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Drei neue Papyrusfragmente zur Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte Ägyptens Christian-Jürgen Gruber * Abstract: The following three papyrus documents shed some light on the finances of a Ptolemaic or Roman household and on the financial administration of Egypt in Roman and Byzantine times. The household account may be one of the first accounts returning to accounting in the silver standard. The second document is a list most likely to be attributed to a logistērion on the nome level, and the third is a request for a boēthos to facilitate the tax collection. Keywords: household management, groceries, financial administration (Roman Egypt), tax collection (Byzantine Egypt) 1 DOI 10.1515/apf-2015-0010 * Corresponding author: Christian-Jürgen Gruber, Mayssengasse 6/10–11, A-1170 Wien, <[email protected]> 1 Mein besonderer Dank gilt dem Leiter der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek, Bernhard Palme, für die Genehmigung, die drei Stücke zu publizieren, und ihm und seinen Mitarbeiterinnen für ihre vielfältige Unterstützung. Thomas Kruse möchte ich dafür danken, dass er sich Zeit nahm und mit mir meine ersten Entwürfe be- sprach. Ebenfalls danken möchte ich in dieser Hinsicht Bärbel Kramer. Verbleibende Feh- ler sind allein von mir zu verantworten. Alle papyrologischen Abkürzungen folgen der Checklist, abrufbar unter <http://papyri. info/docs/checklist>, die übrigen sind der Année philologique entnommen, deren Abkür- zungsverzeichnis unter <http://www.annee-philologique.com/files/sigles_fr.pdf> abrufbar ist.

Gruber Drei neue Papyrusfragmente zur Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte Ägyptens

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  • Drei neue Papyrusfragmente zur Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte gyptens

    Christian-Jrgen Gruber*

    Abstract: The following three papyrus documents shed some light on the finances of a Ptolemaic or Roman household and on the financial administration of Egypt in Roman and Byzantine times. The household account may be one of the first accounts returning to accounting in the silver standard. The second document is a list most likely to be attributed to a logistrion on the nome level, and the third is a request for a bothos to facilitate the tax collection.

    Keywords: household management, groceries, financial administration (Roman Egypt), tax collection (Byzantine Egypt)1

    DOI 10.1515/apf-2015-0010

    * Corresponding author: Christian-Jrgen Gruber, Mayssengasse 6/1011, A-1170 Wien,

    1 Mein besonderer Dank gilt dem Leiter der Papyrussammlung der sterreichischen Nationalbibliothek, Bernhard Palme, fr die Genehmigung, die drei Stcke zu publizieren, und ihm und seinen Mitarbeiterinnen fr ihre vielfltige Untersttzung. Thomas Kruse mchte ich dafr danken, dass er sich Zeit nahm und mit mir meine ersten Entwrfe be-sprach. Ebenfalls danken mchte ich in dieser Hinsicht Brbel Kramer. Verbleibende Feh-ler sind allein von mir zu verantworten.

    Alle papyrologischen Abkrzungen folgen der Checklist, abrufbar unter , die brigen sind der Anne philologique entnommen, deren Abkr-zungsverzeichnis unter abrufbar ist.

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    1. Die frheste Haushaltsliste ohne Rechendrachmen?2

    P.Vindob. inv. G 27.274, Fr. a 8,5 x 4,4 cm 2. Hlfte 1. Jh. v.Chr. P.Vindob. inv. G 27.274, Fr. b 12,4 x 19,4 cm Herkunft unbekannt

    Hellbrauner Papyrus, bestehend aus zwei Fragmenten. Die Datierung kann zuerst nur auf Basis palographischer Kriterien durchgefhrt werden. Die Liste drfte demnach in das 1. Jh. v.Chr. zu datieren sein.3

    Die Liste bestand ursprnglich aus mehreren Kolumnen, von denen auf Fr. a eine und auf Fr. b zwei teilweise erhalten sind. Auf beiden Fragmen-ten sind Preise fr Lebensmittel oder Gegenstnde, deren Bezeichnungen zum Teil verloren sind, aufgefhrt. Auf Fr. a befindet sich in Z. 5 die Abbreviatur fr , womit das Ende eines Abschnitts der Rechnung erhalten ist. Ob Fr. a einen Teil der auf Fr. b erhaltenen Kol. I oder der Kol. II darstellt, oder Teil einer weiteren Kolumne war, kann nicht entschieden werden. Am Verso von Fr. b befinden sich am rechten oberen Rand Tintenspuren und darunter ein Tintenfleck. Danach folgt eine Namensliste mit Geldbetrgen (s.u. Fr. b Verso).

    Die Liste enthlt Ausgaben fr Lebensmittel und Gebrauchsgegen-stnde sowie Zahlungen an einzelne Personen. Die Preise liegen auf niedrigem Niveau, das auf eine Herkunft aus einem privaten Haushalt schlieen lsst. Die Zeitrume der Abrechnung sind leider nicht erhalten. Aus dem dreimaligen Eintrag und zweier unterschiedlicher

    2 An dieser Stelle sei dem FWF fr die finanzielle Untersttzung im Rahmen des Projekts Papyrologischer Kommentar zum Hebrerbrief gedankt. Den Kolleginnen und Kollegen der 35. Papyrologisch-epigraphischen Werkstatt und des papyrologischen Runden Tisches danke ich fr ihre wertvollen Hinweise.

    3 Vgl. Seider, Pal.Gr. III.1, 402403 (vor allem die hnlichkeit der Schrift zwischen dem dort besprochenen und mit allgemeinen Anmerkungen zum Schriftbild im 1. Jh. v.Chr. versehenen PSI 1097 [Oxyrhynchos, 5453 v.Chr.] mit II Abb. 108). Fr die Buch-stabenformen von , und vgl. H. Harrauer, Handbuch der griechischen Palographie. Textband (Bibliothek des Buchwesens 20), Stuttgart 2010, 145, 156, 162 u. 169.

    Es ist ein weiteres Fragment (5 x 6 cm) mitverglast, welches auf Grund der Beschaf-fenheit des Papyrus und der Schrift nicht zu den beiden hier publizierten Fragmenten gehrt. Am oberen Rand scheint eine Ziffer zu stehen (?); darunter sind Reste von 5 Zeilen mit 69 Buchstaben erhalten:

    1 ] [ 2 ][ 3 ] [ 4 ] [ 5 ] [

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 137

    Preise darf gefolgert werden, dass die Liste als eine Abrechnung von Ausgaben mehrerer, zumindest dreier Tage angesehen werden darf; dafr spricht auch () in Fr. a, Z. 5. Das Fehlen von Mengenangaben verbietet eine genaue Berechnung von Stck- oder Gewichtspreisen.

    Die Preisangaben sind aber hilfreich fr die zeitliche Einordnung der Liste. Die Preisangaben folgen nicht der seit 210 v.Chr. blichen Angabe in Rechendrachmen, sondern sind im Silberstandard gehalten.4 Die Rck-kehr von der Rechendrachme zur Rechnung im Silberstandard wurde in der Regierungszeit Kleopatras VII. ermglicht. Tatschlich ist dann das Land unter Augustus wieder allgemein zur Rechnung im Silberstandard bergegangen.5 Der Text kann also in die 2. Hlfte des 1. Jh. v.Chr. datiert werden. Somit knnte es sich hier um eines der frhesten Beispiele fr eine Rckkehr zur Rechnung im Silberstandard in einer Ausgabenliste fr Lebensmittel handeln.6 Die Preise entsprechen berdies etwa den An-gaben aus dem 1. Jh. n.Chr.7

    Fr. a 1 vac. [Geldbetrag 2 vac. 3 vac. () 4 vac. () [ 5 () () [

    2 vel 3 pap. 4 pap. 5 / pap., pap.

