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DEUTSCHE NORM EN ISO 15614-11 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin ICS 25.160.10 Specification and qualification of welding procedures for metallic materials – Welding procedure test – Part 11: Electron and laser beam welding (ISO 15614-11:2002); German version EN ISO 15614-11:2002 Descriptif et qualification d’un mode opératoire de soudage pour les matériaux métalliques – Epreuve de qualification d’un mode opératoire de soudage – Partie 11: Soudage par faisceau d’électrons et par faisceau laser (ISO 15614-11:2002); Version allemande EN ISO 15614-11:2002 Die Europäische Norm EN ISO 15614-11:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort Die Europäische Norm EN ISO 15614-11:2002 wurde vom CEN/TC 121/SC 1 „Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werk- stoffe“ in Zusammenarbeit mit ISO/TC 44/SC 10 „Vereinheitlichung von Schweißvorschriften“ erarbeitet. Die zuständigen deutschen Normungsgremien sind die Gemeinschaftsausschüsse DIN/DVS AA 15.1/AG V 9.1 „Elektronen- strahlschweißen“ und AA 15.2/AG V 9.2 „Laserstrahlschweißen und -schneiden“ im NAS. Für die im Abschnitt 2 zitierten Europäischen Normen bzw. Norm-Entwürfe bestehen mit der gleichen Norm-Nummer identische DIN-Normen. Entwurf Oktober 2002 Fortsetzung 25 Seiten EN Normenausschuss Schweißtechnik (NAS) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißverfahrensprüfung Teil 11: Elektronen- und Laserstrahlschweißen (ISO 15614-11:2002) Deutsche Fassung EN ISO 15614-11:2002 Ref. Nr. DIN EN ISO 15614-11:2002-10 Preisgr. 12 Vertr.-Nr. 2312 BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11

Entwurf Oktober 2002 - perinorm-s.redi-bw.deperinorm-s.redi-bw.de/volltexte/CD21DE02/9129490/9129490.pdf · EN ISO 15614-11:2002 (D) 5 3Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen

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DEUTSCHE NORM

EN ISO 15614-11

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise,nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.

Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

ICS 25.160.10

Specification and qualification of welding procedures for metallicmaterials – Welding procedure test –Part 11: Electron and laser beam welding (ISO 15614-11:2002);German version EN ISO 15614-11:2002

Descriptif et qualification d’un mode opératoire de soudage pour lesmatériaux métalliques – Epreuve de qualification d’un mode opératoirede soudage –Partie 11: Soudage par faisceau d’électrons et par faisceau laser(ISO 15614-11:2002);Version allemande EN ISO 15614-11:2002

Die Europäische Norm EN ISO 15614-11:2002 hat den Status einerDeutschen Norm.

Nationales VorwortDie Europäische Norm EN ISO 15614-11:2002 wurde vom CEN/TC 121/SC 1„Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werk-stoffe“ in Zusammenarbeit mit ISO/TC 44/SC 10 „Vereinheitlichung vonSchweißvorschriften“ erarbeitet. Die zuständigen deutschen Normungsgremiensind die Gemeinschaftsausschüsse DIN/DVS AA 15.1/AG V 9.1 „Elektronen-strahlschweißen“ und AA 15.2/AG V 9.2 „Laserstrahlschweißen und -schneiden“im NAS.

Für die im Abschnitt 2 zitierten Europäischen Normen bzw. Norm-Entwürfebestehen mit der gleichen Norm-Nummer identische DIN-Normen.

Entwurf Oktober 2002

Fortsetzung 25 Seiten EN

Normenausschuss Schweißtechnik (NAS) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe

SchweißverfahrensprüfungTeil 11: Elektronen- und Laserstrahlschweißen

(ISO 15614-11:2002) Deutsche Fassung EN ISO 15614-11:2002

Ref. Nr. DIN EN ISO 15614-11:2002-10Preisgr. 12 Vertr.-Nr. 2312

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EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION

COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION

Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brüssel

pr

Ersatz für

2002 CEN – Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren,sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

ENTWURFEN ISO 15614-11

Specification and qualification of welding procedures for metallic materials – Welding

procedure test – Part 11: Electron and laser beam welding

(ISO 15614-11:2002)

Descriptif et qualification d’un mode opératoire de soudage pour les matériaux métalliques –

Epreuve de qualification d’un mode opératoire de soudage – Partie 11: Soudage par faisceau

d’électrons et par faisceau laser(ISO 15614-11:2002)

Diese Europäische Norm wurde von CEN am 2. Mai 2001 angenommen.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungenfestgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zugeben ist.

Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beimManagement-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.

Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in eineranderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprachegemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden,Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich.

Ref. Nr. EN ISO 15614-11:2002 D

März 2002

ICS 25.160.10

Deutsche Fassung

Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe

SchweißverfahrensprüfungTeil 11: Elektronen- und Laserstrahlschweißen

(ISO 15614-11:2002)

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Inhalt

Seite

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

1 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Normative Verweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

3 Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

4 Schweißanweisung (WPS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

5 Schweißverfahrensprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

6 Prüfstück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56.2 Form und Maße der Prüfstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56.3 Schweißen der Prüfstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

7 Untersuchung und Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97.1 Umfang der Untersuchung und Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97.2 Lage und Entnahme der Proben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127.3 Zerstörungsfreie Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127.4 Zerstörende Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167.5 Ersatzprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

8 Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178.2 Bezogen auf den Hersteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178.3 Bezogen auf die Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188.4 Bezogen auf Haltevorrichtungen, Spannvorrichtungen und Bearbeitung 188.5 Bezogen auf den Grundwerkstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188.6 Bezogen auf den Zusatzwerkstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188.7 Bezogen auf die Verbindungsgeometrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.8 Bezogen auf das Vorhandensein einer Schweißbadsicherung . . . . . . 198.9 Bezogen auf die Art der Schweißnaht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.10 Bezogen auf die Schweißposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.11 Bezogen auf die Schweißparameter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.12 Bezogen auf die Vorwärmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.13 Bezogen auf die Wärmenachbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . 198.14 Bezogen auf die Anzahl der Lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.15 Gültigkeitsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

9 Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR) . . . 20

Anhang A (informativ) Qualifizierung eines Schweißverfahrens,Berichtsvordruck (WPQR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Anhang ZA (normativ) Liste der ISO-Normen, die mit EuropäischenNormen im Abschnitt 2 übereinstimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Anhang ZB (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm,die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben vonEU-Richtlinien betreffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

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VorwortDer Text der EN ISO 15614-11:2002 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 121 „Schweißen“, dessenSekretariat vom DS gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 44 „Welding andallied processes“ erarbeitet.

Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichungeines identischen Textes oder durch Anerkennung bis September 2002, und etwaige entgegenstehende nati-onale Normen müssen bis September 2002 zurückgezogen werden.

Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und dieEuropäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen derEU-Richtlinien.

Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZB, der Bestandteil dieser Norm ist.

Die Anhänge A und ZB sind informativ.

Der Anhang ZA ist normativ.

Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgendenLänder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta,Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik unddas Vereinigte Königreich.

EinleitungMit der Qualifizierung von Schweißverfahren wird bewiesen, dass die Fertigungsvorgänge mit dem vereinbartenSchweißverfahren einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Bearbeitung vollständig übereinstimmen.

Bevor ein vorgesehenes Schweißverfahren in der Fertigung eingesetzt wird, sollte der Hersteller die Eignungder Schweißanweisung (WPS) ermitteln und schriftlich belegen, ob eine Schweißnaht die verlangte Qualitäterreicht.

Bis heute ist die Eignung von Schweißverfahren für Schweißteile als Teil der qualitätssichernden Aktiviätenanerkannt. Bislang wird die Anerkennung der Eignung von Schweißverfahren durch Schweißverfahrensprüfungennur für Schweißteile durchgeführt und dokumentiert, die Sicherheitsfragen betreffen und von öffentlichemInteresse sind. Gegenwärtig wird die europäische Harmonisierung der Vorgaben für Schweißverfahrens-prüfungen durch das Erstellen Europäischer Normen angestrebt. Dadurch erreicht der Hersteller ein größeresVertrauen für den Anwender.

Die Prüfungen dienen auch als Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der Leistungen, die von denzuständigen Behörden gefordert werden. In dieser Norm umfasst der Begriff „Schweißverfahren“ alle Tätig-keiten, die das Schweißergebnis beeinflussen, wie Vorbereitung, Schweißparameter, Nachbehandlung undNacharbeit.

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1 Anwendungsbereich

Diese Europäische Norm legt fest, wie eine Schweißanweisung für das Elektronenstrahl- oder Laserstrahl-schweißen durch eine Schweißverfahrensprüfung qualifiziert wird.

Diese Norm ist Teil einer Normenreihe. Einzelheiten dieser Normenreihe sind in prEN ISO 15607, Anhang A,enthalten.

Diese Norm definiert die Bedingungen für die Durchführung der Qualifizierung von Schweißverfahrensprüfungenund die Grenzen der Gültigkeit eines qualifizierten Schweißverfahrens für alle praktischen schweißtechnischenTätigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches der variablen Einflussgrößen, der im Abschnitt 8 aufgeführt ist.

Die Prüfungen müssen in Übereinstimmung mit dieser Norm und gemeinsam mit zusätzlichen Prüfungen,wenn entsprechend festgelegt, durchgeführt werden.

Diese Norm gilt unabhängig von der Form der Teile, ihrer Dicke, ihrer Herstellungsart (gewalzt, geschmiedet,gegossen, gesintert usw.) sowie ihrer Wärmebehandlung für metallische Werkstoffe. Sie umfasst uneingeschränktdie Fertigung neuer Teile und Reparaturarbeiten.

2 Normative Verweisungen

Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderenPublikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publi-kationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Über-arbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitungeingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation(einschließlich Änderungen).

EN 571-1, Zerstörungsfreie Prüfung – Eindringprüfung – Teil 1: Allgemeine Grundlagen.

EN 895, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen – Querzugversuch.

EN 910, Zerstörende Prüfung von Schweißnähten an metallischen Werkstoffen – Biegeprüfungen.

EN 970, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmelzschweißnähten – Sichtprüfung.

EN 1043-2, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen – Härteprüfung –Teil 2: Mikrohärteprüfung an Schweißverbindungen.

EN 1290, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen – Magnetpulverprüfung von Schweiß-verbindungen.

EN 1321, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen – Makroskopische undmikroskopische Untersuchungen von Schweißnähten.

EN 1435, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen – Durchstrahlungsprüfung von Schmelz-schweißverbindungen.

EN 1714, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen – Ultraschallprüfung von Schweißverbindungen.

EN ISO 6947, Schweißnähte – Arbeitspositionen – Definitionen der Winkel von Neigung und Drehung(ISO 6947:1993).

prEN ISO 15607, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –Allgemeine Regeln (ISO/DIS 15607:2000).

prEN ISO 15609-3:2000, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –Schweißanweisung – Teil 3: Elekronenstrahlschweißen (ISO/DIS 15609-3:2000).

prEN ISO 15609-4:2000, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –Schweißanweisung – Teil 4: Laserstrahlschweißen (ISO/DIS 15609-4:2000).

EN ISO 13919-1, Schweißen – Elektronen- und Laserstrahl-Schweißverbindungen – Leitfaden fürBewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten – Teil 1: Stahl (ISO 13919-1:1996).

prEN ISO 13919-2, Schweißen – Elektronen- und Laserstrahl-Schweißverbindungen – Richtlinie fürBewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten – Teil 2: Aluminium und seine schweißgeeigneten Legierungen(ISO/FDIS 13919-2:1999).

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3 Begriffe

Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die in prEN ISO 15607, prEN ISO 15609-3 undprEN ISO 15609-4 aufgeführten Begriffe.

4 Schweißanweisung (WPS)

Eine pWPS (vorläufige Schweißanweisung) muss nach prEN ISO 15609-3 für das Elektronenstrahlschweißenund nach prEN ISO 15609-4 für das Laserstrahlschweißen erstellt werden. Sie muss die Grenzwerte für allerelevanten Parameter enthalten.

Eine WPS muss solange als pWPS eingeordnet werden, bis sie in Übereinstimmung mit dieser Normqualifiziert worden ist.

Die Schweißanweisung (WPS) muss Einzelheiten, wie die schweißtechnische Tätigkeit auszuführen ist,enthalten, einschließlich Heften und Spannen.

5 Schweißverfahrensprüfung

Das Herstellen und Prüfen der Prüfstücke muss mit den Abschnitten 6 und 7 dieser Norm übereinstimmen.

Um die Fertigungsbesonderheiten für die Erzeugnisse zu berücksichtigen, kann die Qualifizierung in jeder derBewertungsgruppen B, C oder D erfolgen, wie sie in EN ISO 13919-1 für Stähle oder in prEN ISO 13919-2 fürAluminium und seine Legierungen festgelegt sind.

Die Bewertungsgruppen sollten im Einzelfall durch die Anwendungsnorm oder durch den verantwortlichenKonstrukteur festgelegt werden.

