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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 1 © 2004 BRIDGES Consulting Public Affairs & Management ___________________________________ Sachstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - __________________________________ Dortmund, den 17.06.2004

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 1© 2004

BRIDGES Consulting Public Affairs & Management

___________________________________

Sachstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

- SGB II -__________________________________

Dortmund, den 17.06.2004

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 2© 2004

BRIDGES Consulting Public Affairs & ManagementBRIDGES Consulting Public Affairs & Management

• baut Brücken überall dort, wo politische, gesellschaftliche und

wirtschaftliche Interessen aufeinander treffen.

• baut Brücken überall dort, wo politische, gesellschaftliche und

wirtschaftliche Interessen aufeinander treffen.

• ist eine Kommunikations- und Organisationsberatung, deren

Spezialität die Kenntnis der politischen und gesellschaftlichen

Entscheidungsprozesse ist.

• ist eine Kommunikations- und Organisationsberatung, deren

Spezialität die Kenntnis der politischen und gesellschaftlichen

Entscheidungsprozesse ist.

• legt Wert darauf, Dialogpartner für inhaltliche Entscheidungs-

prozesse zu sein. Wir verbinden Beratung mit einem kritischen

Dialog und helfen damit unseren Kunden, neue Wege zu gehen.

• legt Wert darauf, Dialogpartner für inhaltliche Entscheidungs-

prozesse zu sein. Wir verbinden Beratung mit einem kritischen

Dialog und helfen damit unseren Kunden, neue Wege zu gehen.

• kennt die Prinzipien und Funktionsweisen privatwirtschaftlicher,

öffentlicher und politischer Systeme.

• kennt die Prinzipien und Funktionsweisen privatwirtschaftlicher,

öffentlicher und politischer Systeme.

Wer ist BRIDGES ?

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 3© 2004

VerwaltungsmodernisierungVerwaltungsmodernisierung

Beratung von kommunalen Unternehmen und Outsourcing-

Maßnahmen

Beratung von kommunalen Unternehmen und Outsourcing-

Maßnahmen

Unternehmen im Dialog mit Politik und Gesellschaft

Unternehmen im Dialog mit Politik und Gesellschaft

BRIDGES baut Brücken

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 4© 2004

Inhalt und Ziel der PräsentationInhalt und Ziel der Präsentation

–… –… Aufbereitung von Informa-

tionen zu aktuellen Entwick-lungen über die Vorschriften

des Vierten Gesetzes fürmoderne Dienstleistungen

am Arbeitsmarkt.

(BGBL vom 29. Dez. 2003, S. 2964 ff.)

Aufbereitung von Informa-tionen zu aktuellen Entwick-lungen über die Vorschriften

des Vierten Gesetzes fürmoderne Dienstleistungen

am Arbeitsmarkt.

(BGBL vom 29. Dez. 2003, S. 2964 ff.)

Insbesondere zum Stand der Umsetzung und Trägerschaft

der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeits-

losengeld II - nach dem neu-en Sozialgesetzbuch (SGB),

Zweites Buch (II).

(Artikel 1, Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am

Arbeitsmarkt – Hartz IV)

Insbesondere zum Stand der Umsetzung und Trägerschaft

der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeits-

losengeld II - nach dem neu-en Sozialgesetzbuch (SGB),

Zweites Buch (II).

(Artikel 1, Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am

Arbeitsmarkt – Hartz IV)

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 5© 2004

Ziel der Grund-sicherung für

Arbeitssuchende ist:

Schnelle und passgenaue

Vermittlung in Arbeit

Die Stärkung der Eigenverantwortung von

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in

einer Bedarfsgemeinschaft leben - nach dem „Fördern und

Fordern - Prinzip“

Keine einseitige Verschiebung von

(finanziellen) Lasten zwischen den

Gebietskörperschaften

Überwindung der Hilfebedürftigkeit und

Verbesserung der Beschäftigungs-

fähigkeit

Ausreichende materielle

Sicherung bei Arbeitslosigkeit

Zielsetzung der Grundsicherung

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 6© 2004

Die Agentur für Arbeit (oder die optierende Kommune) benennt dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine/n

persönliche/n Ansprechpartner/in (Fallmanager, Fallzahl 1:75) und schließt fallbezogen eine Eingliederungs-

vereinbarung für 6 Monate ab (§ 15 SGB II).

