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Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG - Gruppe,
Frankfurt/Main (CKG-Gruppe)
Offenlegungsbericht
gemäß der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) zum 30. November 2014
Die operative Einheit der CKG-Gruppe, die Citigroup Global Markets Deutschland AG,
Frankfurt am Main (CGMD) muss gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 CRR auf Basis der
konsolidierten Lage der CKG-Gruppe die Offenlegungsvorschriften gemäß den Artikeln 431ff.
CRR erfüllen. Darüber hinaus ist die CGMD gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR verpflichtet,
bestimmte Offenlegungsvorschriften auch auf Einzelbasis im Rahmen dieses Offenlegungs-
berichtes zu veröffentlichen.
Der vorliegende Offenlegungsbericht setzt die entsprechenden Offenlegungsanforderungen
um und ermöglicht einen umfassenden Überblick über das Risikoprofil und das
Risikomanagement der CKG-Gruppe und ihrer operativen Einheit CGMD.
Die dargestellten Berichtsinhalte unterliegen gemäß Artikel 432 CRR und im Einklang mit den
EBA Leitlinien zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung (EBA/GL/2014/14)
dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind
nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine angemessene Offenlegungspraxis zu gewähr-
leisten, werden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte stattfinden.
Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 433 CRR jährlich im Anschluss an die Veröffentlichung
des Jahresabschlusses der CKG-Gruppe. Ein kürzerer Offenlegungsturnus ist vor dem
Hintergrund der einschlägigen Merkmale der von der CKG-Gruppe betriebenen Geschäfte
und unter Berücksichtigung der Indikatoren gemäß BaFin-Rundschreiben 05/2015 und der
Leitlinien der EBA (EBA/GL/2014/14) nicht notwendig.
Der Offenlegungsbericht wird gemäß Artikel 434 CRR im Bundesanzeiger (www.ebundes-
anzeiger.de) und auf der Homepage der Citibank (www.citibank.de) veröffentlicht.
Der Inhalt dieses Offenlegungsberichtes gliedert sich wie folgt:
1. Allgemeine Angaben
2. Risikomanagementziele und –politik
3. Anwendungsbereich,
4. Eigenmittel*,
5. Eigenmittelanforderungen* und Kapitalpuffer*
6. Gegenparteiausfallrisiko
7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz
8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen*
9. Unbelastete Vermögenswerte
10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke
11. Marktrisiko
12. Operationelles Risiko
13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen
14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
15. Risiko aus Verbriefungspositionen
16. Vergütungspolitik*
17. Verschuldung*
18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken
19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken*
20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken
21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko
22. Anhang
Die mit * gekennzeichneten Offenlegungsvorschriften sind gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2
CRR nicht nur auf konsolidierter Ebene (CKG-Gruppe), sondern auch auf Einzelbasis (CGMD)
offenzulegen.
1. Allgemeine Angaben
Die CKG-Gruppe besteht im Wesentlichen aus der Finanzholdinggesellschaft CKG und aus
ihrer operativen Tochtergesellschaft CGMD.
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der CKG ist die Citigroup Global Markets Finance
LLC, USA (CGMF), die wiederum Teil des Citigroup-Konzerns ist.
Die CKG ist eine EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 31 CRR
und kein Kreditinstitut im Sinne der CRR. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und
die Verwaltung von Beteiligungen an zum Konzern der Citigroup Inc., New York/USA,
gehörenden in Deutschland gelegenen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar
Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, sowie das Betreiben von
Leasinggeschäften. Neben ihrer Funktion als Finanzholdinggesellschaft steuert die CKG die
strategischen Ziele bei der Positionierung der Citigroup auf dem europäischen Markt. Im
Rahmen ihrer sonstigen Geschäftstätigkeit vermietet bzw. verleast die CKG Büromaschinen
und Kraftfahrzeuge an die Unternehmen der CKG-Gruppe.
Die CGMD ist eine der führenden ausländischen Investmentbanken in Deutschland und als
operative Einheit der CKG-Gruppe ein Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 CRR.
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bank- und Finanzgeschäften aller Art
mit Ausnahme des Investmentgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Kapitalanlage-
gesellschaften. Geschäftsschwerpunkte der CGMD sind:
Beratung bei Fusionen und Akquisitionen
Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklung
Begleitung von Fremd- und Eigenkapitalemissionen in der Rolle des Konsortialführers
Arrangement von syndizierten und bilateralen Krediten
Emission von Optionsscheinen, Zertifikaten und strukturierten Produkten
Vertrieb von Anleihen, Zins- und Kreditderivaten
Die CGMD unterhält eine Zweigstelle in London, die für die Durchführung des Eigen-
handelsgeschäfts mit Optionsscheinen und Zertifikaten verantwortlich ist.
2. Risikomanagementziele und –politik (gemäß Artikel 435 CRR)
2.1 Organisation sowie Geschäfts- und Risikostrategie
Das Risikomanagement der CKG-Gruppe wird von der operativen Einheit CGMD
durchgeführt. Diesbezüglich verantwortet auf Vorstandsebene der CGMD Herr Heinz P.
Srocke den Bereich Risikomanagement sowie die Bereiche Finanzen und Treasury.
Als Risiko bezeichnet die CKG-Gruppe die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener
Gewinne aufgrund interner und externer Faktoren. Leitgedanke der Gesamtrisikostrategie ist
das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung der CKG-Gruppe in
Deutschland. Aus diesen Anforderungen werden adäquate Limite für die dem Konzern zur
Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquiditätsreserve abgeleitet. Das
Risikomanagementsystem erfasst im Wesentlichen Risiken und keine Chancen, da für das
Risikomanagement der CKG-Gruppe die Risikoprävention im Vordergrund steht.
Zur Identifizierung, Vermeidung und Behebung von Risiken nutzt die CKG-Gruppe analog zur
globalen Vorgehensweise das sogenannte „Three Lines of Defense“-Modell, das durch
folgende Einheiten umgesetzt wird:
Geschäftsbereiche (First Line of Defense)
Risikomanagement & Compliance (Second Line of Defense)
Interne Revision (Third Line of Defense)
Die einzelnen Geschäftsbereiche sind vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Überblicks
aller Haupt- und Nebenprozesse der CKG-Gruppe verantwortlich für die Entwicklung und
Umsetzung eines internen Kontrollsystems, das auf die wesentlichen Prozesse der CKG-
Gruppe fokussiert ist und ein Monitoring miteinschließt. Des Weiteren unterstützen die
Geschäftsbereiche das Risikomanagement bei der jährlichen Risikoinventur.
Das Risikomanagement ist zuständig für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung eines
effektiven und effizienten Risikomanagementsystems unter Einhaltung der
aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Standards. Der Bereich Compliance wirkt
Risiken aus Gesetzen und Regulierungen, die für die CKG-Gruppe relevant sind, entgegen.
Die Interne Revision arbeitet unabhängig von den Geschäftsbereichen, dem Risikomanage-
ment und dem Bereich Compliance. Sie prüft die Effektivität der Unternehmensführung, die
Funktionsweise des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements.
Der Chief Risk Officer („CRO“) der CGMD verantwortet die Umsetzung der risikopolitischen
Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Management der CKG-Gruppe festgelegt
wurden. Der dem CRO unterstellte Risk Management Country Officer berichtet im BRCC
(Business, Risk, Compliance und Control Committee), dem das Management der CKG-Gruppe
angehört, monatlich über die Gesamtrisikolage.
Die Geschäftsstrategie der CKG-Gruppe ist auf die in Kapitel 1 dargestellten
Geschäftsschwerpunkte ausgerichtet. Eine Änderung der Geschäftsstrategie ist nicht
geplant. Die CKG-Gruppe wird sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Die CKG-Gruppe legt ihrer Geschäftsstrategie rollierend einen Dreijahreshorizont zugrunde.
Die turnusmäßige Überprüfung der Geschäftsstrategie erfolgt sowohl anhand von Analysen
bestimmter interner und externer Faktoren auf makroökonomischer Ebene, als auch
bezogen auf die einzelnen Geschäftsbereiche der CKG-Gruppe. Hierbei wird u.a. ein Ausblick
auf das sich mittelfristig abzeichnende Marktumfeld gegeben und mögliche Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit der CKG-Gruppe abgeleitet. Ergänzend enthält die Geschäfts-
strategie eine dreijährige Ertrags- und Aufwandsplanung. Schließlich ist ein Strategieplan der
technisch-organisatorischen Ausstattung bzw. IT-Systeme Teil der Geschäftsstrategie. Im
Rahmen der Geschäftsstrategie hat die CKG-Gruppe auch Aussagen über den Umfang des
Outsourcings getroffen und dies entsprechend in der Strategie dargestellt.
