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DEUTSCHE NORM Juli 2002

Schmiedestücke aus Stahl für DruckbehälterTeil 1: Allgemeine Anforderungen an Freiformschmiedestücke

(enthält Änderung A1:2002)Deutsche Fassung EN 10222-1:1998 + A1:2002 EN 10222-1

ICS 77.140.30; 77.140.85

Steel forgings for pressure purposes �Part 1: General requirements for open die forgings(includes amendment A1:2002);German version EN 10222-1:1998 + A1:2002

Pièces forgées en acier pour appareils à pression �Partie 1: Prescritions générales concernant les pièces obtenues parforgage libre(inclut l'amendement A1:2002);Version allemande EN 10222-1:1998 + A1:2002

Ersatz fürDIN EN 10222-1:1998-09

Die Europäische Norm EN 10222-1:1998 hat den Status einer Deutschen Norm;einschließlich der eingearbeiteten Änderung A1:2002, die von CEN getrennt verteiltwurde.

Nationales Vorwort

Die Europäische Norm EN 10222-1 wurde vom Technischen Ausschuss (TC) 28 �Schmiedestücke�(Sekretariat: Vereinigtes Königreich) des Europäischen Komitees für die Eisen- und Stahlnormung (ECISS)erstellt.

Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss 10 �Schmiedestücke� desNormenausschusses Eisen und Stahl (FES).

Diese Norm enthält die allgemeinen Anforderungen an den Herstellungsprozess, die chemischeZusammensetzung, die mechanischen Eigenschaften und die Oberflächengüte, Prüfanforderungen sowieAnforderungen an die Kennzeichnung von Schmiedestücken aus Stahl für Druckbehälter.

Für die im Abschnitt 2 zitierten Europäischen und Internationalen Normen wird im Folgenden auf dieentsprechenden Deutschen Normen hingewiesen, soweit die Norm-Nummern voneinander abweichen:

CR 10260 siehe DIN V 17006-100

Fortsetzung Seite 2und 18 Seiten EN

Normenausschuss Eisen und Stahl (FES) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

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DIN EN 10222-1:2002-07

2

Änderungen

Gegenüber DIN EN 10222-1:1998-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Hinweis auf Erarbeitung der Norm unter einem Mandat der Europäischen Kommission und derEuropäischen Freihandelszone.

b) Hinzufügung eines Anhangs ZA (Unterstützung der Richtlinie 97/23/EG).

Frühere Ausgaben

DIN 1611: 1935-12DIN 1612: 1943x-03DIN 1620: 1958-03DIN 1621: 1924-09DIN 1622: 1933-12DIN 17100: 1957-10, 1966-09, 1980-01DIN 17103: 1989-10DIN 17243: 1987-01DIN 17280: 1985-07DIN 17440: 1967-01, 1972-12, 1985-07, 1996-09DIN EN 10222-1:1998-09

Nationaler Anhang NA(informativ)

Literaturhinweise

DIN V 17006-100, Bezeichnungssysteme für Stähle � Zusatzsymbole für Kurznamen; Deutsche FassungECISS-IC 10:1993.

DIN EN 10025:1991 (DIN EN 10025/A1:1992), Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen �Technische Lieferbedingungen (enthält Änderung A1:1993); Deutsche Fassung EN 10025:1990.

E DIN EN 10250-1, Freiformschmiedestücke aus Stahl für allgemeine Verwendung � Teil 1: AllgemeineAnforderungen; Deutsche Fassung prEN 10250-1.

E DIN EN 10272, Nichtrostende Stäbe für Druckbehälter; Deutsche Fassung prEN 10272.

E DIN EN 10273, Warmgewalzte Stäbe aus Druckbehälterstählen mit festgelegten Eigenschaften beierhöhten Temperaturen; Deutsche Fassung prEN 10273.

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EUROPÄISCHE NORM

EUROPEAN STANDARD

NORME EUROPÉENNE

EN 10222-1September 1998

+ A1April 2002

ICS 11.040.99; 11.140

Deutsche Fassung

Schmiedestücke aus Stahl für DruckbehälterTeil 1: Allgemeine Anforderungen an Freiformschmiedestücke

(enthält Änderung A1:2002)

Steel forgings for pressure purposes �Part 1: General requirements for open die forgings

(includes amendment A1:2002)

Pièces forgées pour appareils à pression -Partie 1: Prescriptions générales concernant les pièces obtenues

par forgeage libre(inclut amendement A1:2002)

Diese Europäische Norm wurde von CEN am 26. Oktober 1997 angenommen.

Die Änderung A1 wurde von CEN am 14. März 2002 angenommen.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist.

Diese Europäische Norm wurde vom CEN in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch) erstellt. Eine Fassung in eineranderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und demManagement-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik unddem Vereinigten Königreich.

EUR OP ÄIS C HES KOM ITEE FÜR NOR M UNG

EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION

C O M I T É E U R O P É E N D E N O R M A LI S A T I O N

Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brüssel

© 2002 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchemVerfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 10222-1:1998 + A1:2002 D

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

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Inhalt

Seite

Vorwort........................................................................................................................................................................ 3

1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4

2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4

3 Definitionen.................................................................................................................................................... 5

4 Einteilung und Bezeichnung........................................................................................................................ 5

5 Erforderliche Bestellangaben ...................................................................................................................... 6

6 Stahlherstellung ............................................................................................................................................ 6

7 Herstellung der Schmiedestücke ................................................................................................................ 6

8 Oberflächenbeschaffenheit und Fehlerfreiheit .......................................................................................... 7

9 Chemische Zusammensetzung ................................................................................................................... 8

10 Mechanische Eigenschaften bei Raumtemperatur und tiefen Temperaturen ........................................ 8

11 Mechanische Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen ........................................................................ 8

12 Probenahme und Probenvorbereitung ....................................................................................................... 9

