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„Der Stellenwert des immateriellen Anlagevermögens am Beispiel von
drei bedeutenden deutschen Konzernen“
„The value of intangible assets at the example of three significant
German concerns“
BACHELORARBEIT
zur Erlangung des akademischen Grades
„Bachelor of Arts“
an der
HOCHSCHULE MITTWEIDA
UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
vorgelegt von Katharina Arndt
Erstprüfer: Prof. Dr. Hollidt
Zweitprüfer: Prof. Dr. Stelling
Mittweida, Oktober 2010
Bibliographische Beschreibung
Arndt, Katharina
Seminargruppe: BW07w3-B
Matrikelnummer: 20244
Der Stellenwert des immateriellen Anlagevermögens am Beispiel von drei
bedeutenden Unternehmen - 2010.
Seitenanzahl: 59
Mittweida, Hochschule Mittweida, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Referat
Ziel der Bachelorarbeit ist es, die Bedeutsamkeit der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie deren Auswirkungen an drei ausgewählten
Unternehmen aufzuzeigen.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Bereichen Forschungs- und
Entwicklungskosten sowie Geschäfts- und Firmenwert.
Dazu werden im ersten Teil der Arbeit theoretische Grundlagen zur Bilanzierung von
immateriellen Vermögensgegenständen erläutert, welche im zweiten Teil der Analyse
zur Anwendung kommen.
Gliederung III
Gliederung Abkürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis IX
1. Einleitung 1
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen 2
Vermögens
2.1. Abgrenzung immaterieller Vermögensgegenstände 2
von Materiellen
2.2. Entstehung immaterieller Vermögensgegenstände 2
2.3. Zwei unterschiedliche Rechnungslegungsphilosophien 3
2.3.1. Grundlage zum HGB 3
2.3.2. Grundlage zu den IAS/IFRS 4
2.4. Grundlagen der Bilanzierung immateriellen Vermögens 4
nach HGB a.F. und nach IFRS
2.4.1. Definition des immateriellen Vermögensgegenstandes 4
2.4.1.1. Nach HGB a.F. 4
2.4.1.2. Nach IAS/IFRS 5
2.4.2. Ansatzkriterien für immaterielle Vermögensgegenstände 6
2.4.2.1. Nach HGB a.F. 6
2.4.2.2. Nach IAS/IFRS 7
2.4.3. Zugangsbewertung für immaterielle Vermögensgegen- 9
stände
2.4.3.1. Nach HGB a.F. 9
2.4.3.2. Nach IAS/IFRS 10
2.4.4. Folgebewertung immaterieller Vermögensgegenstände 11
2.4.4.1. Nach HGB a.F. 11
2.4.4.2. Nach IAS/IFRS 12
Gliederung IV
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 15
3.1. Konkretisierung Forschung 15
3.2. Konkretisierung Entwicklung 15
3.3. Bilanzierung nach HGB a.F. 16
3.4. Bilanzierung nach IAS/IFRS 16
3.4.1. Entstehung von Ermessenspielräumen bei der 17
Aktivierung von Entwicklungskosten
3.4.2. Praxisbeispiel für den Ermessensspielraum 18
bei der Aktivierung von Entwicklungskosten
3.5. Abschreibung von Entwicklungskosten 19
4. Bilanzierung des derivativenGeschäfts- oder Firmenwerts 20
4.1. Bilanzierung nach HGB a.F. 20
4.2. Bilanzierung nach IAS/IFRS 21
4.3. Originärer Firmenwert 22
4.4. Weitere Ansatzverbote 22
5. BilMoG: Annäherung des HGB an die IAS/IFRS 23
5.1. Grundlage zum BilMoG 23
5.2. Bedeutung des BilMoG hinsichtlich der Aktivierung von 25
Entwicklungskosten
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 26
6.1. Begründung der Unternehmensauswahl und Vorgehensweise 26
der Analyse
6.2. Vorstellung der zu untersuchenden Unternehmen 27
6.2.1. Die Telekom AG 27
6.2.2. Die STADA Arzneimittel AG 27
6.2.3. Der Volkswagen Konzern 27
6.3. Darstellung der Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens 28
im Vergleich zum Sachanlagevermögen
6.3.1. Telekom AG 29
6.3.2. STADA AG 30
6.3.3. VW Konzern 31
Gliederung V
6.4. Analyse der Zusammensetzung des Postens des immateriellen 32
Anlagevermögens
6.4.1.Telekom AG 33
6.4.2. STADA AG 34
6.4.3. VW Konzern 35
6.5. Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände in den 37
Unternehmen
6.5.1. Telekom AG 37
6.5.2. STADA AG 37
6.5.3. VW Konzern 38
6.6. Unterschiede der Bilanzierung nach HGB a.F. und nach IAS/IFRS 39
6.6.1. Telekom AG 39
6.6.2. STADA AG 40
6.6.3. VW Konzern 41
6.7. Stellenwert der F&E in den Unternehmen 42
6.7.1. Telekom AG 43
6.7.2. STADA AG 44
6.7.3. VW Konzern 45
6.7.4. Zusammenfassende Darstellung der Aktivierung der 47
Entwicklungskosten in den Unternehmen
6.8. Bedeutung des Goodwill für die jeweiligen Unternehmen 50
6.8.1. Telekom AG 51
6.8.2. STADA AG 53
6.8.3. VW Konzern 54
6.8.4. Zusammenfassende Darstellung der Bedeutung des 55
Goodwill an Hand der Kennzahl Goodwill im Verhältnis zu
Eigenkapital
6.9. Zusammenfassung der Analyse 59
Literaturverzeichnis 60
Abkürzungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
a.F. alte Fassung
AG Aktiengesellschaft
BGH Bundesgerichtshof
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BMW Bayerische Motoren Werke
bspw. beispielsweise
BW Baden-Württembergische
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CD Compact-Disc
DB Der Betrieb
d.h. das heißt
DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards
EK Eigenkapital
ent. entnommen
etc. et cetera
FCC Federal Communications Commission
ff. fortfolgende
F&E Forschung und Entwicklung
gem. gemäß
GfK Gesellschaft für Konsumforschung
ggf. gegebenenfalls
GoF Geschäfts- oder Firmenwert
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
Abkürzungsverzeichnis VII
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
i.d.R. in der Regel
IFRS International Financial Reporting Standards
Inc. Incorporated
IVG Immaterieller Vermögensgegenstand
KGV Kurs-Gewinn-Verhältnis
KoR Zeitschrift für internationale und
kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
KPMG Klynfeld, Peat, Marwick, Goerdeler
(Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
lt. laut
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
S. Seite
u.a. unter anderem
u.ä. und ähnliche
UMTS Universal Mobile Telecommunications System
USA United States of America
US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting
Principles
VG Vermögensgegenstand
Vgl. Vergleich
VW Volkswagen
z.B. zum Beispiel
Abkürzungsverzeichnis VIII
z.T. zum Teil
Abbildungsverzeichnis IX
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Ermittlung der Anschaffungskosten lt. HGB a.F.
Abb.2: Ermittlung der Anschaffungskosten lt. IAS/IFRS
Abb.3: Ermittlung der Herstellungskosten lt. IAS 38.66
Abb.4: Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten
Abb.5: Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten
Abb.6: Ermittlung des Buchwerts
Abb.7: Bilanzstruktur nach HGB a.F.
Abb.8: Bilanzstruktur nach BilMoG
Abb.9: Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Vergleich zu dem
Sachanlagevermögen
Abb.10 Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Vergleich zu dem
Sachanlagevermögen
Abb.11: Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Vergleich zu dem
Sachanlagevermögen
Abb.12: Zusammensetzung des immateriellen Vermögens bei der Telekom im
Jahr 2000
Abb.13: Zusammensetzung des immateriellen Vermögens bei der Telekom im
Jahr 2009
Abb.14: Zusammensetzung des immateriellen Vermögens bei STADA im
Jahr 2009
Abb.15: Zusammensetzung des immateriellen Vermögens bei VW im
Jahr 2009
Abb.16: HGB-IFRS-Vergleich bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände
in Mio. €
Abb.17: HGB-IFRS-Vergleich bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände
Abb.18: Verhältnis Forschungs- und Entwicklungsaufwand zu Investitionen in zu
aktivierende Vermögenswerte der Telekom 2000-2009
Abb.19: Verhältnis von aktivierten Entwicklungskosten zu Forschungs- und
Entwicklungsaufwand von STADA 2005-2009
Abb.20: Verhältnis von aktivierten Entwicklungskosten zu Forschungs- und
Entwicklungsaufwand von VW 2001-2009
Abb.21: Einbeziehung aller F&E-Aufwendungen in die GuV
Abbildungsverzeichnis X
Abb.22: Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen 2000-2009
Abb.23: Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen 2002-2009
Abb.24: Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen 2001-2009
Abb.25: Verhältnis Goodwill zu Eigenkapital 2009
Abb.26: Bilanz der Telekom 2009 mit Goodwill in Mio. €
Abb.27: Bilanz der Telekom 2009 ohne Goodwill in Mio. €
1. Einleitung 1
1. Einleitung
„Nicht alles, was zählbar ist, zählt auch wirklich; nicht alles was zählt, kann man
auch zählen.“ (Albert Einstein)
Diese Worte beschreiben die Problematik des immateriellen Anlagevermögens
sehr treffend, denn es handelt sich hierbei um schwer schätzbare und dennoch
für die Unternehmen wichtige Werte, ohne die sich die
Unternehmensentwicklung nicht mehr nachvollziehen lässt.
Die Relevanz der immateriellen Vermögensgegenstände nimmt stetig zu und
für viele Unternehmen sind sie zu einem entscheidenden Werttreiber geworden,
der letztendlich das Erfolgspotential des Unternehmens bestimmt.
Die klassischen Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit verlieren an Bedeutung,
da die Entwicklung zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft
stärker Werte wie Lizenzen, Patente, Schutzrechte, Marken, Firmenwerte oder
Humankapital in den Vordergrund stellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände tragen zur Dynamisierung des
Unternehmens bei und sind zudem bilanzpolitische Instrumente, welche zu
relevanten Wettbewerbsvorteilen werden können.
Der erste Teil dieser Arbeit befasst sich mit den theoretischen Grundlagen zur
Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB a.F. und
IAS/IFRS. Im Besonderen wird die Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder
Firmenwertes und der Forschungs- und Entwicklungskosten erläutert.
Der zweite Teil der Arbeit setzt die theoretischen Grundlagen mit einer Analyse
des immateriellen Anlagevermögens von drei deutschen Konzernen in die
Praxis um.
Hierbei wird besonderer Wert auf die Darstellung der Unterschiede in den
Unternehmen sowie auf die Auswirkung der Bilanzierung von immateriellen
Vermögenswerten gelegt.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 2
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immater iellen Vermögens
2.1. Abgrenzung immaterieller Vermögensgegenstände von Materiellen
In der Literatur wird bezüglich der Trennung von materiell und immateriell eine
Abgrenzung in „körperlich fassbar“ und „körperlich nicht fassbar“ vollzogen.
Immaterielle Güter können ebenso in physischer Form, z.B. als CD,
Schriftstücke oder Filme vorliegen.1
Jedoch sind diese greifbaren Gegenstände in diesem Fall nur Trägermedien,
denn der eigentliche Vermögensgegenstand ist deren Inhalt.
An diesem Punkt vollzieht sich eine Trennung in Sachanlagevermögen oder
immaterielles Vermögen. Überwiegt die Bedeutung des immateriellen Anteils,
so wird es dem immateriellen Anlagevermögen zugeordnet.
2.2. Entstehung immaterieller Vermögensgegenstände
Grundsätzlich gibt es im HGB sowie auch bei den IAS/ IFRS drei Möglichkeiten
der Entstehung immaterieller Vermögensgegenstände.
Man unterscheidet zwischen selbst geschaffenen und entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenständen sowie Vermögensgegenständen durch
Unternehmenszusammenschlüsse.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände unterliegen einer
Bilanzierungspflicht. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der sogenannte Goodwill,
der später ausführlicher erläutert wird.
Hintergrund dieser Bilanzierungspflicht ist das Bestreben des Gesetzgebers
nach Wertobjektivierung. Deshalb liegt ein entgeltlicher Erwerb nur unter der
Voraussetzung vor, dass er von einem Dritten erworben wurde.2
Bei Unternehmenszusammenschlüssen spielen immaterielle
Vermögensgegenstände eine sehr wichtige Rolle, da hier durch den Kauf eines
Unternehmens alle selbst erstellten Vermögensgegenstände als entgeltlich
erworben gelten und somit in der Bilanz angesetzt werden können.
1 Internetpräsenz von Glück, O. 2 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 180.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 3
2.3. Zwei unterschiedliche Rechnungslegungsphilosop hien
Die Rechnungslegung soll nach HGB a.F. und nach IAS/IFRS behandelt
werden, da die Unterschiede bezüglich des immateriellen Anlagevermögens so
am deutlichsten zum Tragen kommen.
Hinsichtlich Definitionen, Ansatzkriterien und Aktivierungsgeboten- und
verboten immaterieller Vermögensgegenstände gibt es große Unterschiede, die
hier näher beleuchtet werden sollen.
2.3.1. Grundlage zum HGB
Die deutschen Rechnungslegungsgrundsätze sind vor allem dem
Gläubigerschutz und dem Vorsichtsprinzip verpflichtet.