Ferner wird die in der Geschäftsstrategie aufgeführte Dreijahresplanung im Rahmen der
Risikostrategie als Prognose des zu erwartenden Risikokapitalbedarfs für die gleiche
Planungsperiode zugrunde gelegt. Dabei nimmt die CKG-Gruppe an, dass die Entwicklung
des Risikokapitalbedarfs linear einhergeht mit der in der Geschäftsstrategie festgelegten
Ertragsplanung
2.2 Risikoinventur
Im Rahmen der Festlegung der Geschäftsstrategie erfolgt mindestens einmal im Jahr eine
Risikoinventur, um Auswirkungen der strategischen Geschäftsausrichtung auf das
Risikoprofil der CKG-Gruppe zu beurteilen. Als Grundlage besteht ein Prozess, in dem die
Durchführung, die Bewertung und die Wesentlichkeitsgrenzen definiert wurden. Die
Inventur ist in folgende drei Teilprozesse unterteilt:
Risikoinventur
Operationelle Risikoinventur
Risikoinventur für Algorithmen
Im Rahmen der Risikoinventur werden alle wesentlichen Risiken, mit Ausnahme der
operationellen Risiken, identifiziert und bewertet. Dabei wurden im Jahr 2014 folgende
Risiken als wesentlich eingestuft:
Marktpreisrisiko
Adressenausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Operationelles Risiko (auf der Basis eines eigenen Risikoinventurprozesses)
Reputationsrisiko sowie
Pensionsrisiko1
Die Operationelle Risikoinventur dient zur Identifizierung und Bewertung sämtlicher
operationeller Risiken für alle Geschäfts- und Marktfolgebereiche.
Weitere Anforderungen bezüglich der Risikoinventur ergeben sich aus dem BaFin-Schreiben
6/2013 (Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von
Instituten): Im Rahmen der Risikoinventur für Algorithmen wurden zwei aufsichtsrechtlich
relevante Algorithmen identifiziert, die weitere Anforderungen an das Risikomanagement
nach sich ziehen.
Die CGK-Gruppe hat eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie verabschiedet.
Die Risikostrategie beschreibt Art und Umfang der Risiken, denen die CGK-Gruppe
ausgesetzt ist und umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäfts-
aktivitäten inklusive Nennung der Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Risikoziele im
Rahmen definierter Risikotoleranzen.
Dem Geschäftsmodell und den Ergebnissen der Risikoinventur folgend, adressiert die CKG-
Gruppe in ihrer Risikostrategie Teilstrategien bezüglich des Marktpreis-, des Adressenausfall-
, des Liquiditäts-, des Reputations-, Pensions- sowie des Operationellen Risikos. Durch die
Risikostrategie erfolgt die Festlegung von Risikotoleranzen für alle wesentlichen Risiken.
Neben den einzelnen Risikoarten berücksichtigt die Risikostrategie auch
Risikokonzentrationen. Deren Quantifizierung erfolgt implizit innerhalb der Risikomodelle.
Darüber hinaus werden mögliche Risikokonzentrationen in einer Konzentrationsanalyse
jährlich identifiziert und qualitativ bewertet.
2.3 Risikotragfähigkeit
Eine zentrale Überwachung aller relevanten Risiken wird im Rahmen des
Risikotragfähigkeitskonzeptes vorgenommen. Das damit verbundene Limit-System erlaubt
1 Pensionsrisiken werden nicht durch die originäre Geschäftstätigkeit der Bank verursacht und resultieren bspw. aus
Pensionsfonds, für die Mindestrenditeziele oder Nachschusspflichten bestehen.
eine Steuerung und Risikobegrenzung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger
Berücksichtigung des Gesamtrisikos der CKG-Gruppe.
Die Risikokapitalberechnung und die Prüfung der Limitauslastungen erfolgt auf monatlicher
Basis für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten, wesentlichen Risikoarten mit
Ausnahme des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird über separate Prozesse gesteuert
und begrenzt.
Im zugrunde gelegten Going-Concern-Ansatz ist bei Vollauslastung der Einzellimite ein
verbleibender Risikotragfähigkeitspuffer von mindestens USD 100 Mio.2 festgelegt worden.
Damit soll gewährleistet sein, dass bei Bedarf zeitnah notwendige Entscheidungen zur
weiteren Positionierung der CKG-Gruppe getroffen werden können oder ggf. notwendige
Kapitalmaß-nahmen zur Steigerung des Risikodeckungspotentials durchgeführt werden
können.
Die Berechnung des Risikokapitals der wesentlichen Risiken erfolgt auf der Basis eines
einjährigen Betrachtungszeitraums. Folgende Methoden bzw. Ansätze kommen dabei zu
Einsatz:
Risikoart Berechnung des Risikokapitals
Adressenausfallrisiko CVaR (12 Monate)
Marktpreisrisiko VaR (12 Monate)
Pensionsrisiko Varianz/Kovarianz Matrix
Operationelles Risiko Regulatorischer Ansatz
Reputationsrisiko 25% der operationellen Risiken
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Limite und die Limitauslastungen des Risikokapitals pro
Risikoart zum 30. November 2014 (Angaben in USD Mio.):
Risikoart Limit Auslastung
Adressenausfallrisiko 110 67
Marktpreisrisiko 129 41
Pensionsrisiko 100 69
Operationelles Risiko 57 46
Reputationsrisiko 18 11
Summe 414 234
Im Geschäftsjahr 2013/2014 gab es keine Überschreitungen der festgelegten Risikokapital-
limits für die einzelnen Risikoarten. Bei einer Risikotragfähigkeit zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) von USD 573,2 Mio. ergab sich eine Überdeckung von USD 339,2 Mio. Im
Geschäftsjahr 2013/2014 betrugen die Überdeckungen der Risikotragfähigkeit zwischen USD
273,6 Mio. und USD 382,0 Mio.
2 Ausweis in USD, da die Risikotragfähigkeit konzernweit in USD gesteuert wird.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung werden quartalsweise Stresstests für
Adressenausfall-, Marktpreis- und Pensionsrisiken durchgeführt. Für Operationelle Risiken
und Reputationsrisiken ergeben sich unterjährige Ergebnisveränderungen in den Stresstests
lediglich durch einen sich ändernden EUR/USD Wechselkurs. Die Stresstests zum 30.
November 2014 ergaben einen zusätzlichen Bedarf an Risikokapital in Höhe von USD 252,5
Mio. und eine noch zur Verfügung stehende freie Risikodeckungsmasse in Höhe von USD
126,1 Mio..
Die CGMD überwacht im Hinblick auf die Risikoart Adressenausfallrisiko (inklusive Gegen-
parteiausfallrisiko) fortlaufend die den Vertragsparteien eingeräumten Kreditlinien
einschließlich der Kontrahenten-Limite für Handelsgeschäfte und für Emittentenrisiken. Die
Überwachung erfolgt durch eine vom Front Office unabhängige Abteilung.
Zur Ermittlung der Marktpreisrisiken werden täglich sämtliche Einzeltransaktionen zu
aktuellen Marktpreisen bewertet. Die der Bewertung zugrundeliegenden Preise werden
direkt aus externen unabhängigen Quellen bezogen oder durch Bewertungsmodelle
ermittelt. Die dazu verwendeten Marktparameter werden entweder automatisch an die
Bewertungssysteme übermittelt oder von den Händlern manuell erfasst. Die Marktpara-
meter werden bei einem Abgleich mit externen unabhängigen Quellen von der Marktfolge
streng kontrolliert. Auf dieser Basis werden die aktuellen Marktwerte und die täglichen
Gewinne und Verluste handelsunabhängig ermittelt.
Die Risiko-Quantifizierung erfolgt täglich durch Faktor-Sensitivitäts-Analysen, die für
sämtliche Transaktionen des Handels bezüglich ihrer preisbestimmenden Marktfaktoren
(Kassakurse von Devisen, Aktien und Aktienindizes, Zinsstrukturkurven und Volatilitäten der
Zinsen, Währungen, Rohstoffe) die Wertveränderung bei einer standardisierten
Marktbewegung ermitteln.
