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information. Das 3. Hessische Qualitätssicherungs- gesetz wurde durch die Hessische Landesregierung mit eigener Mehrheit in 2004 verabschiedet. Schulentwicklungplan des Kreis Offenbach, zu dem die Hessiche Kultus-ministerin Wolff ihre Stellungnahme ab-gegeben hat. Guten Abend Die Themen : - PowerPoint PPT Presentation
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19.01.2005, rwi
Schulelternbeirat
Johannes-Gutenberg-SchuleHainstadt
Guten Abend
Die Themen :
•Drittes Hessisches Qualitätssicherungsgesetz
•Schulentwicklungsplan
information
Das 3. Hessische Qualitätssicherungs- gesetz wurde durch die Hessische Landesregierung mit eigener Mehrheit in 2004 verabschiedet.
Schulentwicklungplan des Kreis Offenbach, zu dem die Hessiche Kultus-ministerin Wolff ihre Stellungnahme ab-gegeben hat.
19.01.2005, rwi
Schulelternbeirat
Johannes-Gutenberg-SchuleHainstadt
Drittes Qualitätssicherungsgesetz, verabschiedet am 26.11.2004 und regelt u.a.
•Lehrerfortbildung
•...............
•Anschlußfähigkeit
•Querversetzung
•Schulzeitverkürzung•......................
•Klassenmindestgrößen
•Berufschulpflicht
•Zentrale Prüfung
Die wesentlichen Punkte die die Schüler nach der Grundschule betreffen sind:
• Anschlußfähigkeit
• Querversetzung
• Schulzeitverkürzung
Hier gibt es teils sehr strenge Änderungen
19.01.2005, rwi
Schulelternbeirat
Johannes-Gutenberg-SchuleHainstadt
Drittes Qualitätssicherungsgesetzaus Durchlässigkeit wird Anschlussfähigkeit
ALT:
Durchlässigkeit
NEU:
Anschlussfähigkeit
1 4
Grundschule
10 Realschule
11 12 13 Gymnasium
Förderstufe65
65
8 965 7
10
10 11 12
Abgrenzungen der Schulformen
8 9 Hauptschule65 7
ALT: Durchlässigkeit
Spätzünder konnten sich jederzeit nach oben arbeiten, die Schulformen waren „durchlässig“.
NEU: Anschlussfähigkeit
die Schulformen werden abgegrenzt. Nur nach Ende einer Schulform kann „Anschluss“ erfolgen. Nur noch „mini“ Durchlässigkeit nach Förderstufe
19.01.2005, rwi
Schulelternbeirat
Johannes-Gutenberg-SchuleHainstadt
Hauptschule
ALT
Querversetzung im 5.Schuljahr
für Kinder ohne Empfehlung
1 4
Grundschule
Drittes QualitätssicherungsgesetzQuerversetzung
WEITERHIN
Besuch des Bildungsganges
• durch Empfehlung
• oder durch Wahl der Eltern
Gymnasium
5 Realschule6 7
Neu
Querversetzung einschl.
bis 7.Schuljahr für Kinder
mit und ohne Empfehlung
ALT: „Querversetzung“ in eine andere
Schulform war bisher nur in Klasse 5
möglich, für Kinder die keine Empfehlung für
das Gymnasium oder Realschule hatten.
NEU: „Querversetzung“ wird unabhängig von
der Eignungsempfehlung bis Klasse 7
ausgeweitet.
19.01.2005, rwi
Schulelternbeirat
Johannes-Gutenberg-SchuleHainstadt
Drittes QualitätssicherungsgesetzSchulzeitverkürzung bis zum Abitur
• Die gymnasiale Mittelstufe wird von 6 auf 5 Jahre verkürzt.
• In der Spitze steigt die Wochenstundenzahl auf 35.
Beginn der zweiten Fremdsprache
19.01.2005, rwi
Schulelternbeirat
Johannes-Gutenberg-SchuleHainstadt
Förderstufe
Jg. 6
Jg. 5
Schulentwicklungsplan - Stellungnahme der MinisterinHaupt- u. Realschulen im Ostkreis, Förderstufe Hainstadt
Hauptschule
Jg. 6
Jg. 5
KrotzenburgKreuzburg-Schule
Welzheim
Gerhart-Hauptmann
Schule
Seligenstadt
ehemalige Einhard-Schule
Haupt- u. Realschulen
1
1
-
1
-
-
2
3
Hainstadt
Förderstufe
Ministerin Wolff:“ Die drei Haupt- und Realschulen und die Förderstufe der J.-Gutenberg-
Schule sind zusammenzufassen zu zwei Haupt- und Realschulstandorten mit oder ohne
Förderstufe.“
Fazit: Förderstufe besser besucht als 3 die Hauptschulstandorte