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Mediadaten 2013/2014 Print – Online – Mobile

GFM Nachrichten - Mediadaten 2013

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Page 1: GFM Nachrichten - Mediadaten 2013

Mediadaten 2013/2014

Print – Online – Mobile

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Basics Print & Online

Bereits seit 2003 informiert die Fachpublikation GFM Nachrichten umfassend über das digitale Marketing- und Technology Business, vorrangig über die Themen Mobile, Apps und den Telekommunikationsbereich, aber es spielen auch Social Media, Loyalty, Payment, Bewegtbild und eGame Marketing eine Rolle.

Print-Ausgabe Online-Portal www.gfm-nachrichten.de Leseinhalte / -Formate   Fundierte Berichte   Experten Berichte aus der Branche

und Interviews   Markt im Überblick, Presseservice   Exklusive Studien   Case Studies   Rechtliche Grundlagen   Unternehmensnews   Company Lounge   App-Coach   Video Content, Interviews   Zitatbarometer

Basics Leserschaft Facts Print Erscheinungs-termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner

Ausgabe 26 1/12 7,00

App-Markt/Development Mobile BusinessM-Days Overview

Trends in 2012 OS Wars und NFCEffi ziente M-Strategien

Seite 7-14, 33Seite 2 - 3

Liebe Leserinnen und Leser,

den mobilen Markt auch im Jahr 2012 noch kräftig beschäftigen.Wie research-2guidance kürzlich herausfand, ist diese Entwicklung allerdings nicht zwangsläu-fi g mit Wachstum verbunden.

Nischen-Stores im KommenOffenbar lässt sich ein Wandel in der Market-Infrastruktur ausmachen, die zu einem Wachstum von sogenannten Ni-schen-Stores führt. Während die Anzahl plattformorientierter Stores stagniert, wächst die Anzahl an Stores, die Anwen-dungen für bestimmte Zielgruppen und Verwendungszwecke anbietet. Auf diese Entwicklung müssen sowohl Entwickler

M-Days „The home of Mobile“ starten

Tablets erobern langsam aber sicher den Massenmarkt, der „Krieg der Be-triebssysteme“ zwischen Apple, Goog-le, Samsung, HTC und Co. hält an und scheint sich sogar zu verschärfen. Auch der App-Boom ist noch lange nicht vor-bei.

Erst kürzlich verkündeten die Analysten von Mobilewalla, dass inzwischen über alle Plattformen hinweg die magische Grenze von 1 Million verfügbaren Apps geknackt wurde, der Android Market hat seinen zehnmilliardsten Download er-reicht und bei Apples App Store stehen die Zähler sogar schon bei 18 Milliarden Downloads. Keine Frage, Apps werden

Von Konsumverhalten bis hin zu Mobile Enterprise Lösungen, die M-Days schaffen am 1./2. Februar wieder einen Rundumblick in die mobile Welt. Trends, Entwicklung und heuer auch Development-Topics stehen auf dem Programm.

Was bewegt den Markt im Jahr 2012?

Fortsetzung auf Seite 2

die aktuelle Ausgabe der GFM Nachrichten steht ganz im Zeichen der M-Days, die am 1. und 2. Februar bereits zum siebten Mal stattfi nden. Auch dieses Jahr profi tieren die M-Days von der Infrastruktur der Messe Frankfurt sowie dem regen Interesse aus der Fachwelt und konnten weiter wachsen.

Wie jedes Jahr in der M-Days-Sonderausgabe der GFM Nachrichten wollen wir Ihnen auch dieses Mal einige un-serer Aussteller vorstellen und einen Einblick in die Themen geben, die den mobilen Markt derzeit bewegen: App- und Mobile Marketing, der neue Übertragungsstandard NFC, Strategien des Mobile Advertising, Extended Packaging und Trusted Data via Barcode-Scanning u.v.m.! Ich freue mich auf spannende Dis-kussionen, hochkarätige Referenten und nicht zuletzt darauf, Ihnen allen persönlich auf den M-Days in Frankfurt zu begegnen und wünsche viel Spaß beim Lesen.

