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NATO Office of Information and Press / Bureau de l’information et de la presse de l’OTAN 1110 Brussels / Bruxelles Belgium / Belgique Web site: www.nato.int Site web: www.otan.nato.int E-mail: [email protected] Handbuch Handbuch

31786457-Nato-Handbuch-2001

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NATO Office of Information and Press /

Bureau de l’information et de la presse de l’OTAN

1110 Brussels / Bruxelles

Belgium / Belgique

Web site: www.nato.int

Site web: www.otan.nato.int

E-mail: [email protected]

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Handbuch

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NATO-HANDBUCH

2001Office of Information and Press

NATO - 1110 Brussels - Belgium

Bureau de l’information et de la presse

OTAN - 1110 Bruxelles - Belgique

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ISBN 92-845-0169-5

HB0801GER

© NATO 2001

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NORDATLANTIKPAKT-ORGANISATION(NATO)

MITGLIEDSTAATEN

Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island,Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal,Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreichund Vereinigte Staaten

Der im April 1949 in Washington unterzeichnete Nordatlantikvertrag schufein Bündnis zur gemeinsamen Verteidigung im Sinne des Artikels 51 derCharta der Vereinten Nationen. Der Vertrag hat unbegrenzt Gültigkeit. Der 4. April 1999 markierte den 50. Jahrestag der Unterzeichnung desNordatlantikvertrags.

Gemäß Artikel 10 des Vertrags steht die Allianz weiteren europäischenStaaten, die ihre Grundsätze fördern und einen Beitrag zur Sicherheit desBündnisgebiets leisten können, auch künftig offen. 1952 erweitertenGriechenland und die Türkei die ursprünglich zwölf Mitgliedstaaten umfas-sende Allianz, gefolgt von Deutschland im Jahr 1955 und Spanien im Jahr1982. Im Juli 1997 luden die Staats- und Regierungschefs des Bündnissesanlässlich eines Gipfeltreffens in Madrid drei weitere Länder zur Aufnahme vonBeitrittsgesprächen ein, und am 12. März 1999 wurden Polen, dieTschechische Republik und Ungarn offiziell Mitglieder der NATO. Das Bündnisverbindet nun 17 europäische Länder mit den Vereinigten Staaten undKanada.

Parallel zur internen und externen Umgestaltung der Allianz seit demEnde des Kalten Krieges hat die NATO den Euro-AtlantischenPartnerschaftsrat oder „EAPR” als Forum für Konsultation undZusammenarbeit mit Partnerländern im euro-atlantischen Raum gegründet.Sie hat ein intensives Programm für praktische Zusammenarbeit und regel-mäßige Konsultationen mit den 26 Teilnehmerländern der 1994 ins Lebengerufenen Initiative „Partnerschaft für den Frieden” entwickelt. Sie hat neueStrukturen geschaffen, die die verstärkte Kooperation mit Russland und diePartnerschaft mit der Ukraine sowie einen erweiterten Dialog mit interessiertenLändern des Mittelmeerraums widerspiegeln. Sie hat weit reichende interneund externe Reformen vollzogen und sich zum Beginn des neuenJahrtausends zum Instrument für Frieden und Stabilität im euro-atlantischenRaum gemacht.

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1999 feierte die NATO ihr 50-jähriges Bestehen. Ein weiteres Gipfeltreffenfand im April 1999 in Washington statt, als der Konflikt im Kosovo auf demHöhepunkt war und die NATO-Länder Luftangriffe zur Beendigung der von derjugoslawischen Regierung begangenen ethnischen Säuberungen undMenschenrechtsverstöße führte. Der Konflikt endete Ende Juni 1999 nachdem Rückzug der serbischen Streitkräfte und dem Einsatz der Kosovo-Schutztruppe (KFOR) unter NATO-Führung, gemäß eines Mandats des VN-Sicherheitsrats, mit Umsetzung der am 9. Juni unterzeichneten Militärisch-Technischen Vereinbarung.

Schwerpunkte des Washingtoner Gipfels waren die anhaltende Kosovo-Krise sowie die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der künftigenStabilität in Südosteuropa. Weitere in Washington gefasste Entscheidungenbeinhalteten die Verabschiedung und Veröffentlichung eines überarbeitetenStrategischen Konzepts der Allianz, die Annahme eines Aktionsplans zurMitgliedschaft, die Billigung von Maßnahmen zur weiteren Stärkung desProgramms Partnerschaft für den Frieden sowie die Einführung neuerInitiativen zur Anpassung der Verteidigungsfähigkeiten der NATO-Mitgliedstaaten an die veränderlichen Anforderungen sowie neue Impulse fürdie Anstrengungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Die weiteren Entwicklungen innerhalb des Bündnisses hatten insbeson-dere eine Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitätsowie die Entwicklung von Strukturen für eine Kooperation zwischen NATOund Europäischer Union infolge der von der EU getroffenen Entscheidungenzur Intensivierung ihrer operativen Rolle im Hinblick auf Krisenbewältigung undFriedenserhaltung zum Ziel.

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Das NATO-Emblem wurde im Oktober 1953 vom Nordatlantikrat alsSymbol des Atlantischen Bündnisses angenommen. Der Kreis steht für Einheitund Zusammenarbeit, und die Windrose symbolisiert den von denMitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses gemeinsam eingeschlagenenFriedenskurs.

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INHALTSVERZEICHNIS

Redaktioneller Hinweis 10Vorwort des Generalsekretärs 11Hinweise zum Umgang mit diesem Handbuch 15Einleitung 17

TEIL I

KAPITEL 1: WAS IST DIE NATO?

Die Ursprünge des Bündnisses 31Grundlegende Sicherheitsaufgaben 32

KAPITEL 2: DIE ALLIANZ IM WANDEL

Das neue Sicherheitsumfeld in Europa 39Neue Institutionen 45Das Strategische Konzept des Bündnisses 48Die Rolle alliierter Streitkräfte und die Neuordnung desVerteidigungsdispositivs des Bündnisses 53Die NATO-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit 57Die NATO-Nuklearstreitkräfte im neuen Sicherheitsumfeld 60

KAPITEL 3: DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES

Der NATO-Erweiterungsprozess 69Die Partnerschaft für den Frieden 76Kooperation zwischen der NATO und Russland 91Partnerschaft der NATO mit der Ukraine 99Der Mittelmeerdialog des Bündnisses 103Die Südosteuropa-Initiative der NATO 106

KAPITEL 4: DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT

(ESVI)

Entwicklung der ESVI 111Kooperation der NATO mit der WEU 115Beziehungen der NATO zur EU 117

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KAPITEL 5: DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM RAHMEN DER

FRIEDENSERHALTUNG

Der Prozess der Friedensstiftung im ehemaligen Jugoslawien 121Die Förderung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina 136Die Rolle der NATO im Kosovo-Konflikt 141Menschenrechtsverletzungen in der Kosovo-Region und KFOR-Unterstützung aus humanitären Gründen 148

KAPITEL 6: DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER RÜSTUNGSKONTROLLE

Entwicklungen im Zusammenhang mit atomaren, biologischen und chemischen Waffen 158Entwicklungen im Zusammenhang mit konventioneller Rüstungskontrolle und Abrüstung 161Grundsätze des Bündnisses zur Verbreitung von MVW 163

TEIL II

KAPITEL 7: POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Die wichtigsten Institutionen des Bündnisses für Politik undEntscheidungsfindung 167Konsensbildung und gemeinsame Entscheidungsfindung 171Krisenbewältigung 174Die militärische Dimension 175Nuklearpolitik 179Wirtschaftliche Zusammenarbeit 181Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 185

KAPITEL 8: PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN

Verbraucherlogistik 195Wesentliche Logistikfunktionen 200Verbraucherlogistik und friedensunterstützende Einsätze 203Produktions- und Logistikorganisationen 204Rüstungskooperation, -planung und -standardisierung 204Kommunikations- und Informationssysteme 207Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs 208Luftverteidigung 210Zivile Notfallplanung 212Wissenschaftliche Zusammenarbeit 217Umwelt und Gesellschaft 221

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KAPITEL 9: GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN: NATO-HAUSHALTS-UND

-FINANZWESEN

Grundsätze der gemeinsamen Finanzierung 227Kostenteilung 230Zivilhaushalt 231Militärhaushalt 231Das Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO 232Ressourcenmanagement 233Finanzverwaltung 233Finanzkontrolle 237

KAPITEL 10: ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN

NATO-Hauptquartier 247Ständige Vertreter und nationale Delegationen 247Generalsekretär 247Internationaler Stab 248Persönliches Büro 249Büro des Generalsekretärs 249Exekutivsekretariat 249Presse- und Informationsdienst 250NATO-Sicherheitsamt 251Abteilung für politische Angelegenheiten 251Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen 254Abteilung für Verteidigungsunterstützung 257C3-Stab der NATO (NHQC3s) 260Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik undZivile Notfallplanung 261Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten 263Amt für Management, Verwaltung und Personalführung 264Büro des Leiters Finanzwesen 264Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen 265Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse 265Internationaler Rechnungsprüfungsausschuss 265NATO-Produktions- und Logistikorganisationen 265

KAPITEL 11: MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN

Militärausschuss 269Strategische Befehlshaber 271Internationaler Militärstab 272Vertretung der Partnerländer 277

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KAPITEL 12: DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR

Aufgaben der integrierten Streitkräfte 281Entwicklung der neuen militärischen Struktur 284Implikationen der Entwicklung der EuropäischenSicherheits- und Verteidigungsidentität 284Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos 286Interne Anpassung der Bündnisstreitkräfte 288Neue Führungskonzepte 290Die militärische Struktur 291Die NATO-Erweiterung und der Beitritt neuer NATO-Mitglieder 304Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden 305Umfassendere Konsultation und Zusammenarbeit 307

KAPITEL 13: ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN NATO-AUSSCHÜSSE UND

DIE INSTITUTIONEN FÜR ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT

UND DIALOG

Übersicht über die wichtigsten NATO-Ausschüsse 311Übersicht über die Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaftund Dialog 335

KAPITEL 14: ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND DIENSTSTELLEN SOWIE

SONSTIGE NACHGEORDNETE ORGANE

Einleitung 343Verbraucherlogistik 345Erzeugerlogistik und Ausrüstung 350Standardisierung 353Zivile Notfallplanung 355Luftverkehrsführung und Luftverteidigung 357Frühwarnung durch Luftfahrzeuge 358Kommunikations- und Informationssysteme 360Elektronische Kampfführung 365Meteorologie 366Militärische Ozeanografie 367Forschung und Technologie 369Aus- und Fortbildung 371

KAPITEL 15: DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE SICHERHEITSRAHMEN

Vereinte Nationen (VN) 383Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 387

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Europäische Union (EU) 398Westeuropäische Union (WEU) 407Europarat 417

KAPITEL 16: PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE ORGANISATIONEN

Nordatlantische Versammlung 423Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften 426Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR) 433Interalliierter Verband der Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes (CIOMR) 435

Anhang 1. Gebräuchliche Abkürzungen 441

Anhang 2. Weitere Informationsquellen 467

Anhang 3. Chronologie 473

Abbildungen

• Die zivile und militärische Struktur der NATO 593• Die wichtigsten NATO-Ausschüsse 594• Hauptinstitutionen für Zusammenarbeit und Dialog im Rahmen der

Partnerschaft 595• Internationaler Stab der NATO 596• Abteilungen des Internationalen Stabes 597• Die militärische Struktur der NATO 598• Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Europa 599• Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Atlantik 600• Der Internationale Militärstab 601

Der Nordatlantikvertrag 603

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REDAKTIONELLER HINWEIS

Seit der Veröffentlichung der Jubiläumsausgabe des Handbuchs zum 50-jährigen Bestehen der NATO sind drei weitere Länder dem Bündnis beige-treten, und auch sonst hat es eine Reihe wichtiger Entwicklungen gegeben.Dazu gehörten die Aufnahme der NATO-Luftangriffe gegen die militärischenStrukturen der für die Politik der ethnischen Säuberungen im Kosovo verant-wortlichen serbischen Regierung im März 1999, der Einsatz der Kosovo-Schutztruppe (KFOR) unter Führung der NATO im Juni 1999 sowie die neuenInitiativen anlässlich des Washingtoner Gipfels im April 1999 einschließlich derVeröffentlichung des neuen Strategischen Konzepts der Allianz.

Diese Ereignisse sind in dieser Ausgabe ebenso widergegeben wie wei-tere wichtige Entwicklungen, darunter die Änderungen hinsichtlich der militäri-schen Kommandostruktur, die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- undVerteidigungsidentität (ESVI), die Umsetzung der Initiativen zur Verteidigungs-fähigkeit, Entwicklungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP)und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), die Umsetzung desAktionsplans zur Mitgliedschaft (MAP), die Entwicklung der Beziehungen zwi-schen der NATO und Russland sowie der Ukraine, die Ausweitung des Mittel-meerdialogs des Bündnisses, der Fortschritt im Bereich der Südosteuropa-Initiative sowie Entwicklungen auf anderen Gebieten der Bündnisaktivitätenwie beispielsweise die Umsetzung von Waffenkontrollmaßnahmen und dieMaßnahmen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Der Abschnitt „Hinweise zum Umgang mit diesem Handbuch” bietet einenÜberblick über die Inhalte der Hauptkapitel mit Erläuterungen zu den jüngstenpolitischen Entwicklungen auf den wichtigsten Aktivitätsgebieten des Bündnis-ses (Teil I) sowie eine Zusammenfassung der Inhalte der weiteren Kapitel, indenen die Organisation und die Strukturen der NATO beschrieben sind (Teil II).Die Einleitung zu dieser Ausgabe bietet einen Überblick über die wichtigstenEntwicklungen, die die Bündnispolitik im Laufe des letzten Jahrzehnts beein-flusst haben.

Die Informationen in dieser Ausgabe decken die Entwicklungen bis EndeMärz 2001 ab. Eine aktualisierte Internet-Version des NATO-Handbuchs, wei-tere Informationen zu den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit demBündnis sowie offizielle Erklärungen und Kommuniqués sind über die NATO-Website (www.nato.int) erhältlich.

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VORWORT DES GENERALSEKRETÄRS

Diese neue Ausgabe des NATO-Handbuchs bietet einen umfassendenÜberblick über die nordatlantische Allianz am Beginn des neuen Jahrtausends.Sie präsentiert das Portrait eines durch die umwälzenden Veränderungen desletzten Jahrzehnts tief greifend beeinflussten und veränderten Bündnisses,das bereit ist, die vierfache Herausforderung anzunehmen, der es heutegegenübersteht.

Erstens muss es seiner grundlegenden und anhaltenden Verpflichtunggegenüber seinen Mitgliedern zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihrerUnabhängigkeit gerecht werden. Zweitens muss es diese Sicherheit durchbilaterale Partnerschaften und multilaterale Zusammenarbeit auf Partnerländerin ganz Europa ausdehnen. Drittens und parallel dazu muss es zurUnterstützung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zurVermeidung von Krisen und Konflikten bereitstehen oder, falls es dazu kommt,ihre Ausweitung verhindern und den Beteiligten bei der Beilegung auf politi-schem statt auf militärischem Wege helfen.

Und viertens muss es zur Erreichung dieser Ziele eine größereAusgewogenheit in der transatlantischen Partnerschaft herbeiführen, die dasKernstück der nordatlantischen Allianz bildet, indem es die Rolle Europas beiKrisenbewältigung und Friedenserhaltung stärkt. Bei diesem Prozess geht esum eine Stärkung des Bündnisses und die Bereitstellung von Möglichkeiten zurKrisenbewältigung, die die NATO unterstützen kann, ohne notwendigerweiseselbst bei jeder in Europa auftretenden Krise die Führungsrolle zu überneh-men. Es geht um größere Flexibilität und bessere Möglichkeiten zurVermeidung oder Beendigung von Konflikten, nicht um eine Änderung derGrundlage der gemeinsamen Verteidigung, für die das Bündnis weiterhin derHauptgarant bleibt.

Die in diesem Handbuch beschriebene Allianz ist ganz sicher keinBündnis, das nach dem Ende des Kalten Krieges keine Aufgabe mehr hatte -trotz der von manchen Analytikern geäußerten Prognosen, nach denen esdamit seine Daseinsberechtigung verlieren würde. Es ist vielmehr ein Bündnis,das seinen eigenen, grundlegenden Modernisierungsprozess einleiten undsich ohne Einbußen bei operativen Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgabeund ohne Verzögerungen bei der Entwicklung der Instrumente für die neuen,von seinen Mitgliedstaaten geforderten Funktionen verändern musste. DasVerzwickte in dieser Situation bestand für das Bündnis nicht darin, seineeigene Rolle neu zu definieren, sondern zu bestimmen, wie die Chance zurErreichung der von den Mitgliedstaaten bei seiner Gründung definiertenSicherheitsziele, nämlich der Schutz von Freiheit, gemeinsamem Erbe und

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Zivilisation ihrer Bürger, am besten zu ergreifen sei. Weit davon entfernt, fürsich selbst eine Rolle zu schaffen, sah sich die NATO der Herausforderunggegenüber zu gewährleisten, dass ihre bestehenden Aufgaben nicht durcheine zu vielfältige oder zu umfassende Beanspruchung ihrer Ressourcen inFrage gestellt würden.

Die NATO ist kein Weltpolizist, verfügt jedoch nachweislich über umfas-sende Erfahrungen als erfolgreicher Katalysator bei der Zusammenstellungeffektiver multinationaler Truppen wie der SFOR in Bosnien und Herzegowinaund der KFOR im Kosovo, die in der Lage sind, die Umsetzung von Friedens-vereinbarungen zu gewährleisten und die Grundlagen für künftige Stabilität inKonfliktregionen im euro-atlantischen Raum zu legen. Sie ist kein Club, beidem die Mitgliedschaft auf Antrag erhältlich ist, sondern ein überstaatlichesSicherheitsbündnis, das seinen Mitgliedstaaten Pflichten und Verantwortungebenso wie Vorteile bringt. Sie ist kein monolithischer, selbstbestimmter Orga-nismus, sondern ein Pakt der Mitgliedstaaten, den sie für gemeinsam verein-barte Zwecke nutzen können, der jedoch auch den von diesen selbst bestimm-ten Grenzen seines Aufgabenbereichs, seiner Ressourcen und seinerHandlungsfähigkeit unterliegt. Und schließlich ist sie kein Vehikel für dieMachtprojektion einzelner Mitgliedstaaten, sondern eine Rahmenstruktur, diees jedem Mitglied erlaubt, seine nationalen Interessen im breiteren Kontexteines Konsenses unter den Mitgliedern der Allianz als Ganzes festzulegen.

Die Nationen haben ihre Verbundenheit mit diesen Werten in mehrerenEntscheidungen zur Anpassung des Bündnisses an veränderte Umstände undmoderne Erfordernisse unter Beweis gestellt. Ihre Bemühungen wurden durchden Erfolg der verschiedenartigen Partnerschaften mit Nicht-Mitgliedstaatenuntermauert - auf bilateraler Ebene durch die praktische Zusammenarbeit inder Partnerschaft für den Frieden und auf politischer Ebene durch Konsultatio-nen im multilateralen Forum des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats. DerWert, der diesen gemeinsamen Bemühungen beigemessen wird, zeigt sich indem deutlichen Bestreben vieler Teilnehmerländer, dem Bündnis beizutreten,manifestiert sich jedoch auch in der konstruktiven Teilnahme von Ländern, diekeinen Beitritt anstreben. Zudem hat das Ausmaß der erzielten Zusammenar-beit in den bilateralen Beziehungen zwischen der NATO und Russland dazugedient, trotz der unvermeidlichen Schwierigkeiten die enormen Vorteile füralle Beteiligten zu verdeutlichen. Auch zwischen der NATO und der Ukrainewurde ein Grad an Verständigung und Zusammenarbeit erzielt, von dem alleprofitieren.

Die aus der Reihe der Gipfeltreffen, die seinen Kurs seit dem Ende desKalten Krieges bestimmten, hervorgegangenen Bündnisentscheidungenhaben die Fundamente für eine Ausweitung der Kultur des Dialogs und derZusammenarbeit in Sicherheitsfragen gelegt, die unter den NATO-Mitgliedern

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seit vielen Jahren praktiziert wird. Diese Kultur beeinflusst über die Arbeit derNATO-geführten Truppen zur Unterstützung des Friedensprozesses in Bos-nien und Herzegowina sowie im Kosovo zunehmend auch den Prozess derAussöhnung zwischen den Gemeinschaften und hilft beim Aufbau von Struk-turen für eine künftige Zusammenarbeit in der krisengeschüttelten Balkan-region. Auch auf anderen Gebieten wie dem Mittelmeerdialog des Bündnisseswerden die für eine künftige Zusammenarbeit unerlässlichen Grundlagen fürOffenheit und Verständigung gelegt.

Die wichtigsten Entwicklungen auf diesen entscheidenden Tätigkeitsge-bieten des Bündnisses sind auf diesen Seiten dargestellt. Ebenfalls erläutertwird der Anpassungsprozess, durch den wichtige Schritte zur Neugewichtungder transatlantischen Partnerschaft - dem Herzstück der Zusammenarbeitinnerhalb des Bündnisses - ermöglicht werden. Dabei handelt es sich um eineAufgabe mit vielen Facetten, die zum einen Konsultationen und Zusammenar-beit mit den beteiligten Institutionen zur Weiterentwicklung der Rolle Europas -insbesondere der Westeuropäischen Union und nun zunehmend auch derEuropäischen Union - auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit umfasst,und zum anderen praktische Maßnahmen zum Aufbau der operativen Fähig-keiten mit einschließt, die benötigt werden, wenn dadurch die angestrebtenVerbesserungen für die europäische Sicherheit und die Stärkung der Zusam-menarbeit mit dem Bündnis insgesamt verwirklicht werden sollen. Die Ent-wicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) unddie Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit, die Auswirkungen fürdas gesamte Bündnis hat, jedoch auch die ESVI stützt, sind wesentliche Ele-mente der Agenda des Bündnisses. Ihre erfolgreiche Umsetzung steht im Mit-telpunkt der Herausforderungen meines Amtes als Generalsekretär des Bünd-nisses.

Es gibt nur einen Maßstab für den Erfolg all dieser Initiativen und Aktivitä-ten - den Grad, in dem sie den Interessen der Bürger im euro-atlantischenRaum insgesamt dienen. Nur wenn sie mehr Sicherheit, größere Stabilität undbessere Mechanismen zur Krisenbewältigung hervorbringen, wird ihr Nutzenanerkannt werden. Es besteht also eine immer größere Notwendigkeit dafür,dass die entsprechenden Optionen und Entscheidungen einer breiten Öffent-lichkeit in der NATO ebenso wie in ihren Partnerländern bekannt und ver-ständlich sind. Andernfalls können die Regierungen längerfristig nur sehrwenig erreichen. Sie haben also die Verantwortung sicherzustellen, dass dieim gemeinsamen nationalen Interesse verfolgte Politik zusammen mit den rele-vanten Fakten, Zahlen und Argumentationen der öffentlichen Meinungsbildungunterliegen.

Daher freue ich mich, dieses Buch all jenen zu empfehlen, die es als Infor-mationsquelle nutzen können, und sie einzuladen, sich sowohl beruflich als

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auch privat an der Diskussion zu beteiligen, die diese Themenkomplexe ver-dienen. Im Prozess der Sicherung des besten und stabilsten Umfelds für diekünftige politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Länder gibtes keine uneingeschränkten Wahrheiten, nur schwierige Entscheidungen. Dierichtigen Entscheidungen zu treffen, ist Sache der Regierungen, die aktiveBeteiligung am Diskussionsprozess und gegebenenfalls auch die Infragestel-lung konventioneller Denkmuster ist jedoch Aufgabe der öffentlichen Meinung.Organisationen wie die NATO müssen also bereit sein, möglichst umfassendeInformationen zur Verfügung zu stellen. Andernfalls besteht die Gefahr einerunausgewogenen und irreführenden Erörterung dieser ernsten und komplexenFragen. Ich freue mich also, dieses Handbuch vorstellen zu können, und ichbin überzeugt, dass ein besseres Verständnis der darin enthaltenen Informa-tionen einen positiven Beitrag zu den öffentlichen Debatten und Überlegungenleisten wird, denen Sicherheitsfragen ständig unterliegen müssen.

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HINWEISE ZUM UMGANG MIT DIESEMHANDBUCH

Teil I des Handbuchs beginnt mit einem Überblick über die Ursprünge desBündnisses und seine grundlegenden Sicherheitsaufgaben (Kapitel 1) sowieeiner Darlegung der Faktoren, die zusammen zur Entstehung des neuenSicherheitsumfelds seit dem Ende des Kalten Krieges beigetragen und dendaraus folgenden Wandel der NATO ermöglicht haben (Kapitel 2).

In den weiteren Kapiteln von Teil I wird zunächst die Öffnung desBündnisses durch den Erweiterungsprozess sowie durch multilaterale und bila-terale Formen der Zusammenarbeit im Rahmen des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats, der Partnerschaft für den Frieden, des Mittelmeerdialogs,der Grundakte über die Beziehungen zwischen der NATO und Russland sowieder ausgeprägten Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine (Kapitel 3)erläutert. Des Weiteren werden die Entstehung der Europäischen Sicherheits-und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses und die Intensivierungentsprechender Formen der Zusammenarbeit - ursprünglich mit derWesteuropäischen Union und neuerdings mit der Europäischen Union - dar-gestellt (Kapitel 4) sowie die praktische operative Arbeit der NATO auf demGebiet der Friedenserhaltung und der Rüstungskontrolle sowie dieMaßnahmen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Kapitel 5und 6) dargelegt.

In Teil II des Handbuchs wird ausgeführt, wie innerhalb des Bündnissespolitische Grundsatzfragen ausformuliert und Entscheidungen getroffen wer-den; weiterhin sind die verschiedenen Aufgaben der wichtigsten NATO-Institutionen für Politik und Entscheidungsfindung zusammenfassend darge-stellt (Kapitel 7). In den weiteren Kapiteln werden die Programme undAktivitäten behandelt, die die Hauptstützen für die Wirksamkeit desBündnisses auf den vielen verschiedenen Gebieten der Planung undZusammenarbeit darstellen, welche zusammen die heutige Sicherheitsagendabilden. Sie enthalten Angaben zu Logistik, Standardisierung, Kommunikation,Rüstung, Luftverkehrsführung und Aktivitäten der Luftverteidigung, die denStreitkräften der Mitgliedstaaten und der NATO-Partner gemeinsameOperationen erst ermöglichen. Des Weiteren enthalten sie Informationen zuAktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung und Katastrophenhilfesowie zur Zusammenarbeit in umwelt- und gesellschaftspolitischen Fragen(Kapitel 8).

Unterstützt werden diese Programme und Aktivitäten durch die fürInformationsaustausch, Konsultationen und Entscheidungsprozesse notwendi-gen organisatorischen Einrichtungen und Strukturen sowie administrative undhaushaltstechnische Aspekte der verschiedenen Bereiche. Kapitel 7 bis 14 des

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Handbuchs enthalten daher Informationen zu den Verfahren, die eineEntscheidungsfindung ermöglichen, zu den Mechanismen, denen dieVerwaltung der Ressourcen und der gemeinsam finanzierten Haushalte unter-liegen, und zu den zivilen und militärischen Organisationen, Strukturen undDienststellen, die von der NATO eingerichtet wurden, um zu gewährleisten,dass ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den von den Mitgliedstaatengemeinsam getroffenen Entscheidungen ausgeführt werden können.

Die Bedeutung der Arbeit anderer internationaler Organisationen auf demGebiet der Sicherheit - unabhängig oder in Zusammenarbeit mit dem Bündnis- sowie die einander stärkende Natur ihrer Aufgaben wird in Kapitel 15 darge-stellt, in dem es um den größeren institutionellen Sicherheitsrahmen geht.

In Kapitel 16 schließlich werden drei weitere Einflüsse auf die Entwicklungder Sicherheitspolitik beschrieben, nämlich die Nordatlantische Versammlung,die auf internationaler Ebene eine Schnittstelle zwischen den legislativen undden exekutiven Aspekten der Formulierung der Sicherheitspolitik in einzelnenMitglieds- und Partnerländern darstellt, die Vereinigung der AtlantischenGesellschaften, die verschiedene nichtstaatliche Organisationen, die an derInformation der nationalen Öffentlichkeiten über die Aufgaben und Grundsätzeder NATO beteiligt sind, zusammenbringt, sowie der Interalliierte Verband derReserveoffiziere, der entsprechende Aktivitäten von Reserveoffizieren in denverschiedenen Mitgliedstaaten bündelt.

Gebräuchliche Abkürzungen und weitere Informationsquellen sind denAnhängen 1 und 2 zu entnehmen.

Das NATO-Handbuch wird vom NATO-Presse- und Informationsdienst imAuftrag des Generalsekretärs als Nachschlagewerk über die Allianz und ihreGrundsätze herausgegeben. Die verwendeten Formulierungen spiegeln soweit wie möglich den zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Konsenswider, der die Grundlage aller Entscheidungen der Allianz darstellt. DasHandbuch ist jedoch kein amtlich vereinbartes NATO-Dokument und bringtdaher nicht notwendigerweise die offizielle Auffassung oder Position einzelnerRegierungen der Mitgliedstaaten zu allen behandelten Fragen zum Ausdruck.

Weitere Informationen zur NATO sowie die offiziellen Kommuniqués undErklärungen des Nordatlantikrats sind der NATO-Website (www.nato.int) zuentnehmen.

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EINLEITUNG

DIE NATO HEUTE - VON ROM NACH WASHINGTON

Von Zeit zu Zeit finden anlässlich besonderer Ereignisse in derGeschichte der NATO Gipfeltreffen auf Ebene der Staats- undRegierungschefs des Bündnisses statt. Die Gegenwart von Premierministernund Staatspräsidenten und ihre direkte Beteiligung an der Herbeiführung vonKonsensentscheidungen steigern die Wirkung solcher Treffen in der Öffent-lichkeit und verleihen ihnen größere historische Bedeutung.

1991 bestimmte der tief greifende Wandel des internationalenSicherheitsumfelds, der sich Ende der 80er Jahre abspielte, die Form derneuen NATO, die im Laufe der darauf folgenden Jahre entstehen sollte. Daserste einer Reihe von vier Gipfeltreffen, in denen der Kurs für die Anpassungder Allianz während des darauffolgenden Jahrzehnts abgesteckt wurde, fandim November 1991 in Rom statt. Diesem folgte ein weiteres Gipfeltreffen imJanuar 1994 in Brüssel sowie zwei weitere entscheidende Treffen in Madrid imJuli 1997 und in Washington im April 1999.

Die auf diesen Treffen eingeleiteten Initiativen wurde auf häufigen Treffender Außen- und Verteidigungsminister in den dazwischen liegendenZeiträumen weiterverfolgt. Insbesondere das Treffen der Außenminister im por-tugiesischen Sintra im Mai 1997 leitete Schritte zur Ausweitung derSicherheitszusammenarbeit sowie zur Bereitstellung geeigneter Strukturen zurLenkung dieses Prozesses ein.

DAS GIPFELTREFFEN VON ROM - NOVEMBER 1991

In dem von den NATO-Staats- und Regierungschefs im November 1991in Rom verabschiedeten Strategischen Konzept wurde eine Rahmenstrukturfür einen breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz auf der Grundlage vonDialog, Zusammenarbeit und der Aufrechterhaltung einer kollektivenVerteidigungsfähigkeit vorgestellt. Darin wurden politische und militärischeElemente der NATO-Sicherheitspolitik zu einem ausgewogenen Ganzenzusammengefügt und die Zusammenarbeit mit neuen Partnern in Mittel- undOsteuropa zum festen Bestandteil der Bündnisstrategie erklärt. Das Konzeptsah eine verminderte Abhängigkeit von Nuklearwaffen sowie wesentlicheVeränderungen bei den integrierten NATO-Streitkräften vor, darunter erhebli-

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che Reduzierungen in deren Stärke und Bereitschaftsgrad, Verbesserungenihrer Beweglichkeit, Flexibilität sowie Anpassungsfähigkeit an verschiedeneEventualfälle und verstärkter Einsatz multinationaler Kräfte. Es wurden auchMaßnahmen zur Straffung der militärischen Kommandostruktur der NATO undzur Anpassung der Verteidigungsplanung des Bündnisses insbesondere ankünftige Anforderungen zur Krisenbewältigung und Friedenserhaltung getrof-fen.

Auf dem Gipfeltreffen von Rom gaben die Staats- und Regierungschefsder Bündnisstaaten außerdem eine Erklärung über Frieden undZusammenarbeit ab, in der die künftigen Aufgaben und Grundsätze der NATOim institutionellen Gesamtrahmen der künftigen Sicherheit Europas und als Teilder sich abzeichnenden partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den mittel-und osteuropäischen Staaten (MOE) definiert wurden. Sie unterstrich dieBereitschaft des Bündnisses, Reformbemühungen in den Staaten Mittel- undOsteuropas zu unterstützen, bot ihnen praktische Hilfe zur erfolgreichenBewältigung des schwierigen Übergangs an und lud sie ein, sich in geeignetenForen des Bündnisses aktiv zu beteiligen; außerdem stellte sie ihnenErfahrung und Fachwissen des Bündnisses auf politischer, militärischer, wirt-schaftlicher und wissenschaftlicher Ebene zur Verfügung. Zur Koordinierungder künftigen Entwicklung dieser Partnerschaft wurde der NordatlantischeKooperationsrat (NAKR) gegründet.

Seit der Veröffentlichung der Erklärung von Rom wurden auf denSitzungen der Außen- und Verteidigungsminister und durch den StändigenNATO-Rat zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Prozesses derAnpassung und des Wandels des Bündnisses getroffen. DreiTätigkeitsbereiche sollten besonders erwähnt werden: Der institutionelle politi-sche Rahmen, der zur Gestaltung der Beziehungen zwischen NATO undKooperationspartnern in Mittel- und Osteuropa geschaffen wurde, dieEntwicklung der Zusammenarbeit auf verteidigungspolitischem und militäri-schem Gebiet sowie die Rolle der NATO zur Krisenbewältigung undFriedenserhaltung.

Erstens zum institutionellen Rahmen: Hier war das erste wichtige Ereignisdas konstituierende Treffen des Nordatlantischen Kooperationsrats am 20.Dezember 1991, an dem die Außenminister der NATO-Länder und Vertretervon sechs MOE-Staaten sowie der drei baltischen Staaten teilnahmen. DerNAKR sollte die Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik und damit zusam-menhängenden Fragen zwischen den Teilnehmerstaaten auf allen Ebenenerleichtern und die Herausbildung engerer institutioneller Bindungen sowieinformeller Kontakte zwischen ihnen koordinieren. Die elf Staaten auf demGebiet der ehemaligen Sowjetunion, die damals die GemeinschaftUnabhängiger Staaten (GUS) bildeten, schlossen sich im März 1992 diesem

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Prozess an. Georgien und Albanien traten im April bzw. Juni 1992 bei, und1997, als der NAKR durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR)ersetzt wurde, zählte der NAKR 22 Kooperationspartner. Die Zusammenarbeitim Rahmen des NAKR basierte ursprünglich auf jährlich erstelltenArbeitsplänen; seit 1995 decken diese Pläne jedoch einen Zeitraum von zweiJahren ab. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat hat diesen Prozess durchdie Erarbeitung eines EAPR-Aktionsplans für die Jahre 1998-2000, der alsGrundlage seiner künftigen Arbeit dienen soll, einen weiteren Schritt vorange-bracht.

Zweitens: Was den verteidigungspolitischen und militärischen Bereichangeht, trafen sich die NATO-Verteidigungsminister am 1. April 1992 zumersten Mal mit den Kooperationspartnern, um Möglichkeiten zur Vertiefung desDialogs und Förderung der Zusammenarbeit in unter ihre Zuständigkeit fallen-den Fragen zu prüfen. Der Militärausschuss hielt seine erste Sitzung im koope-rativen Rahmen am 10. April 1992 ab. Regelmäßige Sitzungen mitKooperationspartnern fanden sowohl auf Verteidigungsministerebene als auchunter dem Dach des Militärausschusses statt. Neben diesen multilateralenZusammenkünften entwickelten sich bilaterale Kontakte undKooperationsvorhaben zwischen Verteidigungsministerien und auf militäri-scher Ebene.

Drittens: Vor dem Hintergrund der Krise im ehemaligen Jugoslawien undandernorts richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Rolle derNATO bei der Krisenbewältigung und Friedenserhaltung, insbesondere auf ihreUnterstützung friedenserhaltender Maßnahmen der Vereinten Nationen imehemaligen Jugoslawien. Die wichtigsten Initiativen der NATO auf diesemGebiet werden in Kapitel 5 beschrieben.

Die Konsultation und Zusammenarbeit im NAKR war breit gefächert, kon-zentrierte sich jedoch hauptsächlich auf politische und sicherheitsrelevanteThemen: Friedenserhaltung, Lösungsansätze für Rüstungskontrolle undAbrüstung, Fragen im Zusammenhang mit der Rüstungsplanung und militäri-schen Angelegenheiten, demokratische Konzepte der zivil-militärischenBeziehungen, Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivilorientierteProduktionsvorhaben, Verteidigungsausgaben und Verteidigungshaushalt,Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem Gebiet, verteidigungsbedingteUmweltfragen, Weitergabe von Informationen über die NATO in denKooperationspartnerländern, Konsultation im Rahmen der Grundsatzplanungund zivile/militärische Luftverkehrsführung.

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DAS BRÜSSELER GIPFELTREFFEN - JANUAR 1994

Im Januar 1994 begründete die NATO auf dem Gipfeltreffen desNordatlantikrats in Brüssel eine entscheidende neue Initiative zur Stärkung vonStabilität und Sicherheit in ganz Europa. Der NAKR und weitere Staaten wur-den eingeladen, sich mit der NATO an einem neuen und weit reichendenKooperationsprogramm, der Partnerschaft für den Frieden (PfP), zu beteiligen.Diese Partnerschaft hat sich seitdem zu einer wesentlichenSicherheitskomponente im europäisch-atlantischen Raum entwickelt undnimmt heute in der NATO eine zentrale Stellung ein. Die Einladung zurPartnerschaft für den Frieden richtete sich an alle Länder des NordatlantischenKooperationsrates (NAKR) sowie an die Länder der Konferenz über Sicherheitund Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die einen Beitrag zum Programm lei-sten konnten und wollten. Die Aktivitäten der einzelnen Partner basieren aufgemeinsam erarbeiteten individuellen Partnerschaftsprogrammen. DerUmfang und die Ziele der Partnerschaft sowie deren Entwicklung und anschließende Ausweitung sind in Kapitel 3 beschrieben.

Im Mai 1997 ging in Sintra aus dem NAKR der Euro-AtlantischePartnerschaftsrat (EAPR) hervor, der eine neue Phase der Zusammenarbeiteinleiten sollte. Die Grundsätze des EAPR wurden in enger Zusammenarbeitzwischen der Allianz und ihren Partnerländern entwickelt und sind im EAPR-Grundlagendokument festgeschrieben.

Die Annahme des EAPR-Grundlagendokuments signalisierte dieEntschlossenheit der zu diesem Zeitpunkt 44 teilnehmenden Länder, dieQualität der politischen und militärischen Zusammenarbeit untereinander aufein neues Niveau zu heben. Das Dokument bekräftigte die gemeinsameVerpflichtung der Mitgliedstaaten, Frieden und Stabilität im euro-atlantischenRaum zu stärken und auszubauen. Die gemeinsamen Werte und Grundsätze,die dieser Verpflichtung zugrunde liegen, sind im Rahmendokument derPartnerschaft für den Frieden (PfP) dargelegt (siehe NATO-Handbuch -Dokumentation, separat herausgegeben). Der EAPR bietet den allgemeinenRahmen für politische und sicherheitsbezogene Konsultationen sowie für eineverbesserte Zusammenarbeit unter dem Dach der Partnerschaft für denFrieden.

Im Dezember 1997 beschloss der EAPR einen Aktionsplan, der denWunsch der EAPR-Mitglieder widerspiegelte, die Partnerschaft zwischen ihnenzu stärken und effektiver zu gestalten. Eines der dem Aktionsplan zugrunde lie-genden Ziele bestand darin, die politische und sicherheitsbezogeneKonsultation und Zusammenarbeit innerhalb des EAPR weiter zu verstärkenund zu vertiefen sowie die Transparenz unter den 44 teilnehmenden Ländernzu erhöhen. Die Außenminister der EAPR-Länder stimmten weiterhin der

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Einrichtung einer Euro-Atlantischen Koordinierungszentrale für Katastrophen-hilfe (EADRU) und einer Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation(EADRU) zu.

Der EAPR bietet ein Forum für ergebnisorientierte, multilateraleKonsultationen, eine verbesserte praktische Zusammenarbeit, intensiverenAustausch und eine stärkere Zusammenarbeit in regionalen Angelegenheitensowie für eine höhere Transparenz und mehr Vertrauen in Sicherheitsfragenzwischen allen EAPR-Mitgliedstaaten.

Zwei wichtige Grundsätze liegen dem Erfolg der Zusammenarbeit zwi-schen NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländern sowohl bei der Partnerschaftfür den Frieden als auch innerhalb des EAPR zugrunde. Erstens Offenheit: DieMöglichkeiten zu politischer Konsultation und praktischer Zusammenarbeit ste-hen allen Mitgliedstaaten und Partnern gleichermaßen offen. ZweitensWahlfreiheit: Jeder Partner kann den Umfang und die Bereiche seinerZusammenarbeit mit der Allianz selbst bestimmen. Entsprechend diesenGrundsätzen kann der EAPR im Plenum oder in kleinerem Rahmen unterBeteiligung der Mitgliedstaaten des Bündnisses und offenen Gruppen derPartnerländer zusammenkommen, um sich praktischen Fragen oder aktuellauftretenden regionalen Fragestellungen zu widmen. Die Anzahl gemeinsamerAktivitäten unter EAPR-Schirmherrschaft hat sich ebenfalls erhöht. Auf derBasis der Grundsätze von Offenheit und Wahlfreiheit fanden weitere Aktivitätenzu wehrwirtschaftlichen Themen, Wissenschaft, verteidigungsbezogenenUmweltfragen, Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung und zurVorbereitung auf zivile Notfälle statt.

Die Partnerschaft für den Frieden bleibt in ihrer erweiterten Form ein klarerkennbarer Bestandteil praktischer Zusammenarbeit in verteidigungsbezoge-nen und militärischen Fragen im flexiblen Rahmen des EAPR. Die meistenPartnerländer haben außerdem diplomatische Vertretungen bei der NATO ein-gerichtet, die entscheidend zur Kommunikation und zu Kontakten in allengenannten Bereichen beitragen.

DAS MADRIDER GIPFELTREFFEN - JULI 1997

Das Madrider Gipfeltreffen vom Juli 1997 war ein entscheidendesEreignis, bei dem wichtige Initiativen, die das Bündnis in den vorangegange-nen fünf oder sechs Jahren eingeleitet hatte, zum Abschluss gebracht wurden.Gleichzeitig markierte dieses Treffen den Übergang in eine neue und schwie-rige Phase der Entwicklung der NATO, in der sich die zur Anpassung an dieveränderten Gegebenheiten eingeführten neuen Strukturen und Grundsätze inder Praxis bewähren mussten. Die Aufgabe der Staats- und Regierungschefs

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in Madrid bestand also darin, die wichtigsten Komponenten der künftigenBündnispolitik zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzufügen und derenGesamtintegrität und Kohärenz sicherzustellen.

Wie weit sich das Bündnis der internen und externen Anpassung ver-schrieben hat, wurde auf dem Madrider Gipfel durch weitere konkrete und weitreichende Maßnahmen auf allen wichtigen Gebieten deutlich: Aufnahme vonBeitrittsverhandlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und Ungarnsowie Bestätigung der „Politik der offenen Tür” in Bezug auf künftige Beitritte,Stärkung der Partnerschaft für den Frieden und Einrichtung eines neuenForums in Gestalt des EAPR zur Förderung der Zusammenarbeit, Einleitungeines völlig neuen Kapitels in den Beziehungen zwischen der NATO undRussland, Formalisierung einer verstärkten Partnerschaft mit der Ukraine,Intensivierung des Dialogs mit den Mittelmeerländern, Fortschritte bei derEntwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität inner-halb des Bündnisses und Definition der grundlegend reformierten militärischenKommandostruktur der NATO. Dieser überaus umfangreiche Themenkatalogsteht für eine NATO, die die neuen Herausforderungen anzunehmen imstandeist, ohne dabei ihre traditionellen Aufgaben aufs Spiel zu setzen, und die ihreZukunft auf ihre in der Vergangenheit unter Beweis gestellte Fähigkeit zurAnpassung an sich ständig verändernde Sicherheitserfordernisse gründet.

DAS WASHINGTONER GIPFELTREFFEN - APRIL 1999

Vom 23. bis zum 25. April 1999 hielt die NATO das 15. Gipfeltreffen ihres50-jährigen Bestehens in Washington DC ab. Der Gipfel fand während eineraußergewöhnlichen Phase in der Geschichte der NATO inmitten derFeierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Bündnisses statt, die im Schatten derbeispiellosen NATO-Luftangriffe zur Beendigung der kriegerischenAuseinandersetzungen im Kosovo standen. Obwohl die Kosovo-Krise notwen-digerweise einen Großteil der Aufmerksamkeit des Gipfels beanspruchte,gaben die NATO-Staats- und Regierungschefs ihre Zustimmung zu einerVielzahl weiterer Programme und Ziele mit langfristigen Konsequenzen für dasBündnis.

Mit den in Washington erreichten Zielen wurde das Versprechen einge-löst, das zwei Jahre zuvor auf dem Madrider Gipfeltreffens abgegeben wordenwar. In Madrid hatte das Bündnis die Tschechische Republik, Ungarn undPolen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eingeladen und versprochen,dass die Tür auch für weitere Länder geöffnet bleibe. In Washington saßen dieRegierungschefs dieser drei Länder erstmals mit am Tisch, und das Bündnisstellte eine Initiative vor, mit denen anderen interessierten Ländern in Zukunftdie Vorbereitung auf eine mögliche Mitgliedschaft erleichtert werden sollte.

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„Die drei neuen Bündnispartner werden nicht die letzten sein”, erklärten dieStaats- und Regierungschefs des Bündnisses im Kommuniqué zumWashingtoner Gipfeltreffen.

In Madrid hatten sich die NATO-Staats- und Regierungschefs für eineStärkung der Partnerschaft für den Frieden sowie sämtlicherPartnerschaftsaktivitäten des Bündnisses ausgesprochen; in Washington stell-ten sie die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte heraus und präsentiertenneue Initiativen zur Fortsetzung dieser Vorhaben. In Madrid hatten die NATO-Staats- und Regierungschefs eine Überprüfung des Strategischen Konzepts(im Wesentlichen die Festschreibung der Grundsatzorientierung für dieAufgaben der Allianz sowie der entsprechenden Mittel) angefordert; inWashington wurde ein neues Strategisches Konzept verabschiedet, das dasveränderte euro-atlantische Sicherheitsumfeld zum Ende des 20. Jahrhundertswiderspiegelt. In Madrid hatten NATO und Ukraine eine Charta über eine aus-geprägte Partnerschaft unterzeichnet; in Washington fand das ersteGipfeltreffen der NATO-Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten derUkraine statt, in dessen Rahmen die Bedeutung der Ukraine für die Sicherheitund Stabilität im euro-atlantischen Raum bestätigt wurde.

Die Arbeiten des Washingtoner Gipfeltreffens sind im Kommuniqué zumWashingtoner Gipfeltreffen und im Strategischen Konzept umfassend doku-mentiert. Das Kommuniqué enthält eine Beschreibung der Hauptthemen desGipfels und des Bündnisses zu diesem entscheidenden Zeitpunkt seinerGeschichte. Das Strategische Konzept rüstet die Allianz für die sicherheitspo-litischen Herausforderungen und Chancen des 21. Jahrhunderts und bieteteine Richtschnur für ihre künftige politische und militärische Entwicklung.

Die konkreten Ergebnisse des Gipfels - in Form von Entscheidungen undProgrammen - bereiteten die Allianz auf den Eintritt ins 21. Jahrhundert vor. ImStrategischen Konzept wurde anerkannt, dass sich das euro-atlantischeSicherheitsklima im Laufe der vorangegangenen zehn Jahre drastisch verän-dert hat, gleichzeitig wurde aber auch eingeräumt, dass „jedoch auch kom-plexe neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität aufgetreten[sind], einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not,des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung vonMassenvernichtungswaffen”. Das neue Strategische Konzept definierte dieZiele und Aufgaben des Bündnisses für die Zukunft und brachte dieEntschlossenheit seiner Mitglieder zum Ausdruck, die notwendigen militäri-schen Kapazitäten zum Erreichen sämtlicher Aufgabenstellungen der Allianzaufrechtzuerhalten.

Ein wichtiges Merkmal für den Wandel in der Haltung der NATO ist dieEntwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI)innerhalb des Bündnisses. Anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens begrüß-

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ten die Staats- und Regierungschefs der Allianz die bislang erzieltenFortschritte und riefen zur Fortsetzung der Arbeiten zur Verwirklichung derESVI auf. Die NATO hat zudem eine Initiative zur Verteidigungsfähigkeit insLeben gerufen, die zu mehr Mobilität, Kompatibilität, Leistungsfähigkeit undEffektivität der Bündnisstreitkräfte beitragen soll. Ebenso hat die Allianz Ände-rungen der integrierten militärischen Kommandostruktur vorgenommen, diedas geänderte Sicherheitsumfeld widerspiegeln. Diese Veränderungen sollendie NATO in die Lage versetzen, ihre Einsätze wirksamer durchzuführen.

Das Kommuniqué zum Washingtoner Gipfel umriss eine weitere neueInitiative des Bündnisses zu Massenvernichtungswaffen (MVW). Das Hauptzielder NATO hinsichtlich dieser destruktiven Waffen ist es, ihre „Proliferation zuverhindern, oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zumachen”. Um den Herausforderungen einer Verbreitung wirksamer begegnenzu können, hat die NATO beim internationalen Stab des NATO-Hauptquartiersein Zentrum gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingerich-tet. Dieses Zentrum soll einen integrierten politisch-militärischen Ansatz koor-dinieren, indem die Diskussion und das Verständnis für MVW-Fragen bei derNATO gefördert, vorhandene Programme zur Erhöhung der militärischenEinsatzbereitschaft in MVW-Umgebungen verbessert und derInformationsaustausch zu MVW-Vernichtungshilfsprogrammen zwischenBündnisländern intensiviert werden.

Gleichzeitig mit der Begrüßung der drei neuen Mitglieder auf ihrem erstenGipfeltreffen betonten die NATO-Staats- und Regierungschefs, dass die Türauch anderen Ländern weiterhin offen stehe. Im Rahmen des Gipfels wurdeein Aktionsplan zur Mitgliedschaft, die „praktische Umsetzung der Politik deroffenen Tür”, vorgestellt. Beim Aktionsplan zur Mitgliedschaft handelt es sichum ein Programm, aus dem interessierte Länder auf Grundlage nationalerEntscheidungen und den eigenen Bedürfnissen entsprechend bestimmteAktivitäten auswählen können. Das Programm deckt fünf Bereiche ab: politi-sche und wirtschaftliche Fragen, verteidigungspolitische/militärische Fragen,Ressourcen, sicherheitspolitische und rechtliche Fragen. Die NATO betont,dass das Programm nicht als Kriterienliste für die Mitgliedschaft zu betrachtenist und dass die aktive Beteiligung an der PfP und dem EAPR für Länder, diean einer möglichen künftigen Mitgliedschaft interessiert sind, weiterhin ent-scheidende Bedeutung hat. Entscheidungen über die Mitgliedschaft würdenjedoch auf Einzelfallbasis in Übereinstimmung mit der Erklärung zum MadriderGipfeltreffen und der Erklärung zum Washingtoner Gipfeltreffen gefällt.

Im Anschluss an das Treffen auf Gipfelebene des Nordatlantikrats kamenin Washington auch die Staats- und Regierungschefs bzw. Vertreter derMitgliedstaaten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats zusammen. DieEAPR-Staats- und -Regierungschefs besprachen die Lage im Kosovo und ver-

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liehen ihrer Unterstützung für die Forderungen der internationalenGemeinschaft sowie ihrem Abscheu vor der von Gewalt, Unterdrückung undethnischen Säuberungen bestimmten Politik, die im Kosovo von den Behördender Bundesrepublik Jugoslawien ausgeübt wurde, Ausdruck. Die Staats- undRegierungschefs gaben ihre Bereitschaft zur Unterstützung für ein weit rei-chendes Sicherheitsfundament sowie wirtschaftsfördernde und demokratie-bidende Maßnahmen in Südosteuropa bekannt. Sie verabschiedeten zudemeinen Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Allianz für das 21.Jahrhundert - Die vertiefte und operativere Partnerschaft”, der darauf abzielte,die Fähigkeit des Bündnisses und seiner Partner zur künftigenZusammenarbeit zu verbessern.

Obwohl Russland die Teilnahme am Washingtoner Gipfeltreffen ange-sichts der Geschehnisse in Jugoslawien ablehnte, bekräftigten die Staats- undRegierungschefs der NATO ihr Engagement für eine Partnerschaft mitRussland im Rahmen der NATO-Russland-Grundakte. Sie unterstrichen auchdie Tatsache, dass enge Beziehungen zwischen der NATO und Russland vongegenseitigem Interesse sind und große Bedeutung für die Stabilität undSicherheit im euro-atlantischen Raum haben.

Erstmals fand auch ein gemeinsames Gipfeltreffen der NATO-Staats- undRegierungschefs mit dem Präsidenten der Ukraine statt. Beide Seiten begrüß-ten die im Rahmen der Ausgeprägten Partnerschaft erzielten Fortschritte undbesprachen verschiedene euro-atlantische Sicherheitsfragen.

Im Kommuniqué zum Washingtoner Gipfel wurde die Bedeutung desNATO-Mittelmeerdialogs als integraler Bestandteil der gemeinsamenSicherheitsbemühungen der Allianz bekräftigt. Die NATO-Staats- und -Regierungschefs beauftragten die Allianz, eine rasche Umsetzung derIntensivierung der im Rahmen des Dialogs eingeleiteten Kooperation auf poli-tischer und praktischer Ebene voranzutreiben.

Die auf dem Washingtoner Gipfeltreffen erzielten Ergebnisse warensowohl praktischer als auch konzeptioneller Art und stellten die Früchte meh-rerer Jahre Arbeit dar. Sie spiegelten auch die unmittelbaren Prioritäten derNATO-Mitgliedstaaten wider, insbesondere die Notwendigkeit einerBeendigung des Kosovo-Konflikts und die Wiederherstellung der Rechte derEinwohner des Kosovo.

BEENDIGUNG DES KOSOVO-KONFLIKTS

Am Abend des 9. Juni 1999 wurde eine Militärisch-TechnischeVereinbarung zwischen der NATO und der Bundesrepublik Jugoslawiengeschlossen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen der jugoslawischen

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Regierung und den Sonderbevollmächtigten der Europäischen Union undRusslands vom 3. Juni sah die Militärisch-Technische Vereinbarung insbeson-dere den sofortigen Abzug der jugoslawischen Sicherheitskräfte aus demKosovo vor.

Am 10. Juni 1999 konnte NATO-Generalsekretär Javier Solana dieEinstellung der Luftschläge gegen Jugoslawien bekannt geben. Am selben Tagverabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1244,in der die Annahme der Grundsätze für eine politische Lösung einschließlicheiner sofortigen Beendigung von Gewaltanwendung und eines schnellenAbzugs des jugoslawischen Militärs, der Polizei und paramilitärischer Kräftedurch Jugoslawien begrüßt wurde. In der Resolution wurde auch dieEinrichtung einer „internationalen Präsenz von Zivil- und Sicherheitskräften imKosovo” unter der Schirmherrschaft der VN angekündigt. Die NATO-geführteKosovo-Schutztruppe (KFOR), die zur Erfüllung der sicherheitstechnischenAufgaben dieses Mandats aufgestellt wurde, traf am 12. Juni im Kosovo einund beendete ihren ersten Einsatz bis zum 20. Juni. Näheres zu diesenEreignissen ist Kapitel 5 zu entnehmen.

Nach Beendigung des Kosovo-Konflikts waren die dringlichsten Punkteauf der Agenda des Bündnisses die Umsetzung der Vereinbarung zurBeendigung des Konflikts, die Wiederherstellung des Friedens, die Rückkehrder Flüchtlinge und der Schutz der Einwohner des Kosovo ungeachtet ihrerethnischen Zugehörigkeit. Die Zusammenarbeit von Truppen aus NATO-Ländern, Russland, der Ukraine und vielen anderen Nicht-NATO-Mitgliedstaaten zur Erreichung dieser Ziele profitierte in hohem Maße von denErfahrungen aus dem fortgesetzten Einsatz der Stabilisierungstruppe (SFOR)in Bosnien und Herzegowina. Viele der beteiligten Länder waren auch aktiveTeilnehmer der NATO-Partnerschaft für den Frieden - ein Faktor, der wesent-lich dazu beigetragen hat, dass die multinationalen Kräfte eine so bedeutendeRolle bei der Schaffung einer Basis für die künftige Stabilität in dieser Regionspielen konnten.

In den darauf folgenden Monaten machte sich der Einfluss des Kosovo-Konflikts auch in der Umsetzung einer Reihe der anlässlich des WashingtonerGipfeltreffens im April 1999 vorgestellten Initiativen und späterenEntscheidungen der Allianz bemerkbar. Insbesondere erhielten dadurch diePläne zur Schaffung einer stärkeren Europäischen Sicherheits- undVerteidigungsidentität und zum Aufbau europäischer Kapazitäten, die fürInterventionen zur Krisenbewältigung und Friedenssicherung im Falle künftigerKonflikte geeignet sind, in die die Allianz als Ganzes möglicherweise nichtinvolviert ist, zusätzlichen Auftrieb. Dieser Prozess ist in Kapitel 4 dargestellt.

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NEUER GENERALSEKRETÄR

Im März 2000, ein Jahr nach der NATO-Intervention im Kosovo, gab derneue NATO-Generalsekretär Lord Robertson einen Bericht heraus, in dem diemit Hilfe der Militäroperation und des Einsatzes der KFOR erzielten Ergebnissezusammengefasst und die noch verbleibenden Herausforderungen umrissenwurden.

Der ehemalige Verteidigungsminister des Vereinigten Königreichs LordRobertson trat sein Amt als NATO-Generalsekretär am 14. Oktober 1999 an.An seinem ersten Tag in diesem Amt stellte er die Prioritäten des Bündnissesfür die kommenden Monate aus seiner Sicht dar und legte dabei den beson-deren Schwerpunkt auf drei Bereiche, die sofortiger Maßnahmen bedurftenund von langfristiger Bedeutung für die Allianz waren.

Zunächst muss die NATO uneingeschränkt ihre Aufgaben zurStabilisierung des Balkans im Anschluss an die Kosovo-Krise übernehmen undgewährleisten, dass die friedenserhaltenden Missionen der NATO sowohl inBosnien und Herzegowina als auch im Kosovo schnellstmöglich dieBedingungen für einen nachhaltigen Frieden schaffen.

Zum Zweiten unterstrich er die Erfordernis, die Rolle Europas in der NATOzu stärken, und bezeichnete dies als dringende Notwendigkeit, wenn die NATOauch in Zukunft ihre frühere Stärke beibehalten solle. Die Allianz muss gute,wirksame und effiziente Verbindungen zur Europäischen Union aufbauen, dieebenfalls ihre Rolle auf diesem Gebiet stärkt. Mit der Aussage „mehr Europa inder NATO heißt nicht weniger Nordamerika” betonte Lord Robertson dieTatsache, dass die transatlantische Beziehung weiterhin der Schlüssel für dieWirksamkeit der NATO bleibt und ohne starke transatlantische Bindung keineechte Stabilität in Europa und kein Schutz seiner demokratischen Werte gege-ben sein kann.

Den dritten Schwerpunkt legte er auf die unmittelbare Priorität desAufbaus engerer Beziehungen zwischen der NATO und Russland und verwiesauf die Wiederaufnahme der Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats als eine außerordentlich positive Entwicklung in diesemProzess.

In dieser Ausgabe des NATO-Handbuchs wird die Entwicklung der NATO-Politik auf diesen und anderen Tätigkeitsfeldern der Allianz beschrieben. Zuleichteren Handhabung wurde das Buch in zwei Teile gegliedert, von denen dererste die Zusammenarbeit auf bestimmten Gebieten zur Förderung der Zieleder Allianz beschreibt und einen Überblick über den Kontext der politischenEntwicklung gibt, und der zweite die entsprechenden Verfahren und Strukturen

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darlegt, die eingerichtet wurden, um den Informationsaustausch, dieKonsultation, die Entscheidungsfindung und die operativen Aufgaben, die fürdiesen Prozess von grundlegender Bedeutung sind, zu ermöglichen.

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TEIL I

KAPITEL 1

WAS IST DIE NATO?

Die Ursprünge des Bündnisses

Grundlegende Sicherheitsaufgaben

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WAS IST DIE NATO?

DIE URSPRÜNGE DES BÜNDNISSES

Zwischen 1945 und 1949 beobachteten die westeuropäischen Staatenund ihre nordamerikanischen Verbündeten, die mit dem dringend notwendigenWiederaufbau ihrer Wirtschaft beschäftigt waren, mit Besorgnis die aufExpansion ausgerichtete Politik und Strategie der UdSSR. Bei den westlichenRegierungen, die ihre Versprechen aus der Kriegszeit erfüllt und daher ihreVerteidigungsstrukturen abgebaut und ihre Streitkräfte demobilisiert hatten,wuchs die Sorge, als klar wurde, dass die sowjetische Führung beabsichtigte,ihre eigenen Streitkräfte auf voller Kriegsstärke zu halten. Außerdem war esangesichts der erklärten ideologischen Ziele der sowjetischen kommunisti-schen Partei offenkundig, dass Appelle zur Einhaltung der Charta derVereinten Nationen und der bei Kriegsende getroffenen internationalenVereinbarungen nicht ausreichen würden, die nationale Souveränität oderUnabhängigkeit demokratischer Staaten bei einer drohenden Aggression vonaußen oder einer Subversion von innen zu gewährleisten. DieseBefürchtungen wurden durch die Zwangseinführung undemokratischerHerrschaftsformen, die Unterdrückung jeder wirklichen Opposition und dieVerweigerung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte und Freiheiten invielen Ländern Mittel- und Osteuropas und in anderen Regionen der Welt wei-ter verstärkt.

Zwischen 1947 und 1949 spitzte sich die Lage aufgrund einer Reihe dra-matischer politischer Ereignisse weiter zu. Dazu gehörten die unmittelbareBedrohung der Souveränität Norwegens, Griechenlands, der Türkei und ande-rer westeuropäischer Staaten, der Staatsstreich in der Tschechoslowakei vomJuni 1948 und die im April desselben Jahres begonnene widerrechtlicheBlockade Berlins. Die Unterzeichnung des Brüsseler Vertrags im März 19481

zeigte die Entschlossenheit von fünf westeuropäischen Staaten - Belgiens,Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs -,ein gemeinsames Verteidigungssystem zu errichten und ihre gegenseitigenBindungen so zu festigen, dass sie künftig ideologischen, politischen undmilitärischen Bedrohungen ihrer Sicherheit würden Einhalt gebieten können.

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1 Der 1984 überarbeitete Brüsseler Vertrag von 1948 war der erste nach dem Krieg vollzogene Schrittzur Wiederherstellung der Sicherheit in Westeuropa und führte zur Entstehung der Westunion undder Brüsseler Vertragsorganisation. Gleichzeitig war er der erste Schritt auf dem Wege zurUnterzeichnung des Nordatlantikvertrags im Jahr 1949 und zur Gründung des NordatlantischenBündnisses. Der Brüsseler Vertrag ist das Gründungsdokument der heutigen WesteuropäischenUnion (WEU).

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Es folgten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada überdie Schaffung einer großen nordatlantischen Allianz auf der Grundlage vonSicherheitsgarantien und gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Europa undNordamerika. Dänemark, Island, Italien, Norwegen und Portugal wurden vonden Partnern des Brüsseler Vertrags eingeladen, sich an diesem Prozess zubeteiligen. Die Verhandlungen führten schließlich im April 1949 zurUnterzeichnung des Vertrags von Washington und damit zur Schaffung einesgemeinsamen Sicherheitssystems auf der Grundlage einer Partnerschaft zwi-schen diesen zwölf Staaten. 1952 traten Griechenland und die Türkei demVertragswerk bei. Die Bundesrepublik Deutschland2 schloss sich dem Bündnis1955 an, und 1982 wurde auch Spanien Mitglied der NATO. 1999 kamen dieTschechische Republik, Ungarn und Polen als neue Bündnispartner hinzu.

Das Nordatlantische Bündnis wurde auf der Grundlage eines Vertragszwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, dem diese aus freien Stücken sowienach öffentlichen Debatten und ordnungsgemäßen parlamentarischenVerfahren beigetreten waren. Der Vertrag respektiert ihre individuellen Rechtesowie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen im Einklang mit der Charta derVereinten Nationen. Er verpflichtet die einzelnen Mitgliedstaaten, Risiken undVerantwortung zu übernehmen, und bietet ihnen dafür den Nutzen kollektiverSicherheit; er verlangt außerdem von jedem Mitgliedstaat die Zusage, keineeventuell mit dem Vertrag kollidierenden anderen völkerrechtlichenVerpflichtungen einzugehen.

Zwischen der Gründung des Bündnisses und heute liegt ein halbesJahrhundert Geschichte. Lange konzentrierte sich die NATO darauf, die unmit-telbare Verteidigung und Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten.Dies ist auch heute noch ihre Kernfunktion, aber die unmittelbar verfolgtenZiele haben sich grundlegend geändert. Die wichtigsten Punkte, die zu diesemWandel beigetragen haben, sind in den entsprechenden Kapiteln diesesHandbuchs zusammengefasst.

GRUNDLEGENDE SICHERHEITSAUFGABEN

Wesentliches Ziel der NATO ist es, in Übereinstimmung mit demNordatlantikvertrag und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationenmit politischen und militärischen Mitteln die Freiheit und Sicherheit aller ihrerMitglieder zu gewährleisten. Das Bündnis wirkt seit seiner Gründung für dieSchaffung einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa, diesich auf die gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und

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2 Seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 erstreckt sich der Schutz des Bündnissesauch auf die ehemalige Deutsche Demokratische Republik als Teil des vereinten Landes.

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Rechtsstaatlichkeit stützt. Dieses Hauptziel des Bündnisses hat seitBeendigung des Kalten Krieges neue Bedeutung erlangt, denn zum ersten Malin der Nachkriegsgeschichte Europas ist die Erreichung dieses Ziels in greif-bare Nähe gerückt.

Die NATO bildet das transatlantische Bindeglied, über das die SicherheitNordamerikas dauerhaft mit der Sicherheit Europas verknüpft ist. Sie ist prak-tischer Ausdruck der erfolgreichen kollektiven Bemühungen derBündnisstaaten, ihre gemeinsamen Sicherheitsinteressen zu verfolgen.

Grundlegendes Handlungsprinzip des Bündnisses ist die gemeinsameVerpflichtung zu allseitiger Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf derGrundlage der Unteilbarkeit ihrer Sicherheit. Solidarität und Zusammenhaltinnerhalb des Bündnisses bieten die Gewähr dafür, dass kein Mitgliedstaatsich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischerHerausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Möglichkeiten stützenmuss. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihresouveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglichtihnen das Bündnis, ihre wesentlichen nationalen sicherheitspolitischen Zieleim kollektiven Rahmen zu verfolgen. Kurz gesagt handelt es sich beim Bündnisum einen Zusammenschluss freier Staaten, die entschlossen sind, ihreSicherheit durch gegenseitige Garantien und stabile Beziehungen zu anderenLändern zu wahren.

Der Nordatlantikvertrag vom April 1949, der die rechtliche und vertraglicheGrundlage des Bündnisses bildet, basiert auf Artikel 51 der Charta derVereinten Nationen, der das naturgegebene Recht unabhängiger Staaten aufindividuelle und kollektive Verteidigung bekräftigt. Gemäß der Präambel desVertrags ist es das Ziel der Bündnispartner, „friedliche und freundschaftlicheBeziehungen im nordatlantischen Gebiet zu fördern”. Zum Zeitpunkt derVertragsunterzeichnung allerdings bestand das unmittelbare Ziel der NATO inder Verteidigung ihrer Mitglieder vor der Bedrohung durch die Politik und daswachsende Militärpotenzial der damaligen Sowjetunion.

Die Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) stellt die Strukturen bereit, diedie Verwirklichung der Ziele des Bündnisses ermöglichen. Sie ist eine Staatenübergreifende Organisation, in der alle Mitglieder ihre volle Souveränität undUnabhängigkeit wahren. Die NATO ist das Forum, auf dem die MitgliedstaatenThemen ihrer Wahl beraten und über politische und militärischeAngelegenheiten entscheiden, die ihre Sicherheit berühren. Sie liefert außer-dem die Strukturen, die erforderlich sind, um die Beratung untereinander unddie Zusammenarbeit zu erleichtern, und zwar sowohl in politischen, militäri-schen und wirtschaftlichen Fragen als auch auf wissenschaftlichem Gebiet undin anderen nichtmilitärischen Bereichen.

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Das daraus erwachsende Gefühl gleicher Sicherheit unter denBündnispartnern ungeachtet unterschiedlicher Gegebenheiten und unter-schiedlicher nationaler militärischer Fähigkeiten trägt zur Stabilität im euro-atlantischen Raum bei. Es schafft die Voraussetzungen, die eine verstärkteZusammenarbeit sowohl zwischen den Bündnispartnern untereinander alsauch zwischen Mitgliedstaaten des Bündnisses und anderen Staaten fördern.

Zu den Mitteln, mit denen das Bündnis seine Sicherheitspolitik umsetzt,gehören die Erhaltung eines für die Kriegsverhütung und die Gewährleistungeiner wirksamen Verteidigung ausreichenden Militärpotenzials, die Fähigkeitzur Bewältigung von Krisen, die die Sicherheit der Mitglieder betreffen, sowiedie aktive Förderung des Dialogs mit anderen Staaten und ein kooperativerAnsatz in der europäischen Sicherheitspolitik, der auch Maßnahmen mit Blickauf weitere Fortschritte im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung bein-haltet.

Um ihr wesentliches Ziel als dem Washingtoner Vertrag und der Chartader Vereinten Nationen verpflichtetes Staatenbündnis zu erreichen, nimmt dieAllianz folgende grundlegende Sicherheitsaufgaben wahr:

„Sicherheit: Sie bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein sta-biles euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demo-kratischer Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung vonStreitigkeiten, in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch dieAndrohung oder Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwangauszusetzen.

Konsultation: Sie dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als einwesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter denVerbündeten über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich mögli-cher Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicherheit derBündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechteKoordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen.

Abschreckung und Verteidigung: Sie schreckt vor jederAggressionsandrohung und wehrt jeden Angriff gegen einen NATO-Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5 und 6 des Washingtoner Vertrags vor-gesehen ist.

Und sie stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raumsdurch:

• Krisenbewältigung: Sie steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens,im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamerKonfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigungaktiv einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.

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• Partnerschaft: Sie fördert breit angelegte Partnerschaft,Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlanti-schen Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen unddie Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zuerhöhen.”3

Die in der NATO geschaffenen Strukturen ermöglichen es denMitgliedstaaten, ihre politischen Entscheidungen aufeinander abzustimmen,um so diese grundlegenden Aufgaben erfüllen zu können. Sie bieten denRahmen für ständige Konsultationen und Zusammenarbeit in politischen, wirt-schaftlichen und anderen nichtmilitärischen Bereichen sowie die Erstellungintegrierter Pläne zur kollektiven Verteidigung, den Aufbau der für den Einsatzvon Streitkräften notwendigen Infrastruktur, Basiseinrichtungen und Anlagensowie gemeinsame Ausbildungsprogramme und Übungen. Den Unterbau fürdiese Aktivitäten bildet eine komplexe zivile und militärische Struktur mitVerwaltungs-, Haushalts- und Planungsstäben sowie Dienststellen, die vonden Mitgliedstaaten des Bündnisses zur Koordinierung der Arbeit in bestimm-ten Fachbereichen eingerichtet wurden, so zum Beispiel die erforderlichenKommunikationsmittel zur Erleichterung politischer Konsultationen und zurFührung der Streitkräfte sowie deren notwendiger logistischer Unterstützung.Diese Struktur ist in Teil II des Handbuchs dargestellt.

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3 Aus dem Strategischen Konzept der Allianz, das anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April1999 herausgegeben wurde.

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KAPITEL 2

DIE ALLIANZ IM WANDEL

Das neue Sicherheitsumfeld in Europa

Neue Institutionen

Das Strategische Konzept des Bündnisses

Die Rolle alliierter Streitkräfte und die Neuordnung desVerteidigungsdispositivs des Bündnisses

Die NATO-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit

Die NATO-Nuklearstreitkräfte im neuen Sicherheitsumfeld

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DIE ALLIANZ IM WANDEL

DAS NEUE SICHERHEITSUMFELD IN EUROPA

Am 4. April 1989 feierte das Bündnis den 40. Jahrestag derUnterzeichnung des Nordatlantikvertrags. Dieses Ereignis fiel mit dem Beginneiner Zeit tief greifenden Wandels in den Ost-West- und internationalenBeziehungen sowie einer weit reichenden Veränderung im Sicherheitsumfeldzusammen. Das Nordatlantische Bündnis spielte eine entscheidende Rolle beider Schaffung der Voraussetzungen für den auf den folgenden Seitenbeschrieben Wandel. Es bildete die Grundlage für die kollektive Verteidigungund die gemeinsame Sicherheit seiner Mitgliedstaaten und vermochtewährend des Kalten Krieges das strategische Gleichgewicht in Europa auf-rechtzuerhalten. Damit sicherte das Bündnis die Freiheit und Unabhängigkeitseiner Mitglieder. Entsprechend dem Nordatlantikvertrag übt das Bündnisdiese Kernfunktionen auch weiterhin aus und hat zusätzlich neue Aufgabenübernommen. Es arbeitet weiter an der Verfestigung der geschaffenenFundamente, um in ganz Europa Stabilität auf der Grundlage gemeinsamerdemokratischer Werte, der Achtung der Menschenrechte und derRechtsstaatlichkeit zu fördern.

Im Folgenden werden die Ursachen und der Verlauf dieser Entwicklungenbeschrieben, ferner die Fortschritte, die bei der Verwirklichung vielerLangzeitziele des Bündnisses erreicht wurden, und die wichtigsten Probleme,denen sich die Mitgliedstaaten und ihre Kooperationspartner bei derAnpassung ihrer Politik und der Gestaltung ihrer gemeinsamen Institutionen imHinblick auf neue Herausforderungen gegenübersehen.

Ursachen des veränderten SicherheitsumfeldsDie Wurzeln des Wandels, der die politische Landkarte Europas grundle-

gend verändert hat, lassen sich auf eine Reihe von Entwicklungen der 60erund 70er Jahre zurückverfolgen, die weitreichende Konsequenzen haben soll-ten. Unter den zahlreichen Ursachen dieser Entwicklung sind drei Ereignissevon herausragender Bedeutung: erstens die im Dezember 1967 durch dasBündnis erfolgte Verabschiedung der Harmel-Doktrin, die auf dem zweigleisi-gen Ansatz der Aufrechterhaltung einer angemessenen Verteidigung und demparallel dazu verlaufenden Bemühen um Entspannung im Ost-West-Verhältnisberuhte; zweitens die 1969 vollzogene Einführung der Ostpolitik durch diedeutsche Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt, die ein positive-res Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten und der Sowjetunion anstrebte,soweit es die Innen- und Außenpolitik dieser Länder erlaubten; und schließlich

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die Verabschiedung der KSZE1-Schlussakte von Helsinki im August 1975, dieneue Maßstäbe für die Diskussion über Menschenrechtsfragen setzte und ent-sprechende Schritte zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen Ostund West einleitete.

Eine Reihe ähnlich wichtiger Ereignisse kennzeichnete den Verlauf derOst-West-Beziehungen in den 80er Jahren. Dazu gehörten die Stationierungvon Mittelstreckenraketen in Europa durch die NATO nach demDoppelbeschluss zur nuklearen Nachrüstung und zur Rüstungskontrolle imDezember 1979; ferner der später im Dezember 1987 unterzeichnete Vertragvon Washington, mit dem die amerikanischen und sowjetischen landgestütztennuklearen Mittelstreckenraketen weltweit abgeschafft wurden. Hinzu kamenerste Anzeichen eines Wandels in Osteuropa, wie sie sich, trotz spätererRückschläge, mit der Entstehung und Anerkennung der unabhängigenGewerkschaftsbewegung „Solidarność” im August 1980 in Polen abzeichne-ten, sowie die Folgen des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan imDezember 1979 und des endgültigen Abzugs der sowjetischen Streitkräfte ausAfghanistan im Februar 1989; schließlich die Ernennung MichailGorbatschows zum Generalsekretär der Kommunistischen Partei derSowjetunion (KPdSU) im März 1985.

Im März 1989 wurden im Rahmen der KSZE viel versprechende neueRüstungskontrollverhandlungen zwischen den 23 Staaten der NATO und desWarschauer Pakts in Wien aufgenommen, bei denen es um den Abbau kon-ventioneller Streitkräfte in Europa (KSE) ging. Vor diesem Hintergrund war dasNATO-Gipfeltreffen in Brüssel Ende Mai 1989 von besonderer Bedeutung. Eswurden zwei wichtige Erklärungen zur Bündnispolitik veröffentlicht, nämlicheinmal eine Erklärung zum 40. Jahrestag der Gründung des Bündnisses, in derdie Ziele und die Politik für das fünfte Jahrzehnt der Zusammenarbeit darge-legt wurden, und zum anderen ein Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle undAbrüstung.

Die Gipfelerklärung von 1989 enthielt eine Reihe äußerst wichtigerElemente. Sie erkannte die Veränderungen an, die sich in der Sowjetunion undin anderen osteuropäischen Staaten vollzogen, und umriss das langfristiggesteckte Ziel des Bündnisses zur Überwindung der Teilung Europas und zurGestaltung einer gerechten Friedensordnung in Europa. Sie bekräftigte diefortdauernde Notwendigkeit eines glaubhaften und wirksamenAbschreckungspotenzials und einer angemessenen Verteidigung und billigtedie dreistufige Rüstungskontrollinitiative von US-Präsident Bush, die sich a) für

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1 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde im Januar 1995 inOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) umbenannt.

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beschleunigte KSE-Verhandlungen in Wien, b) für erhebliche Reduzierungenweiterer Kategorien konventioneller Waffen sowie c) für wesentlicheVerminderungen der Personalstärke der von den Vereinigten Staaten und derSowjetunion außerhalb ihres Hoheitsgebiets stationierten Truppen aussprach.Die Gipfelerklärung stellte eine umfassende Agenda für erweiterte Ost-West-Zusammenarbeit auf anderen Gebieten, für Maßnahmen, mit denen bedeut-samen globalen Herausforderungen begegnet werden sollte, und fürMaßnahmen zur Verwirklichung der Langzeitziele des Bündnisses auf.

Entwicklungen Ende der 80er Jahre

Entwicklungen von weit reichender Bedeutung für den gesamten europäi-schen Kontinent und für die internationalen Beziehungen insgesamt setztensich das ganze Jahr hindurch fort. Ende 1989 und in den ersten Wochen desJahres 1990 waren bedeutsame politische und wirtschaftlicheReformfortschritte in Polen und Ungarn erreicht worden. In der DeutschenDemokratischen Republik, Bulgarien, der Tschechoslowakei und Rumänienwurden Schritte in Richtung Freiheit und Demokratie unternommen, die weitüber die Erwartungen hinausgingen.

Die über 40 Jahre lang genährte Hoffnung auf ein Ende der TeilungEuropas und damit Deutschlands wurde im November 1989 mit der Öffnungder Berliner Mauer Realität. Die Bündnispartner sahen in diesem Ereignisneben seiner symbolischen Bedeutung auch den Beginn eines weit reichendenProzesses zu einem wahrhaft vereinten und freien Europa. Dieser Prozess warkeineswegs abgeschlossen; er stieß auf zahlreiche Hindernisse undUnwägbarkeiten, aber dennoch waren rasche und beeindruckende Fortschritteerzielt worden. In den meisten mittel- und osteuropäischen Staaten warenbereits freie Wahlen abgehalten worden oder geplant, frühere Unstimmigkeitenwurden überwunden, repressive Grenzanlagen wurden abgebaut, und in weni-ger als einem Jahr, am 3. Oktober 1990, wurde mit Unterstützung derVölkergemeinschaft und Zustimmung der sowjetischen Regierung dieVereinigung der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage eines internatio-nalen Vertrags und demokratischer Wahlen des gesamten deutschen Volkesvollzogen.

Sowohl bereits durchgeführte als auch in Aussicht gestellte Reformen hat-ten bedeutende positive Veränderungen im Verhältnis der mittel- und osteu-ropäischen Staaten zur Völkergemeinschaft zur Folge. Sie eröffneten einenneuen und fruchtbaren Dialog zwischen Ost und West, der anstatt zu Furchtvor Konfrontation Anlass zu wirklicher Hoffnung gab und anstelle von Polemikund Stagnation praktische Vorschläge für eine Zusammenarbeit bot.

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Ein solcher Wandel konnte nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten gehen.Wie die Ereignisse in der früheren Sowjetunion und anderen Teilen Mittel- undOsteuropas gezeigt haben, bot er auch Anlass zu neuer Besorgnis überStabilität und Sicherheit. Der kühne Reformkurs innerhalb der Sowjetunionselbst führte zu neuen Herausforderungen und auch zu ernsten innenpoliti-schen Problemen. Angesichts der düsteren wirtschaftlichen Aussichten undder gewaltigen Schwierigkeiten in vielen Staaten Mittel- und Osteuropas beimÜbergang von autoritären Regierungen und zentraler Planwirtschaft zu plurali-stischer Demokratie und freier Marktwirtschaft waren politische Prognoseneine unsichere Sache; zudem mussten sie ständig überarbeitet werden.

Während dieser ganzen Zeit spielte die NATO nach wie vor eineSchlüsselrolle: Sie bot den Rahmen für Konsultation und politischeKoordinierung unter ihren Mitgliedern, um die Gefahr von Krisen zu verringern,die gemeinsame Sicherheitsinteressen hätten berühren können. Das Bündnisbemühte sich auch weiterhin um die Beseitigung militärischerUngleichgewichte, größere Offenheit in militärischen Belangen und umVertrauensbildung durch tief greifende, aber ausgewogene und nachprüfbareRüstungskontrollvereinbarungen, Verifikationsregelungen und verstärkteKontakte auf allen Ebenen.

Die Hand der Freundschaft und Zusammenarbeit

In der weitestreichenden Erklärung seit Gründung der NATO kündigtendie Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen in London im Juli 1990bedeutende Maßnahmen zum Wandel des Bündnisses an, die dem neuenSicherheitsumfeld Rechnung tragen und zur Beendigung der Konfrontationzwischen Ost und West führen sollten. Sie boten den Regierungen derSowjetunion und der mittel- und osteuropäischen Staaten die Einrichtung stän-diger diplomatischer Verbindungen zur NATO sowie den Aufbau einer neuenBeziehung auf der Grundlage von Kooperation an. Einen Monat zuvor hattediese Erklärung bereits ihren Schatten vorausgeworfen, als die NATO-Außenminister auf ihrem Treffen in Schottland einen ungewöhnlichen Schritttaten und der Sowjetunion und allen anderen europäischen Staaten in der„Botschaft von Turnberry” Freundschaft und Zusammenarbeit antrugen. DieAnkündigung Präsident Gorbatschows im Juli 1990, die Mitgliedschaft des ver-einten Deutschland im Nordatlantischen Bündnis zu akzeptieren, nahm aus-drücklich Bezug auf den positiven Charakter dieser Botschaft sowie auf sub-stanzielle Vorschläge und Zusagen, die die Bündnisregierungen in Londongemacht hatten.

Die Londoner Erklärung enthielt Vorschläge zum Ausbau vieler Formender Zusammenarbeit. Die Staats- und Regierungschefs bzw. Vertreter der mit-

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tel- und osteuropäischen Staaten wurden in das NATO-Hauptquartier nachBrüssel eingeladen. Es fanden viele derartige Besuche statt, und es wurdenVereinbarungen über regelmäßige Kontakte auf diplomatischer Ebene getrof-fen. So besuchte der NATO-Generalsekretär unmittelbar nach dem LondonerGipfeltreffen auch Moskau, um der sowjetischen Führung die in der Erklärungenthaltenen Vorschläge zu übermitteln und die Entschlossenheit desBündnisses zum Ausdruck zu bringen, die sich neu eröffnenden politischenMöglichkeiten konstruktiv zu nutzen.

Im November 1990 wurde in Paris gleichzeitig mit der Unterzeichnung desVertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) und derVeröffentlichung der „Charta von Paris für ein neues Europa” von allen KSZE-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Erklärung und Nichtangriffsverpflichtungunterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung beendete formell die vonGegnerschaft geprägten Beziehungen und bekräftigte die Absicht derUnterzeichnerstaaten, sich im Sinne der Prinzipien der Charta der VereintenNationen und der Schlussakte von Helsinki der Androhung oder Anwendungvon Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politischeUnabhängigkeit eines jeden Staates zu enthalten (siehe Kapitel 15). Alle ande-ren KSZE-Staaten wurden aufgefordert, sich dieser Verpflichtung an-zuschließen.

Innerhalb kurzer Zeit kam es zu neuen militärischen Kontakten und zuintensiven Diskussionen über Streitkräfte und Einsatzgrundsätze. Es wurdenFortschritte in Richtung auf den Vertrag über den „Offenen Himmel” erzielt,wonach das Überfliegen fremden Hoheitsgebiets auf der Grundlage derGegenseitigkeit gestattet wird, um im Hinblick auf militärische Aktivitäten mehrVertrauen und Transparenz zu schaffen. Auf der Basis des KSE-Vertrags wur-den weitere Gespräche über einen Abbau konventioneller Streitkräfte vomAtlantik bis zum Ural sowie über zusätzliche Maßnahmen zur personellenBegrenzung der Streitkräfte in Europa eingeleitet. Es wurde Einigung darübererzielt, den KSZE-Prozess zu intensivieren und neue Normen für den Aufbauund die Erhaltung freier Gesellschaften zu setzen. Zudem wurden Maßnahmenzur weiteren Institutionalisierung des KSZE-Prozesses ergriffen, der erfolg-reich das gegenseitige Vertrauen gestärkt hatte. Auf diese Weise sollte einForum für einen erweiterten politischen Dialog in einem enger zusammen-wachsenden Europa geschaffen werden. Intern begann die NATO eine grund-legende Überprüfung ihrer Strategie, um sie den neuen Gegebenheiten anzu-passen.

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Die Golfkrise

Trotz des positiven Verlaufs vieler dieser Entwicklungen kann es in unvor-hersehbaren Situationen leicht zu neuen Bedrohungen der Stabilität kommen,wie die irakische Invasion Kuwaits am 2. August 1990 und die daraus folgen-den Ereignisse in der Golfregion gezeigt haben. Die NATO war zwar nichtdirekt an der unter Führung der Vereinigten Staaten zur Abwehr der Invasiongebildeten Koalitionsstreitmacht beteiligt, die innerhalb des Bündnisses inBezug auf den Konflikt erreichte Solidarität spielte jedoch eine wichtige Rolle.Von Anbeginn der Krise nutzten die NATO-Staaten das Bündnis intensiv alsForum für politische Konsultationen und spielten eine herausragende Rolle beider Unterstützung der Vereinten Nationen in ihrem Bemühen um eine diplo-matische Lösung. Als diese nicht erzielt werden konnte, wurden die direktenBeiträge der NATO-Staaten zur Koalitionsstreitmacht und ihre Erfahrung aufdem Gebiet der gemeinsamen Nutzung von Kräften und Mitteln und derZusammenarbeit innerhalb der NATO wiederum zu einem wichtigen Faktor.Außerdem wurden im Rahmen des eigentlichen Bündnisauftrags Teile derbeweglichen Eingreifkräfte der NATO in die Türkei verlegt; damit wurde dieVerpflichtung des Bündnisses zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 desNordatlantikvertrags im Falle einer äußeren Bedrohung der Sicherheit derTürkei aufgrund der Lage in der Golfregion unterstrichen.

Die Einigkeit der Staatengemeinschaft in ihrem Handeln und ihr ent-schlossener Widerstand gegen die Aktionen des Irak waren ein deutlicherBeweis für die positiven Veränderungen, die im Verhältnis zwischen derSowjetunion und dem Westen stattgefunden hatten. Der sich aus den engerenKontakten und der verstärkten Zusammenarbeit ergebende Nutzen wurdedeutlich. Diese frühe Anerkennung gemeinsamer Interessen hinsichtlichSicherheit und Stabilität im gesamten euro-atlantischen Raum trug zur weite-ren positiven Entwicklung der Beziehungen zwischen der NATO und Russlandbei, die 1997 in der Unterzeichnung der Grundakte über die Beziehungen zwi-schen der NATO und Russland ihren Höhepunkt fand.

Die drohenden Gefahren der Golfkrise verstärkten die Entschlossenheitdes Bündnisses, die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropasund auch mit anderen Staaten entsprechend den von den Staats- undRegierungschefs der Allianz in der Londoner Erklärung vorgegebenen Zielenweiter auszubauen und zu verbessern. Diese Entschlossenheit wurde durchdie Ereignisse von 1991 noch verstärkt, als die sowjetische Regierung repres-sive Maßnahmen gegen die baltischen Staaten ergriff und diesen das Rechtauf Selbständigkeit absprach, sich die Lage in Jugoslawien zuspitzte und eszum Ausbruch von Feindseligkeiten kam, die zum Zerfall der JugoslawischenFöderation führten, und im August 1991 in der Sowjetunion selbst ein ver-suchter Staatsstreich unternommen wurde.

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NEUE INSTITUTIONEN

Der Nordatlantische Kooperationsrat

Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse war das Jahr 1991 im Sinne dervon den Staats- und Regierungschefs in London getroffenen Entscheidungendurch vermehrte Besuche und intensivierte diplomatische Kontakte zwischender NATO und den Staaten Mittel- und Osteuropas gekennzeichnet. Mit derVeröffentlichung der Erklärung von Rom im November 1991 war die Grundlagefür eine stärkere Institutionalisierung der sich entwickelnden Beziehungengeschaffen. Die Gründung des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) imDezember 1991 führte die NATO-Mitgliedstaaten und zunächst neun mittel-und osteuropäische Staaten in einem neuen Konsultationsforum zusammen.Im März 1992 wurde die Mitwirkung in diesem Forum auf alle Mitglieder derGemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ausgedehnt; im Juni 1992 tratenauch Georgien und Albanien dem NAKR bei.

Die konstituierende Sitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats fandam 20. Dezember 1991 statt, gerade als die Sowjetunion sich auflöste.Gleichzeitig wurden elf ehemalige Sowjetrepubliken Mitglieder der neuenGemeinschaft Unabhängiger Staaten und traten sowohl innenpolitisch alsauch in ihren internationalen Beziehungen in eine Periode tief greifender poli-tischer und wirtschaftlicher Veränderungen ein. Vor diesem Hintergrund wur-den regionale Probleme immer gravierender. In Bergkarabach, Moldau,Georgien und andernorts kam es zu Gewaltausbrüchen und zu ernsten innen-und zwischenstaatlichen Spannungen.

Es waren jedoch die sich zuspitzende Lage, die fortdauerndeGewaltanwendung und die immer zahlreicheren Opfer im Gebiet des ehemali-gen Jugoslawien, die den größten Anlass zu Besorgnis gaben und dieAussichten auf ein sich friedlich entwickelndes neues Sicherheitsumfeld inEuropa überschatteten. Von Anbeginn dieser Krise berieten der Nordatlantikratund der Nordatlantische Kooperationsrat darüber und unterstützten die vonanderen Institutionen unternommenen Bemühungen um eine Wieder-herstellung des Friedens.

Zur selben Zeit führten die Erörterungen über Maßnahmen zur Stärkungder Rolle der KSZE im Hinblick auf die Festigung von Stabilität und Demokratiein Europa sowie die von der Allianz in ihrer Erklärung von Rom herausgestell-ten Vorschläge dazu, dass das Helsinki-Dokument 1992 („DieHerausforderungen des Wandels”) auf dem KSZE-Gipfeltreffen im Juli 1992unterzeichnet wurde. Das Dokument beschreibt unter anderem neue Initiativenzur Schaffung eines KSZE-Forums für Sicherheitszusammenarbeit und für frie-

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denserhaltende Maßnahmen der KSZE. Sowohl der Nordatlantikrat als auchder Nordatlantische Kooperationsrat bekundeten ihre volle Unterstützung.

Die Entwicklung des Nordatlantischen Kooperationsrats und dieSchaffung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der 1997 an dieStelle des NAKR trat, werden in den folgenden Kapiteln näher behandelt.

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR)

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) wurde 1997 alsNachfolgeorganisation des Nordatlantischen Kooperationsrats gegründet. Erbietet den 19 Bündnis- und 27 Partnerstaaten2 ein Forum für regelmäßigeKonsultation und Zusammenarbeit. Der Rat tritt in regelmäßigen Abständenauf Ebene der Botschafter sowie der Außen- und Verteidigungsministerzusammen.

Gegebenenfalls kann er auch auf Ebene der Staats- und Regierungschefsder 46 Mitgliedstaaten tagen. Dies war beispielsweise im April 1999 der Fall.Das EAPR-Gipfeltreffen in Washington bot Gelegenheit für offene Gesprächeüber die Zusammenarbeit in sicherheitspolitischen Fragen innerhalb desEAPR im 21. Jahrhundert. Schwerpunkt der Gespräche der Staats- undRegierungschefs waren die grundlegenden sicherheitspolitischenHerausforderungen im EAPR-Raum, insbesondere die Lage im Kosovo.

Die Staats- und Regierungschefs verabschiedeten zwei Dokumente zumweiteren Ausbau der Partnerschaft für den Frieden. Das erste dieserDokumente, das „Politisch-Militärische Rahmendokument für NATO-geführtePfP-Operationen”, bezog sich auf die Einbeziehung von Partnerländern in poli-tische Konsultationen und die Entscheidungsfindung, die operative Planungund die Kommandostrukturen für künftige Einsätze unter NATO-Führung, andenen die Partner teilnehmen. Das zweite Dokument mit dem Titel „Auf demWeg zu einer Allianz für das 21. Jahrhundert - Die vertiefte und operationellerePartnerschaft” umreißt die Hauptelemente für eine praxisorientiertereGestaltung der Partnerschaft für den Frieden (PfP).

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2 Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, ehemalige jugoslawischeRepublik Mazedonien(a), Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Kroatien, Lettland, Litauen,Luxemburg, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei,Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten,Weißrussland.

(a) Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Der EAPR spielte als Forum für Konsultationen zur Kosovo-Krise einewertvolle Rolle. Im Rahmen einer Reihe außerordentlicher Treffen wurden diePartner über den Stand der NATO-Planungen und Vorbereitungen für möglichemilitärische Optionen im Kosovo informiert und die Standpunkte der NATO undihrer Partner zu den aktuellen Entwicklungen ausgetauscht.

Die Aktivitäten des EAPR stellen eine Ergänzung der Programme derPartnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Sie basieren auf einem Zweijahresplanfür Konsultation und Zusammenarbeit bei einer Vielzahl politischer und sicher-heitsrelevanter Fragen einschließlich regionaler Angelegenheiten,Rüstungskontrolle, internationalem Terrorismus, Friedenssicherung,Verteidigungshaushalte, ziviler Notfallplanung sowie wissenschaftlichen undumweltbezogenen Fragen.

Fast alle Nicht-NATO-Mitglieder des EAPR haben akkreditierte diplomati-sche Vertretungen bei der NATO eingerichtet, um die Kontakte zwischen derNATO und ihren Partnerländern auszuweiten und die Effizienz undWirksamkeit der Zusammenarbeit zu verbessern.

Eine wichtige Leistung des EAPR war die auf einen Vorschlag derRussischen Föderation zurückgehende Errichtung der Euro-AtlantischenKoordinierungszentrale für Katastrophenhilfe beim NATO-Hauptquartier. DieZentrale wurde im Juni 1998 eingerichtet und gleich darauf zur Unterstützungdes Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bei denBemühungen zugunsten der Kosovo-Flüchtlinge in Albanien in Anspruchgenommen. Die abgestimmte humanitäre Hilfe durch die NATO und ihrePartnerstaaten wurde als Reaktion auf die eskalierende Flüchtlingskrise derRegion seit Ende März 1999 intensiviert. Die Euro-AtlantischeKoordinierungszentrale für Katastrophenhilfe spielte zudem eine bedeutendeRolle bei der Koordinierung humanitärer Hilfsmaßnahmen für dieHochwassergebiete in der westlichen Ukraine.

Der EAPR trägt mit Themenseminaren im Rahmen des EAPR-Aktionsplans auch zur Förderung praktischer Sicherheitszusammenarbeit aufregionaler Ebene bei. Gastgeber des ersten derartigen Seminars für regionaleZusammenarbeit war im Oktober 1998 Georgien. Ähnliche Veranstaltungengab es seither auch in Litauen und der Slowakei, Bulgarien und Usbekistan.

Derzeit werden weitere Ideen für praktische Initiativen geprüft, so unteranderem, auf welchen Wegen der EAPR weltweite humanitäre Einsätze gegenMinen unterstützen und die Weitergabe von Kleinwaffen kontrollieren kann.

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DAS STRATEGISCHE KONZEPT DES BÜNDNISSES

Auf ihrem Gipfeltreffen in Washington im April 1999 billigten die NATO-Bündnisstaaten eine Strategie, mit der das Bündnis für dieSicherheitsherausforderungen und -chancen des 21. Jahrhunderts gerüstetund seine künftige politische und militärische Entwicklung gelenkt werdensollte.

Das aktualisierte Strategische Konzept bildet den Gesamtrahmen für dieEntwicklung detaillierter Grundsätze und Militärpläne. Es beschreibt Zweckund Aufgaben des Bündnisses und untersucht seine StrategischenPerspektiven im Licht des sich entwickelnden strategischen Umfelds mit sei-nen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken. Das Konzept zeigtden Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert auf und unterstreicht die Bedeutungder transatlantischen Bindung sowie der Aufrechterhaltung des militärischenPotenzials des Bündnisses. Es untersucht die Rolle weitererSchlüsselelemente des breit angelegten Bündnisansatzes für Stabilität undSicherheit, insbesondere die Europäische Sicherheits- undVerteidigungsidentität, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung,Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog, Erweiterung sowieRüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Das Konzept enthältzudem auf den Grundsätzen der Bündnisstrategie und den Merkmalen desStreitkräftedispositivs des Bündnisses basierende Richtlinien für dieBündnisstreitkräfte. Dies beinhaltet auch Abschnitte zu den Aufgaben derStreitkräfte des Bündnisses und Richtlinien für das Streitkräftedispositiv sowiezu den Merkmalen konventioneller und nuklearer Streitkräfte.

Das Strategische Konzept wurde erstmals 1991 veröffentlicht. DieFassung von 1999 bildet ebenso wie die vorherige Version die maßgeblicheErklärung der Bündnisziele sowie die höchste Richtschnur für die politischenund militärischen Mittel, die zu ihrer Erreichung eingesetzt werden.

Die ursprüngliche Formulierung der NATO-Strategie trug den Titel „DasStrategische Konzept zur Verteidigung des Nordatlantikraums”. Das zwischenOktober 1949 und April 1950 erarbeitete Konzept definierte eine Strategie fürgroßangelegte Einsätze zur territorialen Verteidigung. Mitte der 50er Jahrewurde die Strategie der „massiven Vergeltung” entwickelt. Dabei lag derSchwerpunkt auf Abschreckung, basierend auf der Drohung, dass die NATOauf jede Aggression gegen einen ihrer Mitgliedstaaten mit allen ihr zurVerfügung stehenden Mitteln - insbesondere auch Nuklearwaffen - reagierenwürde.

Diskussionen über mögliche Veränderungen dieses strategischenAnsatzes begannen im weiteren Verlauf der 50er Jahre und setzten sich bis1967 fort. Damals wurde nach intensiven Beratungen unter den

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Bündnispartnern die „massive Vergeltung” durch die Strategie der „flexiblenReaktion” ersetzt. Damit wurde der Schwerpunkt dahin verlegt, der NATO dieVorteile einer erhöhten Flexibilität zu verleihen und bei potenziellenAggressoren Ungewissheit über die Reaktion der NATO auf eine eventuelleBedrohung der Souveränität und Unabhängigkeit eines ihrer Mitgliedstaatenhervorzurufen. Dieses Konzept sollte sicherstellen, dass Aggressionen jederArt für potenzielle Angreifer mit untragbaren Risiken verbunden sein würden.

Die genannten Strategien wurden in geheimen Dokumenten festgehalten,die den nationalen Regierungen als Richtschnur und Referenz für die militäri-sche Planung dienten. Sie waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Obwohldie zugrunde liegenden Konzepte allgemein bekannt waren, war eine öffentli-che Diskussion der Einzelheiten kaum möglich, da ihre Wirksamkeit in hohemMaßen von ihrer Geheimhaltung abhing. Sie spiegelten die Gegebenheitendes Kalten Krieges, die politische Teilung Europas und die von Gegensätzengeprägten ideologischen und militärischen Lager wider, die die Ost-West-Beziehungen viele Jahre lang bestimmten.

Nach dem Ende des Kalten Krieges war die Allianz jedoch auch bemüht,Gefahren zu verringern und die Fundamente für einen Fortschritt hin zu einerpositiveren Beziehung zur Sowjetunion und anderen Staaten des WarschauerPakts zu legen. Der 1967 veröffentlichte Harmel-Bericht machte Verteidigungund Dialog einschließlich Rüstungskontrolle zu den zwei tragenden Säulen fürdie Sicherheitsstrategie des Bündnisses.

Mit dem Ende der Ära des Kalten Krieges veränderte sich die politischeLage in Europa ebenso wie die militärische Gesamtlage. In den beiden auf denFall der Berliner Mauer folgenden Jahren entstand ein neues StrategischesKonzept, das innerhalb des Bündnisses erörtert und diskutiert und imNovember 1991 zum Abschluss gebracht wurde. Ganz anders als bei denfrüheren Konzepten lag der Schwerpunkt nun statt auf Konfrontation aufZusammenarbeit mit ehemaligen Gegnern. Die Wahrung der Sicherheit derMitgliedstaaten blieb Hauptzweck der NATO, wurde jedoch mit der spezifi-schen Verpflichtung verbunden, auf eine verbesserte und erweiterte Sicherheitfür Europa insgesamt hinzuarbeiten. Auch in anderen Punkten unterschiedsich das Strategische Konzept von 1991 drastisch von seinen Vorläufern. Eswurde als öffentliches Dokument zur Diskussion und Kommentierung durchParlamente, Sicherheitsexperten, Journalisten und die Öffentlichkeit insge-samt herausgegeben.

1997 vereinbarten die NATO-Staats- und Regierungschefs, eine Überprü-fung und Aktualisierung des Konzepts unter Berücksichtigung der seit seinerAnnahme erfolgten Veränderungen in Europa vorzunehmen. Gleichzeitig soll-ten die Verpflichtung der Bündnisstaaten zur kollektiven Verteidigung undgegenüber der transatlantischen Bindung bekräftigt und die umfassende

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Anpassung der NATO-Strategie an die Herausforderungen des 21.Jahrhunderts gewährleistet werden. Bündnisweit wurde intensiv daran gear-beitet, das überarbeitete Strategische Konzept bis zum WashingtonerGipfeltreffen fertigzustellen.

Ebenso wie alle anderen Bündnisvorgänge setzte die Genehmigung desKonzepts den Konsens sämtlicher Mitgliedstaaten im Hinblick auf Inhalt undSprache des Dokuments voraus. Vor dem Hintergrund der Aufnahme dreierneuer Mitgliedstaaten waren Vertreter der Tschechischen Republik, Ungarnsund Polens von Anbeginn an den Gesprächen beteiligt.

Das Strategische Konzept bildet die maßgebliche Erklärung derBündnisziele sowie die höchste Richtschnur für die politischen und militäri-schen Mittel, die zu ihrer Erreichung eingesetzt werden.

Das Konzept von 1999 bekräftigt die Sicherung von Freiheit undSicherheit der Bündnispartner mit politischen und militärischen Mitteln alswesentlichen und fortdauernden Zweck der Allianz. Es bestätigt die WerteDemokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit und bringt dieVerpflichtung der Mitgliedstaaten zu gemeinsamer Verteidigung sowie darüberhinaus zur Sicherung von Frieden und Stabilität im erweiterten euro-atlanti-schen Raum zum Ausdruck.

Die Strategie definiert auch die grundlegenden Sicherheitsaufgaben desBündnisses, sowohl im Hinblick auf kollektive Verteidigung, die seit derGründung der Allianz im Mittelpunkt stand, als auch im Hinblick auf neueAktivitäten auf den Gebieten Krisenbewältigung und Partnerschaft zurVerbesserung der Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.

Das Konzept beschreibt das strategische Umfeld und bietet eineEinschätzung der vorhersehbaren Sicherheitsherausforderungen und Risiken.Es hält fest, dass dieses Umfeld in den vorangegangenen Jahren durch anhal-tende und grundsätzlich positive Veränderungen gekennzeichnet war, unddass dem Bündnis seit dem Ende des Kalten Krieges eine wichtige Rolle beider Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit zukam.

Im Hinblick auf die Risiken bekräftigt das Dokument die Schlussfolgerungdes Strategischen Konzepts von 1991, wonach die Kriegsgefahr in Europaweitgehend gebannt ist, die Bündnispartner und andere Staaten im euro-atlan-tischen Raum jedoch anderen Risiken und Unwägbarkeiten wie ethnischenKonflikten, Verletzungen der Menschenrechte, politischer Instabilität, wirt-schaftlichen Schwierigkeiten sowie der Verbreitung nuklearer, biologischer undchemischer Waffen und ihrer Trägermittel ausgesetzt sind.

Eines der charakteristischen Merkmale der Bündnisstrategie von 1991war der breit angelegte sicherheitspolitische Ansatz mit sich ergänzenden poli-

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tischen und militärischen Mitteln unter Betonung der Zusammenarbeit mitanderen Staaten, die die Zielsetzungen der Allianz teilen. Dieser umfassendeAnsatz ist auch zentrales Merkmal des neuen Strategischen Konzepts. Erumfasst folgende grundlegende Elemente:

Die Aufrechterhaltung der transatlantischen Bindung. Das StrategischeKonzept unterstreicht die Unteilbarkeit der Sicherheit von Europa undNordamerika und damit die Bedeutung einer starken und dynamischenPartnerschaft zwischen diesen Regionen.

Die Aufrechterhaltung effektiver militärischer Fähigkeiten. Die Strategiefordert militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarerUmstände geeignet sind - von Abschreckung und kollektiver Verteidigung bishin zu Krisenreaktionseinsätzen. Das Strategische Konzept enthält auch spe-zifische Richtlinien zu den notwendigen Fähigkeiten.

Die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitätinnerhalb des Bündnisses. Das Strategische Konzept bestätigt die Fortsetzungder Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitätinnerhalb der NATO auf Grundlage der von den Außenministern derMitgliedstaaten in Berlin 1996 und danach gefassten Entscheidungen. Esbesagt, dass dieser Prozess eine enge Zusammenarbeit zwischen der NATO,der Westeuropäischen Union und gegebenenfalls der Europäischen Union3

erforderlich macht.

Das Konzept bekräftigt, dass dieser Prozess es allen europäischenVerbündeten ermöglichen wird, einen kohärenteren und wirksameren Beitragzu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu leisten, er die transatlan-tische Partnerschaft stärken und den europäischen Verbündeten dabei helfenwird, erforderlichenfalls eigenständig zu handeln, da das Bündnis bereit ist,von Fall zu Fall und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationenunter europäischer Führung zur Verfügung zu stellen, in denen das Bündnisnicht militärisch engagiert ist, und zwar unter Berücksichtigung der vollenBeteiligung aller europäischen Verbündeten, falls diese das wünschen.

Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Das Konzept spricht der Allianzeine wesentliche Rolle bei Konfliktverhütung und Krisenbewältigung zu, daKrisenreaktionseinsätze wie in Bosnien und im Kosovo wahrscheinlich auchkünftig ein Schlüsselaspekt des NATO-Beitrags zu Frieden und Sicherheit imeuro-atlantischen Raum darstellen werden.

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3 Die Entwicklung der Politik im Hinblick auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentitätund die jeweiligen Aufgaben der NATO, der Westeuropäischen Union und der Europäischen Unionsind in Kapitel 4 und 15 dargestellt.

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Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog. Das Konzept unterstreicht dieEntschlossenheit der Allianz bei der Verfolgung ihrer politischen Zielvorgabender Partnerschaft, der Zusammenarbeit und des Dialogs mit allen demokrati-schen euro-atlantischen Staaten zum Erhalt des Friedens, zur Förderung derDemokratie und als Beitrag zu Wohlergehen und Fortschritt. Es legt dar, dassdiese Strategie auf eine Verbesserung der Sicherheit für alle abzielt, nieman-den ausschließt und dazu beiträgt, Spaltungen, die zu Konflikten führen könn-ten, zu überwinden. Es enthält auch eine Beschreibung der Hauptinstrumentedieser Politik: der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat, die Partnerschaft für denFrieden, die besonderen Beziehungen zu Russland und der Ukraine sowie derMittelmeerdialog.

Erweiterung. Das Konzept bekräftigt die Offenheit des Bündnisses fürneue Mitglieder nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags und wiederholt dieErwartung des Bündnisses, dass es in den nächsten Jahren weitereEinladungen zur Mitgliedschaft aussprechen wird.

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Schließlich stellt dasStrategische Konzept die auf Unterstützung von Rüstungskontrolle, Abrüstungund Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses vor. Sie unterstreichtdie Absicht der NATO, diesen Aspekt ihres sicherheitspolitischen Ansatzes imEinklang mit dem Verteidigungsansatz zu halten, und bestätigt außerdem dieAbsicht, Sicherheit und Stabilität mit der geringstmöglichen Stärke derStreitkräfte zu verbessern, die zur Erfüllung der ganzen Bandbreite derAufgaben des Bündnisses erforderlich ist.

Im letzten Teil des Strategischen Konzepts werden Richtlinien für dieBündnisstreitkräfte definiert, in denen die in den vorangegangenen Abschnittendefinierten Ziele und Aufgaben in praktische - wenn auch notwendigerweiseallgemein gehaltene - Anweisungen für die NATO-Streitkräfte und die operativePlanung umgesetzt werden. Die Strategie fordert die fortgesetzte Entwicklungder Fähigkeiten, die zur Verwirklichung der ganzen Bandbreite von NATO-Aufgaben erforderlich sind, die von kollektiver Verteidigung bis hin zu friedens-erhaltenden Maßnahmen und anderen Krisenreaktionseinsätzen reichen.

Als besonders wichtig werden dabei unter anderem die Fähigkeit zur wirk-samen Bekämpfung gegnerischer Streitkräfte, Dislozierbarkeit und Mobilität,Überlebensfähigkeit von Streitkräften und Infrastruktur, Durchhaltefähigkeitsowie Interoperabilität auch mit den Streitkräften von Partnerländern ange-führt. Zudem hebt die Strategie die unverzichtbare Rolle derBündnisstreitkräfte im Hinblick auf die mit der Weiterverbreitung nuklearer, bio-logischer und chemischer Waffen und ihrer Trägersysteme verbundenenRisiken hervor.

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Das Strategische Konzept legt weiterhin fest, dass das Bündnis aufabsehbare Zeit nukleare und konventionelle Streitkräfte in der passendenZusammensetzung in Europa erhalten wird, die auf dem niedrigst vertretbarenKräfteniveau und entsprechend den Anforderungen stets auf dem neuestenStand gehalten werden.

DIE ROLLE ALLIIERTER STREITKRÄFTE UND DIENEUORDNUNG DES VERTEIDIGUNGSDISPOSITIVS DES

BÜNDNISSES

Seit Gründung der NATO bilden die Bündnisstreitkräfte die Grundlage füreine wirksame Abschreckung und die Abwehr der Gefahr eines Krieges, dervier Jahrzehnte lang die Hauptsicherheitssorge der Bündnispartner war.Wichtigste Aufgabe der Bündnistreitkräfte ist auch in Zukunft dieGewährleistung der Sicherheit und der territorialen Unversehrtheit derBündnisstaaten.

Die Aufgabe, die Sicherheit durch Abschreckung und kollektiveVerteidigung zu garantieren, besteht unverändert fort. Aufgrund der völlig ver-änderten Sicherheitslage in den 90er Jahren war es der Allianz jedoch möglich,zusätzlich zu ihrem Hauptauftrag neue Aufgaben zu übernehmen. So spielendie Streitkräfte des Bündnisses z. B. durch das Programm der erweitertenPartnerschaft für den Frieden und im Rahmen des EAPR, des StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rats, der NATO-Ukraine-Kommission undanderer zur Intensivierung der Zusammenarbeit eingerichteter Foren einezunehmend wichtige Rolle bei der Schaffung von mehr Transparenz und demAufbau von Vertrauen zwischen der NATO und ihren Partnern. Außerdemkommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Verifikation vonAbrüstungsvereinbarungen zu. Vor allem haben sie als Einsatztruppe zurFriedenserhaltung die ganz entscheidende Aufgabe übernommen, ein effizien-tes Krisenmanagement und wirksame Vorkehrungen zur Konfliktverhütung zustützen, insbesondere bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung fürBosnien und durch Bereitstellung der internationalen Sicherheitstruppen imKosovo unter dem Mandat der Vereinten Nationen.

Die Aufgaben der NATO-Streitkräfte im Rahmen der Friedenserhaltungund der Krisenbewältigung haben parallel zur Entwicklung der Rolle, die dieAllianz auf diesem Gebiet insgesamt spielt, an Bedeutung gewonnen.Tatsächlich hat keine der Herausforderungen, mit denen das Bündnis bisherkonfrontiert war, mehr Entschlossenheit und einheitliches Handeln gefordertals die Bereitstellung seiner Streitkräfte im Rahmen internationalerAnstrengungen zur Beendigung des Konflikts und zur Schaffung der Basis füreine stabile und friedliche Zukunft im Balkan.

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Der erste größere Kampfauftrag, bei dem die NATO zur Unterstützung derBemühungen der Vereinten Nationen um eine Beendigung des Konflikts imehemaligen Jugoslawien militärische Kräfte als Instrument derKrisenbewältigung einsetzte, wurde 1995 durchgeführt. Diese Einsatzmissionmit der Bezeichnung „Operation Deliberate Force” war ein wichtiges Elementin dem Prozess, der seinen Höhepunkt im Abschluss einer Friedensregelungfür Bosnien fand. Danach wurde die NATO Ende 1995 mit der Umsetzung dermilitärischen Aspekte der Friedensvereinbarung beauftragt, indem siezunächst die Führung der internationalen Friedenstruppe IFOR und ein Jahrdarauf der Stabilisierungstruppe SFOR übernahm, die beide unter VN-Mandateingerichtet wurden. Dies brachte es mit sich, dass die NATO, die bisher einerelativ bescheidene Rolle bei den Friedensbemühungen der VereintenNationen gespielt hatte, das Kommando bei komplexenFriedensunterstützungsoperationen übernahm, an denen Streitkräfte zahlrei-cher Partnerstaaten und anderer Nicht-NATO-Staaten beteiligt waren. Diedabei im Einsatz gewonnenen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet dermilitärischen Zusammenarbeit hatten weit reichende Auswirkungen, so z. B.die verbesserte politische Zusammenarbeit nicht nur zwischen der NATO undihren Partnern, sondern auch mit anderen Staaten. Dieser Prozess ist derSicherheit und Stabilität in Europa insgesamt förderlich.

Der NATO-Einsatz im Kosovo und der Beitrag der NATO zur Bewältigungder humanitären Krise in den Nachbarländern hat ihre Rolle auf dem Gebietder Krisenbewältigung weiter gestärkt. Sie hat - insbesondere mit derDurchführung der Luftangriffe und dem anschließenden KFOR-Einsatz - ent-scheidend dazu beigetragen, dass das von der internationalen Gemeinschaftverfolgte Ziel der Schaffung einer Basis für langfristigen Frieden und Stabilitätim Kosovo erreicht werden konnte.

Mit den Luftangriffen im Kosovo, die den Zusammenhalt und die Einigkeitder Bündnispartner sowie ihr entschlossenes Handeln angesichts der anhal-tenden Gewaltausübung und Unterdrückung der Menschenrechte im Kosovounter Beweis stellten, wurde den diplomatischen Bemühungen derStaatengemeinschaft Nachdruck verliehen und wurden die Hauptziele derNATO-Mitglieder und ihrer Partner erreicht. Die humanitäre Katastrophe istvorbei. Mehr als 840.000 Flüchtlinge sind zurückgekehrt, eine internationaleFriedenstruppe unter NATO-Führung wurde erfolgreich stationiert, und dieStaatengemeinschaft hat über die Mission der Vereinten Nationen (UNMIK) dieVerantwortung für die zivile Administration übernommen.

Die sich wandelnde Rolle der Streitkräfte des Bündnisses spiegelt auchdessen Bekenntnis zum Aufbau der Europäischen Sicherheits- undVerteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der NATO wider. Dieser in Kapitel 4beschriebene Prozess wird nun im Kontext der von der Europäischen Union

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erarbeiteten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorangetrie-ben.

Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Streitkräfte des Bündnisses neuenBedingungen angepasst werden, ist die Umsetzung des militärischenKonzepts Alliierter Streitkräftekommandos. Im Januar 1994 verabschiedetendie Staats- und Regierungschefs auf dem NATO-Gipfel dieses Konzept alswichtiges Element der Anpassung der Bündnisstrukturen an die veränderteSicherheitslage in Europa. Durch dieses Konzept soll die NATO in die Lageversetzt werden, auf neue Sicherheitsherausforderungen flexibel zu reagieren,auch im Rahmen von Operationen unter Beteiligung von Staaten, die nichtdem Bündnis angehören. Es soll die Fähigkeit der NATO zur kurzfristigenEntsendung einer multinationalen, mehrere Teilstreitkräfte umfassenden undauf die besonderen Erfordernisse einer bestimmten militärischen Operationzugeschnittenen Truppe verbessern. Zudem wird das Konzept die Integrationvon Nicht-NATO-Staaten erleichtern, die an Friedensoperationen unter NATO-Führung teilnehmen. Viele Aspekte des nach wie vor in Entwicklung befindli-chen Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos wurden im Rahmen der unterNATO-Führung im Balkan durchgeführten friedenserhaltenden Einsätzebereits in der Praxis umgesetzt.

Die Regelungen für die Abstellung von Truppen der Mitgliedstaaten fürAlliierte Streitkräftekommandos richten sich nach den üblichenPlanungsverfahren der NATO. Die mit dem Konzept einhergehende Flexibilitätstellt allerdings hohe Anforderungen an die Führung der AlliiertenStreitkräftekommandos, d. h. an deren Stäbe. Deshalb werden in ausgewähl-ten „Stamm”-Hauptquartieren innerhalb der NATO-KommandostrukturKernelemente einiger weniger Stäbe eingerichtet (siehe Kapitel 11 und 12). Fürdas Personal dieser Stäbe gilt in den meisten Fällen dasDoppelfunktionsprinzip, d. h., es nimmt, wenn es nicht im Rahmen AlliierterStreitkräftekommandos tätig ist, andere Aufgaben in den „Stamm”-Hauptquartieren wahr. Zusätzlich kommt entsprechend geschultes Personalaus anderen NATO-Stäben und Staaten hinzu.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der fortwährende Wandeldes auf konventionelle Streitkräfte gestützten Verteidigungsdispositivs derAllianz einen komplexen und weitreichenden Prozess darstellt, bei dem alleoben angesprochenen Faktoren berücksichtigt werden müssen. Letztlich müs-sen die NATO-Streitkräfte im Falle von Krisen, die zu einer militärischenBedrohung der Sicherheit der Mitgliedstaaten des Bündnisses führen könnten,in der Lage sein, die politischen Maßnahmen zu ergänzen und zu verstärkensowie zur Bewältigung und friedlichen Lösung derartiger Krisen beizutragen.Die Aufrechterhaltung eines angemessenen Militärpotenzials und die unmiss-verständliche Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln sind deshalb weiterhin

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von zentraler Bedeutung. Dank der über viele Jahre hinweg aufgebautenStrukturen und getroffenen Vorkehrungen können die Mitgliedstaaten von denpolitischen, militärischen und materiellen Vorteilen kollektiven Handelns undder gemeinsamen Verteidigung profitieren. Diese Vorkehrungen beruhen aufeiner integrierten Struktur, zu deren Hauptmerkmalen die gemeinsameStreitkräfteplanung, die gemeinsame Finanzierung, die gemeinsameEinsatzplanung, multinationale Verbände, Hauptquartiere undKommandostrukturen, ein integriertes Luftverteidigungssystem, eine ausgewo-gene Verteilung der Zuständigkeiten unter den Bündnispartnern, im Bedarfsfalldie Stationierung und der Einsatz von Truppen außerhalb des eigenenHoheitsgebiets, Vorkehrungen wie u. a. die Planung von Krisenbewältigungund Verstärkungsmechanismen, gemeinsame Normen und Verfahren fürGerät, Ausbildung und Logistik, gegebenenfalls interalliierte und teilstreit-kraftübergreifende Einsatzgrundsätze und Übungen sowie Zusammenarbeitauf den Gebieten Infrastruktur, Bewaffnung und Logistik zählen. DieEinbeziehung der NATO-Partnerstaaten in diese Vorkehrungen oder dieErarbeitung vergleichbarer Strukturen auf entsprechenden Gebieten für diePartnerstaaten trägt ebenfalls zur Verbesserung der Zusammenarbeit undgemeinsamer Bemühungen bei euro-atlantischen Sicherheitsangelegenheitenbei.

Die wichtigsten Aspekte der sich auf die Streitkräfte des Bündnisses aus-wirkenden Veränderungen sind die Reduzierung der Truppenstärke und dieVerringerung des Bereitschaftsgrades sowie die Erhöhung der Flexibilität,Beweglichkeit und Multinationalität. Zusätzlich zu den durch die neuenAufgaben des Bündnisses diktierten Erfordernissen liegen dem Wandel selbstzwei auch weiterhin unantastbare, unabdingbare Prinzipien zugrunde: dasBekenntnis zur kollektiven Verteidigung als fundamentale Kernfunktion desBündnisses und die Aufrechterhaltung der transatlantischen Bindung alsGarant seiner Glaubwürdigkeit und Effektivität.

Die Kriegsgefahr aufgrund eines ideologischen Konflikts sowie politischerund militärischer Gegnerschaft, die Europa mehr als vier Jahrzehnte langbedrohte, hat sich erheblich verringert. Heute steht weit weniger dieAbschreckung vor der Anwendung von Gewalt gemäß Artikel 5 desNordatlantikvertrags im Vordergrund als die Wahrnehmung der weitaus wahr-scheinlicheren Aufgaben im Rahmen der Friedenserhaltung, Konfliktverhütungund Krisenbewältigung, mit denen die NATO konfrontiert werden könnte.

Dennoch bestehen Sicherheitsrisiken durch die inhärente Instabilitätinfolge der seit Ende des Kalten Krieges entstandenen Konfliktsituationen -z. B. der Lage im ehemaligen Jugoslawien - fort, die die Notwendigkeit anhal-tender Bündnissolidarität und der Aufrechterhaltung eines schlagkräftigen

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Militärpotenzials verdeutlichen, das auf eine Vielzahl von Eventualfällen zureagieren imstande ist.

Im Endeffekt haben die Veränderungen bei den NATO-Streitkräften zueiner stark reduzierten, aber beweglicheren Struktur geführt. Die dem Bündnisvon den Mitgliedstaaten im Zuge der integrierten Verteidigungs- undStreitkräfteplanung zur Verfügung gestellten Bodentruppen wurden um 35Prozent gekürzt. Seit Anfang der 90er Jahre ist die Zahl größererMarinefahrzeuge um mehr als 30 Prozent und die der Luftwaffen-Kampfgeschwader um etwa 40 Prozent verringert worden. Auch die Zahl derin hoher Einsatzbereitschaft gehaltenen Verbände wurde reduziert. Insgesamtwurden die NATO-Streitkräfte so umstrukturiert, dass ihre Mobilmachungs- undAufwuchsfähigkeit im Bedarfsfall, d. h. entweder zur kollektiven Verteidigungoder im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensunterstützenderOperationen, erleichtert wird.

DIE NATO-INITIATIVE ZUR VERTEIDIGUNGSFÄHIGKEIT

Die anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 auf den Weggebrachte NATO-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit oder DCI (DefenseCapitalities Initiative) soll gewährleisten, dass das Bündnis den sicherheitspo-litischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden kann undauf die wirksame Bewältigung von Krisen - wie beispielsweise im Kosovo - vor-bereitet ist, während gleichzeitig die Fähigkeit zur Erfüllung seiner grundlegen-den Verpflichtungen zur Verteidigung seiner Mitgliedstaaten gewahrt bleibt.Generalsekretär Lord Robertson formulierte dies wie folgt: „Mit der Initiative zurVerteidigungsfähigkeit soll nicht nur die Interoperabilität der Bündnispartnersichergestellt, sondern auch ihre Fähigkeit verbessert und aktualisiert werden,den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen.”

Die Initiative erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Militärpotenzials.Dies umfasst die Mobilität von Streitkräften, ihre logistische Unterstützung, ihreSchutz- und Durchhaltefähigkeit sowie die Führungs- undInformationssysteme, die sie einsetzen, um zu gewährleisten, dass sie beiBedarf schnell und effizient an die Standorte entsendet werden können, wo sie- sofern nötig auch für längere Zeit - zur Krisenbewältigung benötigt werden.

Während des Kalten Krieges stand bei der Verteidigungsplanung derNATO die Aufrechterhaltung der erforderlichen Fähigkeiten zur Verteidigunggegen einen potenziellen Angriff durch die Sowjetunion und den WarschauerPakt im Mittelpunkt. Heute ist das europäische Sicherheitsumfeld komplexer.Die wahrscheinlichsten Sicherheitsgefahren gehen heute von Konflikten in denRandgebieten Europas wie im ehemaligen Jugoslawien oder von der

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Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus. Dementsprechend muss dieNATO heute neben der Verteidigung gegen vorbedachte Aggressionen bereitsein, Streitkräfte zur Krisenbewältigung über die Grenzen der Allianz hinauseinzusetzen.

Zudem ist davon auszugehen, dass sich künftige militärische Operationender Allianz erheblich von den Einsätzen unterscheiden werden, für die währenddes Kalten Krieges Planungen vorgenommen wurden, wie dies auch inBosnien und Herzegowina und im Kosovo, wo derzeit NATO-Truppen statio-niert sind, der Fall ist. Die Einsätze werden voraussichtlich außerhalb desBündnisgebiets stattfinden, sie können viele Jahre andauern und sie werden inenger Zusammenarbeit mit den Truppen vieler Staaten - vorwiegendMitgliedstaaten des Bündnisses, aber in manchen Fällen auch Partnerstaaten- erfolgen. Darüber hinaus erfordern Aufgaben im Rahmen derKrisenbewältigung andere Fähigkeiten als bei kriegerischenAuseinandersetzungen.

Um diesen neuen Situationen gerecht zu werden, muss die NATO sicher-stellen, dass ihre Streitkräfte über die zur erfolgreichen Ausführung sämtlicherAufgaben benötigte materielle sowie personelle Ausstattung und Ausbildungverfügen. Die in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo gemachtenErfahrungen und die Erkenntnisse aus früheren multinationalen Einsätzenunter Beteiligung von NATO-Mitgliedstaaten - z. B. in der Golfregion, inSomalia und in Haiti - haben gezeigt, welche Veränderungen erforderlich sind.

Die Initiative zur Verstärkung der Verteidigungsfähigkeit wurde auf denWeg gebracht, um zu gewährleisten, dass die NATO auf alle Eventualfälle vor-bereitet ist. Zur federführenden Bearbeitung des Programms wurde eine hoch-rangige Lenkungsgruppe eingesetzt. Die aus ranghohen Vertretern der ver-schiedenen Regierungen zusammengesetzte Gruppe kommt unter demVorsitz des Stellvertretenden NATO-Generalsekretärs in Abständen von weni-gen Wochen zusammen, um die erzielten Fortschritte zu prüfen und denProzess zu steuern.

Die DCI wird durch Stärkung des Europäischen Verteidigungspotenzialsund des europäischen Pfeilers der NATO auch einen Beitrag zum Aufbau derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität oder ESVI leisten.Dadurch werden die europäischen Bündnispartner in die Lage versetzt, einengrößeren und kohärenteren Beitrag zur NATO zu leisten (siehe Kapitel 4).

Die DCI zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Bündnisfähigkeitenin den folgenden fünf ineinandergreifenden Bereichen ab:

• „Mobilität und Dislozierbarkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte raschan den Ort verlegen zu können, wo sie benötigt werden, auch inRegionen außerhalb des Bündnisgebiets

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• „Durchhaltefähigkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte weit entfernt vonihren Heimatstützpunkten zu halten und zu versorgen und zu gewähr-leisten, dass für langfristige Einsätze genügend frische Truppen zurVerfügung stehen

• „Wirksamkeit im Einsatz”, also die Fähigkeit, einen Gegner inEinsätzen jeder Art und Intensität erfolgreich zu binden

• „Überlebensfähigkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte und Infrastrukturvor aktuellen und künftigen Bedrohungen zu schützen

• „interoperable Kommunikation”, also untereinander kompatibleFührungs- und Informationssysteme, die eine effektiveZusammenarbeit von Streitkräften aus unterschiedlichen Ländernermöglichen.

Um die Fähigkeiten der NATO zum Einsatz von Streitkräften in entferntenKrisenregionen zu verbessern, untersuchen die Mitgliedstaaten verbesserteVorkehrungen für den Transport von Truppen und Ausrüstung. Dies umfasstdie gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Strukturen, die bei Bedarf dieNutzung von Verkehrsflugzeugen und -schiffen ermöglichen. Der Einsatz kom-merzieller Ressourcen würde schon weit im Vorfeld entsprechendeNutzungsvereinbarungen sowie rechtsverbindliche Verträge erfordern.

Die Logistik stellt bei jeder Militäroperation ein entscheidendes Elementdar. Ziel der DCI ist die Stärkung der Logistikeinheiten der Bündnispartner imHinblick auf Anzahl und Fähigkeiten. Zur Steigerung der Effizienz wird auch derRahmen für eine Bündelung der logistischen Kapazitäten geprüft. Dies wird dieEinrichtung gemeinsamer multinationaler Logistikzentren im Rahmen desKonzepts des Alliierten Streitkräftekommandos nach sich ziehen (siehe Kapitel 12).

Moderne Technologien erlauben den selektiven Einsatz militärischerMittel, so dass Kollateralschäden verringert und Konflikte verkürzt werden kön-nen, indem demonstriert wird, dass fortgesetzte Aggression nicht zum Erfolgführt. Derartige Technologien sind unter anderem Waffensysteme zum Einsatzbei Tag und bei Nacht sowie unter Allwetterbedingungen und präzisionsge-lenkte Munition. Die DCI befasst sich auch mit diesen Bereichen.

Zur Verbesserung von Schutz und Überlebensfähigkeit der an militäri-schen Operationen beteiligten Streitkräfte sucht die NATO nach Wegen zurVerbesserung der militärischen Fähigkeiten auf diesen Gebieten.Verbesserungen im Bereich der Aufklärungs- und Überwachungssysteme,Luftverteidigungssysteme sowie der Systeme zur Abwehr der Gefahren durchMassenvernichtungswaffen werden derzeit geprüft.

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Gleichzeitig erhöht sich mit der immer engeren Zusammenarbeit derStreitkräfte verschiedener Länder - beispielsweise bei Operationen zurKrisenbewältigung - der Bedarf für eine effektive Kommunikation auf allenEbenen. Durch die DCI soll gewährleistet werden, dass durch technischeFortschritte die Interoperabilität im Bereich der Kommunikation nicht beein-trächtigt wird. Ferner soll sichergestellt werden, dass technische Fortschrittezur Entwicklung von Kommunikationsmethoden für den militärischen Bedarfoptimal genutzt werden.

DIE NATO-NUKLEARSTREITKRÄFTE IM NEUENSICHERHEITSUMFELD

Das Bündnis hat seit dem Ende des Kalten Krieges weit reichendeSchritte zur Anpassung seiner Politik und seines Verteidigungsdispositivs andas neue Sicherheitsumfeld unternommen. Bei der Umsetzung des neuen,breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes, der neben der unverzichtba-ren Verteidigungsdimension der Bedeutung politischer, sozialer und umweltpo-litischer Faktoren Rechnung trägt, haben die NATO-Mitgliedstaaten die sichaus den gewaltigen Verbesserungen des Sicherheitsumfelds ergebendenChancen in vollem Umfang genutzt. Die Nuklearstrategie und das entspre-chende Streitkräftedispositiv gehörten zu den ersten dahingehend überprüftenBereichen, in denen dann auch einige der drastischsten Änderungen vorge-nommen wurden. Die wichtigsten dieser Veränderungen sind im Folgendendargestellt.

Während des Kalten Krieges spielten die Nuklearstreitkräfte im Rahmender NATO-Strategie der flexiblen Reaktion eine zentrale Rolle. Sie waren in dieNATO-Streitkräftestruktur integriert und eröffneten dem Bündnis eine Reihekurzfristig ausführbarer Optionen zur Abschreckung vor einem größeren Kriegin Europa. Dies brachte ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und schnell rea-gierende Alarmdispositive für beträchtliche Teile der NATO-Nuklearstreitkräftemit sich.

Vor dem Hintergrund des neuen Sicherheitsumfelds hat die NATO ihreNuklearstreitkräfte drastisch abgebaut. Die Bündnisstrategie zielt auch weiter-hin auf die Verhinderung eines Krieges, wird aber nicht länger von derMöglichkeit einer nuklearen Eskalation bestimmt. Die Nuklearstreitkräfte desBündnisses sind nicht mehr gegen ein bestimmtes Land gerichtet; zudem wer-den Situationen, in denen ihr Einsatz in Erwägung gezogen werden müsste,als äußerst unwahrscheinlich erachtet. Die NATO-Nuklearstreitkräfte spielenauch weiterhin eine wesentliche Rolle in der Kriegsverhütung, die jedoch heutegrundlegender politischer Art ist, und sie sind nicht mehr auf die Abwehr einer

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bestimmten Bedrohung ausgerichtet. Sie werden zur Gewährleistung vonFrieden und Stabilität auf dem geringstmöglichen Niveau aufrecht erhalten.

Entsprechend der geringeren Bedeutung von Nuklearwaffen in derBündnisstrategie wurde das NATO-Nukleardispositiv drastisch reduziert. NachEnde des Kalten Krieges haben die NATO-Nuklearmächte unilaterale Schrittezur Streichung geplanter Modernisierungsprogramme für ihreNuklearstreitkräfte eingeleitet. Frankreich gab die vorzeitige Einstellung derProduktion von Hadès-Flugkörpern bekannt. Die Vereinigten Staaten und dasVereinigte Königreich strichen Pläne für einen taktischen Luft-Boden-Nuklearflugkörper. Als Vorbote für spätere Entscheidungen zur Eliminierungbodengestützter Nuklearsysteme haben die Vereinigten Staaten auch diePläne für ein nuklearfähiges Nachfolgesystem des LANCE-Boden-Boden-Flugkörpers sowie für die Produktion eines neuen, nuklearen 155-mm-Artilleriegeschosses gestrichen. Frankreich hat seit 1991 die nuklearenTrägersysteme von sechs auf zwei Typen reduziert; heute bestehen die unab-hängigen französischen Nuklearstreitkräfte nur noch aus vier U-Booten mit U-Boot-gestützten ballistischen Flugkörpern (SLBM) sowie dem Flugzeug Mirage2000N mit Luft-Boden-Flugkörpern mittlerer Reichweite.

Das Vereinigte Königreich hat seit 1992 seine nuklearen LANCE-Raketenund die nukleare Rohrartillerie, die zuvor auf Überwasserschiffen stationiertenseegestützten taktischen Nuklearpotenziale sowie sämtliche flugzeuggestütz-ten Nuklearwaffen aufgegeben und damit auch auf die Nuklearoption für seineFlugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit verzichtet. Trident-U-Boote sind heutedas einzige Nuklearsystem, über das Großbritannien noch verfügt.

Im Oktober 1991 beschloss die NATO auf Initiative von US-PräsidentBush, die Anzahl der den substrategischen4 Streitkräften in Europa zurVerfügung stehenden Waffen um über 85 Prozent zu verringern. Dieser Abbauwar im Juli 1992 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Reduzierungen wurdenalle nuklearen Gefechtsköpfe für die bodengestützten substrategischenStreitkräfte der NATO (einschließlich Nuklearartillerie und Boden-Boden-Flugkörper) abgeschafft und flugzeuggestützte Freifallbomben um weit über 50Prozent reduziert. Ferner wurden sämtliche Nuklearwaffen für Überwasser-Seestreitkräfte beseitigt. Im Rahmen des Abbauprozesses wurden rund 1.300nukleare Artilleriewaffen und 850 Gefechtsköpfe für LANCE-Flugkörper elimi-

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4 Die Begriffe „strategisch” und „substrategisch” werden in manchen Staaten unterschiedlich inter-pretiert. Strategische Nuklearwaffen werden in der Regel als Waffen „interkontinentaler” Reichweite(über 5.500 Kilometer) definiert; in bestimmten Fällen können dazu jedoch auch ballistischeMittelstreckenraketen geringerer Reichweite gehören. Der Begriff „substrategische” Nuklearwaffenwird in NATO-Dokumenten bereits seit 1989 für Nuklearwaffen mittlerer und kurzer Reichweite ver-wendet; heute bezieht er sich in erster Linie auf flugzeuggestützte Waffen für NATO-Flugzeuge mitdualer Einsatzfähigkeit sowie eine geringe Anzahl substrategischer Trident-Gefechtsköpfe desVereinigten Königreichs (alle sonstigen substrategischen Nuklearwaffen wurden aus Europa abge-zogen).

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niert. Alle diesen Kräften zugewiesenen Nukleargefechtsköpfe wurden ausdem Bestand der NATO entfernt. Die meisten davon wurden bereits beseitigt;die noch verbleibenden Waffen werden in naher Zukunft zerlegt.

Auch die Vereinigten Staaten haben mit Ausnahme der U-Boot-gestütztennuklearen Marschflugkörper, die in Friedenszeiten nicht mehr auf See dislo-ziert werden, sämtliche nichtstrategischen/substrategischen Marinesystemebeseitigt. Ferner wurde auf die Nuklearoption der trägergestützten Flugzeugemit dualer Einsatzfähigkeit vollständig verzichtet. Heute handelt es sich bei deneinzigen landgestützten Nuklearwaffen der NATO um US-amerikanischeAtombomben, die mit Flugzeugen mit dualer Einsatzfähigkeit mehrererBündnispartner zum Einsatz gebracht werden können.

Auch die nuklearen Lagerstätten der NATO wurden im Zuge derAbschaffung von Waffensystemen und der Verringerung der Waffenanzahlmassiv abgebaut (rund 80 Prozent). Gleichzeitig wurde ein neues, sichereresund überlebensfähigeres Waffenlagersystem installiert.

Mit dem Ende des Kalten Krieges hat die NATO als weitere signifikanteVeränderung die Aufrechterhaltung ständiger Pläne für nukleare Eventualfällein Friedenszeiten und entsprechender Ziele für ihre substrategischenNuklearstreitkräfte aufgegeben. Dementsprechend sind die Nuklearstreitkräfteder NATO nicht mehr gegen ein bestimmtes Land gerichtet. Des Weiteren hatdie NATO eine Reihe von Schritten zur Reduzierung der Anzahl und desBereitschaftsgrades ihrer Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit unternommenund damit die sich bietenden Chancen des verbesserten Sicherheitsumfeldsintensiv genutzt.

In einer weiteren unilateralen Initiative haben die NATO-Außen- undVerteidigungsminister im Dezember 1996 bekannt gegeben, dass eineErweiterung des Bündnisses keine Änderung des umfassend reduziertenNukleardispositivs erforderlich machen würde, und erklärt: „[...] die NATO-Länder [haben] nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass,nukleare Waffen auf dem Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, nochsehen sie die Notwendigkeit, das NATO-Nukleardispositiv oder dieNuklearpolitik in irgendeinem Punkt zu verändern - und wir sehen dazu auchin Zukunft keine Notwendigkeit”. Die noch verbleibenden, erheblich kleinerensubstrategischen Streitkräfte der NATO werden dem Abschreckungsbedarfdes Bündnisses in absehbarer Zukunft auch weiterhin genügen.

Nukleare Rüstungskontrolle

Die NATO-Staaten haben ihre schon seit langer Zeit bestehendeVerpflichtung zu nuklearer Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung

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als integralem Bestandteil ihrer Sicherheitspolitik, der fest in den größeren poli-tischen Rahmen eingebettet ist, in dem die Bündnispartner sich um eineVerbesserung von Stabilität und Sicherheit durch Verringerung derWaffenbestände und Erhöhung der militärischen Transparenz und des gegen-seitigen Vertrauens bemühen, aufrechterhalten. In ihrer „Entscheidung vonMontebello” kündigte die Allianz 1983 den Abzug von 1.400 Gefechtsköpfenaus Europa an und setzte diese Entscheidung in der Folge auch um. In dem1987 geschlossenen amerikanisch-sowjetischen Vertrag über atomareMittelstreckensysteme (INF) wurde die weltweite Abschaffung landgestützteratomarer Mittelstreckenflugkörper vereinbart. Damit hatte der NATO-Doppelbeschluss von 1979 auch im Hinblick auf die Rüstungskontrolle Früchtegetragen.

Die Vereinigten Staaten und die Russische Föderation befinden sich ineinem intensiven Prozess zur drastischen Reduzierung ihrer strategischenNuklearwaffen. Der im Juli 1991 unterzeichnete und 1994 in Kraft getreteneSTART-I-Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen sieht den Abbauder stationierten strategischen Waffen beider Seiten von weit über 10.000 auf6.000 vor. Mit dem START-II-Vertrag, der im Januar 1993 unterzeichnet und imJanuar 1996 von der USA sowie im April 2000 von Russland ratifiziert wurde,werden die strategischen Waffen beider Seiten auf 3.000 bis 3.500 reduziertund die unabhängig zielfähigen Mehrfachgefechtsköpfe für interkontinentaleballistische Flugkörper abgeschafft sowie Verfahren zur eingehendenUmsetzungsverifikation aufgestellt. Nach der Ratifizierung des START-II-Vertrags durch Russland haben die Vereinigten Staaten und Russland ihreBereitschaft zur Aufnahme von START-III-Verhandlungen zu erkennen gege-ben, mit denen die strategischen Waffen auf 2.000 bis 2.500 reduziert undMaßnahmen im Hinblick auf die Transparenz der Bestände strategischerGefechtsköpfe und die Vernichtung strategischer Nukleargefechtsköpfe einge-leitet werden sollen.

Alle NATO-Staaten sind dem Vertrag über die Nichtverbreitung vonKernwaffen (NVV) beigetreten und haben dem Vertragswerk mit seinen 187Unterzeichnerstaaten ihre volle Unterstützung zugesichert. Sämtliche Länder,die sich dem Vertrag noch nicht angeschlossen haben, wurden dringend zurUnterzeichnung und umfassenden Umsetzung des Vertrags aufgefordert.Anlässlich der alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz zumNichtverbreitungsvertrag im Mai 2000 in New York haben sich die fünfAtommächte, die ständige Mitglieder des VN-Sicherheitsrates sind - China,Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten - nebenweiteren praktischen Maßnahmen zur Umsetzung des Vertrags verpflichtet,der „eine eindeutige Verpflichtung [...] zur kompletten Abschaffung ihrerNukleararsenale bis hin zur vollständigen Abrüstung” beinhaltet. DieseVerpflichtung stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Gebiet der nuklea-

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ren Rüstungskontrolle dar, von dem ein positiver Einfluss auf die künftigeAgenda im Bereich der Rüstungskontrolle zu erwarten ist.

Die NATO unterstützt die besonnenen und schrittweisen Bemühungenzum Abbau von Kernwaffen. Das Bündnis hat Fortschritte beim Vertrag überdie Reduzierung strategischer Waffen (START) durchweg begrüßt und dieNotwendigkeit des Inkraftretens des START-II-Vertrags betont, die weitereerhebliche Verringerungen der Bestände an strategischen Waffen im Zugeeines geplanten START-III-Vertrags nach sich ziehen könnte.

All diese Verpflichtungen und Entwicklungen stehen im Einklang mit demBündnisziel der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität auf dem nied-rigstmöglichen mit den Erfordernissen der Verteidigung zu vereinbarendenKräfteniveau.

Die Rolle der verbleibenden Nuklearstreitkräfte derNATO

Der Hauptzweck der noch verbleibenden Nuklearstreitkräfte ist politischerArt und besteht in der Erhaltung des Friedens und der Verhütung vonZwangsausübung. Die Nuklearstreitkräfte machen die Risiken einerAggression gegen die NATO auf eine Weise unkalkulierbar und untragbar, wiedies mit konventionellen Kräften allein nicht möglich wäre. In der passendenZusammensetzung mit konventionellen Kräften lassen sie jeden Staat, der ver-sucht sein könnte, durch Androhung oder Einsatz vonMassenvernichtungswaffen gegen das Bündnis politischen oder militärischenNutzen zu ziehen, vollständig im Ungewissen über die mögliche Reaktion.Durch Abschreckung vor dem Einsatz nuklearer, biologischer und chemischerWaffen leisten die Bündnisstreitkräfte auch einen Beitrag zu den Bestrebungender NATO, die Verbreitung dieser Waffen und ihrer Trägersysteme zu verhin-dern.

Die durch das Nukleardispositiv der NATO gewährleistete kollektiveSicherheit erstreckt sich auf alle Mitglieder der Allianz. Zudem stärken die inEuropa stationierten NATO-Nuklearstreitkräfte der USA die politischen undmilitärischen Bindungen zwischen den europäischen und nordamerikanischenMitgliedern der Allianz. Gleichzeitig werden durch die Beteiligung der Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses an der Umsetzung der NATO-Nuklearpolitikdie Solidarität des Bündnisses, die gemeinsame Verpflichtung derMitgliedstaaten zur Wahrung ihrer Sicherheit und die Fächerung der Lasten-und Risikoteilung im Bündnisrahmen unter Beweis gestellt.

Die politische Aufsicht über das Nukleardispositiv der NATO wird ebenfallsvon allen Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt. Die Nukleare Planungsgruppe

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der NATO (NPG) stellt ein Forum dar, in dem die Verteidigungsminister vonNuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses (mit Ausnahme vonFrankreich) gleichermaßen an den Entscheidungen über das Nuklearpotenzialder NATO und der Entwicklung der Nuklearpolitik mitwirken. Dies beruht aufdem Konsens der Mitgliedstaaten, dass die NATO auch weiterhin - für alledeutlich sichtbar - ein militärisches Kernpotenzial aus Streitkräften in der pas-senden Zusammensetzung aufrechterhalten muss, das ihr die für die kollektiveSelbstverteidigung erforderlichen militärischen Kernfähigkeiten verleiht. DieNATO-Nuklearstreitkräfte bleiben trotz der dramatischen Veränderungen imSicherheitsumfeld, die es der NATO erlaubt haben, ihr Nukleardispositiv undihr Zurückgreifen auf Nuklearwaffen in großem Umfang zu reduzieren, einwichtiger Bestandteil dieses Potenzials.

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KAPITEL 3

DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES

Der NATO-Erweiterungsprozess

Die Partnerschaft für den Frieden

Kooperation zwischen der NATO und Russland

Partnerschaft der NATO mit der Ukraine

Der Mittelmeerdialog des Bündnisses

Die Südosteuropa-Initiative der NATO

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DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES

DER NATO-ERWEITERUNGSPROZESS

„Die Parteien können durch einstimmige Entscheidung jeden andereneuropäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu för-dern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritteinladen. (...)”

Artikel 10, Nordatlantikvertrag, Washington DC, 4. April 1949

Seit Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags sind zu den ersten 12Unterzeichnerstaaten 7 Staaten hinzugekommen, wodurch sich dieGesamtzahl der NATO-Verbündeten auf 19 erhöht hat. Nach einer 1997 aufdem Madrider Gipfeltreffen ausgesprochenen Einladung traten dieTschechische Republik, Ungarn und Polen dem Bündnis im März 1999 bei. Diedrei jüngsten Mitgliedstaaten nahmen im April 1999 in Washington an ihremersten Gipfeltreffen als Vollmitglieder teil. Zu diesem Zeitpunkt unterstrichendie NATO-Staats- und Regierungschefs, dass das Bündnis für die Aufnahmeweiterer neuer Mitglieder offen stehe, und versicherten, dass die NATO auchweiterhin neue Mitglieder willkommen heiße, die in der Lage sind, dieGrundsätze des Washingtoner Vertrags zu fördern und zu Frieden undSicherheit im euro-atlantischen Raum beizutragen.

Das Bündnis geht davon aus, dass in den kommenden Jahren weitereEinladungen an Staaten ausgesprochen werden, die bereit und in der Lagesind, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verantwortungen undVerpflichtungen zu übernehmen, wenn die Aufnahme dieser Staaten den über-geordneten politischen und strategischen Interessen der Allianz dient und dieSicherheit und Stabilität in Europa insgesamt erhöht.

Ferner riefen die Staats- und Regierungschefs einen Aktionsplan zurMitgliedschaft ins Leben, der den beitrittswilligen Ländern Beratung undUnterstützung bieten soll.

Die Studie zur NATO-Erweiterung von 1995

Im Januar 1994 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs desBündnisses anlässlich des Brüsseler Gipfeltreffens, dass die Allianz weitereneuropäischen Staaten, die die Grundsätze des Vertrags von Washington för-dern und einen Beitrag zur Sicherheit im Nordatlantikraum leisten können,auch künftig offen stehe.

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Gemäß einer Entscheidung der Außenminister des Bündnisses vomDezember 1994 wurde das „Warum und Wie” künftiger Beitritte zum Bündnisim Laufe des Jahres 1995 durch die Bündnispartner geprüft. Die daraus her-vorgegangene „Studie zur NATO-Erweiterung” wurde im September 1995 aninteressierte Partnerländer weitergegeben und veröffentlicht. Die in der Studiedargelegten Grundsätze bilden nach wie vor die Grundlage für die Offenheitder NATO in der Frage des Beitritts neuer Mitglieder. Hinsichtlich derBegründung für die NATO-Erweiterung kam die Studie zu dem Schluss, dassmit dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Paktssowohl die Notwendigkeit als auch die einmalige Chance zur Errichtung einerverbesserten Sicherheitsstruktur im gesamten euro-atlantischen Raumbestehe, ohne erneut Trennlinien zu ziehen.

Die Erweiterung der NATO ist ein weiterer Schritt in Richtung auf das ele-mentare Ziel des Bündnisses, im gesamten euro-atlantischen Raum dieSicherheit zu erhöhen und die Stabilität auszubauen, und ergänzt die allge-meinen Integrationstendenzen, insbesondere die Erweiterung derEuropäischen Union (EU) sowie die Stärkung der Organisation für Sicherheitund Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (siehe Kapitel 15). Durch die NATO-Erweiterung wird niemand bedroht. Die NATO bleibt ein Verteidigungsbündnis,dessen Hauptzweck in der Erhaltung des Friedens im euro-atlantischen Raumund der Gewährleistung der Sicherheit seiner Mitglieder besteht.

Außerdem stellte die Studie fest, dass die Erweiterung des Bündnissesauf vielerlei Weise zu erhöhter Stabilität und Sicherheit für alle Staaten imeuro-atlantischen Raum beiträgt. Sie fördert und unterstützt demokratischeReformen, einschließlich der Errichtung einer zivilen und demokratischenKontrolle der Streitkräfte. Sie fördert die Strukturen und Gewohnheiten derKooperation, Konsultation und Konsensbildung, die die Beziehungen zwischenden derzeitigen Bündnispartnern kennzeichnen, und unterstützt gutnachbarli-che Beziehungen im gesamten euro-atlantischen Raum. Sie erhöht dieTransparenz der Verteidigungsplanung und der Militärhaushalte, was dasVertrauen der Staaten untereinander stärkt, und fördert die Tendenz zuIntegration und Zusammenarbeit in Europa. Darüber hinaus stärkt sie dieFähigkeit des Bündnisses, zur europäischen und internationalen Sicherheitund Unterstützung der Friedenserhaltung im Rahmen der Vereinten Nationenund der OSZE beizutragen, und festigt und erweitert die transatlantischePartnerschaft.

Im Hinblick auf die Art der Erweiterung bekräftigte die Studie, dass wie inder Vergangenheit jede künftige Erweiterung der Mitgliedschaft desBündnisses durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zum Nordatlantikvertrag inÜbereinstimmung mit Artikel 10 erfolgen muss. Nach ihrem Beitritt genießenneue Mitglieder alle Rechte und übernehmen alle Pflichten der Mitgliedschaft

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im Rahmen des Vertrags. Sie müssen die von sämtlichen Bündnisstaatenübernommenen Prinzipien, Richtlinien und Verfahrensvorschriften vomZeitpunkt ihres Beitritts an bejahen und einhalten. Die Studie stellte klar, dassder Wille und die Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nicht nur auf dem Papier,sondern in der Praxis nachzukommen, bei jeder Entscheidung desBündnisses, einen Staat zum Beitritt aufzufordern, ein entscheidender Faktorsei.

Staaten, die in ethnische Konflikte, externe territoriale Auseinan-dersetzungen oder innerstaatliche Hoheitskonflikte verwickelt sind, müssendiese Streitigkeiten nach den OSZE-Grundsätzen mit friedlichen Mitteln beile-gen, bevor sie Mitglied werden können.

Darüber hinaus stellte die Studie fest, dass die Fähigkeit interessierterStaaten, zur gemeinsamen Verteidigung und zur Friedenserhaltung sowieanderen, neuen Aufgaben des Bündnisses militärisch beizutragen, ein mitent-scheidender Faktor dafür ist, ob sie zum Beitritt eingeladen werden. LetztenEndes, so folgerte die Studie, entscheiden die Bündnisstaaten einvernehmlichüber die Einladung jedes neuen Mitglieds zum Beitritt, wobei sich dieEntscheidung zum jeweiligen Zeitpunkt darauf stützt, ob die Mitgliedschafteines bestimmten Staates ihres Erachtens nach zur Sicherheit und Stabilität imnordatlantischen Raum beitragen würde. Kein Staat außerhalb desBündnisses hat bei dem Erweiterungsprozess oder den damit verbundenenEntscheidungen ein Veto- oder Mitspracherecht („droit de regard”).

Auf dem Madrider Gipfeltreffen im Juli 1997 luden die Staats- undRegierungschefs des Bündnisses nach sorgfältiger und umfassender Beratungund eingehenden Einzeldialogen mit den interessierten Partnerstaaten dieTschechische Republik, Ungarn und Polen ein, Beitrittsverhandlungen mit derNATO aufzunehmen. Nach dieser Entscheidung fanden im Herbst 1997Verhandlungen mit jedem eingeladenen Land statt, und im Dezember 1997wurde für jedes der drei Länder ein Beitrittsprotokoll unterzeichnet. DieseBeitrittsprotokolle wurden von allen 16 Bündnisstaaten und den neuenMitgliedern nach ihren jeweiligen nationalen Verfahrensvorschriften ratifiziert.Im März 1999 traten die drei Staaten dem Vertrag offiziell bei.

Die NATO-Erweiterung ist kein Einzelereignis, sondern ein offener, fort-dauernder Prozess.

Der Beitrittsprozess

Nachstehend sind die wesentlichen Schritte bis zum Beitritt der drei neuenMitgliedstaaten dargestellt.

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• 10. Januar 1994. Anlässlich des NATO-Gipfeltreffens in Brüsselerklärten die Staats- und Regierungschefs der 16 Bündnisstaaten,dass sie eine NATO-Erweiterung zur Aufnahme von demokratischenStaaten in Osteuropa erwarteten und begrüßten. Sie bekräftigten,dass die Allianz gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrags weitereneuropäischen Staaten, die die Grundsätze des Vertrags vonWashington fördern und einen Beitrag zur Sicherheit imNordatlantikraum leisten können, offen stehe.

• September 1995. Die Allianz nahm die Studie zur NATO-Erweiterungan, in der verschiedene Faktoren dargelegt wurden, die beimErweiterungsprozess in Betracht zu ziehen wären. Die Studie machteauch die Berücksichtigung politischer und sicherheitsrelevanterEntwicklungen in Europa zur Bedingung. Sie bildet nach wie vor dieGrundlage für die Haltung der NATO in der Frage des Beitritts neuerMitglieder.

• Im Laufe des Jahres 1996 wurde ein intensiver Einzeldialog mit 12interessierten Partnerländern geführt. Dabei wurde zum einen derenVerständnis für die Arbeitsweise des Bündnisses vertieft; zum ande-ren erhielt das Bündnis einen besseren Einblick in den Stand derbetreffenden Länder, was deren interne Entwicklung sowie dieBeilegung etwaiger Konflikte mit Nachbarländern angeht. Dies wurdein der Studie als wichtige Voraussetzung für die Mitgliedschaft defi-niert.