6 Prüfstück

6.1 Allgemeines

Das Bauteil, das durch Elektronen- oder Laserstrahlschweißverfahren gefertigt wird, kann durch ein odermehrere genormte Prüfstücke, wie sie in 6.2 festgelegt sind, verkörpert werden.

6.2 Form und Maße der Prüfstücke

Die Prüfstücke müssen eine ausreichende Größe aufweisen, um eine entsprechende Wärmeverteilungsicherzustellen und um zerstörende und/oder zerstörungsfreie Prüfungen zu ermöglichen.

Das Prüfstück muss festgelegt werden und so gestaltet sein, dass es soweit als möglich das Teil und dessenVerbindungsgeometrie verkörpert.

Es können ein oder mehrere zusätzliche Prüfstücke oder ein längeres Prüfstück, das die Mindestgrößeüberschreitet, verwendet werden, um Zusatz- und/oder Wiederholungsprüfungen nach 7.5 zu berücksichtigen.

Falls die Anwendernorm oder die Spezifikation es verlangt, muss für Blech die Hauptwalzrichtung des Blech-werkstoffes auf dem Prüfstück angegeben werden.

Die Dicke und/oder der Rohraußendurchmesser der Prüfstücke müssen nach 8.5.2.1 und 8.5.2.2 ausgewähltwerden.

Wenn nicht anderweitig festgelegt, müssen die Form und Mindestmaße des Prüfstückes so beschaffen sein,wie sie nachfolgend aufgeführt sind. Trotzdem muss die Länge des Prüfstückes so groß sein, dass dieentsprechende Anzahl der Prüfstücke (wie in den Tabellen 1 bis 3 aufgeführt) vorbereitet werden kann.

6.2.1 Längsstumpfnaht

Das Prüfstück muss mit Bild 1 übereinstimmen.

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6.2.2 Umfangsstumpfschweißnaht

Das Prüfstück muss mit den Bildern 2a) oder 2b) übereinstimmen. Wenn Rohre mit kleinen Durchmessernverwendet werden, können mehrere Prüfstücke notwendig sein.

In Fällen, in denen der Durchmesser D des Teiles größer als 150 mm und D > 20 t ist, kann zur Qualifizierungdes Verfahrens das Schweißen eines Längsprüfstückes durchgeführt werden. Die Prüfung muss so gestaltetwerden, dass die Schweißnahtüberlappung und Bereiche des Leistungsabfalls integriert sind.

ANMERKUNG Das Wort „Rohr“ schließt jede Art von „Rohr“ oder „Hohlprofil“ ein.

6.2.2.1 Radiale Stumpfnaht am Rohr (nach Bild 2a)).

6.2.2.2 Axiale Schweißnaht an Rohr mit Rohr oder Rohr mit Blech (nach Bild 2b)).

6.2.3 Andere Schweißnahtarten

6.2.3.1 T-Stumpfnaht

Das Prüfstück muss mit Bild 3 übereinstimmen.

Eine T-Stumpfnaht kann wie folgt angefertigt werden:

a) T-Stumpfstoß von einer Seite;

b) T-Stumpfstoß von beiden Seiten;

c) Kehlnaht (unvollständige Durchschweißung) von einer oder zwei Seite(n);

d) Stichnaht.

Legende1 Vorbereitung des Schweißstoßes und Zusammenstellung wie in der vorläufigen Schweißanweisung

(pWPS) angegeben.a = 3 × t; Mindestmaß 150 mmb = 6 × t; Mindestmaß 300 mmt ist die Dicke des dünneren Werkstoffes beim Verbinden unterschiedlicher Dicken

Bild 1 – Prüfstück für eine Längsstumpfnaht

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Legende1 Vorbereitung des Schweißstoßes und Zusammenstellung wie in der vorläufigen Schweißanweisung

(pWPS) angegeben.a = 3 × t; Mindestmaß 150 mmD = Rohraußendurchmessert = Wanddicke des dünneren Rohres beim Verbinden unterschiedlicher Dicken

a) Prüfstück für eine radiale Rohrstumpfnaht

Legende1 Vorbereitung des Schweißstoßes und Zusammenstellung wie in der vorläufigen Schweißanweisung

(pWPS) angegeben.a = Mindestabmessung des Bleches oder des BauteilsD = Rohraußendurchmessera ≥ D + 6 × t; Mindestmaß D + 150 mmt = Blechdicke

b) Prüfstück für eine axiale Stumpfnaht an Rohr mit Rohr oder Rohr mit Blech

Bild 2 – Prüfstücke für Umfangsstumpfnähte

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6.2.3.2 StichnahtDas Prüfstück für eine zweischichtige Überlappnaht muss mit dem in Bild 4 gezeigten Bauteil übereinstimmen.Die Schweißung kann entweder eine unvollständige oder vollständige Durchschweißung aller Bleche oderPlatten sein.

Legende1 Vorbereitung des Schweißstoßes und Zusammenstellung wie in der vorläufigen Schweißanweisung

(pWPS) angegeben.Für Ausführung a), b) und c): Für Ausführung d):a1 ≥ 6 × t1; Mindestmaß 50 mm a1 ≥ 6 × t2; Mindestmaß 50 mma2 ≥ 6 × t1; Mindestmaß 100 mm a2 ≥ 6 × t2; Mindestmaß 100 mmb ≥ 300 mm b ≥ 300 mmt1 und t2 = Blechdicken

Bild 3 – Prüfstück für einen T-Stoß

Legende1 Vorbereitung des Schweißstoßes und Zusammenstellung wie in der vorläufigen Schweißanweisung

(pWPS) angegeben.a ≥ 4 × (t1 + t2); Mindestmaß 100 mmb ≥ 300 mmt1 und t2 = Blechdicken

ANMERKUNG Die Verbindung kann auch aus drei oder mehreren übereinander liegenden Blechen bestehen.

Bild 4 – Prüfstück für eine Stichschweißung

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6.3 Schweißen der Prüfstücke

Vorbereitung und Schweißen von Prüfstücken, die für die Anwendung repräsentativ sind, müssen in Über-einstimmung mit der pWPS und unter den gleichen Bedingungen wie in der Fertigung ausgeführt werden.

Falls Heftschweißungen in der endgültigen Verbindung überschweißt werden müssen, sind sie im Prüfstückeinzuschließen.

Die Schweißungen und Prüfungen der Prüfstücke müssen von einem Prüfer oder einer Prüfstelle bestätigtwerden.