Die Hauptfunktion des HGB-Abschlusses liegt in der Ermittlung des
ausschüttungsfähigen Gewinns und nur sekundär in der Vermittlung von
entscheidungsrelevanten Informationen.3
Daher ist auch eine von den tatsächlichen Werteverhältnissen abweichende
Darstellung der wirtschaftlichen Lage, z.B. bei Wertsteigerungen von
Vermögenswerten, möglich.4
Zwei Grundprinzipien des deutschen Handelsrechts sind zum einen das
Realisationsprinzip und zum anderen das Imparitätsprinzip, welche eine
Konkretisierung des Vorsichtsprinzips darstellen und einen zu hohen
Gewinnausweis verhindern sollen.
3 Böttger; Pricewaterhousecoopers (2003), S. 78. 4 Ranker; Wohlgemut; Zwirner (2001), S. 270.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 4
2.3.2. Grundlage zu den IAS/ IFRS
Die International Accounting Standards (IAS) und die International Financial
Reporting Standards (IFRS) haben sich innerhalb weniger Jahre als globale
Rechnungslegungsstandards etabliert.
Neben Europa und Australien wo die internationalen Rechnungslegungsnormen
bereits seit einigen Jahren zur Anwendung kommen, gewinnen sie auch in den
von US-GAAP dominierten USA immer mehr an Bedeutung.5
Seit dem Jahr 2005 ist die Anwendung für alle europäischen Unternehmen mit
Kapitalmarktorientierung Pflicht.
Das Ziel, welches das IASB mit der Ausarbeitung der IFRS verfolgt, ist die
Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung und die Bereitstellung
von relevanten und vergleichbaren Information für Investoren.6
2.4. Grundlagen der Bilanzierung immateriellen Verm ögens nach
HGB a.F. und nach IAS/ IFRS
2.4.1. Definition des immateriellen Vermögensgegens tandes
2.4.1.1.Nach HGB a.F.
Eine einheitliche gesetzliche Definition des Begriffs „immaterieller
Vermögensgegenstand“ gibt es nicht. In der Literatur werden verschiedene
Bezeichnungen synonym verwendet: z.B. „immaterielles Gut“, „immaterielle
Werte“, oder „intangible assets“.7 Im Allgemeinen bezeichnen immaterielle
Vermögensgegenstände alle Vermögensgegenstände, die körperlich nicht
fassbar sind. Sie enthalten keine physische Substanz und sind auch nicht
finanzieller Natur.8
5 Graf Waldersee; Hayn (2008), S. V. 6 Wöltje (2008), S. 6. 7 Küting; Pfitzer; Weber (2008), S. 247. 8 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 176.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 5
Laut Bilanzgliederungsschema § 266 HGB a.F. gehören zu den immateriellen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens:
• Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
• Geschäfts- oder Firmenwert
• Geleistete Anzahlungen9
Tritt der Fall ein, dass immaterielle und körperliche Gegenstände eine Einheit
bilden, so ist deren separater Ausweis unzulässig.10 Das Werteverhältnis
zwischen materiellen und immateriellen Bestandteilen ist in diesem Fall
ausschlaggebend für die Zuordnung. In diesem Zusammenhang wird oft das
Beispiel der Software auf einer Compact-Disc genannt. Der immaterielle
Charakter der Software überwiegt dem materiellem der CD, die in diesem Fall
nur Trägerfunktion ausübt.
2.4.1.2. Nach IAS/IFRS
Bei der Definition der sogenannten intangible assets sind die Regelungen nach
IFRS wesentlich genauer als das deutsche Handelsrecht.
Nach IAS/IFRS gibt es im Gegensatz zum HGB, welches wie oben erwähnt
keine Legaldefinition enthält, einen ganzen Standard der sich ausschließlich mit
immateriellen Vermögensgegenständen befasst.
Nach IAS 38 versteht man unter einem immateriellen Vermögensgegenstand
einen identifizierbaren, nicht monetären Vermögensgegenstand ohne physische
Substanz.11 Vermögensgegenstände, die finanzieller Natur sind, werden von
der Definition ausgeschlossen.
Als Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände nennt IAS 38 z.B.
Software, Patente, Urheberrechte, Filme oder Vermarktungsrechte.12
9 § 266 Abs. 2 HGB a.F. 10 Baetge; Kirsch; Thiele (2009), S. 302. 11 Kirsch (2003), S. 59. 12 Internetpräsenz von Deloitte: Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 6
2.4.2. Ansatzkriterien für immaterielle Vermögensge genstände
2.4.2.1. Nach HGB a.F.
Der Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände in der Bilanz hängt
maßgeblich von der Art des Erwerbes ab. Es gilt:
• Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
unterliegen einem Ansatzverbot.13
• Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind ansatzpflichtig.
Lt. deutschem Handelsrecht wird mit einem Zwei-Stufen-Modell geprüft, ob ein
Vermögensgegenstand in die Bilanz aufgenommen werden kann.
Die erste Stufe bilden hierbei die abstrakten Voraussetzungen. Im zweiten
Schritt wird anhand der konkreten Aktivierungsfähigkeit geprüft, ob zusätzliche
gesetzliche Regelungen existieren, die den allgemeinen entgegenstehen.
In der Literatur werden zur abstrakten Aktivierungsfähigkeit verschiedene
Vorschläge unterbreitet. Die Begrifflichkeiten der Aktivierungsvoraussetzungen
reichen von selbständiger Bewertbarkeit, Greifbarkeit, Verkehrsfähigkeit,
Übertragbarkeit, Einzelverwertbarkeit hin zum wirtschaftlichen Vorteil.14
Betrachtet werden die selbständige Verkehrsfähigkeit, der wirtschaftliche Vorteil
sowie die selbständige Bewertbarkeit.
Die selbständige Verkehrsfähig gilt als ein zentrales Merkmal der abstrakten
Bilanzierfähigkeit und ist erfüllt wenn ein einzelner Vermögensgegenstand
gegen Entgelt übertragen werden kann.15
Das Kriterium der selbständigen Bewertbarkeit ist oft verbunden mit der
bilanziellen Greifbarkeit und bedeutet, dass ein Vermögensgegenstand auch
„einzeln ins Gewicht fallen muss“ und einzeln bewertet werden kann.16
Im wirtschaftlichen Vorteil spiegeln sich zukünftige Nutzenpotentiale wieder.
13 HGB § 248, Abs. 2. 14 Küting; Pfitzer; Weber (2008), S. 249. 15 Grefe (2009), S. 41. 16 Küting; Pfitzer; Weber (2008), S. 250.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 7
Nach Prüfung der abstrakten muss auch die konkrete Bilanzierfähigkeit erfüllt
sein. Dazu gehören eine persönliche und sachliche Zuordnung des
Vermögensgegenstandes sowie eine Prüfung gesetzlicher Vorschriften, die
einen Ansatz verbieten könnten.
Beispielsweise könnte ein Bilanzierungsverbot lt. § 248 vorliegen.17
2.4.2.2. Nach IAS/ IFRS
Nach den Regelungen der International Accounting Standards ist ein
entgeltlicher Erwerb des immateriellen Vermögensgegenstandes für die
Aktivierung in der Bilanz nicht erforderlich. Es gilt:
• Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
unterliegen einer Ansatzpflicht.
• Selbst erstellt immaterielle Vermögensgegenstände
unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen einer
Aktivierungspflicht.18
Ein Vermögensgegenstand muss drei entscheidende Eigenschaften für die
Aktivierung in der Bilanz besitzen:
• Identifizierbarkeit (identifiability)
• Verfügungsmacht, Kontrolle (control)
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen19 (future economic benefit)
Die Identifizierbarkeit soll die Existenz der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie vor allem eine objektive Abgrenzung zum
allgemeinen Goodwill sicherstellen.
Vorteile die ein Unternehmen durch Werbeaufwendungen erlangt hat, sind
bspw. nicht objektiv vom Goodwill abzugrenzen, weshalb sie nicht als
Vermögenswert ausgewiesen werden dürfen.20
17 Grefe (2009), S. 46. 18 Amman; Müller (2006), S. 117-118. 19 Internetpräsenz von Deloitte: Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung. 20 Internetpräsenz des VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 8
Der IVG ist lt. IAS 38.12 identifizierbar, wenn er auf einer vertraglichen oder
rechtlichen Grundlage beruht und separierbar ist d.h., er kann einzeln oder als
Teil einer Gruppe verkauft, übertragen oder getauscht werden.21
Verfügungsmacht heißt, dass ein Unternehmen die Macht besitzt alle mit dem
IVG verbundenen Rechte geltend zu machen, den zukünftigen Nutzen aus der
zugrunde liegenden Ressource zu ziehen und Dritte von diesem Nutzen
auszuschließen.22 Der Nachweis über die Verfügungsmacht kann
beispielsweise über den Verkauf des immateriellen Gutes erbracht werden.
Denkbar wären hier Kundenbeziehungen, die auf vertraglichen Vereinbarungen
beruhen. Verfügungsmacht besteht zum Beispiel nicht bei dem besonderen
Know-How von Mitarbeitern, weil diese jederzeit in der Lage sind, das
Unternehmen zu verlassen.23
Unter künftigem wirtschaftlichem Nutzen sind mögliche Erlössteigerungen durch
die Verwertung des Vermögenswertes oder künftige Kosteneinsparungen zu
verstehen.24
Ein weiteres in der Literatur vorhandenes Ansatzkriterium besagt, dass ein
Vermögensgegenstand nur in der Bilanz anzusetzen wäre, wenn es sich um ein
„Ergebnis von Ereignissen in der Vergangenheit“ handelt. Damit sollen bereits
eingetretene Geschäftsvorfälle von Ereignissen in der Zukunft abgegrenzt
werden.
Nach den Regelungen der IFRS gibt es ebenso einen zweistufigen
Prüfungsprozess für die Aktivierung in der Bilanz. Nur wenn abstrakte und
konkrete Bilanzierfähigkeit nachgewiesen werden können, ist der intangible
asset aktivierungsfähig.
In der ersten Stufe wird geprüft, ob der immaterielle Vermögensgegenstand der
Definition für immaterielle Vermögensgegenstände entspricht.
In der zweiten Stufe werden alle notwendigen Ansatzkriterien überprüft.
21 Internetpräsenz von Deloitte: Nachrichten aus der internationalen Rechnungslegung. 22 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 184. 23 Beyhs; Hassler; Kerschbaumer (2009), S. 13. 24 Buchholz (2005), S. 76.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 9
Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist lt. IAS 38.18 regelmäßig nur in der
Bilanz anzusetzen, wenn eine zuverlässige Bewertung möglich ist und dem
Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit ein wirtschaftlicher Nutzen daraus
zufließen wird.25
Dieser ökonomische Nutzen bemisst sich entweder durch den voraussichtlich
zu erzielenden Nettoveräußerungspreis oder den Nutzungswert.26
Bei der Einschätzung des zu erwartenden Nutzens sollte sich das Unternehmen
auf vernünftige und belegbare Annahmen stützen.27
Es gibt jedoch Gegenstände bei denen die Überprüfung dieser Kriterien als
besonders schwierig gilt, weshalb sie von einer Aktivierung ausgeschlossen
sind.
Dazu zählen beispielsweise selbst geschaffene Markennamen und Schriftzüge.
2.4.3. Zugangsbewertung für immaterielle Vermögensg egenstände
2.4.3.1. Nach HGB a.F.
Da im HGB a.F. ein Ansatzverbot für selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände besteht, kommt nur ein Ansatz zu Anschaffungskosten
in Betracht.28 Dieser Sachverhalt ist in § 255 Abs. 1 HGB a.F. geregelt:
Demnach sind „Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet
werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen
betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand
einzeln zugeordnet werden können.“
Dieser Wertansatz bildet gleichzeitig auch die handelsrechtliche
Wertobergrenze.29
25 IAS 38.18. 26 Kirsch (2003), S. 61. 27 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 185. 28 Grefe (2009), S. 48. 29 Mader (2009), S. 14.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 10
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
(für den Erwerb, die Zustellung zum Unternehmen und die
Inbetriebnahme)
+ Nachträgliche Anschaffungskosten
- Preisminderungen
(z.B. Rabatte oder Skonti)
= Anschaffungskosten
Abb.1:Ermittlung der Anschaffungskosten lt. HGB a.F.30
2.4.3.2. Nach IAS/ IFRS
Immaterielle Vermögensgegenstände werden i. d. R. zu Anschaffungs- bzw. bei
Selbsterstellung mit den Herstellungskosten bewertet (IAS 38.24).
Die Herstellungskosten umfassen dabei Einzel- und Gemeinkosten. Letztere
müssen auf einer nachvollziehbaren Basis zugeordnet werden können.31
Die Anschaffungskosten setzen sich ähnlich zusammen wie die im HGB.
Anschaffungspreis
+ direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten
(Rechtskosten, Beratungskosten, Provisionen)
+ Kosten zur Vorbereitung des Gegenstandes zur Nutzung
(Testläufe)
+ nicht erstattungsfähige Umsatzsteuern
- Preisminderungen
(z.B. Rabatte oder Skonti)
= Anschaffungskosten
Abb.2:Ermittlung der Anschaffungskosten lt. IAS/IFRS32
30 Modifiziert ent. aus Grefe (2009), S. 48. 31 Buchholz (2005), S. 146-147. 32 Kirsch (2003), S. 65.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 11
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von
Gütern und die Inanspruchnahme verschiedener Dienste für die Herstellung
eines Vermögensgegenstandes, dessen Erweiterung oder eine über seinen
ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung entstehen.33
Die Herstellungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Ausgaben für Dienstleistungen und Material
+ Personalaufwand
+ direkt der Erzeugung eines IVG zurechenbaren Ausgaben
(z.B. Beratungskosten)
+ zuordenbare Gemeinkosten
+ Fremdkapitalkosten
= Herstellungskosten
Abb.3: Ermittlung der Herstellungskosten lt. IAS 38.66 34
2.4.4. Folgebewertung immaterieller Vermögensgegens tände
2.4.2.1. Nach HGB a.F.
Die historischen Anschaffungskosten müssen planmäßig abgeschrieben
werden, was an jedem Abschlussstichtag nach Zugang des
Vermögensgegenstands zu erfolgen hat.