    4 Man vgl. dafr die Tabelle VIII in O. Heichelheim, Wirtschaftliche Schwankungen der

    Zeit von Alexander bis Augustus (Beitrge zur Erforschung der wirtschaftlichen Wechsel-lagen Aufschwung, Krise, Stockung, Heft 3), Jena 1930, 119122.

    5 K. Maresch, Bronze und Silber. Papyrologische Beitrge zur Geschichte der Whrung im ptolemischen und rmischen gypten bis zum 2. Jahrhundert n.Chr. (Pap.Colon. 25), Opladen 1996, 11. Vgl. auch die Weizenpreise in der ptolemischen Zeit in Abschnitt C auf S. 181182. Vgl. dazu auch Heichelheim, Schwankungen (o. Anm. 4) 122 (das Ende der Tabelle VIII).

    6 Bei den Strafgeldern zeigt sich bereits zu Beginn, sptestens aber ab Mitte des 1. Jhs. v.Chr. die Tendenz, wieder im Silberstandard zu rechnen; vgl. Maresch, Bronze und Silber (o. Anm. 4) 200203.

    7 Vgl. H.-J. Drexhage, Preise, Mieten/Pachten, Kosten und Lhne im rmischen gyp-ten bis zum Regierungsantritt Diokletians (Vorarbeiten zu einer Wirtschaftsgeschichte des rmischen gypten 1), St. Katharinen 1991, 29, 3334, 5558; H.-J. Drexhage, und im rmischen gypten (1.3. Jh. n.Chr.), MBAH 9, 1990, 2, 88117.

  • 138 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

    1 : In dem einzigen anderen Beleg, P.Tebt. III.2 860, einer Ausgabenliste aus Tebtynis von ca. 138 v.Chr., wird in Kol. I, 13 ein [ erwhnt. Im vorliegenden Text fehlt jedoch eine Spezifizierung

    2 : Sicher zu lesen sind am Anfang und am Ende. Ob oder zu lesen ist, ist schwer zu entscheiden. Das hngt hauptschlich davon ab, ob man den zweiten Buchstaben als oder als liest. Man sollte daher auch Linnenzeug, Werg8 in Betracht ziehen, selbst wenn es sonst nur einmal in P.Ryl. II 153,30 vom 27. Mrz 169 n.Chr. aus Hermopolis belegt ist. Fr spricht allerdings, dass eher unverbunden steht (vgl. Fr. 2, Kol. II 8).

    3 : Diese Nebenform von Ei, Samen, eierfrmiger Becher war bisher in der papyrologischen berlieferung noch nicht attestiert, sie wird aber von LSJ s.v. mit dem Hinweis, dass es sich um eine alte poetische Form handelt, angefhrt.

    4 : sc. . Vgl. (P.Aberd. 181,11 [Diony-sias, 4142 (?) oder 5556 (?)]; P.Oxy. LXXVIII 5164,89 [Oxyrhynchos, 31. Januar oder 29. Juli 25 v.Chr.]). Ohne findet sich das Wort auch in P.Rev. Kol. XL 10; XLIX 19; LIII 15; 22; LV 8 (Arsinoites, 259258 v.Chr.); P.Tebt. I 253 descr. (Tebtynis, 20. Juli 96 v.Chr. oder 12. Juli 63 v.Chr.); dort ist entweder der Kontext eindeutig oder das Lemma davor schon erwhnt. Ebenso werden auch in der lquittung P.Tebt. III.2 997 (Tebtynis, 210183 v.Chr.) verschiedene Sorten l er-whnt, ohne dass selbst genannt wird. Safflor (= Frberdistel)-l wird in Dokumenten aus ptolemischer Zeit nur selten erwhnt und findet sich in den demotischen Papyri gar nicht, dennoch konstatiert Plinius d. ltere, dass die gypter den Safflor in Form von l und nicht als Nahrungsmittel hochschtzten, whrend Safflor in Italien unbekannt sei. Hinzu kommt ein Hinweis darauf, dass die Frauen in gypten die Safflorstngel als Spinnrocken, d.h. zum Anbringen fr die noch unver-sponnenen Fasern verwendeten (Plin. nat. XXI 53 [90]). Interessanter-weise wird dem Safflor auch eine lindernde Wirkung bei Skorpionstichen zugeschrieben, und er wurde generell als Hilfe gegen giftige Tiere und Pilze gebraucht (Plin. nat. XXI 107 [184]). In rmischer Zeit mehren sich die Belege, und es gab in den Pachtvertrgen Anbauverbote fr Safflor, der sich zur Frbung eignete, weil der Anbau dieser und vielleicht auch

    8 Siehe Preisigke, Wb, s.v. .

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 139

    anderer farbstoffhaltiger Pflanzen im rmischen gypten einem Staats-monopol unterlag und deswegen von mit derlei Gewchsen bebautem Land neben der normalen Grundsteuer noch eine zustzliche Abgabe erhoben wurde9.

    bersetzung als Abgabe ; fr ; fr Eier 1 Obole; fr Safflor-l 1 Drachme ; gesamt Drachmen

    Fr. b Rekto, Kol. I

    1 ] 29 ] 10 ] () () 11 ] 12 ] () 13 ] 14 ] () oder () ? 15 ] 16 ] () 17 ] () (?) () 10 pap., = pap. 12 pap. 14 vel pap. 16 pap. 17 / (?) pap., pap. Fr. b Rekto, Kol. II 1 [ 2 [ 3 [ ] 4 [ ca. 6 ] [ 5 [ ca. 6 ] [

    9 D. Hagedorn, Zum Anbauverbot von , und , ZPE 17 (1975),

    89. Zur Produktion und Verwendung von Safflor vgl. D.B. Sandy, The production and use of vegetable oils in Ptolemaic Egypt (BASP Suppl. 6), Atlanta (Georgia) 1989, 8387. Vgl. auch M. Schnebel, Die Landwirtschaft im hellenistischen gypten. Erster Band: Der Betrieb der Landwirtschaft (Mnch. Beitr. 7), Mnchen 1925, 202.

  • 140 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

    6 [ ca. 4 ] () ( (?)) 7 [] () 8 [] () 9 [ ca. 5 ] () 10 [()] () 11 () () () 12 () () 13 [] () 14 () () 15 () 16 () 17 () 18 () [ 19 [

    6 pap., pap. 7, 8, 9 = pap. 7, 14 l. 10 pap. 11 pap., pap. pap. 12 pap., = pap. 13 pap. 14 pap., pap. 15 = pap. 16,17 ex corr., pap.

    Fr. b Verso

    1 2 [ca. 6] () (?) [ 3 [ca. 6] () (?) [ 4 [ca. 6] () (?) [ 5 () [ 6 () [ 7 ( (?)) [(?) 8 [ ] () vacat (1,5cm) 9 () () [ 2, 3, 4 pap. 5 pap. 6, 7, 8 pap. 9 pap.

