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ECM – Enterprise Content Management

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ECM – Enterprise Content Management. Konzepte und Techniken rund um Dokumente. 2009 / 1. Auflage. Kapitel 4 / Deliver - Digitale Signatur. Weiteres Zusatzmaterial. Cryptool mit Simulationen zu allen Aspekten der Verschlüsselung und deren Verfahren. Agenda. Qualität/Anforderungen - PowerPoint PPT Presentation

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ECM – Enterprise Content ManagementKonzepte und Techniken rund um Dokumente2009 / 1. Auflage

Kapitel 4 / Deliver - Digitale Signatur

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Weiteres Zusatzmaterial

• Cryptool mit Simulationen zu allen Aspekten der Verschlüsselung und deren Verfahren

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Agenda

Qualität/Anforderungen

Definition/Rechtliche Rahmenbedingungen

Verfahren

Sicherheit

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Unterschrift - Merkmale

Gegenstück zur handgeschriebenen Signatur Bestätigung des Unterzeichnenden, sich des Inhalts des

Schriftstückes bewusst zu sein Leser stellt damit Authentizität und Verbindlichkeit fest

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Qualität der Unterschrift

Die angegebene Identität wird durch die Unterschrift authentisch Der Signierende muss durch eine Aktion (nämlich die

Unterschriftbildung) seinen Willen bekräftigen Der Signierende bestätigt durch seine Unterschrift objektiv den

Gegenstand dessen, was unterschrieben werden soll, und zwar durch die Position, an der die Unterschrift angebracht wird

Der Signierende bestätigt durch seine Unterschrift subjektiv (also durch seine Interpretation des Inhaltes) die Integrität dessen, was er nach 3. unterschreibt.

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Prüfung der Unterschrift

Die beteiligten Identitäten werden erkannt Die Unterschrift kann auf Echtheit und damit die Authentizität

überprüft werden, da sie individuell ist Die vom Unterzeichner geleistete Unterschrift kann nicht geleugnet

werden Der Inhalt kann auf Integrität (z. B. nachträgliche Änderungen)

überprüft werden Es kann festgestellt werden, ob das Originaldokument oder eine Kopie

vorliegt.

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E-Commerce - Anforderungen

• Zwei wesentliche Anforderungen werden an die übertragenen Informationen im Bereich des E-Commerce gestellt:

1. Der Empfänger der Daten muss zweifelsfrei feststellen können, wer der Absender ist – Authentizität und Nichtabstreitbarkeit

2. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Daten durch die Beteiligten oder durch Dritte unbemerkt manipuliert oder verfälscht werden - Integrität

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Elektronische Signatur als Mittel

Die Anforderungen können durch die elektronische Signatur erfüllt werden:

Identifikation des Absenders durch eine sichere Zuordnung der eingesetzten kryptographischen Schlüssel zum Kommunikationspartner

Sicherung der Integrität der Daten, d.h. jede Manipulation oder Verfälschung an den Originaldaten ist für den Empfänger sofort erkennbar

Festhalten eines Zeitpunktes durch Zeitstempel, wann Informationen in einer bestimmten Form vorgelegen haben

Vermittlung einer Willenserklärung

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Beschränkung elektronischer Signaturen

Elektronische Signaturen schützen nicht davor, dass Unbefugte Einblick in die Daten erhalten

Bei vertraulichen Daten ist daher der Einsatz einer Verschlüsselung unerlässlich

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Anwendung

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur können Freigabeprozesse in einem Workflow unterstützt werden, so dass sich nachträglich rechtssicher nachweisen lässt, welcher Mitarbeiter welchen Schritt autorisiert oder welches Dokument verfasst hat.

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Signaturen vs. Zeitstempel

Quelle: AuthentiDate

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Agenda

Qualität

Definition/Rechtliche Rahmenbedingungen

Verfahren

Sicherheit

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Digitale Signatur - Ziel

Die digitale Signatur stellt die Integrität der Daten und die Echtheit ihrer Herkunft sicher.

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Digitale Signatur - Einordnung

Die digitale Signatur ist eine „qualifizierte“ elektronische Signatur, die mit Hilfe von kryptographischen Verfahren arbeitet.

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Digitale Signatur - Definition

Die digitale Signatur ist eine

„qualifizierte elektronische Signatur“,

die aufgrund technisch entwickelter Verfahren

und rechtlich gesetzten Rahmenbedingungen

äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift

verwendet werden kann.

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Ausprägungen elektronischer Signaturen

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Ausprägungen cont.

• Es existieren drei Formen der elektronischen Signatur, die unterschiedliche Sicherheitsniveaus verkörpern:

Einfache elektronische Signatur Fortgeschrittene elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur

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Einfache elektronische Signatur

Die einfache elektronische Signatur dient dazu, den Urheber einer elektronischen Nachricht zu kennzeichnen, z.B. durch das Speichern einer gescannten Unterschrift.

