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Kinderrechte – Kinderschutz Einführung Schulung EJÖ Präventions-TrainerInnen 12./13. September 2014, Linz ECPAT Österreich – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung Astrid Winkler, ECPAT Österreich

Kinderrechte – Kinderschutz Einführung Schulung EJÖ Präventions-TrainerInnen 12./13. September 2014, Linz ECPAT Österreich – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz

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Kinderrechte – Kinderschutz

EinführungSchulung EJÖ Präventions-TrainerInnen

12./13. September 2014, Linz

ECPAT Österreich – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller

Ausbeutung

Astrid Winkler, ECPAT Österreich

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ECPAT

• = End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes

• Internationale Kinderrechtsorganisation und weltweites Netzwerk

• 2006 - Verein „ECPAT Österreich – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung“

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Themen Einführung

• Formen und Vorkommen von Gewalt• Erkennen von Gewalt• Sexueller Missbrauch: Täterstrategien• Auswirkung auf Opfer• Rechtliche Grundlagen Österreich• Intervention und Hilfseinrichtungen

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WER ist EIN KIND?

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Ab welchem Alter darf ein junger Mensch…

• Arbeiten…?• Heiraten…?• Alkohol trinken?• Rauchen?• Sex haben?• Wählen?

Und ab wann können Kinder/Jugendliche für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden?

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Wichtige Richtlinien und Gesetze: International und National

• UN-Kinderrechtskonvention, 1989 mit ihren Zusatzprotokollen

• ILO Konvention (z.B. worst forms of child labour)• Gewaltverbot in der Erziehung, 1989• Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (Kindeswohl,

Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdung)• Jugendschutzgesetze der Bundesländer• AGBG, z.B. § 138, Kindeswohl• Div. Bestimmungen des StGB

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Die 4 Grundprinzipien der UN-KRK

1. Recht auf Gleichbehandlung

2. Prinzip der Wahrung des Kindeswohls

3. Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

4. Achtung vor der Meinung und dem Willen des

Kindes

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WAS IST GEWALT?

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Formen von Gewalt

Physische Gewalt: ca. 70.000 Kinder jährlich in ÖDie Hälfte bis zu zwei Drittel aller Eltern in Österreich wenden

milde Formen körperlicher Züchtigung an, härtere Formen physischer Gewalt werden aber wenig bis gar nicht mehr toleriert (ÖIF).

Psychische Gewalt

Vernachlässigung

Sexuelle Gewalt/Sexueller Missbrauch

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Um psychische Gewalt handelt es sich, wenn Kinder:

Drohungen, Strafen, Liebesentzug erfahren eingesperrt und isoliert werden bzw. verboten wird Außenkontakte zu unterhalten Entwertet, gedemütigt, beschimpft werden, inadäquate Verbote erfahren bloßgestellt und lächerlich gemacht werden

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Hinweise auf Vernachlässigung bei Kinder/Jugendlichen

Starker Entwicklungsrückstand (motorisch, geistig, psychosozial oder emotional) Untergewicht/Übergewicht Nichterfüllung der Schulpflicht witterungsmäßig unangemessen Bekleidung Streunen der Kinder Auffallend distanzloses Verhalten gegenüber

Fremden

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Vorkommen von Gewalt

• Gewalt in der Kindheit wurde in unterschiedlichem Schweregrad von mehr als 2/3 der Bevölkerung erlebt

• Gewalterleben hat sich in den letzten 40 Jahren um 20 bis 30% reduziert

• Geschlechtsunterschiede vor allem im Bereich sexueller Gewalt sowie bezüglich der betroffenen Lebensbereiche

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Studie Familienministerium 2010

• ¾ der Befragten haben bis zum Alter von 16 J. psychische und/oder körperliche Gewalterfahrungen gemacht

• Kaum Unterschieden zw. Männern und Frauen!• Bei Sexueller Gewalt hingeben zeigen sich große

Unterschiede:

– 27,7 % der Frauen

– 12 % der Männer

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Situation, in denen Kinder gefährdet sind…

Kind• ungewolltes Kind• Frühgeborene• behinderte Kinder• Fehlbildungen• verhaltensauffällig• chronisch krank• Schreikinder• Pflege-/Stiefkinder

Eltern selbst misshandelt psychische KH Drogen begrenzte Fähigkeit mit

Stress, Ärger und Frustration umzugehen

materielle Schwierigkeiten

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Hinweise auf körperliche Gewalt können sein

Blutungen und Schürfwunden der Haut Blutergüsse in verschiedenen Stadien Knochenbrüche, Rippenbrüche Blutungen unter der Hirnhaut, Hirnquetschungen Offene Rissquetschwunden Ausgerissene Haare Bissverletzungen Verbrennungen

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Hinweise auf der Verhaltensebene können sein

Ängstlich bzw. Leicht schreckhaft Provozierend Apathisch Depressiv oder Aggressiv Schlaf- und Sprachstörung Tagträumen Essstörungen Selbstzerstörerisches Verhalten Drogenkonsum

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Sexuelle Gewalt ist…

• ein sexuell motivierter Missbrauch des Autoritätsverhältnisses

• wenn ein Erwachsener seine Machtposition zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse verwendet; seine Kontrolle, sein Wissen und seine Position auf Kosten des Kindes benützt

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Studien belegen, dass

… jedes 3.-4. Mädchen und jeder 7.-8. Bub bis zu seinem 16. Lebensjahr mindestens einmal Opfer eines sexuellen Übergriffes wird.

