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Inhalt
Editorial
METHODE
Brand Equity Valuation for Accounting(BEVA-Modell)
PROJEKTCASES MONETÄRE MARKENBEWERTUNG
Konzerninterne Lizenzierung originärerMarkenrechte
Kaufpreis und Leasingrate bei Sale-and-Lease-back-Verfahren
Markenportfolio-/Markenarchitektur-ent-scheidung bei Mergers & Acquisitions
Verkauf von Markenrechten
Autorenverzeichnis
Impressum
4
6
14
22
30
38
48
49
4
Udo Klein-Bölting Axel Schmidt
Die hohe Bedeutung von Marken für den Unternehmenserfolg ist heute hinlänglich bekannt. Allgemein
akzeptiert ist auch, dass Marken dadurch einen hohen Wert für ihren Inhaber darstellen. Dennoch findet
bis heute nur in den wenigsten Fällen eine quantitative, monetäre Bezifferung dieses Wertes statt.
Diese Tatsache überrascht umso mehr, da gleichzeitig ein stetig wachsendes Bedürfnis nach einer fun-
dierten und belastbaren Aussage über diese Wertgröße festzustellen ist. Wertorientierte Markenführung
ist mittlerweile nicht mehr allein ein Thema des Marketings und Brand Managements, auch andere Unter-
nehmensbereiche wie das Controlling haben ein immer größeres Interesse an einer wertvollen Marke, hat
sie doch auch unmittelbare Auswirkungen auf ihren Tätigkeitsbereich.
Auf diese unterschiedlichen Interessen wird mit der monetären Markenbewertung eingegangen, da deren
Einsatzmöglichkeiten und die damit erreichbaren spezifischen Ziele vielfältig sind (vgl. Abbildung 1).
Mit den ausgewählten Praxisbeispielen im vorliegenden Band möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Batten & Companyfür einige dieser Einsatzmöglichkeiten durch die Ermittlung des monetären Markenwerts mittels des BEVA-
Modells einen nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der Projektziele unserer Kunden leisten konnte. Die
Publikation beginnt zur besseren Veranschaulichung mit einem kurzen, informativen Beitrag zur Erläuterung des
Modellaufbaus.
Wir wünschen Ihnen eine spannenden Lektüre und hoffen, Ihnen damit wertvolle Anregungen für alle anstehen-
den markenbezogenen Entscheidungen in Ihrem Unternehmen geben zu können.
Monetäre Markenbewertung als Instrument einer zielgerichteten Marken-
und Unternehmensführung
Editorial
5
Abbildung 1: Ausgewählte Einsatzfelder und Ziele der monetären Markenbewertung
• Erweiterung der Informationsbasis zur wertoptimalen Marken- und Unternehmensentwicklung
Einsatzmöglichkeiten Ausgewählte Ziele
Markensteuerung und -controlling
Optimierung Markenportfolio und -architektur
Markenbudgetallokation
Marke als Finanzierungs-instrument
Preisbestimmung bei Mergers & Acquisitions
Wertermittlung bei Markenkauf
• Beitrag zur Entscheidungsfindung bzgl. Veränderungsbedarfen und -szenarien
• Darstellung der Werthaltigkeit der Marke als Entscheidungs-kriterium zur Aufteilung des Gesamtbudgets auf die Marken
• Kapitalbeschaffung über Hebung stiller Reserven• Optimierung der Finanzierungsstruktur
• Quantifizierung des Markenwerts als Komponenten des Unternehmenswerts
• Bestimmung der Grundlage für die bilanzielle Aktivierung
• Bestimmung des monetären Wertes als Basis von Verkaufsverhandlungen
Ermittlung Markenlizenzrate• Berechnung eines objektiven Nutzungsentgelts für die Marke • Steueroptimierung durch Lizenzzahlungen an den Marken-
inhaber mit Sitz in einem Niedrigsteuerland
Mon
etär
e M
arke
nbew
ertu
ng
Der Wertbeitrag einer Marke am Unternehmenserfolg
drückt sich grundsätzlich durch Zahlungsströme aus,
die durch markenspezifische Preis- und Mengenprä-
mien begründet werden. Im Rahmen dieser Bewertung
sollte auch die Stärke einer Marke – als Ergebnis von
Kundenassoziationen bzw. -einstellungen wie Image
oder Vertrauen – als verhaltenswissenschaftliche Kenn-
größe und eigentlicher Ausgangspunkt der Markenwert-
entstehung im Bewertungsprozess Beachtung finden.
Erst diese Kombination aus finanzorientierter und ver-
haltenswissenschaftlicher Markenwertmessung ermög-
licht die Offenlegung sämtlicher wertmaximierender
Stellhebel.
Das Brand Equity Valuation for Accounting-Modell
(kurz: BEVA-Modell) ermöglicht diese integrierende
Sichtweise. Es wurde von einem interdisziplinären
Team aus Markenbewertungsexperten mit den
Themenschwerpunkten Marketing und Wirtschafts-
prüfung im Rahmen der Zusammenarbeit von Batten& Company und Ernst & Young entwickelt. Das Ver-
fahren garantiert somit auf bestmögliche Weise die
Berücksichtigung sowohl der strategisch-marketing-
orientierten als auch der bilanziell-finanzorientierten
Perspektive.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )8
Der Ansatz: Monetäre Markenbewertung
Darstellung BEVA-Modell:Konzeptioneller Hintergrund und Modellstruktur
Grundgedanke des BEVA-Modells ist die zukunftorien-
tierte Ermittlung des monetären Markenwerts auf Basis
der Relief-from-Royalty-Methode, des sogenannten
Lizenzpreisanalogieverfahrens. Dieses findet regelmä-
ßig bei der Bewertung intangibler Vermögenswerte
(z.B. Rechte aus dem Bereich Franchising) Anwend-
ung. Dabei wird der ökonomische Vorteil des Marken-
inhabers gegenüber dem theoretischen Fall ermittelt,
in dem er nicht im Besitz der Markenrechte wäre und
daher eine vergleichbar starke Marke extern lizenzie-
ren müsste. Diese eingesparten Lizenzgebühren
(genannt „Net Royalty Savings“) bilden kumuliert über
den anzunehmenden Nutzungszeitraum der Marke
den monetären Wert der Marke.
Der BEVA-Ansatz verfügt über eine modulare Struktur
(vgl. Abbildung 1), die es ermöglicht, die jeweiligen
branchen- bzw. markenspezifischen Besonderheiten
im Rahmen des Bewertungsprozesses zu berücksich-
tigen.
Der Bewertungsansatz beantwortet in seinen sechs
Modulen folgende Kernfragestellungen:
I. Welche Markenstärke wird von den relevanten
externen Markenadressaten wahrgenommen?
II. Wie kann die Markenstärke in eine marken-
spezifische Lizenzrate umgewandelt werden?
III. Wie hoch sind die markenbezogenen Umsätze?
IV. Wie können die Lizenzrate und die marken-
bezogenen Umsätze zusammengeführt werden?
V. Wie wird berücksichtigt, dass die Marke über
ihren gesamten Nutzungszeitraum Wert generiert?
VI. Wie hoch ist der monetäre Markenwert zum
Bewertungsstichtag?
D A S B E V A - M O D E L L 9
Abbildung 1: Prozessualer Ablauf des BEVA-Modells
Adaption gemäßMarkenrelevanzin der Branche
Transformation inBrand Profit Rate(BPR) mithilfe derRoyalty Rates
Markenstärke-Scores (BSS) pro StufeScores
BPRkorrigiert
MonetäreBasis
(pro Jahr)
=
x
)
Nutzungszeitraumder Marke
...
Markenwert Diskontierungszins
Wachstumsrate
Markenware MarkenartikelPositionierte
MarkeIdentitätsstiftende
MarkeMythische
Marke
Funktions-status
Markt-status
Psycho-grafischer
Status
Identitäts-status
Mythos-status
Barwert
t
Market Quality
Markenentwicklungs-potenzial der Zukunft
Das Hauptaugenmerk richtet sich zunächst auf den
verhaltenswissenschaftlichen Teil, in dem die Marken-
stärke aus Sicht aller relevanten externen Zielgruppen
ermittelt wird. Die Operationalisierung der Marken-
stärke erfolgt mittels zahlreicher, zu Markenwerttrei-
bern zusammengefasster Imageattribute, die sich ent-
lang eines fünfstufigen Markenentwicklungspfads an-
ordnen lassen (vgl. Abbildung 2). Die auf jeder Ent-
wicklungsstufe zu einem Punktwert verdichtete Mar-
kenstärke wird als Brand Strength Score (BSS) be-
zeichnet, deren Summation die Markenstärke ergibt.
Erreicht die zu bewertende Marke beispielsweise
einen hohen Punktwert auf der vierten Stufe (soge-
nannter „Identitätsstatus"), so spiegelt dies ein gewis-
ses Maß an Vertrauen und Loyalität gegenüber der
Marke wider. Bereits an dieser Stelle können derartige
Marktforschungsergebnisse als Indikator für stetige
Einzahlungsströme sowie eine überdurchschnittliche
Preisbereitschaft im Vergleich zu den Marken gewertet
werden, die sich lediglich durch eine hohe Markenbe-
kanntheit auszeichnen.
Die Bewertung der Imageattribute aus Adressatensicht
erfolgt in der Praxis im Regelfall über eine Befragung
mithilfe eines standardisierten Fragebogens. Alter-
nativ hierzu können bereits vorliegende Sekundär-
daten genutzt werden, insofern diese den Anforder-
ungen des Modells hinsichtlich Qualität (beispiels-
weise verfügbare Imageitems, Aktualität des Daten-
materials, Zielgruppenrepräsentativität) und Quanti-
tät (Stichprobengröße, Ausschöpfungsgrad) genügen.
Modul I:
Welche Markenstärke wird von den relevanten externen Markenadressaten wahrgenommen?
I II III
BPRkorrigiert
Markenstärke(Nachfragerperspektive)
Brand Profit Rate Ermittlung dermonetären Basis
IV
Netto-Erträge
Marken-bezogene
Erträge
NetRoyalty Savings
VI V
An die Berechnung der BSS schließt sich ihre Über-
führung in die Brand Profit Rate (BPR) an, die eine
individuell auf die Marke abgestimmte Lizenzgebühr
darstellt. Der Transformationsprozess vollzieht sich
in zwei Schritten (vgl. Abbildung 3).
Zunächst werden die ermittelten „Scores“ mittels einer
Transformationskurve in eine vorläufige Lizenzrate
überführt. Die verwendete Transformationskurve stellt
das Verhältnis von Markenstärke und den am Markt
erzielbaren Lizenzerlösen (in Form einer Bandbreite
an Lizenzraten, generiert aus vergleichbaren Lizenz-
verträgen) dar. Im Rahmen der Überführung werden
den für die Entwicklungsstufen ermittelten BSS an-
teilige Zuwachsraten des beobachtbaren Intervalls
von Lizenzgebühren zugewiesen. Abschließend wer-
den die ermittelten Werte aufsummiert und ergeben
die vorläufige BPR. Insgesamt gilt, dass mit besserer
Bewertung der Marke aus Sicht der Kunden eine
höhere markenspezifische Lizenzrate erreicht wird.
Im zweiten Schritt wird die vorläufige BPR entsprech-
end der Bedeutung der Marke im Kaufentscheidungs-
prozess korrigiert. Diese Anpassung ist vor dem Hinter-
grund notwendig, dass zwei Marken, die zwar gleiche
BSS und damit gleiche vorläufige BPR aufweisen,
grundsätzlich bei gleich hohen Umsätzen1 verschieden
hohe Markenwerte beizumessen sind, wenn sie in
Marktsegmenten mit unterschiedlich hoher relativer
Markenrelevanz agieren. So stuften (potenzielle) Kun-
den beispielsweise die spezifische Markenbedeu-
tung im Versicherungswesen bei Sachversicherungen
deutlich niedriger als bei Lebensversicherungen ein.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )1 0
Abbildung 2: Batten & Company 5-Stufen-Modell der Markenführung
KonstantesQualitätsniveau
Markenschutz
Vermittlungindividueller Werte
Vermittlungsozialer Werte
„Sinn-des-Lebens-Leistung“
Zeitlosigkeit
Tradition, Originalität
Sehnsucht,Unerreichbarkeit
HoherBekanntheitsgrad
HoherDistributionsgrad
Stärke vonAssoziationen
Qualität vonAssoziationen
Einzigartigkeit vonAssoziationen
Markenpersönlichkeit
Markenliebe
Geltungsnutzen
Markeninteraktion
Markenvertrauen
Markenidentifikation
Markentreue
Markenware
Mar
kenw
ertt
reib
erM
arke
nsta
tus
Max
. Sco
reM
arke
nent
wic
klun
g
MarkenartikelPositionierte
MarkeIdentitätsstiftende
MarkeMythische
Marke
Funktionsstatus (FS)
Insgesamt 10/pro Treiber 5
Marktstatus (MS)
Insgesamt 10/pro Treiber 5
Psychografischer Status (PS)
Insgesamt 20/pro Treiber 5
Identitätsstatus(IS)
Insgesamt 30/pro Treiber 5
Mythosstatus (MyS)
Insgesamt 30/pro Treiber 5
Modul II:
Wie kann die Markenstärke in eine markenspezifische Lizenzrate umgewandelt werden?