13 Mechanische Prüfverfahren ....................................................................................................................... 11

14 Wiederholungsprüfungen .......................................................................................................................... 11

15 Prüfung......................................................................................................................................................... 11

16 Kennzeichnung............................................................................................................................................ 12

Anhang A (normativ) Optionen ............................................................................................................................... 13

Anhang B (informativ) Maßgeblicher Querschnitt und gleichwertige Dicke ...................................................... 16B.1 Allgemeines ................................................................................................................................................. 16B.2 Definitionen.................................................................................................................................................. 16B.3 Bestimmung der gleichwertigen Dicke..................................................................................................... 16

Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungenoder andere Vorgaben von EU-Richtlinien betreffen .............................................................................. 18

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

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Vorwort

Dieser Teil dieser Europäischen Norm wurde von ECISS/TC 28, Schmiedestücke, erstellt, dessen Sekretariat vonBritish Standards Institution betreut wird.

Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung einesidentischen Textes oder durch Anerkennung bis Juli 1998, und etwaige entgegenstehende Normen müssen bis Juli1998 zurückgezogen werden.

Die Titel der anderen Teile dieser Europäischen Norm sind:

Teil 2: Ferritische und martensitische Stähle mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen

Teil 3: Nickelstähle mit festgelegten Eigenschaften bei tiefen Temperaturen

Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit hoher Dehngrenze

Teil 5: Martensitische, austenitische und austenitisch-ferritische nichtrostende Stähle

Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Ländergehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg,Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik undVereinigtes Königreich.

Vorwort zu EN 10222-1:1998/A1:2002

Diese Änderung EN 10222-1:1998/A1:2002 zur EN 10222-1:1998 wurde vom Technischen Komitee ECISS /TC 28"Schmiedestücke aus Stahl" erarbeitet.

Diese Änderung zur Europäischen Norm EN 10222-1 wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die EuropäischeKommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegendeAnforderungen der EU-Richtlinien.

Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist.

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

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1 Anwendungsbereich

Dieser Teil dieser Europäischen Norm legt die allgemeinen technischen Lieferbedingungen für Freiformschmiede-stücke, ringgewalzte Erzeugnisse und geschmiedete Stäbe aus Stahl für Druckbehälter fest.

Allgemeine Angaben über die technischen Lieferbedingungen enthält EN 10021.

2 Normative Verweisungen

Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderenPublikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationensind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungendieser Publikationen nur dann zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitungeingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.

EN 287-1, Prüfung von Schweißern � Schmelzschweißen � Teil 1: Stahl

EN 288-1, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe � Teil 1: AllgemeineRegeln für das Schmelzschweißen

EN 288-2, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe � Teil 2: Schweißan-weisung für das Lichtbogenschweißen

EN 288-3, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe � Teil 3: Schweißver-fahrensprüfungen für das Lichtbogenschweißen von Stählen

EN 10002-1, Metallische Werkstoffe � Zugversuch � Teil 1: Prüfverfahren (bei Raumtemperatur); (enthältÄnderung AC1:1990)

EN 10002-5, Metallische Werkstoffe � Zugversuch � Teil 5: Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur

EN 10020, Begriffsbestimmungen für die Einteilung der Stähle

EN 10021, Allgemeine technische Lieferbedingungen für Stahl und Stahlerzeugnisse

EN 10027-1, Bezeichnungssysteme für Stähle � Teil 1: Kurznamen, Hauptsymbole

EN 10027-2, Bezeichnungssysteme für Stähle � Teil 2: Nummernsystem

EN 10045-1, Metallische Werkstoffe � Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy � Teil 1: Prüfverfahren

EN 10052, Begriffe der Wärmebehandlung von Eisenwerkstoffen

EN 10079, Begriffsbestimmungen für Stahlerzeugnisse

EN 10204, Metallische Erzeugnisse � Arten von Prüfbescheinigungen

prEN 10228-1, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl � Teil 1: Magnetpulverprüfung

prEN 10228-2, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl � Teil 2: Eindringprüfung

prEN 10228-3, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl � Teil 3: Ultraschallprüfung vonSchmiedestücken aus ferritischem oder martensitischem Stahl

prEN 10228-4, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl � Teil 4: Ultraschallprüfung vonSchmiedestücken aus austenitischem und austenitisch-ferritischem nichtrostendem Stahl

EURONORM 168, Inhalt von Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen für Stahlerzeugnisse

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

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ENV 22605-1, Stahlerzeugnisse für Druckbeanspruchungen � Ableitung und Verifizierung von Eigenschaften beierhöhter Temperatur � Teil 1: Streck- oder Dehngrenze von unlegierten oder niedriglegierten Stahlerzeugnissen

ENV 22605-2, Stahlerzeugnisse für Druckbeanspruchungen � Ableitung und Verifizierung von Eigenschaften beierhöhter Temperatur � Teil 2: Dehngrenze von austenitischen Stahlerzeugnissen

EN ISO 377, Stahl und Stahlerzeugnisse � Lage und Vorbereitung von Probenabschnitten und Proben fürmechanische Prüfungen; (ISO 377:1997)

prEN ISO 3651-2, Bestimmung der Beständigkeit nichtrostender Stähle gegen interkristalline Korrosion � Teil 2:Ferritische, austenitische und austenitisch-ferritische (Duplex-) nichtrostende Stähle � Korrosionsprüfung inSchwefelsäure enthaltenden Medien

CR 10260, Bezeichnungssysteme für Stähle � Zusatzsymbole (CEN-Report)

CR 10261, (ECISS-Mitteilung 11:) Eisen und Stahl � Übersicht über verfügbare Verfahren der chemischenAnalyse (CEN-Report)

3 Definitionen

3.1 Allgemeines

Für die Anwendung dieses Teils der vorliegenden Europäischen Norm gelten die nachstehend angegebenenDefinitionen zusätzlich zu den Definitionen in EN 10020, EN 10021, EN 10052, EN 10079 und EN ISO 377.