… der Täter/die Täterin in 9 von 10 Fällen aus der Familie oder dem nahen Verwandten- oder Bekanntenkreis stammt.

… ein Kind im Schnitt 7 Kontaktanläufe benötigt bevor ihm geholfen wird…

Daher: Enttabuisierung / Aufklärung!

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Missbrauch passiert nicht zufällig

Der Erwachsene und das betroffene Kind spüren den Unterschied zwischen Zärtlichkeit und sexuellem Missbrauch sehr wohl. Sexueller Missbrauch beginnt dort,( …) , wo versucht wird, ein Mädchen oder einen Jungen zu Zärtlichkeiten zu überreden oder zu nötigen, wo Geheimhaltung eingefordert wird, wo das Kind sich nicht mehr wohl und geborgen, sondern bedrängt und benutzt fühlt.

(Aktion Jugendschutz, (Hrsg.); Gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ein Ratgeber für Mütter und Väter, 7. Auflage. Köln: 2002)

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Bei folgenden Handlungen spricht man von sexualisierter Gewalt

• Wenn Erwachsene mit der Absicht sich sexuell zu stimulieren, Kinder nackt betrachten oder die Genitalien des Kindes berühren

• Kinder Geschichten mit sexuellem Inhalt erzählen• Kindern Genitalien berühren lassen• sich in Gegenwart des Kindes selbst befriedigen• Vorführen von Pornofilmen• Zwang zu oralem/analem Verkehr bzw. Geschlechtsverkehr

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Sexuelle Gewalt erkennen – wie?

Häufig ohne jede körperliche Gewaltanwendung!Symptome sind nicht eindeutig, zB:• Schlafstörungen• Schulleistungsstörungen• Störungen im Hygieneverhalten, Waschzwang• Veränderungen in der Aktivität• Angst• Rückzug• Stimmungswechsel• Sexualisiertes Verhalten

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Im medizinischen Kontext

Verhaltensauffälligkeiten: Enuresis (Einnässen) bzw. Enkopresis (Einkoten) nach dem 4. Lj., Selbstverletzendes Verhalten, aggressives und sexualisiertes Verhalten-> prinzipiell alle Symptome kinderpsychiatrischer Störungsbilder

Psychosomatische Beschwerden: unspezifischer, wiederholter Bauchschmerz, aber auch Kopfschmerzen, Migräne, Gliederschmerzen

Freeze-Reaktion bei Untersuchung

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Täterstrategien

• Missbrauchstäter (rund 10 % sind Frauen) planen ihre Übergriffe und suchen gezielt nach ihren Opfern

• Vertrauensvolle Freundschaft wird zunehmend sexualisiert

• Einsatz spezifischer Drohungen• Opfer wird als mitschuldig hingestellt

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Täterstrategien

• Das ist normal – alle machen das so• Du hast mich verführt• Ich mache es nie wieder• Du wolltest es – hast Geld genommen• Du hättest NEIN sagen können• Du bist etwas Besonderes• Ich bringe dich / mich um• Keiner wird so einer wie dir glauben

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Gefühle des Kindes

AngstTäterstrategien zur Geheimhaltung des Missbrauchs sind wirksam. Das Kind kann über seine Gefühle sprechen, nicht aber über „das Geheimnis“.

SchuldSexuell missbrauchte Kinder haben Angst, bestraft bzw. moralisch verurteilt zu werden. Sie befürchten, dass man sie beschuldigt, die sexuellen Handlungen selbst herbeigeführt zu haben.

SchamSexualität ist in unserer Gesellschaft mit starken Tabus belastet. Über Sexualität zu reden ist peinlich.

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Folgen sexualisierter Gewalt

Geheimhaltungssyndrom

• Sexualisierte Gewalt wird häufig verdrängt oder relativiert

• Selbstschutz oder auch Täterschutz• Amnesie oder Dissoziationen• Störungen der Körperwahrnehmung

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Was tun bei Verdacht?

• Glauben Sie dem Kind!• Ruhe und Besonnenheit bewahren• Wachsamkeit und Dokumentation: Beobachtung/Verdacht -

Notizen• Vertrauensverhältnis zum Kind aufbauen• Informieren Sie das Kind über mögliche weitere Schritte –

Vorsicht Beziehungsfallen!• Aktives Zuhören – Vorsicht bei „Warum“-Fragen• Selbst Hilfe suchen – kein schnelles Konfrontieren - S. Liste mit

Einrichtungen

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Handlungsschritte bei konkretem Verdacht:

• Kontakt mit KINDERSCHUTZEINRICHTUNG aufnehmen• Gemeinsam wird überlegt, was im speziellen Fall für die

Installierung eines Schutzraumes für das Kind erforderlich ist (ist Bezugsperson des Kindes kooperativ? Meldung an das Kinder- und Jugendhilfe, Anzeige, Wegweisung etc.)