1 Für die Rolle der Umsätze im Markenbewertungsmodell vgl. Modul III.
Im folgenden Modul werden die Umsätze, die direkt
der zu bewertenden Marke zuzurechnen sind, aus den
Daten des internen Rechnungswesens extrahiert, um
die monetäre Basis für die weitere Berechnung des
Markenwerts zu bestimmen. Konsumgüterhersteller
wie Henkel haben beispielsweise im Waschmittelseg-
ment neben Persil zahlreiche weitere Produktmarken
im Sortiment. Auch „White Label-Artikel“ (vornehm-
lich Handelsmarken) sind in diesem Zusammenhang
zur Ergänzung des Markenportfolios denkbar. Sollte
Persil Gegenstand der Bewertung sein, so sind nur die
Einnahmeströme genau dieser Marke in der Folge
zu berücksichtigen.
Üblicherweise existiert im internen Rechnungswesen
eine detaillierte 5-Jahres-Planung, anhand derer die
monetäre Basis für die Modellberechnung für die
D A S B E V A - M O D E L L 1 1
Abbildung 3: Bestimmung der markenspezifischen Lizenzrate
Modul III:
Wie hoch sind die markenbezogenen Umsätze?
Brand Strength Scores Transformation in Brand Profit Rate (BPR) Korrektur umMarkenbedeutung
FS MS PS IS MyS
FS MS
1,31
0,82
1,61
0,65
0,35BrandProfitRate (BPR)
BrandStrengthScores(BSS)proLevel
Markenentwicklungsstufen
Brand Profit Rate pro Level
Σ
Korrektur um Marken-
bedeutungin der Branche
MS PS IS MySFS
BPR
BPRkorrigiert
6,92 7,46
13,14
19,64 19,10
1
2
3030
20
1010
PS IS MyS
Begründet werden konnte dies durch die Tatsache,
dass z.B. bei Kfz-Versicherungen neben der Marke im
Kaufentscheidungsprozess andere Faktoren wie der
Preis eine bedeutendere Rolle spielen. Dagegen kamen
bei Lebensversicherungen langfristige Momente zum
Zug: Hier ist das Markenimage (vor allem Vertrauen
und Loyalität der Versicherung) von deutlich höherer
Relevanz als bei Sachversicherungen.
ILLUSTRATIV ILLUSTRATIV
Modul IV:
Wie können die Lizenzrate und die markenbezogenen Umsätze zusammengeführt werden?
Für die Ermittlung des Markenwerts ist es von essen-
zieller Bedeutung, in einer zukunftsgerichteten Betrach-
tung die vollständigen über den Nutzungszeitraum
der Marke generierbaren Ertragsströme zu berück-
sichtigen. Der wirtschaftliche Nutzungszeitraum einer
Marke ist derjenige Zeitraum, über den sie erwar-
tungsgemäß zur Erzeugung von Umsätzen der mit ihr
markierten Produkte bzw. Dienstleistungen beiträgt.
Im Allgemeinen kann diese Periode als unbegrenzt
angesehen werden, insofern eine regelmäßige Ver-
längerung des Schutzzeitraums der Marke möglich
ist und zum Bewertungsstichtag keine Erkenntnisse
über einen ex ante begrenzt angesetzten Verwendungs-
zeitraum vorliegen. Ferner setzt die Annahme eines
unbestimmten Nutzungszeitraums voraus, dass durch
markenbezogene Aufwendungen in den Erhalt bzw.
den Ausbau der Marke investiert wird.
Perspektive. Es ergeben sich die jährlichen marken-
bezogenen Gewinne („Gross Royalty Savings“) –
d. h. diejenigen inkrementalen Bestandteile der Unter-
nehmens-Cashflows, die durch Preis- und Mengen-
prämien aufgrund der Marke generiert werden.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )1 2
Die Lizenzgebühr ist als ein Gewichtungsfaktor der
markenbezogenen Umsätze anzusehen. Durch Multi-
plikation der markenspezifischen Lizenzrate („Brand
Profit Rate“) mit den markenbezogenen Umsätzen
pro Jahr erfolgt die Zusammenführung von verhal-
tenswissenschaftlicher und finanzwirtschaftlicher
Die Ermittlung der markenbezogenen Umsätze für den
gesamten Nutzungszeitraum der Marke (über den
Detailprognosezeitraum von fünf Jahren hinaus) er-
folgt durch Fortschreibung der Umsätze des letzten
expliziten Planjahres mit einer konstanten Wachs-
tumsrate. Das angenommene Wachstum orientiert
sich dabei zum Beispiel an der langfristig zu erwar-
tenden Inflationsrate oder an dem prognostizierten
durchschnittlichen Branchenwachstum.
Auf Basis dieser langfristig zu erwartenden marken-
bezogenen Umsätze werden die markenbezogenen
Gewinne, die Gross Royalty Savings, für die gesamte
Zeit der Markennutzung mittels einer Terminal
Value-Berechnung bestimmt.
Modul V:
Wie wird berücksichtigt, dass die Marke über ihren gesamten Nutzungszeitraum Wert generiert?
ersten fünf Jahre nach dem Bewertungsstichtag be-
stimmt wird. Die Berücksichtigung der markenbezo-
genen Umsätze über diesen Zeitraum hinaus erfolgt
durch Fortschreibung der Umsätze des letzten expli-
ziten Planjahres mit einer konstanten Wachstumsrate
(vgl. dazu Modul V).
Die Gross Royalty Savings unterliegen, wie auch ande-
re Gewinne, der Besteuerung, hier findet daher der
unternehmensspezifische Steuersatz Anwendung.
Die so ermittelten markenbezogenen Gewinne nach
Steuern werden als Net Royalty Savings bezeichnet.
Die Bewertung einer Marke stellt ökonomisch den
Vergleich zwischen den durch die Marke generier-
ten Einnahmeüberschüssen und einer alternativen
Anlagemöglichkeit dar. Da die Marke eng mit dem be-
treffenden Unternehmen verbunden ist, ist es öko-
nomisch sinnvoll, als adäquate Alternativinvestition
eine Investition in das Unternehmen zu unterstellen.
In Anlehnung an die internationale Bewertungspraxis
werden dementsprechend im letzten Arbeitsschritt
die Net Royalty Savings für jedes Jahr mit einem
geeigneten Diskontierungszins2 zu einem Barwert auf
den Bewertungsstichtag abgezinst. Die abschließen-
de Addition der Barwerte ergibt den monetären
Markengesamtwert.
D A S B E V A - M O D E L L 1 3
Modul VI:
Wie hoch ist der monetäre Markenwert zum Bewertungsstichtag?
2 In der Regel findet hier der sogenannte WACC (Weighted Average Cost of Capital) Anwendung. Weicht jedoch das Unternehmensrisiko vom individuellen Markenrisiko ab (z. B. bei Mehrmarkenunternehmen), so ist dieser Diskontierungszins markenspezifisch zu adjustieren.
Monetäre Markenbewertung alsGrundlage für die konzerninterneLizenzierung originärer Markenrechte
Sebastian Kurczynski
Aufgrund ihrer hohen ökonomischen Bedeutung sind
Marken handels- und steuerrechtlich als immaterielle
Vermögenswerte anerkannt. Als solche können Mar-
kenrechte Gegenstand einer entgeltlichen Nutzungs-
überlassung durch Lizenzierung werden. Diese kann
sowohl zwischen konzernfremden als auch -internen
Entitäten erfolgen1. Bekannte Beispiele für eine inter-
ne Lizenzierung sind die Marken Adidas, deren Rechte
im Besitz einer niederländischen Verwertungsgesell-
schaft sind, und Nestlé, deren Rechte in der Schweiz
liegen. Zur Bestimmung der Lizenzgebühr wird übli-
cherweise eine Lizenzrate vereinbart, die auf eine Be-
zugsgröße, in der Regel den Umsatz, angewendet wird.
Die Lizenzierung einer Marke bietet sowohl für den Li-
zenzgeber als auch für den Lizenznehmer zahlreiche
Vorteile. So ermöglicht die Lizenzvergabe beispiels-
weise dem Lizenzgeber positive Ausstrahlungseffekte
auf die eigenen Produkte durch die Bearbeitung bis-
her unerschlossener Absatzmärkte. Darüber hinaus
wird durch die eingenommenen Lizenzgebühren ein
monetärer Mehrwert generiert. Der Lizenznehmer pro-
fitiert im Gegenzug von einer vorhandenen Markenbe-
kanntheit und dem bestehenden Markenimage, wo-
durch ein eigener kosten- und zeitintensiver Marken-
aufbau entfällt.
Bezogen auf eine konzerninterne Lizenzierung von
Markenrechten erwächst insbesondere dann ein Vor-
teil, wenn unterschiedliche Steuersätze in den jeweili-
gen Ländern gelten. In diesem Fall kann durch den
Transfer der Markenrechte auf eine Konzerngesell-
schaft mit Sitz in einem Niedrigsteuerland der Konzern-
gewinn gesteigert werden. Das entrichtete Lizenzent-
gelt wirkt beim Lizenznehmer im Hochsteuerland ge-
winnmindernd und reduziert die steuerliche Bemes-
sungsgrundlage2. Der interne Lizenzgeber versteuert
die auflaufenden Lizenzerträge mit seinem niedrigeren
Steuersatz. Auf Konzernebene entsteht somit ein Ge-
winn durch Steuerersparnis in Höhe des Produkts von
Lizenzentgelt und Steuersatzdifferenz (vgl. Abbildung 1).
Rechtliche Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Werthaltigkeit der lizenzierten Marke3. Bei derivativen
(erworbenen) Markenrechten ist der Nachweis durch
den am Markt bestätigten Kaufpreis möglich. Zur Be-
stimmung des Werts originärer (selbst geschaffener)
Markenwerte sollte eine monetäre Markenwertberech-
nung erfolgen, an die auch die Ermittlung eines ange-
messenen Lizenzentgelts geknüpft ist4.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )1 6
Der allgemeine Wettbewerb der Steuersysteme eröff-
net international tätigen Konzernen attraktive Mög-
lichkeiten, ihre Steuerbelastung zu minimieren. So
können beispielsweise durch die interne Lizenzierung
von Markenrechten Erträge in Niedrigsteuerländer
transferiert und dort zu geringeren Steuersätzen ver-
steuert werden. Rechtliche Voraussetzung hierfür ist
der Nachweis der Werthaltigkeit der Marke. Mittels Er-
stellung eines bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
testatfähigen Gutachtens über den monetären Wert
der intern lizenzierten Konzernmarke konnte Batten & Company einen substanziellen Beitrag zur Reduktion
der Steuerlast seines Klienten leisten.
Markenlizenzierung
Abstract
1 Aufgrund ihres Charakters als Mittel zur Absatzförderung verkörpert eine Marke gemäß BFH einen vermarktungsfähigen Eigenwert. In seinem Urteil vom 9. August 2000 (I R 12/99, BStBI II 2001, S. 140) hat der BFH den Abzug von Lizenzgebühren auch für die Überlassung des Konzernnamens unter der Voraussetzung, dass der Konzernname als Markenname geschützt ist und ihm dementsprechend ein eigener Wert zukommt, zugelassen.
2 Auszug Gesetzestext: EStG § 50 Abs. 1 Satz 1: „Auf Antrag werden die Kapitalertragsteuer für Zinsen und die Steuer aufgrund des § 50a für Lizenzgebühren, die von einem Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland […] als Schuldner […] an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens eines Mitgliedstaates der Europäischen Union als Gläubiger gezahlt werden, nicht erhoben.“
L I Z E N S I E R U N G V O N M A R K E N R E C H T E N 1 7
Case: Ausgangssituation und Zielsetzung
Abbildung 1: Lizenzierungskonzept
3 Auszug Gesetzestext: KstG § 8 Abs. 3 Satz 2: „Die Überlassung des Konzernnamens an ein konzernverbundenes Unternehmen stellt in der Regel einen sog. Rückhalt im Konzern dar, für den Lizenzentgelte steuerlich nicht verrechenbar sind. Ist der Konzernname jedoch zugleich als Markenname oder Markenzeichen geschützt, gilt etwas anderes, soweit der überlassenen Marke ein eigenständiger Wert zukommt.“
4 Aufgrund der steuerrechtlich geforderten Verrechnungspreisdokumentation besteht die Notwendigkeit, die Preisfindung für die Lizenzierung nachzuweisen und stringent zu begründen (vgl. Nestler, A.: „Ermittlung von Lizenzentgelten“, in: Betriebsberater, 37. 2008, S. 2002).