7 Untersuchung und Prüfung

7.1 Umfang der Untersuchung und Prüfung

Untersuchung und Prüfung schließen die zerstörungsfreien Prüfungen (NDE) und zerstörenden Prüfungen ein,die mit den Anforderungen der entsprechenden Tabellen 1, 2 oder 3 übereinstimmen müssen.

Tabelle 1 – Untersuchungen und Prüfungen für Schweißnähte der Bewertungsgruppe B

PrüfstückUntersuchungs- und

PrüfungsartUntersuchungs- und

PrüfungsumfangSiehe

Tabellenfußnote

StumpfnahtBilder 1, 2a) und 2b)

– Sichtprüfung

– Durchstrahlungsprüfung

– Ultraschallprüfung

– Oberflächenrissprüfung

– metallographischeUntersuchung

– Härteprüfung

– Querbiegeprüfung

– Längsbiegeprüfung

– Querzugprüfung

– Zähigkeitsprüfung

100 %100 %100 %100 %

mindestens 1 Probe

falls gefordert

falls gefordert:

2 wurzelseitige Proben und

2 oberseitige Proben

falls gefordert:

1 wurzelseitige Probe und

1 oberseitige Probe

2 Proben

1 Probensatz

–a

a

b

c

d

e

–f

–g

h

T-StoßBild 3i

– Sichtprüfung

– Oberflächenrissprüfung

– Ultraschallprüfung

– Härteprüfung

– metallographischeUntersuchung

– andere Prüfungen

100 %100 %100 %falls gefordert

2 Proben

falls gefordert

–b

j

c

Fußnoten siehe nächste Seite.

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Tabelle 1 (fortgesetzt)

PrüfstückUntersuchungs- und

PrüfungsartUntersuchungs- und

PrüfungsumfangSiehe

Tabellenfußnote

StichnahtBild 4

– Sichtprüfung

– metallographischeUntersuchung

– andere Prüfungen(z. B. Härteprüfung,Leckprüfung, Schälprüfung ...)

100 %

2 Proben

falls gefordert

c

a Durchstrahlungs- und/oder Ultraschallprüfung.

b Eindringprüfung oder Magnetpulverprüfung. Bei nichtmagnetisierbaren Werkstoffen, Eindringprüfung.

c Eine Probe ist für die Stumpfnaht am Blech erforderlich. Drei Proben sind für die Stumpfnaht am Rohr erforderlich(siehe Bild 6). Für jede genormte Schweißposition nach EN ISO 6947 durchzuführen. Diese Proben sind makro-skopischen und mikroskopischen Untersuchungen zu unterwerfen.

d Härteprüfungen sind erforderlich in Abhängigkeit von Grundwerkstoff und Zusatzwerkstoff.

e Die zwei wurzelseitigen und zwei oberseitigen Biegeproben sollten bei t ≥ 20 mm vorzugsweise durch vier Seiten-biegeproben ersetzt werden.

f Längsbiegeprüfungen können bei ebenen Mischverbindungen verwendet werden und ersetzen Querbiegeprüfungen.

g An Stumpfschweißungen nach Bild 2b) sind Querbiegeprüfungen ungeeignet.

h In Abhängigkeit von Werkstoff und Dicke, ausgenommen Stumpfschweißungen nach Bild 2b), sind ein oder mehrereProbensätze aus dem Schweißgut und der WEZ zu entnehmen. Die Prüfungen sind dann relevant, wenn für denGrundwerkstoff eine Kerbzähigkeit festgelegt oder sie durch Anwendungsnorm vorgeschrieben ist. Falls keinePrüftemperatur festgelegt ist, muss die Prüfung bei Raumtemperatur ausgeführt werden. Siehe auch 7.4.3. Bei derVerwendung irgendeines Zusatzwerkstoffes sind zusätzliche Kerbschlagbiegeproben aus den Bereichen derDecklage und Wurzellage zu entnehmen.

i Wenn die WPS nicht durch andere Maßnahmen qualifiziert worden ist, müssen zusätzliche Prüfungen, die eineBestätigung der mechanischen Eigenschaften des Bauteils ermöglichen, in Betracht gezogen werden.

j Es sei denn, dass die Dämpfung des Ultraschallstrahls oder der Werkstoffdicke keine brauchbare Ultraschallprüfungermöglicht.

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Tabelle 2 – Untersuchungen und Prüfungen für Schweißnähte der Bewertungsgruppe C

PrüfstückUntersuchungs- und

PrüfungsartUntersuchungs- und

PrüfungsumfangSiehe

Tabellenfußnote

StumpfnahtBilder 1, 2a) und 2b)

– Sichtprüfung– Durchstrahlungsprüfung– Ultraschallprüfung– Oberflächenrissprüfung– metallographische

Untersuchung

– Härteprüfung– Querbiegeprüfung

– Längsbiegeprüfung

– Querzugprüfung

100 %100 %100 %100 %

mindestens 1 Probe

falls gefordertfalls gefordert:2 wurzelseitige Proben und2 oberseitige Probenfalls gefordert:1 wurzelseitige Probe und1 oberseitige Probe2 Proben

–a

a

b

b

–e

––f

––g

T-StoßBild 3h

– Sichtprüfung– Oberflächenrissprüfung– Ultraschallprüfung– Härteprüfung– metallographische

Untersuchung

– andere Prüfungen

100 %100 %100 %falls gefordert

mindestens 1 Probe

falls gefordert

–b

i

c

StichnahtBild 4

– Sichtprüfung– metallographische

Untersuchung

– andere Prüfungen(z. B. Härteprüfung,Leckprüfung, Schälprüfung, ...)

100 %

mindestens 1 Probe

falls gefordert

c

a Durchstrahlungs- und/oder Ultraschallprüfung.

b Eindringprüfung oder Magnetpulverprüfung. Bei nichtmagnetisierbaren Werkstoffen, Eindringprüfung.

c Eine Probe ist für die Stumpfnaht am Blech erforderlich. Drei Proben sind für die Stumpfnaht am Rohr erforderlich(siehe Bild 6). Für jede genormte Schweißposition nach EN ISO 6947 durchzuführen. Diese Proben sind makro-skopischen Untersuchungen zu unterwerfen.

d Härteprüfungen sind erforderlich in Abhängigkeit von Grundwerkstoff und Zusatzwerkstoff.

e Die zwei wurzelseitigen und zwei oberseitigen Biegeproben sollten bei t ≥ 20 mm vorzugsweise durch vier Seiten-biegeproben ersetzt werden.

f Längsbiegeprüfungen können bei ebenen Mischverbindungen verwendet werden und ersetzen Querbiegeprüfungen.

g An Stumpfschweißungen nach Bild 2b) sind Querbiegeprüfungen ungeeignet.

h Wenn die WPS nicht durch andere Maßnahmen qualifiziert worden ist, müssen zusätzliche Prüfungen, die eineBestätigung der mechanischen Eigenschaften des Bauteils ermöglichen, in Betracht gezogen werden.

i Es sei denn, dass die Dämpfung des Ultraschallstrahls oder der Werkstoffdicke keine brauchbare Ultraschallprüfungermöglicht.

