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© DIEM & PARTNER 2013 1 © DIEM & PARTNER 2013 Rechtliche Bedingungen einer Ausschreibung in Algerien RA Jean-Gabriel Recq, 04.03.2014 in Berlin

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Ausschreibung in Algerien

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© DIEM & PARTNER 2013

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© DIEM & PARTNER 2013

Rechtliche Bedingungen einer Ausschreibung

in Algerien

RA Jean-Gabriel Recq, 04.03.2014 in Berlin

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Diem & Partner Rechtsanwälte

Wirtschaftskanzlei mit 15 Anwälten in Stuttgart,

Istanbul

Zugelassenes Anwaltsbüro in Istanbul (Investitionen

in die Türkei)

ISO-2001 zertifizierte Kanzlei mit QM-System

Französisches Referat seit 1998 mit drei

Berufsträgern

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Diem & Partner in Algerien

Seit 2006 im französischsprachigen Nordafrika (auch Algerien)

tätig

Kooperation mit Abbès BOUMEDIENE, Wirtschaftsjurist in Oran

• 20 Jahre Berufserfahrung als Justiziar in einem Staatölkonzern in

Algerien

• Gesichertes Kommunikationssystem mit Herrn Boumediene

Mitglied der AHK Algier und des Afrika Vereins

Co-Autor des „Wirtschaftsführers Algerien“ (mit AHK, GTAI)

2012

Teilnahme an der GWK Algerien/Deutschland

Blog: www.investieren-in-nordafrika.de

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Algerien als Potential

Algerien bietet ausländischen Investoren großes Potential,

jedoch

• … ist das Geschäftsklima für ausländische Investoren (noch) nicht

optimal, wie z. B. die Notwendigkeit mehrheitlicher lokaler Partner

bei einer Tochtergesellschaft vor Ort zu haben (51 %/49 %),

• … sind die Gesetze auslegungsbedürftig. Sie werden zu oft

korrigiert, manchmal sogar rückwirkend,

• … ist die Bürokratie sehr schwer.

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Das neue Vergaberecht in Algerien

Verordnung vom 07.10.2010, welche im Jahre 2011,

2012 und zuletzt am 13.01.2013 geändert wurde

Bis 2011 galten strengere Rahmenbedingungen

• Begünstigung für algerische Beteiligte (préférence nationale)

• Komplizierte Entscheidungsprozesse

Seit 2012 gelten erhebliche Erleichterungen bis zum

vereinfachten Zugang für den Mittelstand, wie z. B.

bessere Verteilung der Lose

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Das neue Vergaberecht in Algerien

Neues durch die Reform 2013: Es gibt nicht mehr ein

einheitliches Vergaberecht sondern zahlreiche Rahmenbedingungen

• Vergaberecht für Staat und staatliche Behörden (Verordnung

vom 07.10.2010 geändert)

• Vergaberecht für öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichem

Zweck (angepasste Verordnung vom 07.10.2010)

• Vergaberecht für Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz): Die

Verordnung vom 07.10.2010 findet keine Anwendung mehr,

eigene Vergaberegelungen

Sonatrach: Verordnung vom 02.01.2013

Das Gesetzbuch über Investition kann auch Anwendung finden!!

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Anwendungsbereich des Vergaberechts

Schwellenwerte laut Verordnung vom 07.10.2010 (keine

Änderung)

• Bau- und Lieferaufträge: ab DA 8.000.000,00 (€ 80.000,00)

• Planungs- und Dienstleistungsaufträge: ab DA 4.000.000,00

(€ 40.000,00)

Wer muss ein Vergabeverfahren öffnen?

• Staat und staatliche Behörde

• Öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichem Zweck

• Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz)

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Art von Vergabe

Die Ausschreibung ist das normale

Vergabeverfahren (national/international)

• Offene oder beschränkte Ausschreibung

• Ausschreibung mit ausgewählten Anbietern (consulation

sélective) /Teilnahmewettbewerb (concours) Veröffentlichung/Interessenverkündung innerhalb einer Frist

Mindestens drei Anbieter

• Neu seit 2012: Das Verfahren bei einer Ausschreibung wird

mit ausgewählten Anbietern oder

Teilnahmewettbewerben fortgeführt, auch wenn nur ein

Anbieter sich an der Ausschreibung beteiligt, seit 2012 „appel d‘offre unique“ (nicht gré à gré)

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Art von Vergabe

Freihändige Vergabeverfahren (gré à gré après

consultation) mit mindestens drei Angeboten• Laufende und wiederkehrende Aufträge der Behörden

• Unter EUR 50.000,00 (Art. 2.1. Sonatrach) oder nach Kündigung

des Auftrages (Art. 26 Sonatrach)

Einfaches freihändiges Verfahren (kaum

Regelungen)• Eilverfahren (urgence)