Ein börsennotierter europäischer Chemiekonzern ver-
treibt weltweit seine Produkte unter seiner Konzern-
marke. Seit 1998 lizenziert eine mit den Markenrech-
ten ausgestattete, in einem europäischen Niedrigsteu-
erland ansässige Entität die exklusiven Nutzungsrech-
te an der Marke an die einzelnen Ländergesellschaf-
ten. Diese erwerben mit der Lizenz das Recht, ihre
Produkte und Dienstleistungen unter der Konzernmar-
ke zu vertreiben. Als Gegenleistung für die Einräumung
dieses Rechts verpflichten sich die Lizenznehmer, eine
Lizenzgebühr in Höhe von 1,5% des Nettoumsatzes zu
entrichten. Durch diese Verlagerung der Gewinne
kann so auf Gesamtkonzernebene eine Steuererspar-
nis erzielt werden.
Im Zuge des Bestrebens von fiskalischer Seite, Gewin-
ne in dem Land zu versteuern, in dem sie erzielt wer-
den, erklärte das deutsche Finanzamt die Lizenzie-
rung für unzulässig und forderte Steuernachzahlun-
gen. Als Grundlage der Argumentation dient der Behör-
de dabei der fehlende Nachweis der Werthaltigkeit der
Konzernmarke.
Hintergrund
Kunden KundenKunden Lieferanten
Lizenz-nehmer
Lizenz-nehmer
Lizenz-nehmer
LieferantenLieferanten
Lizenz-geber
Konzern-marke
Konzern-marke
Konzern-marke
Konzern-marke
Transfer der Markenrechte an derMarke an eine konzerneigeneEntität in einem Niedrigsteuerland
Entgeltliche Lizensierung derMarke an alle Entitäten
Aufwendungen für Lizenzen wirkensich im Hochsteuerland steuer-min-dernd auf die Erträge aus
Lizenzeinnahmen werden zu niedri-gerem Steuersatz vom Lizenzgeberversteuert
Konzernintern ergibt sich eineSteuerersparnis
Niedrigsteuerland
Übrige Länder
Geldströmerechtliche Beziehung
Markennut-zungsgebührinHöhe von x%des Netto-umsatzes
Lizenz Marken-nutzung
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )1 8
Über die Markenstärke fließt die Konsumentenper-
spektive in das BEVA-Modell ein. Der ermittelte Stärke-
wert dient in der Folge der Bestimmung der Lizenzra-
te und ist somit wesentlicher Baustein zur Berechung
des monetären Markenwerts. Die Ermittlung der Mar-
kenstärke erfolgte wegen fehlender verwendbarer Se-
kundärdaten durch eine Primärerhebung.
Die Tatsache, dass zwei in der Vergangenheit liegen-
de Bewertungsstichtage gewählt worden sind, hatte
erhebliche Implikationen auf das Studiendesign. So
galt es diesem erschwerenden Element im Rahmen
des Fragebogendesigns, der Bestimmung der Stich-
probe, deren Rekrutierung und der Durchführung der
Befragung Rechnung zu tragen.
Der verwendete Fragebogen wurde entsprechend so
modifiziert, dass eine zuverlässige und valide Messung
der Markenwahrnehmung für das Jahr 1998 möglich
war. Um die Erinnerungsleistung der Befragten hin-
sichtlich der Markenwahrnehmung zu optimieren, er-
folgte ein Rückgriff auf grundlegende Erkenntnisse aus
der Gedächtnispsychologie5. Zusätzlich wurde der Fra-
gebogen zur Sicherstellung der Validität der Ergebnis-
se so überarbeitet, dass Anpassungsleistungen des
Gedächtnisses, die Inhalte verändern und verfälschen,
auf ein Minimum reduziert wurden.
Die Auskunftspersonen in den Gruppen „Kunden“
und „Management“ wurden mittels eines kombinier-
ten Verfahrens aus Quotenauswahl und systemati-
scher Auswahl mit Zufallsstart aus unternehmensin-
ternen Datenbanken ermittelt. Dies ermöglichte eine
kostengünstige Durchführung bei gleichzeitig hoher
Repräsentativität der Ergebnisse6. Die Rekrutierung
erfolgte durch Vorankündigung durch den verantwort-
lichen Vertriebsmitarbeiter des Klienten und telefoni-
scher Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
durch Batten & Company (vgl. Abbildung 2). Bei „poten-
ziellen Kunden“ erfolgte die Rekrutierung auf Fach-
messen7. Die befragten Branchenexperten wurden aus
Praktikabilitätsgründen und aufgrund der Tatsache,
dass diese Gruppe intern sehr homogen hinsichtlich
der Wahrnehmung des Untersuchungsgegenstands
war, durch eine typische Auswahl bestimmt.
Die Erhebung der Markenstärke erfolgte im Rahmen
eines persönlichen Interviews von ca. 45 Minuten, wo-
bei die persönliche Durchführung mittels geschulter
Interviewer die Sicherstellung der korrekten Erinner-
ung an die Bewertungszeiträume 1998 und 2008 ga-
rantierte. Insgesamt wurden Interviews an über 30
Standorten auf drei Kontinenten geführt. Befragt wur-
de eine repräsentativ angelegte Stichprobe mit einem
Aufgrund des originären Charakters der Konzernmar-
ke existierte kein Beweis für ihre Werthaltigkeit. Ziel-
setzung des Projekts war somit die Berechnung des
monetären Markenwerts für die deutsche Tochterge-
sellschaft und die damit verbundene Verifizierung der
Lizenzrate anhand des BEVA-Modells. Da 1998 das
erste Jahr war, in dem die interne Markenlizenzgebühr
von der Tochter- an die Muttergesellschaft zu zahlen
war, wurde der 01.01.1998 als Bewertungsstichtag
gewählt. Um die zeitliche Stabilität des monetären Mar-
kenwerts zu untermauern, wurde als ergänzender Be-
wertungsstichtag der 01.01.2008 bestimmt.
Projektvorgehen
Bestimmung der Markenstärke
5 Zur Erleichterung des Erinnerungsvorgangs wurden Priming-, Recognition-, Kontext-Effekte und das visuelle Gedächtnis genutzt.6 Zur Auswahl der Untersuchungseinheiten wurden die Quotierungsmerkmale „Region“, „Division“, „Umsatzklasse“ und „Geschäftstyp“ herangezogen.
Projektzielsetzung
L I Z E N S I E R U N G V O N M A R K E N R E C H T E N 1 9
Abbildung 2: Illustrativer Prozess zur Ermittlung der Markenstärke
Umfang von 60 Personen aus den Anspruchsgruppen
„Kunden“, „potenzielle Kunden“, „Management“ und
„Branchenexperten“8.
Auf Basis der Bewertung ließen sich schließlich die
Ausprägungen der Markenstärke auf den einzelnen
Entwicklungsstufen des Batten & Company 5-Stufen-
Modells der Markenführung berechnen. Insgesamt
ergaben sich für die zu bewertende Marke ein Marken-
stärkewert von 48 Punkten (Skala 0 [Minimum] bis
100 [Maximum]) für das Jahr 1998 und 55 Punkten
für das Jahr 2008.
Lizenzratenermittlung
Bei der Anwendung der Relief-from-Royalty-Methode
(Lizenzpreisanalogie) liegt eine wesentliche Aufgabe in
der Auswahl geeigneter existierender Lizenzverträge,
anhand derer die Spannbreite der generierbaren Li-
zenzrate festgelegt wird9.
Der Bestimmung dieser Lizenzverträge lag dement-
sprechend ein mehrstufiges Verfahren zugrunde, an-
hand dessen sichergestellt werden konnte, dass nur
Verträge berücksichtigt wurden, die eine hohe Ver-
gleichbarkeit zur bewerteten Marke besaßen. Auf der
ersten Stufe wurden nur diejenigen Verträge ausge-
wählt, die analog zur Marke im B2B-Umfeld anzusie-
deln waren. Mithilfe der zweiten Filterstufe wurden Ver-
träge herausgefiltert, die nicht, wie für den vorliegen-
den Fall, eine Dachmarke lizenzierten. Im letzten Schritt
des Auswahlprozesses wurden Verträge gewählt, die
einen vergleichbaren Zeitpunkt der Lizenzierung be-
saßen (vgl. Abbildung 3). Insgesamt konnten auf diese
Weise zehn Lizenzverträge extrahiert werden.
7 Durch die Themenschwerpunkte wurde eine Repräsentativität der Auskunftspersonen bzgl. des Quotierungsmerkmals „Division“ sichergestellt.8 Kunden [n = 34], potenzielle Kunden [n = 10], Management [n = 10], Branchenexperten [n = 6]. Bei der Auswahl der Personen wurde berück
sichtigt, dass diese aufgrund ihres langjährigen Kontakts mit der Marke in der Lage waren, über beide Bewertungszeitpunkte Auskunft zu geben.9 Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Artikel „Brand Equity Valuation for Accounting (BEVA-Modell)“ in diesem Band.
Ankündigung derKontaktaufnahmedurch Batten & Company
Klient
Ermittlung relevanterQuotierungsmerkmaleund Übermittlung anKlienten
Auswertung Ergebnisse
Durchführung Interview
Termin- vereinbarungInterview
Validierung Adress-liste und AuswahlUInterviewpartner
Erstellung finaleFragebogenversion
ErmittlungMarkenstärke
Ermittlung der Quoten und Weiterleitung derAnforderungen an dieDivisionen
Erstellung Adressliste potenziellerTeilnehmer durch Divisionen undÜbermittelung an Batten & Company
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )2 0
Die Transformation der Markenstärke in die marken-
spezifische Lizenzrate erfolgte über die BEVA-Transfor-
mationskurve. Den hierbei ermittelten Wert galt es im
folgenden Schritt um die Markenbedeutung in der
Chemiebranche zu korrigieren. Diese Anpassung war
vor dem Hintergrund notwendig, dass zwei Marken, die
zwar die gleiche Markenstärke aufweisen, trotzdem
über eine unterschiedlich hohe Lizenzrate verfügen
können. Für den Fall, dass die Marken in Marktseg-
menten mit unterschiedlich hoher relativer Markenre-
levanz bei der Kaufentscheidung positioniert sind, be-
stehen grundsätzlich Unterschiede in der Höhe der Li-
zenzrate. Die Markenbedeutung für den Chemiesek-
tor wurde im Rahmen der Marktforschung ebenfalls
erhoben.
Die markenspezifische Lizenzrate (BPRkorrigiert) ergab
sich als Produkt der berechneten Lizenzrate (Brand
Profit Rate) und der Markenbedeutung im Chemiesek-
tor: 1,8% für das Jahr 1998 und 2,2% für das Jahr 2008.
Die ermittelten Werte liegen oberhalb des in der Reali-
tät erhobenen Lizenzsatzes von 1,5% und können folg-
lich als Validierung der Praxis angesehen werden.
Durch Multiplikation der BPRkorrigiert mit den marken-
bezogenen Umsätzen je Periode wurden die Gross
Royalty Savings bestimmt. Aufgrund ihres Ertragscha-
rakters unterlagen diese der Besteuerung. Die ermit-
telten Net Royalty Savings mussten im letzten Schritt
mit einem adäquaten Kapitalisierungszinssatz, z.B. die
Weighted Average Cost of Capital (WACC), auf den je-
weiligen Bewertungsstichtag abgezinst werden.
Der monetäre Markenwert ergab sich schlussendlich
aus der Summe der diskontierten Net Royalty Sa-
vings für den detaillierten Prognosezeitraum von fünf
Jahren und des Terminal Values für den Zeitraum nach
Ende der Detailplanung. Für das Jahr 1998 wurde ein
Markenwert von 460 Mio. Euro und für 2008 ein Mar-
kenwert von 565 Mio. Euro ermittelt.
Abbildung 3: Filterprozess zur Bestimmung analoger Lizenzraten
KernfragestellungFilterprozess
Lizenzverträge
Branchentyp
Markentyp
Zeithorizont
Hat die lizensierte Marke ebenso wie die zu bewertende Marke ihrenZielgruppenfokus im B2B-Sektor?
Ist die lizensierte Marke ebenso wie diezu bewertende Marke eine Dachmarke?
Ist der Zeitpunkt der Lizensierung ähnlich dem Bewertungszeitraum der zu bewertenden Marke?