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7.2 Lage und Entnahme der Proben

Die Lage der Proben muss mit den Bildern 5 bis 8 übereinstimmen.

Im Fall von Überlappungsbereichen (Leistungsanstieg und Leistungsabfall) müssen zwei metallographischeProben aus folgenden Positionen entnommen werden:

– eine in der Überlappung;

– eine im Bereich des Leistungsabfalls.

Wenn es nicht möglich ist, diese beiden Proben zu entnehmen, weil der Umfang der Überlappung vor demBeginn des Abfalls zu gering ist, muss nur eine Probe aus dem Bereich des Leistungsabfalls entnommenwerden.

Aus diesem Bereich können, falls in der Spezifikation festgelegt, auch andere Proben entnommen werden.

Die Proben müssen bei der zerstörungsfreien Prüfung (NDE) ein zufrieden stellendes Ergebnis gezeigt haben,bevor sie entnommen werden. Es ist zulässig, die Proben aus Stellen zu entnehmen, die sich außerhalb derBereiche befinden, die zulässigen Unregelmäßigkeiten, so wie sie in 7.3.2 festgelegt sind, aufweisen.

7.3 Zerstörungsfreie Prüfung

7.3.1 Verfahren

Nach einer erforderlichen Wärmenachbehandlung und vor dem Aufteilen in Proben sind alle Prüfstücke einerSichtprüfung und zerstörungsfreien Prüfung in Übereinstimmung mit den Tabellen in 7.1 zu unterziehen.

Abhängig von der Geometrie der Verbindung und vom Werkstoff müssen zerstörungsfreie Prüfungen nachEN 970 (Sichtprüfung), EN 1435 (Durchstrahlungsprüfung), EN 1714 (Ultraschallprüfung), EN 571-1 (Eindring-prüfung) und EN 1290 (Magnetpulverprüfung) durchgeführt werden.

7.3.2 Bewertungsgruppen

Ein Schweißverfahren ist qualifiziert, wenn die im Prüfstück nachgewiesenen Unregelmäßigkeiten innerhalbder festgelegten Grenzen der vereinbarten Bewertungsgruppen der nachfolgenden Normen liegen:

– EN ISO 13919-1 für Stähle ohne die einschränkende Dickenbegrenzung;

– prEN ISO 13919-2 für Aluminium und seine Legierungen.

Tabelle 3 — Untersuchung und Prüfung für Schweißnähte der Bewertungsgruppe D

PrüfstückUntersuchungs- und

PrüfungsartUntersuchungs- und

PrüfungsumfangSiehe

Tabellenfußnote

StumpfnahtBilder 1, 2a) und 2b)

– Sichtprüfung

– Durchstrahlungsprüfung

– Ultraschallprüfung

– Oberflächenrissprüfung

– metallographischeUntersuchung

100 %falls gefordert

falls gefordert

falls gefordert

mindestens 1 Probe

a

T-StoßBild 3

– Sichtprüfung

– Oberflächenrissprüfung

– Ultraschallprüfung

– metallographischeUntersuchung

100 %falls gefordert

falls gefordert

mindestens 1 Probe

a

StichnahtBild 4

– Sichtprüfung

– metallographischeUntersuchung

100 %

mindestens 1 Probe

a

a Eine Probe ist für die Stumpfschweißung am Blech erforderlich. Drei Proben sind für die Stumpfnaht am Rohrerforderlich (siehe Bild 6). Für jede genormte Schweißposition nach EN ISO 6947 durchzuführen. Diese Proben sindnur makroskopischen Untersuchungen zu unterwerfen.

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Legende

1 Bereich 1 für 1 Zugprobe1 wurzelseitige und 1 oberseitige Biegeprobe oder2 Seitenbiegeproben

2 Bereich 2 für Kerbschlagbiegeprobe und zusätzliche Proben, falls gefordert

3 Bereich 3 für 1 Zugprobe1 wurzelseitige und 1 oberseitige Biegeprobe oder2 Seitenbiegeproben

4 Bereich 4 für 1 metallographische Probe/Härteprüfung (falls gefordert)

5 Abfall: falls t ≤ 25 mm: Abfall 25 mmfalls t > 25 mm: Abfall mindestens 50 mm

6 Schweißrichtung

Bild 5 – Probenlage für eine Längsstumpfnaht am Blech

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Legende

1 Bereich 1 für 1 Zugprobe1 wurzelseitige und 1 oberseitige Biegeprobe oder2 Seitenbiegeproben

2 Bereich 2 für Kerbschlagbiegeprobe und zusätzliche Proben, falls gefordert

3 Bereich 3 für 1 Zugprobe1 wurzelseitige und 1 oberseitige Biegeprobe oder2 Seitenbiegeproben

4 Bereich 4 für 1 metallographische Probe/Härteprüfung (falls gefordert)

5 Bereich 5 für 1 metallographische Probe

6 Bereich 6 für 1 metallographische Probe

R Stelle des Überlappungsbeginns

E Stelle des Leistungsabfallanfangs

F Stelle des Leistungsabfallendes

ANMERKUNG Die Bereiche 1, 2, 3 und 4 dürfen sich nicht zwischen den Bereichen „RE“ und „EF“ befinden. Metallo-graphische Prüfungen sind zusätzlich für jede genormte Schweißposition durchzuführen (nur bei Orbitalschweißungen).

Bild 6 – Probenlage für eine Stumpfnaht am Rohr

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Legende

1 Abfall: falls (t1 oder t2) ≤ 25 mm:Abfall 25 mmfalls (t1 oder t2) > 25 mm:Abfall mindestens 50 mm

2 metallographischeUntersuchung/Härteprüfung(falls gefordert)

3 andere Prüfungen(falls gefordert)

4 Schweißrichtung

a) Probenlage für eine T-Stumpfnaht von einer oder zwei Seite(n) bzw. eine Kehlnaht(unvollständige Durchschweißung) von einer oder zwei Seite(n)

Legende

1 Abfall: falls (t1 oder t2) ≤ 25 mm:Abfall 25 mmfalls (t1 oder t2) > 25 mm:Abfall mindestens 50 mm

2 metallographischeUntersuchung/Härteprüfung(falls gefordert)

3 andere Prüfungen(falls gefordert)

4 Schweißrichtung

b) Probenlage in einer Stichschweißung

Bild 7 – Probenlage in einer T-Stumpfnaht

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7.4 Zerstörende Prüfungen

7.4.1 Querzugprüfung

7.4.1.1 Verfahren

Die Querzugprüfung muss bei Raumtemperatur oder einer anderen vereinbarten Prüftemperatur durchgeführtwerden. Die Proben und Prüfungen für Querzugprüfungen an Stumpfstöße müssen mit EN 895 übereinstimmen.