3.2LosSchmiedestücke mit ähnlichen Maßen aus einer Schmelze, die nach demselben Schmiedeverfahren hergestelltwurden und aus demselben Wärmebehandlungslos stammen.

4 Einteilung und Bezeichnung

4.1 Einteilung

Die Stähle nach dieser Europäischen Norm sind nach EN 10020 wie folgt eingeteilt:

Teil 2: Die Stähle mit den Werkstoffnummern 1.0352, 1.0426 und 1.0436 sind unlegierte Qualitätsstähle; dierestlichen Stähle sind legierte Edelstähle.

Teil 3: Alle Stähle sind legierte Edelstähle.

Teil 4: Die Stähle mit den Werkstoffnummern 1.0477, 1.0478, 1.0565 und 1.0571 sind unlegierte Qualitäts-stähle. Die Stähle mit den Werkstoffnummern 1.8932 und 1.8936 sind legierte Edelstähle.

Teil 5: Alle Stähle sind legierte Edelstähle.

4.2 Bezeichnung

Die Stähle der Teile 2 bis 5 dieser Europäischen Norm sind durch Kurznamen und Werkstoffnummernentsprechend den Festlegungen in EN 10027-1, EN 10027-2 und CR 10260 bezeichnet.

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

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5 Erforderliche Bestellangaben

5.1 Mindestangaben

Der Besteller hat Stahlsorte, Form und Maße des Schmiedestücks unter Berücksichtigung des vorgesehenenEinsatzgebietes auszuwählen.

Der Besteller hat in seiner Bestellung alle Angaben zu machen, die für die Beschreibung des Schmiedestücks undseiner Merkmale erforderlich sind, sowie über die Lieferung betreffende Einzelheiten einschließlich folgenderAngaben:

a) Anzahl der benötigten Schmiedestücke;

b) Maße der Schmiedestücke oder Nummer(n) der Zeichnung(en) mit Angaben über die Maße, Grenzabmaßeund Formtoleranzen und die Oberflächenbeschaffenheit, mit denen die Schmiedestücke zu liefern sind;

c) Stahlkurzname des Werkstoffes, aus dem die Schmiedestücke zu fertigen sind (siehe Abschnitt 4);

d) ob der Besteller Informationen über das Schmiedeverfahren benötigt (siehe 7.2);

e) ob Produktion und Prüfung der Schmiedestücke durch einen Vertreter des Bestellers abzunehmen sind und,soweit dies zutrifft, die einzelnen Abschnitte in der Produktion und Prüfung, für die der Vertreter des Bestellersseine Anwesenheit fordern kann (siehe Abschnitt 15);

f) alle erforderlichen Optionen (siehe 5.2 und Anhang A);

g) soweit erforderlich, die Art der Prüfbescheinigung nach EN 10204.

5.2 Optionen

Eine Reihe von Optionen ist festgelegt, die in Anhang A eingehend beschrieben werden. Wird von diesen Optionenzum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung Gebrauch gemacht, so müssen die Schmiedestücke dieentsprechenden Anforderungen zusätzlich zu den in diesem Teil dieser Europäischen Norm festgelegtenverbindlichen Anforderungen erfüllen.

Wenn der Besteller zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung keine dieser Optionen festlegt, hat der Herstellernach den Grundfestlegungen zu liefern.

6 Stahlherstellung

6.1 Stahlherstellungsverfahren

Der Stahl ist nach einem elektrischen Schmelzverfahren oder einem Sauerstoffkonverterverfahren herzustellen(siehe A.1).

6.2 Desoxidation

Die Stähle müssen vollberuhigt sein.

7 Herstellung der Schmiedestücke

7.1 Warmumformung

Die Wahl des Warmumformverfahrens bleibt dem Hersteller überlassen (siehe A.2).

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

7

7.2 Verschmiedungsgrad

Bei der Herstellung der Schmiedestücke ist auf einen ausreichenden Verschmiedungsgrad zu achten, um für dasSchmiedestück eine vollständige Verdichtung und Beseitigung des Gußgefüges sicherzustellen (siehe A.3).

7.3 Wärmebehandlung

Die Schmiedestücke sind nach den Festlegungen des entsprechenden Teils dieser Europäischen Normwärmezubehandeln, soweit zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung nichts anderes vereinbart wurde.

7.4 Schweißeignung

Die Stähle nach dieser Europäischen Norm werden grundsätzlich als schweißbar angesehen. Die Schweißungenmüssen in Übereinstimmung mit EN 287 und EN 288 ausgeführt werden.

8 Oberflächenbeschaffenheit und Fehlerfreiheit

8.1 Allgemeines

Die Schmiedestücke müssen dicht und frei von solchen Seigerungen, Rissen, Dopplungen oder anderen Fehlernsein, die ihre Verwendung für den beabsichtigten Einsatzzweck ausschließen (siehe auch A.4, A.5, A.6 und A.7).

8.2 Entfernung von Oberflächenfehlern

8.2.1 Übereinstimmung mit 8.1

Vor dem Versand oder der Abnahme müssen Oberflächenfehler entfernt werden, um die Anforderungen in 8.1 zuerfüllen.

8.2.2 Spanende Bearbeitung und/oder Schleifen

Oberflächenfehler sind durch spanende Bearbeitung und/oder Schleifen zu entfernen, soweit die unterenGrenzabmaße eingehalten werden und die entstehenden Vertiefungen die verbleibende Oberfläche nichtunterschneiden. Wenn die Wanddicke unter den zulässigen Wert vermindert werden muss, darf die dannnotwendige Reparatur nur nach Vereinbarung mit dem Besteller ausgeführt werden.