Angelique Szameitat, Chefredaktion/Herausgeberin

M-Commerce/Couponing

M-Payment

Handel rüstet auf!

Seite 7, 18 Seite 7, 18

Bis die Kasse klingelt!

M-Days Aussteller-Sonderausgabe

Seite12 - 13

Seite15, 29

GFM Nachrichten 6/2012 I 1

M-Commerce Social MediaMobile

Zukunft von NFC und Co. BranchOut vs. LinkedInInfos zu Windows 8

Seite 8 – 9Seite 7

Liebe Leserinnen und Leser,

der Consulting-Spezialisten Robrecht & Kirchner zeigt, legen inzwischen bereits 80 Prozent der Internetnutzer private Daten im Web ab, an vorderster Stelle Foto- und Musikdateien. Und es ist ja auch so schön praktisch: Einmal in die Cloud geschoben, kann das Lieblingslied von jedem internetfähigen Endgerät aus angewählt und abgespielt werden. Jeder achte Internet-Nutzer greift für diesen Komfort auf spezielle Cloud-Anbieter zu-rück, und wem der kostenlose Speicher-platz dabei nicht ausreicht, der zahlt für mehr: Kirchner & Robrecht erwartet bis 2016 ein Anwachsen der Cloud-Umsät-ze im B2C-Umfeld auf weit mehr als 6 Milliarden Euro. Cloud-Computing hat dabei bereits heute unser Alltags- und Be-

Siegeszug der Cloud

Virtuelle Online-Speicher bieten Zugriff auf die eigenen Daten über das Netz – egal ob bei Freunden, im Büro oder unterwegs, und das alles auch noch mo-bil per Smartphone. Ob nun Privat- oder Business-Anwender, an Cloud-Diensten kommt heutzutage eigentlich niemand mehr vorbei – und alle Anbieter rüsten weiter kräftig auf. Cloud Computing ist auch und gerade im B2B-Umfeld, trotz Sicherheitsbedenken, längst allgegen-wärtig und hat sich als lukratives Ge-schäftsmodell etabliert. Aber auch für Endverbraucher bietet sich dank neuer Angebote, etwa von Google, LG und nicht zuletzt Facebook, immer mehr Mög-lichkeiten, seinen virtuellen Speicherplatz optimal zu nutzen. Wie ein Whitepaper

Cloud Computing tritt gerade seinen Siegeszug quer durch alle Branchen an. Im privaten Umfeld wird die 6-Milliarden-Dol-lar-Schallmauer 2016 durchbrochen, Business-Clouds stehen dem in Nichts nach. Die Vision der Zukunft: Social Collaboration.

Geschicktes Teamworken in den Wolken

Fortsetzung auf Seite 2

kaum hat das Jahr begonnen, ist die erste Hälfte auch schon wieder vorbei und wir blicken auf ereignisreiche Monate zurück. Eines wird dabei immer deutlicher: Mo-bile und soziale virtuelle Themen sind noch lange nicht am Ende ihres Wachstums angekommen! Das zeigen steigende App-Downloads, das Wachstum der Cloud-Dienste und die aktivere Beobachtung der Social Media Kanäle. Deshalb haben wir auch in dieser Ausgabe für Sie wieder die wichtigsten News und Studien aus der Branche zusammengefasst, um Ihnen einen prägnanten Überblick über die Entwicklung der letzten Wochen zu bieten. Einen Schwerpunkt haben wir dieses Mal auf cloudbasiertes Arbeiten und Business-Anwendungen gelegt.Wir können alle gespannt sein, was 2012 noch für uns zu bieten hat. Jetzt wünsche ich aber erst einmal viel Spaß beim Lesen,

Angelique Szameitat, Chefredaktion/Herausgeberin

Mobile-Studien

Sport Marketing

OS-Wettstreit

Seite 15

Tennis goes Social Media

Seite 5

Seite 16

Ausgabe 28 6/12 7,00 !