• 10. Dezember 1996. Die NATO-Staaten begannen in Vorbereitungeiner anlässlich des Madrider Gipfeltreffens im Juli 1997 zu treffendenEntscheidung mit der Ausarbeitung von Empfehlungen darüber, wel-che Staaten zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aufgefordertwerden sollten.

• Anfang 1997. Auf Anfrage von 11 Partnerstaaten fanden Treffen fürintensive Einzelgespräche statt. Parallel dazu führten die NATO-Militärbehörden eine Analyse der relevanten militärischen Faktoren imHinblick auf die an der Mitgliedschaft interessierten Länder durch.

• 8. Juli 1997. Die NATO-Staats- und Regierungschefs luden auf ihremTreffen in Madrid die Tschechische Republik, Ungarn und Polen zurAufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dem Bündnis ein. Siebekräftigten ferner, dass die NATO auch weiterhin neuen Mitgliedernoffen stehe.

• September und November 1997. Mit allen drei Ländern, an die eineEinladung ausgesprochen worden war, wurden Beitrittsverhandlungengeführt. Nach Abschluss der Gespräche bekräftigten die drei Staaten

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in Absichtserklärungen die im Rahmen der Gespräche gemachtenZusagen.

• 16. Dezember 1997. Die NATO-Außenminister unterzeichnetenBeitrittsprotokolle zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der dreiStaaten.

• Im Laufe des Jahres 1998 ratifizierten die Bündnisstaaten dieBeitrittsprotokolle nach ihren nationalen Verfahrensvorschriften.

• 12. März 1999. Nach Abschluss der eigenen nationalen legislativenVerfahren hinterlegten die Außenminister der TschechischenRepublik, Ungarns und Polens im Rahmen einer Zeremonie im US-amerikanischen Independence (Missouri) Beitrittsurkunden zumNordatlantikvertrag. Dies stellte ihren offiziellen Bündnisbeitritt dar.

• 16. März 1999. Die Nationalflaggen der drei neuen Mitgliedstaatenwurden im Rahmen einer Zeremonie im Brüsseler NATO-Hauptquartier gehisst.

Während dieses Zeitraums wurden von allen künftigen Mitgliedstaatenverschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Effektivität ihrer künftigenMitwirkung in der Allianz erfolgreich zum Abschluss gebracht. Dies umfassteMaßnahmen im Sicherheitsbereich (z. B. Vorkehrungen für den Erhalt, dieAufbewahrung und die Verwendung von Verschlusssachen) sowie auf anderenGebieten wie der Luftverteidigung, der Infrastruktur, der Streitkräfteplanungund der Kommunikations- und Informationssysteme.

Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft• Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft soll beitrittswilligen Ländern durch

Beratung, Unterstützung und praktische Hilfestellungen zu allenAspekten der NATO-Mitgliedschaft bei ihren Vorbereitungen helfen.Die Hauptmerkmale des Aktionsplans sind:

• die Vorlage individueller nationaler Jahresprogramme durch beitritts-willige Länder zu ihren Vorbereitungen auf eine mögliche zukünftigeMitgliedschaft unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher undverteidigungspolitischer Fragen sowie ressourcenbezogener, sicher-heitspolitischer und rechtlicher Aspekte;

• ein gezielter und offener Rückmeldungsmechanismus über dieFortschritte beitrittswilliger Länder bei der Umsetzung ihrerProgramme, einschließlich politischer und technischer Anleitung,sowie jährliche Treffen im Format 19+1 auf Ratsebene zur Bewertungder Fortschritte;

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• eine Koordinierungsstelle zur Feinabstimmung der Unterstützungdurch die NATO und durch Mitgliedstaaten für beitrittswillige Länderauf verteidigungspolitischem und militärischem Gebiet;

• ein Verteidigungsplanungsansatz für beitrittswillige Länder, der dieErarbeitung und Überprüfung vereinbarter Planungsziele einschließt.

Die NATO-Außenminister werden den Erweiterungsprozess einschließlichder Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft ständig überprüfen. DieNATO-Staats- und Regierungschefs werden den Prozess auf ihrem nächstenGipfeltreffen überprüfen, das noch im Jahr 2002 stattfinden wird.

Die Einführung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft im April 1999 hat bei-trittswilligen Ländern geholfen, ihre Vorbereitungen stärker auf die Erfüllungder im Plan definierten Ziele und Prioritäten auszurichten. Zudem ist seineUmsetzung nicht länger nur Angelegenheit der Außen- undVerteidigungsminister. Mit der Einführung von Ministertreffen auf nationalerEbene werden in die Erfüllung der Planziele im Rahmen einer abgestimmtenund systematischen Vorgehensweise zunehmend auch andere Ministerien ein-bezogen.

Bei den neun Ländern, die Interesse an einem NATO-Beitritt bekundethaben und am Aktionsplan zur Mitgliedschaft teilnehmen, handelt es sich umAlbanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei,Slowenien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien1.

Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft verleiht dem Bekenntnis der NATO zurPolitik der offenen Tür Substanz. Eine Beteiligung am Aktionsplan zurMitgliedschaft stellt jedoch keine Garantie für eine künftige Mitgliedschaft dar.Auch ist der Plan nicht lediglich eine Checkliste mit Punkten, die die beitritts-willigen Länder erfüllen müssen. Die Entscheidungen zur Aufnahme vonBeitrittsverhandlungen mit beitrittswilligen Ländern werden innerhalb derNATO einvernehmlich und von Fall zu Fall getroffen.

Durch den Aktionsplan zur Mitgliedschaft erhalten beitrittswillige Ländernkonkretes Feedback und Anleitung durch die NATO zu ihren eigenenVorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft. Er stellt eine Reihe vonMaßnahmen zur Stärkung der Kandidatur der einzelnen beitrittswilligen Länderbereit. Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft stellt keinen Ersatz für dasProgramm der Partnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Die Mitwirkung der bei-trittswilligen Länder in der PfP sowie der PfP-Planung und Überprüfung wurdeauf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten. Die volle Mitwirkung an der PfPsowie an der PfP-Planung und Überprüfung ist von wesentlicher Bedeutung,da sie den beitrittswilligen Ländern den Aufbau der Interoperabilität mit NATO-

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1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Streitkräften sowie die Vorbereitung ihrer Streitkräftestrukturen und -fähigkei-ten auf die mögliche künftige Mitgliedschaft ermöglicht.

Ebenso wie für die PfP gilt für den Aktionsplan zur Mitgliedschaft dasPrinzip der Eigenständigkeit: beitrittswillige Länder können die für ihre eigenennationalen Prioritäten und Umstände am besten geeigneten Elemente desAktionsplans zur Mitgliedschaft frei wählen. Alle beitrittswilligen Länder habenein nationales Jahresprogramm für ihre Vorbereitungen auf eine möglicheMitgliedschaft unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher und verteidi-gungspolitischer Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischerund rechtlicher Aspekte vorgelegt. Sie haben eigene Ziele und Zeitpläne defi-niert. Diese Programme sollen von den beitrittswilligen Ländern jährlich aktua-lisiert werden, können jedoch jederzeit geändert werden.

Die NATO verfolgt die von den einzelnen Beitrittskandidaten erzieltenFortschritte und bietet politische und technologische Anleitung. Die erzieltenFortschritte werden im Rahmen von Treffen des Nordatlantikrats mit den ein-zelnen Beitrittskandidaten diskutiert. Während des gesamten Jahres bietenTagungen und Workshops mit zivilen und militärischen NATO-Fachleuten ver-schiedener Gebiete ein Gesprächsforum für das gesamte Fragenspektrum imZusammenhang mit der Mitgliedschaft. Ein jährlicher zusammenfassenderFortschrittsbericht zu den Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zurMitgliedschaft wird den NATO-Außen- und Verteidigungsministern bei ihremregelmäßig im Frühjahr stattfindenden Treffen vorgelegt.

Von den Beitrittskandidaten wird die Erreichung bestimmter politischerund wirtschaftlicher Ziele erwartet. Dazu gehört die Beilegung internationalerund ethnischer Konflikte oder externer territorialer Auseinandersetzungen auffriedlichem Wege, die Demonstration einer Verpflichtung zu Rechtstaatlichkeitund Menschenrechten, die Einrichtung einer demokratischen Kontrolle ihrerStreitkräfte sowie die Förderung von Stabilität und Wohlergehen durch wirt-schaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und verantwortliches umweltpoliti-sches Handeln.

Der Schwerpunkt im Bereich der verteidigungspolitischen und militäri-schen Angelegenheiten liegt auf der Fähigkeit des Landes, zur kollektivenVerteidigung und den neuen Aufgaben des Bündnisses beizutragen. Die volleMitwirkung an der PfP bildet hier ein wesentliches Element. Durch ihre indivi-duellen PfP-Programme können die Beitrittsländer sich auf wesentlicheAspekte im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft konzentrieren. DieInteroperabilitätsziele für beitrittswillige Länder umfassen Planziele für dieBereiche, die für NATO- Beitrittskandidaten direkt relevant sind.

Der Schwerpunkt im Bereich der Ressourcen liegt auf der Notwendigkeitfür jedes beitrittswillige Land, ausreichende Verteidigungsressourcen bereitzu-

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stellen, um im Falle einer künftigen Mitgliedschaft den Verpflichtungen imHinblick auf gemeinsame NATO-Unternehmungen gerecht werden zu können.

Im Bereich Sicherheit müssen die Beitrittskandidaten in erster Liniesicherstellen, dass Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit vertraulicherInformationen vorhanden sind.

Rechtliche Aspekte behandeln die Notwendigkeit für dieBeitrittskandidaten zu gewährleisten, dass rechtliche Vorkehrungen undVereinbarungen für die Zusammenarbeit innerhalb der NATO mit der nationa-len Gesetzgebung vereinbar sind.

DIE PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN

Rahmen und Ziele

Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist eine von der NATO im Januar1994 auf dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel auf den Weggebrachte wichtige Initiative. Ziel dieser Partnerschaft ist die Erhöhung vonStabilität und Sicherheit in ganz Europa. Die Einladung zur Teilnahme an derPartnerschaft für den Frieden wurde an alle im NordatlantischenKooperationsrat (NAKR)2 vertretenen Staaten sowie an andere Staaten gerich-tet, die an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa(KSZE)3 teilnahmen und bereit und in der Lage waren, einen Beitrag zumProgramm zu leisten. Der Einladung folgten seither insgesamt 30 Staaten. Mitdem Bündnisbeitritt der drei ehemaligen PfP-Staaten Tschechische Republik,Ungarn und Polen liegt die aktuelle Anzahl der PfP-Teilnehmer nun bei 27Staaten. Die Aktivitäten, zu denen sich jeder einzelne Partner verpflichtet,beruhen auf gemeinsam erarbeiteten Individuellen Partnerschafts-programmen.

Schwerpunkt des PfP-Programms ist die verteidigungspolitischeZusammenarbeit; zur Schaffung einer echten Partnerschaft zwischen den ein-zelnen Partnerstaaten und der NATO geht es jedoch über Dialog undKooperation hinaus. Es ist zu einem wichtigen und dauerhaften Element dereuropäischen Sicherheitsstruktur geworden, das zur Erweiterung undIntensivierung der politischen und militärischen Kooperation in Europa beiträgt.

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2 Der NAKR wurde im Mai 1997 durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzt. DerEAPR hat 46 Mitgliedstaaten.

3 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde Anfang 1995 alsOrganisation (OSZE) eingerichtet. Sie hat mit sämtlichen europäischen Staaten sowie denVereinigten Staaten und Kanada 55 Mitglieder.

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Das Programm hilft auf der Grundlage praktischer Kooperation und derBindung an demokratische Grundsätze, auf die sich das Bündnis stützt, dieStabilität zu festigen, Bedrohungen für den Frieden zu verringern und stärkereSicherheitsbeziehungen herzustellen. Gemäß dem PfP-Rahmendokument,das von den Staats- und Regierungschefs gleichzeitig mit der PfP-Beitrittsaufforderung herausgegeben wurde, verpflichtet sich die NATO, mitjedem aktiven Partner Verbindung aufzunehmen, wenn dieser eine unmittel-bare Bedrohung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oderSicherheit wahrnimmt.

Alle Mitglieder der PfP sind auch Mitglieder des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats (EAPR), der den Gesamtrahmen für die Zusammenarbeitzwischen der NATO und ihren Partnerländern bildet. Die Partnerschaft für denFrieden bewahrt jedoch innerhalb des Rahmens des EAPR ihre eigene, beson-dere Identität und behält zudem ihre eigenen Grundelemente und Verfahrenbei. Sie beruht auf der Grundlage eines bilateralen Verhältnisses zwischen derNATO und jedem einzelnen der Staaten, die dem PfP-Programm beigetretensind.

Zielsetzungen

Das Rahmendokument enthält bestimmte Verpflichtungen, die jederTeilnehmer im Zusammenwirken mit der NATO zur Erfüllung der Ziele desProgramms als Ganzes zu übernehmen hat. Diese Verpflichtungen sind imEinzelnen folgende:

• Herstellung von Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanungund den entsprechenden Haushaltsverfahren;

• Gewährleistung demokratischer Kontrolle der Streitkräfte;

• Bereitstellung des Potenzials und Aufrechterhaltung seinerEinsatzbereitschaft als Beitrag zu Einsätzen im Auftrag der VereintenNationen und/oder im Rahmen der OSZE;

• Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen zur NATO zwecksgemeinsamer Planung, Ausbildung und Übungen zur Stärkung derFähigkeit der PfP-Teilnehmerstaaten, auf dem Gebiet derFriedenserhaltung, des Such- und Rettungswesens, der humanitärenHilfe und anderer möglicherweise noch zu vereinbarender GebieteEinsatzaufträge zu übernehmen;

• längerfristige Entwicklung von Streitkräften, die mit denen derMitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz besser gemeinsam ope-rieren können.

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Im Rahmendokument wird auch erklärt, dass die aktive Mitwirkung an derPartnerschaft für den Frieden im Prozess der Aufnahme neuer Mitglieder in dieNATO eine wichtige Rolle spielen wird.

Verfahren und StrukturenJedes Land, das sich der Partnerschaft für den Frieden anschließen

möchte, wird zunächst aufgefordert, das Rahmendokument zu unterzeichnen.Neben den Zielen der Partnerschaft sind darin die der Partnerschaft zugrundeliegenden Prinzipien beschrieben. Mit ihrer Unterschrift bekräftigen die Staatenihr politisches Bekenntnis zur Erhaltung der demokratischenGesellschaftsordnung und Wahrung der Grundsätze des Völkerrechts. Siebestätigen nochmals ihren Willen, die sich aus der Charta der VereintenNationen ergebenden Pflichten und die Grundsätze der Allgemeinen Erklärungder Menschenrechte in gutem Glauben zu erfüllen, die Drohung mit oderAnwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politischeUnabhängigkeit von Staaten zu unterlassen, bestehende Grenzen zu achtenund Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen. Außerdem bekräftigen sienochmals ihre Verpflichtung gegenüber der Schlussakte von Helsinki und allennachfolgenden KSZE/OSZE-Dokumenten und bekennen sich zur Erfüllung derim Rahmen der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingegangenen Pflichten.

Nach Unterzeichnung des Rahmendokuments hat jeder Partner alsNächstes der NATO ein Einführungsdokument vorzulegen. Darin werden dieSchritte, die zum Erreichen der politischen Ziele der Partnerschaft unternom-men werden, die militärischen und sonstigen Kräfte, die der Partnerstaat fürPartnerschaftszwecke bereitzustellen beabsichtigt, und die besonderen Felderder Zusammenarbeit genannt, auf denen der Partnerstaat gemeinsam mit derNATO tätig werden möchte.

Auf der Grundlage der im Einführungsdokument abgegebenenErklärungen und weiterer Vorschläge seitens der NATO und desPartnerstaates wird gemeinsam ein Individuelles Partnerschaftsprogramm(IPP) erarbeitet und vereinbart. Es erstreckt sich auf zwei Jahre. Das IPP-Programm enthält Erklärungen zu den politischen Zielen des Partnerstaatesinnerhalb der Partnerschaft für den Frieden, die für PfP-Zwecke bereitzustel-lenden militärischen und sonstigen Kräfte und Mittel, die allgemeinen Ziele derKooperation zwischen dem Partnerstaat und der Allianz auf verschiedenenGebieten der Zusammenarbeit und die auf jedem dieser Gebiete im IPP-Programm durchzuführenden speziellen Aktivitäten.

Die Auswahl der Aktivitäten aus einem in einem Partnerschaftsarbeits-programm enthaltenen Maßnahmenkatalog erfolgt durch jeden Partnerstaatgesondert, und zwar auf der Grundlage seiner individuellen Erfordernisse und

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Prioritäten. Dieser Grundsatz der Eigenständigkeit ist ein wichtiger Aspekt derPfP, der der Tatsache Rechnung trägt, dass die Bedürfnisse und Umständejedes Partnerstaates unterschiedlich sind und es Sache jedes einzelnenPartnerstaates ist, die Aktivitäts- und Kooperationsformen zu bestimmen, dieseinen Bedürfnissen am ehesten entsprechen. Das Arbeitsprogramm enthälteine allgemeine Beschreibung der verschiedenen möglichenKooperationsfelder sowie einen Katalog der auf jedem Feld gebotenenAktivitäten. Wie jedes IPP-Programm erstreckt sich auch dasPartnerschaftsarbeitsprogramm auf einen Zweijahreszeitraum und wird jährlichüberprüft. Es wird unter voller Beteiligung der Partner erarbeitet.

Kooperationsfelder

Die verstärkte Zusammenarbeit im PfP-Rahmen erstreckt sich auf einbreites Spektrum von Möglichkeiten sowohl auf rein militärischem als auch aufmehr die allgemeine Verteidigung betreffendem Gebiet. Die im aktuellenPartnerschaftsarbeitsprogramm für 2001-2002 aufgeführten Bereiche derZusammenarbeit sind:

01. Luftverteidigung;

02. Luftverkehrsführung;

03. Konsultation und Führung, einschließlich Kommunikations- undInformationssysteme, Navigations- und Identifizierungssysteme,Fragen der Interoperabilität, Verfahren und Terminologie;

04. zivile Notfallplanung;

05. Krisenbewältigung;

06. demokratische Kontrolle der Streitkräfte und Verteidigungs-strukturen;

07. Verteidigungs- und Haushaltsplanung sowie Ressourcen-management;

08. Planung, Organisation und Management der nationalenRüstungsbeschaffungsprogramme sowie internationaleZusammenarbeit auf dem Rüstungssektor;

09. Verteidigungspolitik und -strategie;

10. Planung, Organisation und Management nationalerVerteidigungsforschung und -technologie;

11. militärische Geografie;

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12. globale humanitäre Minenräumeinsätze;

13. Sprachausbildung;

14. Verbraucherlogistik;

15. Sanitätsdienste;

16. meteorologische Unterstützung für NATO-/Partnerstreitkräfte;

17. militärische Infrastruktur;

18. ABC-Abwehr und -Schutz;

19. konzeptionelle, planerische und operative Aspekte derFriedenserhaltung;

20. Kleinwaffen;

21. operative, materialtechnische und administrative Aspekte derStandardisierung;

22. militärische Übungen und damit verbundene Ausbildungs-aktivitäten;

23. militärische Aus- und Fortbildung sowie Militärdoktrin.

Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss zur Partnerschaft für denFrieden (PMSC/PfP)

Der Politisch-Militärische Lenkungsausschuss zur Partnerschaft für denFrieden ist das Hauptarbeitsgremium mit Verantwortung für PfP-Angelegenheiten. Er tagt in verschiedenen Zusammensetzungen entweder nurmit Bündnisstaaten oder mit Bündnis- und Partnerstaaten.

Zu den Hauptaufgaben des Politisch-Militärischen Lenkungsausschussesgehören die Beratung des Nordatlantikrats in PfP-Fragen, die Zuständigkeit fürdie Gesamtkoordinierung des Partnerschaftsarbeitsprogramms, dieAufstellung politisch-militärischer Richtlinien zur Anwendung durch die NATO-Militärbehörden bei der Erarbeitung ihrer Beiträge zumPartnerschaftsarbeitsprogramm in Bezug auf militärische Übungen undAktivitäten, die Anleitung zur Entwicklung der IPP-Programme und ihre Vorlagebeim Rat zur Genehmigung sowie die Entwicklung und Koordinierung derArbeiten bezüglich der PfP-Planung und -Überprüfung (siehe nachstehend).

Die militärischen Aspekte der Zusammenarbeit im PfP-Rahmen werdenvon den Militärbehörden der NATO auf der Grundlage von Richtlinien erarbei-tet, die vom Politisch-Militärischen Lenkungsausschuss vorgeschlagen undvom Rat genehmigt werden. Das PfP-Arbeitsgremium auf militärischer Seite ist

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die Arbeitsgruppe für Militärische Zusammenarbeit, die als Konsultativorgan fürden Militärausschuss dient. Die Arbeitsgruppe tritt entweder nur mitBündnisstaaten oder mit Bündnis- und Partnerstaaten zusammen. Auch derMilitärausschuss trifft sich mit Partnerstaaten, um militärische Aspekte derZusammenarbeit im PfP-Rahmen zu erörtern.

Die Partnerschaftskoordinierungszelle

Die Partnerschaftskoordinierungszelle ist ein besonderes PfP-Organ; sieist im belgischen Mons angesiedelt, wo sich auch der Sitz des OberstenHauptquartiers der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) befindet. Sie arbeitet imAuftrag des Nordatlantikrats und führt ihre Aufgaben im direkten Auftrag beiderStrategischen NATO-Befehlshaber aus.

Aufgaben der Partnerschaftskoordinierungszelle sind die Koordinierunggemeinsamer militärischer Aktivitäten im PfP-Rahmen sowie die zurUmsetzung der militärischen Aspekte des Partnerschaftsarbeitsprogrammserforderliche militärische Planung, insbesondere auf dem Gebiet militärischerÜbungen und damit verknüpfter Aktivitäten z. B. auf den GebietenFriedenserhaltung und humanitäre Hilfe sowie im Bereich des Such- undRettungswesens. Die Partnerschaftskoordinierungszelle beteiligt sich auch ander Beurteilung derartiger militärischer Aktivitäten. Die detaillierteEinsatzplanung für militärische Übungen ist Sache der militärischenKommandobehörden, die die Übung durchführen.

Geleitet wird die Zelle von einem Direktor. Sein Stab, der internationalenStatus hat, besteht aus NATO-Personal und seit Anfang 1998 auch ausPersonal der Partnerstaaten. Außerdem sind zur Partnerschafts-koordinierungszelle Stabsoffiziere der Vertretungen von Partnerstaaten fürVerbindungszwecke abgestellt.

Beim NATO-Hauptquartier haben die Partnerstaaten volle, offiziell akkre-ditierte diplomatische Vertretungen und beim Militärausschuss eine ranghohemilitärische Vertretung eingerichtet.

Beispiele für die Stärkung der PfP

Einer der bereits zu einem frühen Zeitpunkt umgesetzten wichtigenSchritte, die auf den 1997 gefassten Entscheidungen zur Stärkung der PfP auf-bauen, war die Einrichtung von PfP-Stabselementen (PSE) bei verschiedenenmilitärischen NATO-Hauptquartieren auf strategischer und regionaler Ebene.Eine zweite Phase dieses Prozesses, der die Schaffung von PSE auf subre-gionaler Ebene umfasst, wird derzeit erwogen. Jedes PSE besteht aus einem

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Kern von Offizieren mit internationalem Status aus NATO-Mitglieds- undPartnerstaaten, die gemeinsam Planungen für Übungen und sonstige gemein-same Funktionen ausarbeiten. Etwa 56 Mitarbeiter aus Partnerstaaten undebenso viele Mitarbeiter aus NATO-Mitgliedstaaten sind in den acht eingerich-teten PSE beschäftigt. Dazu gehören sieben Offiziere aus Partnerstaaten inder Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons sowie deren Kollegen ausNATO-Staaten.

Die Offiziere der Partnerstaaten werden bei Tagungen des NATO-Militärausschusses auf EAPR/PfP-Ebene durch hochrangige Offiziere vertre-ten, die bei den Vertretungen der Partnerstaaten bei der NATO tätig sind undals militärische Vertreter ihres Landes fungieren.

PfP-Planung und Überprüfung

Das PfP-Rahmendokument verpflichtet die NATO, zusammen mit denPartnerstaaten Planungs- und Überprüfungsverfahren zu erarbeiten, die alsGrundlage für die Benennung und Beurteilung von Streitkräften undPotenzialen dienen sollen, die für multinationale Ausbildung, Übungen undEinsätze zusammen mit Streitkräften des Bündnisses bereitgestellt werdenkönnten. PfP-Einsätze waren zunächst auf Friedenserhaltung, Such- undRettungswesen sowie humanitäre Hilfsoperationen beschränkt. Im Zuge derseit 1997 vorgenommenen Stärkung der PfP wurden jedoch die PfP-Operationen und der entsprechende Planungs- und Beurteilungsbedarf erwei-tert und auf das volle Spektrum der neuen Aufgaben des Bündnisses, einschließlich der friedensunterstützenden Maßnahmen, ausgedehnt.

Die Planungs- und Überprüfungsmaßnahmen werden den Partnerstaatenals Option angeboten, wobei die umfangreiche Erfahrung der NATO in derVerteidigungsplanung zum Tragen kommt. Dabei handelt es sich imWesentlichen um ein alle zwei Jahre anstehendes Verfahren, das bi- und multilaterale Elemente umfasst. Für jeden zweijährigen Planungszyklus ver-pflichten sich die Partnerstaaten, die an dem Prozess teilnehmen möchten,Informationen über ein breites Spektrum an Themen bereitzustellen. Diesumfasst ihre Verteidigungspolitik, die Entwicklungen hinsichtlich der demokra-tischen Kontrolle der Streitkräfte, die nationalen Grundsätze in Bezug auf dieZusammenarbeit im PfP-Rahmen sowie relevante Finanz- undWirtschaftspläne. Die Informationen werden im Rahmen einer von der NATOim Herbst jedes zweiten Jahres durchgeführte „Erhebung zur PfP-Gesamtinteroperabilität” bereitgestellt. Die Teilnehmerstaaten liefern außer-dem einen umfassenden Überblick über ihre Streitkräfte sowie detaillierteAngaben zu den Kräften, die sie für die PfP-Zusammenarbeit abstellen möch-ten.

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Auf der Grundlage der Angaben des jeweiligen Partnerstaates wird einPlanungs- und Überprüfungskatalog erarbeitet. Außerdem wird eine Reihe vonInteroperabilitätszielen aufgestellt, um die Maßnahmen festzusetzen, die jederPartnerstaat ergreifen muss, damit seine Streitkräfte besser mit denStreitkräften der Bündnisstaaten zusammenwirken können. Nach bi- und multilateralen Konsultationen werden der Planungs- und Überprüfungskatalogund die Interoperabilitätsziele vom Bündnis und dem betreffenden Partnerstaatgemeinsam genehmigt. Von den Vertretern der Bündnisstaaten und allen andiesem Prozess beteiligten Partnerstaaten wird einvernehmlich ein zusam-menfassender Bericht über alle vereinbarten Bemessungsfaktoren und die vonjedem Partnerstaat zur Verfügung gestellten Streitkräfte erarbeitet. DieserBericht wird den Ministern der EAPR vorgelegt.

Der erste Zyklus zur Planung und Überprüfung wurde mit 15 teilnehmen-den Partnerstaaten im Dezember 1994 eingeleitet. Ein zusammenfassenderBericht über die Ergebnisse wurde den Ministern der Bündnis- undPartnerstaaten im Frühjahr 1995 vorgelegt. Auf dem Erfolg dieses erstenZyklus wurde weiter aufgebaut, indem eine Reihe von Maßnahmen zurErweiterung und Vertiefung des Verfahrens für den nächsten Zyklus eingeführtwurden, der im Oktober 1996 begann. Der zweite Zyklus, zu dem sich 18Partnerstaaten verpflichteten, zeigte aufs Neue die inhärente Stärke diesesVerfahrens. Hinsichtlich Umfang und Qualität der ausgetauschtenInformationen war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen, so dass sich einwesentlich klareres Bild der von den Partnerstaaten zur Verfügung gestelltenStreitkräfte ergab. Zahl und Substanz der Interoperabilitätsziele wurden eben-falls beträchtlich gesteigert, was einen weiteren Beitrag zu den bestehendenMaßnahmen zur Verstärkung der Potenziale der Partnerstaaten und ihrerFähigkeit, mit Streitkräften der Allianz zusammenzuarbeiten, leistet.

Der Prozess der Entwicklung und Erarbeitung der individuellenBemessungsfaktoren und der Zusammenfassende Bericht im Frühjahr 1997wiesen den Weg für die Erarbeitung von Empfehlungen zur weiterenVerbesserung des Verfahrens. Dies deckte sich mit den bereits eingeleitetenMaßnahmen zur Stärkung des PfP-Programms als Ganzes und war ein Beitragzu den Bemühungen der Hochrangigen Arbeitsgruppe zur Stärkung derPartnerschaft für den Frieden. Die Empfehlungen, die von den Ministern aufihren Treffen im Frühjahr 1997 gebilligt wurden, zielen darauf ab, die Parallelenzwischen dem Planungs- und Überprüfungs- sowie demVerteidigungsplanungsprozess, der in der NATO selbst stattfindet, zu verstär-ken. So ist z. B. für jeden Zyklus eine politische Weisung zu erarbeiten, der dieVerteidigungsminister der am Planungs- und Überprüfungsprozess beteiligtenStaaten in Verbindung mit dem Zusammenfassenden Bericht zustimmen müs-sen. Diese politische Weisung spielt eine der Ministerrichtlinie weitgehend ähn-liche Rolle, die seit langem eine Schlüsselfunktion in der Verteidigungsplanung

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des Bündnisses innehat. Außerdem sind die Interoperabilitätsziele inPartnerschaftsziele umbenannt worden. Damit wird der Tatsache Rechnunggetragen, dass ihr künftiger Rahmen sich über die Interoperabilität hinaus auchauf andere Felder der Verteidigungsplanung erstreckt.

Das Planungs- und Überprüfungsprogramm hat wesentlich zur engenZusammenarbeit der Partnerstaaten beim NATO-geführten Friedenseinsatz imehemaligen Jugoslawien beigetragen. Darüber hinaus hilft das Programm, daspolitische Konsultationselement innerhalb der Partnerschaft für den Frieden zustärken, und sorgt für eine größere Beteiligung der Partnerstaaten bei derEntscheidungsfindung und Planung im Rahmen der PfP. Zudem ist dasProgramm ein entscheidendes Instrument bei der Vorbereitung potenziellerMitgliedstaaten auf den NATO-Beitritt.

Eine vertiefte und operationellere PartnerschaftSeit dem Washingtoner Gipfeltreffen von 1999 ist die Partnerschaft ein

zentrales Grundmotiv. Die Staats- und Regierungschefs haben Pläne für einevertiefte und operationellere Partnerschaft gebilligt, die zusätzlicheInstrumente zur Unterstützung der Rolle des Bündnisses auf dem Gebiet dereuro-atlantischen Sicherheit bereitstellen wird. Mit den anlässlich des Gipfelsgefassten Entscheidungen wurden eine Reihe wichtiger Verbesserungen derPartnerschaft für den Frieden verwirklicht, die beim Madrider Gipfeltreffen1997 auf den Weg gebracht worden waren. Sie zielten darauf ab, die PfP ope-rationeller zu gestalten und die Partner stärker in die PfP-Planung undEntscheidungsfindung einzubeziehen. Zudem definierte das in Washingtonangenommene aktualisierte Strategische Konzept Krisenbewältigung undPartnerschaft als Teil der grundlegenden Sicherheitsaufgaben der Allianz. Dievertiefte Partnerschaft wird auch die Wirksamkeit der beiden anderen auf die-sem Gipfel verabschiedeten Initiativen, der Initiative zur Verteidigungsfähigkeitund des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, steigern. Zudem ist zu erwarten, dassdie PfP im Anschluss an die Kosovo-Krise eine Schlüsselrolle bei der Stärkungvon Sicherheit und Stabilität in der Balkan-Region spielen kann.

Insgesamt festigen die anlässlich des Washingtoner Gipfels gefasstenEntscheidungen die Rolle der Partnerschaft als ständiges Instrument derSicherheit im euro-atlantischen Raum für das nächste Jahrhundert.

Grundsteine der PartnerschaftDas Politisch-Militärische Rahmendokument für NATO-geführte PfP-

Operationen sieht die Einbeziehung von Partnerländern in politischeKonsultationen und die Entscheidungsfindung, die operative Planung und die

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Kommandostrukturen für Einsätze unter NATO-Führung vor. Das Dokumentbehandelt vier Phasen: (1) eine krisenfreie Phase; (2) eine Konsultationsphasevor Aufnahme militärischer Planungen; (3) eine Planungs- undKonsultationsphase zwischen der Aufnahme militärischer Planungen und derDurchführung des Einsatzes; sowie (4) eine Ausführungsphase.

Im Hinblick auf die Einbeziehung von Partnerländern wird zwischen„potenziell beitragsleistenden Staaten”, „anerkannten potenziell beitragslei-stenden Staaten” und „beitragsleistenden Staaten” unterschieden. SeitSommer 1999 werden die Grundsätze und Richtlinien des Politisch-Militärischen Rahmendokuments umgesetzt, z. B. im Kontext der Mitwirkungvon Partnerstaaten an der im Juni 1999 aufgestellten Kosovo-Schutztruppe(KFOR).

Das Politisch-Militärische Rahmendokument wird das Konzept derAlliierten Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) ergänzen und unterstüt-zen.

Die erweiterte und angepasste PfP-Planung und Überprüfung (sieheoben) wird dem Streitkräfteplanungsprozess stark angeglichen. Im Rahmender Planung und Überprüfung werden Partnerschaftsziele für die von denPartnerstaaten für PfP-Aktivitäten bereitgestellten Kräfte und Fähigkeiten defi-niert. Ministerrichtlinien werden dabei helfen, diesen Kräften und FähigkeitenForm zu verleihen.

Die PfP wird sich auf der Grundlage vertiefter verteidigungsbezogenerund militärischer Zusammenarbeit weiterentwickeln und so die erheblicheAusweitung der Einbeziehung von Partnerstaaten in die PfP-Arbeiten derNATO-Ausschüsse, die Stärkung der Präsenz von Offizieren ausPartnerstaaten in den NATO-Militärstrukturen sowie die Ausdehnung vonUmfang und Komplexität von NATO/PfP-Übungen ermöglichen.

Stärkung der operationellen Fähigkeiten

Die Erfahrungen in Bosnien und Herzegowina haben die Bedeutung derZusammenarbeit im Rahmen der PfP für wirksame multinationale friedensun-terstützende Maßnahmen gezeigt.

Bei der anlässlich des Washingtoner Gipfels hervorgehobenen stärkerenoperationellen Dimension der PfP konnten somit die gewonnenenErkenntnisse und praktischen Erfahrungen aus den IFOR/SFOR-Einsätzen inBosnien und die spezifischen Herausforderungen hinsichtlich der militärischenEffizienz und Interoperabilität derartiger multinationaler Einsätze berücksichtigtwerden.

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Innerhalb der PfP wurde ein neues Konzept operationeller Fähigkeitenerarbeitet, um die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Bündnis- undPartnerstreitkräfte bei künftigen NATO-geführten PfP-Operationen zu verbes-sern. Das Konzept bietet zudem mehr Flexibilität bei der Zusammenstellungspezifischer Streitkräftekomplexe zur Aufnahme und Aufrechterhaltung künfti-ger PfP-Einsätze unter NATO-Führung. Schwerpunkt des Konzepts sind diepotenziell für derartige Einsätze verfügbaren Kräfte und Fähigkeiten. Die ver-tieften Arbeitsbeziehungen in Friedenszeiten, die nach und nach zwischen denHauptquartieren und Stäben des Bündnisses und seiner Partnerländer sowiezwischen NATO- und Partnerverbänden entstehen, werden die Integration die-ser Kräfte in die NATO-geführten Truppen erleichtern. Eine Datenbank sowieBeurteilungs- und Feedback-Mechanismen hinsichtlich der operativenFähigkeiten der von Partnerstaaten ausgewiesenen Kräfte werden weiterezentrale Elemente bilden.

Das Konzept operationeller Fähigkeiten steht für einen neuen, integrierte-ren Ansatz für die militärische Zusammenarbeit und verknüpft die verschiede-nen Elemente der Partnerschaft für den Frieden. Die engere und gezielteremilitärische Zusammenarbeit durch das Konzept wird die Kooperation inFriedenszeiten verbessern und bewirken, dass die Streitkräfte derPartnerstaaten militärisch effektiver und besser auf die Zusammenarbeit mitden Kräften der Allianz vorbereitet sind. Dies wird den Partnerstaaten dabeihelfen, Folgekräfte für die Stabilisierungstruppe in Bosnien und Herzegowina(SFOR) sowie die Kosovo-Schutztruppe (KFOR) und weitere mögliche künf-tige Einsätze unter NATO-Führung vorzubereiten.

Das Konzept stellt zudem ein Bindeglied zwischen der normalenZusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden und demNATO-Prozess für den Aufwuchs von Streitkräften dar, der bei Krisen aktiviertwird. Längerfristig wird es dazu beitragen, Kräfte und Fähigkeiten zu bilden, diean die Anforderungen NATO-geführter Krisenbewältigungseinsätze angepasstsind, und die wirksame Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern. DieVerbesserung der Fähigkeiten wird erheblichen Einfluss auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Mitwirkung in der Partnerschaft für den Frieden habenund den Wert der Partnerschaft als Ganzes steigern.

Das Konzept operationeller Fähigkeiten wird auch anderen Initiativen desBündnisses zugute kommen, beispielsweise durch Verbesserung des PfP-Beitrags zum Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) undzur Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft. Zusammen mit dem vor-stehend beschriebenen Planungs- und Überprüfungsprozess wird so auch einMechanismus etabliert, mit dem im Rahmen der Initiative zurVerteidigungsfähigkeit (siehe Kapitel 2) getroffene Entscheidungen in die künf-tige Entwicklung der PfP einfließen können.

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Das Konzept und die Maßnahmen zu seiner Umsetzung wurden anläss-lich der Treffen auf Ministerebene im Herbst 1999 gebilligt. SeineHauptelemente werden Schritt für Schritt umgesetzt. Dabei liegt derSchwerpunkt auf der Einrichtung einer Datenbank zu den von denPartnerstaaten für PfP-Übungen und -Einsätzen bereitgestellten Streitkräftenund Fähigkeiten sowie entsprechenden Beurteilungs- und Feedback-Mechanismen.

Bessere Koordinierung der Bemühungen für Aus-und Fortbildung

Die operationellere Partnerschaft umfasst mit dem Programm für erwei-terte PfP-Aus- und Fortbildung, das zur Erfüllung der aktuellen und künftigenAnforderungen der Partnerschaft beitragen soll, auch Maßnahmen zurVerbesserung der Bemühungen für Aus- und Fortbildung. Zwar bleibt die Aus-und Fortbildung in der Regel weiterhin in nationaler Verantwortung, dasProgramm hilft jedoch bei der Verbesserung der Interoperabilität und fördertdie intensivere Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den umfassenderenVerteidigungs- und Sicherheitsgemeinschaften in den NATO- undPartnerstaaten und gewährleistet so den optimalen Einsatz von Personal undanderen Ressourcen.

Das Programm für Aus- und Fortbildung umfasst die folgenden sechsHauptelemente:

• Verknüpfung und Zusammenarbeit der NATO- und PfP-Aus- undFortbildungsinstitute;

• Feedback und Beurteilung im Hinblick auf PfP-Aktivitäten;

• Interoperabilitätsinstrumente für Partner;

• Bereitstellung von Übungsplanungsinstrumenten und -verfahren fürdie Partner;

• Anleitung durch die NATO im Bereich nationaler Aus- undFortbildungsstrategien;

• modernes verteiltes Lernen und Simulation.

Die meisten Programmelemente wurden bereits eingerichtet und befindensich im ersten Jahr ihrer Umsetzung. Zwei Bereiche befinden sich noch in derEntwicklung, und zwar:

Verknüpfung und Zusammenarbeit. Bislang hat die NATO siebenInstituten in Österreich, Griechenland, Slowenien, Schweden, der Schweiz, derTürkei und der Ukraine den Status „PfP-Ausbildungszentrum” zuerkannt. Eine

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regelmäßig stattfindende Konferenz der PfP-Ausbildungszentren und andererPfP-Aus- und Fortbildungsinstitute bietet ein Forum, auf dem alle TeilnehmerWege für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Know-how son-dieren und prüfen können, in welchen Bereichen Doppelarbeit durchKoordinierung vermieden und auf welche Weise Ressourcen optimal genutztwerden können.

Modernes verteiltes Lernen und Simulation. Zielsetzung auf diesemGebiet ist der Einsatz von Fernschulungstechnologien (vergleichbar z. B. mitInternet-Kursen) und die Entwicklung eines NATO-Rahmens fürFernschulungs- und Simulationsmanagement zum Einsatz bei der Aus- undFortbildung von Militärpersonal für NATO-geführte Einsätze und Aufgaben imRahmen der PfP. Dazu soll ein gemeinsamer Bestand universell einsetzbarerAus- und Fortbildungsinstrumente aufgebaut werden, deren Schwerpunkt klarauf den operationellen Anforderungen liegt. In der ersten Projektphase wurdenArbeiten zur Entwicklung eines Prototyps sowie einer vorläufigenGesamtkonzeption für die künftige Organisation und Verwaltung diesesBestandes aufgenommen.

Das Krisenbewältigungspotenzial der PartnerschaftDie in Washington getroffenen Entscheidungen läuten eine weitere Phase

in der Entwicklung der Partnerschaft und des EAPR hinsichtlich dessenKrisenbewältigungspotenzials ein. Es hat sich bereits als Forum für politischeKonsultationen zu verschiedenen Themen - von Bosnien und Herzegowinasowie Kosovo bis hin zu humanitären Einsätzen zur Minenbeseitigung -bewährt und entwickelt sich ständig weiter. In Verbindung mit denVerbesserungen der PfP trägt er dazu bei, der NATO und ihren Partnerstaatendie benötigten Instrumente zu Erhöhung von Sicherheit und Stabilität imgesamten euro-atlantischen Raum an die Hand zu geben.

Die Partnerschaft hat seit ihrer Einführung eine wertvolle Rolle bei derUnterstützung des Gesamtengagements der NATO bei Konfliktverhütung undKrisenbewältigung gespielt. Die praktische Zusammenarbeit im Rahmen derPfP war der Vorbereitung der NATO und ihrer Partnerstaaten auf gemeinsameEinsätze dienlich. Die durch die PfP erzielte Interoperabilität hat zur erfolgrei-chen Integration von Partnerkräften in die IFOR/SFOR und anschließend dieKFOR beigetragen.

Die Rolle der PfP beschränkt sich jedoch nicht auf ihre Beiträge zu militäri-schen Operationen. Ganz unabhängig von ihren Schwerpunkten Transparenz,Reform, Zusammenarbeit und Interoperabilität hat die Partnerschaft konkreteBeiträge zu den Bemühungen der NATO im Bereich Konfliktverhütung undKrisenbewältigung insgesamt geleistet. Lange vor den Luftangriffen im Kosovo

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und der anschließenden Stationierung der KFOR kamen in Albanien und derehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien4 PfP-Mechanismen zumEinsatz, um das Engagement der NATO für diese Region zu signalisieren unddie externen Auswirkungen der Krise zu bewältigen.

Speziell auf die Situation in diesen Ländern zugeschnittene Programmewaren wesentliche Elemente der Gesamtstrategie des Bündnisses angesichtsder Kosovo-Krise. Die NATO hat die Bemühungen der Regierung der ehema-ligen jugoslawischen Republik Mazedonien4 zur Herbeiführung vonVerbesserungen in den Bereichen Krisenbewältigung, zivile Notfallplanung,Logistik und anderen Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen derKosovo-Krise unterstützt. Die nach der innenpolitischen Krise 1997 erstmalseingerichteten Unterstützungsprogramme für Albanien haben dazu beigetra-gen, die albanischen Streitkräfte wieder aufzubauen und andereKonsequenzen aus der Krise - insbesondere verursacht durch die Zerstörungund Plünderung von Munitionslagern - zu bewältigen. Die NATO/PfP-Zelle inTirana demonstriert sichtbar das Interesse und Engagement des Bündnissesin dieser Region.

Sowohl EAPR als auch PfP werden mit den Herausforderungen des sichwandelnden Sicherheitsumfelds im euro-atlantischen Raum weiter wachsen.Keine der beiden Organisationen hat ihr volles Potenzial zur Verhütung,Bewältigung und Entschärfung von Krisen ausgeschöpft. So ist das Erreichendieses Potenzials auch eine der größten zukünftigen Herausforderungen fürdie Partnerschaft.

Die Erfahrungen der PfP bei der Förderung von Stabilität durchKonfliktverhütung und Krisenbewältigung wurden bei der Entwicklung derSüdosteuropa-Initiative (SEEI) der NATO umgesetzt. Aufgrund ihrerPraxisorientierung bei Förderung und Weiterentwicklung der regionalenZusammenarbeit in Südosteuropa leistet die PfP einen wesentlichen Beitragzur SEEI. Regionale Akteure übernehmen bei einer Vielzahl von Aktivitäten dieFührungsrolle, die nach dem Vorbild der PfP gestaltet, durch eine regionalestatt länderspezifische Ausrichtung jedoch weiter ausgebaut wurden. DieNATO ergänzt diese Bemühungen durch eigene Aktivitäten. Die bedarfsorien-tierte Anwendung von PfP-Instrumenten in Südosteuropa trägt zur Schaffungeines Modells für regionale Sicherheitszusammenarbeit bei, das weit überdiese Region hinaus von Bedeutung und von Nutzen ist. Vor diesemHintergrund wurde ein Gemeinsames Südosteuropa-Dokument zur Bewertungregionaler sicherheitspolitischer Herausforderungen und Chancen (SEECAP)zwischen den Ländern der Region ausgehandelt, in dem die gemeinsameEinschätzung von Sicherheitsrisiken mit Blick auf die Förderung einer Agenda

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4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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für gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung regionaler Herausforderungendargelegt werden. Ferner wurde zur Stärkung der praktischenZusammenarbeit eine Lenkungsgruppe für Sicherheitskooperation inSüdosteuropa (SEEGROUP) eingerichtet. Auch diese Entwicklung trägt derwachsenden und in Zukunft noch zunehmenden Bedeutung der Partnerschaftauf dem Gebiet von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im euro-atlanti-schen Raum Rechnung.

Zusammenarbeit bei der FriedenserhaltungDas Gremium Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppe

für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung (PMSC/AHG), das innerhalbdes EAPR-Rahmens arbeitet, dient als wichtigstes Forum für politische undkonzeptionelle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Friedenserhaltungsowie für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung praktischerKooperationsmaßnahmen. Die PMSC/AHG erstattet auf den Treffen derAußen- und Verteidigungsminister regelmäßig Bericht zu diesen Themen.Sämtliche Treffen der PMSC/AHG finden unter Mitwirkung der Partnerländerstatt. Ein Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden nimmt regelmäßig anden Sitzungen dieser Gruppe Teil; gelegentlich ist auch ein Vertreter derVereinten Nationen anwesend.

Im Laufe ihrer Arbeiten hat die Gruppe zwei detaillierte Berichte zurZusammenarbeit bei der Friedenserhaltung erstellt. Der erste, der so genannte„Athener Bericht” aus dem Jahr 1993, behandelte konzeptionelle Ansätze zurFriedenserhaltung. Ein zweiter Bericht, das Nachfolgedokument zum AthenerBericht aus dem Jahr 1995, beleuchtete diese Fragen unter Berücksichtigungder seit 1993 hinzugewonnenen Erfahrungen.

1995 erstellten die Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe auf Grundlage derumfangreichen Erfahrungen im Bereich der Friedenssicherung, einschließlichder Erfahrungen aus dem Konflikt im ehemaligen Jugoslawien, dasKompendium „Aus friedenserhaltenden Einsätzen gewonnene Erkenntnisse”.Dieses Dokument spiegelt die nationalen Erfahrungen der Bündnisstaaten undihrer Partner in Bereichen wie der Vorbereitung und Umsetzung sowie bei denoperativen Aspekten derartiger Einsätze wider. Durch den Austausch nationa-ler Erfahrungen wollen die Mitglieder des Euro-Atlantischen Partnerschaftsratsweitere praktische Lösungen für die Friedenssicherung voranbringen.

1999 hat die PMSC/AHG ein „Kompendium der Einschätzungen undErfahrungen im Bereich der humanitären Aspekte der Friedenssicherung”erstellt, das die erzielte weit reichende Verständigung unter den teilnehmendenStaaten und anderen internationalen Organisationen sowie nichtstaatlicheOrganisationen auf dem Gebiet der humanitären Hilfe widerspiegelt.

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Die Gruppe hat den Meinungsaustausch zu „Grundsätzen, Methoden undErfahrungen im Bereich Frühwarnung und Konfliktverhütung” fortgesetzt undbaut ihre Kontakte und Gespräche zu diesem Thema mit den VN, der OSZEund anderen auf diesem Gebiet maßgeblichen Organisationen weiter aus.

KOOPERATION ZWISCHEN DER NATO UND RUSSLAND

Überblick über die Beziehungen zwischen der NATOund Russland

Seit dem Ende des Kalten Krieges misst die NATO der Entwicklung kon-struktiver und kooperativer Beziehungen zu Russland besondere Bedeutungbei. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist es der NATO und Russland gelungen,beträchtliche Fortschritte beim Aufbau einer echten Partnerschaft zu erzielenund die Reste der früheren Konfrontation und Gegnerschaft zu überwinden,das gegenseitige Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit auszuweiten.

Seit 1991 arbeiten die Bündnisstaaten und Russland in verschiedenenverteidigungs- und sicherheitsbezogenen Fragen zusammen. Mit dem BeitrittRusslands zum PfP-Programm im Jahr 1994 konnte der entstehende weit rei-chende NATO-Russland-Dialog weiter intensiviert werden. Die MitwirkungRusslands an der Umsetzung des Friedensabkommens für Bosnien undHerzegowina war ein besonders wichtiger Schritt in Richtung einer neuen,kooperativen Beziehung. Damit haben erstmals Kontingente der NATO undRusslands Seite an Seite in einer multinationalen Militäroperation zusammen-gearbeitet.

Durch Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte über gegenseitigeBeziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit im Mai 1997 haben die NATOund Russland ihre Partnerschaft institutionalisiert und erheblich verbessert. Siehaben sich zum weiteren Ausbau ihrer Beziehungen auf der Grundlagegemeinsamer Interessen verpflichtet und ein neues Forum zur Erreichung die-ses Ziels geschaffen: den Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rat(NRR). Seit Juli 1997 ist der NRR der Hauptschauplatz für Konsultationen zwi-schen der NATO und Russland. Sein Hauptziel ist der Aufbau von Vertrauendurch einen Mechanismus für regelmäßige und offene Konsultationen. SeitAbschluss der Grundakte wurden beträchtliche und ermutigende Fortschrittebei der Intensivierung der Konsultation und Zusammenarbeit erzielt. Der NRRist zu einem wichtigen Gremium für Konsultationen, die Förderung vonTransparenz und Vertrauensbildung sowie zur Pflege der Zusammenarbeitgeworden.

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Die ersten konstruktiven Arbeiten im NRR wurden jedoch zunehmenddurch die heraufziehende Kosovo-Krise überschattet. Diese Entwicklung führteschließlich dazu, dass Russland die Zusammenarbeit mit dem NRR am 24.März 1999 infolge der NATO-Luftangriffe zur Beendigung des Kosovo-Konfliktsaussetzte. Nach Beendigung der Luftangriffe im Kosovo kehrte Russland inden NRR zurück, beschränkte den Themenkatalog jedoch einige Monate langauf Kosovo-bezogene Angelegenheiten. Russland erklärte sich zudem zurBereitstellung eines beträchtlichen Kontingents für die NATO-geführte Kosovo-Schutztruppe (KFOR) gemäß Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats bereit.

Nach den Rückschlägen im Jahre 1999 trug ein Moskaubesuch desNATO-Generalsekretärs Lord Robertson im Februar 2000 dazu bei, dass dieBeziehungen über den Themenkatalog Kosovo hinaus wieder auf eine breitereBasis gestellt werden konnten. Als Ergebnis dieses Besuchs arbeiten NATOund Russland nun wieder aktiv an der Umsetzung der Zielsetzungen derGrundakte. Monatliche NRR-Tagungen und regelmäßige NRR-Treffen aufMinisterebene bauten auf dem positiven Impuls durch den Besuch desGeneralsekretärs auf und gaben der Zusammenarbeit zwischen NATO undRussland in diesem Gremium weiteren Auftrieb. Dazu gehörte auch dieEröffnung eines NATO-Informationsbüros in Moskau durch den NATO-Generalsekretär im Februar 2001 und die Aufnahme von Konsultationen zurEinrichtung einer NATO-Militärmission in Moskau.

Entwicklung der Beziehungen zwischen der NATOund Russland

Mit dem Beitritt Russlands zum PfP-Programm 1994 wurde die frühereZusammenarbeit im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR)seit 1991 weiter ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit wurde vereinbart, darüberhinaus den Weg des „verstärkten und umfassenden Dialogs und derZusammenarbeit” einzuschlagen.

Treffen der NATO-Mitgliedstaaten mit Russland auf Minister-, Botschafter-und Expertenebene ermöglichten den Informationsaustausch undKonsultationen über ein breites Spektrum an Fragen von gemeinsamemInteresse, wie Friedenserhaltung, ökologische Sicherheit und Wissenschaft.Auf dem Gebiet der Informationspolitik umfassten die neuen InitiativenVereinbarungen über den verbesserten Zugang zu Informationen über dieNATO in Russland. Ein erster Schritt seitens der NATO war die Entsendungeines Presseoffiziers in die NATO-Kontakt-Botschaft nach Moskau im Sommer1995. Später kam ein weiterer hinzu.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Russland und der NATO bei derUmsetzung der militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung zu Bosnien

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und Herzegowina aus dem Jahr 1995 verlieh der sich entwickelndenSicherheitspartnerschaft eine wichtige neue Dimension. Die beispielloseMitwirkung russischer Truppen zusammen mit Kontingenten von Bündnis- undanderen Partnerstaaten an der unter NATO-Führung stehenden IFOR-Truppeund später der Stabilisierungstruppe SFOR spiegelte die gemeinsamen Zieleund die politische Mitverantwortung für die Umsetzung desFriedensabkommens wider. Heute stellt Russland rund 1.200 der insgesamtetwa 20.000 Mann starken SFOR-Truppen. Die Beteiligung Russlands stelltauch den konkreten Beweis für die Tatsache dar, dass die NATO und Russlandbeim Aufbau der gemeinsamen Sicherheit in Europa effektiv zusammenarbei-ten können. Gemeinsame Unternehmungen im Rahmen der SFOR und dieZusammenarbeit innerhalb der Partnerschaft für den Frieden haben beidenSeiten geholfen, gegenseitige Fehleinschätzungen auszuräumen.

Auch auf anderen Gebieten wurden wichtige Initiativen eingeleitet. ImMärz 1996 wurde zwischen der NATO und dem Ministerium für Zivilschutz,Notstandsbekämpfung und die Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen(EMERCOM) der Russischen Föderation eine Regierungsvereinbarung überzivile Notfallplanung und Katastrophenbekämpfung unterzeichnet. Dies hatspäter insbesondere durch die Errichtung einer Euro-AtlantischenKoordinierungszentrale für Katastrophenhilfe und den Aufbau einer Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation im Mai 1998, die auf VorschlägeRusslands zurückgingen, Früchte getragen.

Die NATO-Russland-Grundakte

Auf ihrem Treffen vom 10. Dezember 1996 forderten die Außenministerder NATO den Generalsekretär auf, mit der russischen Seite den Rahmen fürden Abschluss eines Abkommens zur Vertiefung und Ausweitung derBeziehungen zwischen der NATO und Russland zu sondieren und eineGrundlage für ihre künftige Entwicklung zu schaffen. Nach viermonatigenintensiven Verhandlungen zwischen NATO-Generalsekretär Solana und demrussischen Außenminister Primakow kam es zur Einigung über ein bahnbre-chendes Dokument. Die „Grundakte über gegenseitige Beziehungen,Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der RussischenFöderation” wurde am 27. Mai 1997 von den Staats- und Regierungschefs desNordatlantischen Bündnisses, dem NATO-Generalsekretär und demPräsidenten der Russischen Föderation in Paris unterzeichnet.

Sie ist Ausdruck eines nachhaltigen Bekenntnisses auf höchster politi-scher Ebene zur Zusammenarbeit bei der Schaffung eines dauerhaften,umfassenden Friedens im euro-atlantischen Raum und bildet den Rahmen füreine neue Sicherheitspartnerschaft und die Errichtung eines stabilen, friedli-

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chen und ungeteilten Europas. Sie verpflichtet die Allianz und Russland zumAufbau eines engeren Verhältnisses, nicht nur in ihrem eigenen Interesse, son-dern darüber hinaus im Interesse aller anderen Staaten im euro-atlantischenRaum.

Die Präambel des Dokuments umreißt den historischen und politischenKontext der NATO-Russland-Beziehungen und erinnert an den grundlegendenWandel, der sich seit den Tagen des Kalten Krieges auf beiden Seiten vollzo-gen hat. In den vier Teilen des Dokuments werden die für die Partnerschaftzwischen der NATO und Russland maßgebenden Grundsätze undMechanismen beschrieben.

Teil I erläutert die Prinzipien, auf denen die Partnerschaft zwischen NATOund Russland beruht. Teil II schafft ein neues Forum für die Umsetzung vonKonsultation und Zusammenarbeit im Rahmen der Grundakte: den StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rat (NRR). Teil III umreißt die Felder, aufdenen eine Konsultation und Zusammenarbeit erfolgen soll. Teil IV behandeltpolitisch-militärische Fragen und wiederholt die politische Zusage der NATO-Mitgliedstaaten, dass sie weder „die Absicht, einen Plan oder einen Grund” zurStationierung von Atomwaffen auf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten desBündnisses haben.

Insgesamt stellt die Grundakte die gegenseitige Verpflichtung dar, auf derGrundlage von Partnerschaft und gemeinsamen Interessen zum gemeinsa-men Aufbau eines stabilen, friedlichen und ungeteilten Kontinents beizutragen.

Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat

Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat (NRR) trat erstmals am18. Juli 1997 zusammen und wurde rasch zum Dreh- und Angelpunkt derBemühungen zu Vertrauensbildung, Ausräumung von Fehleinschätzungen undEntwicklung einer Struktur für regelmäßige Konsultationen undZusammenarbeit.

Der NRR tritt monatlich auf Ebene der Botschafter und MilitärischenVertreter und zweimal jährlich auf Ebene der Außen- und Verteidigungsministersowie auf Ebene der Stabschefs zusammen. Auch Treffen auf Ebene derStaats- und Regierungschefs sind möglich.

Am 18. März 1998 richtete die Russische Föderation formell eine eigeneMission bei der NATO ein und bestellte einen ranghohen Militärischen Vertreterals festen Bestandteil der Mission, um die Zusammenarbeit in militärischenund verteidigungsbezogenen Fragen zu vereinfachen.

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In den ersten drei Jahren seines Bestehens hat der NRR ein umfangrei-ches Spektrum an Themen behandelt, die für beide Seiten von direktemInteresse sind. Dies waren unter anderem:

• die Lage im ehemaligen Jugoslawien;

• Treffen der Militärischen Vertreter unter der Schirmherrschaft desNRR;

• Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit und Transparenzsowie des Vertrauens zwischen der NATO und Russland;

• der Beitrag von NATO und Russland sowie die Rolle des NRR für dieSicherheitsarchitektur im euro-atlantischen Raum;

• politische und verteidigungspolitische Anstrengungen gegen dieVerbreitung von Massenvernichtungswaffen;

• Fragen im Zusammenhang mit Atomwaffen;

• Strategien und Doktrinen der NATO und Russlands;

• Friedenssicherung;

• Abrüstung und Rüstungskontrolle;

• Such- und Rettungswesen auf See;

• Umschulung von Offizieren;

• Bekämpfung des internationalen Terrorismus;

• verteidigungsbezogene wissenschaftliche Zusammenarbeit;

• verteidigungsbezogene Umweltfragen;

• zivile Notfallplanung und Katastrophenhilfe.

Unter dem politischen Dach des NRR ist ein engmaschiges Netz ausArbeitsgruppen, Sachverständigentreffen, gemeinsamen Projekten undKontakten auf Stabsebene zur Nachbereitung und Umsetzung derKonsultationen des NRR als solches entstanden.

Der Kosovo-KonfliktAls sich die Situation im Kosovo 1998 verschlechterte, nutzten die NATO

und Russland den NRR-Mechanismus in vollem Umfang für Konsultationenzur Krise. Im Juni 1998 trat der NRR auf Ebene der Verteidigungsministerzusammen und verurteilte den massiven und unangemessenen Einsatz vonGewalt durch Belgrad sowie die Gewaltakte kosovarischer Extremisten. Die

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Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, zu den internationalenBemühungen um eine Beilegung der Krise beizutragen.

Im Herbst 1998 sagten sowohl NATO als auch Russland Unterstützung fürdiplomatische Bemühungen zur Herbeiführung einer politischen Lösung undAbwendung einer humanitären Katastrophe zu und hoben die Notwendigkeitder sofortigen, uneingeschränkten und irreversiblen Einhaltung der einschlägi-gen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats hervor. Als sich die Lage Anfang1999 weiter verschlechterte, informierte die NATO Russland über ihreEntscheidung zur Erteilung eines Mobilmachungsbefehls für eine begrenzteLuftwaffenreaktion und einen stufenweisen Lufteinsatz, die dazu beitragensollte, der nicht tolerierbaren humanitären Situation im Kosovo ein Ende zusetzen und Bemühungen um eine politische Lösung zu unterstützen. Am 30.Januar 1999 sprach der Nordatlantikrat der Belgrader Regierung gegenüberdie Warnung aus, dass die NATO bei Nichteinhaltung der Forderungen derinternationalen Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen zur Abwendungeiner humanitären Katastrophe ergreifen werde.

Russland teilte die Ansicht des Bündnisses hinsichtlich des möglichenEinsatzes militärischer Kräfte zur Beendigung des Konflikts und Durchsetzungder in den entsprechenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrats definiertenForderungen der Staatengemeinschaft nicht. Trotzdem bekräftigten im Februar1999 sowohl die NATO als auch Russland ihre volle Unterstützung für dieFriedensverhandlungen in Rambouillet. Als die Verhandlungen am 23. Märzscheiterten und alle diplomatischen Möglichkeiten zur Beendigung desKonflikts ausgeschöpft waren, kam die NATO zu dem Schluss, dass es keineAlternative zur Anwendung von Gewalt gebe.

Mit Beginn der NATO-Luftangriffe über dem Kosovo setzte Russland dieKonsultation und Zusammenarbeit im Rahmen des NRR vorübergehend aus.Ohne formellen Austritt aus der Grundakte stellte Russland auch die Teilnahmean Treffen im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats ein und wiesdie beiden Presseoffiziere der NATO aus Moskau aus. Die militärischeZusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina wurde jedoch fortgesetzt.

Mit der Unterzeichnung der Militärisch-Technischen Vereinbarung durchdie NATO und die jugoslawischen Militärbefehlshaber am 9. Juni 1999 undVerabschiedung der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats am 12. Juni wardas Fundament für eine internationale Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR)gelegt. Die Mitwirkung Russlands an der KFOR wurde durch Unterzeichnungeiner separaten Vereinbarung in Helsinki ermöglicht. Der operative Einsatz derintegrierten Schutztruppe begann mit dem Rückzug serbischer Streitkräfte ausder Provinz; die Arbeiten zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität wur-den aufgenommen. Heute stellt Russland rund 3.250 der 43.000 Mann starkenKosovo-Schutztruppe.

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Wiederaufnahme und Ausweitung derZusammenarbeit zwischen NATO und Russland

Die monatlichen Treffen des NRR wurden im Juli 1999 wieder aufgenom-men; Russland beschränkte den Themenkatalog jedoch auf Angelegenheitenim Zusammenhang mit dem Kosovo. Die NATO, die ihrerseits dem gesamtenin der NATO-Russland-Grundakte definierten Spektrum der Zusammenarbeitverpflichtet war, drängte Russland zur Wiederaufnahme der gremienweitenKooperation, wie im NRR-Arbeitsprogramm für 1999 vereinbart.

Dieser Prozess sollte in kleinen Schritten stattfinden. Als NATO-Generalsekretär Lord Robertson am 16. Februar 2000 auf russische Einladunghin Moskau besuchte, wurde eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in derdie NATO und Russland eine schrittweise Wiederaufnahme der umfassendenZusammenarbeit auf Basis der Grundakte vereinbarten. Die auf diesen Besuchfolgenden NRR-Treffen hatten wieder eine umfassendere Agenda.Insbesondere der freie und offene Austausch über die jeweiligenMilitärstrategien und -doktrinen hat gezeigt, welche Rolle der NRR bei derAusräumung von Missverständnissen und der Verbesserung von Transparenzund Vertrauen spielen kann.

Im Mai 2000 vereinbarten die Außenminister der NATO und Russlands inFlorenz die weitere Intensivierung ihres Dialogs im Rahmen des NRR und dieBemühung um verbesserte Zusammenarbeit über ein breitesThemenspektrum. Sie billigten ein NRR-Arbeitsprogramm für den Rest desJahres 2000 und bestätigten die Vereinbarung zur Einrichtung eines NATO-Informationsbüros in Moskau, wie in der Grundakte vorgesehen. In Florenznahm Russland auch seine Mitwirkung im Euro-Atlantischen Partnerschaftsratwieder auf. Anlässlich eines Treffens auf Ebene der Verteidigungsminister imJuni 2000 erklärte der russische Verteidigungsminister Sergejew übereinstim-mend mit der Ansicht der NATO-Staaten, dass es keine Alternative zurZusammenarbeit zwischen der NATO und Russland gebe. Die nach Abschlussdes Treffens abgegebene Erklärung erkannte auch die wichtige Rolle derPartnerschaft für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum an.Festgehalten wurde auch die Einigkeit beider Seiten hinsichtlich derIntensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit auf verteidigungspoliti-schem und militärischem Gebiet auf Grundlage gemeinsamer Interessen,Gegenseitigkeit und Transparenz gemäß der Grundakte.

Die Lage im Kosovo und die gemeinsame Entschlossenheit der NATOund Russlands zur Gewährleistung der vollen Umsetzung der Resolution 1244des VN-Sicherheitsrats standen auf der Agenda des Ständigen GemeinsamenRats auch weiterhin ganz oben. Er warnte dringend vor Provokationen oderanderen Versuchen, den Friedensprozess in dieser Region zu unterminieren,

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und nahm die sich immer stärker einander annähernden Ansichten zur Lageauf dem Balkan zur Kenntnis.

Anlässlich des NRR-Ministertreffens im Dezember 2000 bekräftigten dieNATO und Russland ihre Verpflichtung zum Aufbau einer starken, stabilen undgleichberechtigten Partnerschaft im Rahmen des NRR im Interesse vonSicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum. Die Minister nahmeneinen Briefwechsel bezüglich der Einrichtung eines NATO-Informationsbürosin Moskau auf. Sie billigten auch ein ehrgeiziges Arbeitprogramm für 2001, dasvielversprechende neue Aspekte wie die Zusammenarbeit im Bereich desSuch- und Rettungswesens auf See sowie der Verteidigungsreform umfasste.Die Verteidigungsminister vereinbarten auch die Aufnahme von Konsultationenzur Einrichtung einer militärischen Verbindungsmission in Moskau.

Vor dem Hintergrund des vertieften Dialogs und der verbessertenZusammenarbeit besuchte NATO-Generalsekretär Lord Robertson Moskauvom 19.-21. Februar 2001 erneut. Der NATO-Generalsekretär und die russi-sche Führung zogen über das im vorangegangenen Jahr Erreichte Bilanz underörterten Möglichkeiten zur noch effektiveren Ausschöpfung des Potenzialsder Grundakte. Während seines Besuchs eröffnete der NATO-Generalsekretäroffiziell das NATO-Informationsbüro in Moskau, das wesentlich zumVerständnis der NATO und der sich entwickelnden Beziehungen zwischen derNATO und Russland in der Öffentlichkeit beitragen soll.

Zukunftsaussichten

Die Zusammenarbeit im Rahmen von SFOR und KFOR sind eindrucks-volle Beispiele dafür, wie NATO und Russland zur Erreichung gemeinsamerZiele erfolgreich zusammenwirken können. Die Fortsetzung dieser engenZusammenarbeit der Bodentruppen in Bosnien und Herzegowina sowie imKosovo wurde von beiden Seiten bestätigt.

Zudem stehen sie zahlreichen gemeinsamen Sicherheitsheraus-forderungen auf anderen Gebieten gegenüber. Die Zusammenarbeit zurBewältigung dieser Herausforderungen ist im beiderseitigen Interesse undträgt zur weiteren Stärkung der Basis des für Frieden und Stabilität im euro-atlantischen Raum5 unverzichtbaren gegenseitigen Vertrauens bei.

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5 Im Dezember 2000 verabschiedeten die NRR-Außenminister ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm für2001. Es beinhaltet die Zusammenarbeit im Bereich des Such- und Rettungswesens auf See, dervon beiden Seiten als eines der vielversprechendsten Gebiete für das künftige praktischeZusammenwirken von NATO und Russland betrachtet wird.

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PARTNERSCHAFT DER NATO MIT DER UKRAINE

Ein Besuch des Nordatlantikrats in der Ukraine im März 2000 gab der im Juli1997 in Madrid ins Leben gerufenen ausgeprägten Partnerschaft zwischen derNATO und der Ukraine neue Impulse.

Das Treffen der NATO-Ukraine-Kommission in Kiew - die erste Zusammenkunftdieses Lenkungsgremiums der Partnerschaft in der Ukraine - bot den 19 NATO-Mitgliedstaaten und der Ukraine Gelegenheit, das gesamte Spektrum ihrerZusammenarbeit zu überprüfen. Es wurde als bedeutender Schritt für die Annäherungder Ukraine an die euro-atlantische Staatengemeinschaft freudig begrüßt.

Mit der Unterzeichnung der „Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwi-schen der NATO und der Ukraine” 1997 in Madrid erreichte die Zusammenarbeitzwischen der NATO und Russland eine neue Ebene. Damit wurde die Bedeutungeiner unabhängigen, stabilen und demokratischen Ukraine für Europa insgesamtoffiziell anerkannt.

Die Charta steht im Einklang mit der erklärten Strategie der Ukraine zur ver-stärkten Einbindung in europäische und transatlantische Strukturen. Sie bildet dieBasis für die Vereinbarung von Konsultationen im Kontext der euro-atlantischenSicherheit und Stabilität und in Bereichen wie Konfliktverhütung, Krisenbewältigungsowie friedensunterstützenden und humanitären Einsätzen zwischen der NATO undder Ukraine.

Seminare, gemeinsame Arbeitsgruppen und weitere Gemeinschaftsprogrammewaren schwerpunktmäßig auf Bereiche wie Verteidigungsreform und Neugestaltungder Verteidigungsorganisation, zivil-militärische Beziehungen sowie Haushalts- undRessourcenplanung ausgerichtet. Ebenso wurden Seminare zur Umschulung vonfreigesetztem ukrainischem Militärpersonal sowie zum Ab- und Umbau vonMilitärstukturen abgehalten.

Auch die gemeinsame Arbeit im Bereich der zivilen Notfallplanung und desKatastophenschutzes gehört zu den Hauptbereichen der Zusammenarbeit, ausdenen die Ukraine direkten praktischen Nutzen zieht. Eine Regierungsvereinbarungzu ziviler Notfallplanung über die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wurde imDezember 1997 geschlossen. In der Folge wurde eine Katastrophenhilfsübung fürSeptember 2000 in der Region Transkarpatien angesetzt, um die Verfahren fürhumanitäre Hilfsmaßnahmen im Falle weiterer Überschwemmungen zu erproben.6

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6 Transkarpatien 2000 fand im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden vom 20. bis zum 28. September2000 statt. Beteiligt waren Katastrophenhilfsgruppen aus Kroatien, Moldau, Polen, Rumänien, derSlowakei, Slowenien, Schweden, der Schweiz, der Ukraine, Ungarn und Weißrussland unter Mitwirkungdes Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen. Inhalt der Übungwaren Katastrophenhilfsszenarien wie Such- und Rettungsdienst, lebenserhaltende und sonstige medizini-sche Maßnahmen, Wasseraufbereitung und Reinigung kontaminierter Flüsse sowie Eisenbahnunglückeunter Freisetzung toxischer Substanzen. Anfang Frühjahr 2001 wurde dieser Mechanismus auf die Probegestellt, als aufgrund wiederholter Überschwemmungen in Transkarpatien einer koordinierter Hilfseinsatznotwendig wurde.

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Andere Bereiche intensiver Zusammenarbeit sind die Wissenschaft - dieNATO unterstützt ukrainische Wissenschaftler durch Stipendien - sowie wirt-schaftliche Aspekte der Sicherheit und die Ausbildung. Auf dem letztgenanntenGebiet hat die NATO ein Fremdsprachenprogramm für bis zu 100 ukrainischeOffiziere eingerichtet.

Das im Mai 1997 vom NATO-Generalsekretär eröffnete NATO-Informations- und Dokumentationszentrum ist für die ukrainische Öffentlichkeitzu einer zentralen Anlaufstelle für Informationen über die Vorteile der ausge-prägten Partnerschaft mit der NATO geworden. Das Zentrum ist das erste die-ser Art, das in einem NATO-Mitgliedstaat eingerichtet wurde. Es spielt seithereine wichtige Rolle bei der Erläuterung der Grundsätze der Allianz und derAusräumung von Missverständnissen.

Im Dezember 1998 wurde eine Regierungsvereinbarung unterzeichnet,durch die zwei NATO-Verbindungsoffiziere in Kiew stationiert werden konnten,um die volle Mitwirkung der Ukraine in der Partnerschaft für den Frieden zuerleichtern. Das NATO-Verbindungsbüro wurde 1999 eingerichtet. Es erleich-tert die Kontakte zwischen der NATO und zivilen sowie militärischenDienstellen, die an der Mitwirkung der Ukraine an der Partnerschaft für denFrieden und der Umsetzung des NUK-Arbeitsplans beteiligt sind.

Beispiele für weitere positive Entwicklungen sind die Ratifizierung derPfP-Vereinbarung über die Rechtsstellung der Truppen sowie des entspre-chenden Zusatzprotokolls durch das ukrainische Parlament am 1. März 2000.Dies dürfte die stärkere Beteiligung der Ukraine an der Partnerschaft für denFrieden vereinfachen. Das Parlament hat auch den Beitritt der Ukraine zumVertrag über den „Offenen Himmel” gebilligt und damit einen wichtigen Beitragzur Transparenz im Rahmen der Rüstungskontrolle geleistet.

Entwicklung der Beziehungen zwischen der NATOund der Ukraine

Die Beziehungen der NATO zur Ukraine begannen sich sehr bald zu ent-wickeln, nachdem das Land 1991 seine Unabhängigkeit erlangt hatte. DieUkraine trat sofort als aktiver Teilnehmer dem NordatlantischenKooperationsrat (NAKR) bei. Dem Programm Partnerschaft für den Friedenschloss sich das Land 1994 an. Es gehörte auch zu den Gründungsmitgliederndes Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der den NAKR im Mai 1997ablöste.

Beim NATO-Besuch des ukrainischen Präsidenten Kutschma am 1. Juni1995 übermittelte dieser den Wunsch seines Landes, die Beziehungen zurNATO auf eine neue Ebene zu stellen. Drei Monate später, am 14. September

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1995, stattete Außenminister Udowenko der NATO einen Besuch zur offiziellenBilligung des Individuellen Partnerschaftsprogramms der Ukraine und zuGesprächen mit dem Nordatlantikrat über europäische Sicherheitsfragen ab.Es wurde eine gemeinsame Presseerklärung zu den allgemeinen Grundsätzender Beziehungen zwischen der NATO und der Ukraine im Rahmen derPartnerschaft für den Frieden und in anderen Bereichen veröffentlicht.

Weitere Zusammenkünfte auf verschiedenen Ebenen folgten 1996 und1997. Bei der NATO wurde eine ukrainische Mission mit einem MilitärischenVertreter eingerichtet; ferner ist die Ukraine auch in derPartnerschaftskoordinierungszelle beim SHAPE-Hauptquartier im belgischenMons vertreten. Gemäß der Entscheidung der NATO-Ukraine-Kommission aufihrer Tagung in Luxemburg im Mai 1998 wurde auch in Kiew einVerbindungsoffizier der NATO berufen, um die volle Mitwirkung der Ukraine inder Partnerschaft für den Frieden (PfP) zu erleichtern und die Zusammenarbeitzwischen der NATO und den ukrainischen Militärbehörden allgemein zu stär-ken. Die Ukraine ist weiterhin ein aktiver Teilnehmer der Partnerschaft für denFrieden und war Gastgeber mehrerer PfP-Übungen auf ihrem Staatsgebiet.Die Ratifizierung der PfP-Vereinbarung über die Rechtsstellung der Truppendurch das ukrainische Parlament hat die weitere Ausschöpfung diesesPotenzials, einschließlich der Nutzung des Jaworiw-Schulungszentrums in derwestlichen Ukraine, ermöglicht.

Die Ukraine hat wichtige Beiträge zu internationalen Friedenserhaltungs-maßnahmen geleistet. Insbesondere stellte sie nach dem Abschluss derFriedensvereinbarung von Dayton ein aus einem 550-köpfigenInfanteriebataillon bestehendes Kontingent für die IFOR-Truppen in Bosnienunter NATO-Führung. Desgleichen beteiligte sie sich an derStabilisierungstruppe SFOR, die die IFOR ablöste, mit einem mechanisiertenInfanteriebataillon und einer Hubschrauberstaffel in einer Gesamtstärke vonrund 400 Mann. Die Ukraine beteiligt sich zwar nicht mehr an der SFOR, lei-stet jedoch weiterhin einen Beitrag zur NATO-geführten Kosovo-Schutztruppe(KFOR). Ferner hat sie sich an der Internationalen Polizeitruppe sowie an derVN-Truppe in Ostslawonien beteiligt.

Die Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft

Auf dem NATO-Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 unterzeichneten dieStaats- und Regierungschefs des Bündnisses und der ukrainische PräsidentKutschma eine „Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen derNATO und der Ukraine”, die einige Wochen zuvor im portugiesischen Sintraauf den Weg gebracht worden war. Mit dieser Charta bekräftigten die NATO-Mitgliedstaaten ihre Unterstützung sowohl für die ukrainische Souveränität und

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Unabhängigkeit als auch für ihre territoriale Integrität, demokratischeEntwicklung, ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihren Status alsNichtkernwaffenstaat sowie für den Grundsatz der Unverletzlichkeit derGrenzen. Dies sind nach Einschätzung des Bündnisses Schlüsselfaktoren fürdie Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa sowie auf dem gesamtenKontinent.

Die Entscheidung der Ukraine, die unbegrenzte Verlängerung desVertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) zu unterstützen, undihr Beitrag zum Abzug bzw. zur Demontage von auf ihrem Territorium statio-nierten Kernwaffen wurden von der NATO ebenfalls wärmstens begrüßt. Diegegenüber der Ukraine als Nichtkernwaffen- und NVV-Vertragsstaat von allenfünf NVV-Vertragsstaaten mit Kernwaffen abgegebenen Zusicherungen wur-den gleichermaßen als wichtige Faktoren betrachtet.

Neben der am 16. Dezember 1997 zwischen der NATO und der Ukraineunterzeichneten Regierungsvereinbarung über zivile Notfallplanung undKatastrophenschutz, die die zivile Notfallplanung als einen der Hauptbereichefür die Zusammenarbeit definierte, decken weitere Gemeinschaftsprogrammeein breites Themenspektrum ab. Die Felder der Konsultation und Kooperationin Form gemeinsamer Seminare und Arbeitsgruppen umfassen ein breitesThemenspektrum. Dazu gehören zivil-militärische Beziehungen, die demokra-tische Kontrolle der Streitkräfte und die ukrainische Verteidigungsreform,Verteidigungsplanung, Haushaltswesen, Grundsatzfragen, Strategie und natio-nale Sicherheitskonzepte, Umstellung der Rüstungsproduktion, militärischeZusammenarbeit und Interoperabilität zwischen der NATO und der Ukraine,militärische Ausbildung und Übungen, wirtschaftliche Aspekte der Sicherheit,Fragen der Wissenschaft und Technologie, umweltbezogene Sicherheitsfrageneinschließlich der nuklearen Sicherheit, Luft- und Weltraumforschung und -ent-wicklung sowie die zivil-militärische Koordinierung der Luftverkehrsführungund Flugsicherungskontrolle. Eine Gemeinsame NATO-Ukraine-Arbeitsgruppefür die Verteidigungsreform wurde eingerichtet, um die Bemühungen auf die-sem Gebiet weiter voranzutreiben.

Die NATO-Ukraine-KommissionDer Nordatlantikrat tagt regelmäßig mit Vertretern der Ukraine, im

Allgemeinen mindestens zweimal im Jahr, in der durch die Charta geschaffe-nen NATO-Ukraine-Kommission. Aufgabe der Kommission ist es, dieUmsetzung der Charta zu beurteilen und Möglichkeiten zur Verbesserung oderWeiterentwicklung der Zusammenarbeit zu erörtern.

Ein NATO-Ukraine-Gipfeltreffen fand im April 1999 in Washington statt. ImMärz 2000 traf die NATO-Ukraine-Kommission erstmals in Kiew zusammen.

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Der Politische Ausschuss der NATO hat die Ukraine zwischen 1997 und 2000dreimal besucht. Dabei fanden in Kiew und anderen ukrainischen Städten ver-schiedene Treffen zu Konsultationen und zum Informationsaustausch statt.

ZukunftsaussichtenDie oben beschriebenen positiven Entwicklungen haben zum Aufbau

einer stabilen Basis für die künftige Zusammenarbeit beigetragen und zeigen,auf welchen Gebieten bereits Fortschritte erzielt wurden. Die starke Mitwirkungin der PfP, die Programme zu praktischen verteidigungsbezogenen Aktivitätenunter Einbeziehung vieler NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländer beinhaltet,versetzt die Ukraine in die Lage, ihre Verteidigungsorganisation an denen ihrereuropäischen Nachbarn zu messen und ihre Rolle für die europäischeSicherheit zu festigen. Die Teilnahme der Ukraine am Euro-AtlantischenPartnerschaftsrat (EAPR) trägt ebenfalls zu diesem Prozess bei.

DER MITTELMEERDIALOG DES BÜNDNISSES

Der Mittelmeerdialog ist integraler Bestandteil der gemeinsamenSicherheitsstrategie des Bündnisses. Er basiert auf der Erkenntnis, dass dieSicherheit Europas insgesamt eng mit der Sicherheit und Stabilität imMittelmeerraum verknüpft ist.

An dem 1994 eingeleiteten Dialog beteiligten sich ursprünglich sechsLänder: Ägypten, Israel, Jordanien, Mauretanien, Marokko und Tunesien.Algerien kam im Februar 2000 hinzu. Der Mittelmeerdialog soll dieBeziehungen und das gegenseitige Verständnis der Teilnehmerstaaten ver-bessern und einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum lei-sten. Er bietet einen Rahmen für politische Gespräche mit den teilnehmendenLändern. Seine Tätigkeit wird durch ein jährliches Arbeitsprogramm organisiert,dessen Schwerpunkte auf der praktischen Zusammenarbeit in sicherheits- undverteidigungsbezogenen Fragen, der Information, ziviler Notfallplanung undder Wissenschaft liegen.

Der Dialog ergänzt andere, damit zusammenhängende, jedoch separateinternationale Initiativen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Union(EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa(OSZE).

Im Rahmen des Dialogs finden die unterschiedlichsten Aktivitäten statt.So werden beispielsweise Teilnehmer aus den Dialogländern zu Kursen derNATO-Schule in Oberammergau und der NATO-Verteidigungsakademie inRom eingeladen. Inhalte dieser Kurse sind Aspekte der Friedenssicherung,

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Rüstungskontrolle, Umweltschutz, zivil-militärische Zusammenarbeit zur zivi-len Notfallplanung sowie die europäische Sicherheitszusammenarbeit. Fernerwurden Wissenschaftlern aus den Dialogstaaten eine Reihe internationalerStipendien zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für die Aktivitäten im Rahmen des Dialogs tragen die Staatengrundsätzlich selbst. Die Bündnispartner können jedoch im Einzelfall entschei-den, Finanzbeihilfen zu gewähren, um die Teilnahme der Partnerländer ausdem Mittelmeerraum am Dialog zu unterstützen. Der Grad der Beteiligung vari-iert von Land zu Land.

Anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 haben dieNATO-Staats- und Regierungschefs entschieden, die politische und auch diepraktische Dimension des Dialogs zu erweitern. Unter anderem solltendadurch weitere Gelegenheiten für Gespräche und zur Festigung derZusammenarbeit auf Gebieten, auf denen die NATO besonders wertvolleBeiträge leisten kann, geschaffen werden. Dies gilt speziell auf militärischemGebiet und in Bereichen, an denen die Dialogländer Interesse bekundethaben.

Die Entwicklung des MittelmeerdialogsDer Mittelmeerdialog hat seinen Ursprung in der Erklärung des Brüsseler

Gipfels vom Januar 1994. Die Staats- und Regierungschefs der NATO sahendurch die positiven Entwicklungen im Friedensprozess im Nahen Osten „dieMöglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Förderung von Dialog, Verständigungund Vertrauensbildung zwischen den Staaten in der Region zu erwägen”, undunterstützten „alle Anstrengungen, die einer Festigung der Stabilität in derRegion dienlich sind”. Auf ihrem Treffen im Dezember 1994 erklärten dieNATO-Außenminister ihre Bereitschaft, „von Fall zu Fall zwischen demBündnis und nicht der NATO angehörenden Mittelmeerstaaten Kontakte her-zustellen, um so einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Stabilität zu lei-sten”. Zu diesem Zweck wiesen sie den Ständigen Rat an, „die Lage weiter zuprüfen, die Einzelheiten des vorgeschlagenen Dialogs auszuarbeiten und ent-sprechende Sondierungskontakte in die Wege zu leiten”. Daraufhin ergingenim Februar 1995 Einladungen an Ägypten, Israel, Mauretanien, Marokko undTunesien zur Teilnahme an einem Dialog mit der NATO. Im November 1995und im Februar 2000 wurden außerdem Jordanien und Algerien eingeladen.

Der Dialog soll einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität imMittelmeerraum leisten, das gegenseitige Verständnis verbessern und falscheVorstellungen über die NATO auf Seiten der Dialogpartner desMittelmeerraums richtig stellen. Er beruht auf der Erkenntnis, dass dieSicherheit Europas eng mit der Sicherheit und Stabilität des Mittelmeerraums

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verknüpft ist und der Mittelmeerraum eine der Sicherheitskomponenten dereuropäischen Sicherheitsarchitektur bildet.

Der Dialog ist ein fortschreitender Prozess und beruht grundsätzlich aufbilateralen Beziehungen zwischen den einzelnen Teilnehmerstaaten und derNATO. Er ermöglicht von Fall zu Fall jedoch auch multilaterale Treffen. Er bie-tet allen Partnerstaaten des Mittelmeerraums die gleiche Grundlage fürGespräche und gemeinsame Aktivitäten und zielt darauf ab, andere internatio-nale Anstrengungen zu verstärken, an denen Staaten des Mittelmeerdialogsbeteiligt sind, wie die des Barcelona-Prozesses7, des Nahost-Friedensprozesses und der OSZE, ohne sich mit diesen Anstrengungen zuüberschneiden oder eine Arbeitsteilung anzustreben.

Der Mittelmeerdialog umfasst politische Gespräche und die Teilnahme anspezifischen Aktivitäten.

Der politische Dialog besteht aus regelmäßigen bilateralen politischenGesprächen. Sie bieten die Möglichkeit zu gründlicher Unterrichtung über dieAktivitäten der NATO, einschließlich der Erweiterungs- undPartnerschaftsprogramme des Bündnisses, der internen Anpassung und desallgemeinen Ansatzes für den Aufbau gemeinsamer Sicherheitsstrukturen. DieStaaten des Mittelmeerdialogs erhalten ihrerseits Gelegenheit, der NATO ihreAnsichten zu Fragen der Stabilität und Sicherheit im Mittelmeerraum darzule-gen.

Die Staaten des Mittelmeerdialogs wurden eingeladen, an besonderenAktivitäten auf Gebieten wie Wissenschaft, Informationswesen und zivileNotfallplanung sowie an Lehrgängen der NATO-Akademien zu Themen wieFriedenserhaltung, Rüstungskontrolle und Verifikation, Verantwortung derStreitkräfte auf dem Gebiet des Umweltschutzes, zivile Notfallplanung undeuropäische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen teilzunehmen. Die Kostenfür die Teilnahme an den Lehrgängen tragen die Staaten selbst. Zur Erhöhungder Transparenz wurden auch bestimmte Aktivitäten aus dem militärischenSektor aufgenommen.

Der Mittelmeerdialog der NATO hat sich seit seinem Beginn 1994 stetigweiterentwickelt. Das Madrider Gipfeltreffen von 1997 hat ihm durch die

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7 Im November 1995 unterzeichneten 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 12Nichtmitgliedstaaten des Mittelmeerraums (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta,Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Palästinensische Autonomiebehörde) dieErklärung von Barcelona, die den Rahmen für die Euro-Mediterrane Partnerschaft (bekannt auchals Barcelona-Prozess) setzte. Die Erklärung umreißt drei Hauptziele: 1. eine politische und sicher-heitspolitische Partnerschaft mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedensund der Stabilität, 2. eine Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft zur Errichtung eines gemeinsamenRaums der Prosperität, und 3. eine soziale, kulturelle und menschliche Partnerschaft zurVerstärkung des Austauschs zwischen den zivilen Gesellschaften der beteiligten Staaten. DerBarcelona-Prozess beinhaltet auch die beabsichtigte Einrichtung einer vollständigenFreihandelszone bis zum Jahr 2010.

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Schaffung der Kooperationsgruppe Mittelmeer eine neue, dynamischereAusrichtung gegeben. Durch die direkte Einbindung der NATO-Mitgliedstaatenin die politischen Gespräche mit den Partnerstaaten besteht nun ein Forum fürden Meinungsaustausch über viele Fragen im Zusammenhang mit derSicherheitslage im Mittelmeerraum sowie über die künftige Entwicklung desDialogs.

DIE SÜDOSTEUROPA-INITIATIVE DER NATODie Südosteuropa-Initiative der NATO wurde anlässlich des Washingtoner

Gipfeltreffens auf den Weg gebracht, um die regionale Zusammenarbeit unddamit die langfristige Sicherheit und Stabilität in dieser Region zu fördern.

Die Initiative basiert auf vier Kernbereichen: einem Konsultationsforum fürSicherheitsfragen zu Südosteuropa, einer zeitlich unbegrenzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa unter derSchirmherrschaft des EAPR auf Ebene des Politischen Ausschusses,Arbeitsinstrumenten der Partnerschaft für den Frieden sowie gezieltenProgrammen zur Sicherheitszusammenarbeit der Länder in dieser Region.

Das Konsultationsforum umfasst die NATO-Mitgliedstaaten, sechsPartnerstaaten im südosteuropäischen Raum (Albanien, Bulgarien, Kroatien,Rumänien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien8, Slowenien)sowie Bosnien und Herzegowina. Es trat erstmals am Rande des NATO-Gipfels in Washington im April 1999 auf Gipfelebene und anschließend aufBotschafterebene beim NATO-Hauptquartier in Brüssel zusammen.

Die EAPR-Ad-hoc-Arbeitsgruppe identifizierte Vorstellungen für die künf-tige Entwicklung zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit, die in eineReihe von Aktivitäten nach dem Vorbild der Aktivitäten im Rahmen des NATO-Programms der Partnerschaft für den Frieden integriert wurden.

Die Methodik der Partnerschaft für den Frieden wurde zur Behandlungeiner Reihe von für Südosteuropa wichtigen Fragen, einschließlichTransparenz bei der Verteidigungsplanung, Krisenbewältigung undVerteidigungsmanagement, übernommen. Aktivitäten wie Workshops zu die-sen Themen wurden so ausgelegt, dass sie sich auf die gesamte Regionbeziehen. Diese Workshops werden teilweise von den Teilnehmerländern ausder Region durchgeführt und von der NATO ausgerichtet, andere werden vonder NATO selbst durchgeführt. Die einander ergänzenden Aktivitäten tragendurch regionale Zusammenarbeit und Integration zur Förderung der Stabilitätbei. Ferner wurde zur Koordinierung regionaler Projekte eine

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8 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Koordinierungsgruppe für die Sicherheitskooperation in Südosteuropa einge-richtet.

Ein ergänzendes Programm für gezielte Sicherheitszusammenarbeit mitKroatien auf Grundlage von PfP-Mechanismen wurde im Frühjahr 2000 einge-führt. Kroatien ist der Partnerschaft für den Frieden im Mai 2000 beigetreten.Ferner verfügt die NATO außerhalb der PfP über ein speziellesSicherheitskooperationsprogramm mit Bosnien und Herzegowina, das eben-falls andere Aktivitäten im Rahmen der Südosteuropa-Initiative ergänzt.

Zudem bietet die NATO Beratung und Know-how zur Umschulung vonOffizieren, die durch die Strukturreformen der Streitkräfte in Bulgarien undRumänien nicht mehr benötigt werden. Dieses NATO-Projekt wird im Rahmendes Stabilitätspakts für Südosteuropa9 in Zusammenarbeit mit der Weltbankdurchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Weltbank und die beteiligtenLänder. Dieses Projekt macht deutlich, wie sich die internationalen und institu-tionellen Maßnahmen auf diesem Gebiet gegenseitig ergänzen und verstär-ken.

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9 Der Stabilitätspakt wurde im Mai 1999 von der Europäischen Union ins Leben gerufen. Er wurde inder Folge bei einer internationalen Konferenz am 10. Juni 1999 in Köln verabschiedet und unter dieSchirmherrschaft der OSZE gestellt. Er soll durch geschlossenes und koordiniertes Handeln zu dau-erhaftem Frieden, Wohlstand und Stabilität in Südosteuropa beitragen, indem die Länder dieserRegion, weitere interessierte Länder sowie Organisationen, die in der Lage sind, einen entspre-chenden Beitrag zu leisten, zusammengebracht werden. In diesem Zusammenhang werden spezi-fische Mechanismen zur Koordinierung der gemeinsamen Bemühungen eingerichtet.

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KAPITEL 4

DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UNDVERTEIDIGUNGSIDENTITÄT (ESVI)

Entwicklung der ESVI

Kooperation der NATO mit der WEU

Beziehungen der NATO zur EU

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DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UNDVERTEIDIGUNGSIDENTITÄT (ESVI)

ENTWICKLUNG DER ESVIDas Bündnis setzt sich durch die Entwicklung einer wirksamen

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI), mit der europäi-sche Bedürfnisse erfüllt und gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherheit der Allianzinsgesamt geleistet werden könnte, für eine Stärkung ihres europäischenPfeilers ein. Mit der Übernahme größerer Verantwortung für die eigeneSicherheit tragen die europäischen Mitgliedstaaten zum Aufbau einer festerenund ausgewogeneren transatlantischen Partnerschaft bei, durch die dasBündnis insgesamt gestärkt wird.

Entsprechend brachten die NATO-Staats- und Regierungschefs auf ihremTreffen in Washington im April 1999 die Arbeiten zum weiteren Ausbau derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität auf den Weg. Es wurdenGespräche zu einer Reihe spezifischer Fragen aufgenommen, darunter insbe-sondere:

• Maßnahmen für den Aufbau wirksamer gegenseitiger Konsultation,Zusammenarbeit und Transparenz zwischen der Europäischen Union(EU) und der Allianz auf der Basis der zwischen der NATO und derWesteuropäischen Union (WEU) bestehenden Mechanismen;

• Einbeziehung der nicht zur EU gehörenden europäischenBündnispartner;

• praktische Vorkehrungen für den Rückgriff der EU auf NATO-Planungskapazitäten sowie NATO-Mittel und Fähigkeiten.

Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung der ESVI ist dieVerbesserung des europäischen Militärpotenzials. Die in Washington auf denWeg gebrachte Initiative zur Verteidigungsfähigkeit (DCI = DefenceCapabilities Initiative) soll die Effektivität künftiger multinationaler Operationenüber das ganze Spektrum der Allianzaufgaben sicherstellen und wird eine ent-scheidende Rolle in diesem Prozess spielen. Die sich aus der DCI ergebendenZiele und die Bemühungen der EU zum Ausbau der europäischen Fähigkeitenverstärken sich gegenseitig.

Die im Rahmen des Washingtoner Gipfels und der nachfolgenden Treffendefinierten Grundsätze für die künftige Arbeit an der ESVI lauten:

• Die Allianz erkennt die Entschlossenheit der Europäischen Union an,die Fähigkeit für autonomes Handeln zu schaffen, so dass sie

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Entscheidungen treffen und militärische Aktionen billigen kann, andenen die Allianz als Ganzes nicht beteiligt ist.

• Im weiteren Verlauf dieses Prozesses sollten NATO und EU auf derGrundlage der zwischen NATO und WEU bestehenden Mechanismendie Entwicklung wirksamer gegenseitiger Konsultation, Kooperationund Transparenz sicherstellen.

• Die Staats- und Regierungschefs der NATO begrüßen dieEntschlossenheit der Mitglieder der Europäischen Union und anderereuropäischer Bündnispartner, die erforderlichen Schritte zu ergreifen,um ihre Verteidigungsfähigkeiten unter Vermeidung unnötigerDoppelarbeit besonders für neue Aufgaben zu stärken.

• Sie messen der Sicherstellung der weitestmöglichen Einbeziehungder nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner in EU-geführte Krisenreaktionseinsätze auf der Grundlage vorhandenerKonsultationsabsprachen innerhalb der WEU äußerste Wichtigkeit beiund nehmen auch das Interesse Kanadas an der Beteiligung an sol-chen Einsätzen unter geeigneten Modalitäten zur Kenntnis.

• Sie sind entschlossen, die 1996 in Berlin getroffenen Entscheidungeneinschließlich des Konzepts zur Nutzung trennbarer, jedoch nichtgetrennter NATO-Kräfte und -Fähigkeiten für WEU-geführteOperationen weiterzuentwickeln.

Die Arbeiten zu diesen Vorkehrungen, bei denen die Anforderungen derNATO-Operationen und die Kohärenz ihrer Kommandostruktur berücksichtigtwerden, beinhalten Fragen wie:

• den gesicherten EU-Rückgriff auf Planungskapazitäten der NATO,durch die zur militärischen Planung für EU-geführte Einsätze beige-tragen werden kann;

• die Bereitstellung von im Vorfeld bestimmten NATO-Fähigkeiten undgemeinsamen Mitteln für die EU zur Nutzung in EU-geführtenOperationen;

• die Identifizierung einer Reihe von Optionen für ein europäischesKommando für EU-geführte Operationen und die Weiterentwicklungder Rolle des Stellvertretenden Obersten Alliierten BefehlshabersEuropa, damit dieser seine europäischen Verantwortlichkeiten unein-geschränkt und effektiv wahrnehmen kann;

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• die weitere Anpassung des Verteidigungsplanungssystems der NATO,um die Verfügbarkeit von Kräften für EU-geführte Operationen umfas-sender einzubeziehen.

In den frühen 90er Jahren hielten viele in Europa und Nordamerika denZeitpunkt für eine Neugewichtung der Beziehungen zwischen den Staatendies- und jenseits des Atlantik und für konkrete Schritte seitens der europäi-schen NATO-Mitgliedstaaten zur Übernahme einer größeren Verantwortung fürdie gemeinsame Sicherheit und Verteidigung für gekommen. Die europäischenMitgliedstaaten leiteten einen Prozess zum Aufbau eines eigenständigeneuropäischen Militärpotenzials ohne unnötige Verdoppelung der in der NATObereits vorhandenen Kommandostrukturen, Planungsstäbe sowie militärischenKräfte und Fähigkeiten bei gleichzeitiger Stärkung ihres Beitrags zu denAufgaben und Aktivitäten der Allianz ein. In diesem Ansatz wurde eine Antwortsowohl auf den Wunsch der Europäer, eine gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik zu entwickeln, als auch auf die Notwendigkeit einer ausge-wogenen Partnerschaft zwischen den nordamerikanischen und den europäi-schen Mitgliedstaaten des Bündnisses gesehen.

Die Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitätinnerhalb der NATO ist integraler Bestandteil der Anpassung der politischenund militärischen Strukturen des Bündnisses. Gleichzeitig bildet sie ein wichti-ges Element in der Entwicklung der Europäischen Union (EU). Beide Prozessewurden auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht (1991) und desAmsterdamer Vertrags (1997) der Europäischen Union und der entsprechen-den Erklärungen der Westeuropäischen Union und der Europäischen Unionsowie der von der Allianz auf ihren Gipfeltreffen von Brüssel 1994, Madrid 1997und Washington 1999 sowie in NATO-Treffen auf Ministerebene getroffenenEntscheidungen vorangebracht.

In dem im Dezember 1991 in Maastricht unterzeichneten Vertrag über dieEuropäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat, beschlossen dieStaats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft den Aufbaueiner Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) „wozu [...] auch dieschrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zueiner gemeinsamen Verteidigung führen könnte”. Der Vertrag bezieht sich aufdie Westeuropäische Union (WEU) als festem Bestandteil der Entwicklung derdurch ihn geschaffenen Europäischen Union und verlangt von der WEU,Entscheidungen und Maßnahmen der Europäischen Union mit verteidigungs-politischen Auswirkungen weiter auszugestalten und umzusetzen. Anlässlichder WEU-Tagung in Maastricht im Dezember 1991, die gleichzeitig mit derTagung des Europäischen Rates stattfand, gaben die WEU-Mitgliedstaateneine Erklärung ab, in der sie sich gemeinsam zur Notwendigkeit einer echten

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Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität und zu größerer europäi-scher Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten bekannten.

Im Januar 1994 begrüßten die Staats- und Regierungschefs der NATOdas Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags und das Entstehen derEuropäischen Union als Mittel zur Stärkung des europäischen Pfeilers derAllianz und zur Befähigung der europäischen NATO-Mitglieder zur Leistungeines geschlosseneren Beitrags zur Sicherheit aller Bündnispartner. Siebekräftigten, dass das Bündnis das wichtigste Konsultationsforum für seineMitglieder und das Verhandlungsgremium für Grundsätze sei, die dieSicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der Verbündeten im Rahmendes Washingtoner Vertrags beeinflussen. Sie begrüßten darüber hinaus dieenge und wachsende Zusammenarbeit zwischen NATO undWesteuropäischer Union auf der Grundlage einvernehmlich geregelterPrinzipien der gegenseitigen Ergänzung und Transparenz. Außerdem erklärtensie ihre Bereitschaft, auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikratkollektive Ressourcen des Bündnisses für WEU-Operationen zur Verfügung zustellen, die von den europäischen Bündnispartnern in Verfolgung ihrerGemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt werden.

Die NATO-Staats- und Regierungschefs beauftragten den Nordatlantikratmit der Untersuchung der Frage, wie die politischen und militärischenStrukturen der Allianz weiterentwickelt und angepasst werden können, um dieDurchführung der Aufträge der Allianz einschließlich der Friedenserhaltung effi-zienter und flexibler zu gestalten und der sich herausbildenden EuropäischenSicherheits- und Verteidigungsidentität Ausdruck zu verleihen. Als Teil diesesProzesses wurde das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos entwickelt.Dieses in Kapitel 12 beschriebene Konzept soll die operative Flexibilität ver-bessern und einen flexibleren und beweglicheren Einsatz von Kräften ermögli-chen, die den neuen Erfordernissen im Gesamtaufgabenspektrum der Allianzgerecht werden. Es sollte unter anderem trennbare, jedoch nicht getrennteStäbe zum Einsatz durch die Westeuropäische Union bereitstellen.

Auf ihren Treffen in Berlin und Brüssel im Juni 1996 beschlossen dieAußen- und Verteidigungsminister der NATO den Aufbau der EuropäischenSicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der NATO als wesent-lichen Bestandteil der internen Anpassung des Bündnisses. Diese soll alleeuropäischen Bündnispartner in die Lage versetzen, einen geschlossenerenund wirksameren Beitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zuleisten. Sie soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, selbst nach Bedarf zu handeln,und gleichzeitig die transatlantische Partnerschaft stärken. Unter vollerNutzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos soll die gestärkteeuropäische Identität auf solide militärische Prinzipien gegründet und durchgeeignete militärische Planung unterstützt werden sowie die Aufstellung

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militärisch kohärenter und leistungsfähiger Streitkräfte ermöglichen, die unterder politischen Kontrolle und strategischen Richtlinienkompetenz der WEU zuoperieren imstande wären.

Auf ihrem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 begrüßten die Staats- undRegierungschefs der NATO die zur Schaffung der ESVI innerhalb der NATObereits unternommenen wichtigen Schritte. Der Ständige NATO-Rat wurdebeauftragt, die Arbeiten auf diesem Gebiet in Zusammenarbeit mit der WEUzügig zum Abschluss zu bringen.

KOOPERATION DER NATO MIT DER WEU

Als Folge der Entscheidungen zur Entwicklung der ESVI innerhalb derNATO wurden Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass bei der wei-teren Anpassung des Bündnisses alle Aspekte der NATO-Unterstützung fürWEU-geführte Operationen berücksichtigt würden. Dies waren u. a.:

• die Berücksichtigung von WEU-Anforderungen bei den neuen NATO-Verteidigungsplanungsverfahren zur Entwicklung von Ressourcenund Fähigkeiten. Die WEU begann 1997 mit einem Beitrag zurMinisterrichtlinie von 1997, zum Verteidigungsplanungsprozess derAllianz beizutragen (siehe Kapitel 7);

• die Einbringung von Verfahren zur Identifizierung von NATO-Ressourcen und -Fähigkeiten, auf die die WEU gegebenenfalls mitZustimmung des Nordatlantikrats zurückgreifen möchte;

• die Einführung multinationaler europäischer Führungsregelungeninnerhalb der NATO, mit deren Hilfe Operationen unter der politischenKontrolle und strategischen Leitung der WEU vorbereitet, unterstützt,befehligt und durchgeführt werden können. (In diesemZusammenhang übernimmt der Stellvertretende Oberste AlliierteBefehlshaber Europa (DSACEUR) sowohl unter normalenBedingungen als auch im Zusammenhang mit WEU-geführtenEinsätzen in Bezug auf die der WEU zur Verfügung gestellten Kräfteeine besondere Rolle);

• die Einführung von Regelungen für Konsultation undInformationsaustausch zur Gewährleistung der Koordinierung, die beimit NATO-Unterstützung unter WEU-Leitung durchgeführtenOperationen benötigt wird;

• der Ausbau der militärischen Planungsmaßnahmen und Übungen fürtypische WEU-Einsätze.

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In der Praxis sollen diese Regelungen sicherstellen, dass die WEU imFalle einer Krise, bei der sie zu intervenieren beschließt (und das Bündnis nichteingreifen will), den Einsatz von Ressourcen und Fähigkeiten des Bündnisses,möglicherweise einschließlich eines Stabes Alliierter Streitkräftekommandos,zur Durchführung von Operationen unter eigener Kontrolle und strategischerLeitung beantragen könnte.

Der Nordatlantikrat könnte der WEU dann die angeforderten Kräfte undMittel von Fall zu Fall zur Verfügung stellen. Die Bedingungen für derenAbstellung zur WEU sowie die Überwachung ihres Einsatzes und schließlichihre Rückführung oder Abberufung müssten in einer gesondertenVereinbarung zwischen beiden Organisationen festgelegt werden. Die NATOwürde den Einsatz ihrer Kräfte während der Operation überwachen und aufpolitischer Ebene ständig Verbindung mit der WEU halten. Es könnten europäi-sche Befehlshaber aus der NATO-Kommandostruktur für die Wahrnehmungvon Aufgaben unter der politischen Kontrolle der WEU benannt werden. NachAbschluss der Operation oder bei Bedarf fielen die Ressourcen wieder an dieNATO zurück. Während der Operation, einschließlich der Vorbereitungsphase,würden sich NATO und WEU eingehend beraten.

Auf dem EU-Gipfel in Köln wurde im Juni 1999 beschlossen, der EU diebenötigten Mittel und Fähigkeiten zur Umsetzung einer gemeinsamenEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bereitzustellen.Diesen Entscheidungen entsprechend hat die Europäische Union zurEntwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität nachund nach die Rolle der WEU übernommen.

In der Zwischenzeit hat die NATO weiter mit der WEU zusammengear-beitet, um Regelungen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen denbeiden Organisationen im Falle einer WEU-geführten Krisenbewälti-gungsoperation unter Einsatz von NATO-Ressourcen und -Fähigkeiten zu vervollständigen und umzusetzen. Weitere Arbeiten zur Ausarbeitung derVereinbarungen über den Einsatz dieser Mittel sowie denInformationsaustausch wurden aufgenommen. Es wurden gemeinsameErprobungen und Auswertungen von Verfahren sowie Übungen für gemein-same Einheiten und Verbände durchgeführt. Im Februar 2000 fand einegemeinsame NATO-WEU-Krisenbewältigungsübung statt. Bei ihrem Treffen inMarseille im November 2000 beschlossen die WEU-Minister, die routinemäßi-gen NATO-WEU-Konsultationsmechanismen bis auf die während der Über-gangsphase erforderlichen Maßnahmen auszusetzen.

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BEZIEHUNGEN DER NATO ZUR EU

Anlässlich der Tagung des Rates der Europäischen Union im Dezember1999 in Helsinki wurde ein „Leitziel” für die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick aufihr Militärpotenzial für Krisenbewältigungseinsätze definiert. Ziel ist es, die EUin die Lage zu versetzen, zur Durchführung sämtlicher so genannter„Petersberger Aufgaben” gemäß des Amsterdamer Vertrags von 1997 bis zumJahr 2003 Truppen in Korpsstärke bis zu 60.000 Mann zu verlegen und für dieDauer von mindestens einem Jahr im Einsatz zu halten. Diese Aufgabenumfassen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltendeMaßnahmen sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlichfriedensstiftender Maßnahmen. Ihre Rolle wäre die Durchführung von EU-geführten Militäroperationen als Reaktion auf internationale Krisen in Fällen, indenen die NATO als Ganzes nicht militärisch engagiert wäre. Dieser Prozessist Teil der Entschlossenheit der EU, zur militärischen Stützung der gemeinsa-men Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Europäische Sicherheits-und Verteidigungspolitik zu entwickeln. Eine unnötige Verdoppelung bereitsvorhandener NATO-Strukturen wird dabei vermieden; auch die Schaffung einereuropäischen Armee ist nicht vorgesehen.

Ferner vereinbarte die EU zur Gewährleistung der notwendigen politi-schen und strategischen Führung derartiger Einsätze die Schaffung dauerhaf-ter politischer und militärischer Strukturen einschließlich eines Politischen undSicherheitspolitischen Ausschusses, eines Militärausschusses sowie einesMilitärstabs. Zudem beschloss die EU die Erarbeitung von Regelungen fürumfassende Konsultation, Zusammenarbeit und Transparenz mit der NATOund zur Gewährleistung des notwendigen Dialogs, der Konsultation undZusammenarbeit mit europäischen NATO-Mitgliedstaaten, die nicht Mitgliedder EU sind, in Fragen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitikund der Krisenbewältigung.

Der Dialog zwischen der NATO und der Europäischen Union wird übe-reinstimmend mit den Entscheidungen von Washington und vor demHintergrund der Entwicklungen in der EU ständig intensiviert. Bei den Treffendes Europäischen Rats in Nizza und des Nordatlantikrats in Brüssel imDezember 2000 konnten weitere Fortschritte erzielt werden. DieAußenminister der NATO bekräftigten ihre Unterstützung für das von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedete Ziel einer echten Partnerschaft zwischen derNATO und der EU im Bereich der Krisenbewältigung. Beide Organisationenstimmten dem Aufbau von Konsultation und Zusammenarbeit untereinander inFragen von gemeinsamen Interesse im Bereich der Sicherheit, Verteidigungund Krisenbewältigung zu, um Krisen mit der geeignetsten militärischenReaktion und gesichertem, wirksamem Krisenmanagement begegnen zu kön-nen.

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Auf der Grundlage der Treffen vom Dezember 2000 erfolgte im Januar2001 ein Briefwechsel zwischen dem Generalsekretär und der schwedischenEU-Präsidentschaft hinsichtlich gemeinsamer Treffen auf Botschafter- undMinisterebene. Die Vereinbarung sieht alle sechs Monate (also während jederEU-Präsidentschaft) mindestens drei Treffen auf Botschafter- und ein Treffenauf Ministerebene vor. Beide Organisationen haben sich jedoch verpflichtet,die Konsultationen in Krisenzeiten zu intensivieren. So finden heute regel-mäßige Treffen des Politischen und Sicherheitspolitischen Ausschusses derEU und des Nordatlantikrats statt, und beide Organisationen bewegen sichrasch von der Theorie der ESVI/ESVP zu Konsultation und Zusammenarbeit inkonkreten Sachfragen wie beispielsweise der Lage auf dem westlichen Balkan.

Seit Mitte des Jahres 2000 treffen gemeinsame Ad-hoc-Arbeitsgruppender NATO und der EU zu Gesprächen über Sicherheitsfragen (z. B. überVerfahren für den Austausch von Verschlusssachen einschließlich nachrich-tendienstlicher Erkenntnisse), Modalitäten für den EU-Rückgriff aufRessourcen und Fähigkeiten der Allianz, Fähigkeitsziele (einschließlich Fragenim Zusammenhang mit dem Verteidigungsplanungssystem der NATO) sowieständigen Konsultationsvereinbarungen unter Berücksichtigung sämtlicherrelevanter Faktoren einschließlich der Frage der Beteiligung zusammen. ImFrühjahr 2001 wurde der NATO-Generalsekretär erstmals eingeladen, den Ratfür „Allgemeine Angelegenheiten” der EU über die Grundsätze der NATO zuinformieren.

Im Sommer 2000 gründeten die NATO und das Sekretariat des Rates derEU eine Interims-Sicherheitsvereinbarung zwischen den beidenOrganisationen über den Austausch von Verschlusssachen. BeideOrganisationen arbeiten auf den Abschluss einer permanentenSicherheitsvereinbarung zwischen NATO und EU hin.

Während der zweiten Hälfte des Jahres 2000 leisteten NATO-Expertenauf Anfrage der EU im Rahmen der Vorbereitung der EU-Beitragskonferenz imNovember 2000 militärische und technische Beratung für die Arbeit von EU-Experten bei der Aufstellung eines Kräfte- und Fähigkeitskatalogs für das EU-Leitziel. Anlässlich ihres Treffens im Dezember 2000 verliehen die NATO-Außenminister der Bereitschaft des Bündnisses Ausdruck, auf Ersuchen derEU und nach entsprechenden Entscheidungen weitere fachliche Beratung zuleisten.

Innerhalb der NATO wird die Arbeit zu den wichtigsten Fragen imZusammenhang mit dem Ausbau der ESVI fortgesetzt. Dies gilt insbesonderefür die Identifizierung einer Reihe europäischer Kommandooptionen, dieBereitstellung von im Vorfeld bestimmten Ressourcen und Fähigkeiten, dengesicherten Rückgriff auf operative Planungskapazitäten der NATO sowie dieAnpassung der Verteidigungsplanung der Allianz.

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KAPITEL 5

DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IMRAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG

Der Prozess der Friedensstiftung im ehemaligen Jugoslawien

Die Förderung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina

Die Rolle der NATO im Kosovo-Konflikt

Menschenrechtsverletzungen in der Kosovo-Region und KFOR-Unterstützung für humanitäre Ziele

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DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IMRAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG

DER PROZESS DER FRIEDENSSTIFTUNG IMEHEMALIGEN JUGOSLAWIEN

Die politische Grundlage für die Rolle des Bündnisses im ehemaligenJugoslawien wurde auf der Ministertagung des Nordatlantikrats in Oslo im Juni1992 geschaffen. Damals brachten die Außenminister der NATO ihreBereitschaft zum Ausdruck, friedenserhaltende Maßnahmen unter derVerantwortung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa(KSZE) (später umbenannt in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeitin Europa oder OSZE) von Fall zu Fall gemäß ihren eigenen Verfahren zuunterstützen. Dazu gehörte die Bereitstellung von Kräften und Mitteln sowieSachverstand des Bündnisses zur Durchführung friedenserhaltender Einsätze.

Im Dezember 1992 erklärten die Außenminister der NATO, dass dasBündnis auch zur Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen im Auftragdes Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bereit sei, der dieHauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit trägt.Die Minister erörterten die friedenserhaltenden Maßnahmen und Sanktionenbzw. Maßnahmen zur Embargodurchsetzung, die von den NATO-Staaten ein-zeln oder im Bündnis zur Unterstützung der Durchführung der Resolutionendes VN-Sicherheitsrats zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien auf den Weggebracht waren. Sie wiesen darauf hin, dass die Allianz auf weitere Initiativenpositiv reagieren werde, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen zumErreichen der Unterstützung durch die Allianz auf diesem Gebiet möglicher-weise ergreifen würde.

Überwachungs- und Erzwingungsmaßnahmen

Zwischen 1992 und 1995 traf das Bündnis mehrere wichtigeEntscheidungen, die in Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen Union zumeinen zu Einsätzen von NATO-Seestreitkräften zur Überwachung und späterzur Erzwingung des VN-Embargos und der Sanktionen in der Adria und zumanderen zum Einsatz von NATO-Luftstreitkräften zunächst zur Überwachungund dann zur Durchsetzung der von den Vereinten Nationen verhängtenFlugverbotszone über Bosnien und Herzegowina führten. Das Bündnis sorgteauch für Luftnahunterstützung der VN-Schutztruppe (UNPROFOR) in Bosnienund Herzegowina und genehmigte Luftangriffe zur Lockerung der BelagerungSarajevos und anderer bedrohter, von den Vereinten Nationen zu Schutzzonen

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erklärter Gebiete. Entschlossene Maßnahmen der NATO zur Unterstützungder Vereinten Nationen in Verbindung mit energischen diplomatischenBemühungen bewirkten das Ende der Belagerung Sarajevos, führten zu einemechten Waffenstillstand und ermöglichten im Herbst 1995 eine Lösung desKonflikts am Verhandlungstisch.

Entwicklung des Konflikts

Die Entwicklung des Konflikts und der Prozess, der in der Unterzeichnungdes Bosnischen Friedensvertrags gipfelte, waren schleppend und langwierig.Die sukzessiven Maßnahmen des Bündnisses zur Unterstützung der VereintenNationen zwischen 1992 und 1995 sind nachstehend chronologisch aufge-führt.

In diesem Zeitraum erarbeitete die NATO Eventualfallpläne für eine Reihevon Optionen zur Unterstützung der VN-Aktivitäten im Zusammenhang mitdem Konflikt. Solche Pläne wurden den Vereinten Nationen zur Durchsetzungder Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina, zur Einrichtung vonAuffang- und Schutzzonen für die Zivilbevölkerung in Bosnien sowie fürMöglichkeiten zur Verhinderung der Ausbreitung des Konflikts auf den Kosovound die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien1 zur Verfügunggestellt. Außerdem wurden Pläne für die Absicherung der humanitären Hilfe,die Überwachung schwerer Waffen und den Schutz der VN-Bodentruppenerstellt.

Juli 1992

Zum Ständigen NATO-Einsatzverband Mittelmeer gehörende und vonSeefernaufklärern unterstützte Schiffe begannen mit der Überwachung desSchiffsverkehrs in der Adria. Dies geschah zur Unterstützung des VN-Waffenembargos gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien(Resolution 713 des VN-Sicherheitsrats) und der gegen die BundesrepublikJugoslawien (Serbien und Montenegro) verhängten Sanktionen (VNSR-Resolution 757).

Oktober 1992

Flugzeuge des NATO-Frühwarnsystems (AWACS) begannen mit Überwa-chungseinsätzen im Rahmen der Resolution 781, mit der eineFlugverbotszone über Bosnien und Herzegowina festgelegt worden war. Datenüber mögliche Verstöße gegen das Flugverbot wurden regelmäßig an die VN-Behörden gemeldet.

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1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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November 1992

In Erweiterung der Überwachung auf See begannen NATO- und WEU-Streitkräfte in der Adria im Rahmen der von den Vereinten Nationen verhäng-ten Sanktionen und Embargos (VNSR-Resolution 787) mit der Anwendung vonZwangsmaßnahmen. Die Einsätze waren nicht länger auf die Registrierungmöglicher Verstöße beschränkt, sondern umfassten jetzt auch das Anhalten,Durchsuchen und Umleiten von Schiffen.

März 1993

Am 31. März verabschiedete der VN-Sicherheitsrat die Resolution 816,mit der die Durchsetzung der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowinagenehmigt und das Flugverbot auf sämtliche Starr- undDrehflügelluftfahrzeuge, mit Ausnahme UNPROFOR-genehmigter Flüge,erweitert wurde.

April 1993

Am 12. April 1993 begannen NATO-Flugzeuge mit der Überwachung desbosnischen Luftraums (Operation Deny Flight). Zunächst kamen 50 Jagd- undAufklärungsflugzeuge (später stieg die Zahl auf mehr als 200) aus verschiede-nen NATO-Staaten zum Einsatz, die von Flugplätzen in Italien undFlugzeugträgern in der Adria aufstiegen. Bis Dezember 1995 waren fast100.000 Einsätze von Jägern und Unterstützungsflugzeugen geflogen worden.

Juni 1993

Auf einer gemeinsamen Sitzung des Nordatlantikrats und des Rats derWesteuropäischen Union am 8. Juni wurde eine gemeinsame NATO/WEU-Einsatzkonzeption zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos in der Adriagebilligt. Die sich daraus ergebende Operation (Sharp Guard) umfasste ein-heitliche Führungsvorkehrungen unter der Verantwortlichkeit der Räte beiderOrganisationen. Die operative Leitung des gemeinsamen NATO/WEU-Einsatzverbands wurde über den Obersten Alliierten Befehlshaber Europa(SACEUR) an den Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte Europa Süd (COM-NAVSOUTH) in Neapel delegiert.

Im Zuge dieser Erzwingungsmaßnahme wurden etwa 74.000 Schiffe vonNATO- und WEU-Streitkräften kontrolliert; fast 6.000 wurden auf See durch-sucht, etwas mehr als 1.400 wurden umgeleitet und in Häfen inspiziert. Es wur-den keine Schiffe gemeldet, die das Embargo durchbrochen hätten; in sechsFällen war ein solcher Versuch unternommen worden, die betreffenden Schiffewurden jedoch gestoppt.

Mit der Aufhebung des VN-Waffenembargos am 18. Juni 1996 wurde dieOperation Sharp Guard ausgesetzt. Der NATO- und der WEU-Rat erklärten,dass beide Organisationen bereit seien, die Operation in Übereinstimmung mit

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der VNSR-Resolution 1022 wiederaufzunehmen, wenn die VN-Sanktionenerneut in Kraft treten sollten.

August 1993

Nach der Annahme einer Resolution des VN-Sicherheitsrats in Bezug aufdie Gesamtsicherung von Schutzzonen (VNSR-Resolution 836) wurden vomNordatlantikrat eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Angesichts fortge-setzter Angriffe genehmigte der Rat am 2. August die unverzüglicheVorbereitung härterer Maßnahmen, einschließlich Luftangriffen, gegen dieVerantwortlichen, wenn die Belagerung Sarajevos und anderer Gebiete wei-terginge und humanitäre Hilfslieferungen in der Region nicht weiter gestörtwürden. NATO-Militärbehörden wurden beauftragt, in enger Koordinierung mitder UNPROFOR Einsatzoptionen für Luftangriffe auszuarbeiten.

Am 9. August billigte der Nordatlantikrat eine Reihe vom NATO-Militärausschuss empfohlener „Operativer Optionen für Luftangriffe in Bosnienund Herzegowina”. Diese Optionen betrafen sowohl das Zielidenti-fizierungsverfahren als auch die Führungsvereinbarung zwischen der NATOund den Vereinten Nationen für Luftangriffe.

Januar 1994

Auf dem Brüsseler Gipfeltreffen bestätigten die Staats- undRegierungschefs des Bündnisses nochmals ihre Entschlossenheit, dieBelagerung Sarajevos und anderer Schutzzonen und bedrohter Räume inBosnien und Herzegowina durch Luftangriffe zu beenden.

Februar 1994

Am 9. Februar ermächtigte der Nordatlantikrat auf Ersuchen desGeneralsekretärs der Vereinten Nationen den Oberbefehlshaber der AlliiertenStreitkräfte Europa Süd (CINCSOUTH), auf Anforderung der VereintenNationen gegen Artillerie- und Mörserstellungen in oder um Sarajevo, die vonder UNPROFOR für die Angriffe gegen zivile Ziele in dieser Stadt verantwort-lich gemacht wurden, Luftangriffe zu führen. Außerdem entschied der Rat,dass innerhalb von zehn Tagen alle schweren Waffen aus einer 20 km tiefenSperrzone rund um Sarajevo abzuziehen oder der UNPROFOR-Kontrolle zuunterstellen seien. Nach Ablauf dieser Frist würden alle in der Sperrzone ver-bliebenen schweren Waffen, gleich welcher Partei, die nicht der UNPROFOR-Kontrolle unterstellt wären, aus der Luft angegriffen.

Am 28. Februar wurden vier in die Flugverbotszone über Bosnien undHerzegowina eingedrungene Militärflugzeuge von NATO-Flugzeugen imersten militärischen Kampfeinsatz seit Gründung des Bündnisses abgeschos-sen.

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April 1994Auf Anforderung des Befehlshabers UNPROFOR flogen am 10./11. April

NATO-Flugzeuge Luftnahunterstützungseinsätze zum Schutz des VN-Personals im von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärten Goražde.

Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zurUnterstützung bei den Bemühungen, die Belagerung von Goražde zu beendenund andere Schutzzonen abzusichern, drohte der Nordatlantikrat am 22. AprilLuftangriffe an, wenn die bosnischen Serben ihre Angriffe nicht unverzüglicheinstellten.

Am 24. April hatten sich die Truppen der bosnischen Serben aus der 3-km-Zone um Goražde zurückgezogen, worauf die humanitären Hilfskonvoisund Sanitätskräfte Zutritt zur Stadt erhielten. Der NATO-Rat drohte mitLuftangriffen nach dem 27. April gegen alle innerhalb der 20-km-Sperrzonerund um Goražde verbliebenen schweren Waffen der bosnischen Serben.

Außerdem wurden Luftangriffe angedroht für den Fall, dass andere VN-Schutzzonen (Bihać, Srebrenica, Tuzla und Žepa) mit schweren Waffen,gleichgültig aus welcher Entfernung, angegriffen würden. Diese Gebiete konn-ten auch zu Sperrzonen erklärt werden, wenn nach Auffassung der Führungder NATO- und VN-Truppen innerhalb eines Radius von 20 Kilometern umdiese Orte schwere Waffen zusammengezogen oder verlegt werden sollten.

Juli 1994NATO-Militärbehörden erhielten den Auftrag, Eventualfallpläne für die

Unterstützung der VN-Truppen bei ihrem Abzug aus Bosnien und Herzegowinaund/oder Kroatien zu erarbeiten, falls dieser unvermeidlich werden sollte.

August 1994 Auf Ersuchen der UNPROFOR griffen NATO-Kampfflugzeuge am 5.

August ein Ziel in der Sperrzone von Sarajevo an. Die NATO und die UNPRO-FOR hatten sich auf diese Maßnahme verständigt, nachdem von bosnischenSerben Waffen aus einer Sammelstelle bei Sarajevo entwendet worden waren.

September 1994 Nachdem bosnische Serben in der Nähe von Sarajevo ein UNPROFOR-

Fahrzeug beschossen hatten, griffen am 22. September NATO-Kampfflugzeuge auf Ersuchen der UNPROFOR einen serbischen Panzer an.

November 1994In Durchführung der Resolution 958 des VN-Sicherheitsrats billigte der

Nordatlantikrat am 19. November die Ausdehnung der Luftnahunterstützungauf Kroatien zum Schutz der dort stationierten VN-Truppen.

Am 21. November griffen NATO-Kampfflugzeuge den Flugplatz Udbina indem von Serben besetzten Teil Kroatiens als Reaktion auf Angriffe an, die

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Serben von dort aus gegen Ziele in der Schutzzone Bihać in Bosnien undHerzegowina geflogen hatten.

Nachdem zwei NATO-Flugzeuge südlich von Otoka (im NordwestenBosniens) mit Flugabwehrraketen beschossen worden waren, wurden am 23.November Luftangriffe gegen Flugabwehr-Radarstellungen in diesem Raumgeflogen.

Mai 1995

Nach Verletzungen von Sperrzonen und der Beschießung vonSchutzzonen mit Artillerie griffen NATO-Flugzeuge am 25. und 26. MaiMunitionsdepots der Serben in Pale an. Die Serben nahmen 370 VN-Soldatenund Militärbeobachter in Bosnien als Geiseln und benutzten sie an potenziel-len Zielen als lebende Schutzschilde, um damit weitere Luftangriffe zu verhin-dern.

Am 30. Mai verurteilten die NATO-Außenminister auf ihrem Treffen inNoordwijk, Niederlande, die Eskalation der Gewalt in Bosnien und die feindse-ligen Handlungen der bosnischen Serben gegen VN-Personal.

Juni 1995

Der Nordatlantikrat billigte einstweilige Pläne für eine NATO-Operation zurUnterstützung des Abzugs von VN-Truppen. Die NATO sprach die Hoffnungaus, dass ihre Planungen und Vorbereitungen dazu dienen würden, die weitereVN-Präsenz in der Region zu untermauern.

Am 18. Juni waren die restlichen VN-Geiseln wieder frei. VN-Friedenstruppen, die in Waffensammelstellen um Sarajevo isoliert wordenwaren, wurden abgezogen.

Juli 1995

Am 11. Juli forderten die Vereinten Nationen NATO-Luftnahunterstützungzum Schutz von VN-Truppen an, die von bosnischen Serben bedroht wurden,die auf das von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärte Srebrenicavorrückten. Unter Führung der Vereinten Nationen wurden von VN-Beobachtern bestimmte Ziele von NATO-Kampfflugzeugen angegriffen. Trotzder Luftangriffe fiel die Schutzzone Srebrenica in die Hand der bosnischenSerben. Die nahegelegene Schutzzone Žepa wurde kurze Zeit später von bos-nischen Serben überrannt.

Am 25. Juli genehmigte der Nordatlantikrat die militärische Planung zurAbschreckung eines Angriffs auf die Schutzzone Goražde und den Einsatz vonNATO-Luftstreitkräften für den Fall, dass diese Schutzzone bedroht oder ange-griffen werden sollte.

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August 1995

Am 1. August fasste der NATO-Rat entsprechende Entscheidungen zurAbschreckung von Angriffen auf die Schutzzonen Sarajevo, Bihać und Tuzla.Am 4. August griffen NATO-Kampfflugzeuge Flugabwehr-Radarstellungen derkroatischen Serben in der Nähe des Flugplatzes Udbina und bei Knin inKroatien an.

Nach anhaltenden Artillerieangriffen auf Sarajevo durch bosnische Serbenbegannen NATO-Kampfflugzeuge am 30. August mit einer Reihe vonLuftangriffen gegen serbische Militärziele in Bosnien, wobei sie von der aufdem Berg Igman stationierten Schnellen Eingreiftruppe der Vereinten Nationenunterstützt wurden. Die Luftangriffe wurden befohlen, nachdem VN-Truppenführer zu der Überzeugung gelangt waren, dass der Mörserangriff aufSarajevo zwei Tage zuvor aus Stellungen der bosnischen Serben geführt wor-den war.

Die Operationen wurden vom Oberbefehlshaber Alliierte StreitkräfteEuropa Süd (CINCSOUTH) und vom Befehlshaber der VN-Schutztruppengemäß der ihnen durch die Resolution 836 des VN-Sicherheitsrats erteiltenBefugnis und in Übereinstimmung mit den vom Generalsekretär der VereintenNationen gebilligten Entscheidungen des Nordatlantikrats vom 25. Juli und 1.August 1995 gemeinsam veranlasst.

Die gemeinsamen Ziele der NATO und der Vereinten Nationen bestandendarin, die Bedrohung der Schutzzone Sarajevo zu verringern und dort und inanderen Schutzzonen von weiteren Angriffen abzuschrecken, den Abzug derschweren Waffen der bosnischen Serben aus der Sperrzone rund um Sarajevozustande zu bringen und für VN-Truppen und -Personal sowie nichtstaatlicheOrganisationen völlige Bewegungsfreiheit und die uneingeschränkte Nutzungdes Flughafens Sarajevo sicherzustellen.

September 1995

Am 20. September gelangten die Befehlshaber der NATO und der VN-Schutztruppen zu der Überzeugung, dass die von den Vereinten Nationen fest-gesetzten Bedingungen durch die bosnischen Serben erfüllt worden seien, undstellten die Luftangriffe ein. Sie betonten, dass jeder Angriff auf Sarajevo odereine andere Schutzzone, jede sonstige Nichtbefolgung der für die Sperrzonevon Sarajevo geltenden Bestimmungen oder die Störung derBewegungsfreiheit der VN-Truppen oder des Betriebs des FlughafensSarajevo entsprechende Untersuchungen und möglicherweise dieWiederaufnahme der Luftangriffe zur Folge habe.

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Oktober 1995

Am 4. Oktober feuerten NATO-Kampfflugzeuge an zwei verschiedenenOrten drei Radar-Abwehrflugkörper auf Radarstellungen der bosnischenSerben ab, nachdem ihr Flugabwehrradar NATO-Flugzeuge erfasst hatte.

Am 9. Oktober griffen NATO-Kampfflugzeuge auf Anforderung von VN-Schutztruppen, die an zwei Tagen hintereinander unter Artilleriebeschuss derbosnischen Serben geraten waren, einen Führungsbunker des serbischenHeeres nahe Tuzla an.

November 1995

Mit den sich bessernden Friedensaussichten in Bosnien bestätigte dasBündnis nochmals seine Bereitschaft zur Hilfe bei der Umsetzung desFriedensplans. Es wurden entsprechende Vorbereitungen für eine NATO-geführte Truppe zur Umsetzung der militärischen Aspekte derFriedensvereinbarung in Gang gesetzt. Am 21. November wurde in Dayton,Ohio (USA) zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina, der RepublikKroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) dieFriedensvereinbarung für Bosnien paraphiert.

Der Abschluss der Friedensvereinbarung ermöglichte es dem VN-Sicherheitsrat, die Sanktionen (VNSR-Resolution 1022) auszusetzen und seinWaffenembargo vorbehaltlich bestimmter Bedingungen (VNSR-Resolution1021) stufenweise aufzuheben.

Die Maßnahmen der NATO und der WEU zur Durchsetzung derSanktionen wurden am 22. November 1995 aufgehoben, konnten aber vonneuem verhängt werden, falls die Bedingungen der Vereinten Nationen nichterfüllt würden.

Dezember 1995

Die Friedensvereinbarung für Bosnien wurde am 14. Dezember in Parisunterzeichnet.

Die im April 1993 begonnene Erzwingungsmaßnahme der NATO (DenyFlight) wurde beendet. Am 15. Dezember nahm der VN-Sicherheitsrat dieResolution 1031 an, mit der die Befugnis zu solchen Maßnahmen mit Wirkungvom 20. Dezember von den Vereinten Nationen auf die NATO übertragen undder NATO das Mandat für die Umsetzung der militärischen Aspekte derFriedensvereinbarung eingeräumt wurde.

Der Luftraum über Bosnien und Herzegowina wurde anschließend vonder IFOR-Truppe (siehe unten) als Teil ihres Auftrags überwacht.

Der Nordatlantikrat entschied außerdem, dass gemäß Resolution 1037des VN-Sicherheitsrats Luftnahunterstützung für die VN-Truppe in

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Ostslawonien (UNTAES) im Rahmen der Operation Joint Endeavour bereitge-stellt werden sollte.

Die Kontrolle über den Luftraum über Bosnien und Herzegowina sowie dieBereitstellung von Luftnahunterstützung an UNTAES wurde unter der SFOR-Truppe fortgesetzt, die die IFOR-Truppe am 20. Dezember 1996 ablöste. DieLuftnahunterstützung für UNTAES endete im Januar 1998 nach dem Ende desUNTAES-Mandats.

Die NATO-geführte IFOR-Truppe

Kommandostruktur der IFOR- Truppe

Wie im Anhang 1A zur Friedensvereinbarung festgelegt, war JointEndeavour eine NATO-geführte Operation unter der politischen Leitung undKontrolle des Nordatlantikrats. Die IFOR hatte eine einheitlicheKommandostruktur. Die militärische Gesamtverantwortung lag in den Händendes damaligen Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR), GeneralGeorge Joulwan. General Joulwan ernannte Admiral Leighton-Smith(Oberbefehlshaber Alliierte Streitkräfte Europa Süd - CINCSOUTH) zum erstenBefehlshaber im Einsatzgebiet IFOR (COMIFOR). Im November 1996, als dasKommando über die IFOR-Truppe von den Alliierten Streitkräften Europa Süd(AFSOUTH) auf die Alliierten Landstreitkräfte Europa Mitte (LANDCENT) über-ging, wurde General Crouch Befehlshaber im Einsatzgebiet IFOR. Im Juli 1997wurde er von General Shinseki abgelöst. Einzelheiten zur weiterenKommandostruktur der IFOR-Truppe und ihrer Nachfolgerin SFOR sind auf derSFOR-Website erhältlich (www.nato.int.sfor).

Wichtige Meilensteine des IFOR- Einsatzes

Ein Vorauskommando in Stärke von 2.600 Mann begann am 2. Dezember1995 mit der Verlegung nach Bosnien und Kroatien. Sein Auftrag waren dieEinrichtung der erforderlichen Stabsquartiere, Fernmeldeverbindungen und dieOrganisation der Logistik für die Aufnahme der in den Einsatzraum zu verle-genden IFOR-Truppe mit einer Stärke von 60.000 Mann. Die Verlegung derMasse der Kräfte wurde nach der abschließenden Genehmigung desOperationsplans (OPLAN) durch den Nordatlantikrat und nach erfolgterVerabschiedung der Resolution 1031 des VN-Sicherheitsrats am 15.Dezember, die zur IFOR-Mission ermächtigte, am 16. Dezember veranlasst.

Die Übertragung der Kommandogewalt vom Befehlshaber der VN-Friedenstruppe auf den Befehlshaber IFOR wurde am 20. Dezember vollzo-

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gen, 96 Stunden nach Genehmigung der Verlegung der Hauptkräfte durch denNATO-Rat. An diesem Tag traten alle an der Operation beteiligten NATO- undNicht-NATO-Streitkräfte unter die Kommandogewalt des Befehlshabers IFOR.

Am 19. Januar 1996, 30 Tage nach Verlegung der IFOR-Truppe (D+30),hatten die Vertragsparteien ihre Streitkräfte aus der Entflechtungszone beider-seits der vereinbarten Waffenstillstandslinie zurückgezogen. Am 3. Februar(D+45) waren alle Truppen aus den zu übergebenden Gebieten abgezogen.Die Übergabe von Territorien unter den bosnischen Gebietseinheiten war am19. März (D+90) abgeschlossen; entlang der Grenze der Gebietseinheitenwurde eine neue Entflechtungszone eingerichtet.

Nach den Bestimmungen der Friedensvereinbarung sollten alle schwerenWaffen und Truppen bis zum 18. April (D+120) in ihre Unterkünfte zurückkeh-ren oder demobilisiert werden. Dies war der letzte Meilenstein im militärischenAnhang zur Friedensvereinbarung. Technische Schwierigkeiten verhinderten,dass die Parteien der Friedensvereinbarung den Abzug und dieDemobilisierung bzw. Rückführung der schweren Waffen und Truppen in dieUnterkünfte fristgemäß abschließen konnten. Am 27. Juni 1996, dem vomObersten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) neu festgesetzten Termin,war jedoch die Rückführung der schweren Waffen in die Friedensstandorteabgeschlossen.

Umsetzung der zivilen Aspekte

Für das Erreichen eines dauerhaften Friedens in Bosnien undHerzegowina ist auch die vollständige Umsetzung der zivilen Aspekte derFriedensvereinbarung entscheidend. Durch die Umsetzung der militärischenTeile der Vereinbarung trug die IFOR zur Schaffung eines sicheren, dem zivi-len und politischen Neuaufbau förderlichen Umfelds bei. Sie leistete außerdemwesentliche Unterstützung bei zivilen Aufgaben im Rahmen der Grenzen ihresMandats und der vorhandenen Kräfte und Mittel. Die IFOR-Truppe arbeiteteeng mit dem Büro des Hohen Repräsentanten, der InternationalenPolizeitruppe, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), demHohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), derOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), demInternationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien undvielen anderen zusammen, einschließlich 400 in der Region tätigen nichtstaat-lichen Organisationen. Sie bot diesen Organisationen eine Reihe vonUnterstützungsleistungen wie Notunterkünfte, sanitätsdienstliche Behandlungund Abtransport von Patienten, Bergung und Instandsetzung von Fahrzeugen,Transportunterstützung, Information und Beratung in Sicherheitsfragen undsonstige logistische Unterstützung.

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Die IFOR leistete auch der OSZE umfangreiche Unterstützung und half ihrbei der Vorbereitung, Beaufsichtigung und Überwachung der Wahlen, die am14. September 1996 stattfanden. Nach den Wahlen unterstützte die IFOR dasBüro des Hohen Repräsentanten bei der Hilfe für die Parteien beim Aufbauneuer gemeinsamer Institutionen.

IFOR-Pioniere konnten mehr als 50 Prozent der Straßen in Bosnien undHerzegowina reparieren und für den Verkehr öffnen und mehr als 60 Brückenwieder aufbauen oder instandsetzen, einschließlich der, die das Land mitKroatien verbinden. Außerdem waren sie an der Minenräumung anEisenbahnlinien und deren Instandsetzung, der Öffnung von Flughäfen für denzivilen Luftverkehr, an der Wiederherstellung der Gas-, Wasser- undStromversorgung, am Wiederaufbau von Schulen und Krankenhäusern und ander Instandsetzung wichtiger Fernmeldeanlagen beteiligt.

Die NATO-geführte SFOR-Truppe

Von der IFOR zur SFOR

Nach dem friedlichen Verlauf der Wahlen vom September 1996 in Bosnienhatte die IFOR ihre Mission erfolgreich beendet. Es war jedoch klar, dass aufdem zivilen Sektor noch viel zu tun blieb und das Umfeld weiterhin instabil undunsicher sein würde. Eine Woche nach den Wahlen entschieden die NATO-Verteidigungsminister auf einem inoffiziellen Treffen in Bergen, Norwegen,dass das Bündnis neu beurteilen müsse, wie es nach Ablauf des IFOR-Mandats im Dezember 1996 weiterhin bei der Schaffung sichererLebensbedingungen Unterstützung leisten könnte.

Einen Monat später billigte der Nordatlantikrat eine detaillierte politischeWeisung für eine von den militärischen Behörden der NATO zu erstellendeStudie über die Sicherheitsoptionen nach Ablauf des IFOR-Mandats. ImNovember und Dezember 1996 wurde in Paris ein Konsolidierungsplan fürzwei Jahre aufgestellt und in London unter Aufsicht des gemäß derFriedensvereinbarung eingerichteten Rats für die Umsetzung diesesVertragswerks ausgearbeitet. Auf der Grundlage dieses Plans und der bünd-niseigenen Studie über die Sicherheitsoptionen entschieden die Außen- undVerteidigungsminister der NATO, dass zur Gewährleistung der für dieKonsolidierung des Friedens erforderlichen Stabilität eine verringerteMilitärpräsenz notwendig sei. Sie vereinbarten, dass die NATO eineStabilisierungstruppe (SFOR) aufstellen sollte, die anschließend am 20.Dezember 1996, dem Ablaufdatum des IFOR-Mandats, ihren Dienst aufnahm.

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Funktion und Mandat der SFOR-Truppe

Gemäß Resolution 1088 des VN-Sicherheitsrats vom 12. Dezember 1996wurde die SFOR als rechtmäßiger Nachfolger der IFOR zur Umsetzung dermilitärischen Aspekte der Friedensvereinbarung ermächtigt; ihr Einsatzerfolgte im Rahmen der VN-Charta, Kapitel VII (FriedenserzwingendeMaßnahmen). Die für die SFOR festgelegten Rules of Engagement (ROE) ent-sprachen denen der IFOR und berechtigten zur Anwendung von Waffengewalt,falls dies zur Durchführung des Auftrags der SFOR oder zu ihrem Schutzerforderlich sein sollte.

Hauptaufgabe der SFOR war es, zu sicheren allgemeinen Bedingungenbeizutragen, die für die Konsolidierung des Friedens erforderlich waren. Zuihren speziellen Aufgaben zählten:

• Abschreckung von bzw. Verhinderung der Wiederaufnahme vonFeindseligkeiten oder neuer Bedrohungen für den Frieden;

• Konsolidierung des von der IFOR Erreichten und Förderung einesKlimas, in dem der Friedensprozess voranschreiten kann;

• Bereitstellung von selektiver Unterstützung für zivile Organisationeninnerhalb ihrer Möglichkeiten.

Außerdem war sie darauf eingestellt, im Notfall die VN-Truppen inOstslawonien zu unterstützen.

Mit rund 31.000 Mann in Bosnien war die SFOR etwa halb so stark wiezuvor die IFOR-Truppe. Die zahlenmäßig kleinere Truppe konnte auf derwährend der IFOR-Mission erreichten allgemeinen Einhaltung derVereinbarungen der Vereinbarung von Dayton aufbauen und sich daher auf dieUmsetzung aller Bestimmungen des Anhangs 1A der Friedensvereinbarungkonzentrieren. Dies umfasst:

• Stabilisierung der augenblicklichen sicheren Verhältnisse, unter denendie kommunalen und nationalen Behörden und anderen internationa-len Organisationen arbeiten können, und

• Unterstützung anderer Dienststellen (in selektiver und gezielter Formwegen der reduzierten Stärke der verfügbaren Kräfte).

Die NATO sah für die SFOR-Mission eine Dauer von 18 Monaten vor; dieTruppenstärke sollte nach sechs und nach zwölf Monaten überprüft werden,um den Schwerpunkt gegebenenfalls von Stabilisierung auf Abschreckung ver-lagern zu können. Bis Juni 1998 sollte die Mission abgeschlossen sein. Dieerste Überprüfung nach sechs Monaten im Juni 1997 kam zu dem Ergebnis,dass mit Ausnahme einer Truppenverstärkung während der Kommunalwahlenim September keine anderen wesentlichen Änderungen hinsichtlich Stärke und

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Einsatzmöglichkeiten der SFOR ins Auge gefasst werden sollten, bis derNATO-Rat in Konsultation mit den Nicht-NATO-Staaten, die ebenfalls SFOR-Truppen stellten, eine sorgfältige Beurteilung der Sicherheitslage in Bosnienund Herzegowina nach den Wahlen vorgenommen hatte.

Kommandostruktur der SFOR-Truppe

Wie im Anhang 1A zur Friedensvereinbarung vereinbart, weist die SFOR-Truppe eine einheitliche Kommandostruktur auf; bei ihrem Einsatz handelt essich um eine NATO-geführte Operation unter Leitung und Kontrolle desNordatlantikrats. Die militärische Gesamtverantwortung liegt in den Händendes Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR).

Beteiligung von Nicht-NATO-Staaten

Wie bei der IFOR stellte jeder Streitkräfte unterhaltende NATO-Staat auchTruppenteile zur SFOR ab. Island, der einzige NATO-Staat ohne Streitkräfte,leistete medizinische Unterstützung. Alle 18 Nicht-NATO-Staaten, die amIFOR-Einsatz teilnahmen, beteiligten sich auch an der SFOR, nämlichAlbanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen,Rumänien, Russland, Schweden, die Tschechische Republik, die Ukraine undUngarn - sie alle sind Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden(PfP); hinzu kommen Ägypten2, Jordanien2, Malaysia und Marokko2. Vier wei-tere Staaten (Argentinien, Irland, die Slowakei und Slowenien) haben ebenfallsTruppenkontingente zur SFOR abgestellt, so dass sich die Zahl der nicht derNATO angehörenden Teilnehmerstaaten auf insgesamt 22 beläuft.

Nicht-NATO-Staaten werden auf der selben Grundlage in die Operationintegriert wie die Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten. Zwar gelten für das amSFOR-Einsatz beteiligte russische Truppenkontingent Sonderregelungen,doch im Allgemeinen empfangen alle beteiligten Truppen ihre Befehle vomBefehlshaber SFOR über die multinationalen Divisionsstäbe. Das Personaldes SFOR-Hauptquartiers in Sarajevo setzt sich aus Angehörigen von 25NATO- und Nicht-NATO-Staaten zusammen.

Die beitragleistenden Nicht-NATO-Staaten unterhalten Verbindungs-offiziere bei SHAPE und wirken an der Einsatzplanung und der Aufstellung dererforderlichen Streitkräfte durch die Internationale Koordinierungszentrale mit.Beim NATO-Hauptquartier werden die beitragleistenden Nicht-NATO-Staatenin wichtigen Sachfragen konsultiert, wobei sie ihre Auffassungen zumAusdruck bringen oder sich den Entscheidungen des NATO-Rats anschließen

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2 Teilnehmer am Mittelmeerdialog der NATO.

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können. Hauptinstrument der politischen Konsultation unter den beitragleisten-den Staaten war das so genannte „NAC+N”-Forum (heute „EAPR(SFOR)”), dieVersammlung des Nordatlantikrats mit beitragleistenden Nicht-NATO-Staaten.Konsultationen mit dieser Staatengruppe finden auch im Rahmen derTagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und derKoordinierungsgruppe Grundsatzfragen in SFOR-Zusammensetzung statt.

Die Beteiligung von Nicht-NATO-Staaten trägt nicht nur zur Erfüllung derSFOR-Mission bei, sondern ist auch darüber hinaus von Bedeutung. Sie ver-schafft allen teilnehmenden Streitkräften von Partnerschaftsstaaten praktischeErfahrungen im gemeinsamen Einsatz mit NATO-Truppen und beweist, dassNATO- und Nicht-NATO-Staaten in einer NATO-geführten Operation imInteresse des Friedens eng zusammenarbeiten können. Dies hat weit rei-chende Auswirkungen auf die Region und trägt zu erhöhter Sicherheit in ganzEuropa und darüber hinaus bei.

Zivile Aspekte

Die volle Umsetzung der den zivilen Sektor betreffenden Teile derFriedensvereinbarung bleibt ein entscheidender Faktor bei der Schaffung derGrundlage für einen dauerhaften Frieden. Wie die IFOR leistet auch die SFORUnterstützung bei zivilen Aufgaben; da sie jedoch über geringere Kräfte ver-fügt, muss sie bei ihren Bemühungen Prioritäten setzen und von der Truppeselektiven Gebrauch machen.

Gemäß Weisung des Nordatlantikrats sorgte die SFOR für ein sicheresUmfeld bei den Kommunalwahlen, die im September 1997 stattfanden. Sieunterstützte die OSZE auch in anderer Form bei der Vorbereitung undDurchführung dieser Wahlen. Sie hilft der OSZE weiterhin bei derUnterstützung der Parteien in der Umsetzung der im Rahmen der Vertrauens-und Sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) und der SubregionalenRüstungskontrolle erzielten Vereinbarungen. Die letztgenannte Vereinbarungbegrenzt die Bestände der Parteien an schweren Waffen, um die Gefahr einessubregionalen Rüstungswettlaufs zu beiseitigen und eine Gesamtreduzierungdes Arsenals schwerer Waffen in dem Gebiet zu bewirken.

Das Büro des Hohen Repräsentanten wird unmittelbar durchBereitstellung technischen Fachwissens und Hilfeleistung auf dem Sektor derTelekommunikation und Fernmeldetechnik, des Lufttransports und durch fürInformationszwecke einzusetzende Kräfte und Mittel unterstützt. Unterstützungdieser Art wird routinemäßig geleistet.

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Außerdem unterstützt die SFOR weiterhin den HohenFlüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in den Bemühungenzur Rückführung von Flüchtlingen und Vertriebenen. Sie tut dies durchHilfeleistung bei der Umsetzung der Verfahren zur Erleichterung der Rückkehrin die Entflechtungszone, die zwischen den beteiligten Organisationen und denParteien der Friedensvereinbarung ausgehandelt wurde, indem sie beispiels-weise dafür sorgt, dass keine Waffen außer denen der SFOR selbst in dieEntflechtungszone zurückgebracht werden. Darüber hinaus unterstützt dieSFOR den UNHCR bei der Beurteilung der Infrastruktur, derWohnungssituation, der Wirtschaft und sozialer Faktoren in mehr als 80Städten und Gemeinden. Die Informationen werden dann demInformationszentrum für Repatriierungsfragen als Beitrag für seine Datenbanküber Projekte in Verbindung mit den Rückführungsvereinbarungen zurVerfügung gestellt.

Wie die Vorgängerin IFOR pflegt auch die SFOR weiterhin engeZusammenarbeit mit der Internationalen Polizeitruppe im Bereich Überwa-chung, Fernmelde- und Verkehrswesen sowie durch Sicherung ihrerAktivitäten. Die Ordnungskräfte der SFOR leisten der InternationalenPolizeitruppe weiter fachliche Unterstützung und geben Hilfestellung bei derUmsetzung ihres Kontrollpunktkonzepts. Die SFOR unterstützt außerdem dieDurchführung der Schiedsvereinbarung über die Zugehörigkeit von Brčko vom15. Februar 1997, indem sie in und um Brčko für Sicherheit sorgt und demAdministrator von Brčko, der Internationalen Polizeitruppe, dem UNHCR undanderen an der Durchführung des Schiedsspruchs beteiligten Stellen Hilfe lei-stet.

Die dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemaligeJugoslawien bereits durch die IFOR zuteil gewordene Unterstützung wirddurch die SFOR aufrechterhalten. Sie umfasst den Schutz und die logistischeUnterstützung der Ermittler und die Überwachung der Orte vermuteterMassengräber durch SFOR-Patrouillen. Der Nordatlantikrat hat die SFORermächtigt, Personen, die im Verdacht stehen, Kriegsverbrechen begangen zuhaben, festzunehmen und dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal zuüberstellen, wenn SFOR-Angehörige in Ausübung ihres Dienstes auf siestoßen. Eine Reihe solcher Personen wurde bereits festgenommen und unver-züglich der Rechtssprechung des Tribunals in Den Haag zugeführt. MehrereBeschuldigte haben sich freiwillig den Justizbehörden gestellt.

Die Unterstützung bei der Umsetzung der Vereinbarung im zivilen Bereicherfolgt durch örtliche Kräfte und die Zivil-Militärische Einsatzgruppe der SFOR.Die Einsatzgruppe ist in Sarajevo stationiert und besteht aus etwa 350Militärangehörigen. Nachdem sie sich anfangs hauptsächlich aus Reservistendes US-Heeres zusammensetzte, hat sie inzwischen multinationalen

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Charakter. Beim Personal der Zivil-Militärischen Einsatzgruppe handelt es sichum Führungskräfte der mittleren und höheren Ebene aus 20 zivilenBerufssparten, einschließlich Rechtswesen, Wirtschaft und Finanzen,Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe, Bauwesen, Transport undVerkehr, öffentliche Versorgung, Wohnungswesen, soziale Einrichtungen(Bildungs- und Gesundheitswesen usw.), Kultur, Verwaltung, Management undPolitologie.

DIE FÖRDERUNG DES FRIEDENSPROZESSES INBOSNIEN UND HERZEGOWINA

Aufrechterhaltung einer multinationalen Militärpräsenzunter NATO-Führung

Im Dezember 1997 trafen die Außen- und Verteidigungsminister derNATO eine Reihe weiterer Entscheidungen in Bezug auf die Umsetzung derFriedensvereinbarung in Bosnien und Herzegowina. In Erkenntnis derBrüchigkeit des Friedens trotz positiver Entwicklungen auf mehreren Feldernbekräftigten sie das Eintreten der NATO für einen einzigen demokratischenVielvölkerstaat. Sie begrüßten die vom Büro des Hohen Repräsentanten inBosnien zur leichteren Umsetzung der Friedensvereinbarung ergriffenenMaßnahmen, in deren Rahmen dieser seine volle Autorität zur Geltung bringt,um die Lösung von Problemen durch verbindliche Entscheidungen zu strittigenFragen zu fördern, die vom „Rat für die Umsetzung der Friedensvereinbarung”festgestellt werden. Außerdem griff der NAC den sich sowohl innerhalb des„Rats für die Umsetzung der Friedensvereinbarung” als auch anderswo her-ausbildenden Konsens auf, demzufolge es erforderlich war, die Militärpräsenzüber die Dauer des SFOR-Mandats hinaus aufrechtzuerhalten, und ersuchtedie militärischen Behörden der NATO, entsprechende Optionen zu unterbrei-ten.

Am 20. Februar 1998 gab der Rat in einer Erklärung bekannt, dass dieNATO vorbehaltlich des erforderlichen VN-Mandats bereit sei, nach Ablauf desderzeitigen SFOR-Mandats im Juni 1998 eine multinationale Truppe inBosnien und Herzegowina aufzustellen und zu führen, und wies dieMilitärbehörden an, mit der notwendigen Planung zu beginnen.