Hierfür sind keine Anforderungen bezüglich der Sicherheit oder der Fälschungssicherheit definiert

Diese Signaturen haben folglich nur einen sehr geringen Beweiswert. Das Signaturgesetz stellt keine Anforderungen an die

Fälschungssicherheit

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Fortgeschrittene elektronische Signatur

Diese Form muss eine Manipulation der Daten erkennbar machen, sich eindeutig einer natürlichen Person durch ein elektronisches Zertifikat zuordnen lassen, mit den Daten auf die sie sich bezieht derart verknüpft sein, dass eine nachträgliche Änderung erkannt wird und es ermöglichen, dass nur diese Person die Mittel zur Signaturerzeugung unter alleiniger Kontrolle hat.

Die Sicherheit hängt von dem verwendeten Signaturverfahren und der Sorgfalt der Anwender bei der Signaturerstellung ab.

Für diese Form ist daher ein Schlüssel zwingend vorgeschrieben. Dieser ist jedoch nicht persönlich zugeordnet und auch kein Eigentum, sondern nur im Besitz. Der Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Signierung nur im Besitz des Schlüssels sein.

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Qualifizierte elektronische Signatur

Bei dieser höchsten Sicherheitsstufe der elektronischen Signatur wird die Signatur ihrem Urheber über ein qualifiziertes Zertifikat zugeordnet.

Dieses Zertifikat, das von einem vertrauenswürdigen Diensteanbieter signiert wird, dokumentiert die Zusammengehörigkeit von dem öffentlich bekannten Signaturprüfschlüssel, der zur Prüfung der Signatur verwendet wird und der Identität des Signaturschlüsselinhabers

Der Diensteanbieter garantiert, dass die Angaben im qualifizierten Zertifikat korrekt sind und er die Anforderungen gemäß Signaturgesetz und Signaturverordnung erfüllt

Diese Form ist wegen ihres hohen Sicherheitsniveaus in der Regel der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und kann grundsätzlich im Rechtsverkehr eingesetzt werden

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Zusammenfassung - Signaturarten

Quelle: AuthentiDate

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Signaturgesetz (SigG)

Signaturverordnung (SigV)

Europäischen Rahmenbedingungen (EU-Richtlinien)

Weitere nationale Rechtsvorschriften

Gesetzlicher Rahmen

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ändert u.a.

Gesetze

EuropäischeRahmen-

bedingungen

Signatur-gesetzgebung

ElektronischeRechtsverkehr

1995 2000 2005

[1999/93/EG] [2003/511/EG]präzisiert

Anhänge

[SigG97]

[IuKDG]führt ein

[SigV97]

präzisiert

[SigG01]

[SigV01]

präzisiert

löst ab

löst ab

[SigGÄndG]

ändert

ändert

definiert Rahmenbedingungen

[JKomG]

[ZPO]

[FormAnpG]

[VerwVfÄndG]

[ZPO][BGB] [VerwVf

ÄndG]

ändertu.a.

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Gesetzliche Grundlagen

Die maßgeblichen Vorschriften zur Einführung der Elektronischen Signatur wurden in einem gesonderten Signaturgesetz (SigG) festgeschrieben und in der Signaturverordnung (SigV) explizit erläutert.

Das Formanpassungsgesetz regelt die Gültigkeit elektronischer Signaturen im herkömmlichen Rechtsverkehr, indem das Bürgerliche Gesetzbuch an den entsprechenden Stellen angepasst wird.

Die Kommunikation und der elektronische Geschäftsverkehr innerhalb der EU wurden oft durch unterschiedliche rechtliche Regelungen zur Anerkennung elektronischer Signaturen kompliziert.

Um diese Schranken aus dem Weg zu räumen, hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat der EU am 19. Januar 2000 eine vereinheitlichende Richtlinie veröffentlicht.

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SigG

1. Abschnitt allgemeine Bedingungen Zweck und Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Zuständige Behörde

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SigG cont

2. Abschnitt Zertifizierungsdienstanbieter Allgemeinen Anforderungen Unterrichtspflicht Inhalt von qualifizierten Zertifikaten Sperrung von qualifizierten Zertifikaten Dokumentation Haftung Deckungsvorsorge Einstellung der Tätigkeit Datenschutz

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SigG cont

3. Freiwilligen Akkreditierung Von Zertifizierungsdienstanbietern Zertifikate der zuständigen Behörde

4. Technische Sicherheit Produkte für qualifizierte elektronische

Signaturen Anerkennung für Prüf- und Bestätigungsstellen

5. Aufsicht Aufsichtsmaßnahmen Mitwirkungspflicht

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SigG cont

6. Schlussbestimmungen Bußgeldvorschriften Kosten und Beiträge Ausländische elektronische Signaturen und Produkte für

elektronische Signaturen Rechtsverordnung Übergangsvorschriften

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Agenda

Qualität

Definition/Rechtliche Rahmenbedingungen

Verfahren

Sicherheit

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Signatur-Management

Quelle: AuthentiDate

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Kryptographie

Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen verwenden kryptographische Verfahren zum

Verschlüsseln.