BranchOut vs. LinkedIn

1x wöchtentlich kostenfrei

Newsletter

Register now!

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Leser

Marken / Handel 17 %

Klassische Agentur

9 %

Mobil / TELCO 37 %

Sonstige 8 %

New Media / Online 27 %

Unsere Leser kommen aus der Marken-, Werbe-, Agentur-, Medien- und mobile-internen Industrie. Durch den klar gegliederten Aufbau und die kurzen, auf den Punkt gebrachten Informationen nutzen viele Leser die Printpublikation als Nachschlagewerk.

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0

50

100

CEO / Entsch. Developer

CEO‘s 37 %

Business Solution Dev.

31 %

Marketing 32 %

* Hausinterne Auswertung 2012 durch 11 Prozent Communication

Position

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Print Facts 25.400* Leser/Ausgabe

Personalisiert direkt zum Leser Verteilung GFM Nachrichten Print:   2.100 Markenartikler, Media- & Werbeagenturen   1.500 Medien (Hörfunk, TV, Print, Film, Musik)   2.100 Intern: Mobile, Telekommunikation, eGame,

IPTV, Entwickler, Social Developer   300 Politik, Forschung, Sonstiges   400 Journalisten   Übrige: Verteilung auf Kongressen und Messen

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Technische Daten: Umfang: 20 - 30 Seiten Format: 210 x 297 mm Farbe: hochwertiger 4c Druck Papier 130 g/qm Druckverfahren: Offset Druckauflage: 9.500 Exemplare Sonderauflagen: 11.000 – 18.450 Exemplare Erscheinung: 4 - 6 Mal im Jahr

Druckunterlagen: Anlieferung der Daten, mit 5 mm Beschnitt, als druckfähiges (300 dpi) Format: pdf, eps, tif, jpg, psd. Datenübertragung: [email protected] * Faktor 2,1 Leser pro Heft, Leserbefragung 2009

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Erscheinungstermine

Ausgabe DUS EVT Inhalt

Ausgabe 33 Auflage: 6.300 14.09.2013 30.09.2013

•  Applikationen / Google Glasses /AR •  Digitale Handelswelt, •  Location Based Service / Marketing •  M-Commerce, Social Media Strategien im und um

den Handel

Sonder-Ausgabe 34 Auflage: 12.000 21.10.2013 04.11.2013

•  Medien in der digitalen Welt: Cloud – Loyalty – Local – Social - Technology

•  Tourismus und die Mobile Welt (GAST Herbstmesse) und dmexco Review

Ausgabe 35 Auflage: 5.800 16.01.2014 03.02.2014

•  Mobile im Fokus (Strategy, Enterprise), Mutlichannel, digitale lokale Kunden, Trendbarometer

Sonder-Ausgabe 36 Auflage: 18.000 03.4.2014 15.04.2014

•  Messe-Ausgabe: M-Days „Mobile is Business“ Expertenberichte, Spezial Themen, Case Studies etc.

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Die Erscheinungstermine sind auf die national wichtigen Branchen-Veranstaltungen abgestimmt. Somit wird eine hohe Aktualität der Themen und Cases gewährleistet und die Reichweiter über Messen / Kongresse deutlich erhöht.

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Online Facts

  „GFM Weekly“ Newsletter einmal die Woche an 11.354 Leser /Woche

  Mobil optimierte Website für Smartphones und Tablets

  Zugriffe zu Onlinesites: 52.730 monatliche Unique Visits (Google Analytics)

  Der kostenlose Newsletter versorgt die Macher der digitalen Medien- und Kommunikationsbranche sowie die gesamte Mobile-Industrie mit allen relevanten Meldungen.