Die neue Truppe würde die Bezeichnung „SFOR” beibehalten und ihrenEinsatz mit gleichem Ziel weiterverfolgen, nämlich von einemWiederaufflammen der Feindseligkeiten abzuschrecken und zur Schaffung derfür die Umsetzung des zivilen Teils der Friedensvereinbarung erforderlichen

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Bedingungen beizutragen. Gleichzeitig plante der Rat eine Übergangsstrategiemit regelmäßigen Überprüfungen der Truppenstärke und ihrer allmählichenVerringerung in dem Maße, in dem die Übertragung von Aufgaben auf ent-sprechend geeignete Gemeinschaftseinrichtungen, zivile Behörden und inter-nationale Organe möglich würde.

In Anbetracht der allgemein stabilen Lage in Bosnien und Herzegowinawies der Nordatlantikrat die NATO-Militärbehörden im Herbst 1999 an, dieSFOR-Truppe neu zu strukturieren und ihre Stärke zu reduzieren. Aufgrunddessen wurde die Truppenstärke seither auf etwa 23.000 Mann reduziert.Diese Streitkräfte werden von 17 NATO-Mitgliedstaaten und 17 Nicht-NATO-Staaten gestellt, darunter 12 Partnerländer. Zu den Streitkräften gehört unteranderem ein 1.200 Mann starkes russisches Kontingent. Für die absehbareZukunft wird eine SFOR-Präsenz erforderlich sein, um die Aufrechterhaltungeines sicheren Umfelds sicherzustellen und die Arbeit zur Förderung des zivi-len Wiederaufbauprozesses zu untermauern.

Dessen ungeachtet hat es in diesem Zusammenhang ermutigendeAnzeichen für Fortschritt gegeben. Die Rückkehr der Flüchtlinge, insbeson-dere die Anzahl der spontanen Heimkehrer, nahm in den Jahren 1999 und2000 zu. Dies spiegelt das wachsende Vertrauen in der Bevölkerung wider,dass sie in relativer Sicherheit in ihre früheren Häuser und Dörfer zurückkeh-ren kann. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse der Kommunalwahlen imApril 2000, dass die Unterstützung für nationalistische Parteien zurückgegan-gen und die politische Vielfalt gewachsen war. Ein weiteres Ereignis, das zurStabilität beitrug, war die friedliche Entmilitarisierung von Brčko.

Trotz dieser positiven Entwicklungen wurde auf dem Treffen des Rats fürdie Umsetzung des Friedens in Brüssel im Mai 2000 Unzufriedenheit mit derGeschwindigkeit des Fortschritts bei der Umsetzung der zivilen Aspekte derFriedensvereinbarung sowie mit der Tatsache, dass in Schlüsselbereichennach fünf Jahren nicht mehr Fortschritte erzielt worden waren, zum Ausdruckgebracht. Der Rat für die Umsetzung des Friedens stellte drei Bereiche mithoher Priorität fest: die Vertiefung der wirtschaftlichen Reform, dieBeschleunigung der Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen sowie dieStärkung von demokratisch verantwortlichen Gemeinschaftseinrichtungen.

Im Rahmen dieses Prozesses beauftragte der Nordatlantikrat die SFOR-Truppe mit der Orientierung und Beratung des Ständigen Ausschusses fürmilitärische Angelegenheiten. Ein weiterer Verweis auf die Rolle des StändigenAusschusses findet sich im nachfolgenden Abschnitt.

Am 11. November 2000 fanden in Bosnien und Herzegowina Wahlen statt.Am 22. Februar 2001 wurde schließlich von einer Reihe gemäßigter Parteien,die sich zu einer „Allianz für den Wandel” zusammengeschlossen hatten, eine

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Staatsregierung gebildet. Dies war die erste Regierung, der keine der großennationalistischen Parteien der drei ethnischen Gruppierungen des Landesangehörte.

Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitskooperation

Parallel zu den Entscheidungen zur SFOR-Truppe leitete der Rat imDezember 1997 eine Reihe weiterer Maßnahmen unter der Bezeichnung„Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitskooperation” ein. Diese unterscheidensich deutlich vom SFOR-Einsatz, der die Einhaltung der Bestimmungen desmilitärischen Teils der Friedensvereinbarung durch alle Beteiligten sicherstel-len sollte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Vertrauen und Zusammenarbeit unterden Streitkräften von Bosnien und Herzegowina zu fördern und dieEntwicklung demokratischer Verfahrensweisen und zentralerSicherheitsinstrumente wie dem „Ständigen Ausschuss für militärischeAngelegenheiten” zu unterstützen.

Eine erste Reihe von Maßnahmen im Bereich der Sicherheitskooperationwurde vom Rat gebilligt; dazu gehören Lehrgänge für militärische und zivileBedienstete des Verteidigungssektors von Bosnien und Herzegowina an derNATO-Schule in Oberammergau. Diese Lehrgänge sollen der Förderung derAussöhnung, des Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses der früherenKriegsparteien innerhalb der drei Volksgruppen des Landes und ihrer einzel-nen Parteien dienen. Zum Programm gehören außerdem Besuche undSeminare, mit deren Hilfe sich Bedienstete des Verteidigungssektors inBosnien und Herzegowina mit der NATO vertraut machen sollen und die ihrVerständnis der Rolle der internationalen Gemeinschaft bei der Schaffung derGrundlagen für einen zukünftigen Frieden und zukünftige Stabilität in ihremLand verbessern sollen. Zusätzlich wurde mittels einer Einschätzung unter-sucht, wie die NATO der Regierung von Bosnien und Herzegowina dabei hel-fen kann, ihrem zentralen Verteidigungsgremium, dem Ständigen Ausschussfür militärische Angelegenheiten, volle Wirksamkeit zu verleihen.

Der Ständige Ausschuss für militärische Angelegenheiten ist eines derdurch die Friedensvereinbarung von Dayton geschaffenenGemeinschaftsgremien und hat für die Koordinierung der Aktivitäten derStreitkräfte in Bosnien und Herzegowina Sorge zu tragen. Er setzt sich aus denPräsidenten der drei Volksgruppen im Lande, nämlich der bosnischen Kroaten,der bosnischen Muslime und der bosnischen Serben, denVerteidigungsministern und Stabschefs der Bosniakisch-KroatischenFöderation und der Republik Srpska sowie nationalen und internationalenBeobachtern und einem Sekretariat zusammen. Er wird von der NATO nach-

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drücklich unterstützt und entfaltet seine Funktion in Bezug aufVerteidigungsfragen auf staatlicher Ebene.

Die von der NATO geförderten Aktivitäten im Rahmen derSicherheitskooperation werden vom Ständigen Ausschuss für militärischeAngelegenheiten unter Beteiligung von Vertretern der Bosniakisch-KroatischenFöderation, der Republik Srpska und der drei Volksgruppen koordiniert.Mehrere Lehrgänge über Fragen der Sicherheitskooperation werden durchge-führt. Die Ergebnisse werden von Teilnehmern wie Organisatoren gleicher-maßen als ermutigend beurteilt. Das Programm für Sicherheitszusammen-arbeit konzentriert sich zunehmend auf spezifischere Ziele, ohne dabei seineursprünglichen Ziele aus den Augen zu verlieren. Beispielsweise ist die NATOin Zusammenarbeit mit anderen internationalen Gremien und im Rahmen desProgramms Bosnien und Herzegowina dabei behilflich, auf Aufgaben, die indem vom Rat für die Umsetzung des Friedens aufgestellten Arbeitsplan vomMai 2000 genannt werden, zu reagieren. Zu diesen Aufgaben gehören dieUmstrukturierung der Streitkräfte der Gebietseinheiten, die Stärkung einesgemeinsamen Verteidigungsgremiums auf staatlicher Ebene sowie dieEntwicklung einer gemeinsamen Sicherheitspolitik für das Land.

Verringerung der Streitkräfte der Gebietseinheiten

Nach einer 15-prozentigen Reduzierung im Jahre 1999 war eine weitere15-prozentige Verringerung der aktiven Streitkräfte der Gebietseinheiten bisEnde 2000 vorgesehen. Die SFOR-Truppe beobachtet die Lage und arbeitetüberdies mit Befehlshabern der Streitkräfte der Gebietseinheiten bei derEntwicklung gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungsrichtlinien zusam-men, die sicherstellen sollen, dass die zukünftige Struktur dieser Streitkräftebezahlbar ist und den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Entwaffnung (Operation HARVEST)

1998 begann die SFOR-Truppe mit dem Einsammeln und Vernichtennicht registrierter Waffen und Geschütze, die sich in Privathand befanden, umso die Gesamtsicherheit der Bürger zu erhöhen und das Vertrauen in denFriedensprozess zu stärken. Etwa 11.000 Waffen, 10.000 Minen und 35.000Handgranaten sowie 3.700.000 Schuss Munition (2.800.000 im Jahre 1999und 900.000 im Jahre 2000) wurden seit Beginn der Operation eingesammelt.Dadurch wurde die Bedrohung der örtlichen Bevölkerung erheblich verringert.Das Ziel von Projekt Harvest 2000 bestand darin, durch das Verlagern derZuständigkeit für das Einsammeln von Waffen und Geschützen auf die natio-

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nalen Behörden und ihre Streitkräfte auf dem Erfolg der im Jahre 1999 gelei-steten Arbeit aufzubauen. Die Operation wurde im Jahre 2001 fortgesetzt.

Kriegsverbrechen/Kriegsverbrecher

Die Ergreifung von Kriegsverbrechern obliegt der Zuständigkeit der natio-nalen Behörden. Dennoch hat die SFOR-Truppe Ermittlern des InternationalenKriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien Schutz und logisti-sche Unterstützung gewährt sowie die Orte vermuteter Massengräber durchSFOR-Patrouillen überwacht. Seit 1996 waren NATO-Streitkräfte an derFestnahme von 37 unter der Anklage von Kriegsverbrechen stehendenPersonen und an deren Überstellung nach Den Haag beteiligt.

Obere Luftraumkontrolle

Gemäß der Friedensvereinbarung von Dayton ist die SFOR-Truppe für dieNormalisierung des Luftraums über Bosnien und Herzegowina durch dieFörderung eines stabilen, sicheren und geschützten Luftraumumfelds zustän-dig, das schließlich wieder der zivilen Kontrolle unterstellt werden kann. EinSchritt in diese Richtung wurde im Januar 2000 unternommen, als der obereLuftraum über Bosnien und Herzegowina wieder der zivilen Kontrolle unter-stellt wurde. Es wurden darüber hinaus Pläne für eine Verringerung der militäri-schen Flugoperationen der NATO aufgestellt, die vorsahen, den Weg für eineNormalisierung des mittleren Luftraums mit dem Ziel der vollständigenNormalisierung des Luftraums bis Ende 2001 freizumachen.

UNHCR/Flüchtlinge und Vertriebene

Seit November 1995 hat die von der SFOR-Truppe geschaffeneSicherheit über 723.000 Personen zur Rückkehr veranlasst (368.000Flüchtlinge und 355.000 Vertriebene). Die effektive Umsetzung vonEigentumsgesetzen ist ein entscheidender Bestandteil des Prozesses. DieGesamtanzahl der Rückgaben von Häusern und Wohnungen belief sich biszum Dezember 2000 auf 51.500 Fälle. Die Geschwindigkeit des Fortschritts istjedoch weiterhin niedrig, und nur 21 Prozent aller bei der Kommission fürLiegenschaftsansprüche erhobenen Ansprüche wurden bisher entschieden.

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DIE ROLLE DER NATO IM KOSOVO-KONFLIKT

Der Hintergrund des Konflikts

Der Kosovo liegt im südlichen Serbien und hat eine gemischteBevölkerung, deren Mehrheit der albanischen Volksgruppe angehört. Bis 1989verfügte die Region über einen hohen Grad an Autonomie innerhalb des ehe-maligen Jugoslawien. Dann änderte der Serbenführer Slobodan Milošević denStatus der Region, hob ihre Autonomie auf und unterstellte sie der direktenKontrolle Belgrads, der Hauptstadt Serbiens. Die Kosovo-Albaner widersetztensich diesem Schritt energisch.

Im Jahre 1998 führte der offene Konflikt zwischen serbischen Militär- undPolizeistreitkräften und Freischärlern der Kosovo-Albaner zum Tod von über1.500 Kosovo-Albanern und zur Vertreibung von 400.000 Menschen aus ihrenHäusern und Wohnungen. Die internationale Gemeinschaft zeigte sich äußerstbesorgt über den eskalierenden Konflikt, seine humanitären Folgen und dasRisiko einer Ausweitung auf andere Länder. Die Missachtung diplomatischerBemühungen zur friedlichen Beilegung der Krise durch Präsident Miloševićund die destabilisierende Rolle militanter Freischärler der Kosovo-Albanergaben ebenfalls Anlass zur Besorgnis.

Am 28. Mai 1998 legte der Nordatlantikrat bei seinem Treffen derAußenminister die beiden Hauptziele der NATO im Hinblick auf die Krise imKosovo fest, und zwar:

• Unterstützung beim Erreichen einer friedlichen Beilegung der Krisedurch einen Beitrag zur Reaktion der internationalen Gemeinschaftund

• Förderung der Stabilität und Sicherheit in benachbarten Ländern, mitbesonderem Schwerpunkt auf Albanien und der ehemaligen jugosla-wischen Republik Mazedonien3.

Am 12. Juni 1998 beantragte der Nordatlantikrat auf einem Treffen derVerteidigungsminister eine Einschätzung möglicher weiterer Maßnahmen, diedie NATO im Hinblick auf die entstehende Kosovo-Krise ergreifen könnte. Diesführte zur Betrachtung einer Vielzahl möglicher Optionen.

Nach einer Verschlechterung der Lage genehmigte der NATO-Rat am 13.Oktober 1998 Aktivierungsbefehle für Luftangriffe. Dieser Schritt sollte diplo-matische Bemühungen unterstützen, die das Ziel hatten, das Milošević-

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3 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

5 Deutschland, Frankreich, Italien, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

Regime zum Abzug seiner Truppen aus dem Kosovo, zur Zusammenarbeit beider Beendigung der Gewalt und zur Erleichterung der Rückkehr der Flüchtlingein ihre Häuser und Wohnungen zu bewegen. Nach weiteren diplomatischenInitiativen seitens der NATO und US-Beamter erklärte sich PräsidentMiloševićim letzten Augenblick zum Einlenken bereit, und die Luftangriffe wur-den abgesagt.

Die Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrats (UNSCR) brachte unteranderem eine tiefe Besorgnis über die übermäßige Anwendung von Gewaltdurch die serbischen Sicherheitskräfte und die jugoslawische Armee zumAusdruck. Außerdem forderte sie beide Parteien des Konflikts zu einemWaffenstillstand auf. Im Geist der Resolution wurde die Truppenstärke der ser-bischen Streitkräfte im Kosovo und das Ausmaß ihrer Operationen nach einerseparaten Vereinbarung mit der serbischen Regierung begrenzt.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Organisation für Sicherheitund Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Kosovo-Verifikationsmission star-ten würde, um die Einhaltung am Boden zu beobachten, und dass die NATOeine Luftüberwachungsmission starten würde. Der Beginn der beidenMissionen wurde von der Resolution 1203 des VN-Sicherheitsrats gebilligt.Mehrere Nicht-NATO-Staaten erklärten sich bereit, einen Beitrag zur Überwa-chungsmission zu leisten.

Zur Unterstützung der OSZE bildete das Bündnis eine spezielle militäri-sche Einsatzgruppe, um bei der Notevakuierung von Mitgliedern der Kosovo-Verifikationsmission behilflich zu sein, falls sie durch ein Wiederaufflackern desKonflikts gefährdet werden sollten. Diese Einsatzgruppe wurde in der ehema-ligen jugoslawischen Republik Mazedonien4 unter der Gesamtleitung desObersten Alliierten NATO-Befehlshabers Europa stationiert.

Trotz dieser Maßnahmen flackerte die Lage im Kosovo Anfang 1999 nacheiner Reihe von Provokationen auf beiden Seiten und der Anwendung vonunmäßiger und unverhältnismäßiger Gewalt durch die serbische Armee undSonderpolizei erneut auf. Einige dieser Vorfälle wurden durch dieVermittlungsbemühungen der OSZE-Verifikatoren entschärft, aber nach derEskalation der serbischen Offensive gegen die Kosovo-Albaner hatte sich dieSituation bis Mitte Januar weiter verschlechtert.

Es wurden erneut internationale Bemühungen eingeleitet, um der Suchenach einer friedlichen Lösung des Konflikts neue politische Dynamik zu verlei-hen. Am 29. Januar traf sich die aus sechs Staaten bestehendeKontaktgruppe5, die von der 1992 in London abgehaltenen Konferenz über das

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ehemalige Jugoslawien eingerichtet worden war. Es wurde vereinbart, drin-gende Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter internationalerVermittlung einzuberufen.

Die NATO unterstützte und bekräftigte die Bemühungen derKontaktgruppe, indem sie am 30. Januar der Durchführung von Luftangriffenzustimmte, falls dies erforderlich sein würde, und eine Warnung an beideKonfliktparteien herausgab. Diese konzertierten Initiativen gipfelten in erstenVerhandlungen in Rambouillet bei Paris vom 6. bis 23. Februar, gefolgt voneiner zweiten Verhandlungsrunde in Paris vom 15. bis 18. März. Am Ende derzweiten Gesprächsrunde unterzeichnete die Delegation der Kosovo-Albanerdie vorgeschlagene Friedensvereinbarung, aber die Gespräche wurden ohneUnterschrift der serbischen Delegation abgebrochen.

Unmittelbar danach intensivierten die serbischen Militär- undPolizeistreitkräfte ihre Operationen gegen die albanische Volksgruppe imKosovo. Sie verlegten zusätzliche Truppen und Panzer in das Gebiet und ver-stießen damit eindeutig gegen die Vereinbarung vom Oktober. ZehntausendeMenschen flohen angesichts dieser systematischen Offensive aus ihrenHäusern und Wohnungen.

Am 20. März wurde die Kosovo-Verifikationsmission der OSZE aus demGebiet abgezogen, nachdem sie durch serbische Truppen derart behindertworden war, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen konnte. Danach flogUS-Botschafter Holbrooke in einem letzten Versuch, Präsident Milošević zurEinstellung der Angriffe auf die Kosovo-Albaner zu überreden, nach Belgrad,da anderenfalls NATO-Luftangriffe unmittelbar bevorstünden. Milošević wei-gerte sich einzulenken, und am 23. März wurde der Befehl zur Durchführungvon Luftangriffen erteilt (Operation Allied Force).

Die Ziele der NATO

Die Ziele der NATO im Hinblick auf den Konflikt im Kosovo wurden in derauf dem Außerordentlichen Treffen des Nordatlantikrats bei der NATO am 12.April 1999 herausgegebenen Erklärung festgelegt und durch die Staats- undRegierungschefs in Washington am 23. April 1999 bekräftigt:

• ein nachweisliches Ende aller militärischen Aktionen und die sofortigeBeendigung von Gewalt und Unterdrückung;

• der Abzug der militärischen, polizeilichen und paramilitärischenStreitkräfte aus dem Kosovo;

• die Stationierung einer internationalen Militärpräsenz im Kosovo;

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• die bedingungslose und sichere Rückkehr aller Flüchtlinge undVertriebenen und der ungehinderte Zugang für humanitäreHilfsorganisationen;

• die Schaffung einer politischen Rahmenvereinbarung für den Kosovoauf der Basis der Vereinbarung von Rambouillet in Übereinstimmungmit dem internationalen Recht und der Charta der Vereinten Nationen.

Während des gesamten Konflikts wurde die Erreichung dieser Ziele,zusammen mit Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer vollständigenUmsetzung, vom Bündnis als Voraussetzung für die Beendigung der Gewaltund des menschlichen Leidens im Kosovo betrachtet.

Am 10. Juni 1999, nach 77 Tage lang dauernden Luftangriffen, gab NATO-Generalsekretär Javier Solana bekannt, dass er General Wesley Clark, denObersten Alliierten Befehlshaber Europa, angewiesen habe, dieLuftoperationen der NATO auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nachKonsultationen mit dem Nordatlantikrat und nach der Bestätigung von GeneralClark getroffen, dass der vollständige Abzug der jugoslawischen Streitkräfteaus dem Kosovo begonnen habe.

Der Abzug erfolgte in Übereinstimmung mit der Militärisch-TechnischenVereinbarung, die zwischen der NATO und der Bundesrepublik Jugoslawienam Abend des 9. Juni geschlossen worden war. Die Vereinbarung wurde vonGeneralleutnant Sir Michael Jackson im Auftrag der NATO und vonGeneralleutnant Svetozar Marjanović von der jugoslawischen Armee sowieGeneralleutnant Obrad Stevanović vom Innenministerium im Auftrag derRegierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien unter-zeichnet. Der Abzug entsprach außerdem der Vereinbarung zwischen derBundesrepublik Jugoslawien und den Sonderbevollmächtigten derEuropäischen Union und Russlands, dem finnischen Präsidenten Ahtisaari undWiktor Tschernomyrdin, dem früheren Premierminister Russlands, die am 3.Juni geschlossen worden war.

Am 10. Juni verabschiedete der VN-Sicherheitsrat die Resolution 1244,die die Annahme der Prinzipien für eine politische Lösung der Kosovo-Kriseeinschließlich des sofortigen Endes der Gewalt und eines raschen Abzugs dermilitärischen, polizeilichen und paramilitärischen Streitkräfte durch dieBundesrepublik Jugoslawien begrüßte. Die Resolution, die mit 14 Ja-Stimmenund ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung (China) angenommen wurde,gab die Entscheidung des Sicherheitsrats bekannt, eine internationale Zivil-und Sicherheitspräsenz im Kosovo unter der Schirmherrschaft der VereintenNationen einzurichten.

Nach Maßgabe von Kapitel VII der VN-Charta entschied derSicherheitsrat, dass die politische Lösung der Krise auf den allgemeinen

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Prinzipien, die am 6. Mai von den Außenministern der G7-Industriestaaten undder Russischen Föderation - der G8 - angenommen wurden, sowie auf denPrinzipien beruhen würde, die in dem Dokument enthalten sind, das in Belgradvom finnischen Präsidenten und dem Sonderbeauftragten der RussischenFöderation vorgelegt und am 3. Juni von der Regierung der BundesrepublikJugoslawien angenommen wurde. Beide Dokumente wurden als Anhänge indie Resolution aufgenommen.

Zu den Prinzipien gehörten unter anderem ein sofortiges und nachweisli-ches Ende von Gewalt und Unterdrückung im Kosovo, der Abzug der militäri-schen, polizeilichen und paramilitärischen Streitkräfte der BundesrepublikJugoslawien, die Stationierung einer effektiven internationalen Zivil- undSicherheitspräsenz mit umfangreichem NATO-Beitrag zur Sicherheitspräsenzund mit einheitlicher Führung, die Einrichtung einer Übergangsverwaltung, diesichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge, ein politischer Prozess für eineumfangreiche Selbstverwaltung, die Entmilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) sowie ein umfassender Ansatz für die wirtschaftlicheEntwicklung der Krisenregion.

Der Sicherheitsrat ermächtigte Mitgliedstaaten und zuständige internatio-nale Organisationen zur Einrichtung der internationalen Sicherheitspräsenzund beschloss, dass die Abschreckung erneuter Feindseligkeiten, dieEntmilitarisierung der UÇK und die Schaffung eines sicheren Umfelds für dieRückkehr der Flüchtlinge, in dem auch die internationale Zivilpräsenz arbeitenkönnte, in deren Zuständigkeit fallen würden. Außerdem ermächtigte derSicherheitsrat den VN-Generalsekretär zur Einrichtung der internationalenZivilpräsenz und forderte ihn auf, einen Sonderbeauftragten zur Überwachungihrer Umsetzung zu ernennen.

Nach Verabschiedung der VNSR-Resolution 1244 traf General Jackson,der designierte Befehlshaber der Streitkräfte, aufgrund der Anweisungen desNordatlantikrats sofortige Vorbereitungen für die schnelle Stationierung derSchutztruppe unter dem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Die NATO-geführte Kosovo-Schutztruppe (KFOR)

Die ersten Teile der KFOR-Truppe rückten am 12. Juni 1999 im Kosovoein. Wie in der Militärisch-Technischen Vereinbarung festgelegt erfolgte dieStationierung der Truppe synchron zum Abzug der serbischen Truppen ausdem Kosovo. Der serbische Abzug war am 20. Juni abgeschlossen, und dieKFOR-Truppe hatte ihr erstes Einsatzziel erreicht.

Bei voller Stärke umfasste die KFOR-Truppe etwa 50.000 Mann. Alle 19NATO-Mitglieder und 20 Nicht-NATO-Staaten beteiligen sich an der KFOR-

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Truppe unter einheitlicher Führung (darunter 16 Partnerstaaten, einschließlicheines russischen Kontingents von 3.200 Mann).

Nach der Bestätigung des Obersten Alliierten Befehlshabers Europa(SACEUR), dass die serbischen Sicherheitsstreitkräfte den Kosovo verlassenhätten, gab ebenfalls am 20. Juni der NATO-Generalsekretär bekannt, dass erdie Luftangriffe in Übereinstimmung mit der Militärisch-TechnischenVereinbarung formell eingestellt habe.

Während der gesamten Krise befanden sich NATO-Streitkräfte an vorder-ster Front der humanitären Bemühungen um eine Linderung des Leidens dervielen Tausend Flüchtlinge, die aufgrund der ethnischenSäuberungskampagne der Serben gezwungen waren, aus dem Kosovo zu flie-hen. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien6 bauten NATO-Truppen Flüchtlingslager, Flüchtlingsauffangzentren und Notversorgungs-stationen und schafften viele Hundert Tonnen humanitärer Hilfsgüter zu denBedürftigen. In Albanien stationierte die NATO umfangreiche Streitkräfte, umähnliche Hilfe zu leisten, und unterstützte das VN-Hochkommissariat fürFlüchtlinge - UNHCR - bei der Koordinierung humanitärer Hilfsflüge. Außerdemergänzte die NATO diese Flüge unter Verwendung von den Mitgliedsländernbereitgestellter Flugzeuge. Die bei der NATO im Juni 1998 eingerichtete Euro-Atlantische Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe spielte ebenfalls einewichtige Rolle bei der Koordinierung der Unterstützung für UNHCR-Hilfsoperationen.

Die besondere Sorge der NATO-Staaten und der gesamten internationa-len Gemeinschaft galt seit Beginn der Krise der Notlage der im Kosovo ver-bliebenen Kosovo-Albaner, wie sie von Flüchtlingen aus der Provinz beschrie-ben wurde. Alle Anzeichen sprachen für organisierte Verfolgung mitMassenhinrichtungen; Ausnutzung von Zivilisten als menschlicheSchutzschilde; Vergewaltigungen; Massenvertreibungen; das Niederbrennenund die Plünderung von Häusern, Wohnungen und Dörfern; Vernichtung vonErnte und Vieh; Unterdrückung von persönlichen Daten, Herkunft undGrundstückseigentum durch Beschlagnahme von Dokumenten;Unterernährung, Entkräftung und Erschöpfung; sowie viele weitereMissachtungen der Menschenrechte und internationaler Normen zivilisiertenVerhaltens.

Unterstützung für Nachbarstaaten

Das Bündnis erkannte die immensen humanitären, politischen und wirt-schaftlichen Probleme, denen sich die Staaten in der Region infolge des

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6 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Konflikts im Kosovo gegenübersahen, in vollem Umfang. Die Anstrengungendes Bündnisses konzentrierten sich insbesondere auf die Bereitstellung unmit-telbarer praktischer Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise,indem NATO-Streitkräfte in der Region nun mit humanitären Aufgaben betrautwurden.

Anfang April 1999 erhielt der NATO-Befehlshaber in der ehemaligenjugoslawischen Republik Mazedonien7 die vollständige Befugnis, dieUnterstützung der NATO für dieses Land zu koordinieren und in Abstimmungmit den albanischen Behörden und dem UNHCR ein Vorhauptquartier inAlbanien einzurichten, um die humanitäre Lage einzuschätzen undUnterstützung zu leisten. Der Nordatlantikrat beauftragte außerdem die NATO-Militärbehörden, weitere Planungen zu diesem Zweck vorzunehmen. Die wei-tere Hilfe umfasste die Bereitstellung von Notunterkünften und den Aufbau vonFlüchtlingslagern sowie die Unterstützung humanitärer Hilfsorganisationendurch die Bereitstellung von Transportmitteln und anderer Formen der Hilfe,einschließlich der Verteilung von Nahrungsmitteln und Hilfsgütern. NATO-Staaten leisteten finanzielle und sonstige Unterstützung für Albanien und dieehemalige jugoslawische Republik Mazedonien7 und versicherten, dass sieauf alle Bedrohungen der Sicherheit dieser beiden Staaten durch Jugoslawienreagieren würden, die auf die Anwesenheit von NATO-Streitkräften und derenAktivitäten auf ihren jeweiligen Gebieten zurückgehen würden.

Die Staats- und Regierungschefs der NATO erläuterten in Washingtonihre Vision zum Erreichen von dauerhaftem Frieden, Stabilität und zukünftigemWohlstand auf der Grundlage der verstärkten Integration der Staaten derRegion in die Entwicklungen im übrigen Europa. Dabei wollten sie Hand inHand mit anderen internationalen Einrichtungen auf diese Ziele hinarbeiten.Sie begannen einen Prozess von Einzelkonsultationen und Diskussionen zwi-schen den 19 NATO-Staaten und den Staaten der Region und versprachen,die regionale Zusammenarbeit innerhalb des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats (EAPR) zu fördern. Außerdem vereinbarten sie, dieRessourcen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) für die Bereitstellung einerdirekteren und konzentrierteren Unterstützung bei der Erörterung ihrerSicherheitsanliegen zu verwenden. Das Bündnis begrüßte ähnliche, in ande-ren Foren eingeleitete Maßnahmen, darunter den Vorschlag der EuropäischenUnion, Ende Mai 1999 eine Konferenz über einen Stabilitätspakt fürSüdosteuropa einzuberufen. Außerdem erkannte das Bündnis an, dass dieG7-Staaten und Finanzinstitute wie die Weltbank und der InternationaleWährungsfonds eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau nach dem Endeder Kosovo-Krise spielen würden.

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Die Lage im Kosovo wird vom Nordatlantikrat sorgfältig überwacht. Auf imMai 2000 abgehaltenen Ministertreffen bekräftigten die NATO-Staaten ihreEntschlossenheit, eine umfangreiche Rolle bei der Erreichung der Ziele derinternationalen Gemeinschaft zu spielen, wie in der VNSR-Resolution 1244formuliert. Diese Ziele bestehen darin, auf einen friedlichen, multiethnischen,multikulturellen und demokratischen Kosovo hinzuarbeiten, in dem alleBewohner universelle Rechte und Freiheiten genießen. Die NATO-Außenminister brachten ihre deutliche Bereitschaft zur Unterstützung für dieArbeit der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und desSonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs sowie für die weiterhin intensiveZusammenarbeit zwischen der UNMIK und der KFOR-Truppe zum Ausdruck.Außerdem bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, zu gewährleisten, dass dieTruppenstärke und die Fähigkeiten der KFOR-Truppe auf dem Niveau gehal-ten werden, das für die anstehenden Herausforderungen erforderlich ist.Hierzu gehören die Aufrechterhaltung eines sicheren Umfelds in einem immernoch unruhigen Kosovo, die Abschreckung und Verhinderung von ethnischerGewalt, die Bereitstellung von Sicherheit und Schutz für alle Minderheiten,Hilfeleistung bei der Rückkehr von Flüchtlingen, gleich ob aus albanischen,serbischen oder sonstigen Gemeinschaften, sowie die Unterstützung derOSZE bei der Durchführung freier, fairer und sicherer Wahlen.

Im Frühjahr 2001, nach gewalttätigen Zusammenstößen an der Grenzezum Kosovo, an denen Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen RepublikMazedonien8 und extremistische Gruppen der albanischen Volksgruppe, dieBerichten zufolge ihre Basis im Kosovo hatten, beteiligt waren, leitete dieKFOR-Truppe zusätzliche Aktionen ein, darunter verstärkte Boden- undLuftpatrouillen, Operationen zur Bekämpfung des Schmuggels sowie Einsätzezur Festnahme gesuchter Personen. Aufklärungs- und Überwachungsflügewurden ebenfalls verstärkt, ebenso wie die Bemühungen zur Gewinnung nach-richtendienstlicher Erkenntnisse.

MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN DER KOSOVO-REGION UND KFOR-UNTERSTÜTZUNG AUS

HUMANITÄREN GRÜNDEN

Die Schaffung von Bedingungen, unter denen die zu Grunde liegendenpolitischen Probleme des Kosovo gelöst werden können, ist eine schwierigeund langfristige Aufgabe. Angesichts des Ausmaßes der wachsenden huma-nitären Krise, der der Kosovo im Frühjahr 1999 gegenüberstand, und der vonder Regierung Milošević in Belgrad veranlassten Zerstörung und Gewalt hat

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sich die Lage erheblich verbessert. Es ist noch ein weiter Weg zurückzulegen,aber die im Folgenden aufgeführten Fakten und Zahlen stellen eine fundierteListe der Leistungen dar, die den Weg für die zukünftige Stabilität der Provinzund die Sicherheit der Region als Ganzes bereiten.

Die Erkenntnisse der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE, die vonJanuar bis März 1998 in den Kosovo entsandt wurde, deuteten auf organisierteund systematische Gräueltaten hin, die von serbischen und jugoslawischenStreitkräften gegen albanische Gemeinschaften begangen worden waren.Vertreibungen, willkürliche Verhaftungen und Tötungen sowie andereMenschenrechtsverletzungen und Einschüchterungsmethoden waren bereitssichtbar. Der Bericht der Mission stellte fest, dass auf beiden Seiten der ethni-schen Grenze während des Konflikts Übertretungen begangen wurden, dassjedoch das vom jugoslawischen und serbischen Militär- undSicherheitsapparat verursachte Leiden auf Seiten der Kosovo-Albaner deutlichüberwog. Der Chefankläger des Internationalen Kriegsverbrechertribunals fürdas ehemalige Jugoslawien berichtete, dass etwa 526 Massengräber imKosovo identifiziert und mehr als 4.000 Leichen exhumiert wurden. Weitere300 Orte werden derzeit untersucht.

Flüchtlinge

Eine Hauptsorge ist das Ausmaß des Problems der Umsiedlung vonVertriebenen und Flüchtlingen im Kosovo. Das Hohe Flüchtlingskommissariatder Vereinten Nationen schätzte, dass die ethnischen Säuberungen bis AnfangApril 1999 226.000 Flüchtlinge in Albanien, 125.000 in der ehemaligen jugos-lawischen Republik Mazedonien9 sowie 33.000 in Montenegro zur Folge hat-ten. Bis Ende Mai 1999 waren über 230.000 Flüchtlinge in der ehemaligenjugoslawischen Republik Mazedonien9, über 430.000 in Albanien und etwa64.000 in Montenegro angekommen. Ungefähr 21.500 Flüchtlinge hattenBosnien erreicht, und mehr als 61.000 waren in andere Länder evakuiert wor-den. Schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen, d. h. 90 Prozent derBevölkerung des Kosovo, waren aus ihren Häusern und Wohnungen vertrie-ben worden, und innerhalb des Kosovo selbst waren etwa 580.000 Menschenobdachlos geworden. Ungefähr 225.000 Männer aus dem Kosovo galten alsvermisst und nicht weniger als 5.000 Bewohner des Kosovo als hingerichtet.

Zur Unterstützung der NATO-Truppen bei der Erleichterung derFlüchtlingssituation gehörten die Bereitstellung von Ausrüstung und dieErrichtung von Lagern für 50.000 Flüchtlinge in Albanien, Hilfestellung bei derErweiterung von Lagern in der ehemaligen jugoslawischen Republik

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Mazedonien10, medizinische Unterstützung und die Durchführung vonNotoperationen, der Transport von Flüchtlingen in Sicherheit und der Transportvon humanitärer Hilfe und Hilfsgütern.

NATO-Streitkräfte flogen viele Tausend Tonnen Lebensmittel undAusrüstung in das Gebiet. Bis Ende Mai 1999 waren über 4.666 TonnenLebensmittel und Wasser, 4.325 Tonnen andere Güter, 2.624 Tonnen Zelte undfast 1.600 Tonnen Arzneimittel in das Gebiet transportiert worden.

Im Hinblick auf Rückkehrer ist ein deutlicher Fortschritt erzielt worden.Ungefähr 1,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene konnten aus dem Kosovoselbst und aus dem Ausland in ihre Häuser, Wohnungen und Dörfer zurück-kehren. Etwa 200.000 Kosovo-Serben und bis zu 40.000 Angehörige andererMinderheiten sind jedoch immer noch innerhalb der BundesrepublikJugoslawien vertrieben.

Im Mai 2000 wurde ein Gemeinsamer Rückführungsausschuss eingerich-tet, um Mittel und Wege für die sichere und dauerhafte Rückkehr insbesondereder Einwohner aus der Gruppe der Kosovo-Serben auszuloten. Die KFOR-Truppe, die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und andereinternationale Organisationen haben mitgeholfen, innerhalb ihrerMöglichkeiten und Fähigkeiten Wiederansiedlungsaktivitäten zu koordinierenund zu unterstützen sowie das Potenzial für ethnische Gewalt einzuschränken.Die KFOR-Streitkräfte haben ihre Präsenz in Minderheitsenklaven verstärkt,um mehr Sicherheit im Gefolge von örtlich auftretender Gewalt gegen Kosovo-Serben und andere Minderheiten zu bieten.

Wiederaufbau

Im Juni 1999 waren über 128.000 Häuser im Kosovo beschädigt und zer-stört. Bis zum 31. Januar 2001 wurden etwa 18.000 Häuser wieder aufgebaut;über 8.000 befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Bau. Die Aktivitätenkonzentrierten sich außerdem auf die Instandsetzung und Erneuerung desStromversorgungssystems, die Wiederherstellung von Straßen und Schienensowie die Ausbesserung von Brücken.

Medizinische Hilfeleistung

Die medizinische Hilfeleistung stellt ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeldfür die KFOR-Truppe dar. Jährlich werden über 50.000 Zivilpatienten behan-delt.

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Sicherheit

Der Kosovo von heute unterscheidet sich erheblich von dem Kosovo, dendie KFOR-Truppe bei ihrer Ankunft in der Provinz im Juni 1999 vorfand. DieHauptstadt Priština ist heute ein geschäftiges Zentrum voller Autos, Verkehr,Handel und florierenden Geschäften, ebenso wie andere große Städte. Diemeisten Bürger des Kosovo genießen Sicherheit und normales Leben in einemAusmaß, das ihnen jahrelang verwehrt wurde. Es werden fortlaufendeBemühungen unternommen, den Kosovo für alle sicher zu machen. DieKFOR-Truppe unternimmt täglich bis zu 800 Patrouillen, bewacht mehr als 550wichtige Orte und stellt die Besatzung von über 250 Kontrollpunkten fürFahrzeuge. Jeden Tag sind zwei von drei KFOR-Soldaten anSicherheitsoperationen beteiligt.

Eine der höchsten Prioriäten der KFOR-Truppe ist die Verbesserung derSicherheit für die ethnischen Minderheiten. Mehr als 50 Prozent ihresPersonals ist am Schutz der Minderheitsbevölkerung (hauptsächlich Serben)im Kosovo beteiligt. Hierzu gehört die Bewachung einzelner Häuser,Wohnungen und Dörfer, der Transport von Menschen zu Schulen undGeschäften, Patrouillen, die Überwachung von Kontrollpunkten, der Schutzvon Orten und die Unterstützung der lokalen Bevölkerung. KFOR-Truppen sindauch in Mitrovica stationiert, um die Sicherheit auf beiden Seiten des FlussesIbar zu gewährleisten.

Aufgrund der Arbeit von zivilen Minenräumfirmen, die bei Minenaktions-und Koordinationszentren der Vereinten Nationen unter Vertrag stehen, sowieder KFOR-Truppe hat sich die Zahl der Unfälle mit Minen und Blindgängerneinschließlich Streubomben erheblich verringert.

Grenzkontrollen

Die KFOR-Truppe kontrolliert auch weiterhin das Grenzgebiet. Mithilfeeiner Kombination aus Fuß-, Fahrzeug- und Hubschrauberpatrouillen stellt siedie Besatzung von acht Übergangsstellen und unterstützt die Mission derVereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) an vier weiteren Stellen. Außerdemführt sie Luftüberwachungseinsätze durch.

Die KFOR-Truppe beteiligt sich fortwährend an Grenzsicherungs-aufgben. Fahrzeuge werden an Grenzübergängen gründlich durchsucht odereiner Überprüfung der Papiere und stichprobenartigen Durchsuchungen unter-zogen. Es findet eine enge Koordinierung mit den Grenzschützern auf beidenSeiten sowie mit der UNMIK-Grenzpolizei und Zollbeamten an den meistenoffiziellen Grenzübergängen statt.

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Nach der Eskalation der Gewalt an der Grenze im Frühjahr 2001 gelanges den NATO-Behörden am 12. März 2001, einen Waffenstillstand zu vermit-teln. Daraufhin entschied der Nordatlantikrat, auf der Grundlage des von derneuen jugoslawischen Regierung unter Präsident Koštunica eingereichtenPlans (Čović-Plan) eine stufenweise und bedingte Verkleinerung derSicherheitszone um den Kosovo umzusetzen, wie in der Militärisch-Technischen Vereinbarung bestimmt.

Umsetzung im zivilen Bereich

Im Juni 1999 gab es im Kosovo keine zivilen Strukturen und keineVerwaltungsdienste. Im Gegensatz dazu sind alle Exekutiv-, Gesetzgebungs-und Gerichtsstrukturen mittlerweile in gemeinsame integrierteVerwaltungsstrukturen (integrierten verwaltungsstrukturen) integriert. Dieersten vier der 19 unter den integrierten verwaltungsstrukturen einzurichten-den Verwaltungsbezirke wurden im Februar 2000 errichtet. Andere wurdenseither nach und nach eröffnet.

Am 2. Februar 2000 gab der Anführer der Kosovo-Albaner, Dr. IbrahimRugova, formell die Auflösung der so genannten Schattenregierung und derdazugehörigen Strukturen bekannt. Der Parlamentspräsident, Idriz Ajeti,bestätigte die Auflösung.

Die zweite Sitzung des erweiterten Kosovo-Übergangsrats fand am 16.Februar 2000 statt. An dieser Sitzung nahmen 28 Mitglieder teil, darunter derkatholische Bischof. Seither wurden in allen 29 Gemeinden Administratorenernannt. Es wurden Budgets für alle Kernaktivitäten der kommunalenRegierungen bewilligt. Im Oktober 2000 spielte die Organisation für Sicherheitund Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine wichtige Rolle bei der Planungder Kommunalwahlen, einschließlich der Registrierung der Wähler, unter vonder KFOR-Truppe in Absprache mit der UNMIK getroffenenSicherheitsvorkehrungen zur Sicherung der Bewegungsfreiheit in dem Gebiet.

Die Wahlen wurden ohne größere Zwischenfälle durchgeführt und führtenzu einem Sieg der gemäßigten Partei Demokratische Liga des Kosovo (DLK)unter der Führung von Dr. Rugova. Zusammen mit dem Ergebnis der Wahlenin Serbien vom Dezember 2000, bei denen es der Partei DemokratischeOpposition Serbiens (DOS) unter der Führung von Vojislav Koštunica gelang,das Regime des früheren Präsidenten Milošević zu stürzen, wird dies denErwartungen zufolge weit reichende politische Auswirkungen in der gesamtenRegion haben.

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Recht und Ordnung

Im Juni 1999, bei der Ankunft der KFOR-Truppe im Kosovo, gab es 50Morde pro Woche. Bis zum Frühjahr 2000 war diese Zahl auf 7 pro Wochegesunken, was mit vielen großen Städten in Europa vergleichbar ist. EinGroßteil der Gewalt ist mittlerweile krimineller Aktivität statt von ethnischemHass motivierten Taten zuzuschreiben. Dennoch finden auch solche Taten wei-terhin statt. Ein wichtiger Teil der KFOR-Ressourcen ist im Rahmen derWiederherstellung von Recht und Ordnung weiterhin mit Patrouillen undKontrollpunkten sowie dem Schutz von exponierten, historisch und kulturellbedeutenden Stätten beschäftigt.

Der von der OSZE gegründete Kosovo-Polizeidienst, der sich der fairenund unparteiischen Durchsetzung der Gesetze für die Bevölkerung als Ganzesverschrieben hat, verfügt mittlerweile über etwa 3.100 aktive Polizeikräfte undbeginnt, einen wesentlichen Beitrag bei der Herstellung von Recht undOrdnung zu leisten. Das Ziel für 2001 bestand darin, die Zahl von 4.000 akti-ven Kosovo-Polizisten zu erreichen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt inRichtung einer selbstständigen Organisation dar, der zu einer geringerenAbhängigkeit von der UNMIK-Polizei führen dürfte.

Mithilfe internationaler Unterstützung wird außerdem das Gerichts- undStrafvollzugssystem wieder aufgebaut. Hierzu gehört die Ernennung einergroßen Anzahl internationaler Richter.

Rotation des Hauptquartiers

Die Kosovo-Schutztruppe untersteht dem Oberbefehl des OberstenAlliierten Befehlshabers Europa (SACEUR).

Die operative Befehlsgewalt über die KFOR-Truppe oblag anfangs demSchnelleingreifkorps des Alliierten Kommandobereichs Europa, derLandkomponente der Schnelleingreifkräfte. Später ging sie auf dasHauptquartier der Alliierten Landstreitkräfte Europa Mitte (LANDCENT) über,einer Nachgeordneten Kommandobehörde unter dem früherenNachgeordneten Kommandobereich Alliierte Streitkräfte Europa Mitte(AFCENT).

Im April 2000 ging die operative Befehlsgewalt über die KFOR-Truppe vonden Alliierten Streitkräften Europa Mitte (LANDCENT) auf das von 5 Staatengestellte Eurokorps11 über. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit der zwischenden am Eurokorps beteiligten Staaten und der NATO als Ganzes getroffenen

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11 Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien.

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Vereinbarung, dass das Korps für die Unterstützung von Operationen unterdem Oberbefehl der NATO zur Verfügung gestellt werden könne. Anfang 2001ging die operative Befehlsgewalt auf AFSOUTH über. Im April 2001 übernimmtdas Hauptquartier für die nördliche Region der NATO (Höhere NachgeordneteKommandobehörde Nord) die operative Befehlsgewalt über die Truppe.

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KAPITEL 6

DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DERRÜSTUNGSKONTROLLE

Entwicklungen im Zusammenhang mit nuklearen, biologischen und chemischen Waffen

Entwicklungen im Zusammenhang mit konventionellerRüstungskontrolle und Abrüstung

Grundsätze des Bündnisses zur Verbreitung von MVW

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DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DERRÜSTUNGSKONTROLLE

Die auf Förderung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitunggerichtete Politik des Bündnisses spielt für die Verwirklichung der sicherheits-politischen Zielsetzungen der NATO eine wichtige Rolle. Die NATO setzt sichbereits seit langem auf diesem Gebiet ein und stellt auch weiterhin sicher, dassihre übergeordneten Ziele der Verteidigung, Rüstungskontrolle, Abrüstung undNichtverbreitung miteinander im Einklang bleiben.

Auf ihrem Gipfeltreffen in Washington im April 1999 beschlossen dieNATO-Staats- und Regierungschefs, die Bemühungen des Bündnisses, derVerbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägersystemeentgegenzuwirken, weiter zu verstärken. Die Initiative gegen MVW hat zu eineraktiveren und strukturierteren Debatte über diese Fragen geführt. Hauptzieldes Bündnisses und seiner Mitglieder ist es nach wie vor, eineWeiterverbreitung zu verhindern, oder - sollte dies nicht gelingen - durchdiplomatische Mittel rückgängig zu machen.

Wie im Strategischen Konzept von 1999 festgehalten, verpflichtet sich dieNATO, aktiv zur Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- undNichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbilden-den Maßnahmen (VSBM) beizutragen. Die Bündnisstaaten betrachtenVertrauensbildung, Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung alswichtige Elemente der Konfliktverhütung und erkennen an, dass die NATOdurch Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifi-zierbaren internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses einewesentliche Rolle auf diesem Gebiet spielen kann. Die Partnerschafts-,Kooperations- und Dialogprogramme der NATO bieten eine einzigartigeChance zur Förderung dieser Ziele. Sie leisten einen Beitrag zum übergeord-neten Ziel der Stärkung von Vertrauen und Sicherheit und der Entwicklungeines gemeinsamen internationalen Sicherheitsansatzes.

Anlässlich des Washingtoner Gipfels beschlossen die NATO-Staaten imLichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmendenBedeutung von Nuklearwaffen, Optionen für vertrauens- und sicherheitsbil-dende Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolleund Abrüstung zu prüfen. Seit dem Gipfeltreffen haben die zuständigen NATO-Organe eine eingehende und umfassende Bewertung derGesamtentwicklungen vorgenommen und eine Reihe von Optionen für dieZukunft geprüft.

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Die wichtigsten Entwicklungen auf diesem Gebiet sind nachstehendzusammenfassend dargestellt.

ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ATOMAREN,BIOLOGISCHEN UND CHEMISCHEN WAFFEN

Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen(ABC-Waffen) und ihrer Trägersysteme sind für die Allianz Grund zu ernsterSorge. Trotz der willkommenen Fortschritte bei der Stärkung von internationa-len Nichtverbreitungsregimen und -mechanismen stellt eine möglicheProliferation auch weiterhin eine große Herausforderung dar. Das Bündniserkennt an, dass es allen Bemühungen zum Trotz zur Weiterverbreitung kom-men und dies eine unmittelbare militärische Bedrohung für die Bevölkerung,das Territorium und die Streitkräfte der Bündnispartner darstellen kann.

Einige der an das Bündnisgebiet angrenzenden Länder und auch Staatenin anderen Regionen verkaufen oder verschaffen sich ABC-Waffen und-Trägersysteme oder versuchen, sich diese anzueignen. Es hat sich außerdemgezeigt, dass auch andere, nichtstaatliche Akteure potenziell über dieMöglichkeit zum Bau und Einsatz mancher dieser Waffen verfügen.

Die NATO hat ihre Abstützung auf Nuklearstreitkräfte im letzten Jahrzehnterheblich verringert, und die drei Mitgliedstaaten des Bündnisses, dieNuklearstreitkräfte unterhalten - die Vereinigten Staaten, Frankreich und dasVereinigte Königreich - haben auch diese Streitkräfte selbst drastisch reduziert.Die Existenz leistungsfähiger Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnissesstellt jedoch einen entscheidenden Faktor dar, der von der NATO nicht außerAcht gelassen werden kann, wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlanti-schen Raum gewahrt bleiben sollen. Russland verfügt nach wie vor über einegroße Anzahl nuklearer Waffen jeder Art. China hat seine Nuklearstreitkräfte imLaufe des letzten Jahrzehnts weiter modernisiert. Ferner haben sowohl Indienals auch Pakistan 1998 Atomtests durchgeführt und damit die nuklearenNichtverbreitungsverträge gefährdet und die mit regionalen Konflikten verbun-denen Gefahren erhöht.

Im Juni 1999 bekräftigten die Vereinigten Staaten und Russland ihrebestehenden Verpflichtungen im Rahmen des ABM-Vertrags dahingehend,mögliche Veränderungen der strategischen Lage, die Einfluss auf den Vertraghaben, und mögliche Vorschläge zur weiteren Stärkung seinerEntwicklungsfähigkeit zu berücksichtigen. Die Vereinigten Staaten haben inder Folge Vertragsänderungen vorgeschlagen, um die Stationierung einesbegrenzten Raketenabwehrsystems zu ermöglichen. Bilaterale Gespräche undmultilaterale Konsultationen zum ABM-Vertrag wie auch zu einer dritten

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Verhandlungsrunde über die Reduzierung strategischer Waffen (START III) fin-den derzeit statt.

Im September 2000 haben die Vereinigten Staaten und Russland fernereine Kooperationsinitiative zur strategischen Stabilität vereinbart, die als kon-struktive Grundlage für die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens dienen unddie Erarbeitung von Maßnahmen ermöglichen soll, mit denen die strategischeStabilität verbessert und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,Raketen und Raketentechnologien weltweit entgegengetreten werden kann.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen(NVV)

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen war viele Jahrelang der Eckpfeiler internationaler Vereinbarungen über die globaleNichtverbreitung und ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses zumErreichen einer nuklearen Abrüstung. Der Vertrag wurde auf der NVV-Über-prüfungs- und Verlängerungskonferenz im Jahre 1995 unbefristet verlängert.Zudem wurde beschlossen, den Überprüfungsprozess zu verstärken und eineReihe von „Grundsätzen und Zielen für die nukleare Nichtverbreitung undAbrüstung” anzunehmen, um die wirksame Umsetzung des Vertrags zu för-dern.

Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000, die vom 24. April bis zum 19.Mai 2000 in New York stattfand, wurde ein umfassendes und substanziellesSchlussdokument verabschiedet. Die darin enthaltenen Schlussfolgerungenverleihen der fortgesetzten Unterstützung für den weltweiten NVV-Beitritt, derstrikten Einhaltung der Bestimmungen des NVV, der gestärkten Rolle derInternationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie künftigen Schrittenzur nuklearen Abrüstung Ausdruck.

Eines der wichtigsten praktischen Ergebnisse der Überprüfungskonferenzwar die Einigung über die Inkraftsetzung des Vertrags über das umfassendeVerbot von Nuklearversuchen („Teststoppvertrag”) unmittelbar nach Abschlussder notwendigen Ratifizierungsverfahren. Die NATO-Mitgliedstaaten habensich verpflichtet, auf die erforderlichen Unterzeichnungen und Ratifikationenhinzuarbeiten, um ein rasches Inkrafttreten des Vertrags zu erreichen. DieÜberprüfungskonferenz unterstrich ferner die Bedeutung der Erzielung vonFortschritten hinsichtlich eines Vertrags über das Verbot der Produktion vonSpaltmaterial für Waffenzwecke und andere Kernsprengkörper und rief zurWiederaufnahme entsprechender Verhandlungen im Rahmen derAbrüstungskonferenz auf.

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Biologische und chemische Waffen

Die Weiterverbreitung biologischer und chemischer Waffen wird allgemeinals zunehmendes internationales Sicherheitsproblem sowohl bei zwi-schenstaatlichen Konflikten als auch als potenzielle Dimension desTerrorismus erkannt.

Das Genfer Protokoll von 1925 verbietet den Einsatz chemischer und bio-logischer Waffen. Die Unterzeichnerstaaten des 1975 in Kraft getretenen B-Waffen-Übereinkommens verpflichten sich, keine biologischen Substanzenund entsprechende Ausrüstung für Kriegszwecke zu entwickeln, herzustellen,zu lagern oder zu erwerben. 1994 wurde anlässlich einer Sonderkonferenzeine Ad-hoc-Gruppe von Unterzeichnerstaaten zur Prüfung möglicherVerifikationsmaßnahmen und Vorschläge zur Stärkung des Übereinkommenseingerichtet. Im Rahmen der vierten Überprüfungskonferenz im Jahr 1996wurde der schnellstmögliche Abschluss eines Protokolls noch vor Beginn derfünften Überprüfungskonferenz im Jahr 2001 vereinbart. Auf ihrer Tagung inFlorenz am 24. Mai 2000 bekräftigten die NATO-Minister dieses Ziel.

Ein Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, das zwischen1980 und 1992 im Rahmen der Abrüstungskonferenz ausgehandelt wurde, trat1997 in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, keine chemischenWaffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern oder zu behalten,keine chemischen Waffen einzusetzen bzw. deren Einsatz nicht vorzubereitenund Dritte bei Verstößen gegen das Übereinkommen nicht zu unterstützen.Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten auch zurVernichtung sämtlicher in ihrem Besitz befindlicher Chemiewaffen sowie derentsprechenden Produktionsanlagen.

Flugkörper und andere Trägersysteme

Auch die Weiterverbreitung von Flugkörpertechnologie gibt großen Anlasszur Besorgnis. Das 1987 eingerichtete Kontrollregime für Flugkörper-technologie vereint 32 Staaten (einschließlich aller 19 NATO-Mitglieder) inihrem Bemühen um eine Begrenzung der Verbreitung von Flugkörpern undFlugkörpertechnologie. Die Partnerstaaten überwachen die Ausfuhr von kon-trollierten Gütern anhand gemeinsam vereinbarter Exportrichtlinien.

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ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MITKONVENTIONELLER RÜSTUNGSKONTROLLE UND

ABRÜSTUNG

Im Laufe der letzten Jahre war eine Reihe viel versprechenderEntwicklungen im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle und derdamit verbundenen verbrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen zu ver-zeichnen. Dies waren unter anderem:

Die Anpassung des KSE-Vertrags

Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) vom 19.November 1990 legte rechtsverbindliche Obergrenzen für fünf Kategorien ver-traglich begrenzter Ausrüstung fest und umfasste Bestimmungen für einenaußerordentlich umfassenden Informationsaustausch und Benachrichtigungensowie Regelungen für Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen vor Ort. Eswurden bereits über 3.000 Inspektionen durchgeführt. Diese hohe Transparenzim Hinblick auf die Waffenbestände stellt eine Besonderheit unter denRüstungskontrollverträgen dar. Der Vertrag bewirkte drastischeReduzierungen der vertraglich begrenzten Ausrüstung in Europa. Über 50.000Ausrüstungsobjekte wurden vernichtet oder abgezogen. Auf der KSE-Überprü-fungskonferenz im Jahr 1996 erkannten die Unterzeichnerstaaten dieNotwendigkeit einer Anpassung des KSE-Vertrags, um diesem weiterhin eineSchlüsselrolle in den europäischen Sicherheitsvorkehrungen einzuräumen.

Die Anpassungsverhandlungen wurden im Mai 1996 aufgenommen. Siemachten deutlich, dass seit 1990 - unter anderem durch die WiedervereinigungDeutschlands, die Auflösung des Warschauer Pakts und der UdSSR, dieEntstehung neuer Nachfolgestaaten, durch die sich die Anzahl derVertragsstaaten von 22 auf 30 erhöht hatte, den Demokratisierungsprozess inMittel- und Osteuropa sowie das Ende des Kalten Krieges - grundlegendeVeränderungen eingetreten waren.

Der Anpassungsprozess wurde auf dem Istanbuler OSZE-Gipfeltreffen imNovember 1999 mit der Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen„Anpassungsvereinbarung” zum KSE-Vertrag abgeschlossen. Auch eine ent-sprechende „Schlussakte” wurde in Istanbul angenommen. Dieses politischverbindliche Schriftstück enthält alle Verpflichtungen zur Beschränkung undschrittweisen Reduzierung bis auf die von den Vertragsstaaten im Rahmen derVertragsanpassung zusätzlich eingeräumten Ausrüstungsansprüche. DerVertrag tritt nach erfolgter Ratifizierung durch die Vertragsstaaten in Kraft. Biszum Abschluss des Ratifikationsprozesses hat die volle und anhaltende

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Umsetzung des Vertrags und der zugehörigen Dokumente weiterhin entschei-dende Bedeutung.

Das Wiener Dokument

Auf dem Istanbuler Gipfeltreffen im November 1999 verabschiedeten dieMitgliedstaaten der Organisation für Sicherzeit und Zusammenarbeit in Europa(OSZE) auch das Wiener Dokument von 1999, in dem die in den WienerDokumenten von 1990, 1992 und 1994 eingeführten vertrauens- und sicher-heitsbildenden Maßnahmen (VSBM) eine weitere Stärkung erfuhren. DasWiener Dokument von 1999 stellt eine Verbesserung der vorhandenen VSBMdar und unterstreicht die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit.

Offener Himmel

Ein weiteres wichtiges Element zur Schaffung von mehr Offenheit aufmilitärischem Gebiet ist der Vertrag über den Offenen Himmel vom März 1992,durch den gegenseitige Überflugrechte über nationale Hoheitsgebiete gewährtwerden.

Der Vertrag über den Offenen Himmel soll die Vertrauensbildung verbes-sern, die Überwachung der Einhaltung bestehender oder künftigerRüstungskontrollvereinbarungen erleichtern und die Fähigkeit zurFrüherkennung und anschließenden Bewältigung von Krisen stärken, indemder Luftraum der beteiligten Länder für Überflüge geöffnet wird.

In der Folge gab es eine Reihe von Testflügen; das volle vertraglich defi-nierte Regime für Beobachtungsflüge ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.Die Bündnispartner setzen sich weiter für die Ratifizierung des Vertrags einund haben die noch ausstehenden Unterzeichnerstaaten Russland undWeißrussland zur Ratifizierung des Vertrags aufgefordert, damit er so bald wiemöglich in Kraft treten kann.

Kleinwaffen

Im letzten Jahrzehnt trat die Notwendigkeit zur Verhinderung undReduzierung destabilisierender Anhäufungen und Transfers von Kleinwaffen -insbesondere durch gesetzwidrigen und verantwortungslosen Handel - inter-national immer stärker ins Bewusstsein. Ein Reihe diesbezüglicher Initiativenwurden auf globaler, regionaler und lokaler Ebene ins Leben gerufen. SeitJanuar 1999 leisten die Mitgliedstaaten des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats (EAPR) praktische Arbeit auf diesem Gebiet. Die

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Vollversammlung der Vereinten Nationen beschloss die Einberufung einerinternationalen Konferenz zu illegalem Waffenhandel in all seinenErscheinungsformen für das Jahr 2001.

Antipersonenminen

Während des letzten Jahrzehnts ist die Staatengemeinschaft zunehmendaktiv geworden, um humanitären Problemen und menschlichem Leid durchAntipersonenminen entgegenzutreten. Die NATO-Mitgliedstaaten haben ihrEngagement zur Bewältigung dieses Problems deutlich unter Beweis gestellt.

1998 wurde ein neues Protokoll zum Übereinkommen über das Verbotoder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen von1980 unterzeichnet. Das Dokument mit dem Titel „Protokoll über das Verbotoder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderenVorrichtungen” trat im Dezember 1998 in Kraft. Ein Übereinkommen über dasVerbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe vonAntipersonenminen und über deren Vernichtung wurde am 3. Dezember 1997in Ottawa unterzeichnet. Es trat am 1. März 1999 in Kraft und wurde von über100 Staaten ratifiziert.

GRUNDSÄTZE DES BÜNDNISSES ZUR VERBREITUNGVON MVW

In Anerkennung der Tatsache, dass von der Weiterverbreitung vonMassenvernichtungswaffen eine Bedrohung für die internationale Sicherheitausgeht, haben die NATO-Staats- und Regierungschefs das Bündnis 1994angewiesen, seine Anstrengungen gegen die Proliferation zu intensivieren undauszuweiten. Im Juni 1994 veröffentlichten die NATO-Außenminister den„Politischen Rahmen des Bündnisses zum Problem der Verbreitung vonMassenvernichtungswaffen”. In diesem an die Öffentlichkeit gerichtetenDokument wurde dargelegt, dass es das Hauptziel des Bündnisses und seinerMitglieder sei, eine Weiterverbreitung zu verhindern, oder - sollte dies nichtgelingen - durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. In dem Dokumentwurde auch festgehalten, dass die Verbreitung von MVW trotz internationalerNichtverbreitungsnormen und -übereinkünfte vorkommen kann, und dassMassenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme eine unmittelbare militäri-sche Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte vonBündnispartnern darstellen können. Seit 1994 hat sich das Bündnis zuneh-mend mit der Frage befasst, welche militärischen Fähigkeiten benötigt werden,um der Verbreitung und dem Einsatz von MVW entgegenzutreten. Die

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Anstrengungen zur Verbesserung des Verteidigungsdispositivs der NATOgegenüber MVW werden fortgesetzt, um die operative Verwundbarkeit derNATO-Streitkräfte zu verringern und gleichzeitig ihre Flexibilität und Effizienz inSituationen zu steigern, in denen ABC-Waffen vorhanden sind, von diesen eineBedrohung ausgeht oder sie sogar eingesetzt werden.

Die Bündnisinitiative zu MVWUm den mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren

Trägersystemen verbundenen Risiken für die Sicherheit des Bündnisses zubegegnen, rief die NATO 1999 eine auf vorangehenden Arbeiten basierendeInitiative ins Leben, mit der die politischen und militärischen Bemühungen desBündnisses auf diesem Gebiet insgesamt verbessert werden sollen. DieseMVW-Initiative trägt zur Förderung einer aktiveren, strukturierteren Debatteund damit zu einem besseren Einvernehmen der NATO-Staaten untereinanderin Fragen der MVW und der Antwort darauf bei, beispielsweise durch qualita-tive und quantitative Verbesserung entsprechender Erkenntnisse und desInformationsaustauschs. Im Mai 2000 hat die NATO ein MVW-Zentrum zurUnterstützung dieser Bemühungen eingerichtet.

Ferner befassen sich drei hochrangige NATO-Gruppen mit dem politi-schen und verteidigungspolitischen Engagement des Bündnisses gegen dieVerbreitung von MVW: die Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe fürProliferation und die Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe fürProliferation, die für die politische bzw. verteidigungspolitische Dimension derNATO-Reaktion zuständig sind, sowie der Gemeinsame Proliferations-ausschuss, der die Arbeiten zu beiden Aspekten koordiniert und zusammen-trägt. Die Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe prüft verschiedene politi-sche, sicherheitspolitische und wirtschaftliche Faktoren, die zu Proliferationbeitragen bzw. diese beeinflussen können, und erörtert politische und wirt-schaftliche Mittel, mit denen sie verhindert bzw. beantwortet werden kann. DieHochrangige Verteidigungspolitische Gruppe befasst sich mit den militärischenFähigkeiten, die zur Abschreckung vor der Verbreitung vonMassenvernichtungswaffen und zur Abwehr der Androhung und des Einsatzesderartiger Waffen sowie zum Schutz der Bevölkerung, des Territoriums und derStreitkräfte der Bündnispartner benötigt werden.

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TEIL II

KAPITEL 7

POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Die wichtigsten Institutionen des Bündnisses für Politik und Entscheidungsfindung

Konsensbildung und gemeinsame Entscheidungsfindung

Krisenbewältigung

Die militärische Dimension

Nuklearpolitik

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

DIE WICHTIGSTEN INSTITUTIONEN DES BÜNDNISSESFÜR POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Der Nordatlantikrat

Der Nordatlantikrat (NAC) verfügt über wirksame politische Autorität undEntscheidungsbefugnis. Er besteht aus Ständigen Vertretern aller Mitglied-staaten und tritt mindestens einmal wöchentlich zusammen. Der Rat tagt auchauf höherer Ebene unter Einbeziehung der Außenminister, Verteidigungsmini-ster oder Staats- und Regierungschefs, seine Autorität und Entscheidungsbe-fugnisse besitzen jedoch unabhängig von der Ebene, auf der er zusammentritt,gleichen Stellenwert und gleiche Gültigkeit. Der Rat findet große Beachtung inder Öffentlichkeit. Er veröffentlicht Erklärungen und Kommuniqués zur Darle-gung der Grundsätze und Entscheidungen des Bündnisses für die Öffentlich-keit und die Regierungen von Staaten, die nicht der NATO angehören.

Der Rat ist das einzige Organ der Allianz, dessen Autorität explizit auf denNordatlantik-Vertrag zurückgeht. Der Rat selbst wurde im Vertrag mit derErrichtung nachgeordneter Stellen betraut. Seither wurde eine Vielzahl vonAusschüssen und Planungsgruppen geschaffen, die die Arbeit des Ratesunterstützen oder Verantwortung für spezifische Bereiche wie die Verteidi-gungsplanung, die Nuklearplanung und militärische Angelegenheiten tragen.

Der Rat bietet somit ein besonderes Forum für die weit reichende Kon-sultation zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten zu allen Fragen, dieihre Sicherheit betreffen, und bildet das wichtigste Entscheidungsgremium derNATO. Alle NATO-Mitgliedstaaten können ihre Ansichten im Rat gleichberech-tigt zum Ausdruck bringen. Entscheidungen sind Ausdruck des gemeinsamenund einstimmigen Willens der Regierungen der Mitgliedstaaten. Alle Regierun-gen der Mitgliedstaaten sind an der im Rat oder in dessen Auftrag festgelegtenPolitik beteiligt und tragen gemeinsam den Konsens, der die Grundlage für dieEntscheidungen bildet.

Jede Regierung ist im Rat durch einen Ständigen Vertreter im Botschaf-terrang vertreten. Die einzelnen Ständigen Vertreter werden durch einen poli-tischen und militärischen Stab oder eine NATO-Vertretung unterschiedlicherGröße unterstützt.

Ratstreffen dieses Formats werden häufig auch als „Ständiger Rat”bezeichnet. Zweimal jährlich - zuweilen auch häufiger - tritt der Rat auf Mini-

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sterebene zusammen. Dabei wird jede Nation durch ihren Außenminister ver-treten. Es finden auch Ratstreffen auf Ebene der Verteidigungsminister statt.Gipfeltreffen unter Teilnahme der Staats- und Regierungschefs finden zurBehandlung besonders wichtiger Angelegenheiten oder an zukunftsweisendenPunkten in der Entwicklung der Sicherheitspolitik des Bündnisses statt.

Normalerweise tritt der Rat mindestens einmal wöchentlich zusammen; imBedarfsfall kann er jedoch auch kurzfristig einberufen werden. Den Vorsitzführt der NATO-Generalsekretär oder, in dessen Abwesenheit, sein Stellvertre-ter. Der dienstälteste Botschafter oder Ständige Vertreter im Rat trägt den Titeldes Doyen des Rates. Der Doyen übernimmt vorwiegend zeremonielle Aufga-ben, kann jedoch auch für Funktionen des Vorsitzes in Anspruch genommenwerden, z. B. bei der Einberufung von Sitzungen und Leitung von Gesprächenbei der Wahl eines neuen Generalsekretärs. Bei Ministertreffen der Außenmi-nister übernimmt der Außenminister eines Landes die Funktion des Ehrenprä-sidenten. Diese Position wird jährlich turnusmäßig in der Reihenfolge des eng-lischen Alphabets von einem anderen Land übernommen. Die Rangordnungim Ständigen Rat basiert auf dem Dienstalter; bei Sitzungen des Rats auf jederEbene basiert die Sitzordnung der Ständigen Vertreter jedoch auf der Natio-nalität entsprechend der Reihenfolge des englischen Alphabets. Das gleicheVerfahren findet in der gesamten NATO-Ausschussstruktur Anwendung.

Die im Rahmen der Ratssitzungen besprochenen Angelegenheiten undgefassten Entscheidungen erstrecken sich auf das gesamte Spektrum derNATO-Aktivitäten und beruhen häufig auf den auf Anforderung des Rats vonnachgeordneten Ausschüssen erarbeiteten Berichten und Empfehlungen.Auch jeder der nationalen Vertreter oder der Generalsekretär können Themeneinbringen. Die Ständigen Vertreter handeln auf Anweisung ihrer Regierungen;sie unterrichten ihre Kollegen am runden Tisch über die Auffassungen und poli-tischen Entscheidungen ihrer Regierungen und geben entsprechendeErklärungen ab. Umgekehrt berichten sie den jeweiligen nationalen Behördenüber die Auffassungen und Positionen anderer Regierungen, unterrichten sieüber neue Entwicklungen und halten sie über Entwicklungen bei der Konsens-bildung zu wichtigen Angelegenheiten oder Bereichen, in denen die nationalenPositionen auseinandergehen, auf dem Laufenden.

Beim Treffen der Entscheidungen werden Maßnahmen auf der Grundlageder Einstimmigkeit und allgemeinen Übereinstimmung vereinbart. Es gibt keineAbstimmungen oder Mehrheitsentscheidungen. Jede im Rat oder in einem dernachgeordneten Ausschüsse vertretene Nation behält ihre volle Souveränitätund Verantwortlichkeit für die eigenen Entscheidungen.

Die Arbeit des Rates wird durch nachgeordnete Ausschüsse mit Zustän-digkeit für spezifische politische Bereiche vorbereitet. Ein Großteil dieser Arbeiterfolgt unter Mitwirkung des Hochrangigen Politischen Ausschusses (SPC),

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der sich aus den Stellvertretenden Ständigen Vertretern zusammensetzt und jenach Thematik gelegentlich durch einschlägige nationale Experten verstärktwird. In diesen Fällen trägt er die Bezeichnung SPC(R). Der Hochrangige Poli-tische Ausschuss ist insbesondere für die Erstellung eines Großteils der vomRat veröffentlichen Erklärungen oder Kommuniqués zuständig. Er tritt im Vor-feld der Ministertreffen zusammen, um die entsprechenden Texte zur Billigungdurch den Rat vorzubereiten. Andere Aspekte der politischen Arbeit könnendurch den regulären Politischen Ausschuss behandelt werden, der sich auspolitischen Beratern aus den nationalen Delegationen zusammensetzt.

Wenn der Rat auf Ebene der Verteidigungsminister zusammentritt oderverteidigungspolitische Angelegenheiten und Fragen der Verteidigungsstrate-gie behandelt, können andere hochrangige Ausschüsse wie beispielsweise dieExekutivarbeitsgruppe als Hauptberatergremien hinzugezogen werden. WennFinanzangelegenheiten auf der Tagesordnung des Rats stehen, ist - je nachSachlage - der Oberausschuss Ressourcen, der Ausschuss Zivil- bzw. Militär-haushalt oder der Infrastrukturausschuss für die Vorbereitung der Ratsarbeitzuständig. Je nach erörtertem Thema übernimmt der für den entsprechendenBereich zuständige Oberausschuss die Federführung bei der Vorbereitung derRatstreffen und Nachbereitung der Ratsentscheidungen.

Das Ratssekretariat wird von den entsprechenden Abteilungen undDienststellen des Internationalen Stabs und insbesondere vom Exekutivsekre-tariat gestellt, das eine Koordinierungsfunktion bei der Sicherstellung der Aus-führung der Aufträge des Rats und der Protokollierung und Verbreitung seinerEntscheidungen übernimmt. Der Exekutivsekretär fungiert gleichzeitig alsSekretär des Rats.

Der VerteidigungsplanungsausschussDer Verteidigungsplanungsausschuss setzt sich üblicherweise aus den

Ständigen Vertretern zusammen, tagt jedoch mindestens zweimal jährlichauch auf Ebene der Verteidigungsminister und behandelt einen Großteil derverteidigungspolitischen Angelegenheiten und Themen im Zusammenhang mitder kollektiven Verteidigungsplanung. Mit Ausnahme von Frankreich sind alleMitgliedstaaten in diesem Forum vertreten. Der Verteidigungsplanungsaus-schuss erarbeitet Richtlinien für die NATO-Militärbehörden und verfügt in sei-nem Zuständigkeitsbereich über die gleichen Aufgaben und Attribute und diegleiche Vollmacht wie der Rat in dessen Verantwortungsbereich.

Die Arbeit des Verteidigungsplanungsausschusses wird durch eine Reihenachgeordneter Ausschüsse mit spezifischen Zuständigkeiten vorbereitet, ins-besondere handelt es sich hierbei um den Ausschuss Verteidigungsüberprü-fung, der den Streitkräfteplanungsprozess innerhalb der NATO beaufsichtigt

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und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Integrierten Militär-struktur überprüft. Ebenso wie der Rat betraut der Verteidigungsplanungsaus-schuss den Oberausschuss des entsprechenden Zuständigkeitsbereichs mitder Vor- und Nachbereitung seiner Entscheidungen.

Die Nukleare Planungsgruppe

Die Verteidigungsminister der im Verteidigungsplanungsausschuss derNATO vertretenen Mitgliedstaaten treffen sich in regelmäßigen Abständen imRahmen der Nuklearen Planungsgruppe (NPG), wo sie spezifische politischeFragen im Zusammenhang mit den Nuklearstreitkräften erörtern. DieseGespräche decken ein breites Themenspektrum im Bereich der Nuklearpolitikab, so u. a. die Sicherheit und Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen, Kom-munikations- und Informationssysteme, Stationierungsfragen und allgemei-nere Fragen von gemeinsamem Interesse wie nukleare Rüstungskontrolle undVerbreitung von Nuklearwaffen. Die Nuklearpolitik des Bündnisses wird stän-dig geprüft; Entscheidungen zu ihrer Änderung oder Anpassung an neue Ent-wicklungen und zur Aktualisierung und Anpassung der Planungs- und Konsul-tationsverfahren werden gemeinsam getroffen.

Die Arbeit der Nuklearen Planungsgruppe wird durch eine NPG-Stabs-gruppe vorbereitet, die sich aus Mitgliedern der nationalen Delegationen derNPG-Teilnehmerstaaten zusammensetzt. Die Stabsgruppe führt die Detailar-beiten für die Ständigen Vertreter in der NPG durch. Sie tritt regelmäßig einmalwöchentlich sowie bei Bedarf zusammen.

Die Hochrangige NPG (HLG = High Level Group) wurde als oberstesBeratungsgremium der NPG für Fragen der Nuklearpolitik und Planungsange-legenheiten eingerichtet. 1998/1999 übernahm die HLG zusätzlich zu ihremursprünglichen Aufgabengebiet die Funktionen und Zuständigkeiten der dama-ligen Hochrangigen Gruppe für Nuklearwaffensicherheit (SLWPG), die für dieSicherheit und Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen zuständig war. Den Vor-sitz der HLG haben die Vereinigten Staaten; sie setzt sich aus nationalen Poli-tikern und Experten zusammen. Die HLG tagt mehrmals im Jahr zur Erörterungvon Fragen im Zusammenhang mit der NATO-Nuklearpolitik und -planungsowie dem entsprechenden Streitkräftedispositiv sowie der Sicherheit undDurchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen.

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KONSENSBILDUNG UND GEMEINSAMEENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Formulierung und Umsetzung der Politik in einem Bündnis unabhängigersouveräner Staaten setzen voraus, dass die Regierungen aller Mitgliedstaatenüber die Politik und die Absichten ihrer Partner sowie die ihnen zugrunde lie-genden Überlegungen umfassend unterrichtet sind. Daher müssen regel-mäßige politische Beratungen möglichst im Rahmen der Entscheidungsfin-dung stattfinden, d. h., noch bevor die einzelnen Staaten ihre Entscheidungengetroffen haben.

Systematische politische Konsultationen wurden in der NATO auf derersten Ratstagung im September 1949 unmittelbar nach Inkrafttreten des Nor-datlantikvertrags aufgenommen. Seitdem werden sie kontinuierlich verstärktund neuen Entwicklungen angepasst. Wichtigstes Forum für politische Kon-sultationen ist nach wie vor der Rat. Auf diesen Tagungen wird weitestgehendauf Formalismus verzichtet; die Diskussionen sind offen und direkt. DemGeneralsekretär kommt in seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender einewesentliche Rolle bei den Beratungen zu; er ist wichtigster Vertreter und Spre-cher des Rats bei den Verhandlungen mit den einzelnen Regierungen und inder Öffentlichkeitsarbeit.

Regelmäßige Konsultationen finden auch in anderen Gremien statt, diesamt und sonders ihre Befugnisse vom Rat ableiten: der Politische Ausschussauf Führungs- und anderer Ebene, die Koordinierungsgruppe für Grundsatz-fragen, Regionale Expertengruppen, Politische Ad-hoc-Arbeitsgruppen, dieBeratergruppe für Atlantische Politik und andere Sonderausschüsse tragenalle unmittelbar zur Erleichterung der politischen Konsultation zwischen denRegierungen der Mitgliedstaaten bei. Wie dem Rat stehen ihnen ein demNATO-Generalsekretär verantwortlicher Internationaler Stab und ein Interna-tionaler Militärstab zur Seite, der einem Direktor untersteht und über diesen dieTätigkeit des Militärausschusses unterstützen soll.

Politische Konsultationen zwischen den Bündnispartnern beschränkensich nicht allein auf das Geschehen innerhalb des NATO-Vertragsgebiets.Auch die Entwicklung der Lage außerhalb dieses Gebiets hat zunehmend Aus-wirkungen auf das Bündnis und steht deshalb auf der Tagesordnung des Ratsund der ihm nachgestellten Ausschüsse. Das Konsultationsinstrumentariumder NATO steht jederzeit zur Verfügung und wird von den Mitgliedstaaten insolchen Fällen ausgiebig genutzt, selbst wenn die NATO als Bündnis mögli-cherweise nicht direkt betroffen ist. Im Rahmen gemeinsamer Beratungen kön-nen die Bündnispartner schon frühzeitig die Bereiche bestimmen, in denen imInteresse von Sicherheit und Stabilität gegebenenfalls koordinierte Maßnah-men getroffen werden müssen.

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Andererseits lässt sich die Notwendigkeit einer Konsultation nicht alleinauf politische Angelegenheiten beschränken. Auch in zahlreichen anderenBereichen finden umfassende Beratungen statt. Dabei handelt es sich umeinen kontinuierlichen, sowohl auf informeller als auch formeller Ebene ablau-fenden Prozess, der aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft der nationalenVertretungen des Bündnisses im selben Hauptquartier kaum Verzögerungenoder Störungen erfährt. Bei Bedarf kann in besonders wichtigen oder dringen-den Angelegenheiten unter Beteiligung der Vertreter aller betroffenen Regie-rungen kurzfristig intensive Arbeit geleistet werden.

Die Konsultation innerhalb des Bündnisses hat vielerlei Formen. Generellbedeutet sie den einfachen Austausch von Informationen und Meinungen. Aufeiner anderen Ebene umfasst sie die Bekanntgabe von Maßnahmen oder Ent-scheidungen, die von den Regierungen bereits getroffen wurden bzw. derenUmsetzung ansteht und die die Interessen der anderen Bündnispartner mittel-oder unmittelbar berühren. Aber auch eine Ankündigung durch die Regierun-gen über künftig zu treffende Maßnahmen oder Entscheidungen kann Gegen-stand der Beratungen sein, um damit die Möglichkeit einzuräumen, diese vonanderen bestätigen oder kommentieren zu lassen. Des weiteren kann sich dieKonsultation auf Diskussionen erstrecken, die zu dem Zweck geführt werden,einen Konsens über die einzuschlagenden Politik oder der zu treffendenBegleitmaßnahmen zu erzielen. Schließlich soll sie es den Mitgliedstaatenermöglichen, allseits annehmbare Vereinbarungen zu gemeinsamen Entschei-dungen oder Vorgehensweisen des Bündnisses als Ganzes herbeizuführen.

Regelmäßige Konsultationen zwischen den Partnerstaaten über einschlä-gige politische Fragen finden auch im Rahmen des Euro-Atlantischen Partner-schaftsrats (EAPR) sowie mit Russland in erster Linie über den StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rat (NRR), mit der Ukraine über die NATO-Ukraine-Kommission (NUK) und mit Teilnehmern im Mittelmeerdialog derNATO über die NATO-Kooperationsgruppe Mittelmeer statt. Als Grundsatz fürdie Konsultationen in diesen Gremien dient die seit Langem bei Beratungeninnerhalb des Bündnisses selbst geübte Praxis mit der gleichen Offenheit undkooperativen Einstellung. Die Aufgaben dieser Institutionen werden in den ent-sprechenden Kapiteln ausführlicher erörtert. Schließlich sind Konsultationender NATO mit jedem aktiven Teilnehmer in der Partnerschaft für den Friedenvorgesehen, wenn der jeweilige Partner seine territoriale Integrität, politischeUnabhängigkeit oder Sicherheit unmittelbar bedroht sieht.

Indem sie den Prozess der Entscheidungsfindung von Konsens und Ein-stimmigkeit abhängig machen, berücksichtigen die Bündnispartner die Erfah-rungen und Auffassungen der einzelnen Staaten und machen dabei gleichzei-tig von dem Instrumentarium und den Verfahren Gebrauch, die gemeinsames,schnelles und entschlossenes Handeln ermöglichen, wenn es die Umstände

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erfordern. Die Praxis des täglichen Informationsaustauschs und der ständigenKonsultation stellt sicher, dass die Regierungen kurzfristig zusammenkommenkönnen, wann immer dies erforderlich wird, oft in Kenntnis der jeweiligenStandpunkte, um eine gemeinsame Politik zu vereinbaren. Gegebenenfallswerden Anstrengungen zur Angleichung unterschiedlicher Standpunkte unter-nommen, damit gemeinsame Maßnahmen mit der ganzen Autorität der Ent-scheidungen und Geschlossenheit der Regierungen der Mitgliedstaaten ver-treten werden können. Wenn solche Entscheidungen getroffen wurden,drücken sie den gemeinsamen Willen der beteiligten Staaten aus, sie unein-geschränkt umzusetzen. Entscheidungen, die politisch problematisch seinkönnen oder in Bezug auf die Mittelzuweisung mit anderen Projekten konkur-rieren, erhalten so mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit.

Alle NATO-Mitgliedstaaten nehmen in vollem Umfang an der politischenEbene der Kooperation innerhalb des Bündnisses teil und bekennen sich glei-chermaßen zu den Bestimmungen des Nordatlantikvertrags, nicht zuletzt zurgegenseitigen Verpflichtung gemäß Artikel 5, der die Unteilbarkeit ihrer Sicher-heit symbolisiert, nämlich einen Angriff gegen einen oder mehrere von ihnenals Angriff gegen alle anzusehen.

Die Art und Weise, in der sich das Bündnis entwickelt hat, ist dennochGarant dafür, dass unterschiedlichen Bedürfnissen und politischen Ansätzender Mitgliedstaaten im Rahmen der Allianz Rechnung getragen werden kann.Diese Flexibilität zeigt sich auf verschiedenste Weise. In manchen Fällen kön-nen sich Meinungsunterschiede weitgehend auf Verfahrensfragen beschrän-ken und ohne Weiteres geklärt werden. Island verfügt beispielsweise nichtüber Streitkräfte und ist deshalb in den militärischen Gremien der NATO durcheinen zivilen Beamten vertreten, wenn es dies wünscht. In anderen Fällen kön-nen diese Unterschiede schon gravierender sein. Frankreich, ein Gründungs-mitglied der Allianz von 1949, hat sich 1966 aus der integrierten Militärorgani-sation der NATO zurückgezogen, ist aber nach wie vor Vollmitglied in ihrenpolitischen Strukturen. Spanien trat dem Bündnis 1982 bei, blieb aber ent-sprechend einem 1986 erfolgten Volksentscheid außerhalb seiner integriertenMilitärstruktur.

Auf dem Madrider Gipfeltreffen von 1997 bekundete Spanien seine Bereit-schaft zur uneingeschränkten Beteiligung an der sich neu abzeichnendenKommandostruktur der NATO, sobald diese endgültig vereinbart sein würde.Im Dezember 1997 wurde die Einrichtung einer neuen Kommandostruktur alsGanzes vereinbart; dabei ging es im Besonderen um Art, Zahl und Standorteder militärischen Hauptquartiere. In ihren Kommuniqués am Ende des Jahresbegrüßten die NATO-Außen- und -Verteidigungsminister die AnkündigungSpaniens, der neuen Militärorganisation beizutreten und an der soeben ver-einbarten neuen Kommandostruktur mitzuwirken.

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Unterschiede zwischen den NATO-Mitgliedstaaten können sich auch ausihrer geographischen, politischen, militärischen oder verfassungsrechtlichenLage ergeben. Die Teilnahme Norwegens und Dänemarks an den militärischenDispositionen der NATO muss beispielsweise mit dem innerstaatlichen Rechtvereinbar sein, das eine Stationierung von Nuklearwaffen und fremden Streit-kräften auf ihrem Hoheitsgebiet in Friedenszeiten nicht zulässt. Auch könnenauf regionaler Ebene getroffene militärische Vereinbarungen allein die Streit-kräfte der unmittelbar betroffenen Staaten oder diejenigen Streitkräfte ange-hen, die speziell für Einsätze in dem jeweiligen Operationsgebiet ausgerüstetsind. Dies gilt beispielsweise für die von den einzelnen Staaten für die ACE-Eingreifkräfte beigestellten Streitkräfte und die Ständigen Einsatzverbände derNATO.

KRISENBEWÄLTIGUNG

Die der Krisenbewältigung von den NATO-Mitgliedstaaten beigemesseneBedeutung geht aus dem 1999 veröffentlichten Strategischen Konzept hervor,in dem die Krisenbewältigung als eine der grundlegenden Sicherheitsaufgabendes Bündnisses definiert wird. Diesem Strategischen Konzept zufolge steht dieNATO zur Erhöhung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raumbereit, von Fall zu Fall und im Konsens übereinstimmend mit Artikel 7 desWashingtoner Vertrags zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen und sichbei der Krisenbewältigung u. a. durch Krisenreaktionseinsätze aktiv einzuset-zen. Die Aufrechterhaltung einer Fähigkeit zur erfolgreichen Krisenbewältigungist integraler Bestandteil des Bündniskonzepts zur Erhaltung des Friedens undStärkung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.

Angesichts der völlig anderen Risiken, denen sich die NATO seit demEnde des Kalten Krieges gegenübersieht, wurde die Krisenbewältigungspolitikdes Bündnisses ebenfalls einer Anpassung unterzogen. Sie beruht auf dreieinander ergänzenden Elementen: Dialog, Zusammenarbeit mit anderen Staa-ten und Erhaltung der kollektiven Verteidigungsfähigkeit der NATO. Diese Ele-mente sollen in ihrer Gesamtheit gewährleisten, dass die euro-atlantischeSicherheit gefährdende Krisen verhindert oder mit friedlichen Mitteln beigelegtwerden können.

Die Konsultation zwischen NATO-Mitgliedstaaten spielt eine wesentlicheRolle bei der Krisenbewältigung. Ihr fällt in Spannungs- und Krisenzeitenbesondere Bedeutung zu. In diesen Situationen kommt es im Interesse schnel-ler einvernehmlicher Entscheidungen über die bei politischen, militärischenund zivilen Notfällen zu ergreifenden Maßnahmen auf die sofortige und stän-dige Konsultation zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten an. Wichtig-ste NATO-Organe für die in diesem Kontext geforderte intensive Konsultation

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sind der Rat und der Verteidigungsplanungsausschuss, die von der Koordinie-rungsgruppe für Grundsatzfragen, dem Politischen Ausschuss, dem Militäraus-schuss und dem Oberausschuss Zivile Notfallplanung unterstützt werden. BeiBedarf können auch andere NATO-Ausschüsse eingeschaltet werden.

Die dadurch zum Tragen kommenden Arbeitsweisen und Verfahren bildendas Instrumentarium für das Krisenmanagement des Bündnisses. Die zurUnterstützung dieses Prozesses benötigten Hilfsmittel, wie z. B. Fernmelde-einrichtungen, werden vom rund um die Uhr besetzten Lagezentrum der NATObereitgestellt. In regelmäßigen Abständen werden in Zusammenarbeit mit denRegierungen der Mitgliedstaaten und den Strategischen NATO-BefehlshabernÜbungen zur Erprobung und Entwicklung von Krisenbewältigungsverfahrendurchgeführt. Vorkehrungen, Verfahren und Einrichtungen zur Krisenbewälti-gung sowie Vorbereitung und Durchführung einschlägiger Übungen werdengenauso wie in Zusammenarbeit mit Partnerstaaten durchgeführte Krisenbe-wältigungsmaßnahmen vom Ausschuss für Einsatz und Übungen koordiniert.

In Anbetracht des wichtigen Beitrags, den Partnerstaaten auf diesemGebiet leisten können, ist die Krisenbewältigung auch einer der vereinbartenTätigkeitsbereiche im Rahmen des PfP-Arbeitsplans und wurde auch in dieIndividuellen Partnerschaftsprogramme aufgenommen. Zu den einschlägigenAktivitäten gehören Vorträge und Beratungen, Expertenbesuche, Lehrgängezur Krisenbewältigung, die Beteiligung von Partnerstaaten an der jährlichenNATO-weiten Krisenbewältigungsübung und die Erarbeitung allgemeiner Kri-senbewältigungsdokumente für die Partnerstaaten. Krisenbewältigung wirdauch in der Grundakte über gemeinsame Beziehungen, Zusammenarbeit undSicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation sowie in derCharta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der NATO und derUkraine als ein Betätigungsfeld für Konsultation und Kooperation ausgewiesen(siehe Kapitel 3). Auch im Kontext des Mittelmeerdialogs wird das Thema dis-kutiert.

DIE MILITÄRISCHE DIMENSION

Vor dem Hintergrund des aktuellen politischen und strategischen Umfeldsin Europa hängt der Erfolg der NATO bei der Friedenserhaltung und Konflikt-verhütung mehr denn je von einer wirksamen vorbeugenden Diplomatie undder erfolgreichen Bewältigung sicherheitsgefährdender Krisen ab. Die politi-schen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Faktoren von Sicher-heit und Stabilität gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung.

Dennoch bleibt die militärische Dimension des Bündnisses ein für dieErhaltung der Stabilität in Europa und für die Krisenbewältigung unverzichtba-

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rer Faktor. Die Umstrukturierung der Streitkräfte des Bündnisses seit demEnde des Kalten Krieges ermöglicht es der NATO nunmehr, auf ein wesentlichbreiteres Spektrum von Eventualfällen zu reagieren. Die Aufrechterhaltungeines angemessenen Militärpotenzials und die unmissverständliche Bereit-schaft, gemeinsam zur kollektiven Verteidigung beizutragen, bleiben für diesicherheitspolitischen Ziele des Bündnisses weiter von zentraler Bedeutung.Letztlich soll dieses Potenzial zusammen mit der Solidarität auf politischerEbene jeden Versuch zur Ausübung von Druck und zur Einschüchterung unter-binden und gewährleisten, dass eine militärische Aggression gegen das Bünd-nis niemals als eine auch nur im Ansatz erfolgversprechende Option angese-hen werden kann. Damit werden die Sicherheit und territoriale Integrität derMitgliedstaaten sowie der Schutz Europas als Ganzes vor den Folgen, die ausjeder beliebigen Bedrohung des Bündnisses entstehen würden, gewährleistet.

Der Rahmen für den Verteidigungsplanungsprozess der NATO ergibt sichaus den grundlegenden Prinzipien, die das Fundament der kollektiven Sicher-heit bilden: politische Solidarität der Mitgliedstaaten, Förderung von Zusam-menarbeit und starken Bindungen zwischen den Staaten in allen Bereichen,die ihren gemeinsamen und individuellen Interessen dienen, gemeinsameÜbernahme der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Anerkennunggegenseitiger Verpflichtungen und gemeinsames Engagement zur Aufrechter-haltung angemessener Streitkräfte zur Unterstützung der Bündnisstrategie und-politik.

Bei der Entscheidung über Größe und Art ihres Beitrags zur kollektivenVerteidigung bleibt die volle Souveränität und Handlungsfreiheit der Mitglied-staaten erhalten. Dennoch erfordert die Verteidigungsstruktur des Bündnisses,dass die Mitgliedstaaten bei individuellen Entscheidungen die Gesamtbelangedes Bündnisses berücksichtigen. Sie folgen deshalb vereinbarten Verteidi-gungsplanungsverfahren, die ihnen die Methoden und Instrumentarien an dieHand geben, mit denen sie über die für die Umsetzung der Bündnispolitik erfor-derlichen Streitkräfte entscheiden, nationale Verteidigungspläne koordinierenund Streitkräfteplanungsziele festlegen können, die dem Interesse des Bünd-nisses insgesamt entsprechen1. Der Planungsprozess bezieht zahlreiche Fak-toren ein, unter anderem die sich verändernde politische Lage, Beurteilungender zur Erfüllung des Auftrags benötigten Streitkräfte durch die NATO-Befehls-haber, technologische Entwicklungen, die Forderung nach einer gerechtenAufteilung von Aufgaben, Risiken und Verantwortlichkeiten innerhalb desBündnisses und die jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeitender einzelnen Mitgliedstaaten. Der Prozess gewährleistet auf diese Weise eine

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1 Frankreich nimmt nicht an der Streitkräfteplanung teil.

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gemeinschaftliche Prüfung aller relevanten Erwägungen mit dem Ziel, die fürdie Verteidigung verfügbaren nationalen Ressourcen optimal nutzen zu kön-nen.

Eine enge Abstimmung zwischen den internationalen zivilen und militäri-schen Stäben, den NATO-Militärbehörden und Regierungen wird im Rahmeneines jährlichen Informationsaustauschs über nationale Planungen erreicht.Dieser Informationsaustausch ermöglicht es, die Absichten der einzelnen Staa-ten an den Gesamterfordernissen der NATO zu messen und gegebenenfallsim Lichte neuer politischer Ministerrichtlinien, des Modernisierungsbedarfssowie geänderter Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Streitkräfte selbstneu zu überdenken. Alle diese Aspekte werden ständig überprüft und in jederPhase der Verteidigungsplanung genauestens untersucht.

Als Teil der Anpassung des Bündnisses wurde eine Überprüfung seinerVerteidigungsplanung vorgenommen. Die daraus gezogenen Schlussfolgerun-gen wurden von den Ministern im Juni 1997 bestätigt. Es wurde ein einzelner,kohärenter und gestraffter Prozess geschaffen, der gewährleistet, dass dieNATO die zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisseserforderliche Entwicklung von Streitkräften und Fähigkeiten fortsetzt. Dazugehört die Unterstützung von gegebenenfalls unter Leitung der EuropäischenUnion im Kontext der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitätdurchgeführten Operationen. Im gleichen Zusammenhang ermöglicht dieserProzess die Bereitstellung von Unterstützung innerhalb der Allianz für alleeuropäischen Bündnispartner im Hinblick auf deren Planungsmaßnahmen zurDurchführung von Operationen unter Leitung der EU.

Ausgangspunkt für die Verteidigungsplanung war das 1991 angenom-mene Strategische Konzept, das die Grundzüge der Bündnisziele und die Mit-tel zu ihrer Umsetzung vorgibt. Das ursprüngliche Strategische Konzept wurdedurch das neue Strategische Konzept des Bündnisses ersetzt, das anlässlichdes Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 von den NATO-Staats- undRegierungschefs gebilligt wurde. Detailliertere Vorgaben werden alle zweiJahre von den Verteidigungsministern in Form der „Ministerrichtlinien” heraus-gegeben. Diese enthalten Weisungen für die Verteidigungsplanung im Allge-meinen und die Streitkräfteplanung im Besonderen. Sie erstrecken sich auf diepolitischen, wirtschaftlichen, technologischen und militärischen Faktoren, diesich auf die Entwicklung der Streitkräfte und Fähigkeiten der Bündnispartnerauswirken könnten, und bestimmen die Prioritäten und Belange, die in ersterLinie von den NATO-Militärbehörden bei der Konzipierung ihrer Streitkräfte-ziele und in zweiter Linie von den Mitgliedstaaten bei ihrer eigenen Planungberücksichtigt werden müssen. Sie befassen sich mit der Planung für dieStreitkräfte und Fähigkeiten, die sowohl für die kollektive Verteidigung als auchfür Eventualfälle, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 des

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Washingtoner Vertrags2 fallen, erforderlich sind. Sie enthalten darüber hinausgegebenenfalls Richtlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Organisatio-nen. Als Ergebnis der 1997 durchgeführten Überprüfung des Verteidigungs-planungsprozesses enthalten die Ministerrichtlinien nunmehr auch politischeLeitlinien der Westeuropäischen Union (WEU), mit denen der wahrscheinlicheUmfang von unter europäischer Leitung geführten Operationen definiert wird.

Unter Zugrundelegung dieser Richtlinien werden konkrete Planungszielefür die Streitkräfte der einzelnen Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Diese als„Streitkräfteplanungsziele” bekannten Vorgaben gelten normalerweise füreinen Zeitraum von sechs Jahren, können in bestimmen Fällen aber auch wei-ter in die Zukunft reichen. Wie die Richtlinien der Verteidigungsminister werdenauch sie alle zwei Jahre auf den neuesten Stand gebracht.

Die Verteidigungsplanung des Bündnisses ist Gegenstand einer jährlichenÜberprüfung; in diesem Zusammenhang erteilen die Verteidigungsminister ihreRichtlinien in Form einer „Jährlichen Verteidigungsüberprüfung”. Im Zuge derBeantwortung eines jährlich herausgegebenen „Fragebogens zur Verteidi-gungsplanung” erstellen die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Streitkräfte-pläne und Verteidigungsetats für den von der Überprüfung erfassten Fünfjah-reszeitraum und legen diese dem Bündnis vor. Die jährlicheVerteidigungsüberprüfung soll den Beitrag der Mitgliedstaaten zur gemeinsa-men Verteidigung vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten und Grenzen unterBerücksichtigung der ihnen vorgegebenen Streitkräfteziele festlegen. Sie führtzur Erstellung eines gemeinsamen NATO-Streitkräfteplans, der die Grundlagefür die Verteidigungsplanung der NATO über einen Zeitraum von fünf Jahrenbildet.

Die Antworten der einzelnen Mitgliedstaaten auf den Fragebogen zur Ver-teidigungsplanung werden zeitgleich durch den Internationalen Stab (IS) unddie NATO-Militärbehörden geprüft. Der Internationale Stab erstellt für jedenMitgliedstaat einen Einzelbericht in Entwurfsform. In diesen Berichten werdenalle bestehenden Differenzen zwischen den NATO-Streitkräftezielen und denPlänen der einzelnen Mitgliedstaaten detailliert dargelegt, einschließlich Anga-ben darüber, inwieweit die nationalen Pläne mit den Erfordernissen für EU-geführte Operationen in Einklang stehen. Des Weiteren wird dargestellt, ob dieeinzelnen Länder ihren bestehenden streitkräftebezogenen Verpflichtungen imlaufenden Jahr nachgekommen sind bzw. ob erwartet wird, dass sie die

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2 Artikel 5 des Nordatlantikvertrags behandelt in erster Linie die Abschreckung vor dem Einsatz vonGewalt gegen die Mitglieder des Bündnisses und verkörpert das Prinzip, dass ein Angriff gegeneinen der Mitgliedstaaten als Angriff gegen alle Bündnismitglieder gewertet wird. Bündnisaktivitäten,die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 fallen, werden zusammenfassend als „nicht unterArtikel 5 fallende Operationen” bezeichnet.

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geplanten Ziele erreichen. Bestehende Engpässe werden erörtert und dieBemühungen der einzelnen Staaten vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeitenund Grenzen beurteilt. Die als Entwurf vorliegenden Einzelberichte werdendurch Stellungnahmen der Obersten NATO-Befehlshaber ergänzt, die sichschwerpunktmäßig mit den Fähigkeiten der Streitkräfte im Hinblick auf die ope-rativen Erfordernisse und Aufgaben befassen.

Die Einzelberichte werden im Rahmen „multilateraler Untersuchungen”geprüft. Dazu gehört auch eine Überprüfung des Umfangs, in dem die einzel-nen Staaten ihren streitkräftebezogenen Verpflichtungen im laufenden Jahrnachgekommen sind. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen vor allemmögliche Differenzen zwischen den Streitkräfteplänen der einzelnen Länderund den NATO-Streitkräftezielen oder -plänen ausgeräumt werden. Sie dienenaber auch der Beurteilung des Umfangs, in dem die Pläne der betreffendenBündnisstaaten die Forderungen von EU-geführten Operationen unterstützenund zur Abstimmung der Verteidigungspläne der einzelnen Mitgliedstaaten bei-tragen könnten.

Auf der Grundlage der die jeweiligen Mitgliedstaaten betreffenden Einzel-berichte und einer Stellungnahme des Militärausschusses wird ein Sammelbe-richt erstellt und dem Verteidigungsplanungsausschuss vorgelegt. DieserBericht enthält einen Vorschlag für einen NATO-Fünfjahres-Streitkräfteplan zurAnnahme durch die Verteidigungsminister und untersucht die Ausgewogen-heit, Durchführbarkeit und Annehmbarkeit des Streitkräfteplans insgesamt.Des Weiteren wird geprüft, ob die einzelnen Staaten ihren streitkräftebezoge-nen Verpflichtungen im laufenden Jahr nachgekommen sind, und beurteilt,inwieweit den in den Ministerrichtlinien niedergelegten Gesamtzielen undbesonderen Weisungen auch im Hinblick auf die Erfordernisse für EU-geführteOperationen entsprochen wurde. Als Teil der Konsultationen im Bündnisrah-men werden zusätzliche „außerplanmäßige” Konsultationen mit Bündnispart-nern notwendig, wenn ein Land wichtige Änderungen an den von den Ministernin der Verteidigungsüberprüfung und der Festsetzung der Streitkräftezielegenehmigten Verpflichtungen und Plänen in Erwägung zieht. Solche Konsulta-tionen finden auch dann statt, wenn der Zeitplan für nationale Entscheidungeneine Prüfung dieser Änderungen in der nächsten Verteidigungsüberprüfungnicht zulässt.

NUKLEARPOLITIK

Die Änderungen in der NATO-Nuklearstrategie und dem entsprechendenStreitkräftedispositiv sind konkrete Beispiele für die vielen positiven Schritte,die zur Anpassung an das neue Sicherheitsumfeld unternommen wurden. Dieseit dem Ende des Kalten Krieges erzielten bedeutenden Verbesserungen desSicherheitsumfelds haben es der NATO ermöglicht, ihre Abhängigkeit von

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Nuklearstreitkräften drastisch zu verringern. Ihre Strategie ist zwar unverändertdie der Kriegsverhinderung, sie wird jedoch nicht mehr von der Möglichkeiteiner Eskalation unter Einsatz von Nuklearwaffen beherrscht.

Die Nuklearstreitkräfte der NATO tragen zum Erhalt von Frieden und Sta-bilität in Europa bei, indem sie die Irrationalität eines großen Krieges in dereuro-atlantischen Region unterstreichen. Sie machen die Risiken einerAggression gegen die NATO auf eine Weise unkalkulierbar und untragbar, wiedies mit konventionellen Kräften allein nicht möglich wäre. Darüber hinausschaffen sie Unsicherheit in den Ländern, die durch den angedrohten odertatsächlichen Einsatz von ABC-Waffen3 gegen die NATO möglicherweise einenpolitischen oder militärischen Vorteil zu erlangen suchen. Dadurch, dass es zurFörderung der Stabilität in Europa beiträgt, potenzielle Gegner entmutigt, einenEinsatz von Massenvernichtungswaffen (MVW) in Erwägung zu ziehen unddamit zur Abschreckung vor einem solchen Einsatz beiträgt, dient das nukleareKräftedispositiv der NATO nicht nur den Interessen ihrer Bündnispartner, son-dern auch denen ihrer Partnerstaaten und Europas insgesamt.

Die verringerte Abhängigkeit der NATO von Nuklearstreitkräften zeigt sichim umfangreichen Abbau dieser Kräfte selbst. 1991 beschloss die NATO, dieAnzahl der den substrategischen4 Streitkräften in Europa zur Verfügung ste-henden Waffen gegenüber der Anzahl während des Kalten Krieges um über 85Prozent zu verringern. Daneben werden auch die den Bündnispartnern zurVerfügung stehenden strategischen Streitkräfte reduziert.

Die einzigen in Europa noch verbliebenen bodengestützten Nuklearwaf-fen der NATO in Europa sind Bomben für Flugzeuge mit dualer Einsatzfähig-keit. Auch die Zahl dieser Waffen wurde bereits deutlich verringert; zudemwerden sie an entsprechend weniger Standorten unter hohen Sicherheitsvor-kehrungen gelagert. Der Bereitschaftsgrad der für den Einsatz dieser Waffenvorgesehenen Flugzeuge wurde nach und nach gesenkt; die konventionelleEinsatzaufgabe rückt zunehmend in den Vordergrund. Keine einzige Nuklear-waffe der NATO ist auf ein bestimmtes Land gerichtet.

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3 Die Begriffe ABC (atomare, biologische und chemische Waffen) sowie MVW (Massenvernichtungs-waffen) sind austauschbar.

4 Die Begriffe „strategisch” und „substrategisch” werden in manchen Staaten unterschiedlich inter-pretiert. Strategische Nuklearwaffen werden in der Regel als Waffen „interkontinentaler” Reichweite(über 5.500 Kilometer) definiert; in bestimmten Fällen können dazu jedoch auch ballistische Mittel-streckenraketen geringerer Reichweite gehören. Der Begriff „substrategische” Nuklearwaffen wird inNATO-Dokumenten bereits seit 1989 für Nuklearwaffen mittlerer und kurzer Reichweite verwendet;heute bezieht er sich in erster Linie auf luftfahrzeuggestützte Waffen für NATO-Flugzeuge mit dua-ler Einsatzfähigkeit sowie eine geringe Anzahl Trident-Gefechtsköpfe des Vereinigten Königreichsmit neuen substrategischen Funktionen (alle sonstigen substrategischen Nuklearwaffen wurden ausEuropa abgezogen).

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Nach Ansicht der Mitgliedstaaten können die Erfordernisse des Bündnis-ses in abhersehbarer Zukunft mit diesem „substrategischen” Kräftedispositiverfüllt werden. Die NATO hat auch erklärt, dass eine Erweiterung des Bünd-nisses keine Änderung ihrer Nuklearkonzeption notwendig machen wird. DieNATO-Staaten haben keinerlei Absichten, Pläne oder Gründe, Nuklearwaffenauf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten zu stationieren. Sie sehen derzeitund auch in Zukunft keine Notwendigkeit zur Änderung irgendwelcher Aspekteder nuklearen Konzeption oder Politik der NATO.

Die durch das Nuklearpotenzial der NATO gewährleistete kollektiveSicherheit gilt für alle Mitgliedstaaten und ist für jeden einzelnen von ihnen, dersich andernfalls verwundbar fühlen könnte, ein Sicherheitsgarant. Die Präsenzder in Europa stationierten und zur NATO abgestellten Nuklearstreitkräfte derVereinigten Staaten stellt ein wichtiges politisches und militärisches Bindegliedzwischen den europäischen und den nordamerikanischen Bündnispartnerndar. Gleichzeitig werden durch die Beteiligung der Nicht-Nuklearstaaten desBündnisses an der Nuklearkonzeption die Solidarität des Bündnisses, diegemeinsame Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer Sicherheitund die breite Fächerung der Lasten- und Risikoteilung im Bündnisrahmenunter Beweis gestellt.

Die politische Aufsicht über das Nuklearpotenzial der NATO wird ebenfallsvon allen Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt. Die Nukleare Planungsgruppeder NATO (NPG) stellt ein Forum dar, in dem die Verteidigungsminister vonNuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses gleichermaßen an der Ent-wicklung der Nuklearpolitik und an den Entscheidungen über das Nuklearpo-tenzial der NATO mitwirken.

Weitere Informationen zur Rolle der NATO-Nuklearstreitkräfte im neuenSicherheitsumfeld und zu den Reduzierungen auf diesem Gebiet sind Kapitel 2zu entnehmen.

WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Die Grundlage für die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb desBündnisses liefert Artikel 2 des Nordatlantikvertrags, der besagt, dass die Mit-gliedstaaten „bestrebt [sein werden], Gegensätze in ihrer internationalen Wirt-schaftspolitik zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischeneinzelnen oder allen Parteien zu fördern”. Der zur Förderung der Zusammen-arbeit auf diesem Gebiet eingerichtete Wirtschaftsausschuss der NATO ist daseinzige Forum des Bündnisses, das sich ausschließlich mit Konsultationenüber wirtschaftliche Entwicklungen befasst, die sich unmittelbar auf die Sicher-heitspolitik auswirken. Analysen und gemeinsame Beurteilungen sicherheitsre-

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levanter wirtschaftlicher Entwicklungen sind Schlüsselelemente bei der Koor-dinierung der Verteidigungsplanung des Bündnisses. Sie befassen sich bei-spielsweise mit Vergleichen der Verteidigungsausgaben, Entwicklungen in derRüstungsindustrie, der Verfügbarkeit von Ressourcen für die Umsetzung vonVerteidigungsplänen und der Sicherung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses in den Rüstungssektoren der nationalen Volkswirtschaften.

Grundlage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Allianz ist die Fest-stellung, dass politische Kooperation und wirtschaftlicher Konflikt sich nichtmiteinander vereinbaren lassen. Deshalb muss seitens der Mitglieder eineechte Verpflichtung zur Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem wie politischemGebiet bestehen, ebenso wie die Bereitschaft, sich in Fragen allgemeinenBelangs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen auseinanderzusetzen.

Die Mitgliedstaaten sind sich bewusst, dass in vielerlei Hinsicht die Ziel-setzungen und Prinzipien von Artikel 2 des Nordatlantikvertrags auch vonanderen Organisationen und internationalen Gremien verfolgt und umgesetztwerden, die sich speziell mit wirtschaftlicher Zusammenarbeit befassen. DieNATO vermeidet daher alle unnötigen Überschneidungen mit Tätigkeiten, diean anderer Stelle durchgeführt werden, und fördert dagegen die Zusammen-arbeit zwischen den Mitgliedstaaten in allen Wirtschaftsfragen, die für dasBündnis von besonderem Interesse sind. Dies gilt vor allem für die Bereichemit sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen. Das Bündnis dientsomit als Forum zur Untersuchung unterschiedlicher und ineinandergreifenderProblembereiche auf politischem, militärischem und wirtschaftlichem Gebiet.Darüber hinaus können in seinem Rahmen spezifische wirtschaftliche Maß-nahmen zur Wahrung gemeinsamer bündnisweiter Interessen eingeleitet wer-den.

Im Zusammenhang mit den Gesamtsicherheitsinteressen des Bündnissesund in Übereinstimmung mit den sich wandelnden Prioritäten gilt es, eine Viel-zahl von Wirtschaftsfragen zu berücksichtigen. Dazu gehören die Untersu-chung von Verteidigungsausgaben und Haushaltstrends, die Umstrukturierungder Rüstungsindustrien, die Beschäftigungslage in der Rüstungsindustriesowie die Planung der Verteidigungsausgaben und deren Vertretbarkeit undAuswirkungen auf Umfang und Struktur der Streitkräfte.

Entsprechend den vereinbarten Arbeitsplänen konzentrierten sich die wirt-schaftlichen Aktivitäten der NATO in Zusammenarbeit mit den Partnerstaatenauf die Sicherheitsaspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlichder Verteidigungshaushalte und der Verteidigungsausgaben sowie ihrer Bezie-hung zur Wirtschaft und zur Neustrukturierung der Rüstungsindustrien. Fragender Rüstungswirtschaft nehmen auch im Maßnahmenkatalog des Euro-Atlan-tischen Partnerschaftsrats (EAPR) für den Zeitraum von 2000 bis 2002 einen

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herausragenden Platz ein. Der Maßnahmenkatalog befasst sich insbesonderemit folgenden Themen:

• Ressourcenmanagement bei den Verteidigungsausgaben;

• Transparenz der Verteidigungs- und Haushaltsplanung;

• Übergang von der Wehrpflicht- zur Berufsarmee;

• Schließung militärischer Einrichtungen;

• Umstrukturierung der Rüstungsindustrien einschließlich Privatisie-rung;

• regionale Angelegenheiten.

Es hat bereits ein fruchtbarer Dialog zwischen Bündnis- und Partnerstaa-ten auf dem Gebiet der Verteidigungshaushaltsplanung stattgefunden, in demwichtige Themen wie Aufstellung des Verteidigungshaushalts, Kosten-Nutzen-Analyse einer Reduzierung des Verteidigungspotenzials, Planung und Mana-gement nationaler Rüstungsprogramme, Überwachung von Verteidigungs-haushalten durch Parlamente, wirtschaftliche Aspekte beim Vergleich vonWehrpflicht- und Berufsarmee sowie die Rolle der Privatwirtschaft im Verteidi-gungssektor erörtert wurden.

Die wirtschaftlichen Aspekte in den Bereichen Verteidigungshaushaltspla-nung und Verteidigungsausgaben bilden nach wie vor das zentrale Elementder Kooperation der NATO mit den Partnerstaaten. Insbesondere dürften dievon den NATO-Staaten unternommenen Bemühungen, bei der Verwaltung derVerteidigungshaushalte wirtschaftliche Maßstäbe anzulegen, von herausra-gender Relevanz sein. Beispiele für die Bereiche, in denen die NATO-Staatenihre Erfahrungen zur Verfügung stellen, sind u. a.:

• auf die Erfahrungen der Privatwirtschaft aufbauende neue Manage-mentgrundsätze, die auf die Einrichtung von Rüstungsagenturenabzielen, die die zuverlässige Lieferung von Sach- und Dienstleistun-gen innerhalb des beschränkten Rahmens vorgegebener Haushalts-mittel gewährleisten sollen,

• Erweiterung des Wettbewerbs auf dem Dienstleistungssektor in Formvon Auftragsvergabe, Markterkundung und externer Finanzierung;

• Verbesserung der Kostenbeschränkungsverfahren und der Neubeur-teilung von Prioritäten im Kontext einer Verringerung verfügbarer Res-sourcen.

Der wirtschaftlichen Zusammenarbeit kommt auch im Zusammenhang mitder Neustrukturierung der Rüstungsindustrie Bedeutung zu. Insbesondere dieUmstellung der Rüstungsindustrien sowie die Umschulung ehemaligen Militär-

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personals stellen Bereiche dar, die für die Konsultation und Kooperation zwi-schen der NATO und Russland, aber auch zwischen der NATO und derUkraine von gegenseitigem Interesse sind.

Anders als spezialisierte Finanzinstitute verfügt die NATO weder über dasMandat noch über die Mittel zur Finanzierung der Entwicklung von speziellenProgrammen für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Das Bündnis ist jedochbemüht, den Dialog und Erfahrungsaustausch mit den mit der Umsetzung derNeustrukturierung befassten Experten der Partnerländer zu fördern.

Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurde zunehmend deutlich, dass es keineinheitliches Modell für die Umstrukturierung der Rüstungsindustrien gibt.Ungeachtet gemeinsamer Probleme und Herausforderungen liegt es im Inter-esse jedes einzelnen Landes, seine eigene spezifische Politik unter entspre-chender Berücksichtigung des jeweiligen politischen, sozialen und wirtschaftli-chen Umfelds zu verfolgen. Um diesen Dualismus besser zu verstehen undentsprechende gemeinsame Lehren zu ziehen, wird der Analyse der bei derNeustrukturierung des Rüstungssektors gewonnenen praktischen Erfahrungenbesondere Bedeutung beigemessen. Dieser Teil der Arbeiten umfasst Einzel-fallstudien und stützt sich auf die Erfahrungen vieler verschiedener kompeten-ter Stellen, nationaler Verwaltungen, des Managements privater und öffentli-cher Unternehmen sowie kommunaler und regionaler Behörden. Darüberhinaus kann den sektoralen und regionalen Dimensionen der Rüstungsum-stellung entsprechend Rechnung getragen werden.

Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wird sich auch in Zukunft auf diepraktischen Aspekte der Neustrukturierung und Anpassung der Rüstungsindu-strie unter gebührender Berücksichtigung regionaler Unterschiede konzentrie-ren. Generell gilt es, die Entwicklungen auf der Seite der Bedarfsträger desRüstungsmarktes ebenso wie die Reaktion auf der Seite der Lieferanten imRahmen der Umstrukturierung der Industrie und deren wirtschaftlichen Folgensorgfältig zu beobachten. Überdies verliert die Industrie ihren Ausnahmestatusund muss sich zunehmend den Marktzwängen beugen. Deshalb ist es glei-chermaßen wichtig, die Auswirkungen der Privatisierung von Rüstungsunter-nehmen auf die Wirtschaft zu untersuchen.

Die Sicherheitsaspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen werden aufdem jährlichen Wirtschaftskolloquium der NATO und anderen Seminaren undArbeitstagungen erörtert. An dem Wirtschaftskolloquium nehmen Experten ausWirtschaft, Wissenschaft und nationalen sowie internationalen Verwaltungenteil; es bildet den Rahmen für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungs-austausch auf wirtschaftlichem Gebiet. Die in jüngster Zeit abgehaltenen Kol-loquien befassten sich u. a. mit der sozialen und menschlichen Dimension derwirtschaftlichen Entwicklungen sowie mit den Reformen in den Kooperations-Partnerstaaten, dem Status dieser Reformen, ihren Auswirkungen auf die

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Sicherheit sowie die mit ihnen einhergehenden Möglichkeiten und Beschrän-kungen und schließlich mit der Privatisierung in den Kooperations-Partner-staaten5.

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Für die Darstellung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitspolitikund der Aufgabe, die ein Mitgliedstaat in der NATO zu erfüllen hat, sind die ein-zelnen Regierungen selbst verantwortlich. Die Wahl der dabei anzuwendendenMethoden und die Mittel, die zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Politikund Ziele der NATO eingesetzt werden sollen, variieren von Land zu Land undsind ebenfalls Sache des Mitgliedstaates. Die Regierungen aller NATO-Staa-ten erkennen sowohl das demokratische Recht ihrer Staatsbürger an, über diefür ihre Sicherheit zuständigen internationalen Strukturen unterrichtet zu wer-den, als auch die Bedeutung, die dem Erhalt des öffentlichen Verständnissesund der Unterstützung ihrer jeweiligen Sicherheitspolitik zukommt.

Aufgabe des NATO-Presse- und -Informationsdienstes ist es, die Öffent-lichkeitsarbeit der einzelnen Länder zu ergänzen, diesen jede notwendigeUnterstützung zu gewähren, die routinemäßigen Kontakte zur Presse und zuden Medien zu organisieren und als Reaktion auf das von Nicht-NATO-Staa-ten gezeigte Interesse am Bündnis Informationen anzubieten. Ausgangspunktfür dieses Interesse sind zum großen Teil die Zusammenarbeit und Partner-schaft des Bündnisses mit den Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen Partner-schaftsrats (EAPR), die besonderen bilateralen Beziehungen zu Russland unddie Partnerschaft mit der Ukraine sowie die im Mittelmeerdialog erzielten Fort-schritte.

Darüber hinaus hat sich aufgrund des großen Interesses der Weltöffent-lichkeit an den Geschehnissen in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovoein erhöhter Bedarf an Informationsprogrammen zur Erläuterung der Rolle derNATO bei der Beendigung der Krise im ehemaligen Jugoslawien und Schaf-fung der Voraussetzungen für künftige Stabilität in dieser Region ergeben.Andere Entwicklungen innerhalb des Bündnisses einschließlich der Umset-zung der Initiative Partnerschaft für den Frieden (PfP), der Umstrukturierungder NATO-Streitkräfte sowie der internen Umgestaltung des Bündnisses, derStärkung der europäischen Identität innerhalb des Bündnisses sowie der exter-

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5 Auf dem Wirtschaftskolloquium vom Mai 2001 in Bukarest wurde die Wechselbeziehung zwischenregionaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Sicherheit und Stabilität behandelt. Die Berichte derjährlich stattfindenden Kolloquien werden in Buchform veröffentlicht. Sie können bei der Verteiler-stelle des NATO-Presse- und -Informationsdienstes angefordert werden. Die Berichte werden auchim Internet veröffentlicht (http://www.nato.int).

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nen Umgestaltung der NATO haben durchweg zu gestiegenem öffentlichenInteresse geführt und die Notwendigkeit geschaffen, dieses Interesse durcheine angemessene Informationspolitik zu befriedigen.

Mit der Öffnung des Bündnisses für neue Mitglieder und insbesondere mitdem Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten wurde der Informationsaufgabeeine weitere bedeutende Dimension hinzugefügt. Die Regierungen der Tsche-chischen Republik, Ungarns und Polens sehen sich einem zunehmendenInformationsbedarf der jeweiligen Öffentlichkeit hinsichtlich der Auswirkungeneiner NATO-Mitgliedschaft gegenüber. In allen drei Ländern waren die Kennt-nisse über die NATO, die zivil-militärischen Beziehungen innerhalb des Bünd-nisses und die Entscheidungsfindung innerhalb der Allianz eher dürftig, undmitunter übten negative Empfindungen aus früheren Zeiten, tief verwurzelteEinstellungen und der Mangel an zuverlässigen Informationen einen nachteili-gen Einfluss auf die öffentliche Meinung aus. Daher steht der NATO-Presse-und -Informationsdienst in der besonderen Pflicht, die Regierungen der dreibetroffenen Länder zu unterstützen und dem Informationsbedürfnis der dorti-gen Bevölkerung im Rahmen der verfügbaren Mittel nachzukommen. Zudemist das Interesse an Sicherheitsbelangen und der NATO in allen neun Mit-gliedstaaten des im Rahmen des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999gebilligten Aktionsplans zur Mitgliedschaft zunehmend gestiegen (siehe Kapi-tel 3). Die Informationsaktivitäten der NATO werden daher entsprechend ange-passt, damit in diesen Ländern angemessen auf den gestiegenen Informati-onsbedarf zum Bündnis reagiert werden kann.

Gesamtziel der Maßnahmen des NATO-Presse- und -Informationsdien-stes ist es, der Öffentlichkeit die Fakten über die Sicherheit näher zu bringenund ihre Beteiligung an einer auf Informationen beruhenden und konstruktivenDebatte über aktuelle Sicherheitsbelange und die Zielsetzungen der künftigenPolitik zu fördern. Alle Maßnahmenkataloge und Arbeitsprogramme, die derUmsetzung der Ziele der von den NATO-Staaten in den letzten Jahren ergrif-fenen wichtigsten Initiativen dienen sollen, enthalten besondere Abschnitte, indenen der Informationsbedarf mit Blick auf die Erreichung dieser Ziele ange-sprochen wird. Dies gilt gleichermaßen für den von den EAPR-Außenministernverabschiedeten EAPR-Aktionsplan, für die Arbeitsprogramme des StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rats und der NATO-Ukraine-Kommissionsowie für die im Rahmen des Mittelmeerdialogs der NATO ins Auge gefasstenArbeiten.

Die mit dem Informationsetat des NATO-Hauptquartiers durchgeführtenProgramme umfassen Aktivitäten, die innerhalb des Hauptquartiers selbststattfinden, vom Presse- und Informationsdienst der NATO betreute externeVeranstaltungen, von staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen außer-halb des Bereichs des NATO-Hauptquartiers durchgeführte Aktivitäten, die

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gegebenenfalls durch konzeptionelle, praktische oder finanzielle Beiträge desPresse- und Informationsdienstes unterstützt werden, sowie von anderenexternen Stellen mit direkter oder indirekter Unterstützung der NATO durchge-führte Veranstaltungen. Nachstehend werden die wichtigsten Aktivitäten dieserArt beschrieben.

Neben der NATO selbst hat eine Reihe sonstiger Organisationen undBehörden einen wesentlichen Anteil an der Bereitstellung von Informationenüber das Bündnis betreffende Sachverhalte, der Verteilung von Schriftmaterial,der Nutzung der Vorteile der elektronischen Kommunikation über das Internetund der Deckung des öffentlichen Informationsbedarfs. Die Liste dieser zusätz-lichen Organe ist sehr umfangreich und umfasst nationale wie auch internatio-nale Organisationen. Es gilt vor allem folgende Stellen hervorzuheben:

• Presse- und Informationsdienststellen und Pressebüros der Regierun-gen der NATO-Mitgliedstaaten sowie der EAPR- und der Partnerstaa-ten;

• Diplomatische Vertretungen der NATO-Mitgliedstaaten, die im Wech-sel als Kontaktstellen auf Botschaftsebene in den Hauptstädten derPartnerstaaten dienen;

• Nationale Parlamente und die Nordatlantische Versammlung, eininternationales parlamentarisches Forum, das zur Förderung der Poli-tik und der Zielsetzungen des Bündnisses auf parlamentarischerEbene geschaffen wurde. Sitz der Nordatlantischen Versammlung istBrüssel;

• Nationale Atlantikräte, Atlantische Ausschüsse oder Atlantische Verei-nigungen in den Mitglied- oder Partnerstaaten, die als Bildungsein-richtungen zur Förderung der Kenntnisse und des Wissens um dieZiele des Bündnisses und dessen Politik eingerichtet wurden;

• Institute und Stiftungen, die auf nationaler oder internationaler Ebenein verschiedenen Ländern im gesamten euro-atlantischen Raum ein-gerichtet wurden, um verstärkt politologische und akademischeBeiträge in die Sicherheitsdebatte einfließen zu lassen;

• Für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Stellen der militärischen Haupt-quartiere des Bündnisses in den verschiedenen Mitgliedstaaten;

• Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bündnisses wie die NATO-Verteidigungsakademie in Rom, die NATO-(SHAPE-)Schule in Ober-ammergau, unabhängige Institutionen wie das Marshall Centre inOberammergau sowie nationale Verteidigungsorganisationen und-akademien;

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• Internationale Gremien, die die nationalen Vertretungen ihrer Organi-sationen zusammenbringen, wie z. B. die Vereinigung AtlantischerGesellschaften, in der die Atlantischen Ausschüsse, Räte und Vereini-gungen der Mitglied- und Partnerstaaten zusammengeschlossen sind,und der Interalliierte Verband der Reserveoffiziere, in dem alle ein-schlägigen Verbände des gesamten Bündnisbereichs vertreten sind.Die Vereinigung Atlantischer Gesellschaften unterhält ein kleines Büroin Paris und eine Kontaktstelle in Brüssel. Der Interalliierte Verbandder Reserveoffiziere hat ebenfalls ein Verbindungsbüro im NATO-Hauptquartier in Brüssel;

Näheres zu diesen Organisationen ist Kapitel 16 zu entnehmen.

Im Zusammenhang mit Informationen zu den Aktivitäten des Militäraus-schusses arbeitet der Presse- und Informationsdienst direkt mit dem Büro desBeraters für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Internationalen Militärstabszusammen.

Der Presse- und Informationsdienst unterhält ein kleines regionales Infor-mationsbüro in Reykjavik (Island). Mit Ausnahme dieses Büros gibt es keineweiteren regionalen NATO-Informationsstellen in den Mitgliedstaaten. Militäri-sche Stäbe, die zur integrierten Militärstruktur des Bündnisses gehören und inverschiedenen Regionen des Bündnisgebiets untergebracht sind, und eineReihe außerhalb des Brüsseler Hauptquartiers eingerichteter NATO-Agentu-ren und -Organisationen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Identitätdes Bündnisses und stellen zusätzliche Anlaufstellen und Informationsquellendar.

Als Teil der umfassenden Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und insbe-sondere der kooperativen Beziehungen zu Russland und zur Ukraine hat derNordatlantikrat die gebotenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zuInformationen über das Bündnis in diesen Ländern ergriffen. 1995 genehmigteer die Bestellung eines Informationsoffiziers, der seinen Dienst in der Franzö-sischen Botschaft in Moskau aufnahm, die dann als Kontakt-Botschaft für dieNATO in Russland diente.

Dieses kleine Informationsbüro wurde 1996 in die Deutsche Botschaft ver-legt, als die Bundesrepublik Deutschland die Funktion der Kontaktstelle über-nahm. Deutschland stellte in der Folge einen Oberst ab, um die NATO bei derEntwicklung von Informationskontakten und -aktivitäten mit den russischenStreitkräften zu unterstützen.

Im Januar 1998 wurde in Moskau ein selbständiges NATO-Dokumentati-onszentrum innerhalb der Räumlichkeiten des Russischen Instituts für Fachin-formationen über Sozialwissenschaften eingerichtet. Dieses von der NATOunterstützte Zentrum ermöglicht den Zugang zu Publikationen und Dokumen-

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ten über sicherheitspolitische Fragen und gibt darüber hinaus ein Bulletin heraus, das sich an Akademiker oder sonstige interessierte Leser richtet.

Die Tätigkeit des Informationsbüros und des Dokumentationszentrumswurde eingeschränkt, als Russland seine Zusammenarbeit mit der NATOinfolge der Militäraktion des Bündnisses zur Beendigung der Krise im Kosovoaussetzte. Im Rahmen eines Moskaubesuchs von NATO-Generalsekretär LordRobertson im Februar 2000 wurden Übereinkünfte erzielt, die die Bündnis-staaten auf eine Wiederaufnahme des gesamten Spektrums der Zusammen-arbeit gemäß der NATO-Russland-Grundakte hoffen lassen. Im Februar 2001besuchte der NATO-Generalsekretär Moskau erneut; anlässlich diesesBesuchs nahm er auch die offizielle Eröffnung eines NATO-Informationsbürosmit eigenen Räumlichkeiten im Stadtzentrum vor.

1996 wurde in Kiew ein NATO-Informations- und -Dokumentationszen-trum eröffnet. Dieses mit Personal des NATO-Presse- und -Informationsdien-stes besetzte und von diesem finanzierte Zentrum ist im Ukrainischen Institutfür Internationale Angelegenheiten untergebracht; es bietet entsprechendesDokumentationsmaterial an und stellt darüber hinaus ein Bindeglied zu ande-ren Informationsaktivitäten dar, einschließlich des Besuchs von NATO- bzw.von mit NATO-Mitteln geförderten Seminaren.

Die Anschriften der in diesem Kapitel angesprochenen Büros und Infor-mationsstellen sind am Ende des Handbuchs zusammen mit Einzelheiten überden Integrierten Informationsdienst der NATO aufgeführt, der den weltweitenelektronischen Zugriff auf NATO-bezogene Informationen ermöglicht.

Die vom NATO-Presse- und -Informationsdienst selbst und in Unterstüt-zung der vorstehend aufgeführten Stellen benutzten Kommunikationsmittelstützen sich auf die herkömmlichen Arten der mündlichen und schriftlichenInformationsübermittlung sowie auf die Förderung des Dialogs. Dieser Infor-mationsdienst betreut ein umfassendes Besucherprogramm, in dessen Rah-men jährlich mehr als 20.000 Personen das politische Hauptquartier des Bünd-nisses besuchen, um dort an Informationsveranstaltungen und Gesprächenmit Experten des Internationalen Stabes, des Internationalen Militärstabes undder nationalen Delegationen über alle Aspekte der Tätigkeit und Politik desBündnisses teilzunehmen.

Der Presse- und Informationsdienst gibt eine Reihe von Publikationenheraus, die von Sammelwerken amtlicher Texte und Erklärungen des Bünd-nisses bis hin zu regelmäßig oder unregelmäßig erscheinenden Veröffentli-chungen reichen, die zu einer sachkundigen öffentlichen Debatte relevantersicherheitspolitischer Aspekte beitragen sollen.

Bei den vom Bündnis normalerweise in Form von Kommuniqués undPresseerklärungen herausgegebenen amtlichen Texten handelt es sich um for-

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mal ausgehandelte Dokumente, in denen die vereinbarte politische Richtungzum Ausdruck gebracht wird, die von den Mitgliedstaaten bei bestimmten The-menbereichen oder bei der Gesamtheit der über das ganze Jahr hinweg regel-mäßig behandelten politischen Kernfragen verfolgt wird. Sie bilden das öffent-liche Archiv des Bündnisses und ermöglichen es, die Entscheidungsfindungund die Entwicklung von Entscheidungen den politischen Ereignissen oderUmständen zuzuordnen, auf die sie sich beziehen. All diese Texte werden inden zwei Amtssprachen des Bündnisses, häufig aber auch in anderen Spra-chen veröffentlicht.

Neben der Herausgabe dieser Unterlagen unterstützt der Presse- undInformationsdienst die Bekanntgabe von Erklärungen des NATO-Generalse-kretärs, des wichtigsten Sprachrohrs der Organisation, sowie von Texten ausReden des Generalsekretärs und anderer hochrangiger Persönlichkeiten. Sol-che Dokumente erleichtern auch die Darlegung der Politik und geben einenEinblick in die zugrundeliegenden Ziele und Beweggründe.

Im Auftrag des Generalsekretärs veröffentlicht der Presse- und Informati-onsdienst auch den regelmäßig erscheinenden NATO-Brief sowie eine Reihevon Handbüchern, Broschüren, Mitteilungsblättern und sonstigen Referenzun-terlagen, die allesamt zur Unterrichtung der Öffentlichkeit beitragen sollen. Die-ses Informationsmaterial wird ressourcen- und bedarfsabhängig zusätzlich zuden Amtssprachen in allen in den Mitgliedstaaten sowie in einer Reihe der inden Partnerstaaten benutzten Sprachen gedruckt.

Zunehmend werden zur Weitergabe von Schriftmaterial auch elektroni-sche Medien eingesetzt. Der Großteil des öffentlichen Dokumentations- undInformationsmaterials der Allianz wird über den Integrierten Informationsdienstder NATO herausgegeben. Einzelheiten sind dem Abschnitt „Weitere Informa-tionsquellen” (Anhang 2) zu entnehmen.

Ferner erscheinen im Rahmen eines von der NATO unterhaltenen Wis-senschaftsprogramms (siehe Kapitel 8) ein Mitteilungsblatt sowie eine eigeneReihe wissenschaftlicher Publikationen, die gemäß einschlägiger ziviler Über-einkommen separat von Fachverlagen herausgegeben werden.

Zum Mitarbeiterstab des NATO-Presse- und -Informationsdienstesgehören nationale Verbindungsoffiziere, die für die Abwicklung der auf ihreeigenen Mitgliedstaaten ausgerichteten Informationsprogramme zuständigsind. Solche Programme erstrecken sich auf die Vereinbarung von Besuchenbei der NATO, die Vorbereitung von Konferenzen und Seminaren an verschie-denen Orten im gesamten Bündnisgebiet und die Unterstützung von Parla-mentariern, Akademikern, Journalisten und sonstigen einschlägigen Berufs-gruppen in ihren Ländern bei der Erlangung der von ihnen benötigten öffentlichzugänglichen Informationen. Ein Referat für auswärtige Beziehungen erfüllt

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eine ähnliche Aufgabe bei der Weitergabe von Informationen für eine Reihevon Partnerstaaten der NATO. Auch die nationalen Verbindungsoffiziere derNATO-Staaten tragen zu dieser Arbeit bei, indem sie als Programmoffiziere fürdie Partnerstaaten tätig sind, für die die jeweiligen nationalen Regierungenüber ihre Botschaften in den verschiedenen Partnerstaaten als Kontaktstelledienen.

Informationsprogramme für einzelne Staaten können auch konzeptionelle,praktische und in begrenztem Umfang finanzielle Unterstützungsleistungen fürdie einschlägige Öffentlichkeitsarbeit von nichtstaatlichen Organisationen inden Mitglied- und den Partnerstaaten beinhalten. Vergleichbare Leistungenkönnen auch für die Regierungen der Partnerstaaten bei der Erstellung undHerausgabe von Publikationen erbracht werden, die für die Unterrichtung derÖffentlichkeit über NATO-relevante Sachverhalte dienen sollen.

Auf akademischem Gebiet erstreckt sich die Öffentlichkeitsarbeit derNATO u. a. auf die jährliche Vergabe des nach dem verstorbenen früherenNATO-Generalsekretär benannten Manfred-Wörner-Stipendiums sowie aufeine Reihe von NATO-EAPR-Stipendien, die gleichermaßen Studierenden derNATO- als auch der Partnerstaaten offen stehen. Diese Stipendien, die Reise-und Forschungsbeihilfen beinhalten, werden jährlich auf Wettbewerbsbasis aufEmpfehlung einer unabhängigen Jury für Studien in Fachbereichen vergeben,die sich in der Regel auf die Politik der NATO und die aktuelle politische Tages-ordnung des Bündnisses beziehen.

Im Rahmen des akademischen Bildungsprogramms werden regelmäßigauch multinationale Tagungen unterstützt, auf denen wichtige sicherheitspoliti-sche Sachverhalte und Themen erörtert werden.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der NATO-Politik und an einschlägigenInformationen wird durch die unmittelbare und umfassende Presse- undMedienberichterstattung bestätigt, die NATO-bezogene Entwicklungen undEreignisse erfahren. Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Presse- und Infor-mationsdienstes ist daher auf Presseaktivitäten und die Unterstützung ausge-richtet, die der Pressedienst der NATO den akkreditierten und sonstigen Medi-envertretern zukommen lässt.

Pressekonferenzen und Interviews mit hochrangigen Vertretern, Hinter-grundinformationen, die Überlassung von Bildmaterial sowie Ton- und Video-aufnahmen und elektronische Übertragungsdienste sind allesamt Teil der zurBefriedigung des Informationsbedarfs der internationalen Medien erforderli-chen Maßnahmen. Aus Anlass wichtiger Ereignisse oder Entwicklungen in derAllianz, wie z. B. Gipfeltreffen, können sich tausend und mehr Journalisten imNATO-Hauptquartier einfinden, für die geeignete Vorkehrungen getroffen wer-den müssen. Der Einsatz vergleichbarer Ressourcen kann auch für Großer-

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eignisse außerhalb des Hauptquartiers, beispielsweise bei Ministertagungenoder Gipfeltreffen im Ausland, geboten sein. Journalisten werden von beidenAbteilungen des Presse- und Informationsdienstes unterstützt, wobei dasPressebüro den unmittelbaren oder kurzfristigen Informationsbedarf zu deckensucht, während das Informationsbüro den Zugang zu einem breiten Spektrumvon Hintergrundinformationen ermöglicht, auf die die Medienvertreter auchüber einen längeren Zeitraum hinweg zurückgreifen können.

Pressesprecher und Pressebüro arbeiten kontinuierlich eng mit dem Bürodes Generalsekretärs zusammen und unterstützen den Generalsekretär beider Kontaktpflege mit der Presse und den sonstigen Medien. Das Pressebüroist auch für die Herstellung der Kontakte zwischen anderen hochrangigen Ver-tretern und den Medien sowie für die offizielle Akkreditierung der an NATO-Pressekonferenzen teilnehmenden Journalisten zuständig. Darüber hinauserstellt es täglich Zusammenfassungen und Übersichten über die Berichte derinternationalen Presse und Presseagenturen für die Internationalen Stäbe, diediplomatischen Vertretungen der nationalen Delegationen und die im Haupt-quartier tätigen Verbindungsoffiziere. Zudem stellen im Informationsdienst ein-gesetzte Verbindungsoffiziere und Angehörige des Pressedienstes für denGeneralsekretär Übersichten über nationale Presseverlautbarungen in NATO-und Partnerstaaten zusammen; diese unterstützen auch die Vorbereitungenfür offizielle Besuche des Generalsekretärs in diesen Ländern.

Der Presse- und Informationsdienst verwaltet auch die Bibliothek desNATO-Hauptquartiers, die dem nationalen und internationalen Personal desHauptquartiers zur Verfügung steht.

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KAPITEL 8

PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN

Verbraucherlogistik

Wesentliche Logistikfunktionen

Verbraucherlogistik und friedensunterstützende Einsätze

Produktions- und Logistikorganisationen

Rüstungskooperation, -planung und -standardisierung

Kommunikations- und Informationssysteme

Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs

Luftverteidigung

Zivile Notfallplanung

Wissenschaftliche Zusammenarbeit

Umwelt und Gesellschaft

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PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN

VERBRAUCHERLOGISTIK1

Der Begriff „Logistik” wird je nach Zusammenhang mit unterschiedlicherBedeutung angewandt. Auch in den NATO-Mitgliedstaaten und in Bezug aufdie als Logistikkomponenten verstandenen Kategorien der Unterstützung fürmilitärische Operationen findet der Begriff unterschiedliche Anwendung. DieNATO definiert Logistik als die „Lehre von der Planung und Durchführung derBewegungen und der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Streitkräften”. Inseinem umfassendsten Sinn bezieht sich der Begriff auf Aspekte militärischerOperationen, die sich wiederum mit den folgenden Tätigkeitsfeldern befassen:

• Planung und Entwicklung, Beschaffung, Lagerung, Transport,Verteilung, Erhaltung, Abschub und Verwertung von Wehrmaterial.

• Transport von Personal.

• Erwerb, Bau, Instandhaltung, Betrieb und sonstige Nutzung vonAnlagen.

• Beschaffung oder Erbringung von Dienstleistungen.

• Sanitätsdienstliche Versorgung.

Die oben aufgeführten Kategorien gehen zwangsläufig mit einem breitenSpektrum an Unterstützungsleistungen und Zuständigkeiten einher. In derNATO werden sie aus der Sicht der Entscheidungsfindung oder vom organisa-torischen Standpunkt aus betrachtet wie folgt unterteilt:

• Produktions- oder Beschaffungsaspekte der Logistik. Dazu gehörenPlanung, Konstruktion und Beschaffung der Ausrüstung. Hierbei handeltes sich in erster Linie um nationale Verantwortlichkeiten, die nationalgehandhabt werden. Ungeachtet dessen ist entsprechendeKooperation und Koordinierung innerhalb der NATO in zahlreichenBereichen hauptsächlich unter der Schirmherrschaft der Konferenz derNationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und ihrer nachgeordnetenGremien gegeben. In organisatorischer Hinsicht fallen Produktion oderBeschaffung innerhalb der NATO grundsätzlich in die Zuständigkeit derAbteilung für Verteidigungsunterstützung des Internationalen Stabs aufziviler und der Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen desInternationalen Militärstabs auf militärischer Seite.

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1 Viele der in diesem Abschnitt genannten Programme und Aktivitäten werden von Organisationen undAgenturen umgesetzt, die vom Nordatlantikrat oder dem NATO-Militärausschuss zur Durchführungvon Spezialaufgaben eingerichtet wurden. Einzelheiten sind Kapitel 14 zu entnehmen.

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• Verbraucherspezifische oder operative Aspekte der Logistik. Hierunterversteht man in der Regel Versorgungs- und Unterstützungs-funktionen für Streitkräfte. Diese werden im ersten Teil diesesAbschnitts behandelt und fallen hauptsächlich unter die Zuständigkeitder NATO-Logistikkonferenz und des NATO-Pipeline-Ausschusses.Das oberste militärische medizinische Beratungsgremium, derAusschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste derNATO, ist für die Beratung des Militärausschusses in sanitätsdienstli-chen Angelegenheiten zuständig. Aus organisatorischer Sicht obliegtdie Verantwortung für die verbraucherspezifischen und operativenAspekte der Logistik auf ziviler Seite der AbteilungSicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung desInternationalen Stabs und auf militärischer Seite dem FachbereichLogistik der Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen desInternationalen Militärstabs.

Logistische Unterstützung im Rahmen desStrategischen Konzepts des Bündnisses

Das von den Staats- und Regierungschefs der NATO im April 1999 ver-abschiedete Strategische Konzept des Bündnisses betont den mobilen undmultinationalen Charakter der NATO-Streitkräfte und die Notwendigkeit einerflexiblen Logistik des Bündnisses zu deren Unterstützung. Da logistischeUnterstützung, wenngleich grundsätzlich in nationaler Verantwortung, auch imkollektiven Rahmen mit mehr Koordinierung, Zusammenarbeit undMultinationalität erbracht werden muss, wenn diese Flexibilität erreicht werdensoll, hat die NATO-Logistikkonferenz auf die Einführung des neuenStrategischen Konzepts mit der Durchführung einer Analyse seinerAuswirkungen auf die logistischen Grundsätze und Richtlinien reagiert. DieBedeutung dieses Themas wird auch in der auf dem Washingtoner Gipfel imApril 1999 auf den Weg gebrachten Initiative zur Verteidigungsfähigkeit betont(vgl. Kapitel 2). Eine Richtlinie zur Logistikkooperation befindet sich im ab-schließenden Entwicklungsstadium und wird in Kürze vom Nordatlantikratgeprüft. Ein NATO-Konzept für Logistikkooperation wird ebenfalls derzeit ent-wickelt.

Grundsätze und Richtlinien der LogistikNeue logistische Grundsätze und Richtlinien wurden 1992 vom

Verteidigungsplanungsausschuss in einem unter der Bezeichnung MC 319bekannten Dokument des Militärausschusses bestätigt. Die im Dokument MC 319 enthaltenen Grundsätze und Richtlinien wurden im Lichte der

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Erfahrungen, die bei unter NATO-Ägide durchgeführten friedenserhaltendenOperationen gewonnen wurden, einer gründlichen Überprüfung unterzogen.Eine überarbeitete Fassung wurde vom Rat 1997 bestätigt (MC 319/1). Diedarin niedergelegten Grundsätze und Richtlinien gelten sowohl im Frieden alsauch in Krisen- und Konfliktsituationen und betreffen Operationen gemäßArtikel 5 des Nordatlantikvertrags wie auch „nicht unter Artikel 5 fallendeOperationen”2. Sie gelten ferner für Operationen im Rahmen des KonzeptsAlliierter Streitkräftekommandos sowie für Operationen unter Beteiligung vonNicht-NATO-Staaten unter NATO-Führung.

Diese allgemeinen Grundsätze dienten als Sprungbrett für die nachfol-gende Entwicklung spezifischerer Grundsätze und Richtlinien für einzelneFachbereiche der Logistik wie sanitätsdienstliche Versorgung (MC 328),Unterstützung durch die Gastgebernation (MC 334) sowie Verkehrsführung(MC 336/1).

Wesentliche GrundsätzeVerantwortung

Mitgliedstaaten und NATO-Behörden haben eine gemeinsameVerantwortung für die logistische Unterstützung multinationaler Operationender NATO. Jeder NATO-Befehlshaber stellt seinen logistischen Bedarf fest undkoordiniert die logistische Planung und Unterstützung in seinemVerantwortungsbereich.

Bereitstellung

Die Mitgliedstaaten sorgen individuell oder im Rahmen vonKooperationsvereinbarungen für die Bereitstellung logistischer Kräfte undMittel zur Unterstützung ihrer der NATO im Frieden, in einer Krise oder ineinem Konflikt zugewiesenen Streitkräfte.

Befehlsbefugnis

Der NATO-Befehlshaber der jeweiligen Ebene muss ausreichendeBefehlsbefugnis über die logistischen Kräfte und Mittel haben, damit er seineStreitkräfte mit größtmöglicher Wirkung zum Einsatz bringen und ihreDurchhaltefähigkeit sicherstellen kann. Gleiches gilt für Nicht-NATO-Befehlshaber multinationaler Kontingente, die an einer Operation unter NATO-Führung teilnehmen.

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2 Artikel 5 des Nordatlantikvertrags befasst sich in erster Linie mit der Abschreckung vonGewaltanwendung gegen Bündnismitglieder und verkörpert das Prinzip, dass ein Angriff gegen einMitglied als Angriff auf alle Mitglieder betrachtet wird. Bündnisaktivitäten, die außerhalb desBereichs von Artikel 5 liegen, werden zusammengefasst als „nicht unter Artikel 5 fallendeOperationen” bezeichnet.

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Kooperation und Koordinierung

Kooperation und Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten und NATO-Behörden sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus müssen imRahmen der logistischen Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und demmilitärischen Sektor innerhalb der und zwischen den Staaten die begrenztenRessourcen bestmöglich genutzt werden. Kooperationsvereinbarungen undgegenseitige Unterstützung der beteiligten Staaten bei der Bereitstellung undNutzung der Logistikressourcen können damit die von den einzelnen Staatenzu tragenden Lasten verringern.

Bei der Bestimmung des Umfangs der zu entwickelnden verschiedenenFormen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbraucherlogistik mit demZiel des optimalen Nutzeffekts werden alle Faktoren wie integrierte multinatio-nale logistische Unterstützung, Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben,gemeinsame Finanzierung von Ressourcen und Anwendung des „Lead-Nation”-Grundsatzes (Benennung eines Federführenden Staates) untersucht.Die potenzielle Rolle von NATO-Behörden wie der NATO-Agentur fürMaterialerhaltung und Ersatzteilversorgung sollte ebenfalls berücksichtigt wer-den, wenn so kosteneffektive Lösungen erzielt werden können.

Die Notwendigkeit der Koordinierung auf dem Gebiet der logistischenUnterstützung ist auf den verschiedensten Ebenen gegeben und kann nicht aufdie NATO selbst beschränkt werden. Bei „nicht unter Artikel 5 fallendenOperationen” ist diese Kooperation gegebenenfalls auf Nicht-NATO-Staatenund, falls zweckmäßig, auf die Vereinten Nationen, die WesteuropäischeUnion, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dasInternationale Komitee vom Roten Kreuz sowie auf andere einschlägigeOrganisationen zu erweitern.

Kooperative Logistik

Das Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Logistik besteht darin, dasGesamtlogistikdispositiv des Bündnisses durch Optimierung der Wirksamkeitder Logistikunterstützung für die NATO und für von der NATO geführte oderunterstützte multinationale Operationen, durch die Steigerung der Effizienzund durch die Erzielung von Kosteneinsparungen durch Größenvorteile undVermeidung von Doppelarbeit in Friedenszeiten, Krisen und Konflikten zu ver-bessern.

Die Logistikzusammenarbeit in der NATO wird von den folgendenHauptprinzipien geleitet: Vorrang der operativen Erfordernisse, kollektiveVerantwortung, Effizienz sowie Visibilität und Transparenz.

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Die Entwicklung kooperativer Logistikvereinbarungen in der NATO wirddurch eine Reihe eigens zu diesem Zweck geschaffener Produktions- undLogistikagenturen vereinfacht. Hier ist vor allem die NATO-Agentur fürMaterialerhaltung und Ersatzteilversorgung zu nennen. Das Potenzial für eineeffektive kooperative Logistik wird durch den Einsatz modernerMaterialmanagement- und Materialbeschaffungsverfahren verstärkt. EinBeispiel hierfür ist das von der NATO-Agentur für Materialerhaltung undErsatzteilversorgung entwickelte und unter der Bezeichnung SHARE (StockHolding and Asset Requirements Exchange, Lagerhaltung undBedarfsdeckung durch Austausch) bekannte Konzept. Wie schon aus demNamen hervorgeht, handelt es sich hier um eine Konzeption, die die gemein-same Nutzung oder den Austausch von Lagerbeständen im Rahmen einersinnvollen Verknüpfung des besonderen Bedarfs auf der einen und derVerfügbarkeit der entsprechenden Mittel auf der anderen Seite erleichtern soll.

Multinationale Logistik

Die Herausforderungen, denen sich das Bündnis in der Zukunft stellenmuss, darunter Beschränkungen der Kräfte und Mittel, unterstreichen dieNotwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und Multinationalität bei derLogistikunterstützung. Sowohl die Notwendigkeit zur Durchführung vonOperationen (beispielsweise Friedensunterstützung) an Orten, an denen dieLogistikunterstützung der normalen nationalen Infrastruktur nicht zurVerfügung steht, als auch die Notwendigkeit zur Integration von Nicht-NATO-Streitkräften und ihrer Logistikunterstützung unterstreicht die Bedeutung einermultinationalen gemeinsamen Logistikstruktur. Diese muss Logistikanfor-derungen in den Bereichen Transport, Technik und Versorgung ebenso umfas-sen wie das Sanitätspotenzial.

Multinationale Logistik stellt außerdem einen wichtigen Kräftemultiplikatordar, der zur Optimierung der einzelnen nationalen logistischenUnterstützungsmaßnahmen beiträgt. Sie umfasst bilaterale oder multilateraleVereinbarungen, die die Kosteneffektivität individueller nationaler logistischerUnterstützungsaktivitäten sowie deren Nutzeffekt erhöhen. SolcheVereinbarungen können entscheidend zur erfolgreichen Planung undDurchführung logistischer Operationen beitragen. Mehr Multinationalität aufdiesem Gebiet soll durch eine Reihe von Konzepten und Initiativen erreichtwerden, darunter Funktionsspezialisierung und das Konzept desFederführenden Staats, Multinationale Integrierte Logistikeinheiten undMultinationale Integrierte Medizinische Einheiten, Unterstützung durch dieGastgebernation und Dritte sowie die Entwicklung eines MultinationalenGemeinsamen Logistikzentrums.

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WESENTLICHE LOGISTIKFUNKTIONEN

Beweglichkeit

Die effiziente und rechtzeitige Verlegung von Streitkräften ist eineGrundvoraussetzung aller militärischen Operationen. Die Sicherstellung derstrategischen Beweglichkeit von Truppen und Material durch dasVerfügbarmachen angemessener Transporteinrichtungen, Geräte undInfrastruktureinrichtungen ist häufig eine gewichtige operative Forderung.Dazu gehören der mögliche Einsatz ziviler Ressourcen und gegebenenfalls dieVerlegung großer Mengen von Material und Gerät. Planung und Beurteilungvon Kapazitäten und Fähigkeiten können daher ausschlaggebend dafür sein,dass den verschiedenen politischen und militärischen Anforderungen entspro-chen werden kann. Die zentrale Stelle für Fragen zur strategischenBeweglichkeit innerhalb der NATO ist die Beratergruppe Verkehrs- undTransportwesen. Als Untergruppe der NATO-Logistikkonferenz wurde dieBeratergruppe zur Förderung der kooperativen Ansätze des Managements inden Bereichen Verkehrsführung, Transportwesen und Beweglichkeit zwischenmilitärischen und zivilen Organen sowie zwischen NATO und Mitgliedstaatengeschaffen.

Unterstützung durch die Gastgebernation

Die Unterstützung durch die Gastgebernation umfasst die von einerGastgebernation im Frieden, bei Notfällen, einer Krise oder einem Konflikterbrachten zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen für alliierteStreitkräfte und Organisationen, die auf seinem Territorium stationiert sind odereingesetzt werden oder es durchqueren. Zwischen den zuständigen Behördender Gastgebernation und den „Entsendestaaten” und/oder der NATO getrof-fene Vereinbarungen bilden die Grundlage dieser Art von Unterstützung.

Unterstützung durch die Gastgebernation ist für die Durchhaltefähigkeitaller Arten und Kategorien von Streitkräften von entscheidender Bedeutung.Bilaterale oder multilaterale Übereinkommen, die die operativen Erfordernisseder NATO berücksichtigen, tragen zum Schutz der Streitkräfte bei und sorgenfür die Bereitstellung der notwendigen logistischen Unterstützung undInfrastruktur für die Aufnahme, die Verlegung und den Einsatz dieser Kräfte.

Die von multinationalen Streitkräften benötigte Flexibilität macht dieMitwirkung der NATO-Befehlshaber bei der Ermittlung des Bedarfs derGastgebernation, der Aushandlung von Regierungsvereinbarungen im Namender NATO und der Koordinierung der Entwicklung einschlägiger Abkommen mit

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der Gastgebernation notwendig. Überdies bedeutet die zunehmendeMannigfaltigkeit der Einsatzoptionen, dass sich die Planung vonVereinbarungen mit der Gastgebernation nunmehr auf allgemeinereVerfahrensansätze stützen muss, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Sanitätsdienstliche Versorgung

Sanitätsdienstliche Leistungen bilden durch die Krankheitsvorsorge, denschnellen Abtransport und die Behandlung Kranker, Verletzter undVerwundeter und deren frühzeitige Rückführung in den Truppendienst einenwesentlichen Beitrag zu militärischen Operationen. Das jeweils eingesetzteSanitätspotenzial muss der Stärke sowie dem Krankheits- oderVerwundungsrisiko der in dem betreffenden Gebiet eingesetzten Streitkräfteentsprechen. Sanitätsdienste müssen auch vor dem Beginn militärischerOperationen vor Ort und einsatzbereit sein. Der Ausschuss der Leiter derSanitäts- und Gesundheitsdienste berät den Militärausschuss und ist zentraleAnsprechstelle für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Die zivil-militäri-sche Koordinierung wird von einem Gemeinsamen Sanitätsausschuss über-nommen.

