestandesbegründungen im Kommunal- und Privatwald eingesetzt.

In Frankreich ist vorgesehen, die Wiederaufforstungsarbeiten (inkl. der notwendigen Aufräumarbeiten) in den zehn Jahren nach dem Sturm mit insgesamt knapp einer Milliarde € À-fonds-perdu-Beiträgen zu fördern, das heisst pro Jahr mit 100 Mio. €. Im Verhältnis zum Schaden liegen die jährlichen Beiträge (0.7 €/m3) damit tiefer als in der Schweiz.

7.3.3.3 Holzlagerung

In allen untersuchten Staaten wurde die Holzlagerung unterstützt, sowohl mit À-fonds-perdu-Beiträgen als auch mit rückzahlbaren Darlehen. Der Anteil des gelagerten Holzes ist in Baden-Württemberg am höchsten. Rund 15% des Sturmholzes oder 4.4 Mio. m3 wurde auf Lager gelegt, wobei die Hälfte des gelagerten Holzes aus dem Staatswald stammt.756 In der Schweiz wurden rund 10% des gesamten Sturmholzes757 oder rund 1.2 Mio. m3 gelagert und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Zu Frankreich liegen folgende Angaben vor: 5.5 Mio.

753 Pressemitteilung MAP vom 13.01.2000 zum plan national. 754 Schätzung der Eidgenössischen Forstdirektion, Dezember 2000. 755 Schätzung der Landesforstverwaltung vom Januar 2000 (interne Grundlage für die Vorbereitung

der zu treffenden Entscheide). 756 Pressemitteilung MLR vom 18.12.2000. 757 Daten der Eidgenössischen Forstdirektion (Datenerhebung vom 10.11.2000)

- Lagerbestand 2000: 1.1 Mio. m3 - Lagerbestand 2001: 0.8 Mio. m3 - Lagerbestand 2002: 0.4 Mio. m3 - Lagerbestand 2003: 0.1 Mio. m3

Verjüngung und Jungwaldpflege

Schweiz

Baden-Württemberg

Frankreich

Lagerung überall vom Staat gefördert

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 233

m3 gelagertes Sturmholz wurde mit zinsvergünstigten Darlehen gefördert (Stand Dezember 2000)758 und die Einrichtung von Nassholzlagern mit einer Kapazität von 4.6 Mio. m3 wurde mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt. Der Anteil des gesamten gelagerten Holzes kann auf rund 6% der gesamten Sturmholzmenge geschätzt werden.759

In der Schweiz wurde gut 1 Mio. Kubikmeter Holz gelagert. Der Gesamtaufwand (Bund, Kantone, Waldeigentümer/Holzlagerbetreiber) für die Holzlagerung wird auf 19 Mio. € geschätzt, wobei der Bundesanteil bei 8 Mio. € und der Kantonsanteil bei 5 Mio. € liegt.760 Unterstützt werden die Einrichtung und der Betrieb der Holzlager sowie der Transport vom Wald zu den Lothar-Holzlagerplätzen. Pro Kubikmeter gelagertes Holz werden insgesamt rund 10 €/m3 öffentliche Mittel ausgegeben.

In Baden-Württemberg wurden gut 2 Mio. Kubikmeter Lagerkapazitäten mit Beihilfen unterstützt (Privat- und Kommunalwald), wobei sich der gesamte Förderungsbetrag im Jahr 2000 (Land, Bund und EU) auf 2.2 Millionen € belief. Nicht berücksichtigt in diesem Betrag ist der Staatswald, in dem Lager von ebenfalls gut 2 Mio. Kubikmeter erstellt wurden. Ebenfalls zu den Beiträgen an die Holzlagerung sind die in Baden-Württemberg gewährten Lagerbeschickungsbeihilfen für Holz, das zur Langzeitkonservierung in ein Nass- oder Trockenlager transportiert wurde, zu rechnen. Für diese Transportunterstützung wurde knapp ein Drittel der gesamten finanziellen Lothar-Mittel des Jahres 2000 aufgewendet (9 Mio. €). Insgesamt können die gesamten Beiträge für die Holzlagerung und die Transporte (2000 bis 2004) auf rund 12 Mio. € geschätzt werden761. Pro Kubikmeter gelagertes Holz betragen die öffentlichen Mittel 6 bis 7 €.

In Frankreich wird die Lagermenge auf rund 7 Mio. Kubikmeter geschätzt. Die Holzlagerung wurde vor allem mit zinsvergünstigten Darlehen (Zinssatz 1.5%) unterstützt. Die Kosten, die dem Staat aus der Vergabe von zinsvergünstigen Darlehen erwachsen, liegen bei 75 Mio. €. Zusätzlich wurden für das Jahr 2000 Beiträge in der Höhe von knapp 10 Millionen € für die Einrichtung der Nasslager bewilligt (4.6 Mio. m3). Pro Kubikmeter gelagertes Holz beträgt die staatliche Unterstützung (Darlehen und Zinskosten für die À-fonds-perdu-Beiträge an die Einrichtung) rund 12 €/m3.

7.3.3.4 Unterstützung der Holztransporte

Die Holztransporte zum Holzkäufer wurden in der Schweiz und in Baden-Württemberg762 finanziell nicht unterstützt, während in Frankreich der Transport auf

758 Landwirtschaftsministerium, La forêt un an après les tempêtes, Bericht vom Dezember 2000,

S. 23. 759 Annahme: Im ersten Jahr wurden 50% der Sturmholzmenge aufgerüstet (70 Mio. m3). Davon

wurden 5.5 Mio. gelagert (8%). Es wird geschätzt, dass von der verbliebenen Sturmholzmenge deutlich weniger an Lager gelegt wurde (2-3%), zumal sich der Holzmarkt wieder erholte.

760 Daten der Eidgenössischen Forstdirektion (Datenerhebung vom 10.11.2000). Im Jahr 2000 wurden insgesamt (Bund und Kantone) rund 7 Mio. € für die Holzlagerung ausbezahlt, wobei der Bundesanteil bei 60 % lag.

761 Annahme: Der grösste Teil der Mittel (9 Mio. € + 2 Mio. €) wurde im Jahr 2000 für die Einrichtung und die Lagerbeschickung ausgerichtet. Der (viel günstigere) Betrieb in den Folgejahren wird nur vom Land, nicht vom Bund, unterstützt. Die dafür nötigen Mittel sind bescheiden.

762 Unterstützt wurde jedoch - wie erwähnt - der Transport vom Wald in die Sturmholzlager.

Schweiz

Baden-Württemberg

Frankreich

Frankreich: Unterstützung der Binnentransporte

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 234

der Strasse, auf der Schiene und auf dem Wasser mit bis zu 8 € pro Tonne gefördert wurde. Insgesamt wurden im Jahr 2000 106 Mio. € für den Transport eingesetzt. Der Staat wollte mit der massiven Unterstützung der Binnen-Holztransporte einen Anreiz schaffen, dass die weniger und nicht betroffenen Regionen Frankreichs Holz aus betroffenen Regionen kaufen statt selber Holz zu nutzen. Damit sollte ein Holzpreiszerfall verhindert werden.

7.3.3.5 Forschung

Für die Lothar-Forschung wurden in der Schweiz knapp 7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Forschungsprogramm, zu dem auch dieses Projekt gehört, trägt den Titel "Lothar-Evaluations- und Grundlagenprojekte". Es wurde von der Eidgenössischen Forstdirektion lanciert und soll die "Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Bewältigung der Lothar-Schäden im Wald auswerten und zur Verbesserung der Entscheidungshilfen umsetzen".763

Auch in Baden-Württemberg und in Frankreich löste Lothar Forschungsaktivitäten aus, deren Kosten aber nicht beziffert werden können. In Frankreich lagen schon früh erste Evaluationen über die staatliche Sturmbewältigung vor. Zusätzlich wurden verschiedene Sturmschaden-Forschungsaufträge im Hinblick auf die Wiederaufforstung erteilt. Im Weiteren haben Forschungsinstitute neue Forschungsschwerpunkte gesetzt. Das Institut pour le développement forestier (IDF) forscht neu zu den Themen "Stabilität von Beständen" und "Wiederinstandstellung von Sturmflächen". Das Institut Français de l'Environnement (IFEN) erarbeitete im Auftrag des Umweltministeriums einen Bericht, der insbesondere die ökonomischen Folgen der Stürme 1999 aufzeigte.

7.3.3.6 Förderung der Holzverwendung

Der Sturm Lothar hat in allen untersuchten Staaten die staatlichen Aktivitäten zur Förderung der Holzverwendung intensiviert. In der Schweiz wurde das Programm EnergieSchweiz im Bereich Holzenergie massiv aufgestockt (30 Mio. € für die Jahre 2000-2003).764 Daneben wurden im Jahr 2000 rund 500'000 € (700'000 SFr.) im Rahmen des Programms Holz 2000 (neu holz21) ausbezahlt. In den Folgejahren sind im Rahmen des Programms holz21 erhebliche Beträge vorgesehen. In Baden-Württemberg setzte die Staatsforstverwaltung im Jahr 2000 für die Holzabsatzwerbung 1.1 Mio. €765 ein, in den Folgejahren 2001, 2002 und 2003 waren jeweils rund 270'000 € vorgesehen.766 Zusätzlich wurde das sei 1997 laufende Förderprogramm Holzenergie 2000, ursprünglich befristet bis zum 31.12.2000, um ein Jahr verlängert. Für die Förderung wurde nochmals 1 Mio. € zur Verfügung gestellt.

763 Eidgenössische Forstdirektion, Lothar Evaluations- und Grundlagenprojekte, Konzeptionelle

Überlegungen, ohne Datum. 764 Pressemitteilung Bundesamt für Energie vom 28. August 2000. 765 Diese Angaben sind dem Staatshaushaltsplan 2002/2003 entnommen und unterscheiden sich

leicht von den Angaben, die die Landesforstverwaltung gemacht hat (1.2 Mio. €). 766 Finanzministerium Baden-Württemberg, Staatshaushaltsplan für 2002 und 2003, Entwurf,

Einzelplan 08 (MLR), 309-310.

Lothar-Evaluations- und Grundlagenprojekte

Evaluationen in Frankreich

Schweiz

Baden-Württemberg

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 235

Frankreich stellte im Rahmen des plan national 1.5 Mio. € für die Förderung des Holzverbrauchs zur Verfügung. Zusätzlich liess sich der Staat die Unterstützung der holzverarbeitenden Unternehmen (filière bois-matériaux) 95 Mio. € kosten. Das Budget für die Holzenergieförderung wurde aufgestockt. Im Rahmen der Nachträge zu den CPER wurden zusätzlich rund 3 Mio. € bereit gestellt, welche die Agence de l'environnement et de la maîtrise de l'énergie (ADEME) für die Holzenergieförderung einsetzen konnte.767

7.3.3.7 Steuerliche Massnahmen

Steuerliche Massnahmen sind in Deutschland und Frankreich von grosser Bedeutung, während sie in der Schweiz keine Rolle spielen. Das steuerrechtliche Instrumentarium ist insbesondere in Frankreich breit. Zu diesem markanten Unterschied können aus Schweizer Optik folgende Hinweise gemacht werden: Die meisten schweizerischen Forstbetriebe sind öffentlich und unterliegen deshalb nur teilweise der Steuerpflicht. Diejenigen (privaten) Forstbetriebe, die der Steuerpflicht unterliegen, haben - auf Grund der geringen Erträge und der tiefen Bodenwerte in der Schweizer Waldwirtschaft - kaum nennenswerte Steuern für ihr Waldeigentum und für den Nutzen aus der Waldbewirtschaftung zu entrichten. Steuerliche Massnahmen gehören im Weiteren nicht zum Instrumentarium der Forstpolitik.

7.3.4 Adressaten der finanziellen Anreize

Schweiz Baden-Württemberg

Frankreich

Unterschiedliche Behandlung nach Waldeigentumskategorien nein (Ausnahmen)

ja ja

Unterschiedliche Behandlung nach Parzellengrösse nein ja ja Direkte Förderung der holzverarbeitenden Industrie nein ja ja Direkte Förderung der Forstunternehmer nein nein ja

Tabelle 79 Adressaten der Förderungsmassnahmen

7.3.4.1 Übersicht

Grosse Unterschiede bestehen im Empfängerkreis der beschlossenen finanziellen Anreize. Hauptadressaten sind in allen Staaten die Waldeigentümer beziehungsweise die Waldbewirtschafter. Allerdings differenziert Baden-Württemberg stark nach der Eigentumskategorie (Privatwald-Kommunalwald, Wald von "armen" und in "reichen" Gemeinden) und auch nach der Grösse des Waldeigentums (bis 200 ha, über 200 ha). Frankreich differenziert ebenfalls nach der Eigentumskategorie, während in der Schweiz die Förderungsmassnahmen des Waldgesetzes nicht auf bestimmte Kategorien beschränkt sind.