Die Agentur für Arbeit (oder die optierende Kommune) benennt dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine/n

persönliche/n Ansprechpartner/in (Fallmanager, Fallzahl 1:75) und schließt fallbezogen eine Eingliederungs-

vereinbarung für 6 Monate ab (§ 15 SGB II).

Grundsätzlich erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Nach § 16(1) SGB II alle Leistungen des SGB III, nach

§ 16(2) SGB II weitere Leistungen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen -

z.B. Schuldnerberatung und das neue Einstiegsgeld.

Grundsätzlich erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Nach § 16(1) SGB II alle Leistungen des SGB III, nach

§ 16(2) SGB II weitere Leistungen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen -

z.B. Schuldnerberatung und das neue Einstiegsgeld.

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.

Nach § 16 (3) Satz 1 SGB II sind damit alle möglichen Formen gemeint, die nicht von § 16(1), (2) erfasst sind. Nach § 16(3) Satz 2 SGB II kommen auch zusätzliche

Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen (bei Zahlung von Mehraufwandentschädigung) dafür in Frage, ohne das

dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.

Nach § 16 (3) Satz 1 SGB II sind damit alle möglichen Formen gemeint, die nicht von § 16(1), (2) erfasst sind. Nach § 16(3) Satz 2 SGB II kommen auch zusätzliche

Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen (bei Zahlung von Mehraufwandentschädigung) dafür in Frage, ohne das

dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.

Eingliederungsleistungen

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 7© 2004

Die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfezur neuen Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - tritt stufenweise in Kraft:

Januar 2004Januar 2004 Regelungen zur Bestimmung der Träger und der von ihnen

zu erbringenden Leistungen, Errichtung von Arbeitsgemein-schaften (ARGE) oder eines kommunalen Optionsmodells

(nach einem festgelegten Zeitplan).

Regelung zur Finanzierung der Grundsicherung für Arbeit-Suchende.

Möglichkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen.

Inkrafttreten

Januar 2004Januar 2004 Regelungen zur Bestimmung der Träger und der von ihnen

zu erbringenden Leistungen, Errichtung von Arbeitsgemein-schaften (ARGE) oder eines kommunalen Optionsmodells

(nach einem festgelegten Zeitplan).

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 8© 2004

Einkommensberechnung und Vermögensanrech-nung (§13 SGB II) – befindet sich z. Z. in der Ressort-abstimmung – reine Minister VO – kann ohne Zu-stimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden

Mindestanforderungen an Verträge zur Leistungs-erbringung zwischen Kommunen/BA (§18 SGB II) – in Vorbereitung - reine Minister VO kann ohne Zustim-mung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden

Definition Kosten der Unterkunft und ihre Pauscha-lierung (§27 SGB II) sowie die Festlegung der Höhe des (neuen) Einstieggeldes (§29 SGB II) – werden nicht genutzt. Aber:

§27 SGB II ist rechtliche Grundlage für die vorge-sehene quotale Beteiligung des Bundes an den KdU

Einkommensberechnung und Vermögensanrech-nung (§13 SGB II) – befindet sich z. Z. in der Ressort-abstimmung – reine Minister VO – kann ohne Zu-stimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden

Mindestanforderungen an Verträge zur Leistungs-erbringung zwischen Kommunen/BA (§18 SGB II) – in Vorbereitung - reine Minister VO kann ohne Zustim-mung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden

Definition Kosten der Unterkunft und ihre Pauscha-lierung (§27 SGB II) sowie die Festlegung der Höhe des (neuen) Einstieggeldes (§29 SGB II) – werden nicht genutzt. Aber:

§27 SGB II ist rechtliche Grundlage für die vorge-sehene quotale Beteiligung des Bundes an den KdU

Rechtsverordnungsermächtigung zu:Rechtsverordnungsermächtigung zu:

Aktueller Stand

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 9© 2004

Gemeinsame Einigungsstelle (§45 SGB II) – würde erst zum 1.1. 2005 möglich sein – würde bei Zu-stimmung des Bundesrates vorgezogen

Aufsicht (§47 SGB II) – wird so schnell nicht kommen

Festlegung von Einzelheiten des Übergangs vom Sozialhilfeträger auf die BA (§66 SGB II) – Verord-nungsentwurf vom Kabinett verabschiedet – dem Bundesrat zugeleitet, soll am 9. Juli dort nach dem Wunsch der Bundesregierung verabschiedet werdenInhalt u. a.:

Übergangsweise bescheiden BA und Kommunen ihre je eigenen – bisherigen – Klienten und auch entspre-chende Eingliederungsmaßnahmen!

Gemeinsame Einigungsstelle (§45 SGB II) – würde erst zum 1.1. 2005 möglich sein – würde bei Zu-stimmung des Bundesrates vorgezogen

Aufsicht (§47 SGB II) – wird so schnell nicht kommen

Festlegung von Einzelheiten des Übergangs vom Sozialhilfeträger auf die BA (§66 SGB II) – Verord-nungsentwurf vom Kabinett verabschiedet – dem Bundesrat zugeleitet, soll am 9. Juli dort nach dem Wunsch der Bundesregierung verabschiedet werdenInhalt u. a.:

Übergangsweise bescheiden BA und Kommunen ihre je eigenen – bisherigen – Klienten und auch entspre-chende Eingliederungsmaßnahmen!

Rechtsverordnungsermächtigung zu:Rechtsverordnungsermächtigung zu:

Aktueller Stand

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 10© 2004

Ende April 2004 Ende April 2004

In einer Bundestags-entschließung vomDezember 2003 war vorgesehen, bis zu diesem Termin das

Optionsgesetz nach § 6a SGB II zu

verabschieden – dies ist im Bundes-

tag geschehen – im Bundesrat wurde das Gesetz am 14.05. in den Vermittlungs-

ausschuß überwiesen.

Oktober 2004Oktober 2004

Regelungen zur Vorbereitung des Übergangs vom

Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezug

zum ALG II, insbesondere die Regelungen zur

Erhebung dererforderlichen

Daten. Nach dem Optionsgesetz auf den August 2004 vorgezogen – in Krafttreten noch

offen.

Januar 2005Januar 2005

Regelungen zur Durchführung der Leistungen der

Grundsicherung fürArbeitsuchende (Eingliederungs-

leistungen, ALG II/ Sozialgeld), Wahr-

nehmung derOption kommunale Trägerschaft, Ände-rung des Wohngeld-

und Bundes-kindergeldgesetzes

zur Einführung eines Kindergeldzuschlags.

Weiterer „Fahrplan“ der Regelungen

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 11© 2004

Die Agenturen für ArbeitDie Agenturen für Arbeit

Leistungen zur

arbeitsmarktlichen

Eingliederung,

Sicherung des

Lebensunterhalts.

Leistungen für Unterkunft und Heizung, darüber

hinaus Kosten für soziale Beratungs- und Be-treuungsleistungen,Einmalleistungen.

Die KommunenDie Kommunen

Gespaltene Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kommunen

Träger der neuen Leistung sind nach § 6 SGB II für:Träger der neuen Leistung sind nach § 6 SGB II für:

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 12© 2004

ABERABER

Nach § 6(3) SGB II können die Träger Dritte mit derDurchführung/Erbringung der Leistungen be-

auftragen - ACHTUNG:Grundsätzlich gilt bei Leistungsaustausch die

Vergabeordnung! Neue EU Richtlinie dazu ist noch in nationales Recht zu überführen!

UNDUND

Nach §§ 17 und 18 SGB II sind die Agenturen zur Ko-operation mit den örtlichen Akteuren des Ar-beitsmarktes verpflichtet! Soweit Leistungs-

anbieter vorhanden sind, dürfen die Agenturenkeine Eigenen aufbauen!

Gespaltene Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kommunen

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 13© 2004

Errichtung von Arbeits-

gemeinschaften (Gesetzlicher

Regelfall)

Variante 2 (§ 6 a) SGB II

Variante 2 (§ 6 a) SGB II

Option kommunaler Trägerschaft

(Näheres regelt das am 29.4. im Bundestag

verabschiedete Optionsgesetz)

Variante 3 (§§ 6,44b) SGB II

Variante 3 (§§ 6,44b) SGB II

Geteilte Zuständigkeit

(beide Behörden administrieren ihre

Leistungen getrennt; dies bedeutet, dass

ALG-II-Leistungen an zwei Stellen zu

beantragen sind)

Variante 1 (§ 44b) SGB II

Variante 1 (§ 44b) SGB II

Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung - mögliche Umsetzungsmodelle

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 14© 2004

Variante 1 Variante 2

Die aktuelle Debatte erfolgt

anhand der beiden

Varianten

Bildung von Arbeits-

gemeinschaften

Option kommunaler Trägerschaft

Aktuelle Entwicklungen

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 15© 2004

Nach dem Gesetz haben:Nach dem Gesetz haben:

–… –…

Kreise und kreisfreie Städte

die Möglichkeit, die Aufgaben

der Agenturen für Arbeit nach

dem SGB II auf Antrag

auszuführen.

Kreise und kreisfreie Städte

die Möglichkeit, die Aufgaben

der Agenturen für Arbeit nach

dem SGB II auf Antrag

auszuführen.

Das die von den kreisfreien

Städten und Kreisen

benannten und vom BMWA

„zugelassenen kommunalen

Stellen, die Aufgaben als

Organe der Bundesagentur

für Arbeit wahrnehmen“.

(Organleihe)

Das die von den kreisfreien

Städten und Kreisen

benannten und vom BMWA

„zugelassenen kommunalen

Stellen, die Aufgaben als

Organe der Bundesagentur

für Arbeit wahrnehmen“.

(Organleihe)

Das Gesetz bestimmt:Das Gesetz bestimmt:

Variante - Optionsgesetz

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 16© 2004

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist am 14. Mai im Bundesrat abgelehnt worden:

Die Organleihe wird von Seiten der Union sowie teilweise von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt, da diese die kommunalen Stellen an die Vorgaben der Bundesagentur und ihre Weisungen binde.Gefordert wird eine weitgehende Unabhängigkeit entsprechend dem Entschließungsantrag des Bundestags zu HARTZ IV. Dessen Umsetzung würde eine direkte Finanzbeziehung zwischen Bund und Kommunen notwendig machen, die verfassungsrechtliche Probleme aufwirft und eine Grundgesetzänderung erfordern würde. Diese ist nach Auffassung der Bundesregierung im Bundesrat z. Z. nicht mehrheitsfähig.

Eine vollständige Unabhängigkeit der Kommunen wiederum ist nicht vorstellbar, wenn der Bund wesentliche Teile der Kosten trägt.

Heute – 17.06. – Vermittlungsausschuss, (vielleicht) noch einmal 30. Juni. Die letzte Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause am findet am 9. Juli 2004 statt.

Aktuelle Debatte zum Optionsgesetz

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 17© 2004

Weitere kritische Punkte sind zur Zeit:

Weitere kritische Punkte sind zur Zeit:

Aktuelle Debatte zur Umsetzung des SGB II

Sicherstellung der versprochenen finan- ziellen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro:

•Bundesregierung und DST schlagen als Lö-sung eine Revisionsklausel und eine quotale Beteiligung der BA an den Kosten der Unterkunft vor.

Sicherstellung der rechtzeitigen Daten-erfassung und Arbeitsfähigkeit der IT-Systeme:

• Der Verwaltungsrat der BA stellte am 24. Mai 2004 „Risiken aufgrund der engen Zeitplanung“ und „eine große Verantwort-ung“ dafür bei der „Politik – Bund, Länder Kommunen“ fest.

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 18© 2004

Ebenso kritisch zu sehen ist:

Ebenso kritisch zu sehen ist:

Aktuelle Debatte zur Umsetzung des SGB II

Sicherstellung der Umsetzung des weiteren Umbaus der BA – u. a. Ein-richtung von Job-Centern:

• Der Verwaltungsrat stellte am 24. Mai fest: „Damit (ALG II - Einführung) verzö-gert sich der verbesserte Service für die Arbeitslosengeld I Kunden der BA“

Sicherstellung eines ausreichenden Eingliederungstitels:

• in der vom Bundestag am 29.04.2004 angenommenen Entschließung werden für 2005 als „Gesamtintegrationsbudget“

9,15 Mrd. Euro als notwendig angesehen –aber: Je nach Basisjahr unzureichend!

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 19© 2004

Die kommunalen Träger sollen die ihnen im Rahmen des SGB II obliegenden Aufgaben auf die ARGE übertragen:

Die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften führt das BMWA im Einvernehmen mit der zuständigen Obersten Landesbehörde.

• einerseits zur Verwaltungsvereinfachung für die Träger wie für die betroffenen Leistungsbezieher,• anderseits auch im Interesse der Leistungserbrin-gung aus einer Hand.

Variante - Arbeitsgemeinschaften (§ 44 b SGB II)

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Wichtige Regelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft

Sicherung der Auszahlung der Leistungen

• Festlegung der Anlauf- und Auszahlungsstellen – Entscheidung über den Erhalt der bisherigen kommunalen Anlaufstellen und der BA als „Außenstellen“ der ARGE oder die Einrichtung von Anlauf- und Auszahlungsstellen nur an einer Stelle.

• Regelungen für aktuelle Notlagen - Barzahlungen, Gutscheine.• Datenzusammenstellung und -übermittlung für die bereits

vorhandenen Leistungsfälle. VO sagt: Getrennte Bescheidung!• Wie können vorhandene (weitestgehend vollständige) kommunale

Daten aus vorhandenen IT Systemen übertragen werden? BA sagt: Überhaupt nicht!

• Welche (rechtlich verbindlichen) Dokumente sind notwendig und werden von beiden Seiten akzeptiert?

• Wie können bewährte kommunal eingesetzte Zahlungssysteme – und das vorhandene kommunale Anwendungs-know-how - beibehalten werden? BA sagt: Eigentlich nur Nutzung BA System vorgesehen!

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Wichtige Regelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft

Arbeitsorganisation der ARGE

• Entscheidung alle Arbeitssuchende (ALG I und II Empfänger) an gemeinsamen oder getrennten Anlaufstellen zu bedienen.

• Arbeitsorganisation im direkten Kundenkontakt (front-office). • Arbeitsorganisation bei der Leistungsberechnung (back-office). • Organisation des Kontakts zu ausbildenden oder einstellenden

Unternehmen (Vermittlungsgeschäft).• Fallmanagement – was heißt „Leistungen aus einer Hand“

konkret? Entscheidung Fallmanagement und Leistungs-gewährung aus einer Hand anzubieten oder getrennt.

• Notwendiges Profiling – Entscheidung, ob durch eigene Mit-arbeiter oder beauftragte Dritte.

• Wie und durch wen werden weitere notwendige Leistungen (z.B. Schuldner-, Suchtberatung) erbracht?

• Grundlegende Aufbau- und Ablauforganisation der ARGE.

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 22© 2004

Wichtige Regelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft

Personalkonzept

• Festlegung der qualitativen und quantitativen Soll Personal-bedarfe.

• Personaleinsatzplanung (Ist-Personal) für die ARGE:• wer wird,• für welche Aufgaben, • aus welchen bisherigen Arbeitsbereichen, • mit welcher Qualifikation und• mit welcher Entlohnung,

in die ARGE delegiert und wie und wo werden fehlende Kapazitäten „eingekauft“?

• Regelungen zur Mitwirkung der Personalvertretungen.• Grundsätze des Führungskonzeptes der ARGE – Bestimmung

der Methoden des Personalmanagements in der ARGE.• Personalentwicklung für delegiertes Personal – innerhalb der

ARGE und in Zukunft innerhalb der (ehemaligen) Arbeitsbe-reiche/Arbeitgeber.

• Konzept für notwendige Anpassungs-Qualifizierung.

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 23© 2004

Wichtige Regelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft

Raum-, EDV-, Investitions- und Finanzkonzepte

• Nutzung vorhandener/neuer Räumlichkeiten der ARGE Partner• Bereitstellung/Kosten vorhandener und/oder neuer EDV Systeme • Entscheidung über ein eigenes Budget der Arbeitsgemeinschaft• Regelungen zu Entscheidungen über Investitionen:

• welche, • von wem veranlasst und • wie finanziert

• (Vor-)Finanzierung und Erstattung der laufenden Aufwendungen • Regelungen zur Sicherung der Liquidität der ARGE, der Partner,

der Kunden und der mit der Leistungserbringung beauftragten Dritten

• Finanzcontrolling – Abstimmung, wie die Berichtssysteme der Bundesagentur und der kommunalen Seite jeweils zufrieden stellend bedient werden können

• Abstimmung, wie Finanzwirksame Entscheidungen inhaltlich und formell nach den jeweils geltenden Verfahrensregelungen der ARGE Partner getroffenen werden müssen

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 24© 2004

Wichtige Regelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft

Eingliederungsmaßnahmen - Planung, Umsetzung, Wirkung

• Fortsetzung und/oder Übergangsregelungen von 2004 bis Mitte 2005.

• Absprache über Inhalte und Mengengerüste der Zielverein-barungen.

• Bestimmung der Zielgruppen aktiver Arbeitsmarktpolitik.• Bestimmung und Planung der geeigneten Eingliederungsmaß-

nahmetypen für die jeweiligen Zielgruppen. Festlegung der An-teile von SGB III- und sonstigen Maßnahmen.

• Finanzierung und Organisation der Umsetzung der Maßnahmen.• Klärung des Einbezugs Dritter – z.B. von Beschäftigungsgesell-

schaften, Wohlfahrtsverbänden, privaten Anbietern.• Einkauf der Eingliederungsleistungen durch die ARGE und/oder

die Partner – Festlegungen zu Ausschreibungsverfahren.• Wirkungsmessung der Maßnahmen – Festlegung der Methoden

zum Benchmarking und zur Evaluierung der Maßnahmen.

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 25© 2004

Wichtige Regelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft

Kooperation mit anderen Akteuren des Arbeitsmarktes

• Abstimmung, wie Unternehmen, Sozialpartner und andere Arbeitsmarktakteure in die Arbeit der ARGE einbezogen werden - zum Beispiel in Form eines Beirates.

• Entscheidung, ob diese Akteure (alternativ zu einer Beirats-funktion) gesellschaftsrechtlich an der ARGE beteiligt werden sollen.

• Abstimmung zwischen den ARGE-Partner und den anderen Arbeitsmarktakteuren, welche konkreten Aufgaben und Rollen sie übernehmen sollen, wollen und können.

• Vereinbarung von Regelungen, die Interessenkonflikte dieser Akteure soweit sie selbst direkt oder indirekt Leistungser-bringer für die ARGE (die Agentur oder die Kommune) sind, ausschließen (Als Minimum: Selbstverpflichtungserklärungen).

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 26© 2004

Offene Fragen

Finanzierung:• Höhe und Verteilung der Fallpauschalen für Ein- gliederungsleistungen und Verwaltung

Zielvereinbarungen und Controlling:• Gestaltungsspielräume

Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des regionalen Arbeitsmarktes:

• Einbeziehung von Dritten (u.a. Anbieter von Eingliederungsmaßnahmen)

Aufbau- und Ablauforganisation:• Fallmanagement und Führungskonzept

Datenübergabe/IT-System:• Kompatibilität und Zeitpunkt der Bereitstellung

Fazit: Offene Fragestellungen sind u. a.:

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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH 27© 2004

Beratungsgegenstand bei der Zusammenlegung der

Arbeitslosen- und Sozialhilfe

BRIDGES bietet Ihnen die Unterstützung

BRIDGES erarbeitet mit Ihnen das lokale Kooperationsprojekt

BRIDGES begleitet Sie und Ihre Partner

BRIDGES identifiziert mit Ihnen

• Beobachtung der weiteren Entwicklung Optionsgesetz

• Erfahrungstransfer aus Pilotprojekten und Austausch „Good Practice“-Beispiele

• Zusammenbringen wichtiger Akteure

• Lokale Arbeitsmarktanalyse

• Strategieentwicklung

• Konkrete Zielvereinbarungen

• Festlegung Meilensteine

• Kommunikations-politik

• Erarbeitung Koopera-tionsverträge

• Gezielte Personalentwicklung und –vermittlung

• Erfahrungsaustausch mit anderen Projekten

• Relevante Entscheider

• Für die Durchsetzung zu gewinnende Unterstützer

• Finanzierungs- und Umsetzungs-alternativen

Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 stellt für Kommunen, Agenturen für Arbeit und Anbieter von Eingliederungsmaßnahmen eine große Herausforderung dar - wir helfen dabei sie zu meistern.