Interoperabilität und Standardisierung der Logistik

Operative Interoperabilität hat unmittelbaren Einfluss auf die Kampfkraftder NATO-Streitkräfte; dies gilt insbesondere für multinationale Verbände.Standardisierung von Gerät, Versorgungsartikeln und Verfahren stellt somiteinen umfassenden Kampfkraftmultiplikator dar, der bei der Planung undProduktion von Systemen und Gerät berücksichtigt werden muss. Minimalzielezur Erlangung entsprechender Kampfkraft sind Interoperabilität desHauptgeräts, Austauschbarkeit von Versorgungsartikeln und Einheitlichkeit vonVerfahren. Diese Forderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die logi-stische Unterstützung für standardisiertes Gerät. Darüber hinaus ist entspre-chende Flexibilität geboten, um die Beteiligung von Nicht-NATO-Staaten anOperationen unter NATO-Führung zu erleichtern.

Verbraucherlogistik und Partnerschaft für denFrieden

Die meisten Verbraucherlogistikaktivitäten im Rahmen des PfP-Arbeitsprogramms und der Individuellen Partnerschaftsprogramme sowienational gebilligter bilateraler Programme fallen in eine der nachstehend auf-geführten Kategorien:

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• Gruppenbesuche bei den Partnerländern zur Erörterung des Umfangseiner möglichen Zusammenarbeit auf logistischem Gebiet und derEinrichtung von Logistiklehrgängen;

• Informationsaustausch, fachliche Beratung, technischeUnterstützung, Logistiklehrgänge, Logistikbeiträge für Lehrgänge imBereich Friedenserhaltung sowie Logistikübungen;

• formelle Kontaktpflege wie Stabsbesprechungen, Seminare undArbeitstagungen;

• Harmonisierung und Standardisierung von Konzeptionen,Arbeitsrichtlinien, Material, Verfahren und sonstigen Aspekten logisti-scher Strukturen und Systeme.

Alle oben genannten Aktivitäten werden durch entsprechende Tagungender wichtigsten NATO-Gremien gefördert, die sich mit der Beteiligung derPartnerstaaten befassen. Dies gilt beispielsweise für die NATO-Logistikkonferenz, die Beratergruppe Verkehrs- und Transportwesen, denNATO-Pipeline-Ausschuss und den Ausschuss der Leiter der Sanitäts- undGesundheitsdienste der NATO, die alle regelmäßige Treffen mit Partnerstaatenabhalten. Nähere Einzelheiten hierzu sind in Kapitel 14 beschrieben.

Logistiklehrgänge für PartnerstaatenEin NATO-Logistiklehrgang für Teilnehmer aus NATO- und Partnerstaaten

findet dreimal pro Jahr statt. Eine Reihe anderer Lehrgänge wird von der NATOund den Partnerstaaten in den Fachbereichen NATO-Logistik, friedenserhal-tende Maßnahmen der Vereinten Nationen und der NATO, Planung dersanitätsdienstlichen Versorgung, Teilnahme an einem multinationalen gemein-samen Logistikzentrum sowie zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereichzivile Notfallplanung angeboten. Auf medizinischem Gebiet ist ein PfP-Medizinplanungslehrgang ein integraler Bestandteil des Ausbildungs-programms der NATO-(SHAPE-)Schule. Im April 2000 hatte der Lehrgang 34Teilnehmer aus 17 Nationen, und es ist geplant, diese Zahl auf 80 Teilnehmerpro Lehrgang zu erhöhen. Der Lehrplan wird ständig anhand von Erfahrungenmodifiziert, die in NATO-geführten Operationen auf dem Balkan gewonnenwurden.

Andere entsprechende Aktivitäten beinhalten Seminare zur Unterstützungdurch die Gastgebernation für Partner, die zivile und militärische Stabsoffiziereaus Partnerstaaten mit dem Konzept des Federführenden Staats und mitNATO-Planungsverfahren und Regelungen auf diesem Gebiet bekanntmachen sollen. Außerdem bieten sie Teilnehmern die Möglichkeit zurErörterung regionaler Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf

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Unterstützung durch die Gastgebernation für die Staaten, die mit Streitkräftenan NATO-geführten Operationen in Bosnien und Herzegowina sowie imKosovo beteiligt sind.

Übung „Cooperative Support”

Diese jährliche Übung soll Partnerländern das Konzept des Bündnissesfür die Logistikunterstützung bei multinationalen Operationen näher bringen.Die Übung, die ursprünglich nur auf Marineoperationen beschränkt war,umfasst nun Land-, Luft- und Marineoperationen mit dem Ziel, die Teilnehmermit dem gesamten Spektrum der teilstreitkraftübergreifendenLogistikunterstützung vertraut zu machen.

Technische Unterstützung für PfP-Länder

Die NATO-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung istbefugt, technische Unterstützung auf Kostenerstattungsbasis für PfP-Länderzu leisten. Diese zunächst auf Beratungstätigkeiten beschränkteUnterstützung wird sich auf längere Sicht auch auf das Logistikmanagementund logistische Operationen erstrecken.

Neben diesen multinationalen Aktivitäten gibt es auch umfassende bilate-rale logistische Kontakte zwischen einzelnen NATO- und Partnerstaaten.

VERBRAUCHERLOGISTIK UNDFRIEDENSUNTERSTÜTZENDE EINSÄTZE

Die von der NATO zur Unterstützung der VN-Friedenserhaltungsinitiativenin Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo durchgeführten Überwachungs-und Zwangsmaßnahmen unterstrichen die Bedeutung der Verbraucherlogistikbei Krisenreaktionseinsätzen. Die Anforderungen zukünftiger multinationalerOperationen des Bündnisses, an denen möglicherweise auch Nicht-NATO-Staaten teilnehmen, weisen ebenfalls auf die Notwendigkeit eines multinatio-nalen Logistikunterstützungsmanagements auf der Basis vereinbarterLogistikrichtlinien und -grundsätze hin. Zu den wahrscheinlichen Vorteilenzählen eine Verringerung des Ausmaßes der von den einzelnen Staaten zu lei-stenden Logistikunterstützung, verbesserte Kosteneffektivität, bessereKoordinierung, verstärkte Interoperabilität und größere Flexibilität.

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PRODUKTIONS- UND LOGISTIKORGANISATIONEN

Der Nordatlantikrat hat eine Reihe von NATO-Produktions- und-Logistikorganisationen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben eingerichtet.Die speziell mit der Verbraucherlogistik befassten Organisationen sind dieNATO-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung und diePipeline-Managementorganisation Europa Mitte.

Weitere Informationen zur Verbraucherlogistik innerhalb der NATO kön-nen dem vom Sekretariat der NATO-Logistikkonferenz herausgegebenen undbeim Logistikdirektorat (IS-Element), SILCEP Division, NATO, 1110 Brüssel,erhältlichen NATO-Logistik-Handbuch entnommen werden. Das Handbuch istkein formell vereinbartes Dokument, hat sich jedoch als hilfreicher Leitfaden fürdas breite Spektrum an Fragen im Zusammenhang mit dem Begriff „Logistik”erwiesen.

RÜSTUNGSKOOPERATION, -PLANUNG UND-STANDARDISIERUNG

Rüstungskooperation

Die Zusammenarbeit zwischen den NATO-Staaten im Rüstungsbereichfällt in die Zuständigkeit der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren(KNRD), die regelmäßig zur Erörterung der politischen, wirtschaftlichen undtechnischen Aspekte der Entwicklung und Beschaffung von Gerät für dieNATO-Streitkräfte zusammentritt. Rüstungsgruppen der Land-, Luft- undSeestreitkräfte unterstützen die Arbeit der Konferenz und sind ihr für den jewei-ligen Fachbereich verantwortlich. Ein Forschungs- und Technologieausschuss,ein für Rüstungsforschung und technische Entwicklungen zuständiges inte-griertes NATO-Forum, berät und unterstützt die KNRD und denMilitärausschuss. Er ist mit der Durchführung eines Programms gemeinschaft-licher Aktivitäten in einem breiten Spektrum von Fragen derRüstungsforschung und -technik beauftragt. Für die Unterstützung in industri-ellen Angelegenheiten ist die NATO-Industrieberatergruppe zuständig, die esder KNRD ermöglicht, Rat bei der Industrie darüber einzuholen, wie dieZusammenarbeit zwischen Industrie und Staat und zwischen verschiedenenFirmen gefördert werden kann, und der Konferenz bei der Sondierung vonMöglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit Hilfestellung gibt. Andereim Rahmen der Konferenz tätige, ehemals als Kadergruppen bezeichnete undheute in „KNRD-Partnerschaftsgruppen” umbenannte Organe befassen sichmit Fragen der Beschaffungspolitik und Akquisitionsverfahren, Kategori-

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sierung, Qualitätssicherung, Erprobungs- und Sicherheitskriterien für Munitionsowie Standardisierung von Wehrmaterial.

Innerhalb dieser Struktur werden Arbeitsgruppen und Ad-hoc-Gruppen zurFörderung der Zusammenarbeit in speziellen Bereichen gebildet. DieGesamtstruktur ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Ausrüstungs- undForschungsprojekte auszuwählen, an denen sie teilnehmen möchten.Gleichzeitig erleichtert sie den Informationsaustausch zu nationalenAusrüstungsprogrammen und zu Technik und Logistik, bei denen einzelneStaaten und die NATO als Ganzes von einer Zusammenarbeit profitieren kön-nen.

1993 verabschiedete der Nordatlantikrat überarbeitete Grundsätze,Strukturen und Verfahren für die Rüstungszusammenarbeit der NATO mit demZiel, die kooperativen Aktivitäten im Rüstungsbereich zu intensivieren, dieGesamtstruktur der KNRD-Ausschüsse zu straffen, um größere Effizienz undWirksamkeit zu erreichen, und die Arbeit der KNRD auf folgendeSchlüsselbereiche auszurichten:

• NATO-weite Harmonisierung der militärischen Anforderungen;

• Förderung der Interoperabilität auf dem Gefechtsfeld in entscheiden-den Bereichen;

• Ausbau von der KNRD vorgegebener kooperativer Möglichkeiten undVerbesserung der transatlantischen Zusammenarbeit;

• Entwicklung wesentlicher Rüstungstechnologien einschließlich dererweiterten gemeinsamen Nutzung von Technologien.

1994 einigte sich die KNRD mit der Westeuropäischen Rüstungsgruppe(WEAG)3 auf eine Reihe praktischer Kooperationsmaßnahmen, um damit einInstrumentarium für den erweiterten Dialog über transatlantischeRüstungsvorhaben zwischen europäischen und nordamerikanischenBündnispartnern zu schaffen.

Rüstungsplanung1989 billigte der Nordatlantikrat die Einrichtung des Planungssystems für

konventionelle Rüstung. Die Ziele dieses Systems bestehen darin, der KNRDentsprechende Leitlinien und den Staaten geeignete Orientierungshilfen zu

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3 Von 1976 bis 1992 stellte die Unabhängige Europäische Programmgruppe ein Forum dar, auf demdie europäischen NATO-Mitgliedstaaten Grundsatzfragen erörtern und formulieren konnten, um dieZusammenarbeit bei der Rüstungsbeschaffung zu intensivieren. Mit der Übertragung ihrerFunktionen auf die WEU wurde die IEPG Ende 1992 aufgelöst. Danach wurden die einschlägigenAktivitäten im Rahmen der WEU von der Westeuropäischen Rüstungsgruppe übernommen.

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geben, wie die militärischen Anforderungen des Bündnisses am besten durchindividuelle und kollektive Rüstungsprogramme erfüllt werden können.Außerdem soll System langfristige Rüstungsbeschaffungspläne harmonisierenund Möglichkeiten für eine künftige bündnisweite Rüstungskooperation fest-stellen.

Am Ende dieses Planungsprozesses steht eine Reihe von Empfehlungen,die alle zwei Jahre vom NATO-Ausschuss zur Überprüfung der konventionel-len Rüstung unter KNRD-Zuständigkeit herausgegeben werden. DieseEmpfehlungen sollen unnötige Doppelarbeit bei der Erfüllung der militärischenAnforderungen des Bündnisses vermeiden, einen Rahmen für den Austauschvon Informationen und die Harmonisierung operativer Forderungen innerhalbder KNRD-Rüstungsgruppen schaffen und rationellere und kostengünstigereMethoden der Rüstungskooperation und -beschaffung entwickeln.

Die Rüstungsplanungsverfahren der NATO, vor allem die Strukturen undVerfahren innerhalb der KNRD, sind zur Zeit Gegenstand einer Überprüfung.

StandardisierungStandardisierung unter den NATO-Streitkräften leistet einen maßgebli-

chen Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte des Bündnisses undermöglicht die bessere Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen. Auf zahlreichenverschiedenen Gebieten werden deshalb umfangreiche Anstrengungen unter-nommen, um die Zusammenarbeit zu verbessern und Doppelarbeit beiForschung, Entwicklung, Produktion, Beschaffung und Wartung vonRüstungssystemen auszuschließen. Die Standardisierungsübereinkommender NATO für Verfahren und Systeme sowie Bauteile werden vom MilitärischenAmt für Standardisierung der NATO in Zusammenarbeit mit der Konferenz derNationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und anderen zuständigen Behördenentwickelt und bekannt gegeben.

Mit der Formulierung, Vereinbarung, Umsetzung und Fortschreibung derin der NATO durchgängig angewendeten Normen für Geräte undVerfahrensweisen wird ein wesentlicher Beitrag zur Geschlossenheit desBündnisses und zur Wirksamkeit seiner Verteidigungsstruktur geleistet.Standardisierung ist zwar in vielen unterschiedlichen Bereichen vonBedeutung, wichtigstes Forum für Grundsatzfragen der Standardisierung istjedoch die NATO-Standardisierungsorganisation, die die Eingliederung derStandardisierung als integralen Bestandteil in die Bündnisplanung zum Ziel hatund als Koordinierungsstelle für die verschiedenen höheren, mitStandardisierung befassten NATO-Gremien dient. Diese Organisation wurde1995 mit der Maßgabe eingerichtet, der Arbeit des Bündnisses neue Dynamikzu verleihen, um die alliierten Verfahrensrichtlinien und Programme für die

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Standardisierung von Material, Techniken und Einsatzverfahren zu verbessern.Weitere Einzelheiten zur NATO-Standardisierungsorganisation und den dazu-gehörigen Gremien enthält Kapitel 14.

KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME

Konsultations-, und Führungsbelange werden innerhalb der NATO unterdem Kürzel „C3” zusammengefasst. Die NATO-Organisation für Konsultations-und Führungssysteme (NC3O) ist für die Bereitstellung eines NATO-weiten,kosteneffektiven, interoperablen und sicheren Systems zuständig, das die poli-tische Konsultation und Führung von Streitkräften auf hoher Ebene gewährlei-stet. Dies wird mit einer Reihe von Kommunikations- undInformationssystemen erreicht, die Schnittstellen zu nationalen Fest- undMobilfunknetzen aufweisen, das gesamte NATO-Gebiet abdecken und dasNATO-Hauptquartier in Brüssel, alle Hauptquartiere/Stäbe der integriertenmilitärischen Kommandostruktur, die Hauptstädte der Mitgliedstaaten und dienationalen militärischen Kommandobehörden auf höchster Ebene miteinanderverbinden. Auch für politische Konsultationen mit den Mitgliedstaaten desEuro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) wird ein gesichertes Netz einge-richtet.

Die NC3O umfasst den als Direktorium der NC3O fungierenden NATO-C3-Ausschuss (NC3B), die als ständiger NC3B fungierende Gruppe NationalerC3-Vertreter (NC3REPS), eine NATO-C3-Agentur (NC3A) sowie eine NATO-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikations- undInformationssysteme (NACOSA). Der NC3B ist das oberste multinationaleGremium, das im Namen des Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungs-ausschusses handelt und für deren Beratung in allen Fragen der C3-Politik,einschließlich der Interoperabilität von NATO- und nationalen C3-Systemen,sowie für die Beratung der KNRD zu gemeinsamen C3-Programmen zustän-dig ist.

Die C3-Agentur der NATO (NC3A) befasst sich mit der zentralen Planung,Konstruktion und Integration, technischen Unterstützung undKonfigurationskontrolle für NATO-C3-Systeme. Sie ist ferner für wissenschaft-liche und technische Beratung sowie Unterstützung der Obersten NATO-Befehlshaber und anderer Stellen in allen Angelegenheiten zuständig, die sichauf Operations Research, Überwachung und Führungssysteme derLuftstreitkräfte sowie technische Unterstützung für Übungen, Einsätze undsonstige Projekte beziehen.

Die NATO-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikations-und Informationssysteme (NACOSA) betreibt, kontrolliert und unterhält die ihr

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unterstellten NATO-Kommunikations- und -Informationssysteme zusammenmit nachgeordneten Kontrollelementen. Außerdem bietet sie entsprechendeUnterstützung und Schulung für diese Systeme. Das Festlegen von Prioritätenfür Einsatzgrundsätze sowie die Verfahrenslenkung werden von beidenObersten NATO-Befehlshabern gemeinsam entschieden. Die nicht einsatzbe-zogene Leitung wird vom NC3B ausgeübt.

KOORDINIERUNG DES ZIVILEN UND MILITÄRISCHENLUFTVERKEHRS

Der Nordatlantikrat gründete 1955 den Ausschuss EuropäischeLuftraumkoordinierung. 1998 wurde dieser Ausschuss in den AusschussLuftverkehrsführung in der NATO umgewandelt.

Der Ausschuss ist für die umfassende Koordinierung des zivilen undmilitärischen Luftverkehrsaufkommens über dem Hoheitsgebiet der 19 NATO-Staaten verantwortlich. Das schließt die Durchführung größerer Übungen derLuftstreitkräfte, die Vereinheitlichung der Flugsicherungssysteme und -verfah-ren sowie die gemeinsame Nutzung der Kommunikationsfrequenzen ein.Beobachter der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation, desInternationalen Luftverkehrsverbands und der Europäischen Organisation zurSicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) stehen dem Ausschuss ebenfallsunterstützend zur Seite. Vor dem Hintergrund der neuen Einsatzaufgaben desBündnisses, wie z. B. friedenserhaltende Maßnahmen, kann der Ausschussdaher als besonderes Bindeglied zwischen den für die Koordinierung umfas-sender militärischer Lufttransportbewegungen zuständigen NATO-Militärbehörden und den für die Kontrolle des Luftraums verantwortlichen zivi-len Organisationen fungieren.

Die sprunghafte Zunahme des zivilen Luftverkehrs in den letzten Jahrenund die wegen Kapazitätsüberlastung der Flugsicherung und Flughäfen in vie-len Ländern Europas zu Stoßzeiten entstehenden Verspätungen haben dieNotwendigkeit einer wirksamen Koordinierung zwischen zivilen und militäri-schen Behörden deutlich gemacht, um eine gerechte Aufteilung des Luftraumsunter allen Nutzern zu gewährleisten. Darüber hinaus gilt es auf technischerEbene sicherzustellen, dass das militärische Bedienpersonal mit den vielseiti-gen Entwicklungen bei Luftverkehrsführungssystemen Schritt halten kann, dievon den zivilen Behörden für die Zukunft vorgesehen sind. Aus diesem Grundeund insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Bemühungen um eineübergreifende europäische Luftverkehrsordnung ist der Ausschuss in einerReihe internationaler Gremien vertreten und zudem Teilnehmer an dem vonden Verkehrsministern auf der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz verab-

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schiedeten Aktionsprogramm zur Harmonisierung und Integration der europäi-schen Flugsicherung.

Da der Meinungsaustausch über Fragen der Luftraumkontrolle Teil dersich entwickelnden Partnerschaft zwischen dem Nordatlantischen Bündnis undseinen Partnerstaaten ist, engagiert sich der Ausschuss auch aktiv bei denKooperationsaktivitäten. Seit 1991 finden in regelmäßigen Abständen unterBeteiligung hochrangiger Vertreter der NATO-Mitgliedstaaten und anderereuropäischer Länder Tagungen über die zivil-militärische Koordinierung desLuftverkehrs statt. Im Mai 1992 beteiligten sich die mittel- und osteuropäischensowie die zentralasiatischen Staaten, die Mitglieder des (später durch denEuro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzten) NordatlantischenKooperationsrats (NAKR) waren, zusammen mit Vertretern aus den NATO-Staaten, den NATO-Kommandobehörden und fünf für dieses Gebiet zuständi-gen internationalen Organisationen an einem Seminar zu diesem Thema.

Ab November 1992 wurden Kooperationspartner zu den Plenarsitzungendes Ausschusses eingeladen, um die zivil-militärische Dimension derIntegration Mittel- und Osteuropas in die westeuropäischen Strategien derLuftverkehrsregelung zu erörtern. Anfang 1994 wurden auch andere neutraleeuropäische Staaten aufgefordert, sich an den Aktivitäten des Ausschusses zubeteiligen. Dadurch wurde der Ausschuss zu einem einzigartigenKoordinierungsgremium zwischen zivilen und militärischen Nutzern desgesamten kontinentaleuropäischen Luftraums, was auch die EuropäischeZivilluftfahrtkonferenz bestätigte.

Die Initiative der Partnerschaft für den Frieden (PfP) verbessert die kon-krete Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vor allem im Hinblick auf Übungender Luftstreitkräfte um ein Weiteres. Regelmäßige Plenar- undArbeitssitzungen sind jetzt Bestandteil der Kooperationsaktivitäten in Bezugauf die im PfP-Partnerschafts-Arbeitsprogramm vorgesehene Koordinierungdes Luftverkehrs. Mit der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden wird eineerhebliche Erweiterung und Vertiefung der einschlägigen Aktivitäten desAusschusses in den nächsten Jahren erwartet.

Die Luftverkehrsregelung wurde in den Teil des EAPR-Arbeitplans für denZeitraum von 2000 bis 2002 aufgenommen, in dem die vereinbarten Bereicheder Zusammenarbeit im Rahmen des PfP-Programms aufgeführt sind. EineZusammenarbeit auf den Gebieten Flugsicherheit und Luftverkehrsregelung istauch im Rahmen der Beziehungen zwischen der NATO und Russland, derNATO-Partnerschaft mit der Ukraine sowie der Südosteuropa-Initiative vorge-sehen.

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LUFTVERTEIDIGUNG

Der NATO-Luftverteidigungsausschuss ist für die Beratung desNordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses in allen Fragender Luftverteidigung einschließlich der Abwehr taktischer Flugkörper zustän-dig. Er ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Anstrengungen mitder überstaatlichen Planung im Bereich der Führungsstrukturen derLuftstreitkräfte und der Waffensysteme der Luftverteidigung in Einklang zubringen. Die Koordinierung der Luftverteidigung Kanadas und der VereinigtenStaaten erfolgt über das Nordamerikanische Luftverteidigungssystem.

1994 nahm der NATO-Luftverteidigungsausschuss unter derSchirmherrschaft des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) den Dialogmit Kooperationspartnern mit dem Ziel auf, das gegenseitige Verständnis undVertrauen bei allen Beteiligten in sämtlichen Bereichen der Luftverteidigung zufördern, die von gemeinsamem Interesse sind. Entwicklungen im Rahmen derInitiative Partnerschaft für den Frieden, die der Stärkung der Zusammenarbeitauf diesem Gebiet dienlich sind, erstrecken sich unter anderem aufFachtagungen von Luftverteidigungsexperten zur Tatsachenfeststellung,Seminare zum Thema Luftverteidigung und die Umsetzung einesGemeinschaftsprogramms Luftverteidigung. Der Dialog wird im Rahmen desEuro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), dem Nachfolger desNordatlantischen Kooperationsrats (NAKR), und im Kontext des ErweitertenPfP-Programms fortgesetzt.

Eine effektive Luftverteidigung ist für die Sicherheit des Bündnisses vongrundlegender Bedeutung. Sie wird durch ein komplexes System gestellt, mitdem Luftfahrzeuge und taktische Flugkörper entweder durch see- und landge-stützte Waffensysteme oder durch Abfangjäger erfasst, verfolgt und bekämpftwerden können. Die Führungsstruktur, die die Luftverteidigung ermöglicht,umfasst das NATO-Führungssystem Luftverteidigung an verschiedenenStandorten von Nordnorwegen bis in die Osttürkei, das VerbesserteFührungssystem für die Luftverteidigung des Vereinigten Königreichs und dasPortugiesische Führungssystem der Luftstreitkräfte. Die mit modernen Radar-und Datenverarbeitungsanlagen sowie visuellen Darstellungssystemen ausge-statteten und ihrerseits durch moderne digitale Kommunikationsnetze mitein-ander verbundenen verschiedenen Standorte sind in diese Systeme integriert.Waffensysteme und das Führungssystem bilden zusammen das so genannteIntegrierte Luftverteidigungssystem der NATO.

Eines der Hauptprinzipien des Systems ist Multinationalität. Ein Großteilder vorhandenen Luftverteidigungsstruktur wurde daher über das NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramm (NSIP) (das frühere Infrastrukturprogramm)gemeinsam finanziert; die Finanzierung des Nachfolgesystems unter der

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Bezeichnung Führungssystem Luftstreitkräfte (ACCS, Air Command andControl System) wird zum Großteil nach dem gleichen Muster erfolgen. DasACCS soll die taktische Planung, Zuweisung und Durchführung aller Einsätzeim Rahmen von Luftverteidigungs-, Luftangriffs- und Luftunterstützungs-operationen in sich vereinigen. Sein Aufgabenbereich geht somit weit über diebloße Luftverteidigung hinaus. Das System wird unter Aufsicht der NATO-ACCS-Managementorganisation eingeführt und soll in wenigen Jahren ein-satzbereit sein. Ende der 80er Jahre wurde die Frühwarnfähigkeit durch dieBeschaffung einer Flotte von AWACS-Frühwarnflugzeugen verstärkt. DieseFlotte wird zur Zeit unter Leitung der NATO-AEW&C-Programmmanagement-organisation modernisiert. Diese NATO-eigenen und von ihr betriebenenFlugzeuge bilden zusammen mit den im Besitz des Vereinigten Königreichsbefindlichen und von diesem eingesetzten E-3D-Flugzeugen das luftgestützteFrühwarnpotenzial der NATO. Die französischen sowie die US-Luftstreitkräfteverfügen ebenfalls über E-3-Flugzeuge, die mit der NATO-Luftverteidigungzusammenarbeiten können.

Die NATO prüft derzeit Verbesserungen zur raschen Weitergabe vonFrühwarndaten über den Abschuss taktischer ballistischer Flugkörper. Darüberhinaus hat der NATO-Luftverteidigungsausschuss das Luftverteidigungs-programm des Bündnisses, heute Erweitertes Luftverteidigungsprogramm desBündnisses genannt, überarbeitet. Es enthält Maßnahmen zu dem Zweck, dieLuftverteidigungsstrukturen der NATO so anzupassen, dass sie der veränder-ten Sicherheitslage und den damit einhergehenden Änderungen derForderungen an das Krisenmanagement der NATO gerecht werden. DasProgramm berücksichtigt ferner eine entsprechende multinationale Ausbildungund untersucht den möglichen Beitrag seegestützter Kräfte zurLuftverteidigung des Festlands sowie die mögliche Verstärkung durch leichtverlegbare Luftverteidigungselemente. Da überdies taktische Flugkörper heutezum Waffenarsenal vieler Länder gehören, prüft das Bündnis auch dieMöglichkeiten zur Abwehr solcher Systeme.

Im Rahmen der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren wird an derEntwicklung eines bündnisweiten Bodenüberwachungspotenzials gearbeitet,das die AWACS-Fähigkeit ergänzen und ein wirkungsvolles System zurUnterstützung militärischer Operationen im Zusammenhang mit der erweiter-ten Luftverteidigung (beispielsweise durch Bekämpfung der strategischenStreitkräfte), der Friedenserhaltung und dem Krisenmanagement gewährlei-sten soll. Darüber hinaus hat die KNRD auf der Basis der vom Rat verab-schiedeten Politik Studien zur mehrstufigen Flugkörperabwehr begonnen, indenen der Anteil der aktiven Verteidigung am umfassenden ErweitertenLuftverteidigungsprogramm erörtert wird.

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ZIVILE NOTFALLPLANUNG

Das Ziel der zivilen Notfallplanung der NATO besteht in der Koordinierungnationaler Planungsaktivitäten für eine möglichst wirksame Nutzung zivilerRessourcen zur kollektiven Unterstützung der Bündnisstrategie. Die zivileNotfallplanung liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. ZivileKräfte und Mittel bleiben jederzeit unter nationaler Kontrolle. Auf NATO-Ebenewerden nationale Absichten und Potenziale jedoch harmonisiert, um sicherzu-stellen, dass gemeinsam entwickelte Pläne und Verfahren funktionieren wer-den sowie notwendige Kräfte und Mittel verfügbar sind. Zu diesen Kräften undMitteln gehören Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnen, medizinische Einrichtungen,Kommunikationseinrichtungen, Katastrophenhilfspotenziale und andere zivileRessourcen.

Die Hauptfunktionen der zivilen Notfallplanung in der NATO spiegeln diegrundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses wider und umfassen diezivile Unterstützung bei militärischen und Krisenreaktionseinsätzen,Unterstützung für nationale Behörden bei zivilen Notfällen sowie den Schutzder Zivilbevölkerung. Unter diesen allgemeinen Oberbegriffen spielt die zivileNotfallplanung eine Rolle bei der Verwaltung der Verfügbarkeit von zivilenKräften, Mitteln und Einrichtungen sowie bei der Aufrechterhaltung des norma-len Lebens in Notsituationen wie beispielsweise Krieg, Krisen undKatastrophen. Diese Arbeit wird in zunehmendem Maße in engerZusammenarbeit mit Partnerstaaten ausgeführt, die mittlerweile aktiv in diezivile Notfallplanung der NATO eingebunden sind.

Dies alles wird vom Oberausschuss Zivile Notfallplanung zusammenge-führt, der direkt dem Nordatlantikrat unterstellt ist. Plenarsitzungen desOberausschusses Zivile Notfallplanung finden mindestens zweimal jährlichund ständige Sitzungen mindestens achtmal jährlich statt. Vorsitzender derPlenarsitzungen ist der Generalsekretär, aber in der Praxis hat derBeigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung den Vorsitz inne, während der Vorsitz der ständigen Sitzungenbeim Direktor für Zivile Notfallplanung liegt. Die Vertretung der Staaten aufPlenarebene wird von den Leitern der nationalen Organisationen für ZivileNotfallplanung in den Hauptstädten gestellt. An den ständigen Treffen nehmennormalerweise Mitglieder der nationalen Delegationen im NATO-Hauptquartierteil. Diese können jedoch durch Teilnehmer aus den Hauptstädten verstärktwerden. Aufgrund der umfangreichen Einbindung der zivilen Notfallplanung inPfP-Aktivitäten werden die zweimal jährlich stattfindenden Plenartreffen desOberausschusses Zivile Notfallplanung auch in EAPR-Zusammensetzungabgehalten, wobei die Teilnahme allen Partnerstaaten offen steht, und dieständigen Treffen mit den Partnerstaaten finden mindestens viermal pro Jahrstatt.

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Unter der Leitung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung führt eineReihe von technischen Planungsorganen und -ausschüssen nationaleRegierungs- und Industrieexperten sowie Militärvertreter zusammen, um diePlanung in den folgenden Bereichen ziviler Aktivität zu koordinieren:

• Europäischer Binnenverkehr auf dem Land- und Wasserweg

• Hochseeschifffahrt

• Zivilluftfahrt

• Ernährung und Landwirtschaft

• Industrielle Versorgung

• Post und Telekommunikation

• Medizinische Versorgung

• Zivilschutz

• Erdölversorgung (ruht jedoch derzeit).

Diese Organe treffen sich regelmäßig und stellen die entscheidendeVerbindung zwischen der NATO-Politik und den Mitteln zu ihrer Ausführungdar. Sie werden in ihrer Arbeit durch kleinere, flexible Arbeitsgruppen oder spe-zialisierte technische Ausschüsse unterstützt.

Die Gesamtleitung der zivilen Notfallplanung sowohl bei der NATO alsauch auf nationaler Ebene liegt bei den Außenministern, die über Prioritätenentscheiden. Das breite Spektrum der zivilen Notfallplanung erfordert jedoch inden Hauptstädten die sorgfältige Koordinierung der Beiträge der zahlreichenMinisterien und nationalen Stellen, die heute an der zivilen Notfallplanungbeteiligt sind.

Zivile Notfallplanung im Rahmen der Partnerschaftfür den Frieden

Auf der Grundlage von Plänen, die von den Partnern jeweils einzeln mitder NATO entwickelt und vereinbart wurden, arbeiten das Bündnis und diePartnerstaaten bei der Unterstützung gemeinsamer Ideale der demokratischenKontrolle nationaler Institutionen, einschließlich der Streitkräfte, zusammenund befassen sich mit den zahlreichen Risiken, denen die Staaten gegenüber-stehen und die im Strategischen Konzept des Bündnisses beschrieben sind.Verbündete und Partner führen gemeinsame Planungen und Übungen durch,um ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung des weit gefas-

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sten Sicherheitsansatzes des Bündnisses zu verbessern. Die zivileNotfallplanung ist auch weiterhin das größte nicht militärischeKooperationsprogramm und umfasste bisher Seminare, Arbeitsprogramme,Übungen, Ausbildungslehrgänge und den Austausch von Informationen. AllePartner sind auf verschiedenen Ebenen der lokalen, regionalen und nationalenVerwaltung sowie mit nichtstaatlichen Organisationen beteiligt.

Das Programm spricht direkt die politischen Ziele der Partnerschaft anund widmet sich nun immer mehr einer konkreten Zusammenarbeit durch dieTeilnahme der Partnerstaaten an der Arbeit der Planungsorgane und -aus-schüsse. Diese praktische Beteiligung an der zivilen Notfallplanung der NATOwird die Rolle der Partnerstaaten stärken und in Übereinstimmung mit vonMinistern und Staats- und Regierungschefs getroffenen Entscheidungen zurEntwicklung einer vertieften und praktischeren Partnerschaft beitragen.

Gleichzeitig nehmen auch zahlreiche andere internationaleOrganisationen an Aktivitäten im Bereich der zivilen Notfallplanung teil. Dazugehören der Europarat, die Europäische Union, die InternationaleAtomenergie-Organisation (IAEO), die Internationale Föderation der Rotkreuz-und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK), das Internationale Komitee vomRoten Kreuz (IKRK), das Amt für die Koordinierung humanitärerAngelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA), die Organisation derVereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und derHohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).

Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz sind ein wesentlicher Aspektder meisten Aktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung im PfP-Rahmen. Dabei geht es um Ereignisse wie Lawinenunglücke, Chemieunfälle,Erdbeben, Überschwemmungen, atomare Zwischenfälle und Gefahrgut-transporte. Ein Großteil der in diesem Zusammenhang durchgeführtenAktivitäten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem UNOCHA und seinem Projektfür den Einsatz militärischer und ziviler Kräfte und Mittel in derKatastrophenhilfe.

Als Antwort auf den gemeinsamen Wunsch nach verstärkter praktischerZusammenarbeit bei der Katastrophenhilfe entwickelte der OberausschussZivile Notfallplanung in EAPR-Zusammensetzung Pläne für ein euro-atlanti-sches Potenzial zur Katastrophenhilfe aus einer Euro-AtlantischenKoordinierungszentrale für Katastrophenhilfe und einer Euro-AtlantischenKatastrophenhilfsorganisation. Die Einrichtung der Euro-AtlantischenKoordinierungszentrale für Katastrophenhilfe wurde von den EAPR-Ministernim Mai 1998 abgesegnet. Im darauf folgenden Monat wurde die Zentrale eröff-net. Sie hat bei der Koordinierung der internationalen Reaktion auf die Über-schwemmungen in der Ukraine sowie die Erdbeben in der Türkei und inGriechenland wertvolle Arbeit geleistet. Außerdem hat sie einen wesentlichen

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Beitrag zu den UNHCR-Hilfseinsätzen in Albanien und der ehemaligen jugos-lawischen Republik Mazedonien4 geleistet und war bei der Koordinierung derhumanitären Unterstützung in der Kosovo-Krise von unschätzbarem Nutzen.

Bei der Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation wird es sich umeine nicht ständige Ressource handeln, die sich aus Kräften, Mitteln undRessourcen zusammensetzt, die die Staaten gegebenenfalls zur Verfügungstellen, wenn ein ein Land, das von einer Katastrophe heimgesucht wurde, umHilfe ersucht. Ihre Existenz wird bei der Entwicklung einer schnellen und fle-xiblen Katastrophenhilfe eine große Hilfe sein.

Kooperation zwischen der NATO und Russland

Die Zusammenarbeit zwischen der NATO und Russland auf diesemGebiet kam erstmals im Dezember 1991 zum Tragen, als der Nordatlantikratden Oberausschuss Zivile Notfallplanung mit der Koordinierung derTransportmaßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfeleistungen für diedamalige Sowjetunion beauftragte. In den Monaten danach bildete dieZusammenarbeit zwischen der NATO und Russland bei den humanitärenEinsätzen in den verschiedenen Nachfolgestaaten der ehemaligenSowjetunion eine solide Grundlage für anschließende gemeinsame Aktivitätender NATO und Russland. Es wurde eine entsprechende Kooperation zwischenden NATO-Organisationen für zivile Notfallplanung und dem Ministerium derRussischen Föderation für Zivilschutz, Notstandsbekämpfung und dieBeseitigung der Folgen von Naturkatastrophen ins Leben gerufen, die beide zuden Hauptträgern der Unterstützung für UNOCHA und sein Projekt für denEinsatz militärischer und ziviler Kräfte und Mittel in der Katastrophenhilfegehören. Eine erste Arbeitstagung auf diesem Gebiet fand im Dezember 1992im NATO-Hauptquartier statt. Seitdem wurden sowohl von der NATO als auchvon Russland umfassende Folgeleistungen in diesem Bereich erbracht.

Am 20. März 1996 wurde in Moskau von diesem russischen Ministeriumund der NATO eine Regierungsvereinbarung über Zivile Notfallplanung undKatastrophenschutz unterzeichnet. Diese verpflichtet beide Parteien, sich ver-stärkt um praktische Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung aufdem Gebiet des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe zu bemühenund diese entsprechend zu fördern. Beide Parteien erwägen derzeitVorschläge für eine Zusammenarbeit bei der Unterstützung von UNOCHA-Einsätzen im Falle einer größeren Katastrophe.

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4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Vom 22. bis 23. April 1997 wurde von diesem russischen Ministerium imRahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) unter Beteiligung hochrangi-ger Vertreter der zivilen Notfallplanung ein Symposium zum Thema„Humanitäre Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts” ausgerichtet.Diese Veranstaltung fand zusammen mit einer vom 24. bis 25. April in Moskauabgehaltenen Plenarversammlung des Oberausschusses Zivile Notfallplanungmit den Kooperationspartnern statt und stellte das erste außerhalb einesNATO-Staates durchgeführte Symposium des Oberausschusses ZivileNotfallplanung dar. Es war zudem das erste Mal, dass ein Oberausschuss derNATO eine formelle Tagung auf dem Gebiet der Russischen Föderationabhielt.

Nach Unterzeichnung der Grundakte über gegenseitige Beziehungen,Zusammenarbeit und Sicherheit durch die NATO und die RussischeFöderation am 27. Mai 1997 in Paris und der Bildung des StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rats (NRR) wurde eine Expertengruppe fürNotfall- und Katastrophenhilfe eingerichtet, die künftige Arbeitsbereiche fest-legte. Diese Gruppe beaufsichtigt die Umsetzung der zwischen der NATO undRussland getroffenen Regierungsvereinbarung. Das NRR-Pilotprojekt überden Einsatz von Satellitentechnik im Katastrophenschutz ist ein Beispiel für diein der Folge eingeleiteten Arbeiten.

Kooperation zwischen der NATO und der Ukraine

Die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine auf dem Gebietder zivilen Notfallplanung begann im Jahre 1995 nach schwerenNiederschlägen und Überschwemmungen im Einzugsgebiet der Flüsse Oudaund Donez in der Ostukraine. Durch die Überschwemmungen wurde dieKläranlage der Stadt Charkow außer Betrieb gesetzt und teilweise zerstört,was zu einer starken Kontaminierung der Wasservorräte für eine Großstadt mitetwa zwei Millionen Einwohnern führte. Das NATO-Direktorat ZivileNotfallplanung koordinierte die Unterstützung aus den NATO- undPartnerstaaten zur Behebung dieser Probleme.

1996 war die Ukraine Gastgeber der ersten Tagung des Ausschusses fürZivile Notfallplanung außerhalb des NATO-Gebiets. Im Zusammenhang mit derÜbung „Carpathian Safety 96” traf der NATO-Ausschuss für Zivilschutz inLemberg mit Vertretern aus Kooperationsstaaten zusammen. Die erfolgreicheZusammenarbeit zwischen dem Direktorat Zivile Notfallplanung der NATO unddem Ministerium für Notfallmaßnahmen und Schutz der Bevölkerung vor denFolgen der Tschernobyl-Katastrophe ebnete den Weg für ein Seminar über den„Sanitätslufttransport und Rettungseinsätze in Notfällen” im September 1997 inKiew.

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Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung undKatastrophenhilfe ist ein Schlüsselelement der im Juli 1997 in Madrid unter-zeichneten NATO-Ukraine-Charta. Eine entsprechende Regierungs-vereinbarung mit der NATO wurde am 16. Dezember 1997 unterzeichnet.

Die Ziele der Regierungsvereinbarung bestehen in der Verbesserung vonPotenzialen auf dem Gebiet der zivilen Vorbereitung auf Notfälle und desKatastrophenschutzes sowie in der weiteren Förderung der gutenZusammenarbeit zwischen den Parteien. Dementsprechend konzentriert siesich auf Bereiche von gemeinsamem Interesse, darunter regionaleKatastrophenhilfe und Notfallhilfe, zivil-militärische Zusammenarbeit,Transport, luftmedizinische Evakuierungspläne und die Verbesserung desGesamtreaktionspotenzials bei atomaren Zwischenfällen.

WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Das Wissenschaftsprogramm der NATOWissenschaftliche Zusammenarbeit in der NATO fällt in die Zuständigkeit

des NATO-Wissenschaftsausschusses. Dieser Ausschuss zeichnet für dasWissenschaftsprogramm der NATO verantwortlich, über das die Unterstützungfür die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern der NATO-Staaten undder EAPR-Partnerstaaten der NATO im zivilen Bereich bereitgestellt wird.

Das Wissenschaftsprogramm ist in vier Unterprogramme gegliedert, dieeine Vielzahl von gemeinsamen Unterstützungsmechanismen zur Erreichungunterschiedlicher Ziele umfassen:

Wissenschaftsstipendien: Das Ziel des Unterprogramms Wissen-schaftsstipendien besteht darin, durch die Ausbildung junger Forscher Vorbe-reitungen für die längerfristige Zukunft zu treffen. Die Stipendien werdendezentral verwaltet und bieten Wissenschaftlern aus Partnerstaaten die Mög-lichkeit, ihr Studium fortzusetzen oder ihre Forschung eine Zeit lang in einemNATO-Staat zu betreiben und umgekehrt.

Kooperative Wissenschaft und Technik: Das Ziel diesesUnterprogramms besteht darin, zur Zusammenarbeit anzuregen und dauer-hafte persönliche Verbindungen zwischen Wissenschaftlern aus NATO-Staaten und Partnerstaaten oder Staaten des Mittelmeerdialogs zu schaffen.Es werden Unterstützung für Gemeinsame ProgrammübergreifendeStipendien (Collaborative Linkage Grants, CLG) und Expertenbesuche zurFinanzierung der gemeinsamen Arbeit an Forschungsprojekten sowie finanzi-elle Mittel für die Organisation von Unterrichtsinstituten für weiterführende

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Studien mit prominenter Besetzung und intensiven Brainstorming-Arbeitsprogrammen für weiterführende Forschungsvorhaben angeboten.

Alle Bereiche der Wissenschaften können unter diesem Unterprogrammgefördert werden, und Anträge von einzelnen Wissenschaftlern werden vonBeratergremien zu physikalisch-technischer Forschung und Technologie, LifeScience und Technologie, Umwelt, Geowissenschaften und Technologie sowiesicherheitsrelevanter ziviler Wissenschaft und Technologie geprüft.

Unterstützung der Forschungsinfrastruktur: Das Ziel diesesUnterprogramms besteht darin, Partnerstaaten bei der Strukturierung derOrganisation ihrer Forschungsprogramme sowie bei der Schaffung der erfor-derlichen grundlegenden Infrastruktur zu unterstützen. Im Gegensatz zumkooperativen Wesen der vorgenannten Unterprogramme wird hier dieUnterstützung von der NATO an die Partnerstaaten geleitet. VerschiedeneAktivitäten können in zwei Bereichen gefördert werden - 1) Computernetzwerke und 2) Politik und Organisation von Wissenschaft undTechnologie.

Wissenschaft für den Frieden: Das Ziel dieses Unterprogramms bestehtdarin, die anwendungsorientierte Forschung in den Bereichen Industrie oderUmwelt in den Partnerstaaten zu stärken. Es führt Wissenschaftler ausForschungsinstituten, der Industrie oder Kundendienstleistungen aus NATO-und Partnerstaaten für eine drei- bis fünfjährige Arbeit in angewandtenForschungs- und Entwicklungsprojekten zusammen.

Die Ursprünge der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der NATO kön-nen auf die Empfehlungen des Dreierausschusses zur nicht militärischenZusammenarbeit in der NATO von 1956 zurückgeführt werden. DieserAusschuss der „Drei Weisen” - die Außenminister Lange (Norwegen), Martino(Italien) und Pearson (Kanada) - erklärte, dass der wissenschaftliche und tech-nische Fortschritt so wichtig für die Zukunft der atlantischen Gemeinschaft sei,dass NATO-Mitglieder sicherstellen sollten, dass jede Möglichkeit der frucht-baren Zusammenarbeit untersucht werde. Durch die Annahme eines Berichtseiner nachfolgenden Arbeitsgruppe über wissenschaftliche und technischeZusammenarbeit billigten die Staats- und Regierungschefs des Bündnissesauf einem Treffen im Dezember 1957 die Gründung eines NATO-Wissenschaftsausschusses. Der Wissenschaftsausschuss trat erstmals imMärz 1958 zusammen.

Das Wissenschaftsprogramm entwickelte sich im Laufe von dreißigJahren auf der Grundlage der beiden Prinzipien herausragende Wissenschaftund Bündnissolidarität und sollte von Anfang an zur Unterstützung derZusammenarbeit zwischen einzelnen Wissenschaftlern in NATO-Staaten stattzur Finanzierung von Forschungsarbeiten oder Institutionen dienen. In den

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letzten Jahren hat das Programm immer mehr Möglichkeiten für eineZusammenarbeit mit den Partnern der NATO im Euro-AtlantischenPartnerschaftsrat bereitgestellt. Anfang 1999 wurde das Programm komplettumgestaltet und bietet jetzt nur noch Unterstützung für eine Zusammenarbeitzwischen Wissenschaftlern aus NATO-Staaten und Wissenschaftlern aus denPartnerstaaten der NATO oder, bei Aktivitäten des UnterprogrammsKooperative Wissenschaft und Technik, Staaten des Mittelmeerdialogs. Eineausschließliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern aus NATO-Staaten wird nicht mehr unterstützt.

Heute sind jedes Jahr etwa 10.000 Wissenschaftler aus NATO- undPartnerstaaten am NATO-Wissenschaftsprogramm beteiligt, entweder alsStipendiatsempfänger und Tagungsteilnehmer oder als Referenten undMitglieder der Beratergremien. Zu den unterstützten Themen gehören unteranderem: „Industrieller Mineralabbau in albanischen Ophiolitkomplexen”(Umwelt-CLG - Albanien und Vereinigtes Königreich), „Calcium- undTransmitterausschüttung in vaskulären Nerven” (Life Sciences-CLG -Russland und Dänemark), „Magnetische Akkretion bei jungen Sternen”(Physik-CLG - Usbekistan, Kasachstan, Armenien, Frankreich, USA undDeutschland), „Anwendung von Waffen- und Raketentreibstoffen in kommerzi-ellen Sprengstoffen” (Sicherheitsbezogener Zivilwissenschafts-ARW -Russland und USA), „Wissenschaftliche Fragen umweltverträglicherRückgewinnungs- und Verschmutzungsendpunkte” (Umwelt-ASI - Ukraine undUSA)5.

Der Wissenschaftsausschuss trifft sich dreimal im Jahr sowie mit denPartnern im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat einmal im Jahr. Unterstützungbei seiner Arbeit zur Beurteilung und Auswahl von Unterstützungsanträgenerhält der Ausschuss von Beratergremien, deren Mitglieder aus denWissenschaftlern der NATO- und Partnerstaaten vom Ausschuss ernannt wer-den.

Kooperation zwischen der NATO und RusslandIm Einklang mit den Bestimmungen der NATO-Russland-Grundakte

wurde auf einer Tagung des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats(NRR) auf Ministerebene im Mai 1998 in Luxemburg eineRegierungsvereinbarung über wissenschaftliche und technologischeZusammenarbeit zwischen der NATO und dem Ministerium für Wissenschaftund Technologie der Russischen Föderation unterzeichnet. Zweck dieser

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5 CLG: Collaborative Linkage Grant, Gemeinsames Programmübergreifendes Stipendium

ARW: Advanced Research Workshop, Arbeitsprogramm für weiterführende Forschungsvorhaben

ASI: Advanced Study Institute, Institut für weiterführende Studien

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Vereinbarung ist es, erstens die wissenschaftliche und technologischeZusammenarbeit zwischen NATO und Russischer Föderation auf Feldern mitgemeinsamem Interesse anzuregen und zu fördern und zweitens wissen-schaftliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu unterstützen, dieWissenschaft und Technologie voranbringen.

Diese Vereinbarung sieht die Bildung eines gemeinsamen Ausschussesder NATO und Russlands für wissenschaftliche und technologischeZusammenarbeit vor, der im Auftrag des Ständigen Gemeinsamen Rats tagt.Der Ausschuss soll einmal im Jahr wechselweise in der Russischen Föderationund im NATO-Hauptquartier zusammentreten.

Ein erstes Treffen des Ausschusses fand im November 1998 statt. Zu die-sem Zeitpunkt identifizierte der Ausschuss drei Bereiche zur Kooperation unterder Regierungsvereinbarung: Plasmaphysik, Pflanzenbiotechnologie sowie dieVorhersage und Prävention von Katastrophen.

Kooperation zwischen der NATO und der Ukraine

Die Kooperation mit der Ukraine im Rahmen des Wissenschaftspro-gramms der NATO wurde 1991 aufgenommen und wird nach denBestimmungen der NATO-Ukraine-Charta intensiviert. Durch einenNotenaustausch zwischen Vertretern der Ukraine und der NATO wurde einespezielle NATO-Ukraine-Arbeitsgruppe für Wissenschaftliche Zusammenarbeiteingerichtet. Diese Arbeitsgruppe wird den Grad der Beteiligung ukrainischerWissenschaftler am NATO-Wissenschaftsprogramm bewerten und Wege zurFörderung einer verstärkten Teilnahme benennen.

Kooperation im Rahmen des Mittelmeerdialogs

Der NATO-Wissenschaftsausschuss verfolgt auch besondere Aktivitätenmit den Ländern des Mittelmeerdialogs; zudem können Wissenschaftler ausden Ländern des Mittelmeerdialogs nun bei Kollegen aus NATO-Staaten dieUnterstützung von gemeinsamen programmübergreifenden Stipendien,Expertenbesuchen, Instituten für weiterführende Studien undArbeitsprogrammen für weiterführende Forschungsvorhaben beantragen.Besondere Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf die Bestimmung von Themenvon regionalem Interesse für die Staaten des Mittelmeerdialogs und auf dieFörderung von Anträgen auf wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesenGebieten.

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UMWELT UND GESELLSCHAFT

Herausforderungen der modernen Gesellschaft

Die Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft im BereichUmwelt wurden 1969 vom Bündnis erkannt. Damals wurde der Ausschuss fürdie Herausforderungen der modernen Gesellschaft gegründet, um aufUmweltprobleme zu reagieren. Über diesen Ausschuss haben Mitgliedstaatenan zahlreichen Initiativen teilgenommen, um die Vorteile des Potenzials derZusammenarbeit im Bündnis bei der Bearbeitung von Problemen im BereichUmwelt und Lebensqualität zu nutzen.

Unter der Schirmherrschaft des Ausschusses wurden beispielsweiseProjekte auf den Gebieten Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung, städti-sche Probleme, Energie und Gesundheit sowie insbesondere verteidigungs-bezogene Umweltfragen durchgeführt. Hierzu gehören z. B. Pilotstudien zu fol-genden Themen: Umweltaspekte der Wiederverwendung von früheremMilitärgelände zur Unterstützung von Partnerstaaten bei der Umwandlung ehe-maliger Militärbasen für die zivile Nutzung, Umweltsicherheit in internationalemKontext, Umweltmanagementsysteme im Militärbereich, saubere Produkte undVerfahren, Ökosystemmodelle von Küstenlagunen für nachhaltigesManagement sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Der Ausschuss stellt für NATO- und EAPR-Partnerstaaten ein einzigarti-ges Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrung zu technischen, wis-senschaftlichen und politischen Aspekten sozialer Themen und Umweltthemensowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich dar. Die Arbeit desAusschusses findet auf dezentraler Basis statt. Die Teilnahme der Staaten anPilotstudien, Projekten, Arbeitsprogrammen und Seminaren (die von den ein-zelnen Staaten finanziert werden) ist freiwillig. Der Zivilhaushalt der NATOstellt dem Ausschuss für die Herausforderungen der modernen Gesellschafteinige finanzielle Mittel zur Verfügung, damit dieser Stipendien an Experten fürdie Teilnahme an Aktivitäten des Ausschusses vergeben kann.

Bei jedem durchgeführten Projekt übernehmen ein oder mehrere Staatenfreiwillig eine Pilotfunktion. Hierzu gehört die Verantwortung für Planung undFinanzierung der Arbeit, die Koordinierung ihrer Ausführung, die Vorbereitungder erforderlichen Berichte und die Förderung von Nachfolgeaktionen. Seit1993 kann ein Vertreter eines Partnerstaats die Funktion des Ko-Direktorseiner Pilotstudie übernehmen, der mit einem Ko-Direktor aus einem NATO-Staat zusammenarbeitet. Es müssen mindestens zwei andere Staaten desBündnisses teilnehmen.

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Seit 1996 hat der Ausschuss neue Instrumente für die Zusammenarbeit imRahmen des Programms eingeführt. Hierzu gehören 6-18 Monate dauerndeAd-hoc-Projekte zu bestimmten Themen sowie Arbeitsprogramme zurVerbreitung von Informationen in klar definierten Bereichen. In diesemZusammenhang gibt es zwei fortlaufende Projekte: „Entwicklung eines inte-grierten Managementprogramms für den Küstenbereich mittels Überwachungund Modellierung von Küste und Schelf im Schwarzen Meer” und„Nachhaltiges Bauen für die militärische Infrastruktur”. In Übereinstimmung mitdem EAPR-Aktionsplan für 2000-2002 erweiterte der Ausschuss für dieHerausforderungen der modernen Gesellschaft seine Arbeit, die nun auchgemeinsame Treffen mit den Partnerstaaten der NATO und Arbeitsprogrammezu verteidigungsbezogenen Umweltfragen sowie neue Pilotstudien zu Themenvon besonderem Interesse für die Partnerstaaten umfasst. Als Beispiele für dieArten der vom Ausschuss für die Herausforderungen der modernenGesellschaft geförderten Umweltkonferenzen seien zwei im Jahre 1999 orga-nisierte Konferenzen genannt, die erste im Rahmen des EAPR-Aktionsplansmit dem Thema „Umweltsicherheit der Ölpipeline in Georgien” (Tiflis, Georgien,Oktober 1999) und die zweite im Rahmen der NATO-Ukraine-Charta mit demThema „Ökologische Probleme aus Verteidigungsaktivitäten im SchwarzenMeer und Asowschen Meer” (Sewastopol, Ukraine, Oktober 1999).

Die Treffen des Ausschusses in EAPR-Zusammensetzung finden jährlichstatt. Zu den begonnenen oder noch in der Diskussion stehenden Aktivitätengehören Pilotstudien zu Reinigungsmethoden für verseuchtes ehemaligesMilitärgelände, Umweltmanagement im Militärbereich, Umweltsicherheit sowieArbeiten zur gegenseitigen Beziehung zwischen Verteidigung, Umwelt undwirtschaftlichen Fragen, die der Bestimmung von umweltverträglichenAnsätzen für die Einsätze von Streitkräften sowohl in Bündnis- als auch inPartnerstaaten dienen soll.

Kooperation zwischen der NATO und Russland

Eine Regierungsvereinbarung zwischen der Russischen Föderation undder NATO zum Umweltschutz befindet sich in Vorbereitung.

Kooperation zwischen der NATO und der Ukraine

Die Kooperation mit der Ukraine im Ausschuss für die Herausforderungender modernen Gesellschaft wird unter den Bestimmungen der NATO-Ukraine-Charta durchgeführt und konzentriert sich insbesondere auf Umweltproblemeim Zusammenhang mit der Verteidigung.

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Kooperation im Rahmen des MittelmeerdialogsDie Staaten des Mittelmeerdialogs sind zur Teilnahme an den Projekten

des Ausschusses für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft auf-gefordert.

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KAPITEL 9

GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:NATO-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN

Grundsätze der gemeinsamen Finanzierung

Kostenteilung

Zivilhaushalt

Militärhaushalt

Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO

Ressourcenmanagement

Finanzverwaltung

Finanzkontrolle

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GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:NATO-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN

GRUNDSÄTZE DER GEMEINSAMEN FINANZIERUNG

Die NATO - eine zwischenstaatliche Organisation - erhält die Mittel, die siefür ihren täglichen Betrieb und für die Bereitstellung der für Konsultation, Ent-scheidungsfindung und anschließende Umsetzung vereinbarter Verfahrens-richtlinien und Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen benötigt, von den ein-zelnen Mitgliedstaaten zugeteilt. Sie ist ein im Wesentlichen auf einemilitärische Struktur aufbauendes politisches Bündnis mit dem Auftrag, für diegemeinsame Verteidigung der Mitgliedstaaten zu sorgen, die Zusammenarbeitmit NATO-Partnerstaaten zu pflegen und die Bündnispolitik bei der Friedenserhaltung und in anderen Bereichen umzusetzen.

Aus militärischer Sicht bleibt neben einer begrenzten Zahl ständigerHauptquartiere und kleiner stehender Verbände der Großteil der Streitkräfteund Ressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten bis zu dem Zeitpunkt unternationalem Kommando, zu dem je nach Mitgliedstaat gegebenenfalls diegesamten Streitkräfte oder Teile davon zur Durchführung bestimmter militäri-scher Einsätze der NATO unterstellt werden. Die Streitkräfte der NATO-Länder,die einen Beitrag zu den unter NATO-Führung in Bosnien und Herzegowinasowie im Kosovo eingesetzten SFOR- und KFOR-Truppen leisten, sind alsoder NATO vorübergehend unterstellt, um die Mandate des Bündnisses zu erfül-len; ihre Ausbildung, Ausrüstung, Erhaltung und Finanzierung gehen jedoch zuLasten der Verteidigungshaushalte der einzelnen Mitgliedstaaten.

Zur Vereinfachung der Konsultation und gemeinsamen Entscheidungsfin-dung im Bündnisrahmen unterhält jeder Mitgliedstaat eine diplomatische undmilitärische Vertretung im NATO-Hauptquartier sowie eine zivile und/odermilitärische Vertretung in den Stäben der verschiedenen NATO-Gremien und-Kommandobehörden. Die Kosten für die Unterhaltung und personelle Beset-zung ihrer nationalen Delegationen und Militärmissionen fallen ebenfalls innationale Zuständigkeit; ihre Finanzierung erfolgt nach den Abrechnungs-grundsätzen und -verfahren des jeweiligen Landes.

Die beiden vorstehend angeführten Beispiele - Kosten für die Unterhal-tung der Streitkräfte sowie für die zivile und militärische Vertretung in NATO-Gremien - veranschaulichen die Ausgaben, die bei einer Analyse der Gesamt-kosten berücksichtigt werden müssten, die für jeden Staat aufgrund seinerNATO-Mitgliedschaft anfallen. Diese Ausgaben müssten einer ähnlichen Ana-lyse des wirtschaftlichen Nutzens, der dem jeweiligen Mitgliedstaat aus seinerNATO-Zugehörigkeit erwächst, gegenübergestellt werden.

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Die Beweggründe für eine NATO-Mitgliedschaft gehen jedoch weit überden engen Rahmen eines auf der Grundlage der oben dargelegten Aspektegezeichneten Bildes finanzieller Vor- und Nachteile hinaus und umfassen poli-tische, wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische, kulturelle undandere Faktoren, die sich nicht ohne Weiteres auf den Finanzbereich übertra-gen lassen. Um überdies zu einer aussagekräftigen Schlussfolgerung zu kom-men, müsste jeder Mitgliedstaat die Kosten in seine Kalkulation einbeziehen,die im Laufe der Zeit anfielen, wenn er für sich allein oder im Rahmen andererFormen der internationalen Kooperation für die nationale Sicherheit Sorge tra-gen müsste.

Zweck dieses Kapitels ist nicht der Versuch, theoretische Berechnungendieser Art anzustellen. Dies muss Sache der einzelnen Mitgliedstaaten unterZugrundelegung ihrer eigenen Verfahren und Praktiken bleiben. Ziel ist viel-mehr die Darlegung des Prinzips der gemeinsamen Finanzierung und derKostenteilung, das bündnisweit und für alle zur Verwaltung der Finanzmittel derAllianz eingesetzten wichtigen Haushalte Anwendung findet. Zusammengenommen stellen diese Ausgaben weniger als ein halbes Prozent derGesamtverteidigungsausgaben der NATO-Staaten dar (siehe Tabelle 3).

NATO-Mittel werden im Wesentlichen für Vorhaben eingesetzt, die imInteresse aller Mitgliedstaaten liegen. Die Struktur der gemeinsamen Finan-zierung ist mannigfaltig und dezentral ausgerichtet. Bestimmte multinationaleKooperationsaktivitäten auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Produktionund logistische Unterstützung berühren nicht alle Mitgliedstaaten und könnenmitunter lediglich eine kleine Zahl dieser Staaten betreffen. Diese größtenteilsunter der Leitung von NATO-Produktions- und -Logistikorganisationen durch-geführten Aktivitäten unterliegen den allgemeinen Finanz- und Rechnungsprü-fungsbestimmungen der NATO, werden jedoch andererseits praktisch auto-nom gemäß den vom Nordatlantikrat verabschiedeten Statutenwahrgenommen. Sie sind weiter unten aufgeführt (siehe unter „Finanzverwal-tung”).

Deshalb erstreckt sich die Finanzierung im NATO-Rahmen mit wenigenAusnahmen weder auf die Aufstellung von Truppenkontingenten noch auf dieBeschaffung militärischen Geräts wie Schiffen, U-Booten, Luftfahrzeugen,Panzern, Geschützen oder sonstigen Waffensystemen. Truppen und Wehrma-terial werden von den Mitgliedstaaten für das Bündnis abgestellt, die für dasvon ihnen überlassene Potenzial finanziell in der Pflicht bleiben. Eine wichtigeAusnahme bildet das luftgestützte Frühwarn- und Überwachungssystem(AWACS) der NATO, einer Flotte radarbestückter, im gemeinsamen Besitz derMitgliedstaaten befindlicher und von diesen gemeinsam beschaffter, gewarte-ter und betriebener Flugzeuge, die dem direkten operativen Befehl einesNATO-Truppenführers unterstellt ist, der seinerseits den Strategischen NATO-

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Befehlshabern direkt verantwortlich ist. Darüber hinaus werden von der NATOdem kollektiven Bedarf dienende Investitionen wie Luftverteidigungs-,Führungs- oder bündnisweite Kommunikationssysteme finanziert, derenBereitstellung keinem einzelnen Mitgliedstaat überantwortet werden kann. Sol-che Investitionsvorhaben bedürfen der Unterhaltung, Erneuerung und letztlichdes Ersatzes im Zuge des sich wandelnden Bedarfs und der technologischenEntwicklung; für die damit einhergehenden Ausgaben wird ebenfalls einbeträchtlicher Teil der NATO-Finanzierung aufgewendet.

Ausgangspunkt für Beantragung und Gewährung der gemeinsamenFinanzierung für ein bestimmtes Projekt sind Identifizierung und Anerkennungder Notwendigkeit der entsprechenden Ausgaben und die Feststellung, dassdie Verantwortung für diese Aufwendungen vernünftigerweise nicht einem ein-zelnen Staat aufgebürdet werden kann und das Projekt den Interessen allerbeitragleistenden Staaten dienen wird. Der Bedarf muss gründlich geprüft,festgestellt und authentisiert werden, und dies setzt eine enge Zusammenar-beit zwischen den administrativen Systemen auf nationaler und internationalerEbene voraus. Nach Bestätigung der Notwendigkeit der Ausgaben gilt es zubeurteilen, inwieweit das jeweilige Projekt für eine gemeinsame Finanzierungdurch die Mitgliedstaaten nach einem genau festgelegten Schlüssel in Fragekommt. Die Entscheidung im Rahmen dieser Beurteilung wird von den Mit-gliedstaaten, die sich letztlich die Kosten teilen müssten, einvernehmlichgetroffen.

In den Jahren seit der Gründung des Bündnisses gab die Anwendung die-ser Prinzipien Raum für die Erarbeitung komplexer Regeln, die unter anderemverschiedene Stufen für vollständige oder partielle Finanzierung und die Aus-klammerung verschiedener Kostenelemente wie z. B. nationaler oder örtlicherSteuern zum Inhalt hatten. Eine weitere größere und vielleicht überraschende,in die Gründungszeit des Bündnisses zurückreichende Kostenausgrenzungstellt die Besoldung des Militärpersonals dar, das im NATO-Hauptquartier oderin einem internationalen Stab der militärischen Organisation des Bündnissesseinen Dienst versieht. Dieser Kostenfaktor geht zu Lasten der das Personalabstellenden Staaten. Zur Zeit sind etwa 15.000 Soldaten ständig in interna-tionalen Stäben tätig, die ihren Sold durchweg von ihren nationalen Regierun-gen erhalten. Die Gehaltszahlungen für das im NATO-Hauptquartier in Brüsselund in den NATO-Stäben beschäftigte internationale Zivilpersonal erfolgt überden gemeinsam finanzierten Zivil- bzw. Militärhaushalt der NATO. Wesentlichedie NATO betreffende Finanzierungsmaßnahmen bedürfen des Einverständ-nisses aller Mitgliedstaaten.

Die Kriterien für die gemeinsame Finanzierung unterliegen einer ständi-gen Überprüfung; Änderungen können im Zuge neuer Eventualfälle eingeführtwerden - so z. B. die Notwendigkeit der eindeutigen Festlegung der Kostenan-

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teile für NATO-Friedenseinsätze, die den internationalen Haushalten zuge-schlagen bzw. durch nationale Haushalte finanziert werden sollten. AndereÄnderungen an bestehenden Regelungen zur gemeinsamen Finanzierungkönnen im Zuge organisatorischer oder technologischer Entwicklungen oderschlicht aufgrund der Notwendigkeit einer Kostenkontrolle zu dem Zweck vor-genommen werden, den Anforderungen im Rahmen bestimmter finanziellerGrenzen nachzukommen. Trotz dieser Herausforderungen bleibt das Prinzipder gemeinsamen Finanzierung auf der Grundlage eines Konsenses wesentli-che Voraussetzung für die Arbeit der Allianz. Dieses Prinzip wird auch weiter-hin von allen Mitgliedstaaten getragen und kann als Ausdruck ihres politischenEngagements für die NATO und die politische Solidarität betrachtet werden,die die Umsetzung der vereinbarten NATO-Politik kennzeichnen.

KOSTENTEILUNG

Generell gilt, dass die Mitgliedstaaten sich an allen die gemeinsameFinanzierung betreffenden Ausgaben beteiligen. Somit leisten alle Mitglied-staaten ihren Beitrag zur Finanzierung der Aufwendungen für den Internatio-nalen Stab, den Internationalen Militärstab und die Gremien des Militäraus-schusses sowie die gemeinsam finanzierten Elemente vonfriedensunterstützenden Einsätzen und Aktivitäten im Rahmen der Partner-schaft für den Frieden. Das luftgestützte Frühwarn- und Überwachungssystemder NATO wird hingegen von den 13 an diesem Verband beteiligten Staatenfinanziert. Aufwendungen für andere Komponenten oder Organisationen inner-halb der internationalen Militärstruktur sowie im Rahmen des Sicherheitsinve-stitionsprogramms der NATO anfallende Kosten werden entsprechend der Artder Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten an der integrierten Kommando-struktur der NATO aufgeteilt.

Normalerweise sollen die vereinbarten Kostenteilungsschlüssel, anhandderer die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten ermittelt werden, die „Zah-lungsfähigkeit” der betreffenden Länder berücksichtigen. Die Grundlage für dieangewandten Schlüssel ist jedoch gleichermaßen politischer wie wirtschaftli-cher Natur. Die für die Zivil- und Militärhaushalte sowie das Sicherheitsinvesti-tionsprogramm der NATO geltenden Schlüssel wurden ursprünglich Anfangder 50er Jahre ausgehandelt. Sie wurden in der Folge zum Großteil nach pro-portionalen Gesichtspunkten angepasst, um neuen Mitgliedern und unter-schiedlichen Graden der Beteiligung an der integrierten KommandostrukturRechnung zu tragen. Sie stehen demzufolge in keinem genauen Verhältnis zuden aktuellen Maßstäben der relativen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wiez. B. dem Bruttoinlandsprodukt oder der Kaufkraftparität.

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Zur Zeit wird der Zivilhaushalt nach einem einzigen 19-Staaten-Schlüsselfinanziert. Ein Großteil des Militärhaushalts für die internationale Militärstrukturwird nach einem leicht abweichenden 19-Staaten-Schlüssel sowie zwei 18-Staaten-Schlüsseln finanziert. Das NATO-Sicherheitsinvestitionsprogrammwird ebenfalls nach zwei verschiedenen 19- und 18-Staaten Schlüsseln finan-ziert. Der zur Finanzierung des AWACS-Verbands der NATO vorgesehene Teildes Militärhaushalts wird nach einem 13-Staaten- sowie einem 14-Staaten-Schlüssel verwaltet, die die industrielle/kommerzielle Ausrichtung der Kosten-teilungsvereinbarungen für die entsprechende Beschaffungsorganisation,NAPMO, widerspiegeln (siehe Kapitel 14).

Tabelle 1 und 2 zeigen die Kostenanteile der Mitgliedstaaten im Rahmendes Zivil- und Militärhaushalts sowie des Sicherheitsinvestitionsprogramms derNATO.

ZIVILHAUSHALT

Der Zivilhaushalt wird unter Aufsicht des Ausschusses Zivilhaushalt ein-gerichtet und verwaltet und in erster Linie mit den von den Außenministerienzugewiesenen Mitteln finanziert. Er erstreckt sich auf die Betriebskosten fürden Internationalen Stab im NATO-Hauptquartier in Brüssel, die Durchführunggenehmigter ziviler Programme und Aktivitäten sowie die Kosten für Bau,Unterhalt und Erhaltung von Einrichtungen einschließlich der für die Ausrich-tung aller Tagungen der NATO-Ausschüsse und nachgeordneter Gruppensowie Sicherheitsdienste usw. anfallenden Personalkosten. In den letzten Jah-ren wurde ein zunehmender Teil der Haushaltsmittel zur Finanzierung von Akti-vitäten mit Partnerstaaten aufgewendet. Der für das Jahr 2000 genehmigteGesamthaushalt beläuft sich auf rund 133 Millionen1 US-$. Davon entfallenrund 61 Prozent auf Personalkosten (80 Millionen US-$). Der Anteil der Kostenfür Sonderprogramme wie beispielsweise das NATO-Wissenschaftsprogrammoder für Informationsaktivitäten liegt bei rund 26 Prozent (35 Millionen US-$).Der Rest (13 Prozent oder rund 18 Millionen US-$) entfällt auf sonstigeBetriebs- und Kapitalkosten.

MILITÄRHAUSHALT

Der Militärhaushalt wird unter Aufsicht des Ausschusses Militärhaushalteingerichtet und verwaltet und zum Großteil mit den von den Verteidigungsmi-

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1 Beim Vergleich der in diesem Kapitel genannten Zahlen mit den in früheren Ausgaben desHandbuchs veröffentlichten Daten ist zu beachten, dass Änderungen aufgrund vonKursschwankungen des Dollars möglich sind.

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nisterien zugewiesenen Mitteln finanziert. Er erstreckt sich auf die Betriebs-und Erhaltungskosten und mit Ausnahme größerer, über das Sicherheitsinve-stitionsprogramm der NATO finanzierter Bau- und Systeminvestitionen auf dieKapitalkosten für die internationale Militärstruktur. Dazu gehören derMilitärausschuss, der Internationale Militärstab und zugehörige Gremien, diebeiden Strategischen NATO-Kommandobehörden (ACE und ACLANT) nebstihren Führungsinformationssystemen, Forschungs- und Entwicklungs-,Beschaffungs- und Logistikstellen und der AWACS-Verband der NATO.

Zur Zeit werden mit diesem Haushalt auch die Betriebskosten der NATO-Kommandostruktur für den Friedenseinsatz in Bosnien und Herzegowinasowie im Kosovo bestritten. Der für das Jahr 2000 genehmigte Gesamthaus-halt beläuft sich auf rund 751,5 Millionen US-$. Dabei gilt es zu beachten, dassin dieser Summe die nicht unerheblichen Kosten für die Abstellung von Militär-personal, die von den jeweils beteiligten Staaten getragen werden, nicht ent-halten sind. Von der gemeinsam finanzierten Gesamtsumme entfallen rund 43Prozent oder 323 Millionen US-$ auf Betriebs- und Erhaltungskosten von Mis-sionen, rund 30 Prozent oder 225 Millionen US-$ auf zivile Personalkosten,rund 22 Prozent oder 166 Millionen US-$ auf allgemeine administrative Kostenund rund 5 Prozent oder 37,5 Millionen US-$ auf Investitionsausgaben.

DAS SICHERHEITSINVESTITIONSPROGRAMM DERNATO

Das Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO wird unter Aufsicht desInfrastrukturausschusses im Rahmen der jährlichen Beitragsleistungen durch-geführt, deren Höchstgrenzen vom Nordatlantikrat bestimmt werden. Die fürdas Jahr 2000 genehmigte Beitragsgrenze entspricht rund 688 Millionen US-$.Mit diesem Programm wird die Bereitstellung der Anlagen und Einrichtungenfinanziert, mit denen diejenigen Aufgaben der Strategischen NATO-Komman-dobehörden unterstützt werden sollen, die über die nationalen Verteidigungs-forderungen der einzelnen Mitgliedstaaten hinausgehen. Die Investitionenerstrecken sich auf Anlagen und Einrichtungen wie Kommunikations- und Infor-mationssysteme, Radarsysteme, militärische Hauptquartiere, Flugplätze,Betriebsstoff-Pipelines und -lager, Häfen und Navigationshilfen. Ebenso wiebeim Militärhaushalt deckt das Sicherheitsinvestitionsprogramm auch den ent-sprechenden Bedarf für friedensunterstützende Einsätze wie im Rahmen derSFOR und KFOR ab. Dies beinhaltet Kommunikations- und Informationssy-steme, Einrichtungen für lokale Hauptquartiere, Energieversorgungseinrichtun-gen sowie Flugplatz-, Schienen- und Straßenreparaturen. Mit Einführung derPartnerschaft für den Frieden wurde das Programm um eine neue Dimensionder Zusammenarbeit erweitert. In jüngster Zeit wurden im Rahmen der auf dem

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Washingtoner Gipfeltreffen von 1999 ins Leben gerufenen Initiative zur Vertei-digungsfähigkeit weitere Richtlinien für die künftige Weiterentwicklung des Pro-gramms erarbeitet.

RESSOURCENMANAGEMENT

Seit Mitte der 90er Jahre haben die Mitgliedstaaten unter dem Zwang, dieZuweisung gemeinsam finanzierter militärischer Mittel zu optimieren, dieFührungsstruktur der NATO durch Förderung der Entwicklung so genannter„Leistungspakete” (Capability Projects, CP) und Einrichtung des Oberaus-schusses Ressourcen verstärkt, der für die Gesamtverwaltung der militäri-schen Ressourcen der NATO (d. h. unter Ausklammerung der vom Zivilhaus-halt abgedeckten Mittel) verantwortlich ist. In diesen Leistungspaketen werdendie den NATO-Befehlshabern zur Verfügung stehenden und von diesen zurWahrnehmung bestimmter Aufgaben benötigten Kräfte und Mittel spezifiziert.Sie sind ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der gemeinsam finanziertenErgänzungsmittel (sowohl in Form von Kapitalinvestitionen als auch wieder-kehrenden Betriebs- und Instandhaltungskosten) sowie des zur Auftragserfül-lung erforderlichen Zivil- und Militärpersonals. Diese Pakete werden vom Obe-rausschuss Ressourcen geprüft, der sich aus Vertretern der einzelnen Staaten,des Militärausschusses und der Strategischen NATO-Befehlshaber sowie denVorsitzenden der Ausschüsse Militärhaushalt, Infrastruktur und Militärpersonalder NATO zusammensetzt. Der Oberausschuss Ressourcen bestätigt die Lei-stungspakete aus der Sicht ihres Nutzeffekts vor ihrer endgültigen Genehmi-gung durch den Nordatlantikrat. Er schlägt darüber hinaus jährlich einenumfassenden mittelfristigen Ressourcenplan, in dem die finanziellen und per-sonellen Obergrenzen für das kommende Jahr festgelegt sind, sowie die Pla-nungsgrößen für die vier folgenden Jahre zur Genehmigung durch den Nordatlantikrat vor. Innerhalb dieser Parameter überwachen die AusschüsseMilitärhaushalt, Infrastruktur und Militärpersonal die Erstellung und Durch-führung der entsprechenden Haushalte und Pläne. Der Ausschuss erstellt fer-ner einen Jahresbericht, der es dem Nordatlantikrat ermöglicht, die Angemes-senheit der Ressourcenzuweisungen im Hinblick auf den Bedarf zuüberwachen und die Auswirkungen der Zuweisung gemeinsam finanzierterMittel auf militärischem Gebiet auf die gemeinsamen NATO-Haushalte vor demHintergrund einer eventuellen neuen Bündnispolitik zu prüfen.

FINANZVERWALTUNG

Die Struktur der Finanzverwaltung innerhalb der NATO soll sicherstellen,dass die endgültige Kontrolle der Ausgaben bei den an den Kosten für eine

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bestimmte Aktivität beteiligten Mitgliedstaaten liegt und einem zwischen diesenStaaten erzielten Konsens unterliegt. Die Kontrolle kann auf allen Entschei-dungsebenen entweder in Form allgemeiner Begrenzungen oder besondererBeschränkungen ausgeübt werden. Beispiele für allgemeine Begrenzungensind die Zuweisung genau festgelegter Ressourcen oder Obergrenzen fürBetriebskosten und Kapitalinvestitionen (mit Zustimmung des Oberausschus-ses Ressourcen) bzw. ziviler und militärischer Personalergänzungen, die denBeauftragten für den Haushalt (Generalsekretär, Strategische NATO-Befehls-haber und Nachgeordnete Befehlshaber sowie sonstige benannte Leiter vonNATO-Gremien) relative Handlungsfreiheit in Bezug auf Aufstellung undFührung ihrer Haushalte einräumen. Besondere Beschränkungen können viel-gestaltig sein und von der Veranlassung bestimmter wirtschaftlicher Maßnah-men bis hin zu einer vorübergehenden Mittelbindung für einen bestimmtenZweck oder der Einschränkung der Übertragung von Haushaltsmitteln reichen.Solche Beschränkungen oder Kontrollen können bereits in den Vorgaben fest-gelegt werden, anhand denen der Haushalt von den beitragenden Mitglied-staaten verabschiedet wird, oder von den beteiligten Staaten durch außer-planmäßige Interventionen während der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsseerfolgen. Die Billigung der jeweiligen Haushalte kann als praktische Umset-zung der - politischen, organisatorischen oder finanziellen - Verfahrensrichtli-nien betrachtet werden, die nach dem Willen der beitragenden Mitgliedstaatenimplementiert werden sollen. Solche Richtlinien entwickeln sich mit der Zeit alsReaktion auf das sich wandelnde internationale Umfeld und die Notwendigkeiteiner entsprechenden Anpassung der Strukturen und Aufgaben der Organisa-tion.

Dieser dynamische Anpassungsprozess über die fünf Jahrzehnte seitBestehen des Bündnisses erklärt zum größten Teil die Mannigfaltigkeit unddezentrale Ausrichtung der Managementstruktur der NATO auf dem Gebietdes Finanzwesens. Kein einzelnes Gremium ist allein für die Lenkung und Lei-tung aller vier Hauptelemente der Finanzstruktur der Organisation, nämlichInternationaler Stab (finanziert durch den Zivilhaushalt), internationale Militär-struktur (finanziert durch den Militärhaushalt), Sicherheitsinvestitionsprogrammsowie spezialisierte Produktions- und Logistikorganisationen verantwortlich.Die letztgenannten Organisationen werden in zwei Gruppen unterteilt. Diessind zum einen Organisationen, deren Finanzierung im Rahmen von für dieinternationale Militärstruktur geltenden Vereinbarungen erfolgt, und zum ande-ren Organisationen, die unter dem Dach der vom Nordatlantikrat bewilligtenRegelungen arbeiten und über ihre eigenen Beiräte und Finanzausschüssesowie über unterschiedliche Finanzquellen aus nationalen Finanzkassen ver-fügen.

Die Finanzverwaltung der organisatorischen Haushalte (Zivil- und Militär-haushalt) unterscheidet sich von der für das Sicherheitsinvestitionsprogramm.

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Die Mannigfaltigkeit und dezentrale Ausrichtung der Finanzverwaltungsstrukturder organisatorischen Haushalte ist durch die vom Nordatlantikrat genehmigteFinanzordnung geregelt. Diese Bestimmungen stellen zusammen mit denergänzenden Regeln und Verfahren, mit denen sie an die jeweiligen besonde-ren Anforderungen der verschiedenen NATO-Gremien und -Programme ange-passt werden, die grundlegenden vereinheitlichenden Prinzipien dar, die denKern für die Gestaltung der gesamten Finanzstruktur bilden.

Die Finanzordnung schreibt vor, dass jedes NATO-Organ über einen eige-nen Haushalt, ausgedrückt in der Währung des Gastgeberstaates, verfügenmuss; die Umrechnungswerte werden durch eine gemeinsame rechnungsle-gende Stelle bestimmt. Es handelt sich dabei um einen dem Kalenderjahr ent-sprechenden Jahreshaushalt. Der Haushalt wird unter Federführung des Lei-ters des jeweiligen NATO-Organs erstellt, auf Konsens-Basis durch einen ausVertretern der beitragleistenden Mitgliedstaaten bestehenden Finanzaus-schuss geprüft und zur Genehmigung vorgeschlagen und vom Nordatlantikratverabschiedet. Wird vor Beginn des Rechnungsjahres keine Einigung erzielt,gilt der Haushalt als abgelehnt; die Finanzierung von Operationen wird unterAufsicht des Finanzausschusses im Rahmen einer vorläufigen Mittelzuwei-sung auf den Umfang des für das vorangegangene Jahr genehmigten Haus-halts begrenzt. Diese Regelung kann bis zu sechs Monate Bestand haben;danach muss vom Rat entweder der Haushalt verabschiedet oder die weitereZwischenfinanzierung genehmigt werden. Dieses allerdings nur selten zumTragen kommende Verfahren soll den Grundsatz der kollektiven zwi-schenstaatlichen Ausgabenkontrolle stärken, der in der Forderung nach einereinstimmigen Verabschiedung des Haushalts durch alle beitragleistenden Mit-gliedstaaten begründet ist.

Nach Genehmigung des Haushalts liegt es im Ermessen des Leiters desjeweiligen NATO-Gremiums, den Haushaltsplan im Rahmen von Verpflich-tungsermächtigungen und Ausgaben für den vorgesehenen Zweck auszu-führen. Dieses Ermessen ist durch die Finanzordnung unterschiedlichenBeschränkungen unterworfen, beispielsweise in Angelegenheiten wie demRückgriff auf begrenzte oder vollständige internationale öffentliche Ausschrei-bung zur Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Versorgungsartikeln unddie Bereitstellung von Dienstleistungen oder Übertragung von Mitteln zum Aus-gleich zu hoch oder zu niedrig veranschlagter Kostenansätze. Der Handlungs-spielraum für die Ausführung eines Haushaltsplans kann durch besondere Auf-lagen wie Einholung einer vorherigen Genehmigung für bestimmteVerbindlichkeiten oder Ausgaben eine weitere Einschränkung erfahren. SolcheAuflagen können von Fall zu Fall vom Finanzausschuss gemacht werden, umdie strikte Einhaltung neuer Verfahrensrichtlinien sicherzustellen oder dieUmsetzung komplexer Initiativen, wie z. B. der organisatorischen Umstruktu-rierung, zu überwachen.

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Während bewilligte Haushaltsmittel dem tatsächlichen Bedarf entspre-chend in dem Rechnungsjahr eingesetzt werden müssen, für das sie geneh-migt wurden, können Ausgabeverpflichtungen in den zwei darauf folgendenRechnungsjahren abgewickelt werden.

Ausgangspunkt für die Umsetzung des Sicherheitsinvestitionsprogrammsder NATO sind die Leistungspakete. Nach ihrer Genehmigung kann dieErmächtigung für die einzelnen Projekte unter der Verantwortlichkeit des Infra-strukturausschusses in die Wege geleitet werden. Der Gastgeberstaat (in derRegel der Staat, auf dessen Territorium das Projekt durchgeführt werden soll)erstellt einen Ermächtigungsantrag, in dem der technische Lösungsvorschlag,die Kosten, Angaben über die Eignung des Projekts zur gemeinsamen Finan-zierung und die zu befolgenden Ausschreibungsverfahren aufgeführt sind.Besondere Vereinbarungen sind für die internationale Ausschreibung geboten,mit der die optimale Beteiligung der Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.Wünscht ein Staat keine internationale Ausschreibung, so muss er beim Infra-strukturausschuss eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sobald der Aus-schuss dem Projekt zugestimmt hat, kann der Gastgeberstaat mit der eigentli-chen Projektabwicklung beginnen.

Das für das Sicherheitsinvestitionsprogramm geltende Finanzverwal-tungssystem stützt sich auf ein internationales Abrechnungsverfahren. Die ein-zelnen Staaten melden die voraussichtlichen Ausgaben für ein in ihre Zustän-digkeit fallendes genehmigtes Projekt. In den meisten Fällen werden dieseAusgaben ihren vereinbarten Haushaltsbeitrag entweder über- oder unter-schreiten. Mit dem internationalen Abrechnungsverfahren werden diese Abwei-chungen durch entsprechende Mittelübertragung zwischen den Staaten aus-geglichen. Sobald ein Projekt abgeschlossen ist, wird es einer GemeinsamenEndabnahmeinspektion unterzogen, um sicherzustellen, dass die tatsächlichdurchgeführten den zuvor genehmigten Arbeiten entsprechen. Erst nachdemein entsprechender Bericht vom Infrastrukturausschuss angenommen wurde,übernimmt die NATO die formale Verantwortung für die Arbeiten und das damitgeschaffene Potenzial.

Derzeit durchläuft das Berichtswesen mehrere Ebenen. Zweimal jährlicherstellt der Internationale Stab Halbjahres-Finanzberichte für jeden Gastgeber-staat. Darin wird über die laufenden Projekte berichtet. Jedes Quartal wird eineAufstellung der geleisteten Vorauszahlungen und Zahlungen veröffentlicht.Diese Berichte betreffen den Mitteltransfer zwischen den Gastgeberstaaten.Jedes Frühjahr wird ein NSIP-Ausgabenprofil erstellt. Dieser Bericht deckt dieNSIP-Ausgabenniveaus für die darauf folgenden zehn Jahre ab. Schwerpunktdes Berichts ist die Ressourcenzuweisung; er dient ferner als Grundlage fürdie mittelfristige Ressourcenplanung des Oberausschusses Ressourcen imBereich NSIP. Die NSIP-Finanzberichte werden jedes Frühjahr erstellt. Diese

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Finanzberichte bieten ganz ähnlich wie in einem Privatunternehmen eine Über-sicht über die finanzielle Lage im Bereich NSIP zum 31. Dezember jedes Jah-res sowie einen Tätigkeitsüberblick für das Berichtsjahr. Schwerpunkt diesesBerichts ist die Finanzberichterstattung; er dient dem Infrastrukturausschussals Gesprächsgrundlage zum Stand des NSIP.

FINANZKONTROLLE

Zwar ist der Leiter des jeweiligen NATO-Gremiums letztlich für die kor-rekte Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans zuständig, die admini-strative Unterstützung für diese Aufgabe obliegt jedoch zum großen Teil sei-nem Finanzbeauftragten (Leiter Finanzwesen). Die Ernennung diesesBeauftragten ist dem Nordatlantikrat vorbehalten, der diese Aufgabe jedochdem zuständigen Finanzausschuss übertragen kann. Jeder Finanzbeauftragtehat im Falle anhaltender Unstimmigkeiten mit dem Leiter des jeweiligen NATO-Gremiums in Bezug auf beabsichtigte Transaktionen direktes Vortragsrechtbeim Finanzausschuss.

Der Finanzbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Aspekte derUmsetzung des Haushaltsplans mit den Ausgabeermächtigungen, sämtlichenvom Finanzausschuss auferlegten besonderen Kontrollmaßnahmen und derFinanzordnung einschließlich aller zugehörigen Durchführungsbestimmungenund -verfahren in Einklang stehen. Er kann darüber hinaus im Anschluss aneine interne Kontrolle weitere nach seinem Dafürhalten zur Wahrung derRechenschaftspflicht gebotenen Prüfmechanismen und Verfahren einrichten.Eine Hauptaufgabe des Finanzbeauftragten ist es sicherzustellen, dass die zurAusführung des Haushaltsplans benötigten Finanzmittel regelmäßig von denbeitragleistenden Staaten gemäß den vereinbarten Kostenanteilen abgerufenwerden, und zwar in einer Höhe, die so berechnet ist, dass die Ansammlungübermäßiger Gelder in der internationalen Kasse vermieden wird. Das Ergeb-nis all dieser Aktivitäten muss aus den zu erstellenden und der InternationalenRechnungsprüfungsbehörde zur Kontrolle und Bestätigung vorzulegendenjährlichen Finanzberichten hervorgehen.

Der Internationale Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus Vertre-tern der nationalen Rechnungshöfe zusammen. Er nimmt seine Tätigkeit imRahmen der vom Nordatlantikrat eingeräumten Privilegien wahr, die ihmSelbständigkeit garantieren. Der Ausschuss ist dem Nordatlantikrat direkt ver-antwortlich. Er ist befugt, die Konten aller NATO-Organe einschließlich der Pro-duktions- und Logistikorganisationen sowie des NATO-Sicherheitsinvestitions-programms zu überprüfen. Sein Mandat erstreckt sich nicht nur auf einefinanz-, sondern auch auf eine leistungsbezogene Überprüfung. Seine Auf-gabe ist demzufolge über die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht hinaus

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auch auf eine Überprüfung der Bewirtschaftungsverfahren im Allgemeinenausgerichtet.

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Tabelle 2PROZENTUALE KOSTENANTEILE DER NATO-

MITGLIEDSTAATEN

NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramm

NATO- Aufteilung unter Aufteilung unterMitgliedstaat 18 Staaten 19 Staaten

Belgien 4,2400 3,7200

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Deutschland 23,1350 20,2540

Frankreich 0 12,9044

Griechenland 1,0500 1,0000

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Italien 9,1000 7,7450

Kanada 4,0250 3,2200

Luxemburg 0,2000 0,1845

Niederlande 4,7400 4,1400

Norwegen 2,8950 2,6000

Polen 2,8474 2,4800

Portugal 0,3920 0,3450

Spanien 3,7793 3,2916

Türkei 1,1300 1,0400

Tschechische Republik 1,0333 0,9000

Ungarn 0,7463 0,6500

Vereinigtes Königreich 11,7156 10,1925

Vereinigte Staaten 25,5311 22,3330

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Die in Tabelle 3 enthaltenen Zahlenangaben stellen die im Laufe desRechnungsjahres tatsächlich geleisteten oder zu leistenden Zahlungendar. Sie basieren auf der von der NATO zugrunde gelegten Definition derVerteidigungsausgaben. In Anbetracht der Unterschiede zwischen dieserund den nationalen Definitionen können die dargestellten Zahlenbeträchtlich von den durch die nationalen Behörden genannten oder inden nationalen Haushalten erscheinenden Angaben abweichen. Bei denStaaten, die an militärischen Hilfseinsätzen im Ausland mitwirken, sinddie entsprechenden Beträge in den aufgeführten Ausgaben enthalten.Bei Ländern, die solche Hilfeleistungen erhalten, blieb der Wert der emp-fangenen Unterstützung unberücksichtigt. Ausgaben für Forschungs-und Entwicklungsvorhaben sind in den Aufwendungen für Material undGerät enthalten. Ruhegehälter sind Bestandteil der Personalausgaben.

Frankreich ist Mitglied der NATO, gehört jedoch nicht der integrier-ten Militärstruktur an und nimmt nicht an der gemeinsamen Streitkräfte-planung teil. Die Angaben zu den Verteidigungsausgaben Frankreichshaben lediglich Referenzcharakter.

Island verfügt nicht über eigene Streitkräfte. Polen, die TschechischeRepublik und Ungarn traten der NATO 1999 bei.

* Quelle: Financial and Economic Data Relating to NATO Defence, M-DPC-2(2000)107, veröffentlichtam 5.12.2000.

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KAPITEL 10

ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN

NATO-Hauptquartier

Ständige Vertreter und nationale Delegationen

Generalsekretär

Internationaler Stab

Persönliches Büro

Büro des Generalsekretärs

Exekutivsekretariat

Presse- und Informationsdienst

NATO-Sicherheitsamt

Abteilung für politische Angelegenheiten

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen

Abteilung für Verteidigungsunterstützung

C3-Stab der NATO (NHQC3S)

Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung

Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten

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Amt für Management, Verwaltung und Personalführung

Büro des Leiters Finanzwesen

Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen

Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse

Internationaler Rechnungsprüfungsausschuss

NATO-Produktions- und Logistikorganisationen

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ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN

NATO-HAUPTQUARTIER

Der Amtssitz der NATO in Brüssel ist das politische Hauptquartier desBündnisses und ständiger Sitz des Nordatlantikrats. Dort sind die StändigenVertreter und nationalen Delegationen, der Generalsekretär und derInternationale Stab, die nationalen Militärischen Vertreter, der Vorsitzende desMilitärausschusses sowie der Internationale Militärstab untergebracht.Außerdem befinden sich dort die diplomatischen Vertretungen einer Reihe vonPartnerstaaten, der C3-Stab der NATO (Konsultations- und Führungssysteme)sowie zahlreiche NATO-Behörden.

Im NATO-Hauptquartier sind ungefähr 3.150 Vollzeitkräfte beschäftigt.Rund 1.400 von ihnen sind Mitarbeiter nationaler Delegationen und militäri-scher Vertretungen der Mitgliedstaaten der NATO. Dem Internationalen Stabbzw. den ihm angegliederten Dienststellen gehören etwa 1.300 zivileMitarbeiter an. Der Internationale Militärstab umfasst 350 Mitglieder ein-schließlich 80 Zivilbedienstete. Auch Regierungsvertreter, die die Geschäfteder diplomatischen Vertretungen oder Verbindungsorgane von Partnerstaatenwahrnehmen, verfügen über Büros im NATO-Hauptquartier.

STÄNDIGE VERTRETER UND NATIONALEDELEGATIONEN

Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Botschafter oder Ständigen Vertreterin den Nordatlantikrat, dem eine nationale Delegation aus Beratern undRegierungsvertretern zur Seite steht. Sie vertreten ihr Land in den verschiede-nen NATO-Ausschüssen. Die Delegationen sind in vieler Hinsicht mit kleinenBotschaften vergleichbar. Ihre Unterbringung in einem gemeinsamenGebäude, dem NATO-Hauptquartier, ermöglicht es ihnen, auf einfache undschnelle Weise formelle und informelle Kontakte untereinander sowie auch zuden internationalen Stäben der NATO und den Vertretern von Partnerstaatenherzustellen.

GENERALSEKRETÄR

Der Generalsekretär ist ein hochrangiger internationaler Politiker, der vonden Regierungen der Mitgliedstaaten zum Vorsitzenden des Nordatlantikrats,

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des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppesowie kraft seines Amtes zum Vorsitzenden anderer hochrangiger NATO-Ausschüsse und zum Generalsekretär und leitenden Exekutivorgan der NATOernannt wird. Außerdem hat er den Vorsitz des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats (EAPR) und der Kooperationsgruppe Mittelmeer sowie(zusammen mit dem Vertreter Russlands und dem Vertreter des Staates, derden Ehrenpräsidenten stellt) den gemeinsamen Vorsitz des StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rates inne. Ferner ist er zusammen mit demukrainischen Vertreter Gemeinsamer Vorsitzender der NATO-Ukraine-Kommission.

Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Förderung und Lenkung desKonsultations- und Entscheidungsfindungsprozesses im Bündnis. Er kannThemen zur Erörterung und Entscheidung vorschlagen und beiMeinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedern seine Vermittlung anbieten.Er ist für die Leitung des Internationalen Stabes verantwortlich und vertritt dasBündnis als wichtigster Sprecher sowohl in seinen externen Beziehungen alsauch im Bereich der Kommunikation und Kontakte mit den Regierungen derMitgliedstaaten und den Medien. Der Stellvertretende Generalsekretär unter-stützt den Generalsekretär bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und vertrittihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorsitzender der HochrangigenArbeitsgruppe Konventionelle Rüstungskontrolle, der Exekutiv-Arbeitsgruppe,des NATO-Luftverteidigungsausschusses, des Gemeinsamen Beratungs-ausschusses, des Gemeinsamen Proliferationsausschusses und einer Reiheanderer Ad-hoc- und Arbeitsgruppen.

Der Generalsekretär ist für die Gesamtleitung des Internationalen Stabeszuständig; zudem unterstehen ihm unmittelbar ein Persönliches Büro sowiedas Büro des Generalsekretärs. Der Internationale Stab wird durch dieMitgliedstaaten personell besetzt und arbeitet dem Rat und seinen nachgeord-neten Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie dem Euro-AtlantischenPartnerschaftsrat (EAPR), dem Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rat(NRR), der NATO-Ukraine-Kommission (NUK) und der KooperationsgruppeMittelmeer zu. Er fungiert als Sekretariat sowie auch als beratendes Gremiumfür politische und einsatzbezogene Fragen und befasst sich fortlaufend miteiner Vielzahl von Problemen, die für das Bündnis und seine Partnerstaatenvon Belang sind.

INTERNATIONALER STAB

Die Arbeit des Nordatlantikrats und seiner Ausschüsse wird von einemInternationalen Stab unterstützt. Er setzt sich aus Mitarbeitern aus denMitgliedstaaten zusammen, die entweder direkt von der NATO eingestellt oder

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von den Regierungen entsandt werden. Die Angehörigen des InternationalenStabes sind dem Generalsekretär verantwortlich und der NATO für die Dauerihrer Beschäftigungszeit zu Loyalität verpflichtet.

Der Internationale Stab besteht aus dem Büro des Generalsekretärs, fünfFachabteilungen, dem Amt für Management, Verwaltung und Personalführungsowie dem Büro des Leiters Finanzwesen. Jeder Abteilung steht einBeigeordneter Generalsekretär vor, der normalerweise den Vorsitz imHauptausschuss innehat, in dem die in seinen Zuständigkeitsbereich fallendenAngelegenheiten behandelt werden. Mit Hilfe ihrer Direktorate, Referate undArbeitseinheiten unterstützen die Abteilungen die Arbeit der Ausschüsse aufden verschiedenen in anderen Kapiteln beschriebenen Gebieten.

Der Internationale Stab fördert den Prozess der Konsensbildung undEntscheidungsfindung zwischen Mitgliedern und Partnerstaaten und ist für dieVor- und Nachbereitung der Tagungen und Entscheidungen der NATO-Ausschüsse sowie auch jener Institutionen zuständig, die seit Ende des KaltenKrieges für die Organisation der verschiedenen Formen bi- und multilateralerPartnerschaft mit Nichtmitgliedstaaten geschaffen wurden. Daneben gibt es indiversen Mitgliedstaaten eine Reihe ziviler Behörden und Organisationen, diefür Bereiche wie Fernmelde- und Informationssysteme sowie logistischeUnterstützung zuständig sind (siehe Kapitel 14).

PERSÖNLICHES BÜRO

Das Persönliche Büro unterstützt den Generalsekretär und seinenVertreter in allen Bereichen ihrer Arbeit. Zu seinen Mitarbeitern gehören auchein Rechtsberater und ein Sonderberater für mittel- und osteuropäischeAngelegenheiten.

BÜRO DES GENERALSEKRETÄRS

Das Büro des Generalsekretärs besteht aus dem Persönlichen Bürosowie dem Exekutivsekretariat, dem Presse- und Informationsdienst und demNATO-Sicherheitsamt.

EXEKUTIVSEKRETARIAT

Das Exekutivsekretariat ist verantwortlich für den reibungslosen Ablaufder Arbeit des Nordatlantikrats, des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats(EAPR), des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats (NRR), der

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NATO-Ukraine-Kommission (NUK), der Kooperationsgruppe Mittelmeer, desVerteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe(NPG) sowie der Tätigkeit aller Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die zurUnterstützung dieser Gremien gebildet wurden. Außerdem ist es für diePlanung und Organisation aller Ministertagungen und Gipfeltreffen sowohl imNATO-Hauptquartier als auch im Ausland zuständig. Ferner obliegen demExekutivsekretariat die administrativen Vorkehrungen in Bezug auf den EAPRund andere Gremien, die im Rahmen des EAPR oder der Partnerschaft für denFrieden zusammentreffen, sowie die Koordinierung der Maßnahmen für dieAkkreditierung diplomatischer Vertretungen der NATO-Partnerstaaten.Mitglieder des Exekutivsekretariats fungieren als Ausschusssekretäre undProtokollführer, die den Rat und seine Oberausschüsse in administrativerHinsicht unterstützen. Sie bereiten Tagesordnungen, Entscheidungskataloge,Protokolle und Dokumente verfahrenstechnischer Art vor, die von den betref-fenden Gremien benötigt werden, und fungieren als Berater derAusschussvorsitzenden und Ansprechpartner für die Ausschussmitglieder.

Der Exekutivsekretär, der als Sekretär aller Gremien auf Minister- undBotschafterebene fungiert, ist dem Generalsekretär dafür verantwortlich, dassdie Arbeit der einzelnen Abteilungen des Internationalen Stabes in Überein-stimmung mit den erteilten Weisungen erfolgt. Durch denInformationstechnischen Dienst sorgt sein Büro für die Unterstützung desInternationalen Stabes und des Internationalen Militärstabes und dieKommunikationseinrichtungen in den Büroräumen des NATO-Hauptquartiers.Außerdem ist er für die Umsetzung der für die gesamte NATO geltendenInformationsmanagementpolitik und - nach entsprechender Ermächtigungdurch die Mitgliedstaaten - für die Offenlegung von NATO-Dokumenten, ihreFreigabe für die Öffentlichkeit und ihre Archivierung gemäß der vereinbartenVerfahren zuständig.

PRESSE- UND INFORMATIONSDIENST

Der Presse- und Informationsdienst besteht aus einem Presse- undMediendienst sowie einem Informationsdienst, der sich in ein Planungs- undProduktionsreferat, ein Referat für Beziehungen zu NATO-Mitgliedstaatensowie ein Referat für Beziehungen zu Partner- und sonstigen Staaten gliedert.Er verfügt über ein Informations- und Dokumentationszentrum in Kiew. DerDirektor für Presse und Information ist Vorsitzender des Ausschusses fürInformation und kulturelle Beziehungen.

Der Pressesprecher sowie der Presse- und Mediendienst geben offizielleErklärungen für das Bündnis und den Generalsekretär heraus und sorgen fürdie Unterlagen und Hintergrundinformationen für Journalisten. Der Presse-

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und Mediendienst veranlasst die Akkreditierung von Journalisten, veröffentlichtKommuniqués und Reden des Generalsekretärs und stellt eine täglichePresseübersicht sowie Presseausschnitte für das NATO-Hauptquartier inBrüssel zusammen. Er organisiert Interviews mit dem Generalsekretär undanderen NATO-Vertretern und stellt dafür die technische Unterstützung undAusrüstung für Rundfunk- und Fernsehübertragungen zur Verfügung.

Der Presse- und Informationsdienst hilft den Mitgliedsregierungen undPartnerstaaten, durch zahlreiche Programme und Aktivitäten der breitenÖffentlichkeit die Rolle und Politik der NATO nahe zu bringen. Diese stützensich auf regelmäßig und unregelmäßig erscheinende Veröffentlichungen,Videos, Bilder und Ausstellungen, Gruppenbesuche, Konferenzen undSeminare sowie Forschungsstipendien. Zu dem Büro gehören ein Bibliotheks-und Dokumentationsdienst, eine Mediathek sowie eine Verteilerstelle.

Der Presse- und Informationsdienst unterhält enge Kontakte zu nationa-len Informationsstellen und nichtstaatlichen Organisationen. Mit seiner Arbeitversucht er, der Öffentlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten die Ziele undErrungenschaften des Bündnisses zu erläutern. Er organisiert bzw. fördert dar-über hinaus eine Reihe multinationaler Programme, die für Bürger aus ver-schiedenen Mitgliedstaaten bestimmt sind, und führt gemeinsam mit denPartnerstaaten der NATO entsprechende Aktivitäten durch, um in den im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und in der Kooperationsgruppe Mittelmeer ver-tretenen Staaten Informationen und Kenntnisse über das Bündnis zu vermit-teln.

NATO-SICHERHEITSAMT

Das Sicherheitsamt der NATO koordiniert, überwacht und vollzieht dieSicherheitsmaßnahmen innerhalb der NATO. Sein Direktor ist derHauptsicherheitsberater des Generalsekretärs und Vorsitzender des NATO-Sicherheitsausschusses. Er ist Leiter des Sicherheitsdienstes im NATO-Hauptquartier und damit für die Gesamtkoordinierung der Sicherheit innerhalbder NATO verantwortlich.

ABTEILUNG FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

Die Abteilung für politische Angelegenheiten untersteht demBeigeordneten Generalsekretär für politische Angelegenheiten, der den Vorsitzim Hochrangigen Politischen Ausschuss innehat und als amtierenderVorsitzender einer Reihe weiterer Ausschüsse fungiert (siehe Kapitel 13). DieAbteilung besteht aus einem Direktorat für politische Angelegenheiten und

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einem Direktorat Wirtschaft. Der Direktor des Direktorats für politischeAngelegenheiten ist Stellvertretender Beigeordneter Generalsekretär fürPolitische Angelegenheiten, Stellvertretender Vorsitzender des HochrangigenPolitischen Ausschusses und amtierender Vorsitzender des PolitischenAusschusses. Der Direktor des Direktorats Wirtschaft ist zugleich Vorsitzenderdes Wirtschaftsausschusses.

Die routinemäßige Arbeit des Direktorats für politische Angelegenheitenwird von sieben Referaten abgewickelt:

• Das Referat für multilaterale und regionale Angelegenheiten derNATO befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung derBeziehungen der NATO zu anderen europäischenSicherheitsinstitutionen, insbesondere der EU und der WEU, derVorbereitung von Außenministertagungen und Gipfeltreffen im NATO-Rahmen, verschiedenen die NATO betreffenden politischenEntwicklungen in den Mitgliedstaaten, verschiedenen die NATObetreffenden Entwicklungen in einer Reihe anderer Staaten, die nichtim Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) oder bei derPartnerschaft für den Frieden (PfP) mitwirken (insbesondere Japanund einige europäische Staaten), der Weiterentwicklung des NATO-Mittelmeerdialogs sowie der Vor- und Nachbereitung der Treffen vonArbeitsgruppen, in denen Experten aus den Mitgliedstaaten regionaleFragen behandeln.

• Das Referat für Politische Planung und die Ausarbeitung von Redenist zuständig für den Entwurf einschlägiger Reden, Artikel und Notenfür den Generalsekretär und andere führende Vertreter desBündnisses, das Abfassen von Arbeitspapieren zur politischenPlanung sowie für Einweisungen in die politische Agenda der NATO.Es unterhält Kontakte zu Vertretern der Wissenschaft und„Denkfabriken” und führt vor- und nachbereitende Arbeiten für dieBeratergruppe Atlantische Politik durch. Auch die Unterstützung beimAbfassen von Kommuniqués und anderen Texten sowie die Mitarbeitim Entwurfsverfahren, das im Zusammenhang mit Treffen der NATO-Außenminister und Treffen auf höchster Ebene stattfindet, gehören zuden Tätigkeiten dieses Referats.

• Das Referat für Partner in Osteuropa befasst sich mit denBeziehungen der NATO zu Russland und zur Ukraine, der Umsetzungder NATO-Russland-Grundakte und der NATO-Ukraine-Charta, derGesamtkoordination der jährlichen Arbeitsprogramme sowie der Vor-und Nachbereitung von Tagungen des Ständigen GemeinsamenNATO-Russland-Rats (NRR) und der NATO-Ukraine-Kommission(NUK) auf Gipfel-, Außenminister- und Botschafterebene.

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• Das Referat für Euro-Atlantische Partnerschaft und Zusammenarbeitist zuständig für bilaterale Beziehungen zwischen der NATO und allenanderen Partnerstaaten sowie Fragen im Zusammenhang mit derNATO-Erweiterung sowie der Umsetzung und Lenkung sämtlicherAktivitäten im Rahmen des Aktionsplans zur Mitgliedschaft. DasReferat bereitet Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsratsauf Gipfel-, Außenminister- und Botschafterebene vor und behandeltPfP-Angelegenheiten zur Unterstützung der Abteilung fürVerteidigungsplanung und -operationen, koordiniert dieSüdosteuropa-Initiative der NATO und ihren Beitrag zumStabilitätspakt für Südosteuropa sowie die politischen Beziehungender NATO zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien1 vordem Hintergrund der KFOR-Aktivitäten der NATO insgesamt.

• Das Referat Kooperative Sicherheit und Politische Krisenbewältigungist zuständig für Fragen der gemeinsamen Sicherheit (einschließlichder EAPR-Ad-hoc-Gruppe für friedenserhaltende Maßnahmen sowieder NATO-Russland-Arbeitsgruppe für friedenserhaltendeMaßnahmen), die Beziehungen zwischen der NATO und derOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)insgesamt, für politische Aspekte der Planung vonKrisenbewältigungsübungen sowie Aspekte der Friedenserhaltung inden Beziehungen zwischen der NATO und den Vereinten Nationen.Dieses Referat ist das wichtigste Forum für Fragen der politischenKrisenbewältigung innerhalb der Abteilung für politischeAngelegenheiten und vertritt die Abteilung routinemäßig in der Balkan-Arbeitsgruppe2.

• Das Referat Konventionelle Rüstungskontrolle und Koordinierung istzuständig für die Rüstungskontrollpolitik und Umsetzungsaspekte desKSE-Vertrags, des „Wiener Dokuments”, der Vereinbarung vonDayton, für regionale konventionelle Rüstungskontrolle sowie vertrau-ens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM), für Kleinwaffenund Antipersonenminen, für die Organisation multinationaler KSE-Inspektionsteams der NATO, für die Pflege und Entwicklung derNATO-Verifikationsdatenbank (VERITY) sowie für die Leitung derZusammenarbeit mit den 14 mittel- und osteuropäischen KSE-Unterzeichnerstaaten für den Ausschuss für Verifikations-koordinierung.

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1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

2 Bei der Balkan-Arbeitsgruppe handelt es sich um ein Koordinierungsgremium, das Vertreter desInternationalen Stabs und des Internationalen Militärstabs zusammenbringt, die mit der routi-nemäßigen Koordinierung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufgabe der NATO aufdem Balkan befasst sind.

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• Das Zentrum für Massenvernichtungswaffen wurde im Mai 2000 aufGrundlage der Initiative gegen Massenvernichtungswaffen (MVW)eingerichtet, die anlässlich des Washingtoner Gipfels im April 1999genehmigt wurde. Das Zentrum ist Teil des Direktorats für politischeAngelegenheiten und setzt sich u. a. aus einer Reihe von Mitarbeiterndes Internationalen Sekretariats sowie nationalen Experten zusam-men. Die Aufgabe des Zentrums ist die Verbesserung derKoordination MVW-bezogener Aktivitäten sowie die Intensivierung vonKonsultationen zu Fragen der Nichtverbreitung, Rüstungskontrolleund Abrüstung. Ferner unterstützt es verteidigungspolitischeAnstrengungen zur Steigerung der Bereitschaft des Bündnisses, aufdie mit MVW und ihren Trägersystemen verbundenen Risiken zu rea-gieren.

Das Direktorat Wirtschaft hat beratende Funktion bei allen wirtschaftlichenEntwicklungen, die verteidigungs- und sicherheitspolitische Auswirkungen aufdie NATO haben. Es führt zur Vorlage beim Generalsekretär Untersuchungenüber wirtschaftliche Trends und Probleme der Rüstungswirtschaft durch; nimmtim Auftrag des Wirtschaftsausschusses Untersuchungen sicherheitsrelevanterwirtschaftlicher Angelegenheiten vor; erstellt im Rahmen der NATO-Verteidigungsplanung für den Ausschuss VerteidigungsüberprüfungWirtschaftsanalysen über NATO-Staaten und pflegt Kontakte zu internationa-len Wirtschaftsorganisationen. Das Direktorat Wirtschaft ist auch für dieRealisierung der Kooperation mit den Partnerstaaten im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats, des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats und der NATO-Ukraine-Kommission zuständig. DieseAktivitäten konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Wirtschaftsfrageneinschließlich der Planung des Verteidigungshaushalts, der verteidigungspoli-tischen Umstrukturierung und der wirtschaftlichen Probleme im Bereich derVerteidigungspolitik.

ABTEILUNG FÜR VERTEIDIGUNGSPLANUNG UND-OPERATIONEN

Die Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen untersteht demBeigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsplanung und -operationen,der zugleich Vorsitzender des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung (deshöchsten Verteidigungsplanungsorgans der NATO unter Führung desVerteidigungsplanungsausschusses) und Stellvertretender Vorsitzender derExekutivarbeitsgruppe ist. Er ist Vorsitzender des Koordinierungsausschussesfür Grundsatzfragen. Die Abteilung unterstützt auch den Politisch-MilitärischenLenkungsausschuss Partnerschaft für den Frieden bei der Koordinierung und

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Entwicklung von PfP-Aktivitäten. Sie verfügt über ein DirektoratVerteidigungspolitik und Streitkräfteplanung, ein Direktorat Verteidigungs-bezogene Partnerschaft und Zusammenarbeit, ein DirektoratKrisenmanagement und -einsatz und ein Direktorat Nukleare Grundsatzfragen.Das Direktorat leistet personelle Unterstützung für den StellvertretendenGeneralsekretär in seiner Funktion als Vorsitzender der HochrangigenLenkungsgruppe, die die Umsetzung der NATO-Initiative zurVerteidigungsfähigkeit überwacht.

Das Direktorat Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung besteht auseinem Referat Verteidigungspolitik und einem Referat Streitkräfteplanung. Esist verantwortlich für Fragen der Verteidigungspolitik und den Großteil der vomRat oder der Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen behandelten militär-politischen Angelegenheiten sowie - in Zusammenarbeit mit den nationalenDelegationen - für die Vorbereitung aller Dokumente und Maßnahmen imZusammenhang mit der Verteidigungsüberprüfung der NATO einschließlichder Analyse nationaler Verteidigungsprogramme. Außerdem ist es zuständigfür andere im Verteidigungsplanungsausschuss erörterte militärpolitischeFragen, die Ausarbeitung von Untersuchungen über allgemeine und beson-dere Aspekte der NATO-Verteidigungsplanung und -operationen im Auftrag derExekutivarbeitsgruppe und des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung, fürdie Unterstützung des PfP-Programms und die Abwicklung der PfP-Planungund -Überprüfung und die Entwicklung des Konzepts AlliierterStreitkräftekommandos, ferner für die Unterhaltung einer rechnergestütztenDatenbank mit Angaben über die Streitkräfte der NATO sowie dieDurchführung und Leitung statistischer Erhebungen, die für die Bewertung derVerteidigungsanstrengungen der NATO benötigt werden. Der Direktor fürVerteidigungspolitik und Streitkräfteplanung ist Stellvertretender BeigeordneterGeneralsekretär und außerdem Stellvertretender Vorsitzender desAusschusses Verteidigungsüberprüfung.

Das Direktorat Krisenmanagement und -einsatz umfasst das ReferatKrisenmanagement, das Referat Ratstätigkeiten und den Stab für friedenser-haltende Maßnahmen. Der Direktor für Krisenmanagement und -einsatz ist imAuftrag des Generalsekretärs auch für die Einrichtung und Leitung desLagezentrums der NATO zuständig.

Das Referat Krisenmanagement sorgt für die personelle Unterstützungdes Generalsekretärs, des Rats und des Verteidigungsplanungsausschussessowie einschlägiger nachgeordneter Gruppen bei der Bewältigung wichtigermilitärpolitischer Angelegenheiten, die mit der Krisenbewältigung zusammen-hängen. Es ist für die Umsetzung und Überwachung der Entscheidungen desRates im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung einschließlich der ent-sprechenden Berichterstattung und für die Vorbereitung und Durchführung der

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NATO-Einsätze zuständig. Außerdem nimmt es Verbindungs- undKoordinierungsaufgaben in Bezug auf die NATO- und Nicht-NATO-Staatensowie zuständige internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen,die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dieEuropäische Union, die Westeuropäische Union, das Büro des HohenRepräsentanten und den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen(UNHCR) wahr.

Das Referat Ratstätigkeiten unterstützt das Krisenmanagement der NATOdurch Entwicklung und Verbesserung von Verfahren, Organisationen undEinrichtungen zur Unterstützung der Bedürfnisse des Rates und desVerteidigungsplanungsausschusses und zur Erleichterung der Konsultation inSpannungs- und Krisenzeiten. Dies umfasst die Koordinierung undAktualisierung der beiden NATO-Krisenmanagementhandbücher, dieVorbereitung einer jährlichen Krisenbewältigungsübung, die Überprüfung desBedarfs an Fernmeldeeinrichtungen für die Krisenbewältigung, die Mitarbeitbei der Entwicklung von DV-Unterstützung für die Krisenbewältigung und dieDurchführung gemeinsamer Aktivitäten mit PfP-Partnern, durch die diese mitmehr Möglichkeiten für eigene Maßnahmen der Krisenbewältigung ausgestat-tet und die Kooperation im Bereich der Krisenbewältigung verbessert werdensollen.

Der Stab für Friedenserhaltende Maßnahmen fördert den Prozess derKrisenbewältigung durch konzeptionelle und fachliche Beratung zu friedensun-terstützenden Maßnahmen. Daneben unterstützt er auch noch andere Aspekteder NATO-Arbeit im Bereich der Friedenserhaltung, einschließlich derEntwicklung einer Friedenserhaltungspolitik des Bündnisses, einer Politik derzivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und der Unterstützung der beimPolitisch-Militärischen Lenkungsausschuss angesiedelten Ad-hoc-Gruppe fürfriedenserhaltende Maßnahmen.

Das als SITCEN bezeichnete Lagezentrum hat drei besondere Funktio-nen: Es muss den Nordatlantikrat, den Verteidigungsplanungsausschuss undden Militärausschuss bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Beratungsaufgabenunterstützen, innerhalb des Bündnisses als Zentralstelle für den Erhalt, denAustausch und die Verbreitung politischer, militärischer und wirtschaftlicherErkenntnisse und Informationen dienen und die Aufgaben eines Verbindungs-organs zu ähnlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der StrategischenNATO-Kommandobehörden wahrnehmen. Das Lagezentrum wird durch eineFernmeldezentrale unterstützt.

Das Direktorat Verteidigungsbezogene Partnerschaft undZusammenarbeit wurde 1997 eingesetzt. Es ist für die PfP-Politik und derenDurchführung zuständig. Es stellt den Vorsitzenden im Politisch-MilitärischenLenkungsausschuss Partnerschaft für den Frieden und leistet Beiträge zur

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Arbeit anderer NATO-Organe in Bereichen, die den EAPR, die militärischeZusammenarbeit im PfP-Rahmen, die Beziehungen zwischen der NATO undRussland bzw. zwischen der NATO und der Ukraine sowie den Dialog mit denStaaten des Mittelmeerraums betreffen. Im Zusammenhang mit derDurchführung von PfP-Maßnahmen hält das Direktorat enge Verbindung mitallen PfP-Partnerstaaten und stellt den Vorsitzenden bei Treffen von NATO-Gruppen, die eingesetzt wurden, um die Partnerstaaten bei der AusarbeitungIndividueller Partnerschaftsprogramme (IPP) zu unterstützen.

Das Direktorat Nukleare Grundsatzfragen leistet personelle Unterstützungfür den Generalsekretär, die Nukleare Planungsgruppe und ihrLeitungsgremium, die Hochrangige Gruppe, sowie für die HochrangigeVerteidigungspolitische Arbeitsgruppe für Proliferation. Seine Hauptfunktionenumfassen die Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die nukleareGrundsatzfragen und Strategien betreffen, einschließlich der Entwicklung dernuklearen Planung und entsprechender Verfahren sowie diesbezüglicherÜbungen und Ausbildungsmaßnahmen, und die Mitwirkung bei derKoordinierung jener verteidigungsbezogenen Aktivitäten der NATO, die infolgevon Risiken durchgeführt werden, die sich aus der Verbreitung vonMassenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen ergeben. Letzteres wirdkünftig teilweise durch das neue, innerhalb der Abteilung für politischeAngelegenheiten eingerichtete MVW-Zentrum abgedeckt. Das Direktorat istaußerdem für die Vorbereitung von Treffen der Nuklearen Planungsgruppe aufEbene der Minister, Ständigen Vertreter und Stabsgruppen sowie für dieVorbereitung der Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Nuklearpotenzialder NATO und verteidigungsspezifische Reaktionen auf die Gefahren derProliferation zuständig.

ABTEILUNG FÜR VERTEIDIGUNGSUNTERSTÜTZUNG

Die Abteilung für Verteidigungsunterstützung untersteht demBeigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung und nimmt fol-gende Aufgaben wahr:

• Beratung des Generalsekretärs, des Nordatlantikrats, desVerteidigungsplanungsausschusses und anderer NATO-Gremien inallen Fragen der Rüstungsforschung, -entwicklung, -produktion und -beschaffung sowie in Bezug auf die erweiterte Luftverteidigung.

• Förderung der möglichst rationellen Nutzung der Ressourcen desBündnisses für die Ausrüstung seiner Streitkräfte.

Die Abteilung unterhält Verbindungen zu den mit gemeinsamenRüstungsprojekten befassten Produktions- und Logistikstellen der NATO und

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pflegt den Kontakt zu den Militärbehörden der NATO, die sich mit derVerteidigungsforschung und damit zusammenhängenden Fragen beschäfti-gen. Sie ist im Rahmen ihres Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs anallen Aspekten der Verteidigungsplanung der NATO beteiligt. Der BeigeordneteGeneralsekretär für Verteidigungsunterstützung ist zugleich StändigerVorsitzender der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) unddes NC3-Stabes sowie Ko-Vorsitzender des Standardisierungsausschussesder NATO. Die Abteilung besteht aus zwei Direktoraten:

Das Direktorat Rüstungsplanung, -programme und -politik unterstützt denStellvertretenden Generalsekretär bei der Behandlung breitgefächerter Grund-satzfragen und Programmpunkte, die die Beschaffung von Wehrausrüstungund die Rüstungskooperation innerhalb des Bündnisses betreffen. Sein Direk-tor ist Stellvertretender Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunter-stützung. Die Verantwortung des Direktorats erstreckt sich auf die Formulie-rung grundsätzlicher Initiativen im Rüstungsbereich, die dem Ziel dienensollen, die KNRD-Aktivitäten auf die Erfüllung der Bündnisaufgaben auszu-richten. Außerdem hat es für die Abstimmung der NATO-Rüstungsplanung mitanderen Aspekten der Gesamtverteidigungsplanung des Bündnisses Sorge zutragen.

Das Direktorat unterstützt die Rüstungsgruppen der Teilstreitkräfte Heer,Marine und Luftwaffe und deren nachgeordnete Gremien. Ihre Aufgabe bestehtdarin, den Informationsaustausch und die Harmonisierung von Konzepten fürWehrmaterial und operative Anforderungen für künftige Einsatzmöglichkeitendes Bündnisses auf dem Gebiet der Land-, See- und Luftstreitkräfte zu erleich-tern, um gemeinsame Lösungen auf Grundlage der Programmplanungs-schritte und Meilensteine des phasenorientierten Prozesses der Programm-steuerung zu fördern und ein hohes Maß an Gerätestandardisierung bei derDurchführung des NATO-Standardisierungsprogramms zu erreichen.

Darüber hinaus ist das Direktorat verantwortlich für die Durchführung deserweiterten PfP-Programms innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der KNRD,einschließlich der PfP-Planung und -Überprüfung, der Lenkung der Mitarbeitder KNRD an Vorhaben im Zusammenhang mit der verteidigungspolitischenDimension der Proliferationspolitik der NATO unter Leitung der HochrangigenVerteidigungspolitischen Gruppe für Proliferation, der Unterstützung derKNRD-Aktivitäten im Bereich der erweiterten Luftverteidigung und derFlugkörperabwehr im Operationsgebiet und der Koordinierung dieserAktivitäten mit gleichlaufenden Maßnahmen der NATO-Militärbehörden, desNATO-Luftverteidigungsausschusses und der DGP sowie für dieBeaufsichtigung der KNRD-Tätigkeiten mit Bezug auf jene Aspekte frieden-sunterstützender Maßnahmen, die Rüstungsgüter betreffen. Das Direktorathält Verbindung zu externen Organen wie der Westeuropäischen

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Rüstungsgruppe und Behörden wie der NATO-Leitstelle für die Entwicklung,Produktion und logistische Betreuung der Waffensysteme EF 2000 undTornado, der NATO-Leitstelle für die Planung, Entwicklung, Produktion undlogistische Betreuung von Hubschraubern und dem SACLANT-Unterwasserforschungszentrum (SACLANTCEN).

Ein Teil des Stabes der Forschungs- und Technologieagentur ist zusam-men mit dem Direktorat Rüstungsplanung, -programme und -politik in denRäumlichkeiten der Abteilung für Verteidigungsunterstützung untergebracht.Die Forschungs- und Technologieagentur der NATO, die ihren Hauptsitz inParis hat, unterstützt die Aktivitäten des Forschungs- undTechnologieausschusses der NATO. Forschungs- und Technologieagentur undForschungs- und Technologieausschuss sind in der Forschungs- undTechnologieorganisation der NATO zusammengefasst. Der Direktor derForschungs- und Technologieagentur untersteht sowohl dem BeigeordnetenGeneralsekretär für Verteidigungsunterstützung als auch dem Direktor desInternationalen Militärstabes.

Das frühere Direktorat Luftverteidigungssysteme trägt jetzt dieBezeichnung Direktorat Luftverteidigung und Luftraumkontrolle, woraus dieBedeutung der Beziehung zwischen Luftverteidigung und militärischer sowieauch ziviler Luftraumkontrolle und Luftverkehrsführung ersichtlich wird. Esunterstützt den Luftverteidigungsausschuss der NATO in seiner beratendenFunktion gegenüber dem Rat und dem Verteidigungsplanungsausschuss inallen die Entwicklung von Luftverteidigungsprogrammen betreffendenBelangen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den NATO-Militärbehörden. Der Luftverteidigungsausschuss der NATO ist für dieFörderung und Koordinierung der Bemühungen zur Gewährleistung der fort-dauernden Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz des NATO-Luftverteidigungssystems aus verfahrenstechnischer Sicht sowie für dieErweiterung des Systems für die Fähigkeiten zuständig, die erforderlich sind,damit das Integrierte Luftverteidigungssystem der NATO seinen Aufgaben imHinblick auf die neuen Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten desBündnisses gerecht werden kann. Die Erweiterung des IntegriertenLuftverteidigungssystems der NATO und des entsprechenden Konzepts tragendem Bedarf nach höherer Flexibilität bei der kollektiven Verteidigung, funktio-naler Integration seegestützter Luftstreitkräfte und einer auf Flugkörperabwehrerweiterten Luftverteidigung, der Erweiterung sowie den Anforderungen frie-densunterstützender Operationen und Krisenreaktionseinsätzen Rechnung.

Der zweite Hauptzuständigkeitsbereich des Direktorats ist dieUnterstützung des Ausschusses Luftverkehrsführung in der NATO (vormalsAusschuss für die Koordinierung des europäischen Luftraums). Aufgabe desAusschusses Luftverkehrsführung ist es, die Koordinierung ziviler und militäri-

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scher Erfordernisse der Luftverkehrsführung des Bündnisses sicherzustellen.Zudem spielt er eine wichtige Rolle bei den gemeinsam mit den Partnerländernunternommenen Bemühungen zur Verbesserung der Luftverkehrsführung.Zusätzlich gehört es nun zu den Aufgaben des Ausschusses, auf technischerEbene sicherzustellen, dass das militärische Bedienpersonal mit den vielseiti-gen Entwicklungen bei den Luftverkehrsführungssystemen Schritt halten kann,die von den zivilen Behörden jetzt und für die Zukunft vorgesehen sind. ImKontext der aktuellen Bemühungen zur europaweiten Integration derLuftverkehrsführung vertritt das Direktorat den Ausschuss Luftverkehrsführungin einer Reihe internationaler Gremien.

Im Rahmen der Kooperationsaktivitäten der NATO ist das Direktorat fer-ner für die Beratung und Unterstützung von am Aktionsplan zur Mitgliedschaftbeteiligten Beitrittskandidaten und anderen Partnerstaaten in Fragen derLuftverteidigung und der Luftverkehrsführung zuständig. Die in diesemZusammenhang anfallenden Analysen werden von der AnalytischenLuftverteidigungszelle der NATO vorgenommen, die innerhalb des Direktoratseigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde.

Darüber hinaus hält das Direktorat die Verbindung zu den für die Ein-führung von Luftverteidigungssystemen zuständigen Dienststellen, demNATO-Programm für luftgestützte Frühwarnung, dem NATO-Programm für dasFührungssystem Luftstreitkräfte, dem verbesserten Boden-Luft-Flugkörpersy-stem HAWK sowie dem Mittleren Erweiterten Luftverteidigungssystem.

C3-STAB DER NATO (NHQC3S)

Der NHQC3S fasst die früheren C3-Elemente des Internationalen Stabesund des Internationalen Militärstabes in einem einzigen integrierten Stabzusammen. Die Hauptaufgabe des NHQC3S besteht darin, Grundsätze undRichtlinien für Planung, Einführung, Betrieb und Instandhaltung desKommunikations- und Informationssystems der NATO zu erarbeiten und ihreAnwendung zu überwachen. Der C3-Stab unterstützt den NATO-Ausschuss fürKonsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme und dessen nachge-ordnete Gremien. Ferner unterstützt er den Nordatlantikrat, denMilitärausschuss, die Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, denOberausschuss Ressourcen und weitere für C3-Angelegenheiten zuständigeAusschüsse. Der Stab ist in sechs Fachbereiche gegliedert: den FachbereichAnforderungen und Konzepte, den Fachbereich Interoperabilität, denFachbereich Frequenzzuweisung, den Fachbereich Informationssicherheit,den Fachbereich Informationssysteme und -technologie sowie denFachbereich Kommunikations-, Navigations- und Identifizierungssysteme. DerStab untersteht sowohl dem Beigeordneten Generalsekretär für

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Verteidigungsunterstützung als auch dem Direktor des InternationalenMilitärstabes. Der Direktor NHQC3S ist Stellvertretender Ko-Vorsitzender desNC3-Ausschusses und Vorsitzender der Nationalen C3-Vertreter.

ABTEILUNG FÜR SICHERHEITSINVESTITIONEN,LOGISTIK UND ZIVILE NOTFALLPLANUNG

Die Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallpla-nung untersteht dem für diese Aufgaben zuständigen Beigeordneten General-sekretär. Er ist bei Plenarsitzungen Vorsitzender des Oberausschusses ZivileNotfallplanung und Ko-Präsident der NATO-Logistikkonferenz. Außerdem sitzter dem Infrastrukturausschuss vor. Die Abteilung besteht aus den DirektoratenSicherheitsinvestitionen und Zivile Notfallplanung sowie Logistik (IS-Element)und der Koordinierungseinheit für Grundsatzfragen im Bereich Ressourcen.

Das Direktorat Sicherheitsinvestitionen steht unter Leitung des Beauftrag-ten für das Sicherheitsinvestitionsprogramm, der als Stellvertretender Beige-ordneter Generalsekretär und Ständiger Vorsitzender des Infrastrukturaus-schusses fungiert. Das Direktorat Sicherheitsinvestitionen ist in folgendenBereichen für die Unterstützung des Oberausschusses Ressourcen, des Infra-strukturausschusses und des Ausschusses Militärhaushalt zuständig:

• Prüfung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und politischenAspekte von Leistungspaketen (CP). (In den CP werden die militäri-schen Forderungen der Strategischen NATO-Befehlshaber anhandInvestitionsaufwand, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowiePersonalbedarf angegeben.);

• Unterstützung in Grundsatzfragen sowie technische und finanzielleÜberwachung des NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramms;

• Prüfung der technischen und finanziellen Aspekte von Anträgen anden Infrastrukturausschuss zur Genehmigung des Umfangs und derMittel für Projekte, die für eine gemeinsame Finanzierung in Fragekommen können;

• Auf Anforderung technische und finanzielle Prüfung gemeinsam finan-zierter Militärprojekte, die im Ausschuss Militärhaushalt erörtert wer-den;

• Unterstützung anderer NATO-Ausschüsse (Hochrangiger PolitischerAusschuss (verstärkt), Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen,Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss), die sich speziell mitAngelegenheiten des NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramms oderallgemein mit Fragen der Ressourcen befassen.

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Das Direktorat Logistik (IS-Element) wird von einem Direktor geleitet, derauch Vorsitzender des NATO-Pipeline-Ausschusses und Stellvertretender Ko-Präsident der NATO-Logistikkonferenz ist. Das Direktorat hat folgendeZuständigkeiten:

• Entwicklung und Koordinierung von Plänen und Verfahren, mit deneninnerhalb des Bündnisses und im Rahmen des PfP-Programms eineinheitliches Konzept zu Fragen der Verbraucherlogistik sichergestelltwerden soll, um die Effizienz der Streitkräfte durch größere logistischeBereitschaft und Durchhaltefähigkeit zu steigern;

• personelle Unterstützung der NATO-Logistikkonferenz und der ihrnachgeordneten Stellen;

• Bereitstellung personeller Unterstützung im Bereich Technik für denNATO-Pipeline-Ausschuss;

• Unterstützung und Koordinierung von sowie Zusammenarbeit mitNATO-Militärbehörden und NATO- und anderen an der Planung undDurchführung von Fragen der Verbraucherlogistik beteiligtenAusschüssen und Gremien;

• Zusammenarbeit mit den leitenden Gremien des Pipeline-SystemsEuropa Mitte sowie der Organisation für Materialerhaltung undErsatzteilversorgung der NATO im Auftrag des Generalsekretärs.

Das Direktorat Zivile Notfallplanung untersteht einem Direktor, der gleich-zeitig Vorsitzender des ständigen Oberausschusses Zivile Notfallplanung ist.Es ist verantwortlich für die

• Koordinierung und Leitung der Planung, mit deren Hilfe dieFriedenswirtschaft der einzelnen Bündnisstaaten rasch aufNotfallsituationen umgestellt werden kann;

• Entwicklung von Vorkehrungen für den Einsatz ziviler Ressourcen zurUnterstützung der Verteidigung des Bündnisses und zum Schutz derZivilbevölkerung;

• personelle Unterstützung des Oberausschusses Zivile Notfallplanungund der neun Agenturen und Ausschüsse für zivile Notfallplanung, diefür die Entwicklung von Vorkehrungen zur Krisenbewältigung in denBereichen ziviler Land-, See- und Lufttransport, Energie, Industrie,Ernährung und Landwirtschaft, zivile Fernmeldeeinrichtungen, medizi-nische Versorgung und Zivilverteidigung zuständig sind;

• Aufsicht über das Euro-Atlantische Koordinierungszentrum fürKatastrophenhilfe, das die internationale Reaktion auf Hilfsanfragen

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durch oder für einen von einer Katastrophe betroffenen Staat koordi-niert.

Der Direktor für Zivile Notfallplanung überwacht außerdem dieMaßnahmen der zivilen Notfallplanung, die im Rahmen des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats, der Partnerschaft für den Frieden, des StändigenGemeinsamen NATO-Russland-Rats, der NATO-Ukraine-Kommission und derKooperationsgruppe Mittelmeer durchgeführt werden.

Die Koordinierungseinheit für Grundsatzfragen im Bereich Ressourcen istzuständig für:

• die Entwicklung von Grundsatzvorschlägen und Planungsdokumentenfür das Bündnis betreffende übergeordnete Ressourcenfragen inZusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien;

• die stabsübergreifende Koordinierung dieser Angelegenheiten;

• die Unterstützung des Oberausschusses Ressourcen bei derErarbeitung der Ressourcenpolitik und der Dokumente zurRessourcenplanung.

ABTEILUNG FÜR WISSENSCHAFTS- UNDUMWELTANGELEGENHEITEN

Die Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten unterstehtdem Beigeordneten Generalsekretär für Wissenschafts- undUmweltangelegenheiten. Er ist zugleich Vorsitzender des NATO-Wissenschaftsausschusses und des NATO-Ausschusses für dieHerausforderungen der modernen Gesellschaft. Ihm steht ein StellvertretenderBeigeordneter Generalsekretär zur Seite. Er hat folgende Aufgaben:

• Beratung des Generalsekretärs in für die NATO bedeutsamen wis-senschaftlichen und technologischen Fragen;

• Umsetzung der Entscheidungen des Wissenschaftsausschusses,Leitung der Aktivitäten der von ihm eingesetzten Unterausschüsseund Beratergremien und Entwicklung von Mitteln und Wegen zurFörderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeitzwischen Wissenschaftlern in Bündnisstaaten und in Ländern desMittelmeerdialogs zum Ausbau der entsprechenden Fähigkeiten die-ser Länder;

• Überwachung der Entwicklung der vom Ausschuss für dieHerausforderungen der modernen Gesellschaft initiierten Pilotstudien,kurzfristigen Projekte und Workshops;

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• Pflege wissenschaftlicher Kontakte mit dem Internationalen Stab derNATO, den NATO-Agenturen, den für die Durchführung der Wissen-schaftspolitik verantwortlichen Behörden in den Mitgliedstaaten undmit internationalen Organisationen, die mit wissenschaftlichen, tech-nologischen und umweltpolitischen Fragen befasst sind;

• Überwachung der Aktivitäten zur Förderung der Teilnahme von Wis-senschaftlern aus den Partnerstaaten am Wissenschaftsprogrammder NATO und an Projekten des Ausschusses für die Herausforderun-gen der modernen Gesellschaft.

AMT FÜR MANAGEMENT, VERWALTUNG UNDPERSONALFÜHRUNG

Das Amt für Management, Verwaltung und Personalführung unterstehteinem Direktor, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit derOrganisation und Struktur des Internationalen Stabes zuständig ist. Er berätden Generalsekretär auf dem Gebiet der Personalführung und Vergütung derZivilbediensteten der Gesamtorganisation. Zudem ist er für die Aufstellung,Vorlage und Verwaltung des Haushalts für den Internationalen Stab verant-wortlich. Ihm unterstehen ein Referat Koordinierung und Grundsatzfragen (dasadministrative Angelegenheiten der Gesamtorganisation bearbeitet), einReferat Haushalts- und Finanzanalysen und eine ArbeitseinheitVerwaltungsberatung, die den Generalsekretär in allen Fragen derOrganisation, Arbeitsmethoden, Verfahrensabläufe und des Personalwesensberät.

Der Stellvertretende Direktor der Verwaltung ist verantwortlich für die all-gemeine Administration des Internationalen Stabes, einschließlich personellerDienstleistungen, Instandhaltung der Baulichkeiten des Hauptquartiers,Bereitstellung von Konferenz-, Dolmetscher- und Übersetzerdiensten sowie fürdie Erstellung und Verteilung interner Schriftstücke.

BÜRO DES LEITERS FINANZWESEN

Der Leiter Finanzwesen wird vom Rat ernannt und ist für dieMittelanforderung und Ausgabenkontrolle im Rahmen des Zivil- undMilitärhaushalts nach Maßgabe der Finanzvorschriften der NATO verantwort-lich. Sein Büro besteht aus einem Haushalts- und Kassendezernat und einerinternen Vorprüfstelle.

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BÜRO DES VORSITZENDEN DES OBERAUSSCHUSSESRESSOURCEN

Der Oberausschuss Ressourcen ist das Hauptberatungsgremium desRates in Fragen des Bedarfs an bzw. der Verfügbarkeit von gemeinsam finan-zierten militärischen Ressourcen. Der Oberausschuss Ressourcen wird voneinem auf nationaler Ebene ausgewählten Vorsitzenden geleitet. Er wird voneinem kleinen, vom Internationalen Stab gestellten Mitarbeiterstab unterstützt.

BÜRO DES VORSITZENDEN DERHAUSHALTSAUSSCHÜSSE

Der Vorsitzende der Haushaltsausschüsse wird von einem Mitgliedstaatgestellt. Er erhält seine Bezüge vom jeweiligen Staat, um die Unabhängigkeitder Haushaltsausschüsse zu wahren. Ihm wird vom Internationalen Stab einkleiner Mitarbeiterstab zur Verfügung gestellt.

INTERNATIONALER RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS

Die Konten der einzelnen NATO-Gremien und die Konten für Ausgaben imRahmen des gemeinsam finanzierten NATO-Infrastrukturprogramms werdenvom Internationalen Rechnungsprüfungsausschuss der NATO überprüft. DerAusschuss setzt sich aus Beamten der Rechnungshöfe der Mitgliedstaatenzusammen. Sie haben unabhängigen Status und werden von ihren jeweiligenLändern ausgewählt und bezahlt. Sie werden vom Rat ernannt und sind die-sem auch verantwortlich.

NATO-PRODUKTIONS- UND LOGISTIKORGANISATIONEN

Es gibt eine Reihe von NATO-Produktions- und -Logistikorganisationen(NPLO), die von der NATO eingesetzt wurden und dem Nordatlantikrat für dieWahrnehmung besonderer Aufgaben verantwortlich sind. Zwar unterscheidensie sich hinsichtlich ihrer Mandate, Finanzierung, finanziellen Befugnisse undLeitung, aber alle unterstehen einem Direktorium oder einemLenkungsausschuss, das bzw. der ihre Aktivitäten überwacht. Näheres dazu istKapitel 14 zu entnehmen.

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KAPITEL 11

MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN

Militärausschuss

Strategische Befehlshaber

Internationaler Militärstab

Vertretung der Partnerländer

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MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN

MILITÄRAUSSCHUSS

In vorhergehenden Kapiteln wurde bereits das NATO-Hauptquartier inBrüssel beschrieben, das als politisches Hauptquartier des Bündnisses und alsTagungsort dient, an dem die Ständigen Vertreter auf Botschafterebene unterVorsitz des Generalsekretärs im Nordatlantikrat zusammentreten, um die poli-tischen Grundsätze der NATO zu erörtern und zu genehmigen. In regelmäßi-gen Abständen kommen der Rat und andere Hochrangige Ausschüsse (inerster Linie der Verteidigungsplanungsausschuss und die NuklearePlanungsgruppe) in Brüssel oder anderen Hauptstädten des Bündnisses zuTagungen auf höherer Ebene zusammen, an denen auch die Außen- oderVerteidigungsminister und bisweilen, wenn Gipfeltreffen einberufen werden,die Staats- und Regierungschefs beteiligt sind.

Die Entscheidungen all dieser Gremien sind gleichwertig und stellen -ungeachtet der Ebene, auf der sie gefasst wurden - verbindliche Richtlinien fürdie NATO dar. Diesen hochrangigen Gremien sind Fachausschüsse nachge-ordnet, die ebenfalls mit amtlichen Vertretern der jeweiligen Staaten besetztsind. Durch diese Ausschussstruktur wird der grundlegende Mechanismusgeschaffen, mit dessen Hilfe das Bündnis seine Beratungen durchführt undseine Entscheidungen trifft und durch den sichergestellt wird, dass jederMitgliedstaat auf allen Ebenen und in allen Bereichen der NATO-Aktivitätenseine Interessen wahrnehmen kann.

In ähnlicher Weise fungieren hochrangige Offiziere als NationaleMilitärische Vertreter bei der NATO und als Mitglieder des StändigenMilitärausschusses unter Leitung eines gewählten Vorsitzenden, umNordatlantikrat, Verteidigungsplanungsausschuss und NuklearePlanungsgruppe in militärischen Angelegenheiten zu unterstützen und zu bera-ten. Der Militärausschuss tritt genau wie die politischen Entscheidungsgremienregelmäßig auf höherer Ebene, nämlich der der Stabschefs zusammen. Island,das nicht über Streitkräfte verfügt, wird bei solchen Treffen durch einen zivilenBeamten vertreten. Der Ausschuss bildet die höchste militärische Behörde derNATO und untersteht der politischen Gesamtleitung des Rats, desVerteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe.

Die routinemäßigen Amtsgeschäfte des Militärausschusses werden vonden Militärischen Vertretern wahrgenommen, die im Auftrag ihrer Stabschefstätig sind. Sie arbeiten im nationalen Auftrag und Interesse und zum Wohleihres eigenen Staates, bleiben aber gleichzeitig für Verhandlungen undDiskussionen offen, damit Einvernehmen erzielt werden kann. Dazu gehört oft,

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dass Vereinbarungen auf der Grundlage akzeptabler Kompromisse geschlos-sen werden, wenn dies im Interesse des Bündnisses als Ganzes liegt und derFörderung seiner Gesamtzielsetzung und seiner grundsätzlichen Absichtendient. Deshalb verfügen die Militärischen Vertreter über angemesseneBefugnisse, die dem Militärausschuss die Bewältigung seiner kollektivenAufgaben und die umgehende Entscheidungsfindung ermöglichen.

Der Ausschuss hat den politischen Behörden der NATO die Maßnahmenzu empfehlen, die zur gemeinsamen Verteidigung des NATO-Gebiets für not-wendig gehalten werden. Hauptsächlich nimmt er eine Lenkungs- undBeratungsfunktion in Fragen der Militärpolitik und -strategie wahr. Er erteilt denStrategischen NATO-Befehlshabern, deren Vertreter an seinen Tagungen teil-nehmen, Weisungen in militärischen Dingen und ist im Auftrag des Rates fürdie Gesamtleitung der militärischen Belange des Bündnisses und auch für dieeffiziente Arbeit der Organe des Militärausschusses verantwortlich (sieheKapitel 14).

Der Ausschuss wirkt bei der Entwicklung allgemeiner strategischerKonzeptionen für das Bündnis mit und erstellt jährlich eine langfristigeBeurteilung der Stärken und Fähigkeiten jener Staaten und Gebiete, die eineGefahr für die Interessen der NATO darstellen. Außerdem hat er in Krisen- undSpannungszeiten oder im Krieg die Aufgabe, den Rat und denVerteidigungsplanungsausschuss über die militärische Lage zu beraten undEmpfehlungen zur Anwendung militärischer Gewalt, zur Durchführung vonEventualfallplänen und zur Erarbeitung angemessener Einsatzrichtlinien aus-zusprechen.

Der Militärausschuss tritt jeden Donnerstag im Anschluss an die regel-mäßigen Mittwochstagungen des Rates zusammen, damit er dieRatsentscheidungen unverzüglich aufgreifen kann. In der Praxis könnenTreffen auch nach Bedarf einberufen werden; sowohl der Rat als auch derMilitärausschuss treten häufig viel öfter zusammen. Infolge der Rolle desBündnisses in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo, der internen undexternen Anpassung der Bündnisstrukturen, der Entwicklung vonPartnerschaft und Zusammenarbeit mit anderen Staaten und der neuenInstitutionen zur Überwachung dieser Entwicklungen hat die Häufigkeit derTagungen aller Entscheidungsgremien des Bündnisses stark zugenommen.

Der auf der Ebene der Stabschefs tagende Militärausschuss tritt gewöhn-lich dreimal pro Jahr zusammen. Zwei dieser Tagungen desMilitärausschusses finden in Brüssel statt; bei der dritten fungiert turnusmäßigein NATO-Staat als Gastgeber.

Im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und derPartnerschaft für den Frieden (PfP) trifft sich der Militärausschuss regelmäßig

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mit den EAPR/PfP-Staaten auf der Ebene der Nationalen MilitärischenVertreter (einmal pro Monat) und auf Ebene der Stabschefs (zweimal pro Jahr),um sich mit Fragen der militärischen Zusammenarbeit zu befassen. Näheresdazu und zu den Tagungen des Militärausschusses unter Beteiligung vonRussland und der Ukraine ist Kapitel 12 zu entnehmen.

Vorsitzender des Militärausschusses

Der Vorsitzende des Militärausschusses wird von den Stabschefs gewähltund für eine dreijährige Amtszeit ernannt. Er handelt ausschließlich in interna-tionaler Funktion; seine Befugnisse werden ihm vom Militärausschuss verlie-hen, dem er bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte verantwortlich ist. Er führtnormalerweise bei allen Tagungen des Militärausschusses den Vorsitz. In sei-ner Abwesenheit übernimmt der Stellvertretende Vorsitzende desMilitärausschusses diese Funktion.

Der Vorsitzende des Militärausschusses ist sowohl Sprecher als auchVertreter des Ausschusses. Er leitet dessen routinemäßige Amtsgeschäfte underteilt dem Direktor des Internationalen Militärstabs (siehe nachstehend) imAuftrag des Ausschusses die erforderlichen Weisungen und Richtlinien. Er ver-tritt den Militärausschuss bei Tagungen auf höherer Ebene, beispielsweise beidenen des Nordatlantikrats, des Verteidigungsplanungsausschusses und derNuklearen Planungsgruppe, und fungiert gegebenenfalls als Berater in militäri-schen Angelegenheiten.

Kraft seines Amtes spielt der Vorsitzende des Ausschusses auch einewichtige Rolle in der Öffentlichkeit. Er ist der oberste militärische Sprecher desBündnisses gegenüber der Presse und den Medien. Im Auftrag desMilitärausschusses führt er offizielle Besuche durch und übernimmtRepräsentationspflichten sowohl in NATO-Staaten als auch in Staaten, zudenen die NATO im Rahmen des PfP-Programms, des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats, des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats, derNATO-Ukraine-Kommission, der Kooperationsgruppe Mittelmeer und derSüdosteuropa-Initiative engere Kontakte aufbaut. Außerdem ist er von Amtswegen Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beratergremiums der NATO-Verteidigungsakademie. Die Funktion der Verteidigungsakademie wird inKapitel 14 beschrieben.

STRATEGISCHE BEFEHLSHABER

Die Strategischen Befehlshaber, d. h. der Oberste Alliierte BefehlshaberEuropa (SACEUR) und der Oberste Alliierte Befehlshaber Atlantik (SACLANT),

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sind dem Militärausschuss für die Gesamtleitung und Durchführung allermilitärischen Angelegenheiten des Bündnisses innerhalb ihres Befehlsbereichsverantwortlich. Außerdem beraten sie den Militärausschuss. Jeder von ihnenwird bei der NATO durch Offiziere im Generals- oder Admiralsrang vertreten,die die SC unterstützen, indem sie enge Verbindung mit den politischen undmilitärischen Stäben im Hauptquartier halten und einen effizientenInformationsfluss in beide Richtungen sowie eine effiziente wechselseitigeKommunikation sicherstellen. Die Vertreter der Strategischen Befehlshabernehmen an den Tagungen des Militärausschusses teil und fungieren alsBerater in Angelegenheiten des Militärausschusses, die ihren jeweiligenKommandobereich betreffen.

INTERNATIONALER MILITÄRSTAB

Der Internationale Militärstab (IMS) untersteht einem Offizier im Generals-/Admiralsrang, der vom Militärausschuss aus den Kandidaten ausge-wählt wurde, die von den Mitgliedstaaten für die Position des Direktors desInternationalen Militärstabes (DIMS) benannt wurden. Unter seiner Leitung hatder IMS zu militärischen Fragen, die dem Militärausschuss zur Erörterung vor-liegen, Pläne auszuarbeiten, Beurteilungen zu erstellen und grundsätzlicheEmpfehlungen zu erteilen sowie dafür zu sorgen, dass die Grundsätze undEntscheidungen des Ausschusses weisungsgemäß umgesetzt werden.

Der IMS setzt sich aus Militärpersonal zusammen, das von den einzelnenStaaten zur Übernahme von Stabspositionen im NATO-Hauptquartier abge-stellt wurde, um dort in internationaler Funktion für die gemeinsamenInteressen des Bündnisses statt im Auftrag des jeweiligen Staates zu arbeiten.Einige der Positionen im Internationalen Militärstab werden von Zivilpersonalbesetzt, das Stabsdienst- und Unterstützungstätigkeiten wahrnimmt. DerInternationale Militärstab unterstützt den Militärausschuss, indem er dessenEntscheidungen vorbereitet und entsprechende Folgemaßnahmen ergreift;außerdem ist er aktiv am Prozess der Kooperation mit den Staaten Mittel- undOsteuropas im Rahmen der PfP-Initiative beteiligt.

Für die Koordinierung der Stabstätigkeit sowie die Kontrolle desInformationsflusses und der Kommunikation innerhalb des IMS wie auch zwi-schen dem IMS und anderen Organen im NATO-Hauptquartier ist einLeitender Koordinator zuständig, der seine Aufgaben im Büro des Direktorsdes Internationalen Militärstabes (IMS) wahrnimmt. Daneben unterstützen derLeitende Koordinator und sein Personal den Militärausschuss bei seinerStabsarbeit und beraten ihn in verfahrenstechnischer Hinsicht. Dem DirektorIMS stehen außerdem fünf Stellvertretende Direktoren zur Seite, von denenjeder eine gesonderte Fachabteilung leitet.

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Die Abteilung Planung und Grundsatzfragen erarbeitet und koordiniertden Beitrag des Militärausschusses zur Verteidigungspolitik und strategischenPlanung der NATO. Dies umfasst die Mitarbeit an der Entwicklung von militär-politischen Konzeptionen, Studien, Beurteilungen und einschlägigenDokumenten, der NATO-Streitkräfteplanung, der Erarbeitung derStreitkräfteplanungsziele, der jährlichen Verteidigungsüberprüfung, der PfP-Planung und -Überprüfung und den langfristigen konzeptionellen Lösungen.Die Abteilung wirkt im Auftrag des Militärausschusses auch am allgemeinenVerteidigungsplanungsprozess der NATO mit; sie erarbeitet und vertritt dieAuffassungen des Militärausschusses und der Strategischen NATO-Befehlshaber zu militärpolitischen Grundsatzfragen in verschiedenen NATO-Organen.

Die Abteilung Operationsführung unterstützt den Militärausschuss beider Erarbeitung aktueller Einsatzpläne und der Behandlung von Fragen, diedas Streitkräftedispositiv der NATO betreffen, sowie von Problemen dermilitärischen Führung im Zusammenhang mit der Rolle der NATO in interna-tionalen Krisen. Außerdem fördert und koordiniert sie multinationaleAusbildungsmaßnahmen und Übungen auch unter Beteiligung von PfP-Staaten und koordiniert Bestrebungen zur Schaffung eines effizientenPotenzials zur elektronischen Kampfführung (EloKa) der NATO mit entspre-chenden Ausbildungsprogrammen und Übungen. Sie ist für die Überwachungund Beurteilung der EloKa-Programme und des sich daraus ergebendenBedarfs verantwortlich. Sie unterstützt ferner den NATO-Luftverteidigungsausschuss und ist innerhalb des Internationalen Militärstabsfür Fragen der Luftverteidigung zuständig. Gegebenenfalls fungiert dieAbteilung auch im Auftrag der Gesamtorganisation als Ansprechstelle für denVerbindungsoffizier der NATO bei den Vereinten Nationen; diese Position wirdmit einem aktiven Mitglied des Internationalen Militärstabs besetzt.