8.2.3 Spanen und/oder Schleifen und Wiederherstellung der Oberfläche durch Schweißen

Wenn der Besteller einer Oberflächenreparatur durch Schweißen vor Reparaturausführung zugestimmt hat,können größere Oberflächenfehler durch spanende Bearbeitung und/oder Schleifen mit anschließenderWiederherstellung der Oberfläche durch Schweißen und Glätten der Schweißung beseitigt werden. Bei allenausgeführten Schweißprozessen sind die Festlegungen in EN 287-1 und EN 288-1 sowie EN 288-2 und EN 288-3zu beachten.

8.3 Maße, Form, Grenzabmaße und Formtoleranzen sowie Nennmasse

Maße und Form des Erzeugnisses müssen den in der Bestellung festgelegten Grenzabmaßen und Formtoleranzengenügen.

Bei Berechnung der Nennmasse des Erzeugnisses ist von folgenden Dichtewerten auszugehen:

unlegierte Qualitätsstähle und legierte Edelstähle in den Teilen 2, 3 und 4 7,85 kg/dm3

martensitische nichtrostende Stähle 7,7 kg/dm3

austenitische nichtrostende CrNi-Stähle 7,9 kg/dm3

austenitische nichtrostende CrNiMo-Stähle 8,0 kg/dm3

austenitisch-ferritische nichtrostende Stähle 7,8 kg/dm3

X8Ni9 7,89 kg/dm3

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8

8.4 Vereinbarkeit mit der zerstörungsfreien Prüfung

Die vereinbarten Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit müssen mit den Anforderungen an diezerstörungsfreie Prüfung vereinbar sein.

9 Chemische Zusammensetzung

9.1 Schmelzenanalyse

Die mittels Schmelzenanalyse bestimmte chemische Zusammensetzung des Stahles muss den in dementsprechenden Teil dieser Europäischen Norm festgelegten Anforderungen entsprechen.

Elemente, die in der jeweiligen Spezifikation nicht angegeben sind, dürfen ohne Zustimmung des Bestellers nichtabsichtlich zugegeben werden (siehe A.8 und A.9). Ausgenommen hiervon sind Zugaben zum Fertigbehandeln derSchmelze.

9.2 Stückanalyse (Option)

Die Ergebnisse der Stückanalyse an Proben, die in Übereinstimmung mit Abschnitt 12 entnommen und vorbereitetwurden, dürfen von den für die Schmelzenanalyse festgelegten Grenzwerten nicht um mehr als die in derjeweiligen Tabelle des entsprechenden Teils dieser Norm angegebenen Grenzwerte der Stückanalyse abweichen(siehe A.10 bis A.12).

ANMERKUNG 1 Weitere Einschränkungen für die chemische Zusammensetzung können vom Besteller durch Anwendung derKohlenstoffäquivalent-Werte festgelegt werden.

ANMERKUNG 2 Größere Grenzabweichungen für die chemische Zusammensetzung können zum Zeitpunkt der Anfrage undBestellung für große Schmiedestücke vereinbart werden.

10 Mechanische Eigenschaften bei Raumtemperatur und tiefen Temperaturen

Die mechanischen Eigenschaften, die an in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Abschnitte 12 und 13ausgewählten, vorbereiteten und geprüften Proben ermittelt wurden, müssen den in dem entsprechenden Teildieser Europäischen Norm festgelegten Werten genügen. Wegen der Kerbschlagbiegeversuche siehe auch A.16.

Ist für Probenabschnitte eine simulierte Wärmebehandlung nach dem Schweißen erforderlich, so sollte derBesteller von der entsprechenden Option zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung Gebrauch machen (sieheA.14).

Der Durchschnittswert für die Charpy-Kerbschlagarbeit, der aus drei Versuchen bei der im entsprechenden Teildieser Europäischen Norm festgelegten Temperatur erhalten wird, darf nicht niedriger sein als der in dementsprechenden Teil dieser Europäischen Norm für den jeweiligen Grenzwert der gleichwertigen Dicke (sieheAnhang B) des jeweiligen Stahles festgelegte Wert. Nur ein Einzelwert darf niedriger sein als der festgelegte Wert,darf aber 70 % dieses festgelegten Wertes nicht unterschreiten.

ANMERKUNG Einzelheiten der Auswertung von Kerbschlagbiegeversuchen auf der Grundlage eines sequentiellenVerfahrens werden in EN 10021, 8.3 angegeben.

11 Mechanische Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen

11.1 Die mechanischen Eigenschaften, die an in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Abschnitte 12 und13 ausgewählten, vorbereiteten und geprüften Proben ermittelt wurden, müssen den in dem entsprechenden Teildieser Europäischen Norm festgelegten Werten genügen.

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

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11.2 Für Schmiedestücke, an deren Kurznamen das Zusatzsymbol �H� (EN 10222-2) angehängt ist, gilt eine derfolgenden Festlegungen:

a) Der Besteller muss dem Besteller nach den in ENV 22605-1 und ENV 22605-2 angegebenen Verfahrennachweisen, dass das Schmiedeerzeugnis reproduzierbar die für den entsprechenden Stahl festgelegtenWerte bei erhöhten Temperaturen erreicht,

oder

b) wenn nicht genügend Werte verfügbar sind, um ENV 22605-1 und ENV 22605-2 zu entsprechen, so muss fürjede Schmelze des für die Herstellung der Schmiedestücke verwendeten Stahles eine Prüfung durchgeführtwerden, wobei der Probenabschnitt in Übereinstimmung mit Abschnitt 12 zu entnehmen ist. DiePrüftemperatur ist vom Besteller aus den in EN 10222-2 angegebenen Werten auszuwählen. Die ermitteltenDehngrenzenwerte müssen den Anforderungen, die für den jeweiligen Stahl in EN 10222-2 festgelegt sind,entsprechen. Sind Schmiedestücke unterschiedlicher Dicke aus einer Schmelze zu liefern, so ist die Prüfungfür das dickste Schmiedestück durchzuführen.