Des Weiteren werden die Verlustpotenziale für jeden Marktfaktor quantifiziert und der
„Value at Risk“ („VaR“) unter Einbeziehung der Korrelationen zwischen den Marktfaktoren
berechnet. Der VaR spiegelt den maximal zu erwartenden Verlust während einer
Halteperiode von einem Tag mit einem Konfidenzniveau von 99% wider. Die VaR-
Limitauslastung lag im Geschäftsjahr 2013/2014 bei maximal knapp über 50%.
Liquiditätsrisiken werden durch Analysen aller Zahlungsströme sowie durch die Limitierung
und tägliche Überwachung der aggregierten Mittelab- und –zuflüsse gesteuert. Ergänzt wird
dies durch quartalsweise durchgeführte Stressanalysen der Szenarien. Es wurde zudem eine
Liquiditätsreserve gebildet, um potentielle Verwerfungen an den Kapitalmärkten und daraus
resultierende Liquiditätsengpässe abfedern zu können. Im Geschäftsjahr 2013/2014 kam es
zu keinen Limit-Überschreitungen innerhalb der Liquiditätsablaufbilanz.
Bezüglich des Pensionsrisikos werden zwei Pensionsfonds in der
Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Für beide Fonds besteht aufgrund von
Mindestrenditezielsetzungen und Nachschussverpflichtungen ein ökonomisches Risiko.
Die Quantifizierung der Operationellen Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeits-
berechnung erfolgt gemäß regulatorischem Ansatz. Zur Erfassung quantifizierbarer Risiko-
ereignisse wird eine Datenbank genutzt, die auch als Grundlage für das Berichtswesen an die
Geschäftsleitung dient.
Die Überwachung des Reputationsrisikos erfolgt durch die Rechtsabteilung und durch die
Abteilung Corporate Communication.
2.4 Risikoberichterstattung
Die Anforderungen für die Risikoberichterstattung der CGK-Gruppe werden in internen
Richtlinien definiert. Es werden konkrete Anforderungen formuliert, deren Zielsetzung es ist,
eine effiziente, zeitnahe, korrekte sowie adressatengerechte Bereitstellung von risiko- und
entscheidungsrelevanten Informationen sicherzustellen.
Die folgenden drei Reports bilden die Basis für die regelmäßige Risikoberichterstattung,
gestaffelt nach Berichtsfrequenz und Berichtsumfang:
Im täglichen Report werden die Risikosituation und die wesentlichen Risiken für die
CKG-Gruppe dargestellt. Es wird u.a. über die Auslastung von Limiten sowie
risikorelevante Entwicklungen. Diese werden den jeweiligen Business Heads sowie
der Geschäftsleitung der CKG-Gruppe zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe kurzfristig bei schwerwiegenden, adversen
Entwicklungen per E-Mail oder mittels Krisensitzung informiert.
Auf monatlicher Basis wird ein Risikobericht erstellt, welcher von der
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe genehmigt wird. Dieser Bericht wird im Rahmen
des monatlichen BRCC (Business Risk, Compliance and Control Committee) durch das
Risikomanagement präsentiert. Der Aufsichtsrat erhält quartalsweise einen
Risikobericht.
Zusätzlich wird quartalsweise der Risikobericht für das Adressenausfallrisiko an die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe übermittelt. Darin werden Risiken im Portfolio und
von wesentlichen Einzelpositionen dargestellt und analysiert.
Die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe haben die folgenden Erklärungen gemäß Artikel 435
Absatz 1e und 1f CRR genehmigt:
Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Artikel 435 Absatz 1e
CRR):
„Die eingerichteten Risikomanagementsysteme der CKG-Gruppe sind im Hinblick auf die
Geschäfts- und Risikostrategie der CKG-Gruppe und dem daraus resultierenden Risikoprofil
angemessen.“.
Konzise Risikoerklärung (Artikel 435 Absatz 1f CRR):
„Die Geschäftsstrategie der CKG-Gruppe ist ausgerichtet auf folgende Geschäftsbereiche:
Beratung bei Fusionen und Akquisitionen
Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklung
Begleitung von Fremd- und Eigenkapitalemissionen in der Rolle des Konsortialführers
Arrangement von syndizierten und bilateralen Krediten
Emission von Optionsscheinen, Zertifikaten und strukturierten Produkten
Vertrieb von Anleihen, Zins- und Kreditderivaten
Das sich aus der Geschäftsstrategie ergebene Risikoprofil sowie die von der Geschäftsleitung
der CKG-Gruppe festgelegte Risikotoleranz werden durch das Limitsystem und die Verteilung
auf Risikoarten im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes abgebildet. Das Limit-System
erlaubt eine Steuerung und Risikobegrenzung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger
Berücksichtigung des Gesamtrisikos der CKG-Gruppe.
Die Risikokapitalberechnung und die Prüfung der Limitauslastungen erfolgt auf monatlicher
Basis für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten, wesentlichen Risikoarten mit
Ausnahme des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird über separate Prozesse gesteuert
und begrenzt. Dies erfolgt durch Analysen aller Zahlungsströme sowie durch die Limitierung
und tägliche Überwachung der aggregierten Mittelab- und –zuflüsse. Im Geschäftsjahr
2013/2014 kam es zu keinen Limit-Überschreitungen innerhalb der Liquiditätsablaufbilanz.
Im zugrunde gelegenen Going-Concern-Ansatz ist bei Vollauslastung der Einzellimite ein
Risikotragfähigkeitspuffer von mindestens USD 100 Mio. festgelegt worden. Damit soll
gewährleistet sein, dass bei Bedarf zeitnah notwendige Entscheidungen zur weiteren
Positionierung der CKG-Gruppe getroffen werden können oder ggf. notwendige Kapitalmaß-
nahmen zur Steigerung des Risikodeckungspotentials durchgeführt werden können.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Limite und die Limitauslastungen des Risikokapitals pro
Risikoart zum 30. November 2014 (Angaben in USD Mio.):
Risikoart Limit Auslastung
Adressenausfallrisiko 110 67
Marktpreisrisiko 129 41
Pensionsrisiko 100 69
Operationelles Risiko 57 46
Reputationsrisiko 18 11
Summe 414 234
Im Geschäftsjahr 2013/2014 gab es keine Überschreitungen der festgelegten Risikokapital-
limits für die einzelnen Risikoarten. Bei einer Risikotragfähigkeit zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) von USD 573,2 Mio. ergab sich eine Überdeckung von USD 339,2 Mio. Im
Geschäftsjahr 2013/2014 betrugen die Überdeckungen der Risikotragfähigkeit zwischen USD
273,6 Mio. und USD 382,0 Mio.“
2.5 Unternehmensführungsregelungen (gemäß Artikel 435 Absatz 2 CRR)
Die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe bestand im Geschäftsjahr 2013/2014 aus drei
Vertretern der CGMF (persönlich haftende Gesellschafterin der CKG), die gleichzeitig dem
Vorstand der CGMD angehören, sowie aus zwei weiteren Vorstandsmitgliedern der CGMD
und dem Vorstandsvorsitzenden der CGMD:
Stefan Wintels
Herr Wintels ist seit 1. Januar 2014 Vorstandsvorsitzender der CGMD, der operativen Einheit
der CKG-Gruppe. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 für die Bereiche Investment Banking,
Personal und Unternehmenskommunikation sowie als Chief Country Officer für die
gesamten Aktivitäten der Citigroup in Deutschland verantwortlich. Herr Wintels ist seit 2001
für die Citigroup in Deutschland in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig und seit 2008
Vorstandsmitglied der CGMD. Zuvor war er Managing Director in der Konzernentwicklung
der Deutschen Bank in Frankfurt und London. Herr Wintels ist gelernter Bankkaufmann und
hat einen Master in Business Administration an der Technischen Universität Berlin
erworben. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als
Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Stefan Hafke
Herr Hafke ist seit 18. Dezember 2014 Geschäftsleiter der CGMF und seit 1. Oktober 2014
Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD
verantwortlich für die Bereiche Corporate Banking und TTS3. Herr Hafke ist seit 2001 für die
Citigroup in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig. Zuvor war er Firmenkundenbetreuer für
Großkunden der Deutschen Bank in Frankfurt und New York. Herr Hafke ist gelernter
Bankkaufmann und hat einen Abschluss als Bankfachwirt.