Dabei ist zwischen zeitlich bestimmbarer und zeitlich unbestimmbarer Nutzung
zu unterscheiden.
Immaterielle Vermögensgegenstände mit zeitlich unbegrenzter Nutzungsdauer
werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung
überprüft (DRS 12) und dann gegebenenfalls abgeschrieben.35
Mader spricht in diesem Falle von dem Vorsichtsprinzip, welches hier zum
Tragen kommt, da eine unbestimmbare Nutzungsdauer bzw. eine
Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren eher die Ausnahme bildet.36
33 Böttger (2003), S. 322. 34 Kirsch (2003), S. 62. 35 Graf Waldersee; Hayn (2008), S. 120. 36 Mader (2009), S. 17.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 12
Sobald nicht mehr von zeitlich unbegrenzter Nutzung auszugehen ist, wird der
immaterielle Vermögensgegenstand entsprechend seiner Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Anschaffungskosten
+ Zuschreibungen
- Abschreibungen
= Fortgeführte Anschaffungskosten
Abb.4: Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten37
2.4.2.2. Nach IAS/IFRS
Vor jeglicher Bewertung ist die Nutzungsdauer eines IVG zu bestimmen.
Entweder er hat eine bestimmte oder eine unbestimmte Nutzungsdauer. Eine
unbestimmte Nutzungsdauer liegt u.a. vor, wenn unter Berücksichtigung aller
relevanten Faktoren keine Begrenzung der Nutzungsdauer vorhergesehen
werden kann.38
Lt. IAS 38.72 gibt zwei Methoden der Folgebewertung für immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit bestimmbarer
Nutzungsdauer: die Bewertung nach dem Anschaffungskostenmodell und das
Neubewertungsmodell.
Das Anschaffungskostenmodell oder Cost Model sieht planmäßige
Abschreibungen vom erstmaligen Ansatz der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vor.
Anschließend wird dieser Wert mit dem für den Vermögensgegenstand
erzielbaren Betrag (recoverable amount) verglichen. Dies kann zu einer
außerplanmäßigen Abschreibung führen.
Der erzielbare Betrag besteht aus dem Nettoveräußerungspreis und dem
Nutzungswert. Der Nettoveräußerungspreis wird durch den Markt bestimmt, der
Nutzungswert intern im Unternehmen.
37 Grefe (2009), S. 63. 38 Beyhs; Hassler; Kerschbaumer (2009), S. 14.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 13
Sollte diese Wertminderung wieder hinfällig werden, besteht die Möglichkeit
einer Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten39, welche die Obergrenze der Bewertung bilden.
Anschaffungskosten
- planmäßige kumulierte Abschreibungen
- außerplanmäßige kumulierte Abschreibungen
+ kumulierte Zuschreibungen
= Buchwert
Abb.5: Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten40
Bei dem Neubewertungsmodell oder Revaluation Model hingegen wird gemäß
IAS 38.75 ff. in jeder Periode bzw. alle drei bis fünf Jahre ein sogenannter
Impairment test durchgeführt, wobei geprüft wird, ob eine Wertminderung
vorliegt.41
Bei immateriellen Vermögenswerten ohne bestimmbare Nutzungsdauer, bei
denen eine planmäßige Abschreibung verboten ist, kommt diese Methode zum
Einsatz. Dies ist z.B. bei Rundfunklizenzen oder Güterverkehrskonzessionen
der Fall.42
Obwohl diese z.T. nur auf begrenzte Zeit gewährt werden, kann i.d.R. aus
Vergangenheitswerten damit gerechnet werden, dass diese verlängert werden.
Die Neubewertung erfolgt durch den Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert
des Vermögensgegenstandes (fair value).
Ist der fair value höher als der Buchwert des Vermögensgegenstandes, kann
dieser angesetzt werden, auch wenn er über den erstmals angesetzten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Die Differenz zwischen
beizulegendem Zeitwert und Buchwert wird in die Neubewertungsrücklage
eingestellt.43
39 Wöltje (2008), S. 27. 40 Mader (2009), S. 45. 41 Zingel (2009), S. 89. 42 Kirsch (2003), S. 65. 43 Wöltje (2008), S. 27-28.
2. Theoretische Grundlagen zur Bilanzierung immateriellen Vermögens 14
Neubewertungsbetrag
- planmäßige Abschreibungen
- außerplanmäßige Abschreibungen
+ kumulierte Zuschreibungen
= Buchwert
Abb.6: Ermittlung des Buchwerts44
Aufgrund von Unsicherheiten in der Bewertung mit dem fair value, ist diese
Bewertungsmethode auf Immaterielle Vermögensgegenstände beschränkt, für
die ein aktiver Markt besteht.45
44 Mader (2009), S. 45-46. 45 Beyhs; Hassler; Kerschbaumer (2009), S. 14.
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 15
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskos ten 3.1. Konkretisierung Forschung
Forschung (research) wird definiert als eigenständige und planmäßige Suche
mit dem Ziel und der Aussicht neue Erkenntnisse zu gewinnen.46
Forschung kann weiterhin in Grundlagenforschung und Zweckforschung
eingeteilt werden. Grundlagenforschung umfasst die allgemeine Suche nach
neuen Erkenntnissen, unabhängig davon, ob die Erkenntnisse genutzt werden
können.
Die Zweckforschung hingegen beschäftigt sich mit der Suche nach neuen
Erkenntnissen mit der Absicht diese für ein spezielles Vorhaben zu
verwenden.47
Praxisbeispiele für Forschungsaufwendungen sind die Erforschung
grundsätzlicher Gesetzmäßigkeiten oder die Suche nach geeigneten
Materialien und Verfahren.48
3.2. Konkretisierung Entwicklung
Entwicklung (development) ist die Anwendung der Forschungsergebnisse oder
anderen Wissens auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen
oder erheblich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren,
Dienstleistungen oder Systemen vor Aufnahme einer kommerziellen Nutzung
oder Produktion.49
Ebenso lässt sich der Begriff der Entwicklung weiter konkretisieren. Es kann
eine Aufteilung in Neuentwicklung und Weiterentwicklung vorgenommen
werden.
Die Neuentwicklung befasst sich mit der Entwicklung neuer Produkte oder
anderer Leistungen auf Basis der vorangegangenen Grundlagen- und
Zweckforschung.
46 KPMG AG (2007), S. 88 und IAS 38.8. 47 Zingel (2009), S. 90. 48 Internetpräsenz von Glück, O. 49 Graf Waldersee ; Hayn, (2008), S. 119 und IAS 38.8.
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 16
Die Weiterentwicklung hat die Fortentwicklung bereits vorhandener Produkte
oder Leistungen zum Ziel, wobei ebenfalls neue Erkenntnisse einfließen
können.50
3.3. Bilanzierung nach HGB a.F.
Nach der alten Fassung des Handelsgesetzbuches besteht ein explizites
Ansatzverbot für alle selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte, dazu
zählen beispielsweise selbst erstellte Software oder Patente. Ebenso gehören
Kosten der Forschungs- als auch der Entwicklungsphase dazu.
Sie werden in der Periode ihrer Entstehung erfolgswirksam als Aufwand erfasst.
Eine Ausnahme bilden nur auftragsbezogene Entwicklungskosten, die als
Vorrat aktiviert werden müssen.51
3.4. Bilanzierung nach IAS/IFRS
Die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ist tendenziell
sehr kompliziert.
Es ist eine strikte Trennung der Entwicklungs- von der Forschungsphase
vorzunehmen.
Gemäß IAS 38.54 sind die Forschungskosten kein Bestandteil der
Herstellungskosten und werden erfolgswirksam als Aufwand gebucht.
Das Aktivierungsverbot mit der Unsicherheit der zukünftigen Erfolge
begründet.52
Entwicklungskosten müssen aktiviert werden, aber nur wenn sie bestimmten
Voraussetzungen lt. IAS 38.57 gerecht werden:
• Nachweisbarkeit der technischen Realisierbarkeit des Projekts
• Absicht des Unternehmens das Projekt zu vermarkten oder
selbst zu nutzen
• Fähigkeit des Unternehmens den Vermögenswert zu
vermarkten oder zu nutzen
50 Zingel (2009), S. 91. 51 KPMG AG (2007), S. 88. 52 Coenenberg¸Haller¸Schultze (2009), S. 177.
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 17
• Nachweis über die Erzielung eines zukünftigen wirtschaftlichen
Nutzens
• Verfügbarkeit über angemessene technische und finanzielle
Ressourcen um die Entwicklung abschließen zu können
• Fähigkeit der zuverlässigen Kostenbestimmung der während
der Entwicklung anfallenden Kosten53
Beispiele für Entwicklungskosten sind etwa Design, Konstruktion und Tests von
Prototypen, Pilotanlagen oder Alternativen für verbesserte Produkte, Anlagen
und Prozesse.54
3.4.1. Entstehung von Ermessensspielräumen bei der Aktivierung von
Entwicklungskosten
Bei der Prüfung der oben genannten Bedingungen zur Aktivierung der
Entwicklungskosten sind Ermessensentscheidungen zu treffen, welche nicht frei
von Subjektivität sind, weshalb in einiger Literatur auch von einem faktischen
Wahlrecht gesprochen wird.55 In unterschiedlichen Branchen kommt es deshalb
zu unterschiedlichen Ergebnissen, da gerade der Nachweis über die technische
Realisierbarkeit und die Einschätzung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens
sehr kompliziert sind.
Diese schwer einschätzbaren Faktoren werden in der Praxis genutzt, um eine
bestimmte Bilanzpolitik zu verfolgen.
Beispielsweise werden Entwicklungskosten in der Pharmabranche oft nicht
aktiviert, da die technische Realisierbarkeit von zusätzlichen Studien und
Zulassungen abhängig ist. Hingegen werden diese in der Automobilbranche
„leichtfertiger“ aktiviert, da man bei der Entwicklung neuer Modelle diese
Kriterien als erfüllt ansieht, weil das Modell sonst nicht entwickelt würde.56
53 Wöltje (2008), S. 34; Kirsch (2009), S. 59. 54 Internetpräsenz von Glück, O. 55 Wöltje (2008), S. 34. 56 Internetpräsenz von Glück, O.
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 18
3.4.2. Praxisbeispiel für den Ermessensspielraum be i der Aktivierung von
Entwicklungskosten
Das Beispielunternehmen „Servo Getriebe AG “ ist ein Zulieferer für die
Automobilbranche.
Um den ständig wachsenden Standards gerecht zu werden, ist der F&E-
Bereich von großer Bedeutung.
Das Unternehmen entwickelte ein neues Lenksystem, wofür in den Jahren
2006, 2007 und 2008 jährlich 300.000 € F&E-Aufwendungen anfielen.
Im Jahr 2006 handelte es sich dabei ausschließlich um Forschungskosten.
In den darauf folgenden zwei Jahren ging das Projekt in die Entwicklungsphase
über. Da das Unternehmen eine Aktiengesellschaft ist, gelten die
Bilanzierungsregelungen der IFRS.
Die Kosten des Jahres 2006 unterliegen einem Aktivierungsverbot und werden
als Aufwand erfasst.
Für die Jahre 2007 und 2008 gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder die „Servo Getriebe AG“ erfasst die 600.000 € komplett als Aufwand,
mit der Begründung, dass die für eine Aktivierung notwendigen Kriterien nicht
erfüllt sind.
Oder sie kann die Forschungs- und Entwicklungskosten klar voneinander
trennen und diese jeweils für 2007 und 2008 mit jeweils 300.000 € aktivieren
und anschließend über deren Nutzungsdauer abschreiben.
Entscheidend dafür ist der Zeitpunkt, ab dem die Differenzierung erfolgt.
An diesem kurzen Beispiel ist schon zu erkennen wie dieser Sachverhalt
genutzt werden kann.
Ist das Unternehmen eher bestrebt sich vor potenziellen Investoren mit einer
möglichst guten Bilanz darzustellen, so wird es die Entwicklungskosten
aktivieren. Will es sich dagegen „ärmer“ darstellen, wird es die
Entwicklungskosten auch als Aufwand erfassen.
3. Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 19
3.5. Abschreibung von Entwicklungskosten
Aktivierte Entwicklungskosten werden planmäßig so abgeschrieben, dass die
Abschreibung dem tatsächlichen Nutzungsverlauf entspricht.57
Dabei ist in jeder Periode zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt.
Eine außerplanmäßige Wertminderung ist nur dann vorzunehmen, wenn
zukünftig zu erwartende Erträge aus aktivierten Entwicklungsaufwendungen
unter deren Buchwert sinken.58
57 Wöltje (2008), S. 35. 58 Wöltje (2008), S. 35.
4. Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts 20
4. Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Fir menwerts
Der amerikanische Investitionsunternehmer Warren Buffet drückte den
Sachverhalt des Geschäftswerts sehr passend aus: „ Der Preis ist, was wir
bezahlen. Der Wert ist was wir bekommen.“
Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Wert, der über dem
ausgewiesenen Vermögenswert liegt und dadurch nur schwer schätzbar ist.