Für Rohre mit einem Außendurchmesser > 50 mm ist die Nahtüberhöhung auf beiden Seiten abzuarbeiten,damit die Probe die gleiche Dicke wie die Rohrwand hat.

Für Rohre mit einem Außendurchmesser ≤ 50 mm und wenn der Gesamtquerschnitt kleiner Rohre verwendetwird, kann die Nahtüberhöhung im Innern des Rohres unbearbeitet bleiben.

7.4.1.2 Bewertungsgruppen

Bei Schweißungen in den Bewertungsgruppen B oder C darf die Zugfestigkeit der Probe nicht niedriger seinals der für die Anwendung festgelegte Mindestwert, der in der pWPS aufgeführt ist.

7.4.2 Biegeprüfung

7.4.2.1 Verfahren

Die Proben und das Prüfverfahren für die Biegeprüfung für Stumpfstöße müssen mit EN 910 übereinstimmen.

Für Verbindungen aus unterschiedlichen Metallen oder verschiedene Stumpfstöße an Blechen können einewurzelseitige und eine oberseitige Längsbiegeprobe an Stelle der Querbiegeprobe verwendet werden.

Der Biegedurchmesser und das Prüfverfahren sind in der pWPS zu beschreiben.

Die Proben sollten bis zu 180° gebogen werden, es sei denn, dass auf Grund von Festigkeit und/oder Verform-barkeit des Grundwerkstoffes oder des Schweißgutes andere Grenzwerte vorgegeben sind.

7.4.2.2 Bewertungsgruppen

Wenn nicht anders festgelegt, darf während der Prüfungen an den Proben keine Unregelmäßigkeit von einerLänge > 3 mm in irgendeiner Richtung auftreten. Unregelmäßigkeiten, die nicht durch einen Schweißfehlerverursacht wurden und an den Probenkanten auftreten, sind bei der Beurteilung nicht zu beachten.

Legende

1 Abfall: falls (t1 + t2) ≤ 25 mm: Abfall 25 mmfalls (t1 + t2) > 25 mm: Abfall mindestens 50 mm

2 metallographische Untersuchung/Härteprüfung (falls gefordert)

3 andere Prüfungen (falls gefordert)

4 Schweißrichtung

Bild 8 – Probenlage bei einer Stichnaht

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7.4.3 Zähigkeitsprüfung

Auf Grund von Schwierigkeiten bei der Durchführung von gültigen Zähigkeitsprüfungen an schmalen Elektronen-strahl- und Laserstrahl-Schweißnähten müssen Prüfverfahren und Bewertungsgruppe in der Spezifikationfestgelegt werden.

7.4.4 Härteprüfung

7.4.4.1 Verfahren

Die Vickers-Mikrohärteprüfung muss nach EN 1043-2 ausgeführt werden.

7.4.4.2 Bewertungsgruppen

Die Prüfkraft und der ermittelte Härtewert müssen den Anforderungen, die in der Konstruktionsphase für daszu fertigende Bauteil festgelegt wurden, und den Vorgaben der Anwendungsnorm entsprechen.

7.4.5 Metallographische Untersuchung

7.4.5.1 Verfahren

Makroskopische Untersuchungen müssen nach EN 1321 durchgeführt werden, entweder mit dem bloßenAuge oder bei einer bis zu 50fachen Vergrößerung, wie es angemessen ist.

Makroskopische Untersuchungen müssen den unbeeinflussten Grundwerkstoff beinhalten. MikroskopischeUntersuchen müssen nach EN 1321 durchgeführt werden.

Schweißungen in der Bewertungsgruppe B müssen makroskopische und mikroskopische Untersuchungenenthalten. Sie müssen durch beigestellte Photoaufnahmen unterstützt werden.

Schweißungen in den Bewertungsgruppen C und D müssen nur makroskopisch untersucht werden.Schweißungen in der Bewertungsgruppe C müssen durch beigestellte Photoaufnahmen unterstützt werden.Schweißungen in der Bewertungsgruppe D können durch beigestellte Photoaufnahmen unterstützt werden.

7.4.5.2 Bewertungsgruppen

Die Bewertungsgruppen müssen so sein, wie in der Spezifikation festgelegt, und den Vorschlägen inEN ISO 13919-1 für Stähle und prEN ISO 13919-2 für Aluminium und seine Legierungen entsprechen.

7.5 Ersatzprüfung

Falls das Prüfstück eine der Anforderungen an die Sichtprüfung oder andere zerstörungsfreie Prüfungen, diein 7.3.2 festgelegt sind, nicht erfüllt, ist ein zusätzliches Prüfstück zu schweißen und der gleichen Prüfung zuunterziehen.

Falls dieses zusätzliche Prüfstück den entsprechenden Anforderungen nicht genügt, muss die pWPS alsungeeignet angesehen werden, die Anforderungen dieser Norm ohne Änderung zu erfüllen.

Falls eine Probe die entsprechenden Anforderungen nach 7.4 nur infolge einer übersehenen Unregelmäßigkeitnicht erfüllt, muss für jede Probe, die versagt hat, eine weitere entnommen werden. Die Probe kann, fallsgenügend Werkstoff verfügbar ist, dem gleichen Prüfstück oder einem neuen Prüfstück, das den gleichenBedingungen unterliegt, entnommen werden.

Falls die zusätzliche Probe die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt, muss die pWPS als ungeeignetangesehen werden, die Anforderungen dieser Norm ohne Änderung zu erfüllen.

8 Geltungsbereich

8.1 Allgemeines

Alle nachfolgend genannten Bedingungen für die Gültigkeit müssen unabhängig voneinander erfüllt werden.

Änderungen außerhalb der festgelegten Bereiche erfordern eine neue Schweißverfahrensprüfung.

8.2 Bezogen auf den Hersteller

Eine Qualifizierung einer WPS, die ein Hersteller erworben hat, gilt nur für das Schweißen in Werkstätten undunterliegt der gleichen technischen und qualitativen Überwachung dieses Herstellers.