Dr. Jasmin Kölbl-Vogt
Frau Dr. Kölbl-Vogt ist seit 1. Januar 2011 Vorstand der CGMD und war im Geschäftsjahr
2013/2014 als Vorstand der CGMD für die Bereiche Recht, Regulatorik, Vorstandssekretariat
und Asset Finance (Gamma) verantwortlich. Frau Dr. Kölbl-Vogt ist seit 2004 für die CGMD
tätig, seit 2008 als Leiterin der Rechtsabteilung. Zuvor war sie als Rechtsanwältin bei Clifford
Chance und Linklaters im Bereich Banking und Capital Markets tätig. Frau Dr. Kölbl-Vogt ist
gelernte Bankkauffrau, hat ihr erstes jur. Staatsexamen an der Universität Marburg, das
zweite jur. Staatsexamen am OLG Wiesbaden abgelegt und in Marburg im Bereich
Rechtswissenschaften promoviert. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre
andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Samuel Riley
Herr Riley ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010 Vorstand
der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für
3 Der Geschäftsbereich TTS bietet verschiedene Dienstleistungen wie Cash Management und die Zahlungsver-
kehrsabwicklung zur Unterstützung von Handelsaktivitäten an.
die Bereiche Support und Business Services. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3
Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Christian Spieler
Herr Spieler ist seit 10. August 2010 Vorstand der CGMD und war im Geschäftsjahr
2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für die Bereiche MSS4 und Private
Banking. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als
Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Heinz P. Srocke
Herr Srocke ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010
Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD
verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Treasury und Risikomanagement. Die fachliche
Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß §
25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Per 30. November 2014 hat die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe die folgenden Leitungs-
und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen:
Name Geschäftsleiter Mandate in einem Geschäftsleitungs-organ
Mandate in einem Aufsichtsorgan
Stefan Wintels 2 0
Stefan Hafke 2 0
Dr. Jasmin Kölbl-Vogt 1 0
Samuel Riley 2 0
Christian Spieler 1 0
Heinz P. Srocke 3 0
Die Ernennung der Geschäftsleitung der CKG erfolgt durch die persönlich haftende
Gesellschafterin der CKG (Citigroup Global Markets Finance LLC, USA). Die Bestellung des
Vorstands der CGMD erfolgt im Einklang mit den Regelungen im AktG und im KWG durch
den Aufsichtsrat. In beiden Fällen spielen Sachverstand, Ausgewogenheit und
Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen eine wesentliche Rolle.
Ein Risikoausschuss besteht in Form des BRCCs (Business Risk, Compliance and Control
Committee). Darin wird die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe monatlich über die
Risikosituation der CKG-Gruppe informiert. Einzelheiten zur Berichterstattung an die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe sind in Kapitel 2.4 erläutert.
4 Der Geschäftsbereich MSS bietet Dienstleistungen in Form von Investitions- und Transaktionsberatung für Investoren wie
Unternehmen, Banken, Versicherungen und Pensionskassen an.
3. Anwendungsbereich (gemäß Artikel 436 CRR)
Die CGMD hat als übergeordnetes Unternehmen der CKG-Gruppe gemäß § 10a Absatz 1 Satz
2 KWG i. V. m. Artikel 12 CRR folgende nachgeordnete Unternehmen gemäß § 10a Absatz 1
Satz 2 KWG in Form einer Vollkonsolidierung in den aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis einbezogen:
Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG (Finanz-
holdinggesellschaft)
Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH
o Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH
o GENO Asset Finance GmbH i.L.
Davon abweichend wurden die Tochtergesellschaften Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH,
Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH und GENO Asset Finance GmbH i.L.
mangels Wesentlichkeit gemäß § 296 Absatz 2 HGB nicht in die handelsrechtliche
Gruppenkonsolidierung miteinbezogen.
Der Teilkonzernabschluss der CKG-Gruppe wird auf der Basis des Handelsgesetzbuchs (HGB)
erstellt. Dies stellt ebenfalls die Basis der quantitativen Angaben des vorliegenden Berichts
und die Grundlage für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen Meldungen gemäß CRR dar.
4. Eigenmittel (gemäß Artikel 437 CRR)
Die Eigenmittel der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) wie folgt dar:
CKG-Gruppe in EUR Mio.
Kapital 2.274
Einbehaltene Gewinne 23
./. sonstige immaterielle Vermögenswerte 0
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage -2
Hartes Kernkapital 2.295
Ergänzungskapital 0
Eigenmittel 2.295
CGMD in EUR Mio.
Gezeichnetes Kapital 211
Agio 196
Einbehaltene Gewinne 61
Fonds für allgemeine Bankrisiken 20
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage - 2
CGMD in EUR Mio.
Hartes Kernkapital 486
Kapitalinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals inklusive Agio 98
Zusätzliches Kernkapital 98
Kernkapital 584
Ergänzungskapital 0
Eigenmittel 584
Das Kapital der CKG-Gruppe gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 2.274 Mio.
besteht aus Kapitaleinlagen (EUR 1.080 Mio.), Beträgen auf variablen Konten (EUR 819 Mio.)
und einer Rücklage der Finanzholdinggesellschaft CKG (EUR 375 Mio.).
Das gezeichnete Kapital der CGMD gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 211
Mio. besteht aus 8.236.778 Stückaktien, die sämtlich von der CKG gehalten werden. Das
Agio aus der Emission der Aktien in Höhe von EUR 196 Mio. ist in der Kapitalrücklage erfasst.
Bei den einbehaltenen Gewinnen in Höhe von EUR 61 Mio. handelt es sich um gesetzliche
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 33 Mio. und um andere Gewinnrücklagen in Höhe von
EUR 28 Mio.
Die CKG hält zusätzlich eine stille Einlage bei der CGMD in Höhe von EUR 122 Mio., die mit
80% (EUR 98 Mio.) als zusätzliches Kernkapital im Sinne von Artikel 51 CRR angesetzt wird5.
Die Kapitalquoten der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) wie folgt dar:
Kapitalquoten CKG-Gruppe CGMD
Harte Kernkapitalquote (CET1) 120,3% 28,5%
Kernkapitalquote (T1) 120,3% 34,3%
Gesamtkapitalquote 120,3% 34,3%
Die Eigenmittelstrukturen der CKG-Gruppe und der CGMD sind gemäß Anhang VI der EU-
Durchführungsverordnung 1423/2013 in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt.
Das Kapitalinstrument „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe und die Kapitalinstrumente
„Gezeichnetes Kapital“ und „Stille Einlage der CKG“ der CGMD sind gemäß Anhang II der EU-
Durchführungsverordnung 1423/2013 ebenfalls in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt.
Die Überleitung des konsolidierten bilanziellen Eigenkapitals zu den aufsichtsrechtlichen
Eigenmitteln der CKG-Gruppe und der CGMD stellt sich wie folgt dar:
CKG-Gruppe in EUR Mio.
Bilanzielles Eigenkapital
Kapitaleinlagen 1.080
Variable Kapitalkonten 819
5 Ansatz zu 80% gemäß Übergangsbestimmungen nach Artikel 484 Absatz 4 i.V.m. Artikel 486 Absatz 3 und 5 CRR und § 31
SolvV.
CKG-Gruppe in EUR Mio.
Rücklagen 375
Bilanzgewinn 145
Kapital gemäß Bilanz (HGB) 2.419
Überleitung zum regulatorischen Kernkapital
./. Bilanzgewinn 2014 -145
+ Einbehaltene Gewinne 23
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen 2.297
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage -2
Hartes Kernkapital 2.295
Eigenmittel 2.295
CGMD in EUR Mio.
Bilanzielles Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (inklusive stille Einlage der CKG in Höhe von EUR 122 Mio.) 333
Kapitalrücklage 196
Gewinnrücklagen 61
Bilanzgewinn 0
Kapital gemäß Bilanz (HGB) 590
Überleitung zum regulatorischen Kernkapital
./. stille Einlage im Gezeichneten Kapital -122
+ Fonds für allgemeine Bankrisiken 20
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen 488
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage -2
Hartes Kernkapital 486
+ 80%iger Ansatz der stillen Einlage der CKG 98
Zusätzliches Kernkapital 98
Eigenmittel 584
5. Eigenmittelanforderungen und Kapitalpuffer (gemäß Artikel 438 und 440 CRR)
Bezüglich der Risikotragfähigkeitsrechnung und dem Stresstesting der CKG-Gruppe
verweisen wir auf entsprechende Ausführungen in Kapitel 2.3 in diesem Offenlegungs-
bericht (Artikel 438 a) CRR).