ANMERKUNG Zusätzliche Versuche bei erhöhter Temperatur können vom Besteller gefordert werden (siehe A.15).

11.3 Durchschnittliche Langzeitwerte der Warmfestigkeit werden in entsprechenden Tabellen der Teile 2 und 5dieser Europäischen Norm zur Information angegeben.

12 Probenahme und Probenvorbereitung

12.1 Allgemeines

Die Mindestanzahl der Probenabschnitte ist in Übereinstimmung mit 12.2 nach der Masse und/oder Größe desSchmiedestückes zu wählen.

Für die Festlegung der Anzahl der Probenabschnitte können Schmiedestücke bis zu der in Tabelle 1 angegebenenMasse in Lose eingeteilt werden � mit der in Tabelle 1 angegebenen Höchstmasse je Los. Schmiedestücke, derenMasse die Höchstmasse je Fertigerzeugnis übersteigt, sind einzeln zu beproben.

Tabelle 1 � Höchstmasse je Fertigerzeugnis und je Los

Schmiedestücke aus unlegiertem undaustenitischem Stahl

SonstigeSchmiedestücke

(Rm k 510 N/mm2)kg kg

Höchstmasse jeFertigerzeugnis

1 000 500

Höchstmasse jeLos

6 000 3 000

12.2 Probenabschnitte

12.2.1 Probenabschnitte sind auf folgende Weise zu entnehmen:

a) bei kleinen Schmiedestücken (bis zu 1 000 kg) � soweit dies besonders mit dem Besteller vereinbartwurde � als separat geschmiedete Probenabschnitte, die aus den Stäben, Knüppeln oder Blöckengeschmiedet wurden, aus denen auch das Schmiedestück gefertigt wurde. Die Probenabschnitte müssennominell denselben Verschmiedungsgrad und denselben gleichwertigen Durchmesser aufweisen wie dermaßgebliche Querschnitt des entsprechenden Schmiedestücks, das sie repräsentieren, wie in Anhang Bdefiniert;

b) aus Verlängerungen an den Schmiedestücken, die einen Durchmesser oder Querschnitt haben, derannähernd jenem des maßgeblichen Querschnitts des Schmiedestücks zum Zeitpunkt der Wärmebehandlungentspricht (siehe Anhang B). Probenabschnitte, die Teil der Schmiedestücke sind, dürfen mit der in 12.2.6angegebenen Ausnahme vom Schmiedestück nicht getrennt werden, bevor die Wärmebehandlung vollständigabgeschlossen ist;

c) aus zusätzlichen Schmiedestücken.

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12.2.2 Separate Probenabschnitte oder zusätzliche Schmiedestücke

Separate Probenabschnitte oder zusätzliche Schmiedestücke sind mit dem Los wärmezubehandeln, das sierepräsentieren.

12.2.3 Schmiedestücke bis einschließlich 1 000 kg Masse (! 5 m Länge)

Für Schmiedestücke bis einschließlich 1 000 kg Masse sind Probenabschnitte nach 12.2.1 a), b) oder c)vorzusehen.

12.2.4 Schmiedestücke im Massebereich von 1 000 kg bis 4 000 kg (! 5 m Länge)

Für Schmiedestücke mit 1 000 bis 4 000 kg Masse sind Probenabschnitte nach 12.2.1 b) oder c) vorzusehen. Aneinem Ende eines jeden Schmiedestücks ist ein Probenabschnitt zu entnehmen.

12.2.5 Schmiedestücke mit mehr als 4 000 kg Masse oder mehr als 5 m Länge (beliebige Masse)

Für Schmiedestücke mit mehr als 4 000 kg Masse und/oder mehr als 5 m Länge sind Probenabschnitte nach12.2.1 b) oder c) vorzusehen. An beiden Enden jedes Schmiedestücks ist ein Probenabschnitt zu entnehmen.

Bei Schmiedestücken, deren Durchmesser � wie bei Scheiben oder Ringen � größer ist als ihre Achslänge, sindProbenabschnitte durch Vergrößerung des Außendurchmessers, der Länge oder der Dicke der Schmiedestückeoder durch Verminderung ihres Innendurchmessers � wie jeweils anwendbar � vorzusehen.

12.2.6 Schmiedestücke für geschlossene Hohlkörper

Bei Schmiedestücken für geschlossene Hohlkörper sind die Probenabschnitte vor dem Schließen (d. h. entwederdurch Warmumformung oder Zuschweißen an den Enden) abzutrennen und derselben Wärmebehandlung wie dieHohlkörper selbst zu unterwerfen. Bei offenen Hohlkörpern ist nach Abschluss der Wärmebehandlung einProbenabschnitt abzutrennen. Die Anzahl der Probenabschnitte, die diesen Schmiedestücken zu entnehmen sind,muss sich nach den entsprechenden Anforderungen in 12.2.3, 12.2.4 und 12.2.5 richten.

12.3 Probenvorbereitung

Die Probenabschnitte sind im Abstand t/4 von der wärmebehandelten Oberfläche (mindestens 20 mm, maximal 80mm) sowie t/2 vom Ende des jeweiligen Schmiedestücks zu entnehmen (dabei ist t die gleichwertige Dicke (teq)oder die Dicke des maßgeblichen Querschnitts (tR) des Schmiedestücks zum Zeitpunkt der Wärmebehandlung,siehe Anhang B).

Um dieser Anforderung zu entsprechen, sind die einen Probenabschnitt enthaltenden Schmiedestücke mit einerPufferung zu versehen, deren Höhe mindestens t/2 (Höchstwert von 90 mm) erreicht. Diese Pufferung, derenBreite mindestens gleich t sein muss, ist vor der Wärmebehandlung an das Teil anzuschweißen.