Das Schweizer Lothar-Bundesprogramm enthielt keine Massnahmen, die unmittelbar die Sägereibetriebe begünstigten, während Baden-Württemberg und Frankreich auch die Sägereien in ihr Programm einbezogen. In Baden-

767 Vgl. Informationen unter www.ademe.fr.

Frankreich

Waldeigentümer, Waldbewirtschafter

Unterschiedliche Behandlung der holzverarbeitenden Industrie

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 236

Württemberg wurden den Sägewerken zinsverbilligte Darlehen gewährt (Darlehen: 50 Mio. € mit Zinskosten insgesamt von 3.4 Mio. €)768, in Frankreich wurden auch Holzlager, die bei den Sägereien eingerichtet wurden, mit Darlehen unterstützt. Im Weiteren unterstützte Frankreich die holzverarbeitenden Unternehmen mit einem Betrag von knapp 100 Mio. €.

In Frankreich wurden gemäss plan national Investitionsbeihilfen (À-fonds-perdu-Beiträge) für die Forstunternehmer in der Höhe von 8 Mio. € bereit gestellt. Diese Investitionsbeihilfe scheint auf äusserst rege Nachfrage gestossen zu sein, denn tatsächlich ausbezahlt wurden im Jahr 2000 15.5 Mio. €, es mussten also Nachtragskredite gesprochen werden.

Das französische Sturmschadenbewältigungsprogramm enthielt spezielle Massnahmen zu Gunsten der Gemeinden:

- Pauschalsubventionen 2000/2001 in der Höhe von 30 Mio. €

- Fristverkürzung für Rückzahlungen der Mehrwertsteuer an die Gemeinden aus dem Kompensationsfonds

- Anlagemöglichkeit des Holzerlöses

- Vergünstigte Darlehen

- Einsetzung einer Expertengruppe, die sich mit der Lage der Forstgemeinden beschäftigt.

Die vom Sturm betroffenen Baumschulen erhielten vom Staat vergünstigte Darlehen für die Wiederanpflanzung und Beihilfen an Investitionen in der Höhe von 40-80% der Kosten.

7.3.4.2 Waldeigentümer: Differenzierung nach öffentlichem und privatem Wald sowie nach Parzellengrösse

In der Schweiz sind die finanziellen Instrumente an die Waldeigentümer/Waldbe-wirtschafter - Investitionskredite, Finanzhilfen und Abgeltungen - nicht auf einen bestimmten Adressatenkreis beschränkt. Mit Ausnahme des Bundes769, der als Waldeigentümer unbedeutend ist, können alle Kategorien von Waldeigentümern Subventionen erhalten.

In Baden-Württemberg ist bei den wichtigsten Massnahmen zur Bewältigung der Lothar-Folgen der Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger nicht zum Voraus festgelegt. Der Zuwendungsempfängerkreis wird "anlassbezogen" durch das Ministerium Ländlicher Raum im Einvernehmen mit dem Finanzministerium festgelegt (Art. 2.2 Richtlinie Zuwendungen für Naturnahe Waldwirtschaft). Diese Ausgangslage hat in Baden-Württemberg für grosse Diskussionen gesorgt, die zu einer zweimaligen Erweiterung des Empfängerkreises führten. Ursprünglich sollten kommunale Waldbesitzer sowie Privatwaldbesitzer mit mehr als 200 ha keine finanziellen Mittel erhalten. Nach dem Zwischenschritt "Beihilfen an Sockelgarantiegemeinden und alle Privatwaldeigentümer" wurden schliesslich alle

768 Angaben von W. Veit, Landesforstverwaltung Baden-Württemberg vom 15. April 2002. 769 Finanzhilfen und Abgeltungen werden nur an "Empfänger ausserhalb der Bundesverwaltung"

gewährt (Art. 3 SuG).

Frankreich: Forstunternehmer

Frankreich: Gemeinden

Frankreich: Baumschulen

Schweiz: Massnahmen richten sich an alle Waldeigentümer

Baden-Württemberg: Laufende Erweiterung des Adressatenkreises

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 237

(stark betroffenen) Gemeinden, wenn auch mit reduzierten Ansätzen, ins Förderprogramm einbezogen. Der Bund fördert - im Gegensatz zur Schweiz, wo auch für Staatswald Bundessubventionen ausgerichtet werden - Unternehmen der Länder nicht. Von den EU-Beiträgen gingen hingegen auch Beiträge in den Staatswald.

Vor der Veröffentlichung der Rundschreiben war in Frankreich unklar, welche Waldbesitzerkategorien Beihilfen erhielten. Insbesondere die Privatwaldbesitzer waren etwas verunsichert. Im Februar beseitigte der Landwirtschaftsminister die Unsicherheiten, indem er klar stellte, dass alle Waldeigentümer zu den Begünstigten zählen. Privatwaldbesitzer, die ihren Wald gemeinsam bewirtschaften, wurden bevorzugt behandelt. Gewisse Massnahmen setzten Mindestparzellengrössen voraus: So unterstützte der Zentralstaat nur Aufräumarbeiten in Parzellen mit einer Mindestfläche von 5 ha.770 Einzelne Massnahmen betrafen nur die Privatwaldbesitzer, wie z.B. die Neuschaffung von 230 Stellen während drei Jahren für Organisationen/Institutionen der Privatwaldeigentümer. Die Förderungsmassnahmen richteten sich auch an das Office national des forêts (ONF), allerdings bei gewissen Massnahmen erst, wenn nach Förderung der anderen Adressaten noch Geld übrig blieb. Im Frühling wurden innerhalb des Budgetnachtrags 2000 zusätzliche Mittel von 15 Mio. € an das ONF gesprochen, im zweiten Budgetnachtrag 2000 nochmals 22 Mio. €.771

7.3.4.3 Die Privatwaldeigentümer im Besonderen

In der Schweiz (Privatwaldanteil 27%) wurden keine zusätzlichen staatlichen Gelder für die Privatwaldeigentümer bewilligt. Dies war einer der grossen Streitpunkte in den parlamentarischen Debatten. Anzumerken ist, dass mit den "halbstaatlichen" Geldern aus dem Elementarschädenfonds ebenfalls beträchtliche Beiträge (27 Mio. €) an Privatwaldeigentümer und öffentliche Eigentümer ohne Steuerhoheit geflossen sind.

In Baden-Württemberg (Privatwaldanteil 37%) wurden spezielle Förderungsmassnahmen nur für Privatwaldeigentümer beschlossen (Wiederaufbauzuschuss Wald, diverse steuerliche Massnahmen, Verzicht auf Beratungsbeiträge) Die Sturmschadenbewältigungspolitik in Frankreich (Privatwaldanteil 70%) differenziert ebenfalls nach Waldeigentumskategorien. Die Privatwaldeigentümer waren teilweise primäre Adressaten. Gewisse Massnahmen richteten sich, wie erwähnt, speziell an die Gemeinden.

770 Um Härten zu vermeiden, wurden aber zum Beispiel im Departement Dordogne auch kleine

Parzellen (2 bis 5 ha) unterstützt und zwar durch departementale Mittel (Auskunft Mme Audouard, adjointe au Chef du SRFOB Aquitaine, Februar 2002).

771 Das ONF hat sich gemäss Ch. Barthod (Sous-Directeur de la forêt) bis heute nicht vollständig von den Sturmfolgen "erholt".

Frankreich: Kaum Einschränkungen

Schweiz: Elementarschädenfonds

Baden-Württemberg: Spezielle Privatwaldmassnahmen

Frankreich: Privatwald kaum bevorzugt

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 238

7.4 Staatliche Angebote und Ausbildung

Schweiz Baden-Württemberg

Frankreich

Staatliche Unterstützung beim Holzverkauf ja ja ja Intensivierung der Beratung ja ja ja Zusätzliche Förderung der Ausbildung ja nein ja

Tabelle 80 Staatliche Angebote

Staatliche Angebote im Rahmen der Sturmbewältigung bestanden vor allem in zusätzlichen Dienstleistungen der staatlichen Forstverwaltung. Die technische Betreuung und Beratung der Kommunal- und Privatwaldeigentümer wurde intensiviert. Dazu gehört auch die Unterstützung beim Holzverkauf, eine Massnahme, die in der Schweiz auf kantonaler Ebene ebenfalls ergriffen und mit Bundeshilfe gefördert wurde. Behilflich waren die Staaten auch beim Erstellen der Schadeninventare: Den Betroffenen wurden unentgeltlich Luftbilder zur Verfügung gestellt.

Die in Frankreich eingesetzten Mittel sind beträchtlich. Der plan national sah vor, während drei Jahren insgesamt 32 Millionen € für die technische Beratung der Privatwaldbesitzer einzusetzen. Die Gemeinden, deren Wälder vom ONF betreut werden, können von zusätzlichen Dienstleistungen des ONF profitieren.

Baden-Württemberg hat die Unterstützung der Waldeigentümer beim Holzverkauf deutlich intensiviert. Auf welchen Betrag die Dienstleistungen der Staatsforstbetriebe an die Privat- und Kommunalwaldeigentümer zu beziffern ist, ist schwierig abzuschätzen, zumal die Leistungen an Dritte in der Rechnung der Forstverwaltung nicht präzis erfasst werden. Im Weiteren wurde auf die Erhebung der Gebühren ("Kostenbeiträge") für die Beratung der Privatwaldeigentümer verzichtet, was Mindereinnahmen beim Staat von 2,5 Mio. € zur Folge hatte.

Die forstliche Ausbildung wird in allen untersuchten Staaten mit öffentlichen Mitteln gefördert. In der Schweiz sah der Bundesrat vor (Entwurf und Botschaft vom 16.02.2000), 0.7 Mio. € für spezielle Arbeitssicherheitskurse aufzuwenden. Wie die Jahresrechnung zeigt, wurde von diesem Budgetposten überhaupt kein Geld beansprucht. In Frankreich sah der plan national 300'000 € für die Aus- und Weiterbildung von Forstangestellten.

Die dezentrale staatliche Forstorganisation bietet bereits in "normalen" Zeiten viele Dienstleistungen an, welche die Waldeigentümer nicht oder nur zum Teil zu bezahlen haben (Beratung, Planung, Holzanzeichnung, Holzabsatz). Diese Leistungen wurden in allen Staaten intensiviert, was sich vor allem in den neu geschaffenen (befristeten) Stellen (s. unten) zeigt.

Dienstleistungen der staatlichen Forstverwaltung

Frankreich: Beträchtliches Dienstleistungsangebot

Baden-Württemberg

Ausbildung

Gesamtbeurteilung

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 239

7.5 Regulative Instrumente

Schweiz Baden-Württemberg

Frankreich

Gewichtslimite vor dem Sturm 28 t 40 t 40 t / 44 t (Nationalstrassen)

Gewichtslimite nach dem Sturm 40 t 46 t 44 t / 48 t Prozentuale Erhöhung der Gewichtslimite 43% 15% 10% / 9% Holzeinschlagsbeschränkungen auf nationaler Ebene nein ja nein (nur

Empfehlungen) Neue Arbeitssicherheitsvorschriften nein nein nein Weitere regulative Instrumente ? ? ja

Tabelle 81 Gebote und Verbote

Für die Sturmbewältigung wurden nur am Rande (neue) regulative Instrumente eingesetzt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das ordentliche Waldrecht in den untersuchten Staaten bereits stark mit verbindlichen Verhaltensanweisungen, d.h. mit regulativen Instrumenten, arbeitet (z.B. Wiederaufforstungsgebot, Gebot der nachhaltigen Bewirtschaftung, Gebot naturnaher Bewirtschaftung). Eine Lockerung dieser Instrumente im Sinne einer (finanziellen) Entlastung der Waldeigentümer ist in keinem der untersuchten Staaten diskutiert worden.