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Adressenausfallrisiken
(inklusive Gegenparteiausfallrisiken) gemäß Artikel 438 c) CRR zum 30. November 2014,
gestaffelt nach relevanten Risikopositionsklassen, für die CKG-Gruppe und die CGMD
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe Adressenausfallrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Durchschnittliche RWAs
Zentralstaaten oder Zentralban-ken6
0 0 0
6 Durch die Risikogewichtung der Adressenausfallrisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken mit 0%
ergeben sich risikogewichtete Positionswerte (RWAs), Eigenmittelanforderungen und durchschnittliche RWAs von jeweils 0.
CKG-Gruppe Adressenausfallrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Durchschnittliche RWAs
Institute 288 23 322
Unternehmen 691 55 715
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 13 164
Beteiligungen 2 0 1
Sonstige Positionen 12 1 10
Gesamt 1.155 92 1.212
CGMD Adressenausfallrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Durchschnittliche RWAs
Zentralstaaten oder Zentralban-ken6
0 0 0
Institute 83 7 116
Unternehmen 691 55 715
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 13 164
Beteiligungen 2 0 1
Sonstige Positionen 12 1 12
Gesamt 950 76 1.008
Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken wird der
Kreditrisikostandardansatz (KSA) gemäß Artikel 111ff. CRR angewendet. Die Berechnung der
Kreditäquivalenzbeträge für Derivate erfolgt nach der Marktbewertungsmethode gemäß
Artikel 274 CRR.
Nach § 64r Absatz 5 KWG gelten die Kapitalpufferanforderungen erstmals ab dem 1. Januar 2016. Somit entfällt ein Ausweis gemäß Artikel 440 CRR für die CKG-Gruppe und die CGMD. Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Marktrisiken gemäß Artikel 438
e) CRR zum 30. November 2014, gestaffelt nach Risikoarten, für die CKG-Gruppe und die
CGMD dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe/CGMD Marktrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Zinsrisiko 57 5
Aktienkursrisiko 89 7
Fremdwährungsrisiko 142 11
Rohstoffrisiko 2 0
Sonstige 0 0
Gesamt 290 23
Die Marktrisikopositionen der CKG-Gruppe und der CGMD sind identisch, da die anderen
Tochtergesellschaften über keine Marktrisikopositionen verfügen. Zur Ermittlung der
Eigenmittelanforderungen aus Optionsgeschäften des Handelsbuches wird die Delta-Plus-
Methode angewendet.
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Operationalen Risiken gemäß
Artikel 438 f) CRR zum 30. November 2014 für die CKG-Gruppe und die CGMD dargestellt
(Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe/CGMD Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Standardansatz 460 37
Die CKG-Gruppe/CGMD verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für
Operationelle Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317ff. CRR. Die
Eigenmittelanforderungen für Operationelle Risiken der CKG-Gruppe und der CGMD sind
identisch, da für die anderen Tochtergesellschaften entsprechende
Eigenmittelanforderungen nicht bestehen.
Eine Offenlegung der in aufsichtsrechtlichen Meldungen berücksichtigten
Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko ist gemäß Artikel 438 CRR nicht erforderlich.
6. Gegenparteiausfallrisiko (gemäß Artikel 439 CRR)
Das Gegenparteiausfallrisiko bezieht sich auf Ausfallrisiken bei Derivat- und
Wertpapierfinanzierungsgeschäften7. Das Gegenparteiausfallrisiko der CKG-Gruppe resultiert
aus dem Derivatgeschäft. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nicht getätigt.
Die Methodik zur Unterlegung des Gegenparteiausfallrisikos mit Risikokapital inklusive
entsprechender Limitierung, ist in Kapitel 2.3 (Risikotragfähigkeit) erläutert.
Korrelationsrisiken werden im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt.
Positionen, die zu einer Nachschusspflicht der CKG-Gruppe bei Verschlechterung ihrer
Bonität führt, bestehen nicht.
Nachfolgend wird das Gegenparteiausfallrisiko der CKG-Gruppe zum 30. November 2014 in
Form von Bruttozeitwerten unter Berücksichtigung von Netting/Sicherheiten dargestellt
(Angaben in EUR Mio.):
Vertragsart Gegenpartei-ausfallrisiko vor
Netting und Sicherheiten
Netting Sicherheiten Gegenpartei-ausfallrisiko nach
Netting und Sicherheiten
zinsbezogen 12 0 0 12
währungsbezogen 3 0 0 3
aktienbezogen 209 0 0 209
rohstoffbezogen 0 0 0 0
Sonstige 1 0 0 1
7 Bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften handelt es sich um Repo-/Leihegeschäfte, Lombardgeschäfte und Geschäfte mit
langer Abwicklungsfrist.
Gesamt 225 0 0 225
Die Berechnung des derivativen Gegenparteiausfallrisikos erfolgt bei der CKG-Gruppe nach
der Marktbewertungsmethode gemäß Artikel 274 CRR. Der danach ermittelte
Kreditäquivalenzbetrag beläuft sich zum 30. November 2014 auf EUR 225 Mio.
Eine Offenlegung der alpha-Schätzung entfällt angesichts der Anwendung der
Marktbewertungsmethode.
Eine Absicherung von Risikopositionen durch Kreditderivate erfolgt nicht. Risiken aus der
Vermittlung von Kreditderivaten werden nicht eingegangen.
7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441 CRR)
Mangels Einstufung der CKG-Gruppe als global systemrelevante Institutsgruppe entfällt eine
entsprechende Offenlegungspflicht.
8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR)
8.1 Definition
Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko stellt das Risiko dar, dass finanzielle Verluste aus
der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen eines Kunden aufgrund einer
Bonitätsverschlechterung bzw. eines Ausfalls entstehen. In diesem Zusammenhang definiert
die CKG-Gruppe eine Forderung als „notleidend“, wenn sie einzelwertberichtigt ist oder der
Kreditnehmer bezüglich einer Forderung mit Zins- oder Tilgungsleistungen mindestens 90
Tage im Verzug ist. Ein Kredit, mit weniger als 90 Tagen im Verzug, wird ebenfalls dann zu
einem notleidenden Kredit, wenn gute Gründe bekannt werden, die eine Nichtzahlung
befürchten lassen (z.B. das Bekanntwerden der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die
substanzielle Restrukturierung wegen ungenügender Kapitalstruktur). „Überfällige“
Forderungen beinhalten dahingegen alle Forderungen, bei denen sich der Kunde mit seinen
Verbindlichkeiten mindestens einen Tag im Verzug befindet.
8.2 Risikovorsorge
Forderungen gelten bei der CKG-Gruppe als wertgemindert und werden zinslos gestellt,
wenn auf der Basis einer Expertenschätzung die Einbringlichkeit der Forderung zweifelhaft
ist oder Zins-/Tilgungsleistungen 90 Tage überfällig sind.
Die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung (EWB) orientiert sich am Blankoanteil des
Engagements. Die Höhe der Risikovorsorge wird nach einer der drei folgenden Methoden
ermittelt:
Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge unter Berücksichtigung des
ursprünglichen Effektivzinssatzes des Kreditengagements,
Bestimmbarer Marktwert des Kreditengagements,
Zeitwert der Sicherheiten, sofern die Kreditrückzahlung von der Werthaltigkeit der
Sicherheiten abhängt.
Aufgrund der Kundenstruktur der CKG-Gruppe/CGMD im Kreditgeschäft war eine EWB-
Zuführung in den letzten Jahren nicht notwendig. Es besteht im Kreditportfolio ein
notleidendes Engagement, das bereits seit Jahren im vollen Umfang wertberichtigt ist.
Eingehende Rückzahlungen im Berichtsjahr führten zu Auflösungen der Risikovorsorge. Die
Entwicklung der Einzelwertberichtigung stellt sich im Geschäftsjahr 2013/2014 wie folgt dar
(Angaben in EUR Mio.):
Vortrag zum 1.12.2013
Auflösung Zuführung
Verbrauch Stand zum 30.11.2014
Engagement 0,5 0,1 - - 0,4
Latente Risiken im Kreditgeschäft werden bei der CKG-Gruppe durch die Bildung von
Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung (PWB) wird
auf der Grundlage der Stellungnahme 1/1990 des Bankenfachausschusses beim Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in Verbindung mit dem Schreiben des Bundes-
ministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994 ermittelt. Der PWB-Prozentsatz ergibt sich
aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Forderungsausfalls der vorangegangenen fünf
Wirtschaftsjahre und dem risikobehafteten Kreditvolumen der vorangegangenen fünf
Bilanzstichtage.