Die Kryptographie bezeichnet die Anwendung mathematischer Algorithmen

zur Ver- und Entschlüsselung elektronischer Daten beim Senden und Empfangen.

Dadurch sollen die Forderungen nach Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Authentizität erfüllt werden.

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asymmetrisch

symmetrisch

Verschlüsselungsverfahren

Kryptographie

Sender und Empfänger benutzen den gleichen Schlüssel zum Ver- und Entschlüsseln. Damit besteht kein Nachweis, wer von den beiden die Unterschrift geleistet hat

Sender und Empfänger benutzen unterschiedliche Schlüssel.

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Asymmetrisches Verfahren

Verwendung eines asymmetrischen Verfahrens mit öffentlichem und privatem Schlüssel

Mit dem privaten Schlüssel - und nur mit diesem – kann eine digitale Signatur erzeugt und mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel - und nur mit diesem – verifiziert werden

Zur Sicherstellung der Authentizität des öffentlichen Schlüssels bedarf es einer Sicherheitsinfrastruktur

Die Sicherheitsinfrastruktur (vertrauenswürdiger Dritter) bestätigt durch ein Zertifikat die Zuordnung einer Person zum öffentlichen Schlüssel

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Voraussetzungen - Überblick

1. Der private Schlüssel wird zur Signaturerzeugung verwendet und vom Signaturersteller geheim gehalten

2. Der andere Schlüssel wird als öffentlicher Schlüssel allen Kommunikationspartnern zur Verfügung gestellt und dient zur Überprüfung der Signatur

3. Die Veröffentlichung der öffentlichen Schlüssel übernimmt der Diensteanbieter

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Voraussetzung - Asymmetrisches Verfahren

Quelle: A. Reisen, BSI

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Voraussetzung - Hash-Funktion

H ist eine öffentlich bekannte Einwegfunktion H ist kollisionsresistent (d.h. es ist praktisch unmöglich, systematisch

eine Nachricht m´ zu finden, die denselben Hashwert h=H(m´) ergibt). Wäre diese Eigenschaft verletzt, ließen sich signierte Dokumente fälschen.

m kann beliebig lang sein, h hat eine feste Länge, z.B. 160 Bit Die Berechnung des Funktionswertes h ist einfach

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Ablauf der digitalen Signatur graphisch

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Ablauf der digitalen Signatur verbal

1. Der Sender komprimiert die Datei und erzeugt einen Hash-Wert. Dabei wird die Datei verkleinert, um den Rechenaufwand für die eigentliche Signatur zu minimieren.

2. Der Sender wendet auf diesen Hash-Wert seinen privaten Schlüssel an und erzeugt so die digitale Signatur.

3. Die unverschlüsselte Datei und die digitale Signatur werden an den Empfänger gesandt – gemeinsam mit den für die Überprüfung der Signatur notwendigen Informationen.

4. Der Empfänger wendet auf die unverschlüsselte Datei zunächst dasselbe Komprimierungsverfahren an wie der Sender.

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Signaturprüfung

Empfänger berechnet aus dem erhaltenen Dokument (ohne die digitale Signatur) den Hashwert neu

Vergleich des erhaltenen entschlüsselten Hashwertes mit dem neu berechneten

Wurden die Daten verändert (Integritätsverlust) oder ein falscher oder ungültiger öffentlicher Schlüssel (Authentizitätsverlust) verwendet, so fällt diese Überprüfung negativ aus.

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Anwendung der digitalen Signatur - Rechnung

Hauptanwendungsgebiet der digitalen Signatur im Bereich des elektronischen Datenaustauschs ist die Rechnungsstellung, da durch Einsatz der Signatur auf zusätzliche Papierdokumente verzichtet werden kann.

Die Übermittlung von elektronischen Rechnungen mittels EDI und WebEDI gehört zu den Standardanwendungen in der Konsumgüterwirtschaft.

Grundsätzlich gibt es hier zwei Verfahren: Elektronische Rechnung in Verbindung mit papierbasierter

Sammelabrechnung Elektronische Rechnung in Verbindung mit qualifizierter

elektronischer Signatur Das derzeit übliche Verfahren ist die Nutzung der Sammelabrechnung

im Rahmen der Rechnungsdatenübertragung.