Der englische Ausdruck „Goodwill“, der übersetzt Wohlwollen bedeutet, bringt
die subjektive Einschätzung der Kunden bzw. Investoren gegenüber dem
Unternehmen zum Ausdruck.
Besonders für Start-up-Unternehmen, die zu Anfang oft hoch verschuldet sind,
spielt der Goodwill eine entscheidende Rolle, da er das Vertrauen der
Investoren in die Wertsteigerung und Leistungsfähigkeit des Unternehmens
widerspiegelt.59
4.1. Bilanzierung nach HGB a.F.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Betrag, den ein Käufer unter
Berücksichtigung aller zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller
Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden bereit ist zu zahlen.
GoF = Kaufpreis-Substanzwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert gibt demnach vor allem Faktoren des
Unternehmenserfolges wieder, die nicht ohne Weiteres fassbar sind.
Das Gesetz spricht im § 255 Abs. 4 HGB auch von einem „Unterschiedsbetrag
zwischen dem für die Übernahme eines Unternehmens geleisteten Zahlung und
dem Wert aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Schulden“.60
Man unterscheidet zwischen dem Goodwill im Rahmen eines Erwerbs und dem
Goodwill aus Kapitalkonsolidierung.
Für den aus einem Erwerb resultierenden GoF besteht nach § 255 Abs. 4 HGB
a.F. ein Aktivierungswahlrecht.
59 Handelsblatt (2001). 60 Bähr; Winkelmann, (2006), S. 222.
4. Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts 21
Der Goodwill aus einer Kapitalkonsolidierung kann lt. § 309 HGB mit den
Rücklagen verrechnet61 oder ebenfalls aktiviert werden.
Der Goodwill darf ab dem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel
oder planmäßig über eine nicht maximal begrenzte Nutzugsdauer, in der er
voraussichtlich genutzt wird, abgeschrieben werden.62
4.2. Bilanzierung nach IAS/IFRS
Die Regelungen der IAS/IFRS über die Bilanzierung des Goodwill sehen eine
Unterteilung nach Entstehung des Geschäfts- oder Firmenwertes vor.
Der Goodwill im Rahmen eines Erwerbs (asset deal) ist zu aktivieren.
Durch den Kauf wird der Firmenwert objektiviert und somit aktivierungsfähig.63
Für einen Goodwill der aus Unternehmenszusammenschlüssen entstanden ist,
besteht eine Aktivierungspflicht.
Geschäftswert = Kaufpreis - (Zeitwert des Vermögens-
Zeitwert aller Schulden)64
Lt. IFRS 3 ist keine planmäßige Abschreibung des Goodwill durchzuführen,
stattdessen wird regelmäßig überprüft ob eine Wertminderung vorliegt.65
Eine spätere Wertaufholung ist unzulässig.
Durch die verminderten Abschreibungen entfällt in der Kostenrechnung ein
großer Bereich, was z.B. bei der „Darmstädter Software AG“ lt. Rückrechnung
der Zahlen von 2003 zu einem Wegfall von ca. 22 Mio.€ Goodwill-
Abschreibungen geführt hätte.66
61 KPMG AG (2007), S. 84. 62 Graf Waldersee; Hayn (2008), S. 126. 63 Buchholz (2005), S. 86. 64 Wöltje (2008), S. 36. 65 Wöltje (2008), S. 36. 66 Handelsblatt (2004).
4. Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts 22
4.3. Originärer Firmenwert
Ein selbst geschaffener Firmenwert entsteht im Laufe der Zeit durch die eigene
Geschäftstätigkeit. Das Know-How der Mitarbeiter oder der gute Name, den
sich ein Unternehmen über Jahre erarbeitet hat, sind nur einige Beispiele dafür.
Da diese Werte subjektiven Charakter haben und weder einzeln, noch
zusammen objektiv bewertbar sind, besteht für den selbst geschaffenen oder
originären Firmenwert nach HGB sowie nach IFRS ein explizites Ansatzverbot.
4.4. Weitere Ansatzverbote
Explizite Ansatzverbote bestehen bspw. auch für selbst geschaffene
Markennamen, Verlagsrechte oder Kundenlisten. Begründet wird dies damit,
dass keine zuverlässige Trennung zwischen Entwicklungskosten und anderen
Aufwendungen des Unternehmens vorgenommen werden kann.
Des Weiteren besteht gemäß IAS 38.69 ein Ansatzverbot für Gründungs- und
Anlaufkosten, Kosten für Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen zur
Verkaufsförderung, Werbekampagnen und Umstrukturierungsmaßnahmen des
Unternehmens oder Unternehmensteilen, da sie das Kriterium der
Separierbarkeit nicht erfüllen.67
67 Mader (2009), S. 40.
5. Das BilMoG - Annäherung des HGB an die IAS/IFRS 23
5. Das BilMoG - Annäherung des HGB an die IAS/IFRS
5.1. Grundlage zum BilMoG
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde am 26.03.2009 im
Bundestag verabschiedet und trat am 29.05.2009 in Kraft. Es ist die größte und
umfangreichste Veränderung des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz
(BiRiliG) 1985. Oft wird gar von einem Paradigmenwechsel oder einem
gewaltigen Reformansatz gesprochen.
Ziel dieser Bilanzmodernisierung ist es, eine Annäherung des deutschen
Handelsgesetzbuches an die IAS/ IFRS zu erreichen und gleichzeitig eine
kostengünstigere und einfachere Alternative für deutsche Unternehmen zu
gestalten,68 damit diese international vergleichbar werden. Außerdem sollen
dadurch Kosten und Bürokratie gespart und die Transparenz der Unternehmen
erhöht werden.
Das Bilanzmodernisierungsgesetz wird in dieser Arbeit angedeutet, weil sich
durch dieses Gesetz die Situation der Unternehmen, die nach HGB bilanzieren
hinsichtlich der immateriellen Vermögensgegenstände entscheidend verändert.
Mit der Bilanzmodernisierung wurden Grundsätze verändert, die sich über
Jahrhunderte bewährt haben.
Streitpunkte, die lange in der Literatur existierten wie z.B. die Frage, ob es sich
bei einem derivativen Geschäfts- oder Firmenwert um einen
Vermögensgegenstand handelt, wurden eindeutig geklärt.69
Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte sind nun stets als
Vermögensgegenstand zu aktivieren. Dies wird durch den § 246 Abs. 1 HGB
geregelt.70
Inhalt des BilMoG sind hauptsächlich Streichungen und Modifizierungen der
Ansatz- Bewertungs- und Ausweiswahlrechte.
Im folgenden Punkt wird insbesondere auf die Änderungen bezüglich der
Aktivierung der Entwicklungskosten eingegangen.
68 Melcher; Schaier (2009), S. 4. 69 Wüstemann (2009), S. 48. 70 Erchinger; Wendholt (2008), S. 5.
5. Das BilMoG - Annäherung des HGB an die IAS/IFRS 24
Unterschied in der Bilanz bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände:
Bilanzstruktur nach § 266 HGB a.F.
Aktiva Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I.Immaterielle Vermögensgegenstände 1.Konzessionen,gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geschäfts- oder Firmenwert 3. geleistete Anzahlungen
Abb.7: Bilanzstruktur nach HGB a.F. 71
Bilanzstruktur nach HGB-BilMoG
Aktiva Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I.Immaterielle Vermögensgegenstände 1.Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte und Werte 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3. Geschäfts- oder Firmenwert 4. geleistete Anzahlungen
Abb.8: Bilanzstruktur nach BilMoG 72
71 Ent. aus § 266 HGB (2007), S. 63. 72 Ent. aus § 266 HGB (2010), S. 64.
5. Das BilMoG - Annäherung des HGB an die IAS/IFRS 25
5.2. Bedeutung der BilMoG hinsichtlich der Aktivier ung der
Entwicklungskosten
Die Hauptzielsetzung des BilMoG besteht darin, die Informationsfunktion des
handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses zu verbessern, ohne die
Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts zu verletzen.73
Auf dieser Basis wurde das Bilanzierungsverbot für selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände aufgehoben und durch ein Aktivierungswahlrecht
ersetzt, da diese in vielen Unternehmen einen immer größeren Stellenwert
einnehmen und sonst das Bild des Unternehmens verzerrt würde.
Durch die bilanzielle Einbeziehung von Entwicklungskosten, die als selbst
erstellte immaterielle Vermögenswerte betrachtet werden, kann die
Außendarstellung insbesondere von innovativen Unternehmen verbessert
werden.
Nach neuem Bilanzrecht dürfen nun maximal die in der Entwicklungsphase
anfallenden Herstellungskosten aktiviert werden.
Für alle Forschungsaufwendungen besteht weiterhin ein striktes
Aktivierungsverbot.
Ein Aktivierungsverbot gilt ebenfalls, wenn die Forschungs- und
Entwicklungskosten nicht explizit voneinander getrennt werden können.
Trotz der Abschaffung des Aktivierungsverbots wird dem
Gläubigerschutzprinzip und dem Vorsichtsprinzip des HGB weiter Rechnung
getragen, indem eine Ausschüttungssperre in Höhe der aktivierten selbst
erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
eingestellt wird.74
Ebenso wie die Bilanzierung nach den internationalen Bilanzierungsstandards
eröffnet das BilMoG mit dieser Neuerung neue Ermessensspielräume, welche
einen zeitlichen als auch zwischenbetrieblichen Vergleich wiederum
erschweren können.75
73 Ellmann; Küting (2008), S. 245. 74 Internetpräsenz der KPMG AG. 75 Ruhnke; Sanyang; Schmiele (2009), S. 2725.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 26
6. Analyse der drei deutschen Konzerne
6.1. Begründung der Unternehmensauswahl und Vorgeh ensweise der
Analyse
Im folgenden Abschnitt der Arbeit soll die Bedeutung immateriellen
Anlagevermögens für Unternehmen unterschiedlicher Branchen dargelegt
werden.
Dafür wurden drei Unternehmen ausgewählt.
Die Telekom AG aus der Dienstleistungs- und Kommunikationsbranche, die
STADA Arzneimittel AG aus der Pharmabranche sowie der Volkswagen
Konzern aus der Automobilbranche.
Diese Unternehmen habe ich zum einen deshalb ausgewählt, weil ich bei
diesen Konzernen ein hohes Potenzial für meine Untersuchung der
immateriellen Vermögensgegenstände sah und zum anderen weil es bekannte
und „alteingesessene“ deutsche Unternehmen sind, bei denen ich auch einen
Bezug zu meinem alltäglichen Leben herstellen kann.
Bei diesen drei Unternehmen soll die Stellung der immateriellen Güter sowie im
Einzelnen die Bedeutung der Forschung- und Entwicklung, insbesondere der
Entwicklungskosten als selbst erstellten immateriellen Vermögenswert und des
derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes heraus gestellt werden.
Hinsichtlich der Entwicklungskosten soll geprüft werden, wie die
Bilanzierungspflicht nach IAS/IFRS in der Praxis umgesetzt wird.
Im darauf folgenden Abschnitt wird die Bedeutung des derivativen Geschäfts-
oder Firmenwerts in den Unternehmen untersucht.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 27
6.2. Vorstellung der zu untersuchenden Unternehmen
6.2.1. Die Telekom AG
Die Deutsche Telekom mit Sitz in Bonn ist Europas größtes
Telekommunikationsunternehmen und auch weltweit gesehen eines der
führenden Dienstleistungsunternehmen der Telekommunikations- und
Informationstechnologiebranche.
Die Telekom ist auf der ganzen Welt in etwa 50 Ländern vertreten und bietet
den Kunden u.a. Netzzugänge, Kommunikations- und Mehrwertdienste an.
6.2.2. Die STADA Arzneimittel AG
Die STADA Arzneimittel AG ist ein deutscher Arzneimittelkonzern mit Sitz in
Bad Vilbel der sich vor allem auf Generika und rezeptfreie apothekenpflichtige
Medikamente spezialisiert hat.
Seit 1997 ist STADA eine börsennotierte Aktiengesellschaft.76
Bekannte und umsatzstarke Produkte sind beispielsweise Grippostad-
Erkältungsmittel, Paracetamol-Schmerztabletten oder Mobilat-Schmerz- und
Wundbehandlungssalbe.
6.2.3. Der Volkswagen Konzern
Der Volkswagen Konzern mit Sitz in Wolfsburg ist der größte
Automobilhersteller Europas. Zu dem 1937 gegründeten Konzern gehören die
bekannten Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Bentley,
Bugatti, Lamborghini, Seat, Škoda und Scania.
76 Internetpräsenz der STADA AG.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 28
6.3. Darstellung der Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens
im Vergleich zum Sachanlagevermögen
In den folgenden Grafiken ist die Entwicklung des immateriellen Anlageguts im
Vergleich zum Sachanlagevermögen dargestellt.
Dieser Vergleich wurde gewählt um zu zeigen, wie sich das Verhältnis zwischen
körperlich fassbaren Gütern und Gütern ohne physische Substanz in den
einzelnen Branchen verhält und im Laufe der Zeit entwickelt hat.
Der Trend geht dahin, dass in einigen Branchen die typischen Werttreiber, wie
etwa Produktionsanlagen und Maschinen an Bedeutung verlieren und dagegen
Kundenbeziehungen, Verträge oder Patente stetig wichtiger für die
Unternehmen werden.