Die Abteilung Nachrichtenwesen unterstützt den Generalsekretär, denNordatlantikrat/ Verteidigungsplanungsausschuss, den Militärausschuss undandere NATO-Gremien wie z. B. Arbeitseinheiten des InternationalenMilitärstabs, den Politischen Ausschuss und das MVW-Proliferationszentrumroutinemäßig im Bereich des Nachrichtenwesens. Sie bezieht ihre grundle-genden nachrichtendienstlichen Erkenntnisse von den NATO-Mitgliedstaatenund von den NATO-Kommandobehörden, da sie über kein eigenes Organ oderPotenzial zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse verfügt. AufGrundlage dieser Beiträge handelt sie als zentrale Koordinierungsstelle für dieZusammenstellung, Beurteilung und Weitergabe nachrichtendienstlicherErkenntnisse innerhalb des NATO-Hauptquartiers und an die NATO-Kommandobehörden, -Dienststellen, -Organisationen und -Staaten. Neben derroutinemäßigen Unterstützung der Stäbe durch nachrichtendienstlicheErkenntnisse verwaltet und koordiniert die Abteilung Nachrichtenwesen die

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Erstellung und Weitergabe strategischer nachrichtendienstlicherEinschätzungen der NATO, Grundsatzpapiere zum Nachrichtenwesen undgrundlegender nachrichtendienstlicher Dokumente sowie die Führung spezifi-scher Datenbanken und digitaler nachrichtendienstlicher Informationsdienste.Ferner übernimmt sie strategische Warn- und Krisenmanagementaufgabenund hält Verbindungen zu anderen NATO-Organen und nationalen Gremien,die spezialisierte nachrichtendienstliche Funktionen und sonstige einschlägigeAktivitäten ausüben. Insgesamt hält die Abteilung Nachrichtenwesen mitUnterstützung der NATO-Staaten und Kommandobereiche die höchstenGremien des Bündnisses ständig informiert, erleichtert die militärischeBeratung der politischen Behörden, stellt eine nachrichtendienstlicheGrundlage für Zusammensetzung, Organisation und Einsätze von NATO-Kräften bereit und übernimmt eine breite Palette an Aufgaben zurUnterstützung der verteidigungspolitischen und allgemeinpolitischenFunktionen der NATO.

Die Abteilung Kooperation und Regionale Sicherheit dient als zentraleAnlaufstelle für militärische Kontakte und die militärische Kooperation imRahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), mitTeilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP), mit Russland imRahmen der NATO-Russland-Grundakte und mit der Ukraine im Rahmen derNATO-Ukraine-Charta. Sie ist zuständig für Entwicklung und Koordinierungaller Tätigkeiten des IMS-Personals in Bezug auf EAPR-, PfP-, NATO-Russland- und NATO-Ukraine-Angelegenheiten sowie des Mittelmeerdialogs.Der für Grundsatzfragen der Zusammenarbeit und Rüstungskontrolle zustän-dige Fachbereich erstellt und koordiniert die Arbeiten des für PfP-Grundsatzfragen zuständigen IMS-Personals, während der Russland-Ukraine-Fachbereich die Politik des Militärausschusses im Hinblick auf diese beidenLänder plant, entwickelt und umsetzt. Ferner erarbeitet und koordiniert dasReferat Rüstungskontrolle des für Grundsatzfragen der Zusammenarbeit undRüstungskontrolle zuständigen Fachbereichs militärische Empfehlungen fürdie Mitwirkung der NATO an verschiedenen Aspekten der Abrüstung undRüstungskontrolle sowie in Fragen der gemeinsamen Sicherheit. Außerdemdient es dem Militärausschuss als Instrument zur gezielten Behandlung dervon der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)bearbeiteten Angelegenheiten im Bereich von Abrüstung, Rüstungskontrolleund kooperativer Sicherheit. Eine Außenstelle der Abteilung befindet sich imBeratungsbüro West in Wien, um die Zusammenarbeit mit der OSZE zuerleichtern und zu verbessern. Das PfP-Stabselement (PSE) desInternationalen Militärstabs ist als separater Fachbereich in die Abteilung inte-griert. Hier arbeiten Offiziere der Partnerstaaten eng mit ihren NATO-Kollegenzusammen, so dass hier das Fachwissen der Partnerstaaten zu militärischenAspekten der PfP in konzentrierter Form zur Verfügung steht. Das PfP-

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Stabselement stellt das wichtigste Verbindungsglied des IMS zu den militäri-schen Vertretern der Partnerstaaten und zu den Verbindungsoffizieren derPartnerstaaten im NATO-Hauptquartier dar.

Die Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen ist inZusammenarbeit mit der Abteilung SILCEP des Internationalen Stabs zustän-dig für die Erarbeitung logistischer Grundsätze und Richtlinien, u. a. für dieBereiche sanitätsdienstliche Unterstützung sowie Transport- undVerkehrswesen. Sie sorgt für die personelle Unterstützung der NATO-Logistikkonferenz sowie des Ausschusses der Leiter der Sanitäts- undGesundheitsdienste, des Stellvertretenden militärischen Ko-Vorsitzenden derNATO-Logistikkonferenz sowie des militärischen Ko-Vorsitzenden/Vorsit-zenden seiner beiden nachgeordneten Gremien. Des Weiteren liegt eine derHauptzuständigkeiten der Abteilung im Bereich der logistischen Aspekte desKrisenmanagements, der humanitären und Katastrophenhilfe. Sie stellt fernerden IMS-Vertreter beim Oberausschuss Zivile Notfallplanung und beimAusschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste. Die Abteilungberät den Militärausschuss im Zusammenhang mit der Erarbeitung von militäri-schen Leitlinien und Verfahren für die Rüstungsplanung. Dies beinhaltet auchAspekte der Forschung und Technologie. Sie vertritt den Militärausschuss beider KNRD, den Hauptrüstungsgruppen, den Forschungs- undTechnologieorganen, dem Lenkungsausschuss Luft-/Boden-Überwachungsowie innerhalb der Westeuropäischen Rüstungsgruppe und den EUROLON-GTERM-Gruppen. Bei Bedarf unterstützt diese Abteilung auch die NATO-Industrieberatergruppe. Ferner ist sie in Zusammenarbeit mit demInternationalen Stab und den beiden Strategischen Befehlshabern zuständigfür die Erarbeitung militärischer Leitlinien und Verfahren im Bereich desRessourcenmanagements einschließlich der gemeinsamen NATO-Militärhaushalte, der Infrastruktur und des Personalwesens. Sie vertritt denMilitärausschuss beim Ausschuss Militärpersonal der NATO, beimOberausschuss Ressourcen, beim IC und beim Ausschuss Militärhaushalt. DieArbeitseinheit Verwaltungsberatung des Ausschusses Militärpersonal derNATO ist ein unabhängiges Gremium innerhalb der Abteilung, das demAusschuss direkt zuarbeitet, indem es Fachwissen und den personellen Kernfür die Durchführung von Management-Erhebungen, Rechnungsprüfungen,Validierungen und Konsultationen bereitstellt.

Das NATO-Lagezentrum unterstützt den Nordatlantikrat, denVerteidigungsplanungsausschuss und den Militärausschuss bei der Erfüllungihrer jeweiligen Aufgaben im Bereich der Konsultation. Es dient als zentraleAnlaufstelle im Bündnis für den Empfang, den Austausch und die Weitergabepolitischer, militärischer und wirtschaftlicher Informationen. Es verfolgt rund umdie Uhr politische, militärische und wirtschaftliche Entwicklungen, die für dieNATO und ihre Mitgliedstaaten von Interesse sind. Das NATO-Lagezentrum

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stellt auch Einrichtungen zum raschen Aufwuchs der Konsultationsaktivitätenin Krisen- und Spannungszeiten bereit und pflegt und aktualisiert die in solchenZeiten benötigten einschlägigen Hintergrundinformationen.

Der Berater Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berät den Vorsitzendendes Militärausschusses und den Direktor des Internationalen Militärstabs inFragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und fungiert als Koordinator füröffentliche Anfragen und Medien sowie als Sprecher des Militärausschussesund des IMS. Das Büro des Beraters koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit inner-halb des NATO-Presse- und Informationsdienstes sowie der entsprechendenOrgane für Öffentlichkeitsarbeit bei Strategischen Kommandobehörden undden nationalen Verteidigungsministerien.

Der Leiter Finanzwesen im IMS ist für die Beratung des Vorsitzendendes Militärausschusses, des Stellvertretenden Vorsitzenden desMilitärausschusses und des Direktors des Internationalen Militärstabs in allenden IMS-Haushalt betreffenden Finanz- und Steuerangelegenheiten zustän-dig. Er ist dem Ausschuss Militärhaushalt für die Finanzverwaltung des IMS-Haushalts verantwortlich. Außerdem ist er für die Vorbereitung, Begründung,Abwicklung und Überwachung aller haushaltsbezogenen Angelegenheiten zurVorlage beim Ausschuss Militärhaushalt zuständig. Neben anderenAufsichtsfunktionen leistet er die Finanzkontrolle der NATO-Organe, derenHaushalte durch den IMS verwaltet werden, also der NATO-Standardisierungsagentur, der NATO-Verteidigungsakademie sowie derForschungs- und Technologieagentur. Er ist ferner für die interneRechnungsprüfung sowie für Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen auf sei-nen Verantwortungsbereich zuständig. Weitere Informationen zur Verwaltungdes Militärhaushalts sind Kapitel 9 zu entnehmen.

Der C3-Stab der NATO (NHQC3S) ist eine selbständige integrierteDienststelle, die mit Personal des Internationalen Stabes und desInternationalen Militärstabs besetzt ist. Der Direktor NHQC3S untersteht hin-sichtlich der Anforderungen von IMS und IS unmittelbar dem Direktor desInternationalen Militärstabes sowie dem Beigeordneten Generalsekretär fürVerteidigungsunterstützung. Als einer der Stellvertretenden Vorsitzenden desNC3-Stabes der NATO fungiert der Direktor auch als Vertreter desMilitärausschusses beim NC3-Stab. Mitglieder des NC3-Stabs unterstützenden NC3B auf Schlüsselpositionen in seinen acht Unterausschüssen und tra-gen ihrerseits zur Ausarbeitung von Empfehlungen des NC3B an denMilitärausschuss zu C3-/CIS-Leistungspaketen unter Berücksichtigung der C3-Grundsätze, Pläne und Struktur bei. Näheres dazu ist den Kapiteln 10 und 14zu entnehmen.

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VERTRETUNG DER PARTNERLÄNDER

Seit 1994 haben eine Reihe von Partnerstaaten Verbindungsbüros und -seit 1997 - ständige diplomatische Vertretungen beim NATO-Hauptquartier ein-gerichtet. Die militärischen Verbindungen mit den Partnerstaaten werden desWeiteren durch die Einrichtung so genannter „PfP-Stabselemente” gestärkt.Derzeit sind acht solcher aus Offizieren aus NATO- und PfP-Partnerstaatenzusammengesetzten Elemente innerhalb des IMS beim NATO-Hauptquartiersowie auf den ersten beiden Ebenen der integrierten NATO-Militärstrukturangesiedelt. Ein neues PfP-Stabselement wurde kürzlich bei der NATO-(SHAPE-)Schule eingerichtet. Es soll eine wichtige Rolle bei der Erleichterungder Zusammenarbeit mit PfP-Ausbildungszentren und sonstigen PfP-Institutenspielen. Offiziere aus Partnerstaaten, die solche Stellen besetzen, arbeiten ininternationaler Funktion Seite an Seite mit Offizieren aus NATO-Staaten undwirken an der Vorbereitung von Grundsatzdiskussionen und der Durchführungvon Grundsatzentscheidungen mit, die einschlägige Militärangelegenheiten imZusammenhang mit der Partnerschaft für den Frieden betreffen. Seit 1998gehören Offiziere der PfP-Partnerstaaten auch zum Stab derPartnerschaftskoordinierungszelle und wirken uneingeschränkt an dessenArbeit mit.

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KAPITEL 12

DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR

Aufgaben der integrierten Streitkräfte

Entwicklung der neuen militärischen Struktur

Begleiterscheinungen der Entwicklung der Europäischen Sicherheits-und Verteidigungsidentität

Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos

Interne Anpassung der Bündnisstreitkräfte

Neue Führungskonzepte

Die militärische Struktur

Die NATO-Erweiterung und der Beitritt neuer NATO-Mitglieder

Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden

Umfassendere Konsultation und Zusammenarbeit

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DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR

AUFGABEN DER INTEGRIERTEN STREITKRÄFTE

Alle Staaten, die sich für eine Mitwirkung in der militärischen Organisationder NATO entscheiden, stellen Streitkräfte ab, die in ihrer Gesamtheit die inte-grierte Militärstruktur des Bündnisses bilden. Gemäß den grundlegendenPrinzipien für die Beziehungen zwischen politischen und militärischenInstitutionen in demokratischen Staaten verbleibt die integrierte Militärstrukturunter ständiger Kontrolle und Führung der obersten politischen Ebene.

Die integrierte Militärstruktur soll den organisatorischen Rahmen zurVerteidigung des Staatsgebiets der Mitgliedstaaten gegen Bedrohungen ihrerSicherheit und Stabilität gemäß Artikel 51 des Nordatlantikvertrags bieten.Innerhalb dieser integrierten Militärstruktur unterhält das Bündnis die notwen-digen militärischen Potenziale, um das gesamte Spektrum der NATO-Missionen zu erfüllen. Zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 desWashingtoner Vertrags müssen die vereinten Streitkräfte des Bündnisses fähigsein, vor jeder potenziellen Aggression gegen das Bündnis abzuschreckenund, falls dennoch ein Angriff stattfinden sollte, den Vormarsch des Angreifersmöglichst weit vorne zum Stehen zu bringen sowie die politischeUnabhängigkeit und territoriale Integrität der Mitgliedstaaten des Bündnissessicherzustellen. Außerdem müssen sie bereit sein, sich an derKonfliktverhütung zu beteiligen und nicht unter Artikel 5 fallendeKrisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses spie-len eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Zusammenarbeit undVerständigung mit den NATO-Partnerstaaten und anderen Staaten, insbeson-dere bei der Unterstützung von Partnerstaaten bei der Vorbereitung einerpotenziellen Beteiligung an NATO-geführten Operationen im Rahmen derPartnerschaft für den Frieden. So tragen sie zur Erhaltung des Friedens, zurWahrung gemeinsamer Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zurAufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raumsbei. Das erste bedeutende Beispiel für diese neue, erweiterte Rolle stellte derneuartige Einsatz von NATO-Streitkräften im Verbund mit Truppen andererStaaten in Bosnien und Herzegowina dar, wo der NATO Ende 1995 von denVereinten Nationen die Zuständigkeit für die Umsetzung der militärischen Teileder Friedensvereinbarung von Dayton erteilt wurde.

Ende 1996 wurde die zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffene IFOR-Truppe durch die multinationale SFOR-Truppe unter Führung der NATOersetzt, in der ebenfalls Kräfte aus den NATO-Staaten Seite an Seite mit

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1 Siehe Fußnote 2 in Kapitel 7.

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Kräften anderer Staaten eingesetzt wurden, um die Voraussetzungen für einenFrieden im ehemaligen Jugoslawien herzustellen. Ende 1997 kündigten dieRegierungen der NATO-Mitgliedstaaten an, dass die NATO, vorbehaltlich derErteilung eines neuen Mandats durch den Sicherheitsrat der VereintenNationen, ab Mitte 1998 unter Beibehaltung des Namens SFOR eine weiterevon ihr geführte multinationale Truppe zur Festigung des bisher Erreichtenzusammenstellen würde.

1999, nach dem Ende der Luftangriffe des Bündnisses zur Beendigungder gegen die Kosovo-Albaner gerichteten Unterdrückung und ethnischenSäuberungen durch die serbische Führung, wurde in Übereinstimmung mit derEntscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Kosovo-Schutztruppe (KFOR) mit einem von der NATO gestellten Kern zusammenge-stellt, um die am 10. Juni vom Oberbefehlshaber der KFOR und VertreternJugoslawiens geschlossene Militärisch-Technische Vereinbarung umzusetzen.Die ersten Einheiten rückten am 12. Juni im Kosovo ein. Wie in der Militärisch-Technischen Vereinbarung beschlossen erfolgte die Stationierung derSchutztruppe synchron zum Abzug der serbischen Sicherheitskräfte aus derProvinz. Am 20. Juni war der Abzug der Serben abgeschlossen, und dieKFOR-Truppe hatte im Kosovo Fuß gefasst.

Bei voller Stärke umfasste die KFOR-Truppe etwa 50.000 Mann. Es han-delt sich hierbei um eine multinationale Truppe unter einheitlichem Kommandomit umfangreichem NATO-Beitrag und unter Beteiligung der RussischenFöderation. Mehr als 12 andere Nicht-NATO-Staaten leisteten zu Beginn einenTruppenbeitrag zur KFOR.

Diese Entscheidungen und der ihnen zugrundeliegende politischeProzess werden in anderen Kapiteln beschrieben; Gleiches gilt für sonstigeAspekte der neuen Funktionen und Aufgabenbereiche des Bündnisses,einschließlich der Umsetzung des PfP-Programms und der Entwicklung derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb desBündnisses. All diese Entwicklungen stellen erhebliche Anforderungen an diebestehende militärische Kommandostruktur der NATO und üben einen wesent-lichen Einfluss auf ihre Anpassung und die fortlaufende Umsetzung der am 1. September 1999 erstmals aktivierten neuen Kommandostruktur aus.

Die Umgliederung seiner Streitkräfte hat das gesamteVerteidigungsdispositiv des Bündnisses verändert. Anpassungsmaßnahmen,die Verfügbarkeit und Bereitschaft der NATO-Truppen betreffen, spiegeln auchweiterhin den ausschließlich defensiven Charakter des Bündnisses wider. Aufdem europäischen Kontinent gilt jedoch nicht mehr die frühere Konzeption derVorneverteidigung, obwohl regionale Unterschiede in Bezug auf dieHerausforderungen, mit denen die Streitkräfte konfrontiert werden können, unddie jeweilige Notwendigkeit der Vornedislozierung fortbestehen. Die US-

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Streitkräfte in Europa sind um etwa zwei Drittel reduziert worden, und dieMehrheit der bisher in Deutschland stationierten alliierten Truppen hat dasLand verlassen. Diese konkreten Beispiele der Umgestaltung desVerteidigungsdispositivs werden ausführlicher in Kapitel 2 beschrieben.

Bei der Umgestaltung haben auch andere Aspekte eine bedeutende Rollegespielt. Beispielsweise erfordern Flexibilität und Beweglichkeit des gegen-wärtigen Gesamtverteidigungspotenzials Vorkehrungen, durch die sicherge-stellt wird, dass die NATO über die nötigen Mittel zur Bewältigung derHerausforderungen und Risiken verfügt, die von Massenvernichtungswaffen(ABC-Waffen) und ihren Trägersystemen ausgehen. GesteigerteAufmerksamkeit gilt der Gewähr, dass diese Herausforderungen imVerteidigungspotenzial des Bündnisses berücksichtigt sind.

Auch die zunehmende „Multinationalität” hat sich bei der Entwicklung desneuen Verteidigungsdispositivs als wichtiger Faktor erwiesen. Sie hat ver-mehrte Möglichkeiten für eine multinationale Aufgabenteilung unter denBündnispartnern geschaffen, wodurch der Erhalt bzw. die Verbesserung desder NATO zur Verfügung stehenden Militärpotenzials ermöglicht und sicherge-stellt wurde, dass die für Verteidigungszwecke zugeteilten Ressourcen soeffektiv wie möglich genutzt werden können. Das Prinzip der Multinationalitätwird auf alle Bündnisstrukturen angewendet und ist für die Solidarität imBündnis und seinen Zusammenhalt, für die Durchführung vonBündnisaufträgen und zur Verhinderung der Rückführung derVerteidigungspolitik in die rein nationale Zuständigkeit von entscheidenderBedeutung.

Das Prinzip der kollektiven Vorgehensweise bei der Verteidigung desBündnisses wird durch praktische Vorkehrungen verkörpert, durch die dieBündnispartner die entscheidenden politischen, militärischen und ressourcen-mäßigen Vorteile der kollektiven Verteidigung nutzen können und die dieRückführung der Verteidigungspolitik in die rein nationale Zuständigkeit ver-hindern, ohne den Bündnispartnern ihre Souveränität zu nehmen. DieseVorkehrungen ermöglichen es den Streitkräften der NATO auch, nicht unterArtikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, und stellen eineVoraussetzung für eine einheitliche Reaktion des Bündnisses auf alle mögli-chen Eventualfälle dar. Sie beruhen auf Konsultationsverfahren, einer inte-grierten Militärstruktur und Kooperationsvereinbarungen. Zu denHauptmerkmalen zählen die gemeinsame Streitkräfteplanung, die gemein-same Finanzierung, die gemeinsame Einsatzplanung, multinationaleVerbände, Hauptquartiere und Kommandostrukturen, ein integriertesLuftverteidigungssystem, eine ausgewogene Verteilung der Rollen undZuständigkeiten unter den Bündnispartnern, im Bedarfsfall die Stationierungund der Einsatz von Truppen außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets,

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Vorkehrungen wie u. a. die Planung von Krisenbewältigung und Verstärkungs-mechanismen, gemeinsame Normen und Verfahren für Gerät, Ausbildung undLogistik, gegebenenfalls interalliierte und teilstreitkraftübergreifendeEinsatzgrundsätze und Übungen sowie Zusammenarbeit auf den GebietenInfrastruktur, Bewaffnung und Logistik. Die Einbeziehung der NATO-Partnerstaaten in diese Vorkehrungen oder die Erarbeitung vergleichbarerStrukturen auf entsprechenden Gebieten für die Partnerstaaten trägt ebenfallszur Verbesserung der Zusammenarbeit und gemeinsamer Bemühungen beieuro-atlantischen Sicherheitsangelegenheiten bei.

ENTWICKLUNG DER NEUEN MILITÄRISCHEN STRUKTUR

Die Entwicklung der neuen militärischen Kommandostruktur der NATOwurde von vielen Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten zählen dieErarbeitung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität inner-halb des Bündnisses, die Umsetzung des Konzepts der AlliiertenStreitkräftekommandos, die Verringerungen und Umstrukturierungen derBündnisstreitkräfte als Ganzes, die durch die Veränderung desSicherheitsumfelds nach dem Ende des Kalten Krieges möglich wurden, sowiedie Übernahme neuer Aufgaben und Zuständigkeiten durch das Bündnis, ins-besondere auf den Gebieten friedensunterstützende Operationen undKrisenbewältigung. Der Einfluss dieser einzelnen Faktoren auf dieMilitärstruktur des Bündnisses wird nachfolgend beschrieben.

IMPLIKATIONEN DER ENTWICKLUNG DEREUROPÄISCHEN SICHERHEITS- UND

VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT

Das Grundprinzip der von den Regierungen der NATO-Staaten getroffe-nen Entscheidung, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität(ESVI) innerhalb des Bündnisses zu stärken, wird zusammen mit denImplikationen dieser Entscheidung und dem daraus resultierendenZusammenwirken von NATO, Westeuropäischer Union (WEU) undEuropäischer Union (EU) in Kapitel 4 beschrieben.

Die Entstehung einer klareren und gestärkten Rolle Europas innerhalb derNATO ist sowohl politisch als auch militärisch von Bedeutung und hat eine ent-scheidende Rolle bei der Festlegung der Rahmenbedingungen zurUmgestaltung des Bündnisses gespielt. Dieser fortlaufende Prozess wurde inden letzten zehn Jahren in verschiedenen Phasen von Entscheidungen beein-flusst, die von der Europäischen Union, von der Westeuropäischen Union und

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vom Bündnis selbst getroffen wurden. Während diese Entscheidungen miteinander im Zusammenhang standen und einen Teil der Anpassung voneuropäischen und euro-atlantischen Institutionen an das durch das Ende desKalten Krieges veränderte Sicherheitsumfeld darstellen, haben auch andereFaktoren eine wichtige Rolle gespielt. Es gilt vor allem drei Faktoren hervorzu-heben.

Der erste war die Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet derSicherheit zwischen den in der NATO vertretenen Demokratien Europas undNordamerikas, den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunionund Mittel- und Osteuropas sowie europäischen Staaten, die während desKalten Krieges eine neutrale oder blockfreie politische Haltung eingenommenhatten. Nach dem Ende der Teilung Europas verlor der frühere Gegensatz zwi-schen Ost und West seine Bedeutung, und die Entwicklung eines breiteren,umfassenden Sicherheitskonzepts im Interesse des euro-atlantischen Raumsals Ganzes wurde möglich. Der zweite wesentliche Faktor in diesemZusammenhang war die zunehmende Bedeutung von Krisenbewältigung undfriedenserhaltenden und friedensunterstützenden Operationen, die vor allemdurch die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien deutlich hervorgetreten ist.

Die dritte bedeutende Entwicklungslinie nach dem Ende des KaltenKrieges begann mit dem Wunsch zahlreicher Staaten Mittel- und Osteuropas,Bündnismitglieder zu werden, dem die Entscheidung der NATO-Staaten folgte,das Bündnis in Übereinstimmung mit Artikel 10 des Nordatlantikvertrags fürneue Mitglieder zu öffnen, worauf es schließlich zu der im Juli 1997 getroffe-nen historischen Entscheidung kam, drei Staaten zur Aufnahme vonBeitrittsverhandlungen einzuladen. Die militärischen Auswirkungen dieserEntwicklung werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.

Zusammengenommen bildeten diese Entwicklungen den Rahmen für dieDiskussion über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität inner-halb des Bündnisses.

Im politischen Bereich zielt die Entwicklung der ESVI auf eine Stärkungdes europäischen Pfeilers des Bündnisses bei gleichzeitiger Stärkung dertransatlantischen Bindung ab. Sie soll es den europäischen Bündnispartnernermöglichen, mehr Verantwortung für ihre gemeinsame Sicherheit undVerteidigung zu übernehmen sowie einen kohärenteren und wirksamerenBeitrag zur Sicherheit des Bündnisses als Ganzes zu leisten.

Im militärischen Bereich verlangt es die Entwicklung der ESVI, dass Kräfteund Mittel des Bündnisses zusammen mit den Streitkräften von Nicht-NATO-Staaten unter vereinbarten Bedingungen für Operationen, an denen dasBündnis selbst möglicherweise nicht direkt beteiligt ist, der WesteuropäischenUnion unterstellt werden.

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Dementsprechend verlangt eine der wesentlichen Anforderungen derESVI Vorkehrungen, die die Nutzung der Teile der NATO-Kommandostrukturermöglichen, die zur Unterstützung von Operationen unter Führung derWesteuropäischen Union2 erforderlich sind. Daher wurden diese Teile als„trennbar, aber nicht getrennt” beschrieben, da sie der WesteuropäischenUnion unterstellt werden könnten, dabei aber gleichzeitig feste Bestandteileder eigenen Militärstruktur des Bündnisses bleiben.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Entwicklung der EuropäischenSicherheits- und Verteidigungsidentität ist das als „Alliierte Streitkräfte-kommandos” bekannte Konzept. Dieses Konzept und seine Bedeutung für dieAnpassung der NATO-Militärstruktur werden nachfolgend beschrieben.

DAS KONZEPT DER ALLIIERTENSTREITKRÄFTEKOMMANDOS

Ein Alliiertes Streitkräftekommando ist ein multinationales und teilstreit-kraftübergreifendes Kommando, das für einzelne Einsätze organisiert und fürdas gesamte Spektrum der militärischen Aufgaben des Bündnisses zusam-mengestellt wurde, die eine multinationale und teilstreitkraftübergreifendeFührung durch ein Hauptquartier erfordern. Dem Kommando können Einheitenvon Nicht-NATO-Staaten angehören, die entsprechende Truppen stellen.

Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos wurde Ende 1993 aufden Weg gebracht und auf dem Brüsseler Gipfel im Januar 1994 verabschie-det. Bei dieser Gelegenheit ordneten die Staats- und Regierungschefs desBündnisses an, dass die weitere Entwicklung des Konzepts ihre Bereitschaftwiderspiegeln sollte, Kräfte und Mittel der NATO auf der Basis fallweiserEntscheidungen des Nordatlantikrats für von der Westeuropäischen Union(WEU) geführte Operationen zur Verfügung zu stellen und so den Aufbau derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität zu unterstützen.Außerdem verbanden sie die Entwicklung des Konzepts mit praktischer poli-tisch-militärischer Zusammenarbeit im Kontext der Partnerschaft für denFrieden (PfP).

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2 Die Rolle der Westeuropäischen Union (WEU) im Hinblick auf die Entwicklung der EuropäischenSicherheits- und Verteidigungsidentität wurde in Übereinstimmung mit Entscheidungen, die vom Ratder Europäischen Union in Helsinki im Dezember 1999 und in Feira, Portugal, im Juni 2000 getrof-fen wurden, in zunehmendem Maße von der Europäischen Union (EU) übernommen. Im November2000 traf der WEU-Ministerrat in Marseille entsprechende Entscheidungen: die operative Rolle derWEU wurde formell auf die EU übertragen, und es wurden Regelungen für die restlichen Funktionenund Strukturen der WEU getroffen. Siehe auch Kapitel 4 und Kapitel 15.

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Die Anforderungen, zu deren Erfüllung das Konzept geschaffen wurde,entstanden aus der veränderten Sicherheitslage in Europa und dem Aufkeimenkleinerer, aber vielfältiger und unberechenbarer Risiken für Frieden undStabilität. Insbesondere herrschte Einvernehmen darüber, dass zukünftigeSicherheitsvorkehrungen schnell einsetzbare, multinationale, teilstreitkraft-übergreifende Einsatzverbände erfordern würden, die auf bestimmte Arten vonmilitärischen Aufgaben zugeschnitten sind. Zu diesen Aufgaben zählten huma-nitäre Hilfsmaßnahmen, Friedenserhaltung und Friedenserzwingung sowiekollektive Verteidigung. Die benötigten Kräfte würden den Umständen ent-sprechend variieren und müssten schnell und kurzfristig zusammengestelltwerden können.

Den Kern des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos, das zurErfüllung dieser Anforderungen entwickelt wurde, bilden dieFührungsvorkehrungen, die für eine wirksame Arbeit dieser Streitkräfte not-wendig sind. Die Vielfalt der Bedingungen, unter denen AlliierteStreitkräftekommandos möglicherweise arbeiten müssen, stellt erheblicheAnforderungen an die Führungsvorkehrungen für solche Operationen. Daherist die Rolle des Hauptquartiers von entscheidender Bedeutung. EinHauptquartier eines Alliierten Streitkräftekommandos wird um Kernelementeausgewählter übergeordneter Hauptquartiere der Kommandostruktur herumgebildet. Es wird nach Bedarf unter Verwendung eines modularen Ansatzesvon anderen NATO-Hauptquartieren sowie von Mitgliedstaaten und beitrags-leistenden Partnerstaaten verstärkt, um die Anforderungen der jeweiligenAufgabe zu erfüllen.

Das Konzept wurde bereits einige Male praktisch erprobt, beispielsweiseim Kontext der Übung „Allied Effort” im November 1997, an der eine Reihe vonPartnerstaaten als Beobachter teilnahmen, und im Kontext der Übung „StrongResolve” im März 1998, an der Partnerstaaten teilnahmen und bei der sie indie gesamte Struktur des Alliierten Streitkräftekommandos integriert wurden.Das Ziel dieser Übungen bestand darin, das sich entwickelnde Konzept für dieHauptquartiere der Alliierten Streitkräftekommandos zu überprüfen.

Auf der Grundlage dieser Übungen und anderer relevanter Stabsanalysenbegann das Bündnis im Jahre 1999 mit der vollständigen Umsetzung desKonzepts. Dieser Prozess, der die Akquise der notwendigenHauptquartiersunterstützung und Ausrüstung für Führungs- undFernmeldesysteme umfasst, soll Ende 2004 abgeschlossen sein. DerUmsetzungsprozess berücksichtigt in umfassender Weise Erfahrungen, die inNATO-geführten Operationen im ehemaligen Jugoslawien gewonnen wurden.Weitere Arbeit findet im Bereich der Ausbildung und Ausrüstung derHauptquartiere statt, die zum Konzept beitragen sollen. Die letzte Phase der

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Umsetzung des Konzepts wird dem Bündnis ein wichtiges Instrument zurKrisenbewältigung im 21. Jahrhundert an die Hand geben.

INTERNE ANPASSUNG DER BÜNDNISSTREITKRÄFTE

Die interne Anpassung der Streitkräfte des Bündnisses stellt eineWeiterentwicklung der in den letzten Jahren durchgeführten Verringerungenund Umstrukturierungen dar, damit sich das Bündnis den Verhältnissen desveränderten Sicherheitsumfelds wirksamer stellen kann.

Dieser Prozess kann bis zur Londoner Erklärung vom Juli 1990 zurück-verfolgt werden, als die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten einen Anpassungprozess forderten, der den Umwälzungen,die den Wandlungsprozess Europas damals bestimmten, Rechnung trug. DerLondoner Gipfel stellte einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichtedes Bündnisses dar und führte im November 1991 zur Verabschiedung einesneuen Strategischen Konzepts, das einen viel weiter gefasstenSicherheitsansatz als jemals zuvor verkündete. Dies fand wiederum seinenAusdruck in den Entwicklungen der europäischen Sicherheitslage in denJahren 1992 und 1993. Im Januar 1994 forderten die Staats- undRegierungschefs der NATO schließlich eine nähere Untersuchung der Frage,wie die politischen und militärischen Strukturen und Verfahren des Bündnissesentwickelt und angepasst werden könnten, um die Aufgaben des Bündnisseseinschließlich der Friedenserhaltung wirksamer und flexibler zu erfüllen.

Im September 1994 brachte der Militärausschuss die NATO-Langzeitstudie zur Untersuchung der integrierten Militärstruktur desBündnisses und zur Erteilung von „Vorschlägen für eine Änderung derStreitkräftestrukturen, Kommandostrukturen und gemeinsamen Infrastrukturdes Bündnisses” auf den Weg. Während die Arbeit an der Studie fortgesetztwurde, gaben die Außenminister auf ihrem Treffen in Berlin im Juni 1996 wei-tere wichtige Weisungen, indem sie den Bereich der Aufgaben für die NATOdefinierten, für den die neue Kommandostruktur ausgestattet werden müsste.

Auf ihrem Treffen in Berlin im Juni 1996 bekräftigten die Außenministerder NATO, dass ein wesentlicher Teil der Anpassung des Bündnisses darinbesteht, eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalbder NATO aufzubauen, damit alle europäischen Bündnispartner als Ausdruckihrer gemeinsamen Verantwortung einen kohärenteren und wirksamerenBeitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses leisten, selbstbedarfsgerecht handeln und die transatlantische Partnerschaft stärken kön-nen. Außerdem riefen sie zur Weiterentwicklung der Fähigkeit des Bündnisseszur Durchführung neuer Funktionen und Aufgaben bei Konfliktverhütung und

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Krisenbewältigung sowie Bemühungen gegen die Verbreitung vonMassenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme bei gleichzeitigerBeibehaltung des kollektiven Verteidigungspotenzials auf. Dies sollte durcheine Verstärkung des Beitrags des Bündnisses zu Sicherheit und Stabilität imgesamten euro-atlantischen Raum durch Erweiterung und Vertiefung derZusammenarbeit mit NATO-Partnerstaaten ergänzt werden.

Dieser entscheidende Impuls für die Arbeit des Militärausschusses zurinternen Anpassung war das Ergebnis von Entscheidungen, die von allen 16Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen wurden. Im Dezember 1997 gab Spanienseine Absicht bekannt, der neuen Militärstruktur beizutreten. Frankreich, dasan der Arbeit des Militärausschusses zur internen Anpassung teilnimmt, hatdarauf hingewiesen, dass es außer Stande ist, sich umfassend an den inte-grierten Strukturen der NATO zu beteiligen. Das Land hat jedoch seine weiter-hin positive Haltung zum fortlaufenden Prozess der internen Anpassung undselektiven Teilnahme an NATO-geführten Operationen zum Ausdruckgebracht.

Die Bemühungen des Bündnisses zur Verbesserung seines Potenzialszur Erfüllung aller seiner Rollen und Aufgaben erforderten die Erreichungdreier grundlegender Ziele. Die militärische Leistungsfähigkeit des Bündnissesmusste sichergestellt, die transatlantische Bindung aufrechterhalten und dieEuropäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb desBündnisses entwickelt werden.

Die entscheidende Anforderung bei der Entwicklung jeder neuen Strukturwar, dass sie „aufgabenorientiert” sein müsse. Sie musste der NATO dasPotenzial geben, das gesamte Spektrum der Rollen und Aufgaben desBündnisses abzudecken, von seiner traditionellen Aufgabe der kollektivenVerteidigung bis hin zur Ausführung neuer Rollen unter sich wandelndenBedingungen, einschließlich „nicht unter Artikel 5 fallender” Aufgaben, wie bei-spielsweise friedensunterstützende Operationen. Darüber hinaus musstenauch solche Faktoren wie Flexibilität, Effektivität der Streitkräfte,Zusammenhalt des Bündnisses, das Prinzip der Multinationalität,Finanzierbarkeit sowie Einbeziehung der Anforderungen der ESVI und derAlliierten Streitkräftekommandos mit berücksichtigt werden.

Außerdem musste die neue Struktur ausbaufähig und flexibel genug sein,um neue Mitgliedstaaten ohne größere Umstrukturierungen aufnehmen zukönnen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass für den BeitrittPolens, der Tschechischen Republik und Ungarns keine zusätzlichenHauptquartiere der NATO-Kommandostruktur erforderlich sein würden.Schließlich musste die Struktur ausreichende Möglichkeiten für die Teilnahmevon Partnerstaaten bieten.

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NEUE FÜHRUNGSKONZEPTE

Bei ihrer internen Anpassungsarbeit hat die NATO neue Konzepte unter-einander übergreifender Führungsstrukturen entwickelt, die eine effektiveKoordinierung der verschiedenen unter der neuen Kommandostruktur einge-richteten Kommandoebenen gewährleisten sollen. Diese neuen Konzeptespiegeln einen flexibleren Ansatz zur Durchführung der Aufgaben desBündnisses und zur Erfüllung der Anforderungen für die Aufgaben wider. Sieberuhen auf einem gestrafften, multifunktionalen Ansatz für die gesamteKommandostruktur. Die Konzepte weisen die folgenden Eigenschaften auf:

• Eine Kommandobeziehung zwischen „Unterstützern” und„Unterstützten”. Dies ist einer der wichtigsten Aspekte des Konzeptsder gegenseitigen Beziehung, das die Entwicklung der neuen Strukturgeprägt hat. Diese ist darauf ausgelegt, dem Nordatlantikrat, demMilitärausschuss und Militärbefehlshabern auf allen Ebenen mehrFlexibilität zu geben, damit diese den Schwerpunkt jeweils dorthin ver-lagern können, wo es erforderlich ist.

• Mehr Nachdruck auf der Durchführung von Aktivitäten undOperationen des Bündnisses auf regionaler Ebene. Hierbei wird auchdie erhöhte wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Regionenberücksichtigt. Die Arbeit an der neuen Kommandostruktur hat dieNotwendigkeit von regionalen Hauptquartieren hervorgehoben, diesowohl zur Aufnahme von Streitkräften als auch zur Unterstützung voninter- und intraregionaler Verstärkung in der Lage sind.

• Ein flexibler Ansatz im Hinblick auf Führungs-(C2-)Maßnahmen, bei-spielsweise Grenzen, Koordinierungslinien und Stufen, die dieDurchführung von Übungen und Einsätzen erheblich erleichtern wer-den. So müssen zum Beispiel im Alliierten Kommandobereich Europanur diejenigen Führungsmaßnahmen dauerhaft verwendet oder ein-gerichtet werden, die für die Durchführung von täglichen Einsätzen aufstrategischer und regionaler Ebene in Friedenszeiten erforderlichsind. Auf diese Weise wird der Bedarf an dauerhaft eingerichtetenGrenzen unterhalb der Regionalebene im Alliierten KommandobereichEuropa beseitigt, und es gibt unter der neuen Struktur keine ständigaktiven Gemeinsamen Einsatzgebiete des GemeinsamenSubregionalen Kommandos.

• Ein größeres Gewicht für das Prinzip der „Multinationalität” im Hinblickauf die personelle Ausstattung des neuen militärischenHauptquartiers. Dies ermöglicht einen größeren Spielraum für dieVertretung aller Mitgliedstaaten auf der Ebene der OberstenKommandobehörden. Außerdem wird so in der gesamten

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Kommandostruktur die Vertretung von Staaten erleichtert, derenTerritorium an andere Höhere Nachgeordnete Kommandobehördengrenzt. Dies erhöht die Erstverstärkungspotenziale und führt zu einerumfassenderen Beteiligung auf der Ebene des GemeinsamenSubregionalen Kommandos, so dass Staaten, deren Territorium an einLand mit einem solchen Kommando grenzt, eine gerechte Vertretungermöglicht wird.

Diese Anpassung wurde im Rahmen der 1994 auf den Weg gebrachtenLangzeitstudie vorangetrieben. Die Art, die Anzahl und die Standorte derHauptquartiere, die die Kommandostruktur bilden würden, wurden von denVerteidigungsministern 1997 vereinbart. Mit dieser Entscheidung alsGrundlage verabschiedete der Nordatlantikrat im März 1999Aktivierungsbefehle für die Hauptquartiere und ebnete so den Weg für die voll-ständige Umsetzung der neuen Militärischen Kommandostruktur der NATO,die im September 1999 umgesetzt wurde.

DIE MILITÄRISCHE STRUKTUR

Die integrierte Militärstruktur besteht aus Streitkräften, die der NATOgemäß den festgelegten Bedingungen von den Mitgliedstaaten zur Verfügunggestellt wurden, die Teil der Struktur sind. Nach der gegenwärtigen Struktursind diese Streitkräfte in die drei Hauptkategorien Sofort- undSchnelleingreifkräfte, Hauptverteidigungskräfte und Verstärkungskräfteunterteilt.

Eingreifkräfte sind vielseitig einsetzbare, hochbewegliche Land-, Luft-und Seestreitkräfte, die sich ständig in hoher Einsatzbereitschaft befinden undkurzfristig für eine frühe militärische Reaktion auf eine Krise bereitstehen.Soforteingreifkräfte bestehen aus Land-, See- und Luftkomponenten, wiebeispielsweise den Ständigen Einsatzverbänden des Bündnisses im Atlantikund im Mittelmeer sowie dem Hauptquartier der Eingreifkräfte Land (AMF(L))des Alliierten Kommandobereichs Europa (ACE). Schnelleingreifkräfte set-zen sich aus anderen Land-, Luft- und Seekomponenten zusammen, wie bei-spielsweise dem Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps und demHauptquartier der Multinationalen Division (Mitte) (MND(C)).

Hauptverteidigungskräfte setzen sich aus aktiven und mobilmachungs-fähigen Land-, Luft- und Seestreitkräften zusammen, die in der Lage sind, vorZwangsausübung und Aggression abzuschrecken und entsprechendeVerteidigungsoperationen zu führen. Diese Streitkräfte bestehen aus multina-tionalen und nationalen Truppenteilen unterschiedlicher Einsatzbereitschaft.Bei den Hauptverteidigungskräften gibt es vier multinationale Korps; im

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Einzelnen handelt es sich dabei um ein dänisch-deutsches, ein niederländisch-deutsches und zwei deutsch-amerikanische Korps. Einige dieser Truppenkönnten auch für die Unterstützung von „nicht unter Artikel 5 fallendenOperationen” eingesetzt werden.

Zusätzlich zu diesen Streitkräften ist eine Vereinbarung mit Regelungen inKraft, nach denen das Europäische Korps (Eurocorps), das aus Einheiten ausBelgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien besteht, der NATOin Krisenzeiten für einen Einsatz sowohl im Rahmen von Hauptverteidigungs-streitkräften als auch von Eingreifkräften zur Verfügung gestellt werden kann.Im April 2000 führten ähnliche Regelungen im Rahmen des turnusmäßigenKommandowechsels und unter dem Oberbefehl der NATO zur Übertragungder operativen Befehlsgewalt über die Kosovo-Schutztruppe (KFOR) auf dasEurocorps.

Verstärkungskräfte setzen sich aus anderen Truppen unterschiedlicherEinsatzbereitschaft und Verfügbarkeit zusammen; sie können jeden NATO-Abschnitt und jedes Seegebiet zum Zwecke der Abschreckung,Krisenbewältigung oder Verteidigung verstärken.

Diese Kräfte werden weiter unterteilt in Streitkräfte, die im Bedarfsfall ent-sprechend besonderen Verfahren oder zu bestimmten Zeiten unterOperational Command oder Operational Control eines Obersten NATO-Befehlshabers gestellt werden, und Streitkräfte, die gemäß Vereinbarung mitden Mitgliedstaaten bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt unter OperationalCommand eines Obersten NATO-Befehlshabers gestellt werden.

Einige der vorgenannten Begriffe sind militärisch genau definiert. DieBegriffe „Command” und „Control” beziehen sich beispielsweise auf die Art derBefehlsgewalt, die Truppenführer über die ihnen unterstellten Streitkräfte aus-üben. Im internationalen Sprachgebrauch haben diese Begriffe nicht notwen-digerweise dieselbe Bedeutung wie im rein nationalen Kontext. Wenn sie derNATO Streitkräfte unterstellen, übertragen die Mitgliedstaaten der NATOOperational Command oder Operational Control, im Gegensatz zu FullCommand, was alle Aspekte der Operationen und Führung dieser Streitkräfteeinschließen würde. All diese Aspekte liegen weiter in nationaler Zuständigkeitund verbleiben unter nationaler Kontrolle.

In der Regel bleiben die meisten NATO-Streitkräfte weiter unter FullCommand der nationalen Stellen, bis sie für eine besondere, auf politischerEbene beschlossene Operation dem Bündnis unterstellt werden. Ausnahmenbilden hier die integrierten Stäbe in den verschiedenen militärischen NATO-Hauptquartieren, Teile der integrierten Luftverteidigungsstruktur einschließlichdes luftgestützten Frühwarnsystems (AWACS), einige Fernmeldeeinheiten und

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die Ständigen Einsatzverbände der Marine sowie andere Teile derEingreifkräfte des Bündnisses.

Oberster Alliierter Befehlshaber Europa (SACEUR)Hauptaufgabe des SACEUR ist es, zur Wahrung von Frieden, Sicherheit

und territorialer Integrität der Bündnisstaaten beizutragen. Im Falle einer ein-getretenen oder möglicherweise bevorstehenden Aggression hat er alle not-wendigen militärischen Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten undZuständigkeiten der Alliierten Kommandobehörde Europa (ACE) zu ergreifen,um die Bündnissolidarität und die Bereitschaft zur Wahrung der Integrität desBündnisgebiets zu demonstrieren, die Freiheit der Meere und der lebenswich-tigen wirtschaftlichen Versorgungsadern zu gewährleisten sowie die Sicherheitdes Alliierten Kommandobereichs Europa zu wahren oder wiederherzustellen.

Der SACEUR führt militärische Planungen durch, unter anderem dieIdentifizierung und Anforderung von Streitkräften, die für das gesamteSpektrum der Bündnisaufgaben erforderlich sind. Zu diesen Aufgaben gehörendie Förderung der Stabilität, Beiträge zur Krisenbewältigung sowieVorkehrungen für eine wirksame Verteidigung. Er gibt den politischen undmilitärischen Behörden der NATO Empfehlungen in allen militärischenBelangen, die seine Fähigkeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben berührenkönnten. Der SACEUR hat direkten Zugang zu nationalen Stabschefs undkann nach Bedarf mit den zuständigen nationalen Behörden in Kontakt treten,um die Erfüllung seiner Missionen zu erleichtern.

Wie der Vorsitzende des Militärausschusses hat der Oberste AlliierteBefehlshaber Europa eine wichtige öffentliche Funktion zu erfüllen. Er ist derranghöchste militärische Sprecher für das Oberste Hauptquartier der AlliiertenMächte Europa (SHAPE). Durch seine eigenen Aktivitäten und die seinesPresse- und Informationsstabs pflegt er regelmäßige Kontakte zur Presse undzu den übrigen Medien. Er stattet offizielle Besuche in NATO-Staaten und inden Ländern ab, mit denen die NATO Dialog, Kooperation und Partnerschaftentwickelt. Er ist außerdem für die Entwicklung militärischer Kontakte mit PfP-Partnern der NATO zuständig.

Alliierter Kommandobereich Europa (ACE)Der SACEUR ist der oberste Militärbefehlshaber der Obersten NATO-

Kommandobehörde (SC) Europa. Es handelt sich um einen Offizier der USAim Rang eines Admirals oder Generals. Seine Befehlsgewalt wird vomObersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) in Casteau,Mons, Belgien aus ausgeübt.

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Aufgabe von ACE ist die Sicherung des Gebiets von der NordspitzeNorwegens bis nach Südeuropa, einschließlich des gesamtenMittelmeerraums, und von der Atlantikküste bis zur Ostgrenze der Türkei,einschließlich eines Gebiets um die Kanarischen Inseln und des dazugehöri-gen Luftraums. Dies entspricht einer Landfläche von ungefähr zwei MillionenQuadratkilometern und einem Seegebiet von mehr als drei MillionenQuadratkilometern. Die Bevölkerungszahl liegt bei ungefähr 320 Millionen. ImKrisenfall hat der Oberste Alliierte Befehlshaber Europa im Rahmen der ihmvon den politischen Behörden des Bündnisses erteilten Befugnisse dieVerantwortung für die Durchführung militärischer Maßnahmen zur Verteidigungund Wahrung der Sicherheit oder zur Wiederherstellung der Integrität desAlliierten Kommandobereichs Europa.

Zum Alliierten Kommandobereich Europa zählen zwei HöhereNachgeordnete Kommandobehörden, die dem Obersten AlliiertenBefehlshaber Europa unterstehen:

Alliierte Streitkräfte Europa Nord (AFNORTH): Brunssum, Niederlande.

Alliierte Streitkräfte Europa Süd (AFSOUTH): Neapel, Italien.

Alliierte Streitkräfte Europa Nord (AFNORTH)

Brunssum, Niederlande

Zum AFNORTH-Gebiet gehören Belgien, Dänemark, Deutschland,Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, die Tschechische Republikund das Vereinigte Königreich. Außerdem umfasst es die Nordsee, die IrischeSee, den Ärmelkanal, das Skagerrak, das Kattegat, den Sund und die Beltssowie die Ostsee. Der Befehlshaber ist ein Offizier im Rang einesViersterneadmirals oder -generals aus Deutschland oder dem VereinigtenKönigreich. Seine nachgeordneten Kommandobehörden bestehen aus folgen-den Teilen:

• Zwei Komponentenkommandobehörden:

- Alliierte Luftstreitkräfte Nord in Ramstein, Deutschland;

- Alliierte Seestreitkräfte Nord in Northwood, Vereinigtes Königreich.

• Drei Gemeinsame Subregionale Kommandos:

- Gemeinsames Oberkommando Mitte in Heidelberg, Deutschland;

- Gemeinsames Oberkommando Nordost in Karup, Dänemark;

- Gemeinsames Oberkommando Nord in Stavanger, Norwegen.

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Alliierte Streitkräfte Europa Süd (AFSOUTH)

Neapel, Italien

AFSOUTH deckt ein Gebiet von etwa vier Millionen Quadratkilometern ab,einschließlich Griechenland, Italien, Spanien, die Türkei und Ungarn. Esumfasst außerdem das Schwarze Meer, das Asowsche Meer, das gesamteMittelmeer und die Zugänge vom Atlantik zur Straße von Gibraltar östlich derLänge 7° 23’ 48” W sowie ein Gebiet rund um die Kanarischen Inseln und dendazugehörigen Luftraum. Die Region ist durch Nicht-NATO-Staaten (Schweizund Österreich) physisch von der AFNORTH-Region getrennt. DerBefehlshaber von AFSOUTH ist ein Offizier im Rang eines Viersterneadmiralsoder -generals aus den USA. Seine nachgeordneten Kommandobehördenbestehen aus folgenden Teilen:

• Zwei Komponentenkommandobehörden:

- Alliierte Luftstreitkräfte Süd in Neapel, Italien;

- Alliierte Seestreitkräfte Süd in Neapel, Italien;

• Vier Gemeinsame Subregionale Kommandos:

- Gemeinsames Oberkommando Süd in Verona, Italien;

- Gemeinsames Oberkommando Mitte Süd in Larissa, Griechenland;

- Gemeinsames Oberkommando Südost in Izmir, Türkei;

- Gemeinsames Oberkommando Südwest in Madrid, Spanien.

Andere SACEUR unterstellte Stäbe und Kommandobehörden

Die Stäbe bzw. Kommandobehörden, die dem Obersten AlliiertenBefehlshaber Europa unterstellt sind und sich hauptsächlich mit Eingreifkräftenbefassen, umfassen folgende Einrichtungen:

• Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte: Kalkar, Deutschland;

• Luftgestützte Frühwarnkräfte der NATO: Geilenkirchen, Deutschland;

• ACE-Schnelleingreifkorps: Rheindahlen, Deutschland;

• Multinationale Division (Mitte): Rheindahlen, Deutschland;

• Multinationale Division (Süd) (noch nicht aktiviert, Standort noch nichtfestgelegt);

• Ständiger Einsatzverband Mittelmeer;

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• ACE-Eingreifkräfte, Land: Heidelberg, Deutschland;

• Minenabwehrtruppe Nord;

• Minenabwehrtruppe Mittelmeer.

Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte

Das Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte wurde aufgestellt, umdie detaillierte Planung für die Reaktionsstreitkräfte Luft zu erleichtern. DerStab mit ungefähr 80 Mitarbeitern hat seinen Sitz in Kalkar, Deutschland.Befehlshaber ist ein deutscher Dreisternegeneral der Luftwaffe.

Luftgestützte Frühwarnkräfte der NATO (NAEWF)

Die Aufstellung der luftgestützten Frühwarnkräfte der NATO (NAEWF,NATO Airborne Early Warning Force) erfolgte nach einer Entscheidung desVerteidigungsplanungsausschusses der NATO vom Dezember 1978, um derNATO als Teil ihres Luftverteidigungspotenzials ein eigenständiges luftgestütz-tes Frühwarnsystem für die Luftraumüberwachung und Führung aller NATO-Kommandobereiche zu verschaffen. Das NAEWF-System ist das größtegemeinsam finanzierte Beschaffungsprogramm des Bündnisses.

Die NAEWF ist eine voll operative, multinationale Truppe, die aus zweiKomponenten besteht: der E-3A-Komponente, die 18 E-3A-Flugzeuge derNATO umfasst und von einer Haupteinsatzbasis in Geilenkirchen(Deutschland) aus operiert, und der E-3D-Komponente, die aus sieben imBesitz des Vereinigten Königreichs befindlichen und von diesem betriebenenE-3D-Flugzeugen besteht, die auf dem Luftwaffenstütztpunkt der Royal AirForce Waddington im Vereinigten Königreich stationiert sind. Durch dasNAEWF-System wird ein Luftüberwachungs- und Frühwarnpotenzial geschaf-fen, das eine erheblich gesteigerte Effektivität der Führung der NATO-Streitkräfte bewirkt. Daten können direkt von AWACS-Flugzeugen anFührungszentren zu Lande, zu Wasser und in der Luft übertragen werden.Jedes Flugzeug ist mit modernen Radarsystemen ausgerüstet, dieLuftfahrzeuge aus großer Entfernung weiträumig orten können.

ACE-Schnelleingreifkorps

Das ACE-Schnelleingreifkorps ist die Landkomponente derSchnelleingreifkräfte ACE. Sein Auftrag setzt die Fähigkeit voraus, Einsätze imgesamten Alliierten Kommandobereich Europa (ACE) durchzuführen, umjederzeit bei Bedarf die Streitkräfte eines NATO-Staates vor Ort zu ergänzen

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oder zu verstärken. Seine Planungsstruktur im Frieden umfasst zehn zugewie-sene Divisionen und Korpstruppen aus 14 NATO-Ländern. Dies erlaubt einerasche Reaktion auf eine große Zahl von Eventualfällen. Aufgrund des breitenSpektrums ihrer Fähigkeiten können die Streitkräfte so zusammengestellt wer-den, dass sie vielgestaltigen und unvorhersehbaren Risiken begegnen kön-nen.

Die operative Gliederung, Zusammensetzung und Größe des ACE-Schnelleingreifkorps hängt von der Art der Krise, dem Krisengebiet, der politi-schen Bedeutung der Krise sowie den Fähigkeiten und der Verfügbarkeit regio-naler und örtlicher Kräfte ab. Die Transportfähigkeit der Kontingente, dieVerfügbarkeit von Lufttransportmitteln, die zu überwindenden Entfernungenund die Infrastruktureinrichtungen im aufnehmenden NATO-Staat spielenebenfalls eine entscheidende, ja ausschlaggebende Rolle. Das Hauptquartierkann bis zu vier Divisionen und Korpstruppen entsenden. FolgendeGroßverbände stehen dem ACE-Schnelleingreifkorps zur Verfügung:

• nationale Divisionen aus Deutschland, Griechenland, der Türkei undden Vereinigten Staaten sowie die gemäß besondererKoordinierungsvereinbarungen zur Verfügung gestellte SpanischeSchnelle Eingreifdivision;

• gekaderte Divisionen unter nationaler Führung: eine britische Divisionmit italienischer Komponente, eine britische Division mit dänischerKomponente und eine italienische Division mit portugiesischerKomponente;

• die Multinationale Division Europa Mitte mit belgischen, niederländi-schen, deutschen und britischen Truppenteilen;

• die Multinationale Division Europa Süd (noch nicht aktiviert, Standortnoch nicht festgelegt);

• Korpstruppen - vorwiegend aus Großbritannien, aber mit bedeuten-den Anteilen anderer teilnehmender Bündnispartner.

Das Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps ist multinational. Es hatseinen Sitz in Rheindahlen, Deutschland. Das Hauptquartier untersteht imFrieden dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR), währendsich das Hauptquartier der Multinationalen Division Europa Mitte unterOperational Command des Befehlshabers des ACE-Schnelleingreifkorpsbefindet. Die verbleibenden Divisionen und Truppenteile werden erst nachihrer Dislozierung der Operational Control des SACEUR unterstellt.Befehlshaber des ACE-Schnelleingreifkorps ist ein britischerDreisternegeneral.

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Das Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps übernahm am 20.Dezember 1995 erstmals das Kommando über die Landkomponente derNATO-geführten IFOR-Truppe in Bosnien und Herzegowina.

Soforteingreifkräfte See

Es gibt drei in ACE operierende maritime Soforteingreifkräfte. DerStändige Einsatzverband Mittelmeer (STANAVFORMED) besteht ausZerstörern oder Fregatten. Er bildet in Spannungs- und Krisenzeiten den Kernder multinationalen Seestreitkräfte des SACEUR. Zwei ständigeEinsatzverbände zur Minenabwehr, MCMFORNORTH und MCMFORMED,stellen ein ständiges NATO-Minenabwehrpotenzial dar, hauptsächlich für einenregionalen Einsatz in den Zuständigkeitsbereichen von AFNORTH und AFS-OUTH. Sie stehen unter Operational Command des SACEUR und können beiBedarf NATO-weit eingesetzt werden.

Diese Streitkräfte verschaffen der NATO eine ständige Seepräsenz underinnern fortlaufend und sichtbar an die Solidarität und den Zusammenhalt desBündnisses. Sie bilden sofort verfügbare Abschreckungskräfte und leisteneinen wichtigen Beitrag zum operativen Potenzial des Bündnisses.

Der Ständige Einsatzverband Mittelmeer (STANAVFORMED) wurde imApril 1992 aufgestellt und ersetzte den früheren, im Jahre 1969 gegründetenFlottenbereitschaftsverband Mittelmeer (NAVOCFORMED). Er besteht ausZerstörern und Begleitschiffen, die von Staaten im Alliierten KommandobereichEuropa mit Seestreitkräften gestellt werden. Von Zeit zu Zeit beteiligen sichauch Schiffe anderer NATO-Staaten.

Der MCMFORNORTH ersetzte 1998 den Ständigen EinsatzverbandÄrmelkanal (STANAVFORCHAN) und besteht in erster Linie aus Einheiten vonStaaten der Nordregion. Von Zeit zu Zeit beteiligen sich auch dieSeestreitkräfte anderer Staaten an dem Verband.

Die beweglichen Eingreifkräfte im Alliierten Kommandobereich Europa

Die beweglichen Eingreifkräfte im Alliierten Kommandobereich Europa(AMF, ACE Mobile Force) wurden im Jahre 1960 als kleine multinationaleTruppe geschaffen, die kurzfristig in jedes bedrohte Gebiet des AlliiertenKommandobereichs Europa verlegt werden konnte. Das Hauptquartier derAMF befindet sich in Heidelberg, Deutschland. Ihre Rolle besteht darin, dieSolidarität des Bündnisses sowie seine Fähigkeit und Entschlossenheit zumAusdruck zu bringen, jeder Form von Aggression gegen einzelneMitgliedstaaten Einhalt zu gebieten. Im Januar 1991 kamen die AMF erstmals

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zu einem wirklichen Kriseneinsatz, als ein Teil ihrer Luftkomponente währenddes Golfkriegs als sichtbares Zeichen der kollektiven Solidarität der NATOangesichts einer möglichen Bedrohung des Bündnisterritoriums in denSüdosten der Türkei verlegt wurde. Die Landkomponente dieser Kräfte, dieaus einem Verband in Brigadestärke mit ungefähr 5.000 Mann besteht, setztsich aus Truppenteilen zusammen, die ihnen von 14 NATO-Staaten unterstelltwurden.

Die Zusammensetzung der AMF wurde den Erfordernissen ihrer neuenRolle als Teil der Soforteingreifkräfte der NATO angepasst. Sie bestehen ausLuft- und Landkontingenten, zu denen die meisten NATO-Bündnispartner bei-tragen.

Oberster Alliierter Befehlshaber Atlantik (SACLANT)

Die Hauptaufgabe des SACLANT unter der politischen Gesamtleitung desNordatlantikrats und/oder des Verteidigungsplanungsausschusses ist es, zudem zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität derBündnisstaaten erforderlichen Militärpotenzial beizutragen. Im Falle einer ein-getretenen oder möglicherweise bevorstehenden Aggression hat er alsOberster Alliierter Befehlshaber im Rahmen der Möglichkeiten undZuständigkeiten der Alliierten Kommandobehörde Atlantik alle notwendigenmilitärischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bündnissolidarität und dieBereitschaft zur Wahrung der Integrität des Bündnisgebiets zu demonstrieren,die Freiheit der Meere und der lebenswichtigen wirtschaftlichenVersorgungsadern zu gewährleisten sowie die Sicherheit des AlliiertenKommandobereichs Atlantik zu wahren oder wiederherzustellen. Als derStrategische Befehlshaber der NATO in Nordamerika spielt der SACLANTauch eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der transatlantischenBindung zwischen Europa und Nordamerika. Wie der SACEUR berät er diepolitischen und militärischen Behörden der NATO zu militärischen Fragen undhat direkten Zugang zu den Stabschefs, Verteidigungsministern und Staats-und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten, wenn es die Umstände erfor-dern.

Das Hauptquartier des Obersten Alliierten Befehlshabers Atlantik (HQSACLANT) befindet sich in Norfolk, Virginia, USA.

Alliierter Kommandobereich Atlantik (ACLANT)

Der ACLANT-Zuständigkeitsbereich reicht vom Nordpol bis zumWendekreis des Krebses und von der Ostküste Nordamerikas bis zur

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Westküste Afrikas und Europas (einschließlich Portugal, jedoch ohne denÄrmelkanal, die Britischen Inseln und die Kanarischen Inseln).

Die NATO ist als atlantisches Bündnis für das wirtschaftliche Wohlergehenim Frieden und das Überleben im Krieg auf die entscheidendenSeeverbindungswege angewiesen. Die Hauptaufgabe des ACLANT bestehtdaher darin, diese Verbindungswege der Bündnispartner zu sichern, Land- undamphibische Operationen zu unterstützen sowie die Stationierung des seege-stützten atomaren Abschreckungspotenzials des Bündnisses zu schützen undauf diese Weise zur Sicherheit des Atlantikgebiets beizutragen.

Das Strategische Konzept des Bündnisses, das von den Staats- undRegierungschefs auf dem Washingtoner Gipfel im April 1999 gebilligt wurde,spiegelt einen weit gefassten Sicherheitsansatz wider, der den Schwerpunktverstärkt auf Konfliktverhütung und Krisenmanagement legt. Im Einklang mitdiesem Ansatz wurden die Strukturen der NATO-Seestreitkräfte angepasst, umden Notwendigkeiten des heutigen Sicherheitsumfelds Rechnung zu tragen,damit die für eine Reaktion auf Friedens-, Krisen- oder Konfliktsituationenerforderlichen Optionen zur Verfügung stehen.

Die neue militärische Kommandostruktur der NATO beseitigt dieNotwendigkeit dauerhaft festgelegter Grenzen zwischen Kommandobehördenunterhalb der strategischen Ebene. Es gibt fünf größere nachgeordneteKommandobehörden, darunter drei Regionale Hauptquartiere, die demSACLANT direkt unterstellt sind. Jedes Regionale Hauptquartier ist demSACLANT gegenüber für die Planung und Ausführung militärischer Aktivitätenund Vorkehrungen des Bündnisses in Friedenszeiten, Krisen oder Konfliktenverantwortlich, einschließlich die Durchführung von Aufgaben, die ihm mögli-cherweise innerhalb des ACLANT-Zuständigkeitsbereichs oder gegebenenfallsdarüber hinaus zugewiesen werden.

Die fünf größeren nachgeordneten Kommandobehörden sind folgende:

Regionales Hauptquartier, Ostatlantik (RHQ EASTLANT)

Northwood, Vereinigtes Königreich

Die Hauptaufgabe von RHQ EASTLANT besteht darin, einen Beitrag zurWahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der Bündnisstaatenim ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der OberbefehlshaberAbschnitt Ostatlantik (CINCEASTLANT) ist ein britischer Viersterneadmiral.

Der CINCEASTLANT hat zwei Funktionen, d. h., er dient sowohl in seinerEigenschaft als CINCEASTLANT als regionaler Befehlshaber innerhalb der

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Struktur des Alliierten Kommandobereichs Europa (ACE) als auch in seinerEigenschaft als Befehlshaber der Alliierten Seestreitkräfte Nord (COMNA-VNORTH) als Komponentenbefehlshaber unter CINCNORTH. DieArbeit in der Befehlshierarchie beider Oberster NATO-Befehlshaber ermöglichtes dem Hauptquartier, einen Schwerpunkt für Militärbewegungen und nahtloseSeeoperationen unter Beteiligung beider Oberster Kommandobehörden zu bil-den.

Der CINCEASTLANT ist außerdem im Auftrag des Obersten AlliiertenBefehlshabers Atlantik für die Leitung und den Betrieb des StändigenEinsatzverbands Atlantik (STANAVFORLANT) zuständig.

Ständiger Einsatzverband Atlantik (STANAVFORLANT)

Beim Ständigen Einsatzverband Atlantik (STANAVFORLANT) handelt essich um ein ständiges, in Friedenszeiten operierendes multinationalesMarinegeschwader, das aus Zerstörern, Kreuzern und Fregatten derSeestreitkräfte verschiedener NATO-Staaten besteht. Arbeit, Ausbildung undÜbungen des Verbands finden in der Gruppe statt und sorgen so für eine täg-liche Überprüfung der aktuellen Verfahren, Taktiken und Effektivität der NATOauf See.

Dem Verband, der 1967 gegründet wurde, haben seither insgesamt mehrals 500 Schiffe und mehr als 150.000 Männer und Frauen angehört. Er nimmtjährlich an einer Reihe geplanter NATO- und nationaler Übungen teil, mitdenen die Bereitschaft aufrechterhalten und die Interoperabilität gefördert wer-den soll. Der Verband stellt ein sichtbares, praktisches Beispiel fürBündnissolidarität und transatlantische Zusammenarbeit dar. Kürzlich abge-haltene Übungen haben außerdem das Potenzial des Verbands zurDurchführung friedensunterstützender und humanitärer Operationen außer-halb des traditionellen Zuständigkeitsbereichs des Bündnisses in Übereinstim-mung mit der NATO-Politik der Ausdehnung der Sicherheit auf den gesamteneuro-atlantischen Raum gezeigt.

Regionales Hauptquartier, Westatlantik (RHQ WESTLANT)

Norfolk, Virginia

Die Hauptaufgabe von RHQ WESTLANT besteht darin, einen Beitrag zurWahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der Bündnisstaatenim ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der OberbefehlshaberAbschnitt Westatlantik (CINCWESTLANT) ist ein amerikanischerViersterneadmiral.

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Die wichtigste Funktion von WESTLANT in Krisen- oder Kriegszeitenbesteht darin, zur Unterstützung aller NATO-Streitkräfte, die irgendwo imZuständigkeitsbereich der NATO oder darüber hinaus operieren, den sicherenTransport von wesentlicher Verstärkung und wesentlichem Nachschub vonNordamerika nach Europa zu gewährleisten.

In Friedenszeiten fördert der CINCWESTLANT gemeinsame multinatio-nale Übungen und PfP-Aktivitäten, wahrt die operative Kontrolle und unter-stützt die dem Hauptquartier zugewiesenen NATO-Streitkräfte.

Regionales Hauptquartier, Südatlantik (RHQ SOUTHLANT)

Lissabon, Portugal

Die Hauptaufgabe von RHQ SOUTHLANT besteht darin, einen Beitragzur Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität derBündnisstaaten im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. DerOberbefehlshaber Abschnitt Südatlantik (CINCSOUTHLANT) ist ein portugie-sischer Dreisterneadmiral.

Als ACLANT-Befehlshaber an der Grenze zum südlichen Teil des AlliiertenKommandobereichs Europa stellt der CINCSOUTHLANT den Schwerpunkt fürMilitärbewegungen und nahtlose Seeoperationen entlang eines Großteils derSüdostgrenze zwischen den Höheren Nachgeordneten KommandobehördenEuropa und Atlantik dar.

Eingreifflotte Atlantik (STRIKFLTLANT)

Norfolk, Virginia

Der Befehlshaber der Eingreifflotte Atlantik (COMSTRIKFLTLANT) ist aufSee der wichtigste nachgeordnete Befehlshaber des Obersten AlliiertenBefehlshabers Atlantik. Als solcher besteht seine Hauptaufgabe darin, durchHerstellung und Wahrung der Seeüberlegenheit im Atlantik und durchSicherstellung der Integrität der Seeverbindungswege der NATO vonAggressionen abzuschrecken. Der COMSTRIKFLTLANT ist ein amerikani-scher Dreisterneadmiral.

Die Zusammensetzung der Flotte kann so auf die Bewältigung vonKrisensituationen in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen zugeschnittenwerden, dass sowohl Luftstreitkräfte als auch amphibische und SeestreitkräfteUnterstützung erhalten sowie Land- und Luftoperationen des AlliiertenKommandobereichs Europa direkt unterstützt werden. An der Flotte sindStreitkräfte aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Kanada, den Niederlanden,Norwegen, Portugal, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten

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beteiligt. STRIKFLTLANT verfügt über eine potenzielle Sollstärke inKriegszeiten von drei bis vier Kampfgruppen mit Flugzeugträgern, ein oderzwei U-Boot-Abwehrkommandos, einem amphibischen Kommando sowieungefähr 22.000 niederländischen, britischen und amerikanischenMarineinfanteristen.

In regelmäßigen Abständen werden NATO-Übungen durchgeführt, um dieInteroperabilität der der Flotte zugewiesenen Streitkräfte unter realistischenBedingungen zu gewährleisten und die Führungsverfahren zu stärken.

Alliierter U-Boot-Kommandobereich Atlantik (SUBACLANT)

Norfolk, Virginia

Der Befehlshaber Alliiertes U-Boot-Kommando Atlantik (COMSUB-ACLANT) ist der wichtigste Berater des Obersten Alliierten BefehlshabersAtlantik für U-Boot-Fragen und unterseeische Kriegsführung. Der COMSUB-ACLANT ist ein amerikanischer Dreisterneadmiral.

SUBACLANT bietet ein Koordinierungspotenzial für den AlliiertenKommandobereich Atlantik sowie einen direkten Kontakt mit dem AlliiertenKommandobereich Europa zur Planung der Grundsätze und Leitlinien desBündnisses im Bereich U-Boote. Er ist im Wesentlichen eineKoordinierungsbehörde und stellt die Hauptquelle der operativen und takti-schen U-Boot-Leitlinien für beide Oberste Kommandobehörden dar.

SACLANT-Unterwasserforschungszentrum (SACLANTCEN)

La Spezia, Italien

Die Funktion und Struktur des SACLANT-Unterwasserforschungszen-trums, das einen festen Bestandteil der wichtigsten nachgeordneten Komman-dostruktur von ACLANT bildet, wird in Kapitel 14 (Forschung und Technologie)beschrieben.

Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG)Die Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG, Canada-United

States Regional Planning Group) setzt sich aus Militärvertretern Kanadas undder Vereinigten Staaten zusammen. Ihre Funktion besteht in der Koordinierungder Verteidigungsanstrengungen der NATO in der Region Kanada-USA(CANUS). Es gibt keinen NATO-Gesamtbefehlshaber für diese Region. Daherhängen Führungsvorkehrungen von den vorhandenen Strukturen derStreitkräfte Kanadas und der USA sowie des Nordamerikanischen

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Luftraumverteidigungskommandos ab, falls nicht die jeweiligen militärischenund nationalen Behörden bestimmen, dass die Schaffung anderer gemeinsa-mer Hauptquartiere zur Ausübung dieser Kommandofunktion erforderlich ist.

Die Aufgabe der CUSRPG besteht darin, die zur Wahrung von Frieden,Sicherheit und territorialer Integrität der CANUS-Region erforderliche militäri-sche Planung durchzuführen. Hierzu gehören Regelungen für dieStationierung und den Schutz strategischer Nuklearstreitkräfte in diesemGebiet, Frühwarnung und Luftverteidigung, Schutz von industriellerMobilmachung und Militärpotenzial sowie die Verteidigung gegen militärischeAktionen, die eine Bedrohung für die Sicherheit der Region darstellen.

Die CUSRPG besteht aus einem Ausschuss der Stabschefs, einemRegionalen Planungsausschuss, einer Arbeitsgruppe des RegionalenPlanungsausschusses sowie einem in Washington angesiedelten Sekretariat.Beobachter des Internationalen Militärstabs der NATO (IMS) und der OberstenNATO-Befehlshaber können zur Teilnahme an Treffen des RegionalenPlanungsausschusses eingeladen werden.

Der Chef des kanadischen Verteidigungsstabs und der US-amerikanischeVorsitzende der Gemeinsamen Stabschefs sind gegenüber dem NATO-Militärausschuss für die Koordinierung von NATO-Angelegenheiten in derCANUS-Region verantwortlich. Hierzu gehören die Vorbereitung undGenehmigung von Plänen für die Verteidigung der CANUS-Region, die an denVorsitzenden des NATO-Militärausschusses weitergeleitet werden, dieAufrechterhaltung des Kontakts mit dem Vorsitzenden des Militärausschusses,den Obersten NATO-Befehlshabern und gegebenenfalls anderen NATO-Agenturen sowie die Aufsicht über Ausbildungs- und Übungsaktivitäten derNATO und der Partnerschaft für den Frieden (PfP) in der CANUS-Region.

DIE NATO-ERWEITERUNG UND DER BEITRITT NEUERNATO-MITGLIEDER

Das der Öffnung der NATO für neue Mitglieder zugrundeliegende Zielbesteht darin, die Stabilität in Europa insgesamt zu verbessern, und nichtdarin, ihre militärischen Einflussmöglichkeiten zu vergrößern bzw. ihrMilitärpotenzial zu stärken oder das Wesen ihres grundsätzlichenVerteidigungsdispositivs zu ändern. Die kollektiven Sicherheitsgarantien derNATO und ihre Abhängigkeit von multinationalen Streitkräftestrukturen bietendie beste Möglichkeit, auf der Grundlage gemeinsamer Risiken, gemeinsamerVerantwortung und gemeinsam getragener Kosten das oben genannte Ziel zuerreichen. Die Öffnung des Bündnisses und der Beitritt dreier neuer Mitgliederim Jahre 1999 sowie der Einfluss von Partnerschaft und Zusammenarbeit im

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Rahmen des PfP-Programms erlaubt es, den militärischen Schwerpunkt aufaktuelle und zukünftige Erfordernisse zu legen. Hierzu gehören beweglichereund flexiblere Potenziale, die eine schnelle Reaktion, Verstärkung und andereAnforderungen auf dem Gebiet der Krisenbewältigung erleichtern sollen. DieBeteiligung der neuen Mitgliedstaaten erstreckt sich auf das gesamteSpektrum der Aufträge und Aufgaben der NATO. Zusammen mit den anderenin der integrierten militärischen Kommandostruktur mitarbeitenden Staaten wir-ken sie aktiv an der Planung, Entwicklung und personellen Ausstattung derStreitkräftestrukturen der NATO mit.

Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 wurden Polen, dieTschechische Republik und Ungarn eingeladen, Beitrittsverhandlungen mitdem Bündnis aufzunehmen. Ende 1997 wurden diese Verhandlungen zumAbschluss gebracht und die Beitrittsprotokolle unterzeichnet. Im März 1999 tra-ten die drei neuen Mitgliedstaaten dem Bündnis bei. In der Zwischenzeit wur-den parallel zum politischen Prozess sowohl in den Staaten selbst als auchinnerhalb der NATO intensive Anstrengungen unternommen, um die polni-schen, tschechischen und ungarischen Streitkräfte zur Umstellung auf ihrezukünftige Rolle zu befähigen, damit der Prozess des Übergangs in dieMilitärstrukturen des Bündnisses in effizienter Weise durchgeführt werdenkonnte. Vor dem Beitritt gab es Einweisungen und Diskussions-veranstaltungen, um die einzelnen Staaten auf die Verpflichtungen vorzuberei-ten, die sie als Mitglieder des Bündnisses übernehmen würden, und sie mitden geltenden Verfahren und Gepflogenheiten vertraut zu machen. DieseVorbereitungen trugen dazu bei, die jeweilige Mitarbeit der neuenMitgliedstaaten in den NATO-Strukturen zu bestimmen, die Verfahren festzule-gen, mit denen ihre Integration erreicht werden sollte, und ihre Beteiligung anden Aktivitäten des Bündnisses während der Beitrittsphase zu erleichtern.

AKTIVITÄTEN UND INITIATIVEN IM RAHMEN DERPARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN

Innerhalb des allgemeinen Rahmens der PfP-Initiative und insbesondereim Zusammenhang mit der PfP-Planung und -Überprüfung sind zur weiterenFestigung der Bindungen zwischen der NATO und ihren Partnerstaaten eineVielzahl unterschiedlicher militärischer Aktivitäten und Initiativen veranlasstbzw. eingebracht worden. Diese sind nicht auf die Beteiligung an militärischenÜbungen beschränkt, sondern umfassen zum Beispiel auch Möglichkeitenzum Besuch von Lehrgängen an der NATO-Verteidigungsakademie in Romund an der NATO-(SHAPE-)Schule in Oberammergau. Die PfP-Staaten wur-den außerdem aufgefordert, Kandidaten für die entsprechend den obengenannten Vereinbarungen eingerichteten Dienstposten in den PfP-Stabselementen bei verschiedenen militärischen Hauptquartieren der NATO

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zu benennen, die umfassend an der Planung und Durchführung der PfP-Aktivitäten beteiligt werden sollen.

Auch im Internationalen Militärstab der NATO haben Offiziere aus PfP-Staaten internationale Funktionen bei der Partnerschaftskoordinierungszelle(vgl. Kapitel 3) übernommen. Außerdem werden die Möglichkeiten einerMitarbeit von Personal aus den Partnerstaaten bei der Übungsplanung, derErarbeitung von Konzepten und Führungs- und Einsatzgrundsätzen sowie beiOperationen auf Ebene der Alliierten Streitkräftekommandos und in den ent-sprechenden Stäben geprüft.

Bei der Durchführung vieler dieser Maßnahmen wurden rasch Fortschritteerzielt. Etwa 20 PfP-Staaten haben sich an der vom 12. bis zum 18. Februar1998 abgehaltenen NATO-Krisenmanagementübung beteiligt. DieseRahmenübung (d. h., es fanden keine wirklichen Truppendislozierungen statt)war darauf angelegt, die Maßnahmen zu erproben und einzuüben, die in einerhypothetischen Krisensituation von der NATO bei einem friedensunterstützen-den Einsatz unter VN-Mandat in Zusammenarbeit mit ihren Partnern durchzu-führen wären. Ein weiterer Teil der Übung galt der Beteiligung der NATO undihrer Partnerstaaten an der Katastrophenbekämpfung.

Im gesamten Rahmen dieser Aktivitäten sowie im Zuge der Kooperationim Zusammenhang mit anderen Angelegenheiten und Maßnahmen, für dieeine Zusammenarbeit mit PfP-Partnern vorgesehen ist, wird der Schwerpunktauf mehr Transparenz im Hinblick auf die militärischen Aktivitäten und eineVerbesserung von Konsultation und Kooperation gelegt.

Bei der Durchführung von NATO/PfP-Übungen - beispielsweise imZusammenhang mit Rettungs- oder humanitären Einsätzen bzw.Friedensunterstützungsoperationen - wird der Schwerpunkt auf die Förderungder Fähigkeit und Bereitschaft der teilnehmenden Staaten gelegt, solcheOperationen vorzunehmen. Gleichzeitig wird das gegenseitige Verständnis derverschiedenen militärischen Systeme und Verfahren verbessert und gestärkt.

Ein weiterer deutlicher Schwerpunkt liegt auf der Multinationalität inner-halb des militärischen Hauptquartiers sowie in den Streitkräften, die an Übun-gen teilnehmen. Dies hat den Übergang zu komplexeren Formen derNATO/PfP-Übungen erleichtert, an denen auf höherer Ebene angesiedeltemilitärische Einheiten beteiligt sind. Dieser Prozess hat sich als nützlich fürbeide Seiten erwiesen, d. h. für die NATO und ihre Partnerstaaten, und esermöglicht, dass aus den Erfahrungen, die anlässlich der Zusammenarbeit beiinteralliierten Übungen gemacht wurden, nützliche Lehren gezogen werdenkonnten.

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UMFASSENDERE KONSULTATION UNDZUSAMMENARBEIT

Im Anschluss an das Gipfeltreffen vom Juli 1997 in Madrid wurde imRahmen des Prozesses der Verbesserung von Konsultation und Kooperationsowie der Einführung von Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz im poli-tischen wie auch militärischen Bereich eine Reihe neuer Institutionen geschaf-fen.

Neben den Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR),des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats (NRR) und der NATO-Ukraine-Kommission (NUK), die auf der zivilen politischen Ebene tätig sind undin früheren Kapiteln beschrieben wurden, finden zur Abwicklung der Aktivitätendieser multi- und bilateralen Kooperationsorgane im militärischen Bereich wei-tere Treffen in unterschiedlichen Zusammensetzungen statt. Inzwischen trittauch ein im Rahmen der euro-atlantischen Partnerschaft tätigerMilitärausschuss zusammen, um militärische Fragen zu erörtern und für einendiesbezüglichen Meinungsaustausch zwischen allen EAPR-Staaten zu sorgen.In gleicher Weise sind Treffen der Militärischen Vertreter und der Stabschefsunter Leitung des NRR eingeführt worden, um das Entstehen engererBindungen zu ermöglichen, die zur Förderung der besonderen Beziehungenzwischen der NATO und Russland beitragen können. Ähnliche Treffen werdenmit der Ukraine auf der Ebene der Militärischen Vertreter und der Ebene derStabschefs abgehalten.

Die Treffen des Militärausschusses finden entweder als Plenarsitzungenunter Beteiligung aller Partnerstaaten oder als Sitzungen mit begrenztemTeilnehmerkreis statt, bei denen der Schwerpunkt auf funktionale oder regio-nale Angelegenheiten wie die gemeinsame Mitwirkung an Friedensunter-stützungsoperationen gelegt wird. Alternativ dazu können auch spezielleSitzungen mit einem einzigen Partnerstaat abgehalten werden. Diese Treffenfinden entweder auf der Ebene der Stabschefs - in der Regel zweimal pro Jahr,zeitgleich mit den anderen Treffen der Stabschefs in Brüssel - oder monatlichauf der Ebene der Ständigen Militärischen Vertreter statt. Durch dieseRegelungen werden Häufigkeit und Kosten der für die verschiedenenStabschefs nötigen Reisen nach Brüssel begrenzt. Alle Treffen werden vomVorsitzenden des NATO-Militärausschusses geleitet.

Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat (NRR) tritt als Gremiumder Stabschefs/Chiefs of Defence normalerweise mindestens zweimal pro Jahrzusammen, wobei seine Sitzungen zeitgleich mit den Tagungen derMilitärausschüsse auf der Ebene der Stabschefs im Frühjahr und Herbst einesjeden Jahres stattfinden.

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An allen Tagungen nehmen die Stabschefs der NATO-Staaten, dieObersten NATO-Befehlshaber und die Militärischen Vertreter Russlands teil.Ständige Treffen der Militärischen Vertreter des NRR mit Sitz in Brüssel kön-nen häufiger stattfinden.

Sowohl bei den Tagungen der Stabschefs als auch bei den StändigenTreffen haben drei Vertreter gemeinsam den Vorsitz inne, und zwar derVorsitzende des Militärausschusses, ein NATO-Stabschef oder einMilitärischer Vertreter der NATO mit Sitz beim NATO-Hauptquartier in Brüsselsowie der russische Militärische Vertreter. Die Vertretung der NATO bei denvorstehenden Tagungen wird im turnusmäßigen Wechsel von jeweils dreiMonaten von den einzelnen NATO-Staaten wahrgenommen.

Sowohl bei den Tagungen auf Ebene der Stabschefs als auch bei jenender Ständigen Vertreter teilen sich die drei gemeinsamen Vorsitzenden auchdie Zuständigkeit für die einzelnen Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnungder einzelnen Treffen wird auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwi-schen dem Internationalen Militärstab der NATO und der russischen Vertretungerstellt und ist anschließend von jedem der drei Vorsitzenden zu billigen.

Der Militärische Ausschuss mit Vertretern der Ukraine tritt als Gremiumder Stabschefs mindestens zweimal pro Jahr zusammen, wobei auch hier dieTreffen zeitgleich mit anderen, auf derselben Ebene abgehaltenen Treffenstattfinden sollen. An den Treffen nehmen die Stabschefs der NATO-Staaten,die Obersten NATO-Befehlshaber sowie der Vertreter der Ukraine teil; sie wer-den vom Vorsitzenden des Militärischen Ausschusses geleitet. Treffen desMilitärischen Ausschusses mit Vertretern der Ukraine auf der Ebene derMilitärischen Vertreter werden ebenfalls zweimal pro Jahr einberufen.

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KAPITEL 13

ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN NATO-AUSSCHÜSSE UND DIE INSTITUTIONEN FÜRZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND

DIALOG

Übersicht über die wichtigsten NATO-Ausschüsse

Übersicht über die Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft undDialog

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ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN NATO-AUSSCHÜSSE UND DIE INSTITUTIONEN FÜRZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND

DIALOG

ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN NATO-AUSSCHÜSSE

Die wichtigsten Foren für Konsultation und Entscheidungsfindung desBündnisses werden von einer Ausschussstruktur unterstützt, die sicherstellt,dass jeder Mitgliedstaat auf jeder Ebene in allen Bereichen der NATO-Aktivitä-ten, an denen er teilnimmt, vertreten ist. Einige der Ausschüsse wurden in derFrühphase der Entwicklung der NATO gegründet und tragen seit vielen Jahrenzum Prozess der Entscheidungsfindung des Bündnisses bei. Andere wurdenerst kürzlich im Zusammenhang mit der internen und externen Anpassung desBündnisses nach dem Ende des Kalten Krieges und dem geänderten Sicher-heitsumfeld in Europa eingerichtet.

Der folgende Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der Mitgliedschaf-ten, des Vorsitzes, der Funktion, der Ebenen, der nachgeordneten Strukturenund der Hauptquelle der Stabsunterstützung der wichtigsten NATO-Aus-schüsse. Es ist zu beachten, dass der Generalsekretär Titularvorsitzendereiner Reihe von Ausschüssen für Grundsatzfragen ist, deren ständiger Vorsitzoder Ko-Vorsitz von für den betreffenden Bereich zuständigen hochrangigenVertretern geführt wird. Die Ausschüsse sind gemäß ihrem normalen, ständi-gen Vorsitz gruppiert. Daher folgt die Aufstellung keinem starren hierarchi-schen oder strukturellen Muster.

Die unter dem jeweiligen Ausschuss angegebene Hauptunterstützungs-quelle ist die Abteilung oder das Direktorat des Internationalen Stabs, die bzw.das die Hauptzuständigkeit für den betreffenden Bereich innehat. Die meistenAusschüsse erhalten administrative, prozedurale und praktische Unterstützungvom Exekutivsekretariat. Viele Ausschüsse werden auch vom InternationalenMilitärstab unterstützt.

Die Zusammenfassungen sind nicht mit den detaillierten Aufgabenberei-chen der einzelnen Ausschüsse zu verwechseln, die von dem jeweils überge-ordneten Gremium bei deren Einrichtung verabschiedet werden.

Alle NATO-Ausschüsse treffen Entscheidungen oder formulieren Empfeh-lungen für höherrangige Behörden auf Basis eines Informationsaustauschs

311

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und von Konsultationen, die zu einem Konsens führen. Es gibt keine Abstim-mungen oder Mehrheitsentscheidungen.

Hinweis: Der NATO-Militärausschuss ist dem Nordatlantikrat und demVerteidigungsplanungsausschuss untergeordnet, verfügt jedoch über einenSonderstatus als oberste Militärbehörde der NATO. Die Funktion desMilitärausschusses wird in Kapitel 11 beschrieben.

Der Militärausschuss und die meisten der nachfolgend aufgeführten Aus-schüsse treffen sich außerdem regelmäßig zur Erörterung von EAPR/PfP-Fra-gen mit Vertretern der Partnerländer aus dem Euro-Atlantischen Partner-schaftsrat (EAPR) und der Partnerschaft für den Frieden (PfP).

01. Nordatlantikrat

02. Verteidigungsplanungsausschuss

03. Nukleare Planungsgruppe (NPG)

04. Militärausschuss

05. Exekutivarbeitsgruppe

06. Hochrangige Arbeitsgruppe Konventionelle Rüstungskontrolle

07. Gemeinsamer Proliferationsausschuss

08. Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss Partnerschaft für denFrieden

09. NATO-Luftverteidigungsausschuss

10. NATO-Ausschuss für Konsultations- und Führungssysteme (NC3B)

11. NATO-Führungssystem Luftstreitkräfte

12. Hochrangiger Politischer Ausschuss

13. Beratergruppe für Atlantische Politik

14. Politischer Ausschuss

15. Kooperationsgruppe Mittelmeer

16. Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für Proliferation

17. Ausschuss Verifikationskoordinierung

18. Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen

19. Ausschuss Verteidigungsüberprüfung

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20. Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)

21. NATO-Standardisierungsausschuss

22. Infrastrukturausschuss

23. Oberausschuss Zivile Notfallplanung

24. NATO-Logistikkonferenz

25. Wissenschaftsausschuss

26. Ausschuss für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft

27. Ausschuss Zivil-/Militärhaushalt

28. Oberausschuss Ressourcen

29. Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für Proliferation

30. Hochrangige Gruppe

31. Wirtschaftsausschuss

32. Ausschuss für Information und kulturelle Beziehungen

33. Ausschuss für Einsatz und Übungen

34. Ausschuss Luftverkehrsführung in der NATO

35. Direktorium der Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte

36. NATO-Pipeline-Ausschuss

37. NATO-Sicherheitsausschuss

38. Sonderausschuss

39. Archivausschuss

313

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MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten.Generalsekretär. Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium desNordatlantischen Bündnisses. Das einzige Gremium,das formell durch den Nordatlantikvertrag geschaffenwurde. Es ist autorisiert, zum Zweck der Umsetzung desVertrags „soweit erforderlich nachgeordnete Stellen” ein-zurichten. Ständig (Ständige Vertreter/Botschafter). Minister(Außen- und/oder Verteidigungsminister). Gipfel (Staats-und Regierungschefs). Der Rat wird von zahlreichen Ausschüssen unterstützt,die die gesamte Bandbreite der Bündnisaktivitätenabdecken. Alle Abteilungen und Unabhängigen Büros desInternationalen Stabs unterstützen direkt oder indirektdie Arbeit des Rats. Zur Funktion des Rats als dem fürdie Erreichung der Ziele des Vertrags zuständigenOrgan gehört die Schaffung einer Reihe von Agenturenund Organisationen, die ebenfalls seine Arbeit aufSpezialgebieten unterstützen.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Mitgliedstaaten, die an der integrierten Militärstruktur derNATO beteiligt sind (alle Mitgliedstaaten außerFrankreich). Generalsekretär. Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium desNordatlantischen Bündnisses. Das einzige Gremium,das formell durch den Nordatlantikvertrag geschaffenwurde. Es ist autorisiert, zum Zweck der Umsetzung desVertrags „soweit erforderlich nachgeordnete Stellen” ein-zurichten. Ständig (Ständige Vertreter/Botschafter). Minister(Verteidigungsminister).

Ausschuss Verteidigungsüberprüfung.

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;Exekutivsekretariat.

1. Nordatlantikrat

2. Verteidigungsplanungsausschuss

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MitgliederVorsitzFunktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich. Generalsekretär.Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für Fragenbezüglich der Nuklearpolitik des Bündnisses. Verteidigungsminister, Ständige Vertreter. Hochrangige Gruppe, Stabsgruppe der NuklearenPlanungsgruppe.

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;Exekutivsekretariat.

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Vorsitzender des Militärausschusses. Oberste Militärbehörde der NATO unter der Gesamtbe-fehlsgewalt des Nordatlantikrats und des Verteidigungs-planungsausschusses. Stabschefs, Nationale Militärische Vertreter. Arbeitsgruppen des Militärausschusses. Eine Reihegemeinsamer ziviler und militärischer Gremien unterste-hen auch dem Militärausschuss sowie dem Rat und demVerteidigungsplanungsausschuss.

Internationaler Militärstab.

3. Nukleare Planungsgruppe (NPG)

4. Militärausschuss (MC)

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Mitglieder

Vorsitz

Funktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Stellvertretender Generalsekretär. Ständiger Vorsitzen-der: Beigeordneter Generalsekretär, Verteidigungspla-nung und -operationen. Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats fürVerteidigungsfragen, die die 19 Mitgliedstaaten und dieBeziehungen mit anderen Organisationen wie derWesteuropäischen Union (WEU) betreffen. Verteidigungsberater nationaler Delegationen.

n. z.1

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;Exekutivsekretariat.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Stellvertretender Generalsekretär; Amtierender Vorsit-zender: Beigeordneter Generalsekretär für PolitischeAngelegenheiten. Konsultations- und Beratungsgremium der Außen- undVerteidigungsminister für Fragen der konventionellenRüstungskontrolle. Experten der Außen- und Verteidigungsministerien aufder Ebene der Politischen Direktoren; Politische Beraterder NATO-Delegationen.

HLTF auf der Ebene der Stellvertreter.

Abteilung Politische Angelegenheiten (Referat Koordi-nierung für konventionelle Rüstungskontrolle); Exekutiv-sekretariat.

5. Exekutivarbeitsgruppe (EWG)

6. Hochrangige Arbeitsgruppe KonventionelleRüstungskontrolle (HLTF)

1 n. z.: nicht zutreffend.

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317

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Stellvertretender Generalsekretär. Oberstes Beratungsgremium, das dem Nordatlantikratkoordinierte Berichte zu politisch-militärischen und Ver-teidigungsaspekten der Verbreitung von Massenvernich-tungswaffen liefert. Mitglieder der Hochrangigen Politisch-MilitärischenGruppe für Proliferation und der Hochrangigen Verteidi-gungspolitischen Gruppe für Proliferation in gemeinsa-mer Sitzung.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekreta-riat.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Stellvertretender Generalsekretär. Ständige Vorsitzende:Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten, Beigeordneter Generalsekretär für Verteidi-gungsplanung und -operationen/Direktor des DirektoratsVerteidigungsbezogene Partnerschaft und Zusammen-arbeit (DPAO).Wichtigstes Entscheidungsfindungs- und Beratungsgre-mium des Nordatlantikrats für alle Aspekte der Partner-schaft für den Frieden einschließlich der PfP-Planungund Überprüfung (PARP). Vertreter der nationalen Delegationen (zwei Mitglieder jeDelegation); je nach behandelten Themen ändert sichdie Mitgliedschaft häufig.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Abteilung für Ver-teidigungsplanung und -operationen; Exekutivsekreta-riat.

7. Gemeinsamer Proliferationsausschuss

8. Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss Partnerschaftfür den Frieden (PMSC/PfP)

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9. NATO-Luftverteidigungsausschuss (NADC)

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

Alle MitgliedstaatenStellvertretender Generalsekretär. Berät den Nordatlantikrat und den EAPR zu allen Fragender Luftverteidigung einschließlich der Abwehr taktischerFlugkörper. Fördert die Harmonisierung der nationalenAnstrengungen mit der überstaatlichen Planung imBereich der Führungsstrukturen der Luftstreitkräfte undder Waffensysteme der Luftverteidigung. Hochrangige nationale Militär- oder Exekutivoffiziere, diean Management und Politik im Bereich Luftverteidigungoder Führungssysteme der Luftstreitkräfte beteiligt sind.Luftverteidigungsrepräsentanten (ADREPS); Unteraus-schuss LV-Waffensysteme (PADW); Unterausschuss LV-Philosophie (PADP): Stabsübergreifende Frühwarn-gruppe (EWISG); Luftverteidigungsrepräsentanten derPartnerländer (PADREPS).

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (DirektoratLuftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekre-tariat.

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MitgliederVorsitz

Ständiger Vorsitz

Ko-Vizevorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. .

Stellvertretender Generalsekretär. Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunter-stützung. Direktor des C3-Stabs der NATO und ein gewählter Ko-Vizevorsitzender. Oberstes multinationales Gremium, das im Namen desNordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsaus-schusses handelt und diesen in allen Fragen aus demBereich Konsultations-, Führungs- und Kommunikations-systeme (C3) innerhalb der Organisation untersteht. Der C3-Ausschuss setzt sich folgendermaßen zusam-men: 2 hochrangige Vertreter aus jedem an Manage-ment und Politik der Kommunikations- und Informations-systeme (CIS) zur Unterstützung von C3 beteiligtenStaat, die die weit reichenden funktionalen Zuständigkei-ten des Ausschusses berücksichtigen können, 1 Vertre-ter des Militärausschusses, 1 Vertreter jeder Strategi-schen NATO-Kommandobehörde, 1 Vertreter derfolgenden NATO-Ausschüsse: KNRD, SCEPC/CCPC,COEC, NADC, NACMO BOD, NAPMO BOD, NSC,SRB, PMSC, NCS und RTB, ferner der GeneraldirektorNC3A sowie der Leiter NACOSA.Gruppe Nationaler C3-Vertreter, die als ständiger Aus-schuss fungiert, Arbeitsgruppen und Unterausschüsse +8 Unterausschüsse mit ihren nachgeordneten Arbeits-gruppen, Ad-hoc-Arbeitsgruppen, Untergruppen und Ad-hoc-Gruppen (C3-Gesamtanforderungen und Konzepte(JRCSC-SC/1), Interoperabilität (ISC-SC/2), Frequenz-zuweisung (FMSC-SC/3), INFOSEC (INFOSECSC-SC/4), Informationssysteme (ISSC-SC/5), Kommunika-tionsnetz (CNSC-SC/6), Identifikation (IDENTSC-SC/7)und Navigation (NAVSC-SC/8))

C3-Stab der NATO (NHQC3S); Exekutivsekretariat.

10. NATO-Ausschuss für Konsultations-, Führungs- undKommunikationssysteme (NC3B)

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320

11. Direktorium der Managementorganisation für das NATO-Führungssystem Luftstreitkräfte (NACMO)

12. Hochrangiger Politischer Ausschuss (SPC)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

17 Teilnehmerstaaten (NATO-Mitgliedstaaten außerIsland und Luxemburg). Stellvertretender Generalsekretär. Nationaler Vorsitzender (Vizevorsitzender des NATO-Luftverteidigungsausschusses (NADC)). Gewährleistet die Planung und Umsetzung desProgramms für das NATO-FührungssystemLuftstreitkräfte. Hochrangige nationale Militär- oder Exekutivoffiziere, dieam Management der Luftverteidigung oder derFührungssysteme der Luftstreitkräfte beteiligt sind. ACCS-Beratungsausschuss.

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat)

Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekre-tariat.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten. Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats fürpolitische und spezielle politisch-militärische Fragen.Verstärkung durch Experten bei der Bearbeitung einzel-ner Fragen (SPC(R)). Stellvertretende Ständige Vertreter.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekreta-riat und andere Abteilungen/Büros des IS nach Bedarf.

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321

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten. Beratungsgremium des Nordatlantikrats, zuständig fürdie Untersuchung relevanter längerfristiger Planungenfür die Sicherheitspolitik. Nationale Vertreter auf der Ebene der Politischen Direk-toren, die als einzelne Experten handeln. Die Treffen derAPAG finden jährlich unter Beteiligung der Partnerstaa-ten statt.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten.Beigeordneter Generalsekretär für PolitischeAngelegenheiten. Beratungsgremium des Nordatlantikrats für politischeFragen. Politische Berater nationaler Delegationen, nach Bedarfdurch Experten verstärkt.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekreta-riat.

13. Beratergruppe für Atlantische Politik (APAG)

14. Politischer Ausschuss (PC)

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322

15. Kooperationsgruppe Mittelmeer (MCG)

16. Hochrangige Politisch-Militärische Gruppefür Proliferation

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten. Amtierender Vorsitzender: Stellvertretender Bei-geordneter Generalsekretär und Direktor des DirektoratsPolitische Angelegenheiten. Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Fragen desMittelmeerdialogs.Politische Berater der NATO-Delegationen. Außerdemfinden Treffen mit Vertretern der Staaten des Mittelmeer-dialogs statt.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekreta-riat

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten. Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Fragen desMittelmeerdialogs.Oberstes Beratungsgremium für politisch-militärischeAspekte der Verbreitung von Massenvernichtungswaf-fen. Hochrangige, für Politik- und Sicherheitsfragen imBereich der Nichtverbreitung zuständige nationale Ver-treter. Außerdem finden Treffen mit der Hochrangigen Verteidi-gungspolitischen Gruppe für Proliferation im Rahmendes Gemeinsamen Proliferationsausschusses statt.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekreta-riat.

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323

17. Ausschuss Verifikationskoordinierung (VCC)

18. Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen (PCG)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten. Amtierender Vorsitzender: Leiter des ReferatsVerifikations- und Umsetzungskoordinierung. Wichtigstes Gremium für Entscheidungen zu Fragen derUmsetzungs- und Verifikationskoordinierung im Bereichder konventionellen Rüstungskontrolle.Plenarsitzungen, Arbeitsgruppen, Expertengruppen,Seminare/Workshops mit Experten von Außen- und Ver-teidigungsministerien, Experten von Verifikationseinhei-ten, Sekretäre von Delegationen.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten (Referat Koordi-nierung für konventionelle Rüstungskontrolle); Exekutiv-sekretariat.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungspla-nung und -operationen. Wichtigstes Konsultationsforum und Beratungsgremiumdes Nordatlantikrats für politisch-militärische Angelegen-heiten (einschließlich friedenserhaltender Operationen,Entwicklung des Konzepts des Alliierten Streitkräftekom-mandos und Überprüfung des Strategischen Konzeptsder NATO).Stellvertretende Ständige Vertreter und nationale militäri-sche Vertreter.

n. z.

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;Exekutivsekretariat.

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324

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich. Beigeordneter Generalsekretär, Verteidigungsplanungund -operationen.Oberster Beratungsausschuss des Verteidigungspla-nungsausschusses für die Streitkräfteplanung undandere Fragen der integrierten Militärstruktur.Verteidigungsberater nationaler Delegationen.

Arbeitsgruppe des Ausschusses Verteidigungsüberprü-fung.

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;Exekutivsekretariat.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Generalsekretär. Ständiger Vorsitzender: Beigeordneter Generalsekretärfür Verteidigungsunterstützung. Oberstes Gremium unter dem Nordatlantikrat, das sichmit Produktionslogistik befasst. Fördert die NATO-Rüstungskooperation und erörtert politische, wirtschaftli-che und technische Fragen der Entwicklung undBeschaffung der Ausrüstung für NATO-Streitkräfte. Nationale Rüstungsdirektoren. Vertreter der Nationalen Rüstungsdirektoren(NADREPS); NATO-Rüstungsgruppe Heer (NAAG);NATO-Rüstungsgruppe Luftwaffe (NAFAG); NATO-Rüstungsgruppe Marine (NNAG); NATO-Industriebera-tergruppe (NIAG).

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (DirektoratRüstungsplanung, -programme und -politik); Exekutivse-kretariat.

19. Ausschuss Verteidigungsüberprüfung

20. Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)

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325

MitgliederVorsitzStändigerKo-Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Generalsekretär. Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunter-stützung und Direktor des Internationalen MilitärstabsHöchste Behörde des Bündnisses für die koordinierteBeratung des Nordatlantikrats in Gesamtstandardisie-rungsfragen. Hochrangige Vertreter aus den Hauptstädten, die koordi-nierte nationale Positionen zur Standardisierung vertre-ten.

Gruppe der NCS-Vertreter (NCSREPs); NATO-Stabsgruppe Standardisierung (NSSG)

NCS, ExekutivsekretariatNCSREPs, NSSG, NATO-Standardisierungsagentur(NSA)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Sicherheitsinvestitio-nen, Logistik und Zivile Notfallplanung. Ständiger Vorsit-zender: Beauftragter für das Sicherheitsinvestitionspro-gramm. Zuständig für die Umsetzung des NATO-Sicherheitsinve-stitionsprogramms, wie vom Oberausschuss Ressour-cen geprüft und verabschiedet und vom Nordatlantikratoder Verteidigungsplanungsausschuss gebilligt. Infrastrukturberater nationaler Delegationen; Vertreterdes Militärausschusses, der Strategischen NATO-Befehlshaber und NATO-Agenturen.

n. z.

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung.

21. NATO-Standardisierungsausschuss (NCS)

22. Infrastrukturausschuss

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326

Alle Mitgliedstaaten. Generalsekretär. Ständige Vorsitzende: Beigeordneter Generalsekretärfür Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfall-planung/Direktor des Direktorats Zivile Notfallplanung. Oberstes Politik- und Beratungsgremium des Nordatlan-tikrats zu Fragen der zivilen Notfallplanung und Kata-strophenhilfe. Zuständig für Politiklenkung und Koordi-nierung von Planungsorganen und -ausschüssen. Hochrangige Vertreter aus den Hauptstädten, die für dieKoordinierung ziviler Notfallaktivitäten zuständigsind/Vertreter nationaler Delegationen. Planungsorgane und -ausschüsse (Hochseeschifffahrt,Europäischer Binnenverkehr, Zivilluftfahrt, Ernährungund Landwirtschaft, Industriebereitschaft, PlanungErdölprodukte (ruhend), Planung Ziviles Kommunikati-onswesen, Zivilschutz, Planung der sanitätsdienstlichenVersorgung).

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung (Direktorat Zivile Notfallplanung); Exeku-tivsekretariat.

23. Oberausschuss Zivile Notfallplanung (SCEPC)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

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327

24. NATO-Logistikkonferenz (SNLC)

Alle Mitgliedstaaten. Generalsekretär. Ständige Vorsitzende: BeigeordneterGeneralsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistikund Zivile Notfallplanung und Stellvertretender Vorsit-zender des Militärausschusses. Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats, desVerteidigungsplanungsausschusses und des Militäraus-schusses für Fragen der verbraucherorientierten Logi-stik. Gemeinsames zivil-/militärisches Gremium, zustän-dig für die Einschätzung der Erfordernisse desBündnisses im Bereich der verbraucherorientierten Logi-stik und die Sicherstellung einer adäquaten Logistikun-terstützung für NATO-Streitkräfte. Der SNLC trägt imAuftrag des Rats die Hauptverantwortung für die Koordi-nierung von Fragen über das gesamte Spektrum derLogistik mit anderen Logistikorganen der NATO.Hochrangige nationale, zivile und militärische Vertreter,die in den Mitgliedstaaten für Fragen der verbraucher-orientierten Logistik zuständig sind.

SNLC-Logistikstabstreffen; Beratergruppe Verkehrs-und Transportwesen.

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung (Logistik (IS-Element)). Abteilung Logi-stik, Rüstung und Ressourcen (IMS).

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

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328

25. Wissenschaftsausschuss (SCOM)

26. Ausschuss für die Herausforderungen der modernenGesellschaft (CCMS)

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Wissenschaft undUmwelt.Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für dasNATO-Wissenschaftsprogramm. Nationale Experten für Wissenschaftspolitik, die vonRegierungs- oder unabhängigen Organen in den Mit-gliedstaaten ernannt werden.Der Wissenschaftsausschuss ernennt eine Reihe vonUnterausschüssen, Beratergremien und Lenkungsgrup-pen für die Durchführung von Spezialaufgaben. Abteilung Wissenschaft und Umwelt.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Beigeordneter Generalsekretär für Wissenschaft undUmwelt.Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für dasNATO-Programm für die Herausforderungen der moder-nen Gesellschaft. Nationale Vertreter mit Fachwissen und/oder Zuständig-keit für Umweltprogramme in den Mitgliedstaaten.

Die Staaten ernennen Vertreter für einen Unteraus-schuss, der für CCMS-Stipendien zuständig ist.

Abteilung Wissenschaft und Umwelt.

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329

27. Ausschuss Zivil-/Militärhaushalt (CBC/MBC)

28. Oberausschuss Ressourcen (SRB)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Nationaler Vorsitzender, der turnusmäßig vom Nordat-lantikrat ernannt wird. Untersteht bei der Bewertung und Empfehlung der Jah-resbudgets des Internationalen Stabs, des Internationa-len Militärstabs, der Obersten NATO-Kommandobehör-den und der AWACS-Streitkräfte sowie bei derÜberprüfung der Haushaltsdurchführung dem Nordatlan-tikrat. Finanzberater aus den nationalen Delegationen.

Die Haushaltsausschüsse richten nach Bedarf Arbeits-gruppen ein.

Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse, Bürodes Leiters Finanzwesen, Amt für Management, Verwal-tung und Personalführung.

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Turnusmäßig wechselnder nationaler Vorsitzender.Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats fürdas Management von gemeinsam finanzierten militäri-schen Ressourcen. Nationale Vertreter, Vertreter des Militärausschusses,Oberste NATO-Befehlshaber, Vorsitzende des Aus-schusses Militärhaushalt, des Infrastrukturausschussesund des Ausschusses Militärpersonal der NATO.

n. z.

Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressour-cen. Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik undZivile Notfallplanung; Exekutivsekretariat.

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330

29. Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe fürProliferation

30. Hochrangige Gruppe

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Unterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Ko-Vorsitz: ein nordamerikanischer und ein europäischerVertreter. Oberstes Beratungsgremium für verteidigungsbezogeneAspekte der Verbreitung von Massenvernichtungswaffenund dazugehöriger Trägersysteme. Für Verteidigungsfragen zuständige hochrangige NATO-Vertreter.Lenkungsausschuss (besteht aus Experten auf Arbeitse-bene); andere temporäre Ad-hoc-Gremien nach Bedarf.Außerdem finden im Rahmen des Gemeinsamen Proli-ferationsausschusses Treffen mit der Hochrangigen Poli-tisch-Militärischen Gruppe für Proliferation statt.

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekreta-riat.

MitgliederVorsitz

Funktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.Nationaler Vorsitzender (Vereinigte Staaten). Beratungsgremium der Nuklearen Planungsgruppe. DieHochrangige Gruppe tagt mehrmals im Jahr zur Erörte-rung von Fragen im Zusammenhang mit der NATO-Nuklearpolitik und -planung sowie der Sicherheit undDurchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen. Hinweis: Die Hochrangige Gruppe hat die Funktionender früheren Hochrangigen Gruppe für Nuklearwaffensi-cherheit übernommen, die in Kapitel 7 erwähnt wird.Nationale Experten aus den NATO-Hauptstädten.

n. z.

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen(Direktorat Nukleare Grundsatzfragen).

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331

31. Wirtschaftsausschuss

32. Ausschuss für Information und kulturelle Beziehungen

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Direktor des Direktorats Wirtschaft. Beratungsgremium des Nordatlantikrats für wirtschaftli-che Fragen. Vertreter aus NATO-Delegationen (Wirtschaftsberater).An verstärkten Treffen nehmen Experten aus den Haupt-städten teil.

n. z.

Abteilung Politische Angelegenheiten, Direktorat Wirt-schaft; Exekutivsekretariat.

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Direktor für Presse und Information. Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Presse- undInformationsfragen. Vertreter aus NATO-Delegationen. An verstärkten Tref-fen nehmen Experten aus den Hauptstädten teil.

n. z.

Presse- und Informationsdienst; Exekutivsekretariat.

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332

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Direktor des Direktorats Krisenmanagement und -ein-satz, Abteilung für Verteidigungsplanung und -operatio-nen. Wichtigstes Konsultations- und Koordinierungsforumvon Regelungen, Verfahren und Einrichtungen imBereich Krisenmanagement, einschließlich Kommunika-tionsfragen, Fragen bezüglich des Lagezentrums derNATO sowie Vorbereitung und Durchführung von Kri-senmanagementübungen. Politische und militärische Vertreter der nationalen Dele-gationen, die für Krisenmanagement und Übungenzuständig sind.

n. z.

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen(Referat Ratstätigkeiten); Exekutivsekretariat.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Gewählt (derzeit der Direktor Luftverteidigung und Luf-traumkontrolle, Internationaler Stab der NATO). Oberstes Beratungsgremium für Fragen zur zivil-/militäri-schen Koordinierung des Luftverkehrs. Hochrangige zivile und militärische Luftverkehrsmana-ger aus den nationalen Hauptstädten. Kommunikations- und Navigationsgruppe; Überwa-chungs- und Identifikationsgruppe; Gruppe Luftverkehrs-führung.

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (DirektoratLuftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekre-tariat.

33. Ausschuss für Einsatz und Übungen

34. Ausschuss Luftverkehrsführung in der NATO(vormals Ausschuss für die Koordinierung des europäischen

Luftraums)

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333

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Sieben beteiligte Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland,Frankreich, Kanada, Niederlande, Vereinigtes König-reich, Vereinigte Staaten). Nationaler Vertreter. Oberstes Direktorium des Pipeline-Systems EuropaMitte. Vertreter der Teilnehmerstaaten sowie Vertreter derPipeline-Betriebsagentur Europa Mitte.

n. z.

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung (Logistik (IS-Element)); Exekutivsekreta-riat; NATO-Militärbehörden (CINCNORTH, AFNORTH).

MitgliederVorsitzFunktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Leiter Logistik (IS-Element).Oberstes Beratungsgremium der NATO für verbraucher-orientierte Logistik in Bezug auf militärische Erdöl-vorräte. Regierungsexperten für Fragen der militärischen Erdöl-versorgung. Arbeitsgruppe für Spezialaufgaben, ArbeitsgruppeSchmier- und Treibstoffe. Arbeitsgruppe Erdöltransport-und Verarbeitungsgeräte. Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und ZivileNotfallplanung (Logistik (IS-Element)); Exekutivsekreta-riat; NATO-Militärbehörden (SHAPE, SACLANT).

35. Direktorium der Pipeline-ManagementorganisationEuropa Mitte

36. NATO-Pipeline-Ausschuss

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334

37. NATO-Sicherheitsausschuss

38. Sonderausschuss

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Direktor des NATO-Sicherheitsamts.Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Angelegen-heiten der NATO-Sicherheitspolitik.Nationale Vertreter und Sicherheitsoffiziere nationalerDelegationen.

Arbeitsgruppe DV-Sicherheit.

NATO-Sicherheitsamt.

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

EbenenWichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Jährlich turnusmäßig unter den Mitgliedstaaten wech-selnder Vorsitz.Beratungsgremium des Nordatlantikrats zu Fragen derSpionage und terroristische oder ähnliche Bedrohungen,die das Bündnis betreffen könnten.Leiter der Sicherheitsdienste der Mitgliedstaaten.

n. z.

NATO-Sicherheitsamt.

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335

39. Archivausschuss

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsseUnterstützungdurch denInternationalenStab

Alle Mitgliedstaaten. Stellvertretender Geschäftsführender SekretärIm Einklang mit der Anpassung der NATO an das neueinternationale Sicherheitsumfeld nach dem Ende desKalten Krieges und im Geiste der Förderung von mehrTransparenz hat das Bündnis eine Politik der Offenle-gung und Freigabe von NATO-Dokumenten von histori-scher Bedeutung zu Forschungszwecken geschaffen.Die Funktion des Archivausschusses besteht darin, dasArchivprogramm (einschließlich der Bereitstellung vonEinrichtungen mit öffentlichem Zutritt) fortzuführen undzu erweitern sowie von zivilen und militärischen Organendes Bündnisses geführte Archive zu verwalten und zubewahren. Durch nationale Archivare verstärkte StellvertretendeStändige Vertreter.

n. z.

Exekutivsekretariat, Amt für Management, Verwaltungund Personalführung (Archivabteilung).

ÜBERSICHT ÜBER DIE INSTITUTIONEN FÜRZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND DIALOG

Der folgende Abschnitt bietet eine Zusammenfassung derMitgliedschaften, des Vorsitzes, des Status bzw. der Funktion, der Ebenenund dazugehörigen Strukturen sowie der Hauptquelle der Stabsunterstützungder Institutionen für Zusammenarbeit und Partnerschaft.

Nähere Einzelheiten zu diesen Institutionen sind Kapitel 3 zu entnehmen.

• Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR)

• Ständiger Gemeinsamer NATO-Russland-Rat (NRR)

• NATO-Ukraine-Kommission (NUK)

• Kooperationsgruppe Mittelmeer

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336

Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigsteverbundeneAusschüsse

Stabsunterstüt-zung

Sechsundvierzig Staaten (19 NATO-Mitgliedstaaten +27 Partnerländer). Generalsekretär. Eingerichtet in Übereinstimmung mit dem EAPR-Grund-lagendokument vom Mai 1997. Der übergreifende Rah-men für Politik- und Sicherheitskonsultationen sowie fürdie verstärkte Zusammenarbeit unter dem PfP-Pro-gramm (Partnerschaft für den Frieden). Botschafter (Ständige Vertreter der NATO-Mitgliedstaa-ten und Botschafter der Partnerländer). Minister (Außen- und Verteidigungsminister). Gipfel (Staats- und Regierungschefs). Nachgeordnete Ausschüsse des Nordatlantikrats, diesich mit am EAPR bzw. an der PfP beteiligten Partner-staaten treffen. Unterstützung durch diplomatische Vertretungen undVerbindungsbüros von EAPR-Staaten sowie durchNATO-Stäbe. Viele Abteilungen und Büros des Interna-tionalen Stabs und des Internationalen Militärstabsunterstützen direkt oder indirekt die Arbeit des EAPR.

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337

Ständiger Gemeinsamer NATO-Russland-Rat (NRR)

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigsteverbundeneAusschüsse

Stabsunterstüt-zung

Alle Mitgliedstaaten der NATO und die Russische Föde-ration. Generalsekretär, der Vertreter der Russischen Födera-tion und ein Vertreter eines NATO-Mitgliedstaats im drei-monatigen turnusmäßigen Wechsel. Einrichtung in Übereinstimmung mit der NATO-Rus-sland-Grundakte vom 27. Mai 1997. Forum für Konsulta-tion, Zusammenarbeit und Konsensbildung zwischen derNATO und Russland. Botschafter. Minister (Außen- und Verteidigungsmini-ster). Gipfel (Staats- und Regierungschefs). Keine formellen nachgeordneten Organe. Die Stabs-chefs treffen sich jedoch unter der Schirmherrschaft desNRR mindestens zweimal pro Jahr. Die militärischenVertreter treffen sich monatlich. Der NRR wird außerdemvon einer Reihe von Expertenarbeitsgruppen unterstützt. Unterstützung durch die Stäbe Russlands und derNATO. Viele Abteilungen und Büros des InternationalenStabs und des Internationalen Militärstabs der NATOunterstützen direkt oder indirekt die Arbeit des NRR.

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338

NATO-Ukraine-Kommission (NUK)

MitgliederVorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Stabsunterstüt-zung

Alle Mitgliedstaaten der NATO und die Ukraine. Generalsekretär. In Übereinstimmung mit der NATO-Ukraine-Charta vomJuli 1997 trifft sich der Nordatlantikrat regelmäßig mit derUkraine als NATO-Ukraine-Kommission, im Regelfallmindestens zweimal pro Jahr, um die Umsetzung derBeziehung zu bewerten und ihre weitere Entwicklung zuerörtern. Botschafter, Minister (Außen- und Verteidigungsmini-ster), Gipfel (Staats- und Regierungschefs).Eine Reihe hochrangiger NATO-Ausschüsse trifft sichregelmäßig mit der Ukraine, darunter der StändigeMilitärausschuss oder der Militärausschuss der Stab-schefs. Die NUK wird außerdem von Expertenarbeits-gruppen unterstützt, beispielsweise der GemeinsamenArbeitsgruppe für Verteidigungsreform. Unterstützung durch die Stäbe der Ukraine und derNATO. Viele Abteilungen und Büros des InternationalenStabs und des Internationalen Militärstabs unterstützendirekt oder indirekt die Arbeit des Ausschusses.

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339

Kooperationsgruppe Mittelmeer

Mitglieder

Vorsitz

Funktion

Ebenen

WichtigstenachgeordneteAusschüsse

Stabsunterstüt-zung

Alle Mitgliedstaaten des Bündnisses sowie Ägypten,Algerien, Israel, Jordanien, Marokko, Mauretanien,Tunesien. Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegen-heiten. Amtierender Vorsitzender: Stellvertretender Beigeordne-ter Generalsekretär und Direktor des Direktorats Politi-sche Angelegenheiten.Konsultativorgan für Mittelmeerfragen.Treffen finden auf der Ebene der Politischen Berater mitVertretern der Staaten des Mittelmeerdialogs statt.

n. z.

Unterstützung durch die Stäbe der Teilnehmerstaatenund der NATO. Viele Abteilungen und Büros des Inter-nationalen Stabs und des Internationalen Militärstabsunterstützen direkt oder indirekt die Arbeit der Gruppe.

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KAPITEL 14

ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UNDDIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE

NACHGEORDNETE ORGANE

Einleitung

Verbraucherlogistik

Erzeugerlogistik und Ausrüstung

Standardisierung

Zivile Notfallplanung

Luftverkehrsführung und Luftverteidigung

Frühwarnung durch Luftfahrzeuge

Kommunikations- und Informationssysteme

Elektronische Kampfführung

Meteorologie

Militärische Ozeanografie

Forschung und Technologie

Aus- und Fortbildung

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ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UNDDIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE

NACHGEORDNETE ORGANE

EINLEITUNG

Grundsätzlich sind vom Nordatlantikrat, vom Verteidigungsplanungsaus-schuss, von der Nuklearen Planungsgruppe oder vom NATO-Militärausschusseingesetzte nachgeordnete Organe in beratender Funktion tätig, wobei sie sichauf der Grundlage des von der übergeordneten Stelle erteilten Auftrags mitbestimmten Themen befassen. Ihre Rolle besteht in erster Linie in der Formu-lierung von Grundsatzempfehlungen, die zur Entscheidungsfindung herange-zogen werden können.

Zu unterschiedlichen Zeiten wurden allerdings eine Reihe von Organisa-tionen und Dienststellen für speziellere Aufgaben geschaffen. Angesiedelt imNATO-Hauptquartier in Brüssel oder in verschiedenen Mitgliedstaaten desBündnisses bilden sie einen festen Bestandteil der Gesamtstruktur der NATO.Sie sind die Zentren für besondere Forschungs- und Beratungstätigkeiten, fürdie Umsetzung von Entscheidungen des Bündnisses, für das Managementund die Durchführung gemeinsamer Programme bzw. den Betrieb gemeinsa-mer Systeme sowie für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen.

Einige dieser Stellen sind einem übergeordneten Gremium wie demNordatlantikrat oder dem Militärausschuss direkt unterstellt. Andere unterste-hen beiden oder haben weiter reichende Zuständigkeiten, in deren Rahmen sieSysteme oder Dienste verwalten bzw. überwachen, die den Bedürfnissen desBündnisses insgesamt entsprechen. In diesen Fällen können als „auftragertei-lende Stellen” die Obersten NATO-Befehlshaber oder andere NATO-Elementeauftreten.

Viele der Organisationen, auf die in diesem Kapitel Bezug genommenwird, gehören zur Kategorie der NATO-Produktions- und -Logistikorganisationen,den sogenannten „NPLO”. Dabei handelt es sich um nachgeordnete Gremien,die im Rahmen der Umsetzung des Nordatlantikvertrags geschaffen wurden.Der Nordatlantikrat gewährt jeder NPLO organisatorische, administrative undfinanzielle Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe besteht in der Feststellung derkollektiven Forderungen der Teilnehmerstaaten in den relevanten BereichenKonstruktion und Entwicklung, Produktion, Einsatz- bzw. logistischeUnterstützung und Management in Übereinstimmung mit ihren jeweiligenStatuten.

343

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Die Beteiligung an NPLO-Organisationen steht allen NATO-Staaten aufder Grundlage von Regierungsvereinbarungen offen, die von allenTeilnehmerstaaten unterzeichnet werden.

Eine NPLO besteht normalerweise aus einem übergeordneten Ausschussfür Grundsatzfragen, einem Vorstand oder Direktorium (manchmal auch alsLenkungsausschuss bezeichnet), der bzw. das als Leitungsgremium dient undfür die Stärkung der kollektiven Interessen der Teilnehmerstaaten zuständig ist,aus vom Direktorium eingesetzten nachgeordneten Ausschüssen oderArbeitsgruppen, die für bestimmte Aspekte der Aufgabe verantwortlich sind,sowie einem ausführenden Organ, das für das Management einer NPLOzuständig ist und an dessen Spitze in der Regel ein Generaldirektor steht.

Die Bezeichnung für die Gesamtgliederung der einzelnen NPLO endet inder Regel mit dem Wort „Organisation”, die Bezeichnung für dasManagementgremium mit dem Wort „Agentur” (Agency). Dies schlägt sichauch in den entsprechenden Akronymen nieder, etwa in Bezeichnungen wie„NAMSO” für die NATO-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilver-sorgung insgesamt (NATO Maintenance and Supply Organisation) und„NAMSA” für die NATO-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung(NATO Maintenance and Supply Agency).

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von NATO-Projektlenkungsausschüssen und Projektbüros. „NATO-Projekt” ist ein formel-ler Status, der einem Rüstungskooperationsvorhaben, an dem mindestenszwei NATO-Staaten beteiligt sind, von der Konferenz der NationalenRüstungsdirektoren (KNRD) verliehen wird. Die KNRD ist als höchstesGremium in der NATO für die Zusammenarbeit im Bereich der Erzeugerlogistikzuständig.

Jeder Projektlenkungsausschuss ist Gegenstand eines Regierungs-abkommens zwischen den Teilnehmerstaaten, das die Koordinierung,Durchführung und Überwachung eines Programms zur Beschaffung vonWehrmaterial regelt. Die NPSC, die gemäß vereinbarten NATO-Verfahren fürdie Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktionvon Wehrmaterial eingerichtet werden, unterstehen der KNRD, die denArbeitsfortgang überprüft und über Fortsetzung, Korrektur oder Abbruch desProjekts sowie gegebenenfalls über die Einrichtung eines Projektbüros ent-scheidet.

Zur Zeit gibt es etwa 20 NATO-Projektlenkungsausschüsse/Projektbüros.Diese sind am Ende des Kapitels aufgeführt 1.

344

1 Zusätzlich zu Produktions- und Logistikorganisationen der NATO, Projektlenkungsausschüssen,Agenturen und anderen Organisationen beschreibt dieses Kapitel die Rolle einer Reihe vonAusschüssen für Grundsatzfragen, die sich mit technischen Fragen befassen.

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Im Folgenden sind nähere Informationen zu den vorstehend erwähntenAusschüssen für Grundsatzfragen, Organisationen und Agenturen aufgeführt,und zwar nach Fachbereichen geordnet und in nachstehende Kategorien ein-geteilt:

• Verbraucherlogistik;

• Erzeugerlogistik und Ausrüstung;

• Standardisierung;

• Zivile Notfallplanung;

• Luftverkehrsführung und Luftverteidigung;

• Frühwarnung durch Luftfahrzeuge;

• Kommunikations- und Informationssysteme;

• Elektronische Kampfführung;

• Meteorologie;

• Militärische Ozeanografie;

• Forschung und Technologie;

• Aus- und Fortbildung.

VERBRAUCHERLOGISTIK

NATO-LogistikkonferenzDer wichtigste Ausschuss im Bereich der Verbraucherlogistik, die NATO-

Logistikkonferenz, tagt unter Vorsitz des NATO-Generalsekretärs zweimal imJahr in gemeinsamen zivilen und militärischen Sitzungen. Sie hat zwei stän-dige Ko-Vorsitzende, nämlich den Beigeordneten Generalsekretär fürSicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung, und denStellvertretenden Vorsitzenden des Militärausschusses. Die Konferenz unter-steht sowohl dem Rat als auch dem Militärausschuss; dies spiegelt dieAbhängigkeit der Verbraucherlogistik sowohl von zivilen als auch militärischenFaktoren wider.

Die Mitglieder der Konferenz sind hochrangige zivile und militärischeVertreter der Verteidigungsministerien bzw. gleichwertiger Stellen, die fürVerbraucherbelange der Logistik in den Mitgliedstaaten zuständig sind.Vertreter der Obersten NATO-Befehlshaber, der NATO-Agentur für

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Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA), des Militärischen Amtsfür Standardisierung (MAS) sowie anderer Bereiche des NATO-Hauptquartierswirken ebenfalls an der Arbeit der Konferenz mit. Die übergeordnete Aufgabeder NATO-Logistikkonferenz besteht darin, sich mit Belangen derVerbraucherlogistik mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit,Wirksamkeit, Durchhaltefähigkeit und Kampfkraft der Streitkräfte desBündnisses zu befassen.

NATO-Organisation für Materialerhaltung undErsatzteilversorgung (NAMSO)

Die NATO-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung(NAMSO, NATO Maintenance and Supply Organisation) ist zuständig für dielogistische Unterstützung ausgewählter Waffensysteme in den Beständen vonzwei oder mehr NATO-Staaten mittels gemeinsamer Beschaffung von undVersorgung mit Ersatzteilen sowie der Bereitstellung von Wartungs- undInstandsetzungseinrichtungen.

NATO-Agentur für Materialerhaltung undErsatzteilversorgung (NAMSA)

Die NATO-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung(NAMSA, NATO Maintenance and Supply Agency) ist das ausführende Organder NAMSO. Ihre Aufgabe umfasst logistische Dienstleistungen zurUnterstützung gemeinsamer Waffen- und Ausrüstungssysteme der NATO-Staaten zur Förderung der materiellen Einsatzbereitschaft, Verbesserung derEffizienz logistischer Operationen und Erzielung von Einsparungen durch kon-solidierte Beschaffung in den Bereichen Versorgung, Materialerhaltung,Kalibrierung, Beschaffung, Transport, technische Unterstützung, Planung undAusführung sowie Konfigurationsmanagement. Zu den von der NAMSA ent-wickelten modernen Materialmanagement- und Beschaffungsverfahrengehören das Programm Lagerhaltung und Bedarfsdeckung durch Austausch,genannt SHARE (siehe Kapitel 8), und Materialmanagement für allgemeineArtikel. Die NAMSA unterstützt außerdem die Gruppe der NationalenKodifizierungsdirektoren, die im Auftrag der Konferenz der NationalenRüstungsdirektoren (KNRD) das NATO-Kodifizierungssystem verwaltet, undstellt Logistikunterstützung für die in Bosnien und Herzegowina (SFOR) und imKosovo (KFOR) stationierten NATO-Streitkräfte bereit.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

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NATO-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA)8302 Capellen LuxemburgTel.: +352 30 631Fax: +352 30 87 21

NATO-Pipeline-System

Das NATO-Pipeline-System besteht aus neun gesonderten militärischenLager- und Verteilersystemen für Betriebsstoffe und soll sicherstellen, dass derBedarf der NATO an Erdölprodukten, einschließlich der Verteilung, jederzeitgedeckt werden kann. Das System umfasst eine Reihe von Pipeline-Systemeneinzelner Staaten, darunter Italien, Griechenland, Norwegen, Portugal, Türkei(zwei getrennte Systeme für den Osten und Westen des Landes) und dasVereinigte Königreich sowie zwei multinationale Systeme - das Pipeline-System Europa Nord (in Dänemark und Deutschland) und das Pipeline-System Europa Mitte, das Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg unddie Niederlande abdeckt. Das NPS verläuft insgesamt durch zwölf NATO-Staaten und umfasst Rohrleitungen mit einer Gesamtlänge von etwa 11.500km, die Betriebsstoffdepots, Luftwaffenstützpunkte, zivile Flughäfen,Pumpstationen, Raffinerien und Füllstellen miteinander verbinden.

Pipeline-System Europa Mitte

Das Pipeline-System Europa Mitte ist das größte der NATO-Pipeline-Systeme und wird von acht Aufnahme- bzw. Nutzerstaaten (Belgien,Deutschland, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, VereinigtesKönigreich und Vereinigte Staaten) in Anspruch genommen.

NATO-Pipeline-Ausschuss

Der NATO-Pipeline-Ausschuss unter Vorsitz des Direktors für Logistik istdas wichtigste Beratungsgremium für Verbraucherlogistik im BereichBetriebsstoffe. Er ist im Namen des Nordatlantikrats, in Absprache mit denNATO-Militärbehörden und anderen relevanten Organen, in allen Belangentätig, die mit den Gesamtinteressen der NATO in Bezug auf militärische

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Kraftstoffe, Schmierstoffe, zugehörige Produkte und Gerät sowie der Aufsichtüber das NATO-Pipeline-System zusammenhängen.

Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte

Die Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte umfasst denVorstand bzw. das Direktorium, in dem alle an dem System beteiligten NATO-Mitgliedstaaten vertreten sind, und das Pipeline-System Europa Mitte selbst.Auch Vertreter der NATO-Militärbehörden sowie der Generaldirektor derPipeline-Betriebsagentur Europa Mitte gehören dem Direktorium an.

Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte

Die Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte ist für den 24-Stunden-Betriebdes Pipeline-Systems Europa Mitte sowie seiner Lager- undVerteilereinrichtungen verantwortlich.

Weitere Informationen zu Organisation und Betrieb des Pipeline-SystemsEuropa Mitte sind unter folgender Adresse erhältlich:

Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte (CEPMA)BP 55278005 VersaillesFrankreichTel.: +33 1 3924 4900 Fax: +33 1 3955 6539

Ausschuss der Leiter der Sanitäts- undGesundheitsdienste der NATO

Im Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der NATOsind die höchsten Sanitätsdienststellen der Mitgliedstaaten vertreten. Er ist alszentrales Organ für die Entwicklung und Koordinierung sanitätsdienstlicherBelange und die fachliche Beratung des NATO-Militärausschusses zuständig.

Traditionell wurden sanitätsdienstliche Belange in der NATO vorrangig alsnationale Aufgabe angesehen. Während der überwiegenden Zeit seitBestehen des Bündnisses war daher kein Bedarf an der Einrichtung einerhochrangigen Sanitätsbehörde der NATO gegeben.

Im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben und Einsatzkonzepten derNATO wird mehr Gewicht auf gemeinsame Operationen gelegt, so dass dieKoordinierung der sanitätsdienstlichen Unterstützung im Rahmen friedenser-

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haltender Einsätze sowie der Katastrophen- und humanitären Hilfe anBedeutung gewonnen hat. Zu diesem Zweck wurde 1994 der Ausschuss derLeiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der NATO eingerichtet. Belgienstellt den Vorsitzenden und den Sekretär dieses Ausschusses; das Sekretariatist bei der Inspektion des Sanitätsdienstes der belgischen Streitkräfte inBrüssel untergebracht.

Der Ausschuss besteht aus den Inspekteuren der Sanitäts- undGesundheitsdienste der Bündnismitglieder, den Inspekteuren der OberstenNATO-Kommandobehörden (SHAPE und ACLANT) und einem Vertreter desInternationalen Militärstabs; er tritt zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzungzusammen und legt dem Militärausschuss einen jährlichen Bericht vor. Seit2001 sind die Inspekteure der Sanitäts- und Gesundheitsdienste derPartnerländer zur Teilnahme am Plenartreffen des Ausschusses im EAPR-Format eingeladen.

Zu den Zielen des Ausschusses der Leiter der Sanitäts- undGesundheitsdienste der NATO zählen die Verbesserung und Erweiterung derAbsprachen zwischen den Mitgliedstaaten bei Koordinierung,Standardisierung und Einsatzfähigkeit im sanitätsdienstlichen Bereich sowieeine Verbesserung des Informationsaustauschs über organisatorische, opera-tive und verfahrenstechnische Aspekte der Sanitätsdienste in den NATO-Mitglied- und -Partnerstaaten. Seit 1997 sind PfP-Länder zur umfassendenTeilnahme an der Arbeit der meisten Arbeitsgruppen und seit 1996 zurTeilnahme am jährlichen medizinischen Seminar des Ausschusses im Rahmender PfP eingeladen. Letzteres ist nun in die Plenartreffen integriert.

Die Arbeit des Ausschusses wird mit anderen NATO-Gremien koordiniert,die für den medizinischen Bereich zuständig sind, darunter die NATO-Standardisierungsagentur (NSA), der Gemeinsame Sanitätsausschuss, dieMedizinischen Berater der Obersten NATO-Befehlshaber, der AusschussErgonomie und Medizin der Forschungs- und Technologieorganisation, dasZentrum für Massenvernichtungswaffen und der leitende Sanitätsoffizier imIMS. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Sanitätsausschusses und derVorsitzende der beim Militärischen Amt für Standardisierung angesiedeltenArbeitsgruppe Allgemeines Sanitäts- und Gesundheitswesen nehmen alsBeobachter an den Plenarsitzungen des Ausschusses teil.

Der Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der NATOhat neun nachgeordnete Arbeitsgruppen, die ihn bei der Wahrnehmung seinerAufgaben unterstützen. Sie sind im Folgenden aufgeführt. Alle Arbeitsgruppentagen mindestens einmal im Jahr.

Gliederungen, Einsätze und Verfahren der Sanitätsdienste;

Präventivmedizin bei den Streitkräften;

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Notfallmedizin;Militärpsychiatrie;Zahnärztlicher Dienst;Sanitätsmaterial und Wehrpharmazie;Kooperation und Koordinierung in der wehrmedizinischen Forschung;Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltechnologie und Veterinärmedizin;Sanitätsausbildung.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

COMEDS COMEDSc/o Medical Staff Officer Etat-major du Service MédicalLogistics, Armaments Quartier Reine Elisabethand Resource Division Rue d’EvereInternational Military Staff 1140 BrüsselNATO Belgien1110 Brüssel - Belgien Tel.: +32 2 707 5551Fax: +32 2 707 4117 Fax: +32 2 701 3071

ERZEUGERLOGISTIK UND AUSRÜSTUNG

Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)Innerhalb der NATO erfolgt die gemeinschaftliche Suche nach

Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Forschung, Entwicklung undProduktion von Wehrmaterial und Waffensystemen für die Streitkräfte größten-teils unter Leitung der KNRD. Die Konferenz tritt zweimal jährlich zu einerPlenarsitzung unter Vorsitz des Generalsekretärs zusammen. StändigerVorsitzender ist der Beigeordnete Generalsekretär für Verteidigungsunter-stützung. Die KNRD vereint hochrangige Organe, die für die Beschaffung vonWehrmaterial in den Mitgliedstaaten zuständig sind, Vertreter desMilitärausschusses und der Obersten NATO-Kommandobehörden, dieVorsitzenden der KNRD-Hauptgruppen und Vertreter weiterer ziviler undmilitärischer Behörden mit Zuständigkeit für verschiedene Belange derErzeugerlogistik.

Organisation der KNRD

Vertreter der Nationalen Rüstungsdirektoren als Mitglieder der nationalenDelegation der Mitgliedstaaten nehmen die Routineaufgaben der KNRD wahrund lenken die Arbeit der KNRD-Gruppen.

Die KNRD umfasst folgende nachgeordnete Organe:

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• Gruppen, Untergruppen und Arbeitsgruppen, die den drei KNRD-Hauptrüstungsgruppen unterstehen (NATO-Rüstungsgruppe Marine,NATO-Rüstungsgruppe Luftwaffe, NATO-Rüstungsgruppe Heer unddie NATO-Gruppe für Beschaffungswesen);

• die NATO-Industrieberatergruppe;

• Ad-hoc-Gruppen der KNRD, die für spezielle Rüstungsprojektezuständig sind (z. B. Lenkungsausschuss Bodenüberwachung);

• KNRD-Partnerschaftsgruppen (Gruppe der NationalenKodifizierungsdirektoren, Gruppe der Nationalen Direktoren fürQualitätssicherung, Sachverständigengruppe für Sicherheitsbelangebei Transport und Lagerung von Munition und Explosivstoffen, Gruppefür Standardisierung von Material und technischen Verfahren, Gruppefür Sicherheit und Eignung von Munition und Explosivstoffen);

• den NATO-Ausschuss zur Überprüfung der konventionellen Rüstung,dem Vertreter der Stäbe der Nationalen Rüstungsdirektoren, dieStabschefs sowie Vertreter der NATO-Militärbehörden angehören. Erist für das Management des Planungssystems für konventionelleRüstung zuständig.

NATO-AGENTUR FÜR PLANUNG, ENTWICKLUNG,PRODUKTION UND LOGISTISCHE BETREUUNG DES

ERWEITERTEN LUFTVERTEIDIGUNGSSYSTEMS

Weitere Informationen sind erhältlich bei

NAMEADSMABuilding 1 620 Discovery Drive Suite 300Huntsville, AL 35806, USATel.: +1 205 922 3972 Fax: +1 205 922 3900

NATO-AGENTUR FÜR ENTWICKLUNG, PRODUKTIONUND LOGISTISCHE BETREUUNG DER WAFFENSYSTEME

EF 2000 UND TORNADO

Die NETMA ersetzt die frühere Entwicklungs- und Produktionsagentur fürdas NATO-Mehrzweckkampfflugzeug und die NATO-Agentur für Entwicklung,

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Produktion und logistische Betreuung des Systems Eurofighter und ist zustän-dig für die gemeinsame Entwicklung und Produktion des Eurofighter und desNATO-Mehrzweckkampfflugzeugs Tornado.

Weitere Informationen sind erhältlich bei

NETMA

Inselkammerstr. 12 + 14

Postfach 1302

82008 Unterhaching

Deutschland

Tel.: +49 89 666 800

Fax: +49 89 666 80555\6

NATO-Agentur für Planung, Entwicklung, Produktionund logistische Betreuung von Hubschraubern

Weitere Informationen sind erhältlich bei

NAHEMA

Le Quatuor

Bâtiment A

42 Route de Galice

13082 Aix-en-Provence Cedex 2

Frankreich

Tel.: +33 42 95 92 00

Fax: +33 42 64 30 50

NATO-Leitstelle für das Flugkörpersystem HAWK

Die NATO-Leitstelle für das Flugkörpersystem ist für Produktverbes-serungsprogramme für das Boden-Luft-Flugkörpersystem HAWK zuständig.

Weitere Informationen sind erhältlich bei

NHMO

26 rue Galliéni

92500 Rueil-Malmaison

Frankreich

Tel.: +33 147 08 75 00

Fax: +33 147 52 10 99

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STANDARDISIERUNG

NATO-Standardisierungsorganisation (NSO)Die NATO-Standardisierungsorganisation (NSO) umfasst den NATO-

Standardisierungsausschuss, die NATO-Stabsgruppe Standardisierung unddie NATO-Standardisierungsagentur.

Ihre Rolle besteht darin, die Interoperabilität zu verbessern und zurFähigkeit der Streitkräfte des Bündnisses beizutragen, miteinander und gege-benenfalls mit den Streitkräften von Partner- und anderen Ländern bei derDurchführung ihrer zugewiesenen Aufgaben effektiv zusammenzuarbeitensowie sich auf diese Aufgaben vorzubereiten. Dies wird durch Harmonisierungund Koordination von Standardisierungsbemühungen im ganzen Bündnissowie durch die Unterstützung von Standardisierungsvorgängen erreicht.

Gemäß der Politik des Bündnisses werden nationale und NATO-Behördendazu angehalten, Konzepte, Leitlinien, Verfahren und Pläne zu entwickeln, zuvereinbaren und umzusetzen, die es ihnen ermöglichen, Interoperabilität zuerreichen und zu erhalten. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechendeKompatibilität, Austauschbarkeit bzw. Einheitlichkeit auf den Gebieten Betrieb,Verfahren, Material, Technik und Administration zu erzielen.

Die NSO wurde im Januar 1995 vom Nordatlantikrat gegründet und imJahre 2000 infolge einer Standardisierungsprüfung umstrukturiert. Diesewurde durchgeführt, um den Anforderungen des Washingtoner Gipfeltreffensvon 1999 und den Herausforderungen, die von der auf dem Gipfel beschlos-senen Initiative zur Verteidigungsfähigkeit aufgeworfen wurden, nachzukom-men.

NATO-StandardisierungsausschussDer NATO-Standardisierungsausschuss ist die höchste NATO-Behörde

für Gesamtstandardisierungsfragen und untersteht dem Rat.

Er wird von der Gruppe der Vertreter im NATO-Standardisierungsaus-schuss unterstützt, die Harmonisierung und Weisungen auf Delegiertenebeneunter der Gesamtleitung und Verwaltung des Ausschusses organisiert. DerSchwerpunkt der Arbeit der Vertreter liegt auf der Harmonisierung der Stan-dardisierung zwischen der NATO und nationalen Gremien sowie auf der För-derung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Standardisierung.

Den Vorsitz im NATO-Ausschuss für Standardisierung führen derGeneralsekretär oder die beiden ständigen Ko-Vorsitzenden, nämlich der

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Beigeordnete Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung und der Direktordes Internationalen Militärstabes. Seit September 2000 sind die Partnerländerdirekt an den Tätigkeiten des Ausschusses beteiligt.

NATO-Stabsgruppe Standardisierung

Die NATO-Stabsgruppe Standardisierung ist eine Stabsgruppe, die demNATO-Standardisierungsausschuss unterstellt ist. Ihre Hauptaufgabe bestehtin der Harmonisierung von Grundsätzen und Verfahren der Standardisierungsowie in der Koordinierung von Standardisierungsvorgängen. Sie ist fürStabskontakte und für die Vorbereitung dazugehöriger Dokumente zuständig.Unter anderem trägt sie zur Formulierung von militärischenStandardisierungsforderungen durch die Obersten NATO-Kommandobehörden sowie zum Entwurf der Standardisierungsziele für dasNATO-Standardisierungsprogramm bei. Ihr gehören Vertreter der OberstenNATO-Kommandobehörden sowie Stabsvertreter des InternationalenMilitärstabes und des Internationalen Stabes an, der die AuftragerteilendenStellen für die Standardisierung unterstützt. Diese höchsten NATO-Gremienhaben die Befugnis, ihre Unterausschüsse zur Erstellung vonStandardisierungsvereinbarungen und Alliierten Druckschriften anzuweisen.Bei diesen Unterausschüssen handelt es sich um den Militärausschuss, dieKonferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, die NATO-Logistikkonferenzund den NATO-Ausschuss für Konsultations-, Führungs- undKommunikationssysteme. Stabsvertreter anderer Gremien und Organisationennehmen ebenfalls an der Arbeit der NATO-Stabsgruppe Standardisierung teil.

NATO-Standardisierungsagentur (NSA)

Die NATO-Standardisierungsagentur ist ein einziges, integriertes Gre-mium, das vom Nordatlantikrat eingerichtet wurde und sich aus Soldaten undZivilbediensteten zusammensetzt. Sie untersteht dem NATO-Standardisie-rungsausschuss und ist für die Koordinierung von Problemen auf allen Gebie-ten der Standardisierung zuständig. Sie bestimmt die Verfahren sowie Pla-nungs- und Durchführungsabläufe im Zusammenhang mit derStandardisierung, die im ganzen Bündnis angewendet werden sollen. Sie istfür die Vorbereitung der Arbeit für die Treffen von NATO-Standardisierungs-ausschuss, dessen Vertretern und NATO-Stabsgruppe Standardisierung sowiefür die Gesamtadministration aller Standardisierungsvereinbarungen und Alli-ierten Druckschriften zuständig.

Außerdem unterstützt die NSA den Ausschuss Gesamtstreitkräfte und denAusschuss Teilstreitkräfte, die beide als Auftragerteilende Stellen für Operative

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Standardisierung einschließlich Leitlinien fungieren, wie vom Militärausschussbevollmächtigt. Die Streitkräfteausschüsse sind für die Entwicklung der opera-tiven Standardisierung und der Standardisierung der Abläufe in den Mitglieds-ländern zuständig. Wie andere auftragerteilende Stellen erreichen sie diesdurch die Entwicklung von anwendbaren Standardisierungsvereinbarungenund Alliierten Druckschriften mit den Mitgliedsländern und militärischen NATO-Kommandobehörden.

Der Direktor der NSA ist für die alltägliche Arbeit von fünf Abteilungenzuständig. Im Einzelnen sind dies die Abteilungen Politik und Anforderungen,Gesamt, Marine, Heer und Luft. Die Streitkräfteabteilungen bieten Stabsunter-stützung für die entsprechenden Ausschüsse und sind für die Überwachungund Harmonisierung der Standardisierungsvorgänge in ihrem Verantwortungs-bereich zuständig.

Die Ausschüsse, in denen jedes Land mit einem Mitglied vertreten ist,tagen ständig und treffen sich formell einmal im Monat. Entscheidungen wer-den normalerweise einstimmig verabschiedet. Da die Standardisierung jedochein freiwilliger Vorgang ist, können Vereinbarungen auch auf Mehrheitsent-scheidungen der Länder beruhen, die an bestimmten Standardisierungsver-einbarungen teilnehmen. Die Strategischen Befehlshaber sind in jedem Aus-schuss mit einem Stabsmitglied vertreten.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Standardisation AgencyNATO1110 BrüsselBelgienTel.: +32 2 707 5576 Fax: +32 2 707 5718E-Mail: [email protected]

ZIVILE NOTFALLPLANUNG

Oberausschuss Zivile NotfallplanungDer Oberausschuss Zivile Notfallplanung tritt zweimal im Jahr zu einer

Plenarsitzung mit Regierungsvertretern und monatlich in ständiger Sitzung mit

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Vertretern der nationalen Delegationen bei der NATO zusammen. Den Vorsitzhat der Beigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistikund Zivile Notfallplanung inne.

Planungsorgane und -ausschüsse für zivileNotfallplanung

Der Oberausschuss Zivile Notfallplanung koordiniert und lenkt die Arbeitder neun nachgeordneten Planungsorgane und -ausschüsse, bei denen essich im Einzelnen um folgende handelt: Planungsausschuss Hochseeschiff-fahrt, Planungsausschuss Europäischer Binnenverkehr, PlanungsausschussZivilluftfahrt, Planungsausschuss Ernährung und Landwirtschaft, Planungs-ausschuss Industrie, Planungsausschuss Erdölprodukte, GemeinsamerSanitätsausschuss, Planungsausschuss Ziviles Fernmeldewesen, Planungs-ausschuss Zivilschutz.

Euro-Atlantische Koordinierungszentrale fürKatastrophenhilfe

Am 29. Mai 1998 wurde im NATO-Hauptquartier eine Euro-AtlantischeKoordinierungszentrale für Katastrophenhilfe gegründet, die vom Direktor desDirektorats Zivile Notfallplanung geleitet wird und über Mitarbeiter aus demDirektorat Zivile Notfallplanung sowie aus NATO- und Partnerländern verfügt.Der Koordinierungszentrale gehört außerdem ein Verbindungsoffizier derVereinten Nationen an. Sie soll im Fall einer Katastrophe innerhalb des EAPR-Gebiets in enger Abstimmung mit dem Büro der Vereinten Nationen für dieKoordinierung Humanitärer Hilfsmaßnahmen (UNOCHA) das Vorgehen derEAPR-Staaten koordinieren.

In Konsultation mit den Ländern entwickelt die Koordinierungszentraledarüber hinaus eine Euro-Atlantische Katastrophenhilfsorganisation. Hierbeihandelt es sich um eine nicht ständige Einrichtung, die Personal undAusrüstung umfasst, die von den Ländern bereitgestellt werden kann, falls einLand, das von einer größeren Katastrophe heimgesucht wurde, um Hilfe nach-sucht

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LUFTVERKEHRSFÜHRUNG UND LUFTVERTEIDIGUNG

Der Ausschuss Luftverkehrsführung in der NATO(Vormals Ausschuss für die Koordinierung des europäischen Luftraums)

(Siehe Kapitel 8.)

NATO-LuftverteidigungsausschussDer Ausschuss berät den Rat und den Verteidigungsplanungsausschuss

in allen Belangen im Zusammenhang mit der Entwicklung vonLuftverteidigungsprogrammen. Er tagt zweimal im Jahr unter Vorsitz desStellvertretenden NATO-Generalsekretärs. (Siehe Kapitel 8.)

Arbeitsgruppe Luftverteidigung des Militär-ausschusses

Die Arbeitsgruppe Luftverteidigung des Militärausschusses ist ein multi-nationales Gremium zur Unterstützung des Militärausschusses. Ihre Aufgabebesteht in der Prüfung, fachlichen Beratung und Erarbeitung vonEmpfehlungen zu Luftverteidigungsfragen im Zusammenhang mit dem inte-grierten Luftverteidigungssystem der NATO.

Managementorganisation für das NATO-Führungs-system Luftstreitkräfte

Die Managementorganisation für das NATO-FührungssystemLuftstreitkräfte ist das zuständige Gremium für die Planung und Umsetzungdes Führungssystems zur Unterstützung von NATO-Lufteinsätzen. Sie ersetztdas frühere NATO-Führungssystem Luftverteidigung, kurz NADGE (NATO AirDefence Ground Environment System). Die Organisation hat ihren Sitz inBrüssel. (Siehe Kapitel 8.)

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Air Command Control System (ACCS) Management Agency NACMA8 rue de Genève1140 Brüssel, BelgienTel.: +32 2 707 4111 Fax: +32 2 707 8777

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FRÜHWARNUNG DURCH LUFTFAHRZEUGE

Das Luftfrühwarnprogramm der NATO sah zunächst die Beschaffungeiner eigenen Flotte gemeinsam betriebener und unterhaltener Luftfahrzeugesowie die Nachrüstung und Modernisierung von 40 bestehenden NADGE-Einrichtungen zur Sicherstellung der Interoperabilität mit dem Frühwarnsystemvor. Diese Einrichtungen sind über neun Länder von Nordnorwegen bis in dieOsttürkei verteilt.

Die umfassendste Maßnahme innerhalb des Programms war dieBeschaffung von 18 NATO-E-3A-Flugzeugen in der Zeit von 1982 bis 1985.Das E-3A-Flugzeug basiert auf dem seit 1977 bei der US-Luftwaffe eingeführ-ten luftgestützten Frühwarn- und Leitsystem (AWACS). Dieser Flugzeugtypberuht auf der Flugzeugzelle der Boeing 707-320B, wobei auf dem Rumpf einRotodom mit einem Durchmesser von 9,2 m angebracht ist, in dem sich dieRadargeräte zur Überwachung sowie zur Freund-Feind-Erkennung befinden.

Im Anschluss daran wurden kurz- und mittelfristige Modernisierungspro-gramme durchgeführt. Das mittelfristige Programm deckt die Luftfrühwarnfor-derungen der NATO für die Zeit von 1998 bis 2004 ab.

NATO-Organisation für das Programm derluftgestützten Frühwarnung und Überwachung(NAPMO)

Die NAPMO (NATO Airborne Early Warning and Control ProgrammeManagement Organisation, NATO-Organisation für das Programm der luftge-stützten Frühwarnung und Überwachung) ist für alle Belange der Leitung undDurchführung des AEW&C-Programms der NATO zuständig und ist demNordatlantikrat direkt unterstellt. Die Organisation umfasst ein Direktorium, dasvon einer Management-Agentur (NAPMA) im niederländischen Brunssum,einem Ausschuss für Rechts-, Vertrags- und Finanzangelegenheiten, einemAusschuss Operationen und technische Unterstützung und einerLenkungsgruppe Depotinstandsetzung unterstützt wird.

Alle Teilnehmerstaaten sind im Direktorium und seinen Ausschüssen ver-treten. Vertreter des NATO-Generalsekretärs, der Obersten NATO-Befehlshaber, des Führers der NATO-Komponente Luftfrühwarnung und wei-terer NATO-Gremien nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Direktoriumsund der Ausschüsse teil. Das Direktorium tritt in der Regel zweimal im Jahrzusammen.

Für die Leitung des Routinebetriebs des Programms ist der NAPMA-Generaldirektor zuständig. Die NATO-Führungszentrale Luftfrühwarnung ist

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beim Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) im belgi-schen Mons angesiedelt. Das Personal der NAPMA und der Führungszentralewird von den Teilnehmerstaaten gestellt.

Der Haupteinsatzflugplatz befindet sich in Geilenkirchen, Deutschland;seine personelle Besetzung ist ebenfalls Sache der NAPMO-Teilnehmerstaa-ten. Stützpunkte in Norwegen, Italien, Griechenland und der Türkei wurdenerheblich modifiziert, um eine vorgeschobene Einsatzunterstützung für denNATO-E-3A-Flugbetrieb sicherzustellen.