Die Probenrichtung muss auf folgende Weise gewählt werden:

quer zur Kornstreckung für Hohlzylinder-Schmiedestücke und geschmiedete Stäbe U 160 mm Durchmesser;

parallel zur Kornstreckung für geschmiedete Stäbe < 160 mm Durchmesser;

quer zur Kornstreckung für sonstige Erzeugnisse, wobei die Kornstreckung durch Ätzen oder aus demSchmiedeverfahren zu bestimmen ist.

Auf Anforderung des Bestellers zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung sind Versuche mit abweichendenRichtungen und Positionen durchzuführen.

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

11

Aus jedem Probenabschnitt sind folgende Proben zu fertigen:

a) eine Probe für den Zugversuch bei Raumtemperatur, die hinsichtlich Typ und Maßen die Anforderungen vonEN 10002-1 erfüllt;

b) drei Kerbschlagbiegeproben nach EN 10045-1. Die Kerbachse muss zur nahegelegensten Oberfläche desSchmiedestücks senkrecht orientiert sein;

c) ist ein Zugversuch bei erhöhter Temperatur erforderlich (siehe Abschnitt 11), so ist die Probe einer Stelle imProbenabschnitt zu entnehmen, die an jene Probe angrenzt, die für den Zugversuch bei Raumtemperaturentnommen wurde, und in Übereinstimmung mit den Anforderungen in EN 10002-5 zu fertigen.

13 Mechanische Prüfverfahren

13.1 Zugversuch bei Raumtemperatur

Zugversuche bei Raumtemperatur sind nach EN 10002-1 durchzuführen. Als Streckgrenze ist die obereStreckgrenze (ReH) oder � wenn diese nicht ausgeprägt ist � die 0,2 %-Dehngrenze (Rp0,2) zu bestimmen.

13.2 Zugversuch bei erhöhter Temperatur

Siehe A.15.

13.3 Kerbschlagbiegeversuch

Kerbschlagbiegeversuche sind bei der festgelegten Temperatur nach EN 10045 durchzuführen (siehe A.16).

13.4 Prüfung auf interkristalline Korrosion

Siehe A.17.

14 Wiederholungsprüfungen

14.1 Allgemeines

Wiederholungsprüfungen sind nach EN 10021, 8.3.4.3 durchzuführen.

14.2 Wiederholung der Wärmebehandlung

Der Hersteller hat das Recht, Material beliebiger Art, einschließlich jenes Materials, bei dem bereits eineNichterfüllung der Prüfanforderungen festgestellt wurde, einer erneuten Wärmebehandlung zu unterziehen und esdanach wiederum zur Prüfung bereitzustellen. Kein Schmiedestück darf jedoch mehr als zweimal vollständigwärmebehandelt werden.

15 Prüfung

Die Prüfung ist in Übereinstimmung mit den Vorgaben in EN 10021 durchzuführen.

Dem Besteller ist eine Prüfbescheinigung für spezifische Prüfung nach EN 10204 zu liefern. Ein 3.1.B-Abnahmeprüfzeugnis ist zu liefern, soweit nicht zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung eine anderePrüfbescheinigung wie 3.1.A, 3.1.C oder 3.2 verlangt wurde. Die Prüfbescheinigung muss inhaltlich dieAnforderungen von EURONORM 168 erfüllen und folgende Angaben enthalten:

a) die Nummer des entsprechenden Teiles dieser Europäischen Norm und die Stahlbezeichnung (Kurznameoder Werkstoffnummer);

b) Referenznummer jedes Schmiedestücks;

c) angewendetes Stahlherstellungsverfahren;

d) Schmelzenanalyse mit allen festgelegten Elementen;

e) Gehalt an Begleitelementen, soweit gefordert;

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

12

f) Einzelheiten der Wärmebehandlung, der die Schmiedestücke unterzogen wurden;

g) ermittelte mechanische Eigenschaften bei Raumtemperatur;

h) wenn Prüfungen bei erhöhten Temperaturen durchgeführt wurden, die angewendeten Prüftemperaturen unddie ermittelten Werte der Dehngrenze;

i) für Schmiedestücke, deren vollständige Bezeichnung das Zusatzsymbol �H� enthält, entweder

1) eine Erklärung, dass die Verifizierungsanforderungen nach ENV 22605-1 und ENV 22605-2 für denWerkstoff erfüllt werden (siehe 11.2 a))

oder2) � wenn mit den verfügbaren Daten die Anforderungen von ENV 22605-1 und ENV 22605-2 nicht erfüllt

werden � die Prüftemperatur für die Prüfung bei erhöhter Temperatur und der erhalteneDehngrenzenwert (siehe 11.2 b);

j) die Temperatur, bei der die Kerbschlagbiegeversuche durchgeführt wurden, und die erhaltenen Ergebnisse;

k) Einzelheiten und Ergebnisse aller vereinbarten zusätzlichen Prüfungen;

l) ob Reparaturen irgendwelcher Art durchgeführt wurden (siehe 8.2). Die Lage derartiger Reparaturen ist aufden Zeichnungen und/oder den Schmiedestücken selbst deutlich zu kennzeichnen.

16 Kennzeichnung

16.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist jedes Schmiedestück oder � wenn zweckmäßig � jedes Losvon Schmiedestücken lesbar zu kennzeichnen mit:

a) dem Kennzeichen des Herstellers;

b) der Referenznummer oder anderen Identifizierungskennzeichen, die eine Zuordnung zum Herstellerzertifikatgestatten;

c) dem Kennzeichen der Abnahmebeauftragten, soweit erforderlich (siehe Abschnitt 15).

ANMERKUNG Durch direkte oder indirekte Kennzeichnung eines Erzeugnisses mit EN 10222 erhebt der Hersteller denAnspruch, das Erzeugnis nach den Anforderungen dieser Europäischen Norm hergestellt zu haben. Für die Exaktheit einessolchen Anspruches ist daher allein der Hersteller verantwortlich.