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 141

  • 142 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 143

    Rekto, Kol. II 7 [] (): Der Preis hier entsprche bei einem Arta-

    benpreis von 10 Drachmen einer Menge von 2/3 .10 Die Ausgaben entsprchen weiters dem Bedarf fr eine Person, wenn man SB XVI 12515, Kol. II (Herkunft unbekannt, Mitte bis Ende 1. Jh. v.Chr.) als Parallele heranzieht. In diesem Beleg variieren die Ausgaben fr eine Person zwischen 1 und 3 Obolen (vgl. Kol. II 12; 10; 18; 29; 31; 41 mit BL IX 286 zu Z. 18; 31). Aus dem ersten Jahrhundert v. Chr. gibt es m.W. keine Belege, die eine Berechnung zulieen.

    8 []: Ergnzt nach Fr. 1,1. 13 []: Es knnte sich hier um eine Art der Petersilie (-

    ) handeln. Man vgl. dazu P.Mil.Vogl. VII 302,185 (Tebtynis, 28. Oktober 151 n.Chr.) mit und P.Oxy. XVII 2144,25 (Oxy-rhynchites, sptes 3. Jh. n.Chr.) mit . Der zeitlich nchste Beleg ist O.Berenike II 210,2 (Berenike, ca. 5075 n.Chr.), in dem ein Bndel Petersilie fr eine Obole gekauft wurde. Ansonsten sind noch anzufhren P.Corn. 35 R,11 (Herkunft unbekannt, 3. Jh. n.Chr.); BGU XIX 2837,15 (Hermopolis, 9. Januar 582 n.Chr.); SB XX 14205,2 (Herkunft unbekannt, 6. Jh. n.Chr.).

    15 (): Aus Tebtynis gibt es eine Abrechnung, die sowohl die Stckzahl als auch den Preis der Brote angibt, SB XVI 12675,5 (13. Aug. 11. Sept. 100 v.Chr. (?)): () (fr 19 Brote zu je 15 macht 285). Die Eintrge in dieser Liste basieren auf Rechendrachmen. Um fr unseren Preis etwas aussagen zu knnen, muss man von den Rechendrachmen in den Silberstandard umrechnen. In P.Tebt. I 120,44 werden 4 Drachmen im Silberstandard pro Artabe (9. Mesore) 1800 Rechendrachmen pro Artabe (16. Mesore; Z. 72) gegenbergestellt. Chronologisch sind die beiden Eintrge sechs Tage von einander entfernt. Wenn man das direkt umrechnet, ergibt sich ein Satz von 450 Rechendrachmen fr eine Drachme im Silberstandard. Das ergbe fr unseren Text 10 Stck Brot. Ab der Mitte des 1. Jh. v.Chr. gilt, dass Achziger und Vierziger mit Wertzeichen geprgt wurden und offenbar zwei Obolen bzw. einen Obolos galten11. Dann erhielt man fr zwei Obolen in etwa fnf Stck Brot.

    10 Vgl. Drexhage, Preise (o. Anm. 7) 27. 11 Maresch, Bronze und Silber (o. Anm. 5) 68.

  • 144 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

    16 Die Ausgabe von einer Obole fr Kse entspricht den Ausgaben in P.Sarap. 66, Kol. II 8 (Hermopolites, 90133 n.Chr.); 55,39 (Hermo-polites, nach 24. Juli 128 n.Chr.); P.Oxy. IV 729,10 (Oxyrhynchos, 17. Oktober 138 n.Chr.). Die Formulierung in P.Oxy. IV 729,10 besagt zu-dem, dass es Ksestcke im Wert von 1 Obole gab, i.e. es knnte sich in unserer Liste um ein Stck Kse im Wert von einer Obole handeln. Wie-viel Kse dafr verkauft wurde, kann allerdings nicht entschieden werden.

    17 Dieser Preis ist sehr niedrig, und wrde bei einem Artabenpreis von 20 Drachmen auf eine Menge von ca. 1/3 Gemse(samen) zutref-fen.12 Wenn man aber BGU IV 1195,12 (Herakleopolites, nach 1211 v.Chr.) zugrundelegt, wo fr 5,5 Artaben Gemsesamen 20,5 Drachmen verrechnet werden, ergibt sich fr unseren Text ein Menge von ca. 1 4/5 Choinikes Gemse(samen). Verso 8 [ ] : Vielleicht handelt es sich hier um denselben Namen wie in Fr. 2 Rekto, Kol. II 12.

    2. Liste amtlicher Akten fr einen Eklogistes (?)

    P.Vindob. G 25762 Recto 7,9 x 11,7 cm sptes 3. Jh. n.Chr. Herkunft unbekannt

    Das Papyrusfragment ist mittelbraun und nur auf der linken Seite fast vollstndig erhalten. Palographisch ist das Dokument aufgrund der fr die rmische Zeit charakteristischen kursiven Form des und der Sessel-form des sowie der Form des in das spte 3. Jh. n.Chr. zu datieren.13 Die Schrift verluft parallel zu den Fasern; die Rckseite ist unbeschrie-ben, sodass die beschriftete Seite als Recto identifiziert werden kann, auch ohne dass eine Kollesis sichtbar wre.14

    12 Vgl. P.Lond. I 131 Rekto (S. 166) (Hermopolites, 10. Mai 79), Kol. I 14. In Kol. VIII 179, einem Eintrag vom 21. Phaophi, betrug der Artabenpreis allerdings 21 Drachmen. Vgl. dazu auch Drexhage, Preise (o. Anm. 7) 34, der allerdings nur Z. 14 bercksichtigt. Die Umrechnung folgt weiters den Angaben in H.-A. Rupprecht, Kleine Einfhrung in die Papyruskunde, Darmstadt 1994, 31, wo eine Artabe mit 40 Choinikes angegeben wird.

    13 Vgl. Harrauer, Handbuch, Textband (o.Anm. 3) 145. 14 Vgl. E.G. Turner, The Terms Recto and Verso. The Anatomy of the Papyrus Roll

    (PapCongr. XV/1 = Pap.Brux. XVI), Brssel 1978, 63.

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 145

    Vom Text ist in Z. 6 und 7 jeweils das Zeilenende erhalten. In Z. 10 wurde der Text um 2,1 cm eingezogen, um vielleicht die Fortsetzung in Z. 11 anzudeuten. Alle drei Zeilen zeigen, dass am rechten und linken Rand Ergnzungen mit geringer Breite zu suchen sind.