Die derzeitigen Mitgliedsländer der NAPMO sind Belgien, Dänemark,Deutschland, Griechenland, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande,Norwegen, Portugal, Spanien, Türkei und die Vereinigten Staaten. Polen, dieTschechische Republik und Ungarn sind Beobachter. Das VereinigteKönigreich stellt sieben E-3D-Flugzeuge zur Verfügung. Frankreich nimmt auf-grund der Beschaffung von vier nationalen E-3F-Flugzeugen als Beobachteran den NAPMO-Sitzungen teil.

Nach der Invasion Kuwaits durch den Irak wurden in der Zeit von August1990 bis März 1991 Flugzeuge der NATO-E-3A-Komponente zur Verstärkungder Südflanke der NATO in den Osten der Türkei verlegt, um den Luft- undSeeverkehr im östlichen Mittelmeer zu überwachen und eine durchgehendeÜberwachung der türkisch-irakischen Grenze sicherzustellen.

Seit Juli 1992 wurden große Teile des Luftfrühwarnungsverbands derNATO, die sowohl die E-3A-Komponente als auch die E-3D-Komponente desVereinigten Königreichs umfassten, in das ehemalige Jugoslawien verlegt, umdie Maßnahmen der NATO im Zusammenhang mit der Überwachung undUmsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen undspäter die IFOR- und SFOR-Einsätze zu unterstützen (siehe Kapitel 5).Flugzeuge des französischen E-3F-Kontingents waren ebenfalls daran betei-ligt.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Airborne Early Warning and Control Programme

Management Agency (NAPMA)

Akerstraat 7

6445 CL Brunssum

Niederlande

Tel.: +31 45 526 + Durchwahl

Fax: +31 45 525 4373

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KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME

C3-Organisation der NATO (NC3O)Die C3-Organisation der NATO (NC3O) wurde im Jahre 1996 ins Leben

gerufen, um die Bereitstellung eines NATO-weiten kosteneffektiven, interope-rablen und sicheren C3-Potenzials (Consultation, Command, Control;Konsultation und Führung) zu gewährleisten, das die Nutzeranforderungen derNATO durch die Verwendung von gemeinsam finanzierten, multinationalen undnationalen Mitteln erfüllt. Außerdem gewährleistet die NC3O die Bereitstellungvon Diensten und Unterstützung auf dem C3-Gebiet an NATO-Nutzer. DerNATO-C3-Ausschuss (NC3B) überwacht die NC3O.

Bei dem Ausschuss handelt es sich um das höchste multinationale Gre-mium für Grundsatzfragen. Er berät den Rat und Verteidigungsplanungsaus-schuss über die kollektiven Interessen aller Mitgliedsländer, die das Direkto-rium der NC3O stellen. Er setzt sich aus hochrangigen nationalen Vertreternaus den Hauptstädten, aus Vertretern des Militärausschusses und Strategi-schen NATO-Befehlshabern und NATO-Ausschüssen, die ein Interesse an C3haben, dem Generaldirektor NC3A sowie dem Leiter der NATO-Agentur fürBetrieb und Unterstützung der Kommunikations- und Informationssysteme(NACOSA) zusammen. Vorsitzender des Ausschusses ist der StellvertretendeGeneralsekretär. Ferner verfügt der Ausschuss über einen Ständigen Vorsit-zenden (den Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung)und zwei Ko-Vizevorsitzende (den Direktor NHQC3S und einen aus den Kan-didaten der Länder gewählten Ko-Vizevorsitzenden). Der Ausschuss wird vonder Gruppe Nationaler C3-Vertreter (NC3REPS) unterstützt, die als StändigerNC3B fungiert. Diese Nationalen C3-Vertreter sind normalerweise ihren natio-nalen Delegationen oder ihren militärischen Vertretern bei der NATO unter-stellt.

Der NC3B wird von einer Untergeordneten C3-Struktur der NATO ausmultinationalen Gremien unterstützt, die aus acht Unterausschüssen besteht(C3-Gesamtanforderungen und Konzepte, Interoperabilität, Frequenzzuwei-sung, Informationssysteme, Informationssicherheitssysteme, Kommunika-tionsnetz, Identifikation und Navigation). Jeder dieser Ausschüsse verfügt übereigene nachgeordnete Organe. Die nachgeordneten Organe von NC3B,NC3REPS und NC3B werden vom C3-Stab der NATO (NHQC3S) unterstützt.Hierbei handelt es sich um einen einzigen integrierten zivilen und militärischenStab, der vom Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung,IS und dem Direktor des IMS geleitet wird. Der NHQC3S unterstützt den Rat,den Militärausschuss, KNRD, Oberausschuss Ressourcen und andere NATO-Ausschüsse in C3-Fragen.

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Außerdem überwacht der Ausschuss die Arbeit der beiden NC3O-Agenturen NC3A und NACOSA. Die NC3A befasst sich mit zentraler Planung,Systemintegrationsplanung, Systemkonstruktion, technischer Unterstützungund Konfigurationskontrolle. Außerdem stellt sie wissenschaftliche und techni-sche Beratung und Unterstützung im Bereich C3-Sensorsysteme und opera-tive Forschung bereit, führt die Beschaffung für ihr zugewiesene Projekte durchund setzt diese Projekte um. Die NC3A ist in Brüssel (Belgien) und in DenHaag (Niederlande) angesiedelt. NACOSA übt die operative Kontrolle aus undwartet die ihr zugewiesenen, aktuell eingesetzten Kommunikations- undInformationssysteme der NATO sowie deren Basiseinrichtungen. DerZentralstab der NACOSA ist in Mons (Belgien) angesiedelt.

NATO-Agentur für Konsultations-, Führungs- undKommunikationssysteme (NC3A)

Die NATO-C3-Agentur wurde im Juli 1996 als Teil der NATO-Strategie zurNeustrukturierung des C3-Bereiches (Consultation, Command, Control) inner-halb des Bündnisses ins Leben gerufen. Hierbei wurden die Planungs-,Wissenschafts-, Entwicklungs- und Beschaffungsfunktionen derKommunikations- und Informationssysteme der NATO sowie einige C3-Funktionen zusammengeführt. Dadurch wurde die Fähigkeit des Bündnisseszur Durchführung seiner neuen Krisenbewältigungsaufgaben verstärkt.Gleichzeitig wurde seine kollektive Verteidigungsfähigkeit bewahrt. Die NC3-Agentur bietet zentrale Planung, Systemintegration, Entwurf,Systemkonstruktion, technische Unterstützung und Konfigurationskontrolle fürC3-Systeme und Installationen der NATO. Die Agentur führt die Beschaffungfür ihr zugewiesene Projekte durch und setzt diese Projekte um. Ferner ist siefür wissenschaftliche und technische Beratung und Unterstützung für dieObersten NATO-Befehlshaber und andere Kunden zu Fragen auf denGebieten operative Forschung, Überwachung, Führung von Lufteinsätzen(einschließlich Flugkörperabwehr, elektronische Kampfführung und luftge-stützte Frühwarnung und Überwachung) sowie Kommunikations- undInformationssysteme zuständig.

Das Hauptquartier der NC3A befindet sich in Brüssel, Belgien. Der Betrieberfolgt jedoch an aufgeteilten Standorten in Brüssel (Planung undBeschaffung) und Den Haag, Niederlande (Wissenschaftliche Unterstützung).Derzeit beschäftigt sie etwa 450 zivile Mitarbeiter und Soldaten.

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Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO HQ C3 Staff NC3A Brüssel NC3A Den Haag

NATO Headquarters (HQ, Planung und (Wissenschaftliche und1110 Brüssel Beschaffung) technische

Angelegenheiten)Belgien 8 rue de Genève P.O. Box 174Tel.: +32 2 707 4358 1140 Brüssel Oude Waalsdorperweg 61Fax: +32 2 707 5709 Belgien 2501 CD Den Haag

Tel.: +32 2 707 8267 NiederlandeFax: +32 2 708 8770 Tel.: +31 70 3142329

Fax: +31 70 3142111

C3-Stab der NATO (NHQC3S)

Der C3-Stab der NATO leistet fachliche Unterstützung in C3-Belangen fürden Nordatlantikrat, den Militärausschuss, das NC3-Direktorium, dieKonferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, den OberausschussRessourcen und andere für C3-Aufgaben zuständige Ausschüsse sowie für dieAbteilungen und Direktorate des Internationalen Stabes und desInternationalen Militärstabes.

Der NATO-Unterausschuss Frequenzzuweisung

Das spezialisierte NATO-Gremium auf diesem Gebiet ist der NATO-Unter-ausschuss Frequenzzuweisung. Der Unterausschuss Frequenzzuweisung derNATO handelt als die für Frequenzen zuständige Dienststelle des Bündnissesund ist das Nachfolgegremium der Alliierten Agentur Funkfrequenzen.

Kooperation auf dem Gebiet der Frequenzzuweisungin der NATO

Über den Unterausschuss Frequenzzuweisung der NATO arbeiten dieLänder des Bündnisses in vielen Bereichen der Frequenzzuweisung zusam-men. Hierzu gehören die Festlegung einer Gesamtpolitik für alle Bereiche desmilitärisch genutzten Funkfrequenzspektrums und die Festlegung einerEinzelpolitik für die militärische Verwaltung des 225400-MHz-Bandes, das all-gemein für die Militärflugzeug-, Marine- und Satellitenkommunikation verwen-det wird und aus diesem Grund ausdrücklich in den Verantwortungsbereichdes Unterausschusses Frequenzzuweisung der NATO fällt. Außerdem bestehtüber den Ausschuss Luftverkehrsführung in der NATO (vormals Ausschuss

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Europäische Luftraumkoordinierung) ein enger Kontakt zur Zivilluftfahrt.Darüber hinaus trifft sich der Unterausschuss Frequenzzuweisung der NATOregelmäßig mit Vertretern der Zivilbehörden der Mitgliedsländer, um einen aus-reichenden militärischen Zugang zu allgemeinen und reservierten Bereichendes Spektrums zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde im Jahre1995 ein gemeinsamer zivil/militärischer NATO-Frequenzvertrag abgeschlos-sen.

Auf der Kommandoebene sind die beiden Obersten NATO-Kommandobehörden, Alliierter Kommandobereich Europa (ACE) und AlliierterKommandobereich Atlantik (ACLANT), für bilaterale Einzelprobleme mitmilitärischen Funkfrequenzen in den jeweiligen Staaten und für dieVorbereitung von Plänen auf der Basis genehmigter Funkfrequenzen zustän-dig.

Seit 1994 wurde die Kooperation bei der Funkfrequenzzuweisung imRahmen der Partnerschaft für den Frieden auf NATO-Partnerländer ausgewei-tet.

Der Unterausschuss Frequenzzuweisung der NATO arbeitet aktiv mit denPartnerländern zusammen, um den Harmonisierungsbedarf zu berücksichti-gen. Der Gemeinsame Zivil/Militärische NATO-Frequenzvertrag wird hierbeials Basis verwendet, und zwar sowohl im Unterausschuss Frequenzzuweisungder NATO als auch bei der Konferenz der europäischen Post- undTelekommunikationsbehörden, an der auch Partnerländer teilnehmen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Frequency Management Sub-Committee NATO Headquarters C3 Staff 1110 BrüsselBelgienTel.: +32 2 707 5528

Informationssystemdienst der NATO (ISS)

Der Informationssystemdienst (ISS) der NATO gehört zum Direktorat fürInformationssysteme innerhalb des Exekutivsekretariats. Letzteres unterstehtwiederum dem Büro des Generalsekretärs. Obwohl der ISS verwaltungstech-nisch ein Organ des Internationalen Stabes ist, gehören ihm sowohl Mitarbeiterdes Internationalen Stabes als auch des Internationalen Militärstabes an. Erunterstützt den Nordatlantikrat, den Verteidigungsplanungsausschuss, denMilitärausschuss sowie nachgeordnete Ausschüsse und Unterstützungsstäbeim Bereich Informationssysteme. Darüber hinaus leistet der ISS demInternationalen Stab und dem Militärischen Amt für Standardisierung

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Unterstützung bei Systemplanung, -entwicklung und -wartung. Er hilft bei derWahrnehmung solcher Aufgaben wie Krisenmanagement, Registratur- undDokumentenkontrolldienste, Informationssysteme für Finanz- undPersonalverwaltung sowie Streitkräfteplanung. Er ist für den Betrieb zentralerDV-Anlagen beim NATO-Hauptquartier, die Entwicklung und Pflege speziellerBenutzersoftware, die Ausbildung und Nutzerbetreuung, die Instandhaltungder Informationssysteme des NATO-Hauptquartiers und die Beratung vonStabsbediensteten bei Angelegenheiten im Zusammenhang mitInformationssystemen zuständig.

NATO-Agentur für Betrieb und Unterstützung derKommunikations- und Informationssysteme(NACOSA)

Die NATO-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikations-und Informationssysteme (NACOSA, NATO Communications and InformationSystem Operating and Support Agency) und ihre nachgeordnetenEinrichtungen verwalten, betreiben und kontrollieren das Kommunikations-und Informationssystem und die ihr vom NC3B zugewiesenen Einrichtungenim Auftrag aller Benutzer. Darüber hinaus sind die NACOSA und ihre nachge-ordneten Einrichtungen für operative Unterstützung zuständig, die Hardware-und Softwarewartung, Mitarbeiterfortbildung, Installation und dazugehörigeDienste einschließlich Sicherheit für zugewiesene Kommunikations- undInformationssysteme und autorisierte Benutzer umfasst. In Zusammenarbeitmit anderen NATO-Gremien, privaten Unternehmen und nationalen Stellenüberwachen die NACOSA und ihre nachgeordneten Einrichtungen die Qualitätder Dienste, die autorisierten Benutzern bereitgestellt werden. Die von derNACOSA und ihren nachgeordneten Einrichtungen durchgeführtenVerwaltungs-, Kontroll-, Betriebs- und Unterstützungstätigkeiten betreffensowohl feste Hauptquartiere als auch mobile Streitkräfte. Auf diese Weise wer-den die politische Beratung, Führung und Kommunikation aller NATO-Operationen unterstützt.

Die NACOSA umfasst einen Zentralstab mit Sitz in Mons, Belgien, undwird von der NATO-CIS-Schule (CIS = Communication and InformationSystems, Kommunikations- und Informationssysteme) in Latina, Italien, derIntegrierten Software-Unterstützungszentrale, den Einrichtungen fürFernmeldesicherheit des Alliierten Oberkommandos Europa und derOperations- und Kontrollorganisation unterstützt. Die NACOSA wird vomLeiter, NACOSA, verwaltet, der auch die Funktionen von ACOS CIS SHAPEausübt. Die Prioritäten der Einsatzgrundsätze sowie Verfahrensfragen werdenvon den Obersten NATO-Befehlshabern gemeinsam entschieden. Die nichteinsatzbezogene Leitung wird vom NC3B ausgeübt.

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ELEKTRONISCHE KAMPFFÜHRUNG

NATO-Beratungsausschuss ElektronischeKampfführung

Der NATO-Beratungsausschuss Elektronische Kampfführung wurde 1966zur Unterstützung des Militärausschusses, der Obersten NATO-Befehlshaberund der Mitgliedstaaten gegründet. Als teilstreitkraftübergreifendes, multinatio-nales Gremium fördert er die Fähigkeit der NATO zur effektiven elektronischenKampfführung (EloKa). Der Ausschuss verfolgt die Fortschritte in den einzel-nen Mitgliedstaaten und innerhalb der Integrierten Militärischen Kommando-struktur bei der Umsetzung vereinbarter EloKa-Maßnahmen. Er ist für die Ent-wicklung von Grundsätzen, Leitlinien, Operationen und Ausbildungs-forderungen für den EloKa-Bereich der NATO zuständig und wirkt zudem ander Entwicklung von Führungskonzepten mit. Das EloKa-Potenzial ist ein ent-scheidender Faktor für den Schutz der Streitkräfte sowie die Überwachung derEinhaltung internationaler Übereinkommen und unabdingbare Voraussetzungfür friedenserhaltende und andere Maßnahmen des Bündnisses. Der Aus-schuss trägt auch dazu bei, den Partnerländern im Rahmen der Partnerschaftfür den Frieden die EloKa-Konzepte der NATO zu vermitteln.

Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der einzelnen NATO-Mitglied-staaten und der Obersten NATO-Befehlshaber zusammen. Bei diesen Vertre-tern handelt es sich um ranghohe Angehörige nationaler EloKa-Organisatio-nen. Der Vorsitzende und der Sekretär des Ausschusses sind ständigeMitglieder der Abteilung Operationsführung des Internationalen Militärstabes.Es gibt eine Reihe von Unterausschüssen, die sich mit Fragen der DV-Unter-stützung, Ausbildung und Einsatzleitlinien für Elektronische Kampfführungbefassen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Electronic Warfare Advisory Committee (NEWAC)

Operations Division

International Military Staff

1110 Brüssel

Belgien

Tel.: +32 2 707 5627

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METEOROLOGIE

Meteorologiegruppe des Militärausschusses

Die Meteorologiegruppe des Militärausschusses ist ein Expertengremium,das sich aus nationalen Vertretern und Vertretern der Obersten NATO-Befehlshaber zusammensetzt, die dem Militärausschuss, den Obersten NATO-Befehlshabern und den NATO-Mitgliedstaaten meteorologische Verfahrens-richtlinien an die Hand geben. Die Gruppe hat für die Sicherstellung einermöglichst effizienten und effektiven Nutzung nationaler und NATO-eigenerMittel zur wirksamen und zeitgerechten meteorologischen Unterrichtung undUnterstützung der NATO-Streitkräfte Sorge zu tragen. Der Meteorologiegruppestehen zwei ständige Arbeitsgruppen, die Arbeitsgruppe für Operations-führung, Planung und Kommunikation sowie die Arbeitsgruppe für meteorolo-gische Gefechtsfeldsysteme und -unterstützung, zur Seite.

Die Arbeitsgruppe für Operationsführung, Planung und Kommunikationbefasst sich mit planerischen und einsatzbezogenen Fragen im Hinblick auf diemeteorologische Unterstützung von Übungen und Operationen der NATO.Außerdem entwickelt sie Kommunikationsmöglichkeiten auf dem Gebiet derMeteorologie sowie Standardverfahren für die Übertragung und den Austauschmeteorologischer Daten.

Die Arbeitsgruppe für meteorologische Gefechtsfeldsysteme und -unter-stützung fördert gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Forschung undEntwicklung sowie Interoperabilität und die Entwicklung von Einsatzmög-lichkeiten unter Verwendung moderner meteorologischer Geräte, Verfahrenund Software. Sie nimmt die fachliche Beratung anderer NATO-Gruppen inmeteorologischen Fragen wahr und führt Studien zu Fragen wieHochwasservorhersagen und künstliche Nebelauflösung durch. Oft sind allge-meine Wettervorhersagen für die Anforderungen der taktischen Planung oderdie Erfüllung eines Einsatzauftrags nicht ausreichend. Um diesen Mangel zubeheben, führt die Gruppe einen Bestand von meteorologischen TaktischenEntscheidungshilfen, die auf nationaler Ebene entwickelt wurden. Zur weiterenStandardisierung der Nutzung dieser Taktischen Entscheidungshilfen und zurVerbesserung der Einsatzfähigkeit arbeitet die Gruppe am Aufbau einerBibliothek verbindlicher Taktischer Entscheidungshilfen, die allen NATO-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden soll.

Im Rahmen des PfP-Programms hält die MeteorologiegruppeJahrestagungen mit den Partnerstaaten ab; zudem hat sie für diePartnerstaaten ein Handbuch Meteorologische Unterstützung erarbeitet. Siehat außerdem ein Austauschprogramm für Meteorologen aus NATO-

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Mitgliedstaaten und Partnerstaaten im Rahmen von NATO/PfP-Übungen insLeben gerufen, um engere Arbeitsbeziehungen auf der operativen Ebene zuerreichen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

MCMG Operations Division (IMS) NATO1110 BrüsselBelgienTel.: +32 2 707 5538 Fax: +32 2 707 5988 E-MAIL: [email protected]

MILITÄRISCHE OZEANOGRAFIE

Die Gruppe Militärische OzeanografieBei der militärischen Ozeanografie handelt es sich um das Studium der

ozeanografischen Bedingungen, von der Temperatur und dem Salzgehalt bishin zu Gezeitenbewegungen und Küstenmerkmalen, die sich auf maritimeOperationen auswirken können. Das Thema ist für viele Aspekte von Einsätzenauf See von Bedeutung, insbesondere für Operationen in den BereichenU-Boot-Abwehr, Minenkampfführung und Amphibische Kampfführung. DieArbeit der Gruppe Militärische Ozeanografie konzentriert sich darauf, ausozeanografischen Gegebenheiten maximale militärische Vorteile für NATO-Streitkräfte zu erzielen.

Die Gruppe Militärische Ozeanografie setzt sich aus nationalen Vertretern,Vertretern derjenigen NATO-Befehlshaber, die einen speziellen maritimenSchwerpunkt haben, sowie Vertretern des SACLANT-Unterwasser-forschungszentrums zusammen. Sie berät den Obersten AlliiertenBefehlshaber Atlantik (SACLANT), der die Gesamtzuständigkeit für militärisch-ozeanographische Themen in der NATO hat. Eine ständige Untergruppe unter-stützt die Gruppe.

Die Gruppe Militärische Ozeanografie stellt sicher, dass militärisch-ozea-nografische Aktivitäten mit der Strategie des Bündnisses im Einklang stehen.Zu den Routineaktivitäten der Gruppe gehören die Unterstützung von NATO-

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Operationen und -Übungen, die Entwicklung von Plänen und Grundsätzen fürdas Gebiet der militärischen Ozeanografie, die Förderung der Forschung undEntwicklung auf dem Gebiet der Ozeanografie sowie die Pflege von Kontaktenmit anderen NATO- und nationalen Gruppen, einschließlich solcher mit Zustän-digkeit in den Bereichen Meteorologie und Geografie.

Die Gruppe Militärische Ozeanografie fördert aktiv neue Konzepte aufdem Gebiet der Umweltunterstützung und zeichnet für die Erstellung desNATO-Konzepts der maritimen Schnellen Umweltbewertung (REA) verant-wortlich. Hierbei handelt es sich um eine neue Methode, die neu entwickelteTechnologien wie beispielsweise Computermodelle, modernste Sensoren, Tak-tische Entscheidungshilfen (TDA) und Netzwerksysteme verwendet, um an dieBedürfnisse des Militärbenutzers angepasste, zeitgerechte Unterstützungsfor-men zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeit der Gruppe berücksichtigt außerdem Anforderungen, die sichaus der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität(ESVI), der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden sowie dem Erweite-rungsprozess der NATO ergeben, und sie ist bei der Stärkung der transatlanti-schen Kooperation als Ganzes behilflich.

Die Untergruppe untersucht Probleme im Auftrag der Gruppe und formu-liert entsprechende Empfehlungen und Berichte.

Die Treffen der Gruppe Militärische Ozeanografie finden jährlich statt.NATO-Partnerländer sind im Rahmen des PfP-Programms zur Teilnahme ein-geladen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

MILOC Group

Strategy Division

HQ SACLANT

7857 Blandy Road, Suite 1000

Norfolk, Virginia 23551-2490, USA

Tel.: +1 757 445 3431

Fax: +1 757 445 3271

Website: http://www.saclant.nato.int

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FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE

Forschungs- und TechnologieorganisationDie Aufgaben der Forschungs- und Technologieorganisation umfassen die

Leitung und Koordinierung der NATO-Projekte im Bereich Wehrforschung und-technologie, die Durchführung und Förderung gemeinsamerForschungsvorhaben und des technischen Informationsaustauschs zwischennationalen Wehrforschungseinrichtungen, die Entwicklung einer langfristigenNATO-Strategie für Forschung und Technologie sowie die fachliche Beratungin Forschungs- und Technologieangelegenheiten.

Die Forschungs- und Technologieorganisation baut auf der bisherigenKooperation im Bereich Wehrforschung und -technologie in der Zuständigkeitder früheren Beratungsgruppe für Luft- und Raumfahrtforschung und -entwick-lung sowie der Forschungsgruppe Rüstung auf, die mittlerweile zu der neuenOrganisation zusammengefasst wurden. Die Forschungs- undTechnologieorganisation hat die Aufgabe, gemeinsame Forschungs- undInformationsaustauschvorhaben durchzuführen und zu fördern, dieEntwicklung und effektive Nutzung der nationalen Wehrforschung und -tech-nologie mit Blick auf die Erfüllung der militärischen Erfordernisse desBündnisses zu unterstützen, einen technischen Vorsprung zu wahren und dieEntscheidungsträger auf NATO- und nationaler Ebene zu beraten. DieOrganisation wird von einem umfassenden Netzwerk nationaler Expertenunterstützt und stimmt ihre Tätigkeit mit anderen NATO-Gremien ab, derenZuständigkeit ebenfalls im Bereich Forschung und Technologie liegt.

Die Forschungs- und Technologieorganisation untersteht sowohl demMilitärausschuss als auch der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren(KNRD). Sie besteht aus einem Forschungs- und Technologieausschuss undeiner Forschungs- und Technologieagentur und hat ihren Sitz in Neuilly,Frankreich. Das Gesamtspektrum des Forschungs- und Technologiesektorswird von sechs Arbeitsgruppen abgedeckt, die sich mit folgenden Themenbefassen:

• Studien, Analyse und Simulation;

• Systeme, Konzepte und Integration;

• Sensortechnologie und Elektronik;

• Informationstechnik;

• Angewandte Fahrzeugtechnik;

• Ergonomie und Medizin.

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Jede Arbeitsgruppe setzt sich aus nationalen Vertretern, darunter auchhochqualifizierten Wissenschaftlern, zusammen. Die Arbeitsgruppen stehen inVerbindung mit militärischen Bedarfsträgern und anderen NATO-Gremien. Diewissenschaftlich-technische Arbeit der Forschungs- und Technologieorganisa-tion nehmen sogenannte Technische Teams wahr, die für bestimmte Vorhabenund für begrenzte Zeit eingesetzt werden. Die Technischen Teams führenSeminare, Symposien, praktische Erprobungen, Vortragsreihen und Ausbil-dungslehrgänge durch und sichern die Kontinuität der Expertennetzwerke. Sieleisten auch einen wichtigen Beitrag zu längerfristigen Planungen.

Zur Erleichterung der Kontakte zu militärischen Bedarfsträgern und ande-ren NATO-Dienststellen ist ein Teil der RTA-Mitarbeiter im Büro fürTechnologische Studien und Koordinierung im NATO-Hauptquartier in Brüsseltätig. Letztere halten Verbindung mit dem Internationalen Militärstab und derAbteilung für Verteidigungsunterstützung des Internationalen Stabes. DieKoordinierung der Maßnahmen in Zusammenhang mit den Partnerländernwird ebenfalls vorwiegend von Brüssel aus wahrgenommen.

Die Koordinierung der Aktivitäten im Forschungs- und Technologiesektormit anderen Teilen der NATO-Struktur findet durch die Mitwirkung vonVertretern der Forschungs- und Technologieorganisation in den einschlägigenAusschüssen und ihre Teilnahme an den Sitzungen von Leitungsorganen wiedem NC3B- und dem Wissenschaftsausschuss der NATO statt.Dementsprechend sind der Generaldirektor NC3A und auch der Direktor desSACLANT-Unterwasserforschungszentrums, um ein weiteres Beispiel zu nen-nen, von Amts wegen Mitglieder im Ausschuss Forschung und Technologie.Die Abstimmung der Aktivitäten auf dem Forschungs- und Technologiesektormit den Mitgliedstaaten nehmen nationale Koordinierungsbeauftragte wahr, dieauch bei der Abwicklung solcher Dinge wie Symposien, Ausschusssitzungen,Vortragsreihen und Beratungsdiensten behilflich sind.

Im Rahmen des PfP-Programms werden die Kontakte zu den NATO-Partnerstaaten, die nach den Richtlinien des früheren Erweiterungsprogrammsder Beratungsgruppe für Luft- und Raumfahrtforschung und -entwicklung auf-genommen wurden, vertieft, wobei ein besonderer Schwerpunkt den Länderngilt, die in naher Zukunft der NATO beitreten werden.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

Research and Technology Agency (RTA)

BP 25

F-92201 Neuilly sur Seine

Frankreich

Tel.: +33 1 5561 22 00

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Fax: +33 1 5561 22 99+33 1 5561 22 98

E-Mail: [email protected]: http://www.rta.nato.int

AUS- UND FORTBILDUNG

NATO-Verteidigungsakademie

Die NATO-Verteidigungsakademie in Rom untersteht der Leitung desMilitärausschusses. Ein unabhängiger Beirat berät den Kommandanten undreicht beim Militärausschuss Empfehlungen für akademische Programme undLehrpläne ein. Die Akademie bietet Lehrgänge auf strategischer Ebene zumilitärpolitischen Fragen an, in denen ausgewähltes Personal für NATO- bzw.NATO-bezogene Verwendung vorbereitet werden soll, und führt außerdemweitere Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der NATO durch.Offiziere und Beamte der NATO-Kooperationspartner nehmen ebenfalls amProgramm der Akademie teil. Kommandant der Akademie ist ein Offizier, min-destens im Rang eines Generalleutnants, der für jeweils drei Jahre vomMilitärausschuss ernannt wird. Ihm stehen ein ziviler und zwei militärischeStellvertreter zur Seite, die vom Gastgeberland Italien gestellt werden. DerVorsitzende des Militärausschusses ist gleichzeitig Vorsitzender desAkademischen Beirats der Akademie. Der Lehrkörper der Akademie setzt sichaus Offizieren und zivilen Beamten zusammen, die in der Regel von denAußen- und Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten gestellt werden.

Die Akademie wurde 1951 in Paris gegründet und 1966 nach Rom verlegt.Sie führt neun bis zehn verschiedene Lehrgänge und Seminare pro Jahr durch,die sich mit Sicherheitsfragen mit Bedeutung für die euro-atlantischeSicherheitslage befassen und von einem breiten Spektrum hochrangigerOffiziere der Streitkräfte, hochrangiger Regierungsbeamter sowie vonAkademikern und Parlamentariern genutzt werden. Praktisch alle Aktivitätender Akademie stehen sowohl Teilnehmern aus den NATO-Mitgliedstaaten alsauch aus den PfP-Ländern offen. Der Teilnehmerkreis wird von den jeweiligennationalen Behörden ausgewählt und finanziert. Seit Kurzem wird auch eineReihe von Aktivitäten für Personal aus den Ländern angeboten, die amMittelmeer-Dialog der NATO beteiligt sind.

Den Stabslehrgang, der zweimal im Jahr stattfindet und 5 1/2 Monate dau-ert, besuchen etwa 84 Teilnehmer, die von ihrer jeweiligen Regierung aufgrundeiner nationalen Quote ausgewählt werden. Bei den Teilnehmern handelt essich entweder um Offiziere im Rang eines Obersts oder Oberstleutnants oder

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um Zivilbedienstete vergleichbarer Stellung von den Außen- oderVerteidigungsministerien sowie sonstigen relevanten Ministerien bzw. nationa-len Institutionen. Die meisten Lehrgangsteilnehmer erwartet anschließend eineStabsverwendung bei einer NATO-Kommandobehörde oder ein NATO-bezo-gener Dienstposten auf nationaler Ebene in ihrem jeweiligen Herkunftsland.Die Lehrgangsinhalte umfassen die internationalen politischen Entwicklungenin allgemein- und militärpolitischen Fragen der Sicherheit und Stabilität, die dieMitglied- und Partnerstaaten betreffen. Zu Beginn jedes Lehrgangs werden dieTeilnehmer multinationalen, teilstreitkraftübergreifenden Ausschüssen zuge-wiesen, die von Angehörigen des Lehrkörpers der Akademie geleitet werden.Die täglichen Vorlesungen werden von Gastdozenten, Politikern, hochrangigenOffizieren und Beamten gehalten. Die Arbeits- und Diskussionsbeiträge derTeilnehmer sind in erster Linie auf Konsens ausgerichtet.

1991 führte die Akademie erstmalig einen zweiwöchigen Lehrgang fürhochrangige Offiziere und Beamte aus den KSZE-Ländern durch. Im darauf-folgenden Jahr wurde der Lehrgang als Integrierter PfP/OSZE-Lehrgang in denregulären Lehrplan aufgenommen. Ziel des Lehrgangs ist es, Auftrag,Grundsätze und sicherheitspolitische Aufgaben der NATO sowie ihreStrukturen und ihren Aufbau zu analysieren und aktuelle sicherheitspolitischeFragen unter Berücksichtigung der sich wandelnden euro-atlantischenSicherheitslage zu erörtern.

Es finden jedes Jahr zwei Lehrgänge auf Generals-/Admiralsebene statt,die zum besseren Verständnis aktueller militärpolitischer Fragen desBündnisses beitragen sollen. Einer dieser Lehrgänge wird in einem Zeitraumvon zwei Wochen im Oktober sowohl an der Verteidigungsakademie als auchin Brüssel abgehalten und steht Offizieren und Beamten aus NATO- und PfP-Staaten offen. Ein zweiter solcher Lehrgang wurde im April 1998 für Teilnehmeraus NATO-Mitgliedstaaten sowie für Vertreter aus am Mittelmeer-Dialog betei-ligten Ländern eingerichtet. Der Lehrgang soll durch Förderung von Dialog,Verständigung und Vertrauensbildung zur Stärkung der regionalen Stabilitätbeitragen.

Es wird eine jährliche Kommandantentagung durchgeführt, auf der dieKommandanten der nationalen Verteidigungsakademien der NATO- und PfP-Staaten zum Meinungsaustausch über akademische Grundsätze undLehrmethoden zusammenkommen. Den Vorsitz führt der Kommandant derNATO-Verteidigungsakademie.

Die Akademie nimmt als Vollmitglied am Sekretariat des Konsortiums derVerteidigungsakademien und Sicherheitsstudieninstitute teil, einem nicht zurNATO gehörenden kooperativen Bildungsgremium. In dieser Eigenschaft stelltdie Akademie die schwerpunktmäßige Ansprechstelle für dieses Konsortiuminnerhalb der NATO dar.

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Darüber hinaus wird alle zwei Jahre ein NATO-Reserveoffizierlehrgangabgehalten. Dieser Lehrgang soll Reserveoffiziere aus NATO- und PfP-Staaten mit den neuesten für das Bündnis bedeutsamen organisatorischen,strukturellen und verfahrenstechnischen Entwicklungen vertraut machen undihnen einen besseren Einblick in das militärpolitische Umfeld der NATO ver-mitteln.

Die Akademie veranstaltet jedes Jahr in Zusammenarbeit mit einer aka-demischen Einrichtung aus einem der PfP-Staaten ein Internationales For-schungsseminar zur Euro-Atlantischen Sicherheit. Dabei sollen Sicherheitsex-perten aus NATO- und Partnerländern zusammenkommen und über wichtigeThemen für die euro-atlantische Sicherheitslage debattieren.

Ein Internationales Forschungsseminar mit Teilnehmerländern des Mittel-meer-Dialogs wird ebenfalls in jährlichen Abständen veranstaltet.

Die Akademie bietet PfP-Staatsbürgern zweimal im Jahr ein Stipendiumauf dem Gebiet sicherheitspolitischer Studien an.

Mit dem Stipendium sollen individuelle wissenschaftliche Forschungsar-beiten zu Themen gefördert werden, die für PfP-Staaten von besonderemInteresse sind, insbesondere Fragen zur Sicherheit im euro-atlantischen undeurasischen Raum. Viele Arbeiten, die im Rahmen der internationalen For-schungsseminare vorgetragen und diskutiert werden, sowie Studienarbeitenvon Stipendiaten werden in der Monographie-Reihe der NATO-Verteidigungs-akademie veröffentlicht.

Die Akademie weckt ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl unter ihrenAbsolventen und hält jedes Jahr ein Seminar für Ehemalige ab. 1999 ist dieNATO-Verteidigungsakademie in Rom in ein neues, extra hierfür errichtetesGebäude umgezogen, das größere Räumlichkeiten für mehr Kursteilnehmerbietet und der Akademie die Wahrnehmung ihrer erweiterten Aufgaben ermög-licht.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Defense College

Via Giorgia Pelosi 1

00143 Rom

Italien

Tel.: +39 06 505 259 (Zentrale)

Fax: +39 06 50525799

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NATO-(SHAPE-)Schule in Oberammergau(Deutschland)

Die NATO-(SHAPE-)Schule in Oberammergau dient als Ausbildungszen-trum für Militär- und Zivilpersonal des Atlantischen Bündnisses und der Part-nerstaaten. Ihr Lehrangebot wird ständig überarbeitet und aktualisiert, um lau-fenden Entwicklungen im Alliierten Kommandobereich Europa sowie imAlliierten Kommandobereich Atlantik Rechnung zu tragen. Die Vielfalt der jähr-lich durchgeführten Lehrgänge umfasst Themen wie Waffeneinsatz, ABC-Abwehr, Elektronische Kampfführung, Führung, Mobilmachungsstreitkräfte,multinationale Streitkräfte, Friedenssicherung, Umweltschutz, Krisenmanage-ment und Einweisung in die Grundzüge der NATO. Die Schule ist dem Ober-sten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) unterstellt, wird aber alsgemeinsame Einrichtung für beide Obersten NATO-Befehlshaber betrieben.Ein Beirat aus SHAPE-Mitarbeitern und Angehörigen des Lehrkörpers istunterstützend und beratend tätig. Deutschland und die Vereinigten Staatenstellen Einrichtungen und logistische Unterstützung zur Verfügung; gleichwohldeckt die Schule die laufenden Kosten mit den Kursgebühren der Lehrgangs-teilnehmer und trägt sich im Wesentlichen selbst.

Die NATO-(SHAPE-)Schule geht auf die ersten Jahre des Bündnisseszurück; ihre Charta und ihren Namen erhielt sie aber erst im Jahr 1975. VieleJahre lang lag ihr Hauptschwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit derNATO-Bündnisverteidigung. In letzter Zeit, d. h. seit Einführung des neuenStrategischen Konzepts der NATO im Jahr 1991, hat sich ein grundlegenderWandel dahin gehend vollzogen, dass Lehrgänge, Ausbildungsveranstaltun-gen und Seminare zur Unterstützung der bisherigen und im Entstehen begrif-fenen Strategie und Grundsätze, einschließlich der Kooperation und des Dia-logs mit Nichtmitgliedstaaten der NATO, in das Angebot aufgenommenwurden. Seit Beginn der NATO-Operationen in Bosnien im Rahmen der IFOR-und SFOR-Einsätze (siehe Kapitel 5) leistet die Schule außerdem einen indi-rekten Unterstützungsbeitrag zu aktuellen Militäraktionen der NATO.

Das Lehrangebot der Schule für 1998 sah 47 Lehrgänge für über 5.500Teilnehmer aus bis zu 50 Staaten vor. Die Lehrgänge sind in fünf grundlegendeEinsatzbereiche der NATO unterteilt: technische Verfahren, NATO-Stabsoffi-ziereinweisung, NATO-Einsatzverfahren, multinationale Einsatzverfahren unterFührung der NATO sowie Foren zur Festlegung aktueller Einsatzgrundsätze.Zum Lehrkörper der Schule gehören Mitarbeiter aus NATO-Staaten sowieGastdozenten von NATO-Kommandobehörden und vom NATO-Hauptquartier,aus NATO- und PfP-Staaten sowie von internationalen humanitären und zivi-len Organisationen. Bei allen Lehrgängen liegt der Schwerpunkt auf der Wei-terbildung von Offizieren für gemeinsame Einsatzstäbe der NATO-Mitglied-

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und -Nichtmitgliedstaaten, um eine wirksamere Zusammenarbeit zu gewähr-leisten.

Der Anteil ziviler Lehrgangsteilnehmer ist in den letzten Jahren erheblichgestiegen; eine deutliche Zunahme ist auch bei den Kontakten der Schule zuinternationalen Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom RotenKreuz (IKRK), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen(UNHCR), der Weltbank sowie zu internationalen Medienvertretern und Nach-richtenagenturen zu verzeichnen.

Seit 1994 hat die Schule einen Lehrgang zum Thema Reservestreitkräfteund Mobilmachung im Angebot, an dem Reserveoffiziere aus NATO- und PfP-Staaten teilnehmen.

Die stärksten Erweiterungen im Lehrangebot der Schule haben mit derUnterstützung des PfP-Programms zu tun. Ein erster Lehrgang über Europäi-sche Sicherheitskooperation wurde 1991 angeboten. 1993-94 wurde dasAngebot um zusätzliche Lehrgänge erweitert, etwa Verfahrensvorschriften fürInspektoren/Begleitteams für die Verifikation von KSE-Rüstungskontrollverein-barungen, Umweltschutzaufgaben von Offizieren der Streitkräfte, Reserve-streitkräfte sowie Mobilmachung und Friedenssicherung.

1995-96 wurden weitere Lehrgänge eingerichtet, in denen PfP- undNATO-Offiziere auf die Zusammenarbeit in gemeinsamen Stäben vorbereitetwerden sollten; dazu gehören Ressourcenmanagement, NATO-Einweisung,Zivile Notfallplanung/Zivil-Militärische Zusammenarbeit sowie multinationalesKrisenmanagement.

1997 wurde der erste für PfP-Staaten offene Fachlehrgang über ABC-Melde- und -Warnsysteme durchgeführt. Im selben Jahr richtete die Schulezwei von der NATO finanzierte Lehrgänge für militärisches und zivilesFührungspersonal der Unterzeichnerstaaten der Allgemeinen Rahmenverein-barung zum Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton-Vereinbarung) ein.Die Lehrgänge konzentrieren sich in erster Linie auf die Rolle von Berufsoffi-zieren in einer Demokratie sowie auf Einsatzfragen und -verfahren, die für dieUmsetzung der Vereinbarung von Belang sind. 1998 wurde erstmals ein Lehr-gang für Einsatzstabsoffiziere der NATO-Mitglied- und -Partnerstaaten ange-boten. Darin sollen Einsatzstabsoffiziere der NATO- und Partnerstaaten in dieNATO-Doktrin und -Verfahren eingewiesen werden; Ziel ist insbesonderederen spätere Umsetzung in gemeinsamen Stäben unter Führung der NATOim Rahmen der Friedensunterstützung. Die Kernfunktionen der NATO findenebenfalls nach wie vor Berücksichtigung, etwa in der 1998 erfolgten Einführungeines neuen Lehrgangs zur Planung von Luftkriegsoperationen.

Weitere Veränderungen im Lehrplan der Schule gehen auf Erfahrungenzurück, die im Zusammenhang mit der NATO-geführten SFOR-Truppe in Bos-

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nien gemacht wurden, sowie auf sonstige Entwicklungen innerhalb der Allianz.So werden zu den multinationalen Lehrgängen der Schule beispielsweise auchTeilnehmer aus den am Mittelmeer-Dialog der NATO beteiligten Ländern ent-sandt.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO-Schule (SHAPE)Am Rainenbichl 5482487 OberammergauDeutschlandTel.: +49 8822 4477 (Verwaltung für Lehrgangsteilnehmer) Fax: +49 8822 1035 E-Mail: [email protected]

NATO-Schule für Kommunikations- undInformationssysteme

Die NATO-Schule für Kommunikations- und Informationssysteme sorgt fürdie Fortbildung ziviler und militärischer Mitarbeiter im Betrieb und in derInstandhaltung von NATO-Fernmelde- und -Informationssystemen. Die Schuleveranstaltet auch Einweisungs- und Aufbaulehrgänge sowie Einweisungslehr-gänge für Kommunikations- und Informationssysteme (CIS, Communicationand Information Systems) für Partnerstaaten.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1959 hat die Schule eine Reihe von Verän-derungen erfahren; seit 1989 besteht die Schule unter ihrer jetzigen Bezeich-nung. 1994 wurden im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden neue Lehr-gänge eingeführt. Seit 1995 bietet die Schule auch Lehrgänge zurUnterstützung der NATO-Streitkräfte im ehemaligen Jugoslawien(IFOR/SFOR) an.

Gegenwärtig werden über 50 ein- bis zehnwöchige Lehrgänge durchge-führt, wobei die Zahl der Lehrgangsteilnehmer pro Jahr bei etwa 1.650 liegt.

Die Schule ist in zwei Abteilungen gegliedert, eine für Ausbildung und einefür Unterstützung. Die Ausbildungsabteilung gliedert sich wiederum in eineGruppe Netzwerksysteme, zuständig für Lehrgänge auf dem Gebiet Übertra-gungssysteme, Vermittlungssysteme und Netzwerküberwachung, eine GruppeBenutzersysteme, zuständig für Lehrgänge auf dem Gebiet Führungs- undInformationssysteme, Softwareentwicklung und Programmierung, und eineGruppe Informationssicherheit, zuständig für Lehrgänge über Betrieb,Instandhaltung und Instandsetzung von Kryptogerät. Die Ausbildungsabteilungführt auch CIS-Fach- und -Einweisungslehrgänge, Lehrgänge auf dem GebietFrequenzmanagement und einen CIS-Lehrgang für Partnerstaaten durch.

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Die Unterstützungsabteilung nimmt die logistische und administrativeUnterstützung der Ausbildungsabteilung wahr.

Kommandant der Schule ist ein aktiver Offizier aus einem NATO-Mitgliedstaat im Rang eines Obersts. Ein Leitender Ingenieur fürTelekommunikationstechnik fungiert als sein technischer Berater. Aufgabenwie die Erstellung des jährlichen Lehrgangskatalogs und derAusbildungsunterlagen, Erfassung statistischer Daten u. ä. werden von einemVerwaltungsbüro übernommen.

Die Schule dient als Ausbildungseinrichtung für die beiden OberstenNATO-Kommandobehörden und wird administrativ von AFSOUTH unterstützt.Sie untersteht der NATO-Agentur für Betrieb und Unterstützung derKommunikations- und Informationssysteme (NACOSA).

Die Schule wird vom italienischen Verteidigungsministerium durch dieAusbildungsbrigade der italienischen Luftwaffe in Latina unterstützt, mit der siegemeinsam in einer Liegenschaft untergebracht ist.

Weitere Informationen zur Schule sind erhältlich bei:

NATO CIS School 04010 Borgo Piave Latina ItalienTel.: +39 0773 6771 Fax: +39 0773 662467

NATO-Ausbildungsgruppe

Die NATO-Ausbildungsgruppe ist für die Konsolidierung derEinzelausbildung zuständig. Das Ziel ist, bestehende Ausbildungsverein-barungen zwischen Mitgliedstaaten zu verbessern und zu erweitern sowieneue Ausbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Gruppe untersteht demMilitärausschuss und unterhält enge Verbindungen zum Militärischen Amt fürStandardisierung (MAS).

Die Gruppe ermöglicht den Mitgliedstaaten und Militärbehörden der NATOden Informationsaustausch über nationale Ausbildungskapazitäten und bietetein Forum für Diskussionen und den Meinungsaustausch über einzelneAusbildungsthemen. Durch die Festlegung und Förderung vonAusbildungsprojekten, die sich für eine bilaterale oder multilateraleZusammenarbeit anbieten, trägt sie zu qualitativen Verbesserungen derAusbildung, zu Kostensenkungen und personellen Einsparungen sowie zumehr Standardisierung und Interoperabilität bei. Die Teilnahme einzelner

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Staaten an gemeinsamen Ausbildungsprojekten erfolgt von Fall zu Fall undstellt weder eine Wiederholung noch einen Ersatz für nationaleAusbildungsprogramme dar. Die Gruppe ermutigt einzelne Staaten,Verantwortung für konkrete Ausbildungsprojekte im Auftrag des Bündnissesinsgesamt oder für mehrere Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Anforderungenzu übernehmen. Der Tätigkeitsbereich der Gruppe wurde um gemeinsameAusbildungsvorhaben für Partnerstaaten erweitert.

Die Arbeit erfolgt über fünf Untergruppen (Gesamt, Marine, Heer,Luftwaffe und Finanzen) und spezialisierte Arbeitsgruppen, in denen NATO-und Partnerländer vertreten sind. Die Aktivitäten der NTG werden von einemVollzeit-Stabselement koordiniert, das im NATO-Hauptquartier angesiedelt ist.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

NATO Training Group Staff ElementIMS Operations DivisionNATO1110 Brüssel, BelgienTel.: +32 2 707 5750

Projektlenkungsausschüsse / Projektbüros

Raumverteidigung;Gefechtsfeld-Aufklärungssystem;Interoperabilität von Kommunikationssystemen;Datenfusion;Jäger F-16;Bündnisweites Bodenüberwachungspotenzial;Trägheitsnavigationssysteme für Schiffe;Panzerabwehrwaffensystem MILAN;Multifunktionale Informationsweitergabe (Kleindatenstation);Mehrfachraketenwerfer;NATO-CALS (Continuous Acquisition and Life-Cycle Support)

(Managementausschuss);NATO Improvement Link II;NATO-Informationszentrum ‘Unempfindliche Munition’;NATO-Seefernaufklärer;Standorte zur Genauigkeitsprüfung von Sensoren und Waffen der NATO-

Seestreitkräfte;NATO-Panzerabwehrflugkörper SEA SPARROW;NATO-System SEA GNAT;

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Kompaktgeschütz OTO MELARA 76/62;Flugabwehrsysteme sehr kurzer und kurzer Reichweite.

Weitere Informationen zu den vorstehend aufgeführten Projekten könnenbei der Defence Support Division (Abteilung für Verteidigungsunterstützung),NATO, 1110 Brüssel, oder von folgenden Projektbüros angefordert werden:

Alliance Ground Surveillance Capability Provisional Project Office (AGS/PPO) NATO, 1110 Brüssel Tel.: +32 2 707 + Durchwahl Fax: +32 2 707 7962

Battlefield Information Collection and Exploitation System (BICES)8 rue de Genève1140 BrüsselTel.: 32 2 707 + Durchwahl Fax: 32 2 707 8811

NATO Continuous Acquisition and Life Cycle Support Office (CALS) NATO1110 BrüsselTel.: 32 2 707 + Durchwahl Fax: 32 2 707 4190

NATO FORACS OfficeNATO1110 BrüsselTel.: +32 2 707 4244 Fax: +32 2 707 4103 E-Mail: [email protected]

NATO Insensitive Munitions Information Centre (NIMIC) NATO1110 BrüsselTel.: +32 2 707 + Durchwahl Fax: +32 2 707 5363 E-Mail: [email protected]

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KAPITEL 15

DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLESICHERHEITSRAHMEN

Vereinte Nationen

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Europäische Union

Westeuropäische Union

Europarat

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DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLESICHERHEITSRAHMEN

VEREINTE NATIONEN (VN)

Die Charta der Vereinten Nationen (VN) wurde am 26. Juni 1945 in SanFrancisco von 50 Staaten unterzeichnet. Am 24. Oktober 1945 wurden dieVereinten Nationen offiziell begründet.

Artikel 51 der VN-Charta legt für alle Mitgliedstaaten der VereintenNationen das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektiveSelbstverteidigung fest. Er sanktioniert Maßnahmen, die sie in Ausübung die-ses Rechts ergreifen können, bis der VN-Sicherheitsrat die zur Wahrung desWeltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Schritte unter-nommen hat. Er bestimmt außerdem, dass Maßnahmen, die Mitgliedstaatenim Rahmen der Bestimmungen dieses Artikels ergreifen, dem Sicherheitsratsofort anzuzeigen sind und in keiner Weise dessen Befugnis und Pflichtberühren, die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oderWiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit fürerforderlich hält.

Die VN-Charta hat daher für das Nordatlantische Bündnis zweifacheBedeutung. Erstens bildet sie die juristische Grundlage für die Schaffung desBündnisses, und zweitens legt sie die umfassende Verantwortung desSicherheitsrats für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit fest. Diesebeiden grundlegenden Prinzipien sind im Nordatlantikvertrag verankert, der am4. April 1949 in Washington unterzeichnet wurde. Die Präambel zu diesemVertrag macht von Anfang an deutlich, dass die Charta der Vereinten Nationenden Rahmen darstellt, in dessen Grenzen sich das Bündnis bewegt. In derEinleitung bekräftigen die Mitgliedstaaten des Bündnisses erneut ihrenGlauben an die Ziele und Grundsätze der Charta. In Artikel 1 verpflichten siesich zudem, nicht nur internationale Streitfälle auf friedlichem Wege gemäßden Zielen der Charta zu regeln, sondern sich auch jeder Androhung oderAnwendung von Gewalt zu enthalten, die mit den Zielen der VereintenNationen unvereinbar ist. In Artikel 5 des Vertrags wird ausdrücklich auf Artikel51 der Charta Bezug genommen, indem das Recht der Unterzeichnerstaatenbekräftigt wird, einzeln oder in ihrer Gesamtheit solche Maßnahmen zu ergrei-fen, die sie zu ihrer Selbstverteidigung für erforderlich halten, was auch dieAnwendung von Gewalt einschließt; ferner verpflichtet er die Mitgliedstaaten,die Anwendung von Waffengewalt zur Wiederherstellung und Bewahrung derSicherheit des nordatlantischen Raums zu beenden, wenn der Sicherheitsrat

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selbst die für die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalenSicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

Ein weiterer Verweis auf die Charta der Vereinten Nationen findet sich inArtikel 7 des Nordatlantikvertrags, der die Unterzeichnerstaaten an ihre Rechteund Pflichten im Rahmen der Charta erinnert und die primäre Verantwortungdes VN-Sicherheitsrats für die Wahrung von Frieden und Sicherheit erneutbekräftigt. Und schließlich wurde in Artikel 12 eine Klausel in den Vertrag auf-genommen, der zufolge dieser nach zehn Jahren überprüft werden muss,wenn eine der Vertragsparteien darum ersuchen sollte. Sie legte fest, dass dieÜberprüfung im Lichte neuer Entwicklungen stattfinden würde, die den Friedenund die Sicherheit im nordatlantischen Raum beeinflussen und auch denAbschluss globaler und regionaler Vereinbarungen im Rahmen der VN-Chartamit einschließen würde.

Der Nordatlantikvertrag trat am 24. August 1949 in Kraft. Keine derVertragsparteien hat um eine Überprüfung des Vertrags nach Artikel 12ersucht, obwohl das Bündnis in jeder seiner Entwicklungsphasen dieUmsetzung des Vertrags einer ständigen Kontrolle unterzogen hat, um seineZiele zu wahren. Die direkte Beziehung zwischen dem Vertrag und der Chartader Vereinten Nationen ist und bleibt ein grundlegendes Prinzip desBündnisses.

Von 1949 bis heute blieb die formelle Beziehung zwischen den VereintenNationen und dem Nordatlantischen Bündnis unverändert bestehen und mani-festierte sich in erster Linie in dem juristischen Zusammenhang zwischen ihrenjeweiligen Gründungsdokumenten. Die Kontakte zwischen den Institutionender Vereinten Nationen und denjenigen des Bündnisses waren während diesesZeitraums sowohl vom Umfang wie vom Inhalt her meistens außerordentlichbegrenzt. 1992 veränderte sich die Situation aufgrund des Konflikts im ehe-maligen Jugoslawien.

Angesichts der wachsenden Konflikte nahmen im Juli 1992 zumStändigen Einsatzverband Mittelmeer des Bündnisses gehörende Schiffezusammen mit NATO-Seefernaufklärern Überwachungsoperationen in derAdria auf, die ein gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien ver-hängtes Waffenembargo der Vereinten Nationen unterstützen sollten. ImNovember 1992 begannen die NATO und die Westeuropäische Union (WEU)mit Maßnahmen zur Durchsetzung von Resolutionen des VN-Sicherheitsrats,die darauf abzielten, eine Eskalation des Konflikts durch Verbringung zusätzli-cher Waffen in das Gebiet zu verhindern.

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Die Bereitschaft des Bündnisses, friedenserhaltende Maßnahmen imAuftrag des Sicherheitsrats zu unterstützen, wurde in einer formellen Erklärungder NATO-Außenminister im Dezember 1992 fixiert. Die bereits von NATO-Staaten und der NATO als Bündnis ergriffenen Maßnahmen wurden überprüft,und zudem bekundete das Bündnis seine Bereitschaft zu einer positivenReaktion auf weitere mögliche Initiativen des VN-Generalsekretärs, die NATOin diesem Bereich um Unterstützung zu ersuchen.

Anschließend wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, zu denenauch gemeinsame Seeoperationen im Auftrag des NATO- und des WEU-Rats,NATO-Luftoperationen, Luftnahunterstützung für die VN-SchutztruppeUNPROFOR, Lufteinsätze zur Sicherung von VN-„Schutzzonen” und dieEventualfallplanung für weitere mögliche Optionen der Vereinten Nationengehören. Diese Maßnahmen und die Grundlage für ihre Umsetzung werden inKapitel 5 beschrieben.

Nach Unterzeichnung der bosnischen Friedensvereinbarung am 14.Dezember in Paris wurde der NATO im Dezember 1995 auf der Grundlage derResolution 1031 des Sicherheitsrats ein VN-Mandat zur Umsetzung dermilitärischen Aspekte der Friedensvereinbarung erteilt. Eine Schutztruppe(IFOR) unter NATO-Führung begann ihren Einsatz zur Erfüllung diesesMandats am 16. Dezember. Einzelheiten des IFOR-Einsatzes und der ansch-ließende Austausch durch die unter NATO-Führung stehende SFOR-Truppe imDezember 1996 sind ebenfalls in Kapitel 5 beschrieben. Während der gesam-ten Geltungsdauer der Mandate haben beide multinationale Truppen inBosnien und Herzegowina am Boden mit anderen internationalenOrganisationen und humanitären Stellen einschließlich denjenigen derVereinten Nationen, wie dem Hohen Flüchtlingskommissar der VereintenNationen (UNHCR) und der Internationalen Polizeitruppe (IPTF), eng zusam-mengearbeitet.

Nach Gesprächen mit Nicht-NATO-Staaten, die Truppen für die SFOR zurVerfügung stellen, kündigte der Nordatlantikrat im Februar 1998 an, dass dieNATO, wenn der VN-Sicherheitsrat das erforderliche Mandat erteilen sollte,bereit sei, eine multinationale Truppe zusammenzustellen und zu führen, dienach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998 die Arbeit in Bosnien undHerzegowina fortsetzen würde. Die neue Truppe behält den Namen „SFOR”,der zum Ausdruck bringt, dass die Lage in Bosnien weiter stabilisiert und dieGrundlagen für einen dauerhaften Frieden in der Region geschaffen werdenmüssen.

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Seit Beginn des Konflikts im Kosovo im Jahre 1998 und während dergesamten Krise bestanden enge Kontakte zwischen dem Generalsekretär derVereinten Nationen und dem NATO-Generalsekretär. Die vom Bündnis zurUnterstützung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowohl während desKonflikts als auch nach dem Konflikt unternommenen Aktionen und die Rolleder Kosovo-Schutztruppe (KFOR), die auf der Basis der Resolution 1244 desVN-Sicherheitsrats vom 12. Juni 1999 gebildet wurde, sind in Kapitel 5beschrieben.

Abgesehen vom ehemaligen Jugoslawien haben NATO-Länder, auchwenn sie nicht direkt als Bündnispartner beteiligt waren, angesichts sonstigerGefahren für den Weltfrieden den Bemühungen des Sicherheitsrats und desGeneralsekretärs der Vereinten Nationen um die Vermeidung von Konfliktenund die Wiederherstellung des Völkerrechtsprinzips ihre Unterstützung undZustimmung gewährt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung vonResolutionen des Sicherheitsrats zum Irak und zur internationalenPrüfkommission, die die Feststellung und Beseitigung von Massenvernich-tungswaffen und der Produktionskapazitäten für solche Waffen gewährleistensollte, forderte das Bündnis Anfang 1998 vom Irak die umfassende Erfüllungdieser Resolutionen.

Am 25. Februar 1998 gab der NATO-Generalsekretär eine Erklärung he-raus, in der er die Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der VereintenNationen und dem Irak über eine diplomatische Lösung der Irak-Krisebegrüßte. Er zollte den diplomatischen Bemühungen und der entschlossenenHaltung der internationalen Gemeinschaft einschließlich der NATO-Verbündeten Respekt und bestand auf der Notwendigkeit, alle einschlägigenResolutionen des Sicherheitsrats uneingeschränkt zu erfüllen. Als derNordatlantikrat am 4. März 1998 erneut über die Lage im Irak beriet, begrüßteer die einstimmige Annahme der Resolution 1154 des Sicherheitsrats über dieUmsetzung der Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der VereintenNationen und dem Irak. Der Nordatlantikrat brachte seine Zustimmung zu deneinschlägigen VN-Entscheidungen zum Ausdruck und unterstrich dieBedeutung der Stabilität in der Golfregion für die Sicherheit des euro-atlanti-schen Raums.

Somit bestehen zwischen der Charta der Vereinten Nationen und demNordatlantikvertrag einerseits und den Institutionen der Vereinten Nationenund denjenigen des Bündnisses andererseits sowohl juristische als auch engepraktische Beziehungen. Beide Elemente sind Teil des umfassenderen institu-tionellen Rahmens, in dem das Bündnis tätig ist. Andere an diesem Rahmenbeteiligte institutionelle Beziehungen werden im Weiteren beschrieben.

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ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UNDZUSAMMENARBEIT IN EUROPA (OSZE)1

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),die frühere Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE),war ursprünglich ein politisches Beratungsforum mit Teilnehmerstaaten ausEuropa, Zentralasien und Nordamerika. Im Januar 1995 wurde sie zurOrganisation.

Der im Jahre 1972 begonnene KSZE-Prozess führte 1975 zurVerabschiedung der Schlussakte von Helsinki. Dieses Dokument hatte einbreites Spektrum internationaler Verhaltensnormen und Verpflichtungen für dieRegelung der gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, gegensei-tige vertrauensbildende Maßnahmen insbesondere im politisch-militärischenBereich, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie dieZusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, technischem und wissen-schaftlichem Gebiet zum Inhalt.

Institutionalisierung der OSZEAm 21. November 1990 wurde beim KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und

Regierungschefs der damals 34 Teilnehmerstaaten die Charta von Paris für einNeues Europa verabschiedet. Die Charta setzte den Rat der Außenministerder KSZE als zentrales Forum für regelmäßige politische Konsultationen ein.Sie schuf außerdem den Ausschuss Hochrangiger Beamter, um aktuelleFragen zu prüfen, die Arbeit des Rats vorzubereiten und dessenEntscheidungen umzusetzen, und drei ständige Einrichtungen der KSZE: einSekretariat in Prag (das später im Wiener Generalsekretariat aufging), einKonfliktverhütungszentrum in Wien und ein Büro für freie Wahlen in Warschau(das später in Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte(ODIHR, Office for Democratic Institutions and Human Rights) umbenanntwurde).

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1 Liste der Teilnehmerstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien undHerzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien,Griechenland, Irland, Island, Italien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*,Jugoslawien**, Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, die Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn,Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Weißrussland,Zypern.

* Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

** Am 8. Juli 1992 wurde Jugoslawien aufgrund der Art seiner Beteiligung am Konflikt in Bosnien undHerzegowina aus der OSZE ausgeschlossen. Nach der Wahl von Vojislav Koštunica zumPräsidenten im September 2000 wurde die Bundesrepublik Jugoslawien am 10. November 2000 als55. Mitgliedstaat in die OSZE aufgenommen.

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Am 19. Juni 1991 fand das erste Treffen des Rats der Außenminister inBerlin statt. Der Rat verabschiedete einen Mechanismus zu Konsultation undKooperation in Krisensituationen im KSZE-Raum. Dieser Mechanismus wurdeim Falle des ehemaligen Jugoslawien und im Zusammenhang mitBergkarabach zur Anwendung gebracht.

Zum Abschluss des Folgetreffens am 9. Juli 1992 in Helsinki verabschie-deten die Staats- und Regierungschefs der KSZE-Teilnehmerstaaten dieGipfelerklärung von Helsinki mit dem Titel „Die Herausforderungen desWandels”. Die Erklärung verleiht dem gemeinsamen Willen Ausdruck, dieKSZE-Institutionen weiter zu stärken, einen Hohen Kommissar für NationaleMinderheiten einzusetzen und ein System zu Frühwarnung, Konfliktverhütungund Krisenbewältigung einschließlich Sondierungs- und Berichterstattungs-missionen zu entwickeln.

Auf der Stockholmer Tagung des Rats der Außenminister vom 14.Dezember 1992 wurde ein Übereinkommen über Vergleichs- undSchiedsverfahren innerhalb der KSZE verabschiedet. Gleichzeitig wurde dieEinsetzung eines KSZE-Generalsekretärs beschlossen.

Der Rat der Außenminister billigte bei seinem Treffen in Rom am 1.Dezember 1993 neue organisatorische Veränderungen einschließlich derEinsetzung des Ständigen Ausschusses - des ersten ständigen Gremiums derKSZE für politische Konsultation und Entscheidungsfindung - und dieSchaffung eines alleinigen Generalsekretariats, beide mit Sitz in Wien. DieAußenminister zeigten sich daneben besorgt über die Zahl und das Ausmaßregionaler Konflikte und bekräftigten ihr Eintreten für die Lösung dieserKonflikte, insbesondere im ehemaligen Jugoslawien. Sie leiteten Schritte zurVerbesserung der Fähigkeiten der KSZE in den Bereichen Krisenmanagementund Konfliktverhütung ein und waren sich einig, dass die Beziehungen zuanderen „europäischen und transatlantischen Organisationen” ausgebaut wer-den sollten.

Bei dem Gipfeltreffen in Budapest im Jahre 1994 wurden eine Reihe insti-tutioneller Entscheidungen zur Stärkung der KSZE getroffen. Eine davon wardie Umbenennung der KSZE in Organisation für Sicherheit undZusammenarbeit in Europa (OSZE); andere Entscheidungen betrafen denZeitplan für das nächste Treffen der OSZE-Staats- und -Regierungschefs inLissabon im Jahre 1996, den Austausch des Ausschusses hochrangigerBeamter durch den Hohen Rat, der jährlich mindestens zweimal sowie jeweilsvor dem Treffen des Ministerrats zusammentritt und auch als Wirtschaftsforumtagen kann, weiterhin die Einsetzung des Ständigen Rats (des früherenStändigen Ausschusses), der in Wien als reguläres Organ für politischeKonsultation und Entscheidungsfindung zusammentritt, und schließlich der

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Zeitplan für die Überprüfung der Umsetzung aller KSZE-Verpflichtungen aufeinem Treffen, das in Wien vor jedem Gipfel abgehalten werden soll.

Auf dem Gipfeltreffen in Budapest brachten die KSZE-Staaten ihren poli-tischen Willen zum Ausdruck, zur Beendigung des bewaffneten Konflikts inBergkarabach mit Zustimmung der beteiligten Parteien eine multinationaleKSZE-Friedenstruppe bereitzustellen.

Auf dem OSZE-Gipfel, der im November 1999 in Istanbul stattfand, wurdeentschieden, den politischen Konsultationsprozess innerhalb der OSZE durchdie Einrichtung eines Vorbereitungsausschusses unter dem Ständigen Rat derOSZE sowie einer Operationszentrale für die Planung und Umsetzung vonOSZE-Feldoperationen zu stärken.

Sicherheitsdialog, Rüstungskontrolle, Abrüstungsowie Vertrauens- und SicherheitsbildendeMaßnahmen (VSBM)

Zu den Meilensteinen in der Entwicklung der KSZE-Arbeit für Vertrauens-und Sicherheitsbildende Maßnahmen zählt das Stockholmer Dokument von1986, das in den Wiener Dokumenten von 1990 und 1992 verbessert underweitert wurde. Beim Folgetreffen vom Juli 1992 in Helsinki beschlossen dieTeilnehmerstaaten, in Wien das KSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC)einzurichten, unter dessen Schirmherrschaft der Sicherheitsdialog gefördertwird und jetzt neue Verhandlungen über Rüstungskontrolle, Abrüstung sowieVertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen stattfinden.

Das Forum trat am 22. September 1992 erstmals zusammen. Währendder nächsten beiden Jahre verhandelte das Forum im Rahmen eines inHelsinki vereinbarten Mandats („Programm für Sofortmaßnahmen”) über eineReihe von Dokumenten zu den Themen Rüstungskontrollfragen, Abrüstung,vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Stärkung der Sicherheitsowie Kooperation und Konfliktverhütung.

In der Vorbereitungsphase des KSZE-Gipfels von Budapest wurden imDezember 1994 zwei weitere Elemente dieses Programms vereinbart: eineNeufassung des Wiener Dokuments (Wiener Dokument 1994), das die frühe-ren Dokumente von Stockholm und Wien zusammenfasste und die 1993 ver-einbarten Texte über Verteidigungsplanung und militärische Kontakte undZusammenarbeit einschloss, und ein Dokument über den AllgemeinenAustausch Militärischer Informationen. Das Gipfeldokument selbst enthieltneue Grundsätze der Nichtverbreitung und leitete den wichtigen Schritt zurVereinbarung eines Verhaltenskodexes für politisch-militärische

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Sicherheitsaspekte ein, der bedeutsame neue Verpflichtungen zur demokrati-schen Kontrolle und zum Einsatz von Streitkräften umfasste.

Im Rahmen der konventionellen Rüstungskontrolle unterzeichneten am19. November 1990 bei der Eröffnung des KSZE-Gipfels in Paris 22Mitgliedstaaten der NATO und des (früheren) Warschauer Pakts den weitrei-chenden Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), der die kon-ventionellen Streitkräfte in Europa vom Atlantik bis zum Ural begrenzt. DerVertrag trat am 9. November 1992 in Kraft. Seiner Unterzeichnung folgtenVerhandlungen über die Schlussakte zum Vertrag KSE-1A, dieEinschränkungen der militärischen Truppenstärke einführte sowie zusätzlicheStabilisierungsmaßnahmen festlegte. Sie wurde im Rahmen des KSZE-Gipfelsvon Helsinki am 10. Juli 1992 unterzeichnet.

In der Friedensvereinbarung von Dayton aus dem Jahre 1995 wurde dieAushandlung Vertrauens- und Sicherheitsbildender Maßnahmen (VSBM) zwi-schen den Gebietseinheiten von Bosnien und Herzegowina und einesRüstungskontrollsystems zwischen den Beteiligten der Dayton-Vereinbarunggefordert. Diese Verhandlungen fanden 1996 unter der Schirmherrschaft derOSZE statt. Persönliche Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden leite-ten die Verhandlungen und halfen bei der Umsetzung. Eine Zelle des OSZE-Sekretariats in Wien ist für die Organisation der notwendigen Inspektionen, andenen mehrere OSZE-Teilnehmerstaaten mitgewirkt haben, verantwortlich.

Beim OSZE-Gipfeltreffen im November 1999 in Istanbul wurden einGeänderter KSE-Vertrag mit nunmehr 30 Unterzeichnerstaaten und ein über-arbeitetes Wiener Dokument (Wiener Dokument 1999) unterzeichnet.

1999 beschloss das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation außerdemdie Sondierung von Methoden zur Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen.

Konfliktverhütung und Krisenmanagement

Gemäß der Erklärung beim Gipfeltreffen von Helsinki im Jahre 1992 hatdie OSZE eine Reihe von Methoden entwickelt, die darauf abzielen, imRahmen ihres Auftrags zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung offizielleDelegationen und persönliche Vertreter des amtierenden Vorsitzenden fürSondierungs-, Berichterstattungs-, Beobachtungs- und Vermittlungszwecke inpotenzielle Spannungs- oder Konfliktgebiete zu entsenden.

Das Amt des OSZE-Kommissars für Nationale Minderheiten hat bei-spielsweise die Aufgabe, Missionen vor Ort durchzuführen und bei den erstenAnzeichen von Spannung vorbeugende Diplomatie zu betreiben. Die Rolle des1992 gegründeten Amts besteht darin, eine rasche Beseitigung ethnischer

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Spannungen anzustreben, die den Frieden, die Stabilität und die freundschaft-lichen Beziehungen zwischen OSZE-Staaten gefährden könnten.

Im Laufe der letzten Jahre wurden solche OSZE-Maßnahmen im Kosovo,im Sandžak, in der Wojwodina, in Skopje, Georgien, Estland, Tadschikistan,Moldau, Lettland, Bergkarabach und Tschetschenien in die Tat umgesetzt. VomSeptember 1992 an übernahm die KSZE sanktionsunterstützende Aufträge(SAM) in Albanien, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen RepublikMazedonien2, Kroatien, Rumänien und Ungarn und half so bei der Überwa-chung der Umsetzung von den VN verhängter Sanktionen gegen dieBundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro).

1996 organisierte die OSZE die Parlamentswahlen in Bosnien undHerzegowina nach der Friedensvereinbarung von Dayton und im September1997 die anschließenden Kommunalwahlen. 1997 half der PersönlicheVertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, eine politische Lösung für dieKrise in Albanien zu finden. Die OSZE beobachtete die daraus resultierendenWahlen.

Der Kosovo-Konflikt und die internationale Intervention zur Beendigungdes Konflikts und zur Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität stell-ten zusammen eine der größten Herausforderungen dar, der sich die OSZEstellen musste. Die Entwicklungen in der Provinz stellen die Organisation imHinblick auf Ressourcen, Personal und Zeit auch weiterhin vor großeAnforderungen. Die wachsende Beziehung zwischen der OSZE und der NATOist ein wichtiges Nebenprodukt der Krise, deren Konsequenzen noch vieleJahre lang weit oben auf der internationalen Tagesordnung stehen werden.

Von Januar bis März 1998 führte die OSZE eine Kosovo-Verifikationsmis-sion durch, um die Einhaltung der Waffenstillstandsvereinbarungen, die alsErgebnis der NATO-Intervention zur Unterstützung der Resolution 1199 desVN-Sicherheitsrats getroffen worden waren, auf dem Boden zu überwachen.Die NATO führte eine parallele Luftüberwachungsmission durch. Beide Missio-nen wurden von der Resolution 1203 des VN-Sicherheitsrats gebilligt.

Die NATO bildete eine spezielle militärische Einsatzgruppe, um bei derEvakuierung der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE in einem Notfall behilf-lich zu sein, falls ein Wiederaufflammen des Konflikts die Mission gefährdensollte.

Die OSZE-Mission überwachte Verletzungen der Menschenrechte auf bei-den Seiten der ethnischen Grenze, kam jedoch zu dem Schluss, dass es über-zeugende Beweise für das Leiden auf Seiten der Kosovo-Albaner gab, das

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2 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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vom jugoslawischen und serbischen Militär- und Sicherheitsapparat verursachtworden war.

Anfang 1999 führten provokative Handlungen auf beiden Seiten zu einemWiederaufflammen der Lage im Kosovo. Einige dieser Vorfälle wurden durchdie Vermittlungsbemühungen der OSZE-Verifikatoren entschärft, aber dieEskalation der serbischen Offensive gegen die Kosovo-Albaner führte MitteJanuar 1999 zu einer weiteren Verschlechterung der Lage. Am 20. März 1999wurde die Kosovo-Verifikationsmission zum Rückzug aus der Region gezwun-gen, als ihr die Behinderung durch serbische Streitkräfte die Erfüllung ihrerAufgabe unmöglich machte.

Die OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) wurde vom Ständigen Rat derOSZE am 1. Juli 1999 gegründet, um die Führungsrolle innerhalb desGesamtrahmens der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) beimAufbau von Institutionen und Demokratie sowie bezüglich der Menschenrechtezu übernehmen. Seither hat die OSZE-Mission eine Reihe von Büros vor Ortund regionalen Zentren im Kosovo eingerichtet und arbeitet mit anderen inter-nationalen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um eine demokra-tische, stabile Zukunft für den Kosovo aufzubauen. Zu ihrer Arbeit gehört dieFörderung der Entwicklung von Fortbildungsaktivitäten für demokratische poli-tische Parteien, der Aufbau von Kontakten zu nichtstaatlichen und zivilenStrukturen, die Beschäftigung mit Menschenrechtsfragen und die Hilfe bei derIntegration von Ausbildung über die Menschenrechte sowie deren Schutz insoziale Strukturen, die Teilnahme an der Einrichtung von Gerichtsinstitutionenund an Ausbildung und Aufbau der Polizei, die Unterstützung bei derBewältigung von Problemen der zivilen und Wählerregistrierung sowieHilfestellung beim Aufbau von Medien- und Senderstrukturen, die die Freiheitvon Presse- und Informationsaktivitäten im Kosovo unterstützen.

Das OSZE-SicherheitsmodellAuf dem Budapester Gipfeltreffen vom 5. bis 6. Dezember 1994 leiteten

die OSZE-Staats- und -Regierungschefs eine allgemeine und umfassendeDiskussion über sämtliche Sicherheitsaspekte ein, die darauf abzielte, unterBerücksichtigung der in anderen Teilnehmerstaaten zu diesem Thema laufen-den Debatten ein Sicherheitskonzept für das 21. Jahrhundert zu entwickeln.

Mit der Erklärung beim Gipfeltreffen 1996 in Lissabon zu einemGemeinsamen und Umfassenden Sicherheitsmodell für Europa im 21.Jahrhundert wurde erneut bestätigt, dass die europäische Sicherheit der breitangelegten Zusammenarbeit und Koordinierung der Teilnehmerstaaten sowieeuropäischer und transatlantischer Organisationen bedarf, und die OSZE alsdas am besten geeignete Forum bezeichnet, um die Zusammenarbeit und

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gegenseitige Ergänzung dieser Organisationen und Institutionen zu verbes-sern. Auf dem Gipfel wurde die Entwicklung einer Charta zur europäischenSicherheit in Angriff genommen, die die Stärkung der Sicherheit und Stabilitätin der Region sowie die Verbesserung der operativen Fähigkeiten der OSZEzum Ziel hat. In der Erklärung kam auch die Absicht der OSZE zum Ausdruck,die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganisationen zu verstärken, diein ihren Aktionen offen und voraussagbar sind, deren Mitglieder einzeln und inihrer Gesamtheit an OSZE-Grundsätzen und -Verpflichtungen festhalten undderen Mitgliedschaft auf umfassenden und freiwilligen Verpflichtungen basiert.

Der nächste Schritt bei der Entwicklung des Sicherheitsmodells war dasOSZE-Ministertreffen in Kopenhagen im Dezember 1997, bei dem eineEntscheidung zu Richtlinien für eine Charta von OSZE-Dokumenten über dieEuropäische Sicherheit getroffen wurde. Diese Charta von Dokumenten wirdim Rahmen der Entwicklung einer Plattform für Kooperative Sicherheit erstellt,deren Ziel darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen sich gegenseitig stär-kenden Institutionen3 in einer nicht hierarchischen, aktionsorientierten undwirksamen Weise zu verbessern.

Die Charta zur europäischen Sicherheit wurde auf dem OSZE-Gipfel imNovember 1999 in Istanbul verabschiedet. Sie spiegelte mehrere politischeInitiativen wider, darunter die Entwicklung der Rolle der OSZE bei friedenser-haltenden Operationen, die Verabschiedung einer Plattform für KooperativeSicherheit, die Gründung von Schnellen Einsatzgruppen für Expertenhilfe undKooperation (REACT), damit die OSZE schnell auf Forderungen nach zivilerUnterstützung und nach umfangreichen zivilen Operationen vor Ort reagierenkann, die Erweiterung der Fähigkeit der OSZE zur Durchführung vonPolizeiaktivitäten, die Einrichtung einer Operationszentrale für die Planung undUmsetzung von OSZE-Operationen vor Ort sowie die Stärkung des politischenKonsultationsprozesses innerhalb der OSZE durch Gründung einesVorbereitungsausschusses unter dem Ständigen Rat der OSZE.

Die Plattform für Kooperative Sicherheit zielt darauf ab, die gegenseitigeKooperation mit zuständigen Organisationen weiter zu stärken und zu ent-wickeln. In Istanbul drückten die Staats- und Regierungschefs ihre prinzipielle

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3 Der Begriff „sich gegenseitig stärkende Institutionen” im Sicherheitsbereich, die vorher als „ineinan-der greifende Institutionen” bezeichnet wurden, lässt sich auf die Erklärung von Rom über Friedenund Zusammenarbeit zurückführen, die auf dem NATO-Gipfeltreffen in Rom im November 1991 he-rausgegeben wurde. In ihr wird anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich in dem neuenEuropa stellen würden, nicht von einer Institution allein, sondern nur in einem Geflecht ineinandergreifender Institutionen, das die Staaten Europas und Nordamerikas miteinander verbindet, aufge-griffen werden könnten. Die NATO-Staaten würden deshalb auf eine neue europäischeSicherheitsarchitektur hinarbeiten, in der sich die NATO, die KSZE (später OSZE), die EuropäischeGemeinschaft, die WEU und der Europarat ergänzen und in der andere regionaleKooperationsstrukturen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen würden.

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Bereitschaft zum Einsatz der Ressourcen von internationalen Organisationenund Einrichtungen, deren Mitglieder sie sind, zur Unterstützung der Arbeit derOSZE aus.

Zusammenarbeit des Bündnisses mit der OSZE

Als einziges Forum, in dem alle Länder Europas sowie Kanada und dieVereinigten Staaten vereint sind, stellt die Organisation für Sicherheit undZusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Hauptkomponente der europäischenSicherheitsarchitektur dar. Sie bildet einen umfassenden Kooperationsrahmenim Bereich der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Demokratie, derRechtsstaatlichkeit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Das Bündnis hat die KSZE/OSZE seit ihrer Gründung aktiv unterstützt undgehörte zu den Befürwortern der Institutionalisierung des KSZE-Prozesses, diebeim Pariser KSZE-Gipfeltreffen von 1990 vereinbart wurde. Bei ihremGipfeltreffen in Rom im November 1991 bestätigte die Allianz ihre Verpflichtungfür den KSZE-Prozess und bezeichnete die Aufgaben der KSZE und derAllianz bei der Entwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Europa alskomplementäre Vorhaben. In Anerkennung der Tatsache, dass die Sicherheitder Verbündeten untrennbar mit derjenigen anderer europäischer Staaten ver-bunden ist, betrachtete die Allianz den Dialog und die Zusammenarbeit zwi-schen den mit Sicherheit befassten Institutionen als wichtigen Faktor bei derEntschärfung von Krisen und der Verhütung von Konflikten.

Die der KSZE von der NATO zugeschriebene Bedeutung wurde in Oslo imJuni 1992 weiter hervorgehoben. Die Außenminister der Allianz bekundetenihre Bereitschaft, friedenserhaltende Operationen unter der Ägide der KSZE zuunterstützen und dabei auch Ressourcen und Erfahrungen des Bündnisses zurVerfügung zu stellen. Diese wichtige Entscheidung ebnete den Weg zu einerverbesserten Zusammenarbeit der NATO mit der KSZE, insbesondere imZusammenhang mit neuen Aufgaben der Allianz wie friedenserhaltendenOperationen.

Von Dezember 1991 an fanden der Dialog und die Zusammenarbeit derNATO mit ihren Partnerländern in Mittel- und Osteuropa und der ehemaligenSowjetunion im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) statt.Der NAKR erzielte konkrete Ergebnisse in einer Reihe wichtiger Bereiche wieunter anderem der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, Abrüstung undRüstungskontrolle und Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung. DerProzess stellte einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwi-schen NATO-Verbündeten und Partnerstaaten dar und unterstützte dabei dieRolle der KSZE/OSZE in diesen Bereichen.

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Eine stärkere, funktionalere Partnerschaft zwischen der NATO und ihrenNAKR-Partnern nahm 1997 langsam Gestalt an, als der Euro-AtlantischePartnerschaftsrat (EAPR) an die Stelle des NAKR trat. Der EAPR bildetden Gesamtkooperationsrahmen für die NATO und ihre Partnerstaaten, ein-schließlich der Partnerschaft für den Frieden (PfP), und hebt ihn auf eine qua-litativ neue Ebene. Ein als Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung bezeichnetesGremium, das innerhalb des EAPR-Rahmens tätig ist, stellt ein wichtiges insti-tutionelles Bindeglied zur OSZE dar. Ein Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden nimmt regelmäßig an ihren Sitzungen teil und hält Vorträge überaktuelle, für die Gruppe relevante OSZE-Themen. Diese formalisierteRegelung ist für den Bereich der Friedenserhaltung besonders wichtig. Sie istein Beleg für die Komplementarität und Transparenz, die die Entwicklung derZusammenarbeit im Bereich der Friedenserhaltung kennzeichnet, welche der-zeit im EAPR- und PfP-Rahmen stattfindet.

Seit ihrem Budapester Gipfel im Dezember 1994 war die OSZE an einerbreit angelegten und umfassenden Diskussion über alle Aspekte der Sicherheitbeteiligt, deren Ziel die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für das 21.Jahrhundert sein sollte.

Im Dezember 1996 bekräftigten die OSZE-Staats- und -Regierungschefsin ihrer Erklärung zum Lissaboner Gipfel über ein gemeinsames und umfas-sendes europäisches Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert erneut, dassdie europäische Sicherheit größtmögliche Zusammenarbeit und Koordinierungder Teilnehmerstaaten sowie europäischer und transatlantischerOrganisationen erfordert. Sie brachten auch ihre Absicht zum Ausdruck, dieZusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganisationen zu verstärken. DieAllianz leistete in diesem Zusammenhang ihren Beitrag zu der OSZE-Diskussion über das Sicherheitsmodell.

In ihrer Madrider Erklärung von 1997 über die euro-atlantische Sicherheitund Zusammenarbeit erkannten die Staats- und Regierungschefs der NATOdie OSZE als die umfassendste europäische Sicherheitsorganisation an. Siebetonten die wichtige Rolle, die sie bei der Sicherung des Friedens sowie derStabilität und Sicherheit in Europa spielt, und hoben die Bedeutung der von derOSZE übernommenen Grundsätze und Verpflichtungen als Grundlage für dieEntwicklung umfangreicher und kooperativer europäischer Sicherheitsstruk-turen hervor.

In Madrid bekräftigte die NATO auch ihre fortdauernde Unterstützungsowohl für die Arbeit der OSZE an einem Gemeinsamen und UmfassendenEuropäischen Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert als auch für die Ideeder Entwicklung einer Charta zur europäischen Sicherheit gemäß der auf demLissaboner OSZE-Gipfel 1996 getroffenen Entscheidungen.

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Das auf dem OSZE-Ministertreffen im Dezember 1997 in Kopenhagenvereinbarte Gemeinsame Konzept für die Entwicklung der Zusammenarbeitzwischen sich Gegenseitig Stärkenden Institutionen enthält eine Reihe vonGrundsätzen und Verpflichtungen für den Ausbau der Zusammenarbeit dieserOrganisationen und Institutionen im Sinne der Plattform für KooperativeSicherheit. Im Rahmen der entsprechenden Organisationen und Institutionen,denen sie angehören, verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, dafür zu sorgen,dass die Organisationen und Institutionen an der Plattform festhalten. Als erstepraktische Schritte zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der OSZEund diesen Organisationen und Institutionen schreibt das GemeinsameKonzept regelmäßige Kontakte vor, die auch Treffen einschließen und in einemkontinuierlichen Rahmen des Dialogs, einer verbesserten Transparenz und derpraktischen Zusammenarbeit ablaufen. Dabei werden auch Verbindungsoffi-ziere oder Ansprechstellen, die wechselseitige Vertretung bei entsprechendenTreffen und sonstige Kontakte angeführt, die dazu dienen sollen, dasVerständnis für die Konfliktverhütungsinstrumente der jeweiligen Organisationzu fördern. Die NATO und die OSZE haben ihre Beziehungen auf derGrundlage des Gemeinsamen Konzepts ausgebaut.

Das Engagement des Bündnisses zur Förderung von Sicherheit,Wohlstand und Demokratie im gesamten euro-atlantischen Raum wurde imüberarbeiteten Strategischen Konzept und in anderen Dokumenten unterstri-chen, die von den Staats- und Regierungschefs der NATO auf demWashingtoner Gipfeltreffen im April 1999 herausgegeben wurden. Die NATO-Mitgliedstaaten geben somit sowohl den grundlegenden Prinzipien der OSZEals auch ihrem umfassenden und kooperativen Sicherheitsansatz ihre volleUnterstützung. Diese Unterstützung manifestiert sich in Erklärungen desBündnisses über seine Bereitschaft, OSZE-Bemühungen zur Stärkung dereuropäischen Sicherheit und Stabilität und insbesondere friedenserhaltendeOperationen, für die die OSZE verantwortlich zeichnet, zu unterstützen. DerFortschritt bei der Definition des Beitrags der OSZE zu friedenserhaltendenOperationen spiegelt sich in ihrer Charta zur Europäischen Sicherheit wider.

Die Tatsache, dass die Charta den Schwerpunkt auf eine engereKooperation zwischen internationalen Organisationen legt, wurde ebenfallsvom Bündnis begrüßt. Zwischen der NATO und der OSZE hat sich in den letz-ten Jahren eine Kooperation auf den Gebieten Konfliktverhütung,Friedenserhaltung, Krisenbewältigung und Konfliktnachsorge entwickelt, dievoll und ganz dem Geist der unter der Charta zu entwickelnden Plattform fürKooperative Sicherheit entspricht.

Die enge Kooperation zwischen den beiden Organisationen in der Praxiswird im Kontext internationaler Bemühungen, im ehemaligen JugoslawienFrieden zu schaffen, noch verstärkt, speziell in den Beziehungen zwischen der

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OSZE und der NATO-geführten Stabilisierungstruppe (SFOR) in Bosnien undHerzegowina und zwischen der OSZE und der Kosovo-Schutztruppe (KFOR)(siehe unten).

Eine der auf dem Gipfel in Istanbul verabschiedeten Initiativen ist dieGründung von Schnellen Einsatzgruppen für Expertenhilfe und Kooperation(REACT). Dieses schnell einsetzbare Potenzial wird eine breite Palette vonzivilem Sachverstand abdecken, um bei der Konfliktverhütung, derKrisenbewältigung und dem Wiederaufbau nach einem Konflikt behilflich zusein. Die Stärkung der Fähigkeit der OSZE, die zivilen Bestandteile einer frie-denserhaltenden Operation schnell einsetzen zu können, erleichtert dieKooperation mit NATO-geführten stehenden Friedenstruppen, die mit diesenzivilen Teams zusammenarbeiten.

Beim OSZE-Forum für Sicherheitskooperation brachten die NATO-Staaten in Verbindung mit anderen Teilnehmerstaaten eine Reihe wichtigerVorschläge ein, die sich mit Fragen wie dem Austausch von Informationen überdie Verteidigungsplanung, der Nichtverbreitung und Rüstungshilfe, der militäri-schen Zusammenarbeit und militärischer Kontakte, dem allgemeinenAustausch militärischer Informationen und Stabilisierungsmaßnahmen fürbegrenzte Krisensituationen befassten. Zwischen 1993 und 1995 trugen allediese Vorschläge zur Erstellung einer Reihe vereinbarter OSZE-Dokumentebei. Das Bündnis unterbreitete auch Vorschläge zur Aktualisierung der imOSZE-Dokument von Wien enthaltenen Vertrauens- und SicherheitsbildendenMaßnahmen; dies führte dazu, dass eine überarbeitete und verbesserteFassung des Dokuments fertig gestellt wurde, die im Dezember 1994 in Wien(Wiener Dokument 1994) vereinbart wurde. Die Version von 1994 wurde inzwi-schen durch das Wiener Dokument 1999 ersetzt.

Bereiche praktischer ZusammenarbeitObwohl die Rollen des Atlantischen Bündnisses, der OSZE und anderer

zwischenstaatlicher Organisationen, die zum weiteren euro-atlantischenSicherheitsrahmen beitragen, weiterhin deutlich getrennt sind, ist die prakti-sche Kooperation und Unterstützung zwischen ihnen zunehmend notwendiggeworden.

In Bosnien und Herzegowina arbeiteten die NATO-geführte IFOR-Truppeund ihre Nachfolgerin SFOR bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung vonDayton sehr eng mit der OSZE zusammen. Die IFOR half der OSZE bei ihrenVorbereitungen der Wahlen vom September 1996 und sorgte während derWahlen, die ohne größeren Zwischenfall stattfanden, für Sicherheit und logisti-sche Unterstützung. Die SFOR leistete der OSZE bei der Planung undDurchführung der Kommunalwahlen 1997 vergleichbare Unterstützung.

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Sowohl IFOR als auch SFOR ließen der OSZE im Rahmen derUmsetzung des Artikels II (VSBM) und des Artikels IV (SubregionaleRüstungskontrollvereinbarungen) der Dayton-Vereinbarung weitere praktischeHilfe angedeihen. IFOR und SFOR waren der OSZE durch die Weitergabe ein-schlägiger Informationen über Waffenlager von Nutzen. Die SFOR leisteteauch logistische Unterstützung, beispielsweise durch den Transport schwererWaffen aus Lagern zu Materialsammelpunkten.

Die Kosovo-Krise hob die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und derNATO auf ein neues Niveau. Die einzigartige Kooperation zwischen der NATOund der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE im Jahre 1999 erlaubte es denbeiden Organisationen, unter äußerst schwierigen Umständen kreativ zusam-menzuarbeiten. KFOR unterstützt seither weiterhin die OSZE und andereOrganisationen, die an der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo beteiligtsind, insbesondere durch Absicherung des Umfelds, das diese für dieDurchführung ihrer Arbeit benötigen.

Weitere Informationen zur OSZE sind erhältlich beim OSZE-Sekretariat,Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien, Österreich. Tel.: 43 1 514 360; Fax: 43 1 5143696 (http://www.osce.org). Das Sekretariat unterhält auch ein Büro in Prag:OSZE-Sekretariat Rytirska 31, 110 00 Prag 1, Tschechische Republik(http://www.osceprag.cz; E-Mail: [email protected]).

EUROPÄISCHE UNION (EU)

Die Europäische Union (EU) wurde auf der Grundlage der RömischenVerträge begründet, die am 25. März 1957 von Belgien, Frankreich,Deutschland, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde.1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, 1981Griechenland, 1986 Portugal und Spanien und 1995 Österreich, Finnland undSchweden bei. Erfolgreiche Beitrittsverhandlungen wurden auch mit Norwegenabgeschlossen, aber in einem im November 1994 abgehaltenen nationalenReferendum sprachen sich 52,5 Prozent der norwegischen Wähler gegen eineEU-Mitgliedschaft aus. Anträge auf Mitgliedschaft in der EU wurden von derTürkei und Zypern sowie den 10 assoziierten mitteleuropäischen Ländern(Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei,Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn) eingereicht.

Auf der Sitzung des Europäischen Rats am 9. und 10. Dezember 1991 inMaastricht verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs einen Vertragüber die Politische Union sowie einen Vertrag über die Wirtschafts- undWährungsunion. Beide Verträge zusammen bilden den Vertrag über die

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Europäische Union. Der Vertrag trat nach Ratifizierung durch alleVertragspartner am 1. November 1993 in Kraft.

Am 16. und 17. Juni 1997 vereinbarten die Staats- und Regierungschefsder EU in Amsterdam eine Reihe von Änderungen an dem Vertrag vonMaastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik (GASP) auswirken werden. Im Einzelnen wurden folgendebesondere Vereinbarungen getroffen:

• Der Generalsekretär des Europäischen Rats übernimmt dieFunktionen eines Hochrangigen Vertreters in Fragen derGemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;

• unter seiner Zuständigkeit wird eine Grundsatzplanungs- undFrühwarngruppe eingerichtet;

• innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags vonAmsterdam trifft die EU zusammen mit der WEU Vereinbarungen übereine verbesserte gegenseitige Zusammenarbeit;

• in den überarbeiteten Vertrag (Artikel J.7) werden humanitäre undRettungsaufgaben, Aufgaben der Friedenserhaltung und solche vonKampftruppen bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensstif-tender Maßnahmen (die so genannten „Petersberg-Aufgaben” derWEU; siehe Kapitel 4) aufgenommen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde derbedingte Einsatz der qualifizierten Mehrheitswahl eingehender behandelt.Nach der neuen Struktur des Vertrags entscheidet der Europäische Rat übergemeinsame Strategien, die die Europäische Union in Bereichen umsetzensoll, in denen die Mitgliedstaaten gewichtige gemeinsame Interessen haben.Der Europäische Rat setzt diese insbesondere durch gemeinsameMaßnahmen und das Beziehen gemeinsamer Positionen um. DieseEntscheidungen werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen, schließen jedochdie Möglichkeit ein, dass sich ein Mitgliedstaat der „konstruktiven Enthaltung”bedienen kann. Dies würde bedeuten, dass der betreffende Mitgliedstaat sichnicht an der Entscheidung beteiligen möchte, die anderen Mitgliedstaaten inihrer Vorgehensweise jedoch nicht behindert. Stehen in einem anderen Fallwichtige nationale politische Fragen auf dem Spiel, kann ein Mitgliedstaat einequalifizierte Mehrheitsentscheidung verhindern, wobei anderen Mitgliedstaatendie Möglichkeit bleibt, beim Europäischen Rat Rechtsmittel einzulegen.

Die Rolle der Europäischen Union in den internationalen Beziehungengeht weit über die Standpunkte und Schritte hinaus, die im Rahmen derGemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingenommen und unternommenwurden. Die EU ist die größte Handelsorganisation der Welt. Sie ist einer der

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größten Mittelgeber für die Entwicklungsländer, eine der größtenFinanzierungsorganisationen für den Nahen Osten und die größteFinanzierungsorganisation im Rahmen der internationalen Bemühungen umdie Schaffung einer Grundlage für einen dauerhaften Frieden in Jugoslawien.Viele sonstige seit Langem verfolgte Bereiche der EU-Politik, wie die fürLandwirtschaft und Fischereiwesen, haben ebenfalls wichtige Außenwirkung.Die Rolle der Union in den auswärtigen Beziehungen wird nach derBegründung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Einführung einergemeinsamen Währung weiter an Bedeutung gewinnen.

Es wird daher sehr viel Wert darauf gelegt sicherzustellen, dass dieGemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union mit allen anderen ihreraußenpolitischen Grundsätze übereinstimmt. Sowohl der Ministerrat als auchdie Europäische Kommission haben im Rahmen ihrer Mandate dafür zu sor-gen, dass die auswärtigen Aktivitäten der Union insgesamt mit ihren auswärti-gen Beziehungen sowie der Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitikvereinbar sind.

Dieser Ansatz bestimmte die politische Entwicklung im Hinblick auf dieEU-Erweiterung, die EU-Vorbereitungsstrategie für den Beitritt geeigneter mit-teleuropäischer Länder, die Beziehungen zwischen der EU und Russland unddie Beziehungen der EU zu den Mittelmeerländern. Der Grundstein für einekünftige Euro-Mediterrane Partnerschaft, die sowohl politische wie auch wirt-schaftliche Beziehungen abdeckt, wurde bei der Konferenz von Barcelona imNovember 1995 gelegt (siehe Kapitel 3).

Politische und wirtschaftliche Elemente standen gleichermaßen auf derTagesordnung, als im März 1996 auf dem Bangkoker Gipfeltreffen der Staats-und Regierungschefs von 15 europäischen und 10 asiatischen Staaten dereuropäisch-asiatische Dialog eingeleitet wurde. Bei der letztenZwischenprüfung des Übereinkommens von Lomé zwischen der EU und denafrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten wurden die politischenElemente des Übereinkommens ebenfalls bekräftigt. Die Europäische Unionarbeitet auch eng mit den lateinamerikanischen Staaten zusammen.Außerdem führt die Union im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Zoll- undHandelsabkommen (GATT) und dem EU-US-Aktionsplan einen ständigenDialog über politische und wirtschaftliche Fragen von gegenseitigem Interesseund steht in direkten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten überHandels- und Investitionsfragen.

Seit dem Ausbruch des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien und demZerfall des Bundesstaates Jugoslawien bemühte sich die Europäische Union,in der Region Frieden zu schaffen und den vom Krieg heimgesuchtenGemeinden humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die im August 1992 unterdem gemeinsamen Vorsitz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und

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des Premierministers des Vereinigten Königreichs (damaliger Präsident desEuropäischen Rates) abgehaltene Londoner Konferenz für Jugoslawien stelltefür die EU einen Neuanfang im Bereich der Außenpolitik dar. Dies war der erstegemeinsame internationale Einsatz der EU und der Vereinten Nationen. Einneuer europäischer Gesandter für Bosnien, Botschafter Carlos Westendorp(Spanien), wurde nach dem Rücktritt seines Vorgängers Carl Bildt, des frühe-ren Ministerpräsidenten von Schweden, im Mai 1997 ernannt. CarlosWestendorp wurde im Sommer 1999 von Wolfgang Petrisch, dem früherenösterreichischen Botschafter und Gesandten der Europäischen Union inBelgrad, abgelöst.

Struktur der Europäischen Union

Die Europäische Union setzt sich aus drei „Kernbereichen” zusammen:

• Die Europäische Gemeinschaft bildet den rechtlichen Rahmen für diePolitik der Gemeinschaft im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt,den internationalen Handel, die Entwicklungshilfe, die Geldpolitik, dieLandwirtschaft, das Fischereiwesen, die Umwelt, die regionaleEntwicklung sowie den Energiesektor usw.;

• die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;

• die Justiz und innere Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit derUnion auf Gebieten wie dem Zivil- und Strafrecht, der Einwanderungs-und Asylpolitik, Grenzkontrollen, dem Drogenhandel, der polizeilichenZusammenarbeit und dem Informationsaustausch umfassen.

Alle drei vorstehend genannten Hauptkomponenten der EuropäischenUnion werden zum einen maßgeblich durch eine Reihe fundamentaler Zieleund Grundsätze und zum anderen durch einen gemeinsamen institutionellenRahmen bestimmt.

Das wichtigste innenpolitische Ziel der Europäischen Union ist dieFörderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durchdie Schaffung eines grenzfreien Raums, durch die Förderung des wirtschaftli-chen und sozialen Zusammenhalts und durch die Gründung der Wirtschafts-und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung. Nach außen bestehtdas wichtigste allgemeine Ziel der Union darin, ihre Identität auf der internatio-nalen Bühne zu behaupten, insbesondere durch eine Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik einschließlich der Entwicklung einer gemeinsamenVerteidigungspolitik. Die zentralen Grundsätze der Union sind die Achtungnationaler Identitäten, der Demokratie und der fundamentalenMenschenrechte.

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Den gemeinsamen institutionellen Rahmen der Union bilden folgende EU-Institutionen:

• Das Europäische Parlament ist die Vertretung der 370 MillionenBürger der Europäischen Union. Seine Rolle besteht darin, Gesetzezu verabschieden und die Verwendung der Exekutivbefugnisse durchdie Einrichtungen der Europäischen Union einer Prüfung undKontrolle zu unterziehen. Bis 1979 werden Abgeordnete desEuropäischen Parlaments durch nationale Gesetzgebungsorgane ausden Reihen ihrer eigenen Mitglieder bestimmt. Direkte Wahlen zumEuropäischen Parlament fanden zum ersten Mal 1979 statt. Die wich-tigsten Befugnisse des Europäischen Parlaments lassen sich in dreiKategorien einteilen. Erstens in Gesetzgebungsbefugnisse, wo derEinfluss des Parlaments auf die Abänderung und Annahme von derKommission unterbreiteter Gesetzesvorlagen erweitert wurde. Damitüben das Parlament und der Ministerrat nunmehr in vielen Bereichengemeinsame Entscheidungsgewalt aus. Zweitens in Haushalts-befugnisse, in deren Rahmen das Europäische Parlament denJahreshaushalt der Union genehmigt. Schließlich in Befugnisse zurÜberwachung der Unionsexekutive durch das Recht auf Ernennungdes Präsidenten und der Mitglieder der Kommission. Das EuropäischeParlament kann einzelne Kommissare befragen und ist schließlichbefugt, die Kommission selbst zu entlassen. Einzeln oder als Gruppehaben europäische Bürger das Recht, Petitionen an das Parlament zurichten. Es wurde ein Bürgerbeauftragter ernannt, der durch Bürgervorgebrachte Verwaltungsmissstände untersuchen soll.

• Der Rat der Europäischen Union, Ministerrat genannt, der Vorschlägeder Kommission aufgreift und das wichtigste Entscheidungsgremiumder Union ist. Die Rolle des Ministerrats besteht darin, politische Zielezu definieren, die Politik der Länder zu koordinieren undMeinungsverschiedenheiten zwischen seinen Mitgliedern oder mitanderen Einrichtungen auszuräumen. Seine Zuständigkeit erstrecktsich auf alle drei Kernbereiche der Union. Der Rat setzt sich ausMinistern der Mitgliedstaaten zusammen. Ministertreffen werden vonden Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten vorbereitet.

• Die Kommission, die für die Gesetzgebung und Politik derGemeinschaft sowie für die Überwachung der Umsetzung dieserGesetze verantwortlich ist. Darüber hinaus fungiert die Kommissionals Rechtshüterin der Gemeinschaft und kann Fälle an denEuropäischen Gerichtshof verweisen. Die Kommission ist imWesentlichen die Verwaltungs- und Exekutivbehörde für die Politik derEuropäischen Union und für internationale Handelsbeziehungen. Sie

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ist das Exekutivorgan der Union und besteht aus 20 von denMitgliedstaaten nominierten Kommissionsmitgliedern mit einerAmtszeit von fünf Jahren.

• Der Europäische Gerichtshof, das höchste Schiedsorgan fürGemeinschaftsrecht. Seine Richter (je einer pro Mitgliedstaat, vondenen einer zum Präsidenten ernannt wird) regeln Streitigkeiten überdie Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts und sindbefugt, Entscheidungen aufzuheben, die ihrer Ansicht nach denVerträgen der Gemeinschaft zuwiderlaufen. Urteile des Gerichtshofssind für die Kommission, nationale Regierungen sowie für Firmen undEinzelpersonen bindend. Somit stellt er den notwendigen juristischenSchutz bereit, damit sichergestellt ist, dass die Gesetze bei derAuslegung und Umsetzung der Verträge und bei EU-Aktivitäten ins-gesamt eingehalten werden.

• Der Rechnungshof, der die Liste der Hauptinstitutionen derEuropäischen Union vervollständigt. Seine Aufgabe besteht in derFinanzkontrolle der Gemeinschaft, damit Fehlausgaben vermiedenund Betrugsfälle aufgedeckt werden. Der Rechnungshof vertritt so dieInteressen des Steuerzahlers.

• Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungseinrichtung derEU, die Darlehen für Kapitalinvestitionen vergibt, die die wirtschaftli-che Entwicklung der Union fördern.

• Der Wirtschafts- und Sozialausschuss berät das Parlament, den Ratund die Kommission zu wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in derUnion, entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag der Institutionen.

• Der Regionalausschuss wurde gebildet, um regionale und lokaleIdentitäten in den Regionen der Europäischen Union zu schützen undsicherzustellen, dass sie bei der Art und Weise der Umsetzung derEU-Politik berücksichtigt werden.

• Der Europäische Bürgerbeauftragte stellt den Mechanismus dar,durch den Opfer einer eventuellen unsachgemäßen Verwaltung durchEU-Institutionen Rechtsmittel einlegen können.

Im Jahre 1999 führten vom Treffen des Europäischen Rats in Helsinkigetroffene Entscheidungen zur Bildung einer Reihe von Interims- und dauer-haften Strukturen zur Förderung der Entwicklung einer Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik. Diese sind zusammen mit der Entwicklung derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESDI), der Entwicklungder Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Westeuro-päischen Union (WEU) sowie der Aufnahme von Kontakten zwischen der

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Europäischen Union und der NATO in Kapitel 4 beschrieben. WeitereInformationen zur Rolle der WEU im Hinblick auf diese Fragen finden Sie wei-ter unten in diesem Kapitel.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik derEuropäischen Union (GASP)

Der Rahmen für die politische Entwicklung der Union während der siebzi-ger und achtziger Jahre war formell unter der Bezeichnung EuropäischePolitische Zusammenarbeit oder „EPZ” bekannt. Die Festlegung einerGemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Rahmen des Vertragszur Europäischen Union, die 1993 in Kraft trat, stellte einen wesentlichen undqualitativen Fortschritt dar. Die in dem Vertrag festgelegten Hauptziele derGASP lauten wie folgt:

• Sicherung der gemeinsamen Werte, grundlegenden Interessen undder Unabhängigkeit der Union;

• Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in jederleiHinsicht;

• Erhaltung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit;

• Förderung der internationalen Zusammenarbeit; und

• Entwicklung und Festigung der Demokratie und derRechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte undGrundfreiheiten.

Die Entscheidungsprozesse der EU im Bereich der Außen- undSicherheitspolitik sind im Wesentlichen zwischenstaatlicher Natur. DerEuropäische Rat legt die allgemeinen Richtlinien für die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik fest; mit Ausnahme bestimmter, an früherer Stelle im vor-liegenden Kapitel beschriebener Entscheidungen über die Umsetzung gemein-samer Maßnahmen werden alle nachfolgenden Entscheidungen desMinisterrats einstimmig getroffen.

Im Rahmen des fortlaufenden Prozesses der Entwicklung einer erfolgrei-chen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat die EU ein Verfahren fürdie Ernennung von Sonderbotschaftern festgelegt, die als Vertreter der Unionganz bestimmte Aufgaben übernehmen sollen. Dieses Verfahren fand bei-spielsweise Anwendung, als es um die Ernennung von Sonderbotschaftern fürBosnien, das Gebiet der Großen Seen in Afrika und den Nahen Osten ging.

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Zum Abschluss der Regierungskonferenz der EU, die 1996/1997 statt-fand, beschlossen die Staats- und Regierungschefs den Vertrag vonAmsterdam. Die Implikationen dieses Vertrags für die zukünftige GemeinsameAußen- und Sicherheitspolitik der Union und für die Beziehungen zwischen derEU und der WEU werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.

Weitere Schritte zur Umsetzung der GASP und der GESVP wurden aufnachfolgenden Treffen des Europäischen Rates beschlossen, insbesondere inKöln im Juni 1999, in Helsinki im Dezember 1999 und in Lissabon im März2000.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll umfassend sein undalle einschlägigen Bereiche abdecken. Im Vertrag über die Europäische Unionsowie in der zugehörigen Erklärung der Mitgliedstaaten der WesteuropäischenUnion (WEU) wurde beschlossen, dass die WEU integraler Bestandteil derEntwicklung der EU und die EU in der Lage sein sollte, die WEU zu ersuchen,GASP-Entscheidungen und -Maßnahmen, die Konsequenzen für dieVerteidigung haben, auszuarbeiten und umzusetzen. Um den Zusammenhaltzwischen der EU, der WEU und der NATO zu gewährleisten, wurden Mitgliederder Europäischen Union aufgefordert, der WEU beizutreten oder Beobachterzu werden; anderen europäischen NATO-Staaten wurde der Status assoziier-ter WEU-Mitglieder angetragen.

Bei der Genehmigung dieser Maßnahmen betonten die Staats- undRegierungschefs der Europäischen Union, dass die NATO die Grundlage derkollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder bleibe und auch weiterhin eine wich-tige Rolle bei der Krisenbewältigung spielen werde. Darüber hinaus werde dieEntwicklung der GESVP unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedsländernach Artikel 5 des Washingtoner (NATO-)Vertrags und nach Artikel V desBrüsseler (WEU-)Vertrags erfolgen.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen neuen ständigen Gremien undInterimsmaßnahmen legte der Rat in Helsinki im Dezember 1999 ein gemein-sames europäisches Leitziel für schnell einsetzbare Militärpotenziale fest undvereinbarte, kollektive Fähigkeitsziele in den Bereichen Führung,Nachrichtendienst und strategischer Transport zu entwickeln, damit die EU dengesamten Bereich der Petersberg-Aufgaben durchführen kann. Diese Zielewürden durch freiwillige, koordinierte nationale und internationaleBemühungen erreicht werden.

Das Leitziel zur Entwicklung von europäischen Militärpotenzialen erfordertdie Fähigkeit zur schnellen Dislozierung (innerhalb von 60 Tagen) von einsatz-fähigen Streitkräften in Korpsstärke von bis zu 60.000 Mann, die für die Dauervon mindestens einem Jahr im Einsatz verbleiben können. Es wurden auch

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Ziele für kleinere schnelle Eingreifelemente auf sehr hohem Bereitschaftsstandvorgegeben.

In Lissabon, drei Monate später, begrüßte der Europäische Rat dieTatsache, dass die in Helsinki vorgesehenen Interimsgremien eingerichtet wor-den waren und dass ein Prozess zur Umsetzung des Leitziels und zurIdentifizierung der nationalen Beiträge, die zur Erreichung der oben genanntenmilitärischen Fähigkeitsziele erforderlich sein würden, ausgearbeitet wordenwar. Für den Herbst 20004 wurde eine Beitragskonferenz geplant.

Auf dem Treffen des Europäischen Ministerrats in Santa Maria da Feira,Portugal, im Juni 2000 trieben die Staats- und Regierungschefs derEuropäischen Union den GESVP-Prozess auf einer Reihe von Gebieten voran,insbesondere im Hinblick auf vom Rat zu beschließende Regelungen zuBeiträgen von Drittländern zur militärischen Krisenbewältigung der EU.

Diese Regelungen befassen sich mit den Modalitäten der Konsultationund/oder Teilnahme von nicht zur EU gehörenden europäischen NATO-Mitgliedern und anderen Ländern, die Beitrittskandidaten der EU sind. Der EU-Rat vereinbarte außerdem, dass Russland, die Ukraine und andere europäi-sche Länder, die einen politischen Dialog mit der Union führen, sowie andereinteressierte Länder möglicherweise zur Teilnahme an Operationen unter EU-Führung eingeladen werden. Der Rat begrüßte das in diesem Zusammenhangvon Kanada gezeigte Interesse.

Ferner identifizierte der Rat die Prinzipien, auf deren GrundlageKonsultation und Kooperation mit der NATO entwickelt werden sollten.Insbesondere wurde vorgeschlagen, vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzurichten,um sich mit Sicherheitsfragen, Fähigkeitszielen, Modalitäten für den Rückgriffder EU auf NATO-Mittel und -Fähigkeiten bzw. der Definition von dauerhaftenRegelungen für die EU-NATO-Konsultation zu befassen.5

Weitere Informationen sind bei den Dienststellen der vorstehend beschrie-benen verschiedenen Institutionen der Europäischen Union, bei regionalenInformationsstellen der Europäischen Union und bei der EuropäischenKommission erhältlich.

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4 Auf der in Brüssel im November 2000 abgehaltenen Beitragskonferenz versprachen dieVerteidigungsminister der EU und der Partnerländer umfangreiche Streitkräfte für die zukünftigeeuropäische Schnelle Eingreiftruppe.

5 Die Treffen der Ad-hoc-Arbeitsgruppen begannen im Sommer. Im Dezember 2000 führten dieNATO-Minister eine Bestandsaufnahme des Erreichten durch. Sie begrüßten den verstärktenNATO-EU-Dialog und seinen Beitrag zum zunehmenden Übereinkommen innerhalb der beidenOrganisationen darüber, wie sie effektiv kooperieren könnten.

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Europäische Kommission73 rue Archimède 1040 BrüsselBelgienTel.: +32 2 295 3844 Fax: +32 2 295 0166 Website: http://www.europa.eu.int

WESTEUROPÄISCHE UNION (WEU)6

Die Westeuropäische Union (WEU) besteht seit 1954; ihr gehören gegen-wärtig zehn europäische Länder an - Belgien, Deutschland, Frankreich,Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und dasVereinigte Königreich. Sie verfügt über einen Rat und ein Sekretariat, frühermit Sitz in London und seit Januar 1993 in Brüssel, und eine ParlamentarischeVersammlung in Paris. Die WEU hat ihren Ursprung im Brüsseler Vertrag von1948 über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Zusammenarbeit undKollektive Selbstverteidigung, der von Belgien, Frankreich, Luxemburg, denNiederlanden und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde.

Mit der Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags im Jahre 1949 wurdendie militärischen Verantwortlichkeiten der Brüsseler Vertragsorganisation oderWestunion dem Nordatlantischen Bündnis übertragen. Durch die PariserVerträge von 1954 traten die Bundesrepublik Deutschland und Italien demBrüsseler Vertrag bei; zudem wurde die Organisation in WesteuropäischeUnion umbenannt. Diese blieb weiter bestehen, um so die in den PariserVerträgen niedergelegten Bedingungen und Aufgaben zu erfüllen.

Die Westeuropäische Union wurde 1984 mit Blick auf die Entwicklungeiner „Gemeinsamen europäischen Verteidigungsidentität” durchZusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf sicherheitspolitischemGebiet sowie die Stärkung des europäischen Pfeilers im NordatlantischenBündnis mit neuem Leben erfüllt.

Im August 1987, zur Zeit des iranisch-irakischen Krieges, trafen Expertender Westeuropäischen Union in Den Haag zusammen, um über gemeinsameAktionen im Golf zur Sicherung der freien Schifffahrt auf den Ölrouten zu bera-ten. Im Oktober 1987 tagten die WEU-Staaten erneut, um ihre militärische

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6 Im November 2000 begrüßte das Treffen des WEU-Ministerrats in Marseille den Fortschritt, der vonder Europäischen Union auf dem Gebiet der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitikerzielt worden war, sowie die Unterstützung des Atlantischen Bündnisses für diesen Prozess. DerRat traf eine Reihe von Entscheidungen bezüglich der Übertragung seiner operativen Rolle auf dieEuropäische Union sowie Regelungen, die für die restlichen Funktionen und Strukturen der WEUgetroffen werden sollten.

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Präsenz im Golf nach Angriffen auf die Schifffahrt in diesem Gebiet zu koordi-nieren.

Auf seiner Tagung im Oktober 1987 in Den Haag verabschiedete der ausden Außen- und Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten bestehendeMinisterrat der Westeuropäischen Union die „Plattform: EuropäischeSicherheitsinteressen”, in der sie ihre Entschlossenheit bekräftigten, sowohlden europäischen Pfeiler der NATO zu stärken als auch einem geeintenEuropa eine Sicherheits- und Verteidigungsdimension zu geben. Die Plattformdefinierte die Beziehungen der Westeuropäischen Union zur NATO und zuanderen Organisationen sowie die Erweiterung der WEU und die Bedingungenfür eine Weiterentwicklung ihrer Rolle als Forum für regelmäßige Gesprächeüber Europa betreffende Verteidigungs- und Sicherheitsfragen.

Nach der Ratifizierung des im November 1988 unterzeichnetenBeitrittsvertrags wurden Portugal und Spanien in Übereinstimmung mit denEntscheidungen des Vorjahres über eine erleichterte Erweiterung Mitgliederder Westeuropäischen Union. Ein zusätzlicher Schritt wurde im November1989 getan, als der Rat die Schaffung eines Instituts für Sicherheitsstudien mitSitz in Paris beschloss, das bei der Entwicklung einer EuropäischenSicherheitsidentität und der Umsetzung der Plattform von Den Haag helfensollte.

Am 9./10. Dezember 1991 wurden in Maastricht vom Europäischen Rateine Reihe von Entscheidungen über die Gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik der Europäischen Union und von den Mitgliedstaaten derWesteuropäischen Union über die Rolle der WEU und ihre Beziehungen zurEuropäischen Union und zum Atlantischen Bündnis gefasst (niedergelegt inden Erklärungen von Maastricht). Diese Entscheidungen wurden vomNordatlantikrat auf seiner Ministertagung am 19. Dezember 1991 mit großerZustimmung aufgenommen. Sie betrafen unter anderem sowohl Einladungenan Mitglieder der Europäischen Union, der WEU beizutreten oderBeobachterstatus anzustreben, als auch Einladungen an europäische NATO-Staaten zur Erlangung der assoziierten Mitgliedschaft; Vereinbarungen überdie Ziele der WEU hinsichtlich des stufenweisen Ausbaus der Organisation zurVerteidigungskomponente der Europäischen Union und die Erarbeitung undUmsetzung von Entscheidungen und Maßnahmen der Union mit verteidi-gungspolitischen Folgerungen; Vereinbarungen über die Ziele der Stärkungdes europäischen Pfeilers des Atlantischen Bündnisses sowie die Aufgabe unddie Zuständigkeiten und Beiträge der WEU-Mitgliedstaaten im Bündnis; dieBestätigung der Absicht der WEU, in Übereinstimmung mit den im Bündnisbezogenen Positionen zu handeln; die Stärkung der operativen Rolle der WEUund den Umzug von WEU-Rat und -Sekretariat von London nach Brüssel. Eine

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Reihe anderer Vorschläge wurden ebenfalls geprüft, darunter auch eine neueRolle der WEU im Bereich der Rüstungskooperation.

Am 19. Juni 1992 traten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Mitgliedstaaten in der Nähe von Bonn zusammen, um die Rolle der WEU wei-ter zu stärken, und gaben dabei die „Petersberg-Erklärung” ab. Diese legte dieRichtlinien für die zukünftige Entwicklung der Organisation auf der Grundlageder Entscheidungen von Maastricht fest. Die WEU-Mitgliedstaaten erklärtenihre Bereitschaft, aus dem gesamten Spektrum ihrer konventionellenStreitkräfte Truppenteile für militärische Aufgaben unter Führung der WEU zurVerfügung zu stellen. Diese Aufgaben, die sogenannten „Petersberg-Aufgaben”, bestanden aus humanitären und Rettungsaufgaben, Aufgaben derFriedenserhaltung und Aufgaben von Kampftruppen im Rahmen derKrisenbewältigung einschließlich friedensstiftender Einsätze. In derPetersberg-Erklärung sagten die WEU-Mitglieder zu, im Zusammenwirken mitder KSZE und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen konfliktverhütendeund friedenserhaltende Vorhaben zu unterstützen.

Die im Vertrag von Maastricht enthaltenen Bestimmungen für die WEU(Artikel J.4.2 des Vertrags der Europäischen Union) fanden im November 1996zum ersten Mal Anwendung. Zu diesem Zeitpunkt fasste der Rat derEuropäischen Union einen Beschluss, in dem die WEU ersucht wurde, raschzu prüfen, wie sie die humanitären Bemühungen der EU bei der Hilfe fürFlüchtlinge und Vertriebene im Gebiet der Großen Seen in Afrika unterstützenkönnte. Zusammenarbeit zwischen WEU und EU gab es auch bei der Planungvon Evakuierungsmaßnahmen, der Unterstützung afrikanischer Bemühungenum Friedenserhaltung und beim Minenräumen.

Gemäß dem Vertrag von Maastricht festgelegte Bedingungen wurdenanschließend bei der Regierungskonferenz 1996/97 erneut überprüft. Bei ihrerMinistertagung in Madrid im Jahre 1995 vereinbarte die WEU einen besonde-ren „WEU-Beitrag zur Regierungskonferenz der Europäischen Union von1996”. In diesem Dokument werden die Entwicklung der Organisation seitMaastricht bewertet, mehrere Alternativen für die künftigen Beziehungen zwi-schen EU und WEU beschrieben und eine Reihe vereinbarter Grundsätze undRichtlinien angeführt, die die Regierungskonferenz bei europäischenVerteidigungsabsprachen unterstützen sollen. Die WEU legte diesesDokument formell dem Rat der Europäischen Union vor.

Als Ergebnis der Regierungskonferenz am 16. und 17. Juni 1997 inAmsterdam vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU Änderungenam Vertrag von Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik der Union und die Beziehungen zwischen EU und WEU aus-wirken. Insbesondere die Petersberg-Aufgaben, wie von der WEU beim

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Ministertreffen im Juni 1992 definiert, wurden in den Vertrag von Amsterdamaufgenommen.

Der Vertrag von Amsterdam legt fest, dass die WEU integraler Bestandteilder Entwicklung der Europäischen Union ist und ihr dies Zugang zu einem ope-rativen Potenzial, insbesondere im Rahmen der Petersberg-Aufgaben, ver-schafft. Die WEU sollte die EU bei der Gestaltung der Verteidigungsdimensionder Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unterstützen; zudem solltedie EU in entsprechender Weise engere institutionelle Beziehungen zur WEUpflegen, „und zwar im Hinblick darauf, die WEU möglicherweise in die EU zuintegrieren, falls der Europäische Rat dies beschließen sollte”.

Nach dem Amsterdamer Vertrag „bedient sich die Union der WEU, um ihreBeschlüsse und Maßnahmen mit verteidigungspolitischen Auswirkungenumzusetzen”. Der Europäische Rat ist befugt, in den AngelegenheitenRichtlinien für die WEU festzulegen, in denen die EU plant, sich der WEU zubedienen. In diesen Fällen sind alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich derjeni-gen, die nicht Vollmitglieder der WEU sind, berechtigt, sich umfassend an denbetreffenden Aufgaben zu beteiligen. In gleicher Weise würde der EU-Rat inÜbereinstimmung mit den WEU-Institutionen die erforderlichen praktischenVorkehrungen treffen, um allen beitragleistenden EU-Mitgliedstaaten dieumfassende und gleichberechtigte Beteiligung an Planungen undEntscheidungen innerhalb der WEU zu gestatten.

Im Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags von Amsterdam heißt es, dass dieEU zusammen mit der WEU innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten desVertrags an Regelungen für eine verbesserte wechselseitige Kooperation tref-fen wird. In ihrer von den WEU-Ministern am 22. Juli 1997 angenommenen„Erklärung zur Rolle der Westeuropäischen Union und zu ihren Beziehungenzur Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis” nahm die WEU die fürsie geltenden Teile des Vertrags von Amsterdam zur Kenntnis. In der Erklärungder WEU werden auch deren Verständnis ihrer Rolle und ihre Beziehungen zurEU sowie zum Atlantischen Bündnis dargelegt. In ihrer Einführung heißt es,dass die WEU integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Unionist, ihr dies Zugang zu einem operativen Potenzial, insbesondere im Rahmender Petersberg-Aufgaben, verschafft, und sie gemäß der Erklärung von Parisund den von den NATO-Ministern im Juni 1996 in Berlin gefasstenEntscheidungen ein wesentliches Element bei der Entwicklung derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb desBündnisses darstellt.

Seit Amsterdam und der WEU-Erklärung vom 22. Juli 1997 wurden in derEntwicklung der Beziehungen zwischen EU und WEU weitere Schritte unter-nommen. Im September 1997 leitete der WEU-Rat Maßnahmen mit dem Zielein, den zwischen den Mitgliedstaaten der WEU und der EU turnusmäßig

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wechselnden sechsmonatigen Vorsitz so weit wie möglich zu harmonisieren.Bei ihrem Treffen in Erfurt im November 1997 billigten die EU-Minister einenBeschluss, nach dem gemäß den Bestimmungen des Artikels 17.3 desVertrags von Amsterdam die operative Rolle der WEU-Beobachterstaaten ver-stärkt werden sollte. Die Minister bestätigten in Erfurt außerdem eineEntscheidung zu den Modalitäten der Teilnahme von assoziierten Mitgliedernund Beobachtern an allen WEU-Operationen.

Seit 1991 hat die WEU eine Struktur entwickelt, in deren Rahmen einezunehmende Zahl europäischer Länder an ihren Aktionen teilnimmt. In derzweiten EU-Erklärung von Maastricht aus dem Jahre 1991 forderte die WEUMitgliedstaaten der EU auf, der WEU unter Bedingungen beizutreten, diejeweils entsprechend Artikel XI des abgeänderten Brüsseler Vertrags verein-bart werden würden, oder Beobachterstatus anzunehmen. Gleichzeitig wurdeanderen Mitgliedstaaten der NATO angetragen, in einer Weise assoziierteMitglieder der WEU zu werden, „dass sie die Möglichkeit haben, sich in vollemUmfang an den Aktivitäten der WEU zu beteiligen”. In der Petersberg-Erklärung wurden die Rechte und Pflichten der Staaten, die Mitglieder derEuropäischen Union und der NATO sind, als künftige Mitglieder, Beobachteroder assoziierte Mitglieder im Einzelnen festgelegt. Bei dem Ministertreffen inRom am 20. November 1992 einigten sich die WEU-Mitglieder über dieErweiterung der Organisation und luden Griechenland vorbehaltlich der parla-mentarischen Ratifizierung ein, zehntes Mitglied zu werden.

Am 9. Mai 1994, auf seinem Treffen in Luxemburg, gab der WEU-Ministerrat die „Kirchberg-Erklärung” heraus, in der den neun Ländern Mittel-und Osteuropas, die „Europaverträge” mit der EU unterzeichnet hatten, derStatus „Assoziierter Partner”7 (im Unterschied zur Assoziiertenmitgliedschaftvon Island, Norwegen und der Türkei) gewährt wird. Im Jahre 1996 wurdeSlowenien der zehnte assoziierte Partnerstaat.

Griechenland trat der WEU formell 1995 bei. Island, Norwegen und dieTürkei erhielten als Mitgliedstaaten der NATO den Status assoziierterMitglieder; Dänemark und Irland als Mitgliedstaaten der Europäischen Unionwurden Beobachter. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar1995 und dem Abschluss der parlamentarischen Zustimmungsverfahrenerhielten auch Österreich, Finnland und Schweden WEU-Beobachterstatus.Am 23. März 1999, nach ihrem Beitritt zur NATO, wurden Polen, dieTschechische Republik und Ungarn assoziierte Mitglieder.

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7 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik undUngarn.

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Durch diese Entscheidungen wurde somit ein System variabler Geometriemit drei verschiedenen Mitgliedschafts- und Zugehörigkeitsebenen sowieeinem Beobachterstatus geschaffen:

• Mitglieder (alle WEU-Mitglieder sind gleichzeitig auch Mitglieder derNATO und der EU);

• assoziierte Mitglieder (NATO-, aber nicht EU-Mitglieder);

• assoziierte Partner (weder NATO- noch EU-Mitglieder); und

• Beobachter (EU-, aber nicht NATO-Mitglieder. Dänemark entschiedsich ebenfalls für den Beobachterstatus).

Umsetzung der Petersberg-AufgabenWährend der 90er Jahre entwickelte die WEU Beziehungen mit einer

Reihe anderer Länder und Regionen. Ein Dialog mit Russland brachte politi-sche Konsultationen und eine praktische Kooperation auf Gebieten vongemeinsamem Interesse. Hierzu gehörte beispielsweise die Bereitstellung vonrussischen Bildern für das WEU-Satellitenzentrum. Außerdem entwickelte dieWEU einen Dialog mit der Ukraine auf der Basis eines gemeinsamenKommuniqués der WEU und der Ukraine vom September 1996 sowie einenDialog mit sechs nicht zur WEU gehörenden Mittelmeerländern (Ägypten,Algerien, Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien). Diese Dialoge bieteneine Gelegenheit, diese Länder über Aktivitäten der WEU zu informieren undMeinungen zu Themen von gegenseitigem Interesse auszutauschen, bei-spielsweise die aus friedenserhaltenden Operationen gewonnenenErfahrungen. Im Kontext der Bemühungen der internationalen Gemeinschafthat die WEU außerdem Arbeiten durchgeführt, um afrikanische Länder bei derEntwicklung effektiver friedenserhaltender Potenziale zu unterstützen.

Zusätzlich zu den in Maastricht und auf dem Petersberg gefasstenEntscheidungen wurden Schritte unternommen, um das operative Potenzialder WEU fortzuentwickeln und damit der Organisation die für die Durchführungder Petersberg-Aufgaben erforderlichen Mittel an die Hand zu geben. In die-sem Zusammenhang wurde unter Leitung des WEU-Rats eine WEU-Planungszelle eingerichtet, die die Planung möglicher WEU-Operationen über-nehmen und das Verzeichnis der für WEU-Einsätze verfügbaren Kräfte(FAWEU) führen und aktualisieren soll. Die WEU hat keine eigenenPräsenzstreitkräfte oder Kommandostrukturen. Daher können die von denWEU- und assoziierten Mitgliedern bestimmten Streitkräfte undKommandostrukturen der WEU für ihre verschiedenen möglichen Aufgabenzur Verfügung gestellt werden. Sie umfassen sowohl nationale Truppenteile alsauch mehrere multinationale Verbände wie das Eurokorps, die Multinationale

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Division der Zentralregion, den Britisch-Niederländischen AmphibischenVerband, Eurofor und Euromarfor, das Deutsch-Niederländische Korps undden Spanisch-Italienischen Amphibischen Verband.8

Zu den sonstigen Maßnahmen, mit denen das operative Potenzial derWEU weiterentwickelt werden soll, zählen die Einrichtung desSatellitenzentrums in Torrejón, Spanien, das im April 1993 eröffnet wurde unddie Aufgabe hat, Satellitendaten für die Verifizierung vonRüstungskontrollvereinbarungen, die Krisenüberwachung und dasKrisenmanagement im Rahmen von WEU-Operationen zu interpretieren undzu analysieren, die Einrichtung eines Lagezentrums (das im Juni 1996Betriebsbereitschaft erreichte) zur Überwachung durch den WEU-Rat bezeich-neter Krisengebiete und des Fortgangs von WEU-Operationen sowie dieEinführung eines Ausschusses militärischer Delegierter und dieUmorganisation der militärischen Struktur der WEU im Jahre 1998 gemäß denvon den WEU-Ministern bei ihren Treffen in Paris und Erfurt im Mai undNovember 1997 gefassten Entscheidungen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Westeuropäischen Union und derNATO förderte den Prozess der Wiederbelebung der WEU und gestaltete sichfortlaufend enger und häufiger. Am 21. Mai 1992 trat der Rat derWesteuropäischen Union zum ersten Mal offiziell mit dem Nordatlantikrat imNATO-Hauptquartier zusammen. Der Generalsekretär der WEU nimmt inzwi-schen regelmäßig an den Ministertreffen des Nordatlantikrats teil; imGegenzug wird der Generalsekretär der NATO zu WEU-Ministertagungen ein-geladen. Der Nordatlantikrat und der WEU-Rat treffen viermal im Jahr zusam-men, wobei im Bedarfsfall weitere Treffen anberaumt werden können.Zwischen der NATO und der WEU wurde ein Geheimschutzabkommen getrof-fen, um den Austausch von Verschlusssachen zu erleichtern. WeitereBeispiele einer verbesserten praktischen Zusammenarbeit umfassen denZugang der WEU zum integrierten Fernmeldesystem der NATO auf derGrundlage einer zwischen der NATO und der WEU ausgehandeltenVereinbarung und regelmäßige Konsultationen zwischen den Sekretariatenund Militärstäben beider Organisationen.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur engeren Zusammenarbeit zwischenNATO und WEU wurde auf dem NATO-Gipfel im Januar 1994 in Brüssel getan.Die 16 Mitgliedstaaten des Bündnisses brachten ihre volle Unterstützung für

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8 Eurokorps: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Spanien. Die Multinationale DivisionMitte (MND(C)) bildet einen Teil der Eingreifkräfte, die dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europainnerhalb der integrierten militärischen Struktur der NATO zur Verfügung stehen. Zu Eurofor(schnelle Eingreiftruppe) und Euromarfor (Seestreitkräfte) gehören Streitkräfte aus Frankreich,Italien, Portugal und Spanien.

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die Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität(ESVI) zum Ausdruck, die den europäischen Pfeiler des Bündnisses stärken,gleichzeitig die transatlantischen Bindungen festigen und die europäischenVerbündeten in die Lage versetzen würde, größere Verantwortung für ihregemeinsame Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen. Sie sprachen sichfür die Stärkung dieses europäischen Pfeilers des Bündnisses durch dieWesteuropäische Union aus, die dabei war, zur Verteidigungskomponente derEuropäischen Union entwickelt zu werden. Zur Vermeidung doppelterEinsatzpotenziale erklärte sich die NATO bereit, ihre kollektiven Ressourcenauf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat für „WEU-Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischenBündnispartnern im Zuge ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitikwahrgenommen werden”. Zusätzlich billigten die Staats- und Regierungschefsdas Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) als Mittel zurErleichterung von Eventualfalloperationen. Nach ihren Weisungen sollte dasKonzept so umgesetzt werden, dass trennbare, aber nicht getrennteMilitärpotenziale entstehen, die durch die NATO oder WEU genutzt werdenkönnen, europäische Bedürfnisse erfüllen und zur Sicherheit des Bündnissesbeitragen würden. Gleichzeitig bestätigten sie, dass das Bündnis das wichtig-ste Konsultationsforum für seine Mitglieder und die Verhandlungsort fürGrundsätze darstellt, die die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen derVerbündeten im Rahmen des Washingtoner Vertrags beeinflussen.

Auf ihrem Treffen im Juni 1996 beschlossen die Außen- undVerteidigungsminister, dass als wichtiger Teil des inneren Anpassungs-prozesses der NATO eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentitätinnerhalb der NATO aufgebaut werden sollte. Dies würde alle europäischenVerbündeten in die Lage versetzen, als Ausdruck ihrer gemeinsamenVerantwortung einen geschlosseneren und wirksameren Beitrag zu denAufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu leisten, selbst bedarfsgemäß zuhandeln und die transatlantische Partnerschaft zu stärken. Unter vollerAusnutzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos würde dieseIdentität auf soliden militärischen Grundsätzen fußen, durch entsprechendemilitärische Planungen unterstützt werden und die Aufstellung in sich geschlos-sener und leistungsfähiger Streitkräfte erlauben, die unter der politischenKontrolle und der strategischen Weisung der WEU eingesetzt werden könnten.Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 begrüßten die Staats- undRegierungschefs der NATO die bedeutenden Schritte, die zur Entwicklung derEuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb desBündnisses unternommen wurden und so die wichtigen politischenEntscheidungen der Außen- und Verteidigungsminister vom Juni 1996 umsetz-ten, und beauftragten den Ständigen NATO-Rat, seine Arbeit imZusammenwirken mit der WEU rasch abzuschließen.

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Im Februar 2000 wurde zum ersten Mal eine Gemeinsame WEU/NATO-Krisenbewältigungsübung durchgeführt, um ESVI-bezogene Konzepte undRegelungen zur Handhabung unter WEU-Führung stehender Operationen, beidenen NATO-Mittel und -Fähigkeiten zum Einsatz kommen, zu testen, und für2001 wurde eine gemeinsame NATO-WEU-Übungsstudie (JES-01) geplant.

Angesichts der 1999 in Helsinki vom Europäischen Rat getroffenenEntscheidungen erkannten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU,dass die Wahrnehmung neuer Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheitdurch die EU fundamentale Auswirkungen auf die WEU als Organisationhaben würde. Auf ihrem Treffen in Porto, Portugal, im Mai 2000 wiesen sie denStändigen Rat der WEU an, die Maßnahmen zu untersuchen, die zur entspre-chenden Zeit notwendig sein würden. Außerdem wurden Klarstellungen zu denImplikationen der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- undVerteidigungspolitik für den Brüsseler Vertrag und die WEU herausgegeben.Auf der Grundlage der auf dem Ministertreffen der WEU in Marseille imNovember 2000 getroffenen Entscheidungen betonte die beginnende französi-sche Präsidentschaft der WEU, dass Artikel V des Brüsseler Vertrags auchweiterhin die gegenseitige Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Hinblick aufihre kollektive Verteidigung widerspiegeln würde. Es wurden Regelungen zurAusführung der restlichen Funktionen der WEU nach dem Inkrafttreten derEuropäischen Union getroffen.

Von der WEU übernommene operative Aufgaben

Die WEU hat auch zu Bemühungen der internationalen Gemeinschaft imZusammenhang mit dem Konflikt in Bosnien und Herzegowina ab 1992 undmit der Krise in Albanien 1997 beigetragen, und zwar sowohl durch dieDurchführung von WEU-Operationen als auch im Rahmen einer gemeinsamenOperation mit der NATO, um die Maßnahmen der Vereinten Nationen zurBeendigung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien zu unterstützen.

Im Juli 1992 beschlossen die WEU-Mitgliedstaaten, Seestreitkräfte in derAdria bereitzustellen, um die Einhaltung der Resolutionen des Sicherheitsratsder Vereinten Nationen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien undMontenegro) zu überwachen. Ähnliche Maßnahmen wurden auch inAbstimmung mit der WEU vom Nordatlantikrat auf seinem Ministertreffen amRande des OSZE-Gipfels am 10. Juli 1992 in Helsinki getroffen.

Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 8. Juni 1993 billigten derNordatlantikrat und der Rat der Westeuropäischen Union das Konzept gemein-samer NATO-/WEU-Operationen unter Leitung beider Organisationen zurDurchsetzung des Embargos. Es wurde ein alleiniger Oberkommandierender

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für den Gemeinsamen NATO-WEU-Einsatzverband in der Adria ernannt. DieUmsetzung dieser Entscheidung ist in Kapitel 5 näher beschrieben.

Am 5. April 1993 beschloss der WEU-Ministerrat, Bulgarien, Rumänienund Ungarn bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung des Embargos auf derDonau zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgte in Form eines mit anderenOrganisationen, insbesondere der EU und der KSZE, abgestimmten zivilenPolizei- und Zolleinsatzes. Nach Aufhebung der VN-Sanktionen wurden dieOperationen in der Adria und auf der Donau eingestellt.

Anfang Juli 1994 reagierte die WEU auf ein Ersuchen, die EU-Verwaltung, die gerade in Mostar eingerichtet wurde, durch die Entsendungeines Polizeikontingents zu unterstützen. Das WEU-Polizeikontingent sollteden bosnischen und kroatischen Parteien in Mostar helfen, für Mostar eineeinheitliche Polizeitruppe aufzustellen. Nach Ablauf des Mandats der EU-Verwaltung im Juli 1996 wurde bis Ende des Jahres ein EU-Sonderbotschafterernannt. Das WEU-Polizeikontingent leistete so lange Unterstützung, bis dieLeitungsbefugnisse des Botschafters am 15. Oktober 1996 den örtlichenBehörden übertragen wurden.

1997 beschloss der WEU-Rat im Zusammenhang mit der Albanienkrisedie Entsendung einer Multinationalen Polizei-Beratertruppe (MAPE,Multinational Advisory Police Element) zur Ergänzung der Maßnahmen derMultinationalen Schutztruppe, die von mehreren europäischen Ländern unterFederführung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Resolution 1101)aufgestellt und entsandt worden war. Die MAPE-Mission, die erste vom WEU-Rat mit Unterstützung des WEU-Sekretariats und der WEU-Planungszelle ini-tiierte Operation, sollte den albanischen Polizeibehörden die notwendigenInformationen und Ratschläge zu entsprechenden Aspekten der polizeilichenÜberwachung und der Wiederherstellung der Ordnung sowie zu ihrenAufgaben im Zuge der Abhaltung von Wahlen vermitteln. Die Entsendungbegann im Mai 1997, wobei sowohl WEU-Mitglieder als auch assoziierteMitglieder, Beobachter und assoziierte Partner ihren Beitrag leisteten. AlsAntwort auf Anträge der albanischen Regierung wurde das Mandat der MAPEdaraufhin verlängert.

Im Mai 1999 initiierte die WEU auf Antrag der Europäischen Union eineMinenräum-Hilfsmission in der Republik Kroatien. Im November 2000 wurdevom WEU-Ministerrat in Marseille die Entscheidung getroffen, dass dieMission im Rahmen der WEU bis zum Auslaufen ihres Mandats im Mai 2001durchgeführt werden solle.

Weitere Informationen zur Westeuropäischen Union und zuEntscheidungen bezüglich der Übertragung der operativen Rolle der WEU auf

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die EU und Regelungen für die restlichen Funktionen und Strukturen der WEUsind erhältlich bei:

Western European Union Western European Union AssemblySecretariat-General 43 Avenue du Président Wilson4 rue de la Régence 75775 Paris Cedex 16,Brüssel, Belgien FrankreichTel.: 32 2 500 4455 Tel.: +33 1 53 67 22 00Fax: 32 2 511 3519 Fax: +33 1 47 20 45 43E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]: http://www.weu.int Website: http://www.weu.int/assembly

WEU Institute for Security Studies43 Avenue du Président Wilson75775 Paris Cedex 16FrankreichTel.: +33 1 53 67 22 00Fax: +33 1 47 20 81 78 E-Mail: [email protected] Website: http://www.weu.int/institut

EUROPARAT

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 gegründet, „um einen engerenZusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Idealeund Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördernund um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen”. Dasübergeordnete Ziel des Rats ist die Wahrung der GrundprinzipienMenschenrechte, pluralistische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie dieVerbesserung der Lebensqualität der Bürger Europas9.

Dem Europarat gehören 43 Mitgliedstaaten an (siehe unten). Die jüngstenNeumitglieder sind Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland,Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik, die Slowakei und Rumänien(jeweils 1993), Andorra (1994), Lettland, Albanien, Moldau, die ehemaligejugoslawische Republik Mazedonien10 und die Ukraine (jeweils 1995),Russland und Kroatien (1996), Georgien (1999) sowie Armenien undAserbaidschan (2001).

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9 Statut des Europarats, Kap. 1, Art. 1.

10 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Der Rat besteht aus einem Ministerausschuss, in dem gemeinsameMaßnahmen der Regierungen beschlossen werden, und einerParlamentarischen Versammlung mit 286 Abgeordneten, die Vorschläge zuneuen Aktivitäten unterbreitet und im Allgemeineren als parlamentarischesForum dient. Einige der Aktivitäten des Europarats stehen auchNichtmitgliedstaaten offen. Bosnien und Herzegowina (seit 28. Januar 1994)und die Bundesrepublik Jugoslawien (seit 22. Januar 2001) verfügen übereinen Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung. Im Jahre1997 wurde der Sondergaststatus von Weißrussland in der ParlamentarischenVersammlung ausgesetzt, und das Beitrittsverfahren zum Europarat wurdeeingefroren. Israel, Kanada und Mexiko sind Beobachter in derParlamentarischen Versammlung, und Japan, Kanada, Mexiko, Vatikanstadtund die Vereinigten Staaten haben Beobachterstatus im Ministerausschussdes Rats.

Etwa 165 zwischenstaatliche Konventionen und Übereinkommen wurdenbisher vom Rat geschlossen, allen voran die Konvention über den Schutz derMenschenrechte und Grundfreiheiten, das Europäische Kulturabkommen unddie Europäische Sozialcharta. Auf seinem Gipfeltreffen 1993 in Wien hob derEuroparat seinen Beitrag zur demokratischen Sicherheit in Europa hervor. DieKonzeption der demokratischen Sicherheit hat zwei Aspekte: erstens absolu-tes Festhalten an der pluralistischen und parlamentarischen Demokratie, ander Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte und an derRechtsstaatlichkeit und ein sich durch seine Vielfalt auszeichnendes gemein-sames Kulturerbe als Grundvoraussetzungen der Sicherheit, und zweitenseine starke Betonung der europäischen Kooperation auf der Grundlage dieserWerte als Mittel zur Knüpfung eines den ganzen Kontinent überziehendenNetzwerks des Vertrauens, durch das gleichzeitig Konflikte vermieden undLösungen für gemeinsame Probleme gefunden werden können. Die Förderungdemokratischer Sicherheit dient der Bewältigung vieler verschiedenerSicherheitsrisiken in Europa. Neben der Verminderung der Risiken einerRückkehr zur totalitären Herrschaft hilft die demokratische Sicherheit, mit fol-genden Herausforderungen fertig zu werden: schwerwiegende und massiveVerletzungen der Grundfreiheiten und Menschenrechte, einschließlich derDiskriminierung eines Teils der Bevölkerung, größere Mängel in der rechts-staatlichen Ordnung, aggressiver Nationalismus, Rassismus und Intoleranzsowie Spannungen und Konflikte zwischen den Völkern, Terrorismus und orga-nisiertes Verbrechen sowie soziale Auflösungserscheinungen, gravierendeUngleichheiten und Spannungen auf örtlicher und regionaler Ebene.

Der Europarat hielt sein zweites Gipfeltreffen vom 10. bis 11. Oktober1997 in Straßburg ab, wo er einen auf die Hauptaufgaben bezogenenAktionsplan für den Zeitraum bis zum 50. Jahrestag seines Bestehens im Mai1999 und darüber hinaus annahm. Der Aktionsplan befasste sich mit Fragen

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der Demokratie und Menschenrechte, des sozialen Zusammenhalts, derSicherheit der Bürger sowie demokratischer Werte und der kulturellen Vielfalt.Am 1. Februar 1998 trat die Rahmenkonvention des Europarats zum SchutzNationaler Minderheiten in Kraft. Außerdem genehmigte der Rat mit Wirkungvom 1. November 1998 an die Einrichtung eines neuen ständigen Gerichts fürMenschenrechte im Rahmen der Bestimmungen des Protokolls zurEuropäischen Menschenrechtskonvention, die dem Gericht zugrunde liegen.

Der Aktionsplan legte auch Regelungen für die Ernennung einesKommissars des Europarats für Menschenrechte fest. Schließlich wurde einÜberwachungsverfahren eingeführt, damit die von den Mitgliedstaaten einge-gangenen Verpflichtungen auch tatsächlich beachtet werden. Ein vertraulicher,konstruktiver und auf dem Prinzip der Gleichbehandlung basierender Dialogwird sowohl auf Regierungsebene im Ministerausschuss als auch auf parla-mentarischer Ebene in der Parlamentarischen Versammlung geführt.

Die starke Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Europarats seit demEnde des Kalten Krieges und die zunehmende Zahl der abgeschlossenenKonventionen ist ein Zeichen für die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten,kooperative Strukturen festzulegen, durch die neue Spaltungen auf demKontinent vermieden werden sollen und eine gemeinsame europäische Kulturdemokratischer Staaten aufgebaut werden soll. Die Bemühungen desEuroparats in diesen Bereichen ergänzen daher diejenigen desNordatlantischen Bündnisses. Der Europarat strebt auch eine gemeinsameUmsetzung seines Aktionsplans mit europäischen und anderen internationalenOrganisationen an, insbesondere der Europäischen Union und der OSZE.

EUROPARAT - MITGLIEDSTAATEN

419

AlbanienAndorraArmenienAserbaidschanBelgienBulgarienDänemarkDeutschlandEstlandFinnlandFrankreichGeorgien

GriechenlandIrlandIslandItalienKroatienLettlandLiechtensteinLitauenLuxemburgMaltaEhemaligejugoslawische

RepublikMazedonien11

MoldauNiederlandeNorwegenPolenPortugalRumänienRusslandÖsterreichSan MarinoSlowakei

SlowenienSchwedenSchweizSpanienTschechische

RepublikTürkeiUkraine UngarnVereinigtes

KönigreichZypern

11 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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Antragsteller

Bosnien und Herzegowina

Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung

Bosnien und Herzegowina Bundesrepublik Jugoslawien

Beobachterstatus im Ministerausschuss

Japan Kanada Mexiko Vatikanstadt Vereinigte Staaten

Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung desRats

Israel Kanada Mexiko

Weitere Informationen sind erhältlich bei:

Council of Europe, 67075 Strasbourg, FrankreichTel.: +33 3 88 41 20 00 Fax: +33 3 88 41 27 81/82/83 Website: http://www.coe.fr

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KAPITEL 16

PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHEORGANISATIONEN

Nordatlantische Versammlung

Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR)

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes(CIOMR)

Parlamentarische und nichtstaatliche Organisationen

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PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHEORGANISATIONEN

NORDATLANTISCHE VERSAMMLUNG

Der Zusammenhalt des Bündnisses wird dank der Unterstützung freigewählter parlamentarischer Vertreter beträchtlich gestärkt.

Die Nordatlantische Versammlung ist eine interparlamentarischeOrganisation, die seit 1955 als Forum für Parlamentarier aus den nordameri-kanischen und westeuropäischen Mitgliedstaaten des NordatlantischenBündnisses dient, in dem sie zusammenkommen, um sich mit Themen vongemeinsamem Interesse und Belang zu befassen. In den letzten Jahren hatdie Versammlung infolge der weitreichenden politischen Veränderungen in derehemaligen Sowjetunion sowie in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowohl denKreis ihrer Mitglieder als auch ihren Auftrag erheblich erweitert.

Vertreter aus siebzehn Partnerländern des Bündnisses haben den Statusassoziierter Delegierter in der Nordatlantischen Versammlung. Dadurch habensie die Möglichkeit, sich an der Arbeit der Versammlung und ihren Debatten zubeteiligen. Diese konzentrieren sich verstärkt auf die Sicherheit in Europa ins-gesamt sowie auf spezielle wirtschaftliche, politische, ökologische und kultu-relle Probleme in Mittel- und Osteuropa.

Folgende Länder sind mit dem Status assoziierter Delegierter in derNordatlantischen Versammlung vertreten:

Albanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Kroatien, Lettland,Litauen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien1, Moldau, Öster-reich, Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Slowakei,Slowenien und die Ukraine.

Die Versammlung ist völlig unabhängig von der NATO, stellt allerdings einBindeglied zwischen den nationalen Parlamenten und dem Bündnis dar, dasdie Regierungen veranlasst, bei der Ausarbeitung nationaler GesetzeBündnisbelange zu berücksichtigen. Sie erinnert auch stets daran, dass dievon den Regierungen vereinbarten Entscheidungen der NATO letztlich von derpolitischen Billigung durch demokratisch gewählte Parlamente entsprechendder vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verfahren abhängen. So hat dieVersammlung unterstützend am Prozess der Ratifizierung derBeitrittsprotokolle mitgewirkt, die Ende 1997 mit dem Ziel unterzeichnet wur-

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1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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den, die Bündnismitgliedschaft 1999 auf Polen, die Tschechische Republik undUngarn auszudehnen.

Die Delegierten der Nordatlantischen Versammlung werden von ihrenParlamenten nach nationalen Verfahren auf der Grundlage desParteienproporzes in den Parlamenten ernannt. In der Versammlung ist daherein breites Spektrum politischer Meinungen vertreten.

Die Versammlung tritt zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen.Die Sitzungen finden auf Einladung der nationalen Parlamente im turnusmäßi-gen Wechsel in den Mitgliedstaaten und den Ländern assoziierter Mitgliederstatt. Die Funktionen der Versammlung werden von sechs Ausschüssen aus-geübt: dem Politischen Ausschuss, dem Verteidigungs- und Sicherheits-ausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss Wissenschaft undTechnologie, dem Ausschuss Zivile Angelegenheiten sowie der SondergruppeMittelmeer. Hierbei handelt es sich sowohl um Arbeitsgremien als auch umbedeutende Diskussionsforen. Die Ausschüsse prüfen und untersuchen imRahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit alle wichtigen aktuellen Fragen. Sie tre-ten im Laufe des Jahres in regelmäßigen Abständen zusammen und berichtender Versammlung. Das Sekretariat mit einem Stab von 30 Mitarbeitern hat sei-nen Sitz in Brüssel.

Hauptziel der Versammlung ist die Meinungs- und Konsensbildung. Sieermöglicht den Parlamentariern des Bündnisses, ihre nationalen Sorgen undBelange ihren Regierungen und den Entscheidungsorganen der Allianz vorzu-tragen und sich gegenseitig über die sehr unterschiedlichen nationalen undregionalen Ansichten zu informieren, die in vielen wichtigen Fragen vongemeinsamem Interesse vorherrschen. Die Mitglieder der Versammlung kön-nen die aus ihrer Teilnahme an der Arbeit der Versammlung gewonnenenErfahrungen und Informationen auch in ihrer Funktion als nationaleParlamentarier nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bündnis-interessen und -standpunkte in den nationalen Debatten möglichst klar zumAusdruck kommen. Die Versammlung ist auch ein wichtiger Prüfstein zurBewertung der Meinung in den Parlamenten und in der Öffentlichkeit zu bünd-nispolitischen Fragen und spiegelt durch ihre Erörterungen die öffentlichen undparlamentarischen Anliegen im Zusammenhang mit der Bündnispolitik wider.In diesem Sinne spielt die Versammlung eine indirekte, aber dennoch wichtigeRolle bei der politischen Meinungsbildung. Die Empfehlungen undResolutionen der Versammlung werden den nationalen Regierungen,Parlamenten, anderen einschlägigen Organisationen und dem NATO-Generalsekretär zugeleitet, der auf der Grundlage von Erörterungen imNordatlantikrat Antworten formuliert.

Die Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten werden inder so genannten Rose-Roth-Initiative koordiniert, die 1990 von dem

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Kongressabgeordneten Charlie Rose, dem damaligen Präsidenten derVersammlung, und von Senator Bill Roth ins Leben gerufen wurde. DreiAspekte bestimmen die Initiative:

• Die aktive Beteiligung von Parlamentariern der Staaten Mittel- undOsteuropas (MOE) an den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungender Versammlung.

• Regelmäßige Ausrichtung spezieller Rose-Roth-Seminare zu Themenvon besonderem Interesse für Parlamentarier aus MOE-Staaten. Siewerden in Zusammenarbeit mit Parlamenten von Mitgliedstaaten oderMOE-Staaten veranstaltet und sorgen bei Fragen von gemeinsamemInteresse für einen regelmäßigen Dialog zwischen Parlamentariern.Seit Beginn der Initiative haben mehr als 30 solcher Seminare statt-gefunden.

• Das Programm unterstützt auch die Aus- und Fortbildung parlamenta-rischer Mitarbeiter durch zweiwöchige Ausbildungsprogramme oderKurzeinweisungen beim Sekretariat der Versammlung in Brüssel.Dieses Programm ist auf parlamentarische Mitarbeiter zugeschnitten,die für außen- oder sicherheitspolitische Ausschüsse arbeiten oder inanderen Bereichen internationaler Beziehungen tätig sind.

Die Rose-Roth-Initiative zielt darauf ab,

• Parlamentarier aus MOE-Staaten in die Arbeit der Versammlung ein-zubeziehen und aktiv zu beteiligen;

• das Gefühl der Partnerschaft und Zusammenarbeit auf der Ebene derParlamentarier zu fördern;

• unter den Parlamentariern das gegenseitige Verständnis für ihre ver-schiedenen Probleme und Standpunkte zu verbessern;

• die MOE-Parlamentarier über aktuelle Themen zu informieren;

• die Entwicklung geeigneter zivil-militärischer Beziehungen in denMOE-Staaten zu fördern, indem sie Parlamentariern aus diesenLändern ein besseres Verständnis sicherheitspolitischer Fragen ver-mittelt und ihnen die Beziehungen zwischen Parlamentariern, demöffentlichen Dienst und Soldaten in den Bündnisstaaten veranschau-licht;

• MOE-Parlamentariern praktische Erfahrungen und Fachwissen aufdem Gebiet der parlamentarischen Arbeit und der parlamentarischenVerfahren zu vermitteln;

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• beim Aufbau einer Parlamentsverwaltung in MOE-Parlamenten mitzu-helfen, um die Abgeordneten in diesen Ländern mit Hilfsmitteln aus-zustatten, wie sie ihren westlichen Kollegen zur Verfügung stehen.