Bestimmung der Markenstärke
L I Z E N S I E R U N G V O N M A R K E N R E C H T E N 2 1
Ergebnis
Zum Projektabschluss wurden zwei ausführliche Gut-
achten (1998 und 2008) erstellt, die die Argumenta-
tion des Klienten gegenüber den Finanzbehörden be-
züglich der Zulässigkeit der Entrichtung von internen
Lizenzgebühren untermauerten. Für beide Bewertungs-
stichtage konnte ein monetärer Markenwert und eine
korrespondierende Lizenzrate oberhalb der in der Re-
alität veranschlagten 1,5% bestimmt werden.
Die Markenwertgutachten bestanden aus einem theo-
retischen Teil, der darlegte, wie durch Marken Wert ge-
neriert wird und welche Vorteile durch die Markenlizen-
zierung erzielt werden. Im zweiten Abschnitt wurden
die konkreten Projektergebnisse inklusive einer detail-
lierten Darstellung des BEVA-Modells und des Erhe-
bungsdesigns zur Ermittlung der Markenstärke dar-
gelegt.
Dem Klienten konnte somit zum Projektabschluss ein
auf empirischen Fakten basierender Beleg für die
Rechtsgültigkeit der Entrichtung einer Lizenzgebühr
übergeben werden, der ihm im Fall einer möglichen
späteren gerichtlichen Auseinandersetzung mit den
deutschen Steuerbehörden als Grundlage seiner Ver-
teidigung dienen kann.
Erstellung Markenwertgutachten
Monetäre Markenbewertung zurBestimmung von Kaufpreis undLeasingrate bei Sale-and-Lease-back-Verfahren
Sebastian Kurczynski
Aus rechtlicher Perspektive dient eine Marke der Indi-
vidualisierung der mit ihr markierten Produkte und
Dienstleistungen1. In einem Wettbewerbsumfeld, das
durch die stetig wachsende Konvergenz von Techno-
logien und Angebotspaletten geprägt ist, werden Mar-
ken somit immer wichtiger, um sich erfolgreich von der
Konkurrenz abzugrenzen und das Kaufverhalten der
Konsumenten nachhaltig zu beeinflussen. Ihr Anteil
am Unternehmenswert hat sich entsprechend in den
letzten Jahren kontinuierlich erhöht (vgl. Abbildung 1).
Ungeachtet dessen sind selbst erstellte immaterielle
Güter gemäß den gültigen Rechnungslegungsvor-
schriften nach HGB in der Bilanz nicht aktivierbar.
Auch die geplanten Änderungen im Rahmen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes tragen dieser
Tatsache nur zum Teil Rechnung. So ist ein Aktivie-
rungsgebot für selbst erstellte immaterielle Vermögens-
gegenstände vorgesehen, das sich jedoch auf Patente
beschränkt. Für selbst erstellte Markenrechte gilt wei-
terhin ein Aktivierungsverbot2. Als Konsequenz dieser
Bilanzierungsvorschrift verfügen Unternehmen mit
einer selbst geschaffenen starken Marke über erheb-
liche stille Reserven.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )2 4
Immaterielle Vermögenswerte wie z.B. Marken sind
mittlerweile vielfach der größte Wertfaktor in Unter-
nehmen, dürfen jedoch bei Eigenerstellung nicht bilan-
ziert werden. Sale-and-Lease-back-Transaktionen von
Marken bieten eine attraktive Chance, diese stillen
Reserven zu heben und somit die Liquidität signifikant
zu verbessern. Kernherausforderung beim Marken-
leasing ist eine objektive und faktenbasierte Bestim-
mung des Markenwerts und der Leasingrate. Ziel für
den Markenverkäufer und anschließenden Leasing-
nehmer ist, einen Verkaufserlös zu erzielen, der wahr-
heitsgetreu seine Investitionen in die Marke wider-
spiegelt. Der Markenkäufer und spätere Leasinggeber
hingegen will die Unsicherheiten über die Werthaltig-
keit der Marke reduzieren. Batten & Company hat im
Rahmen eines Markenbewertungsprojekts seinen
Klienten bei der Preis- und Leasingratenermittlung
für die Markenrechte unterstützt und so wesentlich
zur Erschließung einer neuen Finanzierungsquelle bei-
getragen.
Bilanzierung immaterieller Wirtschaftsgüter
Abbildung 1: Anteil immaterieller Vermögenswerte am Marktwert Standard & Poor´s 500
Abstract
Immaterielle Vermögenswerte
16,8%
83,2%
32,4%
67,6%
68,4%
31,6%
79,7%
20,3%
1975 1985 1995 2005
Quelle: OceanTomo
100%
75%
50%
25%
0%
Materielle Vermögenswerte
Vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Krise
der Finanzmärkte und der restriktiveren Kreditvergabe-
bedingungen von Basel II gewinnen alternative Finan-
zierungsformen abseits des klassischen Bankkredits
zunehmend an Bedeutung. Entsprechend gilt es, im
Unternehmen vorhandene Assets in optimaler Weise
für die Finanzierung zu nutzen, um steigende Refinan-
zierungskosten als Folge einer restriktiveren Kredit-
vergabe durch die Banken zu minimieren.
Neben der Kapitalaufnahme in Form von Mezzanine-
oder Private Equity-Kapital bietet sich das Sale-and-
Lease-back-Verfahren an. Diese Sonderform des Lea-
sings, bei der ein Unternehmen Vermögenswerte an
eine Leasinggesellschaft verkauft und sie anschlie-
ßend zur weiteren Nutzung zurückleast, wird in der
allgemeinen Wahrnehmung zumeist mit materiellen
Werten wie Immobilien oder Maschinen in Verbindung
gebracht. Jedoch existieren insbesondere in Bezug auf
immaterielle Güter wie selbst erstellte Markenrechte,
die bislang nicht in der Bilanz aktiviert sind, erhebli-
che Vorteile:
1. Aktivierung stiller Reserven: Selbst erstellte
immaterielle Vermögenswerte werden durch
Zahlung des Kaufpreises gehoben.
2. GuV-Wirksamkeit: Der erzielte Verkaufspreis
wird in der GuV als Ertrag verbucht.
3. Unabhängigkeit von der Hausbank: Die Kredit-
linien bei der Hausbank werden nicht weiter
belastet.
4. Erhalt der unternehmerischen Unabhängigkeit:
Im Gegensatz zur Aufnahme von Beteiligungs-
kapital (Private Equity) können Dritte keinen
direkten Einfluss auf die Entwicklung des Unter-
nehmens ausüben.
5. Steuerliche Vorteile: Anfallende Leasingraten
sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Die Umsetzung des Leasings von Markenrechten er-
folgt durch die Kombination von Kauf- und Leasing-
vertrag. Letzterer räumt dem Leasingnehmer ein ex-
klusives Nutzungsrecht an der Marke ein. Im Rahmen
dieses Nutzungsüberlassungsvertrags werden Finan-
zierungsvolumen, Vertragslaufzeit und Nutzungsent-
gelt (Leasingrate) geregelt3. Nach Ablauf der verein-
barten Laufzeit besteht die Option einer Verlängerung
des Leasinggeschäfts, des Rückkaufs oder der Rück-
gabe der Markenrechte an den Leasinggeber.
Bekannte Beispiele für eine Sale-and-Lease-back-
Transaktion von Markenrechten sind die Weinbrand-
Marke Asbach, deren Rechte von der Semper Idem
Underberg AG für sieben Jahre an die DAL-Gruppe
verkauft wurden, die Jeans-Marke Closed, deren Rechte
für Westeuropa mit Ausnahme von Deutschland ver-
kauft wurden, und die B2B-Marke Utax der Triumph-
Adler AG, die für 15 Mio. Euro an einen Finanzinvestor
veräußert und anschließend zurückgeleast wurde.
M A R K E N W E R T B E I S A L E - A N D - L E A S E - B A C K V E R F A H R E N 2 5
Markenleasing als innovativesFinanzierungsinstrument
1 Brügger, U./Kuhn, S.: „Steuerrechtliche Behandlung von Markenlizenzen, insbesondere im Verhältnis Deutschland–Schweiz“, in: Steuer Revue, Nr. 4/2001, S. 250.
2 Während erworbene immaterielle Vermögenswerte grundsätzlich bilanzierungspflichtig sind, besteht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ein Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 HGB bzw. IAS 38).
3 Da der Markenwert erheblich von den Handlungen des Leasingnehmers nach Vertragsabschluss abhängt, müssen darüber hinaus geeignete Vereinbarungen getroffen werden, die verhindern, dass der Leasingnehmer den Markenwert ex post bewusst reduziert
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )2 6
Das BEVA-Modell unterteilt sich in eine verhaltens-
wissenschaftliche und eine finanzwirtschaftliche Kom-
ponente4. Im Rahmen des verhaltenswissenschaftli-
chen Teils wird die Markenstärke bestimmt. Hierzu
können sowohl vorhandene Marktforschungsdaten
herangezogen als auch eine Primärstudie durchge-
führt werden (vgl. Abbildung 2).
Im dargestellten Projekt wurde ein kombinierter An-
satz aufgrund fehlender Sekundärdaten für die Län-
der Schweiz und Österreich gewählt. In Deutschland
konnte auf existierende Marktforschungsdaten des
Klienten zurückgegriffen werden.
Die Primärerhebung der Markenstärke in der Schweiz
und in Österreich erfolgte jeweils in Zusammenarbeit
mit einem Marktforschungsinstitut. Hierzu wurden
binnen zwei Wochen jeweils 60 telefonische Inter-
views mit Kunden und potenziellen Kunden pro Land
geführt 5.
Case: Ausgangssituation und Zielsetzung
Hintergrund
Ein mittelständisches Unternehmen aus einer techno-
logieintensiven B2B-Branche vertreibt seine Produkte
unter einer etablierten Produktmarke in Westeuropa
und Nordamerika. Aufgrund der geänderten Richt-
linien zur Kreditvergabe im Rahmen von Basel II hat
sich die Unternehmensleitung dazu entschlossen, not-
wendige Investitionen für Forschung und Entwicklung
durch eine Sale-and-Lease-back-Transaktion der
Produktmarke zu finanzieren. Dazu sollen die Marken-
rechte für Deutschland, Österreich und die Schweiz
für acht Jahre an einen Finanzinvestor verkauft und
dann zurückgeleast werden.
Projektzielsetzung
Dreh- und Angelpunkt beim Markenleasing ist der
Wertnachweis der Marke, um so für den Markenver-
käufer (Leasingnehmer) einen fairen Verkaufserlös zu
erzielen, der seine Markeninvestitionen widerspie-
gelt, und um für den Markenkäufer (Leasinggeber)
die Unsicherheiten über die Werthaltigkeit auszuräu-
men. Hierzu bedarf es eines faktenbasierten Gutach-
tens über den Markenwert, das zukunftsorientiert die
durch die Marke generierbaren Ertragsströme abbil-
det und diese in die Wertermittlung einfließen lässt.
Zielsetzung des beschriebenen Projekts war somit die
Erstellung jeweils eines Markenwertgutachtens für die
Produktmarke in den Ländermärkten Deutschland,
Österreich und Schweiz als Wertnachweis und Grund-
lage für die Verhandlung des Kaufpreises und der
Leasingrate zwischen Leasingnehmer und -geber.
Projektvorgehen
Bestimmung der Markenstärke
4 Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Artikel „Brand Equity Valuation for Accounting (BEVA-Modell)“ in diesem Band.5 Kunden [n = 30], potenzielle Kunden [n = 30] je Land
M A R K E N W E R T B E I S A L E - A N D - L E A S E - B A C K V E R F A H R E N 2 7
Abbildung 2: Datenquellen zur Bestimmung der Markenstärke
Als Auswahlbasis diente eine Datenbank des Klienten,
die die notwendigen Auskunftspersonen enthielt. Die
für den deutschen Markt vorhandenen Daten wurden
einem Qualitäts-6 und Quantitätscheck 7 unterzogen
und danach auf die unterschiedlichen Markenstärke-
treiber des Batten & Company 5-Stufen-Modells der
Markenführung zugeordnet.
Als Grundlage für die separate Berechnung des Mar-
kenwerts pro Land erfolgte die Ermittlung der Marken-
stärke ebenfalls länderspezifisch. Für den Kernmarkt
Deutschland ergab sich ein Markenstärkewert von 63
Punkten (Skala 0 [Minimum]–100 [Maximum]) für das
Jahr 2007. In Österreich und der Schweiz lag der ermit-
telte Wert bei 51, respektive 53 Punkten.