    Der Papyrus enthlt eine Liste verschiedener Akten, deren Bezeich-nungen allesamt im Nominativ stehen. In Z. 8 befindet sich am Beginn vermutlich ein Tagesdatum (] ). Die Akten betreffen steuerrecht-liche Vorgnge. Es handelt sich um zwei -Listen, drei Listen ber Steuereinnahmen aus den Getreide- und Geldsteuern, Monatslisten von Geldsteuern und zwei Listen steuerprivilegierter Personengruppen. Solche Listen waren in der Verwaltung eines jeden Gaus ntig, um das Steueraufkommen festzusetzen und zu kontrollieren. Speziell das Tages-datum in Z. 8 knnte auf eine Liste von in einem Bro eingehenden Doku-menten hindeuten. Man vergleiche hierzu nur die Register des Grapheions von Tebtynis (P.Mich. V 237 [nach dem 3. Oktober 43]; 238 Rekto [26. Dezember 46]; 239 [46]; 240 [4647]) und neuerdings auch die eines Notariats in Narmuthis (P.Narm. I 1 [Ende 1. Jh. v.Chr./Anfang 1. Jh. n.Chr.]). Der Unterschied zu den Grapheionregistern besteht darin, dass in unserer Liste vor dem Tagesdatum, das fast das Ende eines Monats be-zeichnet, vielleicht der Monatsname geschrieben steht. Auf Grund des Vergleichs mit den angegebenen Registern lsst sich vermuten, dass nach dem Tagesdatum in Z. 8 der erste Eintrag des Monats Pauni steht, falls man die Ergnzung auf den Monatsnamen (] ) akzeptiert. Der sporadische Eingang von Dokumenten, den ein so sptes Datum wahrscheinlich macht, weist auf ein Archiv hin, welches sich auf hherer administrativer Ebene befand als das in Tebtynis oder Narmuthis. Es knnte sich hierbei vielleicht um ein lokales bzw. regionales Logisterion15 oder sogar um das Gauarchiv handeln.

    Ein weiterer Dokumententyp fhrt ebenfalls Listen von Dokumenten an, die inhaltlich den in unserem Stck erwhnten nahestehen. Es sind an den jeweiligen Eklogistes gerichtete Begleitschreiben zu den angefhrten eingesandten Dokumenten. Diese Papyri haben aber andere Bezeich-nungen fr die Dokumente. Die Eintrge beginnen im Regelfall mit dem Titel , gefolgt von der genauen Art der Forderungsliste im Genitiv.

    15 P. Frhlich, Logistrion. propos dune inscription de Kym rcemment publie,

    REG 117 (2004) 7475.

  • 146 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

    Als Beispiele dienen die Eingabe an einen Eklogistes P.Sijp. 20 (Dinnis-Onneiton, 160170), die vom Dorfschreiber stammt, und diejeni-ge in SB XXII 15821 (Karanis, 180192), wo ebenfalls der Dorfschreiber als Verfasser ergnzt ist. Da es sich bei unserem Papyrusfragment um vllig andere Arten von Dokumenten handelt, drfte die einsendende Behrde eine andere gewesen sein.

    T. Kruse erwhnt weitere Papyri, die ebenfalls Listen eingesandter Dokumente enthalten.16 In P.Lips. I 123 mit BL I 216 (Mendes, 15. April 136) werden die der eingesandten Amtstagebcher angegeben. Dabei gibt der Absender, der Stratege des Mendesios, die Zeitrume an, welche in den jeweiligen von Amtstagebchern abgedeckt werden. P.Hamb. I 18 (Alexandria (?), 222), ebenfalls ein Versandnachweis, er-whnt wiederum diverse (= ), fr die jeweils angegeben wird, welche Monate und Tage der Amtsgeschfte sie abdecken, samt der Angabe der angeklebten Bltter aus dem Bro des Prfekten. Von den bei Kruse erwhnten Papyri kommt P.Heid. IV 310 (117138) aus Euhemeria unserer Liste von Dokumenten am nchsten, weil dort sehr unterschiedliche Arten von Dokumenten erwhnt werden, die allerdings von einem Dorfschreiber verfasst sein drften. Was in diesen Listen aber fehlt, und das ist der entscheidende Punkt sind Tagesdaten, von denen zumindest eines in unserem Fragment steht. Die Art der angefhrten Dokumente entspricht aber in ihrer steuerrechtlichen Natur eher unserer Liste. Diese Analogie erlaubt leider keinen sicheren Schluss auf das Logisterion, welches die eingehenden Dokumente regi-strierte, legt aber nahe, dass es sich um eine Liste von in ein Logisterion eingehenden Dokumenten und nicht um eine solche fr ein sonstiges Archiv gehandelt hat.

    Die Frage nach der Behrde, welche die Dokumente empfing, ist m.E. auch aus der Art der erwhnten Dokumente heraus zu klren. Das beste Indiz geben die Z. 2, 4 und 9 mit der verbindlichen Schtzung des Steuer-aufkommens, die auf dem vorangegangenen Jahr beruht (). In dem Edikt des Ti. Iulius Alexander (I.Prose 57B) aus dem Jahr 68 werden die Eklogistai bezglich der vorgenommenen Steuerveranlagungen zu-rechtgewiesen. Das Edikt spricht davon, dass die Eklogistai sich mit der Methode selbst bereicherten, wodurch sie die ganze Provinz

    16 Vgl. T. Kruse, Der Knigliche Schreiber und die Gauverwaltung. Untersuchungen

    zur Verwaltungsgeschichte gyptens in der Zeit von Augustus bis Philippus Arabs (30 v.Chr. 245 n.Chr.) II (APF Bh. 11/2), Mnchen/Leipzig 2002, 832, Anm. 66.

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 147

    in Aufruhr versetzten (vgl. Z. 5152).17 Wie aus BGU XIII 2281 (Hera-kleides-Bezirk [Arsinoites], 188189) ersichtlich, wurden nicht nur eine Methode, sondern auch Dokumente so genannt, die von lokalen Beamten an bergeordnete Stellen gesandt wurden, so dass es sich beim mutma-lichen Adressaten unseres Dokuments um ein Logisterion auf Gauebene handeln sollte. Weiters erfhrt man aus BGU XIII 2281, dass die im Logisterion des Kniglichen Schreibers verfasst wurde. Unser Doku-ment zeigt zudem, welche Listen und Dokumente der Terminus in BGU XIII 2231, Kol. III 6 bezeichnen konnte (vgl. Kommentar zu Z. 2).

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    1 [] [()] 2 [][ (?)] 3 () 4 5 () () [ (?)] 6 () 7 () 8 [(?)] () () [ ()] 9 [] 10 [ 11 ][]( ) () [ 12 ][

    3 pap. 5 ) pap. pap. 6,7 pap. 8 pap. pap. 11 ][] pap.

    1 : Der Terminus bezeichnet in diesem Kontext einen Doku-mententyp (vgl. Einleitung), und zwar eine Liste von Steuern, die in der normalen Hhe eingetrieben werden knnen (vgl. P.Erl. 145 [Herkunft unbekannt, 2. Jh. n.Chr.]; P.Ryl. II 215 Fr. A,23 mit BL VIII 295 [Thmuis, 2. Jh. n.Chr.]; P.Ross. Georg. V 20 Rekto, 5 [Korphotoi, 222223 n.Chr.]), mit Kruse, Der Knigliche Schreiber [o. Anm. 16] 278 zu Z. 5), bzw. von Steuerpflichtigen, von denen die Steuern eingetrieben

    17 Zur Methode vgl. D. Bonneau, Le fisc et le Nil. Incidences des irrgularits de la crue du Nil sur la fiscalit foncire dans lgypte grecque et romaine, Paris 1971, 165171 (bes. 169170).

  • 148 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

    werden knnen. Folglich sollte der folgende Ausdruck eine Spezifizierung angeben wie z.B. in Z. 3, in der das Ressort angegeben wird. Es folgt . Eine Suche in der DDBDP ergab, dass in allen Belegen, die dem Muster

    [ entsprechen, dem Ausdruck eine Form von folgt (vgl. PSI X 1177 Rekto, 3.9.15.21 [Arsinoites, 2.3. Jh.