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8.3 Bezogen auf die Einrichtung

Eine Qualifizierung einer WPS ist nur gültig für das eingesetzte Elektronenstrahlgerät und für die Laser-strahlanlage nach 4.11 der prEN ISO 15609-3:2000, WPS für das Elektronenstrahlschweißen, und derprEN ISO 15609-4:2000, WPS für das Laserstrahlschweißen.

Durch ausgewählte und in der Spezifikation festgelegte Prüfungen kann diese Qualifizierung auf ähnlicheEinrichtungen vom selben Hersteller ausgedehnt werden.

8.4 Bezogen auf Haltevorrichtungen, Spannvorrichtungen und Bearbeitung

Eine qualifizierte WPS ist nur für die in der WPS beschriebenen Haltevorrichtungen, Spannvorrichtungen oderBearbeitung gültig.

8.5 Bezogen auf den Grundwerkstoff

8.5.1 Sorten und Arten

Eine qualifizierte WPS ist nur gültig für die Werkstoffsorte oder -art (bzw. Sorten oder Arten bei Misch-verbindungen) des Prüfstückes.

Die Qualifizierung kann auf gleichartige Sorten bzw. Arten erweitert werden, wenn dies in der Spezifikationfestgelegt ist.

8.5.2 Geometrie des Bauteils

8.5.2.1 Dicke

– t Dicke des Prüfstücks

– s Schmelztiefe

s kann größer als t sein (bei äußerer Schweißbadsicherung) oder kleiner (bei einer Kapp- oder einerGegenlage).

Eine Verfahrensprüfung, die an einer Dicke „t“ für eine Schmelztiefe „s“ ausgeführt wird, muss die Dicken fürden Geltungsbereich qualifizieren, der in Tabelle 4 angegeben ist.

Für jeden Dickenbereich kann der Hersteller die Strahlleistung so einstellen, dass die geforderte Einbrandtiefeerreicht wird.

8.5.2.2 Rohrdurchmesser

Eine Verfahrensprüfung, die an einem Durchmesser „D“ ausgeführt wird, muss die Durchmesser für denGeltungsbereich qualifizieren, der in Tabelle 5 angegeben ist.

8.6 Bezogen auf den Zusatzwerkstoff

Die qualifizieren WPS gilt nur für den anerkannten Zusatzwerkstoff (Art oder Bezeichnung, Form und Größen).

Tabelle 4 – Geltungsbereich für die DickeMaße in Millimeter

Schmelztiefe Bewertungsgruppe B Bewertungsgruppe C Bewertungsgruppe D

s < 5 t ± 20 % t ± 25 % t ± 30 %

5 ≤ s ≤ 25 t ± 15 % t ± 20 % t ± 25 %

s > 25 t ± 10 % t ± 15 % t ± 20 %

Tabelle 5 – Geltungsbereich für den DurchmesserMaße in Millimeter

„D“ Durchmesser des Prüfstückes Geltungsbereich

D ≥ 0,75 D

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8.7 Bezogen auf die Verbindungsgeometrie

Die qualifizierte WPS gilt nur für die Verbindungsgeometrie und innerhalb der Abstandsgrenzen sowie fürden Versatz der in der Schweißanweisung entsprechend der Verbindungsgestaltung in 4.5 derprEN ISO 15609-3:2000 für das Elektronenstrahlschweißen und der prEN ISO 15609-4:2000 für dasLaserstrahlschweißen festgelegt ist.

8.8 Bezogen auf das Vorhandensein einer Schweißbadsicherung

Die qualifizierte WPS gilt nur insoweit, wenn keine Schweißbadsicherung hinzugefügt oder entfernt wird.

Folgendes kann als Schweißbadsicherung angesehen werden:

– ein äußeres Sicherungsblech;

– eine Schweißbadunterstützung, die in ein Werkstück maschinell eingearbeitet ist;

– Schweißen der Wurzellage des Prüfstückes mit einem anderen Prozess als Elektronenstrahl- oder Laser-strahlschweißen.

Im letzteren Fall bleiben die Bedingungen für die Ausführung der Schweißnaht mit der qualifizierten Prüfungverbunden und können deshalb nicht geändert werden.

8.9 Bezogen auf die Art der Schweißnaht

Die qualifizierte WPS gilt nur für die Art der Schweißnaht, für die die Verfahrensprüfung durchgeführt wurde,d. h. durchgeschweißt oder nicht durchgeschweißt.

8.10 Bezogen auf die Schweißposition

Die qualifizierte WPS gilt nur für die Schweißposition (festgelegt nach EN ISO 6947), die während der Verfahren-sprüfung angewendet wird.

8.11 Bezogen auf die Schweißparameter

8.11.1 Elektronenstrahlschweißen

Die qualifizierte WPS gilt nur insoweit, als die festgelegten Bereiche der Schweißparameter, die in der WPSdefiniert sind (siehe 4.13 von prEN ISO 15609-3:2000), und die Grenzwerte eingehalten werden.

8.11.2 Laserstrahlschweißen

Die qualifizierte WPS gilt nur insoweit, als die festgelegten Bereiche der Schweißparameter, der in der WPSdefiniert sind (siehe 4.13 von prEN ISO 15609-4:2000), und die Grenzwerte eingehalten werden.

8.12 Bezogen auf die Vorwärmung

Wenn ein Verfahren Vorwärmung enthält, ist es nicht erlaubt:

– sie wegzulassen,

– die Temperatur außerhalb des in der WPS vorgegebenen Bereichs zu vermindern oder zu erhöhen.

8.13 Bezogen auf die Wärmenachbehandlung

Es ist nicht erlaubt:

– die Wärmenachbehandlung wegzulassen,

– die Temperatur oder Dauer außerhalb des in der WPS vorgegebenen Bereiches zu vermindern.

8.14 Bezogen auf die Anzahl der Lagen

Die qualifizierte WPS gilt nur insoweit, wenn die Anzahl der Lagen dieselbe ist wie diejenige, die in der Verfahren-sprüfung angewendet wird.

8.15 Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der Schweißverfahrensprüfung ist unbegrenzt, vorausgesetzt, dass an der Schweiß-anlage keine größeren Änderungen vorgenommen wurden.

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9 Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR)Der Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR) ist eine Darstellung der Beurteilungs-ergebnisse eines jeden Prüfstückes einschließlich der Ersatzprüfungen. Es müssen die entsprechendenEinflussgrößen, die für die WPS in Abschnitt 4 dieser Norm aufgelistet sind, enthalten sein, einschließlich derEinzelheiten jener Merkmale, die auf Grund der Anforderungen des Abschnittes 7 abzulehnen wären.