Leasingratenermittlung
Die Transformation der Markenstärke in die maken-
spezifische Leasingrate erfolgte über die BEVA-Trans-
formationskurve, deren Minimum und Maximum durch
die am Markt beobachtbaren Lizenzraten für vergleich-
bare Marken bestimmt werden. Die hierzu notwendi-
gen Lizenzverträge wurden durch eine externe Lizenz-
ratendatenbank generiert. Es konnten zwölf Lizenzver-
träge identifiziert werden, die die Filterkriterien „Region“,
„Branche“ und „Produktmarke“ erfüllten.
Die finalen markenspezifischen Leasingraten
(BPRkorrigiert) ergaben sich nach Korrektur um die
branchenspezifische Markenbedeutung, die in die-
sem Fall aus einer validen Sekundärquelle übenom-
men werden konnte. Für Deutschland wurde eine
Leasingrate (Brand Profit Rate) von 2,9%, für Öster-
reich von 2,5% und für die Schweiz von 2,55% be-
rechnet.
6 Unter anderem Prüfung hinsichtlich Datenverfügbarkeit der für das vorliegende Modell notwendigen Imageitems, Zielgruppenrepräsentativität, Aktualität
7 Prüfung hinsichtlich Stichprobengröße und Ausschöpfungsgrad
... ...
1. Funktionsstatus:Markenware
2. Markenstatus:Markenartikel
3. PsychografischerStatus:Positionierte Marke
4. Identitätsstatus:IdentitätsstiftendeMarke
5. Mythosstatus:Mythische Marke
Markenstatus Treiber
? Konstantes Qualitätsniveau? Markenschutz
? Hoher Bekanntheitsgrad? Hoher Distributionsgrad
? Stärke von Assoziationen? Qualität von Assoziationen? Einzigartigkeit von Assoziationen? Markenpersönlichkeit
? Markenliebe? Geltungsnutzen? Markeninteraktion? Markenvertrauen? Markenidentifikation? Markentreue
? Vermittlung individueller Werte? Vermittlung sozialer Werte? „Sinn-des-Lebens-Leistung“? Zeitlosigkeit? Tradition, Originalität? Sehnsucht, Unerreichbarkeit
Sekundärdaten*
Primärdatenerhebung
*Falls Daten aus Sekundärforschung für die Füllung des Batten & Company 5-Stufen-Modells nicht ausreichend sind, ist eine Primärerhebung erforderlich
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )2 8
Der monetäre Markenwert wurde abschließend in
einem mehrstufigen Rechenprozess ermittelt. Im er-
sten Schritt wurden die markenbezogenen Umsätze
je Periode mit der BPRkorrigiert multipliziert. Das Er-
gebnis hieraus, die Gross Royalty Savings, wurde im
nächsten Schritt um die darauf anfallenden Steuern
reduziert, um die Net Royalty Savings zu bestimmen.
Zuletzt wurden die Net Royalty Savings mit einem adä-
quaten Kapitalisierungszinssatz, in diesem Fall der
WACC (Weighted Average Cost of Capital), auf den Be-
wertungsstichtag abgezinst.
Die Summe der diskontierten Net Royalty Savings für
den detaillierten Prognosezeitraum von drei Jahren8
und des Terminal Values für den Zeitraum nach Ende
der Detailplanung ergab die jeweiligen Markenwerte
pro Land9. Für die Produktmarke des Klienten wurde
für Deutschland ein monetärer Markenwert von 7,3
Mio. Euro (Leasingrate 2,9%) ermittelt. In Österreich
lag der Markenwert bei 1,9 Mio. Euro (Leasingrate =
2,5%) und in der Schweiz bei umgerechnet 0,7 Mio.
Euro (Leasingrate = 2,55%).
Berechnung des monetären Markenwerts
Im Rahmen des Projekts konnte Batten & Company für
seinen Klienten einen substanziellen Beitrag zur Er-
schließung einer neuen Finanzierungsquelle leisten.
Die zur Projektdokumentation erstellten Markenwert-
gutachten pro Land stellen detailliert und verständlich
dar, wie der jeweilige Markenwert und die korrespon-
dierende Leasingrate berechnet wurden. Die Ergebnis-
Ergebnis
se dienten für Markenverkäufer und -käufer während
der Verhandlungen aufgrund ihrer Neutralität als wich-
tige Grundlage der Kaufpreis- und Leasingratenbestim-
mung für die Sale-and-Lease-back-Transaktion der
Markenrechte für Deutschland, Österreich und die
Schweiz.
8 Generell wird im Rahmen des BEVA-Modells ein detaillierter Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde gelegt, von dem jedoch in Ausnahme-fällen abgewichen werden kann. In dem dargestellten Projekt wurde eine Anpassung notwendig, da der Klient nur über eine detaillierte Prognose für die folgenden drei Geschäftsjahre verfügte.
9 Der wirtschaftliche Nutzungszeitraum der Marke wird gemäß gängiger Praktik der Wirtschaftsprüfer als unendlich angenommen, solange kein gegenteiliger Grund bekannt ist. Die Laufzeit des Leasingvertrags (im geschilderten Fallbeispiel = acht Jahre) ist davon unabhängig.
Monetäre Markenbewertung alsParameter für die Markenportfolio-/Markenarchitekturentscheidung bei Mergers & Acquisitions
Im Rahmen von M&A-Prozessen bedarf es vielfach der
Überarbeitung und Optimierung des zusammenge-
führten Markenportfolios und einer Neuausrichtung
der Markenarchitektur. Diese Entscheidungen sollten
dabei auf einer möglichst umfassenden und fundier-
ten Informations- und Entscheidungsbasis getroffen
werden, um zukünftig eine effektive und effiziente
Marktbearbeitung sicherzustellen. Einen maßgeblich-
en Baustein dieser Basis bildet das BEVA-Modell zur
Ermittlung des monetären Markenwerts. Die Verbin-
dung der verhaltenswissenschaftlichen mit der finanz-
wirtschaftlich-bilanziellen Sichtweise ermöglicht es
zum einen, die Meinung über und die Einstellung zur
Marke aller wichtigen externen Markenadressaten zu
erfassen und zu bewerten. Zum anderen liefert die
Berechnung des monetären Markenwertes eine Wert-
größe, die den Vermögenswertcharakter der Marke
quantifiziert. Im nachfolgend erläuterten Projekt hat
Batten & Company mittels des BEVA-Modells zu einer
substanziellen Erweiterung der Informations- und Ent-
scheidungsgrundlage beigetragen, anhand derer die
Integrationsoptionen der übernommene Marke in die
bestehende Markenarchitektur und die jeweiligen Im-
plikationen umfassend evaluiert werden können.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )3 2
Fusionen und Unternehmensübernahmen sind vor
allem in Zeiten stark gesättigter Märkte und auf Märk-
ten mit hohen Eintrittsbarrieren eine bedeutende stra-
tegische Option, mit der Wachstums- und Marktein-
trittschancen erfolgreich realisiert werden können. Im
Rahmen dieser Überlegungen spielt die Marke häu-
fig eine entscheidende Rolle, macht sie doch einen
bedeutenden Teil des Unternehmenswerts aus und
trägt maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei1. Ihr-
en Beitrag zum Unternehmenserfolg leistet die Marke
dabei vor allem durch Zahlungsströme an das Unter-
nehmen, die durch markenspezifische Preis- und
Mengenprämien begründet werden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
oder -übernahmen stehen die Unternehmen regel-
mäßig vor der Notwendigkeit, die Markenportfolios
der fusionierenden Unternehmen und die künftige
gemeinsame Markenarchitektur optimal aufeinander
abzustimmen. Das Ziel ist die Realisation einer effek-
tiven und effizienten Markenführung und Marktbear-
beitung. Vielfach stehen für eine solche Entscheidung
jedoch keine umfassenden Informationen und Ent-
scheidungsgrundlagen zur Verfügung, um eine ziel-
gerichtete und zukünftig wertschaffende Markenport-
folio-/Markenarchitekturentscheidung treffen zu
können.
Markenportfolio- und Markenarchitektur-entscheidungen bei M&A-Prozessen
Abstract
1 Eine Befragung von Führungskräften der umsatzstärksten 100 deutschen Unternehmen und der Mitgliedsunternehmen des DeutschenMarkenverbandes durch PricewaterhouseCoopers et al. im Jahr 2005 zeigte die Tendenz, dass die Marke durchschnittlich bis zu 67% desUnternehmenswerts ausmacht. 83% der teilnehmenden Unternehmen geben an, dass die Marke einen wichtigen oder sehr wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg leistet. PricewaterhouseCoopers et al.: „Praxis von Markenbewertung und Markenmanagement in deutschen Unternehmen“, 2005, S. 8.
M A R K E N A R C H I T E K T U R B E I M E R G E R S & A C Q U I S I T I O N S 3 3
erarbeiten werden. Das Ziel ist, in das Markenport-
folio bzw. in die Markenarchitektur so wenige Marken
wie möglich, aber so viele wie nötig einzubinden und
für diese gleichzeitig ein optimal aufeinander abge-
stimmtes Beziehungsgefüge zu installieren (vgl. Ab-
bildung 1).
So können Synergiepotenziale in der Markenführung
weitestgehend ausgenutzt und gleichzeitig eine opti-
mal differenzierte Bearbeitung der Marktsegmente
sichergestellt werden.
BEVA-Modell zur Markenbewertung als Parameterder strategischen Markenportfolio-/Marken-architekturentscheidung
Nach Mergers & Acquisitions gilt es eine Vielzahl von
Parametern bei der Weiterentwicklung des Marken-
portfolios und der strategischen Markenarchitektur
in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Das
BEVA-Modell der monetären Markenbewertung leistet
hier einen wichtigen Beitrag2. Es unterstützt im Ent-
scheidungsprozess durch die Erweiterung der Informa-
tionsbasis, um so besser über die aktuelle und zukün-
ftige Werthaltigkeit der fortzuführenden bzw. einzu-
stellenden Marken urteilen zu können. Nur auf Basis
einer ganzheitlichen Betrachtung kann so eine zu-
kunftsorientierte Ausrichtung der Markenarchitektur
Ein zentraler Punkt für die Markenportfolio-/Marken-
architekturentscheidung nach einem M&A-Prozess
sind die markenwertbezogenen Aspekte 3. Bei diesen
sind die verhaltenswissenschaftlichen Kenngrößen,
die die sogenannte Markenstärke bestimmen, unbe-
stritten ein essenzieller Aspekt und der eigentliche
Abbildung 1: Markenportfolio- und Markenarchitekturentscheidungen
Markenportfolio Markenarchitektur
Marke A
Marke C
Marke B Marke
C
MarkeD
Dachmarke
Marke C
Marke B
? ...
Marktsegmente
Sub-Brand
EndorsedBrand
Einzelmarke
ILLUSTRATIV ILLUSTRATIV
Dachmarke
Marke A
Marke A
Dachmarkeby
2 Zur Notwendigkeit der Ermittlung eines monetären Markenwerts und zu dessen Einbindung in einen ganzheitlichen Post-Merger-Integrationsprozess vgl. Klein-Bölting, U./Wimmer, C.: „Marketing-PMI zur Verankerung der Marktperspektive bei Fusionen“, in: Insights 8, Hrsg. Batten & Company, April 2008, S. 14 ff.
3 Vgl. Brockdorff, B.: „Die Corporate Brand bei Mergers & Acquisitions“, 2003, S. 129 ff.
Sub-Brand A
Ausgangspunkt für die markenwertbezogene Beurtei-
lung von Marken. Jedoch bedarf es zur Generierung
einer umfassenden Informations- und Entscheidungs-
basis der Erweiterung um die finanzorientierte Pers-
pektive des Markenwerts und somit der Ermittlung
des monetären Markenwerts, um sämtliche wertmaxi-
mierenden Stellhebel der Marke offenzulegen. Diese
umfassende kombinatorische Sichtweise ist der zen-
trale Erfolgsfaktor des BEVA-Modells4.
Der modulare Aufbau des BEVA-Modells bietet zu-
nächst die Möglichkeit einer fundierten Bestimmung
der Markenstärke. Die Markenstärke wird innerhalb
von BEVA durch das Batten & Company 5-Stufen-Modell
der Markenführung anhand einer Vielzahl von Image-
attributen erhoben, die sich zu verschiedenen Marken-
werttreibern gruppieren. Für die Markenportfolio-/
Markenarchitekturentscheidung gilt es dann, die Aus-
wirkungen einer Einstellung der Markenführung für
die identifizierten wertgenerierenden Marken(-be-
standteile) zu prognostizieren.
Um auch der finanzorientierten Perspektive des Mar-
kenwerts Rechnung zu tragen, muss bei der Entschei-
dungsfindung über das künftige Markenportfolio bzw.
die Markenarchitektur auch der monetäre Wert der je-
weiligen Marke berücksichtigt werden, der im BEVA-
Modell das Endergebnis des Bewertungsprozesses
bildet.