  Nutzerstruktur: Vorstände/CEO/Geschäftsführer: 31%, Leitende

Angestellte: 17%, Business Development: 16 %, Marketing: 26%, Presse/Medien:10%; davon 40% Budgetentscheider

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11.354* Leser/Newsletter

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Company Lounge

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Zitatabgabe

Sie haben etwas zu sagen? Dann nutzen Sie unser Kommunikationstool! Wer im Markt auf sich aufmerksam machen möchte, ist bei unseren Zitaten genau richtig. Wechselnde Fragen fordern Ihre Meinung. Das Zitat wird auf der Webseite und im GFM Nachrichten Weekly Newsletter publiziert. Eine kleine Auswahl wird auch in die Print Ausgabe abgedruckt.

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Videointerviews

Video-Interview: GFM Nachrichten Video – Chanel verschafft Aufmerksamkeit für branchenrelevante Persönlichkeiten. Zudem berichten unsere Journalisten in dem Video – Chanel über Events und erstellen koordinierte Interviews für Ihre Pressearbeit. Diese werden ebenfalls im GFM Nachrichten Video-Kanal und GFM Weekly veröffentlicht. Möchten Sie dort neben anderen Experten auch Ihr Wissen teilen? Videointerview 450,00 € (zzgl. MwSt.)

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Preise Print

Anzeigen / Redaktion Breite x Höhe in mm Grundpreis, 4c in €

1/1 Anzeige (A4) 210 x 297 mm 1.950,00 €

1/2 Anzeige (A5 Querformat) 210 x 150 mm 1.350,00 €

1/3 (einspaltig Hochformat) 297 x 60 mm oder 210 x 90 mm 950,00 €

1/1 Advertorial (Redaktionsbeitrag verfasst von GFM Nachrichten nach Stichvorgaben) 1.500,00 €

1/2 Advertorial (Redaktionsbeitrag verfasst von GFM Nachrichten nach Stichvorgaben) 950,00 €

Expertenbericht (1/1) (Redaktionsbeitrag verfasst vom Unternehmen nach Redaktionsrichtlinien) nur im Package Online buchbar

2.100,00 €

Eintrag in die Company Lounge Print In Print und Online veröffentlicht Pro Jahr 350,00 €

Beilagen max. DIN A4 (max. 21g) 2.500,00 €

Träger Sonder-Ausgabe (Redaktionelle Aufbereitung)

8 Seiten Redaktionsaufbereitung (Titelstory- und darauffolgende Seitenbelegung / Themen nach Absprache / GFM Nachrichten schreibt) restliche Printausgabe mit diversen Themen

15.000,00 €

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Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

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Preise Online - Newsletter

Platzierungsart Bannergröße (Pixel)

Preise

Newsletter:

1) Banner (Aktuell) 450x100 550,00 € / Woche

2) Banner in den Kategorien: Mobile, Social Media, IPTV, eGame

450x100 450,00 € / Woche

3) Textanzeige 300 Zeichen 350,00 € / Woche

4) Ankündigung Expertenberichte, Advertorials Interviewberichte

Text inkludiert Advertorial

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Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

1)

2)

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Preise Online - Web

Platzierungsart Bannergröße (Pixel)

Preise

Website:

1)  Banner zwischen News Titel und jeder Seite oben

468x60 450,00 € / Monat

2)  Banner rechte Seite (auf allen Seiten)

300x250 550,00 € / Monat

3)  Banner rechte Seite (auf allen Seiten)

120x120 250,00 € / Monat

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Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

1) 2) 3) 5)

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Preise Online - Web

Platzierungsart Bannergröße (Pixel)

Preise

Website:

4) Banner unter jedem Newsartikel (auf allen Seiten)