Die Rolle der Versammlung bei der Entwicklung der Beziehungen zu mit-tel- und osteuropäischen Parlamenten fand in der NATO-Russland-Grundakteund der NATO-Ukraine-Charta Anerkennung, die beide 1997 unterzeichnetwurden. In diesen Dokumenten werden ein erweiterter Dialog und eine ver-stärkte Zusammenarbeit zwischen der Nordatlantischen Versammlung und derBundesversammlung der Russischen Föderation bzw. der ukrainischenWerchowna Rada gefordert.

Das Programm der Öffnung der Nordatlantischen Versammlung ist vonder Arbeit des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der bündnis-seitigen Initiative der Partnerschaft für den Frieden (PfP) unabhängig, es unter-stützt diese jedoch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützungzur Verwirklichung eines der PfP-Schlüsselziele, nämlich der demokratischenKontrolle über die Streitkräfte. Die Aktivitäten der Versammlung zielen daraufab, Fachwissen, Erfahrung und Informationen anzubieten, die es den MOE-Parlamentariern ermöglichen sollen, ihren Einfluss bei der Entwicklung dernationalen Verteidigungspolitik wirksamer zum Tragen zu bringen und die volledemokratische Kontrolle über die Streitkräfte sicherzustellen.

Weitere Informationen über die Nordatlantische Versammlung erteilt dasInternationale Sekretariat:

Place du Petit Sablon 3 1000 BrüsselTel.: +32 2 513 2865 Fax: +32 2 514 1847 E-Mail: [email protected] Website: http://www.naa.be

VEREINIGUNG DER ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN

Die am 18. Juni 1954 gegründete Vereinigung der AtlantischenGesellschaften bringt nationale private Organisationen aus allen 19Mitgliedstaaten des Bündnisses zusammen, die die Aktivitäten der NATO undder einzelnen Regierungen bei der Förderung der Ziele desNordatlantikvertrags unterstützen.

Seit Anfang der 90er Jahre nimmt die Vereinigung der AtlantischenGesellschaften auf regulärer Basis auch in NATO-Partnerstaaten eingerichtetenationale Freiwilligen- und Nichtregierungsorganisationen als assoziierte

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Mitglieder auf. Derzeit sind 18 Verbände assoziierte Mitglieder der Vereinigungder Atlantischen Gesellschaften. Gemäß der Satzung der ATA können assozi-ierte Mitglieder Vollmitglieder mit demselben Status wie Gründungsmitgliederwerden, wenn die jeweiligen Länder NATO-Mitgliedstaaten werden und ihreneue Stellung auf Vorschlag des Rats Vereinigung der AtlantischenGesellschaften von der Versammlung der Vereinigung anerkannt wurde.

Seit 1999, nach der Änderung der Satzung, kann die Versammlung derVereinigung der Atlantischen Gesellschaften außerdem auf Vorschlag desRats nationalen Nichtregierungsorganisationen, die in den Teilnehmerländerndes Mittelmeerdialogs der NATO oder in denjenigen Ländern gegründet wur-den, die sich direkt oder aus geographischen Gründen mit Euro-AtlantischenSicherheitsproblemen befassen, die Stellung eines Beobachtermitgliedsgewähren, selbst wenn sie keine PfP-Verträge unterzeichnet haben2.

Die Ziele der Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften und ihrer ange-schlossenen nationalen Organisationen lassen sich wie folgt zusammenfas-sen:

• Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben undZuständigkeiten der Nordatlantikpakt-Organisation;

• Durchführung von Forschungsarbeiten im Hinblick auf die verschiede-nen Ziele und Aktivitäten der NATO und ihrer Erweiterung um dieLänder Mittel- und Osteuropas sowie Förderung des Mittelmeer-Dialogs der NATO;

• Stärkung der Solidarität der Menschen im nordatlantischen Raum undin den Ländern, die sich am NATO-Programm Partnerschaft für denFrieden (PfP) beteiligen;

• Förderung der Demokratie;

• Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedsorganisa-tionen zur Förderung der vorstehend genannten Ziele.

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2 Während der im Oktober/November 2000 in Budapest abgehaltenen Versammlung nahm die ATAdie Allianz für die Sicherheit von Bosnien und Herzegowina als ersten Beobachtermitgliedsverbandauf.

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Mitglieder der Vereinigung der AtlantischenGesellschaften

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BELGIENAssociation Atlantique BelgeQuartier Reine Astrid12 rue Bruyn1120 BrüsselTel.: +32 2 264 40 17Fax: +32 2 268 52 77E-Mail: [email protected]

DEUTSCHLANDDeutsche AtlantischeGesellschaftAm Burgweiher 1253123 BonnTel.: +49 228 62 50 31Fax: +49 228 61 66 04E-Mail: [email protected]

FRANKREICHAssociation Française pour laCommunauté Atlantique10 rue Crevaux75116 ParisTel.: +33 1 45 53 15 08Fax: +33 1 47 55 49 63E-Mail: [email protected]

ISLANDAssociation of WesternCooperationPO Box 28121 Reykjavik Tel.: +354 561 0015Fax: +354 551 0015E-Mail: [email protected]

DÄNEMARKDanish Atlantic AssociationRyvangs Allé 1 - Postboks 25212100 Kopenhagen 0Tel.: +45 39 27 19 44Fax: +45 39 27 56 26E-Mail: [email protected]

EURO-ATLANTIC ASSOCIATIONUl. Sienkiewicza 12/1400-944 WarschauTel.: +48 22 828 11 45Fax: +48 22 828 11 46

GRIECHENLANDGreek Association for Atlanticand European Cooperation160 A Ioannou Drossopoulou Str.112 56 AthenTel.: +30 1 865 5979Fax: +30 1 865 4742E-Mail: [email protected]

ITALIENItalian Atlantic CommitteePiazza Firenze 2700186 RomTel.: +39 0 6 687 37 86Fax: +39 0 6 687 33 76E-Mail: [email protected]

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KANADAThe Atlantic Council of Canada6 Hoskin avenue (TrinityCollege)TorontoOntario M5S 1H8Tel.: +1 416 979 1875Fax: +1 416 979 0825E-Mail: [email protected]

NIEDERLANDENetherlands Atlantic CommitteeBezuidenhoutseweg 237-2392594 AM Den HaagTel.: +31 70 363 9495Fax: +31 70 364 6309E-Mail: [email protected]

POLENPolish Atlantic ClubAl. 3 Maja 5/51 00-401 WarschauTel./Fax: +48 22 625 47 49

SPANIENSpanish Atlantic Association C/Montesa, 34, 1°28006 MadridTel./Fax: +34 91/ 309 3975:4012617Fax: +34 91 349 5392E-Mail: [email protected]

LUXEMBURGLuxembourg Atlantic CommitteeBP 8052018 LuxemburgTel.: +352 463 563Fax: +352 462 932E-Mail:[email protected]

NORWEGENNorwegian Atlantic CommitteeFridtjof Nanssens Plass 60160 Oslo 1Tel.: +47 22 40 36 00Fax: +47 22 40 36 10E-Mail: [email protected]

PORTUGALPortuguese Atlantic CommitteeAv. Infante Santo 42, 6e 1350-174 Lissabon Tel.: +351 21/390 59 57 oder+397 59 06Fax: +351 21 397 84 93E-Mail: [email protected]

TSCHECHISCHE REPUBLIKCzech Atlantic CommissionRytirska 31110 00 Prag 1E-Mail: [email protected]

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TÜRKEI Turkish Atlantic Committee G.O. Pasa Kuleli Sokak 44/1 06700 AnkaraTel.: +90 312 446 34 23Fax: +90 312 446 50 11

VEREINIGTES KÖNIGREICHThe Atlantic Council of the UnitedKingdom185 Tower Bridge Road London SEI 2UFTel.: +44 20 7403 0640/0740Fax: +44 20 7403 0901E-Mail:[email protected]

UNGARNHungarian Atlantic CouncilMargit Krt. 43-451024 Budapest Tel.: +36 1 326 8791 Fax: +36 1 326 8793E-Mail:[email protected]

VEREINIGTE STAATENThe Atlantic Council of the UnitedStatesSuite 1000 - 910 17th Street,N.W.Washington, D.C. 20006Tel.: +1 202 463 7226Fax: +1 202 463 7241E-Mail: [email protected]

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ASSOZIIERTE MITGLIEDER DER VEREINIGUNG DERATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN

ALBANIENAlbanian Atlantic AssociationBul. Deshmoret e KombitPallati I Kongreseve, Kati I DyteTirana Tel./Fax: +355 4 364 659E-Mail:[email protected]

BULGARIENThe Atlantic Club of Bulgaria29 Slavyanska StreetSofia 1000Tel.: +359 2 981 0699Fax: +359 2 981 5782

ASERBAIDSCHANAzerbaijan Atlantic CooperationAssociationAzerbaijan prospekti 37Baku 370000Tel.: +994 12 983 176 Fax: +994 12 675 353E-Mail: [email protected]

EHEMALIGEJUGOSLAWISCHEREPUBLIK MAZEDONIEN3

Euro-Atlantic ClubMarshal Tito 22/1/151000 SkopjeTel./Fax: +389 2 16 2221E-Mail:[email protected]

3 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.

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FINNLANDThe Atlantic Council of FinlandC/o Karollina HonkanenThe Finnish Institute ofInternational AffairsMannerhelmintle 15A00260 HelsinkiTel.: +358 9 434 207 25Fax: +358 9 434 207 69E-Mail:[email protected]

KROATIENThe Atlantic Council of Croatia2 Lepusiceva 610000 ZagrebTel.: +385 1 4558 022Fax: +385 1 4647 545E-Mail:[email protected]

LITAUENLithuanian Atlantic TreatyAssociationP.O. Box 29112000 VilniusTel.: +370 2 362 423Fax: +370 2 362 519E-Mail: [email protected]

ÖSTERREICHÖsterreichisches Institut fürEuropäische SicherheitspolitikErlaufstraße 7/12346 Maria EnzersdorfSüdstadtTel.: +43 22236 41196Fax: +43 2236 41196/9E-Mail: [email protected]

GEORGIENEuro-Atlantic Club of Georgia23a Khoshtaria str.Tiflis 380008Tel.: +995 32 98 6956Fax: +995 32 93 1476E-Mail:[email protected]

LETTLANDThe Latvian TransatlanticOrganisationAcademic LibraryRupniecibas Str. 10 3rd fl.Riga 1235Tel.: +371 7 322883Fax: +371 7 106202 E-Mail: [email protected]

MOLDAUEuro-Atlantic Associationof Moldova8, N. Iorga str.2009 ChisinauTel.: +3732 238 633 Fax: +37 32 238 666E-Mail: [email protected]

RUMÄNIENEuro-Atlantic Council ofRomaniaKiseleff Av., 4171268 Bukarest Tel./Fax: +40 1 222 71 62E-Mail: [email protected]

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BEOBACHTERMITGLIEDER DER VEREINIGUNG DERATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN

BOSNIEN UND HERZEGOWINAAlliance for Security B&HObala Kulina bana 4SarajevoTel./Fax: +387 33 212 026/667 737E-Mail: amv/[email protected]

BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN8 Kosovska Str.11000 BelgradTel./Fax: +381 11 322 0343E-Mail: [email protected]

RUSSISCHE FÖDERATIONAssociation for Euro-AtlanticCooperation 3 Prechistenka St. 119034 MoskauTel.: +7 095 203 62 71 Fax: +7 095 230 22 29E-Mail: [email protected]

SCHWEDENAtlantic Council of SwedenBox 5434 114 84 StockholmTel./Fax: +46 8 87 15 78E-Mail: [email protected]

UKRAINEThe Atlantic Council of CroatiaDep. 110 Vorovsky Str.01052 KiewTel./Fax: +380 44 212 5837Tel.: +380 44 243 6207E-Mail: [email protected]

SLOWAKISCHE REPUBLIKSlovak Atlantic CommissionC/o Euro-Atlantic CentreKuzmanyho 3 974 01 Banska BystricaTel./Fax: +421 48 415 1689E-Mail: [email protected]

SLOWENIENThe Atlantic Council of SloveniaKardeljeva pl. 16 1000 LjubljanaTel.: +386 1 589 2327Fax: +386 1 589 2290E-Mail: [email protected]

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Ein Atlantischer Ausschuss für Bildung und Erziehung (AED) undeine Atlantische Vereinigung Junger Politischer Führungskräfte (AAYPC)betätigen sich in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen. Innerhalb der ATAwurde 1997 eine Jugendvereinigung der Atlantischen Gesellschaften(YATA) gegründet.

Weitere Informationen über die Vereinigung der AtlantischenGesellschaften (ATA) können unter folgender Adresse angefordert werden:

ATA10 rue Crevaux75116 ParisFrankreichTel.: +33 145 53 28 80 Fax: +33 145 55 49 63 E-Mail: [email protected]

INTERALLIIERTER VERBAND DER RESERVEOFFIZIERE(CIOR)

Der CIOR wurde im Jahre 1948 durch den Zusammenschluss derReserveoffizierverbände Belgiens, Frankreichs und der Niederlande gegrün-det. Dem Verband gehören heute alle Reserveoffizierverbände der NATO-Staaten an (insgesamt 18).

Die Mitglieder dieser Verbände sind neben ihrer Rolle als Reserveoffizierein ihren jeweiligen Zivilberufen in wirtschaftlichen, gewerblichen, akademi-schen, politischen und sonstigen Branchen tätig.

Von daher sind sie in der Lage, zu einem besseren Verständnis sicher-heits- und verteidigungspolitischer Fragen in der Bevölkerung insgesamt bei-zutragen und zivilen Sachverstand und Erfahrungen für die Aufgaben undHerausforderungen einzubringen, mit denen Reservestreitkräfte in der NATOkonfrontiert sind.

CIOR ist die Abkürzung der französischen Langform „ConfédérationInteralliée des Officiers de Réserve”. Der Verband ist eine überparteiliche,nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich der Zusammenarbeit zwi-schen den nationalen Reserveoffizierverbänden der NATO-Staaten und derSolidarität innerhalb des Atlantischen Bündnisses verschrieben hat.

Zu den Hauptzielen des CIOR-Verbands gehören die Unterstützung derNATO-Politik, die Mitwirkung bei der Verwirklichung der Ziele des Bündnisses,die Aufrechterhaltung von Verbindungen zu militärischen Behörden und

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Führungsorganen der NATO sowie die Vermittlung internationaler Kontakteunter Reserveoffizieren zur Verbesserung des Wissens übereinander und desgegenseitigen Verständnisses.

Die CIOR-Delegierten werden von den jeweiligen nationalenReserveoffizierverbänden gewählt. Die Leiter der nationalen Delegationen sindgleichzeitig Vizepräsidenten des CIOR. Präsident und Generalsekretär desCIOR werden von einem Exekutivausschuss gewählt. Ihre Amtszeit beträgtzwei Jahre, und sie gehören dem selben nationalen Verband an.

Zum Exekutivausschuss zählen neben dem Präsidenten und demGeneralsekretär die achtzehn Vizepräsidenten und bis zu vier weitereDelegierte der jeweiligen nationalen Verbände. Die Vizepräsidenten gebenjeweils eine Stimme im Namen ihrer Delegation ab. Der Exekutivausschussdes CIOR legt die Grundsatzentscheidungen fest und bestimmt, welches Landdie Präsidentschaft übernimmt, wo Kongresse abgehalten werden, mit wel-chen Projekten sich die einzelnen Kommissionen befassen und welcheMaßnahmen in Bezug auf diese Projekte letztendlich getroffen werden.

Die Finanzierung des CIOR erfolgt über die jährlichen Mitgliedsbeiträgeder nationalen Verbände nach der jeweiligen Zahl der Mitglieder sowie überZuschüsse, Schenkungen und Legate.

Vier Ständige Kommissionen und ein Rechtsausschuss arbeiten demExekutivausschuss unter Vorsitz des Präsidenten zu. Im Einzelnen handelt essich um folgende Kommissionen:

• Kommission 1 - Verteidigungs- und sicherheitspolitische Fragen;

• Kommission 2 - Zivil-Militärische Zusammenarbeit;

• Kommission 3 - Kommunikationswesen;

• Kommission 4 - Wettbewerbsangelegenheiten.

Der Exekutivausschuss kann bei Bedarf einen Unterausschuss bzw. eineUnterkommission einsetzen, der bzw. die sich mit speziellen Angelegenheitenaußerhalb des Aufgabenbereichs der Ständigen Kommissionen bzw.Ausschüsse befasst.

Zur Erreichung seiner Ziele tritt der CIOR zu Jahrestagungen zusammen,wobei der Tagungsort turnusmäßig unter den Mitgliedstaaten wechselt. DieWintertagung des Exekutivausschusses und der Kommissionen findet in derRegel in der ersten Februarwoche im NATO-Hauptquartier in Brüssel statt.

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INTERALLIIERTER VERBAND DER RESERVEOFFIZIEREDES SANITÄTSDIENSTES (CIOMR)

Der CIOMR (Confédération Interalliée des Officiers Médicaux de Réserve)wurde im Jahre 1947 als offizielle Organisation der Sanitätsoffiziere innerhalbder Reservestreitkräfte der NATO in Brüssel gegründet. Neben den ursprüng-lichen Gründerstaaten Belgien, Frankreich und den Niederlanden umfasst derVerband heute alle CIOR-Mitgliedstaaten. Zu den Zielen zählen die Herstel-lung enger fachlicher Kontakte zu den Ärzten und Sanitätsdiensten der Reser-vestreitkräfte der NATO-Staaten, die Beschäftigung mit Fragen, die für dieReserveoffiziere des Sanitätsdienstes von Bedeutung sind, u. a. die wehrme-dizinische Ausbildung, sowie die Förderung einer effektiven Zusammenarbeitmit den aktiven Streitkräften des Bündnisses.

CIOMR und CIOR sind miteinander verbundene Organisationen. DieSitzungen des CIOMR finden zur selben Zeit und am gleichen Ort statt wie derSommerkongress bzw. die Wintertagung des CIOR, allerdings wird für dieErörterung medizinischer Fragen eine eigene Tagesordnung festgelegt.

Weitere Informationen über den CIOR und CIOMR sind unter folgendenAdressen erhältlich:

CIOR Liaison Office Reserve Affairs The Secretary Generalin NATO Advisor CIOMRNATO/IMS/P1P/CIOR Public Inform. Office. 6 Boterdorpse NATO HQ 7010 SHAPE Verlaat1110 Brüssel Belgien 3054 XL RotterdamBelgien Tel.: +32 65 44 33 89 NiederlandeTel.: +32 2 707 5295 Fax: +31 10 4635307

Weitere Informationen zu nationalen Reserveoffizierverbänden sind unterdiesen Adressen erhältlich:

BELGIENL’Union Royale Nationale des Officiers de Réserve de Belgique (URNOR-KNVRO) 24 rue des Petits Carmes 1000 BrüsselTel.: +32 2 701 3815

DÄNEMARKReserveofficersforeningen I Danmark (ROID) GI Hovedvagt Kastellet 1 2100 Kopenhagen - O Tel.: +45 33 14 16 01

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DEUTSCHLANDVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) Postfach 14361Bonn 1 Tel.: +49 228 2590920FRANKREICH

FRANKREICHL’Union Nationale des Officiers de Réserve de France (UNOR) 12 rue Marie Laurencin 75012 ParisTel.: +33 1 43 47 40 16

GRIECHENLANDThe Supreme Pan-Hellenic Federation of Reserve Officers (SPFRO) 100 Solonos Street 10680 Athen Tel.: +30 1 362 50 21

ITALIENUnione Nazionale Ufficiali in Congedo d’Italia (UNUCI) Via Nomentana 313 00162 RomTel.: +39 068 414108

KANADAThe Conference of Defence Associations of Canada (CDA) Suite 502359 Kent StreetOttawa, Ontario K2P OR7Tel.: +1 603 236 1552

LUXEMBURGAmicale des Anciens Officiers de Réserve Luxembourgeois (ANORL) 124 A. Kiem 8030 Strassen

NIEDERLANDEKoninklijke Vereniging van Nederlandse Reserve Officieren (KVNRO) Postbus 95395 2509CJ ‘s-Gravenhage Tel.: +31 70 316 29 40

NORWEGENNorske Reserveoffiseres Forbund (NROF) Oslo Mil. Akershus 0015 Oslo 1 Tel.: +47 224 78260

436

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437

POLENFederation of Reservists and Veterans Associationof the Polish Armed ForcesUl. Nowowiejksa 2600-911 WarschauTel.: +48 22 682 5147/6937Fax: +48 22 682 6937E-Mail: [email protected]

PORTUGALUniao Portuguesa de Officiais de ReservaEstado Maior General das Forcas ArmadosAv. Ilha da Madeira1400-204 Lissabon Tel.: +351 21 301 00 01

SPANIENFederación de Organizaciones de la Reserva de España (FORE)Mayor, 1628013 MadridTel.: +34 91 661 6041

TSCHECHISCHE REPUBLIKSvaz Dustojnikua a Praporciku ArmadycrVitezne Namesti, 416000 Prag 6Tel.: +420 2 20215393

TÜRKEI Türkiye EmekliSubaylar DernegiSelanik Caddesi 34/6Kizilay, AnkaraTel.: +90 312 418 77 61

UNGARNNational Association of Reserve Soldiers (HUNGARY)HUVOSH - Volgyi int 21/231026 Budapest

VEREINIGTES KÖNIGREICHThe Reserve Forces Association of the United Kingdom Centre Block Duke of York’s Headquarters Chelsea London SW3 4SG Tel.: +44 207 4145588

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VEREINIGTE STAATENThe Reserve Officers Association of the United States (ROA) 1 Constitution Avenue, N.E. Washington, D.C. 20002 Tel.: +1 202 479 22 00

438

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ANHANG 1

GEBRÄUCHLICHE ABKÜRZUNGEN

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AAPAllied Administrative PublicationAlliierte Verwaltungsdruckschrift

AAYPLAtlantic Association of YoungPolitical LeadersAtlantische Vereinigung JungerPolitischer Führungskräfte

ABM AntiBallistic Missile Raketenabwehr-Flugkörper (ABM-Vertrag 1972)

ACAlliance CommitteeBündnisausschuss

ACCHANAllied Command ChannelAlliierter Kommandobereich Ärmel-kanal

ACCISAutomated Command and ControlInformation SystemAutomatisiertes Führungs- undInformationssystem

ACCSAir Command and Control SystemFührungssystem Luftstreitkräfte

ACEAllied Command EuropeAlliierter Kommandobereich Europa,Alliiertes Oberkommando Europa

ACLANTAllied Command Atlantic

Alliierter Kommandobereich Atlantik

ADPAutomated Data Processing

Datenverarbeitung (DV)

ADREPSAir Defence Representatives

Luftverteidigungsrepräsentanten

AECAtlantic Education Committee

Atlantischer Ausschuss für Bildungund Erziehung

AEWAirborne Early Warning

Frühwarnung durch Luftfahrzeuge

AFCENTAllied Forces Central Europe

Alliierte Streitkräfte Europa Mitte

AFNORTHAllied Forces Northern Europe

Alliierte Streitkräfte Europa Nord

AFNORTHWESTAllied Forces Northwestern Europe

Alliierte Streitkräfte Europa Nordwest

AFSOUTHAllied Forces Southern Europe

Alliierte Streitkräfte Europa Süd

441

1 Diese Liste enthält nahezu alle im Handbuch verwendeten Akronyme sowie weitere gängigeAbkürzungen. Sie stellt jedoch keine erschöpfende Aufstellung sämtlicher bei der NATO verwende-ten Akronyme dar.

ANHANG 1GEBRÄUCHLICHE ABKÜRZUNGEN1

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AGARDAdvisory Group for AerospaceResearch and Development

Beratungsgruppe für Luft- undRaumfahrtforschung und-entwicklung

(im Rahmen der Forschungs- undTechnologieorganisation der NATO(RTO) als Forschungs- undTechnologieagentur (RTA) neu struk-turiert)

AGSAir/Ground Surveillance

Luft-/Bodenüberwachung

AHWGAd Hoc Working Group

Ad-hoc-Arbeitsgruppe

AIRCENTAllied Air Forces Central Europe

Alliierte Luftstreitkräfte Europa Mitte

AIRNORTHWESTAllied Air Forces NorthwesternEurope

Alliierte Luftstreitkräfte EuropaNordwest

AJPAllied Joint Publication

Gemeinsame Alliierte Druckschrift

ALMCAir-Launched Cruise Missile

Luftgestützter Marschflugkörper

ALPAllied Logistic Publication

Alliierte Logistikdruckschrift

AMFACE Mobile Force

ACE-Eingreifkräfte

AMF(L)ACE Mobile Force (LAND)

ACE-Eingreifkräfte (Land)

AORArea of Responsibility

Verantwortungs-/Zuständigkeitsbereich

APAllied Publication

Alliierte Druckschrift

APAGAtlantic Policy Advisory Group

Beratergruppe für Atlantische Politik

AQAPAllied Quality Assurance Publication

Alliierte Gütesicherungsdruckschrift

ARRCACE Rapid Reaction Corps

ACE-Schnelleingreifkorps

ARWAdvanced Research Workshop

Arbeitsprogramm für weiterführendeForschungsvorhaben

(NATO-Wissenschaftsprogramm)

ASGAssistant Secretary General

Beigeordneter Generalsekretär

ASIAdvanced Study Institute

Institut für weiterführende Studien(NATO-Wissenschaftsprogramm)

ASRAlliance StandardisationRequirements

Standardisierungsforderungen desBündnisses

442

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ASWAnti-Submarine Warfare

U-Boot-Abwehr

ATAAtlantic Treaty Association

Vereinigung AtlantischerGesellschaften

AWACSAirborne Warning and ControlSystem

Luftgestütztes NATO-Frühwarnsystem

BALTAPAllied Forces Baltic Approaches

Alliierte Streitkräfte Ostseezugänge

BICESBattlefield Information Collection andExploitation System

Gefechtsfeld-Aufklärungssystem

BMEWSBallistic Missile Early WarningSystem

Frühwarnsystem für ballistischeFlugkörper

BODBoard of Directors

Direktorium

BTWCBiological and Toxin WeaponsConvention

B-Waffen-Übereinkommen

CALSContinuous Acquisition and LifeCycle Support

Systembegleitende logistischeUnterstützung

CANUSCanada-United-States

Kanada-Vereinigte Staaten

CAPCCivil Aviation Planning Committee

Planungsausschuss Zivilluftfahrt

CAPSConventional Armaments PlanningSystem

Planungssystem für konventionelleRüstung

CASClose Air Support

Luftnahunterstützung

CBCCivil Budget Committee

Ausschuss Zivilhaushalt

CBMConfidence Building Measure

Vertrauensbildende Maßnahme

CCCCapabilities Coordination Cell

Koordinierungszelle Kräfte- undMitteleinsatz

CCMSCommittee on the Challenges ofModern Society

Ausschuss für dieHerausforderungen der modernenGesellschaft

CCPCCivil Communications PlanningCommittee

Planungsausschuss ZivilesFernmeldewesen

443

Page 445: 31786457-Nato-Handbuch-2001

CDEConference on Security andConfidence Building Measures andDisarmament in EuropeKonferenz über Sicherheits- undVertrauensbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa

CEACCommittee for European AirspaceCoordinationAusschuss EuropäischeLuftraumkoordinierung

CEECentral and Eastern EuropeMittel- und Osteuropa (MOE)

CENTAGCentral Army Group, Central EuropeHeeresgruppe Mitte, Europa Mitte

CEOACentral Europe Operating AgencyBetriebsagentur Europa Mitte

CEPCivil Emergency PlanningZivile Notfallplanung

CEPMO(A)Central Europe PipelineManagement Organisation (Agency)Pipeline-ManagementorganisationEuropa Mitte, Pipeline-BetriebsamtEuropa Mitte

CEPSCentral Europe Pipeline SystemPipeline-System Europa Mitte

CESDPCommon European Security andDefence PolicyGemeinsame EuropäischeSicherheits- und Verteidigungspolitik(GESVP)

CFEConventional Armed Forces inEurope

Konventionelle Streitkräfte in Europa(KSE gemäß Vertrag von 1990)

CFE-1AConcluding Act of the Negotiationson Personnel Strength of theConventional Armed Forces inEurope Treaty

Schlussakte der Verhandlungen überPersonalstärken der konventionellenStreitkräfte in Europa (1992)

CFSPCommon Foreign and SecurityPolicy

Gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik (GASP)

CHANCOMChannel Committee

Ausschuss Ärmelkanal

CICRCommittee on Information andCultural Relations

Ausschuss für Information und kultu-relle Beziehungen

CIMICCivil/Military Cooperation

Zivil-militärische Zusammenarbeit(ZMZ)

CINCEASTLANTCommander-in-Chief EasternAtlantic Area

Oberbefehlshaber AbschnittOstatlantik

444

Page 446: 31786457-Nato-Handbuch-2001

CINCENTCommander-in-Chief Allied ForcesCentral EuropeOberbefehlshaber AlliierteStreitkräfte Europa Mitte

CINCHANAllied Commander-in-Chief ChannelAlliierter Oberbefehlshaber Ärmelka-nal (Amt 1994 aufgelöst)

CINCIBERLANTCommander-in-Chief Iberian AtlanticAreaOberbefehlshaber AbschnittIberischer Atlantik

CINCNORTHCommander-in-Chief Allied ForcesNorthern EuropeOberbefehlshaber AlliierteStreitkräfte Europa Nord

CINCSOUTHCommander-in-Chief Allied ForcesSouthern EuropeOberbefehlshaber AlliierteStreitkräfte Europa Süd

CINCUKAIRCommander-in-Chief UnitedKingdom Air ForcesOberbefehlshaber LuftstreitkräfteVereinigtes Königreich

CINCWESTLANTCommander-in-Chief WesternAtlantic AreaOberbefehlshaber AbschnittWestatlantikZivil-Militärische Einsatzgruppe

CMXCrisis Management ExerciseKrisenbewältigungsübung

CNADConference of National ArmamentsDirectorsKonferenz der NationalenRüstungsdirektoren

CNISBCommunication, Navigation andIdentification Systems Branch

Fachbereich Kommunikations-,Navigations- undIdentifizierungssysteme

COMIFORCommander in Theatre of IFORBefehlshaber im IFOR-Einsatzgebiet

COMNAVSOUTHCommander Allied Naval ForcesSouthern EuropeBefehlshaber Alliierte SeestreitkräfteEuropa Süd

COECCouncil Operations and ExerciseCommitteeAusschuss für Einsatz und Übungen

COMCENCommunication CentreFernmeldezentrale

COMEDSCommittee of the Chiefs of MilitaryMedical Services in NATOAusschuss der Leiter der Sanitäts-und Gesundheitsdienste der NATO

COMNAVNORTHCommander Naval Forces NorthBefehlshaber Alliierte SeestreitkräfteEuropa Nord

COMSTRIKFLTLANTCommander Striking Fleet AtlanticBefehlshaber Eingreifflotte Atlantik

445

Page 447: 31786457-Nato-Handbuch-2001

COMSUBACLANTCommander Submarine AlliedCommand AtlanticBefehlshaber Alliiertes U-Boot-Kommando Atlantik

CONMAROPSConcept of Maritime OperationsKonzept der Marineoperationen

COSCChiefs of Staff CommitteeAusschuss der Stabschefs

CPCapability PackageLeistungspaket

CPCConflict Prevention CentreKonfliktverhütungszentrum

CPCCivil Protection CommitteeAusschuss Zivilschutz

CPSUCommunist Party of the Soviet UnionKommunistische Partei derSowjetunion (KPdSU)

CPXCommand Post ExerciseRahmenübung

CRGCollaborative Research GrantGemeinsamesForschungsstipendium (NATO-Wissenschaftsprogramm)

CRPCCommission for Real PropertyClaimsKommission fürLiegenschaftsansprüche

CSBMConfidence and Security BuildingMeasureVertrauens- und SicherheitsbildendeMaßnahme (VSBM)

CSCEConference on Security andCooperation in Europe Konferenz über Sicherheit undZusammenarbeit in Europa (seit Januar 1995 Organisation fürSicherheit und Zusammenarbeit inEuropa, OSZE)

CSTConventional Stability TalksVerhandlungen/Gespräche überKonventionelle Stabilität

CTBTComprehensive Nuclear Test-BanTreatyVertrag über ein UmfassendesVerbot von Kernwaffenversuchen

C3Consultation, Command and ControlKonsultation und Führung

CUSRPGCanada-US Regional PlanningGroupRegionale Planungsgruppe Kanada-USA

CWCChemical Weapons ConventionC-Waffen-Konvention (1993)

DCADual-Capable AircraftFlugzeug mit dualer Einsatzfähigkeit

DCIDefence Capabilities InitiativeInitiative zur Verteidigungsfähigkeit

446

Page 448: 31786457-Nato-Handbuch-2001

DGPSenior Defence Group onProliferationHochrangige VerteidigungspolitischeGruppe für Proliferation

DIMSDirector International Military Staff Direktor des InternationalenMilitärstabs (IMS)

DCMCDeputy Chairman of the MilitaryCommitteeStellvertretender Vorsitzender desMilitärausschusses

DOSDemocratic Opposition of SerbiaDemokratische Opposition Serbiens

DPAODivision of Defence Planning andOperationsAbteilung für Verteidigungsplanungund -operationen

DPCDefence Planning CommitteeVerteidigungsplanungsausschuss

DPQDefence Planning QuestionnaireFragebogen Verteidigungsplanung

DRCDefence Review CommitteeAusschussVerteidigungsüberprüfung

DRGDefence Research GroupForschungsgruppe Rüstung (aufgegangen in der Forschungs-und Technologieorganisation (RTO)der NATO)

DSDivision of Defence SupportAbteilung fürVerteidigungsunterstützung

EADRCCEuro-Atlantic Disaster ResponseCoordination Centre

Euro-AtlantischeKoordinierungszentrale fürKatastrophenhilfe

EADRUEuro-Atlantic Disaster ResponseUnitEuro-AtlantischeKatastrophenhilfsorganisation

EAFEntity Armed ForcesStreitkräfte der Gebietseinheiten

EAPCEuro-Atlantic Partnership CouncilEuro-Atlantischer Partnerschaftsrat(EAPR)

EAPREuro-Atlantischer Partnerschaftsrat

EAPMCEuro-Atlantic Partnership MilitaryCommitteeIm Rahmen der euro-atlantischenPartnerschaft tätiger militärischerAusschuss

EPCEuropean Political CooperationEuropäische PolitischeZusammenarbeit (EPZ)

ESAEuropean Space AgencyEuropäische Raumfahrtbehörde

447

Page 449: 31786457-Nato-Handbuch-2001

ESDIEuropean Security and DefenceIdentity

Europäische Sicherheits- undVerteidigungsidentität (ESVI)

ESDPEuropean Security and DefencePolicy

Europäische Sicherheits- undVerteidigungspolitik (ESVP)

ESTAdvisory Panels on Environmentaland Earth Science and Technology

Beratergremien Umwelt,Geowissenschaften und Technologie

EUEuropean Union

Europäische Union

EUROGROUPInformal Group of NATO EuropeanDefence Ministers

Informelle Gruppe der europäischenNATO-Verteidigungsminister (1993aufgelöst)

EVExpert Visit

Expertenbesuch (NATO-Wissenschaftsprogramm)

EWElectronic Warfare

Elektronische Kampfführung (EloKa)

EWISGEarly-Warning Inter-Staff Group

Stabsübergreifende Frühwarngruppe

EWGExecutive Working Group

Exekutivarbeitsgruppe

FAWEUForces Answerable to the WesternEuropean Union (WEU) Für WEU-Einsätze verfügbare Kräfte

FMBFrequency Management BranchFachbereich Frequenzzuweisung

FORACSNATO Naval Forces Sensors andWeapons Accuracy Check SitesStandorte zur Genauigkeitsprüfungvon Sensoren und Waffen derNATO-Seestreitkräfte

FRPFinancial Rules and ProceduresFinanzbestimmungen und -verfahren

FSCForum for Security CooperationForum für Sicherheitskooperation(OSZE)

FSUFormer Soviet UnionEhemalige Sowjetunion

GLCMGround Launched Cruise MissileBodengestützter Marschflugkörper

GNWGroup on Nuclear WeaponsGruppe für Nuklearwaffen

GSZGround Safety ZoneSicherheitszone am Boden

HCNMOSCE High Commission on NationalMinoritiesHohe Kommission für NationaleMinderheiten der OSZE

448

Page 450: 31786457-Nato-Handbuch-2001

HLGHigh Level Group

Hochrangige Gruppe

HLTFHigh Level Task Force

Hochrangige Arbeitsgruppe

HNSHost Nation Support

Unterstützung durch denAufnahmestaat

HLSGHigh Level Steering Group

Hochrangige Lenkungsgruppe

IATAInternational Air TransportAssociation

Internationaler Verband fürLuftverkehr

ICAOInternational Civil AviationOrganisation

Internationale ZivileLuftfahrtorganisation

ICBInternational Competitive Bidding

Internationale Ausschreibung

ICBMIntercontinental Ballistic Missile

Interkontinentaler BallistischerFlugkörper

ICRCInternational Committee for the RedCross

Internationales Komitee vom RotenKreuz (IKRK)

ICTYInternational Criminal Tribunal for theformer Yugoslavia

InternationalesKriegsverbrechertribunal für dasehemalige Jugoslawien

IEPGIndependent European ProgrammeGroup

Unabhängige EuropäischeProgrammgruppe

IFORImplementation Force

Friedenstruppe IFOR (für Bosnienund Herzegowina)

IFRCInternational Federation of the RedCross and Red Crescent Societies

Internationale Föderation des RotenKreuzes und des Roten Halbmondes

IGCInter-Governmental Conference

Regierungskonferenz

IISSInternational Institute for StrategicStudies

Internationales Institut fürStrategische Studien

IMSInternational Military Staff

Internationaler Militärstab

INCOMDevelopment of an IntegratedCoastal Zone ManagementProgramme

Entwicklung eines integriertenKüstenzonen-Managementprogramms

449

Page 451: 31786457-Nato-Handbuch-2001

INFIntermediate-Range Nuclear ForcesNukleare Mittelstreckensysteme(Vertrag 1987)

IOInteroperability ObjectiveInteroperabilitätsziel

IOBInteroperability BranchFachbereich Interoperabilität

IPPIndividual Partnership ProgrammeIndividuellesPartnerschaftsprogramm (PfP)

IPTFUnited Nations International PoliceTask ForceInternationale Polizeitruppe derVereinten Nationen

IRBMIntermediate-Range Ballistic MissileBallistischer Flugkörper mittlererReichweite

IRFImmediate Reaction ForcesSoforteingreifkräfte

IRF(A)Immediate Reaction Forces AirSoforteingreifkräfte Luft

IRF(L)Immediate Reaction Forces LandSoforteingreifkräfte Land

ISInternational StaffInternationaler Stab

ISBInformation Security BranchFachbereich Informationssicherheit

ISTBInformation Systems and TechnologyBranch

Fachbereich Informationssystemeund -technologie

IUKADGEImproved United Kingdom AirDefence Ground Environment

Verbessertes Führungssystem fürdie Luftverteidigung des VereinigtenKönigreichs

JCPJoint Committee on Proliferation

GemeinsamerProliferationsausschuss

JCRJoint Committee on Returns

GemeinsamerRückführungsausschuss

JIASJoint Integrated AdministrativeStructures

Gemeinsame integrierteVerwaltungsstrukturen

JMCJoint Medical Committee

Gemeinsamer Sanitätsausschuss

JSBJoint Service Board (MAS)

Ausschuss Gesamtstreitkräfte (MAS)

JSRCJoint Sub-Regional Command

Gemeinsames SubregionalesKommando

450

Page 452: 31786457-Nato-Handbuch-2001

JSTCJoint NATO-Russia Scientific andTechnological CooperationCommittee

NATO-Russland-Ausschuss für wis-senschaftliche und technologischeZusammenarbeit

JWGJoint Working Group (NATO-UkraineJoint Working Group on DefenceReform) Gemeinsame Arbeitsgruppe (NATO-Ukraine-Arbeitsgruppe fürVerteidigungsreform)

KFORKosovo ForceKosovo-Schutztruppe

KLAKosovo Liberation ArmyKosovo-Befreiungsarmee (UÇK)

KPSKosovo Police ServiceKosovo-Polizeidienst

KVMKosovo Verification MissionKosovo-Verifikationsmission

LANDCENTAllied Land Forces Central EuropeAlliierte Landstreitkräfte Europa Mitte

LANDSOUTHAllied Land Forces Southern Europe Alliierte Landstreitkräfte Europa Süd

LANDSOUTHCENTAllied Land Forces South CentralEuropeAlliierte Landstreitkräfte SüdlichesMitteleuropa

LANDSOUTHEASTAllied Land Forces South EasternEuropeAlliierte Landstreitkräfte EuropaSüdost

LA&RLogistics, Armaments andResources DivisionAbteilung Logistik, Rüstung undRessourcen

LCCLogistics Coordination CentreLogistische Koordinierungszentrale

LDKDemocratic League of KosovoDemokratische Liga des Kosovo

LGLinkage GrantProgrammübergreifendesStipendium (NATO-Wissenschaftsprogramm)

LSTAdvisory Panels on Life, Scienceand TechnologyBeratergremien Life Science undTechnologie

LTSLong Term StudyLangzeitstudie

LTDPLong-Term Defence ProgrammeLangfristigesVerteidigungsprogramm

MAGMovement and TransportationAdvisory GroupBeratergruppe Verkehrs- undTransportwesen

451

Page 453: 31786457-Nato-Handbuch-2001

MAPMembership Action Plan

Aktionsplan zur Mitgliedschaft

MAPEMultinational Advisory PoliceElement

Multinationale Polizei-Beratertruppe

MARAIRMEDMaritime Air Forces Mediterranean

See-Einsatz-FliegerverbändeMittelmeer

MAREQMilitary Assistance Requirement

Militärhilfeforderung

MASMilitary Agency for Standardisation

Militärisches Amt fürStandardisierung

MBCMilitary Budget Committee

Ausschuss Militärhaushalt

MBFRMutual and Balanced ForceReductions

Beiderseitige und ausgewogeneTruppenreduzierungen

MCMilitary Committee

Militärausschuss

MCDAMilitary and Civil Defence Assets

Kräfte und Mittel der militärischenund zivilen Verteidigung

MCGMediterranean Cooperation Group

Kooperationsgruppe Mittelmeer

MCMMine CountermeasuresMinenabwehr

MCMFORMEDMine Counter Measures ForceMediterraneanMinenabwehrtruppe Mittelmeer

MCMFORNORTHMine Counter Measures Force NorthMinenabwehrtruppe Nord

MCWGMilitary Committee Working GroupArbeitsgruppe desMilitärausschusses

MDFMain Defence ForcesHauptverteidigungskräfte

MEADSMedium Extended Air DefenceSystemMittleres ErweitertesLuftverteidigungssystem

MEPSMembers of the EuropeanParliamentAbgeordnete des EuropäischenParlaments

MILREPMilitary RepresentativeMilitärischer Vertreter (beimMilitärausschuss)

MLMMilitary Liaison Mission Militärmission

MLRSMultiple Launch Rocket SystemMehrfachraketenwerfer

452

Page 454: 31786457-Nato-Handbuch-2001

MNCMajor NATO Command/Commander

Oberste NATO-Kommandobehörde/Oberster NATO-Befehlshaber

(umbenannt in Strategische NATO-Kommandobehörde/

Strategischer NATO-Befehlshaber)

MND(C)Multinational Division Central

Multinationale Division Mitte

MOBMain Operating Base

Haupteinsatzflugplatz

MODMinistry of Defence

Verteidigungsministerium

MOUMemorandum of Understanding

Regierungsvereinbarung

MPAMaritime Patrol Aircraft

Seefernaufklärer

MRCAMulti-Role Combat Aircraft

Mehrzweckkampfflugzeug(TORNADO)

MSCMajor SubordinateCommand/Commander

Höhere(r) Nachgeordnete(r)Kommandobehörde(-bereich)/

Höherer NachgeordneterBefehlshaber

MSUMultinational Security Unit

Multinationale Sicherungseinheit

MTCRMissile Technology Control Regime

Raketentechnologie-Kontrollregime

MTRPMedium Term Resources Plan

Mittelfristiger Ressourcenplan

NAANorth Atlantic Assembly

Nordatlantische Versammlung

NAADCNATO Analytical Air Defence Cell

Analytische Luftverteidigungszelleder NATO

NAAGNATO Army Armaments Group

NATO-Rüstungsgruppe Heer

NACNorth Atlantic Council

Nordatlantikrat

NACCNorth Atlantic Cooperation Council

Nordatlantischer Kooperationsrat(NAKR)

NACMANATO Air Command and ControlSystem (ACCS) ManagementAgency

Managementagentur für das NATO-Führungssystem Luftstreitkräfte

NACMONATO ACCS ManagementOrganisation

Managementorganisation für dasNATO-FührungssystemLuftstreitkräfte

453

Page 455: 31786457-Nato-Handbuch-2001

NACOSANATO CIS Operating and SupportAgency

NATO-Agentur für Betrieb undUnterstützung derKommunikations- und

Informationssysteme

NADCNATO Air Defence Committee

NATO-Luftverteidigungsausschuss

NADEFCOLNATO Defence College

NATO-Verteidigungsakademie

NADGENATO Air Defence GroundEnvironment

NATO-FührungssystemLuftverteidigung

NADREPSNational Armaments Director’sRepresentatives

Vertreter der NationalenRüstungsdirektoren

NAEW&CNATO Airborne Early Warning andControl

Luftgestützte Frühwarnung undÜberwachung der NATO

NAEWFNATO Airborne Early WarningForces

Luftgestützte Frühwarnkräfte derNATO

NAFAGNATO Airforce Armaments Group

NATO-Rüstungsgruppe Luftwaffe

NAHEMANATO Helicopter (NH90) Design,Development, Production and

Logistics Management Agency

NATO-Leitstelle für dieEntwicklung, Produktion und logi-stische Betreuung

von Hubschraubern (NH90)

NAKRNordatlantischer Kooperationsrat

NAMEADSMANATO Medium Extended AirDefence System ManagementAgency

NATO-Agentur für Planung,Entwicklung, Produktion und logi-stische Betreuung des

ErweitertenLuftverteidigungssystems

NAMFINATO Missile Firing Installation

NATO-Raketenabschussanlage

NAMMANATO Multirole Combat AircraftDevelopment and ProductionManagement Agency

Entwicklungs- undProduktionsagentur für dasNATO-Mehrzweckkampfflugzeug

NAMMONATO Multirole Combat AircraftDevelopment and ProductionManagement Organisation

Entwicklungs- undProduktionsorganisation für dasNATO-Mehrzweckkampfflugzeug

454

Page 456: 31786457-Nato-Handbuch-2001

NAMPNATO Annual Manpower Plan

Jahrespersonalplan der NATO

NAMSA NATO Maintenance andSupply Agency

NATO-Agentur für Materialerhaltungund Ersatzteilversorgung

NAMSONATO Maintenance and SupplyOrganisation

NATO-Organisation fürMaterialerhaltung undErsatzteilversorgung

NAPMANATO Airborne Early Warning andControl (AEW&C) ProgrammeManagement Agency

NATO-Agentur für das Programmder luftgestützten Frühwarnung undÜberwachung

(AEW&C)

NAPMONATO Airborne Early Warning andControl Programme ManagementOrganisation

NATO-Organisation für dasProgramm der luftgestütztenFrühwarnung und Überwachung

NAPRNATO Armaments Periodic Review

Periodische Überprüfung der NATO-Rüstung

NATINADSNATO Integrated Air DefenceSystem

Integriertes Luftverteidigungssystemder NATO

NATMCNATO Air Traffic ManagementCommittee

Ausschuss Luftverkehrsführung inder NATO

NATONorth Atlantic Treaty Organisation

Nordatlantikpakt-Organisation

NATO PANATO Parliamentary Assembly

Nordatlantische Versammlung

NAUNATO Accounting Unit

NATO-Verrechnungseinheit

NAVNORTHWESTAllied Naval Forces North WesternEurope

Alliierte Seestreitkräfte EuropaNordwest

NAVOCFORMEDNaval On-Call Force, Mediterranean

Marineabrufverband Mittelmeer

NAVSOUTHAllied Naval Forces SouthernEurope

Alliierte Seestreitkräfte Europa Süd

NBCNuclear, Biological and ChemicalWeapons

ABC-Waffen

NCARCNATO Conventional ArmamentsReview Committee

NATO-Ausschuss zur Überprüfungder konventionellen Rüstung

455

Page 457: 31786457-Nato-Handbuch-2001

NCCISNATO Command, Control andInformation System

NATO-Führungs- undInformationssystem

NCISSNATO Communications andInformation Systems School

NATO-Schule für Kommunikations-und Informationssysteme

NC3ANATO Consultation, Command andControl Agency

NATO-Agentur für Konsultations-und Führungssysteme

NC3BNATO Consultation, Command andControl Board

NATO-Ausschuss für Konsultations-und Führungssysteme

NC3ONATO Consultation, Command andControl Organisation

NATO-Organisation fürKonsultations- undFührungssysteme

NC3REPSGroup of National C3Representatives

Gruppe Nationaler C3-Vertreter

NCSNATO Committee of Standardisation

NATO-Standardisierungsausschuss

NDCNATO Defence College

NATO-Verteidigungsakademie

NDMCNATO Defence ManpowerCommittee

Ausschuss Militärpersonal der NATO

NDMPNATO Defence Manpower Plan

Militärpersonalplan der NATO

NEFMANATO European Fighter AircraftDevelopment, Production and

Logistics Management Agency

NATO-Agentur für Entwicklung,Produktion und logistischeBetreuung des Systems Eurofighter

NEFMONATO European Fighter Aircraft(EFA) Development, Production and

Logistics Management Organisation

NATO-Organisation für Entwicklung,Produktion und logistischeBetreuung

des Systems Eurofighter

NEPSNorth Europe Pipeline System

Pipeline-System Europa Nord

NETMO(A)NATO Eurofighter 2000 andTORNADO Development, Productionand Logistics

Management Organisation (Agency)

NATO-Organisation (Agentur) fürEntwicklung, Produktion und logisti-sche Betreuung der WaffensystemeEurofighter 2000 und TORNADO

NFRNATO Financial Regulations

NATO-Finanzordnung

456

Page 458: 31786457-Nato-Handbuch-2001

NGONon-Governmental Organisation

Nichtstaatliche Organisation

NHMONATO HAWK Management Office

NATO-Leitstelle für dasFlugkörpersystem HAWK

NHPLONATO HAWK Production andLogistics Organisation

NATO-Produktions- undLogistikorganisation für dasFlugkörpersystem HAWK

NHQC3SNATO Headquarters Consultation,Command and Control Staff

C3-Stab der NATO

NIAGNATO Industrial Advisory Group

NATO-Industrieberatergruppe

NICSNATO Integrated CommunicationsSystem

Integriertes Kommunikationssystemder NATO

NIDSNATO Integrated Data Service

Integrierter Datendienst der NATO

NIGNetworking Infrastructure GrantNetzwerkinfrastrukturstipendium(NATO-Wissenschaftsprogramm)

NIMICNATO Insensitive MunitionsInformation Centre

NATO-Informationszentrum‘Unempfindliche Munition’

NMANATO Military AuthorityNATO-Militärbehörde

NMRNational Military Representative Nationaler Militärischer Vertreter (beiSHAPE)

NNAGNATO Naval Armaments GroupNATO-Rüstungsgruppe Marine

NORADNorth American Air Defence SystemNordamerikanischesLuftverteidigungssystem

NORTHAGNorthern Army Group, CentralEuropeHeeresgruppe Nord, Europa MitteNOS NATO Office of SecurityNATO-Sicherheitsamt

NPCNATO Pipeline CommitteeNATO-Pipeline-Ausschuss

NPGNuclear Planning GroupNukleare Planungsgruppe

NPLONATO Production and LogisticsOrganisationNATO-Produktions- und-Logistikorganisation

NPSNATO Pipeline SystemNATO-Pipeline-System

NPSCNATO Project Steering CommitteeNATO-Projektlenkungsausschuss

457

Page 459: 31786457-Nato-Handbuch-2001

NPTTreaty on the Non-Proliferation ofNuclear Weapons

Vertrag über die Nichtverbreitungvon Kernwaffen (1968)

NRRNATO-Russland-Rat

NSANATO Standardisation Agency

NATO-Standardisierungsagentur

NSCNATO Supply Centre

NATO-Versorgungszentrale

NSIPNATO Security InvestmentProgramme

NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramm

NSLBNATO Standardisation Liaison Board

NATO-Verbindungsausschuss fürStandardisierung

NSNNATO Stock Number

NATO-Versorgungsnummer

NSONATO Standardisation Organisation

NATO-Standardisierungsorganisation

NTGNATO Training Group

NATO-Ausbildungsgruppe

NUCNATO-Ukraine Commission

NATO-Ukraine-Kommission (NUK)

NUKNATO-Ukraine-Kommission

NVVVertrag über die Nichtverbreitungvon Kernwaffen (1968)

OCCOperational Capabilities Concept

Konzept operationeller Fähigkeiten

ODIHROffice for Democratic Institutions andHuman Rights

Büro für Demokratische Institutionenund Menschenrechte

OECDOrganisation for EconomicCooperation and Development

Organisation für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung

OHROffice of the High Representative

Büro des Hohen Repräsentanten(Bosnien)

OMIKOSCE Mission in Kosovo

OSZE-Mission im Kosovo

ONSOffice for NATO Standardisation

NATO-Standardisierungsamt

OPECOrganisation of Petroleum ExportingCountries

Organisation erdölexportierenderLänder

OPLANOperational Plan

Operationsplan

458

Page 460: 31786457-Nato-Handbuch-2001

OSCEOrganisation for Security andCooperation in EuropeOrganisation für Sicherheit undZusammenarbeit in Europa (OSZE,ehemals KSZE)

OTANOrganisation du Traité de l’AtlantiqueNordNordatlantikpakt-Organisation

PADivision of Political Affairs Abteilung für politischeAngelegenheiten

PADREPSPartner Air Defence RepresentativesLuftverteidigungsrepräsentanten derPartnerländer

PADWPanel on Air Defence WeaponsUnterausschuss LV-Waffensysteme

PAPSPeriodic Armaments PlanningSystemSystem für periodischeRüstungsplanung

PARP(PfP) Planning and Review ProcessPfP-Planung und -Überprüfung

PBEISTPlanning Board for European InlandSurface TransportPlanungsausschuss EuropäischerBinnenverkehr

PBOSPlanning Board for Ocean ShippingPlanungsausschussHochseeschifffahrt

PCPolitical CommitteePolitischer Ausschuss

PMFPolitical Military FrameworkPolitisch-MilitärischesRahmendokument

PCCPartnership Coordination CellPartnerschaftskoordinierungszelle

PCGPolicy Coordination GroupKoordinierungsgruppe fürGrundsatzfragen

PERM REPPermanent Representative Ständiger Vertreter (beimNordatlantikrat)

PIAPublic Information AdviserBerater Presse- und Öffentlichkeits-arbeit

PfPPartnership for Peace Partnerschaft für den Frieden

PICPeace Implementation CouncilRat für die Umsetzung des Friedens

PJCPermanent Joint Council (NATO-Russia)Ständiger Gemeinsamer NATO-Russland-Rat (NRR)

POACCSPortuguese Air Command andControl SystemPortugiesisches Führungssystem derLuftstreitkräfte

459

Page 461: 31786457-Nato-Handbuch-2001

PMFPolitical Military FrameworkPolitisch-MilitärischesRahmendokument

PMSCPolitical-Military Steering Committeeon Partnership for PeacePolitisch-MilitärischerLenkungsausschuss Partnerschaftfür den Frieden

PMSC/AHGPolitical-Military SteeringCommittee/Ad Hoc Group onCooperation in Peacekeeping Politisch-MilitärischerLenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppefür Zusammenarbeit in der Friedenserhaltung

PNETPeaceful Nuclear Explosion TreatyVertrag über Kernexplosionen zufriedlichen Zwecken (1976)

POPrivate OfficePersönliches Büro

PPCGProvisional Policy CoordinationGroupVorläufige PolitischeKoordinierungsgruppe

PSCPrincipal SubordinateCommand/CommanderNachgeordneteKommandobehörde/NachgeordneterBefehlshaber

PSEPartnership for Peace Staff ElementPfP-Stabselement

PSTAdvisory Panels on Physical andEngineering Sciences andTechnology

Beratergremien zu physikalisch-tech-nischer Forschung und Technologie

PSOPeace Support Operations

Friedensunterstützungsoperationen

PTBTPartial Test Ban Treaty

Partieller Teststopp-Vertrag

PWPPartnership Work Programme

Partnerschaftsarbeitsprogramm(PfP)

RCBRequirements and Concepts Branch

Fachbereich Anforderungen undKonzepte

R&DResearch and Development

Forschung und Entwicklung

REACTRapid Expert Assistance andCooperation Teams

Schnelle Einsatzgruppen fürExpertenhilfe und Kooperation

RHQ EASTLANDRegional Headquarters, EasternAtlantic

Regionales Hauptquartier Ostatlantik

RHQ SOUTHLANDRegional Headquarters SouthernAtlantic

Regionales HauptquartierSüdatlantik

460

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RHQ WESTLANDRegional Headquarters, WesternAtlanticRegionales HauptquartierWestatlantik

RPCRegional Planning CommitteeRegionaler Planungsausschuss

RPC WTRegional Planning CommitteeWorking TeamArbeitsgruppe des RegionalenPlanungsausschusses

RRFRapid Reaction ForceSchnelle Eingreiftruppe

R&TResearch and TechnologyForschung und Technologie

RTAResearch and Technology AgencyForschungs- und Technologieagentur

RTBResearch and Technology BoardForschungs- undTechnologieausschuss

RTOResearch and TechnologyOrganisationForschungs- undTechnologieorganisation

SACStrategic Air CommandStrategisches Luftwaffenkommando

SACEURSupreme Allied Commander EuropeOberster Alliierter BefehlshaberEuropa

SACLANTSupreme Allied Commander AtlanticOberster Alliierter BefehlshaberAtlantik

SACLANTCENSACLANT Undersea ResearchCentreSACLANT-Unterwasserforschungszentrum

SALTStrategic Arms Limitation TalksGespräche über die Begrenzungstrategischer Waffen

SALWSmall Arms and Light WeaponsKleinwaffen

SAMSanctions Assistance MissionsSanktionsunterstützendeMaßnahmen

SAMSurface-to-Air MissileBoden-Luft-Flugkörper

SATCOMSatellite CommunicationsSatellitenfernmeldeverkehr/-verbin-dungen

SCStrategic CommanderOberster Befehlshaber

SCEPCSenior Civil Emergency PlanningCommitteeOberausschuss Zivile Notfallplanung

SCGSpecial Consultative GroupSonderberatungsgruppe

461

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SCOMScience CommitteeWissenschaftsausschuss

SCMMStanding Committee on MilitaryMattersStändiger Ausschuss für MilitärischeAngelegenheiten(Friedensabkommen für Bosnien)

SCPSecurity Cooperation ProgrammeProgramm fürSicherheitszusammenarbeit

SDIStrategic Defence InitiativeStrategische Verteidigungsinitiative

SEECAPCommon Assessment Paper onRegional Security Challenges andOpportunitiesGemeinsames Dokument zurBewertung regionaler sicherheitspoli-tischer Herausforderungen und Chancen

SEEGROUPSouth East Europe SecurityCooperation Steering GroupLenkungsgruppe fürSicherheitskooperation inSüdosteuropa

SEEISouth East Europe InitiativeSüdosteuropa-Initiative

SILCEPSecurity Investment, Logistics & CivilEmergency Planning DivisionAbteilung fürSicherheitsinvestitionen, Logistik undZivile Notfallplanung

SFORStabilisation Force

Stabilisierungstruppe

SfPScience for Peace

Wissenschaft für Frieden

SGSecretary General

Generalsekretär

SGPSenior Political-Military Group onProliferation

Hochrangige Politisch-MilitärischeGruppe für Proliferation

SG PLEStanding Group of Partner LogisticExperts

Ständige ExpertengruppePartnerlogistik

SHAPESupreme Headquarters AlliedPowers Europe

Oberstes Hauptquartier der AlliiertenMächte Europa

SHAREStock Holding and AssetRequirements Exchange

Lagerhaltung und Bedarfsdeckungdurch Austausch

SLBMSubmarine-Launched BallisticMissile

U-Boot-gestützter ballistischerFlugkörper

SLCMSea-Launched Cruise Missile

Seegestützter Marschflugkörper

462

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SLWPGSenior Level Weapons ProtectionGroup

Hochrangige Gruppe fürNuklearwaffensicherheit

SNFShort-Range Nuclear Forces

Nukleare Kurzstreckensysteme

SNLCSenior NATO Logisticians’Conference

NATO-Logistikkonferenz

SOStandardisation Objective

Standardisierungsziel

SOFAStatus of Forces Agreement

Vereinbarung über dieRechtsstellung der Truppen

SPCSenior Political Committee

Hochrangiger Politischer Ausschuss

SPC(R)Senior Political Committee(Reinforced)

Hochrangiger Politischer Ausschuss(verstärkt)

SRBSenior Resource Board

Oberausschuss Ressourcen

SSTAdvisory Panels on Security-RelatedCivil Science and Technology

Beratergremien zusicherheitsrelevanter zivilerWissenschaft und Technologie

STANAGStandardisation Agreement

Standardisierungsübereinkommen

STANAVFORCHANStanding Naval Force Channel

Ständiger Einsatzverband Ärmelka-nal

STANAVFORLANTStanding Naval Force Atlantic

Ständiger Einsatzverband Atlantik

STANAVFORMEDStanding Naval Force Mediterranean

Ständiger Einsatzverband Mittelmeer

STARTStrategic Arms Reduction Talks

Gespräche über die Verminderungnuklear-strategischer Waffen

STCSHAPE Technical Centre

Technische Zentrale von SHAPE

STRIKFLTLANTStriking Fleet Atlantic

Eingreifflotte Atlantik

STRIKFORSOUTHNaval Striking and Support Forces

Eingreif- undUnterstützungsseestreitkräfte

SUBACLANTSubmarine Allied Command Atlantic

Alliierter U-Boot-KommandobereichAtlantik

TEEPTraining and EducationEnhancement Programme

Programm für erweiterte Aus- undFortbildung

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UNHCRUnited Nations High Commissionerfor RefugeesHoher Flüchtlingskommissar derVereinten Nationen

UNMIKUnited Nations Mission in KosovoMission der Vereinten Nationen imKosovo

UNOCHAUnited Nations Office for theCoordination of Humanitarian AffairsAmt für die Koordinierung humanitä-rer Angelegenheiten der VereintenNationen

UNPROFORUnited Nations Protection ForceVN-Schutztruppe

UNSCUnited Nations Security CouncilSicherheitsrat der VereintenNationen

VCCVerification Coordinating CommitteeAusschuss fürVerifikationskoordinierung

VERITYNATO Verification databaseNATO-Verifikationsdatenbank

WCOWestern Consultation OfficeBeratungsbüro West

WEAGWestern European ArmamentsGroupWesteuropäische Rüstungsgruppe

WEUWestern European UnionWesteuropäische Union

WGWorking GroupArbeitsgruppe

WHOWorld Health OrganisationWeltgesundheitsorganisation

WMDWeapons of Mass DestructionMassenvernichtungswaffen (MVW)

WPWorking PartyArbeitsgruppe

YATAYouth Atlantic Treaty AssociationJugendvereinigung der AtlantischenGesellschaften

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ANHANG 2

WEITERE INFORMATIONSQUELLEN

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ANHANG 2WEITERE INFORMATIONSQUELLEN

NATO-Presse- und Informationsdienst beim NATO-Hauptquartier:NATO1110 Brüssel - BelgienTel.: +32 2 707 4111 Fax: +32 2 707 1252E-Mail: [email protected]: http://www.nato.int

Weitere Informationen zum Wissenschaftsprogramm sowie denUmweltaktivitäten der NATO sind folgenden Websites zu entnehmen:http://www.nato.int/sciencehttp://www.nato.int/ccms

Regionale Informationsbüros

NATO Information Office Box 28 121 Reykjavik IslandTel.: +354 561 00 15 Fax: +354 551 00 15 E-Mail: [email protected]

NATO Information Officeul. Mytnaja 3117049 MoskauRusslandTel.: +7 095 937 3640Tel.: +7 095 937 3641Tel.: +7 095 937 3676Fax: +7 502 937 3809 (via Satellit)Fax: +7 095 937 3809E-Mail: [email protected]

NATO Information andDocumentation Centre 36/1 Melnikov St.Kiew, 254 119 Ukraine Tel.: +380 44 246 86 16 Fax: +380 44 246 86 22

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Die Anschriften und Kontaktstellen folgender Organisationen sind Kapitel 16 zuentnehmen:

Nordatlantische Versammlung (NATO PA)

Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften (ATA) und angeschlossenenationale Atlantische Gesellschaften und Organisationen

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR)

Integrierter Informationsdienst der NATO (NIDS)

Der NIDS bietet DV-Zugriffsmöglichkeiten auf NATO-Pressemitteilungen,Kommuniqués und offizielle Erklärungen, Reden, Bücher und sonstigeDokumente. Zu den behandelten Themen gehören politische, militärische, wirt-schaftliche und wissenschaftliche Fragen sowie aktuelle Informationen zurRolle der NATO bei der Umsetzung des Friedensabkommens für Bosnien(SFOR) und bei der Kosovo-Schutztruppe (KFOR). Der „NATO-Brief” („NATOReview”) sowie weitere Publikationen mit Informationen und Analysen zuFragen im Zusammenhang mit der NATO werden ebenfalls über den NIDS ver-öffentlicht.

Des Weiteren bietet der NIDS Zugriff auf Informationen und Dokumente zivilerund militärischer Dienststellen der NATO sowie weiterer Organisationen wie

468

Public Information AdvisorInternational Military StaffNATO-HQ1110 BrüsselTel.: +32 2 707 5422Fax: +32 2 707 5713E-Mail: [email protected]@hq.nato.int

SACLANT7857 Blandy Road - Suite 100 Norfolk VA 23551-2490, USATel.: +1 757 445 3400 Fax: +1 757 445 3234 E-Mail: [email protected] Website: http://www.saclant.nato.int

SHAPE7010 SHAPE/Mons - BelgienTel.: +32 65 44 71 11 Fax: +32 65 44 35 44/74 42 E-Mail: [email protected] Website: http://www.shape.nato.int

Militärische Presse- und Informationsdienststellen

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der Nordatlantischen Versammlung und Organisationen, die der Vereinigungder Atlantischen Gesellschaften angeschlossen sind.

Das Netz der elektronischen Verbindungen, die der NIDS mit den Außen- undVerteidigungsministerien, Parlamenten und wissenschaftlichen Instituten inden NATO- und EAPR-Staaten aufgebaut hat, und der elektronischeInformationsaustausch mit anderen internationalen Organisationen werdennach und nach weiter ausgebaut.

Die über den NIDS erhältlichen Informationen sind über die NATO-Websiteabrufbar und können auch per E-Mail versandt werden.

Die Aufnahme in den E-Mail-Verteiler ist [email protected] unter Nennung eines der folgendenBezüge zu beantragen:

• SUB NATODATA (aktuelle Informationen über die NATO sowie NATO-Dienststellen und militärische Kommandobehörden sowie sonstigeeinschlägige internationale Organisationen);

• SUB NATOPRES (vorwiegend an Journalisten gerichtete Mitteilun-gen, u. a. Reden, Ministerkommuniqués und Presseverlautbarungen);

• SUB NATOSCI (Informationen zum Wissenschafts- und Umweltpro-gramm der NATO).

Die Angabe des Vor- und Nachnamens ist grundsätzlich erforderlich.

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ANHANG 3

CHRONOLOGIE

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CHRONOLOGIE

Die vorliegende Chronologie zeigt die wesentlichen Entwicklungen in derGeschichte der NATO vor dem Hintergrund bedeutsamer weltpolitischer Ereig-nisse auf. Sie gibt Aufschluss über die Intensität diplomatischer Kontakte undVerhandlungen in den ersten Jahren nach Ende des Kalten Krieges und die aufhoher Ebene kontinuierlich stattfindenden Konsultationen in wichtigen Berei-chen der Bündnispolitik. Zahlreiche weitere Ereignisse, die im Rahmen derPartnerschaft für den Frieden und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsratsstattfanden - hierzu zählen Seminare und Konferenzen, Lehrgänge, militäri-sche Übungen und Übungen im Bereich der Krisenbewältigung, zusätzlicheBesuche und Austausche sowie sonstige Aktivitäten - bleiben aus Platzgrün-den unerwähnt. Informationen über derartige Ereignisse können Kommuni-qués und Presseveröffentlichungen entnommen werden, die über das Internetvom Integrierten Informationsdienst der NATO (http://www.nato.int) abrufbarsind.

Verweise in dieser Chronologie auf die ehemalige jugoslawische RepublikMazedonien sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, das auf folgendeFußnote verweist: Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihremverfassungsmäßigen Namen an.

1945

26. Juni Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen in SanFrancisco.

6. August Abwurf der Atombombe auf Hiroshima.

1946

5. März Winston Churchill prägt den Begriff des „Eisernen Vor-hangs” in seiner Rede in Fulton, Missouri.

1947

19. Januar Das von den Sowjets unterstützte kommunistische „Lub-lin-Komitee” monopolisiert seine Macht in Polen.

12. März Präsident Truman fordert die Vereinigten Staaten zur„Unterstützung freier Völker in ihrem Kampf gegen die ver-suchte Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oderDruck von außen” auf (Truman-Doktrin).

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5. Juni US-Außenminister George C. Marshall kündigt Pläne fürden wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas an (Marshall-Plan).

22.-27. September Gründung des Kominform, der Organisation für die ideolo-gische Einheit des Sowjetblocks nach Zurückweisung derMarshall-Hilfe durch die Sowjetunion und ihre Verbünde-ten.

1948

22. Januar Der britische Außenminister Ernest Bevin schlägt in einerRede vor dem Unterhaus eine Art westliche Union vor.Daraufhin wird am 27./28. September 1948 von den Ver-teidigungsministern der Mächte des Brüsseler Vertrags dieVerteidigungsorganisation der Westunion ins Leben geru-fen.

22.-25. Februar Die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei über-nimmt durch einen Staatsstreich die Kontrolle über dieRegierung in Prag.

17. März Unterzeichnung des Brüsseler Vertrags über wirtschaftli-che, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und kollektiveSelbstverteidigung durch die Außenminister Belgiens,Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbri-tanniens.

11. Juni Der US-Senat verabschiedet die „Vandenberg-Resolu-tion”, mit der die Grundvoraussetzungen für die künftigeUS-Beteiligung an regionalen und sonstigen kollektivenSicherheitsvereinbarungen geschaffen werden.

24. Juni Beginn der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion.

28. Juni Formeller Ausschluss Jugoslawiens aus dem Kominform.

6. Juli Aufnahme von Verhandlungen über die nordatlantischeVerteidigung zwischen den Vereinigten Staaten, Kanadaund den Mächten des Brüsseler Vertrags in Washington.

25.-26. Oktober Der Konsultativrat der Mächte des Brüsseler Vertrags ver-kündet die „vollständige Einigung über den Grundsatzeines Verteidigungspakts für das nordatlantische Gebiet”.

10. Dezember Aufnahme von Verhandlungen über den Nordatlantikver-trag zwischen Vertretern der Mächte des Brüsseler Ver-trags sowie Kanadas und der Vereinigten Staaten in Was-hington.

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1949

15. März Die Verhandlungsmächte laden Dänemark, Island, Italien,Norwegen und Portugal ein, dem Nordatlantikvertrag bei-zutreten.

2. April Die beteiligten Regierungen weisen sowjetische Behaup-tungen zurück, dass der Nordatlantikvertrag gegen dieCharta der Vereinten Nationen verstößt.

4. April Der Nordatlantikvertrag wird in Washington von Belgien,Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien,Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portu-gal und den Vereinigten Staaten unterzeichnet.

8. April Die Mächte des Brüsseler Vertrags, Dänemark, Italien undNorwegen ersuchen die Vereinigten Staaten um militäri-sche und finanzielle Hilfe.

4. Mai Mit dem Londoner Zehnmächte-Abkommen wird der Euro-parat gegründet. Die konstituierende Sitzung des Rats inStraßburg findet am 10. August statt.

9. Mai Aufhebung der Berlin-Blockade.

24. August Inkrafttreten des Nordatlantikvertrags.

17. September Erste Sitzung des Nordatlantikrats in Washington.

6. Oktober Das Abkommen über gegenseitige Verteidigungshilfe von1949 wird von Präsident Truman unterzeichnet.

1950

27. Januar Präsident Truman billigt den Plan zur integrierten Verteidi-gung des nordatlantischen Gebiets und gibt damit 900Mio. US-Dollar für Militärhilfe frei.

9. Mai Die französische Regierung schlägt die Schaffung einereinheitlichen Behörde zur Kontrolle der Kohle- und Stahl-erzeugung in Frankreich und der Bundesrepublik Deutsch-land vor, der auch andere Länder als Mitglieder beitretenkönnen (Schuman-Plan).

25. Juni Nordkoreanische Truppen greifen Südkorea an.

25. Juli Erstes Treffen von Vertretern des NATO-Rats in London.Botschafter Charles M. Spofford, der Vertreter der Verei-nigten Staaten im Nordatlantikrat, wird zum StändigenVorsitzenden gewählt.

24. Oktober Der französische Premierminister René Pleven erläutertseinen Plan gemeinsamer europäischer Streitkräfte unterEinschluss deutscher Kontingente im Rahmen der NATO.

475

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19. Dezember Der Nordatlantikrat ernennt General Dwight D. Eisenho-wer zum ersten Obersten Alliierten Befehlshaber Europa(SACEUR).

20. Dezember Die Mächte des Brüsseler Vertrags vereinbaren die Ein-bindung der militärischen Organisation der Westunion indie Nordatlantikpakt-Organisation.

1951

15. Februar Eröffnung der von der französischen Regierung einberufe-nen Konferenz über die Aufstellung einer EuropäischenStreitmacht in Paris.

2. April Das Alliierte Oberkommando Europa nimmt seine Arbeitauf; Sitz des Obersten Hauptquartiers der AlliiertenMächte Europa (SHAPE) ist Rocquencourt bei Paris.

18. April Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle undStahl, der Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, dieNiederlande und die Bundesrepublik Deutschlandangehören.

3. Mai Einbindung des Verteidigungs- sowie Finanz- und Wirt-schaftsausschusses in den Nordatlantikrat.

19. Juni Unterzeichnung eines Abkommens über die Rechtsstel-lung ihrer Streitkräfte durch die Parteien des Nordatlan-tikvertrags.

20. September Unterzeichnung eines Abkommens über die Rechtsstel-lung von NATO-Personal, nationalen Vertretern undAngehörigen des Internationalen Stabes (Abkommen überdie Rechtsstellung von Zivilpersonal) durch die Mitglied-staaten in Ottawa.

9.-11. Oktober Erstes Treffen des Zeitweiligen Ratsausschusses in Paris,der vom Nordatlantikrat mit dem Ziel eingesetzt wordenwar, die Anforderungen der kollektiven Sicherheit mit denpolitischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Mit-gliedstaaten in Einklang zu bringen.

17.-22. Oktober Unterzeichnung des Protokolls zum Nordatlantikvertragüber den Beitritt Griechenlands und der Türkei in London.

19. November Einweihung der NATO-Verteidigungsakademie in Paris(wurde am 10. Oktober 1966 nach Rom verlegt).

1952

30. Januar Ernennung von Vizeadmiral Lynde D. McCormick (USA)zum ersten Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik(SACLANT).

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18. Februar Griechenland und die Türkei treten dem Nordatlantikver-trag bei.

20.-25. Februar Der Nordatlantikrat beschließt auf seiner Tagung in Lis-sabon eine Neuordnung der Bündnisstruktur; die NATOwird zu einer ständigen Organisation mit Sitz in Paris.

21. Februar Der Rat richtet ein Kommando Ärmelkanal ein und ernenntAdmiral Sir Arthur John Power zum ersten Oberbefehlsha-ber der Alliierten Streitkräfte Ärmelkanal (CINCHAN).

12. März Lord Ismay (Großbritannien) wird zum StellvertretendenVorsitzenden des Nordatlantikrats und zum Generalse-kretär der NATO ernannt.

10. April Arbeitsaufnahme des Alliierten Oberkommandos Atlantik(ACLANT) mit Sitz in Norfolk, Virginia (USA).

16. April Die NATO eröffnet ihr vorläufiges Hauptquartier im Palaisde Chaillot in Paris.

28. April Erste Sitzung des ständigen NATO-Rats in Paris.27. Mai Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der

Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch Belgien,Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und dieBundesrepublik Deutschland in Paris. (Aufgrund der Ent-scheidung der Französischen Nationalversammlung vom29. August 1954 unterblieb die Inkraftsetzung des Ver-trags.)

28. August Unterzeichnung eines Protokolls über den Status interna-tionaler Militärhauptquartiere durch die Mitgliedstaatendes Bündnisses in Paris.

1953

5. März Tod Stalins.23. Juli Unterzeichnung des Waffenstillstands für Korea in Pan-

munjon.20. August Die UdSSR gibt ein Kommuniqué über den Besitz der

Wasserstoffbombe heraus.4.-8. Dezember Bermuda-Gipfelkonferenz der Regierungschefs Frank-

reichs, Großbritanniens und der Vereinigen Staaten, ander Lord Ismay als NATO-Beobachter teilnimmt.

1954

25. Jan.-18. Feb. Ergebnislose Viermächtekonferenz in Berlin über dieFrage der deutschen Wiedervereinigung.

7. Mai Ablehnung des Antrags der UdSSR auf Aufnahme in dieNordatlantikpakt-Organisation durch Großbritannien unddie Vereinigten Staaten.

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17.-18. Juni Tagung der vom Internationalen Atlantischen Komiteegeförderten Konstituierenden Konferenz über die Atlanti-sche Vertragsorganisation in Den Haag.

29. August Die Französische Nationalversammlung spricht sichgegen eine Ratifizierung des Vertrags über die Gründungder Europäischen Verteidigungsgemeinschaft aus.

6. September Eröffnung der Manila-Konferenz, an deren Ende die Unter-zeichnung der Verträge über die Südostasiatische Ver-tragsorganisation (SEATO)1 steht.

28. Sept.-3. Okt. Tagung der Neunmächtekonferenz in London, die nacheiner Alternative zur Europäischen Verteidigungsgemein-schaft (EVG) suchen soll. (Teilnehmerländer: Belgien,Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien,Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande und die Ver-einigten Staaten.)

23. Oktober Unterzeichnung der Pariser Verträge. Die BundesrepublikDeutschland wird eingeladen, der NATO beizutreten; Ita-lien und die Bundesrepublik Deutschland treten der West-europäischen Union (WEU) bei.

1955

6. Mai Die Bundesrepublik Deutschland wird Mitglied der NATO. 14. Mai Die UdSSR schließt mit Albanien, Bulgarien, der DDR,

Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn denWarschauer Pakt.

18.-23. Juli Erste NATO-Parlamentarierkonferenz (seit November1966 die Nordatlantische Versammlung) in Paris.

30. Dezember Die UdSSR unterzeichnet einen Vertrag mit dem Regimein Ostdeutschland, in dem diesem die Rechte eines Staa-tes zuerkannt werden.

1956

24. Februar Auf dem 20. Parteitag der KPdSU rechnet Chruschtschowin einer „geheimen” Rede mit dem Stalinismus ab.

18. April Auflösung des Kominform.28. Juni Aufstand in Posen gegen das Regime in Polen.26. Juli Ägypten verstaatlicht den Suezkanal.4. November Niederschlagung des ungarischen Volksaufstands durch

die Sowjets.

478

1 Mitgliedstaaten: Australien, Frankreich, Neuseeland, Pakistan, Philippinen, Thailand, VereinigtesKönigreich und Vereinigte Staaten.

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13. Dezember Der Nordatlantikrat billigt die Empfehlungen im Bericht desDreierausschusses bezüglich der nichtmilitärischenZusammenarbeit in der NATO.

1957

25. März Unterzeichnung der Römischen Verträge über die Errich-tung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) undder Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

2.-3. Mai Ministertagung des Nordatlantikrats in Bonn. Der Ratbeschließt eine Intensivierung seiner Bemühungen umeine Wiedervereinigung Deutschlands auf dem Wegefreier Wahlen.

16. Mai Paul-Henri Spaak (Belgien) folgt Lord Ismay als General-sekretär der NATO.

29. Juli In Berlin unterzeichnen die Regierungen Frankreichs, derBundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und derVereinigten Staaten eine Erklärung, in der sie die Übe-reinstimmung ihrer Politik im Hinblick auf die Wiederverei-nigung Deutschlands und die europäische Sicherheitbekräftigen.

14. September Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verurteilt diesowjetische Intervention in Ungarn.

4. Oktober Start des ersten sowjetischen „Sputnik”.31. Oktober Französisch-britische Intervention am Suezkanal.16.-19. Dezember Bei einem Treffen des Nordatlantikrats in Paris bekräftigen

die Regierungschefs die Grundsätze und Ziele des Atlan-tischen Bündnisses.

1958

1. Januar Inkrafttreten der Römischen Verträge und damit Gründungder Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

26.-29. März Erste Tagung des NATO-Wissenschaftsausschusses.15.-17. April Die Verteidigungsminister der NATO-Staaten bekräftigen

bei ihrem Treffen in Paris den defensiven Charakter derBündnisstrategie.

10. November Chruschtschow erklärt, dass die UdSSR das Viermäch-teabkommen über den Status von Berlin aufkündigenmöchte. (Der Plan wurde am 31. Dezember von den West-mächten zurückgewiesen.)

16.-18. November Ministertagung des Nordatlantikrats. Der Rat bekennt sichzu den von den Regierungen Frankreichs, Großbritanni-ens und der Vereinigten Staaten geäußerten Haltung zu

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Berlin und dem Recht der Westmächte, dort präsent zubleiben.

1959

1. Januar Sturz des Batista-Regimes in Kuba durch Fidel Castro.

11. Juni Eröffnung der Viermächte-Außenministerkonferenz inGenf (Frankreich, Großbritannien, Vereinigte Staaten undUdSSR) zur Behandlung der deutschen Frage.

19. August Der am 24. Februar 1955 unterzeichnete Bagdadpakt wirdzur Zentralen Vertragsorganisation (CENTO). Vollmitglie-der: Großbritannien, Iran, Irak, Pakistan und Türkei. Asso-ziiertes Mitglied: Vereinigte Staaten. Sitz ist Ankara. (Auf-lösung am 26. September 1979.)

20. November Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portu-gal, Schweden und die Schweiz paraphieren die Stockhol-mer Konvention über die Schaffung einer EuropäischenFreihandelszone (EFTA).2

15.-22. Dezember Eröffnung des neuen NATO-Hauptquartiers an der PorteDauphine in Paris.

1960

15. März Aufnahme der Verhandlungen des Zehnmächte-Abrü-stungsausschusses der Vereinten Nationen in Genf. Diekommunistischen Staaten erklären am 27. Juni ihrenRückzug.

1. Mai Abschuss eines amerikanischen U2-Aufklärungsflugzeugsüber der Sowjetunion.

19. Mai Die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens und derVereinigten Staaten berichten dem Nordatlantikrat überdas Scheitern des Pariser Gipfels mit der UdSSR am 16.Mai.

27. Mai Putsch des Militärs in der Türkei.

23. September Chruschtschow vor der Vollversammlung der VereintenNationen in New York.

10. November Gipfeltreffen der kommunistischen Führer von 81 Ländernin Moskau. Billigung der von Chruschtschow entwickeltenKonzeption der friedlichen Koexistenz.

480

2 Finnland wurde 1961 assoziiertes EFTA-Mitglied. Island trat 1970 bei. Dänemark und das VereinigteKönigreich sind mit ihrem Beitritt zur EWG am 1. Januar 1973 aus der EFTA ausgetreten. Portugalist am 1. Januar 1986 aus der EFTA ausgetreten.

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14. Dezember Unterzeichnung der Konvention zur Gründung der Organi-sation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-lung (OECD) anstelle der OEEC mit 18 europäischenUnterzeichnerstaaten sowie den Vereinigten Staaten undKanada. Australien, Neuseeland und Japan treten derOrganisation in der Folge bei.

1961

12. April Der sowjetische Major Juri Gagarin umkreist als ersterMensch die Erde.

21. April Dirk U. Stikker (Niederlande) wird Nachfolger Paul-HenriSpaaks als Generalsekretär der NATO.

13. August Bau der Berliner Mauer.13.-15. Dezember Auf einer Ministertagung des Nordatlantikrats in Paris

bekräftigt das Bündnis erneut seine Haltung in der Berlin-Frage; gleichzeitig verurteilt es nachdrücklich den Bau derMauer und spricht sich für eine Wiederaufnahme derdiplomatischen Kontakte mit der Sowjetunion zur Schaf-fung einer Verhandlungsbasis aus. Zudem kündigt dasBündnis die Aufstellung eines beweglichen Einsatzver-bands an.

1962

8.-20. Januar Die „Atlantische Konvention” der NATO-Länder trittzusammen und verabschiedet die „Pariser Erklärung”zugunsten einer Stärkung des Bündnisses und der atlanti-schen Gemeinschaft.

18. März Mit dem Vertrag von Evian wird Algerien in die Unabhän-gigkeit entlassen.

29. März Gründung der Europäischen Organisation für die Entwick-lung und den Bau von Raumfahrtträgern (ELDO). Mit-gliedstaaten: Australien, Belgien, BundesrepublikDeutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und dieNiederlande.

10. April Macmillan und Kennedy fordern Chruschtschow auf,einem Teststopp-Vertrag zuzustimmen.

4.-6. Mai Die Außen- und Verteidigungsminister der Nordatlanti-schen Allianz beraten über die Umstände, unter denendas Bündnis sich zum Einsatz von Kernwaffen gezwungensehen könnte (Athener Richtlinien).

14. Juni Gründung der Europäischen Organisation für die Erfor-schung des Weltraums (ESRO). Mitgliedstaaten: Belgien,

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Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich,Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweden, dieSchweiz und Spanien. (ELDO und ESRO schließen sicham 31. Mai 1975 zur Europäischen WeltraumorganisationESA zusammen.)

22. Okt.-20. Nov. Teilblockade Kubas durch die USA nach Bekanntwerdendes Baus sowjetischer Raketenbasen auf der Insel. Auf-hebung der Blockade nach der sowjetischen Zusage einesAbbaus der Basen.

18.-20. Dezember Präsident Kennedy und Premierminister Macmillan treffensich in Nassau auf den Bahamas zu Gesprächen. Sie eini-gen sich darauf, einen Teil ihrer strategischen Nuklear-streitkräfte der NATO zu unterstellen.

1963

16. Januar Nach einer Erklärung des französischen Vertreters stelltder Rat fest, dass die einschlägigen Klauseln des Nordat-lantikvertrags, soweit sie die ehemaligen algerischenDepartements Frankreichs angehen, mit Wirkung vom 3.Juli 1962 nicht mehr anwendbar sind.

20. Juni In Genf wird von den Vereinigten Staaten und der Sowjet-union ein Abkommen über einen „Heißen Draht” zwischenWashington und Moskau unterzeichnet.

15.-25. Juli Die Vereinigten Staaten, Großbritannien und die Sowjet-union unterzeichnen ein Abkommen über ein Verbot vonKernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraumund unter Wasser.

10. Oktober Inkrafttreten des am 5. August unterzeichneten MoskauerVertrags über ein teilweises Verbot von Kernwaffenversu-chen.

22.-23. Oktober Im Rahmen einer militärischen Übung („Operation BigLift”) werden 14.500 US-Soldaten auf dem Luftweg ausden USA nach Deutschland verlegt, um die Fähigkeit derVereinigten Staaten zur schnellen Verstärkung der NATO-Truppen im Ernstfall zu demonstrieren.

22. November Präsident Kennedy fällt in Dallas, Texas, einem Mordan-schlag zum Opfer.

1964

1. August Manlio Brosio (Italien) tritt die Nachfolge Dirk Stikkers alsNATO-Generalsekretär an.

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14. Oktober Chruschtschow wird gestürzt. Er wird durch Leonid Bre-schnew als Generalsekretär der KPdSU und Aleksej Kos-sygin als Ministerpräsident abgelöst.

16. Oktober China zündet seine erste Atombombe.

1965

6. April Start des ersten kommerziellen Satelliten „Early Bird”durch die Vereinigten Staaten. Erfolgreicher Test alserstes globales Kommunikationssystem für Telefon-, Fern-seh- und Telegrafieverbindungen.

7. April Sowjetische und DDR-Behörden sperren eine Woche langzeitweilig den Zugang nach Berlin auf dem Land- undWasserweg, als der Deutsche Bundestag in der West-berliner Kongresshalle eine Plenarsitzung abhält.

23. April Die Sowjetunion schießt ihren ersten Fernmeldesatellitenins All.

31. Mai-1. Juni Die Tagung der Verteidigungsminister der NATO-Staatenin Paris befasst sich besonders mit den Verteidigungspro-blemen Griechenlands und der Türkei; es wird die Prüfungeines Vorschlags bezüglich einer besseren Konsultationund erweiterten Beteiligung in Fragen der Planung nuklea-rer Streitkräfte vereinbart.

9. September Auf einer Pressekonferenz kündigt Präsident de Gaulleden Ausstieg Frankreichs aus der militärischen Integrationder NATO bis 1969 an.

20. Oktober Der Nordatlantikrat billigt die geänderte Aufgabenstellungder Obersten NATO-Befehlshaber und der RegionalenPlanungsgruppe USA-Kanada.

14.-16. Dezember Der in Paris auf Ministerebene tagende Nordatlantikratstimmt neuen Verfahren zu, die eine Verbesserung derjährlichen Überprüfung der Verteidigungsanstrengungender Mitgliedstaaten und eine einfachere Einigung überderen Truppenbeiträge bewirken sollen.

1966

10. März Präsident de Gaulle gibt offiziell die Absicht Frankreichsbekannt, sich aus der integrierten militärischen Strukturdes Bündnisses zurückzuziehen.

14. Dezember Der Verteidigungsplanungsausschuss ruft den NuklearenVerteidigungsausschuss und die Nukleare Planungs-gruppe ins Leben.

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1967

18. Januar Eröffnung der NATO-Verteidigungsakademie in Rom.31. März Offizielle Eröffnung des Hauptquartiers SHAPE in Casteau

bei Mons, Belgien.6.-7. April Erstes Treffen der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) in

Washington. 21. April Machtübernahme des Militärs in Griechenland.14. Juni Der Nordatlantikrat beschäftigt sich auf seiner Tagung in

Luxemburg mit der Lage im Nahen Osten nach demSechstagekrieg zwischen Israel und seinen arabischenNachbarn.

16. Oktober Offizielle Eröffnung des neuen NATO-Hauptquartiers inBrüssel.

12. Dezember Der Nukleare Verteidigungsausschuss tagt in Brüssel zurPrüfung eines Berichts der Nuklearen Planungsgruppeüber strategische Nuklearstreitkräfte, antiballistische Flug-körper, den taktischen Einsatz von Nuklearwaffen und dienationale Beteiligung an der nuklearen Planung.

13.-14. Dezember Der Nordatlantikrat verabschiedet den Harmel-Berichtüber die künftigen Aufgaben des Bündnisses. Vom Vertei-digungsplanungsausschuss werden das neue strategi-sche Konzept der flexiblen Reaktion und die Aufstellungeines Ständigen Einsatzverbands Atlantik (STANAVFOR-LANT) gebilligt.

1968

19. Januar Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion legen auf derGenfer Abrüstungskonferenz den Entwurf eines Vertragsüber die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen vor.

24.-25. Juni Die Ministertagung des Nordatlantikrats im isländischenReykjavik beschäftigt sich mit den aktuellen Maßnahmenim Zusammenhang mit den Zugangswegen nach Berlinund gibt eine Erklärung über beiderseitige und ausgewo-gene Truppenreduzierungen (MBFR) heraus.

20.-21. August Einmarsch sowjetischer, polnischer, ostdeutscher, bulgari-scher und ungarischer Truppen in der Tschechoslowakei.

12. September Albanien kündigt seine Mitgliedschaft im Warschauer Paktauf.

13.-14. November Bildung der Eurogroup.15.-16. November Der Nordatlantikrat verurteilt das sowjetische Eingreifen in

der Tschechoslowakei als Verstoß gegen die Grundprinzi-

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pien der Charta der Vereinten Nationen und spricht eineWarnung an die UdSSR aus.

1969

28. Mai Aufstellung des Marineabrufverbands Mittelmeer(NAVOCFORMED).

8.-10. Dezember Erstes Treffen des vom Nordatlantikrat am 6. Novemberauf Vorschlag des neugewählten US-Präsidenten Nixoneingesetzten Ausschusses für die Herausforderungen dermodernen Gesellschaft (CCMS).

1970

5. März Inkrafttreten des am 1. Juli 1968 unterzeichneten Nicht-verbreitungsvertrags.

20. März Start des ersten Fernmeldesatelliten der NATO in CapeKennedy.

16. April Aufnahme der Wiener Verhandlungen über die Reduzie-rung strategischer Waffen (SALT) zwischen den USA undder Sowjetunion.

11. Juni Der auf Ministerebene tagende Verteidigungsplanungs-ausschuss erörtert die anhaltende Verstärkung der sowjet-ischen Präsenz im Mittelmeer und begrüßt die Aktivierungder NAVOCFORMED.

2.-4. Dezember Auf Ministertagungen des Rats sowie des Verteidigungs-planungsausschusses in Brüssel geben die VereinigtenStaaten zu verstehen, dass sie eine Verringerung der US-Streitkräfte in Europa nur im Kontext beiderseitiger Ost-West-Maßnahmen vornehmen werden. Der DPC verab-schiedet eine Studie über die „Verteidigung desBündnisses in den 70er Jahren”. Zehn europäische Staa-ten einigen sich auf das Programm zur Verstärkung dereuropäischen Verteidigung.

1971

2. Februar Start des zweiten Fernmeldesatelliten der NATO in CapeKennedy.

1. Oktober Joseph Luns (Niederlande) folgt Manlio Brosio als Gene-ralsekretär der NATO.

5.-6. Oktober Der ehemalige NATO-Generalsekretär Manlio Brosio wirdmit der Führung vorbereitender Gespräche über eine bei-derseitige und ausgewogene Truppenreduzierung mit den

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Sowjets und anderen interessierten Regierungen beauf-tragt.

1972

26. Mai Unterzeichnung eines vorläufigen Abkommens über dieBegrenzung der strategischen Rüstung (SALT) und derRaketenabwehrsysteme (ABM) in Moskau.

30.-31. Mai Auf seiner Ministertagung in Bonn vereinbart der Nordat-lantikrat die Aufnahme vorbereitender multinationalerGespräche für eine Konferenz über Sicherheit undZusammenarbeit in Europa (KSZE). Von den an der inte-grierten militärischen Kommandostruktur der NATO betei-ligten Staaten werden multilaterale Sondierungsge-spräche über beiderseitige und ausgewogeneTruppenreduzierungen (MBFR) vorgeschlagen.

3. Juni Unterzeichnung des Viermächteabkommens über Berlindurch die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens,der Vereinigten Staaten und der UdSSR.

21. November Aufnahme der SALT-II-Verhandlungen in Genf.22. November Aufnahme multilateraler KSZE-Vorbereitungsgespräche. 21. Dezember Unterzeichnung des „Grundlagenvertrags” zwischen der

Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demo-kratischen Republik (DDR) in Ost-Berlin.

1973

1. Januar Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens zurEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

31. Jan.-29. Juni Multilaterale Sondierungsgespräche über MBFR in Wien.11. Mai Indienststellung des Ständigen Einsatzverbands Ärmelka-

nal (STANAVFORCHAN). 3.-7. Juli Eröffnung der Konferenz über Sicherheit und Zusammen-

arbeit in Europa (KSZE) in Helsinki.6.-24. Oktober Arabisch-israelischer Jom-Kippur-Krieg.30. Oktober Aufnahme der MBFR-Verhandlungen in Wien.

1974

25. April Putsch des Militärs in Portugal.26. Juni Auf ihrer Tagung in Brüssel unterzeichnen die Regierung-

schefs der NATO eine vom Nordatlantikrat am 19. Juni inOttawa gebilligte und veröffentlichte Erklärung über dieatlantischen Beziehungen.

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23. Juli Nach dem Rücktritt der Militärregierung wird KonstantinosKaramanlis griechischer Ministerpräsident.

14. August Rückzug der griechischen Streitkräfte aus der integriertenKommandostruktur der NATO.

23.-24. November US-Präsident Ford und Generalsekretär Breschnew eini-gen sich bei ihrem Treffen in Wladiwostok auf Schritte zurVerringerung der strategischen Nuklearwaffen beider Sei-ten.

1975

31. Mai ELDO und ESRO schließen sich zur Europäischen Raum-fahrtbehörde (ESA) zusammen. Mitgliedstaaten: Belgien,Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich,Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schwe-den, die Schweiz und Spanien.

31. Juli-1. Aug. Die Staats- und Regierungschefs der 35 Teilnehmerländerunterzeichnen die KSZE-Schlussakte von Helsinki.

1976

21.-22. Januar Auf der Tagung der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) inHamburg erörtern die NATO-Verteidigungsminister daskontinuierliche Anwachsen des sowjetischen strategi-schen Nuklearpotentials und die Aussichten auf eine Sta-bilisierung durch SALT.

2. Februar Gründung der Unabhängigen Europäischen Programm-gruppe (IEPG) unter Beteiligung aller europäischen Mit-gliedstaaten der NATO zur Förderung der Zusammenar-beit in der Forschung, Entwicklung und Produktion vonWehrgerät.

20.-21. Mai Beim Treffen des Nordatlantikrats in Oslo erörtern dieAußenminister die Ost-West-Beziehungen und den Fort-gang der Bemühungen um die Umsetzung der KSZE-Schlussakte sowie die Aussichten von MBFR-Maßnah-men.

9.-10. Dezember Der Nordatlantikrat weist Vorschläge der Warschauer-Pakt-Staaten zurück, die darauf abzielen, auf den Erstein-satz von Nuklearwaffen zu verzichten und die Zahl derBündnismitglieder zu begrenzen, und zudem die Forde-rung zum Inhalt haben, dass alle KSZE-Staaten derAndrohung oder Anwendung von Gewalt, mit allen Artenvon Waffen, nach der VN-Charta und der Schlussakte vonHelsinki entsagen.

487

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1977

10.-11. Mai Der Nordatlantikrat tagt in London in Gegenwart des neugewählten US-Präsidenten Carter sowie anderer Staats-und Regierungschefs. Initiierung eines langfristigen Vertei-digungsprogramms.

4. Oktober KSZE-Folgekonferenz in Belgrad (4. Oktober 1977 bis 9.März 1978).

12. Oktober Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe der NPG für Fra-gen der Modernisierung von TNF-Systemen (Mittel-streckenwaffen).

1978

30.-31. Mai Treffen des Nordatlantikrats mit den Staats- und Regie-rungschefs in Washington.

31. Okt.-11. Dez. KSZE-Expertenkonferenz über die friedliche Beilegungvon Streitigkeiten in Montreux.

18. November Start des dritten Fernmeldesatelliten der NATO in CapeCanaveral, Florida.

5.-6. Dezember Billigung des AWACS-Systems.

1979

13. Feb.-26. März KSZE-Expertenkonferenz über Zusammenarbeit im Mittel-meerraum in Valletta.

11. April Einsetzung einer Sondergruppe zur Untersuchung vonRüstungskontrollaspekten der TNF. (Die Sondergruppeschloss ihre Arbeit am 11. Dezember 1979 ab.)

18. Juni Unterzeichnung des SALT-II-Abkommens durch PräsidentCarter und Generalsekretär Breschnew in Wien. (DasAbkommen wurde von den Vereinigten Staaten nicht rati-fiziert.)

4. November Besetzung der US-Botschaft in Teheran und Geiselnahmevon 53 Diplomaten durch islamistische Revolutionäre.

12. Dezember Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister inBrüssel. Verabschiedung des „Doppelbeschlusses” übereine Modernisierung der TNF (Mittelstreckenwaffen)einschließlich der Dislozierung amerikanischer bodenge-stützter Marschflugkörper- und PERSHING-II-Systeme beigleichzeitiger und ergänzender Durchführung vonBemühungen zur Rüstungskontrolle zur Verhinderung derNotwendigkeit dieser Maßnahmen.

25.-26. Dezember Sowjetischer Einmarsch in Afghanistan.

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29. Dezember Sondersitzung des Nordatlantikrats nach dem sowjeti-schen Einmarsch in Afghanistan vom 25./26. Dezember.

1980

24. Januar Mitglieder des Bündnisses, die an der Sondersitzung vom12. Dezember 1979 teilgenommen haben, setzen dieBesondere Konsultativgruppe für Rüstungskontrollas-pekte der TNF-Systeme (Mittelstreckenwaffen) ein.

18. Feb.-3. März KSZE-Forum über wissenschaftliche Zusammenarbeit inHamburg.

4. Mai Jugoslawiens Staatschef Tito stirbt.31. August Danziger Abkommen führen zur Gründung und offiziellen

Anerkennung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft„Solidarność”.

12. September Machtergreifung durch das türkische Militär.22. September Ausbruch des irakisch-iranischen Krieges.20. Oktober Wiedereingliederung der griechischen Streitkräfte in die

integrierte Kommandostruktur des Bündnisses.11. November Eröffnung der Madrider KSZE-Folgekonferenz.9.-12. Dezember Auf Ministertagungen des Rats und des Verteidigungspla-

nungsausschusses werden Bedenken bezüglich der Lagein Polen und der anhaltenden sowjetischen BesetzungAfghanistans laut.

1981

1. Januar Griechenland wird 10. Mitglied der Europäischen Wirt-schaftsgemeinschaft.

23. Februar Gescheiterter Putsch von Teilen der Guardia Civil gegendie spanische Regierung.

6. Oktober Ermordung des ägyptischen Präsidenten Sadat.27. Oktober Sowjetisches U-Boot läuft in schwedischen Hoheitsge-

wässern auf Grund. 18. November Präsident Reagan kündigt neue Abrüstungsinitiativen und

Verhandlungen über atomare Mittelstreckensysteme (INF)und die Begrenzung der strategischen Rüstung (START)an.

30. November Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion nehmen inGenf INF-Verhandlungen auf.

10.-11. Dezember Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Spanienszum Nordatlantikvertrag.

13. Dezember Verhängung des Kriegsrechts in Polen.

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1982

11. Januar Auf der auf Ministerebene abgehaltenen Sondersitzungdes Nordatlantikrats wird eine Erklärung zu den Ereignis-sen in Polen verabschiedet.

2. April-14. Juni Falkland-Konflikt.30. Mai Spanien wird 16. Mitglied der NATO.10. Juni Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Bonn. Die Staats- und

Regierungschefs verabschieden die Bonner Erklärung, inder das Programm des Bündnisses für Frieden in Freiheitfestgelegt ist.

30. Juni Beginn der START-Verhandlungen in Genf.

1983

23. März Präsident Reagan kündigt ein umfassendes Forschungs-programm zur Ausschaltung der Bedrohung durch strate-gische Nuklearraketen an (Strategische Verteidigungsi-nitiative; SDI).

22. Juli Aufhebung des Kriegsrechts in Polen. Durch neueGesetze werden die Kontrollbefugnisse der Regierunggestärkt.

1. September Ein südkoreanisches Verkehrsflugzeug mit 269 Passagie-ren an Bord wird vor der Küste Sachalins von sowjeti-schen Abfangjägern abgeschossen.

9. September Abschluss der KSZE-Folgekonferenz in Madrid.25. Oktober Intervention amerikanischer und ostkaribischer Streitkräfte

in Grenada.25. Okt.-11. Nov. Vorbereitungskonferenz in Helsinki mit Blick auf die Stock-

holmer Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbil-dende Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE).

27. Oktober Montebello-Entscheidung. Die im Rahmen der NuklearenPlanungsgruppe der NATO (NPG) im kanadischen Monte-bello tagenden Verteidigungsminister geben ihre Entschei-dung bekannt, weitere 1.400 Gefechtsköpfe aus Europaabzuziehen; damit steigt die Zahl der seit 1979 abgezoge-nen Gefechtsköpfe auf 2.400.

23. November Die Verlegung von Teilen bodengestützter Marschflugkör-per (Cruise Missiles) nach Großbritannien markiert denBeginn von INF-Stationierungen der NATO. Die Sowjet-union beschließt den Abbruch der laufenden INF-Ver-handlungen in Genf.

8. Dezember Abschluss der laufenden Runde der amerikanisch-sowjet-ischen START-Verhandlungen in Genf, ohne dass von

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sowjetischer Seite ein neues Datum für die Wiederauf-nahme der Verhandlungen genannt wird.

8.-9. Dezember Im Rahmen der auf Außenministerebene stattfindendenTagung des Nordatlantikrats wird die Brüsseler Erklärungherausgegeben, in der die Minister ihre Entschlossenheitzum Ausdruck bringen, ausgewogene und konstruktiveBeziehungen zum Osten anzustreben, und die Sowjet-union sowie andere Warschauer-Pakt-Staaten zu entspre-chendem Handeln auffordern.

13. Dezember Bildung einer Zivilregierung in der Türkei im Anschluss anParlamentswahlen auf der Grundlage einer neuen Verfas-sung.

1984

17. Januar Eröffnung der Stockholmer Konferenz über Vertrauens-und Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung inEuropa (KVAE).

21. März-30. April KSZE-Expertenkonferenz über die friedliche Beilegungvon Streitigkeiten in Athen.

31. Mai Veröffentlichung der Washingtoner Erklärung über Ost-West-Beziehungen durch die Außenminister der NATO.

7.-9. Juni Gipfeltreffen in London. Die Staats- und Regierungschefsder sieben wichtigsten Industrieländer geben eineErklärung zu den Ost-West-Beziehungen und zurRüstungskontrolle heraus.

12. Juni Die Außenminister der sieben Staaten der Westeuropäi-schen Union beschließen auf ihrer Tagung in Paris dieReaktivierung der WEU.

25. Juni Lord Carrington (Großbritannien) tritt die Nachfolge vonJoseph Luns als NATO-Generalsekretär an.

16.-26. Oktober KSZE-Seminar über wirtschaftliche, wissenschaftliche undkulturelle Zusammenarbeit im Mittelmeerraum in Venedig.

26.-27. Oktober Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staatengeben die „Erklärung von Rom” heraus, in der sie eine ver-stärkte Zusammenarbeit der WEU ankündigen.

7. Dezember Verleihung des ersten Atlantic Award (Atlantischer Preis)durch den Generalsekretär der NATO an Per Markussen(Dänemark) für seine langjährigen Verdienste um die Ver-wirklichung der Ziele des Atlantischen Bündnisses.

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1985

11. März Michail Gorbatschow wird nach dem Tod von KonstantinTschernenko Generalsekretär der KPdSU.

12. März Die Vereinigten Staaten und die UdSSR nehmen in Genfneue Rüstungskontrollverhandlungen auf; einbezogensind Verteidigungs- und Weltraumsysteme, strategischeNuklearstreitkräfte sowie atomare Mittelstreckenwaffen.

26. April Der die Organisation des Warschauer Paktes begrün-dende Freundschafts-, Kooperations- und Beistandspaktaus dem Jahr 1955 wird von den Führern der sieben Mit-gliedstaaten um 20 Jahre verlängert.

7. Mai-17. Juni KSZE-Expertenkonferenz über Menschenrechte inOttawa.

15. Okt.-25. Nov. KSZE-Kulturforum in Budapest.12. November Professor van der Beugel (Niederlande) wird zweiter

Preisträger des Atlantic Award für herausragende Dienstefür das Atlantische Bündnis.

19.-21. November Auf dem Genfer Gipfel einigen sich US-Präsident RonaldReagan und der sowjetische Staats- und Parteichef Mich-ail Gorbatschow grundsätzlich auf eine Reduzierung derstrategischen Nuklearstreitkräfte um 50 Prozent und einINF-Interimsabkommen.

21. November Präsident Reagan berichtet auf einer Sonderkonferenzdes Nordatlantikrats, an der die Staats- und Regierungs-chefs sowie die Außenminister teilnehmen, über seineGenfer Gespräche mit Gorbatschow.

1986

1. Januar Portugal und Spanien werden Mitglieder der EuropäischenWirtschaftsgemeinschaft (EWG).

12. März In einem von Ministerpräsident Felipe González anbe-raumten Referendum sprechen sich die spanischenWähler für einen Verbleib Spaniens im Atlantischen Bünd-nis ohne Beteiligung an der integrierten militärischen Kom-mandostruktur der NATO aus.

15. April Als Antwort auf Terroranschläge, die Libyen zugeschrie-ben werden, greifen US-Truppen Ziele in Tripolis und Ben-gasi an.

15. April-26. Mai KSZE-Expertenkonferenz über menschliche Kontakte inBern.

26. April Reaktorkatastrophe im sowjetischen KernkraftwerkTschernobyl.

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29.-30. Mai Die Außenminister geben eine Erklärung zur Ministerta-gung des Nordatlantikrats im kanadischen Halifax heraus,in der sie an die Sowjetunion appellieren, sich zur Förde-rung des Friedens, der Sicherheit und eines produktivenOst-West-Dialogs „kühnen neuen Schritten” anzusch-ließen. Die Minister richten eine Hochrangige Arbeits-gruppe Konventionelle Rüstungskontrolle ein.

22. September Abschluss der Stockholmer Konferenz über Vertrauens-und Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung inEuropa (KVAE). Das Schlussdokument (vom 19. Septem-ber) sieht verbindliche Maßnahmen zur Vorankündigungund Beobachtung sowie Vor-Ort-Inspektionen militärischerÜbungen der Teilnehmerstaaten vor.

13. Oktober Auf einer Sondersitzung des Nordatlantikrats, an der dieAußen- und Verteidigungsminister in Brüssel teilnehmen,berichtet US-Außenminister Shultz dem Rat über dennegativen Ausgang des Reykjaviker Gipfels vom 11. bis13. Oktober.

21.-22. Oktober Ministertagung der Nuklearen Planungsgruppe der NATOim schottischen Gleneagles. Die Verteidigungsministerstellen sich hinter das Rüstungskontrollprogramm vonPräsident Reagan.

4. November Eröffnung der dritten KSZE-Folgekonferenz in Wien.24. November Prof. Karl Kaiser (Bundesrepublik Deutschland) erhält den

dritten Atlantic Award für Verdienste um das Bündnis.11. Dezember Die Außenminister der NATO veröffentlichen die Brüsseler

Erklärung zur konventionellen Rüstungskontrolle, in dersie zum einen Verhandlungen über konventionelle Stabi-lität zur Beseitigung bestehender Ungleichgewichte vomAtlantik bis zum Ural und die Festlegung der konventio-nellen Stabilität auf niedrigerem Niveau fordern sowie fürweitere VSBM eintreten.

1987

26. Januar Spanien nimmt die Verhandlungen mit seinen NATO-Part-nern über die künftige Rolle der spanischen Streitkräfte imBündnis wieder auf.

17. Februar Aufnahme von Gesprächen zwischen der NATO und denWarschauer-Pakt-Staaten in Wien über ein Mandat fürVerhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europavom Atlantik bis zum Ural.

27. März NATO-Generalsekretär Lord Carrington bietet imAnschluss an eine Dringlichkeitssitzung des Nordatlan-

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tikrats seine Vermittlung bei der Lösung des Konflikts inder Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei an.

4. Juni Der Deutsche Bundestag verabschiedet einen Antrag, mitdem die Beseitigung der Mittel- und Kurzstreckenraketen(INF/SRINF) in Europa gefordert wird.

5. Juni Die kanadische Regierung gibt ihre Entscheidungbekannt, die eingegangenen Verpflichtungen zur Verstär-kung Europas vom Abschnitt Nord auf den Abschnitt Mittezu verlagern.

19. Juni Bundeskanzler Helmut Kohl schlägt die Aufstellung einerdeutsch-französischen Brigade als ersten Schritt in Rich-tung einer gemeinsamen europäischen Streitmacht vor.

22. Juli Gorbatschow teilt mit, dass die sowjetische Seite bereitsei, sämtliche INF-Systeme einschließlich der 1987 imasiatischen Teil der Sowjetunion stationierten Waffen imRahmen eines amerikanisch-sowjetischen INF-Vertragsabzuschaffen.

23. Juli Sowjetische Unterhändler legen bei den amerikanisch-sowjetischen Rüstungskontrollverhandlungen in Genfeinen Vorschlag auf den Tisch, mit dem sie das Konzepteiner „doppelten Null-Lösung” billigen, in deren Rahmendie sowjetischen und amerikanischen landgestützten Mit-telstreckenraketen (LRINF- und SRINF-Systeme) weltweitabgeschafft werden.

20. August Experten der Westeuropäischen Union beraten auf ihremTreffen in Den Haag gemeinsame Maßnahmen in derGolfregion zur Gewährleistung der ungehinderten Nut-zung der Ölrouten.

28.-30. August US-Inspektoren nehmen an militärischen Übungen beiMinsk teil; dies ist die erste derartige Inspektion nachMaßgabe des Stockholmer Dokuments vom September1986.

5.-7. Oktober Teilnahme sowjetischer Inspektoren an NATO-Übungen inder Türkei - die erste derartige Inspektion in einem Bünd-nisland nach Maßgabe des Stockholmer Dokuments vomSeptember 1986.

27. Oktober Die Außen- und Verteidigungsminister der sieben WEU-Staaten billigen die „Haager Plattform über EuropäischeSicherheitsinteressen”.

25. November Verleihung des jährlichen Atlantic Award der NATO anPierre Harmel (Belgien), den Verfasser des Harmel-Berichts von 1967.

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8. Dezember US-Präsident Reagan und der sowjetische ParteichefMichail Gorbatschow unterzeichnen zu Beginn ihresdreitägigen Gipfeltreffens den Washingtoner INF-Vertrag,mit dem landgestützte atomare Mittelstreckensystemeweltweit abgeschafft werden.

9. Dezember Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion schließenein Abkommen, das die gegenseitige Beobachtung vonKernwaffenversuchen vor Ort gestattet.

10. Dezember Am Ende ihres dreitägigen Gipfeltreffens in Washingtonkündigen US-Präsident Reagan und der sowjetische Par-teichef Gorbatschow einschneidende Kürzungen ihrerstrategischen Rüstung an; sie weisen die Verhandlungs-führer in Genf an, ein Abkommen nach den Vorgaben desABM-Vertrags von 1972 auszuhandeln.

11. Dezember Der Nordatlantikrat gedenkt des 20. Jahrestags des Har-mel-Berichts. Die Außenminister Belgiens, der Bundesre-publik Deutschland, Großbritanniens, Italiens, der Nieder-lande und der USA unterzeichnen bilateraleÜbereinkommen zur Umsetzung des INF-Vertrags und derdamit zusammenhängenden Inspektions- und Verifikati-onsmaßnahmen.

1988

22. Januar Einsetzung eines Gemeinsamen Sicherheitsrats durch dieRegierungen der Bundesrepublik Deutschland und Frank-reichs. Die beiden Regierungen unterzeichnen ferner einAbkommen über die Aufstellung einer gemeinsamendeutsch-französischen Brigade.

2.-3. März Auf einem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüsselwerden die Einigkeit des Bündnisses und die fortbeste-hende Gültigkeit der gemeinsamen Ziele und Grundsätzesowie der Bündnispolitik besonders hervorgehoben underneut unterstrichen. Es wird eine Erklärung zur konven-tionellen Rüstungskontrolle veröffentlicht, in der wesentli-che Schritte zum Abbau der konventionellen Ungleichge-wichte durch Verhandlungen über konventionelle Stabilitätgefordert werden.

15. Mai Beginn des sowjetischen Truppenabzugs aus Afghanistan.

26.-27. Mai Die Verteidigungsminister der NATO beauftragen die Exe-kutiv-Arbeitsgruppe mit einer Überprüfung der Aufgaben,Risiken und Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten im

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Zusammenhang mit ihren Bemühungen um die Erhaltungder Glaubwürdigkeit und Effizienz der kollektiven Sicher-heit und Verteidigung.

31. Mai Während ihres fünftägigen Gipfeltreffens in Moskau tau-schen Präsident Reagan und Generalsekretär Gorba-tschow Dokumente über den kurz zuvor ratifizierten INF-Vertrag vom Dezember 1987 aus; zudem kommt es zurUnterzeichnung bilateraler Abkommen über Kernwaffen-versuche und auf sonstigen Gebieten.

9.-10. Juni Auf der ersten Ministertagung des Nordatlantikrats in Mad-rid beschäftigen sich die Außenminister mit der beimMoskauer Gipfel konstatierten positiven Entwicklung derOst-West-Beziehungen und begrüßen die Entwicklungenhinsichtlich des spanischen Beitrags zur gemeinsamenVerteidigung.

24. Juni Ankündigung der Aufstellung einer NATO CompositeForce (NCF) zur Verstärkung Nordnorwegens im Span-nungs- oder Krisenfall als Ersatz für die kanadischeCAST-Brigade, die nach den Plänen der kanadischenRegierung in den Abschnitt Europa Mitte verlegt werdensoll.

28. Juni-1. Juli Der 19. Parteitag der KPdSU in Moskau bringt ein Pro-gramm politischer, verfassungsmäßiger und juristischerReformen auf den Weg.

1. Juli Manfred Wörner, der frühere Bundesminister der Verteidi-gung der Bundesrepublik Deutschland, wird NachfolgerLord Carringtons als NATO-Generalsekretär.

20. August Inkrafttreten eines Waffenstillstands im Golfkrieg zwischenIran und Irak im Rahmen der vom Sicherheitsrat der Ver-einten Nationen verabschiedeten Resolution 598.

14. November Portugal und Spanien unterzeichnen den Beitrittsvertragzur Westeuropäischen Union.

5. Dezember Paul Nitze, der Sonderberater Präsident Reagans in Fra-gen der Rüstungskontrolle, erhält den Atlantic Award1988.

7. Dezember Der sowjetische Präsident Gorbatschow kündigt in einerRede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationeneinseitige konventionelle Truppenreduzierungen an. Einstarkes Erdbeben in Armenien verwüstet mehrere Städteund Dörfer und fordert hohe Verluste an Menschenleben.

8. Dezember Die Außenminister des Bündnisses begrüßen die sowjeti-schen Kürzungen bei den konventionellen Streitkräftenund veröffentlichen eine Erklärung, in der sie Vorschläge

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des Bündnisses für anstehende Verhandlungen über kon-ventionelle Stabilität und weitere VSBM-Maßnahmenerläutern.

1989

7.-11. Januar Teilnahme von 149 Ländern an einer internationalen Kon-ferenz über C-Waffen in Paris.

18. Januar Gorbatschow gibt weitere Einzelheiten zu den in seinerRede vor den Vereinten Nationen vom 7. Dezember 1988angekündigten sowjetischen Truppenreduzierungenbekannt; danach sollen die Verteidigungsausgaben um14,2 Prozent und die Rüstungsproduktion um 19,5 Pro-zent gekürzt werden.

19. Januar Abschluss der Wiener KSZE-Folgekonferenz undAnnahme eines Schlussdokuments, das Mandate für neueVerhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europasowie über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnah-men (VSBM) vorsieht.

23.-27. Januar Von der DDR, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei undBulgarien werden weitere Reduzierungen bei den konven-tionellen Streitkräften und den Militärhaushalten angekün-digt. Sie werden von den Mitgliedstaaten des Bündnissesals Beiträge zur Reduzierung der konventionellenUngleichgewichte in Europa begrüßt.

2. Februar Abschlusskonferenz der Wiener Verhandlungen über bei-derseitige und ausgewogene Truppenreduzierungen.

11. Februar Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Ungarnsstimmt dem „schrittweisen und stetigen” Übergang zueinem politischen Mehrparteiensystem zu.

15. Februar Die Sowjetunion schließt den Abzug der Truppen ausAfghanistan nach dem von Staats- und Parteichef Gorba-tschow angekündigten Zeitplan fristgerecht ab.

6. März Die Außenminister der KSZE-Staaten treffen sich in Wienzur Aufnahme neuer Verhandlungen über konventionelleStreitkräfte in Europa zwischen den 23 Mitgliedern vonNATO und Warschauer Pakt sowie über VSBM-Maßnah-men unter Beteiligung aller 35 KSZE-Teilnehmerstaaten.

26. März Bei den ersten Wahlen zum neuen Kongress der Volksde-putierten der UdSSR mit der Möglichkeit, zwischen meh-reren Kandidaten zu entscheiden, verlieren in vielen Wahl-bezirken die offiziellen Parteikandidaten erheblich.

4. April Der 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Nordatlan-tikvertrags wird mit einer Sondersitzung des Nordatlan-

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tikrats und anderen Feierlichkeiten bei der NATO und inden Hauptstädten des Bündnisses begangen.

5. April In Warschau werden Abkommen zwischen der Regierungund Unterhändlern der Opposition über Maßnahmenunterzeichnet, die zu politischen Reformen in Polen unterEinschluss freier Wahlen und der Zulassung der verbote-nen Gewerkschaftsbewegung „Solidarność” führen.

18. April-23. Mai KSZE-Informationsforum in London.

12. Mai Präsident Bush schlägt ein Regime des „Offenen Him-mels” zur Förderung des Vertrauens und der Transparenzin Bezug auf militärische Aktivitäten vor. Der Vorschlagbeinhaltet die gegenseitige Öffnung des Luftraums fürÜberflüge durch die beteiligten Länder.

29.-30. Mai Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel unter Teil-nahme der Staats- und Regierungschefs. Präsident Bushkündigt bedeutende neue Initiativen für konventionelleTruppenreduzierungen in Europa an. Verabschiedung derGesamtkonzeption der Rüstungskontrolle und Abrüstungund Veröffentlichung einer Gipfelerklärung.

30. Mai-23. Juni Erstes Treffen der KSZE-Konferenz über die menschlicheDimension (CHD) in Paris.

31. Mai Bei einem Besuch der Bundesrepublik Deutschland wer-den von Präsident Bush Vorschläge zur Förderung freierWahlen und des Pluralismus in Osteuropa sowie hinsicht-lich der Beseitigung der Berliner Mauer unterbreitet.

3.-4. Juni Chinas Führung setzt in Peking zur Niederschlagung einervon unbewaffneten Studenten geführten Demonstrationfür Demokratie Streitkräfte ein; die Folge sind eine Viel-zahl von Toten und größere Unruhen in anderen Städten,Verfolgungen und Beschränkungen der Grundrechte.

4. und 18. Juni Freie Wahlen zum polnischen Senat und Teilwahlen von35 Prozent der Sitze im Sejm, die zu einem großen Wahl-erfolg für „Solidarność” führen.

8.-9. Juni Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses.Die Verteidigungsminister prüfen die Auswirkungen westli-cher Vorschläge hinsichtlich einer Reduzierung der kon-ventionellen Streitkräfte in Europa auf die Verteidigungs-planung.

16. Juni Imre Nagy, Reformpolitiker während des ungarischenVolksaufstands von 1956, der 1958 gehenkt wurde, wirdmit allen Ehren in Budapest umgebettet.

19. Juni Wiederaufnahme der START-Verhandlungen in Genf.

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2. Juli Tod des früheren sowjetischen Außenministers und Präsi-denten Andrej Gromyko.

9. August Der NATO-Generalsekretär gibt im Namen der Verbünde-ten eine Erklärung zur Lage der türkischen Volksgruppe inBulgarien heraus, in der er die bulgarische Regierung auf-fordert, den Appellen zur Erfüllung ihrer KSZE-Verpflich-tungen nachzukommen.

24. August Tadeusz Mazowiecki wird Ministerpräsident der erstennichtkommunistischen Regierung in Polen seit 40 Jahren.Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei (KP) behält vierMinisterien.

10. September Ungarn öffnet seine Westgrenze und ermöglicht es damiteiner großen Zahl von Flüchtlingen aus der DDR, dasLand in Richtung Westen zu verlassen.

3. Oktober Nachdem 6.390 DDR-Bürger die westlichen Botschaftenin Prag am 1. Oktober aufgrund einer mit der DDR-Regie-rung getroffenen Übereinkunft verlassen durften, suchenan die 20.000 DDR-Flüchtlinge Zuflucht in den Botschaf-ten der Bundesrepublik Deutschland in Prag und War-schau.

6.-7. Oktober Michail Gorbatschow fordert bei seinem Besuch derParade zum 40. Jahrestag Reformen in der DDR.

16. Oktober KSZE-Konferenz über Umweltschutz in Sofia.18. Oktober Erich Honecker, seit 1971 Generalsekretär der SED, wird

an der Spitze der DDR von Egon Krenz abgelöst, währendDDR-Bürger für politische Reformen demonstrieren undeine große Zahl von Flüchtlingen weiter über Prag undBudapest der DDR den Rücken kehren.

23. Oktober Die am 18. Oktober vom ungarischen Parlament verab-schiedete neue Verfassung macht die Republik Ungarn zueinem „freien, demokratischen, unabhängigen Rechts-staat” und ebnet den Weg für Mehrparteienwahlen imJahre 1990.

7. November Rücktritt der DDR-Regierung nach Demonstrationen invielen Städten, bei denen freie Wahlen und die Abschaf-fung des Machtmonopols der SED gefordert wurde, undnachdem innerhalb der Partei der Ruf nach größeren Ver-änderungen auf der höchsten Führungsebene laut gewor-den ist. Am darauffolgenden Tag tritt das Politbürogeschlossen zurück.

9.-10. November Öffnung der Berliner Mauer. In einer Atmosphäre der poli-tischen Ungewissheit und der Staatskrise in Ostberlinreißen Ost- und Westberliner die Mauer nieder und feiern

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den Beginn der Wiedervereinigung. Nach weitverbreitetenDemonstrationen und der Forderung nach politischenReformen gibt die Regierung der DDR die Aufhebung derReisebeschränkungen in den Westen bekannt und richtetneue Übergangsstellen ein.

10. November Der seit 1954 amtierende bulgarische KP-Chef TodorSchiffkoff wird abgesetzt; es folgen weitere einschnei-dende Veränderungen in der Parteispitze.

14. November Die Volkskammer der DDR wählt Hans Modrow zum Mini-sterpräsidenten.

Portugal und Spanien unterzeichnen den Beitrittsvertragzur Westeuropäischen Union.

17. November Die gewaltsame Auflösung von Studentendemonstratio-nen in Prag führt zu einem Volksaufstand gegen dieRegierung. Entstehung des Bürgerforums unter VáclavHavel.

20. November Auf Massendemonstrationen in Leipzig wird die deutscheWiedervereinigung gefordert.

24. November Rücktritt der tschechoslowakischen Parteiführung. KarelUrbanek wird Generalsekretär und lädt zum Dialog mitdem Bürgerforum ein.

3. Dezember Rücktritt des neuen Politbüros und Zentralkomitees derDDR im Zuge der Aufdeckung von Misswirtschaft und Kor-ruption der kommunistischen Parteiführung.

4. Dezember NATO-Gipfeltreffen in Brüssel. US-Präsident Bush unter-richtet die Staats- und Regierungschefs der NATO überseine Gespräche mit Gorbatschow beim amerikanisch-sowjetischen Gipfel in Malta vom 2. und 3. Dezember.Anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und Regie-rungschefs der Warschauer-Pakt-Staaten in Moskau wirdeine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der der Ein-marsch Truppen des Warschauer Pakts in der Tschecho-slowakei im Jahre 1968 verurteilt und die Breschnew-Dok-trin der beschränkten Souveränität verworfen wird.

7. Dezember Rücktritt von Präsident Gustav Husak und Bildung einerKoalitionsregierung in der Tschechoslowakei. Der von derNATO verliehene Atlantic Award für 1989 geht an Sir Mi-chael Howard, Präsident und Mitbegründer des Internatio-nalen Instituts für Strategische Studien (IISS).

11. Dezember Volksdemonstrationen in Bulgarien führen zu dem Ver-sprechen freier Wahlen und zur Aufgabe der Führungs-rolle der Kommunistischen Partei.

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14.-15. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. DieAußenminister erörtern den sich beschleunigenden politi-schen Wandel in Mittel- und Osteuropa.

19. Dezember Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadsebesucht das NATO-Hauptquartier zu Gesprächen mitNATO-Generalsekretär Manfred Wörner und den Ständi-gen Vertretern der NATO-Staaten; es ist der erste derar-tige Besuch eines Ministers einer mittel- oder osteuropäi-schen Regierung.

20. Dezember Truppen und Polizei eröffnen das Feuer auf Tausende vonDemonstranten in der rumänischen Stadt Temeschwar.

22. Dezember Sturz des Ceau…escu-Regimes. Nicolae Ceau…ecsu wirdvon rumänischen Truppen festgenommen und am 25.Dezember erschossen. Die Nationale Rettungsfront unterFührung von Ion Iliescu übernimmt die Macht und ver-spricht freie Wahlen.

29. Dezember Das polnische Parlament hebt die Führungsrolle der Kom-munistischen Partei auf und führt wieder die Staatsbe-zeichnung Republik Polen ein. Václav Havel wird zumPräsidenten der Tschechoslowakei gewählt.

1990

15. Januar Die bulgarische Regierung schafft das seit 44 Jahrenbestehende politische Machtmonopol der Kommunisti-schen Partei ab.

16. Jan.-5 Feb. Seminar über Militärdoktrinen in Wien im Rahmen derKSZE mit 35 Teilnehmerstaaten.

6. Februar In einer beispiellosen Rede vor der Plenarversammlungdes Zentralkomitees der KPdSU trägt Michail Gorba-tschow wesentliche Aspekte seines Reformprogrammsvor, so unter anderem die Aufgabe der Führungsrolle derKommunistischen Partei und die Einführung des politi-schen Pluralismus.

12.-14. Februar Die Außenminister der NATO- und Warschauer-Pakt-Staa-ten kommen mit Beobachtern aus anderen KSZE-Staatenin Ottawa zur Konferenz über den „Offenen Himmel”zusammen.

13. Februar Am Rande der Konferenz über den „Offenen Himmel” inOttawa einigen sich die Außenminister der betreffendenStaaten auf „2+4”-Gespräche über außenpolitischeAspekte der deutschen Einheit. Die Außenminister derNATO- und Warschauer-Pakt-Staaten vereinbaren ferner

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Schritte, die den Abschluss eines KSE-Abkommens imJahre 1990 ermöglichen sollen.

3. März Der tschechoslowakische Außenminister Jíří Dienstbierbesucht das NATO-Hauptquartier zu Gesprächen mitGeneralsekretär Manfred Wörner.

8. März Auf einer Tagung mit Bundeskanzler Helmut Kohl findenim Nordatlantikrat Konsultationen über die Haltung derBundesregierung im Zusammenhang mit den Entwicklun-gen in Deutschland und den damit einhergehendenSicherheitsfragen statt.

11. März Das litauische Parlament beschließt den Austritt aus derSowjetunion und die Wiederherstellung der Unabhängig-keit des baltischen Staates.

17. März Die Außenminister des Warschauer Pakts sprechen sichbei ihrem Treffen in Prag für das Weiterbestehen derNATO und des Warschauer Pakts aus.

18. März In den ersten freien Wahlen in der DDR seit 40 Jahrenstimmen die Bürger mit überwältigender Mehrheit für die„Allianz für Deutschland”. Damit wird ein weiterer wichtigerSchritt auf dem Weg zur Wiedervereinigung Deutschlandsgetan.

19. März-11. April KSZE-Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit inEuropa in Bonn.

21. März Der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewskibesucht das NATO-Hauptquartier und trifft mit Generalse-kretär Manfred Wörner und den Ständigen Vertretern derNATO-Staaten zusammen.

26. März Die tschechoslowakische Regierung ordnet den Abbauder Grenzanlagen an den Grenzen zu Österreich und zurBundesrepublik Deutschland an.

27. März Portugal und Spanien treten nach Abschluss des Ratifizie-rungsprozesses formell der WEU bei.

7. April Die Wahlen in Ungarn führen zu einem entscheidendenSieg für das Ungarische Demokratische Forum (Mitte-Rechts-Partei).

12. April Die Koalitionsregierung der DDR spricht sich für eine Wie-dervereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland nachArtikel 23 des Grundgesetzes und die Mitgliedschaft desvereinten Landes im Nordatlantischen Bündnis aus.

3. Mai Präsident Bush gibt die Einstellung der Modernisierungs-programme für die in Europa stationierten nuklearen Artil-leriesysteme und der Pläne für ein Nachfolgemodell dernuklearen Kurzstreckenrakete LANCE bekannt. Gleichzei-

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tig fordert er die Aufnahme von Verhandlungen über ame-rikanische und sowjetische nukleare Kurzstreckenraketenim Anschluss an die Unterzeichnung eines KSE-Vertrags.

4. Mai Das lettische Parlament erklärt die Unabhängigkeit derbaltischen Republik.

8. Mai Das Parlament Estlands ändert den Namen der Republikund deren Verfassung und führt ihre vor dem Krieg gültigeNationalflagge und Nationalhymne wieder ein.

9.-10. Mai Die Verteidigungsminister der NATO beraten auf ihrer imRahmen der Nuklearen Planungsgruppe im kanadischenKananaski abgehaltenen Konferenz über die Auswirkun-gen der Veränderungen in Europa auf die Sicherheitspoli-tik der NATO.

20. Mai Im Anschluss an Wahlen in Rumänien wird Ion Iliescu,ehemaliges Mitglied der kommunistischen Regierung,trotz des Vorwurfs von Wahlmanipulationen seitens derOpposition zum Präsidenten gewählt. Die Nationale Ret-tungsfront erhält eine Mehrheit im Parlament.

22.-23. Mai Die NATO-Verteidigungsminister nehmen auf ihrer Tagungim Rahmen des Verteidigungsplanungsausschusses eineBewertung der Folgen der Veränderungen in Europa fürdie Sicherheitspolitik der NATO vor und bringen eine Über-prüfung der Militärstrategie der NATO auf den Weg.Ungarns neuer Premier József Antall gibt die Absicht sei-ner Regierung bekannt, sich nach Verhandlungen ausdem Warschauer Pakt zurückzuziehen.

30. Mai Boris Jelzin wird im dritten Wahlgang zum Präsidenten derrussischen Republik gewählt.

30. Mai-2. Juni Amerikanisch-sowjetisches Gipfeltreffen in Washington.

5. Juni Die an der zweiten KSZE-Konferenz über die menschlicheDimension (CHD2) in Kopenhagen teilnehmenden Außen-minister von 35 Staaten kommen überein, Albanien Beob-achterstatus einzuräumen.

7.-8. Juni Auf der Ministerkonferenz des Nordatlantikrats im schotti-schen Turnberry veröffentlichen die Außenminister desBündnisses die „Botschaft von Turnberry”, in der sie ihreEntschlossenheit bekunden, die sich aus den Veränderun-gen in Europa ergebenden Möglichkeiten zu nutzen undder Sowjetunion und allen anderen europäischen Staatendie Hand zu Freundschaft und Zusammenarbeit zu rei-chen.

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8. Juni Parlamentswahlen in der Tschechoslowakei. Das Bürger-forum und die damit verbundenen Parteien erhalten dieMehrheit in der Bundesversammlung.

10. und 17. Juni Wahlen in Bulgarien führen zu einer parlamentarischenMehrheit für die Sozialistische Partei Bulgariens.

18. Juni Die NATO gibt die Vergabe von 70 Forschungsstipendienfür 1990-91 bekannt, darunter 55 Stipendien für For-schungsvorhaben im Zusammenhang mit demokratischenInstitutionen; dies ist das erste Mal, dass Stipendiensowohl Bürgern von NATO- als auch mittel- und osteu-ropäischen Staaten zuerkannt werden.

28. Juni Auf der Kopenhagener KSZE-Konferenz über die mensch-liche Dimension verpflichten sich osteuropäische Staaten(mit Ausnahme Albaniens, das sich der KSZE erst im Juni1991 anschloss), zur parlamentarischen Demokratie aufMehrparteienbasis und zur Rechtsstaatlichkeit.

29. Juni Geza Jeszensky, der ungarische Außenminister, wird vonGeneralsekretär Manfred Wörner im NATO-Hauptquartierempfangen.

2. Juli Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der Bundesre-publik Deutschland und der DDR. Der japanische Außen-minister Taro Nakayama wird von Generalsekretär Man-fred Wörner im NATO-Hauptquartier empfangen.

6. Juli Die in London tagenden Staats- und Regierungschefs derNATO geben die „Londoner Erklärung” über ein Gewan-deltes Nordatlantisches Bündnis heraus. Die Erklärungenthält Vorschläge für den Ausbau der Zusammenarbeitmit den Staaten Mittel- und Osteuropas in einem breitenSpektrum politischer und militärischer Aktivitäten, ein-schließlich der Einrichtung regulärer diplomatischer Ver-bindungen zwischen diesen Ländern und der NATO.

10. Juli DDR-Außenminister Markus Meckel besucht die NATO.13.-17. Juli NATO-Generalsekretär Manfred Wörner besucht im

Anschluss an die Veröffentlichung der Londoner Erklärungauf Einladung von Außenminister SchewardnadseMoskau zu Gesprächen mit der sowjetischen Führung.

16. Juli Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow einigensich auf Maßnahmen, die es Deutschland ermöglichen,wieder seine volle Souveränität zu erlangen und seinRecht auf Vollmitgliedschaft im Nordatlantischen Bündniswahrzunehmen.

17. Juli Abschluss der „2+4”-Konferenz in Paris über die Wieder-vereinigung Deutschlands.

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18. Juli Der ungarische Premier József Antall stattet dem NATO-Hauptquartier einen Besuch ab.

2. August Nach Streitigkeiten zwischen den beiden Ländern über dieÖlförderrechte im Golf marschieren irakische Truppen inKuwait ein.

6. August Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschließt ein-stimmig weitreichende Sanktionen gegen den Irak und for-dert die Iraker auf, sich aus den besetzten GebietenKuwaits zurückzuziehen.

8. August Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklärt dieAnkündigung des Irak bezüglich seiner De-facto-AnnexionKuwaits für null und nichtig.

10. August Sondertagung des auf Außenministerebene tagendenNordatlantikrats zu Konsultation und Informationsaus-tausch über die Entwicklungen am Golf.

22. August Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Repu-blik stimmt für die Wiedervereinigung der DDR mit derBundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 undspricht sich für Wahlen im vereinigten Deutschland am2. Dezember 1990 aus.

4. September Die neun Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Unionvereinbaren Richtlinien für die Koordinierung ihrer Mari-neoperationen in der Golfregion zur Unterstützung desinternationalen Embargos gegen den Irak. Eine Reihe vonWEU- und anderen Staaten entsenden Truppen in dasGebiet.

5.-8. September NATO-Generalsekretär Manfred Wörner reist zuGesprächen mit dem Präsidenten, Ministerpräsidentenund Parlamentspräsidenten in die Tschechische und Slo-wakische Föderative Republik.

7. September Im Nordatlantikrat werden die Konsultationen über politi-sche, militärische und wirtschaftliche Entwicklungen amGolf im Rahmen der Abstimmung der Politik der Bünd-nispartner und des Eintretens der Verbündeten für dieDurchsetzung der VN-Resolutionen zur Golfkrise fortge-führt.

10. September US-Außenminister James Baker unterrichtet den Nordat-lantikrat auf einer Sondertagung auf Ministerebene überdie Ergebnisse des amerikanisch-sowjetischen Gipfeltref-fens zur Golfkrise.

12. September In einer anlässlich der Unterzeichnung des „2+4”-Vertragsin Moskau abgegebenen Erklärung begrüßt das Bündnisdieses historische Abkommen, das den Weg für die Verei-

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nigung Deutschlands und die Wiedererlangung seinervollen Souveränität ebnet.

13.-15. September NATO-Generalsekretär Manfred Wörner spricht bei sei-nem ersten Besuch in Polen vor dem Sejm über die histo-rischen Chancen zur Schaffung einer dauerhaften Frie-densordnung und von Wohlstand in Europa auf derGrundlage von Zusammenarbeit und Freundschaft.

14. September Beginn von Konsultationen der Bündnispartner in derBesonderen Beratungsgruppe der NATO zu künftigen Ver-handlungen über nukleare Kurzstreckensysteme nachMaßgabe der Londoner Erklärung. In einer Erklärung, mitder das gewaltsame Eindringen irakischer Soldaten in dieBotschaften von NATO-Staaten in Kuwait verurteilt wird,fordert das Bündnis den Irak auf, die Botschaften zu räu-men und weitere aggressive Handlungen zu unterlassen.

24. Sept.-19. Okt. KSZE-Mittelmeerkonferenz in Palma de Mallorca.1.-2. Oktober Die KSZE-Außenministerkonferenz in New York verurteilt

in einer Resolution den irakischen Überfall auf Kuwait.3. Oktober Am Tag der Deutschen Einheit begeht der Nordatlantikrat

dieses Ereignis durch ein außerordentliches Treffen, beidem das vereinigte Land als Vollmitglied der Allianzbegrüßt wird.

15. Oktober Michail Gorbatschow erhält den Friedensnobelpreis 1990. 23. Oktober Der rumänische Ministerpräsident Petre Roman wird von

Generalsekretär Manfred Wörner im NATO-Hauptquartierempfangen.

25.-26. Oktober Besuch des Ersten Stellvertretenden Verteidigungsmini-sters und sowjetischen Generalstabschefs, General M. A.Moisejew, bei der NATO.

26. Oktober Dr. Lajos Fur, Verteidigungsminister der Republik Ungarn,besucht die NATO.

15. November Der bulgarische Außenminister Luben Gozew wird vonGeneralsekretär Manfred Wörner im NATO-Hauptquartierempfangen.

17. November Die KSZE-Unterhändler verabschieden das „WienerDokument” über Vertrauens- und SicherheitsbildendeMaßnahmen (VSBM).

19. November Im Rahmen des KSZE-Gipfeltreffens in Paris unterzeich-nen die 22 Mitgliedstaaten der NATO und des WarschauerPakts einen wichtigen Vertrag über Konventionelle Streit-kräfte in Europa (KSE); ferner geben sie eine Gemein-same Erklärung über den Aggressionsverzicht heraus.

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21. November Die Staats- und Regierungschefs der KSZE veröffentli-chen die Charta von Paris für ein Neues Europa und befür-worten die Verabschiedung des Wiener Dokuments überVertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen(VSBM).

22.-25. November NATO-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Ungarn.

26.-28. November Auf der Tagung der Nordatlantischen Versammlung inLondon wird Parlamentariern aus der Sowjetunion, Bulga-rien, der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen der Statusassoziierter Delegierter zuerkannt.

6.-7. Dezember Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschussesund der Nuklearen Planungsgruppe in Brüssel. Die Vertei-digungsminister unterstützen die VN-Resolution 678, inder der Abzug irakischer Truppen aus Kuwait bis Januar1991 gefordert wird. Sie überprüfen den Fortschritt zurEntwicklung eines neuen Strategischen Konzepts für dieNATO sowie andere Schritte zur Anpassung der NATO-Streitkräfte an das neue strategische Umfeld in Europa.

9. Dezember Lech Wałęsa wird zum Präsidenten Polens gewählt.

11. Dezember Die Kommunistische Partei Albaniens kündigt nach 45Jahren Ein-Parteien-Diktatur die Zulassung von Oppositi-onsparteien an.

13. Dezember Der rumänische Verteidigungsminister General VasileIonel besucht die NATO.

15. Dezember Auf ihrem Gipfeltreffen in Rom eröffnen die Staats- undRegierungschefs der Europäischen Gemeinschaft (EG)Regierungskonferenzen über die Wirtschafts-, Währungs-und Politische Union.

17.-18. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. DieAußenminister erörtern die Fortschritte, die seit dem Juli-Gipfel zur Erfüllung der Ziele der Londoner Erklärunggemacht wurde, und geben eine Erklärung zur Golfkriseab.

20. Dezember Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadsetritt zurück und warnt vor einer neuerlichen Diktatur in derSowjetunion.

1991

2. Januar Die NATO stationiert Flugzeuge des ACE-Eingreifver-bands (AMF) mit einem operativen Auftrag im Südostender Türkei.

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8. Januar Sowjetische Truppen werden um die litauische Hauptstadtstationiert, um die Durchsetzung der Wehrpflicht sicherzu-stellen.

9. Januar Auf dem Genfer Treffen zwischen den Außenministern derUSA und des Irak bleibt der Irak bei seiner Weigerung,seine Truppen aus Kuwait abzuziehen.

11. Januar Die NATO gibt eine Erklärung ab, in der sie die sowjeti-sche Regierung auffordert, keine Gewalt oder Einschüch-terungsmaßnahmen gegen die baltischen Republikenanzuwenden.

15. Jan.-8. Feb. Beim KSZE-Expertentreffen über die friedliche Beilegungvon Streitigkeiten in Valletta wird die Einrichtung einesSchlichtungsmechanismus vorgeschlagen.

17. Januar Koalitionsstreitkräfte fliegen zu Beginn des Golfkriegs Luft-angriffe gegen den Irak, nachdem sich der Irak geweigerthatte, sich gemäß den Resolutionen des VN-Sicherheits-rats aus Kuwait zurückzuziehen.

9. Februar 85 Prozent der Wähler stimmen in einem Volksentscheidin Litauen für die Unabhängigkeit.

18. Februar WEU-Generalsekretär Wim van Eekelen besucht dieNATO zu Gesprächen mit Generalsekretär Manfred Wör-ner im Rahmen der laufenden Konsultationen über dieEntwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidi-gungsidentität (ESVI) und die Zusammenarbeit zwischenNATO und WEU.

19. Februar Ein sowjetischer Friedensplan zur Verhinderung des Golf-kriegs in letzter Minute bleibt hinter den Forderungen derBündnispartner nach einem bedingungslosen Abzug derirakischen Streitkräfte zurück.

24. Februar Koalitionsstreitkräfte beginnen mit ihrer Bodenoffensive inKuwait.

25. Februar Vertreter der sechs Warschauer-Pakt-Staaten kündigen inBudapest die Auflösung ihrer Militärstruktur an. Der Vertei-digungsministerausschuss des Warschauer Pakts, seingemeinsames Oberkommando und sein Militär-, Wissen-schafts- und Technologierat werden aufgelöst.

27. Februar Der tschechoslowakische Außenminister Jíří Dienstbierbesucht die NATO.

28. Februar Die Koalitionsstreitkräfte befreien Kuwait. US-PräsidentGeorge Bush lässt die Kampfhandlungen der Koalitioneinstellen. Der Irak akzeptiert bedingungslos alle zwölfVN-Resolutionen zum Abzug seiner Truppen aus Kuwait.

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3. März Bei Volksentscheiden in Estland und Lettland stimmen 77bzw. 73 Prozent für die Unabhängigkeit.

4. März Die sowjetische Regierung ratifiziert den Vertrag, der diedeutsche Wiedervereinigung gestattet und die Viermäch-teregelungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg fürDeutschland galten, förmlich außer Kraft setzt.

5. März Der ACE-Eingreifverband (AMF) der NATO wird nachBeendigung des Golfkriegs aus der Türkei abgezogen.

13.-26. März Abschluss des Abzugs amerikanischer Mittelstreckensy-steme ausEuropa gemäß INF-Vertrag.

21. März Besuch des Präsidenten der Tschechischen und Slowaki-schen Föderativen Republik, Václav Havel, bei der NATO.Präsident Havel hält eine historische Rede vor dem Nor-datlantikrat.

31. März Offizielle Auflösung der Militärstrukturen des WarschauerPakts.

5. April Gründung der Europäischen Bank für Wiederaufbau undEntwicklung (EBWE) in London, die den osteuropäischenStaaten und der Sowjetunion beim Übergang zu Demo-kratie und Marktwirtschaft helfen soll.

23.-24. April Besuch des Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses,General Vigleik Eide, in der Tschechischen und Slowaki-schen Föderativen Republik.

25.-26. April Konferenz über die Zukunft der europäischen Sicherheit inPrag unter der gemeinsamen Schirmherrschaft desAußenministers der Tschechischen und SlowakischenRepublik und des NATO-Generalsekretärs.

29. April Der jährlich vergebene Atlantic Award der NATO wirdposthum an den italienischen Senator Giovanni Malagodiverliehen.

30. April Besuch des bulgarischen Ministerpräsidenten DimitarPopow und seines Verteidigungsministers, GeneraloberstMutaftschiew, im NATO-Hauptquartier.

7. Mai Der jugoslawische Verteidigungsminister erklärt, in seinemLand herrsche Bürgerkrieg.

12. Mai Beseitigung der restlichen Raketen vom Typ SS 20 durchdie Sowjetunion gemäß INF-Vertrag.

21. Mai Das amerikanische Repräsentantenhaus fordert einenUS-Truppenabbau in Europa von 250.000 auf 100.000Mann bis 1995.Der Oberste Sowjet verabschiedet ein Gesetz zur Libera-lisierung von Auslandsreisen und Auswanderung.

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23. Mai Besuch des polnischen Verteidigungsministers PiotrKolodziejczyk bei der NATO.

28.-29. Mai Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschussesund der Nuklearen Planungsgruppe der NATO. Die Mini-ster vereinbaren unter anderem die Eckdaten der neuenStreitkräftestruktur der NATO.

28. Mai-7. Juni KSZE-Symposium über das kulturelle Erbe in Krakau.1. Juni Amerikanische und sowjetische Beamte erklären, die noch

bestehenden Meinungsverschiedenheiten über den KSE-Vertrag seien ausgeräumt.

6.-7. Juni Die Außenminister der NATO veröffentlichen bei ihrerTagung in Kopenhagen Erklärungen über die Partner-schaft mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, die sicher-heitspolitischen Kernfunktionen der NATO im neuenEuropa und die Lösung von Problemen im Zusammen-hang mit dem KSE-Vertrag.

12.-14. Juni NATO-Generalsekretär Manfred Wörner reist zu einemoffiziellen Besuch in die Republik Bulgarien.

19. Juni Albanien wird 35. KSZE-Teilnehmerstaat.19.-20. Juni KSZE-Ratstagung in Berlin. Die Außenminister schaffen

einen KSZE-Dringlichkeitsmechanismus, der kurzfristigeTreffen hoher Beamter vorsieht, wenn 13 Staaten zustim-men, und billigen den Bericht von Valletta über die friedli-che Beilegung von Streitigkeiten.

20. Juni Der Deutsche Bundestag beschließt, dass Berlin wiederHauptstadt werden soll.

25. Juni Die Parlamente Sloweniens und Kroatiens erklären dieUnabhängigkeit.

28. Juni Auflösung des RGW.1. Juli Der Warschauer Pakt wird mit einem Protokoll, in dem die

Errichtung „gesamteuropäischer Strukturen” gefordertwird, offiziell aufgelöst.

1.-19. Juli KSZE-Expertentagung über nationale Minderheiten inGenf.

3. Juli Der polnische Präsident Lech Wałęsa besucht die NATO.4.-5. Juli NATO-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Rumä-

nien. 30. Juli Der russische Präsident Boris Jelzin unterzeichnet einen

Vertrag mit Litauen, in dem dessen Unabhängigkeit aner-kannt wird.

30.-31. Juli Die Präsidenten der USA und der Sowjetunion erklären,dass durch ihr zweitägiges Gipfeltreffen eine neue Ära inden bilateralen Beziehungen eröffnet wurde, und unter-

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zeichnen den START-Vertrag über die Reduzierung derstrategischen Nuklearwaffen.

19. August Der sowjetische Präsident Gorbatschow wird durch einenPutsch gestürzt und durch ein „Notstandskomitee” ersetzt.Auf einer Dringlichkeitssitzung des NATO-Rats wird dieSowjetunion vor „ernsthaften Folgen” einer Abweichungvom Reformkurs gewarnt. Westliche Hilfsprogramme wer-den ausgesetzt. Der russische Präsident Boris Jelzin ruftzum Generalstreik auf, während loyale Panzereinheitenmit russischen Flaggen um das russische Parlamentsge-bäude Stellung beziehen.

21. August Ministertagung des Nordatlantikrats. Die Außenministererörtern die politische Lage in der Sowjetunion und veröf-fentlichen eine Erklärung, in der sie die verfassungswid-rige Absetzung Präsident Gorbatschows verurteilen unddie Wiederaufnahme der demokratischen Reformen for-dern. Präsident Gorbatschow kehrt nach Moskau zurück,nachdem der Putsch vom 19. August fehlgeschlagen istund die Anführer verhaftet wurden. Führende westlichePolitiker loben die Rolle Präsident Jelzins beim Wider-stand gegen den Putsch und heben die Einfrierung derHilfe an die Sowjetunion wieder auf.

Der rumänische Außenminister Adrian Nastase besuchtdie NATO.

25. August Die Sowjetunion kündigt eine gründliche Säuberung desmilitärischen Oberkommandos an. Präsident Gorbat-schow schlägt die Auflösung der Kommunistischen Parteivor und tritt als deren Generalsekretär zurück.

26. August Präsident Gorbatschow deutet an, dass der Ruf derabspaltungswilligen Republiken nach Unabhängigkeitnicht länger ignoriert werden kann. Die EG-Staatenbeschließen, diplomatische Beziehungen zu den drei bal-tischen Staaten aufzunehmen.

28. August Präsident Gorbatschow ernennt Boris Pankin, ehemalsBotschafter in der Tschechoslowakei, zum Außenminister,entzieht dem KGB seine Truppen und veranlasst eineUntersuchung seiner Aktivitäten.

29. August Das sowjetische Parlament beschließt, alle Aktivitäten derKommunistischen Partei ruhen zu lassen.

5. September Der sowjetische Kongress der Volksdeputierten stimmt vorseiner Auflösung für die Übergabe wichtiger Befugnissean die Republiken.

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10. Sept.-4. Okt. Dritte KSZE-Konferenz über die Menschliche Dimensionin Moskau. Estland, Lettland und Litauen werden KSZE-Teilnehmerstaaten.

17. September Estland, Lettland und Litauen werden in die VereintenNationen aufgenommen.

27. September US-Präsident Bush kündigt einen drastischen Abbau desUS-Nuklearwaffenarsenals an und fordert die Sowjets zuvergleichbaren Schritten auf. Im Rahmen der amerikani-schen Reduzierungen sind die Vernichtung aller amerika-nischen bodengestützten taktischen Nuklearraketen unddie Entfernung nuklearer Marschflugkörper von U-Bootenund Kriegsschiffen vorgesehen.

6. Oktober Die Außenminister Polens, Ungarns und der Tschechoslo-wakei äußern auf ihrem Treffen in Krakau den Wunschnach Einbeziehung ihrer Länder in Aktivitäten der NATO.Präsident Gorbatschow kündigt die Beseitigung sowjeti-scher nuklearer Kurzstreckenwaffen und die Entfernungaller taktischen Atomwaffen von Schiffen, U-Booten undlandgestützten Marineflugzeugen an.

17. Oktober Auf dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister im italie-nischen Taormina wird ein Abbau des derzeitigen Arsenalsder NATO an substrategischen Nuklearwaffen in Europaum rund 80 Prozent angekündigt.

21. Oktober Besuch des sowjetischen Stellvertretenden Außenmini-sters Derjabin bei der NATO.

24.-25. Oktober Seminar über die Koordinierung des zivilen und militäri-schen Flugverkehrs bei der NATO, an dem Bündnis- sowiemittel- und osteuropäische Staaten teilnehmen.

28. Oktober Der ungarische Ministerpräsident József Antall besuchtdie NATO.

30. Oktober Die erste Friedenskonferenz für den Nahen Osten wirdunter dem gemeinsamen Vorsitz der USA und der Sowjet-union in Madrid eröffnet.

4.-15. November KSZE-Expertenseminar über demokratische Institutionenin Oslo.

7.-8. November Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Rom. Die Staats- undRegierungschefs veröffentlichen das neue StrategischeKonzept des Bündnisses und die Erklärung von Rom überFrieden und Zusammenarbeit.

11. November NATO-Generalsekretär Manfred Wörner empfängt denpolnischen Außenminister Krzysztof Skubiszewski bei derNATO.

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12. November Der Außenminister Estlands, Lennart Meri, wird bei derNATO empfangen.Der bulgarische Außenminister Stojan Ganew besucht dieNATO.

14. November Bulgariens Präsident Schelju Schelew stattet der NATOeinen Besuch ab.

25. November Der rumänische Verteidigungsminister, GeneralleutnantNicolae Spiroiu, wird bei der NATO empfangen.

1. Dezember In einer Volksabstimmung sprechen sich 90 Prozent derWähler für die Unabhängigkeit der Ukraine von derSowjetunion aus.

8. Dezember Vertreter der drei ehemaligen Sowjetrepubliken Russland,Weißrussland und Ukraine kommen in Minsk zusammenund beschließen die Gründung der Gemeinschaft Unab-hängiger Staaten anstelle der Sowjetunion.

9.-10. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rats in Maastricht ver-abschieden die Staats- und Regierungschefs der EG dieVerträge über die Wirtschafts- und Währungsunion sowieüber die Politische Union, die aber erst nach Ratifizierungin Kraft treten. Die WEU-Staaten, die ebenfalls in Maa-stricht tagen, laden die Mitglieder der Europäischen Unionein, der WEU beizutreten oder Beobachter zu werden.Andere europäische NATO-Staaten laden sie ein, assozi-ierte Mitglieder der WEU zu werden.