Falls keine abzulehnenden Merkmale oder unzulässigen Prüfergebnisse gefunden werden, ist eine WPQR,welche die Prüfergebnisse der Schweißverfahrensprüfung detailliert aufführt, zu qualifizieren und muss vomPrüfer oder von der Prüfstelle mit einem Datum versehen und unterschrieben werden.

Ein WPQR-Vordruck muss benutzt werden, um Einzelheiten des Schweißverfahrens und der Prüfergebnissewiederzugeben, um eine einheitliche Darstellung und Beurteilung der Angaben zu erleichtern.

Anhang A enthält ein Beispiel für einen WPQR-Vordruck.

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Anhang A(informativ)

Qualifizierung eines Schweißverfahrens, Berichtsvordruck (WPQR)

Qualifizierung eines Schweißverfahrens – Prüfungsbescheinigung

Schweißverfahrensprüfung des Herstellers Prüfer oder Prüfstelle:

Beleg-Nr Beleg-Nr:

Hersteller:

Anschrift:

Regel/Prüfnorm:

Datum der Schweißung:

Umfang der Qualifizierung

Schweißprozess:

Art der Schweißeinrichtung:

Nahtart:

Schmelztiefe:

Grundwerkstoff(e):

Dicke des Grundwerkstoffes (mm):

Außendurchmesser (mm):

Art des Zusatzwerkstoffes (falls verwendet):

Vakuum:

Schutzgas: Plasmagas: Wurzelschutzgas:

Schweißpositionen:

Vorwärmung:

Wärmenachbehandlung und/oder Wärmebehandlung:

Sonstige Angaben:

Hiermit wird bestätigt, dass die Prüfungsschweißungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen dervorbezeichneten Regeln/Prüfnorm zufrieden stellend vorbereitet, geschweißt und geprüft wurden.

Ort Prüfer oder Prüfstelle

Datum der Ausstellung Name, Datum und Unterschrift

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Einzelheiten der Prüfungsschweißung

Schweißanweisung

Siehe Anhang A der prEN ISO 15609-3:2000 für das Elektronenstrahlschweißen und prEN ISO 15609-4:2000für das Laserstrahlschweißen.

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Prüfergebnis

Kennzeichnung des Prüfstückes:

Zerstörungsfreie Prüfungen

Zerstörende Prüfungen

– Querzugprüfung: gefordert ja � nein �

ausgeführt durch:

Prüfstückart: Normal � Verkürzt � Schweißnaht maschinellglatt bearbeitet: ja � nein �

– Biegeprüfung: ausgeführt durch:

Quer gefordert ja � nein �

Längs gefordert ja � nein �

ausgeführt durch:ohne

Unregelmäßigkeiten

mit Unregelmäßigkeiten

zulässignicht

zulässig

– Sichtprüfung: gefordert ja � nein �

– Durchstrahlungs-prüfung:

gefordert ja � nein �

Filmart: Kennzeichnung:

– Ultraschallprüfung: gefordert ja � nein �

– Eindringprüfung: gefordert ja � nein �

Prüfstück

GrößeRm

N/mm2

%

Dehnung

Bruchlage

BemerkungenKenn-zeichnung

ArtGrund-

werkstoffWEZ

Schweiß-gut

PrüfstückProben-größe

Dorn-durch-messer

Stütz-weite

BiegebedingungenBiege-winkel

Bemer-kungen

Kenn-zeichnung

Art mm mm mm OberseiteWurzel-

seiteSeite

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Kennzeichnung des Prüfstückes:

– Kerbschlagbiegeprüfung: gefordert ja � nein �

ausgeführt durch:

– Härteprüfung: gefordert ja � nein �

ausgeführt durch:

– Metallographische Untersuchung: gefordert ja � nein �

ausgeführt durch:

Andere Prüfungen ausgeführt durch:

Die Prüfungen wurden durchgeführt nach:

Prüfbericht-Nr:

Die Prüfungen sind bestanden: ja � nein �

Die Prüfungen wurden ausgeführt in Anwesenheit vonPrüfer oder Prüfstelle

Name, Datum und Unterschrift

Kenn-zeich-nung

Quer-schnitt

am Kerb-grund

cm2

Tempe-ratur

°C

Lage K

J/cm2

Bemer-kungen

Prüfstück Kerb

MitteOber-fläche

SG WEZEinzel-

wertMittel-wert

SG: Schweißgut

WEZ: Wärmeeinflusszone

Zeichnung des Prüfstückes Härtelinie-Nr Ergebnisse

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Anhang ZA(normativ)

Liste der ISO-Normen, die mit Europäischen Normen im Abschnitt 2 übereinstimmen

Anhang ZB(informativ)

Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oderandere Vorgaben von EU-Richtlinien betreffen

Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommissionund dem Verband der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegendeAnforderungen der Richtlinie 97/23/EWG.

WARNHINWEIS Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen undweitere EU-Richtlinien gelten.

Die folgenden Abschnitte dieser Norm sind geeignet, Anforderungen der Richtlinie 97/23/EWG zu unterstützen.

Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten dieser Norm ist eine der Möglichkeiten, die relevanten grund-legenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen.

Europäische Norm, enthalten im Abschnitt 2

Entsprechende ISO-Norm

Titel der ISO-Norm

EN 895 ISO 4136 Destructive tests on welds in metallic materials – Transverse tensile test

EN 910 ISO 5173 Destructive tests on welds in metallic materials – Bend tests

EN 970 ISO/DIS 17637 Non-destructive examination of fusion welds – Visual examination

EN 1043-2 ISO/DIS 9015-2 Destructive test on welds in metallic materials – Hardness test – Part 2: Micro hardness testing on welded joints

EN 1290 ISO/DIS 17638 Non-destructive examination of welds – Magnetic particle examina-tion of welds

EN 1321 ISO/DIS 17639 Non-destructive examination of fusion welds – Macroscopic and microscopic examination of welds

EN 1435 ISO/DIS 17636 Non-destructive examination of welds – Radiographic examination of fusion welded joints

EN 1714 ISO/DIS 17640 Non destructive examination of welds – Ultrasonic examination of welded joints

Tabelle ZB.1 – Übereinstimmung zwischen dieser Europäischen Norm und der Richtlinie 97/23/EWG

Abschnitte/Unterabschnittedieser Europäischen Norm

Grundlegende Anforderungender Richtlinie 97/23/EWG

Bemerkungen/Anmerkungen

Alle Abschnitte Anhang I, 3.1.2 Dauerhafte Verbindung

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