• Wichtig: Sie sind nie alleine für die Aufdeckung/das Beenden eines Missbrauchs verantwortlich!

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Es gibt gesetzliche Regelungen beteffend:

• Verschwiegenheitspflichten• Meldepflichten• Anzeigepflichten und -rechte• Opferrechte, z. B. Prozessbegleitung (StPO und ZPO) • Strafbare Tatbestände (StGB)

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Meldepflichten gem. § 37, Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

• Begründeter, konkreter Verdacht auf erhebliche Kindeswohlgefährdung• Meldung an Kinder- und Jugendhilfeträger = ultima ratio• Trifft alle Einrichtungen, die mit bzw. für Kinder arbeiten (zB Schulen, Behörden,

Organisationen wie EJÖ), aber auch Privatpersonen (zB Nachhilfelehrer, freiberuflich tätige PsychotherapeutInnen)

• „..Personen, die freiberuflich die Betreuung oder den Unterricht von Kindern und Jugendlichen übernehmen“

• „sticht“ berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten

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Kindeswohlgefährdung gemäß

§ 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

(...) Eine Kindeswohlgefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn Kinder und Jugendliche misshandelt, gequält oder vernachlässigt wurden oder sie Betroffene von sexueller Gewalt sind.

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Gesetzliche Meldepflicht bei

Verdacht auf strafbare Handlung:

• §78 StPO: Anzeigepflicht für Behörden

• Privatpersonen haben die Berechtigung, nicht aber die Verpflichtung, Straftaten anzuzeigen.

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Abschnitt 10, StGB: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

• § 206, Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen

• § 207, Sexueller Missbrauch von Unmündigen• § 207a, Pornographische Darstellungen

Minderjähriger mit Ausnahmeregelungen• § 207b, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen• § 208a, Anbahnung von Sexualkontakten zu

Unmündigen• § 212, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses• § 220, Tätigkeitsverbot

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§ 10 StrG Strafregisterbescheinigungen

• Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

• zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, benötigt wird und

• eine entsprechende Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.

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Prozessbegleitung

• psychosoziale und juristische Prozessbegleitung• Begleitung während Entscheidungsfindung bzgl

Anzeige, Einvernahme (KdV), Verhandlung und deren Nachbereitung

• für Gewaltopfer, insbesondere Kinder und Jugendliche, die von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt betroffen sind und deren Bezugspersonen

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Was machen ProzessbegleiterInnen?

Ziel: Vermeiden einer Retraumatisierung des Kindes

• Sprechen über die Gefühle des Kindes (Angst, Scham, Schuld) und Stützen der Bezugsperson

• Erklären, was bei Anzeige/ Gericht passiert (Buch: „Milli bei Gericht“)

• Besprechen, was vom Kind erwartet wird (Wahrheit sagen, Entschlagungsrecht, etc.)

• Fragen des Kindes und der Bezugspersonen beantworten, z. B. wie wird der Täter bestraft, wie lange dauert das Verfahren, muss das Kind den Täter nochmals sehen,…

• Begleitung des Kindes zur Polizei/ zu Gericht• Begleitung der Bezugsperson und ev. ZeugInnen zur

Hauptverhandlung• Vermittlung, Koordination und Kooperation

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Wohin wenden?

Bei Kindern und Jugendlichen (vgl Broschüren des bmwfj und www.gewaltinfo.at)•Kinderschutzzentren•Kinderschutzgruppe an KH•Kinder- und Jugendhilfe•KiJa

ErwachseneFrauen- und andere spezialisierte BeratungsstellenInterventionsstellen gegen Gewalt in der FamilieFrauenhäuserSpezialisierte PsychotherapeutInnen

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Kinderschutzeinrichtungen bieten:

Z.B. Möwe (www.die-moewe.at)

• Telefonische und persönliche Beratung• Krisenhilfe für Gewaltopfer• Klinisch-psychologische Diagnostik• Psychotherapie• Prozessbegleitung• Information und Prävention

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Information für Jugendliche bzw. im Notfall

• http://jugendinfo.akzente.net

• Rat auf Draht, Telefon 147

• Kinder- und Jugendanwaltschaft, [email protected]

• Jugendämter bei Verdacht auf Gewalt & Kindeswohlgefährdung

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Weitere Informationen:

Alle Stellen in ganz Österreich die Schutz bei Gewalt an Frauen bzw. Kindern anbieten sind aufgelistet unter www.gewaltinfo.at bzw. auch:www.kija.at

Allgemeine Information zu Kindern bzw. Kinderrechten:

www.kinderrechte.gv.at (Info-Webseite des BM für Familie und Jugend)

www.kinderhabenrechte.at (Österr. Netzwerk Kinderrechte)

Richtiger und sicherer Umgang mit dem Internet für Eltern, LehrerInnen, Kinder & Jugendliche: www.saferinternet.at

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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