• Prioritäre Projekte mit nationalem Interesse

• vergabefreie Sektoren (Transporte, Hotel und Restaurant,

juristische Leistungen)

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Beteiligung eines ausländischen Unternehmens

Ein ausländisches Unternehmen kann sich an folgenden

Ausschreibungen beteiligen

• Internationale Ausschreibungen

• Internationale und nationale Ausschreibungen

• Freihändige Verfahren

Ein ausländisches Unternehmen kann sich an der

Ausschreibung allein oder in Bietergemeinschaft mit einem

ausländischen oder algerischen Partner beteiligen

Ein ausländisches Unternehmen kann sich an einer rein

nationalen Ausschreibung beteiligen, jedoch nur wenn es ein

JV mit einem algerischen Partner (49 %/51 %) ist

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Erleichterungen für den deutschen Mittelstand (2012)

Verbesserung der Verteilung der Lose

• Laut Art. 15 müssen die öffentlichen Aufträge, soweit dies

möglich ist, im Verhältnis der Natur und des Umfangs des Projekts

und der Spezialisierung der Wirtschaftsakteure, geteilt werden

Begünstigung der innovativen technischen Lösungen

• Möglichkeit eine oder mehrere - von der Baubeschreibung

abweichende technische Varianten - anzubieten (Art. 11 - sehr

wichtig)

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Ausländische Beteiligung und Investitionspflicht

(Änderung in 2013)

Art. 24 (neu) sieht eine Investitionspflicht des ausländischen

Anbieters bei internationalen Ausschreibungen und zwar in

Partnerschaft mit einem algerischen Partner vor (bisher

diskutiert):

• Bei Ausschreibungen von Staatsunternehmen gilt Art. 24 (neu)

nicht;

• Die Investitionspflicht gilt auch nicht für alle Projekte (nur für

aufgelistete Projekte);

• Die Investitionspflicht ist an den Gegenstand der Ausschreibung

nicht mehr gebunden;

• Art. 24 (neu) schreibt keine mehrheitliche Beteiligung für den

algerischen Partner (51 %) vor, wie bisher (neue

Liberalisierungswelle?);

• Freie Wahl des algerischen Partners (bisher offizielle Liste von

Partnern).

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Die Begünstigung der algerischen Anbieter (la

préférence nationale)

Das Prinzip (Art. 23): Dem algerischen Anbieter wird eine

Begünstigung von 25 % gewährt, d. h. er kann bis zu 125 %

teurer sein als der ausländische Anbieter

Anwendung dieser Begünstigung im Verhältnis des Anteils der

algerischen Produkte/Unternehmen bei der Ausschreibung:

• Soweit der ausländische Anbieter sich in einer

Bietergemeinschaft von 50 % mit einem algerischen Partner an

einer Ausschreibung beteiligt, hat er eine Begünstigung von

12,5 % im Verhältnis zu den anderen Anbietern

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Beteiligung an einer Ausschreibung in Partnerschaft mit

algerischem Partner

Beteiligung an einer nationalen Ausschreibung

durch ein JV (51 %/49 %)

Beteiligung an einer internationalen Ausschreibung• in Bietergemeinschaft mit einem algerischen Partner

• mit einem algerischen Partner als Subcontractor.

Vorteile der algerischen Partnerschaft • Der ausl. Anbieter profitiert von der nationalen Begünstigung

• Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen auf

Ebene der Gruppe bewertet

• Bessere Kenntnisse des Marktes/der kulturellen Unterschieden

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Wie wird der Anbieter ausgewählt?

Die Auswahlkriterien werden in der Ausschreibung

veröffentlicht

Mögliche Auswahlkriterien (Art. 56)

• Preis (offre la moins-disante)

Gilt als ausschließendes Kriterium für einfache Aufträge bei

Sonatrach (Art. 38.1.)

• Qualität der Leistung und Ausführungsplan

• Technische und finanzielle Zusicherungen

• Finanzierung

• Algerische Herkunft der Produkte oder Beteiligung von

algerischen Unternehmen (préférence nationale)

Die Auswahlkriterien werden in der Regel gewichtet

Ausschusslisten existieren bei algerischen Auftraggebern (Art.

35.1. Sonatrach)

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Wie wird der Anbieter ausgewählt?