Untermauert wird dies etwa durch eine 2003 durchgeführte Studie, in der über
200 börsennotierte Unternehmen untersucht wurden. Das Ergebnis der Studie
ergab, dass die immateriellen Vermögensgegenstände in einem Großteil der
Unternehmen etwa 30% des Anlagevermögens und ca. 50% des Eigenkapitals
ausmachten.77
77 Dürr; Küting (2003), S. 4.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 29
6.3.1. Telekom AG
Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im V ergleich zu dem Sachanlagevermögen
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Mio
. €
Immaterielles Anlagevermögen Sachanlagevermögen
Abb.9: Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Vergleich zu dem
Sachanlagevermögen78
Bei der Telekom entwickelten sich die beiden Posten des Anlagevermögens
sehr unterschiedlich.
Wie in dieser Abbildung sichtbar ist, befindet sich der Verlauf der immateriellen
Vermögenswerte in den meisten Jahren über dem der Sachanlagen, was ein
Indiz dafür ist, dass bei Unternehmen dieser Branche, wo besonders Lizenzen
und Rechte von Bedeutung sind, das immaterielle Vermögen dem
Sachanlagevermögen überwiegt.
Der Ausreißer im Jahr 2001 ist mit dem Wert für erworbene Schutzrechte,
Lizenzen und Konzessionen sowie mit dem Goodwill zu erklären. Diese
Positionen stiegen im Jahr 2001 auf einen Spitzenwert, der in den Folgejahren
nicht mehr erreicht wurde.
Der starke Abfall ist größtenteils mit Abschreibungen u.a. auf den Goodwill zu
erklären.
Der Bericht für das erste Quartal 2010 zeigt, dass das Sachanlagevermögen
weiter konstant verläuft und das immaterielle Anlagevermögen nicht mehr so
stark ansteigt, wie es 2004 der Fall war. 78 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen der Telekom AG von 2000 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 30
6.3.2. STADA AG
Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Ve rgleich zu dem Sachanlagevermögen
0
200
400
600
800
1.000
1.200
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Mio
.€
Immaterielles Anlagevermögen Sachanlagevermögen
Abb.10: Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Vergleich zu dem
Sachanlagevermögen 79
In dieser Grafik ist eindeutig zu erkennen, dass die immateriellen
Vermögensgegenstände in allen Jahren deutlich über dem
Sachanlagevermögen angesiedelt sind.
Schon im Jahr 2001 ist das immaterielle Vermögen fast viermal so hoch wie
das Sachanlagevermögen. In den darauf folgenden Jahren öffnet sich die
Schere noch weiter. 2004 ist das immaterielle Anlagevermögen fast achtmal so
hoch wie die Sachanlagen.
Hauptsächlich resultiert der hohe Wert aus langjähriger Expansionspolitik des
Konzerns mit Investitionen in den Kauf von Unternehmen und Produkten,
inklusive Marken und Lizenzen sowie in den Bereich Produktentwicklung für
bestimmte Zulassungen.
Beide Posten des Anlagevermögens stiegen jedoch ab 2005 kontinuierlich an.
79 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen der STADA AG von 2002 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 31
6.3.3. VW Konzern
Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Ve rgleich zu dem Sachanlagevermögen
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Mio
. €
Immaterielles Anlagevermögen Sachanlagevermögen
Abb.11 : Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens im Vergleich zu dem
Sachanlagevermögen 80
Die Grafik des VW-Konzerns hebt sich deutlich von den anderen beiden
Unternehmen ab.
Während bei der Telekom und der STADA AG gesagt werden konnte, dass
immaterielle Werte einen höheren Wert als die Sachanlagen einnehmen, so ist
es hier genau entgegengesetzt.
Das Sachanlagevermögen, welches zum größten Teil aus Maschinen, Anlagen
sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht, überwiegt den immateriellen
Vermögenswerten in allen betrachteten Jahren.
2001 ist das Sachanlagevermögen ca. dreimal so hoch und 2009 noch etwa
doppelt so hoch wie die immateriellen Vermögensgegenstände.
80 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen des VW Konzerns von 2001 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 32
Insgesamt zeigte dieser Vergleich, dass in produzierenden Unternehmen wie
VW die physisch fassbaren Vermögensgegenstände immer noch weitaus
wichtiger sind als immaterielle Werte.
Dagegen in einem Unternehmen wie der Telekom, die eben kein
produzierendes sondern ein Dienstleistungsunternehmen ist, der größte Teil
des Vermögens von Marken, Bekanntheitsgraden, Kundenstämmen
zukünftigen Erfolgschancen sowie Rechten und Lizenzen etc. ausgemacht wird.
Während bei STADA und VW eine klare Tendenz vorliegt welcher Teil des
Anlagevermögens relevanter ist, so gibt es bei der Telekom mehr
Überschneidungen der Verläufe, was zu einem großen Teil an den
Schwankungen des Goodwill liegt.
6.4. Analyse der Zusammensetzung des Postens des im materiellen
Anlagevermögens
Genauso wie der Stellenwert an sich, hängt auch die Konstellation des Postens
der immateriellen Vermögensgegenstände unter anderem von der Branche des
jeweiligen Unternehmens ab.
Bei einigen Unternehmen sind besonders die erworbenen Konzessionen oder
Schutzrechte von Bedeutung, bei anderen der Goodwill oder die aktivierten
Entwicklungskosten.
Eine Studie der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeigte, dass oft eine
Vielzahl von verschiedenen immateriellen Vermögenswerten vorhanden ist,
diese sich aber nur zu einem relativ geringen Teil in der Bilanz wiederfinden.
In dieser Umfrage wurden Marken, Kundenbeziehungen und Lizenzverträge als
die drei wichtigsten immateriellen Werte identifiziert.81
Die Zusammensetzung hängt besonders hinsichtlich der selbst erstellten
immateriellen Vermögensgegenstände von der Anwendung des HGB oder der
IFRS ab.
Die betrachteten Unternehmen bilanzieren zum heutigen Zeitpunkt alle nach
den internationalen Standards, bilanzierten vorher nach dem HGB.
81 KPMG AG (2008), S. 12 und 20.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 33
6.4.1. Telekom AG
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Zusammensetzung desimmateriellen Vermögens
2000
Zusammensetzung des immateriellen Vermögens 2000
geleistete Anzahlungen
Goodwill
erworbene Konzessionen,Lizenzen, gewerblicheSchutzrechte u.ä. Rechteund Werte
Abb.12: Zusammensetzung des immateriellen Vermögens der Telekom im Jahr 200082
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Zusammensetzung desimmateriellen Vermögens
2009
Zusammensetzung des immateriellen Vermögens 2009
geleistete Anzahlungen
Goodwill
übrige erworbene IVG
erworbene Konzessionen,Lizenzen, gewerblicheSchutzrechte u.ä. Rechte undWerte
selbst erstellte immaterielleVermögensgegenstände
Abb.13 :Zusammensetzung des immateriellen Vermögens der Telekom im Jahr 200983
82 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen der Telekom AG von 2000 bis 2009. 83 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen der Telekom AG von 2000 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 34
Bei der Betrachtung der Zusammensetzung des immateriellen
Anlagevermögens wurden die Jahre 2000 und 2009 gewählt, um besonders die
Entwicklung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu
verdeutlichen.
Wie in der ersten Darstellung ersichtlich ist, waren selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände 2000 noch nicht vorhanden, da die Telekom zu dieser
Zeit noch nach dem HGB a.F. bilanzierte.
Der größte Teil kommt hier dem Goodwill zu. An zweiter Stelle stehen die
erworbenen Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte.
Im Jahr 2009 ist eine starke Veränderung in der Zusammensetzung zu
erkennen.
Der Anteil der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände ist stetig
bis 2009 gewachsen, während der Anteil des Goodwill keine gleichmäßige
Entwicklung durchlief und seit 2007 auch bedingt durch Abschreibungen
kontinuierlich fällt.
6.4.2. STADA AG
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Zusammensetzung desimmateriellen Vermögens 2009
Zusammensetzung des immateriellen Vermögens 2009
Geleistete Anzahlungenund aktivierteEntwicklungskosten fürlaufende Projekte
Geschäfts- undFirmenwerte (Goodwill)
ArzneimittelrechtlicheZulassungen,Markenzeichen, Software,Lizenzen u.ä. Rechte
Abb.14 : Zusammensetzung des immateriellen Vermögens bei STADA im Jahr 200984
84 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus dem Geschäftsbericht der STADA AG 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 35
Bei der STADA AG sind es ebenso Lizenzen und Zulassungen, die den
höchsten Anteil an den immateriellen Vermögenswerten haben.
Hier besteht der Posten insgesamt nur aus drei Teilen, was sich auch im
Verlauf von 2001 bis 2009 nicht ändert.
Im Gegensatz zur Telekom entwickeln sich die Bestandteile des immateriellen
Anlagevermögens so gleichmäßig, dass sich das Verhältnis insgesamt gesehen
nicht verändert.
Der kleinste Abschnitt fällt den geleisteten Anzahlungen und aktivierten
Entwicklungskosten für laufende Projekte zu.
Bei einem Unternehmen der Pharmazeutischen Branche verwundert der
geringe Anteil aktivierter Entwicklungskosten, da gerade bei diesen
Unternehmen der Aufwand in Forschung und Entwicklung einer der größten
Kostenblöcke ist.
6.4.3. VW Konzern
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Zusammensetzung desimmateriellen Vermögens 2009
Zusammensetzung des immateriellen Vermögens 2009
Sonstige IVG
Aktivierte Entwicklungskostenfür derzeit genutzte Produkte
Aktivierte Entwicklungskostenfür in Entwicklung befindlicheProdukte
Goodwill
Markenname
Abb.15: Zusammensetzung des immateriellen Vermögens bei VW im Jahr 200985
85 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus Konzernabschlüssen des VW Konzerns 2001- 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 36
Bei VW haben sich die Verhältnismäßigkeiten innerhalb des Postens der
immateriellen Vermögensgegenstände nur wenig verändert.
Ganz im Gegensatz zu den beiden vorhergehenden Unternehmen nehmen die
Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und Lizenzen einen verschwindend
geringen Anteil an der Gesamtsumme ein.
Dagegen ist der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten für in Entwicklung
befindliche Produkte in beiden Jahren über 50% des gesamten immateriellen
Vermögens. Im Jahr 2001 waren es ca. 55,2% und 2009 ca. 55,8% der
gesamten immateriellen Vermögensgegenstände.
Die größte Veränderung gab es bei der Position Konzessionen und gewerbliche
Schutzrechte, da dieser schon 2008 durch die Position „Markenname“ ersetzt
wurde.
Die Konzessionen und Schutzrechte sind ab dem Jahr 2008 unter den
sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der
Markenname entstand durch einen Unternehmenszusammenschluss und
entfällt auf die Marke Scania.
Die Zusammensetzung der immateriellen Vermögensgegenstände ist bei jedem
Unternehmen unterschiedlich und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Einerseits sind dies branchenspezifische Gegebenheiten, andererseits spielt
auch die jeweilige Bilanzpolitik des Unternehmens mit hinein.
Auch hier ist wieder die Tatsache festzustellen, dass STADA und VW eine hohe
Konstanz im Zeitverlauf aufweisen, während es bei der Telekom starke
Verschiebungen gab, was zu einem Teil auch an der Umstellung des
Rechnungslegungssystems lag.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 37
6.5. Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegens tände in
den Unternehmen
6.5.1. Telekom AG
Immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden
zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über ihre Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Dazu zählen vor allem UMTS-Lizenzen.
Generell beginnt die Abschreibung von Mobilfunklizenzen erst, wenn das
dazugehörige Netz betriebsbereit ist.
Diese Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der höhere beizulegende
Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert niedriger ist als der
Buchwert.
Dagegen werden z.B. die amerikanischen FCC-Lizenzen, also die
Mobilfunklizenzen der Federal Communications Commission nicht planmäßig
abgeschrieben, sondern jährlich und zusätzlich dann, wenn Zeichen für eine
Wertminderung vorliegen.
Ausgaben für Entwicklung werden aktiviert, sofern alle entsprechenden
Voraussetzungen erfüllt sind und dann planmäßig abgeschrieben.
Forschungsausgaben werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgemäß
als Aufwand erfasst.
Der Goodwill wird hingegen nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis
des zu erzielenden Betrags auf eine Wertminderung untersucht.86
6.5.2. STADA AG
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden auch hier mit den
Anschaffungskosten vermindert um ihre planmäßige lineare Abschreibung
bewertet. Hierzu zählen vor allem arzneimittelrechtliche Zulassungen,
Markenzeichen, Lizenzen, Dossiers mit Daten zur Vorbereitung der
arzneimittelrechtlichen Zulassungen, Software, Konzessionen und
Schutzrechte. Nur wenn notwendig, werden im Rahmen von Impairment-Tests
Wertminderungen vorgenommen.
86 Telekom Geschäftsbericht 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 38
Interne Entwicklungskosten werden nach den Kriterien von IAS 38 aktiviert.
Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen dabei die den Projekten
zurechenbaren Kosten für Personal, Material, Fremdleistungen und direkt
zuordenbare Gemeinkosten.
Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden sofort in der Periode, in
der sie entstanden sind als Aufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird seit dem Geschäftsjahr 2004 nicht mehr
planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich auf Wertminderung
untersucht.87
6.5.3. VW Konzern
Ähnlich wie bei den anderen Unternehmen werden die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände zu den Anschaffungskosten bewertet.