Mit dem Kauf eines Unternehmens bzw. der Fusion
kann eine monetär wertvolle Marke in das bestehen-
de Markenportfolio gelangen, wodurch das Unterneh-
men einen Vermögenswert erlangt. Im Fall des ent-
geltlichen Erwerbs muss der derivative Markenwert
in der Bilanz des Unternehmens aktiviert werden und
stellt somit einen „handfesten“ Wert dar5. Aber auch
bei einem Aktivierungsverbot im Fall der Fusion6 ist die
Marke als Vermögenswert anzusehen. In beiden Fäl-
len würde sich jedoch ab dem Zeitpunkt der Marken-
einstellung ein Wertverlust in Form eines entgange-
nen Nutzens einstellen, denn die Marke kann künf-
tig keinen Beitrag mehr zum Unternehmenserfolg in
Form der Generierung von positiven Zahlungsströ-
men leisten.
Wie zuvor dargestellt, sollte im Rahmen eines M&A-
Prozesses immer auch eine fundierte Evaluation der
jeweiligen Marke mittels des BEVA-Modells erfolgen,
um über eine optimale Entscheidungsgrundlage für
die künftige Ausrichtung des Markenportfolios bzw.
der Markenarchitektur zu verfügen.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )3 4
Case: Ausgangssituation und Zielsetzung
Ein international agierender Allfinanzkonzern hat im
Rahmen seiner globalen Expansionsstrategie den
Markteintritt in den deutschen Bankenmarkt ange-
strebt. Aufgrund hoher Markteintrittskosten und
Markteintrittsbarrieren und der sich dargebotenen
Möglichkeit einer Unternehmensübernahme entschied
man sich, eine bereits seit Jahrzehnten auf dem deut-
schen Markt erfolgreich tätige Bank zu akquirieren.
Das deutsche Institut wuchs selbst zuvor durch eine
Reihe von Übernahmen stark und hatte sich durch
4 Vgl. Klein-Bölting, U./Granz, A./Beerlink, A.: „Monetäre Markenbewertung“, in: Insights 6, Hrsg. Batten & Company, September 2007, S. 42 ff.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die entgeltlich erworben wurden, sind zwingend in der Handelsbilanz zu aktivieren. Dies ergibt
sich aus dem Vollständigkeitsgebot § 246 Abs. 1 HGB; Vgl. Pohl, D.: „Lizenzen im deutschen Bilanz- und Steuerrecht“, in: „Modul VI: VortragsreiheLizenzprojekt ", hrsg. von LICENSING EXECUTIVE SOCIETY Deutsche Landesgruppe e.V., 2007, S. 16 f.
6 Das Aktivierungsverbot gilt dann, wenn das einbringende Unternehmen die Marke selbst aufgebaut hat und sie daher den Charakter eines selbst erstellten immateriellen Vermögenswerts besitzt (vgl. §248 II HGB).
Hintergrund
Zur Entscheidungsfindung über die Integrationsmög-
lichkeiten der übernommenen Unternehmensmarke
in das bestehende Markenportfolio bzw. in die Mar-
kenarchitektur wurde eine umfassende Analyse ange-
strebt mit dem Ziel, die maximal wertstiftende Bran-
ding-Option zu identifizieren. Hierbei bestand die Haupt-
aufgabe darin, sämtliche Vor- und Nachteile des Re-
Brandings und der Fortführung der übernommenen
Marke sowie die sich aus diesen beiden Optionen er-
gebenden Implikationen in einem Kosten-Nutzen-
Vergleich gegenüberzustellen.
Nach der Akquisition des Instituts mangelte es an
einer ganzheitlichen und aktuellen Faktenbasis über
den Status der übernommenen Marke. Projektziel-
setzung war daher, mit der Bestimmung der Marken-
stärke und des monetären Markenwerts mittels des
BEVA-Modells die Werthaltigkeit der übernommenen
Marke zu evaluieren. Diese Informationen sollten im
Ergebnis einen substanziellen und aussagekräftigen
Beitrag zur Entscheidungsfindung über die Integra-
tionsoptionen in die bestehende Konzernmarken-
architektur liefern.
M A R K E N A R C H I T E K T U R B E I M E R G E R S & A C Q U I S I T I O N S 3 5
Projektvorgehen
Bestimmung der Markenstärke
Um die Konsumentenperspektive in das Modell ein-
fließen lassen zu können, bedarf es der Erhebung der
dazu notwendigen Primärdaten, mit denen das Batten& Company 5-Stufen-Modell der Markenführung ge-
füllt werden kann7. Eine maximal wertschaffende Wir-
kung erzielt eine Marke jedoch nur dann, wenn sie
gegenüber allen relevanten externen Markenadres-
saten, die unmittelbar zur Generierung der Zahlungs-
ströme maßgeblich beitragen, positiv wirken kann.
Um ein möglichst holistisches Bild der Markenstärke
zu erlangen, gleichzeitig aber eine Vergleichbarkeit
der Primärdaten unter den einzelnen Gruppen dieser
Markenadressaten sicherzustellen, sollte eine zeit-
gleiche Datenerhebung mit einem weitestgehend ver-
gleichbaren Studiendesign stattfinden.
7 Daneben besteht die Möglichkeit, Sekundärdaten für die Füllung des Batten & Company 5-Stufen-Modells der Markenführung zu nutzen, wenn diese in Qualität (u.a. Datenverfügbarkeit der für das vorliegende Modell notwendigen Imageitems, Zielgruppenrepräsentativität, Aktualität) und Quantität (eine ausreichend hoch ausgeschöpfte Stichprobe) den strengen Anforderungen gerecht werden, mit der die Validität des BEVA-Modells sichergestellt werden soll.
Projektzielsetzung
eine innovative und an den Bedürfnissen der Kunden
orientierte Produktpolitik eine Position unter den Top-
Instituten im deut-schen Markt erarbeitet.
Aufgrund der Synergiewirkung in der Markenführung
und den damit verbunden Kostenvorteilen verfolgt
das übernehmende Unternehmen grundsätzlich das
Ziel einer weltweiten Dachmarkenstrategie unter der
Marke der Muttergesellschaft. Im Falle des Vorliegens
von wichtigen Gründen – beispielsweise einer mit
großen Investitionen erreichten hohen Bekanntheit
zusammen mit einem sehr positiven Image in der Ziel-
gruppe – kann es in Ausnahmefällen zu Überlegun-
gen kommen, ob das akquirierte Geschäft unter der
bisherigen Marke fortgeführt werden soll.
Im vorliegenden Fall verfügte der Auftraggeber selbst
über keine umfassende eigene Datenbasis aus Markt-
forschungsaktivitäten. Somit wurde eine über relevan-
te Quotierungskriterien ermittelte, repräsentative Stich-
probe von Kunden und Nichtkunden in einer Primär-
erhebung zur Markenstärke befragt.
Im Ergebnis konnte aus Kunden-/Nichtkundensicht
eine Markenstärke von 68,5 ermittelt werden (auf
einer Skala von 0 als niedrigster und 100 als höchster
Ausprägung).
Aufgrund von Praktikabilitätsgründen und Budgetre-
striktionen war es im vorliegenden Fall nicht möglich,
eine gemeinsame Primärforschung mit Kunden/Nicht-
kunden sowie der zweiten wichtigen externen Mar-
kenadressatengruppe, der Vertriebspartner, durch-
zuführen8. Um dennoch deren Markenwahrnehmung
berücksichtigen zu können, wurde eine separate zwei-
te Erhebung durchgeführt, die die zuvor genannten
einschränkenden Rahmenbedingungen adressieren
konnte (u.a. erfolgten einige Anpassungen des Stu-
diendesigns, die mit den BEVA-Modellanforderungen
vereinbar waren), gleichzeitig aber eine Vergleichbar-
keit der beiden Forschungsergebnisse sicherstellte.
Für die Markenstärke der Vertriebspartner wurde ein
Wert von 75,3 erzielt, womit die Beurteilung der Marke
aus Sicht dieser Zielgruppe deutlich besser ausfiel.
Dieser Unterschied begründete sich vor allem durch
eine vergleichsweise stärker positive Bewertung im
Funktions- und psychografischen Status (Stufen 1 und
3 des Batten & Company 5-Stufen-Modells der Marken-
führung).
Nach der Berechnung der Markenstärke je Adres-
satengruppe bedurfte es noch der Konsolidierung zu
einem Gesamtergebnis. Der dazu nötige Gewichtungs-
faktor wurde gemäß dem relativen Umsatzbeitrag ge-
wählt. Diese Kennzahl ergab sich aus dem Umsatz,
den die Vertriebspartner generieren, in Relation zum
Umsatz, den das Institut über die eigenen Vertriebs-
kanäle mit den Kunden erzielt. Dies erschien auf-
grund der Funktion der Marke, einen Beitrag zum
Unternehmenserfolg vor allem durch die Generierung
von positiven Zahlungsströmen zu leisten, als sinn-
vollste Kennzahl. Im vorliegenden Beispiel wurde die
Gesamtmarkenstärke daher zu 70% von der Kunden/
Nichtkundenwahrnehmung und zu 30% von der Mar-
kenwahrnehmung der Vertriebspartner bestimmt. So-
mit kam es zu einer Gesamtmarkenstärke von 70,5.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )3 6
Für die Berechnung des monetären Markenwerts er-
folgte im Fortgang zunächst die Bestimmung der mar-
kenspezifischen Lizenzrate anhand der BEVA-Trans-
formationskurve. Das Minimum und Maximum dieser
Kurve wurde durch bereits am Markt beobachtete
Lizenzraten bestimmt. In diesem Fall konnten insge-
samt 13 Lizenzverträge identifiziert werden. Alle Ver-
träge stammten zwar aus dem Dienstleistungssektor,
jedoch nicht ausschließlich aus dem Finanzdienstlei-
stungsumfeld. Aufgrund dieser Tatsache bedurfte es
einer Anpassung der durch die Transformation ermittel-
ten Lizenzrate zur korrigierten Lizenzrate (BPRkorrigiert).
Dies erfolgt im BEVA-Modell anhand der Relevanz der
Marke im Kaufentscheidungsprozess, der im vorliegen-
den Fall mittels einer Conjoint-Analyse zuvor bestimmt
worden war.
Durch die sich anschließende Berechnung des Marken-
werts entlang der BEVA-Modellstruktur9 konnte ab-
schließend ein monetärer Wert für die Marke des über-
nommenen deutschen Bankinstituts in Höhe von 2,6
Mrd. Euro ermittelt werden.
Weitere Schritte zur Berechnung des monetären Markenwerts
8 Einen unmittelbaren Einfluss auf die Generierung von Zahlungsströmen an das Unternehmen hatten im vorliegenden Fall die Vertriebspartner deshalb, weil sie durch ihre Vermittlungstätigkeit maßgeblich bestimmten, ob einer ihrer Kunden ein Produkt des Markeninhabers grundsätzlich erwerben wird. Daher waren die Vertriebspartner zwingend in die Datenerhebung zur Markenstärke einzubeziehen.
9 Eine ausführliche Erläuterung der Berechnung finden Sie im Artikel „Brand Equity Valuation for Accounting (BEVA-Modell)“ in diesem Band.
Mit der Bestimmung der Markenstärke und des mone-
tären Markenwerts konnte das Projektziel erreicht wer-
den, die Werthaltigkeit der Marke des übernommenen
Finanzinstituts zu evaluieren. Dadurch konnte ein es-
senzieller faktenbasierter Informationsbeitrag zur Ent-
scheidungsfindung über die Integrationsoptionen der
erworbenen Marke in die bestehende Konzernmarken-
architektur des Käufers generiert werden.
Die Ergebnisse der Markenstärkeermittlung legten da-
bei im Einzelnen eine Vielzahl von wichtigen Erkennt-
nissen über die Markenwahrnehmung offen und befä-
higten dazu, ein differenziertes Bild über Auswirkung-
en einer möglichen Einstellung der Markenführung zu
erlangen.
Die Bestimmung des monetären Markenwerts zeigte,
welcher Wertverlust in Form des entgangenen Nutzens
durch die Markeneinstellung entstehen würde.