7.5.1 Lockerung der Gewichtslimiten für Holztransporte

Eine Massnahme, die in allen Ländern ergriffen wurde, ist die Erhöhung der Gewichtslimite für Holztransporte: In der Schweiz wurde die Gewichtslimite von 28 auf 40 Tonnen (wobei allerdings die 15%-Toleranz, die 28-Tonnen-Holztransporten gewährt wurde, für die 40-Tonnen-Transporte nicht galt), in Baden-Württemberg von 40 auf 46 Tonnen und in Frankreich von 40 auf 44 beziehungsweise von 44 auf 48 Tonnen erhöht. Die angegebene Erhöhung galt nur für die Nationalstrassen, während die Limiten auf den übrigen Strassen durch die untergeordneten staatlichen Ebenen festgelegt werden.

Aus Schweizer Sicht kann diese Erhöhung unterschiedlich gewertet werden. Die Transportlimite wurde zwar erhöht, aber lediglich auf das Vorsturmniveau in den EU-Staaten. Wer in der Schweiz Holz transportiert(e), ist und war gegenüber den ausländischen Transporteuren vor und nach dem Sturm benachteiligt. Geht man hingegen von der prozentualen Veränderung aus, hat die Schweiz die Limiten mit Abstand am meisten erhöht. Lothar hat in Sachen Transport zwar nicht für genau gleich lange Spiesse gesorgt, aber immerhin die Ungleichheiten etwas ausgeglichen.

7.5.2 Holzeinschlagsbeschränkungen

In Deutschland wurden auf Bundesebene - auf Antrag der hauptbetroffenen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern - länder- und baumartenspezifische Holzeinschlagsbeschränkungen beschlossen. Die Beschränkungen galten für alle Forstbetriebe und wurden für die Forstwirtschaftsjahre 2000 und 2001 erlassen.

(Fast) keine neuen regulativen Instrumente

Überall Erhöhung der Limiten

Vergleich

Deutschland: Beschränkung auf Bundesebene

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 240

Die Schweiz verzichtete auf die Anordnung von landesweit geltenden Holzeinschlagsbeschränkungen. Sofern das Ausmass des Schadens nicht ein Tätigwerden auf nationaler Ebene erfordert, liegt die Kompetenz zur Anordnung von Holzeinschlagsbeschränkungen grundsätzlich bei den Kantonen. Generelle Holzeinschlagsbeschränkungen waren die Ausnahme (Basel-Landschaft), verbreiteter war eine freiwillige Selbstbeschränkung der Staatsforstbetriebe.

In Frankreich kennt man das Instrument der Holzeinschlagsbeschränkung nicht und würde laut Auskunft von Ch. Barthod wohl kaum auf Verständnis stossen. Hingegen unterzeichneten Verbandsvertreter von Wald- und Holzwirtschaft auf Initiative des ONF Vereinbarungen zur Beschränkung des Holzeinschlags. Vorgesehen war ursprünglich ein genereller Holzeinschlagsverzicht während eines Jahres.

7.5.3 Weitere regulative Instrumente

In Frankreich sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Einnahmen unverzinslich beim Staat anzulegen. Dieses Gebot wurde nach dem Sturm in Bezug auf die Holzerlöse gelockert. Die Gemeinden bekamen neu die Möglichkeit, die Verkaufserlöse zinsbringend anzulegen.

In der Schweiz verlangte eine Motion "Arbeitsschutz im Wald" (00.3011), der Bundesrat solle im Rahmen des Waldgesetzes für den Schutz der Arbeitskräfte im Wald sorgen. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen, soweit sie die Personen betreffe, die privat im Wald tätig sind. Für die Arbeitnehmer genüge die gesetzliche Regelung. Der Nationalrat lehnte die Motion ab, da er keine neuen Vorschriften für die private Waldbewirtschafter einführen wollte.

7.6 Organisation und Verfahren

Schweiz Baden-Württemberg

Frankreich

Zusätzliche Stellen in der Forstverwaltung Bund: 4 (befristet)Kantone: ?

Forstämter: 100 (befristet)

230 (befristet)

Einführung rascherer Verfahren nein teilweise nein

Tabelle 82 Organisation und Verfahren

7.6.1 Aufstockung der Forstdienste

Alle Staaten haben auf Lothar mit der vorübergehenden Aufstockung der Forstdienste reagiert. In der Schweiz wurden auf Bundesebene vier zusätzliche befristete Stellen in der Forstdirektion bewilligt, was ungefähr 10% des gesamten Mitarbeiterbestandes entspricht. Die Bewilligung dieser Stellen, die in finanzieller Hinsicht weniger als 1% des gesamten Lothar-Pakets ausmachten, war im Parla-ment umstritten. Die Kantone haben ebenfalls zusätzliche Stellen bewilligt, deren Zahl im Rahmen dieser Untersuchung nicht erhoben wurde.

Schweiz: Teilweise Beschränkungen auf kantonaler Ebene

Frankreich: Keine staatlichen Eingriffe

Anlage des Holzerlöses

Arbeitsschutz

Schweiz: 4 neue Stellen auf Bundesebene

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 241

Im Ministerium Ländlicher Raum wurden keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Hingegen hob der Ministerrat die Stellenbesetzungssperre für die staatlichen Forstämter für die Jahre 2000 und 2001 auf. Bis Anfang März 2000 waren bereits 40 neue Stellen geschaffen, die vor allem für die Unterstützung der Privatwaldeigentümer eingesetzt wurden. Insgesamt wurden 100 Personen zusätzlich befristet eingestellt. Dies entspricht knapp 5% der gesamten Mitarbeiteranzahl in der Landesforstverwaltung (rund 2'300 Mitarbeiter). Dabei ist allerdings anzumerken, dass infolge der Sparmassnahmen der Landesregierung im Jahr 2000 weitere 36.5 Stellen im Forstbereich gestrichen wurden.772

In Frankreich bewilligte die Regierung im Rahmen des plan national die Anstellung von 230 Fachangestellten zu Gunsten von Organisationen und Institutionen der Privatwaldbesitzer. Die Stellen wurden auf drei Jahre befristet. Das ONF stellte ebenfalls - in eigener Kompetenz, deshalb Zahl unbekannt - zusätzliche Mitarbeiter an. In der Direction de l'espace et de la forêt wurden keine zusätzlichen Stellen bewilligt.

Überall wurden neue Stellen geschaffen. Während in der Schweiz auf Bundesebene nur befristete Stellen geschaffen wurden, ist dies für Frankreich und Baden-Württemberg nicht ganz klar.

7.6.2 Raschere, einfachere Verfahren

Im politischen Prozess wurde immer wieder die Forderung nach rascher und unbürokratischer Hilfe gestellt. Verfahren können unter anderem beschleunigt werden, indem zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, die Prioritäten anders gesetzt, formale Anforderungen gelockert werden oder durch Überstunden der Mitarbeiter. Diese Massnahmen wurden ergriffen. Soweit ersichtlich wurden die Verfahren jedoch nicht vereinfacht. In Baden-Württemberg wurden die Verwaltungsstellen angewiesen, die wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (Nasslager) rasch durchzuführen. Damit sollte die Schaffung von Holzlagern gefördert werden und der Holzmarkt entlastet werden. Inwieweit in der Schweiz ordentliche Bewilligungsverfahren erleichtert oder sogar ausser Kraft gesetzt wurden, konnte mit der Untersuchung auf Bundesebene nicht überprüft werden.

772 Landesforstverwaltung (2001): 5.

Baden-Württemberg: Aufhebung der Stellenbesetzungssperre

Frankreich: Viele neue Stellen

Fazit

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 242

8. Zusammenfassung Die Stürme Lothar und Martin haben in den französischen, baden-württembergi-schen und schweizerischen Wäldern die grössten je registrierten Schäden verursacht. Mit Abstand am meisten Holz wurde in Frankreich geworfen (rund 140 Millionen m3), das heisst rund elf Mal mehr als in der Schweiz (12.7 Millionen m3) und fünf Mal mehr als in Baden-Württemberg (29 Millionen m3). Das vorliegende, innerhalb der Lothar-Evaluations- und Grundlagenprojekte der Eidgenössischen Forstdirektion angesiedelte Projekt vergleicht die politische "Sturmschadenbewäl-tigung" in diesen drei Ländern. Überall war unbestritten, dass das Ausmass der Schäden staatliche Eingriffe rechtfertigt, ja sogar erfordert. In allen drei Ländern wurde ein separater Politikformulierungsprozess ausgelöst und Sonderprogramme beschlossen, welche im vorliegenden Bericht beschrieben, analysiert und verglichen werden.

Mittels Analysen von Pressemitteilungen, Protokollen, Erlassen, Materialien, Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln sowie ergänzenden Expert/inneninterviews sind die Prozessbeschriebe zusammengestellt worden, welche die Grundlage der Analysen bildet. Zu den Vergleichskriterien zählen in der Prozessanalyse die gewählte Vorgehensweise, die Dauer, die Akteure im allgemeinen sowie die Entscheidungsinstanzen. In der Programmanalyse wird auf die den Programmen zu Grunde liegenden Interventionshypothesen (vermutete Zusammenhänge zwischen Massnahmen und Zielsetzungen) sowie auf die einzelnen Massnahmen eingegangen. Nachfolgend präsentieren wir die wichtigsten Ergebnisse der vorliegenden Arbeit, unterteilt in die Bereiche Institutionen, Prozesse und Programme.

- Die "normale" Kompetenzaufteilung in der Forstpolitik hatte auch nach dem Sturmereignis Bestand. In Frankreich war (schwergewichtig) der Zentralstaat, in Deutschland das Bundesland (die Bundesländer) zuständig und in der Schweiz lag die Sturmbewältigung als Verbundaufgabe in den Händen von Bund und Kantonen.

- Die Abstimmung der verschiedenen staatlichen Ebenen fand in gewohnten Kanälen statt, wobei in Frankreich eine top-down-Tendenz und in Deutschland eine bottom-up-Tendenz ersichtlich war, während in der Schweiz beide Elemente auftraten (Kantone setzten den Bund durch raschen Beschluss eigener Massnahmen unter Zugzwang; die Sturmbewältigungsmassnahmen wurden weitgehend auf Bundesebene festgelegt, allerdings unter starker Mitwirkung der Kantone).

- Die Wald-Eigentumerverhältnisse (öffentlicher Wald - Privatwald) spielten vor allem in Baden-Württemberg eine gewisse Rolle, sowohl was den Prozess (schrittweiser Einbezug (fast) aller Waldeigentümer) als auch das Programm (unterschiedliche Massnahmen je nach Waldkategorie) betrifft. In Frankreich und in der Schweiz war dieser Einfluss weniger gross, obgleich die in der Schweiz diskutierte und vom Nationalrat beschlossene Einführung von speziellen Direktzahlungen für Privatwaldeigentümer den Prozess wesentlich prägte. Im Resultat wirkte er sich jedoch kaum aus.

Inhalt des Projekts

Methoden und Vergleichskriterien

Institutionen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 243

- Die politischen Systeme der drei Staaten unterscheiden sich stark. Dieser Unterschied wirkte sich stark auf die Politikformulierungsprozesse, hingegen kaum auf die Programminhalte aus.

- Während in der Schweiz das Parlament formelle Entscheidungsinstanz für die inhaltliche Festlegung der Sturmbewältigungsmassnahmen war, beschränkte sich die Aufgabe der Parlamente in Frankreich und in Baden-Württemberg im Wesentlichen auf die Bewilligung der notwendigen Gelder. Die Massnahmen wurden durch die Regierungen fixiert.

- In allen Staaten kam den Forstverwaltungen eine entscheidende Rolle zu. Ihr Einfluss war in der Schweiz am stärksten. Während die Eidgenössische Forstdirektion - unter Einbezug wald- und holzwirtschaftlicher Akteure und der Kantone - den Programmentwurf ausarbeitete und die vorparlamentarische Vorgehensweise festlegte, beschränkte sich die Aufgabe der Verwaltungen in Baden-Württemberg und Frankreich auf die Ausarbeitung der Programme.

- In Frankreich wurden im Unterschied zur Schweiz andere Verwaltungseinheiten stärker in den Prozess einbezogen, was sich teilweise auch im breiteren Programm niedergeschlagen hat (Regionalpolitik, Transportpolitik, Kommunalpolitik, Fiskalpolitik, Wirtschaftspolitik).

- Die Einfluss der Parteien war in Frankreich und in Baden-Württemberg wegen dem faktischen Zweiparteien-System (Regierung-Opposition) relativ bedeutend, während er in der Schweiz gering war. Eine Parteidisziplin war hier kaum ausfindig zu machen.