16.2 Die Kennzeichnung hat an der in der Schmiedestückzeichnung angegebenen Stelle oder, wenn in derSchmiedestückzeichnung nicht vermerkt, nach Wahl des Lieferers zu erfolgen.

16.3 Soweit Stempeln zulässig ist, sind Stempel mit abgerundeten Typen zu verwenden. Ist Stempeln nichtzugelassen, hat die Kennzeichnung mit Farbe zu erfolgen (siehe A.18).

16.4 Für kleine Schmiedestücke, die in Behältern geliefert werden, können die nach 16.1 zu liefernden Angabendurch Kennzeichnung auf dem Behälter oder auf einem sicher an dem Transportbehälter befestigten Anhängergemacht werden.

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13

Anhang A(normativ)

Optionen

A.1 Stahlherstellungsverfahren

Alle besonderen Anforderungen an das Stahlherstellungsverfahren und vom Besteller dazu benötigte Angabensind zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung anzuzeigen.

A.2 Warmumformung

Beim Warmumformungsverfahren und � soweit vereinbart � beim Warmumformgrad sind alle zum Zeitpunkt derAnfrage und Bestellung getroffenen besonderen Vereinbarungen einzuhalten.

A.3 Verschmiedungsgrad

Der Besteller kann Angaben zum Schmiedeverfahren verlangen.

A.4 Innendruckversuch mit Wasser

Wird vom Besteller ein Innendruckversuch mit Wasser gefordert, so ist jedes Schmiedestück zu prüfen, soweitzwischen Besteller und Hersteller nichts anderes vereinbart wurde. Einzelheiten der Prüfung, einschließlich derPrüftemperatur und des Prüfdrucks, sind zwischen Besteller und Hersteller zu vereinbaren. In keinem Fall darf diebeim Innendruckversuch mit Wasser auftretende Nennspannung 90 % der für den Stahl festgelegtenMindeststreckgrenze bei Raumtemperatur oder, wenn die Streckgrenze nicht ausgeprägt ist, 90 % derentsprechenden 0,2 %-Dehngrenze (siehe 13.1) überschreiten. Der Prüfdruck ist für eine zwischen Besteller undHersteller zu vereinbarende Dauer zu halten.

A.5 Ultraschallprüfung

Die Ultraschallprüfung ist in Übereinstimmung mit prEN 10228-3 oder prEN 10228-4 durchzuführen. DieZulässigkeitskriterien sind zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung zu vereinbaren.

Die Anzahl der zu prüfenden Schmiedestücke ist nach Vereinbarung zwischen Besteller und Hersteller entwederauf der Grundlage statistischer Kontrolle festzulegen, oder es ist eine 100 %ige Prüfung durchzuführen.

A.6 Magnetpulverprüfung

Die Magnetpulverprüfung ist in Übereinstimmung mit prEN 10228-1 durchzuführen. Die Anzahl der zu prüfendenSchmiedestücke ist nach Vereinbarung zwischen Besteller und Hersteller entweder auf der Grundlage statistischerKontrolle festzulegen, oder es ist eine 100 %ige Prüfung durchzuführen.

A.7 Eindringprüfung

Die Eindringprüfung ist in Übereinstimmung mit prEN 10228-2 durchzuführen. Die Anzahl der zu prüfendenSchmiedestücke ist nach Vereinbarung zwischen Besteller und Hersteller entweder auf der Grundlage statistischerKontrolle festzulegen, oder es ist eine 100 %ige Prüfung durchzuführen.

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

14

A.8 Angabe der Spurenelemente

Die im Auftrag festgelegten Spurenelemente sind auf Verlangen des Bestellers im Herstellerzertifikat anzugeben.

A.9 Grenzwerte für Spurenelemente

Von den festgelegten Werten abweichende Grenzwerte für Spurenelemente sind zwischen Besteller und Herstellerzu vereinbaren.

A.10 Stückanalyse

Die Anzahl der Proben für die Stückanalyse ist durch den Besteller festzulegen. Die Proben sind entweder den fürden Nachweis der mechanischen Eigenschaften verwendeten Probenabschnitten oder aus Bohrungen an dengleichen Stellen zu entnehmen (siehe auch A.11 und A.12).

A.11 Stückanalyse von einer anderen Stelle

Eine von A.10 abweichende Probeentnahmestelle ist zwischen Besteller und Hersteller ebenso zu vereinbaren wiedie dann unter Berücksichtigung der Heterogenität des Erzeugnisses zulässigen Analysenabweichungen (sieheauch A.12).

A.12 Strittige Fälle bei der Stückanalyse

In strittigen Fällen ist die Stückanalyse nach den Anforderungen an die Analyseverfahren durchzuführen, die in denentsprechenden Europäischen Normen beschrieben und in CR 10261 aufgelistet sind.

A.13 Höchstwert des Kohlenstoffäquivalents im Hinblick auf die Schweißeignung

Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Besteller sind Schmiedestücke mit einem festgelegten Höchstwert desKohlenstoffäquivalents zu liefern. Entsprechende Höchstwerte, bezogen auf die Schmelzenanalyse, sind die imTeil 2 dieser Norm angegebenen Werte. Das Kohlenstoffäquivalent (CEV) ist nach der folgenden Gleichung zuberechnen:

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5

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6

MnCCEV

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++++=

A.14 An Probenabschnitten simulierte Wärmebehandlung nach dem Schweißen

Beabsichtigt der Besteller, das Schmiedestück oder das daraus gefertigte Bauteil in einen geschweißten Behälteroder eine entsprechende Baugruppe zu integrieren und einer Wärmebehandlung nach dem Schweißen zuunterziehen, so sind Probenabschnitte, die eine Wärmebehandlung nach 7.3 erhalten haben, ebenfalls einerWärmebehandlung zu unterziehen, die die beim Besteller für den geschweißten Behälter oder die entsprechendeBaugruppe nach dem Schweißen anzuwendende Wärmebehandlung simuliert. Die Wärmebehandlung nach demSchweißen und die bei der Prüfung dieser Probenabschnitte nach Abschnitt 13 zu erreichenden mechanischenEigenschaften sind zwischen Besteller und Hersteller zu vereinbaren.