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 149

    n.Chr]; P.NYU II 36,4 [Oxyrhynchites, ca. 200 n.Chr.]; P.Ryl. II 209,10 [Arsinoites, frhes 3. Jh. n.Chr.] mit BL VI 123; BGU I 84, Kol. I 17 und Kol. II 15 [Arsinoites, 242243 n.Chr.] mit BL I 433). Die angefhrten Listen behandeln entweder Steuerertrge oder Lndereien und geben dabei an, dass in manchen Fllen die festgesetzte (normale) Steuerhhe eingetrieben werden kann, so dass der Ausdruck in diesen Fllen die Steuerkategorie des Landes, dessen Flche angegeben wird, nher bestimmt.

    In unserer Liste wird mit aber nicht die Steuerkategorie einer Landflche nher bestimmt, sondern ein Dokumententyp bezeichnet, so dass eine andere Ergnzung folgen muss.

    Mglich wre (); dann handelte es sich um eine Liste von Geldsteuern, die dem normalen Steuersatz unterliegen. Die Ergnzung entspricht zwar nicht der Z. 3, in der ein genetivus pertinentiae die Zuge-hrigkeit der Liste zum Ressort des Idios Logos ausdrckt. Die Buch-staben sind jedoch sicher und fhren am ehesten auf () wie in Z. 5 und 8. Das mit der Schlaufe und dem Abkrzungsstrich hat dann in der Lcke gestanden.

    2 : Wie , so bezeichnet auch hier einen Dokumententyp (vgl. Einleitung), der im Folgenden nher bestimmt wer-den soll. Grundstzlich kann das Lemma verbindliche Scht-zungen des Steueraufkommens oder von Ausgaben fr Sanierungen be-zeichnen.18 In diesen Fllen wird aber entweder das Jahr, auf dem die Schtzung beruht, angegeben (z.B. P.Leit. 13,14 [Oxyrhynchos, 222223 oder 226227 oder 242243 (?)] mit BL V 48 und VI 163 zu SB VIII 10205; P.Mich. X 594,4 [Philadelphia (Arsinoites), 29. September 28 Oktober 51]) oder aber das konkrete Sanierungsvorhaben, fr welches die Schtzung vorgenommen wird (z.B. P.Oxy. VI 896, Kol. I 58 [Oxyrhyn-chos, vor 1. April 316]; P.Wisc. I 32,1617 [Philadelphia (Arsinoites), 26. April 305]; P.Oxy. XVI 2040,1 [Oxyrhynchos, 566567] mit BL IX 192).

    In den genannten Fllen wird damit also eine Schtzung bezeichnet, aber noch kein Dokumententyp. In der Steuerliste BGU XIII 2281 aus dem Jahr 188189 aus dem Herakleides-Bezirk aber scheint pas-

    18 Eine weitere Bedeutung des Substantivs ist der prfende Lokalaugenschein, um etwas sachlich oder rechnerisch festzustellen oder richtigzustellen (vgl. WB I s.v. ; z.B. P.Panop. Beatty 1 Z. 4952, 5051 [Panopolis, 12.13. September 298]; 1 Z. 167179, 169170 [Panopolis, 15. September 298] mit BL X 9; 2 Z. 7679 [Panopolis, 27. Januar 25. Februar 300]).

  • 150 Archiv fr Papyrusforschung, 61/1, 2015

    send zu unserem Text einen Dokumententyp zu bezeichnen. In Kol. III, deren linker und oberer Rand erhalten sind, wird in Z. 3 eine Synopsis erwhnt, die sich gem Z. 4 auf das gegenwrtige Jahr bezieht, so dass sich eine Einordnung in die ersten beiden Bedeutungen nicht durchfhren lsst. In Z. 6 folgt dann eine weitere Bestimmung, die auf das Vorjahr hinweist: [] [. Der Ausdruck ist zwar ergnzt, der erhaltene Ausdruck [] aber zeigt be-reits, dass die Synopsis aus Z. 3 in dem auf folgenden Ausdruck seinen Grund hat.19 Es ist daher eine Ergnzung zu erwarten, die auf Akten oder Unterlagen Bezug nimmt, welche dem kniglichen Schreiber, dem Absen-der der [ (vgl. Kol. III, 13), von den Lokalbeamten regelmig bersandt wurden. So wird mit BGU XIII 2281 eine Steuer-veranlagung von einem kniglichen Schreiber an eine hhere Instanz, die m.E. der Eklogistes des Arsinoites ist, geschickt.20 Der Eklogistes eines Gaus war fr die Steuerveranlagung und die Rechnungsprfung seines Verwaltungsbezirks zustndig (vgl. I.Prose 57B und die Einleitung). Wenn er fr die Steuerveranlagung zustndig war, dann ist es zuerst interessant festzustellen, dass diese vom kniglichen Schreiber fr seinen Verwaltungsbezirk angefertigt wurde. Diese Liste war dann sichtlich Grundlage fr den Eklogistes, der die Berechnungen anhand seines um-fangreichen Archivs prfte und nach erfolgter Prfung und, falls er sie guthie, an die betroffenen Ressorts der Zentralverwaltung weiterleitete. Unsere Liste zeigt zudem, dass nicht nur der knigliche Schreiber, sondern auch subalterne Beamte fr die Erstellung der Listen (v.a. der Listen steuerprivilegierter Personengruppen wie derjenigen, die auf Grund ihres Alters nicht mehr kopfsteuerpflichtig waren [vgl. Kommentar zu Z. 67]) involviert waren. Die nhere Bestimmung zu - in BGU XIII 2281 zeigt dieselbe Struktur wie der Ausdruck in Z. 2. Es handelt sich hier also um eine Steuerveranlagung, die auf Basis der Daten des Vorjahres berechnet wird.

    Die in unserem Dokument genannten Steuern sind die , die Ge-treidesteuern. Man sieht am Zeilenende einen senkrechten Strich, der zu einem Buchstaben mit Unterlnge gehrt. Es scheint noch ein Buchstabe davor gestanden zu haben, so dass [][] eine denkbare Ergn-zung sein knnte; allerdings mte das Wort dann durch Hochsetzung des Lambda abgekrzt gewesen sein (vgl. P.Tebt. III.1 703,132 [Tebtynis, 210

    19 Vgl. Mayser, Grammatik II.2 114. 20 Vgl. Kruse, Der Knigliche Schreiber (o. Anm. 17) 613.

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 151

    v.Chr.]). Eine zweite mgliche Ergnzung, (vgl. BGU I 84 Rekto, Kol. I 45 [Arsinoites, 242243 n.Chr.]; P.Stras. I 25,8 [Hermopolis, 3. Jh. n.Chr.]), kann aus dem genannten Grund (dass nmlich vor dem ein weiterer Buchstabe gestanden habe) ausgeschlossen werden.