600x100 / 450x100 550,00 € / Monat

5) Advertorial / redaktioneller Beitrag •  Redaktion schreibt nach Vorgabe •  Ankündigung im Top News Header Web (siehe

vorangegangen Seitenbild) und Veröffentlichung im GFM Weekly Newsletter

•  Verlinkung zum Profil in der Company Lounge

bis zu max. 2.000 Zeichen

850,00 €

6) Expertenbericht (schreibt Unternehmen nach Redaktions- richtlinien) •  4 Wochen präsent Web / Newsletter rechts

neben Inhaltsverzeichnis)

Bis max. 2.000 Zeichen

1.100,00 €

Basics Leserschaft Facts Print Erscheinungs-termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner

Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

4) 6) 5) Entsprechend der Zeichenanzahl / länger Ankündigung _ vorangegangenes Seitenbeispiel

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Ansprechpartner

GFM Nachrichten c/o 11 Prozent Communication Landshuterstr. 57 85421 Erding, Germany

Stephanie Thalhammer Anzeigen [email protected] T: +49(0)8122 - 955 625

Carsten Szameitat Geschäftsführer / Verlagsleitung [email protected] T: +49(0)8122 - 955 625

Angelique Szameitat Chefredatkion / Anzeigen [email protected] T: +49(0)8122 - 955 625

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Tel: +49(0)8122 - 955 625 Fax: +49(0)8122 - 955 627

www.gfm-nachrichten.de [email protected]

Maximilian Feigl Redaktion [email protected] T: +49(0)8122 - 955 625

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die generellen, gegenseitigen Vertrags- und Verhaltenspflichten zwischen der Publikation GFM Nachrichten und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GFM Nachrichten und dem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermarktung und/oder Auslieferung von Werbemitteln stehen, gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der GFM Nachrichten und die Mediadaten in der jeweils geltenden Fassung. Dem Kunden ist bekannt, dass die jeweils geltende Preisliste und die Mediadaten unter www.gfm-nachrichten.de/mediadaten.html im Internet einsehbar sind. Allgemeines (1) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

(2) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages des Kunden geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der 11 Prozent Communication

(3) GFM Nachrichten behält sich vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Kunden, die von den Änderungen wegen noch laufender aktueller Aufträge betroffen sind, werden per E-Mail über Änderungen an den Geschäftsbedingungen informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Information den Änderungen widerspricht. GFM Nachrichten wird in der E-Mail gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Frist hinweisen. Widerspricht ein Kunde den Änderungen an den Geschäftsbedingungen, hat die GFM Nachrichten unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen und zu beenden.

Allgemeine Veröffentlichungen

(1) Der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner kommt erst mit Bestätigung des Kunden und der Publikation GFM Nachrichten zustande. Die Bestätigung erfolgt in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail).

(2) Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres unaufgefordert nach Vertragsabschluss bei der Publikation abzurufen. (3) GFM Nachrichten bietet den Kunden auch Sonder-Werbeformen (z.B. Medien-partnerschaften) nach freiem Ermessen an.

(4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag

zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5) Der Kunde ist verpflichtet sich, nur Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder missbräuchliche Inhalte enthalten. Missbräuchliche Inhalte sind insbesondere: a) die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger, diffamierender, eindeutig pornografischer oder sonstiger anstößiger Inhalte

b) die Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung von Personen c) die Nutzung/Vervielfältigung/Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschütztem Material

d) die Veröffentlichung von sonstigen rechtswidrigen Inhalten e) Inhalte, die gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markengesetz (MarkenG) oder sonstige Werberichtlinien verstoßen. (Der Verlag behält sich vor, Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen missbräuchliche Inhalte, Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Vertragskündigung oder die Ablehnung einer Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner nach wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(6) Der Kunde stellt die GFM Nachrichten und 11 Prozent Communication von allen Verpflichtungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechten, übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter ergeben können, frei. Dies beinhaltet auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung inkl. entstandener Rechtsanwaltskosten. (7) Der Kunde sichert zu, dass er über die für die Erbringung der Leistungen von GFM Nachrichten erforderlichen Nutzungs-und Verwertungsrechte an den Werbemitteln verfügt.. 8) Entspricht die Veröffentlichung des Auftrages nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf einen einwandfreien Ersatz oder ggf. Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht mangelfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages.