M A R K E N A R C H I T E K T U R B E I M E R G E R S & A C Q U I S I T I O N S 3 7
Ergebnis
Kommt es im Rahmen von Markenportfoliooptimie-
rungen zur Einstellung von Marken, muss der Marken-
inhaber entscheiden, ob der Verkauf der Marke für
das Unternehmen eine vorteilhafte Option ist. Um die
anschließenden Verhandlungen auf Basis einer von
allen Verhandlungsparteien akzeptierten Preisvorstel-
lung für die Marke führen zu können, bedarf es einer
fundierten Ermittlung des monetären Wertes der Mar-
kenrechte. Hierfür kann das BEVA-Modell von Batten& Company eingesetzt werden, das auf Basis einer um-
fassenden Evaluation einen substanziell stabilen
monetären Markenwert ermittelt. Bei dem im Folgen-
den dargestellten Projekt hat Batten & Company durch
die Ermittlung des monetären Markenwerts die Grund-
lage für einen erfolgreichen Verkaufsprozess gelegt.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen oder -über-
nahmen stellt sich in vielen Fällen die Frage, welche
Marke(n) fortgeführt werden soll(en) und wo durch die
Reduzierung des Markenportfolios Synergien und Kos-
tensenkungspotenziale in der Marktbearbeitung reali-
siert werden können. Aber auch Unternehmen, die in
der Vergangenheit erfolgreich eine Mehrmarkenstra-
tegie zur differenzierten Marktbearbeitung genutzt ha-
ben, sollten sich regelmäßig die Frage stellen, ob das
aktuelle Markenportfolio noch effektiv und effizient zu
führen ist und den Anforderungen und Bedürfnissen
des Marktes gerecht wird.
Wie aus den hier exemplarisch genannten Gründen er-
sichtlich, unterliegen Markenportfolios von Unterneh-
men einem ständigen Wandel. Häufige Konsequenz
aus den marktbedingten Anpassungsnotwendigkeiten
ist, dass im Rahmen einer Markenportfoliooptimierung
einzelne Marken eingestellt werden.
Für die jeweils nicht fortgeführte Marke stellt sich mit
der Einstellung die Frage, ob bzw. wie man sie zukünf-
tig Nutzen stiftend verwenden kann. Oft verbleiben die
Markenrechte aus strategischen Überlegungen her-
aus im Unternehmen, in vielen Fällen jedoch entschei-
det sich ein Unternehmen zum Verkauf der entspre-
chenden Marke. Die Verkaufsoption ist vor allem
dann zu prüfen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann, dass die Marke zukünf-
tig im Unternehmen nochmals genutzt werden soll,
und wenn die eigene Wettbewerbsposition so stark
ist, dass durch die Markennutzung auch eines unmit-
telbaren Konkurrenten keine erheblichen Beeinträcht-
igungen der eigenen Marktstellung zu befürchten sind.
Die Entscheidung für einen Markenverkauf sollte da-
neben auch dann in Betracht gezogen werden, wenn
die Auswirkungen des Wertverlusts der Marke mini-
miert werden sollen.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )4 0
Markeneinstellung aufgrund vonMarkenportfoliooptimierungen
Abstract
Der Bekanntheitsverlust entsteht, weil die Marke im
Markt nicht mehr präsent ist und (mögliche) Kunden
nicht mehr mit ihr in Kontakt kommen können – die
Konsumenten verlieren die Marke aus dem Gedächt-
nis. Die Verwässerung des positiven Images begrün-
det sich aus der Tatsache, dass die Marke nicht mehr
aktiv vom Unternehmen gepflegt wird – die Konsumen-
ten verlieren das klare und positive Bild von der Marke
aus dem Gedächtnis. Bei einem zukünftigen Einsatz
müssten daher wieder beachtliche Investitionen in die
Marke getätigt werden, damit sie die gleiche Wirkung
im Kaufentscheidungsprozess entfalten kann, wie sie
es zum Zeitpunkt der Einstellung vermochte.
Der sich unmittelbar einstellende Wertverlust hinge-
gen ergibt sich durch den entgangenen Nutzen auf-
grund der Nichtgenerierung von Zahlungsströmen an
das Unternehmen. Die eingestellte Marke leistet zu-
künftig keinen direkten und monetär messbaren Bei-
trag zum Unternehmenserfolg mehr, da sie ihre spezi-
fische positive Wirkung auf den Verkauf der mit ihr ge-
brandeten Produkte nicht mehr entwickeln kann.
V E R K A U F V O N M A R K E N R E C H T E N 4 1
Abbildung 1: Batten & Company Brand Screen
Wertverlust von Marken
Ein langfristig wirksam werdender Wertverlust ent-
steht durch die Verringerung der Bekanntheit und die
Verwässerung des positiven Images. Wie im Brand
Screen von Batten & Company zu sehen ist, bildet die
positive Auswirkung der Marke auf diese beiden Di-
mensionen des Kaufentscheidungsprozesses jedoch
die Voraussetzung dafür, um langfristig loyale Kunden
zu gewinnen (vgl. Abbildung 1).
Wie bekannt ist die Marke im
Markt?
Würden die Nutzer die Marke regelmäßig
konsumieren/weiterempfehlen?
Wie positiv ist dieMarken-
wahrnehmung?
Ist die Marke für einemögliche
Kaufentscheidung imRelevant Set?
Wieviel Interesse wurde
tatsächlich in Kaufkonvertiert?
Bekanntheit Positives Image Auswahl- bereitschaft
Auswahl Loyalität
Inwieweit gelingt es der Marke, Bekanntheit über sämtliche Stufen desKaufentscheidungsprozesses hinweg in Loyalität zu konvertieren?
Die Vorteile aus dem Markenverkauf resultieren für
den derzeitigen Inhaber daher vor allem aus der Tat-
sache, dass ein meist beachtlicher Teil der vorausge-
gangenen Investitionen in die Marke durch einen Ver-
kaufserlös (und somit durch die Generierung eines
einmaligen positiven Zahlungsstroms an das Unter-
nehmen) amortisiert werden kann. Die Möglichkeit,
diesen Vorteil zu realisieren, ist dabei tendenziell um-
so größer, je höher der Wert der eingestellten Marke
ist. Da dieser wiederum positiv mit dem erzielbaren
Verkaufserlös korreliert, sollte eine Entscheidung für
einen Verkauf möglichst zeitnah nach der Markenein-
stellung erfolgen. In der Unternehmenspraxis von
Batten & Company hat sich gezeigt, dass die zwangs-
läufig einsetzende langfristige Wertminderung im Zeit-
verlauf immer stärkere Auswirkungen auf den erziel-
baren Verkaufspreis hat.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )4 2
Vorteile aus dem Markenverkauf
Case: Ausgangssituation und Zielsetzung
Eine strategische Geschäftseinheit eines Unterneh-
mens aus der deutschen Finanzdienstleistungsbran-
che stand vor der Frage, ob mit der bestehenden Zwei-
markenstrategie die Bedürfnisse und Anforderungen
des Marktes und des Unternehmens immer noch opti-
mal adressiert werden konnten oder ob durch eine
Monomarkenstrategie eine ebenfalls hohe Marktaus-
schöpfung sichergestellt und gleichzeitig deutliche
Kostensenkungspotenziale in der Markenführung rea-
lisiert werden könnten. Am Ende eines umfassenden
Analyseprozesses kam es zu der Entscheidung, auf
eine Monomarkenstrategie umzustellen.
Da in beide Marken in den zurückliegenden Jahren
stark investiert worden war, verfügten sie jeweils über
einen hohen Wert. Diese Werte spiegelten sich in der
im Wettbewerbsvergleich hohen Bekanntheit und in
einem positiven Image der beiden Marken wider. Die
vergleichende Betrachtung zeigte, dass die beiden
Marken bei der Imagebeurteilung nahe beieinanderla-
gen, die Bekanntheitsgrade in der Zielgruppe jedoch
stärker differierten. Dennoch entschied man sich aus
geschäftspolitischen Gründen, zukünftig unter der
Marke mit dem geringeren Bekanntheitswert am Markt
zu agieren.
Für die fortgeführte Marke konnte dabei davon ausge-
gangen werden, dass durch die fortdauernden zielge-
richteten Investitionen in sie eine Wertsteigerung er-
reicht werden könnte. Um jedoch für die eingestellte
Marke vor allem den unmittelbaren Wertverlust zu
kompensieren, wurde entschieden, diese zum Verkauf
zu stellen.
Hintergrund
Die Ausgangsbasis des BEVA-Modells bildet die Be-
stimmung der Markenstärke aus der Perspektive der
relevanten externen Markenadressaten. Diese bestim-
men durch ihre zukünftigen Kaufentscheidungen und
die dadurch generierten Zahlungsströme an den Mar-
keninhaber maßgeblich den Beitrag der Marke zum
Unternehmenserfolg 1.
Im Rahmen der diesem Projekt vorausgegangenen
Markenportfolioanalyse wurde bei einer Primärerhe-
bung eine Vielzahl von Imageitems bei Kunden und
Nichtkunden2 über die nun zum Verkauf stehende
Marke erhoben. Die eingehende Analyse dieser be-
reits vorliegenden Daten ergab, dass sie in Qualität
(u.a. Aktualität des Datenmaterials, abgefragte Image-
items, Repräsentativität der Zielgruppe) und Quantität
(u.a. hohe Ausschöpfungsquote der Stichprobe) den
strengen Anforderungen des BEVA-Modells gerecht
wurden und somit ohne Qualitätseinbußen bei den Er-
gebnissen zur Berechnung der Markenstärke verwen-
det werden konnten.
Im Ergebnis erreichte die Marke einen Stärkewert von
71,1 (auf einer Skala von 0 als niedrigster und 100 als
höchster Ausprägung).
Im nächsten Schritt erfolgte die Bestimmung der mar-
kenspezifischen Lizenzrate anhand der BEVA-Trans-
formationskurve. Das Minimum und Maximum dieser
Kurve bestimmten bereits am Markt beobachtete Li-
zenzraten. Die insgesamt 16 für die Transformation
relevanten Lizenzverträge waren zwar alle aus dem
Dienstleistungssektor, jedoch nicht ausschließlich aus
dem spezifischen Finanzdienstleistungsumfeld. Daher
bedurfte es einer Anpassung der durch die Transfor-
mation ermittelten Lizenzrate zur korrigierten Lizenz-
rate (BPRkorrigiert). Den Anpassungsfaktor bildet im
BEVA-Modell die Relevanz der Marke im Kaufent-
scheidungsprozess. Hier konnte auf die Ergebnisse
eines vorherigen Projekts im gleichen Marktsegment
zurückgegriffen werden, in dem mittels einer Conjoint-
Analyse dieser Korrekturfaktor bestimmt worden war.
V E R K A U F V O N M A R K E N R E C H T E N 4 3
Zum Zeitpunkt der Entscheidung, diese Marke zu ver-
kaufen, bestand innerhalb des Finanzinstituts keine
konkrete Vorstellung darüber, welcher Preis für diese
Marke erzielt werden könnte. Da es für den folgenden
Verkaufsprozess jedoch der Bestimmung einer Ver-
handlungsbasis bedurfte, wurde Batten & Company be-
auftragt, mittels des BEVA-Modells eine fundierte Er-
mittlung des monetären Markenwerts durchzuführen.
Projektvorgehen
Bestimmung der Markenstärke und der Lizenzrate
1/3 Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Artikel „Brand Equity Valuation for Accounting (BEVA-Modell)“ in diesem Band. 2 Im vorliegenden Fall waren dies die wesentlichen externen Markenadressaten, die bei der Ermittlung der Markenstärke zu berücksichtigen waren.
Projektzielsetzung
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )4 4
Entlang der Struktur des BEVA-Modells bedurfte es im
Fortgang zunächst der Bestimmung der langfristigen
Wachstumsrate der hypothetischen markenbezoge-
nen Erträge. Hierbei erfolgte ein Rückgriff auf interne
Marktstudien des Markeninhabers, in denen von ei-
nem durchschnittlichen zukünftigen Ertragswachstum
(nach dem 5-Jahres-Zeitraum) im relevanten Markt-
segment von 5% p.a. ausgegangen wurde.
Aufgrund des Shareholder-Gedankens des BEVA-
Modells war zur Berechnung des monetären Marken-
werts ebenfalls die Bestimmung eines angemessenen
Steuersatzes nötig, mit dem die eingesparten Lizenz-
gebühren (deren Summe am Ende der Berechnung
den monetären Markenwert ergibt) reduziert werden.
Der Rückgriff auf den Steuersatz des Markeninhabers
war hier nicht möglich, da die den Steuersatz unmit-
telbar und mittelbar beeinflussenden Faktoren zum
Zeitpunkt des Projekts nicht auf die Bewertungssitua-
tion für die eingestellte Marke übertragbar waren. Um
dennoch eine möglichst realistische Größe zugrunde
legen zu können, wurde der deutsche nominale Steu-
ersatz von 30%4 für die spätere Berechnung heran-
gezogen.
