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Dieses Tutorial entstand im Modul „Crossmedia“ an der EMBA Hamburg. Dozentin: Dr. Claudia Heydolph. AUTORINNEN und AUTOREN: Peter Schnalke, Philipp Wilhelm, Laura Rogge, Antonia Kirchner, Katharina Siemers, Bilge Ak, Kira Schubert, Anna Souvignier, Julia Tiemann, Giulia Groth, Kim Bebensee, Johanna Weber, Katrin Hartmann, Laurien Kalinowski, Christian Ellies, Lasse Grüneberg, Tony Kowalewski "Ein Tutorial, was die Frage beantworten soll: was ist für mich als Unternehmen bei der Nutzung von Facebook wichtig?" Lasse Grünberg "Facebook? Ein neuer Post geht innerhalb von Sekunden einmal um die Welt. Ob am Pc, übers Tablet oder am Smartphone. Das blau-weiße "f" ist allgegenwärtig. Es ist also höchste Eisenbahn für Unternehmen auf den Zug mit aufzuspringen. How to use FACEBOOK for your company? Das hat der MMM 12/13 Kurs von der Europäischen Medien- und Business-Akademie in Hamburg in einem kurzen Tutorial zusammengestellt." Giulia Groth
Citation preview
Facebook Tutorial
Facebook Marketing
Facebook und Recht
Facebook und Karriere
Ein Tutorial für Freelancer, KMU und Social Media
Trainer
Dieses Tutorial entstand im Modul „Crossmedia“ an der EMBA Hamburg. Dozentin: Dr. Claudia Heydolph.
Alle Studentinnen und Studenten aus dem Kurs MMM 12-13 stellen Freelancern, KMUs und Social Media Trainern dieses Tutorial kostenfrei zur Verfügung, um die Vorteile von Facebook risikofrei zu nutzen.
AUTORINNEN und AUTOREN: Peter Schnalke, Philipp Wilhelm, Laura Rogge, Antonia
Kirchner, Katharina Siemers, Bilge Ak, Kira Schubert, Anna Souvignier, Julia Tiemann, Giulia Groth, Kim Bebensee, Johanna Weber, Katrin Hartmann, Laurien Kalinowski, Christian Ellies, Lasse Grüneberg, Tony Kowalewski
Dieses Werk bzw. Inhalt ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Unported Lizenz.
S
Social Media Marketing
PeterKatharina Siemers
&
Facebook-Vorteile
Markenbekanntheit steigern
Bessere Auffindbarkeit im Web
Verbesserung des Google Rankings
Neukundengewinnung
Geringerer Kostenaufwand
5 Prinzipien
Sei sozial!
Sei authentisch!
Sei kreativ!
Pflege deine Beziehungen
Lerne stetig!
Kritik als Chance
Prozesse und Produkte verbessern
Kunden binden
Innovationen finden
S
Facebook und RechtQuelle: rechtsanwalt-schwenke.de
Haftung für Facebook Fanpages
Die Betreiber von Facebook-Fanseiten haften nicht für potentielle Datenschutzverstöße von Facebook.
Ein Urteil vom Verwaltungsgericht Schleswig Holstein vom 09.10.2013 hat ergeben, dass die komplette Verantwortung bei Facebook liegt, da Facebook der Urheber der Plattform ist und die gesammelten Daten auch verwendet.
Ein weiteres Problem ist der Like-Button auf Fanseiten, über den auch spezifische Daten gesammelt werden, denn hier wird ein fremder Code auf der eigenen erstellten Seite eingebunden. Hier ist die rechtliche Ausgangslage ähnlich der Verwendung von Google Analytics und vorerst ungeklärt.
Urheberrecht
Gehen Sie davon aus, dass alle Fotografien und Bilder rechtlich geschützt sind.
Klären Sie die Rechte, also fragen Sie bei den Urhebern nach einer Einwilligung.
Wenn Sie Bilder bei Stockarchiven kaufen, beachten Sie die Lizenzbedingungen, insbesondere die Urhebernennung. Es ist ausreichend, wenn Sie diese am Ende der Präsentation in einer Quellenübersicht aufführen. Es sei denn, das Stockbildarchiv verlangt die Urhebernennung direkt neben dem Bild.
Geben Sie den Namen und den Link zur Quelle an. Das kann auch im Quellenverzeichnis geschehen.
Teilen im Netz
Teilen von nutzergenerierten Inhalten ist nur unter bestimmten Umständen zulässig.