    3 Die Lesung mit hochgesetztem Lambda ist sicher, so dass zu () aufzulsen ist wie auch in P.Oxy. XLII 3026 Verso, 2 (Metelites, nach d. 5. Mai 166 n.Chr.); P. Thmouis 1, Kol. 95,12; Kol. 135,7 (Thmuis [Mendesios], 180192 n.Chr.); hnlich P.Oxy. Hels. 11,7 () () (Oxyrhynchos, ca. 4142 n.Chr.); dass der Idios Logos ab dem 2. Jh. als Verwalter von konfisziertem und produktivem Land auch regelmige Einnahmen erhielt, darf aus BGU IX 1894,7991 (Theadel-phia, 157) geschlossen werden. Die Abgaben waren zwar technisch gesehen Pachten, wurden aber in den Steuerlisten gefhrt, so dass der Terminus fr eintreibbare Abgaben auch hier Verwendung finden konnte.21 Der Genitiv gibt hier die Zugehrigkeit der Liste eintreib-barer Abgaben an und erteilt nicht wie in Z. 1 Auskunft ber die Art der Steuern.

    4 : Danach hat wahrscheinlich nichts mehr gestanden. 5 () (): Es handelt sich um Monatsabrechnungen von

    Geldsteuern fr die Monate Thoth bis Mesore (?). Fr die angegebene Kombination gibt es bis jetzt keine Belege. P.Oxy. L 3569,5 (28. Oktober 26. November 282) aus der Oasis Parva und P.Panop. Beatty 1,64 (12. September 298) aus Panopolis bezeugen . Die Ergnzung des Monats mit Mesore ergbe monatliche Abrechnungen fr den Zeitraum eines Jahres, i.e. zwlf Abrechnungen. Es kann aber auch der Monat Mecheir da gestanden haben, so dass ein halbes Jahr er-fasst wurde. Im Zusammenhang mit der scheint mir die Ergn-zung des Monats Mesore wahrscheinlicher, da damit zwlf Monate erfasst wrden.

    6 () : Listen steuerprivilegierter Personengruppen sind in den anderen erhaltenen Papyri dieser Art bis jetzt nicht angefhrt. Ihre Erwhnung hier spricht aber fr die Zuordnung unserer Liste zum Ressort des Eklogistes, der als Kontrollinstanz ein eigenes Archiv unterhielt, mit dessen Hilfe er die jeweilige Gauverwaltung prfen oder Anfragen des Prfekten, des Dioiketes oder des Idios Logos beantworten konnte (vgl.

    21 Vgl. P.R. Swarney, The Ptolemaic and Roman Idios Logos (Am. Stud. Pap. 8), Toronto 1970, 114.

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    D. Hagedorn/K. Maresch, P.Bub. II, 56 und 1524 und Kruse, Der Knigliche Schreiber [o.Anm. 16] 821824).

    Zu Listen der berjhrigen, i.e. Personen, die auf Grund der Erreichung eines gewissen Alters nicht mehr kopfsteuerpflichtig waren, vgl. Stud.Pal. IV S. 5883,464470.490584 (Ptolemais Euergetis, ca. 78), eine Liste, die vom Amphodarches erstellt wurde; SB XX 15024 Fr. 2,815(?) (Tebtynis, 2. Jh.). In beiden Texten werden Personen mit Namen ange-geben. Bei anderen Dokumenten wird einfach nur die Zahl der ber-jhrigen genannt (vgl. BGU II 560, Kol. I 22 [Arsinoites, 2. Jh.]; P.Coll. Youtie I 20,5.8 [Philadelphia (Arsinoites), 29. Januar 56]; P.Lond. II 259 (S. 36),64 [Philadelphia (?) (Arsinoites), 9495] mit BL V 51 und VII 84; P.Phil. 1,29 [Arsinoites, nach 4 August 119]; SB XIV 11657 Rekto,12 [Theadelphia (Arsinoites), 138139]).

    7 () : Die Erwhnung der Liste der nach der Liste der berjhrigen weist darauf hin, dass eben-falls steuerprivilegiert waren. Bei handelt es sich durchweg um Priester, wobei kein Unterschied darin besteht, ob die Betroffenen mit oder mit bezeichnet werden. In den sechs bisher gefundenen Testimonien verteidigen sie Steuerprivilegien, Litur-giebefreiungen oder Landprivilegien oder stellen diese einfach fest.

    In dem ltesten Beleg, P.Tebt. II 302 von 7172, verteidigen die - des Soknebtynis-Tempels in Tebtynis in einer Eingabe an den Praefectus Aegypti ihr Privileg, an Stelle des Erhalts von Syntaxis Staatsland zu bewirtschaften, gegen den Dorfschreiber, der erhhte Steuern darauf fordert und im Falle der Zahlungsverweigerung das Land einzuziehen droht (vgl. Z. 1315). Dieses Land haben sie von ihren Vorfahren geerbt (vgl. Z. 17.2830 mit BL V 147 zu Z. 17).

    In einer aus demselben Tempel, P.Tebt. II 298 Rekto vom 29. Juli 108, werden 50 hinsichtlich ihrer Abstammung geprfte und anerkannt steuerbefreite (vgl. Z. 1011) namentlich aufge-zhlt (zur Bedeutung der Epikrisis fr die Steuerbefreiung in diesem Kon-text vgl. Kruse, Der Knigliche Schreiber [Anm. 16] 261).

    Aus einem zweiten Tempel im Arsinoites, dem des Soknopaios in Soknopaiu Nesos, sind zwei weitere Belege erhalten. Das erste Dokument ist prozessrechtlicher Natur und das zweite wiederum eine . In SB VI 9066 von 138161 zeigt der Priester Harpagathes eine Gruppe von seines Tempels (vgl. Kol. I 6) wegen widerrechtlicher Produktion und Verkaufs von Schluchen und wegen der

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 153

    Eintreibung zu hoher Steuern ber einen Zeitraum von zwei Jahren an (vgl. Kol. I 712 mit BL VII 201). Damit wird dieser Gruppe unterstellt, auf Grund ihrer herausragenden Stellung in der Tempelverwaltung mittels Korruption mehr Einnahmen zu erwirtschaften als ihr zustanden.

    Anscheinend ist in P.Lond. II 359 (S. 150) (Soknopaiu Nesos, 146147) ein Urteil fr einen solchen Fall erhalten.22 Falls die Beschuldigten nicht beim Prozess erschienen und ihre Aussage machten bzw. das ent-sprechende Dokument vorlegten, knnte dies zur Folge haben, dass den Erbpriestern ihre Syntaxis vorenthalten wrde.

    Aus demselben Tempel kommt die SB XXIV 15918 (nach 180), von der nur die Aufstellung der Gegenstnde und die ersten beiden Namen der Priesterliste erhalten sind. In der Ein-leitung des wird betont, dass von jedem das von 12 Drachmen bezahlt wurde (vgl. Z. 3739), wobei der Terminus in Z. 39 allein, ohne nachfolgendes gebraucht ist (vgl. dazu auch P.Tebt. II 298 Rekto,10; 29. Juli 108). Danach bricht der Text ab. Die Erwhnung, dass es sich um Erbpriester handelt, ist aber beim bisherigen Stand der Belege eher ungewhnlich. Die Priesterlisten aus Bakchias, SB VI 9319,1820.5152 (Juli August 116); 9320,1314.3233 (11. August 171); 9337,1213 (171); 9338,1213 (27. August 188), er-whnen nur, dass das von 12 Drachmen gezahlt wurde. Einen Hinweis darauf geben die Listen von minderjhrigen Priestershnen, die dann fr Ansuchen um Beschneidung derselben angefhrt wurden wie P.Oxy. X 1256,8 (Laura, Kynopolites, 17. Mrz 282) und SB XVIII 13129,2829 (Oxyrhynchites, 207208).