Die CKG-Gruppe und die CGMD haben zum 30. November 2014 jeweils eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) ausgewiesen.
8.3 Struktur des Kreditgeschäfts
8.3.1 Risikopositionswerte nach Risikopositionsklassen
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte8 der CKG-Gruppe und der CGMD gemäß
Artikel 442 c) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR zum Bilanzstichtag und im Jahresdurchschnitt,
gestaffelt nach Risikopositionsklassen, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe Risikopositionsklasse
30.11.2014
Durchschnitt 2013/2014
Zentralstaaten oder Zentralbanken 1.750 2.177
Institute 2.876 2.242
Unternehmen 828 849
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 162 164
Beteiligungen 2 1
8 Im Gegensatz zu den in Kapitel 5 erwähnten risikogewichteten Positionswerten (RWAs) ist die Risikogewichtung beim
„Risikopositionswert“ noch nicht durchgeführt.
Sonstige Positionen 12 10
Gesamt 5.630 5.443
CGMD Risikopositionsklasse
30.11.2014
Durchschnitt 2013/2014
Zentralstaaten oder Zentralbanken 1.750 2.177
Institute 1.848 1.213
Unternehmen 828 849
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 162 164
Beteiligungen 2 1
Sonstige Positionen 12 10
Gesamt 4.602 4.414
8.3.2 Risikopositionswerte nach geografischer Verteilung
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach geografischer Verteilung gemäß
Artikel 442 d) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe Risikopositionsklasse
Deutschland
Übriges Europa
MEA9
Amerika10 Asien
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 1.750
Institute 15 2.798 23 40 2.876
Unternehmen 730 26 6 66 828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 0 0 0 162
Beteiligungen 2 0 0 0 2
Sonstige Positionen 12 0 0 0 12
Gesamt 2.671 2.824 29 106 5.630
CGMD Risikopositionsklasse
Deutschland
Übriges Europa
MEA1
Amerika2 Asien
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 1.750
Institute 15 1.770 23 40 1.848
Unternehmen 730 26 6 66 828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 0 0 0 162
Beteiligungen 2 0 0 0 2
Sonstige Positionen 12 0 0 0 12
Gesamt 2.671 1.796 29 106 4.602
9 Naher Osten, Afrika
10 Nord-, Zentral- und Südamerika
8.3.3 Risikopositionswerte nach Branchen
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Branchen gemäß Artikel 442 e) CCR
i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe Risikopositionsklasse
Finanzsektor
Öffentliche Verwaltung
Unter-nehmen
Sonstige
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 1.750
Institute 2.876 0 0 0 2.876
Unternehmen 0 0 828 0 828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 0 0 0 162
Beteiligungen 0 0 0 2 2
Sonstige Positionen 0 0 0 12 12
Gesamt 4.788 0 828 14 5.630
CGMD Risikopositionsklasse
Finanzsektor
Öffentliche Verwaltung
Unter-nehmen
Sonstige Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 1.750
Institute 1.848 0 0 0 1.848
Unternehmen 0 0 828 0 828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 0 0 0 162
Beteiligungen 0 0 0 2 2
Sonstige Positionen 0 0 0 12 12
Gesamt 3.760 0 828 14 4.602
8.3.4 Risikopositionswerte nach Restlaufzeiten
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Restlaufzeiten gemäß Artikel 442 f)
CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe Risikopositionsklasse
ohne RLZ
<= 1 Jahr
1 bis <= 5 J. > 5 Jahre
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
66 1.684 0 0 1.750
Institute 61 1.693 1.104 18 2.876
Unternehmen 24 182 192 430 828
Organismen für gemein-same Anlagen (OGA)
162 0 0 0 162
Beteiligungen 2 0 0 0 2
Sonstige Positionen 12 0 0 0 12
Gesamt 327 3.559 1.296 448 5.630
CGMD Risikopositionsklasse
ohne RLZ <= 1 Jahr 1 bis <= 5 J. > 5 Jahre Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
66 1.684 0 0 1.750
Institute 61 1.665 104 18 1.848
Unternehmen 24 182 192 430 828
Organismen für gemein-same Anlagen (OGA)
162 0 0 0 162
Beteiligungen 2 0 0 0 2
Sonstige Positionen 12 0 0 0 12
Gesamt 327 3.531 296 448 4.602
9. Unbelastete Vermögenswerte (gemäß Artikel 443 CRR)
Ziel der Offenlegung ist es, die Informationen hinsichtlich belasteter und unbelasteter
Vermögenswerte transparenter und konsistenter zu machen, um Marktteilnehmern Quer-
vergleiche der Vermögensbelastung von Instituten zu ermöglichen. Nach der Definition der
EBA sind Vermögenswerte belastet, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind.
Erster Meldestichtag für Meldungen zur Belastung von Vermögenswerten ist gemäß EU-
Durchführungsverordnung 2015/79 der 31. Dezember 2014. Angesichts des davor liegenden
Stichtages des Offenlegungsberichtes (30. November 2014) entfällt eine entsprechende
Offenlegung.
10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke (gemäß Artikel 444
CRR)
Zur Ermittlung der Risikogewichte im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) werden für die
CGMD als operative Einheit der CKG-Gruppe die Ratings der folgenden Ratingagenturen
genutzt:
Standard & Poor’s
Moody’s
Fitch
Die Ratings der Agenturen finden grundsätzlich für sämtliche KSA-Risikopositionsklassen
Anwendung. Die Zuordnung der externen Ratings zu den aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufen
erfolgt gemäß den Vorgaben der BaFin.
Falls mehrere externe Ratings für eine zu beurteilende Position vorliegen, erfolgt die
Ermittlung des relevanten Ratings nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Mehrfach-
ratings. Sofern keine emissionsspezifische Bonitätsbeurteilung vorliegt und auch kein
Vergleichsrating für andere Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer ermittelt werden
kann, wird auf das externe Rating des Forderungsschuldners, das heißt auf das
Emittentenrating, abgestellt.
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe vor Kreditrisikominderung
(Artikel 111 CRR) zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach
Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe Risikopositionsklasse
1 2 3 4 5 6 ohne Rating
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 0 0 0 1.750
Institute 2.819 42 2 0 12 0 1 2.876
Unternehmen 27 112 120 121 16 0 432 828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0 0 0 0 0 0 162 162
Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 2 2
Sonstige Positionen 0 0 0 0 0 0 12 12
Gesamt 4.596 154 122 121 28 0 609 5.630
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe nach Kreditrisikominderung
zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings,
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe Risikopositionsklasse
1 2 3 4 5 6 ohne Rating
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 0 0 0 1.750
Institute 1.389 42 2 0 0 0 1 1.434
Unternehmen 27 112 114 121 16 0 362 752
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0 0 0 0 0 0 162 162
Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 2 2
Sonstige Positionen 0 0 0 0 0 0 12 12
Gesamt 3.166 154 116 121 16 0 539 4.112
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CGMD vor Kreditrisikominderung (Artikel
111 CRR) zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach
Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGMD Risikopositionsklasse
1 2 3 4 5 6 ohne Rating
Gesamt
CGMD Risikopositionsklasse
1 2 3 4 5 6 ohne Rating
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 0 0 0 1.750
Institute 1.791 42 2 0 12 0 1 1.848
Unternehmen 27 112 120 121 16 0 432 828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0 0 0 0 0 0 162 162
Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 2 2
Sonstige Positionen 0 0 0 0 0 0 12 12
Gesamt 3.568 154 122 121 28 0 609 4.602
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CGMD nach Kreditrisikominderung zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings,
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGMD Risikopositionsklasse
1 2 3 4 5 6 ohne Rating
Gesamt
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 0 0 0 0 1.750
Institute 361 42 2 0 0 0 1 406
Unternehmen 27 112 114 121 16 0 362 752
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0 0 0 0 0 0 162 162
Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 2 2
Sonstige Positionen 0 0 0 0 0 0 12 12
Gesamt 2.138 154 116 121 16 0 539 3.084
11. Marktrisiko (gemäß Artikel 445 CRR)
In Bezug auf die Risikotragfähigkeit und die Angemessenheit der Eigenkapitalunterlegung für
Marktpreisrisiken verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 5 (Eigenkapitalanfor-
derungen und Kapitalpuffer).