Es wird in den AGB klargestellt, dass die Nutzer alle ihre Rechte an den Inhalten behalten.
Jedoch erklären sie sich damit einverstanden, dass Dritte deren Inhalte innerhalb der Funktionen der Netzwerke verwenden können.
Wenn ein Bild eines Nutzers herunter geladen und im Rahmen eines eigenen Postings veröffentlicht statt geteilt wird, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn die Quelle genannt wird.
Wenn mit einem YouTube-Video eines Musikers das eigene Gewinnspiel untermalt, d.h. wenn Bilder oder Videos von Personen übernommen werden und damit deren wirtschaftlicher Wert ausgebeutet wird, kann es besonders teuer werden.
Rechtliche Stolperfallen bei Gewinnspielen
Persönliche Profile bleiben weiterhin tabu
Nur die Chroniken der Facebook-Seiten wurden für Gewinnspiele eröffnet.
Es ist weiterhin verboten, die Chroniken der persönlichen Profile für Gewinnspiele einzusetzen.
Folgende Gewinnspiele bleiben unerlaubt:
Postet einen Beitrag auf Eurer Chronik/Chronik von Freunden, um zu gewinnen.
Teilt den Beitrag auf Eurer Chronik, um zu gewinnen.
Rechtliche Stolperfallen bei Gewinnspielen
Die Pflicht, eine Gewinnspiel-App zu verwenden, wurde aufgehoben
Gewinnspiele dürfen mittlerweile auf Chroniken von Fanseiten, in Postings oder Kommentaren stattfinden.
Der lustigste Kommentar gewinnt.
Der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt.
Fans einer Facebook-Fanpage dürfen automatisch am Gewinnspiel teilnehmen
Folgende Möglichkeiten sind zulässig:
Fans nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.
“Like” unsere Seite, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Kopieren fremder AGB kann teuer werden
Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind. Zugleich nimmt die Anzahl der Abmahnungen wegen übernommener AGB zu.
Urheberrechtlicher Schutz von AGB
Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtlichen Inhalte von AGB, jedoch deren individuelle Gestaltung. Damit ist die Auswahl der einzelnen Klauseln, deren Anordnung und Formulierung gemeint. Das heißt, je individueller die AGB gestaltet sind, desto eher sind sie geschützt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Die Folgen übernommener AGB
Unerlaubte Textübernahmen lassen sich im Internet sehr einfach entdecken (z.B. per Plagware oder Plagscan). Was darauf folgt ist die Abmahnung, mit diesen Folgen:
Kosten der Abmahnung – Wer zu Recht abgemahnt wird, muss die Kosten der Abmahnung tragen, die zwischen 800 und 1.200 € liegen werden
Schadensersatz – Der Schadensersatz bemisst sich nach den Kosten die der Anwalt für die Erstellung der AGB üblicherweise verlangt. Je nach Art und Umfang der AGB können es mehrere hundert bis mehrere tausend Euro sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Abgabe Unterlassungserklärung – Der Abgemahnte darf die beanstandeten Klauseln nicht noch einmal verwenden oder muss ansonsten eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen.
Kosten neuer AGB – Die Kosten der Erstellung neuer AGB werden für den Abgemahnten höher, da sein Anwalt peinlichst genau aufpassen muss, nicht gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen.
Nutzungsbedingungen für Unternehmen
Facebook lässt sich das Recht einräumen, die Daten seiner Nutzer, also den Namen, Profilbilder und Informationen im Rahmen von Werbung zu nutzen.
Facebook kann sich so von Unternehmen bezahlen lassen, um Werbung der Unternehmen, angereichert mit Daten der Nutzer, schalten zu können.
S
Facebookund Karriere
Quellen: personalmarketing2null.de + employerbrandingtoday.com
Facebook als Recruiting-InstrumentFür den Report „Communication Channel Optimisation“ hat Universum Communications aus Köln im Februar und März 2013 über 1.500 Studierende in Deutschland befragt.
Möglichkeiten durch Facebook
hohe Reichweite
gute Möglichkeit sich zu präsentieren und in Dialog zu treten Kommentarfunktion
Fokus auf die Zielgruppe richten
Umsatzsteigerung möglich
Arbeitgeberattraktivität und Arbeitgeberimage kann verbessert werden
Voraussetzung für Erfolg
Auffindbarkeit der Karriere Page
Emotionen und Interesse wecken
Dialog mit Zielgruppe
Mehrwert schaffen
Relevanter Content vermitteln
Interaktion
Usability klare Strukturen, schnell Informationsfindung
Passende Tonalität