    P.Aberd. 16 (Arsinoites, ca. 134), ein amtlicher Rundbrief des Mar-cus Hermogenes an die Strategen und Kniglichen Schreiber der Heptanomia und des Arsinoites, hat die Liturgiebefreiung von [] []| [] zum Inhalt. Ob zu diesem Privileg auch noch ein steuerliches hinzutrat, bleibt offen, da der Papyrus nach Z. 10 abbricht.

    Bloes bezeichnete also genauso wie Erbpriester, denen zugleich auch Privilegien liturgie- oder steuerrecht-licher Natur zukamen. Eine Liste von Erbpriestern in unserem Dokument, das sonst nur steuerlich relevante amtliche Akten anfhrt, weist zusammen

    22 Vgl. J. Whitehorne, P.Lond. II 359 and Tuscus List of Temple Perquisites, Cd 53 (1978) 321328; vgl. auch BL VII 85 und VIII 177.

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    mit den anderen Belegen fr o auf eine Bedeutung fr Steuerangelegenheiten (am ehesten wohl die Befreiung von der Kopf-steuer) hin.

    8 [] : Die Lesung ist unsicher. Das ist gut lesbar und entspricht dem in Z. 5. Ebenfalls gut lesbar ist ] am linken Rand des Papyrus. Die Ergnzung zum Monatsnamen ist daher durchaus mglich, und das spitze untere Ende, das eher an ein denken lsst, knnte dann doch auch bei einem schnell geschriebenen vorkommen; denn die Fortfhrung des nach dem spitzen unteren Ende entspricht dem in Z. 10. Aus Platzgrnden muss der Monatsname ausgerckt gewesen sein. Das ist aber in Listen durchaus normal (man vgl. nur die Grapheion-register P.Mich. V 237 und 238 sowie P.Narm. I 1). Vor allem lsst sich daraus ersehen, dass dies nicht das erste Datum in unserem Text ist, son-dern dass in der Partie vor Z. 1 auch schon ein Datum gestanden haben muss. Unsere Liste war also durch Tagesdaten strukturiert.

    (): vgl. dazu BGU III 976,21 (Mendes, 130131 [?] oder nach 151152 [?] n.Chr.); P.Ross. Georg. III 27,10 (Oxyrhynchos, ca. 234235 n.Chr.); P.Oxy. XIV 1726, 4 und 6 (Oxyrhynchos, frhes 3. Jh. n.Chr.). Das Verb bezeichnet denn auch den Vorgang der Aufnahme von Sachverhalten in einen Vertragstext oder in Akten (vgl. dazu WB II s.v. und LSJ s.v. ).23

    [() (): Die Form des vorletzten Buchstabens entspricht eher einem Alpha, darf aber auf Grund des vorangehenden Ausdrucks wohl doch eher als Omikron gelesen werden; dann ergbe sich bei meiner Ergnzung ein Eintrag der Geldsteuern auf das Konto des procurator usiacus. Da es sich um Geldsteuern handelt, wird der Eintrag in Steuer-akten bezeichnet sein, so dass die restlichen beiden Buchstaben der Zeile wohl auf derartige Akten verweisen. Es ist keine Bezeichnung eines Fiskalressorts bekannt, die mit - beginnt. Mit lsst sich aber der beibringen. Wegen der Lnge des Ausdrucks mssen die einzelnen Wrter abgekrzt gewesen sein.

    910 Die Angabe der der Geldsteuern und der kaiserlichen Landgter zeigt, dass vielleicht der Eklogistes in diesem Fall auch dem procurator usiacus zugearbeitet hat (zum procurator usiacus vgl. G.M. Parassoglou, Imperial Estates in Roman Egypt (Am.Stud.Pap. 18), Am-

    23 Dazu vgl. Kruse, Der Knigliche Schreiber (o. Anm. 16) 10931099, der eine aus-fhrliche Diskussion zum Terminus bietet.

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    sterdam 1978, bes. 8490). Es wre dies eine weitere Besttigung der Theorie, dass die Eklogistai keinem bestimmten Ressort der Zentralver-waltung zugeteilt waren, sondern dem Prfekten direkt unterstanden.

    11 ][]( ) (): Die Lesung ist sehr unsicher. Es sollte auf alle Flle ein Dokumententyp vor () stehen. Falls die Lesung so richtig ist, handelt es sich um Abrechnungen fr einen Zeitraum von zwei Monaten. Die Auflsung der Abkrzung kann dabei () wie in P.Mich. XII 658,7 (Herkunft unbekannt, ca. 185) mit BL VII 116 sein, wo Heron der Kleine vom Epistrategen zum Trger der Ausgaben der Gymnasiarchie fr zwei Monate bestimmt wird. Daneben knnte es sich aber auch um () handeln, wie in P.Fam. Tebt. 15,59 (Arsinoites, 114115), wo berichtet wird, dass vom ehemaligen Prfekten Gaius Vibius Maximus (103107) eine Zweimonatsfrist fr die bergabe der Akten und den Wiederaufbau der gesetzt worden war.

    bersetzung - - - Liste der dem Steuersatz gemen in Geld zu zahlenden

    Steuern; Steuerveranlagung der Getreidesteuerschulden; Liste der dem Steuersatz gemen an den Idios Logos zu

    zahlenden Steuern; Steuerveranlagung ebenfalls (sc. des Idios Logos); Monatsweise Abrechnung der Geldsteuern von Thoth bis

    Mesore (?); Liste der ber 60jhrigen; Liste der (steuerbefreiten) Erbpriester; 28. Pauni: Geldsteuern, die dem Ousiakos Logos zugeordnet worden sind; Steuerveranlagung der Geldsteuern und des Ousiakos Logos; Geldsteuern

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    3. Gesuch um einen zur Steuereintreibung aus dem 5. Jh. n.Chr.24

    P.Vindob.inv. G 15542 (V0) 17,1 x 9,2 cm 5. Jh. n.Chr. Herkunft unbekannt

    Hellbrauner Papyrus guter Qualitt. Die Faserfhrung ist relativ fein, die Tinte ist gut lesbar. Die Schreibrichtung verluft quer zur Faserung der Papyrus ist also transversa charta beschrieben. Unter der letzten Zeile ist ein Freiraum von 1,4 cm. Links und rechts ist die Schrift mit dem Papyrus weggebrochen; nur in Z. 4 und 5 ist am rechten Rand ein mindestens 1,1 cm breiter Rand erhalten. In Z. 7 ist der Text 2,3 cm vom linken Rand eingezogen. Z. 1 und 2 sind nur durch ein paar herausragende Fasern und Z. 3 durch vier Unterlngen sichtbar.