Hier ist besonders Software zu nennen.
Die Entwicklungskosten für künftige Serienprodukte und andere selbst erstellte
immaterielle Vermögenswerte werden mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, sofern die Herstellung dieser Produkte dem
Volkswagen Konzern einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird.
Dazu gehören alle dem Entwicklungsprozess direkt zuordenbaren Einzel- und
Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab Produktionsbeginn und läuft
über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Modelle, welche meist
zwischen fünf und zehn Jahren beträgt.
Forschungskosten und nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden in
der Periode ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet.88
87 STADA Geschäftsbericht 2009. 88 VW Geschäftsbericht 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 39
6.6. Unterschiede der Bilanzierung nach HGB a.F. un d nach IAS/IFRS
Die Umstellung der Rechnungslegung von HGB a.F. auf die IAS/IFRS bringt für
jedes Unternehmen erhebliche Änderungen sowie Chancen und Risiken mit
sich.
In der Regel ist mit der Umstellung eine Erhöhung des Eigenkapitals
verbunden, welche aber nicht auf eine bessere Ertragslage zurückzuführen ist,
sondern nur auf die geänderte Rechnungslegung, die weniger vorsichtig ist als
das deutsche Handelsrecht.
Es entsteht ein Zielkonflikt zwischen einer möglichst hohen
Eigenkapitalmehrung und einer zukünftig möglichst kleinen Belastung durch die
daraus folgenden Abschreibungen.
6.6.1. Telekom AG
Ausschnitt aus der HGB-IFRS Vergleichsbilanz der Deutschen Telekom:
31.12.2003 31.12.2004 Aktiva HGB Delta IFRS HGB Delta IFRS
Kurzfristige Vermögenswerte 19,9 2,1 22 17 2,0 19
Langfristige Vermögenswerte 98,1 19,9 118 93 17,0 110 Immaterielle Vermögenswerte 45,2 9,8 55 43 8,0 51 Sachanlagen 47,5 1,5 49 44 7,0 51 Abb.16: HGB-IFRS-Vergleich bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände in Mio. €89
Durch die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten,
insbesondere selbst erstellter Software, erhöhte sich bei Einführung der IFRS
das Eigenkapital.
Die immateriellen Vermögenswerte stiegen 2003 allein durch die Anwendung
anderer Standards um 10 Mio. € an.
Auf die Abschreibungen hatte der Übergang ebenso Auswirkungen.
Nach IFRS ist eine planmäßige Abschreibung auf den Goodwill unzulässig.
89 Selbst erstellte Grafik, Zahlen vorläufig und ungeprüft ent. aus Telekomzwischenbericht.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 40
Nur durch den Impairment-Test kann eine Wertminderung ermittelt werden,
somit entfiel mit den planmäßigen Goodwill-Abschreibungen unter Anwendung
der IFRS ein großer Kostenblock.
Ähnlich wurde mit den amerikanischen Mobilfunklizenzen verfahren.
Auf Grund ihrer unbestimmten Nutzungsdauer ist hier eine planmäßige
Abschreibung auch nicht zulässig.
UMTS-Lizenzen wurden nach HGB sofort nach dem Kaufzeitpunkt
abgeschrieben, nach IFRS jedoch erst ab der wirtschaftlichen Inbetriebnahme
des UMTS-Netzes.
Das bedeutet, dass alle vor Inbetriebnahme der UMTS-Netze unter HGB
gebuchten Abschreibungen unter IFRS entfallen.
Andere Regelungen der internationalen Standards hingegen führen zu einer
Erhöhung der Abschreibung. Die Aktivierung selbst erstellter immaterieller
Vermögensgegenstände, hier besonders der selbst erstellten Software führt zu
zusätzlichem Abschreibungsaufwand.
Weiterhin wird durch die Aktivierung der Kosten für selbst erstellte Software als
immaterieller Vermögenswert eine Verminderung der Aufwendungen erreicht.
Im Jahr 2005, als Umstellung auf die internationalen
Rechnungslegungsstandards für die Telekom die abgeschlossen war, schrieb
das Handelsblatt vom 24.01.2005: „Der internationale
Rechnungslegungsstandard IFRS beschert zahlreichen deutschen
Unternehmen einen kräftigen Gewinnsprung. Größter Nutznießer ist die
Deutsche Telekom. Sie wird in diesem Jahr fast 36% mehr Gewinn ausweisen
als nach bisherigen Vorschriften […].“90
6.6.2. STADA AG
Ebenso wie bei anderen Unternehmen blieb die Umstellung der
Rechnungslegung von HGB auf IAS nicht ohne Folgen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände im Jahr 2001 weisen allein durch
verschiedene Rechnungslegungsvorschriften einen Differenzbetrag von
47,3 Mio.€ zu Gunsten des Unternehmens aus.
90 Handelsblatt (2005).
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 41
in Mio. € 2001 IAS 2001 HGB
Aktiva A. Anlagevermögen 1.Immaterielle Vermögensgegenstände 202,9 155,6
Abb.17: HGB-IFRS-Vergleich bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände91
Diese Veränderung hatte auch Auswirkungen auf das Eigenkapital.
Nach HGB beträgt dieses im Jahr 2001 ca. 209 Mio. €. Durch die Überleitung
auf IAS/IFRS betrug es fast 255 Mio. €.92 Das entspricht einer Steigerung um
22%.
Aus dem Bereich des immateriellen Anlagevermögens trug beispielsweise die
Aktivierung interner Entwicklungskosten sowie Verlängerung von
Abschreibungsfristen etwa 13,7 Mio.€ zu diesem Zuwachs bei.
Auch die Anpassung des Geschäfts- und Firmenwerts an die IAS brachte dem
Unternehmen 33,6 Mio.€ ein.
6.6.3. VW Konzern
Die VW AG erstellte erstmals 2001 einen Konzernabschluss nach IFRS.
Wie auch bei den beiden vorhergehenden Unternehmen kam es dadurch zu
einer Steigerung des Eigenkapitals:
Eigenkapital gem. HGB zum 01.01.2000: 9.811 Mio. €
Eigenkapital gem. IFRS zum 01.01.2000: 20.918 Mio. €
Die Aktivierung von Entwicklungskosten trug zu diesem Zuwachs 3.982 Mio. €
bei und die geänderten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden im
Anlagevermögen und bei immateriellen Vermögenswerten nochmals
3.483 Mio. €.
Ingesamt entspricht diese Veränderung des Eigenkapitals einer Steigerung von
113%.93
91 Selbst erstellte Tabelle mit Zahlen ent. aus Geschäftsbericht der STADA AG 2002. 92 Geschäftsbericht STADA AG 2002. 93 Wöltje (2008), S. 114.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 42
Nach IFRS wurden Entwicklungskosten für Produkte mit voraussichtlichem
Nutzen und ab Entscheidung über Serienproduktion aktiviert.94
Zusammenfassend sei zu diesem Punkt gesagt, dass bei allen betrachteten
Unternehmen eine Mehrung des immateriellen Anlageguts sowie des
Eigenkapitals stattgefunden hat.
Allein durch Anwendung anderer Gesetzmäßigkeiten erhöhten sich die Bilanzen
um Millionen. Die Unternehmen standen nach der Umstellung auf IAS/IFRS
besser da, obwohl sich die Ertragslage nicht in dem Maße verbessert hat.
Auch den Entwicklungskosten kommt als bilanzpolitisches Mittel eine wichtigere
Rolle zu als vorher wo sie nur als Aufwand erfasst werden konnten.
6.7. Stellenwert der F&E in den Unternehmen
„Für produzierende Unternehmen in Zentraleuropa wird es immer wichtiger,
sich mit innovativen Produkten vom Wettbewerb zu differenzieren. Eine
effektive und effiziente Forschung und Entwicklung wird damit zum kritischen
Erfolgsfaktor im Wettbewerb“. Dies sagte Dr. Thomas Neff, Lehrbeauftragter an
der Universität Frankfurt am Main im Jahr 2004.
Forschung und Entwicklung hat in den untersuchten Unternehmen eine
unterschiedlich starke Bedeutung ebenso wie die damit verbundenen aktivierten
Vermögenswerte.
94 Wöltje (2008), S. 118.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 43
6.7.1. Telekom AG
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Mio. €
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Verhältnis zwischen aktivierten Vermögenswerten und F&E-Aufwendungen
Investitionen in zu aktivierende selbst erstellte Vermögenswerte F&E-Aufwendungen
Abb.18: Verhältnis Forschungs- und Entwicklungsaufwand zu Investitionen in zu aktivierende
Vermögenswerte der Telekom 2000 bis 200995
Die Telekom hat für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten eine eigene
Einheit, die Deutsche Telekom Laboratories. Diese befassen sich primär mit
neuen Technologien, deren Marktreife in eineinhalb bis fünf Jahren zu erwarten
ist.
Neben der kurzfristigen Produktentwicklung wird im Strategic Research
Laboratory langfristige anwendungsorientierte Forschung betrieben.
Auffallend ist, dass die Aufwendungen 2000 bis 2004 relativ konstant verliefen,
danach stark abfielen und bis in das Jahr 2009 auf diesem Level blieben.
Aus dem Geschäftsbericht geht nicht ganz eindeutig hervor, warum diese ab
2005 so rapide abfielen.
Weiterhin sind ab dem Jahr 2004 Investitionen in zu aktivierende selbst erstellte
Vermögensgegenstände aufgeführt, die in den Folgejahren genauso hoch oder
gar höher sind wie der Forschungs- und Entwicklungsaufwand an sich. Diese
betreffen vor allem die Entwicklung und Anpassung von Softwareplattformen.
An diesem Punkt sind die Geschäftsberichte etwas schleierhaft und man kann
nur vermuten, dass ein Teil der Entwicklungskosten ab 2004 aktiviert wurde.
95 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus Konzernabschlüssen 2000 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 44
6.7.2. STADA AG
05
101520253035404550
Mio. €
2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Verhältnis von aktivierten Entwicklungskosten zu F& E-Aufwendungen
Aktivierte Entwicklungskosten F&E-Aufwendungen
Abb.19: Verhältnis von aktivierten Entwicklungskosten zu Forschungs- und
Entwicklungsaufwand von STADA von 2005 bis 200996
Der Bereich Forschung- und Entwicklung ist von großer Bedeutung für das
Unternehmen. Im Geschäftsbericht wird dieser sogar als „zentraler operativer
Erfolgsfaktor für den Wachstumskurs des Konzerns“ bezeichnet.97
Neben der Erweiterung des Produktportfolios steht die Internationalisierung
national erfolgreicher Produkte im Mittelpunkt.
Sehr interessant ist die Aussage, dass die Forschung nach neuen Wirkstoffen
gemäß Konzernstrategie nicht zu den Aufgaben der STADA Entwicklung
gehört. Im Anhang ist auch vermerkt, dass lt. Definition der Forschung keine
Aufwendungen für diese angefallen sind. Das hieße, alle angefallenen Kosten
sind der Entwicklungsphase zuzurechnen. Dennoch ist ein Großteil der Kosten
erfolgswirksam als Aufwand in der GuV erfasst worden.
Für mich lässt dies den Schluss zu, dass STADA die Subjektivität der
Bewertung der notwendigen Kriterien ausnutzt, um möglicherweise einen
niedrigeren Gewinn auszuweisen.
96 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen aus Geschäftsberichten der STADA AG 2005-2009. 97 Geschäftsbericht STADA AG 2002.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 45
Hätte STADA im Jahr 2009 die gesamten Entwicklungskosten aktiviert,
wäre das operative Ergebnis um 24% höher gewesen.
Eine steigende Tendenz zur Aktivierung ist jedoch erkennen. 2009 liegt der
aktivierte Anteil bei etwa bei einem Drittel der F&E-Kosten.
Ein Grund für die im Vergleich zu Unternehmen anderer Branche relativ
niedrige Aktivierungsrate könnten die Abschreibungen auf Entwicklungskosten
in den darauffolgenden Jahren sein, welche das Unternehmen stark belasten
würden.
6.7.3. VW Konzern
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
Mio. €
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Verhältnis von aktivierten Entwicklungskosten zu F& E-Aufwendungen
aktivierte Entwicklungskosten F&E-Aufwendungen
Abb.20 Verhältnis von aktivierten Entwicklungskosten zu Forschungs- und
Entwicklungsaufwand von VW von 2001 bis 200998
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung hat sich von 2001 bis 2009 mehr
als verdoppelt. Neben der Erweiterung der Produktpalette steht vor allem die
Reduktion der Verbrauchs- und Emissionswerte im Mittelpunkt der Forschungs-
und Entwicklungsaktivitäten.
Anders als die anderen beiden Unternehmen weist VW die aktivierten
Entwicklungskosten gesondert aus. 98 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus Konzernabschlüssen der STADA AG 2002- 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 46
In den Erläuterungen zur Bilanz werden die Entwicklungskosten noch einmal
aufgegliedert in aktivierte Entwicklungskosten für in Entwicklung befindliche
Produkte und aktivierte Entwicklungskosten für derzeit genutzte Produkte.
Zusammen genommen machen diese über 70% der immateriellen
Vermögensgegenstände aus.
Am Verlauf der Kurven ist zu sehen, dass die Aktivierungsrate an die Höhe der
F&E-Aufwendungen gebunden ist, d.h., wenn die Aktivierungen steigen ist
davon auszugehen, dass auch mehr Forschung und Entwicklung betrieben
wurde. Dieser Zusammenhang ist bei den anderen beiden Unternehmen,
insbesondere bei der Telekom nicht zu erkennen.