Abwicklungsrisiken und Verbriefungspositionen bestehen bei der CGK-Gruppe nicht.
12. Operationelles Risiko (gemäß Artikel 446 CRR)
Die CGMD als die wesentliche operative Einheit und einziges Institut der CKG-Gruppe
wendet für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken den
Standardansatz gemäß Artikel 317 CRR an. Im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen
Anforderungen aus der CRR werden die Aktivitäten des übergeordneten Unternehmens der
Gruppe auf verschiedene Geschäftsfelder aufgeteilt. Des Weiteren werden für jedes
regulatorische Geschäftsfeld die relevanten Indikatoren bzw. Bruttoerträge identifiziert. In
diesem Zusammenhang ist es eine zentrale Annahme des Standardansatzes, dass die Höhe
der Bruttoerträge der jeweiligen Geschäftsfelder des übergeordneten Unternehmens
maßgeblich für die Abschätzung des Umfangs operationeller Risiken ist. Die Bruttoerträge
stellen somit eine entscheidende Einflussgröße für die Berechnung der Eigenkapitalunter-
legung dar. Bei den Bruttoerträgen handelt es sich um die erfolgswirksamen Positionen
gemäß Artikel 316 CRR der geprüften Jahresabschlüsse des jeweiligen Unternehmens der
letzten drei Geschäftsjahre.
13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (gemäß Artikel
447 CRR)
Die CKG-Gruppe hält nicht börsenfähige Beteiligungen an folgenden Unternehmen im
Anlagebuch:
Liquiditäts-Konsortialbank GmbH i. L., Frankfurt am Main,
True Sale International GmbH, Frankfurt am Main,
GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs GmbH & Co. KG, Nidderau,
Börse Stuttgart Cats GmbH, Stuttgart
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zu
Anschaffungskosten. Ihr Buchwert zum 30. November 2014 betrug EUR 1.353.556.
14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (gemäß Artikel 448 CRR)
Die Beurteilung des Zinsänderungsrisikos wird vom Bereich „Corporate Treasury“ der CGMD
im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Committees (ALCO)
vorgenommen. Dem ALCO gehört der Vorstand der CGMD und verschiedene Abteilungs-
leiter an.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch erfolgt auf der Grundlage von
Sensitivitätsanalysen für verschiedene Währungen und Laufzeitbänder. Messgröße ist die
DV01-Kennzahl, mit der die ergebniswirksame Auswirkung einer Verschiebung der Zinskurve
um einen Basispunkt ermittelt wird.
Die Höhe des auf dieser Basis berechneten potenziellen Verlustes beträgt am Bilanzstichtag
bei einer Zinsänderung um +/- 200 Basispunkte TUSD -5 (Vorjahr: TUSD -640). Die dadurch
verursachte Änderung des Barwerts des Anlagebuchs lag Im Geschäftsjahr 2013/2014 jeweils
deutlich unterhalb der vorgegebenen Schranke von 20% der Eigenmittel.
15. Risiko aus Verbriefungspositionen (gemäß Artikel 449 CRR)
Die CKG-Gruppe hält keine Verbriefungspositionen.
16. Vergütungspolitik (gemäß Artikel 450 CRR)
Die CGMD ist kein bedeutendes Institut gemäß § 17 Institutsvergütungsverordnung
(InstitutsVergV), da die Summe der Aktiva und Passiva der Bilanz im Durchschnitt an den
jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre EUR 15 Mrd. nicht
erreicht bzw. überschritten hat und auch die anderen Kriterien nicht erfüllt sind.
Die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 450 CRR beziehen sich auf Mitarbeitergruppen,
deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt. Die diesbezügliche
Offenlegung der CKG-Gruppe erfolgt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit gemäß
Artikels 450 Absatz 2 Satz 2 CRR vor dem Hintergrund, dass die CGMD kein bedeutendes
Institut im Sinne der InstitutsVergV ist.
Die Vergütung der bei der CGMD tätigen Personen stellt sich im Geschäftsjahr 2014 in
zusammengefasster Form wie folgt dar:
2013/2014 TEUR
Fixe Vergütung 33.943
Variable Vergütung 22.589
Gesamtvergütung 56.532
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung 230
Die wesentlichen Grundlagen der Vergütungssystematik ergeben sich aus der „German
Remuneration Policy“ und dem Leitfaden Institutsvergütung. Danach regeln die Verträge,
dass neben dem Festgehalt eine variable Vergütung erfolgen kann. Die Höhe der variablen
Vergütung bemisst sich für Mitarbeiter und Geschäftsleitung nach deren persönlichen
Leistungen, dem Erfolgsbeitrag des entsprechenden Geschäftsbereichs sowie dem Gesamt-
erfolg.
Die variable Vergütung der Mitarbeiter kann unmittelbare und hinausgeschobene Barkom-
ponenten sowie aktienbasierte Elemente beinhalten. Die Zahlung der variablen Vergütung
im Falle von unmittelbaren Barkomponenten erfolgt im Februar des darauffolgenden Jahres
bzw. ab einer bestimmten Bonushöhe in Teilen gestreckt über einen Zeitraum von drei bis
vier Jahren, wobei die hinausgeschobenen Barkomponenten bei Eintritt festgelegter
Voraussetzungen auch verfallen können. Für weitere Einzelheiten bezüglich des
Vergütungssystems verweisen wir auf den Vergütungsbericht gemäß § 7 InstitutsVergV
(http://www.citibank.de/download/ Remuneration_Report_2013_2014.pdf).
17. Verschuldung (gemäß Artikel 451 CRR)
Gemäß Delegiertem Rechtsakt zur Verschuldungsquote besteht eine entsprechende
Offenlegungspflicht erst ab dem Jahr 2015.
18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken (gemäß Artikel 452 CRR)
Die CKG-Gruppe verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken
den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und nicht den IRB-Ansatz. Daher entfällt eine
entsprechende Offenlegung.
19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (gemäß Artikel 453 CRR)
Bilanzielles oder außerbilanzielles Netting wird nicht durchgeführt.
Bei den entgegen genommenen Sicherheiten handelt es sich hauptsächlich um Bar- und
Wertpapiersicherheiten, die vom Konzernunternehmen Citibank N.A. New York, Zweigstelle
Frankfurt gewährt wurden und um Hermes-Bürgschaften. Die Sicherheiten werden zum
Nominalwert angesetzt.
Markt- und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung sind aufgrund
der fast ausschließlichen Besicherung durch Bar- und Wertpapiersicherheiten nicht
signifikant.
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Kreditrisikominderungsarten gemäß
Artikel 453 f) und g) CCR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe Risikopositionsklasse
Risikoposition vor Kreditrisiko-
minderung
Finanz- sicherheiten
Garantien und Kreditderivate
Risikoposition nach Kreditrisiko-
minderung
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.750 0 0 1.750
Institute 2.876 1.442 0 1.434
Unternehmen 828 12 64 752
Organismen für gemein-same Anlagen (OGA)
162 0 0 162
Beteiligungen 2 0 0 2
Sonstige Positionen 12 0 0 12
Gesamt 5.630 1.454 64 4.112
CGMD Risikopositionsklasse
Risikoposition vor Kreditrisiko-
minderung
Finanz- sicherheiten
Garantien und Kreditderivate
Risikoposition nach Kreditrisiko-
minderung
Zentralstaaten oder 1.750 0 0 1.750
CGMD Risikopositionsklasse
Risikoposition vor Kreditrisiko-
minderung
Finanz- sicherheiten
Garantien und Kreditderivate
Risikoposition nach Kreditrisiko-
minderung
Zentralbanken
Institute 1.848 1.442 0 406
Unternehmen 828 12 64 752
Organismen für gemein-same Anlagen (OGA)
162 0 0 162
Beteiligungen 2 0 0 2
Sonstige Positionen 12 0 0 12
Gesamt 4.602 1.454 64 3.084
20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (gemäß Artikel
454 CRR)
Die CKG-Gruppe verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle
Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317ff. CRR und keine fortgeschrittene
Messansätze gemäß Artikel 321ff. CRR. Daher entfällt eine entsprechende Offenlegung.