- Die Massnahmen standen in allen drei Staaten sehr rasch fest: Innerhalb einem Monat wurden erste wichtige Zwischenentscheide (Frankreich: plan national, Baden-Württemberg: Soforthilfeprogramm, Schweiz: Kreisschreiben F+D sowie Führungsstab-Vorlage) getroffen. Die Zwischenentscheide enthiel-ten die wesentlichen Inhalte des definitiven Programms. Der Programmformulierungsprozess wurde im Jahr 2000 weitgehend abgeschlossen.

- In der Schweiz und in Frankreich wurden Führungs- bzw. Krisenstäbe - mit unterschiedlicher Dauer - eingesetzt. In der Schweiz hatte der Führungsstab hauptsächlich eine Legitimationsfunktion, indem er sich (weitgehend) hinter das Programm stellte, das von der Forstdirektion vorgeschlagen wurde. In Frankreich kam den Führungsstab eine andere Aufgabe zu: Er war hauptsächlich Informationsdrehscheibe mit einer starken Orientierung nach aussen, das heisst zu den Adressaten des Programms.

- Während in der Schweiz - bedingt durch die Kompetenz des Parlaments, die Massnahmen inhaltlich festzulegen - ursprünglich die Absicht bestand, alle Massnahmen in einem Paket zu beschliessen, fand in Frankreich und Baden-Württemberg ein iterativer Prozess mit Feinabstimmung und laufenden Anpassungen statt.

- Zwischen den beteiligten politischen Ebenen fand ein mehr oder weniger intensiver Austausch statt. Der Austausch fand teils auf formaler, teils auf informeller Ebene statt. Die Ebenen waren parallel tätig, sie ergriffen ihre

Prozesse

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 244

eigenen Massnahmen beziehungsweise entschieden, sich bei bereits laufenden Massnahmen anderer Ebenen finanziell zu beteiligen.

- In allen drei Ländern konnten die Verbände der Wald- und Holzwirtschaft ihre Interessen gut einbringen, während Umweltschutzverbände eine etwas schwächere Stellung hatten, beziehungsweise sich nur punktuell oder gar nicht in den Prozess einbringen wollten.

- In allen drei Staaten gelang es, die Sturmschadenbewältigung in die "ordentliche" Politik einzubetten. Man konnte auf bekannte Entscheidungs- und Vollzugsstrukturen, Massnahmen und Erfahrungen (Stürme 1990) zurückgreifen. In der Schweiz entstanden wegen der umfangreichen Förderung in "Normalzeiten" und dem Abgeltungskonzept die wohl grössten Schwierigkeiten in der Abstimmung von ordentlichem und ausserordentlichem Programm.

- Die Antwort auf die Frage "Was wollte der Staat mit seinen Sturmbewältigungsmassnahmen erreichen?" (Interventionshypothese) fällt unterschiedlich aus. Die Schweiz wollte vor allem Folgeschäden am noch stehenden Wald vermeiden. In Baden-Württemberg und Frankreich lag das Hauptaugenmerk auf dem Holzmarkt: Man wollte verhindern, dass der Holzpreis zusammenbrach. Einigkeit besteht hingegen bei der Wiederinstandstellung der verwüsteten Bestände: Diese wird in allen Staaten gefördert.

- Trotz dieser teilweise unterschiedlichen Zielsetzung waren die Massnahmen der drei Länder ähnlich. Überall kam ein breiter Instrumentenmix zum Einsatz. Die Schwerpunkte wurden jedoch unterschiedlich gesetzt, was sich vor allem auch in der unterschiedlichen Höhe der finanziellen Mittel zeigt.

- In der Schweiz stand der grösste Teil des Sturmbewältigungsprogramms bereits vor dem Sturm fest, da die Massnahmen der ordentlichen Förderpolitik auch in "Sturmzeiten" gelten. In Baden-Württemberg und in Frankreich war dieser bereits vorgegebene Teil des Massnahmenpakets kleiner.

- Während im Jahr 2000 in der Schweiz die À-fonds-perdu-Fördermittel gegenüber dem Vorjahr nur um rund die Hälfte zunahmen (Bundesmittel - ohne kantonale Beteiligungen - von 114 Mio. € auf 178 Mio. €), waren die Fördermittel in Baden-Württemberg im Jahr 2000 rund drei Mal grösser als 1999 (12 Mio. € gegenüber 42 Mio. €).

- Die Schwerpunkte der staatlichen Massnahmen lagen überall auf positiven finanziellen Anreizen. In der Schweiz und in Baden-Württemberg war das Instrument der À-fonds-perdu-Beiträge am wichtigsten, während Frankreich neben À-fonds-perdu-Beiträgen in erheblichem Ausmass auf das Instrument der rückzahlbaren Darlehen setzte. Ein weiterer Unterschied liegt in den Steuervergünstigungen für Sturmgeschädigte, die nur in Baden-Württemberg und in Frankreich beschlossen wurden.

- Am meisten Mittel gingen in der Schweiz in die Unterstützung des Aufrüstens geworfener Bäume, in Frankreich und in Baden-Württemberg in die Wiederinstandstellung (Vorbereitung der Sturmflächen und Anpflanzung, Jungwuchspflege). Im Verhältnis zur Sturmholzmenge werden in der Schweiz

Programme

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 245

rund drei Mal mehr À-fonds-perdu-Beiträge als in Baden-Württemberg und in Frankreich ausgerichtet.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 246

9. Empfehlungen Gestützt auf diese Resultate schlägt das Projektteam – für die Schweiz – folgende Empfehlungen vor:

I. Definition Waldkatastrophe

Ein spezielles Sturmbewältigungsprogramm ist nur nötig, wenn ein Sturm von einem gewissen Ausmass vorliegt.

Empfehlung: Es ist im Hinblick auf ein mögliches zukünftiges Sturmereignis - auf möglichst hoher institutioneller Ebene - zu klären, ab welchem Ausmass (Schadenmenge in Kubikmetern? Fläche betroffener Schutzwald? Anzahl betroffene Kantone?) ein Sonderprogramm des Bundes zu beschliessen ist.

II. Zentrale Steuerung

In allen Staaten hat die zentrale Steuerung funktioniert. Es ist im Nachgang zur Programmfestlegung und zur ersten Phase der Sturmbewältigung (2000-2001) zu keinen nennenswerten politischen Diskussionen auf eidgenössischer Ebene gekommen.

Eine zentrale Steuerung auf Bundesebene ist bei einem Sturmschaden ab einem gewissen Ausmass (Empfehlung I) wohl grundsätzlich unumgänglich.

III. Neuordnung der Zuständigkeiten

Die Arbeitsteilung von Regierung und Parlament in Baden-Württemberg und in Frankreich (Regierung spricht die Massnahmen, Parlament spricht die entsprechenden Gelder) hat sich bewährt. Regierungen können rascher und flexibler handeln als Parlamente. Art. 28 Waldgesetz, der das Parlament ermächtigt, bei Sturmkatastrophen neue Massnahmen unter Ausschluss des fakultativen Referendums zu beschliessen, ist deshalb zu hinterfragen, zumal die meisten Sturmbewältigungsmassnahmen in der Schweiz ohnehin bereits im Waldgesetz und damit ebenfalls durch das Parlament festgelegt sind.

Empfehlung: Es ist zu erwägen, die inhaltliche Festlegung der Sturmbewältigungsmassnahmen in die Kompetenz des Bundesrates zu legen und die Kompetenzen des Parlamentes auf die Bewilligung der erforderlichen finanziellen Mittel zu beschränken.

IV. Führungsstab: Einbezug von anderen Ämtern und Funktionswandel

Die Einberufung eines Führungs- oder Krisenstabs scheint nicht entscheidend in Bezug auf den Programminhalt, hingegen kann er Fragen der Koordination, der Akzeptabilität und der Legitimation lösen. Die Erfahrungen in Frankreich zeigen, dass ein hierarchisch hoch angesiedelter Führungsstab (bei der Regierung) sich für Koordinations- und Informationsaufgaben gut eignet. Gleichzeitig wird der Tendenz zu sektoralen Lösungen, die bei der Festlegung des Programms durch eine einzige Verwaltungseinheit nicht auszuschliessen ist, entgegen gesteuert.

Empfehlung: Es ist zu erwägen, den Führungsstab in der Hierarchie der Bundesverwaltung etwas höher anzusiedeln und andere betroffene Ämter einzuladen. Ebenso ist zu erwägen, die Aufgaben des Führungsstabes auf die Koordination und Information zu beschränken und ihn von Politikformulierungsaufgaben zu entlasten.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 247

V. Iteratives Vorgehen bei der Programmformulierung

Frankreich und Baden-Württemberg sind bei der Sturmbewältigung iterativ vorgegangen, während in der Schweiz ursprünglich vorgesehenen war, das Massnahmenpaket (und die damit verbundenen notwendigen Finanzmittel) in einem einmaligen parlamentarischen Entscheid festzulegen. Das Konzept scheiterte und der parlamentarische Prozess dauerte (zu) lange, obwohl der Grossteil der Massnahmen unbestritten war.

Empfehlung: Es ist zu erwägen, die Sturmbewältigung schrittweise anzugehen und weder die Massnahmen noch die finanziellen Mittel auf einmal, sondern nach Bedarf und aktuellen Erkenntnissen in mehreren Etappen festzulegen.

VI. Ziel der Sturmschadenbewältigung, Art der Zielerreichung

Das Hauptziel, das sich der Bund bei der Sturmschadenbewältigung gesetzt hat, lautete: Schutz des noch intakten Waldes und Vermeidung von Folgeschäden. Dafür wurden in der Schweiz im Unterschied zu den Nachbarstaaten erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt. Andere Länder hatten zumindest formell andere Ziele als die Schweiz, was auf eine unterschiedliche Problemdefinition schliessen lässt.

Empfehlung: Es ist nach dem Vorliegen entsprechender Forschungsresultate zu analysieren, ob das Problem richtig erfasst, das Ziel zweckmässig festgelegt sowie Ziel und Massnahmen aufeinander abgestimmt wurden.

VII. Klärung des Sturmbewältigungskonzeptes in "Normalzeiten"

Die Unsicherheit darüber, welches Konzept und welche Massnahmen der Bund für die Sturmbewältigung einsetzen würde, war gross. Die Frage, ob der Staat im Falle eines Sturmes die Funktion einer Versicherung in der Form von schadenabhängigen Direktzahlungen übernehmen solle, wurde kontrovers und teilweise mit geringem Sachverstand diskutiert.

Empfehlung: Insbesondere sollte die Frage geklärt werden, ob man in Zukunft eine Versicherungslösung mit allgemeinen Direktzahlungen für alle Geschädigten oder aber eine differenzierte Lösung mit gezielten Abgeltungen und Finanzhilfen für die Eigentümer bestimmter Wälder (z.B. genau definierte Schutzwälder, Erholungswälder) will. Mit welchem Konzept Sturmereignisse bewältigt werden, sollte in "Normalzeiten" und nicht in "Krisenzeiten" geklärt werden.

VIII. Präzisere Programme

Das Konzept "Die Kantone ordnen an, der Bund bezahlt" ist im Vergleich mit den Nachbarstaaten einmalig. Es läuft einer zentralen Steuerung diametral entgegen und birgt die Gefahr, dass trotz zentraler Steuerung (das heisst Bezahlung) grosse Unterschiede in den Kantonen bestehen. Damit kann sogar das zentrale Konzept der Walderhaltung in Frage gestellt werden.

Empfehlung: Wenn der Bund auf seiner zentralen Steuerung beharrt, muss er sein Programm präziser fassen, womit gleichzeitig der kantonale Handlungsspielraum verkleinert wird.

IX. Knacknuss Normalprogramm - Sturmbewältigungsprogramm

Stärker als in Baden-Württemberg und in Frankreich überlappen sich in der Schweiz Normal- und Sturmbewältigungsprogramm. Der Grund liegt in der umfassenden Förderpolitik der Schweiz in normalen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 248

Zeiten: Nach Sturmereignissen gibt es nur wenige forstliche Massnahmen, die gestützt auf das "ordentliche" Waldrecht nicht bereits gefördert werden oder gefördert werden können. Das Verhältnis normales Förderprogramm - Sturmbewältigungsprogramm scheint nicht völlig durchdacht. Es muss auf Grund der nach Lothar gemachten Erfahrungen analysiert und neu beurteilt werden. Dabei stehen insbesondere folgende Lösungsansätze zur Diskussion:

- (1) Lothar-Lösung: Die Massnahmen, die nach einem Sturmereignis zusätzlich zur ordentlichen Förderpolitik eingesetzt werden, werden durch das Parlament in einer nicht referendumspflichtigen Verordnung erlassen. Vorteil: Beachtung des demokratischen Prinzips. Nachteil: Dauer, Kosten, Unsicherheit, da das Parlament grundsätzlich auch die Möglichkeit hat, die ordentliche Förderpolitik zu ändern.

