24
VERBAND DER VERTRAUENS- PERSONEN IN DEUTSCHLAND hcp journal INKLUSION | ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT www.hcp-journal.de 9. Jahrgang Nr. 04-2018 ISSN 2190-0930 Heftpreis: 3 € ChronicART DER PINSEL ALS MIKROSKOP DER SEELE

VERBAND DER VERTRAUENS- PERSONEN IN …Journal+BUND+04-2018... · w .hcp-journal de 7 . J a h r g a n g N r . 0 2 - 2 0 1 6 ... Wenn der Pinsel zum Mikroskop der Seele wird

Embed Size (px)

Citation preview

hcp7 . J a h r g a n g N r . 0 2 - 2 0 1 6 I S S N 2 1 9 0 - 0 9 3 0 h e f t p r e i s : 3 €w w w . h c p - j o u r n a l . d e

j ourna l

INKLUSION | ArbeIt | GeSUNdheIt | SOzIALeS | recht

VERBAND DER VERTRAUENS-PERSONEN IN DEUTSCHLAND

Ko

op

era

tio

nsp

art

ne

r

N r . 0 1 - 2 0 1 6 I S S N 2 1 9 0 - 0 9 3 0 H e f t p r e i s : 3 €w

SOZIALES | RECHT

N

HCP 02-2016 Deutschland_HCP_01-2014.qxd 06.07.16 18:47 Seite 1

hcp journa l

INKLUSION | ArbeIt | GeSUNdheIt | SOzIALeS | recht

w w w . h c p - j o u r n a l . d e 9 . J a h r g a n g N r . 0 4 - 2 0 1 8 I S S N 2 1 9 0 - 0 9 3 0 h e f t p r e i s : 3 €

ChronicART

DeR Pinsel Als mikRoskoP DeR seele

Lobbyarbeit von und fürVertrauenspersonen1Aktive Mitwirkung in politischen Projekten2Stärkung der Schwer-behindertenvertretung3Mitbestimmung im Verband ausüben 4Für Vertrauenspersonenaller Branchen/Behörden5In 11 Bundesländern bereits vertreten 6Mitgliedschaft für SBV undStellvertreterInnen 7

VERDE - Verband der Vertrauens-personen in DeutschlandBertha-Benz-Str. 5, 10557 Berlin Tel. 030 346 554 204Fax 030 346 554 [email protected]

verde*Verband der Vertrauens-personen in Deutschland

w w w . v v p d . o r gJetzt anmelden unter:

Kostenfreie Mitgliedschaft

HCP 02-2016 Deutschland_HCP_01-2014.qxd 06.07.16 18:47 Seite 11

www.hcp-journal.de 3

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (inhalt)

(inhalt) themenübersicht ....................................................................................................................................... 3

(grusswort) bundesminister hubertus heil: Inklusion gemeinsam voranbringen ...................... 4

(redaktion) hcP Journal redaktionstermine 2019 .................................................................................. 4

(editorial) Nadja buhre, Vorsitzende: Gemeinsam viel(e) erreichen .................................................. 5

(impressum) hcP Journal ..................................................................................................................................... 5

(intern) Kontakt zu den Verde-Landesvertretungen ................................................................................ 6

(arbeit) rehAdAt: Infos zur beruflichen teilhabe leichter finden ........................................................ 8

(intern) Neuwahl Verde-Vorstand 2019: Aufruf zur teilnahme ........................................................ 9

(inklusion) Lebenshilfe: erstmalig Mitglied mit down-Syndrom in den Vorstand berufen ........ 10

(gesundheit) rentenversicherung: betriebliches eingliederungsmanagement - bGM ............. 11

(kultur) chronicArt: Wenn der Pinsel zum Mikroskop der Seele wird ............................................ 12

(gesundheit) dGUV: einsatzmöglichkeiten von exoskeletten am Arbeitsplatz .................................. 14

(bildung) dVbS: ibob - berufliche teilhabe durch barrierefreie bildung .............................................. 18

(barrierefreiheit) Sozialhelden: tV für Alle – barrierefreie tV-Angebote leichter finden .......... 20

(humor) Phil hubbe: “Volkskrankheit” ................................................................................................................ 22

Leserbriefe [email protected]

Neue [email protected] Adressänderungen

[email protected]

[email protected] Privat kostenfrei

[email protected]

Tel. (040) 36 15 75 - 55

124 1410

BGM

4 www.hcp-journal.de

(grußwort) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

Manuskripte: [email protected]

Anzeigen: [email protected]

tel. (040) 36 15 75 -55

Fax (040) 36 15 75 -15

Heft 01/2019 (März): 28.02.2019

Heft 02/2019 (Juni): 31.05.2019

Heft 03/2019 (September): 30.08.2018

Heft 04/2019 (Dezember): 29.11.2018

H C P J o u r n a l – r e D a k t i o n S S C H l u S S t e r M i n e 2 0 1 9i

„Vertrauenspersonen sind der Motor

in den betrieben für das Voranbringen

der beruflichen Inklusion“

Sehr geehrte Vertrauenspersonen,sehr geehrte Leserinnen und Leser des HCP Journals,

ich werde oft auf die Situation schwerbehinderter Men-schen angesprochen. Häufig kommt dabei die gute und vertrauensvolle Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen zur Sprache. Deswegen danke ich allen Vertrauensperso-nen herzlich für ihr Engagement. Sie sind nicht nur wichtige Ansprechpersonen für die Personalverantwortlichen. Sie sind auch der Motor in den Betrieben für das Voranbringen der beruflichen Inklusion. Mein Dank gilt daher insbeson-dere allen, die sich bei den anstehenden Wahlen um dieses wichtige Amt bewerben.

Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir die Position der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen deutlich verbessert. Allein durch die Senkung des Schwellenwertes für die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung von 200 auf 100 schwerbehinderte Menschen erhalten viele Vertrauensersonen nun eine Freistellung. Dadurch wird ihre wichtige tägliche Arbeit besser unterstützt und gewürdigt.

Sehr hilfreich wird zudem die neu eingeführte Unwirksam-keitsklausel im Bereich des Kündigungsschutzes für die schwerbehinderten Beschäftigten sein. Vor dem Ausspruch einer Kündigung gegenüber einer schwerbehinderten Ar-beitnehmerin oder einem schwerbehinderten Arbeitnehmer muss die Schwerbehindertenvertretung nun in jedem Fall ordnungsgemäß beteiligt werden. Es reicht also nicht mehr aus, die Beteiligung nachzuholen. Die Schwerbehinderten-vertretungen haben dadurch eine wesentlich gefestigtere

Position innerhalb ihrer Firmen- und Behördenorganisation erhalten.

Inklusion – insbesondere im Arbeitsmarkt – kann nur mit vereinten Kräften gelingen. Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sind dabei entscheidende Akteure. Ich kann Ihnen versichern: Mein Ziel ist die Be-schäftigung von möglichst vielen Menschen mit Behinde-rungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Ich freue mich, Sie dabei an meiner Seite zu wissen.

Hubertus HeilBundesminster, Mitglied des Deutschen BundestagesBundesministerium für Arbeit und Soziales

www.hcp-journal.de 5

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (editorial)

Liebe Vertrauenspersonen und Schwerbehindertenvertretungen,sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die geplante Reform der GdB-Tabelle (Vorsorgungsmedizin-Verordnung) sorgte für Aufsehen und Proteste seitens der Schwerbehindertenvertretungen. Zwar ist es nachvollziehbar, dass eine jahrzehnte alte Regelung einer aktuellen Betrach-tung und ggf. Anpassung bedarf. Dabei die Interessenver-tretungen der Schwerbehinderten jedoch zu übergehen, ist inakzeptabel. Aus diesem Grund forderte VERDE die grund-sätzliche und angemessene Beteiligung in solchen Verfahren und wurde zur BMAS-Informationsveranstaltung nach Berin geladen. Dort wurde erklärt, dass es sich um ein geordne-tes Verfahren handelt, bei dem Fachwissen erforderlich sei, was den angereisten Interessenvertreterinnen und - vertretern mehr oder minder abgesprochen wurde. Es wurde sogleich klar, dass eine fehlende Beteiligung schnell zu einem Stress-test wird. Gewerkschaftsvertreter sprachen von einem „Sturm auf Berlin“, wenn hier nicht nachgebessert werden würde. Schließlich wurde seitens des BMAS erklärt, dass eine Be-teiligung - wie sie auf der Veranstaltung erfolgte - besonders wertvoll und für den Prozess dienlich sei. Stellt sich die Frage, ob das nur Eigenlob, oder gar ein Eigentor war!? Aber am Ende zählt das Ergebnis: uns als Verband ging es um die Be-teiligung an solchen Verfahren – und diese wurde den Verbän-den als Interessenvertreter für die Zukunft zugesagt. Insofern gehen wir von einer positiven Entwicklung aus, die durch den Protest aller beteiligten Interessenvertretungen entstand. Wir werden prüfend beobachten, wie weit die Forderungen der In-teressenvertretungen Berücksichtigung finden.

Umso mehr begrüßen wir die von Bundesminister Huber-tus Heil in seinem Grußwort hervorgehobene Position der Schwerbehindertenvertretungen als Motor für das Voranbrin-gen beruflicher Inklusion. Dass der Arbeitsmarkt sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelte, kann leider im Be-reich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht mit vergleichbaren Zuwachsraten bestätigt werden. Daher ist das Bekenntnis von Hubertus Heil umso wichtiger, möglichst viele Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Denn diese Form der gesellschaftlichen Teil-habe trägt erheblich zu einer gleichberechtigten und inklusi-ven Welt bei.

Bei VERDE wird 2019 der Vorstand neu gewählt: daher möch-ten wir zur Beteiligung aufrufen und interessierte und enga-gierte SBVen einladen, sich zur Wahl zu stellen. Auf Seite 9 erfahren Sie mehr.

Last but not least: wir wünschen allen neu- und wiedergewähl-ten SBVen viel Erfolg in ihrem Amt und eine rege Teilnahme im Verband!

Herzlichst

Rebecca Hellwege Vorsitzende des Vorstandes [email protected]

Impressum Herausgeber: VERDE – Verband der Vertrauenspersonen in Deutschland e.V., Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin. schriftleitung: Alexander Främcke, Mitglied des Vorstandes. Autoren: Sonja Fenske (SF), Josef H. Schnieders (JS), Felicitas Schütze (FS), E-Mail: [email protected]. manuskripte: Erbeten an die Schriftleitung. rechte: Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrecht-lich geschützt. Mit der Annahme des Manuskriptes gehen alle Verwertungsrechte für Zeitschriften, wie Nachdruck, auch von Abbildungen, Ver-vielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, auf den Verlag über. Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Spei cherung in Daten-verarbeitungsanlagen, auch auszugsweise, behält sich der Urheber vor. Gestaltungs- und produktionsrechte: © 2018 by Einhorn-Presse Verlag Verwaltung GmbH. Bezugsbedingungen: Der Bezug für Mitglieder von VERDE - Verband der Vertrauenspersonen in Deutschland ist kostenfrei. einzelheft: 3 Euro zzgl. Versand. Verlag/Anzeigen: Einhorn-Presse Verlag Verwaltung GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg, Tel. (040) 36 15 75 -0, Fax: (040) 36 15 75-15, E-Mail: [email protected]. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 10.02.2016. Druck auf chlorfrei gebleichtem und umweltfreundlichen Papier. Printed in Germany. ISSN 2190-0930

„Gemeinsam viel(e) erreichen“

Hajo prasselKommunaler Behindertenbeauf-tragter der Stadt Bad [email protected]

Hessenpatric LouisLandesvertretung Landespolizeipräsidium des Saarlandes [email protected]

saarland

6 www.hcp-journal.de

(verde) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

michael elste Jobcenter Berlin [email protected]

Berlin

Hans Ludwig KüchlerPirelli Deutschland [email protected]

Hessen

rainer LangshausenLandesvertretung Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Sü[email protected]

schleswig-Holstein

Johannes Gyarmati Berufsgenossenschaft für [email protected]

sachsen

Jürgen ehlersKLE Klinik Logistik Eppendorf [email protected]

Hamburg

uwe KaßlerLandesvertretung Polizeipräsidium Koblenz [email protected]

rheinland-pfalz

Harald BetzKlinikum [email protected]

Baden-WürttembergHolger HaseMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz [email protected]

mecklenburg-Vorp.

Ingo Jungen Deutsche Telekom AG [email protected]

Nordrhein-Westfalenpetra JensenLandesvertretung DAA Deutsche Angestellten-Akademie [email protected]

schleswig-Holstein

Thilo mattHerma [email protected]

Baden-Württemberg

Dr. peter sdorra Kammergericht [email protected]

Berlin

markus ZwirleinAllianz [email protected]

Bayern

Claudia möllerLandesvertretung AXA Konzern AG [email protected]

Nordrhein-Westfalen

rolf miltingKühne + Nagel (AG & Co.) [email protected]

Hamburg

Heidi stufferBayerisches Staatsministerium der [email protected]

Bayern

www.hcp-journal.de 7

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (verde)

kontakt zu Ihrer Landesvertretung

Für die Tätigkeit als schwerbehindertenvertre-

tung und Vertrauensperson ist ein gut gepfleg-

tes Netzwerk von großem Vorteil. Fragen im

be ruflichen Alltag können so vertrauensvoll

und professionell mit erfahrenen Ansprech-

partnern erörtert werden. sie profitieren von

der langjährigen erfahrung und können diese

im eigenen Betrieb erfolgreich zum einsatz

bringen. Kontaktieren sie die regionalen An-

sprechpartner als Landesvertretungen.

VernetzungDie Landesvertretungen sind besetzt mit erfahrenen und gut vernetzten Vertrauenspersonen, in deren Netz-werk auch Sie aktiv teilnehmen können. Der Verband führt gemeinsam mit ausgewählten Landesvertretun-gen Veranstaltungen wie die SBV-Konferenzen durch, auf denen wertvolles Wissen vermittelt wird und Kon-takte geknüpft und vertieft werden.

rechtsberatungAufgrund vielfach eingehender Anfragen für eine Rechtsberatung zu konkreten Fällen in den Betrieben können und dürfen die Landesvertretungen hierzu keine Rechtsbelehrung erteilen. Wir bitten Sie in die-sen Fällen eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sie verfügen über einen Rechtsan-spruch, dass Ihr Betrieb die Kosten einer erforderlichen Rechtsberatung trägt.

VorstandBei Fragen an den Vorstand erbitten wir die Kontakt-aufnahme per E-Mail an: [email protected].

8 www.hcp-journal.de

(arbeit) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

rehAdAt

infos zur beruflichen teilhabe einfacher findenDie neue reHADAT-einstiegsseite www.rehadat.de ist online! mit neuem Design, umfassenderen Inhalten und

einer verbesserten suche. Die Nutzung ist ab sofort auch mit mobilen endgeräten möglich, um die wichtigen

Informationen zur beruflichen Teilhabe von menschen mit Behinderung noch einfacher und schneller zu finden.

Das komplette REHADAT Informations-angebot gliedert sich in sechs umfang-reiche Themenfelder: Hilfsmittel und Ar-beitshilfen, Im Arbeitsleben, Bildung und Qualifizierung, Förderung und Ausgleich, Adressen und Kontakte sowie Recht, Wissen und Forschung. Diese Themen bieten den Einstieg zu allen 14 REHA-DAT Portalen, zahlreichen Publikatio-nen, Apps und Seminaren. Die Portale sind außerdem direkt über den gleichna-migen Menüpunkt erreichbar.

Jedem Thema sind verschiedene RE-HADAT-Quellen zugeordnet: Zum Bei-spiel sind im Themenfeld „Hilfsmittel und

Arbeitshilfen“ nicht nur Informationen über die Produkte selbst zu finden, son-dern auch Praxisbeispiele, die zeigen, wie Arbeitsplätze mit diesen Hilfsmitteln behinderungsgerecht gestaltbar sind. Li-teratur zur Hilfsmittelversorgung ist hier genauso aufgeführt wie Urteile zu deren Kostenübernahme.

Zusätzlich gelangen Nutzer über die ver-besserte, fehlertolerante Suche an alle Informationen. Funktionen wie Autover-vollständigung, Synonymsuche und Fil-ter unterstützen dabei. Die Suchergeb-nisse sind nach Relevanz und Aktualität sortierbar.

REHADAT ist das zentrale unabhängi-ge Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinde-rung. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Ange-bote sind barrierefrei und kostenlos zu-gänglich. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.

www.rehadat.de

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (intern)

2019 ist das Jahr für Neuwahlen des Vorstands von VERDE. Interessierte und enga-

gierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die gemeinsamen Ziele zur Stärkung und

Vernetzung der Schwerbehindertenvertretung sind zur Mitarbeit im Vorstand herzlich

einladen.

ehrenamtliche TätigkeitDie Tätigkeit im Vorstand von VERDE ist ehrenamtlich und umfasst ein bun-desweites Engagement, das fokussiert ist auf die Stärkung und Vernetzung der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland. VERDE als junger Ver-

band wird in der nächsten Legislatur-periode Schritte der Weiterentwicklung erfahren, die von den neuen Vorstands-mitgliedern aktiv mitgestaltet werden.

sie haben Fragen? Dann treten Sie gerne mit uns in

Verbindung - wir beantworten nach Möglichkeit alle Fragen. Wir planen die Neuwahlen bis zum Herbst 2019 durchführen zu können.

Bewerbungen an:[email protected]

Verde - Verband der Vertrauenspersonen in deutschland e.V.

neuwahl VerDe-Vorstand: Aufruf zur teilnahme

Jetzt zur Vorstandswahl aufstellen!

www.hcp-journal.de 9

(inklusion) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

10 www.hcp-journal.de

sebastian urbanski aus Berlin gehört jetzt dem 15-köpfigen Gremium an

bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Mitglied mit Down-Syndrom in den bundesvorstand berufen

Sebastian Urbanski aus Berlin ist der erste Mensch mit Down-Syndrom, der jetzt in den Bundesvorstand der Lebenshilfe be-rufen worden ist. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Wir sind sehr stolz dar-auf, ihn in unseren Reihen zu haben. Als Selbstvertreter wird er eine glaubhafte und starke Stimme für Menschen mit Behin-derung sein.“

Der 40-jährige Schauspieler mit Down-Syndrom, der zum Ensemble des inklu-siven Berliner RambaZamba-Theaters gehört, der bereits in Fernsehfilmen zu se-hen war und Kinofilme synchronisiert hat, kennt sich auch auf der politischen Bühne aus: Am 27. Januar 2017 war er Redner im Deutschen Bundestag und erinnerte an die „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit. Menschen mit Behinderung standen da

im Mittelpunkt des Gedenkens an die Op-fer des Nationalsozialismus‘. Dafür hatte sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren eingesetzt, allen voran ihre Vorsitzende Ulla Schmidt, die frühere Bundesgesundheitsministerin und Vize-präsidentin des Deutschen Bundestages.

Sebastian Urbanski hat sich viel vorge-nommen. Er will sich dafür einsetzen, dass Inklusion und gleichberechtigte Teil-habe von Menschen mit Behinderung in Deutschland weiter vorankommen. Angst und Sorge machen ihm jedoch neue vorgeburtliche Bluttests, die nach dem Down-Syndrom und anderen Chromo-somen-Störungen fahnden: „Das führt dazu, dass Menschen wie ich kaum noch geboren werden. Aber wir wollen auch leben. Keiner darf uns dieses Recht ab-

sprechen!“ Er begrüßt daher sehr, dass der Bundestag bald eine große Debatte über die gesellschaftlichen Folgen solcher Bluttests führen möchte.

Der Berliner rückt für Selbstvertreter Peter Stabenow aus Bad Dürkheim in den Bun-desvorstand der Lebenshilfe nach. Stabe-now hatte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Neben Sebastian Urbanski gehört noch Ramona Günther aus Freudenstadt/Schwarzwald dem 15-köpfigen Gremium als Selbstvertrete-rin an. Vorstandsmitglied ist sie schon seit 2008; erstmals wurde mit Achim Wegmer aus Mühlacker im Jahr 2000 ein Mensch mit Behinderung in den Bundesvorstand gewählt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Fa-milien ein. In über 500 Orts- und Kreis-vereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4300 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 125.000 Mitglieder und zir-ka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassen-de Teilhabe und Inklusion sowie die Um-setzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt (Mitte) mit den Selbstvertretern im Vorstand Sebastian Urbanski und Ramona Günther

© L

eben

shilf

e /

Ber

nd L

amm

el

www.lebenshilfe.de

i n F oiBundesvereinigung Lebenshilfe e.V.Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.Raiffeisenstr. 1835043 MarburgE-Mail: [email protected]

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (gesundheit)

www.hcp-journal.de 11

deutsche rentenversicherung

Betriebliches Gesundheits-management - BGM Gesunde und motivierte Beschäftigte sind entscheidende erfolgsfaktoren

für einen Betrieb. Die Gesunderhaltung der Beschäftigten ist ein wichtiges

merkmal für die Attraktivität eines unternehmens zur langfristigen

Bindung von Fachkräften. Dabei stehen eine gesundheitsgerechte

Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die motivation der Beschäftigten

zu gesundheitsfördernden Verhalten gleichermaßen im mittelpunkt.

Das Betriebliche Gesundheitsma-nagement (BGM) kann jeder kleine und mittelständische Betrieb mit ein-fachen und zielgenauen Methoden und Maßnahmen umsetzen.

Zu dem Thema BGM gibt es mittler-weile diverse Beratungsangebote und Informationsmaterialien, die Betrieben dabei helfen sollen, die für sie geeig-nete Strategie zu finden und umzu-setzen. Trotz oder gerade wegen der Fülle an Informationen und Anbietern fehlt es den Betrieben oftmals an ei-nem systematischen Zugang zum Themenfeld.

Der Leitfaden der Deutschen Renten-versicherung soll interessierten Betrie-

ben die wichtigsten Handlungsfelder darlegen und die Unterstützungsmög-lichkeiten durch die Sozialversiche-rungsträger aufzeigen. Er ist deshalb als ergänzendes Angebot neben der persönlichen Information durch den Firmenservice der Deutschen Renten-versicherung zu verstehen.

Den BGM-Leitfaden als Download und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://firmenservice.drv.info

Mit dem Firmenservice hat die Deut-sche Rentenversicherung bundesweit ein kostenfreies, betriebsorientiertes Beratungsangebot implementiert, dass die Betriebe unterstützt, die Ge-

sundheit und Beschäftigungsfähig-keit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter zu stärken und zu erhalten.

Neben der klassischen Beratung zu Rente, Altersvorsorge und Beitrags-einzug steht das Thema „Gesunde Mitarbeiter“ im Mittelpunkt. Der Fir-menservices informiert zum Betrieb-lichen Gesundheitsmanagement und berät zur Einführung und Durchfüh-rung des Betrieblichen Eingliede-rungsmanagements, zur medizini-schen und beruflichen Rehabilitation und zu den Präventionsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Präventions- oder Rehabilitationsbe-darfen, eine frühzeitige Inanspruch-nahme notwendiger Leistungen der Träger und damit die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der be-troffenen Dienststelle bzw. des be-troffenen Betriebes.

Kontakt zum Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung er-halten Sie über unsere kostenlose Telefonhotline 0800 1000 453 oder Sie senden eine E-Mail an: [email protected]

12 www.hcp-journal.de

(kultur) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

Was ist die ChronicArT?Die ChronicART ist eine Zusammen-stellung von Werken unterschiedlicher KünstlerInnen, die mit Handicap leben und diesen Umstand künstlerisch auf-greifen, reflektieren und verarbeiten. Dabei steht „chronic“ sowohl für die langwierige, wenn nicht immerwähren-de Erkrankungsdauer, als auch für die besonders vertiefte Auseinandersetzung mit dem eigenen So-Sein, die aktiv und selbstreflektierend erfolgt und in künst-lerischen Ausdrucksformen mündet (ART).

Wozu dient die ChronicArT?In den ausgestellten Werken spiegelt sich die subjektive Wahrnehmung der Künstlerinnen mit Handicap intensiv wieder, sodass sie dem Betrachter tie-fe Einblicke gewähren in ihr subjektives

Empfinden und die Erfahrung von Er-krankung.

Ihr künstlerischer Zugriff gibt Krankheit ein jeweils ganz eigenes „Gesicht“, das einerseits sehr persönlich ist, anderer-seits aber auch universelle Erkenntnisse offenbart im Spannungsfeld von „Behin-derung“, „Normalität“, (Schul-)Medizin, Selbst-Heilung und Gesellschaft.

Während die (Schul-)Medizin zur So-matisierung komplexer Krankheitsbilder neigt, weitet der künstlerische Zugriff dieser Werke den Blickwinkel in über-aus „Bildgebenden Verfahren“, durch die unterschiedliche Stadien von Krank-heitsbewältigung (subjektive Wahrneh-mung, Verarbeitung und Selbstannahme als biografischer Lernprozess) für den Betrachter sichtbar und nachvollziehbar

chronicArt

Wenn der Pinsel zum Mikroskop der Seele wird

Bei der Kampagne „...und es geht doch“, die in diesem Jahr bei der AIrBus Operations GmbH am standort

Finkenwerder ausgetragen wurde, hat sich die ArGe Vertrauenspersonen - Hamburger Wirtschaft als offizieller

mitveranstalter diesmal mit einem eigenen Beitrag bemerkbar gemacht: der ChronicArT, einer besonderen

Kunstausstellung, die vom ArGe-Vorstandsmitglied Nadja Buhre initiiert, kuratiert und im Conference Center vor

Ort eingerichtet wurde.

werden. Auf diese Weise gelingt eine „innere Betrachtungsweise“, die sich aber von außen betrachtend vollzieht, quasi wie ein mikroskopischer Blick, der sich per Pinsel der Seele nähert.

Beteiligte Künstlerinnen• Elke Jarm, Malerin mit langjähriger

MS (Multiple Sklerose)• Dora Seil, freie Künstlerin mit lang-

jähriger MCS (Multiple Chemische Sensitivität)

• Nana Buhre, Malerin mit jüngst ma-nifestierter rheumatoider Arthritis

Die Laufzeit der Ausstellung wurde auf Wunsch von Airbus über den 20.11.2018 hinaus ausgeweitet bis zum 3.12.2018, dem Internationalen Tag der Behinder-ten Menschen. Diesem Wunsch hat das Künstler-Team sehr gern entsprochen und bedankt sich für die tolle Unterstüt-zung und Förderung dieser Projektidee durch Frau Knickrehm sowie Herrn Hei-nemann (Airbus Operations GmbH).

An dieser besonderen Aktion, die bei den Gästen sehr gut angekommen ist, lässt sich ablesen, dass das produktive Zusammenwirken verschiedener SBVen (Thomas Heinemann, SBV von Airbus und Nadja Buhre, SBV am Deutschen Schauspielhaus und ARGE Vertrauens-personen - Hamburger Wirtschaft) über-raschend inspirierende Früchte tragen kann, und es kann uns SBVen durchaus als Anregung für neue Kooperationsfor-men untereinander, also betriebsüber-greifend dienen, denn sie birgen (nicht nur künstlerisches) Potenzial.

Text: Nadja Buhre

Vorstellung von AIRBUS auf der Veranstaltung „...und es geht doch!“

www.hcp-journal.de 13

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (kultur)

v.l.n.r.: Nadja Buhre, Elke Jarm (Malerin des Bildes „Chamäleon“ im Hintergrund), Nana Buhre, Thomas Heinemann

14 www.hcp-journal.de

(gesundheit) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

Kann ein exoskelett zur stärkung der muskulatur oder für das ein-üben belastungsreduzierender Be-wegungsabläufe genutzt werden (z.B. im rahmen des Betrieblichen eingliederungsmanagements)?Exoskelette wurden zivil primär für the-rapeutische Zwecke entwickelt und wer-den in diesem Zusammenhang bereits seit längerem genutzt (REHA, Thera-pie, etc.). Werden Exoskeletten bei der Wiedereingliederung von vorerkrankten Beschäftigten eingesetzt, sollte dies mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt und mit dem Ergotherapeuten/der Ergothe-

rapeutin eng abgestimmt werden, weil sich der zu berücksichtigende Erkennt-nis- und Erfahrungsstand dynamisch entwickelt.

Könnte man durch den einsatz von exoskeletten, die Arbeitsfähigkeit, insbesondere älterer gewerblich Be-schäftigter, dauerhaft stärken und damit auch die Kosten für arbeits-bedingte erkrankungen senken?Angesichts des demografischen Wan-dels und des zunehmenden Fach-kräftemangels ist es eine wesentliche Herausforderung für die Wirtschaft, Be-

dGUV - deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einsatzmöglichkeiten von exoskeletten am arbeitsplatz

exoskelette sind am Körper getragene Assistenzsysteme, die mecha-

nisch auf den Körper einwirken. Die Anwendungsbereiche dienen der

Orientierung, in welchen Bereichen die Nutzung in Betracht kommt.

schäftigte möglichst lange und gesund im Arbeitsprozess zu halten. Der Einsatz von Exoskeletten kann hier ein mögli-cher Ansatz sein. Allerdings müssen, wie in den vorherigen Punkten beschrie-ben, noch einige sicherheitstechnische, ergonomische und ethische Fragen geklärt werden. Es ist jedoch denkbar, dass Exoskelette in einigen Jahren eine Serienreife erlangen, kostengünstig produziert und in einem breiten Anwen-dungsspektrum genutzt werden können. Beschäftigte in verschiedenen Alters-klassen und Einsatzbereichen könnten davon profitieren.

Wäre die Nutzung eines exoskelet-tes im rahmen der Inklusion sinn-voll?Dazu liegen noch keine ausreichenden Erkenntnisse/Praxiserfahrungen vor. Es wäre aber denkbar, wie auch bei kollaborierenden Robotern, damit einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeits- bzw. Produktionsprozesse zu leisten (s.a. Projekt AQUIAS).

unter welchen Voraussetzungen können exoskelette zur Leistungs-steigerung eingesetzt werden?In unterschiedlichen Veröffentlichun-gen werden Exoskelette als leistungs-steigernd beschrieben (mit vermuteten Steigerungen bis zu 27%). Damit werde auch die Wertschöpfung erhöht, beson-ders durch eine mögliche Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitszeiten. Mit einem Exoskelett sollen zum Beispiel Lasten von 80 kg bis 90 kg von einer Person manuell transportiert werden können. Technisch unterstützte Steigerungen der körperlichen Leistungsfähigkeit von Beschäftigten sind nur dann akzeptabel und hilfreich, wenn alle Fragen zu Ge-fährdungen für Sicherheit und Gesund-heit geklärt sind und in der Praxis ent-sprechende Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden können.

Welche perspektiven und Heraus-forderungen stellen exoskelette für den Arbeitsschutz dar?Die arbeitsbedingte Nutzung von

i

i

i

© A

bb. O

ttoB

ock

www.hcp-journal.de 15

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (gesundheit)

Das barrierefreie Hotel in der Lüneburger Heide

Entspannte Tagungen und Seminare im Gästehaus:n nur eine Bahnstunde von Hamburg entferntn Seminar- und Gruppenräume mit Tagungstechnikn 78 barrierefreie Zimmer mit Dusche/WC, Telefon, TV, Notrufn Vital-Zentrum mit Sauna, Bio-Sauna, Dampfbad und Gymnastikraumn vielfältiges Gastronomieangebot, auch Diätkostn Parkplatz und Tiefgarage

Gästehaus Bad BevensenAlter Mühlenweg 7, 29549 Bad Bevensen, Telefon: 05821-959 0

Telefax: 05821-959 160, E-Mail: [email protected], Internet: www.gaestehaus-bad-bevensen.de

Oder einfach malUrlaub machen! Unser Kennenlernangebot:

3 Übernachtungen mit Frühstück,

1 Abendbuffet, 1 Thermalbadkarte, zzgl. Kurtaxe

Oder einfach mal

Unser Kennenlernangebot:

3 Übernachtungen mit Frühstück,

1 Abendbuffet, 1 Thermalbadkarte, zzgl. Kurtaxe

3 Ü/F abEUR

139,-p. P. im

DZ Standard

1873 GHBB_AZ HCPJournal 145x210.indd 1 22.08.14 15:13

Exoskeletten, ihre Wirksamkeit, ihre Präventionspotentiale sowie die Ver-meidung von Risiken beim Einsatz von Exoskeletten sind für Unternehmen und Versicherte von großem Interesse.

Exoskelette eröffnen die Möglichkeit einer Verbesserung des Arbeitsschut-zes besonders bei Tätigkeiten, bei denen auf Grund der Spezifik der Ar-beitssituation, (z.B. Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs, Art des Arbeitsmittels bzw. Arbeitsgegenstands) bisher kei-ne oder nur unzureichende technische Hilfsmittel, z.B. beim Heben schwerer Lasten oder bei Arbeiten in Zwangs-haltung, eingesetzt werden können.

In Folge dessen könnten Exoskelet-te in Zukunft eine stärkere Entlas-tung des Muskel-Skelett-Systems bei spezifischen Tätigkeiten ermögli-chen. Einschlägige wissenschaftliche

Begleitstudien, zum Beispiel in den Bereichen Arbeitsmedizin, Biome-chanik/ Arbeitsphysiologie, Sicher-heitstechnik, stehen jedoch erst am Anfang.

An welchen Arbeitsplätzen oder bei welchen Tätigkeiten könnten exo-skelette sinnvoll eingesetzt werden?Grundsätzlich an allen Arbeitsplätzen, an denen körperliche Arbeit oder Tätigkeiten in Zwangshaltungen zu leisten sind. Da-bei kommen Exoskelette besonders dort infrage, wo andere technische Hilfsmittel, wie Gabelstapler, Kran und Vakuumheber etc., nicht zum Einsatz kommen können. Dies ist in der Regel bei nicht stationären Arbeitsplätzen der Fall, z.B. bei der Mö-belauslieferung. Hier könnte die körper-liche Entlastung der Beschäftigten auch zu einer Reduzierung des Unfallgesche-hens, arbeitsbedingter Gesundheitsge-fahren und von Ausfallzeiten beitragen.

In welchen Bereichen kann auf den einsatz von exoskeletten verzichtet werden?In Bereichen mit stationären Arbeits-plätzen lassen sich diese in den meis-ten Fällen ergonomisch gestalten, so-dass auf Exoskelette verzichtet werden kann. Dies sollte auch immer das erste Bestreben der Arbeitsplanung sein. Die Auswahl an technischen Maßnahmen für stationäre Arbeitsplätze ist sehr vielfältig. Hier können beispielsweise Lastenma-nipulatoren, Gabelhubwagen, Scheren-hubtische, Vakuumheber, höhenverstell-bare Arbeitstische eingesetzt werden, um körperliche Belastung zu reduzieren.

Was ist bei der Verwendung von exoskeletten hinsichtlich der Ge-fährdungsbeurteilung zu beachten?Auch bei der Verwendung von Exoske-letten am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Durch

16 www.hcp-journal.de

(gesundheit) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

führung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Im Rahmen dieser Gefähr-dungsbeurteilung sind Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Be-schäftigten zu ermitteln und zu bewer-ten sowie wirksame Schutzmaßnahmen inkl. Unterweisungen abzuleiten und umzusetzen. Insbesondere sind hierbei die Schutzziele und Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie ggf. die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit zu berücksichtigen.

Welche sicherheitstechnischen An-forderungen müssen beim Inver-kehrbringen von exoskeletten für den einsatz am Arbeitsplatz beach-tet werden?Die sicherheitstechnischen Anforderun-gen an Exoskelette werden im Wesent-lichen vom Einsatzzweck (bestimmungs-gemäße Verwendung) abhängig sein. Die hieraus resultierende Zuordnung von Exoskeletten zum Geltungsbereich einer EU Richtlinie ist derzeit auf europäischer Ebene noch in der Diskussion.

Denkbar wäre eine Zuordnung als tech-nisches Hilfsmittel zur RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie). So werden beispielsweise im Anhang 1 der Ma-schinenrichtlinie verbindliche Schutzziele beschrieben. Diese können bereits jetzt Anhaltspunkte für die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Ge-sundheit beim Einsatz von Exoskeletten geben. In Deutschland wird diese EG-Richtlinie durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschi-nenverordnung – 9. ProdSV) in nationa-les Recht umgesetzt.

Bei der Verwendung als medizinisches Hilfsmittel, z.B. im Rahmen der beruf-lichen Wiedereingliederung, könnte die europäische Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte bzw. das Medizinpro-duktegesetz (MPG) in Deutschland zur Anwendung kommen.

Da Exoskelette aus unserer Sicht als personengebundene Maßnahme Be-

schäftigte vor einer Überlastung durch Hebe- oder Tragetätigkeiten oder durch Tätigkeiten mit Zwangshaltungen schüt-zen sollen, ist auch eine Zuordnung zur PSA-Richtlinie 89/686/EWG (Per-sönliche Schutzausrüstung) möglich. Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG wird schrittweise bis 2019 durch die europä-ische PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ersetzt.

Erst auf Grund des Einsatzzweckes und der daraus resultierenden Zuordnung zu einer der o.g. Richtlinien wäre es mög-lich, detaillierte sicherheitstechnische Anforderungen für Exoskelette festzu-legen.

Welche Gefahren könnten im um-gang mit exoskeletten entstehen?Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass bei aktiven Exoskeletten, bei denen elektrische oder pneumatische Antriebe die menschliche Kraft aktiv unterstützen und verstärken, eine Fehlfunktion bzw. eine Fehlbedienung des Exoskeletts zu Verletzungen führt. Diese Gefähr-dung muss durch sicherheitstechnische Maßnahmen des Inverkehrbringers aus-geschlossen sein. Für mechanische Einwirkungen, die bestimmungsgemäß oder aufgrund einer Fehlfunktion vom Exoskelett auf den Körper einwirken können, wären die für kollaborierende Roboter nach DIN ISO TS 15066 hin-terlegten, biomechanischen Grenzwerte ein erster Ansatz.

Die Kraftunterstützung durch Exoske-lette muss in Bezug auf die effektiven Gewichte der zu handhabenden Lasten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Es muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte (z.B. gemäß BAuA-Leitmerkmalmethode „Heben und Tragen“) möglichst im „grünen Be-reich“ belastet werden.

Bei der Benutzung eines Exoskeletts können Gefährdungen im Zusammen-hang mit Stolper- oder Sturzunfällen ent-stehen. Bei einem unfallartigen Ereignis ist das Risiko groß, dass die Beschäftig-ten, unter anderem aufgrund des zusätz-

lichen Gewichts oder den ausladenden mechanischen Komponenten, schwe-rere Verletzungen davontragen als ohne Exoskelett. Auch deshalb muss grund-sätzlich eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Außerdem muss hinterfragt werden, in welcher Weise es möglich ist, aus einer plötzlich auftreten-den Gefahrensituation mit einem ange-legten Exoskelett schnell und sicher zu flüchten.

Ist ein exoskelett als technische oder als personenbezogene maß-nahme einzustufen?Die Einsatzmöglichkeiten von aktuell ver-fügbaren Exoskeletten legen derzeit eine Einordnung als personenbezogene bzw. personengebundene Maßnahme nahe. In der Hierarchie der Schutzmaßnahmen, dem so genannten TOP-Prinzip, stehen sie damit an letzter Stelle. Das bedeutet, vor dem Einsatz von Exoskeletten sind zunächst alle technischen und organisa-torischen Maßnahmen auszuschöpfen, um die Handhabung schwerer Lasten oder Zwangshaltungen zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Einsatz eines Exoskelettes als perso-nengebundene Maßnahme sinnvoll. Der Einsatz sollte immer mit entsprechenden verhaltensbezogenen Maßnahmen, wie Unterweisungen und Übungen, gekop-pelt werden.

www.dguv.de

i n F oiunter folgendem Link steht die Themen-broschüre der DGuV zum kostenlosen Download zur Verfügung:https://www.dguv.de/medien/fb-handelund-logistik/pdf-dokumente/exoskelette.pdf

www.hcp-journal.de 17

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (bildung)www.bund-verlag.de

Feldes / Kohte / Stevens-Bartol (Hrsg.)

SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes BuchRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Teil 1 – Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen Teil 3 – Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kommentar für die Praxis 4., neu überarbeitete, aktualisierte Auflage 2018. Ca. 1.400 Seiten, gebundenSubskriptionspreis bis 3 Monate nach Erscheinen: ca. € 89,– Danach: ca. € 109,–ISBN 978-3-7663-6719-8 Erscheint August 2018www.bund-verlag.de/6719

 Berücksichtigt die Änderungen  durch das Bundesteilhabegesetz

 Umfassende Analyse  der gesamten Rechtsprechung

Der Kommentar. Stemmt das Neue mit Bravour

Fundiert und verständlich erläutert der Kommentar in 4. Auflage die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX). Im Zentrum der Neuauflage stehen die Änderungen in Teil 1 und Teil 3 des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das BTHG stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX dar. Zu einer kompletten Gesetzesneufassung führen

› die neue 3-Teilung der SGB IX › die neuen für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Vorschriften › das Überführen des Rechts der Eingliederungshilfe in einen neuen Teil 2, der erst 2020 in Kraft tritt und deswegen bei dieser Auflage noch nicht kommentiert wird

› die Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht und › die unterschiedlichen Termine des Inkrafttretens.

Die 4. Auflage des Kommentars für die Praxis SGB IX reagiert hierauf in allen Bereichen. Vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN- Behindertenrechtskonvention werden sämtliche Auswirkungen kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Etwa:

›Welche Rechtsansprüche lassen sich jetzt schon ableiten? ›Welche neuen Rechte stehen den Schwerbehindertenvertretungen zu? ›Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Beratungspraxis? ›Wie müssen die beteiligten Träger und Behörden reagieren?

Die Autorinnen und Autoren – anerkannte Expertinnen und Experten mit um fassender Praxiserfahrung – bieten neben den Änderungen durch das BTHG einen vollständigen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundes-sozialgerichts sowie des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte sowie über den Stand der Fachdiskussion.

Die Autoren:

Dr. jur. Claudia Beetz, Prof. Dr. jur. Dörte Busch, Maren Conrad-Giese, Isaf Gün, Dr. jur. Ulrich Faber, Werner Feldes, Bernd Giraud, Henning Groskreutz, Markus Hofmann, Dr. jur. Sören Hohner, Sebastian Kägebein, Dr. Eberhard Kiesche, Thomas Kohlrausch, Prof. Dr. jur Wolfhard Kohte, Daniela Kopp-Schönherr, Bettina Krämer, Prof. Dr. jur. Katja Nebe, Dr. jur. Cathleen Rabe-Rosendahl, Marcus Schian, Stefan Soost, Eckart Stevens-Bartol, Klaus Schmitz, Peter Schmitz, Peter Voigt, Dr. jur. Christian Weber, Dr. jur. Jana Zipprich

18 www.hcp-journal.de

(bildung) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

„Die Teilnahme an beruflicher Weiter-bildung ist mehr und mehr ein Muss, um seinen Arbeitsplatz angesichts rasanter Veränderungen erhalten oder sich beruflich weiterentwickeln zu können. Das gilt für blinde und sehbehinderte wie auch für sehen-de Berufstätige. Sehbeeinträchti-ge Menschen sind aber gravierend benachteiligt, weil die allermeisten Weiterbildungsangebote für sie nicht nutzbar sind. Sie sind nicht barriere-frei“, stellt Klaus Winger fest. Der Di-plompädagoge ist Leiter des Projekts iBoB, inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren, das sich der Teilha-be seheingeschränkter Erwerbstäti-ger an beruflicher Weiterbildung und damit am Arbeitsleben verschrieben hat. iBoB wurde vom Deutschen Ver-ein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS e.V.) initiiert.

Um das Thema Weiterbildung im Kontext von Arbeitsmarkt 4.0 mit Fachleuten und Betroffenen zu erör-tern, veranstalten die iBoB-Verant-wortlichen im kommenden Jahr eine Fachtagung mit dem Titel „Teilhabe im Job – vor Reha, vor Rente. Die Bedarfe blinder und sehbehinderter Erwerbstätiger an und ihre Ansprü-

che auf berufliche Weiterbildung“. Die Tagung findet vom 4. bis 5. März 2019 in Kassel statt und hat unter anderem die Themen Prävention, Digitalisierung der Arbeitswelt und Rechtsansprüche auf Weiterbildung im Fokus. Schließlich ist die Ein-sicht nicht neu, dass Menschen mit Behinderung den durch die Digitali-sierung beschleunigten Wandel der Arbeitswelt bestehen können, wenn ihre aktive Teilhabe an den Wand-lungsprozessen gesichert ist. Doch wie präventiv müssen und können die Interventionen der Sozialleistungsträ-ger sein, um die Beschäftigung be-hinderter Menschen in der modernen Arbeitswelt zu sichern? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Tagungsvor-träge und -Workshops. Eine wichtige Zielgruppe der Tagung sind Schwer-behindertenvertreter*innen aus Be-trieben und Verwaltungen. Sie sollen einen speziellen Einblick bekommen in die Möglichkeiten der Arbeitsplatz-sicherung und beruflichen Weiterent-wicklung von blinden und sehbehin-derten Kolleginnen und Kollegen.

Berufliche Teilhabe ist auch das Ziel der barrierefreien iBoB-Weiterbil-dungsplattform. Unter der Webadresse http://weiterbildung.dvbs-online.de

ibOb - Inklusive bildung ohne barrieren Berufliche teilhabe durch barrierefreie bildung

rund 66.000 blinde und sehbehinderte menschen nehmen heute selbstverständlich am Arbeits-

leben teil. Angesichts des rasanten Wandels der Arbeitswelt stehen sie jedoch vor großen Her-

ausforderungen, nicht zuletzt bei beruflicher Weiterbildung. Gründe sind nicht nur Vorbehalte bei

Arbeitgebern und Bildungsträgern oder unzugängliche Kursmaterialien, sondern auch Hürden auf

seiten der Leistungsträger und mangelndes Wissen über rechtsansprüche bei allen Beteiligten.

ein speziell auf diese Zielgruppe und ihre Berater zugeschnittenes Angebot leistet Abhilfe.

finden Interessierte seit April 2018 zahlreiche Bildungsangebote, die auch für Blinde und Sehbehinder-te barrierefrei zugänglich sind. Eine Weiterbildungsberatung, Peer-to-Peer-Mentoring, Schulungsange-bote für Bildungsträger zum Thema Barrierefreiheit sowie ein Service zur Kompetenzdiagnostik und -entwick-lung nach KODE® runden das An-gebot ab.

KODE® steht für „Kompetenz-Diagnostik und Entwicklung“ und unterstützt als barrierefreie Soft-ware Betroffene bei der Erfassung und Entwicklung ihrer Handlungs- und Selbstorganisationsfähigkeiten. KODE® ist weltweit das erste Ver-fahrenssystem, das sich ausschließ-lich auf die Messung beobachtbarer und entwickelbarer Kompetenzen fokussiert und wissenschaftlich vali-diert ist. Das Verfahren bietet Unter-stützung bei Veränderungsprozessen im beruflichen Kontext oder bei der Karriereplanung, aber auch bei be-ruflicher Neuorientierung.

Hilfe bei Veränderungen leistet auch das Peer-to-Peer Mentoring. 70 ent-sprechend weitergebildete Mentoren – in Ausbildung und Beruf erfahrene

www.hcp-journal.de 19

9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018 (bildung)

und erfolgreiche, selbst von Sehbe-einträchtigung Betroffene - begleiten blinde und sehbehinderte Mentees - jüngere, beruflich Unerfahrenere oder Studierende -auf dem Weg ih-rer Entwicklung und beruflichen Ver-änderung. Die iBoB-Mentorinn*en geben ihr Fachwissen und ihre Er-fahrungen gerne an interessierte sehbeeinträchtigte Berufstätige wei-ter. Sie unterstützen sie damit in ih-ren Weiterbildungsbemühungen und bei ihrer Karriereplanung. Gleichzei-tig profitieren auch die Mentoren in ihrer Rolle als Arbeitnehmer von dem Konzept.

„Unsere Angebote sind aber auch praktische Hilfsmittel für alle mit sehbeeinträchtigten Menschen be-schäftigten Institutionen und Ar-beitgeber“, sagt iBoB-Leiter Klaus Winger. „Schwerbehindertenvertreter,

Reha-Berater der Arbeitsagentu-ren, Jobcenter oder der Deutschen Rentenversicherung und andere Fach-berater behinderter Menschen profi-tieren davon, ebenso Arbeitgeber und Bildungsanbieter“, so Winger.

Das DVBS-Projekt iBoB wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds gefördert. Das iBoB-Angebot ist während der ge-samten Projektlaufzeit kostenfrei.

Webangebote• iBoB-Weiterbildungsplattform:

http://weiterbildung.dvbs-online.de

• Projektwebseite: http://ibob.dvbs-online.de

• Facebook: www.facebook.com/ProjektIBOB

• DVBS: www.dvbs-online.de

KontaktiBoB - inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren c/o DVBS e.V. Frauenbergstraße 835039 MarburgTelefon: 06421 94888-33E-Mail: [email protected]

www.greenpeace.de/helfenStoppt den Klimawandel, bevor er unsere Welt verändert.

Kün

stle

r: M

atth

ew C

usic

k

(barrierefreiheit) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

20 www.hcp-journal.de

Sozialhelden e.V.

„tV für alle“ – barrierefreien tV-Angebote leichter findenDer gemeinnützige Berliner Verein Sozialhelden startet in Kooperation mit den Medienanstalten, ARD, ZDF

und dem VAUNET das Inklusionsprojekt „TV für Alle“. Die neue Website www.tvfueralle.de zeigt im elektroni-

schen Programmführer eine Übersicht der barrierefreien TV-Angebote in Deutschland. „TV für Alle“ erleichtert

so das Suchen und Finden von TV-Sendungen mit Untertiteln und Audiodeskription. In einem weiteren Aus-

bauschritt soll zu online verfügbaren TV-Angeboten in Deutscher Gebärdensprache verlinkt werden.

Menschen mit Behinderungen nutzen für ihre mediale Information und Unter-haltung überwiegend das Fernsehen. Laut einer Studie zum Mediennut-zungsverhalten von Menschen mit Be-hinderungen im Auftrag der Medienan-stalten und der Aktion Mensch ist das Fernsehen deren Hauptmedium für die gesellschaftliche Teilhabe. Neben In-formationen und Nachrichten werden auch Unterhaltungs- und Service-Sen-dungen gerne angeschaut, um “mitre-den” und teilhaben zu können.

Bereits heute sind zahlreiche Sen-dungen des deutschen Fernsehens in barrierefreier Fassung verfügbar. Mit der neuen digitalen und barrierefreien Programmzeitschrift „TV für Alle“ kön-nen die Nutzerinnen und Nutzer unter

www.tvfueralle.de die Senderübersicht nach barrierefreien TV-Angeboten für Menschen mit Seh- oder Hörbehinde-rungen filtern. “Aktuelle Fernsehzeit-schriften haben zwar oft einen kleinen Hinweis, ob es zu der Sendung Un-tertitel oder Audiodeskriptionen gibt, aber eine kompakte und filterbare Ab-bildung zu diesen Angeboten bestand bisher leider nicht”, erklärt Sozialhel-den-Vorstand und „TV für Alle“ Pro-jektleiter Raul Krauthausen.

Das Auffinden von mit Audiodeskripti-onen oder Untertiteln versehenen Sen-dungen wird mit „TV für Alle“ künftig stark vereinfacht. Informationen zu TV-Angeboten in Deutscher Gebärden-sprache sollen bald folgen. “Oft werden Inhalte in Gebärdensprache erst nach

Ausstrahlung im Fernsehen in einer Gebärdensprachfassung in die Media-theken der Sender eingestellt. Eine entsprechende Verlinkung auf diese In-halte wollen wir in einer weiteren Aus-baustufe von „TV für Alle“ vornehmen”, erklärt Raul Krauthausen. Besonders stolz ist der Inklusions-Aktivist darauf, dass das Projekt unter der Moderati-on der Medienanstalten sowohl vom öffentlich-rechtlichen als auch privatem Rundfunk sowie den Medienanstalten unterstützt wird.

Neben dem Service für Menschen mit Behinderungen kann die digitale Pro-grammauskunft “TV für Alle” auch ohne Filter genutzt werden und eine Über-sicht für alle Zuschauer geben.

Das Projekt „TV für Alle“ wird technisch von der Agentur Henkelhiedl mit der Datenbereitstellung durch Media-Press realisiert. Die Seite ist für Smartphones optimiert, so dass nicht extra eine App installiert werden muss.

https://tvfueralle.de/

8. Jahrgang | heft Nr. 3 | 2017 (inklusion)

Alles im grünen Bereich.

unique prosthetic solutions

Ein Unternehmen der Bauerfeind Gruppe . www.uniprox.de

Die Bauerfeind Prothetik geht

eigene Wege. Wir bieten Ihnen

bewährte BauerfeindQualität

mit individuellem Service für

Prothesenpassteile, Materialien

und Zubehör unter einem neuen

Namen:

Besuchen Sie uns unter

www.uniprox.de

Alles im grünen Bereich.

unique prosthetic solutions

Ein Unternehmen der Bauerfeind Gruppe . www.uniprox.de

Die Bauerfeind Prothetik geht

eigene Wege. Wir bieten Ihnen

bewährte BauerfeindQualität

mit individuellem Service für

Prothesenpassteile, Materialien

und Zubehör unter einem neuen

Namen:

Besuchen Sie uns unter

www.uniprox.de

HCP 02-2016 Deutschland_HCP_01-2014.qxd 06.07.16 18:48 Seite 23

22 www.hcp-journal.de

(cartoon) 9. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2018

Die Cartoons im HCP Journal sind von Phil Hubbe – Jahrgang 1966, nicht nur behindert, sondern auch Magdeburger, Ehemann und Vater. Er zeichnet für meh-rere Tageszeitungen, Zeitschriften und Anthologien. Nach Abitur, Grundwehr-dienst, abgebrochenem Mathematikstu-dium, Schichtarbeit im Keramikwerk und Ausbildung zum Wirtschaftskaufmann

hat er 1992 aus der Zeichnerei einen Beruf gemacht. 1985 erkrankte er an Multipler Sklerose (MS). Von Freunden ermutigt, machte er schließlich auch sei-ne Krankheit zum Thema der Cartoons. „… Reaktionen auf die Bücher bewei-sen, dass es vor allem Behinderte selbst sind, die sich daran ergötzen, dass sie statt Mitleid endlich einmal Spott ernten.

Auch das scheint ein vermisstes Stück Normalität zu sein.“ Die Resonanz auf die Cartoons ist groß und gerade aus dem Kreis der Betroffe-nen sehr positiv, da frei von Betroffen-heitsgetue. Die Bilder sind in zahlreichen Ausstellungen bundesweit zu sehen.

www.hubbe-cartoons.de

Böhm · Baum

gärtner · Dwertmann

Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

Stephan A. Böhm · Miriam K. Baumgärtner David J. G. DwertmannBerufliche Inklusion von M

enschen mit Behinderung

Best Practices aus dem ersten Arbeitsmarkt

Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales, jedoch noch zu wenig beachtetes Thema des Personalmanagements. Das vorliegende Buch stellt Best-Practice-Beispiele aus dem ersten Arbeitsmarkt vor. Es entstand am Center for Disability and Integration der Universität St. Gallen (CDI-HSG). Inspiriert durch den „Com(mitment) To Act(ion)“-Wettbewerb werden verschiedenste Unternehmensbeispiele zentralen Handlungsfeldern des Personalmanagements zugeordnet. Hierdurch sollen Führungskräften und Personalverantwortlichen geeignete Konzepte an die Hand gege-ben werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung aktiv voran zu treiben.

In Anbetracht des großen Potenzials von Menschen mit Behinderung müssen wir ihnen die Chance geben, sich in die Gesellschaft einzubringen und das braucht mehr bewusste Arbeit. Bill Clinton, 42. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika anlässlich der Eröffnung des CDI-HSG

Es ist mein persönliches Anliegen, dass sich zukünftig mehr Unternehmen für die berufliche Inklusion einsetzen, da man durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nur menschlich und sozial, sondern auch wirtschaftlich profitiert. In Anlehnung an das Motto des vom CDI-HSG durchgeführten „ComToAct-Awards“ bitte ich Sie: Zeigen Sie, dass es geht und engagieren Sie sich für eine weitergehende berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung! Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, Deutschland

Das Buch „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ des CDI-HSG stellt erfolgreiche Inklusions-Konzepte vor, die zeigen, dass Unternehmen durch differenzierte Maßnahmen und persönliches Engagement Menschen mit Behinderung wirtschaftlich erfolgreich integrieren können. Es stellt einen weiteren kleinen – aber vielleicht entscheidenden – Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Inklusion von Menschen mit Behinderung dar.Stefan Ritler, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen, Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung, Schweiz

Die Herausgeber

Miriam K. Baumgärtner Diplom-Psychologin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Center for Disability and Integration (CDI-HSG) und Doktorandin im Programm Strategy and Management an der Universität St. Gallen.Prof. Dr. Stephan A. Boehm ist Direktor des Center for Disability and Integration(CDI-HSG) und Assistenzprofessor an der Universität St. Gallen (HSG).Dr. David J. G. Dwertmann forscht zurzeit als Visiting Fellow an der renommierten ILR School der Cornell University (USA) im Department for Human Resource Studies.

9 7 8 3 6 4 2 3 4 7 8 3 2

isbn 978-3-642-34783-2

1

Das gute Gefühl, einen zuverlässigen Partner zu haben, gibt es jetzt auch für Erwachsene.

In jeder Situation zuverlässigen Schutz, menschliche Nähe und persönliche Beratung.

Darauf können Sie sich bei der SIGNAL IDUNA immer verlassen.

Infos unter 040 4124-7997 oder www.signal-iduna.de

210x297mm_4c.indd 1 04.02.15 10:01