Die bilanzpolitischen Spielräume die die Aktivierung der Entwicklungskosten mit
sich bringt, werden bei VW ausgeschöpft.
Das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsprüfung kam in einer Studie zu dem
Ergebnis, dass VW allein durch die Tatsache, dass 2003 über die Hälfte der
Entwicklungskosten aktiviert wurden, einen doppelt so hohen Gewinn wie im
Vorjahr ausweisen konnte.99
Dieses Ergebnis zeigt, dass durch Nutzung von Ermessensspielräumen,
Bilanzen und somit auch das gesamte Bild eines Unternehmens verändert
werden kann. Durch Verschieben angefallener Kosten von der GuV in die
Bilanz kann ein Unternehmen Gewinne ausweisen, die es eigentlich nicht
erwirtschaftet hat.
Hier besteht ggf. eine Gefahr für potenzielle Investoren, da sie ihre
Kaufentscheidung von einem verzerrten Unternehmensbild abhängig machen.
Eine weitere Gefahr besteht in den Abschreibungen auf die
Entwicklungskosten.
Auch VW bekam diesen Effekt zu spüren. Im Jahr 2003 mussten etwa
1,5 Mrd. € auf aktivierte Entwicklungskosten abgeschrieben werden. Darunter
befanden sich auch Sonderabschreibungen die z.B. die Modelle Phaeton oder
Bentley betrafen, da die Absatzzahlen für diese Luxuswagen weit unter den
Planwerten lagen.
Trotz der drohenden Abschreibungen aktiviert VW einen großen Anteil seiner
Entwicklungskosten. Laut Lagebericht sind im Bereich Automobile rund
5,5 Mrd. € an Entwicklungskosten in der GuV gebucht.
99 Focus Money (2004).
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 47
In den Erläuterungen zur Bilanz findet man aktivierte Entwicklungskosten des
gesamten Unternehmens von insgesamt ca. 8 Mrd. €. Man könnte nun eine
Überlegung anstellen, was theoretisch passieren würde wenn VW die
Ermessensspielräume in die andere Richtung ausnutzt bzw. plötzlich wieder
nach HGB a.F. bilanzieren müsste, also die kompletten Entwicklungskosten als
Aufwand buchen würde:
Mio. € 2009 Umsatzerlöse 105.187 Kosten der Umsatzerlöse 91.608 Bruttoergebnis 13.579 Vertriebskosten 10.537 Verwaltungskosten 2.739 Forschungs- und Entwicklungskosten 8.104 Sonstige betriebliche Erträge 7.904 Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.352 Operatives Ergebnis -6.249 Abb.21: Einbeziehung aller F&E-Aufwendungen in die GuV100
Laut meinen Überlegungen würde VW auf diesem Weg zu einem negativen
operativen Ergebnis kommen.
Aktivieren sie hingegen einen großen Teil, so wird die Kostenseite entlastet und
das Unternehmen steht nach außen besser da.
6.7.4. Zusammenfassende Darstellung zur Bedeutung der Akti vierung der
Entwicklungskosten in den Unternehmen
Das HGB a.F sah für die Aktivierung von Entwicklungskosten ein
Aktivierungsverbot vor. Die Vorschriften nach IAS 38 verpflichten alle
kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Aktivierung, sofern alle Kriterien
erfüllt sind. Das BilMoG schaffte bezüglich der Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögenswerte eine Annäherung an die IAS/IFRS, denn es
besteht ein Wahlrecht zur Aktivierung.
100 Selbst erstellte Darstellung mit Zahlen ent. aus der GuV des VW Konzern 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 48
Es wurde im Hinblick auf die Gesetzesänderung des HGB durch das BilMoG
viel Kritik an dem Aktivierungswahlrecht für immaterielle
Vermögensgegenstände geübt, da man u.a. die Zahlungsbemessungsfunktion
des Jahresabschluss bedroht sah und es einige Ermessensspielräume und
Unsicherheiten bei der Bewertung gibt.101
In einiger Literatur wurde sogar von einem „Überstülpen der IFRS-Denkweise
auf die HGB-Rechnungslegung“ gesprochen.102
Einer Umfrage zu Folge sehen 49% der Befragten ein Wahlrecht zur
Aktivierung von Entwicklungskosten als negativ an. Nur 17% sehen einen
Vorteil darin.103
Der Frankfurter Fachhochschulprofessor Dejan Engel-Ciric geht noch weiter.
Dem Handelsblatt sagte er: „Seriöse Unternehmen aktivieren wenig, weniger
seriöse viel.“104
Ebenso wird in der Literatur die Problematik der Bilanzgestaltung gesprochen.
Kosten, die keiner Phase eindeutig zugeordnet werden können, könnten
generell als Forschungskosten eingestuft werden, um einen geringeren
Jahresüberschuss auszuweisen.105
Je nach Bilanzpolitik des Unternehmens können unterschiedliche Ergebnisse
erzielt werden.
Beispielsweise kann ein Untermnehmen durch gezieltes Nicht-Aktivieren einiger
immaterieller Vermögensgegenstände zukünftigen Abschreibungsaufwand
verringern oder durch den Ansatz immaterieller Vermögenswerte in der Bilanz
seine wirtschaftliche Lage verbessern.106
Kritik wird in der Literatur ebenso an dem Punkt der Folgebewertung geübt, da
es lt. Ansicht einiger Experten zu viele Ermessensspielräume bezüglich der
Definition des Vermögensgegenstandes sowie der Nachaktivierung gibt.
Ein anderer wichtiger Punkt der zu beachten ist, ist die Wirkung der Aktivierung
nach außen, insbesondere auf Kreditinstitute.107
In einer Umfrage gaben die dazu befragten Kreditinstitute an, dass die
Kreditvergabeentscheidung durchschnittlich zu 61,9% auf den im
101 Froschhammer; Groß; Haller (2010), S. 681. 102 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 179. 103 Ruhnke; Schmiele; Sanyang (2009), S. 2726. 104 Handelsblatt (2004). 105 Mader (2009), S. 39. 106 Mader (2009), S. 40. 107 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 179.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 49
Jahresabschluss angegebenen Informationen beruht, wobei in ca. 7,5% der
Kreditvorgänge Informationen über selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, also auch der aktivierten
Entwicklungskosten, berücksichtigt werden.
Es gibt auch Stimmen, die sich für eine Aktivierung aussprechen, um die
Aussagekraft und die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses sicherzustellen.
Denn die Informationsfunktion wird durch eine Aktivierung verbessert.108
Einige Experten kommen zu der Überzeugung, dass die Aktivierung von
strategisch wichtiger Bedeutung ist, da ein Unternehmen nur ein vollständiges
Bild über seine Wertschaffung erhalten könne, wenn es alle im
Wertschöpfungsprozess eingebundenen Produktionsfaktoren berücksichtigt, zu
denen auch Verträge oder Kundenbeziehungen gehören.109
Nun stellt sich die Frage, welche Rolle die Aktivierung der Entwicklungskosten
in deutschen Unternehmen wirklich einnimmt.
Zu diesem Thema gab es schon einige Studien. Einige von ihnen besagten,
dass ungefähr die Hälfte der betrachteten Unternehmen die Entwicklungskosten
als Posten in der Bilanz ansetzten.
Andere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der untersuchten
Unternehmen ihre Entwicklungskosten aktivieren. Besonders zu nennen ist hier
die Entwicklung selbst genutzter Software.
Wie auch ich in meiner Studie dieser drei Unternehmen herausfand, hängt die
Aktivierung stark von der Branche des Unternehmens ab.
Ebenso scheint nach der empirischen Studie in „Der Betrieb“ vom 02.04.2010
auch die Art und der Umfang der verbalen Berichterstattung branchenabhängig
zu sein.110
Die durchschnittlichen Ausgaben für F&E stiegen besonders im Sektor
Automobilbau- und Transport in kürzester Zeit. Innerhalb von drei Jahren wurde
ein Zuwachs von 18% verzeichnet. Diese Branche ist auch diejenige, in der die
Zahl der aktivierenden Unternehmen am höchsten ist. Neben VW aktiviert z.B.
auch BMW einen Teil seiner Entwicklungskosten. 2003 waren es 39%.
In der Automobilbranche gibt es in diesem Zusammenhang einen weiteren
Problempunkt. Andere Automobilhersteller bilanzierten in der Vergangenheit
108 Coenenberg; Haller; Schultze (2009), S. 179. 109 KPMG Pressemitteilung (2008). 110 Froschhammer; Groß; Haller (2010), S. 684.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 50
nach anderen Rechnungslegungssystemen. Daimler-Chrysler bilanzierte 2003
nach US-GAAP und Porsche nach HGB. Diese Unternehmen hatten im
Vergleich zu VW oder BMW diese Spielräume nicht zur Verfügung und waren
gezwungen ihre Entwicklungskosten in voller Höhe erfolgswirksam in die GuV
aufzunehmen. Dadurch wurde ein Vergleich dieser Automobilhersteller
unmöglich.111
Wie ich in meiner Untersuchung feststellen konnte, bewies auch diese Studie,
dass die Pharmabranche zwar im Durchschnitt sehr hohe Summen für F&E
aufwendet, aber nur etwa 5% der Entwicklungskosten aktiviert werden.
Gerechtfertigt wird die Nicht-Aktivierung häufig damit, dass wegen der
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen die Fähigkeit zur Fertigstellung der
Projekte nicht gegeben ist und damit IAS 38.57 nicht erfüllt werden kann.
Mit diesem Argument erklärt auch die Bayer AG, ein anderer großer
Pharmakonzern seine Nicht-Aktivierung. 2003 buchte Bayer die gesamten F&E-
Kosten erfolgswirksam als Aufwand.112
6.8. Bedeutung des Goodwill für die jeweiligen Unte rnehmen
Der Goodwill ist ein ideeller Wert, der über den eigentlichen Wert des
Unternehmens hinausgeht. Laut BGH-Urteil XII ZR 84/97 vom 25.11.1998
besteht der Goodwill z.B. aus dem Ansehen des Unternehmens, der fachlichen
Qualifikation der Mitarbeiter, den Kundenstamm oder dem Standort des
Unternehmens.113
Da der Goodwill ein subjektiver, nur schwer zu schätzender Wert ist, der im
Konkursfall wertlos ist114, ist es sehr interessant und für das Unternehmen
wichtig, den Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen zu
kennen.
111 Focus Money (2004). 112 Handelsblatt (2004). 113 BGH – Urteil vom 25.11.1998, Aktenzeichen: XII ZR 98/97. 114 Poddig; Rehkugler (1998), S. 33.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 51
6.8.1. Telekom AG
Wie schon bei der Zusammensetzung des immateriellen Vermögens ersichtlich
ist, nimmt der Goodwill einen beträchtlichen Teil am immateriellen Vermögen
ein. Am gesamten Vermögen nimmt der Goodwill 2009 schon über 20% ein.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes des Goodwill beruht auf
Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung, Kundengewinnung und Kosten
für die Kundenbindung, Kündigungsrate, Investitionen, Marktanteil,
Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz.115
Die Analyse der Konzernabschlüsse lässt die Vermutung zu, dass ein Großteil
der gesamten Werte des Unternehmens auf subjektiven Werten wie etwa dem
Goodwill beruht.
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Mio.€
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermö gen
Goodwill Immaterielles Vermögen gesamt
Abb. 22: Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen 2000-2009116
115 Geschäftsbericht der Telekom AG 2009. 116 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen der Deutschen Telekom von 2000 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 52
Als Untermauerung dieser Aussage lassen sich verschiedene Beispiele von
Unternehmenszusammenschlüssen aufführen.
Im Februar 2004 hat die Deutsche Telekom AG die Scout24-Gruppe vollständig
zu einem Kaufpreis von 200 Mio. € erworben. Allein 96 Mio. entfallen dabei auf
den Goodwill.
Im Februar 2008 erwarb die Deutsche Telekom 100% der Gesellschaftsanteile
der SunCom Wireless Holding, Inc. für 1,1 Mrd. €, wovon mit 0,9 Mrd. € knapp
82% auf den Goodwill entfielen.
Ein weiteres Beispiel hierfür ist der Kauf von 100% der Anteile an dem
Webhosting Anbieter STRATO AG für 291 Mio. €, wobei sich ein Goodwill von
184 Mio. € ergab.117
Das bedeutendste Beispiel einer Goodwill-Anhäufung, mit dem die Telekom
auch Geschichte schrieb, war die Übernahme von VoiceStream im Jahr 2001.
Der Kaufpreis betrug umgerechnet etwa 32 Mrd. € in bar plus Aktien. Von
dieser Summe fallen laut Expertenschätzungen 22 Mrd. €, also etwa 68% auf
den Goodwill.118
Jeder VoiceStream Kunde soll mit ca. 20.000 US-Dollar bewertet worden sein.
Mit dem Verhältnis von Goodwill zu Kosten des
Unternehmenszusammenschlusses von teilweise über 80% liegt die Telekom
weit über den von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2009
ermittelten Durchschnitt von 56% in der Branche Telecommunications.119
Betrachtet man die Abschreibungen des Unternehmens so ergibt sich auch dort
ein ähnliches Bild. Im Jahr 2008 beispielsweise ergeben sich allein 0,3 Mrd. €
Wertminderung auf Goodwill.