- (2) Normale Förderungspolitik plus: Die Massnahmen, die nach einem Sturmereignis zusätzlich zur ordentlichen Förderpolitik eingesetzt werden, können abschliessend im Waldgesetz festgehalten werden. Die normale Förderpolitik enthält bereits die meisten Sturmbewältigungsmassnahmen, die Anpassungen am Waldgesetz sind gering. Das Parlament kann gestützt auf seine Finanzkompetenz Einfluss auf die Sturmbewältigung nehmen. Vorteil: Rechtssicherheit sehr hoch. Nachteil: Kosten, keine Flexibilität.

- (3) Normale Förderungspolitik plus/flexibel: Es kann ein Katalog von Massnahmen, die nach einem Sturmereignis zusätzlich zur ordentlichen Förderpolitik eingesetzt werden können, ins Waldgesetz aufgenommen werden. Die Kompetenz, die geeigneten Massnahmen aus dem Katalog auszuwählen, ist auf Stufe Departement, eventuell auf Stufe Bundesrat oder Amt anzusiedeln. Vorteil: Rechtssicher-heit hoch. Nachteil: Kosten, Flexibilität nur für die zusätzlichen Massnahmen.

- (4) Neue Förderungspolitik plus: Die "normale" Förderungspolitik kann flexibler ausgestaltet werden, indem beispielsweise Abgeltungs- in Finanzhilfetatbestände umgewandelt werden. Der Handlungsspielraum wird dadurch vergrössert. Nach einem Sturmereignis können die Fördermittel für die "normalen" Förderungstatbestände reduziert und für die (neu zu erlassenden oder bereits in einem Katalog festgelegten) Sturmbewältigungsmassnahmen verwendet werden. Vorteil: Flexibilität, Kosten. Nachteil: Unsicherheit.

- (5) Sonderprogramm: Nach Sturmschadenereignissen kann der Bundesrat die ordentliche Förderpolitik ausser Kraft setzen und ein Sonderprogramm beschliessen, das bereits im Voraus abschliessend bekannt ist oder das aus einem Katalog von Massnahmen zusammengestellt werden kann. Vorteil: Hohe Flexibilität, öffentliche Mittel können flexibel festgelegt werden. Nachteil: Unsicherheit nach einem Sturmereignis sehr hoch.

Empfehlung: Es ist zu erwägen, die "normale" Förderungspolitik flexibler auszugestalten (durch die Umwandlung von Abgeltungs- in Finanzhilfetatbestände). Ebenfalls zu erwägen ist die Aufnahme der möglichen zusätzlichen Fördertatbestände nach Sturmereignissen in das Waldgesetz.

X. Aufrüsten des Sturmholzes: Vergleich mit Baden-Württemberg

Der grösste Unterschied in den beschlossenen Massnahmen liegt in der Höhe der öffentlichen Mittel für das Aufrüsten des Sturmholzes. Während in der Schweiz für diese Massnahme der grösste Teil der Gelder verwendet wurde, gingen in Baden-Württemberg praktisch keine Mittel an diese Massnahme. Wie ist dieser enorme Unterschied bei ähnlichen oder teilweise sogar gleichen topographischen und sozioökonomischen Verhältnissen zu erklären? War der Schweizer Mitteleinsatz effizient?

Empfehlung: Die Unterschiede sind in einer vergleichenden Wirksamkeits- und Effizienzanalyse (Schweiz - Baden-Württemberg) zu klären.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 249

10. Anhang

10.1 Auszug aus dem Organigramm des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Generalsekretariat

Bundesamtfür Verkehr

Bundesamt fürZivilluftfahrt

Bundesamt fürWasser und

Geologie

Bundesamtfür Energie

Bundesamtfür Strassen

Bundesamt fürKommunikation

KommunikationW. Wenger

InternationalesB. Nobs

Walderhaltung Grundlagenund Bildung

Wildtiere Waldnutzung

Kantonsdienst Schutzwald undNaturgefahren

Förderungs-massnahmen

Gesellschaftund Wald

ForstdirektionW. Schärer

A. Semadeni (Stv.)

NaturF.-S. Stutz

LandschaftE. Bürgi

Gewässerschutzund Fischerei

P. Michel

VizedirektorW. Geiger

Kundenbez. undKoordinationCh. Hofmann

RessourcenM. Schweizer

RechtC. Zäch

VizedirektorG. Poffet

AbfallH.P. Fahrni

LärmbekämpfungU. Jörg

Luftreinhalte-ordnung

G. Leutert

Stoffe, Boden,BiotechnologieG. Karlaganis

Ökonomieund Forschung

A. Mohr

Altlasten undTankanlagenC. Wenger

Sicherheits-technik

E. Berger

VizedirektorB. Oberle

Bundesamt fürUmwelt, Wald

und LandschaftDirektor: Ph. Roch

Bundesamt fürRaumentwicklung

Eidg. Departementfür Umwelt, Verkehr,

Energie und KommunkationM. Leuenberger

Abbildung 5 Auszug aus dem Organigramm des UVEK

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 250

10.2 Auszug aus dem Organigramm des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Baden-Württemberg

Stabsstellen MinisterialdirektorRainer Arnold

MinisterbüroZentralstelle

...

Abteilung 1Verwaltung

...

Abteilung 2Landwirtschaft,

Markt

...

Abteilung 3Verbraucherschutz-

und Ernährung

...

Abteilung 4Agrarpolitik

Referat 51Verwaltungs- und Rechts-angelegenheiten, Steuern,Forstliche Liegenschaften

Referat 52Forstpolitik, ForstlicheLandespflege, ForstlicheÖffentlichkeitsarbeit

Referat 53ForstorganisationForstpersonalForstl. Informationstechnik

Referat 54Markt und HolzForsttechnik und Logistik

Referat 55Waldbau, ForsteinrichtungWaldschutz

Referat 56Forsthaushalt, ControllingWaldarbeit

Abteilung 5Landesforst-verwaltung

...

Abteilung 6Naturschutz,

Ländlicher Raum,Landschaft

MinisterWilli Stächele

(bis 12.06.01: G. Staiblin)

Abbildung 6 Auszug aus dem Organigramm des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Baden-Württemberg

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 251

10.3 Auszug aus dem Organigramm des Ministère de l'agri-culture et de la pêche, Frankreich

Conseil Général du GREF Le Cabinet du ministre:Directeur de Cabinet:

Alain Berger

... ...

...

CabinetChargés de mission

Département de lasanté des forêts

Centre d'information surla forêt et l'aménagement

rural (CIFAR)

Mission des affairesgénérales

Sous-Direction del'aménagement et de lagestion de l'espace rural

Jean-Claude Vial

Sous-Direction desactions régionales et

rurales (SDARR)Catherine de Menthière

Sous-Direction dela forêt (SDF)

Christian Barthod

Sous-Direction desindustries du bois (SDIB)

Anne Barrillon

Sous-Direction ducheval (SDC)Yves Berger

Direction de l'EspaceRural et de la Forêt (DERF)

Directeur:Pierre-Eric Rosenberg

...

MinistreJean Glavany

Abbildung 7 Auszug aus dem Organigramm des Ministère de l'agriculture et de la pêche, Frankreich

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 252

10.4 Analysierte Dokumente

10.4.1 Schweiz

- Protokolle der vorberatenden Kommissionen

- Parlamentsprotokolle

- Pressemitteilungen UVEK, BUWAL, BfE

- NZZ, Bund, Berner Zeitung, Tages-Anzeiger (systematisch 26.12.1999 bis 31.12.2000)

- Diverse regionale Zeitungen (nicht systematisch)

- Wald + Holz

- Verbände: Pressemitteilungen und Internetseiten

10.4.2 Deutschland

- Pressemitteilungen Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundestag, Bundesrat

- Sitzungsprogramme von Ausschüssen

- Amtliche Protokolle des Bundestages und des Bundesrates

- Diverse Anträge in Bundestag und Bundesrat

- Pressemitteilungen Ministerium Ländlicher Raum (MLR), Baden-Württemberg

- MLR Baden-Württemberg: Zum Stand der Bewältigung der Sturmschäden ein Jahr nach "Lothar" vom 18.12.2000

- Diverse Unterlagen von W. Veit, MLR Baden-Württemberg

- FINANZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2000). Die Finanzen des Landes im Haushaltsjahr 2000. Pressestelle Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart.

- Amtliche Protokolle des Landtags Baden-Württemberg

- Anfragen und Anträge des Landtags Baden-Württemberg

- Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse des Landtags Baden-Württemberg

- Verbände: Pressemitteilungen, Zeitungsartikel sowie Internetseiten

- Süddeutsche Zeitung

- Die Gemeinde (Baden-Württemberg)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 253

- Badische Zeitung

- AFZ

- Forst + Holz

- BDF Aktuell

10.4.3 Frankreich

- Pressemitteilungen und Reden des Präsidenten J. Chirac

- Pressemitteilungen und Reden des Premierministers L. Jospin

- Pressemitteilungen, Dossiers et communiques und Rundschreiben des minis-tère de l’agriculture et de la pêche, ministère de l'intérieur, sowie weiteren Mi-nisterien

- Ministère de l'agriculture et de la pêche: La forêt – 1 an après les tempêtes

- Evaluation des dispositifs de secours et d'intervention mis en oeuvre à l'occa-sion des tempêtes des 26 et 28 décembre 1999. Rapport complémentaire de la mission interministérielle. Janvier 2001. Président: M. Gilles Sanson.

- Amtliche Protokolle und Gesetzesvorschläge der Nationalversammlung

- Amtliche Protokolle und Gesetzesvorschläge des Senats

- Verbände: Pressemitteilungen, Zeitungsartikel sowie Internetseiten

- Le Monde, 26.12.1999 – 31.12.2000

- La Libération, 26.12.1999 – 31.12.2000

- Revue Forestière Française: Jahrgang 2000: 1-5 (Hrsg.: ENGREF)

- Annals of Forest Science: Jahrgang 2000: 1-8 (Hrsg.: Institut National de la Recherche Agronomique)

- La Forêt Privée – Revue Forestière Europèenne: Jahrgang 2000: 1-6

- Forêt Entreprise – La Revue Technique des Forêts et des Arbres: Jahrgang 2000: 1-6.

10.5 Interviewpartner

10.5.1 Schweiz

- Urs Amstutz, Präsident Waldwirtschaftsverband Schweiz (Mitglied Führungsstab)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 254

- Heinz Balsiger, Vorsteher Waldamt des Kantons Bern (Mitglied Führungsstab)

- Erika Forster-Vannini, Ständerätin FDP, Präsidentin UREK-S

- W. Schärer, Eidgenössischer Forstdirektor, BUWAL (Präsident des Führungsstabs)

- Hansruedi Streiff, Direktor Holzindustrie Schweiz (Mitglied Führungsstab)

Diverse weitere Kontakte

10.5.2 Deutschland

- Wolfgang Veit, Landesforstdirektion, Ministerium Ländlicher Raum

- Martin Bentele, Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg

- Karl Göbel, alt Landtagsabgeordneter CDU

- Johannes Buchter, alt Landtagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen

- Walter Caroli, Landtagsabgeordneter SPD

- Helmut Klein, BUND

- Volker Späth, NABU

- Peter Dressen, Bundestagsabgeordneter SPD

- Peter Weiss, Bundestagsabgeordneter CDU

- Steffi Lemke, Bundestagsabgeordnete Bündnis 90/Die Grünen

Weitere Kontakte:

- Dieter Hillebrand, Gemeindetag Baden-Württemberg

- Rainer Specht, Städtetag Baden-Württemberg

- Hr. Dengg und Hr. Lohner, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

- Kersten Naumann, Bundestagsabgeordnete PDS

10.5.3 Frankreich

- Christian Barthod, Sous-Directeur de la forêt, Ministère de l'agriculture et de la pêche

- Gilles Blanchard, Conseil Général du G.R.E.F., Ministère de l'agriculture et de la pêche

- Jean-Marie Barbier, Directeur Général de la Fédération Nationale des Syndi-cats de Propriétaires Forestiers Sylviculteurs (FNSPFS)

- Philippe Lacroix, Directeur Général de la Fédération des Communes Forestiè-res (FNCOFOR)

- Nicole Feidt, Députée AN (SOC)

- Persönlicher Mitarbeiter von Didier Quentin, Député AN (RPR)

Weitere Kontakte:

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 255

- Lucien Monsoreau, Sous-Direction des actions régionales et rurales, Ministère de l'agriculture et de la pêche

- J.-L. Silvestre, Sous-Direction des actions régionales et rurales, Ministère de l'agriculture et de la pêche

- Emmanuelle Bérenger, WWF France

- France Nature Environnement

- DDAF und DRAF der betroffenen Regionen

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 256

10.6 Frankreich: Regionen und Departemente

10.6.1 Übersicht

Wie bereits angesprochen, müssten für eine abschliessende Analyse des politischen Prozesses sowie des Programms in Frankreich alle beteiligten Ebenen, das heisst Zentralstaat, Regionen und Departemente eingeschlossen werden. In der vorliegenden Studie war es uns leider aus Zeitgründen nicht möglich, die Daten der Regionen und Departemente einzubeziehen. Hingegen haben wir alle betroffenen Regionen773 und deren Departemente (jeweils die Directions Régionales de l'Agriculture et de la Forêt (DRAF) sowie Directions Départementales de l'Agriculture et de la Forêt (DDAF)) angeschrieben und sie gebeten, uns über allfällige Programme auf regionaler und departementaler Ebene zu informieren. Die eingegangenen Daten wurden in die nachfolgenden Tabellen eingefügt. Es zeigte sich, dass sich die meisten Regionen und Departemente bei der Sturmschadenbewältigung beteiligten. Dabei hatten sie die Möglichkeit, den plan national zu ko-finanzieren und/oder über Nachträge zu den Contrats de plan Etat-Régions (CPER) Massnahmen zu erlassen. Mit der Ko-Finanzierung von einzelnen Massnahmen konnten Regionen und Departemente gewisse Akzente setzen, um regionalen/departementalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Häufig handelte es sich um À-fonds-perdu-Beiträge (Beihilfen), wobei das Elsass wie auch Lothringen (in geringerem Ausmass) auch Darlehen gewährten.

In Aquitaine, einer stark betroffenen Region (20 % der Sturmschäden) im Südwesten Frankreichs mit einem hohen Anteil an Privatwald, der stark parzelliert ist, beschlossen Regionen und Departemente, sich bei der Finanzierung von gewissen Massnahmen des plan national zu beteiligen und gleichzeitig eigene Massnahmen zu treffen. Alleine für die Wald- und Holzbranche wurden dabei von der Region 100 Mio. FF für die Jahre 2000 und 2001 bereitgestellt, von den Departementen zusätzlich 90 Mio. FF. Im Vordergrund standen dabei die materielle Unterstützung der Forstbewirtschafter, der Holztransport sowie im Departement Dordogne das Aufräumen von kleinen Parzellen (bis 5 ha), das vom Staat nicht unterstützt wurde. Angaben zu den Nachträgen zu den CPER haben wir hier keine erhalten. Lothringen, das im Nordosten Frankreichs liegt, war ebenfalls stark betroffen (21.3 % der forstlichen Sturmschäden). Über die Nachträge zu den CPER stellten Region und Departemente für die Jahre 2001-2003 227 Mio. FF bereit, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung der Holzindustrie, der Forstbewirtschafter, Studien zur Aufforstung sowie der Instandstellung von Strassen liegt. Die im Jahr 2000 vorgesehenen Beiträge zur Ko-Finanzierung einzelner Massnahmen des plan national sind dagegen bescheiden: Regionen und Departemente übernahmen zusammen etwa 25 Mio. FF.

Das im südlicheren Zentrum Frankreichs liegende Limousin - 16 Mio. m3 Sturmschaden, 11.8 % der forstlichen Sturmschäden - beteiligte sich ebenfalls an Massnahmen des plan national, wobei Region und Departemente je 17 Mio. FF bis

773 Angeschrieben wurden die Regionen Alsace, Aquitaine, Auvergne, Champagne Ardennes,

Franche-Comté, Limousin, Lorraine, Poitou-Charentes sowie Rhône Alpes inklusive der entsprechenden Departemente. Diese Regionen decken 89.1 % des Sturmholzes ab. Keine Antwort erhielten wir von den Regionen Auvergne und Franche-Comté (zusammen 7.8 % des Sturmholzes)

Finanzielle Beteiligung der Regionen und Departemente

Aquitaine: 190 Mio. FF für die Wald- und Holzwirtschaft (2000-2001)

Lothringen: 227 Mio. FF in den Nachträgen zu den CPER; 25 Mio. FF im Jahr 2000

Limousin: 130 Mio. FF in den Nachträgen zu den CPER; 17 Mio. FF (2000-2001)

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 257

Ende September 2001 ausgegeben hatten. Der Grossteil dieser Gelder ging in die materielle Unterstützung der Forstbewirtschafter. Gleichzeitig wurden in den Nachträgen zu den CPER 130 Mio. FF für die Jahre 2001 - 2003 bereitgestellt. Die Gelder verteilten sich auf einige unterschiedliche Programmpunkte wie die Restrukturierung der Forstwirtschaft, die materielle Unterstützung der Forstbewirtschafter und der Holzindustrie sowie die Schaffung von Lagerplätzen.

Da sich die Angaben auf unterschiedliche Zeiträume beziehen und es sich teilweise um bereitgestellte, teilweise um ausgegebene Beiträge handelt, ist ein Vergleich schwierig. Trotzdem haben wir versucht, anhand der Beispiele Hochrechnungen zu machen, um sich eine Vorstellung machen zu können, wie viele staatliche Gelder insgesamt für die Bewältigung des Sturms Lothar ausgegeben wurden bzw. noch ausgegeben werden. Für fünf Regionen haben wir neben den Massnahmenkatalogen auch Angaben zu den finanziellen Mitteln erhalten. Da die Angaben zum Elsass, Aquitaine sowie Rhône-Alpes eventuell unvollständig sind (in Aquitaine – eventuell auch in Rhône-Alpes - fehlen sicherlich die Angaben zu Nachträgen zu den CPER), stützen wir uns auf die zwei Regionen, die komplett sind (Limousin und Lorraine).

Zentralstaat (33.1 % der bereitgestellten Mittel)774

Region Departemente Total (in MF)

Limousin (11.8 % = 16.3 Mio. m3) 1435.5 86.7 75.7 1597.9 Lorraine (21.3 % = 21.3 Mio. m3) 2591.1 85.5 168.0 2844.6 Total 33.1 % (= 37.6 Mio. m3) 4026.6 172.2 243.7 4442.5

Tabelle 83 Der Anteil der Regionen und Departemente am Beispiel von Limousin und Lothringen

Die Schätzung des Anteils der Regionen und Departemente an den Gesamtkosten beläuft sich deshalb auf rund 10 - 15 %. Der grösste Teil der Darlehen wurde vom Staat vergeben; nur gerade im Elsass und in Lothringen wurden noch zusätzliche Darlehen vergeben.

774 Annahme: staatliche Mittel entsprechen etwa dem Ausmass der Sturmschäden.

Anteil der Regionen und Departemente: 10 – 15 %

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 258

10.6.2 Alsace

4.7 % (6.5 Mio. m3)775 in MF

Conseil régional776

Conseil général Bas-Rhin

Conseil général Haute-Rhin

Total Conseils généraux

Gesamttotal

Materielle Unterstützung für Forstbewirtschaftung

3.3 3.3

Schaffung von überdeckten Lagerplätzen (hangar)

2.1 2.1

Schaffung von Lagerplätzen 21.3 21.3 Holztransport zu den Lagerplätzen 13.0 0.4 13.4 13.4 Holzlagerung 0.8 0.8 Aufräumen, Aufforstung, Wiederinstandstellung von Strassen777

26.7 1.4 1.4 28.1

Unterstützung für Sägewerke 2.3 2.3 Phytosanitäre Massnahmen 3.0 3.0 Wiederinstandstellung von Plätzen 0.1 0.1 Sturmschadenerfassung 0.5 0.5 Fibois 0.3 0.3 Organisatorische Verstärkung 0.3 0.3 Verschiedenes Total Beihilfen 60.7 14.4 0.4 14.8 75.5 Darlehen zur Unterstützung der Transporte (rückzahlbar innert 2 Jahren)

3.1 3.1

Rückzahlbare Vorschüsse für den Kauf von Holz

4.5 4.5

Darlehen für Baumschulen 1.3 1.3 Darlehen für aufgeschobene Holzschläge 28.1 28.1 Total Darlehen 37.0 37.0

Tabelle 84 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente im Elsass

10.6.3 Aquitaine

20% (27.7 Mio. m3)778 in MF

Conseil Ré-gional

Conseil géné-ral Dordogne

Conseil géné-ral Gironde

Conseil géné-ral Landes

Gesamttotal (plan national)

Räumen der Waldzugänge (aide allouée au SDIS)

11.0 11.0

Verstärkung des Verkehrsnetzes

1.7 1.7

Materielle Unterstützung für Forstbewirtschaftung

48.0 2.2 50.2

775 Die Angaben stammen von der DRAF Alsace (Power-Point Präsentation vom 18. Dezember

2001). 776 Es handelt sich hier jeweils um bereitgestellte Mittel. 777 Davon 15.0 über CPER und 11.7 über Ko-Finanzierung des plan national. 778 Es handelt sich hier um bereitgestellte Mittel für die Jahre 2000 und 2001. Angaben aus CRE-

DITS DU PLAN CHABLIS – BILAN GLOBAL 2000 – 2001 POUR L’AQUITAINE des DRAF Aqui-taine. Keine Angaben zum Nachtrag von Aquitaine zu den CPER.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 259

20% (27.7 Mio. m3)778 in MF

Conseil Ré-gional

Conseil géné-ral Dordogne

Conseil géné-ral Gironde

Conseil géné-ral Landes

Gesamttotal (plan national)

Schaffung von Lagerflächen

3.4 7.5 3.2 14.1

Lagerung von copeaux 4.0 4.0 Holztransport, rupture de charge

34.7 0.6 30.5 1.0 66.8

Unterstützung der Holzindustrie (Bau von Gebäuden sowie vergünstigte Darlehen)

6.5 6.5

Aufräumen der Sturmflächen779

38.7 38.7

Studien, Anregungen 1.6 3.6780

0.8781

0.1782

6.1

Total Beihilfen 100.1 45.7 38.0 5.3 189.1

Tabelle 85 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Aquitaine

10.6.4 Champagne-Ardenne

10% (13.8 Mio. m3)783 in MF

Conseil régional (plan national)

Unterstützung bei der Einstellung von Forstarbeitern o. A. Unterstützung für Forstverwaltungsgruppen o. A. Unterstützung für die Wiederaufforstung von petits bois in Champagne Crayeuse o. A. Darlehen für Abtransport von Sturmholz o. A. Darlehen für Holzlagerung o. A. Darlehen für materielle Investitionen o. A. Darlehen für Förderung des Holzabsatzes o. A.

Tabelle 86 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Champagne-Ardenne

779 Das Departement Dordogne unterstützte v.a. das Aufräumen von kleinen Parzellen (2-5 ha),

während der Staat Parzellen ab 5 ha unterstützte. 780 Schaffung von Arbeitsplätzen (Waldarbeiter, Logistik). 781 Einstellung von Waldarbeitern, Forstequipen und für die Grundstücksneuorganisation. 782 Gare à bois. 783 Angaben aus : « REGLEMENTS D’APPLICATION DES AIDES DU CONSEIL REGIONAL »

(budget primitif 2001). PLAN ACTION SOLIDARITE TEMPETE (2000). Keine Angaben von den Conseils généraux (Departemente).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 260

10.6.5 Limousin

11.8% (16.3 Mio. m3 )784 in MF

Conseil régional (plan national)

Conseil régional (CPER)

Conseils généraux (plan national)

Conseil général Corrèze (CPER)

Conseil général Creuse (CPER)

Conseil général Haute-Vienne (CPER)

Gesamttotal

Restrukturierung der Forstwirtschaft

17.0 0.2 1.0 2.0 20.2

Schaffung eines interregionalen Pools

5.0 10.0 3.0 18.0

Wiederinstandstellung von Forststrassen

10.0 2.0 2.4 2.0 16.4

Verbesserung von Anschlussverbindungen / Ausbau von Strassen

0.7 0.7 1.4

Materielle Unterstützung für Forstbewirtschaftung

13.0 12.0 25.0

Schaffung von Lagerplätzen 2.7 4.0 4.1 5.0 0.5 3.8 20.1 Aufräumen und Aufforstung 0.3 11.0 10.0 1.5 22.8 Unterstützung der Holzindustrie

20.0 6.0 4.5 30.5

Massnahmen zu Gunsten der Baumschulen

3.0 1.5 0.5 5.0

Zugang für Öffentlichkeit (Sicherheit. Instandstellung der Infrastruktur)

3.0 3.0

Total Beihilfen 16.7 70 16.8 34.66 13.4 10.8 162.4

Tabelle 87 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Limousin

784 Die Angaben der Conseils généraux beziehen sich auf Angaben vom 26. Juni 2000. « LA FORET

LIMOUSINE ... 18 MOIS APRES LA TEMPETE » vom 9. Oktober 2001.(ausgegebene Mittel bis September 2001) sowie « Avenant au 4° contrat de plan Etat-Région » unterzeichnet am 26. Juni 2000 (2001-2003).