Die Auswahl des Anbieters erfolgt in zwei Phasen:

• Präsentation der technischen Anforderungen (dossier technique)

In der Regel wird hier ein Vertragsentwurf vorgelegt

• Präsentation der finanziellen Anforderungen (dossier financier)

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Mitwirkung der Anbieter bei der Ausschreibung

Möglichkeit Klärungen schriftlich zu verlangen(Frage und

Antwort gehen an alle)/ Gespräche zur Klärung (réunions de

clarification) werden vorgesehen(Art. 31 Sonatrach)

Möglichkeit eine oder mehrere - von der Baubeschreibung

abweichende technische Varianten - anzubieten (Art. 11)

Möglichkeit Änderungen zu dem vorgelegten Vertrag

vorzuschlagen (Art. 58 Sonatrach)

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Verfahrensablauf und Beschwerde

Die Ausschreibung kann eingestellt werden, soweit die

Angebote in keinem Verhältnis zu hoch sind (Art. 44);

Soweit nur ein Angebot vorliegt, kann die Ausschreibung

ebenfalls eingestellt werden (déclaration d‘infructuosité).

• Reform von 2012: Reduzierung solcher Einstellungen bei

Ausschreibungen mit Auswahl/Wettbewerbsteilnahme;

Durchführung der Ausschreibung (procédure de l‘offre unique)

Beschwerde innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen ab

Veröffentlichung der vorläufigen Vergabe

• Die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen durch den

zuständigen Ausschuss bearbeitet werden

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Nach der Vergabe

Verhandlung und Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber

(wichtige Phase)

Ergänzung des Vertragsgegenstandes durch Nachträge

• Das algerische Vergaberecht ist sehr formell

• Sinnvoll ist, nach der Vergabe ein gutes Vertragsmanagement zu

organisieren

• bei Sonatrach bis 10 %/20 % des Auftrages keine Kontrollorgane

Sanktionen bei Verzug oder schlechte Ausführung des erteilten

Auftrages

• Finanzielle Strafe (Art. 9) bis zur Kündigung des Auftrages

(Art. 112)

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Schwierigkeiten bei Ausschreibungen in Algerien

Seit 2006 kennt das algerische Recht ein Anti-

Korruptionsgesetz

Ab 2010 Verschärfung des Gesetzes, um die Beamten, die

Ausschreibungsverfahren leiten, in die Haftung zu nehmen

• Art. 26 droht jedem Verantwortlichen der öffentlichen Hand, der einen

Vertrag, eine Vereinbarung, einen (öffentlichen) Auftrag oder einen

Nachtrag zu diesem Auftrag abschließt, genehmigt oder ändert und

dabei gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt, mit dem Zweck,

einem Dritten einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen, mit einer

Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren

Erhebliche Blockierungen bei Entscheidungsprozessen

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Steuerliche Aspekte

Bestehen einer Betriebstätte oder nicht in Algerien

• Eine Bauausführung oder Montage oder damit

zusammenhängende Aufsichtstätigkeiten sind nur dann eine

Betriebsstätte, wenn ihre Dauer sechs Monate überschreitet

(Art. 5 (3) DBA).

MwSt-Problematiken in Zusammenhang mit Ausschreibungen

• Reverse charge Verfahren (Art. 83 CTVA)

Quellensteuer von 24%

• Art. 156 CGI: „Einkommen, die von ausländischen Unternehmen

erzielt werden, welche in Algerien über keine dauerhaften

gewerblichen Einrichtungen verfügen, aber dort vorübergehend

Tätigkeiten in Rahmen von öffentlichen Aufträgen

(Ausschreibungen) ausüben, unterliegen einer Quellensteuer für

Ertragssteuer (IBS) in Höhe von [24 %] /Art. 28 DBA

Einkommensteuer für entsendetes Personal (über 183 Tage)

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Sozialrechtliche Aspekte

Kein Sozialabkommen zwischen Deutschland/Algerien (Frankreich, Belgien, Rumänien)

Entsendetes Personal in Algerien ist ab dem ersten Tag

sozialbeitragspflichtig (35%)

Visum

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© DIEM & PARTNER 2013

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Empfehlungen bei Beteiligung an einer Ausschreibung

in Algerien

Sich von Anfang an von guten Beratern, auch bei der

Vorbereitung der technischen Vorgaben, unterstützen zu

lassen;

Das Angebot nicht nur unter technischen und finanziellen

Aspekten, sondern auch unter rechtlichen Aspekten prüfen zu

lassen;

In französischer Sprache zu arbeiten oder sich von Beratern

unterstützen zu lassen, die französisch sprechen;

Die interkulturellen Unterschiede zu berücksichtigen, ohne auf

seine eigene Persönlichkeit als deutscher Investor zu

verzichten;

Ein gutes Vertragsmanagement nach der Vergabe

einzurichten.

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© DIEM & PARTNER 2013

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www.investieren-in-nordafrika.de

Hölderlinplatz 5 • D-70193 Stuttgart

Tel. +49 711 228545-0 • Fax +49 711 2265570

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

• RA Jean-Gabriel RECQ

Partner

Tel: +49 711 228 54 56

email: [email protected]

• In Zusammenarbeit

mit Herrn Abbès BOUMEDIENE, Oran