    In der rechten unteren Ecke sind mehrere Lcher, vier davon im Text. Die Form der Buchstaben , und weisen in die byzantinische Zeit, und das Christogramm in Z. 5 und 8 in das spte 4., wohl aber eher in das 5./6. Jh. Die Verschreibungen von Omega fr Omikron und Eta fr Iota geben hier keine Hinweise auf eine nhere zeitliche Einordnung, da die erste vom 3. Jh. v.Chr. und die zweite zumindest vom 1. Jh. v.Chr. an belegt ist.25

    Es handelt sich um einen Brief, den jemand an eine hhergestellte Person () geschrieben hat. Darin wird im Rahmen der Steuer-eintreibung bei einem Grogrundbesitzer () um einen Gehilfen angesucht. Dieser ist ein Hilfsbeamter der Steuereintreibung, vielleicht eines , der in der fraglichen Zeit auch fr die Eintreibung der Grundsteuern zustndig war.26

    24 Ich mchte an dieser Stelle vorab P. Arzt-Grabner danken, der mich an Hand dieses

    Fragments in die Papyrologie eingefhrt und mir dasselbe zur Publikation berlassen hat. Des Weiteren sei den Kolleginnen und Kollegen gedankt, die mir im Rahmen der 44. Papyrologisch-epigraphischen Werkstatt zahlreiche Hinweise gaben.

    25 Vgl. BGU I 103 mit BL III 8; IV 3 zu Z. 9 und IX 16 zu Z. 12 (= W.Chr. 134) (Pinarachthis [?], Oxyrhynchites; 6.7. Jh.) fr phonetische Varianten und Formulie-rungen. Zur Palographie vgl. auch PSI III 175 (Oxyrhynchos, 20. September 462) (vgl. dazu auch Harrauer, Handbuch, Textband (o.Anm. 3) 425426.

    26 Siehe B. Palme, Das Amt des in gypten (MPER N.S. XX), Wien 1989, 9698 und 102103.

  • Ch.-J. Gruber, Drei neue Papyrusfragmente 157

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 ] [ 2 [ ] [ ] [ ] 3 [ ] [ ] [ ] [23] [ 4 ] 5 ][ ] . 6 ] [] , 7 ] [] [ 8 .

    4 l. 6 pap., l. 7 l. , ,

    4 : Mglicherweise ist gemeint. : Die Verbindung von Artikel mit Eigennamen im

    Genetiv deutet klassisch immer auf ein Besitzverhltnis hin. Hier knnte dann wohl oder zu ergnzen sein, i.e. -. Fr diesen Namen findet sich eine Hufung im 6. und im 8. Jahrhun-dert, wenn man die mglichen Varianten des Namens inkludiert. Als direkte Parallelen fr den Namen lassen sich zum Beispiel SB XII 11230

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    unbekannter Herkunft aus dem 5. bis 6. Jh. und I.Varsovie 98, eine Grab-inschrift unbekannter Herkunft aus dem 6. bis 7. Jh., beibringen.27 Die Konstruktion mit Artikel, gefolgt vom Genitiv zur Anzeige eines Besitzverhltnisses, ohne dabei das Besitzobjekt anzugeben, ist jedoch in byzantinischer Zeit ungewhnlich. Es ist daher eher von dem Gebrauch der falschen Endung auszugehen, so dass es sich um eine Verschreibung fr den Akkusativ von handelt. Der -Titel hatte in dieser Zeit bereits eine Abwertung durch die Konstitution C.Th. I 1,56 im Jahre 429 erfahren. Der Titel wurde seit diesem Zeitpunkt ehrenhalber an Personen verliehen.28 Die Trger entstammten der Spitze der provinzialen Gesell-schaft in gypten und waren meist Grogrundbesitzer,29 eine Tatsache, die gut in den Zusammenhang der Steuereintreibung in unserem Text passt.

    5 An dieser Stelle bleibt der Text am linken Rand rtselhaft. Das Fragment gibt keinen Aufschluss ber die zu lesende Verbalform, sodass ich auf eine Akzentuierung und eine bersetzung verzichte. Das folgende macht es allerdings schwierig, auf eine konkrete Verbalform zu ergnzen. Die Lesung selbst ist nicht sicher. Man knnte ebensogut ], l. lesen. Die Formulierung mit Infinitiv ist die Einleitung der Bitte, die als Folge der vorherigen Darstellung gesehen wird. Daher drfte am verlorenen Anfang von Zeile 6 ein Infinitiv gestanden haben.30

    6 ] hier zu ergnzen, wre eine Mglichkeit, die m.E. auch dem folgenden Adverb [] und dem Akkusativ ent-sprche. Da es aber gut mglich ist, dass der fehlende Text am linken Rand etwa die Hlfte des Fragments ausmachen kann, ist dieser Vorschlag mit Vorsicht zu genieen.31

    27 Fr weitere Literatur zu dem Namen siehe A. ajtar, I. Varsovie, 254, Kommentar zu

    Z. 45. 28 Zur Entwicklung des Titels und der fortschreitenden Abwertung vgl. R. Scharf,

    Comites und comitiva primi ordinis (Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse, 8), Mainz 1994, 3237, wo die Ausweitung des Titels comes primi ordinis auf weitere Kreise der Bevlkerung im 5. Jh. besprochen wird.

    29 Vgl. B. Palme, CPR XXIV, 69. 30 Vgl. H.A. Steen, Les clichs pistolaires dans les lettres sur papyrus grecques,

    Classica et Mediaevalia 1 (1938), 146147. 31 Diesen Hinweis erhielt ich whrend der 44. Papyrologisch-epigraphischen Werkstatt.

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    Der hier genannte Gehilfe war auf Grund des Kontextes Gehilfe von Steuereintreibern, weil er das Steuergetreide abmessen und dann vor Ort bleiben soll, um die Fllung des Speichers zu beaufsichtigen.32

    8 Die Anrede ist zumindest durch ein Vacat von der restlichen Zeile getrennt, vielleicht aber einfach weit eingerckt oder sogar zentriert. Auf Grund der Beschaffenheit des Fragments und der Schwierigkeit festzustellen, wie viel am linken Rand tatschlich fehlt, lsst sich hier keine genaue Angabe machen. Die Suche nach Texten mit . am Ende ergab, dass bei keinem Text auch nur ein vacat zwischen Textende und . zu finden ist. Die diesbezglichen Belege sind alle aus dem 6. Jahrhundert oder spter.33 Weiters ist anzumerken, dass das in unserem Text zustzlich noch eine geschlngelte Linie am Ende des Querstrichs aufweist.34

    bersetzung schick ihn mit ihm zum comes Herr! Geruhe also den Gehilfen hierher, damit er unser Getreide vermesse. irgendwann, bis wir die ffentlichen Steuern voll begleichen. Herr!

    32 Vgl. R. Bagnall, Egypt in Late Antiquity, Princeton (New Jersey) 1993, 158. Zur oben

    genannten Ttigkeit vgl. auch A. Jrdens, P.Heid. V, 197. 33 P.Cair. Masp. I 67006 Rekto,7 (Antinoopolis, ca. 567); III 67295, pg. III 35 (Antino-

    opolis (?), 2. Hlfte 6. Jh.); 67066,7; 67069,16; 67084,4 (Aphrodites Kome, 6. Jh.); 67082,4 (Tanyaithis (?), 6. Jh.); SB XVIII 13598,11 (Oxyrhynchites (?), 6.7. Jh.); P.Iand. II 22,7 (Oxyrhynchos (?), 619629): hier steht sogar am Zeilenanfang und ist nicht eingerckt.

    34 Vgl. P.NYU I 10,12 (Karanis, Anfang 5. Jh.); P.Princ. II 95,1 (Herkunft unbekannt, 5. Jh.?); CPR IX 34,14 (Temseu Moron [Hermopolites], 5.6. Jh.); 22,5 (Hermopolites, Ende 5. Anfang 6. Jh.).

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