ANMERKUNG 1 Wird vom Besteller eine zusätzliche oder unvorhergesehene Wärmebehandlung nach dem Schweißendurchgeführt, so sollte die Wärmebehandlungstemperatur die Temperatur der abschließenden Wärmebehandlung, d. h.entweder der Anlaßbehandlung oder der für die Probenabschnitte nach dem Schweißen angewendeten Wärmebehandlung,nicht überschreiten.

ANMERKUNG 2 Soweit erforderlich, ist der Besteller mit zusätzlichen Probenabschnitten zu beliefern, die vom Schmiedestücknach der Wärmebehandlung in Übereinstimmung mit 7.3 abgetrennt wurden, um sie zu Informationszwecken einer zusätzlichenWärmebehandlung und einer nachfolgenden mechanischen Prüfung unterziehen zu können.

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15

ANMERKUNG 3 Prüfmaterial für Schweißversuche darf nicht zur Simulierung der Wärmebehandlung nach dem Schweißenverwendet werden. Die dafür bestimmten Probenabschnitte sollten der Wärmebehandlung nach 7.3 unterzogen werden.

A.15 Eigenschaften bei erhöhter Temperatur und ihre Prüfung

Sollte eine zusätzliche Prüfung bei erhöhter Temperatur erforderlich sein (siehe 11.2), so muss diese inÜbereinstimmung mit EN 10002-5 erfolgen. Anzahl, Probenlage und Prüftemperaturen derartiger Prüfungen sindzwischen Besteller und Hersteller zu vereinbaren.

A.16 Kerbschlagbiegeversuche

Der Besteller muss angeben, ob Kerbschlagbiegeversuche unterhalb der Raumtemperatur (siehe Abschnitt 13)oder an Proben, die einer Wärmebehandlung nach dem Schweißen zum Spannungsabbau unterzogen wurden,erforderlich sind. Im letzteren Fall sind entsprechende Werte zwischen Besteller und Hersteller zu vereinbaren.Charpy-V-Kerbschlagbiegeversuche sind in Übereinstimmung mit den Anforderungen in EN 10045-1durchzuführen. Für nicht-rostende austenitische Stähle kann der Besteller die Durchführung von Charpy-V-Kerbschlagbiegeversuchen nach EN 10045-1 fordern. Die entsprechenden Werte sind zum Zeitpunkt der Anfrageund Bestellung zu vereinbaren.

A.17 Prüfung auf interkristalline Korrosion

Ein Biegeversuch auf interkristalline Korrosion ist � wie in prEN ISO 3651-2 festgelegt � durchzuführen (soweit inder Bestellung nichts anderes festgelegt wurde). Für jede Schmelze oder jedes Wärmebehandlungslos ist für dasSchmiedestück mit dem größten Vergleichsdurchmesser des Loses ein Versuch durchzuführen.

A.18 Farbkennzeichnung

Ist Prägemarkieren nicht zugelassen, so ist eine dauerhafte Farbkennzeichnung mit einem im Hinblick auf denStahl neutralen Anstrichstoff vorzunehmen. Beschränkungen hinsichtlich der Zusammensetzung desAnstrichstoffes sind durch den Besteller zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung festzulegen.

ANMERKUNG Bei der Wahl des Anstrichstoffs sollten gesetzliche Vorschriften der EU-Kommission oder nationaleVorschriften berücksichtigt werden.

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16

Anhang B(informativ)

Maßgeblicher Querschnitt und gleichwertige Dicke

B.1 Allgemeines

Dieser Anhang umfaßt Definitionen für die Begriffe �Dicke des maßgeblichen Querschnitts� und �GleichwertigeDicke� (teq ) und erläutert Methoden zur Bestimmung von teq.

B.2 Definitionen

B.2.1Dicke des maßgeblichen QuerschnittsDicke jenes Querschnitts, für den die festgelegten mechanischen Eigenschaften gültig sind

B.2.2Gleichwertige Dicke (teq)

Jene Dicke eines Querschnitts der Form X, für die die gleichen Eigenschaften wie für die Dicke tR desmaßgeblichen Querschnitts erwartet werden können, wenn die gleichen Bedingungen für Wärmebehandlung,Probenahme und Prüfung eingehalten werden

B.3 Bestimmung der gleichwertigen Dicke

B.3.1 Dickenwerte, die jenen gleichwertig sind, die in den Tabellen für die mechanischen Eigenschaften derentsprechenden Teile dieser Europäischen Norm angegeben werden, sind, soweit zum Zeitpunkt der Anfrage undBestellung nichts anderes vereinbart wurde, aus Tabelle B.1 abzulesen (siehe B.3.2).

B.3.2 Ist für die Querschnittsform des bestellten Erzeugnisses keine gleichwertige Dicke in Tabelle B.1angegeben, so ist der Dickenbereich von Tabelle 1 der entsprechenden Teile dieser Europäischen Norm, der fürden entsprechenden Querschnitt anwendbar ist, zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung zu vereinbaren.

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EN 10222-1:1998 + A1:2002 (D)

18

Anhang ZA(informativ)

Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungenoder andere Vorgaben von EU-Richtlinien betreffen

Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommissionund der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen derEU-Richtlinie 97/23/EG.

WARNHINWEIS : Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungenund weitere EU-Richtlinien anwendbar sein.

Die Abschnitte dieser Norm sind geeignet, Anforderungen des Abschnitts 4 in Anhang 1, �Grundlegende Sicher-heitsanforderungen� der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG zu unterstützen.

Die Übereinstimmung mit dieser Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen derbetreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen.