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ENERGY MEDIADATEN 2020 STUTTGART FACTS AND FEATURES ENERGYMEDIA.DE

STG MEDIADATEN 2020 - ENERGY MEDIAPORTFOLIO. SUCCESS STORIES ENERGY FASHION TRIP – BIG OPENING IN DER ... ENERGY DJ Tash sorgte vor Ort für die perfekten HIT MUSIC ONLY ! -Beats

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Page 1: STG MEDIADATEN 2020 - ENERGY MEDIAPORTFOLIO. SUCCESS STORIES ENERGY FASHION TRIP – BIG OPENING IN DER ... ENERGY DJ Tash sorgte vor Ort für die perfekten HIT MUSIC ONLY ! -Beats

ENERGYMEDIADATEN2020 STUTTGARTFACTS AND FEATURES

ENERGYMEDIA.DE

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ENERGY SPIELT HIT MUSIC ONLY !ENERGY ist DER Sender mit den besten neuen Hits für ganz Deutschland. Die Morningshow „ENERGY am Morgen mit Vince und Susann“, die Musikstrecke

„10 Hits am Stück“, der „ENERGY Mastermix“ und ausgefallene Promotions wie der „ENERGY Cash Call“ oder der „ENERGY Festival Sommer“ treff en den Geschmack der urbanen, modernen Hörer. Daneben legt ENERGY großen Wert auf professionelle Infor-mation sowie starke Hörerbindung; On Air, Off Air und Online.

ENERGY IST NAH AN DER JUNGEN ZIELGRUPPEMit zahlreichen Events pro Jahr (ENERGY LIVE SESSIONS, ENERGY MUSIC TOUR, NRJ MUSIC AWARDS, NRJ DJ AWARDS,...) diversen Konzerten und Partys in den Metropolen, verschiedenen Online-angeboten, Webradios, Mobile Apps, Social-Media-Präsenzen sowie vielfältigen Podcasts wird ENERGY zur crossmedialen Marke, die das Lebensgefühl der jungen Generation triff t.

Zusammengefasst heißt das: Mit ENERGY erreichen Sie die junge attraktive Zielgruppe ohne Streuverluste.

MARKE

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ENERGY IST DIE GRÖSSTE INTERNATIONALE RADIO-MARKEDas Konzept von ENERGY hat sich bewährt – über 30 Jahre Erfahrung der NRJ Group im Privatradio sind die Basis des Erfolgs mit mehr als 600 Frequenzen und 30 Mio. Hörern wöchentlich in 18 Ländern. Ein konsequentes Branding gehört zur Markenstrategie der NRJ Group:Ob beim Sounddesign, bei der Musikforschung, bei europaweiten Promotions oder Events – ENERGY wird als Marke geführt und weiterentwickelt.

MARKE

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EMPFANGUKWStuttgart/Ludwigsburg/Pforzheim-Enz-Kreis/ Calw/Karlsruhe/Heilbronn/Rhein-Neckar-Kreis 100.7Rems-Murr-Kreis 104.5Sindelfingen 104.3Böblingen 99.2Backnang 101.8Schorndorf 97.6

KABEL Stuttgart/Göppingen/Esslingen 90.70Karlsruhe/Pforzheim/Baden-Baden/Calw/Rastatt 102.65Heilbronn 106.80

DAB+Deutschlandweit 5C

INTERNETwww.energy.de sowie über TuneIn, Radio.de und viele weitere Aggregatoren und Radiodatenbanken

MOBILE APPSfür iOS, Android und über Aggregatoren wie RadioFM, Radio-player.de, Sonosplayer

WLAN RADIOSSonos, Bose, Logitech u.v.m.

SPRACH ASSISTENTENalle Audiogeräte mit Integration von Alexa, Siri und Google Assistant

SENDEGEBIET

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ZIELGRUPPENSCHARF84% der Hörer sind in der Zielgruppe der 14 - 49-Jährigen und69% der Hörer sind in der Zielgruppe der 14 - 39-Jährigen!1

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4

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AKTIVMit ENERGY erreichen Sie die aktiven und kaufkräftigen Baden-Württemberger. 88% der ENERGY-Hörer sind be-rufstätig oder in Ausbildung! 67% verfügen über ein Haus-haltsnettoeinkommen von 2.500 Euro und mehr!

LEISTUNGSSTARKENERGY sendet auf zahlreichen leistungsstarken Frequenzen!

BEKANNTHEITENERGY ist die größte internationale Radiomarke mit mehr als 600 Frequenzen in 18 Ländern und 30 Mio. Hörern wöchentlich. Das konsequente Branding bietet einen hohen Wiedererkennungseffekt!

VIELSEITIGKEITMediawirksame Sponsorings durch Crossmedia, Events, Gewinnspiele,Sendungen und Rubriken!

Quelle: ma 2020 Audio I, HpT (Mo. - Fr.), gesamt

TOP 5 ARGUMENTE

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Quelle: ma 2020 Audio I, Basis: HpW (Mo.-So.), gesamt, versch. ZG

LEISTUNGSWERTE

FAKTEN

TECHN. REICHWEITE 4,7 MIO.

GESAMTWHK 1.025 TSD.HÖRER PRO WOCHE 886 TSD.HÖRER PRO TAG 413 TSD.Ø-STUNDE 61 TSD.

FORMAT CHRZIELGRUPPE 14 - 39 J.Ø-ALTER* 35,0 J.

GESCHLECHT** 52% MÄNNER 48% FRAUEN

Quelle: ma 2020 Audio I

*Basis: WHK (Mo. - So.) **Basis: HpT (Mo. - Fr.)

SCHNELLÜBERBLICKHpW (Mo. - So.), gesamt, versch. Zielgruppen in Tsd.

809

886

14+ Jahre 18+ Jahre

522

649

25+ Jahre 30+ Jahre

AlleHörer

91% der Hörer

73% der Hörer

59% der Hörer

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Quelle: ma 2020 Audio I, Basis: WHK (Mo. - So.), gesamt, versch. ZG

ALTERSGRUPPEN

DER GROSSTEIL DER ENERGY-HÖRER ISTIN DER WERBERELEVANTEN ZIELGRUPPEANTEIL DER ALTERSGRUPPEN IN TSD.

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Quelle: ma 2020 Audio I, Basis: WHK (Mo. - So.), versch. ZG

WEITESTER HÖRERKREIS

ENERGY IST REICHWEITENSTARK IM WETTBEWERB

GESAMT, 14-49 JAHRE 14-39 JAHRE 14-29 JAHRE, IN TSD.

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Quelle: ma 2020 Audio I, Basis: HpW (Mo. - So.), gesamt, versch. ZG

HÖRER PRO WOCHE

ENERGY IST REICHWEITENSTARK IM WETTBEWERB

GESAMT, 14-49 JAHRE 14-39 JAHRE 14-29 JAHRE, IN TSD.

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Quelle: ma 2020 Audio I, Basis: HpT (Mo. - Fr.), gesamt, versch. ZG

HÖRER PRO TAG

ENERGY IST REICHWEITENSTARK IM WETTBEWERB

GESAMT, 14-49 JAHRE 14-39 JAHRE 14-29 JAHRE, IN TSD.

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PORTFOLIO

ENERGY EVENTSÜber das gesamte Jahr veranstaltet ENERGY deutschlandweit zahlreiche Events, die sich einer immer größer werdenden Beliebtheit in den einzelnen Märkten erfreuen. ENERGY bietet seinen Hörern in kleinen Privatkonzerten, den ENERGYLIVE SESSIONS, die Chance, „hautnah“ mit ihren Stars in Berührung zu kommen. Die ENERGY MUSIC TOUR ist das Konzertereignis des Jahres, bei dem sich die angesagtesten ENERGY-Künstler vor großem Publikum die Klinke in die Hand geben.Bei allen ENERGY-Events bieten wir Ihnen zahlreiche Möglichkeiten der Partnerschaft.

CROSSMEDIA –ENERGY TIPPDie ENERGY-Hörer sind besonders aktiv, trendbewusst und wissen, was angesagt ist. Ob Filme, DVDs, Games, CDs, Bücher oder Apps, mit den ENERGY-Tipps bieten wir Ihnen eine Plattform, auf der Sie Ihre Neuerscheinungen, Produkte und Angebote wirkungsvoll als ENERGY-Empfehlung vorstellen und bewerben können.

SPONSORINGSSie möchten sich mit einer der beliebten ENERGY-Shows in Verbindung bringen oder Sponsor der Wetter- und Verkehrsmeldungen sein? Dann profi tieren Sie vom positiven Imagetransfer durch die exklusive Platzierung im direkten Programmumfeld. Sie haben die Wahl: Showsponsorings, stündliche Wetter- oder Verkehrspatronate, Podcasts oder einzelne Rubriken.

ONLINEOb begleitend oder autark, ENERGY.DE bietet schier unbegrenzte Einbindungsmöglichkeiten, um Ihre Marke multimedial in Szene zu setzen. Parallel zu On-Air-Kampagnen können Gewinnspiele, Banner, Bildergalerien, Video-Ads, Facebook-Posts u.v.m. realisiert werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Promotion.

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SUCCESS STORIES

ENERGY FASHION TRIP – BIG OPENING IN DER OUTLETCITY METZINGENIn einem der größten Outlets Europas, der Out-letcity Metzingen, öff nete im April 2019 das neue Areal mit vielen neuen Stores. Über 300 Premium- und Luxusmarken fi nden sich vor Ort und im Online-Shop wieder. Zum Big Opening lud ENERGY-Fashionbloggerin Elisa fünf Hörer-innen und ihre Begleitungen zu einem deluxe ENERGY-Fashion-Trip ein. Mit Begrüßungsdrinks, Dinner, Meet & Greet erfolgreicher Infl uencer und 500,- € Shopping-Gutschein on Top erlebten die Gewinnerinnen einen Abend der Extraklasse. ENERGY-DJ Tash sorgte vor Ort für die perfekten HIT MUSIC ONLY ! -Beats.

Infomercials, Promotion- und Funkspots, Mode-rationen mit Eventankündigung und Live-Schal-tungen ins laufende Programm machten auf dieses exklusive ENERGY-Event aufmerksam.

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ENERGY EVENTS

ENERGY LIVE SESSIONMit der ENERGY LIVE SESSION können ENERGY-Hörer aus ganz Deutschland ihre Lieblingsstars bei einem exklusiven Privatkonzert in einer etwas anderen Location live erleben. Stars wie Lauv, Alec Benjamin, Matt Simons, Alice Merton, Alle Farben, Cro, Ellie Goulding, Dua Lipa u.v.m. traten schon vor ausgewähltem ENERGY-Publikum auf. In 2020 werden die begehrten Privatkonzerte in Berlin, Hamburg, München, Nürnberg und Stuttgart stattfi nden. ENERGY Media bietet vielfältige Kommunikationspakete rund um die ENERGY LIVE SESSION. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem ENERGY Media-Team.

ENERGY MUSIC TOURDie ENERGY MUSIC TOUR ist das Konzertereignis des Sommers in Berlin, bei dem sich die angesagtesten ENERGY-Künstler vor großem Publikum einen Tag lang die Klinke in die Hand geben. In der Kulturbrauerei feierten die ENERGY-Hörer unter freiem Himmel bereits Stars wie James Arthur, Bastille, Felix Jaehn, Dua Lipa, Julian Perretta, Mark Forster und Zara Larsson. Eine fulminante Aftershow-Party mit bekannten ENERGY-DJs rundet die Sommerparty ab.Als Sponsor des Konzerthighlights können Sie im Programm von ENERGY, aber auch vor Ort beim Event ganztägig Ihre Produkte präsentieren. Vielfältige Möglichkeiten, die eigene Zielgruppe anzusprechen und zu erweitern, stehen für Sie auf dem Konzertgelände zur Verfügung. ENERGY bietet Ihnen im Rahmen der ENERGY MUSIC TOUR attraktive Kommunikationspakete. Sprechen Sie einfach Ihr ENERGY Media-Team an.

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WEBRADIO

THEMATISCHE VIELFALTOnline und mobil haben die User die Wahl zwischen den Programmen aus den ENERGY-Metropolen, dem nationalen Programm ENERGY Digital und zahlreichen Musikchannels verschiedenster Genres. Hier triff t zum Beispiel deutschsprachiger Pop und HipHop auf internationalen Rock und Reggae. Für die morgendliche Fitness-Session ist genauso etwas dabei wie für den Büroalltag und die After-Work-Hour.

GENERATION KOPFHÖRERWer Webradio hört, ist unterwegs immer bestens unterhalten und informiert. Den Kopfh örer am Ohr und das Smartphone im Blick verpasst die junge, mobile und kauf-kräftige Nutzerschaft keine Trends und Neuigkeiten. Der Lieblingssong wird zum Begleiter fürs Online-Shopping auf dem Weg zur Uni, ins Büro oder zur Verabredung.

LEISTUNGSSTARKDie Webradios sind online und über die ENERGY-App abrufb ar. Bereits über 6 Mio. Mal wurde die App installiert. Im Jahr generieren die ENERGY-Livestreams und Genrechannels über 28 Mio. Webradio-sessions*. Ihre Werbebotschaft wird als Pre- oder Mid-Roll eingesetzt und nach konkreten Kriterien ausgeliefert: Anzahl von Ad-Impressions, bestimmte Regionen, End-geräte und sogar IP-Adressen können ange-steuert werden. So sprechen Sie garantiert nur die Hörer an, die zu Ihrer Zielgruppe ge-hören!

*Quelle: ma 2019 IP Audio II - ma 2020 IP Audio I, Basis: Ø-Sessions pro Monat, Inland, hochgerechnet auf 12 Monate.

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SOCIAL MEDIA

ENERGY steht im ständigen Kontakt und Austausch mit den Hörern und hat 1 Mio. Fans, Follower und Abonnenten bei Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und Tik Tok.Auch Ihre Kampagne profi tiert von der ständigen Kommunikation mit den Hörern. Über direkte Verlinkungen zu den Communities oder auch Facebook-Posts wird ein zusätzlicher Kommunikationsweg im Rahmen von crossmedialen Kampagnen geschaff en.

ENERGY IST PERSÖNLICH,AUTHENTISCH & ANSPRECHBAR

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KOSTENÜBERSICHT

ENERGY REGION STUTTGART 2020 / UKW (gültig ab 1. Januar 2020)Preise im Jahresdurchschnitt nur zur Information

*sowie Feiertag; Sekundenpreise gerundet; alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.; Druckfehler vorbehalten Rabatte auf Anfrage

SINGLE-SPOTS Alleinstellung des Spots außerhalb des klassischen Werbeblocks mit 50% Aufschlag auf den Sekun-denpreis.

ECK-PLATZIERUNGPlatzierung des Spots am Anfang oder Ende des klassischen Werbeblocks mit 20% Aufschlag auf den Sekundenpreis.

PREISE MO-FR MO-FR SA SA SO* SO* UHRZEIT € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK 0-5 Uhr 1,50 45,- 1,50 45,- 1,50 45,- 5-6 Uhr 2,00 60,- 2,00 60,- 2,00 60,- 6-7 Uhr 12,00 360,- 2,00 60,- 2,00 60,- 7-8 Uhr 18,00 540,- 4,00 120,- 2,00 60,- 8-9 Uhr 11,00 330,- 6,50 195,- 2,00 60,- 9-10 Uhr 5,00 150,- 6,50 195,- 4,00 120,- 10-11 Uhr 4,50 135,- 9,00 270,- 5,00 150,- 11-12 Uhr 4,50 135,- 7,00 210,- 4,00 120,- 12-13 Uhr 5,00 150,- 6,00 180,- 3,00 90,- 13-14 Uhr 6,00 180,- 6,00 180,- 3,00 90,- 14-15 Uhr 7,00 210,- 6,00 180,- 3,00 90,- 15-16 Uhr 7,00 210,- 4,00 120,- 3,00 90,- 16-17 Uhr 10,00 300,- 3,00 90,- 2,00 60,- 17-18 Uhr 10,00 300,- 4,00 120,- 3,00 90,- 18-19 Uhr 6,00 180,- 4,00 120,- 3,00 90,- 19-20 Uhr 5,00 150,- 4,00 120,- 3,00 90,- 20-21 Uhr 3,00 90,- 2,00 60,- 2,00 60,- 21-22 Uhr 1,50 45,- 2,00 60,- 2,00 60,- 22-23 Uhr 1,50 45,- 1,50 45,- 1,50 45,- 23-24 Uhr 1,50 45,- 1,50 45,- 1,50 45,- Ø 06-18 UHR 8,33 250,- 5,33 160,- 3,00 90,-

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TARIFE

*sowie Feiertag; alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.; Druckfehler vorbehalten; Rabatte auf Anfrage

ENERGY REGION STUTTGART 2020 / UKW (gültig ab 1. Januar 2020)Einschaltpreise nach Saison

PREISE MO-MI DO-FR SA SO* UHRZEIT € / SEK € / SEK € / SEK € / SEK 0-5 Uhr 1,40 1,50 1,40 1,40 5-6 Uhr 1,90 2,00 1,90 1,90 6-7 Uhr 11,20 11,70 1,90 1,90 7-8 Uhr 16,80 17,60 3,80 1,90 8-9 Uhr 10,20 10,80 6,20 1,90 9-10 Uhr 4,70 4,90 6,20 3,80 10-11 Uhr 4,20 4,40 8,60 4,80 11-12 Uhr 4,20 4,40 6,70 3,80 12-13 Uhr 4,70 4,90 5,70 2,90 13-14 Uhr 5,60 5,90 5,70 2,90 14-15 Uhr 6,50 6,80 5,70 2,90 15-16 Uhr 6,50 6,80 3,80 2,90 16-17 Uhr 9,30 9,80 2,90 1,90 17-18 Uhr 9,30 9,80 3,80 2,90 18-19 Uhr 5,60 5,90 3,80 2,90 19-20 Uhr 4,70 4,90 3,80 2,90 20-21 Uhr 2,80 2,90 1,90 1,90 21-22 Uhr 1,40 1,50 1,90 1,90 22-23 Uhr 1,40 1,50 1,40 1,40 23-24 Uhr 1,40 1,50 1,40 1,40 Ø 06-18 UHR 7,77 8,15 5,08 2,88

MO-MI DO-FR SA SO* € / SEK € / SEK € / SEK € / SEK 1,50 1,50 1,50 1,50 2,00 2,10 2,00 2,00 11,80 12,40 2,00 2,00 17,60 18,50 4,00 2,00 10,80 11,30 6,50 2,00 4,90 5,20 6,50 4,00 4,40 4,60 9,00 5,00 4,40 4,60 7,00 4,00 4,90 5,20 6,00 3,00 5,90 6,20 6,00 3,00 6,90 7,20 6,00 3,00 6,90 7,20 4,00 3,00 9,80 10,30 3,00 2,00 9,80 10,30 4,00 3,00 5,90 6,20 4,00 3,00 4,90 5,20 4,00 3,00 2,90 3,10 2,00 2,00 1,50 1,50 2,00 2,00 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 8,18 8,58 5,33 3,00

MAI, JUNI, JULI

MO-MI DO-FR SA SO* € / SEK € / SEK € / SEK € / SEK 1,50 1,60 1,50 1,50 2,00 2,10 2,10 2,10 12,10 12,70 2,10 2,10 18,10 19,00 4,10 2,10 11,00 11,60 6,70 2,10 5,00 5,30 6,70 4,10 4,50 4,80 9,20 5,10 4,50 4,80 7,20 4,10 5,00 5,30 6,20 3,10 6,00 6,30 6,20 3,10 7,00 7,40 6,20 3,10 7,00 7,40 4,10 3,10 10,00 10,60 3,10 2,10 10,00 10,60 4,10 3,10 6,00 6,30 4,10 3,10 5,00 5,30 4,10 3,10 3,00 3,20 2,10 2,10 1,50 1,60 2,10 2,10 1,50 1,60 1,50 1,50 1,50 1,60 1,50 1,50 8,35 8,82 5,49 3,10

MÄRZ, APRIL, SEPT, OKT, NOV, DEZJANUAR, FEBRUAR, AUGUST

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TARIFE

ENERGY REGION STUTTGART 2020 / UKW (gültig ab 1. Januar 2020)Einschaltpreise für Teilbelegung 100,7

*sowie Feiertag; Sekundenpreise gerundet; alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.; Druckfehler vorbehalten Rabatte auf Anfrage

SINGLE-SPOTS Alleinstellung des Spots außerhalb des klassischen Werbeblocks mit 50% Aufschlag auf den Sekun-denpreis.

ECK-PLATZIERUNGPlatzierung des Spots am Anfang oder Ende des klassischen Werbeblocks mit 20% Aufschlag auf den Sekundenpreis.

PREISE MO-FR MO-FR SA SA SO* SO* UHRZEIT € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK 0–5 Uhr 0,90 27,- 0,90 27,- 0,90 27,- 5–6 Uhr 1,20 36,- 1,20 36,- 1,20 36,- 6–7 Uhr 7,20 216,- 1,20 36,- 1,20 36,- 7–8 Uhr 10,80 324,- 2,40 72,- 1,20 36,- 8–9 Uhr 6,60 198,- 3,90 117,- 1,20 36,- 9–10 Uhr 3,00 90,- 3,90 117,- 2,40 72,- 10–11 Uhr 2,70 81,- 5,40 162,- 3,00 90,- 11–12 Uhr 2,70 81,- 4,20 126,- 2,40 72,- 12–13 Uhr 3,00 90,- 3,60 108,- 1,80 54,- 13–14 Uhr 3,60 108,- 3,60 108,- 1,80 54,- 14–15 Uhr 4,20 126,- 3,60 108,- 1,80 54,- 15–16 Uhr 4,20 126,- 2,40 72,- 1,80 54,- 16–17 Uhr 6,00 180,- 1,80 54,- 1,20 36,- 17–18 Uhr 6,00 180,- 2,40 72,- 1,80 54,- 18–19 Uhr 3,60 108,- 2,40 72,- 1,80 54,- 19–20 Uhr 3,00 90,- 2,40 72,- 1,80 54,- 20–21 Uhr 1,80 54,- 1,20 36,- 1,20 36,- 21–22 Uhr 0,90 27,- 1,20 36,- 1,20 36,- 22–23 Uhr 0,90 27,- 0,90 27,- 0,90 27,- 23–24 Uhr 0,90 27,- 0,90 27,- 0,90 27,- Ø 06-18 UHR 5,00 150,- 3,20 96,- 1,80 54,-

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TARIFE

ENERGY REGION STUTTGART 2020 / UKW (gültig ab 1. Januar 2020)Einschaltpreise für Rems-Murr-Kreis

*sowie Feiertag; Sekundenpreise gerundet; alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.; Druckfehler vorbehalten Rabatte auf Anfrage

SINGLE-SPOTS Alleinstellung des Spots außerhalb des klassischen Werbeblocks mit 50% Aufschlag auf den Sekun-denpreis.

ECK-PLATZIERUNGPlatzierung des Spots am Anfang oder Ende des klassischen Werbeblocks mit 20% Aufschlag auf den Sekundenpreis.

PREISE MO-FR MO-FR SA SA SO* SO* UHRZEIT € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK 0–5 Uhr 0,80 24,- 0,80 24,- 0,80 24,- 5–6 Uhr 1,00 30,- 1,00 30,- 1,00 30,- 6–7 Uhr 6,10 183,- 1,00 30,- 1,00 30,- 7–8 Uhr 9,10 273,- 2,00 60,- 1,00 30,- 8–9 Uhr 5,50 165,- 3,30 99,- 1,00 30,- 9–10 Uhr 2,60 78,- 3,30 99,- 2,10 63,- 10–11 Uhr 2,30 69,- 4,60 138,- 2,60 78,- 11–12 Uhr 2,30 69,- 3,60 108,- 2,10 63,- 12–13 Uhr 2,60 78,- 3,10 93,- 1,50 45,- 13–14 Uhr 3,10 93,- 3,10 93,- 1,50 45,- 14–15 Uhr 3,60 108,- 3,10 93,- 1,50 45,- 15–16 Uhr 3,60 108,- 2,00 60,- 1,50 45,- 16–17 Uhr 5,10 153,- 1,50 45,- 1,00 30,- 17–18 Uhr 5,10 153,- 2,00 60,- 1,50 45,- 18–19 Uhr 3,10 93,- 2,00 60,- 1,50 45,- 19–20 Uhr 2,60 78,- 2,00 60,- 1,50 45,- 20–21 Uhr 1,50 45,- 1,00 30,- 1,00 30,- 21–22 Uhr 0,80 24,- 1,00 30,- 1,00 30,- 22–23 Uhr 0,80 24,- 0,80 24,- 0,80 24,- 23–24 Uhr 0,80 24,- 0,80 24,- 0,80 24,- Ø 06-18 UHR 4,25 127,50 2,72 81,50 1,53 45,75

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TARIFE

ENERGY REGION STUTTGART 2020 / UKW (gültig ab 1. Januar 2020)Einschaltpreise für Böblingen

*sowie Feiertag; Sekundenpreise gerundet; alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.; Druckfehler vorbehalten Rabatte auf Anfrage

SINGLE-SPOTS Alleinstellung des Spots außerhalb des klassischen Werbeblocks mit 50% Aufschlag auf den Sekun-denpreis.

ECK-PLATZIERUNGPlatzierung des Spots am Anfang oder Ende des klassischen Werbeblocks mit 20% Aufschlag auf den Sekundenpreis.

PREISE MO-FR MO-FR SA SA SO* SO* UHRZEIT € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK € / SEK € / 30 SEK 0–5 Uhr 0,70 21,- 0,70 21,- 0,70 21,- 5–6 Uhr 0,90 27,- 0,90 27,- 0,90 27,- 6–7 Uhr 5,30 159,- 0,90 27,- 0,90 27,- 7–8 Uhr 7,90 237,- 1,80 54,- 0,90 27,- 8–9 Uhr 4,80 144,- 2,90 87,- 0,90 27,- 9–10 Uhr 2,20 66,- 2,90 87,- 1,80 54,- 10–11 Uhr 2,00 60,- 4,00 120,- 2,20 66,- 11–12 Uhr 2,00 60,- 3,10 93,- 1,70 51,- 12–13 Uhr 2,20 66,- 2,60 78,- 1,30 39,- 13–14 Uhr 2,60 78,- 2,60 78,- 1,30 39,- 14–15 Uhr 3,10 93,- 2,60 78,- 1,30 39,- 15–16 Uhr 3,10 93,- 1,70 51,- 1,30 39,- 16–17 Uhr 4,40 132,- 1,30 39,- 0,90 27,- 17–18 Uhr 4,40 132,- 1,70 51,- 1,30 39,- 18–19 Uhr 2,60 78,- 1,70 51,- 1,30 39,- 19–20 Uhr 2,20 66,- 1,80 54,- 1,30 39,- 20–21 Uhr 1,30 39,- 0,90 27,- 0,90 27,- 21–22 Uhr 0,70 21,- 0,90 27,- 0,90 27,- 22–23 Uhr 0,70 21,- 0,70 21,- 0,70 21,- 23–24 Uhr 0,70 21,- 0,70 21,- 0,70 21,- Ø 06-18 UHR 3,67 110,- 2,34 70,25 1,32 39,50

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TARIFE

Die Werbemittel (Banner) müssen in der gebuchten Größe angeliefert werden, Format: JPG/PNG und/oder HTML5, maximal 100KB –plus Angabe der URL für die Verlinkung. Advertorials werden von ENERGY gestaltet, Bilder und Texte sind zur Verfügung zu stellen, die Produktionskosten hierfür werden in Rechnung gestellt. Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzl. MwSt., Druckfehler vorbehalten.Rabatte auf Anfrage

ENERGY ONLINE 2020 (gültig ab 1. Januar 2020)

WERBEMITTEL FORMAT TKP/INVESTITION

DISPLAY-WERBUNG ENERGY.DE - GEOLOKALISIERTE AUSSTRAHLUNG IM SENDEGEBIET REGION STUTTGART Medium Rectangle 300 x 250 Pixel 20,- €Half Page Ad 300 x 600 Pixel 30,- €Billboard Ad 970 x 250 Pixel 40,- € DISPLAY-WERBUNG MOBILE APPSSuperbanner 300 x 150 Pixel 20,- € AUDIO- UND DISPLAY-WERBUNG WEBCHANNELSPreroll Livestreams Audio max. 30 Sek 30,- €Midroll Genrechannels Audio max. 30 Sek 25,- € ADVERTORIAL ENERGY STUTTGART Teaser-Container + Follow-Up-Page (Microsite) 600,- € Teaser-Container + Premiumsite 900,- €

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENERGY Media GmbH

A. Allgemeines/Auftragsgrundlagen1. Die ENERGY Media GmbH (nachfolgend „ENERGY Media“ genannt), Leipziger Platz 16, 10117 Berlin, vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Me-dialeistungen für die von ihr vertretenen Hörfunksender (nachfolgend „die Sender“ genannt). ENERGY Media sorgt auf der Grundlage wirksam zustande gekommener Aufträge/Verträge für die Ausstrahlung bzw. Schaltung der Werbemittel im Pro-gramm der jeweiligen Sender bzw. auf den jeweiligen Internetseiten und/oder Web-channels. 2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen den Vertragspartnern und ENERGY Media. Etwa-ige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind ENERGY Media gegenüber nicht wirksam.3. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn ENERGY Media ein Angebot schrift-lich bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung ist auch in Form einer E-Mail zulässig. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich bezeichnete Produkte und Leistungen sowie für namentlich benannte Werbungstreibende angenommen. ENERGY Media behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Sammelwerbung/Verbund-werbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ENERGY Media und kann mit einem Aufschlag in Höhe von 50% abgerechnet werden. Im Falle von Kompensati-onsgeschäften ist eine Weitergabe bzw. Weiterveräußerung der Sendezeiten durch den Auftraggeber an Dritte ausgeschlossen.4. Sämtliche Preisangaben der ENERGY Media verstehen sich netto zzgl. der je-weils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

B. Werbemittel/Auftragsabwicklung1. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elementen bestehen: Audiospots, Bilder, Texte, Tonfolgen, Bewegtbildern sowie Werbebannern (sensitive Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen On-line-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber/Vertragspartner vorgegeben wird [Link]).2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, wer-den als Werbung gekennzeichnet.3. Werbebanner müssen den technischen Spezifikationen des Display-Vermarkters der ENERGY Media entsprechen. Die technischen Spezifikation sind über den nachfolgenden Link abrufbar:http://nrj.de/techspecs4. Der Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet sich, sendefähige Unterlagen, Texte und Sendekopien (CD oder als Datei im mp3-Format mind. 128 KBs/44,1 KHz oder mpg-Format mind. 128 KBs/44,1 KHz oder wav-Format in 44,1 St) für Audiospots und Produktion spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin bei ENERGY Media anzuliefern. Entsprechendes gilt für vom Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung zu stellende Bilder, Bewegtbilder, Texte und sonstige Unterlagen sowie mitzuteilende Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Audiospots, die im Webradio ausgeliefert werden sollen, müssen - sofern nicht von ENERGY Media produziert - im mp3-Format und mit einer Länge von maximal 30 Sekunden angeliefert werden. Dazu gehörige Display-Banner, die als Synchronised Ad im Webradioplayer von energy.de und in der Mobile App von ENERGY parallel zum Audiospot dargestellt werden sollen, sind in den Größen 600x500 Pixel (für Tablets) und 300x250 (für Smartphones) als JPG oder HTML-Code inklusive An-gabe der gewünschten Verlinkung anzuliefern. Der Auftraggeber/Vertragspartner ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel und Informationen zur Aktion (Ton-, Bild- und Textmaterial), die den Vorgaben von ENERGY Media entsprechen, verantwortlich. Bei nicht ordnungsge-mäßer oder verspäteter Anlieferung der Unterlagen bzw. des Werbemittels über-

nimmt ENERGY Media keine Gewähr für die vereinbarte zeitgerechte Verbreitung des Werbemittels. 5. ENERGY Media steht dafür ein, dass die Werbemittel technisch einwandfrei ausgestrahlt bzw. verbreitet werden. Ein von ENERGY Media zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder hardware, Störungen der Kommunika-tionsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste, Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Die vereinbarten Schaltzeiten werden, soweit möglich, eingehalten. Liegt dem Auftrag/Vertrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde, so werden diese im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers/Vertragspartners nicht realisierbar, entscheidet ENERGY Media nach beliebigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftragge-bers/Vertragspartners über die Platzierung.Können vereinbarte Schaltzeiten aus Gründen höherer Gewalt oder wegen sonstiger Umstände nicht eingehalten werden, so ist ENERGY Media berechtigt, den Schalt-termin vorzuverlegen oder nachzuholen. Wird die Ausstrahlung von Audiospots ver-schoben, so ist unerheblich, wenn die Verschiebung innerhalb des gleichen redaktio-nellen Umfelds erfolgt und nicht zu einer Ausstrahlung der Audiospots von mehr als einer Stunde vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung bzw. Verbreitung hat der Auftraggeber/Vertragspartner lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrah-lung bzw. Verbreitung. ENERGY Media übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen Nichtausstrahlung/-verbreitung oder mangelhafter Ausstrahlung/Verbreitung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahr-lässigkeit oder Vorsatz von ENERGY Media, ihren Vertretungsorganen und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftraggeber/Vertragspartner hat Mängel unver-züglich schriftlich anzuzeigen.6. Die der ENERGY Media zur Verfügung gestellten Kundendaten werden – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundver-ordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger gesetzlichen Bestim-mungen zum Datenschutz – ausschließlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber/Vertrags-partner willigt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten und zur Verfügung gestellten Daten durch die ENERGY Media ein. 7. Sofern der Auftraggeber/Vertragspartner einen Konkurrenzausschluss wünscht, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss und/oder mit einem Konkurrenzschutz einhergehende sonstige Ansprüche ist/sind ausgeschlossen.

C. Verwertungsrechte und Verantwortlichkeit für Inhalte1. Der Auftraggeber/Vertragspartner bestätigt mit Erteilung des Auftrags/Ab-schluss des Vertrages, dass er sämtliche zur Verwertung der angelieferten Mate-rialien erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte abgelöst und/oder inne hat, über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese zu den vorgesehenen Werbezwecken auch an Dritte übertragen darf. 2. Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media auch ggf. erforderli-che Copyright-Angaben, insbesondere für Bilder (Angabe der Foto-Credits), un-aufgefordert zur Verfügung. ENERGY Media behält sich vor angelieferte Materiali-en ohne Copyright-Angaben nicht zu verwenden. 3. Die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von dem Auftrag-geber/Vertragspartner zur Verfügung gestellten Werbemittel (Werbespots/Auf-nahmen/Unterlagen und/oder sonstigen Materialien) liegt ausschließlich bei ihm.

Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media bereits heute von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet, ENERGY Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.4. Mit der Übergabe des Werbemittels räumt der Auftraggeber/Vertragspartner ENERGY Media sowie denjenigen mit ENERGY Media verbundenen Sendern, welche das Werbemittel konkret ausstrahlen und verwerten sollen, sämtliche für die Nutzung des Werbemittels erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leis-tungsschutzrechte ein. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Kabelweiter-sendung, öffentlichen Zugänglichmachung (auch auf den von ENERGY Media und/oder auf den von mit ENERGY Media verbundenen Unternehmen verantworteten Fanpages in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter, Youtube usw.), Bearbeitung, Archivierung und Datenbanknutzung. Ferner umfasst die Rechteein-räumung auch das Titelverwendungs-, das Namens- und das Markennutzungsrecht. Die Dauer der Rechteeinräumung, ihre territoriale Ausdehnung sowie ihre inhaltli-che Zweckbestimmung erstreckt sich auf diejenige Dauer, dasjenige Gebiet sowie denjenigen Zweck, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der zwischen den Parteien vereinbarten Werbemaßnahmen erforderlich sind. 5. Das angelieferte Material muss auch die notwendigen GEMA-Angaben enthal-ten. Ist dies nicht der Fall, wird unterstellt, dass der Spot/das Audio-/Videomate-rial keine GEMA-pflichtigen Elemente enthält. Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media bereits heute von allen Ansprüchen, die Dritten im Zusam-menhang mit der GEMA-Pflicht bzw. der Annahme infolge der unterbliebenen Mit-teilung, dass eine solche nicht besteht, entstehen, frei. Diese Freistellung umfasst auch die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten.6. Angeliefertes Material verbleibt bei ENERGY Media bzw. den Sendern. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. ENERGY Media ist berechtigt, Tonträger zu vervielfältigen und zu archivieren sowie Dritten zu Informationszwecken zu überlas-sen.

D. Preise, Rabatte, Agenturprovisionen1. Es gelten die jeweils zum Schalttermin gültigen Preislisten und die dort angegebe-nen Rabatte und Agenturprovisionen. 2. Die Einschaltpreise für Audiospots ergeben sich aus dem vereinbarten Sendeum-fang oder aus der vom Auftraggeber/Vertragspartner überlassenen Werbesendung/Audiospot, falls die vereinbarte Sendezeit überschritten wird. Die Mindestberech-nung pro Audiospot beträgt 15 Sekunden. Sofern Audiospots als Pre- oder Mid-Roll in Webchannels ausgestrahlt werden, berechnet sich der Einschaltpreis nach AdIm-pressions. Die maximale Länge für diese Spots beträgt 30 Sekunden.3. Änderungen der Preisliste werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten geänderte Preise mit Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der geänderten Preis-informationen vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten.

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AGB4. Agenturprovisionen kommen nur zur Anwendung, wenn der Auftraggeber/Ver-tragspartner an dem Zustandekommen des Auftrages ursächlich mitgewirkt hat und er seine Qualifikation als gewerbliche Werbeagentur nachweisen kann.5. Sonderwerbeformen und Sponsorings werden bei der Rabattierung nicht be-rücksichtigt. Die Preise hierfür werden gesondert vereinbart. 6. Konzernrabatt wird gewährt, wenn eine entsprechende Organschaft nachgewie-sen wird.7. Für Off-Air-Kosten (insbesondere für Personal und Technik) und Produktions-kosten werden keine Rabatte und Agenturprovisionen gewährt.8. Die Auftragsabwicklung erfolgt entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in-nerhalb eines Jahres. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Sämtliche Aufträge werden spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeit-punkt nicht eingebucht hat. Der Auftraggeber muss den Einschaltzeitpunkt recht-zeitig mitteilen, damit ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Wird das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig disponiert, so ist er ENERGY Media zum Ersatz des daraus entstehen-den Schadens (pauschal 30% des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolu-mens) verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftrag-geber vorbehalten – ebenso die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens durch ENERGY Media.

E. Zahlung/Fälligkeit1. Die vereinbarte Vergütung wird zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch die Sender fällig. ENERGY Media ist berechtigt, Teilrechnungen über jeweils er-brachte Teile eines Gesamtauftrages zu stellen. Die Bezahlung hat innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit sind innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. 2. Werden Aufträge durch ausländische Kunden erteilt und wird im Rahmen dessen in fremder Währung fakturiert, so ist zur Umrechnung der Wechselkurs maßgeblich, der zu dem jeweiligen Ersten des Monats Gültigkeit hat, in dem die Faktur erfolgt.3. Ein Skonto in Höhe von zwei Prozentpunkten wird nur gewährt, wenn der Auf-traggeber/Vertragspartner am Lastschriftverfahren teilnimmt. Wird eine Last-schrift mangels ausreichend gedeckten Kontos nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber/Vertragspartner dieser, werden die hierdurch entstehenden Rück-buchungskosten in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber/Vertragspartner zu zahlen. ENERGY Media behält sich für den wiederholten Fall der Rückbuchung bei einem Auftraggeber/Vertragspartner vor, vom Lastschriftverfahren Abstand zu nehmen. 4. Bei Neukunden ist die Zahlung der ersten Rechnung generell als Vorkasse zu leisten. Im Falle des Verzuges werden gemäß § 288 BGB ausstehende Forderun-gen verzinst sowie eine Verzugspauschale erhoben. ENERGY Media behält sich in weiteren Einzelfällen vor, Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich ENERGY Media vor, die weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. 5. Stehen dem Auftraggeber/Vertragspartner Rückzahlungsansprüche zu, hat ENERGY Media dem Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift zu erteilen, die bei der nächsten Rechnung in Abzug zu bringen ist. 6. Die Aufrechnung mit nicht erkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Ge-genforderungen des Auftraggebers/Vertragspartner ist ausgeschlossen.7. Wird ENERGY Media eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver-hältnisse des Auftraggebers/Vertragspartner erst nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Vertragspartners oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der ENERGY Media zur Kündigung des Ver-trages berechtigen würde, ist ENERGY Media berechtigt, die Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Zahlung der jeweils geschuldeten Auftrags-/Vertragssumme und anderer ausste-hender Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen.8. ENERGY Media und Auftraggeber/Vertragspartner erklären sich mit der Teil-nahme am papierlosen Rechnungsversand per Email einverstanden.

F. Sonstiges1. Storniert der Auftraggeber/Vertragspartner den vereinbarten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin von Werbemitteln - mit Ausnahme von Sonderwerbeformen für die nachfolgend gesonderte Regelungen getroffen werden - weniger als vier Wo-chen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 25% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Erfolgt die Stornierung weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 50% und bei einer Stornierung zu Beginn oder während des vereinbarten Termins/Zeitraums 100% des stornierten bzw. verschobenen Auf-tragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Storniert der Auftraggeber/Vertragspartner den vereinbarten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin von Sonderwerbeformen weniger als acht Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 25% des stornierten bzw. verschobe-nen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Erfolgt die Stor-nierung weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 50% und bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor dem vereinbar-ten Termin 100% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. ENERGY Media behält sich jeweils die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens vor. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber/Vertragspartner vorbehalten. Sofern die Stornierung des Ausstrahlungs-/Verbreitungstermins tech-nisch nicht möglich ist, können hieraus gegen ENERGY Media keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.2. ENERGY Media kann von einem rechtsverbindlich angenommenen Auftrag zu-rücktreten, wenn der Inhalt des Audiomaterials bzw. der Online-Werbemittel gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen und/oder die guten Sitten verstößt und/oder die Ausstrahlung/Verbreitung dieser Inhalte aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Ferner müssen die Audiospots dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen sowie den Staatsverträgen der Länder entsprechen, in de-nen die Ausstrahlung der Spots erfolgt bzw. in denen die Sender ihren jeweiligen Sitz haben. 3. Eine Pflicht zur Ausführung des Auftrages/Durchführung des Vertrages besteht nicht, wenn das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material technisch mangelhaft ist. Die Gründe für die Ablehnung eines Auftrages werden dem Auf-traggeber/Vertragspartner mitgeteilt. Schadenersatzansprüche können gegenüber ENERGY Media daraus nicht geltend gemacht werden. Erfolgt die Zurückweisung der Unterlagen aus Gründen, die der jeweilige Sender bzw. die ENERGY Media nachweislich zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

G. Haftungsbeschränkung und Freistellung1. Haftungsbeschränkunga) ENERGY Media haftet in nachfolgend dargestelltem Maße nach den gesetzli-chen Bestimmungen: aa) wegen Vorsatzes; bb) wegen Schäden, die auf einer von ENERGY Media übernomme- nen Garantie beruhen; cc) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- verletzung von ENERGY Media oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ENERGY Media beruhen; dd) im Übrigen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung von ENERGY Media oder eines gesetz- lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ENERGY Media beruhen.b) Sofern und soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentli-chen Pflichten durch ENERGY Media oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgeholfen von ENERGY Media beruht, haftet ENERGY Media auf den Ersatz nur des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens, wenn es sich dabei nicht um einen in Buchst. a) aufgeführten Fall handelt. Um wesentliche Pflichten (oder auch sog. „Kardinalpflichten“) handelt es bei solchen Pflichten, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber/Vertragspartner regelmäßig vertraut und

vertrauen darf. c) In anderen als den in Buchst. a) und b) genannten Fällen ist die Haftung von ENERGY Media wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. d) Die Berufung auf ein Mitverschulden im Sinne von § 254 BGB ist durch die vor-stehenden Regelungen nicht ausgeschlossen.2. Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media von jeglichen Inanspruch-nahmen durch Dritte frei, die auf einem Schadensereignis beruhen, für das ENER-GY Media gemäß den vorstehenden Regelungen in Ziff. 1 keine Haftung trifft. Die Freistellung umfasst auch im Rahmen der Verteidigung anfallende Rechtsanwalts-gebühren in angemessenem Umfang.

H. Compliance-Bestimmungen der ENERGY Deutschland Gruppe – Sonderrege-lungen zur Bekämpfung von Korruption1. ENERGY Media gehört der Konzernstruktur der ENERGY Deutschland Gruppe an, welche wiederum zur französischen Muttergesellschaft, der NRJ S.A.S., zu-gehörig ist. Als Bestandteil dieser Konzernstruktur ist ENERGY Media, wie auch alle anderen Unternehmen der ENERGY Deutschland Gruppe, zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption sowie damit einherge-hend der selbst auferlegten Compliance-Bestimmungen der ENERGY Deutsch-land Gruppe, nämlich des „Antikorruptionskodex“, des „Verhaltenskodex“ sowie der „Bestimmungen bzgl. des konzerneigenen Hinweisgebersystems“, verpflichtet. ENERGY Media ist darüber hinaus dazu verpflichtet, ausschließlich mit Unter-nehmen zusammenzuarbeiten, die sich ebenfalls zur Bekämpfung von Korruption und zur Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sowie der o.g. Compliance-Bestimmungen der ENERGY Deutschland Gruppe verpflichtet haben.2. Auftraggeber/Vertragspartner erklärt und garantiert, dass er sowie seine organ-schaftlichen Vertreter, leitenden Angestellten, festangestellten und/oder freien Mitarbeiter, Voluntäre, Auszubildende und/oder Praktikanten weder gegen Gesetze, Sanktionen oder Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung, Korruption oder Geldwäsche noch gegen die Compliance-Bestimmungen der ENERGY Deutsch-land Gruppe, nämlich den „Antikorruptionskodex“, den „Verhaltenskodex“ sowie die

„Bestimmungen bzgl. des konzerneigenen Hinweisgebersystems“, einseh- und ab-rufbar unter www.energy.de/compliance, verstoßen hat/haben und auch zukünftig nicht dagegen verstoßen wird/werden.3. Sowohl ENERGY Media als auch Auftraggeber/Vertragspartner steht überdies ein außerordentliches Kündigungsrecht dieser Vereinbarung zu für den Fall, dass die jeweils andere Partei gegen die oben genannten Grundsätze und Bedingungen aus H. Ziffer 1. und 2. verstößt.

J. Schlussbestimmungen1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein-schließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. 2. Sofern einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen unverzüglich im Wege einer ergänzenden Vereinbarung durch solche Abreden zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung einer Regelungslücke.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Stand 2020

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ZENTRALEENERGY Media GmbHGeschäftsführer: Olaf [email protected]

BÜRO STUTTGARTTel 07141 / 990 35 - 800 Fax 07141 / 990 35 - 899 Kirchstraße 29 71634 Ludwigsburg

DISPOSITIONTel 040 / 48 00 19 - 52Fax 040 / 48 00 19 - [email protected]

MATTHIAS SPANGVerkaufsleiter Stuttgart

Tel 07141 / 990 35 - 901 Fax 07141 / 990 35 - 999 [email protected] Kirchstraße 29 71634 Ludwigsburg

KONTAKT

MARLEEN MILDE-LÖFFEL Stellv. Verkaufsleiterin Stuttgart

Tel 07141 / 990 35 - 802Fax 07141 / 990 35 - [email protected] Kirchstraße 29 71634 Ludwigsburg

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