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 261

10.6.6 Lorraine 21.3% (29.5 Mio. m3)785 in MF

CR786 (plan national)

787

CR (CPER) 788

CG789 Meurthe et Mo-selle790

CG Meuse

CG Vos-ges791

CG Mo-selle

CG Meurthe et Mo-selle (CPER)792

CG Moselle (CPER)

CG Meuse (CPER)

CG Vosges (CPER)

Geamttotal

Nachhaltige Waldwirtschaft

21.0 21.0

Materielle Unterstützung für Forstbewirtschaftung

6.0 o.A. o.A. 6.0

Schaffung von Depotplätzen und Pisten

1.5 1.5

Sturmholzlagerung

0.6 o.A. 0.6

Schaffung von Lagerplätzen (Forstgemeinden)

3.0 3.0

Schaffung von Lagerplätzen (Unternehmen)

o.A. 5.0 5.0

Unterstützung von Investitionen der Forstunternehmen

2.0 2.0

Unterstützung der Holzindustrie

2.0 14.0 o.A. 10.0 26.0

Unterstützung der Forstunternehmer und Holzindustrie

11.5 27.8 10.0 49.3

Förderung des Holzabsatzes

3.5 3.5

Förderung des Holzabsatzes und der Holzindustrie

28.0 28.0

Org. Verstärkung

1.0 1.2 o.A. 2.2

ONF 0.2 0.2

785 Angaben aus : CONTRAT DE PLAN ETAT-REGION 2000 – 2006 SOUTENIR EN LORRAINE LA

FILIERE FORET – BOIS. FILIERE FORET – BOIS EN LORRAINE ; Point de situation (15. Fe-bruar 2000). Département de la Meuse : REGLEMENT DEPARTEMENTAL. Département des Voges : BUDGET SUPPLEMENTAIRE NO1 POUR L’AN 2000 « SPECIAL TEMPETE » vom 3. April 2000. Département de la Moselle : ANNEXE 1 au rapport en Commission Permanente du 05 mai 2000 « Dégâts causés par la tempête du 26. décembre – Actions en faveur de la Forêt ». Département de Meurthe et Moselle : Plan « Après Tempête » vom 7. April 2000.

786 CR steht für Conseil régional. 787 Budget 2000. 788 Bereitgestellte Mittel. 789 CG steht für Conseil général. 790 Es handelt sich um eine Ko-Finanzierung des plan national. Meurthe-et-Moselle beteiligt sich am

plan national: Lagerung: 10 – 15 % sowie Investitionsunterstützung: 6 %. Gemeinden erhielten ebenfalls finanzielle Unterstützung. u.a. für die Instandstellung von Wegen (Forstwege bzw. –pisten). Bis im September 2000 wurden beinahe fast 1 Mio. FF ausgegeben.

791 Bereitgestellte Mittel (1999-2002). 792 Es handelt sich hier um einen Planungsstand vom September 2000 – bereitgestellte Mittel für die

Jahre 2001-2003.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 262

21.3% (29.5 Mio. m3)785 in MF

CR786 (plan national)

787

CR (CPER) 788

CG789 Meurthe et Mo-selle790

CG Meuse

CG Vos-ges791

CG Mo-selle

CG Meurthe et Mo-selle (CPER)792

CG Moselle (CPER)

CG Meuse (CPER)

CG Vosges (CPER)

Geamttotal

(Luftaufnahmen) Studien bzg. Aufforstung793

0.2 50.0 50.2

Wiederinstandstellung von Forststrassen

18.0 6.0 20.0 44.0

Accueil du public en forêt

1.0 1.0

Beteiligung am Fond Lorrain de garantie forêt-bois

10.0 10.0

Total Beihilfen 12.5 73.0 3.3 o.A. 10.2 o.A. 29.2 17.5 27.8 80.0 253.5 Darlehen 4.0 4.0

Tabelle 88 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Lothringen

10.6.7 Poitou Charentes

8.7% (12.0 Mio. m3)794 in MF

Conseil régional (plan national)

Unterstützung des Holztransports (+ 10 F par tonne) Ko-Finanzierung: Aufräumen von Sturmflächen 30% (max 80%) Ko-Finanzierung von Forstprojekten durch die Region und Departemente o. A.

Tabelle 89 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Poitou Charentes

793 Im Departement Vosges beinhalten die 50 MF ebenfalls verstärkte Holzwerbung sowie Werbung

für die Förderung der Holzenergie. 794 Die Angaben stammen von Alain Verot. DRAF Poitou-Charentes. vom 7. Februar 2002.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 263

10.6.8 Rhône-Alpes

4.8% (6.6 Mio. m3)795 in MF

Conseil régio-nal

CG Ain

CG Ardè-che

CG Drôme

CG Isère

CG Loire

CG Rhône

CG Savoie

CG Haute-Savoie

Gesamttotal

Räumung der Strassen und Wege

0.5 1.0 1.5

Verbesserung und Schaffung von Anschlussverbindungen

0.3 0.7 0.2 0.9 2.1

Materielle Unterstützung für Forstbewirtschaftung

2.8 0.6 3.4

Schaffung von Lagerplätzen

0.1 0.1 0.2

Aufräumen und Wiederinstandstellung

13.0 0.7 13.7

Unterstützung für die verarbeitende Industrie

Organisatorische Verstärkung

2.9 0.2 0.2 3.3

Verschiedenes 6.3 0.2 0.7 0.1 0.1 0.1 0.3 7.8 Total Beihilfen 25.0 0.2 1.3 0.1 0.8 0.7 1.0 2.9 32.0

Tabelle 90 Staatliche Massnahmen von Regionen und Departemente in Rhône-Alpes

795 Es handelt sich um spezielle Kredite, welche nach den Stürmen bereitgestellt wurden. Angaben

vom Conseil régional: « Annexe no 1. Actions des collectivités locales en région Rhône-Alpes en faveur de la forêt et de la filière bois après les tempêtes de 1999. ».

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 264

10.7 Verordnungen und Rundschreiben, welche in Frankreich aufgrund des plan national herausgegeben wurden

Décret No 2000-88 du 1er février 2000 relatif au financement des coûts de sortie et de stockage des bois abattus lors des tempêtes du 25 au 29 décembre 1999.

Décret No 200-245 du 15 mars 2000 modifiant le décret 2000-88 du 1er février 2000 relatif au financement des coûts de sortie et de stockage des bois abattus lors des tempêtes du 25 au 29 décembre 1999.

Décret No 2000-251 du 16 mars 2000 relatif aux prêts bonifiés accordés aux communes et consécutifs aux intempéries des 25 au 29 décembre 1999.

Décret No 2000-283 du 30 mars 2000 modifiant la nomenclature des installations classées pour la protection de l’environnement.

Décret No 2000-1120 du 21 novembre 2000 relatif aux prêts bonifiés pris en faveur des pépiniéristes.

MAP – MES – Circulaire DGEFP – DGER/FOPDAC/C2000-2001 – DEPSE/SDTE/C2000-7004, du 21 janvier 2000, relative au programme d’action pour l’emploi en forêt en conséquence des tempêtes des 26, 27 et 28 décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3001 du 7 février 2000 relative à l’aide excep-tionnelle au déblaiement des routes et pistes forestières.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3002 du 7 février 2000 relative à l’aide excep-tionnelle à la création de pistes, routes et places de dépôt indispensables à la mo-bilisation des chablis.

MAP – Circulaire. DERF/SDIB/C2000-3003 du 7 février 2000 relative à l’aide ex-ceptionnelle à la création d’aires de stockage de longue durée de bois chablis.

MAP – Note de service DEPSE/SDTE/C2000-7007 du 16 février 2000 relative aux modalités d’application de la règlementation du travail et de l’emploi suite aux tem-pêtes de décembre 1999.

MAP- MES Circulaire DEPSE/SDTE – DPM/DM2-3/ 2000-90 du 18 février 2000 relative à la délivrance d’autorisations provisoires de travail pour des travaux de bûcheronnage.

MAP – Circulaire DERF/SDIB/C2000-3005, du 21 février 2000, relative aux modali-tés d’octroi des aides aux entreprises de travaux d’exploitation de bois au titre du budget de l’État, et du concours du FEOGA, section garantie, au titre du règlement CE(1257/99) concernant le soutien au développement rural. Modalité d’octroi des aides au démarrage et au développement des entreprises de travaux forestiers.

METL – MI – MEFI – Circulaire 2000-12 du 21 février 2000 relative au régime spé-cifique temporaire de circulation des transports de bois en grume sous le régime des transports exceptionnels.

MAP- Note de service DGER/FOPDAC/C-2000-2012 du 23 février 2000 relative à l’optimisation de la réponse formation aux dégâts causés par la tempête de dé-cembre en forêt.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 265

MAP – Circulaire DAF/SDFA/C2000-1504 – DERF/SDF/SDIB/C2000-3006 du 25 février 2000 relative aux prêts bonifiés destinés au financement de la sortie des bois et du stockage des bois issus de chablis.

MAP – METL – Convention du 25 février 2000 entre l’État et la SNCF pour l’aide au transport de bois chablis par voie ferrée.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3007 du 6 mars 2000 relative au renforcement du dispositif organisationnel et technique du secteur forêt bois après les tempêtes de décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C-2000-3008 du 14 mars 2000 relative à l’aide ex-ceptionnelle au redressement des plants renversés ou penchés par les tempêtes.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C-2000-3009 du 14 mars 2000 relative à l’aide ex-ceptionnelle aux travaux urgents de nettoyage des parcelles sinistrées par les tempêtes.

MAP – Circulaire DERF/DSF/C2000-3001 du 20 mars 2000 relative aux aides pour la prévention et à la lutte phytosanitaire suite aux tempêtes de décembre 1999.

MI – MEFI – MAP – Circulaire INT/B/00/00053/C du 20 mars 2000 ayant pour objet de " présenter les dispositifs d’aide aux communes et aux Établissements publics de coopération intercommunale forestiers suite aux intempéries de la fin de l’année 1999 ainsi que de demander un recensement des besoins locaux ".

MEFI – Instruction NOR/ECO/F0030011J du 23 mars 2000 " TVA – BOI No 64 du 31 mars 2000- Application du taux réduit aux travaux forestiers.

MAP – Circulaire DERF/SDIB/C2000-3012 du 27 mars 2000 relative aux aides exceptionnelles et temporaires aux transports des bois chablis effectués par la route, par la voie navigable et par la voie ferrée.

MATE – Arrêté du 03 avril 2000 relatif aux prescriptions générales applicables aux installations classées pour la protection de l’environnement soumises à déclaration sous la rubrique No 1531 "Stockages par voie humide (immersion ou aspersion) de bois non traités chimiquement ".

MAP – Circulaire DERF/SDEF-SDIB/C2000-3014 du 4 avril 2000 relative au suivi du plan national Chablis – Tableau de bord.

MAP – Circulaire DEPSE/SDTE/C200-7017 du 6 avril 2000 relative au Programme d’action pour l’emploi en forêt en conséquence des tempêtes des 26, 27 et 28 dé-cembre 1999.

MI – MAP – Circulaire DAF/SDFA/C2000-1511 du 4 mai 200 ayant pour objet les prêts bonifiés aux communes et aux Établissements publics de coopération inter-communale forestiers non sinistrées destinés au financement du report de la réali-sation des coupes de bois déjà vendues en 1999 et du report des ventes de cou-pes de bois prévues en 2000 ou 2001.

MI – MEFI – Circulaire NOR/INT/B/00/00113C du 16 mai 2000 concernant un dis-positif d'aide budgétaire aux communes forestières sinistrées.

MAP – Circulaire DERF/SDAGER/C2000-3018 du 7 juillet 2000 relative à la procé-dure de cession des petites parcelles et la procédure d’usucapion.

