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Il Principio della Capacità Contributiva by Francesco Moschetti Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 35, H. 2 (1976), pp. 377-378 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911298 . Accessed: 14/06/2014 14:26 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.109.96 on Sat, 14 Jun 2014 14:26:53 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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Il Principio della Capacità Contributiva by Francesco MoschettiReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 35, H. 2 (1976), pp. 377-378Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911298 .

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Besprechungen 377

wenn auch zuzugeben ist, daß der Verfasser dazu beiträgt, allzu grob-schematische Urteile über gewisse liberale Denker und Politiker, zugleich auch manche Epochen der Wirtschafts- und Finanzgeschichte zu berichtigen.

Mit Recht wird die Frage, ob und ggfs. inwieweit soziale Ideen bzw. Geistes- strömungen die faktische Finanzpolitik beeinflußt haben, mit Vorsicht beantwortet, doch läßt sich in zahlreichen Fällen überzeugend dartun, wie Theorien nach einem mehr oder minder langem ,, time-lag" in die Praxis eingingen. Dies gilt für alle vier untersuchten Länder: Deutschland (das am ausführlichsten behandelt wird), Eng- land, Frankreich und die Vereinigten Staaten. Daß die Entwicklung vom liberalen Rechts- zum Wohlfahrtsstaat - die übrigens nur bis zum Ersten Weltkrieg in die Darstellung einbezogen wird - zu einer, wie Scheer (im Gegensatz zu manchen neue- ren Kritikern des W agnerschen „Gesetzes") erfreulicherweise feststellt, deutlichen absoluten und relativen Steigerung nicht nur der öffentlichen Gesamtausgaben, sondern gerade auch der „sozialen" Komponente im Budget geführt hat, wird in einem Anhang dargetan, der eine „quantitative Realanalyse" versucht. Dabei (wie auch sonst) ist freilich stets zu berücksichtigen, daß der Autor die „soziale Kompo- nente" relativ weit interpretiert, d.h. unter Einschluß vor allem auch der Aufwen- dungen für das Bildungswesen, die bekanntlich zwischen der Mitte des 19. und dem Beginn des 20. Jahrhunderts vergleichsweise weit stärker und schneller stiegen als die für „Soziales" i. e. S.

Alles in allem verdient die Scheer&che Abhandlung Dank und Anerkennung; sie sollte ungeachtet ihrer, wie erwähnt, teilweise übermäßigen Breite mit Aufmerk- samkeit von allen gelesen werden, die sich für neuere Sozialgeschichte interessieren.

F. Neumark

Francesco Moschetti: II Principio della Capacità Contributiva. Pubblicazioni della Facoltà di Giurisprudenza dell'Università di Padova, LXIV. CEDAM. Padova 1973. 402 Seiten. Das vorliegende Buch stammt von einem italienischen Juristen - aber es kann

(und sollte) mit erheblichem Nutzen auch von außeritalienischen Finanzwirtschafts- wissenschaftlern gelesen werden. Gewiß, das Werk bezieht sich weitgehend auf Art. 53 der italienischen Verfassung, in der, noch präziser als seinerzeit etwa in der von Weimar, das Leistungsfähigkeitsprinzip sowie übrigens auch das der Progression des Steuersystems festgelegt sind. Aber sein Verfasser zieht in weitem Maße auch ökonomische Aspekte heran und erweist sich in erstaunlichem Umfang als vertraut mit der einschlägigen deutschen, französischen, anglo-amerikanischen usw. Lite- ratur und Judikatur. Leider konnte vom Verfasser nicht mehr der bekannte Aufsatz von K. Littmann berücksichtigt werden, in dem dieser dem Leistungsfähigkeits- grundsatz ein „Valet" sagen zu können glaubte1.

Es ist hier nicht der Ort, Moschetti^ Arbeit die gründlich-kritische Würdigung zuteil werden zu lassen, die sie verdient. Vielmehr muß ich mich mit einigen wenigen Andeutungen begnügen.

Nach einem kurzen Kapitel, das sich mit Sinn und Tragweite des erwähnten italienischen Verfassungsartikels beschäftigt, werden in einem zweiten Kapitel ge- wisse neuere Studien zum Leistungsfähigkeitsprinzip und die damit zusammenhän- genden, insbesondere rechtlichen Probleme unter die Lupe genommen. Zu den in die- sem Zusammenhange als (noch) ungelöst bezeichneten Problemen rechnet der Autor die Bedeutung des Begriffs „concorso alle spese pubbliche" für die sachgerechte

1 K. Littmann : Ein Valet dem Leistungsfähigkeitsprinzip, in: H. Haller, L.Kull- mer, C. S. Shoup und H. Timm (Hrsg. ) : Theorie und Praxis des finanzpolitischen Inter- ventionismus. Fritz Neumark zum 70. Geburtstag, Tübingen 1970, S. 113 ff.