21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (gemäß Artikel 455 CRR)
Die CKG-Gruppe verwendet zwar zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen aus
Optionsgeschäften des Handelsbuches gemäß Artikel 329 Absatz 1 Satz 4 CRR interne
Modelle zur Berechnung der Deltas im Rahmen der Delta-Plus-Methode. Zur Berechnung
ihrer Eigenmittelanforderungen aus Marktrisiken werden jedoch keine fortgeschrittenen
Methoden gemäß Artikel 363 CRR angewendet. Daher entfällt eine entsprechende
Offenlegung.
22. Anhang
Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr.
1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CKG-Gruppe zum 30. November 2014 wie folgt dar:
CKG-Gruppe Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.274 26 (1), 27, 28, 29
2. Einbehaltene Gewinne 23 26 (1) (c)
3. Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1)
3a. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 26 (1) (f)
4. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
0 486 (2)
5. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 84, 479, 480
6. Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 2.297
Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen
7. Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105
8. Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
9. In der EU: leeres Feld
10. Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11. Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0 33 (a)
12. Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13. Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14. Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
15. Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
-2 36 (1) (e), 41, 472 (7)
16. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42 , 472 (8)
17. Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
18. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)
19. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3),
79, 470, 472 (11)
20. In der EU: leeres Feld
20a. Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0 36 (1) (k)
20b. davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
CKG-Gruppe Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 20c. davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1)
(b), 244 (1) (b), 258
20d. davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
22. Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 0 48 (1)
23. davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)
24. In der EU: leeres Feld
25. davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
25a. Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 (3)
25b. Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (l)
26. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
26a. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
0
26a1. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467
26a2. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468
26b. Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 481
27. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 36 (1) (j)
28. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
-2
29. Hartes Kernkapital (CET1) 2.295
44. Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0
45. Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 2.295
58. Ergänzungskapital (T2) 0
59. Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 2.295
59a. Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
60. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.907
Eigenkapitalquoten und -puffer 61. Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages) 120% 92 (2) (a), 465
62. Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
120% 92 (2) (b), 465
63. Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
120% 92 (2) (c)
64. Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
- CRD 128, 129, 130
CKG-Gruppe Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages
65. davon: Kapitalerhaltungspuffer -
66. davon: antizyklischer Kapitalpuffer -
67. davon: antizyklischer Systemrisikopuffer -
67a. davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
- CRD 131
68. Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
- CRD 128
69. (In EU-Verordnung nicht relevant)
70. (In EU-Verordnung nicht relevant)
71. (In EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer 72. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477
(4)
73. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74. In der EU: Leeres Feld
75. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen- wert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80. Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) und (5)
81. Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2) und (5)
82. Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3) und (5)
83. Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (4), 486 (3) und (5)
84. Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (5), 486 (4) und (5)
85. Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (5), 486 (4) und (5)
Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr.
1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CGMD zum 30. November 2014 wie folgt dar:
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 407 26 (1), 27, 28, 29
2. Einbehaltene Gewinne 61 26 (1) (c)
3. Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1)
3a. Fonds für allgemeine Bankrisiken 20 26 (1) (f)
4. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
0 486 (2)
5. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 84, 479, 480
6. Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 488
Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen
7. Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105
8. Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
9. In der EU: leeres Feld 0
10. Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11. Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0 33 (a)
12. Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13. Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14. Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
15. Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
-2 36 (1) (e), 41, 472 (7)
16. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42 , 472 (8)
17. Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
18. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)
19. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3),
79, 470, 472 (11)
20. In der EU: leeres Feld
20a. Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0 36 (1) (k)
20b. davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
20c. davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 20d. davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
22. Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 0 48 (1)
23. davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)
24. In der EU: leeres Feld 0
25. davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
25a. Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 (3)
25b. Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (l)
26. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
26a. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
0
26a1. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467
26a2. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468
26b. Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 481
27. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 36 (1) (j)
28. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
-2
29. Hartes Kernkapital (CET1) 486
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 122 51, 52
31. davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
122
32. davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0
33. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
98 486 (3)
34. Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
0 85,86, 480
35. davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0 486 (3)
36. Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
98
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Regulatorische Anpassungen 37. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1)(b), 56 (a), 57,
475 (2)
38. Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
39. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
41. Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
41a. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung 575/2013
0 472, 472 (3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8)(a),
472 (9), 472 (10)(a), 472 (11)(a)
41b. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung 575/2013
0 477, 477 (3), 477 (4)(a)
41c. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug aus zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 467, 468, 481
42. Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 56 (e)
43. Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
0
44. Zusätzliches Kernkapital (AT1) 98
45. Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 584
58. Ergänzungskapital (T2) 0
59. Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 584
59a. Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
60. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.701
Eigenkapitalquoten und -puffer 61. Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages) 28% 92 (2) (a), 465
62. Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
34% 92 (2) (b), 465
63. Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
34% 92 (2) (c)
64. Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages
- CRD 128, 129, 130
65. davon: Kapitalerhaltungspuffer -
66. davon: antizyklischer Kapitalpuffer -
67. davon: antizyklischer Systemrisikopuffer -
67a. davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
- CRD 131
68. Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
- CRD 128
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 69. (In EU-Verordnung nicht relevant)
70. (In EU-Verordnung nicht relevant)
71. (In EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer 72. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477
(4)
73. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74. In der EU: Leeres Feld
75. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen-wert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80. Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) und (5)
81. Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2) und (5)
82. Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
98 484 (4), 486 (3) und (5)
83. Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
24 484 (4), 486 (3) und (5)
84. Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (5), 486 (4) und (5)
85. Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (5), 486 (4) und (5)
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ gemäß Artikel 437 CRR i.V.m.
der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CKG-Gruppe
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe
1. Emittent Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co.
beschränkt haftende KG
2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3. Für das Instrument geltende Recht Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4. CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital
5. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital
6. Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Konzernebene
7. Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Eigenkapital
8. Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
1.080
9. Nennwert des Instruments 1.080
9a. Ausgabepreis 1.080
9b. Tilgungspreis k.A.
10. Rechnungslegungsklassifikation k.A.
11. Ursprüngliches Ausgabedatum Festlegung der Kapitalkonten mit Wirkung zum 21. August
2003
12. Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13. Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.
14. Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein
15. Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons/Dividenden
17. Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k.A.
18. Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19. Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A.
20a. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A.
20b. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21. Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
k.A.
22. Nicht kumulativ oder kumulativ k.A.
23. Wandelbar oder nicht wandelbar k.A.
24. Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25. Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26. Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27. Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29. Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30. Herabschreibungsmerkmale k.A.
31. Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung k.A.
32. Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.
33. Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.
34. Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe
35. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36. Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.
37. Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ gemäß Artikel 437 CRR
i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD
1. Emittent Citigroup Global Markets Deutschland AG
2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3. Für das Instrument geltende Recht Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4. CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital
5. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital
6. Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7. Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Gezeichnetes Kapital
8. Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
211
9. Nennwert des Instruments 211
9a. Ausgabepreis 407
9b. Tilgungspreis k.A.
10. Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital
11. Ursprüngliches Ausgabedatum Aus der Umwandlung der Citigroup Global Markets
Deutschland AG & Co. KGaA in eine AG in 2010
12. Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13. Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.
14. Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein
15. Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons/Dividenden
17. Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel
18. Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19. Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A.
20a. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A.
20b. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21. Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
k.A.
22. Nicht kumulativ oder kumulativ k.A.
23. Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar
24. Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25. Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26. Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27. Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD
28. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29. Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30. Herabschreibungsmerkmale Nein
31. Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung k.A.
32. Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.
33. Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.
34. Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
36. Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.
37. Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ gemäß Artikel 437 CRR
i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD
1. Emittent Citigroup Global Markets Deutschland AG
2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Bilateraler Vertrag
3. Für das Instrument geltende Recht Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4. CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital im Rahmen des Bestands-schutzes (Phase-Out)
5. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Zusätzliches Kernkapital
6. Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7. Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Einlage
8. Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
98
9. Nennwert des Instruments 122
9a. Ausgabepreis 122
9b. Tilgungspreis 122
10. Rechnungslegungsklassifikation k.A.
11. Ursprüngliches Ausgabedatum 8. Oktober 1992
12. Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13. Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.
14. Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht k.A.
15. Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Zweijährige Kündigungsfrist
16. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons/Dividenden
17. Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k.A.
18. Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19. Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A.
20a. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A.
20b. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21. Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD
Tilgungsanreizes
22. Nicht kumulativ oder kumulativ k.A.
23. Wandelbar oder nicht wandelbar Nein
24. Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25. Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26. Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27. Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29. Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30. Herabschreibungsmerkmale Nein
31. Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung k.A.
32. Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.
33. Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.
34. Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36. Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.
37. Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.