Reklamationen müssen binnen zwei Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel; diese müssen binnen zwei Monaten geltend gemacht werden.

(9) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des

Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Veröffentlichungen Print (1) Aufträge, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen abgestimmt und die Informationen müssen rechtzeitig bei den GFM Nachrichten vor Anzeigenschluss eingehen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Redaktionsbeiträge werden ggf. mit dem Wort „Advertorial“ gekennzeichnet. Ein Advertorial ist ein redaktioneller Beitrag, der auf Grundlageninformationen des Auftraggebers beruht und von der Redaktion angepasst, geschrieben und gelayoutet wird. Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die rechtzeitige Lieferung des Text, Bildmaterialien in einwandfreier Druckqualität ist der Auftraggeber verantwortlich. (4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. (5) GFM Nachrichten trägt keine Gewähr für die Störungen in der Auslieferung/ Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung in Kommunikationsnetzen Dritter verursacht wurden und nicht von GFM Nachrichten zu vertreten sind.

Veröffentlichungen Website und Newsletter (1) Banner/Textanzeigen, die nur für einen bestimmten Zeitraum veröffentlicht werden sollen, müssen abgestimmt und die Informationen rechtzeitig bei den GFM Nachrichten eingegangen sein.

(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen und einwandfreier Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Redaktionsbeiträge werden ggf. mit dem Wort „Advertorial“ gekennzeichnet. Ein Advertorial ist ein redaktioneller Beitrag, der auf Grundlageninformationen des Auftraggebers beruht und von der Redaktion angepasst, geschrieben und gelayoutet wird. Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die rechtzeitige Lieferung des Text, Bildmaterialien in einwandfreier Qualität ist der Auftraggeber verantwortlich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. (5) GFM Nachrichten trägt keine Gewähr für die Störungen in der Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung im Web verursacht wurden und nicht von GFM Nachrichten zu vertreten sind. Company Lounge (1) Der Eintrag in die GFM Nachrichten Company Lounge wird Online (Grundeintrag oder erweitert) und in Print (nur erweiterter Eintrag) veröffentlicht. Der Kunde ist für die Inhalte in seinem Eintrag selbst verantwortlich, sofern diese nicht unter die Inhalte aus (5) fallen. In diesem Fall ist die GFM Nachrichten dazu befugt die Inhalte und ggf. auch das Profil zu löschen. Für Printausgaben entnimmt die GFM Nachrichten das Unternehmensprofil online und behält sich das Recht vor Kürzungen vorzunehmen. Nach der Onlineregistrierung für den erweiterten Eintrag wird eine Rechnung von 350,00 € zzgl. Ust. durch die 11 Prozent Communication an den Kunden versandt. Der Eintrag in die Company Lounge verlängert sich automatisch und ist jährlich kündigbar. Vergütung (1) Die Vergütung der von GFM Nachrichten erbrachten Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage vor Veröffentlichung der Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner übersandt. Die Rechnung ist vor Erfüllung des Auftrags innerhalb der angegeben Frist auf der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist

(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

Haftung (1) GFM Nachrichten haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von GFM Nachrichten verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Kündigung (1) Die vereinbarte Laufzeit wird im Vertrag festgeschrieben. (2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. (4) Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die GFM Nachrichten insbesondere in jedem Fall vor, indem

(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht.

(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf GFM Nachrichten jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen. (5) Der Kunde kann Aufträge, bei denen GFM Nachrichten noch nicht mit der Erbringung von Leistungen begonnen hat, stornieren. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes erhoben, die mit Rechnungsstellung fällig wird. Schlussbestimmung (1) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. .

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