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378 Besprechungen

Interpretation des Leistungsfähigkeitsprinzips. Jener Begriff wird in dem folgenden Kapitel dann einer ausführlichen Analyse unterzogen, wobei es dem Verfasser vor allem darauf ankommt zu betonen, daß die Steuerpflicht letztlich nur mittels des Prinzips der „solidarietà" - zugegebenermaßen ein ,, meta juristischer Begriff" - verstanden werden könne. Im übrigen wird in diesem Kapitel u.a. auch eine Ab- grenzung der Steuern i.e.S. von anderen (Zwangs-) Abgaben vorgenommen, und ferner wird, in Anknüpfung an eine alte, auf Puviani, Conigliani, Loria usw. zu- rückgehende Tradition italienischer Finanzwissenschaft, hervorgehoben, daß die öffentliche Finanzwirtschaft keineswegs ausschließlich von ökonomischen Gesetzen beherrscht werde, sondern wesentlich von politischen Faktoren, die im Laufe der Untersuchungen Moschetti^ denn auch weitgehend berücksichtigt werden.

Das vierte Kapitel gilt einer Analyse des objektiven, das fünfte der des sub- jektiven Anwendungsgebiets (Bereichs) des Leistungsfähigkeitsprinzips nach Maß- gabe des Art. 53 der italienischen Verfassung. Hier wird beispielsweise auf die ein- schlägigen Unterschiede in bezug auf Gebühren - von M . als ,, entrate commutative" bezeichnet - und Steuern (,, entrate contributive") eingegangen.

Kapitel VI untersucht - vielleicht etwas spät - den Begriff „Leistungsfähig- keit", wobei auch auf die historische Entwicklung der Finanztheorie von der „neu- tralen" zur „funktionalen" eingegangen wird und - überwiegend unter rechtlichen Aspekten - die Grenzen einer außerfiskalischen Verwendung von Steuern analy- siert werden. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, daß wirt- schaftliche und steuerliche Leistungsfähigkeit nicht vollkommen identisch (p. 236) und daß gewisse Abgaben (wie etwa zahlreiche Verkehrsteuern) „in gran parte illegittime" sind (p. 232). Besonders interessant ist m.E. das letzte - siebente - Kapitel, das sich mit dem „requisito di effettività" auseinandersetzt. Hier wird neben seit langem bekannten und anerkannten Postulaten auch die Forderung nach einer ständigen Anpassung der Steuerlasten an die Geldwertschwankungen erhoben.

Der Abschluß bildet, wie es sich gebührt, eine kurze Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. Der Autor gibt zu, daß es noch manche ungelösten Pro- bleme gibt, und wiederholt, daß der Begriff der Leistungsfähigkeit ähnlich wie der der Solidarverpflichtung (sc. zur Steuerzahlung) einer hundertprozentigen Schärfe ermangelt - aber das gilt, wie er zutreffend an anderer Stelle hervorhebt, auch für manche anderen Rechtsbegriffe, an denen sich Theorie und Rechtsprechung nicht stoßen. Alles in allem scheint mir die vorliegende gründliche Untersuchung ein neuer Beweis dafür zu sein, daß wie die steuerpolitische Praxis, so auch die Steuer- theorie (noch) nicht ohne den Begriff der Leistungsfähigkeit und den auf diese sich beziehenden Besteuerungsgrundsatz auszukommen vermag.

F. Neumark

Hans Fecher, Andreas Hansen, Alois Oberhauser und Gerhard Seiler: Öffent- liche Finanz Wirtschaft und Verteilung I. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, N.F. Bd. 75/1. Herausgegeben von Willi Albers. Duncker & HiiTrihlnt. "RptIiti 1974. 164 Seiten.

Der finanzwissenschaftliche Ausschuß des Vereins für Socialpolitik hat sich von 1972 bis 1976 auf seinen jährlichen Tagungen mit Verteilungswirkungen der Staats- aktivität beschäftigt. Die Ergebnisse, erarbeitet durch die Referate und ihre Dis- kussion, werden in mehreren Folgen veröffentlicht, von denen der vorliegende Teil I die Einleitung übernommen und verschiedene Fragen zur Vermögensverteilung und Vermögenspolitik in den Vordergrund gestellt hat.

Im Eröffnungsreferat stellt Gerhard Seiler „Vorschläge und Maßnahmen zur breitgestreuten Vermögensbildung in der Bundesrepublik Deutschland" vor. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme sowohl von Entwürfen als auch von

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