Da das BEVA-Modell einen Barwertansatz verfolgt,
musste für die Ermittlung des monetären Marken-
werts im Weiteren ein Diskontierungszinssatz be-
stimmt werden, mit dem die zukünftig eingesparten
Lizenzgebühren auf den Bewertungsstichtag abge-
zinst werden konnten. Aufgrund der bereits erfolgten
Einstellung der Markenführung ergab sich erneut die
Herausforderung, dafür eine adäquate Kennzahl zu er-
mitteln. Auch hier war die Übernahme der entspre-
chenden Kennzahl des Markeninhabers nicht sinn-
voll, da Faktoren, die diesen beeinflussen (z.B. Fremd-
kapitalkosten), für die vorliegende Bewertungssitua-
tion keine Gültigkeit besaßen. Um dennoch eine reali-
tätsnahe Kennzahl für die anschließende Bestimmung
des monetären Markenwerts zu verwenden, wurde ein
allgemeiner durchschnittlicher Diskontierungszins-
satz von 8% verwendet, der im Rahmen einer empiri-
schen Studie in Deutschland ermittelt worden war5.
Nach damaligem Kenntnisstand gab es keine Gründe,
die darauf hingedeutet hätten, dass die zu verkaufen-
de Marke nur noch für einen begrenzten Zeitraum
nutzbar gewesen wäre. Daher wurde für die folgende
Berechnung ein unendlicher Verwendungszeitraum
der Marke angenommen.
Ermittlung weiterer zentraler Berechnungsparameter
4 Wert gerundet; Quelle: IHK Region Stuttgart, 2008.5 Wert gerundet; Quelle: Geginat et al.: „Kapitalkosten als strategisches Entscheidungskriterium“, 2006.
Die Ermittlung der monetären Basis für die Berech-
nung des Markenwerts erfolgt im BEVA-Modell durch
die Detailprognose zukünftiger markenbezogener Er-
träge3.
Der Rückgriff auf eine detaillierte 5-Jahres-Prognose
für die Ertragsentwicklung war im vorliegenden Fall
nicht möglich, da aufgrund der Markeneinstellung
eine solche Schätzung im internen Rechnungswesen
nicht mehr erfolgt war. Um dennoch diese benötigte
monetäre Basis bereitstellen zu können, erfolgte auf
Grundlage des letztmalig zur Verfügung stehenden re-
alen Jahresertrags eine Extrapolation. Dabei wurde
eine hypothetische Wachstumsrate von 9% p.a. für
den fünfjährigen Zeitraum angenommen, die interne
Marktexperten im Bewusstsein der bisherigen lang-
jährigen Performance der Marke und unter Beach-
tung des allgemein erwarteten Marktwachstums als
realistisch erachteten.
Bestimmung der monetären Basis
Sensitivitätsanalyse
V E R K A U F V O N M A R K E N R E C H T E N 4 5
Abbildung 2: Sensitivitätsanalyse des monetären Markenwerts
Berechnung des monetären Markenwerts
Für die Berechnung des monetären Markenwerts im
vorliegenden Fall wurden für zwei Berechnungspara-
meter Annahmen getroffen, für die im Vergleich zum
Diskontierungs- und Steuersatz auf keine allgemeinen
externen Durchschnittswerte beispielsweise aus Stu-
dien zurückgegriffen werden konnte: der geplante Ver-
wendungszeitraum der Marke und die Wachstums-
rate der langfristigen markenbezogenen Erträge.
Hier zeigte sich ein weiterer zentraler Vorteil des BEVA-
Modells: Aufgrund der validen Modellstruktur bestand
die Möglichkeit, ohne hohen Mehraufwand mit einer
Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen alternativer Ent-
wicklungsszenarien der Berechnungsparameter „Mar-
kenverwendungszeitraum“ und „langfristige Ertrags-
wachstumsrate“ auf den monetären Markenwert zu
bestimmen. Dies erfolgte exemplarisch für drei unter-
schiedliche Verwendungszeiträume der Marke und
drei unterschiedliche Wachstumsraten der langfristi-
gen markenbezogenen Erträge (vgl. Abbildung 2).
Verwendungszeiraum der Marke
Wa
chst
um
sra
te d
er
lan
gfri
stig
en m
ark
en-
bez
ogen
en E
rträ
ge
Unendlich 50 Jahre 25 Jahre
3%
5%
7%
45,18 Mio. Euro 40,86 Mio. Euro 31,04 Mio. Euro
70,68 Mio. Euro 53,23 Mio. Euro 35,39 Mio. Euro
198,2 Mio. Euro 73,51 Mio. Euro 40,87 Mio. Euro
In der darauf folgenden Modellrechnung wurde unter
Verwendung aller zuvor erläuterten Ergebnisse und
Parameter ein monetärer Markenwert von 70,68 Mio.
Euro ermittelt.
Mit der fundierten Berechnung des monetären Mar-
kenwerts mittels des BEVA-Modells konnte Batten& Company sicherstellen, dass eine von allen Ver-
handlungsparteien akzeptierte Basis für die folgen-
den Verkaufsgespräche geschaffen wurde.
Durch die Sensitivitätsanalyse konnte darüber hinaus
aufgezeigt werden, welchen Wert die Marke für einen
Käufer gehabt hätte, wenn ausgewählte ursprünglich
zugrunde gelegte Berechnungsparameter aufgrund ge-
rechtfertigter Umstände anzupassen gewesen wären.
M O N E T Ä R E M A R K E N B E W E R T U N G ( B E V A )4 6
Ergebnis
Grundsätzlich ist die Berechnung des monetären Mar-
kenwerts für alternative Szenarien nur dann zulässig,
wenn es begründete Anlässe gibt, die eine solche Sen-
sitivitätsanalyse notwendig erscheinen lassen. Diese
strikte Einschränkung dient dem Ziel, die Gefahr der
Willkürlichkeit bei der Bestimmung des Markenwerts
zu unterbinden.
Für den in diesem Case dargestellten Fall war die Be-
stimmung alternativer Markenwerte jedoch sinnvoll,
weil der Markenwert als Grundlage für spätere Ver-
kaufsverhandlungen dienen sollte. Mit dieser Sensitivi-
tätsanalyse wollte man daher der Situation gerecht
werden, dass hier nicht für alle Modellvariablen „neu-
trale“ externe Kennzahlen verwendet werden konnten
und ein potenzieller Käufer für die beiden zuvor genan-
nten Berechnungsparameter zu deutlich differieren-
den Prognosen hätte kommen können, sodass er un-
ter Umständen auch einen anderen Markenwert als
Verhandlungsgrundlage herangezogen hätte.
Die Zulässigkeit der Variation des Wachstumspoten-
zials der langfristigen markenbezogenen Erträge war
damit zu begründen, dass für die zukünftig mit der
Marke gebrandeten Produkte bzw. Dienstleistungen
auch ein anderer als der ursprünglich angenommene
Wachstumsverlauf angenommen werden konnte. Das
langfristige Ertragswachstum wird u.a. maßgeblich
durch die zukünftige Wettbewerbsposition und das
sich daraus ergebende Wachstumspotenzial des po-
tenziellen Käufers bestimmt. Weichen diese Faktoren
von den Annahmen des Markenverkäufers ab, hat dies
Auswirkungen auf den Markenwert aus Sicht des Käu-
fers.
Auch für den angenommenen Verwendungszeitraum
der Marke hätte ein potenzieller Käufer aus berechtig-
ten Gründen zu einer abweichenden Einschätzung
kommen können. Denkbar wäre dies beispielsweise
dann gewesen, wenn der Käufer die erworbene Mar-
ke für den Markteintritt in Deutschland hätte nutzen
wollen. Hätte er langfristig aber das Ziel verfolgt, seine
bereits in anderen Ländern etablierte Dachmarke im
Rahmen einer Markenüberführungsstrategie auch in
Deutschland einzuführen und danach die erworbene
Marke einzustellen, so wäre von vornherein eine Be-
grenzung des Nutzungszeitraums der Marke bestimmt
gewesen. Somit hätte die Marke auch aufgrund die-
ses Umstands einen abweichenden Wert für den Käu-
fer gehabt.
Dieses aus der Praxis entlehnte Beispiel erläuterte
anschaulich, dass mit der Sensitivitätsanalyse ermit-
telt werden konnte, welchen Wert die Marke für po-
tenzielle Käufer gehabt hätte, bei denen es durch-
aus begründet zu einer abweichenden Einschätzung
der Berechnungsparameter hätte kommen können.
4 8
Autorenverzeichnis
Maik Fischer
Maik Fischer, Jahrgang 1978, absolvierte eine kaufmännische Berufsausbildung und studierte anschließend
Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkten B2C- und B2B-Marketing,
Unternehmensentwicklung und Organisation sowie Messewirtschaft. Seit dem Einstieg bei Batten & Companyliegt sein Tätigkeitsschwerpunkt vor allem in den verschiedenen Feldern des Brand Managements. Seine
Branchenexpertise umfasst die Bereiche Tourism und Travel, Financial Services und Maschinenbau.
Alexander Granz
Alexander Granz, Jahrgang 1973, absolvierte das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwer punkten
Steuerlehre/Wirtschaftsprüfung und Marketing an der Universität Bayreuth. Seine Branchenexpertise er -
streckt sich insbesondere über die Bereiche Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Automobil-
industrie. In zahlreichen Projekten für internationale Blue-Chip-Unternehmen vertiefte er seine Kompetenz
in den Feldern strategische Markenführung, CRM und Markenbewertung. Alexander Granz vertritt Batten& Company im Brand Valuation Forum, einem Expertenkreis zur Standardisierung von Bewertungsansätzen.
Sebastian Kurczynski
Sebastian Kurczynski, Jahrgang 1980, studierte Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Marketing
und Internationales Management an der Universität Bayreuth und der Universitat Autònoma de Barcelona.
Praktische Erfahrungen sammelte er während des Studiums u.a. im Rahmen der Erstellung einer Studie
über den japanischen Markt für einen deutschen Chemiekonzern. Seit 2007 ist er als Berater für Batten& Company tätig, insbesondere im Bereich Brand Management. Seine Schwerpunkte liegen in den Branchen
Handel, Chemie und Pharma.
Axel Schmidt
Ausbildung zum Diplombetriebswirt und Diplompsychologen. Ab 1994 Marketing Science Executive bei
BBDO New York Inc. Ab 1996 Marketing Science Manager und Strategic Planner bei BBDO Düsseldorf.
Anschließend von 1997 bis 1999 Stabsstelle bei der BBDO Germany Holdinggesellschaft. Parallel
Dozent für strategische Unternehmensführung an der Fachhochschule Niederrhein. Seit 2000 bei der
Batten & Company als Projektleiter und Prokurist tätig. Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zu
Kommunikationsthemen.
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Autorenverzeichnis
Maik Fischer
Maik Fischer, Jahrgang 1978, absolvierte eine kaufmännische Berufsausbildung und studierte anschließend
Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkten B2C- und B2B-Marketing,
Unternehmensentwicklung und Organisation sowie Messewirtschaft. Seit dem Einstieg bei Batten & Companyliegt sein Tätigkeitsschwerpunkt vor allem in den verschiedenen Feldern des Brand Managements. Seine
Branchenexpertise umfasst die Bereiche Tourism und Travel, Financial Services und Maschinenbau.
Alexander Granz
Alexander Granz, Jahrgang 1973, absolvierte das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwer punkten
Steuerlehre/Wirtschaftsprüfung und Marketing an der Universität Bayreuth. Seine Branchenexpertise er -
streckt sich insbesondere über die Bereiche Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Automobil-
industrie. In zahlreichen Projekten für internationale Blue-Chip-Unternehmen vertiefte er seine Kompetenz
in den Feldern strategische Markenführung, CRM und Markenbewertung. Alexander Granz vertritt Batten& Company im Brand Valuation Forum, einem Expertenkreis zur Standardisierung von Bewertungsansätzen.
Sebastian Kurczynski
Sebastian Kurczynski, Jahrgang 1980, studierte Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Marketing
und Internationales Management an der Universität Bayreuth und der Universitat Autònoma de Barcelona.
Praktische Erfahrungen sammelte er während des Studiums u.a. im Rahmen der Erstellung einer Studie
über den japanischen Markt für einen deutschen Chemiekonzern. Seit 2007 ist er als Berater für Batten& Company tätig, insbesondere im Bereich Brand Management. Seine Schwerpunkte liegen in den Branchen
Handel, Chemie und Pharma.
Axel Schmidt
Ausbildung zum Diplombetriebswirt und Diplompsychologen. Ab 1994 Marketing Science Executive bei
BBDO New York Inc. Ab 1996 Marketing Science Manager und Strategic Planner bei BBDO Düsseldorf.
Anschließend von 1997 bis 1999 Stabsstelle bei der BBDO Germany Holdinggesellschaft. Parallel
Dozent für strategische Unternehmensführung an der Fachhochschule Niederrhein. Seit 2000 bei der
Batten & Company als Projektleiter und Prokurist tätig. Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zu
Kommunikationsthemen.