Laut Focus Money musste das Unternehmen in Folge der VoiceSteam
Übernahme 2001 im Folgejahr 5 Mrd. D-Mark auf den Goodwill abschreiben.
Im Geschäftsbericht heißt es hierzu nur: „Der Rückgang der Immateriellen
Vermögensgegendstände […] ist im Wesentlichen auf die im Zusammenhang
mit der strategischen Überprüfung im dritten Quartal 2002 vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwerte sowie
117 Geschäftsbericht der Telekom AG Q1 2010. 118 Focus Money (2001). 119 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2009), S. 11.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 53
Mobilfunklizenzen zurückzuführen.“120 Worauf genau dieser Rückgang
zurückzuführen ist, bleibt für den Leser unersichtlich.
6.8.2. STADA AG
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Mio. €
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermö gen
Goodwill Immaterielles Anlagevermögen
Abb.23: Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen 2002-2009121
Bei STADA ist ein interessantes Bild zu beobachten.
Wie die gesamte Zusammensetzung sich im Verhältnis gesehen nicht
veränderte, so veränderte sich ebenfalls der Anteil des Goodwill am gesamten
immateriellen Vermögen nicht. Er bleibt konstant auf etwa 26%.
So wie sich das gesamte immaterielle Vermögen vermehrte, so mehrte sich
auch der Goodwill.
Am gesamten Vermögen nimmt der Goodwill nur 14% ein.
Wie sich der Goodwill genau zusammensetzt lässt der Geschäftsbericht nicht
erkennen. Im Lagebericht des Unternehmens findet sich ein Punkt „Nicht
bilanzierte Vermögenswerte“, in dem auch teilweise der Goodwill enthalten ist,
da er sich nicht zu hundert Prozent quantifizieren lässt.
120 Geschäftsbericht der Telekom 2002. 121 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen der STADA AG von 2002 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 54
Beispielsweise handelt es sich dabei um Geschäftswerte aus selbst
gegründeten Konzerngesellschaften in Höhe von etwa 500 Mio. €. Die
Nichtaktivierung dieser lässt sich mit dem Verbot der Aktivierung von
Geschäftswerten aus selbst gegründeten Gesellschaften erklären. Die
Nichtaktivierung anderer nicht genau quantifizierbarer immaterieller Werte lässt
auf eine eher vorsichtige Bilanzierung schließen, die das Unternehmen nicht
durch zukünftige Abschreibungen belasten will.
6.8.3. VW Konzern
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Mio. €
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermö gen
Goodwill Immaterielles Anlagevermögen
Abb.24: Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen 2001-2009122
Der VW-Konzern weist von allen betrachteten Unternehmen den geringsten
Anteil des Goodwill im Verhältnis zum immateriellen Vermögen aus.
2001 betrug der Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen
Anlagevermögen nur ca. 12,75%. Dieser Wert fiel in den darauffolgenden
Jahren sogar auf unter 2%. Dieser starke Abfall ist auf eine Wertminderung auf
Grund eines durchgeführten Impairment-Tests zurückzuführen. Ab dem
Geschäftsjahr 2004 wurde der Goodwill nicht mehr planmäßig linear
abgeschrieben, sondern nur wenn ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird. 122 Selbst erstellte Grafik mit Zahlen ent. aus den Konzernabschlüssen des VW Konzerns von 2002 bis 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 55
Wie genau sich der Goodwill zusammensetzt erfährt man aus dem
Geschäftsbericht nicht.
Die Tendenz ist auch bei VW steigend. 2009 hatte der Goodwill einen Anteil
von fast 14% an den immateriellen Vermögenswerten.
6.8.4. Zusammenfassende Darstellung der Bedeutung des Good will an
Hand der Kennzahl Goodwill im Verhältnis zu Eigenk apital
0
10
20
30
40
50
60
70
%
Unternehmen
Verhältnis Goodwill zu Eigenkapital
Telekom
STADA
VW
Abb.25: Verhältnis Goodwill zu Eigenkapital 2009 123
Die hier analysierten Unternehmen werden auf dieses Verhältnis untersucht, da
es eine Kennzahl zur Beurteilung der Stabilität eines Unternehmens darstellt.
Wie schon bei der Analyse des Goodwill bei der Telekom zu sehen war, ist es
hier umso deutlicher zu erkennen, dass die enormen Werte des Unternehmens
Telekom zu einem großen Teil auf nicht fassbaren subjektiv bewerteten
Annahmen beruhen.
Das Verhältnis zwischen Goodwill und Eigenkapital bei VW würde man noch als
„gesund“ ansehen können, während es sich auch bei STADA in eine
gefährliche Richtung entwickelt.
Bei der Telekom wurde in vorherigen Punkten meiner Arbeit an einigen
Beispielen herausgestellt, wie sich Kaufpreis und Goodwill bei einer
123 Selbst erstellte Grafik mit den Geschäftsberichten der Telekom AG; der STADA AG und des VW Konterns des Jahres 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 56
Unternehmensübernahme zueinander verhalten, wenn man nun bedenkt, wie
viele Firmenübernahmen es jährlich bei der Telekom gibt, so wirken die riesigen
Vermögenswerte in der Bilanz auf mich wie ein instabiles Konstrukt aus
eigentlich nicht vorhandenen Werten, das im Falle einer Abschreibung in sich
zusammenfallen könnte.
Die Fälle anderer Unternehmen bestätigen diese Meinung.
Im Jahr 2001 verzeichnete der kanadische Netzwerkausrüster Nortel einen
Verlust von 12 Mrd. €, verursacht durch Goodwillabschreibungen.
Die Firma kaufte Internet-start-ups zu einem völlig überhöhten Wert. Nach
kurzer Dauer waren diese jedoch vollkommen wertlos. Es folgten
Abschreibungen.
Da die Telekom das Unternehmen meiner Analyse ist, was mit Abstand den
höchsten Goodwill ausweist, sei nachfolgend die Bilanz der Telekom 2009
dargestellt, wie sie ohne Goodwill aussehen würde bzw. welche Folgen eine
Herausrechnung für das Eigenkapital hätte.
Telekom Bilanz 2009:
Aktiva Passiva Kurzfristige Vermögenswerte 23.012 Kurzfristige Schulden 24.794 Langfristige Vermögenswerte 104.762 Langfristige Schulden 61.043 Eigenkapital 41.937 Bilanzsumme 127.774 Bilanzsumme 127.774
Abb.26: Bilanz der Telekom 2009 mit Goodwill in Mio. €124
124 Bilanz modifiziert ent. aus Geschäftsbericht der Telekom 2009.
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 57
Telekom Bilanz 2009 ohne Goodwill:
Aktiva Passiva Kurzfristige Vermögenswerte 23.012 Kurzfristige Schulden 24.794 Langfristige Vermögenswerte 84.428 Langfristige Schulden 61.043 Eigenkapital 21.603 Bilanzsumme 107.440 Bilanzsumme 107.440
Abb.27: Bilanz der Telekom 2009 ohne Goodwill in Mio. €125
Die langfristigen Vermögenswerte, unter die auch die IVG fallen, würden sich
um etwa 20 Mio. € verringern und das Eigenkapital würde sich ohne Goodwill
annähernd halbieren.
Deutsche Konzerne bieten bei Unternehmenskäufen oft Summen, die den
eigentlichen Wert des Unternehmens, abgedeckt durch Sachwerte und andere
Vermögensgegenstände weit überragen.
Je höher die Differenz zwischen Kaufpreis und Substanzwert, desto höher ist
der derivative Firmenwert oder Goodwill.
Der Kaufpreis für ein Unternehmen hängt maßgeblich davon ab, wie hoch es an
der Börse bewertet wird. In diese Bewertung fließen vor allem subjektive
Erwartungen an zukünftige Erträge ein, was den Preis oft nach oben treibt.
Das Verhältnis von Goodwill zu Eigenkapital wird deshalb als wichtige Maßzahl
für die Stabilität eines Unternehmens gesehen. Liegt der Goodwill über dem
Eigenkapital, so wird dies als riskant angesehen.126 Ein Beispiel hierfür ist die
ehemalige Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). 2006 lag der Goodwill
durch eine Firmenübernahme bei 164% des Eigenkapitals.127
Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche im September 2003 sind besonders
Telekommunikationsfirmen von dieser Problematik betroffen, die den Kurswert
nach unten drückt.128
125 Selbst erstellte Bilanz mit Zahlen z.T. entnommen aus der Bilanz der Telekom 2009. 126 ARD Börse (2008). 127 ARD Börse (2008). 128 Wirtschaftswoche (2003).
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 58
Der Goodwill ist eindeutig ein Instrument zur Betreibung von „Bilanzkosmetik“.
Oft verwendet zur Verschönerung des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV), da
zukünftige Belastungen durch Abschreibungen nicht eingerechnet werden.129
Die Goodwill-Abschreibungen erfolgen dann wenn die erwarteten Erträge
ausbleiben. Man spricht sogar von einem „Goodwill-Risiko“, wenn
Abschreibungen z.B. wegen schlechter konjunktureller Lage vorgenommen
werden müssen, vor allem dann wenn der Goodwill über dem Eigenkapital
liegt.130
Bereits wenn der Goodwill in Relation zum Eigenkapital sehr hoch ist, besteht
ein Risiko für Impairment-Tests. Entscheidend ist in diesem Fall die Qualität des
Goodwill.131
Sollte der Extremfall eintreten, dass der angehäufte Goodwill nichts mehr wert
ist, so droht einem Unternehmen eine Insolvenz.
Das Handelsblatt bezeichnet die Tatsache, dass Ende 2008 in führenden
deutschen Konzernen ein Betrag der 44% des Eigenkapitals entspricht auf den
Goodwill entfällt, als „gefährliche Zeitbombe in den Zahlenwerken“, da sich die
Eigenkapitalquote nach Abzug des Geschäftswertswerts fast halbieren würde.
Die Kennzahl Goodwill im Verhältnis zum Eigenkapital sagt viel über die
Stabilität des jeweiligen Unternehmens aus, da laut verschiedenen Studien gar
die Bilanzstruktur großer und solider Unternehmen durch Goodwill-
Abschreibungen aus den Fugen geraten kann. 132
Für Anleger bedeuten diese Fakten, dass man sich bei Aktien nicht allein auf
Kursgewinne verlassen kann, da diese sich zum Teil plötzlich vervielfachen,
ohne dass das entsprechende Unternehmen profitabler geworden wäre.
Aus diesem Grund, so sagt der Analyst der BW-Bank in Stuttgart Frank Biller,
sei man auf ein Schema „vor Goodwill“ übergegangen.133
129 Wirtschaftswoche (2010). 130 ARD Börse (2010). 131 Neue Züricher Zeitung (2003). 132 Der Schweizer Treuhänder (2002), S.665. 133 Wirtschaftswoche (2003).
6. Analyse der drei deutschen Konzerne 59
6.9. Zusammenfassung der Analyse
Die Analyse dieser Unternehmen hat gezeigt, dass der Stellenwert sowie Art
und Zusammensetzung der immateriellen Vermögensgegenstände in jedem
Unternehmen unterschiedlich ist und maßgeblich von der Branche abhängt.
Die Tendenz einer zunehmenden Bedeutung war bei allen untersuchten
Unternehmen vorhanden, insbesondere spielt der derivative Geschäfts- oder
Firmenwert eine zentrale Rolle sowie in den meisten Unternehmen Rechte,
Patente, Lizenzen und Marken.
Die Aktivierung der für Entwicklung angefallenen Herstellkosten nimmt auch an
Bedeutung zu. Hier ist als zentrales Beispiel Software zu nennen, meist
entwickelt zur eigenen Nutzung. Die Aktivierung dieser Kosten ist den
Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt, da es wie bspw. in der
Pharmabranche gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Zulassung von
Medikamenten gibt, die in der Automobilbranche in der Form nicht gegeben
sind.
Die Untersuchung der Unternehmen hat gezeigt, dass bei der Bilanzierung
sowohl des Goodwill als auch bei der Aktivierung der Entwicklungskosten große
bilanzpolitische Spielräume entstehen können, die das Unternehmen an seine
Unternehmensstrategie anpassen kann. Hier sei erwähnt, dass einige Bereiche
der Geschäftsberichte sehr schleierhaft dargestellt oder auf mehrere Kapitel im
Bericht verteilt waren, sodass es für den Leser z.T. sehr schwer ist diese
Zusammenhänge nachzuvollziehen.
Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/IAS sowie das
Bilanzmodernisierungsgesetz haben zur internationalen Vergleichbarkeit der
deutschen Unternehmen beigetragen, aber gleichzeitig durch die
unvorsichtigere Art der Darstellung Möglichkeiten der „Verschönerung“ der
Bilanzen eröffnet, sodass sich die Bilanzen um Millionen erhöhten, ohne dass
sich die Erträge verbesserten. Es erschien teilweise so, dass viele in den
Bilanzen vorhandene Werte nicht wirklich real existieren bzw. nur auf
Schätzungen basieren.
Die Entwicklung wird, wie hier an drei Unternehmen exemplarisch dargestellt
wurde, weiter dahin gehen, dass immaterielle Vermögenswerte in ihren
verschiedenen Ausprägungen weiter an Bedeutung gewinnen werden.
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Konzernabschlüsse der STADA Arzneimittel AG 2002-2009
Konzernabschlüsse des Volkswagen Konzerns 2001-2009
Eigenständigkeitserklärung Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und nur mit
den erlaubten Hilfsmitteln erstellt habe.
Die Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken
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