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 266

MI – MEFI – Circulaire NOR/INT/B/00/00172C du 27 juillet 2000 relative aux moda-lités d’attribution des subventions exceptionnelles prévues dans le plan gouverne-mental en faveur des communes forestières.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3020 & DGA/SDMS/C2000-1003 du 11 août 2000 relative à la mise à disposition de militaires du contingent, techniciens ou ingénieurs forestiers ou du bois, ou titulaires de diplômes scientifiques ou techni-ques équivalents, dans les services des directions régionales ou départementales de l’agriculture et de la forêt.

MEFI – MAP – Arrêté du 21 août 2000 relatif aux subventions de l’État accordées en matière de nettoyage, de reconstitution et de lutte phytosanitaire dans les peu-plements forestiers sinistrés par des phénomènes naturels exceptionnels.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3022 du 31 août 2000 relative aux aides ex-ceptionnelles aux travaux de nettoyage et de reconstitution des parcelles sinistrées par les tempêtes.

MEFI – MFPRE Circulaire NOR : ECO B 0010036C relative à l’application du dé-cret No 99-1060 du 19 décembre 1999 relatif aux subventions de l’État pour des projets d’investissement.

MAP – Note de service DEPSE/SDTE/N2000-7040 du 6 novembre 2000 relative au bilan du programme d’action pour l’emploi en forêt en conséquence des tempê-tes de décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3024 du 15 novembre 2000 relative aux aides pour la prévention et la lutte phytosanitaire suite aux tempêtes de décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/DSF/C2000-3029 et DAF/SDFA/C2000-1524 du 22 dé-cembre 2000 relative aux prêts bonifies en faveur des pépiniéristes forestiers afin de répondre aux besoins de reboisement dans le cadre de la reconstitution des forêts sinistrées suite aux intempéries des 26 et 28 décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2000-3030 du 26 décembre 2000 relative aux mo-dalités de regroupement des demandes d’aide à l’investissement forestier de plu-sieurs propriétaires, par les OGEC et les coopératives : dossiers collectifs.

MAP – DAF/SDFA/C2001-1505 du 21 février 2001 relative aux Mesures fiscales adoptées au cours de l’année 2000.

MAP – MI – Circulaire DERF/SDF/C2001-3005 et DDSC/SDOSCCM/00175 du 12 mars 2001 relative à la prévention des incendies de forêt dans les régions tou-chées par les tempêtes de décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2001-3007 du 26 mars 2001 relative aux procédu-res d’instruction des demandes d’aides aux investissements forestiers dans le cadre du plan de développement rural national (PDRN) et aux paiements des ai-des forestières par le CNASEA.

MAP – Circulaire DERF/SDIB/C2001-3008 du 26 mars 2001 relative aux aides aux investissements matériels et immatériels des entreprises d’exploitation forestière, de récolte et de transformation du liège ; aux aides à l’acquisition de matériel de broyage et de déchiquetage ; aux aides au démarrage et au développement des entreprises de travaux forestiers ; aux aides à la création d’aires de stockage de

Politische Prozesse und staatliche Massnahmen nach Lothar und Martin: Gesamtbericht 267

longue durée de bois chablis ; aux aides à la promotion du bois ; aux procédures d’instruction et de paiement par le CNASEA .

MAP – Note de service DEPSE/SDEA/N2001-7023 et DAF/SDFA/N2001-1529 du 5 avril 2001 relative aux mesures sociales, fiscales et économiques applicables aux pépiniéristes forestiers en leur qualité d’exploitants agricoles.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2001-3013 du 18 juin 2001 relative au nettoyage des chablis et aux risques d’incendies.

MAP – DERF/SDF/C2001-3012 du 18 Juin 2001 relative à l’aide exceptionnelle aux récoltants de graines d’essences forestières et aux pépiniéristes forestiers, à la suite des tempêtes de décembre 1999.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2001-3015 du 26 juin 2001 relative au renforcement du dispositif organisationnel et technique du secteur forêt bois après les tempêtes de décembre 1999.

MAP – Note de service DERF/SDF/N2001-3010 du 10 juillet 2001 relative aux statistiques forestières de l’année 2000 et à l’établissement du bilan de l’utilisation des crédits forestiers au cours de l’année 2000.

MAP – Note de service DGA-SDMS/N2001-1219 du 27 juillet 2001 sur la déléga-tion d’un acompte de 4 MF de vacations destinées à la mise en place des aides forestières dans les services déconcentrés.

MAP – Circulaire DERF/SDF/C2001-3019 du 31 juillet 2001 relative aux conditions de financement de l’action " accueil du public " des avenants tempête aux Contrats de plan Etat-Région.

MAP – Circulaire DAF/SDFA/C2001/1515 du 9 août 2001 relative au bilan statisti-que des prêts bonifiés à la forêt.

MAP – DERF/DSF/C2001-3021 du 10 août 2001 relative aux aides pour la préven-tion et la lutte phytosanitaire suite aux tempêtes de décembre 1999 au titre de l’année 2001 et suivantes.796

796 Diese Auflistung ist nicht vollständig, da der Prozess in Frankreich bis im Jahr 2001 noch nicht

endgültig abgeschlossen war.

Forstwissenschaftliche Beiträge der Professur Forstpolitik und Forstökonomie

Nr. 28 Cornelia Hänsli, Alois Keel, Ingrid Kissling-Näf, Willi Zimmermann Sturmschäden im Wald, 1999: Eine vergleichende Analyse der politischen Prozesse und der staatlichen Massnahmen nach “Lothar” und “Martin” in der Schweiz, Deutschland und Frankreich 266 Seiten (2002) CHF 45.-/€ .30.-, ISSN 1420-1143 / ISBN 3-907648-02-1

Nr. 27 Schmithüsen Franz, Iselin Goerg, Herbst, Peter (Eds). Forest Law and Environmental Legislation – Contributions of the IUFRO Research Group 6.13. Proceedings VII. 253 Seiten (2002) CHF 45.-/€ 30.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-9-6

Nr. 26 Schmithüsen Franz, Iselin Georg, Le Master Dennis (Eds). Experiences with New Forest and Environmental Laws in European Countries with Economies in Transition. Proceedings of the Third International Symposium; Jundola, Bulgaria, June 2001. Jointly Organized by the IUFRO Research Group 6.1300 and the USDA Forest Service; 184 Seiten (2002) CHF 30.-/€ 20.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-907648-01-3

Nr. 25 Zimmermann Willi und Schmithüsen Franz (Eds.) Legal Aspects of National Forest Programmes. Presented at the Meeting of COST Action E19, “National Forest Programmes in a European Context”; Aberdeen, Scotland, March 2001 153 Seiten (2002) CHF 30.-/€ 20.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-8-8

Nr. 24 Gönner Christian Muster und Strategien der Ressourcennutzung: Eine Fallstudie aus einem Dayak Benuaq Dorf in Ost-Kalimantan, Indonesien XII und 268 Seiten (2001) CHF 60.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-7-X

Nr. 23 Schmithüsen Franz, Iselin Georg and Herbst Peter (Eds.) Challenges in Implementing Forest and Environmental Legislation in European Countries with Economies in Transition. Proceedings of the Second International Symposium Jointly Organized by the IUFRO Research Group 6.13.00 and the Austrian Federal Ministry of Agriculture and Forestry Ossiach, September 1999 111 Seiten (2000) CHF 30.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-6-1

Nr. 22 Nicolè Simone, Seeland Klaus Studio sulle potenzialità d’integrazione sociale offerte da spazi naturali. Due esempi di progetti con persone disabili in Svizzera e Germania 140 Seiten (1999) CHF 40.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-5-3

Nr. 21 Schmithüsen Franz, Herbst Peter and Le Master Dennis (Eds.) Experiences with new Forest and Environmental Laws in European Countries with Economies in Transition. Proceedings of the International Symposium Jointly Organized by the IUFRO Research Group 6.13.00 and the Austrian Ministry of Agriculture Ossiach, June 1998 142 Seiten (1999) CHF 40.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-4-5

Nr. 20 Wangchuk Sanjay Local Perceptions and Indigenous Institutions as Forms of Social Performance for Sustainable Forest Management in Bhutan 178 Seiten (1998) CHF 40.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-3-7

Nr. 19 Seeland Klaus and Schmithüsen Franz (Eds.) Local Knowledge of Forests and Forest Uses among Tribal Communities in India 170 Seiten (1997) CHF 40.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-2-9

Nr. 18 Peck Tim J. and Descargues J. Le contexte politique pour le développement du secteur de la forêt et des industries forestières en Europe 192 Seiten (1997) CHF 50.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-1-0

Nr. 17 Schmithüsen Franz (Ed.) Experiences with Public Forest Ownership and Joint Management Systems - Proceedings of the IUFRO Forestry Conference Pushkino, Moscow Region, Russia, June 1994 217 Seiten (1996) CHF 40.-; ISSN 1420-1143 / ISBN 3-9520829-0-2

Nr. 16 Schmithüsen Franz (Hrsg.) Forest Law and Environmental Legislation - Contributions of the IUFRO Research Group Report VI 368 Seiten (1996) CHF 60.-

Nr. 15 Karameris Athanassios Ansätze zur Erfassung und Beurteilung von Nutzungen und Nutzungsüberlagerungen im Zusammenhang mit der touristischen Entwicklung im Berggebiet 88 Seiten (1995) CHF 20.-

Nr. 14 Peck Tim J. and Descargues J. The Policy Context for the Development of the Forest and Forest Industries Sector in Europe. A Discussion Paper on some of the main policy issues and options, as seen from an international perspective, that are having or may have an Impact on the sector 173 Seiten (1995) CHF 50.-

Nr. 13 Egli Arnold Einfluss ausgewählter Standortsfaktoren in Abhängigkeit von zehn nicht Stickstoff fixierenden Baumarten auf die Ertragsbildung wichtiger Feldfrüchte unter agroforstlichen Anbaubedingungen - Ein Beispiel aus Butare/Rwanda (Ost-/Zentralafrika). 206 Seiten (1994) CHF 45.-

Nr. 12 Zimmermann Willi, Schmithüsen Franz, Portier Laurence Untersuchung staatlicher Fördermassnahmen auf dem Gebiete des Forstwesens in der Schweiz, im benachbarten Ausland und in der EG 204 Seiten (1993) CHF 40.-

Nr. 11 Schmithüsen Franz (Hrsg.) Forstgesetzgebung / Forestry Legislation / Législation Forestière 390 Seiten (1992) CHF 50.-

Nr. 10 Schmithüsen Franz (Hrsg.) Forstgesetzgebung / Forestry Legislation / Législation Forestière 384 Seiten (1990) CHF 45.-

Nr. 9 Price Martin F. Mountain forests as common-property resources - Management policies and their outcomes in the Colorado Rockies and the Swiss Alps 251 Seiten (1990) CHF 30.-

Nr. 8 Altwegg David Die Folgekosten von Waldschäden - Bewertungsansätze für die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion von Gebirgswäldern 339 Seiten (1989) CHF 40.-

Nr. 7 Kasper Heinz Der Einfluss der eidgenössischen Forstpolitik auf die forstliche Entwicklung im Kanton Nidwalden in der Zeit von 1876 bis 1980. 196 Seiten (1989) CHF 25.-

Nr. 6 Schmithüsen Franz (Hrsg.) Forstgesetzgebung / Forestry Legislation / Législation Forestière. 263 Seiten (1988) CHF 28.- (vegriffen / out of print)

Nr. 5 von Schlabrendorff Fabian The Legal Structure of Transnational Forest-Based Investments in Developing Countries. - A comparative study of the contractual practice in selected host countries of the tropical Asia-Pacific region. 337 Seiten (1987) CHF 35.-

Nr. 4 Schmithüsen Franz (Hrsg.) Forstgesetzgebung / Forestry Legislation / Législation Forestière. 175 Seiten (1986) CHF 25.- (vegriffen / out of print)

Nr. 3 Zimmermann Willi Erhaltung und Verbesserung des Waldzustandes: Katalog möglicher staatlicher Massnahmen / Conservation et amélioration de l'état des forêts: catalogue des mesures étatiques possibles. 156 Seiten (1986) CHF 18.- (vegriffen / out of print)

Nr. 2 Schmithüsen Franz (Hrsg.) Forstgesetzgebung / Forestry Legislation / Législation Forestière. / 176 S. (1984) CHF 25.-

Nr. 1 Ley Christian/Zimmermann Willi: Förderungsprogramm Energieholz. / 81 Seiten (1984) (vergriffen / out of print)