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Sammelabrechnung

In der Sammelabrechnung werden die Rechnungsentgelte und Steuerbeträge für die Umsätze eines Übertragungszeitraums (i. d. R. wöchentlich) in Summen zusammengefasst.

Soweit die vom Umsatzsteuergesetz (UStG) verlangten Rechnungsangaben nicht in der Sammelabrechnung enthalten sind, werden sie in den elektronischen Rechnungen (INVOIC) und den Lieferavisen (DESADV) aufgeführt.

Eine Sammelabrechnung ist ein Papierdokument, das beim elektronischen Rechnungsdatenaustausch die Dokumentenfunktion im Sinne des UStG übernimmt.

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Beispiel – Bedeutung für Rechnung

Der Einsatz der Signatur erlaubt den vollständigen Verzicht auf Papierbelege.

Bei elektronischen Rechnungen, die nicht im EDI- oder WebEDI-Verfahren – zum Beispiel per eMail – abgewickelt werden, ist die digitale Signatur Pflicht.

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Agenda

Qualität

Definition/Rechtliche Rahmenbedingungen

Verfahren

Sicherheit

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Sicherheitsanforderungen

1. Einfache elektronische Signatur

- Keine Sicherheitsanforderungen

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur

- Zuordnung an den Signaturschlüsselinhaber- Signatur muss ausschließlich ihn identifizieren- Signatur muss durch Mittel erzeugt werden, die nur ihm zugänglich sind- Verknüpfung der von ihm genutzten Daten, die jede Veränderung sofort anzeigen

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Sicherheitsanforderungen

3. Qualifizierte elektronische Signatur (Digitale Signatur)

- Verwendung eines qualifizierten Zertifikats für asymmetrische Schlüsselpaare- Sicherheitsmaßnahmen bei der Erzeugung, Speicherung und Verwendung der Schlüsselpaare -> Sicherheitskonzept- Verwendung des privaten Schlüssels zur Verschlüsselung des Hashwertes in einem verkapselten Bereich z.B. Chipkarte

Akkreditierter Anbieter Nicht akkreditierter Anbieter

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Zertifizierungsstelle

Aufgabe dieser Instanz ist die Beglaubigung, dass der publizierte öffentliche Schlüssel dem angegebenen Inhaber gehört.

Diese Bestätigung erfolgt durch ein digitales Zertifikat. Neben der Vergabe von Zertifikaten gehört auch das Publizieren

und das Sperren ungültiger Zertifikate zu den Kernaufgaben dieser Instanz

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Typen von Zertifizierungsstellen

freiwillig akkreditierte und angemeldete Zertifizierungsstellen Beide vergeben qualifizierte Zertifikate nach den Anforderungen der

Signaturrichtlinie mit dem Unterschied, dass die freiwillig akkreditierte Zertifizierungsstelle von der Aufsichtsbehörde geprüft ist und die angemeldete Zertifizierungsstelle nur angemeldet ist.

Die ausgestellten Signaturen unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt: die Qualität der elektronischen Signaturen der angemeldeten

Zertifizierungsstelle beruht auf Erklärungen der Unternehmen, die die dafür benötigten Produkte und Dienstleistungen anbieten, während die Signaturen der freiwillig akkreditierten Zertifizierungsstelle durch unabhängige Dritte geprüft, bestätigt und dokumentiert sind.

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Zertifikat

Um ein Zertifikat zu erhalten, muss der Antragsteller sich bei einer behördlich genehmigten Zertifizierungsstelle ausweisen und einen schriftlichen Antrag einreichen. Vertretungsrechte, Vollmachten und berufsrechtliche Zulassungen können in einem zusätzlichen Attribut-Zertifikat aufgenommen werden.

Mit einem Zeitstempel bescheinigt die Zertifizierungsstelle, dass ihr bestimmte Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen haben. Damit wird ein Vor- oder Rückdatieren verhindert, was im Streitfall beweiserheblich ist.

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Zertifikat - Aufbau

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Zertifikat - Beispiel

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Anwendung - eGK

Schlüsselanwendung: elektronisches Rezept Erstellung in der Arztpraxis, signiert, verschlüsselt und über einen

Server an die Apotheke übermittelt Apotheke leitet die Rezeptdaten an ein Apothekenrechenzentrum und

dieses an jede einzelne Krankenkasse Bei einer Übertragung über einen Server muss eine sichere Ende-zu-

Ende-Verschlüsselung eingesetzt werden. Dazu wird der öffentliche Schlüssel der eGK genutzt, so dass die Daten nicht durch Dritte gelesen werden können.

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Digitale Signatur - Tutorials

Leitfaden elektronische Signatur