12.-13. Dezember Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses inBrüssel. Die Verteidigungsminister erörtern die tief grei-fenden Änderungen der Streitkräftestruktur, die im neuenStrategischen Konzept des Bündnisses gefordert wurden,darunter einen substantiellen Truppen- und Rüstungsab-bau.

13. Dezember Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident Russlands,Gennadij Burbulis, besucht die NATO zu Gesprächen mitGeneralsekretär Manfred Wörner über die Lage in derSowjetunion nach der Gründung der Gemeinschaft Unab-hängiger Staaten durch Russland, die Ukraine undWeißrussland.

17. Dezember In Gesprächen einigen sich Präsident Jelzin und PräsidentGorbatschow in Moskau darauf, dass der Übergang zurGemeinschaft Unabhängiger Staaten Ende Dezember1991 vollzogen werden soll.

19. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. DieAußenminister verurteilen die Gewalt in Jugoslawien undführen die auf dem Gipfeltreffen in Rom im November

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ergriffenen Initiativen weiter, beispielsweise zur Unterstüt-zung der humanitären Hilfe an die Sowjetunion durch dieNATO.

20. Dezember Konstituierende Sitzung des Nordatlantischen Kooperati-onsrats, an der die Außenminister und Vertreter von 16NATO-Staaten und neun mittel- und osteuropäischen Län-dern teilnehmen. Am selben Tag markieren Entwicklungenin Moskau das tatsächliche Ende der Sowjetunion.

21. Dezember Die Vertreter von elf der ehemaligen Sowjetrepublikenkommen in Alma Ata zusammen und unterzeichnenAbkommen zur Gründung einer neuen GemeinschaftUnabhängiger Staaten (GUS).

25. Dezember Präsident Gorbatschow verkündet seinen Rücktritt alssowjetischer Präsident und unterschreibt ein Dekret, mitdem er sein Amt als Oberbefehlshaber der sowjetischenStreitkräfte niederlegt.

1992

1. Januar Der Ägypter Boutros Boutros-Ghali wird nach Ablauf derAmtszeit des Peruaners Javier Pérez de Cuéllar neuerGeneralsekretär der Vereinten Nationen.

7.-8. Januar Die NATO beteiligt sich mit kanadischen und deutschenFlugzeugen am Lufttransport humanitärer Hilfsgüter derEG nach Moskau und St. Petersburg.

8.-10. Januar Tagung des Ausschusses Hoher Beamter der KSZE inPrag.

10. Januar Bei der ersten Sitzung einer informellen HochrangigenArbeitsgruppe, die vom Nordatlantischen Kooperationsratzur Erörterung der Ratifizierung und Umsetzung des KSE-Vertrags eingesetzt wurde, wird Einigkeit über eine stufen-weise Inkraftsetzung des KSE-Vertrags erzielt.

22.-23. Januar NATO-Generalsekretär Manfred Wörner und Vertreteranderer internationaler Organisationen nehmen an dervon den USA einberufenen Washingtoner Konferenz von47 Staaten über die Koordinierung der Hilfe für die ehe-malige Sowjetunion teil.

28. Januar In seiner Rede zur Lage der Nation schlägt PräsidentBush umfangreiche neue Rüstungskontroll- und Abrü-stungsinitiativen vor.

30. Januar Boris Jelzin, Präsident der Russischen Föderation, nimmtam ersten Gipfeltreffen der 15 Staaten des Sicherheitsratsder Vereinten Nationen teil.

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30.-31. Januar Auf dem Treffen des KSZE-Rats in Prag erkennen dieAußenminister die Russische Föderation als Rechtsnach-folgerin der ehemaligen Sowjetunion an und nehmen zehnfrühere Sowjetrepubliken als neue KSZE-Teilnehmerstaa-ten auf.

19. Februar Der Ministerpräsident Aserbaidschans, Gasanow, besuchtdie NATO.

21. Februar NATO-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Rumä-nien und eröffnet das neue Euro-Atlantische Zentrum inBukarest.

22.-23. Februar Generalsekretär Manfred Wörner besucht die Ukraine.

24.-25. Februar Besuch von Generalsekretär Manfred Wörner in Russ-land.

26. Februar Die kanadische Regierung unterrichtet das Bündnis überihre Entscheidung, Pläne für die weitere Stationierung von1.100 kanadischen Soldaten in Europa nach 1994 aufzu-geben, bekräftigt aber gleichzeitig ihre Absicht, die ande-ren Verpflichtungen gegenüber der Allianz und in der inte-grierten militärischen Kommandostruktur zu erfüllen. Ineiner Erklärung zu Jugoslawien ruft der Nordatlantikratalle Parteien auf, die Waffenstillstandsvereinbarungen zurespektieren und so die Stationierung einer Friedens-truppe der Vereinten Nationen zu ermöglichen.

5.-6. März Die Außenminister Dänemarks, Deutschlands, Estlands,Finnlands, Lettlands, Litauens, Norwegens, Polens, Russ-lands und Schwedens geben die Gründung des Rats derOstsee-Staaten bekannt.

10. März Außerordentliche Tagung des Nordatlantischen Kooperati-onsrats. Die Außenminister und Vertreter der NAKR-Staa-ten veröffentlichen einen Arbeitsplan für Dialog, Partner-schaft und Zusammenarbeit.

11. März Der Präsident der Italienischen Republik, Francesco Cos-siga, besucht die NATO.

11.-12. März Generalsekretär Manfred Wörner besucht Polen und eröff-net das Seminar über „Sicherheit in Mitteleuropa”.

13.-16. März NATO-Generalsekretär Manfred Wörner besucht auf Ein-ladung der Regierungen Lettlands, Estlands und Litauensdie baltischen Staaten.

24. März Eröffnung der vierten KSZE-Folgekonferenz in Helsinki.Kroatien, Georgien und Slowenien werden KSZE-Teilneh-merstaaten. Unterzeichnung des Vertrags über den Offe-

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nen Himmel, durch den gegenseitig Überflugrechte übernationale Hoheitsgebiete gewährt werden. Eine von der Medizinischen Arbeitsgruppe der Washingto-ner Koordinierungskonferenz für Hilfsleistungen für dieGemeinschaft Unabhängiger Staaten finanzierte Exper-tenmission besucht zur Einschätzung der medizinischenBedürfnisse 10 Städte an Bord einer Boeing 707 derNATO.

1. April Die Verteidigungsminister der NATO tagen gemeinsam mitden Kooperationspartnern und bestimmen Bereiche fürdie künftige Zusammenarbeit auf verteidigungsrelevantenGebieten.

8.-10. April NATO-Wirtschaftskolloquium über die auswärtigen Wirt-schaftsbeziehungen der mittel- und osteuropäischen Staa-ten.

10. April Erste Kooperationstagung des NATO-Militärausschussesmit den Verteidigungsministern und Generalstabschefsder mittel- und osteuropäischen Staaten.

30. April Der NATO-Flottenbereitschaftsverband Mittelmeer wirddurch den Ständigen Einsatzverband Mittelmeer (STA-NAVFORMED) ersetzt.

4. Mai Besuch des japanischen Verteidigungsministers SoheiMiyashita bei der NATO.

7. Mai Treffen des russischen Stellvertretenden Ministerpräsi-denten Gennadij Burbulis mit dem amtierenden NATO-Generalsekretär Amadeo de Franchis im NATO-Haupt-quartier.

11. Mai Besuch der Außenminister Estlands, Lettlands und Litau-ens im NATO-Hauptquartier.

11.-12. Mai Seminar mit Kooperationspartnern bei der NATO über dieKoordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs.

15. Mai Auf dem fünften Gipfeltreffen der Staats- und Regierungs-chefs der GUS-Staaten in Taschkent werden Abkommenunter anderem über die Aufteilung von Rechten und Pflich-ten aus dem KSE-Vertrag zwischen den acht betroffenenehemaligen Sowjetrepubliken unterzeichnet.

20.-22. Mai NATO-Konversionsseminar über die Umstellung derRüstungsindustrie unter Teilnahme der Kooperationspart-ner.

21. Mai Erste offizielle gemeinsame Tagung des Nordatlantikratsmit dem Rat der Westeuropäischen Union im NATO-Haupt-quartier.

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26.-27. Mai Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschussesund der Nuklearen Planungsgruppe der NATO. Die Vertei-digungsminister erörtern die Unterstützung der NATO fürdie Aktivitäten der KSZE im Bereich der Friedenserhal-tung.

4. Juni Die Außenminister der NATO erklären auf der Ministerta-gung in Oslo ihre Bereitschaft, friedenserhaltende Maß-nahmen unter dem Dach der KSZE unter bestimmten Vor-aussetzungen einzelfallbezogen zu unterstützen. DieAußenminister geben außerdem Erklärungen zur Krise imehemaligen Jugoslawien und zur Krise um Bergkarabachab.

5. Juni Außenminister und Vertreter der Teilnehmerstaaten desNAKR beraten bei ihrer Tagung in Oslo über regionaleKonflikte und andere wichtige sicherheitspolitischeFragen. Georgien und Albanien werden als NAKR-Mitglie-der begrüßt. Finnland nimmt als Beobachter teil. DasSchlussdokument, das am Ende einer gleichzeitig mit die-sen Tagungen stattfindenden Außerordentlichen Konfe-renz in Oslo herausgegeben wird, legt die Verpflichtungender acht Staaten der ehemaligen Sowjetunion mit Hoheits-gebiet im Geltungsbereich des KSE-Vertrags förmlich fest.

11.-12. Juni Seminar mit Kooperationspartnern über die Umsetzungdes KSE-Vertrags unter Leitung des Ausschusses für Veri-fikationskoordinierung der NATO.

16. Juni US-Präsident Bush und der russische Präsident Jelzineinigen sich auf einen weit über den START-Vertrag hi-nausgehenden Abbau nuklearer Gefechtsköpfe für strate-gische Flugkörper.

19. Juni Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staatentreffen sich auf dem Petersberg bei Bonn und geben eineErklärung mit Richtlinien für die weitere Entwicklung derOrganisation ab.

1.-3. Juli Hochrangiges Seminar über Verteidigungspolitik und-management im NATO-Hauptquartier, an dem Vertreteraus 30 Staaten der NATO und der Kooperationspartnerteilnehmen.

2. Juli Die USA melden den Bündnispartnern den Abschluss desAbzugs bodengestützter nuklearer Artilleriegeschosse,LANCE-Gefechtsköpfe und nuklearer Wasserbomben ausEuropa im Einklang mit der am 27. September 1991 ver-kündeten Initiative sowie die Entfernung aller taktischenNuklearwaffen von amerikanischen Überwasserschiffen

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und Angriffs-U-Booten. Das Parlament von Kasachstanbilligt die Ratifizierung des START-Vertrags.

8. Juli Besuch des ukrainischen Präsidenten Leonid Krawtschukbei der NATO.

10. Juli Zum Abschluss der KSZE-Folgekonferenz auf Gipfel-ebene in Helsinki verabschieden die Staats- und Regie-rungschefs der 51 Teilnehmerstaaten ein Schlussdoku-ment („Herausforderungen des Wandels”), in dem unteranderem die Unterstützung der KSZE-Friedenserhal-tungsmaßnahmen durch die NATO und andere internatio-nale Organisationen behandelt wird. Die Schlussakte derVerhandlungen über Personalstärken der konventionellenStreitkräfte in Europa (KSE-1A) wird ebenfalls unterzeich-net. Der Nordatlantikrat stimmt auf seiner Ministertagungin Helsinki einer See-Operation der NATO in der Adria inAbstimmung und Zusammenarbeit mit der Operation derWEU zur Überwachung der Einhaltung der VN-Sanktionengegen Serbien und Montenegro zu, die der Sicherheitsratdurch die Resolutionen 713 und 757 verhängt hat.

16. Juli Die WEU-Staaten treffen sich in Rom mit Vertretern Däne-marks, Griechenlands, Islands, Irlands, Norwegens undder Türkei, um Maßnahmen zur Erweiterung der Organi-sation zu erörtern.

16.-18. Juli Offizieller Besuch von NATO-Generalsekretär ManfredWörner in Ungarn.

17. Juli Der am 19. November 1990 unterzeichnete KSE-Vertragtritt vorläufig in Kraft, so dass Verifikationsverfahren umge-setzt werden können.

26.-28. August Londoner Jugoslawien-Konferenz.28. August Unterzeichnung des zwischen der NATO und Spanien

geschlossenen Koordinierungsabkommens über Luftver-teidigung.

2. September Der Nordatlantikrat verständigt sich auf Maßnahmen, diees ermöglichen, NATO-Ressourcen zur Unterstützung vonBemühungen der Vereinten Nationen, der KSZE und derEG zur Herstellung des Friedens im ehemaligen Jugosla-wien zur Verfügung zu stellen, unter anderem für denSchutz humanitärer Hilfsmaßnahmen und zur Unterstüt-zung der Überwachung schwerer Waffen durch die Ver-einten Nationen.

3. September Ein italienisches Flugzeug mit Hilfsgütern an Bord wirdwestlich von Sarajevo in Bosnien und Herzegowina abge-schossen.

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8. September Der tschechoslowakische Außenminister Jozef Moravcikbesucht die NATO.

12.-13. September Die Vereinten Nationen beginnen mit der Überwachungschwerer Waffen in Bosnien und Herzegowina. Die NATO-Partner erklären sich zur Unterstützung dieser Maßnah-men bereit.

22. September Das auf dem Helsinki-Gipfel im Juli 1992 gegründeteKSZE-Forum für Sicherheitskooperation nimmt in Wienseine Arbeit auf. Die Vollversammlung der VereintenNationen beschließt den Ausschluss Serbiens und Monte-negros und entscheidet, dass Belgrad einen Antrag aufAufnahme in die Vereinten Nationen stellen muss.

23. September Der litauische Präsident Vytautas Landsbergis besucht dieNATO.

29. September Schwedens Außenministerin Margaretha af Ugglas wirdvon Generalsekretär Manfred Wörner bei der NATO emp-fangen. Der argentinische Außenminister Guido di Tellabesucht die NATO zu Gesprächen mit GeneralsekretärWörner.

1. Oktober Der US-Senat ratifiziert den START-Vertrag, mit dem dieamerikanischen und russischen Nuklearstreitkräfte um einDrittel reduziert werden.

2. Oktober Das neue ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC) der NATOwird in Bielefeld durch General John Shalikashvili(SACEUR) in Dienst gestellt.

7. Oktober Besuch der polnischen Ministerpräsidentin HannaSuchocka bei der NATO.

14. Oktober Der Ständige Rat der WEU trifft auf Botschafterebene mitVertretern aus acht mittel- und osteuropäischen Staatenzusammen. Der Nordatlantikrat genehmigt den Einsatzdes AWACS-Systems zur Überwachung der von den Ver-einten Nationen verhängten Flugverbotszone über Bos-nien und Herzegowina.

20.-21. Oktober Die NATO-Verteidigungsminister erörtern auf der Tagungder Nuklearen Planungsgruppe (NPG) im schottischenGleneagles insbesondere die Rolle der NATO bei Frie-denserhaltungsmaßnahmen und ihre Folgen für diegemeinsame Verteidigungsplanung. Zudem werden neuepolitische Leitlinien verabschiedet, die eine geringereAbstützung auf Nuklearwaffen vorsehen.

28. Oktober Der finnische Präsident Mauno Koivisto trifft in Brüssel mitNATO-Generalsekretär Manfred Wörner zusammen.

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30. Oktober Der Atlantische Klub Bulgariens tritt als erste Organisationeines Partnerstaates der Vereinigung Atlantischer Gesell-schaften (ATA) als Beobachter bei.

1.-5. November Generalsekretär Manfred Wörner besucht Weißrussland,Kasachstan und Kirgisistan.

3. November Gouverneur Bill Clinton, der Kandidat der Demokraten,gewinnt die amerikanischen Präsidentschaftswahlen.

6. November Die NATO stellt der VN-Schutztruppe in Bosnien und Her-zegowina ein operatives Hauptquartier mit etwa 100 Mit-arbeitern, entsprechenden Gerätschaften und Ausrü-stungsgegenständen sowie einer finanziellenErstausstattung zur Verfügung.

9. November Der KSE-Vertrag tritt nach Ratifikation durch alle 29Unterzeichnerstaaten offiziell in Kraft.

16. November SACEUR General John Shalikashvili trifft sich anlässlicheines Besuchs in der Ukraine mit Präsident Leonid Kraw-tschuk.

20. November NATO-Generalsekretär Manfred Wörner ist erstmals zuGast auf der Ministertagung der WEU in Rom. Griechen-land wird als 10. Mitglied der WEU zugelassen. Dänemarkund Irland erhalten Beobachterstatus, der Türkei, Norwe-gen und Island wird der Status assoziierter Mitglieder ein-geräumt.

22. November Als Ergänzung der Seeüberwachungsoperationen vomJuli 1992 beginnen in der Adria Einsätze durch NATO- undWEU-Seestreitkräfte zur Durchsetzung der VN-Sanktio-nen.

25. November Der Präsident Estlands, Lennart Meri, besucht das NATO-Hauptquartier.

27. November NATO-Generalsekretär Manfred Wörner besucht in derfrüheren DDR stationierte russische Truppen.

4. Dezember Die europäischen Verteidigungsminister der NATO-Staa-ten beschließen, die IEPG aufzulösen und deren Aufga-ben der WEU zu übertragen.

11. Dezember Die im Verteidigungsplanungsausschuss vertretenen Ver-teidigungsminister der NATO-Staaten sprechen sich dafüraus, dass die Unterstützung friedenserhaltender Maßnah-men der Vereinten Nationen und der KSZE Teil des Auf-trags von NATO-Streitkräften und -Hauptquartieren wer-den sollte.

14. Dezember Das Bündnis begeht den 25. Jahrestag des Harmel-Berichts der NATO.

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15. Dezember Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, BoutrosBoutros-Ghali, fordert Einsicht in die Eventualfallpläne derNATO für mögliche militärische Operationen im ehemali-gen Jugoslawien, darunter die Überwachung der Flugver-botszone über Bosnien und Herzegowina, die Einrichtungvon Schutzzonen für die bosnische Zivilbevölkerung undWege zur Verhinderung der Ausweitung des Konflikts aufden Kosovo und die ehemalige jugoslawische RepublikMazedonien*.

16. Dezember Albaniens Präsident Sali Berisha kommt zu einer Unterre-dung mit Generalsekretär Manfred Wörner ins NATO-Hauptquartier.

17. Dezember Auf der Ministertagung des Nordatlantikrats erklären dieAußenminister ihre Bereitschaft, weitere Maßnahmen derVereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien zu unter-stützen, und kommen überein, die Mitarbeit der Allianz ander Friedenserhaltung auszubauen und praktische Maß-nahmen zu entwickeln, um den Beitrag des Bündnissesauf diesem Gebiet zu stärken.

18. Dezember Die Außenminister und Vertreter des NAKR verständigensich auf einen Austausch von Erfahrungen und Fachwis-sen im Bereich der Friedenserhaltung und damit verbun-denen Belangen und geben den NAKR-Maßnahmenkata-log für 1993 heraus.

1993

1. Januar Die Tschechische Republik und die Slowakische Republikwerden unabhängige Staaten.

3. Januar Die Präsidenten Bush und Jelzin unterzeichnen in Moskauden START-II-Vertrag, durch den die strategischen Offen-sivwaffen der USA und Russlands durch Beseitigung allermit Mehrfachgefechtsköpfen bestückten Interkontinental-raketen (ICBM) und Abbau der strategischen Nuklearwaf-fen beider Seiten um zwei Drittel weiter reduziert werdensollen.

13. Januar Das C-Waffen-Übereinkommen, das chemische Waffenvöllig verbietet, wird in Paris zur Unterzeichnung vorgelegtund von 127 Staaten unterschrieben.

14. Januar Die Bündnispartner vereinbaren Pläne zur Überwachungder Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina fürden Fall, dass die Vereinten Nationen sie dazu auffordern.

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21. Januar Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Bedingun-gen, unter denen das Europäische Korps im Bündnisrah-men durch den Obersten Alliierten Befehlshaber Europaund die Stabschefs Frankreichs und Deutschlands einge-setzt werden kann.

26.-27. Januar Der Ausschuss für Verifikationskoordinierung der NATOveranstaltet zusammen mit Ländern der Kooperationspart-ner ein Seminar über die Zusammenarbeit bei der Umset-zung des KSE-Vertrags.

27. Januar WEU-Generalsekretär Willem van Eekelen kommt am 18.Januar erstmals seit dem Umzug der WEU nach Brüsselzu einer Besprechung mit Generalsekretär Manfred Wör-ner in das NATO-Hauptquartier, um die praktische Zusam-menarbeit zwischen den beiden Organisationen zu erör-tern.

1. Februar Nursultan Nasarbajew, der Präsident Kasachstans,besucht das NATO-Hauptquartier zu einer Unterredungmit dem NATO-Generalsekretär.

4. Februar Weißrussland ratifiziert den START-I-Vertrag.17. Februar Der rumänische Präsident Ion Iliescu kommt zu

Gesprächen mit Generalsekretär Manfred Wörner insNATO-Hauptquartier.

23. Februar Vladimír Mečiar, Ministerpräsident der SlowakischenRepublik, stattet dem NATO-Hauptquartier einen offiziel-len Besuch ab. Der NATO-Ausschuss für die Herausfor-derungen der modernen Gesellschaft (CCMS) erörtert aufseiner ersten offiziellen Sitzung mit Kooperationspartnernunter anderem die Probleme grenzüberschreitenderUmweltbelastungen.

24. Februar Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung ab, in derer die US-Entscheidung unterstützt, humanitäre Hilfsgüterin Ostbosnien aus der Luft abzuwerfen.

25. Feb.-4. März Die NATO hält eine Verfahrensübung im Rahmen der Kri-senbewältigung ab (NATO CMX 93).

26. Februar Sonderkonferenz des Nordatlantikrats auf Ministerebeneim NATO-Hauptquartier mit dem neuen US-AußenministerWarren Christopher.

1.-3. März Bei einem USA-Besuch trifft NATO-Generalsekretär Man-fred Wörner mit Präsident Clinton, Außenminister Christo-pher, Verteidigungsminister Aspin und einflussreichenKongressabgeordneten zusammen.

4. März Der italienische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfarobesucht das NATO-Hauptquartier.

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8. März Der griechische Ministerpräsident Konstantin Mitsotakisstattet dem NATO-Hauptquartier einen Besuch ab.

8.-9. März Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Feldmar-schall Sir Richard Vincent, stattet Albanien einen offiziellenBesuch ab.

9. März Der Ministerpräsident Bulgariens, Ljuben Berow, besuchtdas Nato-Hauptquartier.Der Außenminister der Tschechischen Republik, JosefZieleniec, besucht das Nato-Hauptquartier.Der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewskibesucht das NATO-Hauptquartier.

10. März Der Nordatlantikrat beauftragt die NATO-Militärbehördenmit der Erarbeitung von Eventualfalloptionen für die mög-liche Umsetzung eines VN-Friedensplans für Bosnien undHerzegowina.

15. März Nordkorea weist Inspektoren der Internationalen Atom-energie-Organisation (IAEO) aus und kündigt seineAbsicht an, aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung vonKernwaffen auszuscheiden.

16. März Italien führt die erste gemeinsame multinationale KSE-Inspektion unter Leitung eines NATO-Mitgliedstaates undunter Beteiligung von Kooperationspartnern (Aserbaid-schan, Ungarn und Polen) durch, um eine gemeldeteInspektionsstätte in Rumänien zu verifizieren.

18.-20. März NATO-Generalsekretär Manfred Wörner stattet Albanieneinen offiziellen Besuch ab.

26. März Der tschechische Verteidigungsminister Antonin Baudysbesucht den NATO-Generalsekretär und den Vorsitzendendes Militärausschusses im NATO-Hauptquartier.

29. März Treffen der NATO-Verteidigungsminister mit Kooperations-partnern zur Überprüfung des Fortschritts auf dem Gebietder Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheitenund zum Meinungsaustausch über weitergefasste Sicher-heitsthemen.

2. April Der Nordatlantikrat weist den SACEUR an, vorbereitendeMaßnahmen zur Umsetzung der VN-Resolution 816 zutreffen, die zur Durchsetzung der Flugverbotszone überBosnien und Herzegowina ermächtigt.

3.-4. April Das erste amerikanisch-russische Gipfeltreffen zwischenPräsident Clinton und Präsident Jelzin findet in Vancouverstatt.

12. April Beginn der NATO-Operation zur Durchsetzung der Flug-verbotszone über Bosnien und Herzegowina im Rahmen

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der Resolution 816 des VN-Sicherheitsrats und gemäßEntscheidung des Nordatlantikrats vom 8. April. An derOperation sind Kampf- und Aufklärungsflugzeuge aus ver-schiedenen Bündnisstaaten sowie Flugzeuge der luftge-stützten Frühwarnkräfte der NATO (NAEWF) beteiligt.

19. April Einheiten des US-Such- und Rettungsdienstes nehmen inSibirien gemeinsam mit russischen Verbänden an einerersten amerikanisch-russischen Übung auf russischemBoden seit Ende des Zweiten Weltkriegs teil.

22. April Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, BoutrosBoutros-Ghali, trifft NATO-Generalsekretär Manfred Wör-ner in Brüssel, um die Lage im ehemaligen Jugoslawien,die Rolle der NATO bei der Friedenserhaltung sowie dieBeziehungen zwischen den Vereinten Nationen und derNATO generell zu erörtern.

28. April Der Militärausschuss trifft sich auf Ebene der Stabs-/Generalstabschefs mit Kooperationspartnern im NATO-Hauptquartier.

6. Mai US-Außenminister Warren Christopher besucht dasNATO-Hauptquartier zur Erörterung der Krise in Bosnien.

17. Mai Der ungarische Außenminister Dr. Géza Jeszenskybesucht das NATO-Hauptquartier.Die bosnischen Serben lehnen den Vance-Owen-Frie-densplan ab.

22. Mai Mitglieder des VN-Sicherheitsrats (Frankreich, Russland,Spanien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten)kündigen ein gemeinsames Aktionsprogramm für Bosnienund Herzegowina an, um den Kämpfen ein Ende zu set-zen und Vorkehrungen für „Schutzzonen” zu treffen.

24. Mai Die Verteidigungsminister der EUROGROUP übertragendie Übungsaktivitäten der EUROGROUP sowie EURO-MED auf die NATO und die Öffentlichkeitsarbeit derEUROGROUP sowie EUROCOM auf die WEU.

25.-26. Mai Treffen des Verteidigungsplanungsausschusses und derNuklearen Planungsgruppe (NPG) auf Ministerebene imNATO-Hauptquartier, unter anderem zur Erörterung derpraktischen Auswirkungen, die die Unterstützung frieden-serhaltender VN- und KSZE-Maßnahmen auf die Verteidi-gungsplanung hat; sie behandeln ferner die verteidigungs-politischen Aspekte im Zusammenhang mit derVerbreitung von Massenvernichtungswaffen.

8. Juni Auf der gemeinsamen Tagung des Nordatlantikrats unddes Rates der Westeuropäischen Union im NATO-Haupt-

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quartier billigen beide Organisationen die Einrichtungeines einheitlichen Führungssystems für die gemeinsa-men maritimen Operationen der NATO und der WEU inder Adria zur Durchsetzung des VN-Embargos gegen Ser-bien und Montenegro.

10. Juni Auf dem Außenministertreffen des Nordatlantikrats inAthen bieten die NATO-Außenminister an, auf Ersuchender Vereinten Nationen zum Schutz der UNPROFOR Luft-unterstützung bereitzustellen, sofern letztere in der Aus-übung ihres Gesamtmandats angegriffen wird.

11. Juni Die NAKR-Außenminister kündigen auf ihrem Treffen inAthen ein Kooperationsprogramm zur Vorbereitung aufgemeinsame friedenserhaltende Maßnahmen zur Unter-stützung der VN und KSZE an und veröffentlichen einenBericht der NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeitbei der Friedenserhaltung.

18. Juni Der VN-Sicherheitsrat billigt die Entsendung von 300 US-Soldaten in die ehemalige jugoslawische Republik Maze-donien* zur Verstärkung der bereits vor Ort befindlichen700 VN-Soldaten. Durch diese Präventivmaßnahme solleine Ausbreitung des Konflikts in Bosnien verhindert wer-den.

23. Juni Eduard Schewardnadse, Parlamentspräsident und Staats-chef von Georgien, stattet dem NATO-Hauptquartier einenoffiziellen Besuch ab.

28.-30. Juni Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Feldmar-schall Sir Richard Vincent, besucht die TschechischeRepublik.

30. Juni-2. Juli In Prag findet ein hochrangig besetztes NAKR-Seminarüber Friedenserhaltung statt, mit dem die Arbeit derNAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Frie-denserhaltung vorangetrieben werden soll.

30. Juni-2. Juli Das Wirtschaftskolloquium 1993 wird im NATO-Haupt-quartier abgehalten. Thema: „Die wirtschaftliche Entwick-lung in Kooperationspartnerländern nach Sektorenbetrachtet.”

22. Juli Weißrussland tritt als Nichtkernwaffenstaat gemäß demLissabonner Protokoll zum START-I-Vertrag aus demJahre 1992 offiziell dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV)bei.

2. August Auf einer Sondersitzung zur Lage in Bosnien und Herze-gowina kündigt der Nordatlantikrat sofortige Vorbereitun-gen zur Durchführung wirksamerer Maßnahmen ein-

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schließlich Luftangriffen gegen die Verantwortlichen an,falls die Abschnürung Sarajevos und anderer Gebieteanhält und humanitäre Hilfsaktionen in größerem Ausmaßbehindert werden.

9. August Der Nordatlantikrat billigt operative Optionen für Luftan-griffe in Bosnien und Herzegowina. Wie vom Rat am2. August gefordert, sollen diese nach Genehmigungdurch den Generalsekretär der Vereinten Nationen durch-geführt werden.Nach dem Tod König Baudouins besteigt Albert II. am31. Juli als König der Belgier den Thron.

16.-18. August Der Vorsitzende des Militärausschusses, FeldmarschallSir Richard Vincent, stattet Rumänien und Moldau einenoffiziellen Besuch ab.

31. August Russland bringt seinen Truppenabzug aus Litauen zumAbschluss.

1. September NATO-Generalsekretär Manfred Wörner trifft sich in Genfmit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, BoutrosBoutros-Ghali, um die Aussichten auf eine friedliche Beile-gung des Konflikts in Bosnien und Herzegowina, die Rolleder NATO bei der Unterstützung des friedenserhaltendenAuftrags der VN im ehemaligen Jugoslawien sowie dieEntwicklung engerer Beziehungen zwischen der NATOund den Vereinten Nationen zu erörtern.

18. September Der ukrainische Außenminister Anatoli Slenko besucht dasNATO-Hauptquartier.

20. September NAKR-Vertreter treffen im NATO-Hauptquartier zusam-men und geben eine Erklärung ab, in der die Beendigungder Kämpfe in Georgien gefordert und Verletzungen desWaffenstillstands durch die abchasischen Streitkräfte ver-urteilt werden.

21. September Der Stabschef der Tschechischen Republik, GeneralmajorJíří Nekvasil, besucht das NATO-Hauptquartier. Der russi-sche Präsident Boris Jelzin suspendiert das Parlamentund setzt Neuwahlen für den 11./12. Dezember an. Vize-präsident Alexander Ruzkoj und ParlamentspräsidentRuslan Chasbulatow drängen die Streitkräfte, sich derParlamentsauflösung zu widersetzen. Sie und andereBefürworter eines harten Kurses besetzen das russischeWeiße Haus.

22. September Thorvald Stoltenberg und Lord Owen, Ko-Vorsitzende derInternationalen Konferenz über das ehemalige Jugosla-wien, besuchen das NATO-Hauptquartier, um die Umset-

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zung eines eventuellen Friedensplans für Bosnien undHerzegowina mit dem Generalsekretär und dem Vorsit-zenden des Militärausschusses zu erörtern.

29. September Offizieller Besuch des Präsidenten von Turkmenistan,Saparmurad Nijasow, im NATO-Hauptquartier.

4. Oktober Dem russischen Präsidenten Jelzin ergebene Truppennehmen das Weiße Haus, den Sitz des russischen Parla-ments, mit Panzern und Maschinengewehren unterBeschuss und beenden so die Besetzung des Gebäudesdurch parlamentarische Hardliner, die sich gegen Präsi-dent Jelzins Reformprogramm stellen.Der Sicherheitsrat verlängert das Mandat der VN-Frieden-struppe in Kroatien und Bosnien um sechs Monate. Eserlaubt der Friedenstruppe in Kroatien, „die zu ihrer eige-nen Sicherheit und Bewegungsfreiheit erforderlichenMaßnahmen zu ergreifen auch die Anwendung vonGewalt”.

6.-7. Oktober NATO-Generalsekretär Manfred Wörner trifft sich beieinem USA-Besuch mit Präsident Bill Clinton in Washing-ton und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen,Boutros Boutros-Ghali, in New York.

18. Oktober Der Ministerpräsident der Republik Estland, Mart Laar,stattet dem NATO-Hauptquartier einen offiziellen Besuchab.

20.-21. Oktober Die NATO-Verteidigungsminister treffen sich in Tra-vemünde zur informellen Erörterung einer Reihe von The-men, so des Vorschlags für eine Partnerschaft für denFrieden, des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandosund der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

2.-3. November Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Feldmar-schall Sir Richard Vincent, stattet Bulgarien einen offiziel-len Besuch ab und trifft mit Präsident Schelju Schelewzusammen.

4. November Der Präsident der Slowakischen Republik, Michael Kovač,stattet dem NATO-Hauptquartier einen offiziellen Besuchab.

15.-17. November Der Verifikations- und Koordinierungsausschuss derNATO richtet im NATO-Hauptquartier ein Seminar mitNAKR-Partnern über Zusammenarbeit bei der Verifikationund Umsetzung konventioneller Rüstungskontrollbestim-mungen einschließlich des KSE-Vertrags aus.

30. November NATO-Generalsekretär Manfred Wörner spricht vor dem inRom tagenden KSZE-Rat der Außenminister.

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2. Dezember Auf dem Ministertreffen des Nordatlantikrats erörtern dieNATO-Außenminister die Konzeption der Partnerschaft fürden Frieden und damit zusammenhängende Vorschlägezur Vorbereitung auf den Gipfel im Januar 1994.

3. Dezember Auf dem NAKR-Ministertreffen verabschieden die NATO-und NAKR-Außenminister einen zweiten Bericht derNAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Frie-denserhaltung sowie den NAKR-Arbeitsplan für 1994.

7. Dezember Die Minister der EUROGROUP geben bekannt, dass ver-schiedene Untergruppen entweder in die NATO integriertoder in die WEU verlagert werden und die EUROGROUPselbst mit Wirkung vom 1. Januar 1994 zu bestehen auf-hört.

8.-9. Dezember Die NATO-Verteidigungsminister erörtern auf ihrerDPC/NPG-Tagung in Brüssel neue Verteidigungsaufga-ben des Bündnisses, einschließlich der Unterstützung frie-denserhaltender Maßnahmen der VN und KSZE, sowiedes Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos. Die Mini-ster bekräftigen nachdrücklich ihre Unterstützung der Part-nerschaft für den Frieden.

9. Dezember NATO-Generalsekretär Manfred Wörner trifft in Brüssel mitdem russischen Präsidenten Jelzin zusammen.

12. Dezember In Russland finden die ersten Parlamentswahlen mit meh-reren Parteien seit 1917 statt. Eine neue Verfassung mitgrößeren Machtbefugnissen für den Präsidenten wird mit58,4 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen.

14. Dezember Gemeinsames Treffen des Nordatlantikrats und des Ratsder WEU auf Botschafterebene am WEU-Sitz in Brüssel.

1994

10.-11. Januar Auf dem Brüsseler Gipfeltreffen bringen die Staats- undRegierungschefs die Partnerschaft für den Frieden (PfP)auf den Weg. Alle NAKR-Partnerstaaten und KSZE-Staa-ten, die in der Lage und willens dazu sind, werden zur Teil-nahme eingeladen. Das PfP-Rahmendokument wird ver-öffentlicht. Das Konzept Alliierter Streitkräftekommandoswird gebilligt, ebenso wie andere Maßnahmen zur Förde-rung der Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- undVerteidigungsidentität. Die Staats- und Regierungschefsder NATO bekräftigen die Entschlossenheit des Bündnis-ses, mit Luftangriffen die Abschnürung Sarajevos undanderer VN-Schutzzonen in Bosnien und Herzegowina zuverhindern.

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14. Januar Die Präsidenten der USA, Russlands und der Ukraineunterzeichnen in Moskau eine trilaterale Vereinbarung, diedie Verfahren für die Übergabe ukrainischer Nuklearge-fechtsköpfe an Russland sowie die damit verbundenenKompensationen und Sicherheitsgarantien im Einzelnenfestlegt. US-Präsident Clinton und der russische PräsidentJelzin unterzeichnen ein Abkommen, in dem sie vereinba-ren, die Zielvorgaben für nukleare Langstreckenraketengegen das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes mitWirkung vom 30. Mai 1994 aufzuheben.

18. Januar Die Wahlen für die russische Staatsduma (Parlament)bringen hohe Stimmengewinne für die Gegner PräsidentJelzins.

20. Januar Der Präsident von Bosnien und Herzegowina, Alija Izetbe-gović, besucht das NATO-Hauptquartier.

24.-27. Januar Zweite Internationale Konferenz des CCMS-Ausschussesder NATO über die Rolle der Streitkräfte beim Schutz derOzonschicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die im Pro-tokoll von Montreal festgesetzten Termine für das Verbotozonschichtabbauender Substanzen einzuhalten.

26. Januar Rumäniens Außenminister Teodor Melescanu kommt zurUnterzeichnung des Rahmenabkommens der Partner-schaft für den Frieden (PfP) in das NATO-Hauptquartier.

27. Januar Der Präsident Litauens, Algirdas Brazauskas, stattet demNATO-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rah-mendokuments einen offiziellen Besuch ab.Ein in Moskau zwischen Russland und der NATO unter-zeichnetes Programm für militärische Kooperation siehtgegenseitige Besuche hochrangiger Offiziere und militäri-scher Experten sowie gemeinsame Ausbildungsvorhabenund Übungen vor.

1. Februar Sergio Silvio Balanzino (Italien) wird Nachfolger von Bot-schafter Amadeo de Franchis im Amt des Stellvertreten-den Generalsekretärs der NATO.

2. Februar Der polnische Ministerpräsident Waldemar Pawlak unter-zeichnet im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendoku-ment.

3. Februar Der estnische Außenminister Juri Luik unterzeichnet imNATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.Das ukrainische Parlament gibt die bei seiner Ratifizierungvon START I am 18. November 1993 erhobenen Vorbe-halte auf und ermächtigt die Regierung zum Austauschder Ratifikationsurkunden.

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6. Februar Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, BoutrosBoutros-Ghali, ersucht die NATO, sich auf mögliche Luft-angriffe gegen Artilleriestellungen in und um Sarajevo vor-zubereiten, nachdem Mörserfeuer auf einen belebtenMarktplatz in der Stadt viele Menschenleben gefordert hat.

8. Februar Der ungarische Außenminister Géza Jeszenszky besuchtdas NATO-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments. Der ukranische Außenminister Anatoli Slenko unterzeich-net im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.

9. Februar Der Nordatlantikrat verurteilt die fortdauernde BelagerungSarajevos und kündigt an, dass schwere Waffen gleichwelcher Partei, die sich nach dem 20. Februar weiterhininnerhalb eines Umkreises von 20 km um das Stadtzen-trum befinden, Ziele von NATO-Luftangriffen sein werden,die in enger Abstimmung mit dem Generalsekretär derVereinten Nationen und gemäß den Entscheidungen desNordatlantikrats vom 2. und 9. August 1993 durchgeführtwürden. Der slowakische Ministerpräsident VladimírMečiar unterzeichnet im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.

14. Februar Der bulgarische Präsident Schelju Schelew stattet demNATO-Hauptquartier einen Besuch ab und unterzeichnetdas PfP-Rahmendokument.Der lettische Ministerpräsident Valdis Birkavs unterzeich-net im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.In Übereinstimmung mit dem Lissabonner Protokoll zuSTART I aus dem Jahr 1992 tritt Kasachstan dem Nicht-verbreitungsvertrag (NVV) als Nichtkernwaffenstaat offizi-ell bei.

14.-15. Februar Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Feldmar-schall Sir Richard Vincent, stattet Polen im Rahmen desNAKR-Programms einen offiziellen Besuch ab.

15. Februar Großbritannien und Russland vereinbaren, die Zielpro-grammierung für ihre Nuklearraketen aufzuheben unddiese Waffensysteme ab dem 30. Mai 1994 nicht mehr aufdas Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes zu richten.

21. Februar Nach Ablauf des für den Abzug schwerer Waffen ausder Sperrzone um Sarajevo gesetzten Ultimatums(9. Februar) gibt der NATO-Generalsekretär bekannt, dassauf Empfehlung der Vereinten Nationen und der NATO imgegenwärtigen Stadium von Luftangriffen abgesehenwerde, da die Ziele erreicht worden seien.

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23. Februar Der Präsident Albaniens, Sali Berisha, kommt zur Unter-zeichnung des PfP-Rahmendokuments in das NATO-Hauptquartier.

28. Februar Vier Kampfflugzeuge werden nach Verletzung der von denVereinten Nationen verhängten Flugverbotszone überBosnien und Herzegowina von NATO-Flugzeugen abge-schossen.

4. März Gemäß der trilateralen Erklärung der Ukraine, Russlandsund der USA vom 14. Januar 1993 werden die ersten 60Nukleargefechtsköpfe von der Ukraine nach Russland ver-legt.

10. März Václav Klaus, Ministerpräsident der Tschechischen Repu-blik, unterzeichnet im NATO-Hauptquartier das PfP-Rah-mendokument.

14.-17. März Der Vorsitzende des Militärausschusses, Feldmarshall SirRichard Vincent, stattet Estland, Lettland und Litaueneinen offiziellen Besuch ab, um das militärische Koopera-tionsprogramm der NATO und die Sicherheitsinteressendieser Staaten zu erörtern.

16. März Der Präsident Moldaus, Mircea Snegur, besucht zurUnterzeichnung des PfP-Rahmendokuments das NATO-Hauptquartier.

23. März Der georgische Außenminister Alexander Tschikwaidseunterzeichnet im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmen-dokument.

30. März Der Ministerpräsident Sloweniens, Janez Drnovšek,kommt zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokumentsins NATO-Hauptquartier.

10. April Auf Ersuchen der VN-Schutztruppe fliegen NATO-Kampf-flugzeuge für VN-Personal in der Schutzzone GoraždeLuftnahunterstützung unter Leitung eines Fliegerleitoffi-ziers der Vereinten Nationen.

16. April Ein britisches Flugzeug vom Typ Sea Harrier wird beieinem NATO-Luftnahunterstützungseinsatz zum Schutzvon UNPROFOR-Truppen in Bosnien und Herzegowinaabgeschossen.

22. April Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinten Natio-nen vom 18. April fasst der Nordatlantikrat weitere Ent-scheidungen für den Einsatz von Luftstreitkräften zumSchutz des VN-Personals in ganz Bosnien und Herzego-wina sowie in von den Vereinten Nationen ausgewiesenenSchutzzonen. Der Rat genehmigt außerdem Luftangriffefür den Fall, dass die schweren Waffen der bosnischen

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Serben nicht bis zum 27. April aus der 20-km-Zone umGoražde abgezogen werden. Dieses Ultimatum gilt auchfür alle anderen VN-Schutzzonen, wenn sie mit schwerenWaffen angegriffen werden.

25. April Der polnische Verteidigungsminister Piotr Kolodziejczykbesucht das NATO-Hauptquartier und überreicht dort dasPfP-Einführungsdokument seines Landes.

27. April Der NATO-Rat stellt bei der Überprüfung der Umsetzungseiner Entscheidungen vom 22. April über die Lage in undum Goražde und anderen Schutzzonen in Bosnien undHerzegowina fest, dass das gesetzte Ultimatum allgemeineingehalten wird. Der NATO-Militärausschuss tagt mitKooperationspartnern auf der Ebene der Stabschefs/Generalstabschefs im NATO-Hauptquartier.

27.-29. April In Budapest findet ein NAKR-Seminar über Planung undManagement nationaler Verteidigungsprogramme statt.

28. April Feierliche Eröffnung der Partnerschaftskoordinierungs-zelle, die bei SHAPE im belgischen Mons angesiedelt ist.

Der rumänische Verteidigungsminister Gheorghe Tincaübergibt das PfP-Einführungsdokument seines Landes imNATO-Hauptquartier.

4. Mai Der Präsident von Aserbaidschan, Gaidar Alijew, unter-zeichnet im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendoku-ment.

9. Mai Die schwedische Außenministerin Baronesse Margarethaaf Ugglas und der finnische Außenminister Heikki Haavi-sto besuchen zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendoku-ments das NATO-Hauptquartier.

Tagung des WEU-Ministerrats in Kirchberg, Luxemburg,mit den Außen- und Verteidigungsministern Bulgariens,Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Rumäniens, derSlowakischen Republik, der Tschechischen Republik undUngarns. Es wird ein neuer Status vereinbart, wonachdiese Länder assoziierte Partner der WEU werden.

10. Mai Finnland und Schweden übergeben der NATO ihr PfP-Ein-führungsdokument.

Der Stellvertretende Ministerpräsident Turkmenistans,Boris Schikmuradow, unterzeichnet im NATO-Hauptquar-tier das PfP-Rahmendokument.

11.-14. Mai Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Feldmar-schall Sir Richard Vincent, besucht die Slowakei und Russ-land und trifft im Rahmen des NAKR mit hohen Offizieren

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und zivilen Regierungsvertretern beider Staaten zusam-men.

17. Mai Die Tschechische Republik übergibt der NATO ihr PfP-Ein-führungsdokument.

24. Mai Auf dem DPC/NPG-Treffen auf Ministerebene überprüfendie NATO-Verteidigungsminister die Fortschritte hinsicht-lich der verteidigungsspezifischen Auswirkungen des PfP-Programms, des Konzepts Alliierter Streitkräftekomman-dos sowie der Maßnahmen gegen Proliferation und derfriedenserhaltenden Bemühungen.Der russische Verteidigungsminister Pawel Gratschowkommt ins NATO-Hauptquartier und unterrichtet dieNATO-Verteidigungsminister über Russlands neue Vertei-digungsdoktrin.

25. Mai Die NATO-Verteidigungsminister treffen sich im Rahmender PfP mit Verteidigungsministern und Vertretern ausKooperationspartnerländern und erörtern Fragen derZusammenarbeit in verteidigungsrelevanten Angelegen-heiten einschließlich der Friedenserhaltung. An diesemTreffen nehmen erstmals auch Vertreter aus Finnland,Schweden und Slowenien teil.Die Slowakei und die Ukraine legen der NATO ihre PfP-Einführungsdokumente vor.

26.-27. Mai Eröffnungskonferenz in Paris über einen Stabilitätspakt inEuropa. Die europäischen Außenminister erörtern eineneue Initiative, die zum Ziel hat, grenzüberschreitendeKonflikte zu verhindern, die Rechte von Minderheiten zuschützen, gutnachbarliche Beziehungen in Mittel- und Ost-europa zu fördern und regionale Zusammenarbeit sowiedemokratische Institutionen zu stärken.

27. Mai Der Außenminister der Republik Kasachstan, Kanet Sau-dabajew, besucht das NATO-Hauptquartier zur Unter-zeichnung des PfP-Rahmendokuments.

1. Juni Askar Akajew, Präsident von Kirgisistan, unterzeichnet imNATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.

3. Juni Der Stellvertretende NATO-Generalsekretär Sergio Balan-zino eröffnet offiziell die Arbeitsräume der Kooperations-partner im Manfred-Wörner-Flügel des NATO-Hauptquar-tiers.

6. Juni Bulgarien und Ungarn übergeben der NATO ihre PfP-Ein-führungsdokumente.

9. Juni Die NATO-Außenminister überprüfen auf ihrer Tagung inIstanbul die Fortschritte bei der Umsetzung der Brüsseler

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Gipfelentscheidungen. Sie stellen fest, dass sich bereits20 Staaten dem PfP-Programm angeschlossen haben.Die Minister billigen einen politischen Gesamtrahmen fürdie Vorgehensweise des Bündnisses gegen die Verbrei-tung von Massenvernichtungswaffen.

10. Juni Ministertreffen des NAKR in Istanbul. Die Außenministergeben einen dritten Bericht zur Friedenserhaltung der Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhal-tung heraus. Auch die Außenminister Finnlands, Schwe-dens und Sloweniens nehmen an diesem Treffen teil.Litauen übergibt sein PfP-Einführungsdokument.

22. Juni Der russische Außenminister Andrej Kosyrew besucht dasNATO-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rah-mendokuments und zu Gesprächen mit dem Rat. Es wirdeine Zusammenfassung der bei diesen Gesprächengefassten Entscheidungen herausgegeben.

26.-28. Juni General George Joulwan (SACEUR) besucht Moskau zurGesprächen über Russlands PfP-Teilnahme und beson-dere Kooperationsprogramme mit Russland.

29. Juni Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Verein-ten Nationen, Yasushi Akashi, besucht in Begleitung vonGeneralleutnant Bertrand de Lapresle, dem Befehlshaberder VN-Schutztruppe UNPROFOR im ehemaligen Jugos-lawien, sowie Generalleutnant Sir Michael Rose, Befehls-haber der UNPROFOR in Bosnien und Herzegowina, dasNATO-Hauptquartier zu Gesprächen mit dem Stellvertre-tenden NATO-Generalsekretär Sergio Balanzino.

29. Juni-1. Juli Das jährliche Wirtschaftskolloquium der NATO befasstsich vorrangig mit Privatisierungen in der Rüstungsindu-strie.

5. Juli Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Polens mitder NATO wird formell angenommen.Russland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.

8. Juli Estland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.11. Juli Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung ab, in der er die

Bereitschaft des Bündnisses bekräftigt, sich an derUmsetzung eines Friedensabkommens in Bosnien undHerzegowina zu beteiligen, wobei er die Möglichkeit ein-räumt, dass die Maßnahmen, die der von den Außenmini-stern am 5. Juli in Genf veröffentlichte Plan vorsieht, zurÜbernahme neuer Aufgaben durch das Bündnis im ehe-maligen Jugoslawien führen könnten, falls die VereintenNationen darum ersuchen.

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12. Juli Das Bundesverfassungsgericht klärt die verfassungs-rechtliche Grundlage für den Einsatz deutscher Truppenim Ausland und beseitigt damit verfassungsrechtliche Ein-wände gegen eine deutsche Beteiligung an friedenserhal-tenden Missionen der Vereinten Nationen, der NATO undder WEU.

13. Juli Usbekistans Außenminister Saidmukhtar Saidkasimowund Verteidigungsminister Rustam Ahmedow besuchendas NATO-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments.

18. Juli Lettland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.20. Juli Slowenien übergibt sein PfP-Einführungsdokument.5. August Nach der gewaltsamen Aneignung von Waffen aus einem

VN-Sammeldepot bei Sarajevo durch bosnische Serbengreifen NATO-Kampfflugzeuge auf Ersuchen der UNPRO-FOR ein Ziel in der Sperrzone von Sarajevo an.

13. August Tod von NATO-Generalsekretär Manfred Wörner in Brüs-sel. Der Stellvertretende Generalsekretär Sergio Balan-zino übernimmt die Aufgaben als amtierender Generalse-kretär.

18. August Gedenkfeier des Nordatlantikrats zu Ehren des verstorbe-nen Generalsekretärs Manfred Wörner.

22. August Das Individuelle Partnerschaftsprogramm (IPP) Schwe-dens mit der NATO wird formell angenommen.

31. August Die letzten russischen Truppen verlassen Estland; damitist der Truppenabzug aus den drei baltischen Staatenabgeschlossen.

1. September Mit ihrem Abrücken aus Berlin ist der Abzug der russi-schen Streitkräfte aus Deutschland beendet.

2.-10. September Die ersten auf russischem Territorium abgehaltenengemeinsamen amerikanisch-russischen Manöver konzen-trieren sich auf die Übung friedenserhaltender Maßnah-men.

6. September Moldau übergibt der NATO sein PfP-Einführungsdoku-ment.

8. September Die USA, Großbritannien und Frankreich ziehen ihre letz-ten alliierten Truppen aus Berlin ab.

12.-16. September Die erste gemeinsame Übung im PfP-Rahmen („Coopera-tive Bridge”) wird unter Beteiligung von Soldaten aus 13NATO- und Partnerstaaten in Polen in der Nähe vonPosen durchgeführt.

13. September Generalleutnant John Sheehan wird zum Obersten Alliier-ten Befehlshaber Atlantik (SACLANT) ernannt.

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14. September Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Rumäniensmit der NATO wird formell angenommen.

22. September Nach einem Angriff auf ein UNPROFOR-Fahrzeug in derNähe von Sarajevo greifen NATO-Kampfflugzeuge aufAnforderung der UNPROFOR einen Panzer der bosni-schen Serben an.

Albanien übergibt sein PfP-Einführungsdokument.

28. Sept.-7. Okt. Im Skagerrak-Gebiet der Nordsee findet die maritime PfP-Übung „Cooperative Venture” mit Seestreitkräften ausNATO- und aus Kooperationspartnerländern statt, umEinsätze zur Friedenserhaltung, humanitäre Hilfsoperatio-nen sowie Such- und Rettungseinsätze zu üben.

29. September Der Nordatlantikrat tagt auf Außenministerebene in NewYork und bittet den belgischen Außenminister Willy Claes,das Amt des NATO-Generalsekretärs zu übernehmen.

29.-30. September Die Verteidigungsminister und Vertreter der 16 Bündnis-staaten treffen sich im spanischen Sevilla zu informellenGesprächen über verschiedene Themen von gemeinsa-mem Interesse, wie zum Beispiel die Lage im ehemaligenJugoslawien, die Friedenserhaltung, das Konzept AlliierterStreitkräftekommandos, die Verteidigungskooperation mitLändern Mittel- und Osteuropas einschließlich der Part-nerschaft für den Frieden sowie die Sicherheit im Mittel-meerraum.

5. Oktober Der Außenminister Armeniens, Wahan Papasian, unter-zeichnet im NATO-Hauptquartier das PfP-Rahmendoku-ment.

5.-7. Oktober Am Seminar über Friedenserhaltung und ihre Wechselwir-kung zum Krisenmanagement im NATO-Hauptquartier inBrüssel nehmen 38 Staaten zusammen mit anderen inter-nationalen Organisationen teil.

10 Okt.-2. Dez. KSZE-Überprüfungskonferenz in Budapest.

12. Oktober Das Individuelle Partnerschaftsprogramm Finnlands mitder NATO wird formell angenommen.

Bundespräsident Roman Herzog stattet dem NATO-Hauptquartier einen offiziellen Besuch ab.

17. Oktober Willy Claes, bisher Stellvertretender Ministerpräsident undAußenminister Belgiens, folgt Manfred Wörner im Amt desNATO-Generalsekretärs.

17. Okt.-8. Nov. Das ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC) führt Übungen inDänemark durch.

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21.-28. Oktober Die erste gemeinsame PfP-Übung zur Friedenserhaltungauf NATO-Gebiet „Cooperative Spirit” findet in den Nie-derlanden statt. 12 NATO- und Partnerstaaten nehmendaran teil.

28. Oktober In Unterstützung einschlägiger VN-Resolutionen gebendie NATO und die Vereinten Nationen eine gemeinsameErklärung über den Einsatz von NATO-Luftstreitkräften inBosnien und Herzegowina ab. NATO-GeneralsekretärWilly Claes spricht vor der 40. Vollversammlung der Nord-atlantischen Gesellschaft in Den Haag.

4. November Der rumänische Präsident Ion Iliescu besucht das NATO-Hauptquartier.

7. November Sondertreffen der alliierten Nationalen Rüstungsdirektorenzu Gesprächen über friedenserhaltende Operationen undihre Auswirkungen auf militärisches Gerät.

11. November NATO-Generalsekretär Willy Claes gibt eine Erklärung zurangekündigten eingeschränkten Beteiligung der Vereinig-ten Staaten an der Operation „Sharp Guard” ab.

14. November Treffen des WEU-Ministerrats unter Beteiligung derAußen- und Verteidigungsminister aus neun assoziiertenPartnerstaaten. Veröffentlichung der Noordwijk-Erklärung,die unter anderem erste politische Schlussfolgerungen zurFormulierung einer gemeinsamen europäischen Verteidi-gungspolitik billigt.

15. November Der ungarische Außenminister Lászlo Kóvács und Vertei-digungsminister György Keleti besuchen die NATO. DasIndividuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Ungarns mit derNATO wird formell angenommen.

21. November NATO-Kampfflugzeuge greifen als Reaktion auf die vonUdbina aus gestarteten Angriffe gegen Ziele im RaumBihać in Bosnien und Herzegowina auf Ersuchen von undin enger Abstimmung mit der UNPROFOR den FlugplatzUdbina im serbisch besetzten Teil Kroatiens an.

23. November Nach Angriffen auf NATO-Flugzeuge führen Streitkräfteder NATO in Übereinstimmung mit zuvor angekündigtenMaßnahmen zur Selbstverteidigung einen Luftangriffgegen eine Flugabwehr-Raketenstellung südlich vonOtoka.Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm der Slowa-kei mit der NATO wird formell angenommen.

24. November Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung ab, in der die jüng-sten Angriffe auf die VN-Schutzzone Bihać durch Kräfteder bosnischen und Krajina-Serben verurteilt und Maß-

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nahmen zur Unterstützung der Verhandlungsbemühungender Vereinten Nationen ankündigt werden.

25. November Der stellvertretende tschechische Außenminister Alexan-der Vondra und der stellvertretende VerteidigungsministerJíří Pospisil besuchen die NATO. Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm der Tschechischen Republik mitder NATO wird formell angenommen.Der stellvertretende Außenminister Bulgariens, TodorTschurow, besucht die NATO. Das Individuelle Partner-schaftsprogramm Bulgariens mit der NATO wird formellangenommen.

30. November Der litauische Staatssekretär für Auswärtige Angelegen-heiten, Albinas Januska, besucht die NATO. Litauens PfP-Partnerschaftsprogramm mit der NATO wird formell ange-nommen.

1. Dezember Teilnahme des russischen Außenministers Andrej Kosy-rew am Ministertreffen des Nordatlantikrats in Brüssel.

5. Dezember Unterzeichnung des Vertrags über die Nichtverbreitungvon Kernwaffen (NVV) durch den ukrainischen Präsiden-ten Kutschma auf dem KSZE-Gipfel in Budapest.

5.-6. Dezember KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs inBudapest, an dem auch NATO-Generalsekretär WillyClaes teilnimmt.Die KSZE wird in Organisation für Sicherheit und Zusam-menarbeit in Europa (OSZE) umbenannt.Das Budapester Dokument „Zu echter Partnerschaft ineinem neuen Zeitalter” („Towards a Genuine Partnershipin a New Era”) wird veröffentlicht.

1995

1. Januar Beginn eines viermonatigen Waffenstillstands in Bosnien.Finnland, Österreich und Schweden treten der Europäi-schen Union bei.Die Welthandelsorganisation (WTO) wird als GATT-Nach-folgerin gegründet.

11. Januar Der Außenminister Weißrusslands, Uladsimir Sjanko,besucht die NATO und unterzeichnet das PfP-Rahmendo-kument.

13. Januar Der C-Waffen-Konvention der Vereinten Nationen von1993 bleibt die Zustimmung versagt; der Vertrag wirdlediglich von 20 Staaten ratifiziert. Zu seiner Umsetzungwären 65 Staaten erforderlich.

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18. Januar Der NATO-Rat einigt sich auf ein Standardisierungspro-gramm der NATO zur Verbesserung der Koordinierungalliierter Grundsätze und Verfahren auf dem materiellen,technischen und operativen Standardisierungssektor.

23. Januar Der Vize-Außenminister Albaniens, Arjan Starova, sowieVize-Verteidigungsminister Alfred Moisieu statten derNATO einen Besuch ab und verkünden die Annahme desIndividuellen Partnerschaftsprogramms für Albanien.

24. Januar Der NATO-Rat billigt die Gründung einer neuen Standar-disierungsorganisation des Bündnisses.

31. Januar Die USA verkünden die einjährige Verlängerung ihres ein-seitigen Moratoriums für Atomtests.

8. Februar Der Verteidigungsminister Lettlands, Janis Trapans,besucht die NATO und gibt die Annahme des lettischenIndividuellen Partnerschaftsprogramms bekannt. DieNATO billigt Pläne zur Aufnahme eines direkten Dialogsmit Ägypten, Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesienzur Abwehr der Bedrohung durch den islamistischen Fun-damentalismus.

9. Februar Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Gyula Hornbei der NATO.

10. Februar Der österreichische Außenminister Alois Mock besucht dieNATO zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments.

14.-21. Februar Der Verteidigungsminister der Ukraine, Walerij Schmarow,trifft mit dem Vorsitzenden des NATO-Militärausschusseszusammen und unterzeichnet ein Protokoll über die bei-derseitige Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und derNATO.

16. Februar Der Vizepräsident der Muslimisch-Kroatischen Föderationbilligt einen internationalen Plan zur Aufhebung wirtschaft-licher Sanktionen gegen Serbien im Austausch für eineAnerkennung Bosniens und Kroatiens unter den Bedin-gungen einer völlig geschlossenen bosnisch-serbischenGrenze.

23. Februar Weißrussland hebt sein Waffenvernichtungsprogramm aufund verstößt damit gegen den KSE-Vertrag.

24. Februar Die NATO nimmt in Brüssel Gespräche mit Ägypten,Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien über dieSicherheit in Nordafrika auf.

27. Februar Die Verteidigungsminister Estlands, Lettlands und Litau-ens setzen ihre Unterschrift unter ein militärisches Koope-rationsabkommen über internationale Politik und Logistik. US-Vizepräsident Al Gore besucht die NATO.

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1. März Die USA, Frankreich, Deutschland und Italien einigen sichgrundsätzlich auf die alliierte Rüstungskooperation zurEntwicklung eines Mittleren Erweiterten Luftverteidigungs-systems (MEADS).Estland unterzeichnet im Rahmen seiner seit 1994 beste-henden PfP-Mitgliedschaft ein individuelles militärischesKooperationsprogramm mit der NATO.

6. März Kroatien bildet eine militärische Allianz mit der bosnischenMuslimisch-Kroatischen Föderation. Die UNPROFORbleibt in Kroatien.

8. März NATO-Generalsekretär Willy Claes und US-Präsident BillClinton kommen in Washington zusammen und erörterneinen möglichen Abzug der US-Friedenstruppen ausKroatien und Bosnien.

16. März Slowakisch-ungarisches Übereinkommen bezüglich einesVertrags über die Rechte von Minderheiten.

18.-20. März Eine Pan-Europäische Sicherheitskonferenz in Paris mit50 Teilnehmerstaaten billigt einen Stabilitätspakt zur Aus-schaltung der Gefahren einer Krise in Europa und einigtsich auf eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf Gren-zen und die Rechte ethnischer Minderheiten.

30.-31. März Bei einem Treffen des Obersten OSZE-Rats wird eingemeinsames und umfassendes Sicherheitsmodell fürdas 21. Jahrhundert erörtert - ein umfassendes, offenesSicherheitskonzept, das allen Teilnehmerstaaten Nutzenbringen soll.

11. April Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedetdie Resolution 984, die Nichtnuklearstaaten, die denNichtverbreitungsvertrag von 1970 unterzeichnet haben,Hilfe für den Fall zusichert, dass sie einer nuklearenBedrohung oder einem nuklearen Angriff ausgesetzt wer-den.

26. April Der Stellvertretende Ministerpräsident und AußenministerMaltas, Professor Guido de Marco, unterzeichnet das PfP-Rahmendokument (Malta zieht sich anschließend wiederaus dem PfP-Programm zurück).

7. Mai Gedenken an den 50. Jahrestag der Beendigung desZweiten Weltkriegs.

11. Mai Der Nichtverbreitungsvertrag wird einstimmig auf unbe-stimmte Zeit verlängert.

15. Mai Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU tagen inLissabon und erörtern die künftigen Beziehungen zwi-schen der WEU und der NATO.

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25. Mai Auf Anforderung der Vereinten Nationen greifen NATO-Flugzeuge ein bosnisch-serbisches Munitionsdepot beiPale an. Ein zweiter Angriff wird am darauf folgenden Taggeflogen.

27. Mai Anlässlich eines Treffens fordert der Nordatlantikrat diebosnischen Serben auf, ihre Angriffe auf VN-Schutzzoneneinzustellen und dem UNPROFOR-Ultimatum Folge zuleisten, alle schweren Waffen aus der Sperrzone um Sara-jevo abzuziehen oder sie der VN-Kontrolle zu unterstellen.Zudem werden die Tötung und Gefangennahme vonAngehörigen der Friedenstruppe verurteilt.

30.-31. Mai Die NATO-Außenminister und der Nordatlantische Koope-rationsrat (NAKR) tagen im niederländischen Noordwijk.Bei einem Sondertreffen mit dem russischen Außenmini-ster Kosyrew billigt Russland formell das russische Indivi-duelle Partnerschaftsprogramm im PfP-Rahmen und dasDokument über „Bereiche eines umfassenden und erwei-terten Programms des Dialogs und der Kooperation zwi-schen der NATO und Russland”.

In einer Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawienverurteilt der Nordatlantikrat die Eskalation der Gewaltdurch die beteiligten Parteien und die feindseligen Aktegegen VN-Personal.

1. Juni Der ukrainische Präsident Leonid Kutschma besucht dieNATO.

28.-30. Juni Auf einem Wirtschaftskolloquium der NATO mit Vertreternder NATO- und der Partnerstaaten wird der Status wirt-schaftlicher Reformen in den Kooperationspartnerländernerörtert.

2. Juli Srebrenica erlebt den schwersten Beschuss, seit es zurVN-Schutzzone erklärt wurde. Das Kriegsverbrechertribu-nal der Vereinten Nationen klagt Radovan Karadžić undGeneral Mladić offiziell wegen Völkermord und Verbre-chen gegen die Menschheit an.

11. Juli NATO-Flugzeuge greifen Ziele im Raum Srebrenica inBosnien und Herzegowina an.

12. Juli Der Nordatlantikrat verurteilt die bosnisch-serbischenAngriffe in der Schutzzone Srebrenica aufs Schärfste.

1. August Das US-Repräsentantenhaus stimmt für die Aufhebungdes bosnischen Waffenembargos.

Die NATO startet als Reaktion auf den Beschuss Saraje-vos die Operation „Deliberate Force”, in deren Rahmen

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serbische Stellungen mit Flugzeugen und Artillerie ange-griffen werden.

30. August NATO-Flugzeuge greifen bosnisch-serbische Stellungenbei Sarajevo an.

1. September Wiederaufnahme der Bombardierung bosnisch-serbischerStellungen durch NATO-Flugzeuge. Bosnische Serbenreagieren mit dem Beschuss Sarajevos.NATO-Flugzeuge greifen bosnisch-serbische Ziele beiPale an.Einstellung der Operation „Deliberate Force” durch dieNATO, nachdem sich die bosnischen Serben mit demAbzug schwerer Waffen aus der 20-km-Sperrzone umSarajevo einverstanden erklärt haben.Unterzeichnung der Vereinbarung über die Rahmenbedin-gungen verfassungsmäßiger Regelungen für Bosnien undHerzegowina in New York.

2. September Den Befehlshabern/Truppenführern der NATO wird vomNATO-Rat das Recht auf jederzeitige Wiederaufnahmeder Luftangriffe gegen bosnisch-serbische Stellungen ein-geräumt, um weitere aggressive Handlungen gegenSchutzzonen der Vereinten Nationen abzuwehren.

5. September NATO-Flugzeuge greifen erneut bosnisch-serbischeMilitärziele an.

12. September In Den Haag werden die Rahmenbedingungen für dasWassenaar-Übereinkommen, das COCOM-Nachfolgemo-dell, vereinbart, das Ausfuhrkontrollen für bestimmte kon-ventionelle Waffen und Dualtechnologien vorsieht.

14. September Griechenland und die ehemalige Jugoslawische RepublikMazedonien* unterzeichnen ein Abkommen über die Auf-nahme diplomatischer und wirtschaftlicher Beziehungen.Der Nordatlantikrat trifft sich auf einer Sondersitzung mitdem Außenminister der Ukraine, Gennadi Udowenko, zurErörterung einer Stärkung der Beziehungen zwischen derNATO und der Ukraine.Militärische und politische Führer der bosnischen Serbenunterzeichnen eine Vereinbarung über den Abzug ihrerschweren Waffen aus der 20-km-Sperrzone um Sarajevo.

20. September Ratstreffen mit Russland über die Umsetzung des KSE-Vertrags.

21. September Die NATO-Botschafter billigen eine Studie über die Erwei-terung der NATO, in der die durch beitrittswillige Staatenzu erfüllenden Voraussetzungen festgeschrieben sind.

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25. September In Wien wird die VN-Konferenz zur Überprüfung der Fragekonventioneller Waffen eröffnet.

26. September Die NATO unterbreitet dem russischen BotschafterTschurkin den Entwurf eines „Politischen Rahmenwerksfür die Beziehungen zwischen der NATO und Russland”.

28. September Vorlage der Schlussfolgerungen der Studie über dieNATO-Erweiterung beim Nordatlantikrat und bei den PfP-Kooperationspartnern durch die NATO.

2. Oktober Kroaten und Serben einigen sich darauf, Ostslawoniennach einer Übergangsphase unter kroatische Verwaltungzu stellen.

NATO-Flugzeuge greifen drei serbische Flugabwehrstel-lungen (SAM) an.

Inkrafttreten des Waffenstillstands in Bosnien.

5.-6. Oktober Konferenz der NATO-Verteidigungsminister im amerikani-schen Williamsburg.

12. Oktober Besuch des albanischen Präsidenten Sali Berisha bei derNATO.

13. Oktober Die VN-Konferenz über konventionelle Waffen geht ohneEinigung über ein weltweites Verbot von Antipersonenmi-nen zu Ende.

19. Oktober Treffen des NATO-Rats mit Vertretern Russlands zur Erör-terung der Pläne für die Umsetzung des Friedens in Bos-nien.

21. Oktober Willy Claes tritt als NATO-Generalsekretär zurück.

27. Oktober Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der NATOund der WEU über die Einrichtung direkter und offenerVerbindungen zwischen den beiden Organisationen.

Besuch des Sonderbeauftragten des Generalsekretärsder Vereinten Nationen und NATO-SonderbotschaftersKofi Annan bei der NATO.

1. November Aufnahme der bosnischen Friedensverhandlungen inDayton, Ohio. In Dayton wird eine Vereinbarung über dieWiedereingliederung Ostslawoniens in Kroatien unter-zeichnet.

Aufhebung der Sanktionen gegen das ehemalige Jugosla-wien durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

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8. November US-Verteidigungsminister William Perry und der russischeVerteidigungsminister General Pawel Gratschow besu-chen die NATO zu Gesprächen über die Beteiligung russi-scher Truppen an der IFOR.

13. November Der US-Senatsausschuss für Auswärtige Beziehungenund der Streitkräfteausschuss blockieren die Ratifizierungder C-Waffen-Konvention.

14. November Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staatentagen in Madrid und bekräftigen ihre Absicht, die WEU zueinem Instrument der Stärkung des europäischen Pfeilersder NATO zu entwickeln.

15. November Der Präsident der ehemaligen Jugoslawischen RepublikMazedonien*, Branko Crvenkovski, besucht die NATO.Beitritt seines Landes zum PfP-Programm.

22. November Der finnische Präsident Martti Ahtisaari und der OSZE-Vorsitzende Lászlo Kóvács besuchen die NATO.

27. November Ordensverleihung für Dienste im Zusammenhang mit demehemaligen Jugoslawien an Angehörige von 14 Bündnis-staaten.

28. November Die Europäische Union und 12 Mittelmeeranrainer unter-zeichnen in Barcelona ein Abkommen über die künftigepolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

1. Dezember Javier Solana Madariaga wird zum NATO-Generalsekretärernannt.

5. Dezember Treffen des Nordatlantikrats auf Ministerebene. DieAußen- und Verteidigungsminister aller 16 Bündnisstaatenbekräftigen ihren Willen zur Fortsetzung der Bemühungenum die Befriedung von Bosnien und Herzegowina.Die NATO billigt formell den Einsatz einer 60.000 Mannstarken Truppe in Bosnien. Der Deutsche Bundestagstimmt für die Bereitstellung von 4.000 Soldaten.In Paris unterzeichnen die Präsidenten von Bosnien undHerzegowina, Kroatien und Serbien das Allgemeine Rah-menabkommen über den Frieden in Bosnien und Herze-gowina.US-Truppen treffen in Tuzla ein. Von den Vereinten Natio-nen wird die militärische Kommandogewalt in Bosnien derNATO übertragen.NATO-Befehlshaber Admiral Leighton Smith erteilt demErsuchen des Präsidenten der Bosnisch-Serbischen Ver-sammlung, Momčilo Krajišnik, die Unterstellung der bos-nisch-serbischen Gebiete Sarajevos unter muslimische

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Kontrolle um mindestens neun Monate zu verschieben,eine Absage.

Frankreich kündigt an, dass es seinen Sitz im NATO-Militärausschuss wieder einnehmen wird. Der französi-sche Verteidigungsminister will auch wieder regelmäßigan DPC- und sonstigen Tagungen teilnehmen.

7.-8. Dezember Der OSZE-Ministerrat gibt in Budapest Richtlinien für einSicherheitsmodell heraus und bestätigt seine Rolle in Bos-nien und Herzegowina.

14. Dezember Die Präsidenten Slobodan Milošević (Serbien), Alija Izet-begović (Bosnien und Herzegowina) sowie Franjo Tudj-man (Kroatien) unterzeichnen in Paris das Friedensab-kommen für Bosnien.

15. Dezember Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedetdie Resolution 1031 über die Aufstellung einer Multinatio-nalen Implementierungstruppe (IFOR).

16. Dezember Beginn der Stationierung der unter NATO-Führung ste-henden IFOR-Truppe in Bosnien.

19. Dezember 28 Staaten unterzeichnen das Wassenaar-Übereinkom-men bezüglich der Ausfuhrkontrollen für Waffen und Tech-nologie.

20. Dezember Übertragung der militärischen Kommandogewalt in Bos-nien von der UNPROFOR-Truppe der Vereinten Nationenauf die NATO-geführte IFOR.

19963. Januar US-Verteidigungsminister William Perry fliegt zu Friedens-

gesprächen mit militärischen Vertretern der NATO undAngehörigen der bosnischen Führung nach Sarajevo.

4. Januar In Wien werden unter dem Dach der OSZE Verhandlun-gen über vertrauensbildende und Rüstungskontrollmaß-nahmen in Bosnien aufgenommen. Die Parteien des Frie-densabkommens unterzeichnen Vereinbarungen überMaßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Vertrauenssowie zur Verringerung des Konfliktrisikos, Begrenzungdes Militärpotenzials und Verbesserung der politischenZusammenarbeit.

5. Januar Das russische Parlament stimmt für die Verlegung russi-scher Truppen nach Bosnien als Beitrag zur Friedensmis-sion der NATO. Bezüglich der Führung der russischenIFOR-Truppen werden Sonderregelungen getroffen.

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11. Januar Prinz El-Hassan Bin Talal von Jordanien trifft im Rahmendes Mittelmeerdialogs der NATO mit GeneralsekretärSolana zusammen.

13. Januar Beginn der Stationierung russischer Truppen zur Verstär-kung der IFOR in Bosnien.

15. Januar Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stimmt einer5.000 Mann starken und von Luftstreitkräften der NATOunterstützten Truppe für Ostslawonien zu.

17. Januar Der polnische Ministerpräsident Aleksander Kwaśniewskiund Hans Koschnik, der EU-Administrator für Mostar,besuchen die NATO.

19. Januar Besuch von Richard Goldstone, Ankläger des VN-Kriegs-verbrechertribunals, bei der NATO.

23. Januar General George Joulwan (SACEUR) reist zu Gesprächenmit dem russischen Verteidigungsminister und General-stabschef nach Russland.

24. Januar Der Ministerpräsident von Estland, Tiit Vähi, besucht dieNATO.

26. Januar Beitritt der Russischen Föderation zum Europarat.Der US-Senat ratifiziert den START-II-Vertrag, der dieReduzierung der amerikanischen und russischen strategi-schen Nuklearraketen zum Inhalt hat.

29. Januar Der Generalsekretär der OSZE tritt einen zweitägigenBesuch im ehemaligen Jugoslawien an, um den Weg fürdie Überwachung freier Wahlen nach dem Krieg durch dieOSZE zu ebnen.

12. Februar Besuch des NATO-Generalsekretärs in Mostar.Bosnische Behörden gestatten die Überstellung von zweibosnisch-serbischen Offizieren an das InternationaleKriegsverbrechertribunal.

26. Februar Besuch des österreichischen Vizekanzlers WolfgangSchüssel bei der NATO.Österreich unterzeichnet das Individuelle Partnerschafts-programm (IPP) mit der NATO.

8. März Ständige Vertreter des Nordatlantikrats besuchen Sara-jevo.

13. März Russland unterzeichnet die IFOR-Teilnahme- und -Finanz-vereinbarungen.

15. März US-Außenminister Warren Christopher besucht SHAPEund erörtert mit dem Obersten Alliierten BefehlshaberEuropa, General George Joulwan, Fragen im Zusammen-hang mit der Einhaltung der Daytoner Friedensvereinba-rung für Bosnien und der NATO-Erweiterung.

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20.-21. März Offizieller Besuch von NATO-Generalsekretär Solana inMoskau zu Gesprächen über die Beziehungen zwischender NATO und Russland. Er trifft dabei mit dem russischenPräsidenten Jelzin, dem Dumavorsitzenden GennadijSelesnew und anderen hochrangigen Beamten zusam-men.

20. März Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zusammen-arbeit auf dem Gebiet der Zivilen Notfallhilfe zwischen derNATO und Russland in Moskau.

23. März Treffen der Außenminister der Kontaktgruppe für das ehe-malige Jugoslawien in Moskau.

25. März Besuch des bulgarischen Präsidenten Schelew bei derNATO.

26. März Der Ministerpräsident Weißrusslands, Michail Tschigir, derlettische Präsident Guntis Ulmanis und der Präsident Est-lands, Lennart Meri, besuchen die NATO.

23. April Die Präsidenten Georgiens, Eduard Schewardnadse,Armeniens, Levon Ter-Petrosjan, und Aserbaidschans,Hajdar Alijew, statten der NATO einen Besuch ab.

24. April Besuch des Außenministers und Stellvertretenden Mini-sterpräsidenten von Malta, Professor Guido de Marco, beider NATO.

26. April König Juan Carlos von Spanien besucht die NATO.29. April Der Nordatlantikrat erklärt, dass die IFOR in den ersten

vier Monaten ihres Einsatzes in Bosnien und Herzegowinafür sichere Verhältnisse gesorgt habe.

2. Mai NATO-Generalsekretär Javier Solana und WEU-General-sekretär José Cutileiro unterzeichnen ein Sicherheitsab-kommen, das Verfahren für den Schutz und die Absiche-rung von Verschlusssachen festlegt, die von den beidenOrganisationen zur Verfügung gestellt werden.

7. Mai Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten in Birmingham.

8. Mai Carl Bildt, der für die Koordinierung der zivilen Belangedes Friedensabkommens für das ehemalige Jugoslawienzuständige Hohe Repräsentant, besucht die NATO.

9. Mai SHAPE und das Internationale Kriegsverbrechertribunalfür das ehemalige Jugoslawien schließen eine Vereinba-rung über die Festnahme und Überstellung von unter derAnklage von Kriegsverbrechen stehenden Personen.

15.-31. Mai Erste Überprüfungskonferenz zum KSE-Vertrag in Wien.Die Verhandlungen führen zu einer Lösung zum „Flan-

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kenübereinkommen” und einer Einigung über künftigeGespräche im Zusammenhang mit dem Vertrag.

16. Mai NATO-Generalsekretär Solana besucht zusammen mitGeneral George Joulwan (SACEUR) Banja Luka und Bel-grad.

19.-21. Mai Vertreter aus NATO- und Kooperationspartnerstaaten tref-fen sich in der Nähe von Bonn und prüfen die weltweitenBemühungen um die Vernichtung chemischer, nuklearerund konventioneller Waffen.

21. Mai Besuch des slowenischen Ministerpräsidenten JanezDrnovšek bei der NATO.

3. Juni Konferenz der NATO-Außenminister in Berlin. Die Ministerbeschließen den Aufbau der Europäischen Sicherheits-und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der NATO alsTeil ihres internen Anpassungsprozesses.

12. Juni Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*unterzeichnet das Individuelle PfP-Partnerschaftspro-gramm.

13. Juni Tagung des Nordatlantikrats auf Verteidigungsminister-ebene.

14.-15. Juni NATO-Generalsekretär Solana besucht Zagreb und Sara-jevo.

18. Juni Einstellung der Operation „Sharp Guard” nach Aufhebungdes VN-Waffenembargos für das ehemalige Jugoslawien.

26.-28. Juni NATO-Wirtschaftskolloquium zu Fragen der wirtschaftli-chen Entwicklungen und Reformen in Kooperationspart-nerländern.

1. Juli Einsetzung einer neuen NATO-Agentur für Konsultations-,Führungs- und Kommunikationssysteme (C3A).

3. Juli Wiederwahl Boris Jelzins als Präsident der RussischenFöderation.

17. Juli Admiral Leighton Smith wird in Anerkennung seiner Rolleals IFOR-Befehlshaber und Oberkommandierender desAbschnitts Süd mit dem NATO-Orden ausgezeichnet.

19. Juli Der Nordatlantikrat verabschiedet ein umfassendesNATO-Standardisierungsprogramm mit 50 aufeinanderabgestimmten Standardisierungsprojekten.

13. August NATO-Generalsekretär Solana und US-AußenministerWarren Christopher kommen in Brüssel zu Gesprächenüber die Wahl in Bosnien, die Erweiterung der Allianz unddie Beziehungen mit Russland zusammen.

27. August Vom russischen Sonderbeauftragten Alexander Lebedwird die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die

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Beendigung des Ende 1995 begonnenen Tschetschenien-Konflikts ausgehandelt.

14. September IFOR-Truppen sorgen für die Sicherheit bei den in Bos-nien und Herzegowina unter Aufsicht der OSZE abgehal-tenen Wahlen.

16. September Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten ArpadGöncz bei der NATO.

20. September Treffen von Generalsekretär Solana mit dem russischenAußenminister Primakow in Wien.

24. September China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USAunterzeichnen einen Umfassenden Teststopp-Vertrag.

25.-26. September Informelles Treffen der NATO-Verteidigungsminister imnorwegischen Bergen zur Erörterung der Friedensopera-tion in Bosnien.

2. Oktober Der WEU-Rat beschließt die Aufhebung der Operation zurDurchsetzung des Embargos auf der Donau gegen dieBundesrepublik Jugoslawien.

7. Oktober Der Vorsitzende des Sicherheitsrats der RussischenFöderation, General Alexander Lebed, besucht dasNATO-Hauptquartier.

16. Oktober Der litauische Präsident Algirdas Brazauskas besucht dieNATO.

17. Oktober Besuch des slowakischen Präsidenten Michael Kovač beider NATO.

19. Oktober Der russische Präsident Boris Jelzin ersetzt den erst kurzzuvor ernannten Vorsitzenden des Sicherheitsrats, Ale-xander Lebed, durch den Dumavorsitzenden Iwan Rybkin.

29. Oktober Malta gibt seine Absicht zum Rückzug aus dem PfP-Pro-gramm bekannt.

5. November Wiederwahl Bill Clintons zum Präsidenten der USA.13. November Der Präsident Usbekistans, Islam Karimow, besucht die

NATO.14. November Das spanische Parlament billigt die Teilnahme Spaniens

an der neuen Militärstruktur der NATO.27. November Besuch des finnischen Ministerpräsidenten Paavo Lippo-

nen bei der NATO.2.-3. Dezember Auf dem OSZE-Gipfel in Lissabon über Fragen der

europäischen Sicherheit wird eine Erklärung zu einemGemeinsamen und Umfassenden Sicherheitsmodell fürEuropa für das 21. Jahrhundert verabschiedet.

9. Dezember Bundeskanzler Kohl und der französische StaatspräsidentJacques Chirac unterzeichnen ein Abkommen übergegenseitige Sicherheit und Verteidigung.

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10. Dezember Anlässlich einer Ministertagung des Nordatlantikrats imNATO-Hauptquartier in Brüssel wird die Bereitschaft derNATO zur Aufstellung und Führung einer SFOR-Truppe inBosnien und Herzegowina bekräftigt, wenn ein entspre-chendes Mandat des VN-Sicherheitsrats erteilt wird. Da-rüber hinaus kündigen die Minister weitere Schritte imZusammenhang mit der internen und externen Umstellungdes Bündnisses im Zuge der Vorbereitung des MadriderGipfels im Juli 1997 an. Die NATO veröffentlicht eineErklärung zur Stationierung von Nuklearstreitkräften.

11. Dezember Die Schweiz unterzeichnet bei einem Treffen mit demNordatlantikrat das PfP-Rahmendokument.

17. Dezember Kofi Annan wird Generalsekretär der Vereinten Nationen.18. Dezember Besuch der NATO durch den Sultan von Brunei.20. Dezember Die in Bosnien stationierte IFOR-Truppe wird durch die

SFOR ersetzt.

1997

16.-17. Januar NATO-Generalsekretär Javier Solana besucht Österreichund trifft mit Bundeskanzler Vranitzky und anderen führen-den Politikern zusammen.

17. Januar Richard C. Holbrooke wird für seinen Beitrag zum Friedenim ehemaligen Jugoslawien mit dem ersten Manfred-Wör-ner-Orden ausgezeichnet.

19.-21. Januar Erste Gesprächsrunde zwischen Generalsekretär JavierSolana und dem russischen Außenminister Jewgeni Pri-makow über ein zwischen der NATO und Russland zu ver-handelndes Dokument in Moskau.

21. Januar Beginn der Verhandlungen über eine Neufassung desKSE-Vertrags von 1990 in Wien.

22. Januar Besuch des norwegischen Ministerpräsidenten ThorbjörnJagland bei der NATO.

28. Januar NATO-Generalsekretär Javier Solana trifft bei einemBesuch in Paris mit dem französischen StaatspräsidentenJacques Chirac zusammen.

29. Januar Der bulgarische Präsident Petar Stojanow und der rumä-nische Präsident Emil Constantinescu besuchen dieNATO.

30. Januar Rede von Generalsekretär Solana vor der Parlamentari-schen Versammlung des Europarats.

4. Februar In seiner Rede zur Lage der Nation bekennt sich US-Prä-sident Bill Clinton nachhaltig zur NATO-Erweiterung bis

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zum Jahr 1999 und zur Schaffung einer „festen Partner-schaft” mit Russland.

5.-6. Februar Generalsekretär Javier Solana trifft in Ankara mit dem tür-kischen Staatspräsidenten Süleyman Demirel und Mini-sterpräsident Necmettin Erbakan zu Gesprächen über dieErweiterung des Bündnisses und die umfassendere Fragedes Standorts der Türkei in Europa zusammen.

10.-14. Februar NATO-Generalsekretär Solana besucht Moldau, Geor-gien, Armenien und Aserbaidschan zu Gesprächen mitden Staats- und Regierungschefs sowie anderen führen-den Politikern.

12. Februar Der ehemalige Guerillaführer Aslam Maschadow wird alsneuer Präsident Tschetscheniens vereidigt.

18. Februar Die neu ernannte US-Außenministerin Madeleine Albrightnimmt an ihrer ersten NATO-Außenministertagung inBrüssel teil und schlägt die Aufstellung einer ständigenBrigade aus russischen und NATO-Streitkräften vor.

19. Februar Der Hohe Repräsentant der EU in Bosnien, Carl Bildt,besucht die NATO.

20. Februar NATO-Verbündete schlagen umfangreiche Änderungenam KSE-Vertrag vor, der die konventionellen Streitkräfte inEuropa begrenzt. Die NATO billigt nun das Prinzip derBegrenzung von Arsenalen nach einzelnen Ländern stattnach Gebieten. Das Bündnis akzeptiert auch RusslandsWunsch nach einer eher territorialen als nationalenBegrenzung der Truppendislozierung; dies hält in der Kon-sequenz die NATO davon ab, Truppen in einem bestimm-ten Gebiet in der Nähe der russischen Grenzen zu kon-zentrieren.

21. Februar Besuch des polnischen Ministerpräsidenten WlodzimierzCimoszewicz bei der NATO.

23. Februar NATO-Generalsekretär Javier Solana trifft sich mit demrussischen Außenminister Jewgenij Primakow in Moskauzu einer zweiten Gesprächsrunde über ein zwischen derNATO und Russland zu verhandelndes Dokument.

7. März US-Verteidigungsminister William Cohen besucht zumersten Mal das NATO-Hauptquartier in Brüssel.

9.-10. März NATO-Generalsekretär Javier Solana trifft sich mit demrussischen Außenminister Jewgenij Primakow in Moskauzu einer dritten Gesprächsrunde über ein Dokument, dasdie Grundlage für die Beziehungen zwischen der NATOund Russland bilden soll.

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10.-15. März Generalsekretär Javier Solana besucht PfP-Mitgliedstaa-ten in Zentralasien: Kasachstan, die Kirgisische Republik,Usbekistan und Turkmenistan.

11. März WEU-Konferenz in Athen zur Erörterung von Sicherheits-problemen im Hinblick auf die NATO- und EU-Erweite-rung.

16. März Die EU-Außenminister treffen sich im niederländischenApeldoorn, um unter anderen Themen über die EU-Erwei-terung zu diskutieren.

20.-21. März US-Präsident Bill Clinton und sein russischer AmtskollegeBoris Jelzin treffen sich in Helsinki zu Gesprächen überdie künftigen Beziehungen zwischen der NATO und Russ-land. Die Parteien geben keine gemeinsame Erklärungüber die NATO-Pläne zur Osterweiterung heraus, unter-zeichnen jedoch eine allgemeine Erklärung zur europäi-schen Sicherheit.

21. März Offizieller Besuch König Alberts II. von Belgien bei derNATO.

24.-25. März NATO-Generalsekretär Javier Solana und GeneralGeorge A. Joulwan (SACEUR) besuchen die früherejugoslawische Republik Mazedonien* und die RepublikBosnien und Herzegowina.

2. April Die baltischen Verteidigungsminister treffen sich im litaui-schen Wilna zu Verhandlungen über die Aufstellung einesgemeinsamen, mit der Durchführung friedenserhaltenderMaßnahmen beauftragten Bataillons (BALTBAT) undeines gemeinsamen Marinegeschwaders (BALTRON).

9.-11. April NATO-Generalsekretär Javier Solana trifft mit der ameri-kanischen Außenministerin Madeleine Albright zuGesprächen über die Beziehungen zwischen der NATOund Russland zusammen und besucht Kanada.

15. April NATO-Generalsekretär Javier Solana kommt in Moskaumit dem russischen Außenminister Jewgenij Primakow zueiner vierten Gesprächsrunde über ein zwischen derNATO und Russland zu verhandelndes Dokument zusam-men.Die ersten der 6.000 Soldaten der unter italienischerFührung stehenden multinationalen Sicherungslandungs-truppe treffen auf dem Flughafen von Tirana ein. Ziel der„Operation Alba” ist der Schutz humanitärer Hilfsmaßnah-men für Albanien.Die WEU-Mitglieder kommen überein, dass die Nichtmit-glieder Türkei und Norwegen die Wahl haben sollten, sich

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an allen WEU-Operationen, bei denen NATO-Gerät einge-setzt wird, in umfassender Weise beteiligen zu können.

17. April Polen kündigt an, dass es zur Erfüllung der NATO-Vorga-ben seine Truppenstärke in den nächsten sieben Jahrenvon 220.000 auf 180.000 Mann verringern wird.

24. April Der US-Senat billigt die C-Waffen-Konvention, einenglobalen Vertrag zum Verbot chemischer Waffen. (DasÜbereinkommen tritt am 29. April in Kraft.)

6. Mai NATO-Generalsekretär Javier Solana kommt in Luxem-burg zu einer fünften Gesprächsrunde mit dem russischenAußenminister Primakow über ein zwischen der NATOund Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.

7. Mai NATO-Generalsekretär Javier Solana besucht dieUkraine, um sich mit Präsident Leonid Kutschma zu tref-fen, und weiht ein NATO-Informations- und Dokumentati-onszentrum in Kiew ein.

12.-13. Mai Unter Leitung der WEU treffen Außen- und Verteidigungs-minister aus 28 Ländern zur Erörterung von Sicherheits-fragen in Paris zusammen.

13.-14. Mai NATO-Generalsekretär Javier Solana und der russischeAußenminister Jewgenij Primakow treffen in Moskau zueiner sechsten Gesprächsrunde über ein zwischen derNATO und Russland zu verhandelndes Dokument zusam-men.

14. Mai NATO-Generalsekretär Javier Solana und der russischeAußenminister Jewgenij Primakow einigen sich über die„Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammen-arbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russi-schen Föderation”.

22. Mai Der russische Präsident Boris Jelzin ersetzt Verteidi-gungsminister Igor Rodionow durch Wiktor Samsonow.

27. Mai Gipfeltreffen der NATO und Russlands in Paris. Unter-zeichnung der Grundakte über gegenseitige Beziehungen,Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO undder Russischen Föderation.

29. Mai Am Rande des Außenministertreffens im portugiesischenSintra initiieren NATO-Generalsekretär Solana und derukrainische Außenminister Udowenko eine „Charta übereine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der NATO undder Ukraine”.

30. Mai Abschlusssitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats(NAKR) und Eröffnungssitzung des Euro-AtlantischenPartnerschaftsrats (EAPR) im portugiesischen Sintra. Die

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Außenminister der NATO und der Kooperationspartnerstimmen dem EAPR-Grundlagendokument zu.

2. Juni Unterzeichnung des Vertrags über Freundschaft undZusammenarbeit zwischen Rumänien und der Ukraine.

12.-13. Juni Die NATO-Verteidigungsminister treffen sich in Brüssel zuihrer jährlichen Frühjahrstagung.

16.-17. Juni Beim Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Amsterdamkommt es zur Einigung über einen neuen EU-Vertrag, eswerden jedoch keine wesentlichen Fortschritte in derFrage der gemeinsamen Verteidigung erzielt. Die WEUbleibt eine unabhängige Organisation, die die Aufgabehat, für die Union Aufträge im Rahmen humanitärer Aktio-nen, friedenserhaltender Maßnahmen und der Krisenbe-wältigung durchzuführen.

16.-27. Juni In Polen und Deutschland findet im Rahmen der Partner-schaft für den Frieden das Seemanöver „Baltic Operations1997” (BALTOPS) statt; dabei werden SAR-Einsätze aufSee, Küstenüberwachung und die Durchsetzung von Zoll-bestimmungen erprobt. Teilnehmer sind die VereinigtenStaaten, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lett-land, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Polen, Russ-land, Schweden und Großbritannien.

20.-22. Juni Russland tritt dem „G7”-Gipfel bei (in der Folge „G8”).

25.-27. Juni NATO-Wirtschaftskolloquium über wirtschaftliche Entwick-lungen in den Ländern der Kooperationspartner.

26. Juni Die Abrüstungskonferenz in Genf kommt überein, dentoten Punkt zu überwinden und in globale Verhandlungenüber die allmähliche Beseitigung von Landminen einzutre-ten. Die 61 Teilnehmerstaaten ernennen Botschafter JohnCampbell aus Australien zum Sonderkoordinator. VonKanada initiierte gesonderte Verhandlungen über ein glo-bales Landminenverbot werden in Brüssel fortgesetzt.

8. Juli Madrider Gipfeltreffen des Nordatlantikrats. Die Staats-und Regierungschefs der NATO vereinbaren, die Tsche-chische Republik, Ungarn und Polen zur Aufnahme vonBeitrittsverhandlungen mit dem Ziel, nach Abschluss desRatifizierungsprozesses im April 1999 Mitglieder der desBündnisses zu werden, einzuladen. Sie bekräftigen, dassdie NATO gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertragsneuen Mitgliedern offen steht, und erklären sich damit ein-verstanden, diesen Prozess bei ihrem nächsten Treffen1999 zu überprüfen.

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Formelle Unterzeichnung der Charta über eine ausge-prägte Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine.Die NATO-Staats- und Regierungschefs geben einebesondere Erklärung zu Bosnien und Herzegowina her-aus, in der sie die uneingeschränkte Umsetzung des Frie-densabkommens und die Schaffung eines einheitlichen,demokratischen und multiethnischen Staates Bosnien undHerzegowina bekräftigen.

9. Juli Treffen der Staats- und Regierungschefs der NATO undder Kooperationspartner unter Leitung des Euro-Atlanti-schen Partnerschaftsrats (EAPR). Bei dem Treffen geht esin erster Linie um die Frage, wie der EAPR am effektivsteneingesetzt werden kann, um zur Sicherheit und Stabilitätbeizutragen.

11. Juli US-Heeresgeneral Wesley Clark löst General G. Joulwanals neuer Oberster Alliierter Befehlshaber Europa(SACEUR) ab.

16. Juli Die Unterstützung anlässlich der Flutkatastrophe in Polenwird auf Antrag der polnischen Regierung durch dieNATO-Katastrophenhilfe koordiniert.

18. Juli Beim ersten Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats (NRR) auf Botschafterebene in Brüsselwerden organisatorische und verfahrenstechnische Ver-einbarungen getroffen.

22. Juli Die WEU gibt eine Erklärung über die Rolle der Westeu-ropäischen Union und ihre Beziehungen zur EuropäischenUnion und zum Atlantischen Bündnis heraus.

10. September Vertreter Ungarns nehmen Beitrittsverhandlungen mit derNATO auf.

15. September Unter Beteiligung von NATO- sowie polnischen und ukrai-nischen Truppen beginnt in der Ukraine die Operation„Kozatskiy Step 97” im Rahmen der Partnerschaft für denFrieden. Die Übung soll einen ethnischen Konflikt simulie-ren.

16. September Vertreter Polens nehmen Beitrittsverhandlungen mit derNATO auf.

22. September Der schwedische Ministerpräsident Göran Perssonbesucht die NATO.

23. September Vertreter der Tschechischen Republik nehmen Beitrittsver-handlungen mit der NATO auf.

24. September Der lettische Ministerpräsident Guntars Krasts besucht dieNATO.

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26. September Die Außenminister der NATO und Russlands treffen erst-malig im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats (NRR) zusammen. Es wird ein Arbeitsplangebilligt, der Konsultationen über vertrauensbildendeMaßnahmen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle,gemeinsame friedenserhaltende Maßnahmen in Bosnienund die Stationierung russischer Militärvertreter bei derNATO vorsieht.

30. September Die NATO-Verteidigungsminister führen im niederländi-schen Maastricht zweitägige informelle Gespräche überdie geplante Öffnung der NATO für neue Mitglieder, dieFortführung des NATO-Mandats in Bosnien und dieAnpassung der Kommandostruktur des Bündnisses.

1. Oktober Der russische Verteidigungsminister Igor Sergejew erklärtsich bei einem Treffen mit den NATO-Verteidigungsmini-stern damit einverstanden, dass Russland in naherZukunft einen militärischen Verbindungsoffizier zum Hauptquartier des Bündnisses in Brüssel abstellt.

Auf Antrag des Hohen Repräsentanten in Bosnien schrei-tet die SFOR nach Verstößen und Fällen von Missbrauchgegen serbische Radio- und Fernsehsender ein.

2.-8. Oktober Vollversammlung der Vereinigung der Atlantischen Gesell-schaften in Sofia mit dem Atlantischen Club Bulgarien alsGastgeber.

8. Oktober Der Hohe Repräsentant in Bosnien, Carlos Westendorp,und Botschafter Robert H. Frowick besuchen die NATO.

9. Oktober Die Ukraine und Ungarn eröffnen als erste Nicht-NATO-Staaten diplomatische Vertretungen beim Bündnis.

13. Oktober 43. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung inBukarest.

24. Oktober Nach dem Besuch des russischen GeneralstabschefsGeneral Kwaschnin bei der NATO am 23. Oktober gebenTeilnehmer der dritten NRR-Tagung auf Botschafterebeneeine Erklärung heraus, in der die Ernennung von General-leutnant Sawarsin als russischer Militärvertreter bei derNATO begrüßt wird.

16. November Die Ungarn sprechen sich in einem Volksentscheid mitüberwältigender Mehrheit (85 Prozent) für einen NATO-Beitritt aus.

18. November Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU treffensich in Erfurt und vereinbaren eine Harmonisierung derEU- und WEU-Präsidentschaft.

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25. November Der russische Militärvertreter bei der NATO, Generalleut-nant Wiktor Sawarsin, kommt zum ersten offiziellen Tref-fen mit dem Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses,Klaus Naumann, zusammen.

27. November Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzekbei der NATO.

2.-3. Dezember Erstes NRR-Treffen auf Verteidigungsministerebene. DieStabschefs aus 44 Ländern tagen ebenfalls im Rahmendes Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats. Verteidigungs-minister aus 15 NATO-Mitgliedstaaten kommen in derNuklearen Planungsgruppe und im Verteidigungspla-nungsausschuss zusammen. Die 16 Mitglieder des Bünd-nisses treffen sich kurz darauf im Nordatlantikrat.

4. Dezember NRR-Treffen auf der Ebene der Stabschefs.

16. Dezember Die NATO und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinba-rung über Zivile Notfallplanung und Katastrophenschutz.

16.-17. Dezember Die NATO-Außenminister unterzeichnen in Gegenwart derjeweiligen Außenminister Beitrittsprotokolle für die Tsche-chische Republik, Ungarn und Polen.

18.-19. Dezember Das Treffen der OSZE-Vollversammlung schließt mit einerVereinbarung über Richtlinien zur Ausarbeitung einerEuropäischen Sicherheitscharta.

1998

14. Januar Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) veröffent-licht seinen Maßnahmenkatalog für 1998-2000.Besuch der Hohen Flüchtlingskommissarin der VereintenNationen, Sadako Ogata, bei der NATO.

26. Januar Besuch des Präsidenten Moldaus, Petru Lucinschi, bei derNATO.

4. Februar Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugosla-wischen Republik Mazedonien*, Branko Crvenkovski, beider NATO.

11. Februar Einweihung des NATO-Dokumentationszentrums fürEuropäische Sicherheitsfragen am Institut für Fachinfor-mationen über Sozialwissenschaften (INION) in Moskau.

12.-18. Februar Jährliche NATO-Krisenbewältigungsübung unter erstmali-ger aktiver Teilnahme der NATO-Partnerstaaten.

20. Februar Die NATO erklärt vorbehaltlich eines Mandats des VN-Sicherheitsrats ihre Bereitschaft zur Aufstellung undFührung einer multinationalen Truppe in Bosnien und Her-zegowina nach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998.

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23. Februar Besuch des Präsidenten Turkmenistans, SaparmuradNijasow, bei der NATO.

25. Februar Der NATO-Generalsekretär begrüßt die Vereinbarung zwi-schen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen unddem Irak über eine diplomatische Lösung der Irakkrise. Erunterstreicht die Bedeutung der Gewährung des soforti-gen bedingungslosen und uneingeschränkten Zugangs fürUNSCOM-Waffeninspektoren gemäß den Resolutionendes VN-Sicherheitsrats.Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat erörtertdie Zusammenarbeit zwischen der NATO und Russland inder SFOR mit dem Ziel, diese im Rahmen der internatio-nalen Truppe fortzuführen, die im Anschluss an das der-zeitige SFOR-Mandat im Juni 1998 in Bosnien eingesetztwerden soll.

4. März Der Nordatlantikrat begrüßt die Resolution 1154 des VN-Sicherheitsrats zum Irak und unterstützt nachhaltig dasBeharren der Vereinten Nationen auf deren vollständigerErfüllung durch den Irak.

5. März Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung heraus, in der erseine Besorgnis über die jüngsten Gewaltakte im Kosovozum Ausdruck bringt, und fordert alle Seiten auf, unver-zügliche Maßnahmen zur Verringerung der Spannungenzu ergreifen.Der Rat gibt eine Erklärung heraus, in der die Bemühun-gen der OSZE-Vertretung in Kroatien um die Wiederan-siedlung von Flüchtlingen und Vertriebenen unterstütztwerden, und er erinnert Kroatien an seine Verpflichtungenim Rahmen des Friedensabkommens für Bosnien.

11. März Botschafter und Vertreter von EAPR-Ländern beratenüber die gefährlichen Entwicklungen im Kosovo und präzi-sieren die Bedingungen für eine friedliche Beilegung derKrise.

7. April Offizielle Einweihung des Manfred-Wörner-Gebäudesneben dem NATO-Hauptquartier in Brüssel, in dem diplo-matische Vertretungen der Partnerstaaten bei der NATOuntergebracht sind.

20. April Ständige Vertreter des Nordatlantikrats besuchen inBegleitung Generalsekretär Javier Solanas und des Vor-sitzenden des Militärausschusses, General Naumann,Bosnien und Herzegowina.

23. April Besuch des litauischen Präsidenten Valdas Adamkus beider NATO.

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27.-28. April EAPR-Seminar über Demokratische Kontrolle derRüstungsausgaben in Bratislava.

28. April Besuch von Josef Tosovsky, des Ministerpräsidenten derTschechischen Republik, bei der NATO.

20. Mai Der Nordatlantikrat verurteilt die Entscheidung Indiens zurDurchführung von Kernwaffenversuchen.

28. Mai Bei der Sitzung des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats (NRR) in Luxemburg verurteilen die NATOund Russland von Indien und Pakistan durchgeführteKernwaffenversuche.

Im Rahmen der Sitzung wird eine Vereinbarung über wis-senschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwi-schen der NATO und dem Ministerium für Wissenschaftund Technologie der Russischen Föderation unterzeich-net.

Bei der Sitzung des Nordatlantikrats geben die NATO-Außenminister eine Erklärung heraus, in der sie ihreBesorgnis über die Lage im Kosovo zum Ausdruck bringenund Maßnahmen anführen, die zur Eindämmung undfriedlichen Beilegung der Krise ergriffen werden.

29. Mai Einrichtung der Euro-Atlantischen Koordinierungszentralefür Katastrophenhilfe bei der NATO unter Führung desEAPR.

30. Mai Der NATO-Generalsekretär verurteilt weitere Kernwaffen-tests Pakistans und fordert Indien und Pakistan auf, Kern-waffen- und Flugkörperversuche einzustellen, den Vertragüber die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und denVertrag über ein Umfassendes Verbot von Kernwaffenver-suchen einzuhalten sowie in einen Dialog zum Abbau vonSpannungen einzutreten.

12. Juni Der NRR-Rat (Verteidigungsminister) erklärt sich damiteinverstanden, die Zusammenarbeit zwischen der NATOund Russland bei der SFOR fortzusetzen, und verurteiltdie Gewaltanwendung im Kosovo durch Belgrad sowie dieAngriffe durch kosovarische Extremisten.

15. Juni Das NATO-Luftmanöver „Determined Falcon” findet inAbstimmung mit den jeweiligen Regierungen in Albanienund der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedo-nien* statt.

18. Juni Bei einer NRR-Sitzung bekräftigen die NATO und Russ-land erneut ihre Entschlossenheit, zu den internationalen

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Bemühungen um eine friedliche Lösung der Kosovo-Krisebeizutragen.

17.-19. Juni NATO-Wirtschaftskolloquium über Wirtschaftliche Ent-wicklungen und Reformen in Ländern der Kooperations-partner im slowenischen Ljubljana.

2.-3. Juli NATO-Informationsseminar in Sarajevo; es soll die Ent-wicklung demokratischer Verfahren in Bosnien und Herze-gowina fördern.

10. Juli Besuch des bulgarischen Präsidenten Petar Stojanow beider NATO.

24. Juli Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbanbei der NATO.

12. August NATO-Generalsekretär Javier Solana äußert seine tiefeBesorgnis über die anhaltende Gewalt im Kosovo undführt an, dass der Nordatlantikrat die militärischen Planun-gen auf Optionen untersucht habe, mit denen sich dieGewalt beenden und Verhandlungsbedingungen schaffenließen.

14. September NATO-Generalsekretär Javier Solana ruft alle Parteienauf, Zurückhaltung zu üben und Voraussetzungen für dieRückkehr zu friedlichen und stabilen Verhältnissen in ganzAlbanien zu schaffen.

18. September Der französische Außenminister Hubert Védrine wird Prä-sident des Nordatlantikrats3.

24. September Der Nordatlantikrat billigt die Ausgabe eines ACTWARN-Befehls sowohl für eine begrenzte Luftangriffsoption alsauch für einen abgestuften Lufteinsatz im Kosovo.

24.-25. September Informelles Treffen der NATO-Verteidigungsminister importugiesischen Vilamoura.

30. September Bei einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen Rats spre-chen die NATO und Russland über die Fortsetzung ihrerZusammenarbeit bei der SFOR und bringen noch einmalihre Besorgnis über die humanitäre Lage im Kosovo zumAusdruck.

5. Oktober Besuch des slowenischen Präsidenten Milan Kučan beider NATO.

7. Oktober Besuch des Ministerpräsidenten der Tschechischen Repu-blik Miloš Zeman und des bulgarischen Ministerpräsiden-ten Iwan Kostow bei der NATO.

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3 Ein turnusmäßig von einem Außenminister eines der Mitgliedstaaten übernommenes Ehrenamt.

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9. Oktober Die NATO und Russland bringen ihre volle Unterstützungfür diplomatische Bemühungen zum Ausdruck, die aufeine politische Lösung der Kosovo-Krise abzielen, undbetonen die Notwendigkeit der sofortigen, uneinge-schränkten und irreversiblen Einhaltung der Resolutionen1160 und 1199 des VN-Sicherheitsrats.

13. Oktober Angesichts der Nichterfüllung der VN-Resolution 1199durch die Bundesrepublik Jugoslawien prüft der Nordat-lantikrat die Lage im Kosovo und gibt ACTORD-Vorbefehlesowohl für begrenzte Luftangriffe als auch einen abgestuf-ten Lufteinsatz in Jugoslawien nach etwa 96 Stunden her-aus.

13.-15. Oktober Unter Führung des Luftverteidigungsausschusses derNATO (NADC) wird auf dem Luftwaffenstützpunkt Kayseriin der Türkei eine erste gemeinsame Übung abgehalten,bei der es um das strategische Verladen eines mobilenNATO-Luftabwehrradars durch ein schweres russischesTransportflugzeug vom Typ Iljuschin 76 geht. Die Übungdient der Vorbereitung einer möglichen Zusammenarbeitbei gemeinsamen friedensunterstützenden Maßnahmen.

15. Oktober Besuch des lettischen Präsidenten Guntis Ulmanis unddes polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek bei derNATO.

NATO-Generalsekretär Javier Solana besucht Belgrad inBegleitung des Vorsitzenden des Militärausschusses,General Naumann, und des Obersten Alliierten Befehlsha-bers Europa (SACEUR), General Clark, um auf die voll-ständige und unverzügliche Einhaltung der VN-Resolution1199 zum Kosovo durch Präsident Milošević zu dringen.Es wird ein Abkommen über eine luftgestützte Verifikati-onskomponente für den Kosovo unterzeichnet.

16. Oktober Der Nordatlantikrat kündigt seine Entscheidung zur Auf-rechterhaltung der Einsatzbereitschaft für Lufteinsätzegegen Jugoslawien an und verlängert die Frist bis zurDurchführung von Luftangriffen auf den 27. Oktober.

20. Oktober Der Oberste Alliierte Befehlshaber Europa (SACEUR)General Clark trifft die serbische Führung zur Erörterungder Kosovo-Krise in Belgrad.

21. Oktober Carlos Westendorp, der für die Koordinierung der zivilenOrganisationen und Dienststellen in Bosnien und Herze-gowina zuständige Hohe Repräsentant, besucht die NATO

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zu Gesprächen mit dem Generalsekretär und dem Nord-atlantikrat.

Bei einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats erörtern Botschafter die Lage in Bosnienund Herzegowina sowie im Kosovo. Die NATO und Russ-land unterstützen die Ziele einer politischen Lösung für dieKosovo-Krise auf der Grundlage der strikten Einhaltungder VN-Resolutionen 1160 und 1199.

20. Oktober Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten Radu Vasilebei der NATO.

22. Oktober Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugosla-wischen Republik Mazedonien*, Branko Crvenkovski, beider NATO.

24.-25. Oktober Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses GeneralNaumann und General Clark kehren nach Belgrad zurück,um mit der serbischen Führung über die Kosovo-Krise zusprechen.

27. Oktober NATO-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärungheraus, in der als Folge der Entscheidungen des Nordat-lantikrats vom 13. Oktober eine Verbesserung der Sicher-heit und der humanitären Lage im Kosovo festgestellt,erneut die Notwendigkeit der umfassenden Einhaltungder VN-Resolutionen 1199 und 1203 bekräftigt, dieAufrechterhaltung des NATO-Vorbefehls ACTORD fürbegrenzte Lufteinsätze vorbehaltlich der Entscheidungund Beurteilung des Rats und des NATO-Vorbefehls ACT-ORD für einen abgestuften Lufteinsatz angekündigt unddie ordnungsgemäße Einhaltung der VN-Resolutionendurch die Kosovo-Albaner gefordert werden.

4. November Besuch des estnischen Präsidenten Lennart Meri bei derNATO.

5. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten MikulášDzurinda bei der NATO.

11. November Sitzung der NATO-Ukraine-Kommission. Ihre Mitgliederbegrüßen Informationen über das kürzlich von PräsidentKutschma gebilligte Programm der Ukraine zur Zusam-menarbeit mit der NATO und erörtern sonstige Angele-genheiten einschließlich der Stationierung von zweiNATO-Verbindungsoffizieren in Kiew, die die Beteiligungder Ukraine an der PfP fördern sollen.

16. November Der NATO-Generalsekretär nimmt an der Ministertagungder WEU in Rom teil.

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18.-20. November Der NATO-Generalsekretär trifft in New York und Wa-shington mit dem Generalsekretär der Vereinten NationenKofi Annan sowie hochrangigen Vertretern der US-Regie-rung und US-Senatoren zusammen.

19. November Erste Sitzung des Gemeinsamen NATO-Russland-Aus-schusses für wissenschaftliche und technologischeZusammenarbeit in Moskau.Der Nordatlantikrat äußert seiner Besorgnis anlässlich derzunehmend schlechteren Lage im Kosovo und besteht aufder vollen Einhaltung der einschlägigen Resolutionen desSicherheitsrats der Vereinten Nationen durch sämtlicheParteien.

25. November Der rumänische Präsident Dr. Emil Constantinescubesucht das NATO-Hauptquartier.

26. November Der NATO-Generalsekretär und der Oberste AlliierteBefehlshaber Europa besuchen die ehemalige jugoslawi-sche Republik Mazedonien* zu Gesprächen über die Lageim Kosovo mit Präsident Kiro Gligorov und hochrangigenRegierungsbeamten.

26.-27. November Die staatliche interinstitutionelle Kommission der Ukrainestattet der NATO einen Besuch zur Vorlage des Koopera-tionsprogramms der Ukraine mit der NATO für 1999-2001ab.

27. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten MikulášDzurinda bei der NATO.

30. November Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat erörtertdie Zusammenarbeit zwischen der NATO und Russlandbei der SFOR in Bosnien und Herzegowina und diskutiertWege der Zusammenarbeit zur Unterstützung der interna-tionalen Verifikationsmission im Kosovo.

2. Dezember NATO-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärungzur Festnahme des als Kriegsverbrecher angeklagtenGenerals Radislav Krstić durch SFOR-Truppen heraus.Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*erklärt sich bereit, die Stationierung von NATO-Streitkräf-ten auf ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen und internationa-les Personal der OSZE-Verifikationsmission im benach-barten Kosovo auf Anforderung zu evakuieren.

3. Dezember Besuch des albanischen Ministerpräsidenten PandeliMajko bei der NATO.

7. Dezember Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugosla-wischen Republik Mazedonien*, Ljubčo Georgievski, beider NATO.

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8. Dezember Der Nordatlantikrat tritt auf Außenministerebene unterBeteiligung der drei Beitrittskandidaten TschechischeRepublik, Ungarn und Polen zusammen. Die Minister erör-tern die Vorbereitungsarbeiten für das Washingtoner Gip-feltreffen im April 1999 sowie die Situation in Bosnien undHerzegowina und die Zukunft der SFOR und beraten überdie Lage im Kosovo. Ferner prüfen sie die bei der internenAnpassung der NATO und der Aktualisierung des Strate-gischen Konzepts des Bündnisses erzielten Fortschritte.Es wird eine separate Erklärung im Auftrag der 19 Regie-rungen zur Anpassung des KSE-Vertrags herausgegeben.

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat tritt auf Außenmini-sterebene zusammen. Die Minister erörtern künftigesicherheitspolitsche Herausforderungen und die Zusam-menarbeit mit NATO-Partnern im Rahmen des EAPR undder PfP unter besonderer Berücksichtigung der Lage inBosnien und Herzegowina sowie im Kosovo. Sie überprü-fen die bei der Umsetzung des EAPR-Grundlagendoku-ments und der Stärkung der Partnerschaft für den Friedenerzielten Fortschritte und billigen einen aktualisiertenEAPR-Maßnahmenkatalog für 1998-2000.

Der österreichische Außenminister Wolfgang Schüsseltrifft in seiner Funktion als Präsident des Rats der Europäi-schen Union zu einem informellen Meinungsaustauschüber Fragen von gemeinsamem Interesse - unter ande-rem zur Lage im Kosovo sowie in Bosnien und Herzego-wina - mit dem NATO-Generalsekretär zusammen.

9. Dezember Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat tritt aufAußenministerebene zusammen. Die Minister prüfen dieUmsetzung des NRR-Arbeitsprogramms für 1998. Siebegrüßen die beim Aufbau einer starken, stabilen Partner-schaft erzielten Fortschritte und unterstreichen die Nütz-lichkeit des NRR bei der Förderung von Konsultation,Zusammenarbeit und gemeinsamen Maßnahmen.

Die NATO-Ukraine-Kommissin tritt auf Außenministere-bene zusammen. Die Minister prüfen die Umsetzung derNATO-Ukraine-Charta und vereinbaren das Arbeitspro-gramm für 1999. Es wird eine Regierungsvereinbarungüber die Ernennung von zwei NATO-Verbindungsoffizierenin Kiew unterzeichnet. Die NATO-Minister begrüßen dieAnkündigung des „Staatlichen Kooperationsprogrammsder Ukraine mit der NATO bis zum Jahre 2001”.

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10. Dezember Der NATO-Generalsekretär besucht Bosnien und Herze-gowina in Begleitung von General Wesley K. Clark(SACEUR).

17. Dezember Der Nordatlantikrat tritt auf Ebene der Verteidigungsmini-ster unter Beteiligung der drei Beitrittskandidaten Tsche-chische Republik, Ungarn und Polen zusammen. Die Mini-ster prüfen die hinsichtlich der Umsetzung derEntscheidungen des Madrider Gipfels auf dem Gebiet derVerteidigung erzielten Fortschritte und erörtern die Vertei-digungsfähigkeiten der NATO sowie die Vorbereitungenfür das Washingtoner Gipfeltreffen. Ferner nehmen sieeine Bestandsaufnahme der Lage in Bosnien und Herze-gowina sowie im Kosovo vor.

Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschussesund der Nuklearen Planungsgruppe. Die Minister billigendie Ministerrichtlinie von 1998, die politische Weisungenfür die NATO-Militärbehörden bis zum Jahr 2006 und dar-über hinaus beinhaltet.

Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, inder Präsident Saddam Hussein zur vollständen Einhaltungsämtlicher Verpflichtungen des Irak und zur Wiederauf-nahme der Zusammenarbeit mit der Sonderkommissionfür Abrüstung der Vereinten Nationen (UNSCOM) aufge-fordert wird.

18. Dezember Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat tritt auf Ebene derVerteidigungsminister zu Gesprächen über künftigesicherheitspolitische Herausforderungen und die Zusam-menarbeit mit NATO-Partnern im Rahmen des EAPR undder PfP auf verteidigungspolitischer Ebene zusammen.Die Minister tauschen auch ihre Standpunkte zur Lage inBosnien und Herzegowina aus und unterstreichen die Not-wendigkeit einer frühzeitig ausgehandelten Beilegung derKosovo-Krise. Die NATO-Minister begrüßen die Bereit-schaft der Partnerstaaten, zur luftgestützten Verifikations-mission im Kosovo unter NATO-Führung beizutragen.

Die NATO-Ukraine-Kommission trifft auf Ebene der Vertei-digungsminister zusammen, um die Umsetzung der Maß-nahmen zur verteidigungspolitischen und militärischenZusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine zuüberprüfen.

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1999

1. Januar Das NATO-Wissenschaftsprogramm wird überarbeitet undso neu strukturiert, dass Unterstützung für die Zusam-menarbeit zwischen Wissenschaftlern aus NATO- undPartnerstaaten bereitgestellt werden kann. Eine einheitliche europäische Währung, der Euro, wirdvon 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einge-führt.

7. Januar Der NATO-Generalsekretär besucht die ehemalige jugos-lawische Republik Mazedonien* zu Gesprächen mitAußenminister Aleksander Dimitrov und Verteidigungsmi-nister Nikola Kljusev. Ferner besucht der Generalsekretärdie Kosovo-Verifikationskoordinierungszelle in Kumanovound die NATO-Notfalltruppe („Extraction Force”).

9. Januar Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung zum Vor-gehen der französischen SFOR-Truppen ab, in dessenRahmen es zur Erschießung des unter Anklage vonKriegsverbrechen stehenden Dragan Gagović kam, alsdieser versuchte, sich der Festnahme zu entziehen.

17. Januar Der NATO-Generalsekretär verurteilt im Namen des Nor-datlantikrats das Massaker an Kosovo-Albanern durchserbische Kräfte in Račak und ruft die jugoslawischenBehörden zur umfassenden Zusammenarbeit mit demICTY gemäß der einschlägigen VN-Resolutionen und zurÜberstellung der Verantwortlichen an die Justiz auf.

18. Januar Die NATO-Generäle Wesley Clark, Oberster AlliierterBefehlshaber Europa, und Klaus Naumann, Vorsitzenderdes Militärausschusses, begeben sich nach Belgrad, umdem jugoslawischen Präsident Slobodan Milošević denErnst der Lage im Kosovo deutlich zu machen.

20. Januar Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat prüft diesich weiter verschlechternde Situation im Kosovo undbekräftigt seine volle Unterstützung für die OSZE-Verifika-tionsmission. Die NATO und Russland rufen alle Seitenauf, die Kampfhandlungen einzustellen und den Weg fürVerhandlungen zu öffnen.

28. Januar Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, inder er die Vorschläge der Kontaktgruppe hinsichtlich derVermittlung des Abschlusses einer politischen Interimsre-gelung im Kosovo innerhalb eines vorgegebenen Zeitrah-mens unterstützt. Die NATO beschließt eine Erhöhungihrer militärischen Bereitschaft, um zu gewährleisten, dass

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den Forderungen der internationalen Gemeinschaft Rech-nung getragen wird.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan,stattet der NATO einen Besuch ab und hält eine Rede vordem Nordatlantikrat. Schwerpunkt der Gespräche ist dieLage in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo.

Die aus sechs Staaten bestehende Kontaktgruppe für dasehemalige Jugoslawien appelliert an die Regierung derBundesrepublik Jugoslawien sowie die Vertreter derKosovo-Albaner, die Verhandlungen im französischenRambouillet aufzunehmen.

30. Januar Der Nordatlantikrat genehmigt Luftangriffe auf dem Gebietder Bundesrepublik Jugoslawien und delegiert die Befug-nis zur Umsetzung dieser Entscheidung im Falle einerNichteinhaltung der Forderungen der internationalenGemeinschaft an den NATO-Generalsekretär. Der Ratkündigt die Ergreifung entsprechender Maßnahmen auchim Falle einer Nichteinhaltung seitens der Kosovo-Albaneran.

Der britische Außenminister Robin Cook fliegt nach Bel-grad und fordert Präsident Milošević auf, das Töten zubeenden; andernfalls sei mit NATO-Luftangriffen gegendie für die Unterdrückung im Kosovo verantwortlichen ser-bischen Stellungen zu rechnen.

3. Februar Gemeinsames Seminar zur Krisenbewältigung der NATOund der WEU zum Aufbau der Europäischen Sicherheits-und Verteidigungsidentität (ESVI) im NATO-Hauptquartier.

7. Februar Im französischen Rambouillet werden Kosovo-Friedens-verhandlungen zwischen Vertretern der Serben undKosovo-Albaner aufgenommen.

9. Februar Das ungarische Parlament stimmt mit überwältigenderMehrheit für eine NATO-Mitgliedschaft.

10.-12. Februar Der Politische Ausschuss der NATO besucht die Ukrainezu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern über dieUmsetzung der NATO-Ukraine-Charta.

12. Februar Angesichts des ablaufenden Ultimatums für denAbschluss der Kosovo-Verhandlungen in Rambouilletbekräftigt der Nordatlantikrat seine früheren Forderungenund betont, dass die NATO-Streitkräfte bereit seien, sämt-liche zur Abwendung einer humanitären Katastrophe undHerbeiführung einer politischen Lösung notwendigenMaßnahmen zu ergreifen.

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17. Februar Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat erörtertdie Lage in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo.Er hebt die Bedeutung der Friedensverhandlungen inRambouillet hervor und fordert die Parteien dringend auf,verantwortlich und intensiv an der Herbeiführung einerpolitischen Interimsvereinbarung zu arbeiten.

Beide Kammern des polnischen Parlaments stimmen mitüberwältigender Mehrheit für eine NATO-Mitgliedschaft.

18.-19. Februar Der NATO-Generalsekretär und der Oberste AlliierteBefehlshaber Europa, General Wesley Clark, besuchendie ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien* sowieBosnien und Herzegowina.

23. Februar Generalsekretär Javier Solana appelliert an die Parteiender Kosovo-Friedensverhandlungen, den Friedensplander Kontaktgruppe in seiner Gesamtheit anzunehmen.

24.-26. Februar Die NATO-Botschafter und Vertreter der Länder des Mit-telmeerdialogs treffen erstmals anlässlich einer Konferenzin Valencia zusammen, um die künftige Richtung desNATO-Mittelmeerdialogs zu erörtern.

1. März Der Nordatlantikrat billigt Aktivierungsanfragen für dieHauptquartiere der neuen militärischen NATO-Komman-dostruktur.

3. März Die Kosovo-Sonderbotschafter der USA und der EU, Bot-schafter Christopher Hill und Wolfgang Petritsch, unter-richten den Nordatlantikrat.

5. März Der NATO-Generalsekretär begrüßt die Ankündigung desUnabhängigen Vermittlers Robert Owen hinsichtlich deskünftigen neutralen Status von Brčko und ruft alle Parteienauf, die Entscheidung zu respektieren, der allen Bürgernvon Bosnien und Herzegowina Bewegungsfreiheit imDistrikt Brčko garantiert.

Der NATO-Generalsekretär sagt seine Unterstützung fürdie Entscheidung des Hohen Repräsentanten CarlosWestendorp zu, Nikola Poplašen gemäß den ihm durchdas Allgemeine Rahmenabkommen über den Frieden inBosnien und Herzegowina verliehenen Befugnissen ausdem Amt des Präsidenten der Republik Srpska zu entfer-nen.

12. März Die Außenminister der Tschechischen Republik, Ungarnsund Polens hinterlegen in Übereinstimmung mit Artikel 14des Nordatlantikvertrags ihre Beitrittsurkunden zum Wa-shingtoner Vertrag bei der Truman Library in Indepen-

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dence (Missouri). Damit werden die Tschechische Repu-blik, Ungarn und Polen offiziell NATO-Mitglieder.

15. März In Paris werden die Verhandlungen über ein Interimsab-kommen für Frieden im Kosovo wieder aufgenommen.

16. März Mit feierlicher Hissung der Flaggen am NATO-Hauptquar-tier und einer Sondersitzung des Nordatlantikrats wird derNATO-Beitritt der Tschechischen Republik, Ungarns undPolens begangen.

17. März Beim Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats setzen die Botschafter die Konsultationenzur Kosovo-Krise fort und unterstreichen die Bedeutungder Verhandlungen in Paris.

19. März Die Pariser Verhandlungen über ein Interimsabkommenfür Frieden im Kosovo werden ausgesetzt, als die Bun-desrepublik Jugoslawien ihre Entscheidung bekannt gibt,das Abkommen nicht zu unterzeichnen.

22. März Nach Aussetzung der Verhandlungen in Paris am 19. Märzund als Reaktion auf die Unnachgiebigkeit Belgradsermächtigt der Nordatlantikrat den NATO-Generalsekretär,nach weiteren Konsultationen breiter angelegte Luft-einsätze zur Beendigung der Unterdrückung im Kosovo zubeschließen.Bei einem Treffen der NATO-Ukraine-Kommission erörterndie Botschafter die sich verschlechternde Sicherheitslageim Kosovo und fordern die Bundesrepublik Jugoslawiendringend auf, das von der Delegation der Kosovo-Albanerunterzeichnete Interimsabkommen zu akzeptieren. DieBündnispartner äußern ihre Anerkennung für das Angebotder Ukraine, einen Beitrag zur luftgestützten Kosovo-Veri-fikationsmission und zu einer möglichen IFOR-Truppeunter NATO-Führung zu leisten.

23. März NATO-Generalsekretär Javier Solana weist General Wes-ley Clark (SACEUR) an, Lufteinsätze in der Bundesrepu-blik Jugoslawien einzuleiten, die darauf abzielen, derGewalt Einhalt zu gebieten und die humanitäre Krise imKosovo zu beenden, ein Ausbreiten von Instabilität in derRegion zu verhindern und eine politische Beilegung derKrise zu gewährleisten.

24. März NATO-Generalsekretär Javier Solana kündigt an, dass dieNATO beabsichtigt, nach dem Scheitern der politischenVerhandlungen zur Beendigung der Kosovo-Krise militäri-sche Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawienzu ergreifen. Er betont, dass die Maßnahmen der NATO

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darauf abzielen, weiteres menschliches Leid und Gewaltzu verhindern sowie die Ausbreitung der Instabilität in derRegion zu vermeiden, und dass sie gegen die repressivePolitik der serbischen Führung gerichtet seien. NATO-Luft-angriffe gegen militärische Einrichtungen werden aufge-nommen.

27. März Der NATO-Generalsekretär beauftragt den SACEUR mitder Aufnahme breiter angelegter Lufteinsätze in der Bun-desrepublik Jugoslawien und zur Verstärkung der Maß-nahmen gegen die jugoslawischen Streitkräfte.

3. April Der Nordatlantikrat ermächtigt den Befehlshaber desACE-Schnelleingreifkorps (ARRC), General Sir MichaelJackson, die humanitären Bemühungen des Bündnissesin der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*unter Einsatz aller NATO-Kräfte in dieser Region zu koor-dinieren.

4. April Der Nordatlantikrat tagt zur Koordinierung der Bemühun-gen um die Bewältigung der durch die Aktionen der serbi-schen Streitkräfte im Kosovo hervorgerufenen schwerenhumanitären Krise im NATO-Hauptquartier mit den EU-Mitgliedstaaten, dem Amtierenden OSZE-Vorsitzenden,der Hohen Flüchtlingskommissarin der VN, dem Europaratund der Westeuropäischen Union.

5.-7. April Der Stellvertretende NATO-Generalsekretär BotschafterSergio Balanzino besucht Rumänien, Bulgarien, die ehe-malige jugoslawische Republik Mazedonien* und Albanienzu Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen. Erbesucht auch die NATO-Truppen in der ehemaligen jugos-lawischen Republik Mazedonien* und macht sich eindirektes Bild von der Lage der Flüchtlinge in dieserRegion.

6. April NATO-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärungheraus, in der er den von der Bundesrepublik Jugoslawienvorgeschlagenen Waffenstillstand als unzureichendzurückweist und betont, dass die Forderungen der inter-nationalen Staatengemeinschaft erfüllt werden müssen,bevor ein Waffenstillstand in Erwägung gezogen werdenkann.

9. April Außenminister Aleksander Dimitrov und Verteidigungsmi-nister Nikola Kljusev aus der ehemaligen jugoslawischenRepublik Mazedonien* treffen sich im NATO-Hauptquartiermit dem Nordatlantikrat. Die Bündnispartner bekräftigenihre Würdigung der entscheidenden Rolle, die das Land

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bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie derenschwerwiegenden Folgen für das Land selbst spielt.

12. April Außerordentliches Treffen des Nordatlantikrats auf Mini-sterebene. Die NATO-Außenminister geben eine offizielleErklärung zur Lage in und um Kosovo heraus, bekräftigendie Solidarität des Bündnisses hinsichtlich seiner Maß-nahmen zur Beendigung des Konflikts im Namen der inter-nationalen Gemeinschaft und nennen fünf Bedingungen,die durch die jugoslawische Führung zu erfüllen sind(Beendigung der Militäraktionen und der Unterdrückung,Abzug aller serbischen Streitkräfte, Zustimmung zu einerinternationalen Militärpräsenz, Rückkehr der Flüchtlinge,Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen über einepolitische Lösung auf Grundlage der Abkommen vonRambouillet).

14. April Besuch der Hohen Flüchtlingskommissarin der VN,Sadako Ogata, bei der NATO.

21. April Der bulgarische Ministerpräsident Iwan Kostow besuchtdas NATO-Hauptquartier.

23. April Eröffnung des NATO-Verbindungsbüros in Kiew.

23.-25. April Washingtoner Gipfeltreffen des Nordatlantikrats. DieNATO-Staats- und Regierungschefs begehen den 50.Jahrestag der Nordatlantischen Allianz und bekräftigenihre Entschlossenheit, die Politik der Unterdrückung imKosovo durch das jugoslawische Regime zu beenden unddie Luftschläge fortzusetzen, bis die fünf Bedingungen derinternationalen Gemeinschaft erfüllt werden.

Es werden Arbeiten zu einer Reihe von Initiativen aufge-nommen oder abgeschlossen, mit denen die NATO auf dieHerausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereitet wer-den soll. Die NATO-Staats- und Regierungschefs veröf-fentlichen die Erklärung von Washington und billigen einaktualisiertes Strategisches Konzept sowie Initiativen, diedie Verteidigungsfähigkeit verbessern, die mit Massenver-nichtungswaffen verbundenen Risiken behandeln, denProzess des Aufbaus der Europäischen Sicherheits- undVerteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses vorantrei-ben, die operationelle Dimension der PfP sowie die Kon-sultation und Zusammenarbeit im Rahmen des EAPRstärken, den Mittelmeerdialog der NATO fortführen undbeitrittswillige Länder durch einen Aktionsplan zur Mit-gliedschaft unterstützen sollen.

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Es findet ein Treffen mit Vertretern der Nachbarländer derBundesrepublik Jugoslawien statt, auf dem die Auswirkun-gen der anhaltenden Krise in und um Kosovo erörtert wer-den. Die NATO-Staats- und Regierungschefs schlagenMaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in derRegion und zur Förderung der regionalen Zusammenar-beit in Südosteuropa vor.

Die Staats- und Regierungschefs der 19 NATO-Mitglied-staaten und der Ukraine treffen erstmals auf Gipfelebenezusammen, um die Umsetzung der Charta über eine aus-geprägte Zusammenarbeit, die Lage im Kosovo, die Her-ausforderungen für die Sicherheit im euro-atlantischenRaum, die Anpassung der Allianz und den Beitrag derUkraine zur Stabilität in Europa zu besprechen.

Treffen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats auf Gip-felebene in Washington. Die Staats- und Regierungschefsder EAPR-Mitgliedstaaten billigen einen Bericht des Poli-tisch-Militärischen Lenkungsausschusses zur Partner-schaft für den Frieden („Auf dem Weg zu einer Allianz fürdas 21. Jahrhundert - Die vertiefte und operationellerePartnerschaft”).

28. April Der Nordatlantikrat verlängert die Mission der aus NATO-und Partnerstaaten bestehenden Expertengruppe zurAusbildung des albanischen Militärs für die Räumungnicht ausgelöster Munition bis Ende 1999.

3. Mai Der russische Balkanbeauftragte Viktor Tschernomyrdintrifft nach Besuchen in Rom, Bonn und Belgrad zuGesprächen mit Präsident Clinton und VN-Generalse-kretär Kofi Annan über Initiativen zur Herbeiführung einerdiplomatischen Lösung der Kosovo-Krise in Washingtonein.

4. Mai Präsident Clinton besucht das NATO-Hauptquartier zuGesprächen über die Kosovo-Krise.

10. Mai Die europäischen Außen- und Verteidigungsminister ver-einbaren die Erarbeitung einer gemeinsamen Verteidi-gungskapazität zur Bewältigung von Krisen wie des Bal-kan-Konflikts.

14. Mai Die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Men-schenrechte, Mary Robinson, verurteilt die ethnischenSäuberungen im Kosovo.

18. Mai Besuch Dr. Ibrahim Rugovas, des Führers der Demokrati-schen Liga des Kosovo, bei der NATO.

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20. Mai Besuch des italienischen Ministerpräsidenten Massimod’Alema bei der NATO. Er gibt eine Erklärung heraus, inder er eine dreitägige Einstellung der Bombenangriffe inJugoslawien vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischenden NATO-Mitgliedstaaten und Russland über einenResolutionsentwurf des VN-Sicherheitsrats vorschlägt.

25. Mai Besuch der NATO durch den spanischen Ministerpräsi-denten José María Aznar.

Besuch des albanischen Ministerpräsidenten PandeliMajko bei der NATO.

1. Juni Die Gewinner des NATO-EAPR-Programms für For-schungsstipendien 1999-2001 werden bekannt gegeben.

Besuch des slowenischen Ministerpräsidenten JanezDrnovšek bei der NATO.

4. Juni NATO-Generalsekretär Javier Solana übernimmt dasneue Amt des Hohen Repräsentanten für die Gemein-same Europäische Außen- und Sicherheitspolitik.

10. Juni NATO-Generalsekretär Javier Solana gibt nach 78 Tagenund Nächten mit Luftangriffen eine Erklärung zur Ausset-zung der Luftschläge heraus, nachdem PräsidentMilošević einwilligt, seine Truppen aus dem Kosovo abzu-ziehen. Der VN-Sicherheitsrat genehmigt die Stationie-rung einer internationalen Schutztruppe (KFOR) aufNATO-Basis im Kosovo im Rahmen der von Generalleut-nant Sir Michael Jackson, dem Befehlshaber der KFOR,und Vertretern Jugoslawiens unterzeichneten Militärisch-Technischen Vereinbarung.

11. Juni Russische Truppen marschieren im Vorfeld der KFOR-Truppen in Priština ein.

18. Juni Anlässlich einer außerordentlichen Sitzung der Außen-und Verteidigungsminister der Nordatlantikrats bei derNATO wird eine weitere Erklärung zur „Lage in und umKosovo” abgegeben.

20. Juni Der NATO-Generalsekretär gibt bekannt, dass alle jugos-lawischen Militär- und Polizeikräfte den Kosovo entspre-chend der Militärisch-Technischen Vereinbarung verlas-sen haben.

23. Juni Der NATO-Generalsekretär Javier Solana besucht denKosovo. Der armenische Präsident Robert Kotscharjanbesucht die NATO.

29. Juni Das erste PfP-Ausbildungszentrum wird in Ankara eröff-net.

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12. Juli Der ehemalige stellvertretende bosnisch-serbische Mini-sterpräsident Radislav Brdjanin tritt vor das VN-Kriegsver-brechertribunal.

13. Juli Bernard Kouchner, VN-Sonderbeauftragter für denKosovo, besucht die NATO.Der slowakische Präsident Rudolf Schuster besucht dieNATO.

23. Juli Erklärung des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats zur Sicherheitslage im Kosovo und Bekräftigung sei-ner Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung derBestimmungen und Ziele von Resolution 1244 des Sicher-heitsrats der Vereinten Nationen.

30. Juli Anlässlich des Ministerrats der Europäischen Union inKöln wird ein Stabilitätspakt für Südosteuropa vereinbart.

2. August 1999 Erklärung des NATO-Generalsekretärs Javier Solana zurSFOR-Aktion gegen den unter Anklage von Kriegsverbre-chen stehenden Radomir Kovać.

4. August NATO-Generalsekretär Javier Solana kündigt an, dass derbritische Verteidigungsminister Lord George Robertsonseine Nachfolge antreten wird.

19. August USA und Russland bestätigen, dass ein Vertrag von 1972über das Verbot von Raketenabwehrsystemen den Grund-stein für die strategische Stabilität zwischen den beidenNationen bildet.

6. September NATO-Generalsekretär Javier Solana besucht denKosovo.

8. September Der für die Koordinierung der Arbeiten ziviler Organisatio-nen und Bosnien und Herzegowina zuständige HoheRepräsentant Wolfgang Petritsch besucht die NATO.

9. September Die NATO-Ukraine-Kommission begrüßt die von derKFOR erzielten Ergebnisse und billigt die künftige Beteili-gung der Ukraine an der internationalen Sicherheitsprä-senz im Kosovo.

9.-11. September Eröffnung des neuen Standorts der NATO-Verteidigungs-akademie in Rom in Gegenwart der Ständigen Vertreter imNordatlantikrat.

10. September Ernennung des deutschen Heeresgenerals Dr. KlausReinhardt zum Nachfolger von Generalleutnant Sir Mich-ael Jackson als Befehlshaber der KFOR.

10.-11. September Die Staats- und Regierungschefs aus über 20 Schwarz-meer- und Ostseestaaten kommen in Jalta zur Erörterungvon Fragen der europäischen Integration zusammen.

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13. September Truppen aus Deutschland, Polen, Dänemark, Rumänienund Litauen nehmen an militärischen Übungen in Zentral-litauen teil.

15. September Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat erörtertdie Lage in und um Kosovo sowie die Zusammenarbeitvon NATO und Russland bei der internationalen Sicher-heitspräsenz im Kosovo.

21. September NATO-Generalsekretär Javier Solana begrüßt dieErklärung der KFOR, in der diese darüber berichtet, dassdie Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) ihrer Verpflichtungzur Entmilitarisierung nachgekommen ist.

21.-22. September Informelles Treffen der NATO-Verteidigungsminister inToronto.

23. September Die Europäische Union begrüßt den Abschluss der Ent-waffnung der Kosovo-Befreiungsarmee und die Bildungeines multiethnischen Kosovo-Schutzkorps.

24. September Der Tschetschenien-Konflikt eskaliert mit Aufnahme vonBombenangriffen durch russische Kampfflugzeuge in derGegend um die Hauptstadt der aufständischen Provinz,Grosny.

6. Oktober Besuch von Bundespräsident Johannes Rau bei derNATO.

11. Oktober Die NATO und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinba-rung über die zivile Ausbildung von freigesetzten ukraini-schen Offizieren.

13. Oktober Die NATO gibt eine Erklärung zu Forschungs-, Entwick-lungs- und Akquisitionsprogrammen im Bereich nicht töd-licher Waffen heraus.

14. Oktober Lord Robertson tritt im Amt des NATO-Generalsekretärsdie Nachfolge von Javier Solana an, dessen Amtszeit am6. Oktober geendet hatte.

15. Oktober Der Präsident von Montenegro, Milo Djukanović, trifft sichmit NATO-Generalsekretär Lord Robertson zuGesprächen über die Lage in Montenegro und der Bal-kanregion. Der Generalsekretär betont die Notwendigkeiteines Einsatzes für Stabilität und Demokratisierung sei-tens aller Staats- und Regierungschefs der Balkanregion.Fünfte NATO-Japan-Sicherheitskonferenz im NATO-Hauptquartier.

19. Oktober Der NATO-Generalsekretär und die Ständigen Vertreter imNordatlantikrat besuchen Bosnien und Herzegowina,Kosovo sowie die ehemalige jugoslawische RepublikMazedonien*.

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Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbanbei der NATO.

21. Oktober NATO-Generalsekretär Lord Robertson kündigt Reduzie-rungen der SFOR an.

26. Oktober Die lettische Präsidentin Vaira Vike-Freiberga besucht dieNATO.

27. Oktober Anlässlich einer Sitzung des Ständigen GemeinsamenNATO-Russland-Rats auf Botschafterebene erörtern dieNATO und Russland die Lage in und um Kosovo sowieihre Zusammenarbeit im Rahmen der internationalenSicherheitspräsenz im Kosovo.

3. November Die NATO kündigt die Ernennung des US-Luftwaffengene-rals Joseph W. Ralston als Nachfolger von General Wes-ley K. Clark als Oberster Alliierter Befehlshaber Europa(SACEUR) an.

4. November Der Europarat ruft eine Dringlichkeitsdebatte zur Erörte-rung der russischen Offensive in Tschetschenien ein.

17. November Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat auf Bot-schafterebene betont die Verpflichtung zur vollen Umset-zung von Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats undbekräftigt die Entschlossenheit von NATO und Russlandzur engen Zusammenarbeit bei der Gewährleistung desSchutzes der Minderheiten im Kosovo und der Schaffungeiner multiethnischen, demokratischen Gesellschaft.

18.-19. November OSZE-Gipfel in Istanbul. 54 Staaten unterzeichnen eineneue Europäische Sicherheitscharta sowie einen aktuali-sierten KSE-Vertrag über den Abbau konventioneller Trup-pen in Europa.

29. November Sitzung der NATO-Ukraine-Kommission auf Botschaftere-bene.

Der für die Koordinierung der Arbeiten ziviler Organisatio-nen und Dienststellen in Bosnien und Herzegowinazustängige Hohe Repräsentant Wolfgang Petritschbesucht die NATO.

1. Dezember Der irische Außenminister David Andrews besucht dieNATO und unterzeichnet das PfP-Rahmendokument.Irland wird 25. Mitglied des PfP-Programms.

3. Dezember Sitzung der NATO-Ukraine-Kommission auf Ebene derVerteidigungsminister.

Sitzung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats aufEbene der Verteidigungsminister.

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6. Dezember Erklärung des NATO-Generalsekretärs Lord Robertsonzum OSZE-Bericht über den Kosovo. Darin bestätigt er,dass eine geplante, systematische Verfolgung der albani-schen Bevölkerung durch die serbischen Sicherheitskräftestattgefunden hat.

8. Dezember Die Vereinten Nationen, die OSZE und der Europaratgeben eine gemeinsame Erklärung heraus, in der Russ-land zur Einhaltung der Menschenrechte in Tsche-tschenien aufgefordert wird.

10. Dezember Türkei wird offizieller EU-Beitrittskandidat.13. Dezember Erklärung von NATO-Generalsekretär Lord Robertson, in

der er die Ergebnisse des Europäischen Rats von Helsinkizur Stärkung der europäischen Rolle im Bereich derSicherheit und Verteidigung würdigt.

15.-16. Dezember Die NATO-Außenminister erörtern auf einem Treffen inBrüssel die Ergebnisse des Europäischen Rats in Hel-sinki, die NATO-geführten Militäreinsätze in Bosnien undHerzegowina sowie im Kosovo, die Beziehungen zu Russ-land sowie die Lage in Tschetschenien.

16. Dezember Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) verab-schiedet seinen Maßnahmenkatalog für 2000-2002.

31. Dezember Boris Jelzin gibt seinen Rücktritt vom Amt des russischenPräsidenten bekannt und übergibt die Präsidentschaft biszu den Wahlen im Jahr 2000 an Ministerpräsident Wladi-mir Putin.

2000

19. Januar Die Anklägerin des Internationalen Kriegsverbrechertribu-nals für das ehemalige Jugoslawien, Carla Del Ponte,besucht die NATO.Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat bekräftigtdie Entschlossenheit der NATO und Russlands zur engenZusammenarbeit beim Schutz der Minderheiten imKosovo.

25. Januar Erklärung des NATO-Generalsekretärs Lord Robertsonzur Festnahme des wegen Kriegsverbrechen in Bosnienund Herzegowina angeklagten Mitar Vasiljević.

14. Februar Erklärung des NATO-Generalsekretärs Lord Robertson zuAngriffen auf KFOR-Truppen in Kosovska Mitrovica.

15. Februar Besuch des kroatischen Ministerpräsidenten Ivica Račanbei der NATO.

16. Februar Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung der NATOund Russlands anlässlich des Moskaubesuchs von Gene-

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ralsekretär Lord Robertson hinsichtlich der Bekräftigungihrer Absicht zur Intensivierung des Dialogs und derZusammenarbeit.

1. März Veröffentlich einer Erklärung im Anschluss an das ersteTreffen der NATO-Ukraine-Kommission in Kiew.

5. März Erklärung von NATO-Generalsekretär Lord Robertson zurFestnahme des wegen Kriegsverbrechen in Bosnien undHerzegowina angeklagten Dragoljub Prcač.

8. März Erklärung des NATO-Generalsekretärs Lord Robertson imAnschluss an das Treffen des Nordatlantikrats, in der wei-tere Gewaltakte in Mitrovica verurteilt werden.

14. März Algerien wird Teilnehmerstaat des NATO-Mittelmeerdia-logs.

15. März Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat bekräftigtdie Entschlossenheit beider Seiten zur Intensivierung desDialogs und der Zusammenarbeit miteinander.

21. März NATO-Generalsekretär Lord Robertson veröffentlicht sei-nen persönlichen Bericht an den Nordatlantikrat zum Jah-restag der militärischen Intervention des Bündnisses inden Kosovo-Konflikt („Kosovo One Year On: Achievementand Challenge”).

22. März Der Ministerpräsident von Estland, Maart Laar, besuchtdie NATO.

26. März Wahl Wladimir Putins zum Präsidenten der RussischenFöderation.

28. März Vertreter aus den sechs Ländern der Kontaktgruppe fürdas ehemalige Jugoslawien treffen sich zur Untersuchungvon Wegen, den Friedensprozess im Kosovo voranzutrei-ben.

28. März Lord Robertson beglückwünscht Wladimir Putin zu seinerWahl zum russischen Präsidenten und unterstreicht dieBereitschaft der NATO, die Zusammenarbeit mit Russlandzu verstärken.

31. März Internationale Spender stellen 2,4 Millionen Euro für denBalkan-Stabilitätspakt bereit.

3. April NATO-Generalsekretär Lord Robertson gibt eineErklärung zur Festnahme von Momčilo Krajišnik, demBerater des früheren Serbenführers Radovan Karadžić,heraus.

12. April Generalsekretär Lord Robertson verleiht dem OberstenAlliierten Befehlshaber Europa, General Wesley Clark,NATO-Orden für seine Verdienste im ehemaligen Jugosla-wien und im Kosovo.

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13. April NATO-Generalsekretär Lord Robertson besucht das Inter-nationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemaligeJugoslawien in Den Haag.

14. April Das Unterhaus des russischen Parlaments, die Duma,ratifiziert den russisch-amerikanischen START-II-Vertragüber die Reduzierung strategischer Waffen.

19. April Das Oberhaus des russischen Parlaments, der Föderati-onsrat, ratifiziert den START-II-Vertrag.

2. Mai US-General Joseph Ralston folgt General Wesley Clark imAmt als Oberster Alliierter Befehlshaber Europa(SACEUR).

4. Mai Botschafter Wolfgang Petritsch, der für die Koordinierungziviler Organisationen und Dienststellen in Bosnien undHerzegowina zuständige Hohe Repräsentant, besucht dieNATO.

5. Mai Der italienische Präsident Carlo Azeglio Ciampi besuchtdie NATO.

9. Mai Der kroatische Ministerpräsident Ivica Račan besucht dieNATO.

22. Mai Besuch des ukrainischen Ministerpräsidenten WiktorJuschtschenko bei der NATO.

24. Mai Ministertagung des Nordatlantikrats in Florenz. Die NATO-Außenminister erörtern die Fortschritte bei SFOR undKFOR sowie weitere Entwicklungen im ehemaligen Jugos-lawien, die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungs-fähigkeit (DCI), den künftigen Dialog mit der EuropäischenUnion und weitere Aspekte der Bündnispolitik.Anlässlich des Ministertreffens des Ständigen Gemeinsa-men NATO-Russland-Rats (NRR) in Florenz werden dieerzielten Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischender NATO und Russland sowie die Lage im ehemaligenJugoslawien überprüft; ferner wird ein NRR-Arbeitspro-gramm für den Rest des Jahres 2000 gebilligt.

25. Mai Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) erörtertauf einer Sitzung auf Außenministerebene in Florenz eineReihe von Sicherheitsfragen, unter anderem die Südost-europa-Initiative sowie die Entwicklungen im Kosovo undin Bosnien und Herzegowina. Kroatien wird 46. Mitgliedstaat des EAPR und tritt derPartnerschaft für den Frieden (PfP) bei.Die auf Ministerebene in Florenz zusammengetreteneNATO-Ukraine-Kommission erörtert die im Rahmen derPartnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine erziel-

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ten Fortschritte, die Lage im Kosovo und weitere regionaleAngelegenheiten.Dr. Alexander Juschtschenko von der PolytechnischenUniversität Charkow (Ukraine) erhält das Manfred-Wör-ner-Stipendium für das Jahr 2000.

7. Juni Die NATO verurteilt die jüngsten Angriffe auf Grenztrup-pen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedo-nien*.

8. Juni Die NATO-Verteidigungsminister geben anlässlich desTreffens des Nordatlantikrats auf Ministerebene in BrüsselErklärungen zur NATO-Initiative zur Verteidigungsfähigkeitsowie zur Lage auf dem Balkan heraus.Bei einem Treffen des Verteidigungsplanungsausschus-ses und der Nuklearen Planungsgruppe billigen die NATO-Verteidigungsminister neue NATO-Streitkräfteziele für denZeitraum bis 2006.Die auf Verteidigungsministerebene tagende NATO-Ukraine-Kommission erörtert die Zusammenarbeit zwi-schen NATO und Ukraine im Rahmen der KFOR, dieBeteiligung der Ukraine an der PfP, die Pläne der Ukrainezur Umstrukturierung ihrer Streitkräfte sowie weitereAspekte der Partnerschaft.

9. Juni Der auf Ebene der Verteidigungsminister tagende Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) begrüßt die Erarbei-tung der ersten umfassenden Reihe von Partnerschafts-zielen und erhält einen zusammenfassenden Bericht überdie PfP-Planung und Überprüfung (PARP).Der auf Ministerebene tagende Ständige GemeinsameNATO-Russland-Rat (NRR) begrüßt Schritte zur Verstär-kung der Konsultation und Zusammenarbeit, erörtert dieLage im ehemaligen Jugoslawien und untersucht verteidi-gungsspezifische militärische Prioritäten für den Dialogzwischen NATO und Russland.

13. Juni Die NATO gibt die Vergabe von 54 NATO-EAPR-For-schungsstipendien an Bürger aus EAPR-Mitgliedstaatenbekannt.

19.-20. Juni Anlässlich des Treffens des Rats der Europäischen Unionim portugiesischen Feira werden Vorschläge für die Ein-richtung von vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen für die Zusam-menarbeit zwischen der NATO und der EU gebilligt.

25. Juni NATO-Generalsekretär Lord Robertson gibt eineErklärung zur Festnahme von Duško Sikirica durch dieSFOR bekannt, der unter Anklage des Internationalen

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Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawiensteht.

27. Juni Der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew besuchtdie NATO.

28. Juni Ernennung des US-Generalleutnants Kernan zum Nach-folger von Admiral Gehman als Oberster Alliierter Befehls-haber Atlantik (SACLANT) ab September 2000.

17. Juli Der kroatische Präsident Stipe Mesić besucht die NATO.

17.-19. Juli Sondierungsmission des Nordatlantikrats auf dem Balkan.

24. Juli General Walerij Manilow, Erster Stellvertretender General-stabschef der russischen Streitkräfte, unterrichtet denStändigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rat über dierussische Militärdoktrin sowie über die russischen Ansich-ten zum Strategischen Konzept des Bündnisses.

24.-29. Juli Vom norwegischen Zentrum für internationale Verteidi-gung in Sessvollmoen ausgerichtetes Seminar im Rah-men des NATO-Programms zur Sicherheitszusammenar-beit mit Bosnien und Herzegowina.

27. Juli NATO-Generalsekretär Lord Robertson gibt eineErklärung heraus, in der er die Airlie-House-Deklarationführender Kosovo-Albaner und Serben als wichtigenSchritt in Richtung einer Versöhnung zwischen allen ethni-schen Gruppen des Kosovo begrüßt.

10. August Ernennung von Generalleutnant Thorstein Skiaker vomnorwegischen Heer zum KFOR-Befehlshaber ab Frühling2001.

22. August Die NATO spricht Russland ihr Beileid zum Verlust der U-Boot-Besatzung der „Kursk” aus.

1. September NATO-Generalsekretär Lord Robertson gibt eineErklärung zur Entscheidung der USA über die Fortsetzungder Tests und der Entwicklung eines begrenzten nationa-len Raketenabwehrsystems heraus und unterstreicht dieBedeutung einer Fortsetzung der Konsultationen mit denBündnispartnern.

8. September US-General Michael L. Dodson löst US-General Ronald E.Adams als Befehlshaber der SFOR ab.

13. September Der slowenische Ministerpräsident Andrej Bajuk besuchtdie NATO.

Carl Bildt, Sonderbotschafter der Vereinten Nationen fürden Balkan, informiert den Nordatlantikrat im NATO-Haupt-quartier.

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18. September Der griechische Außenminister Georgios Papandreou wirdEhrenpräsident des Nordatlantikrats. Er löst damit dendeutschen Außenminister Joschka Fischer ab.

19. September Beim ersten Treffen des Nordatlantikrats und des Politi-schen und Sicherheitspolitischen Interimsausschussesder Europäischen Union erfolgt eine Bestandsaufnahmeder von den Ad-hoc-Arbeitsgruppen der NATO und der EUerzielten Fortschritte, die eingerichtet wurden, um Rege-lungen für den Zugang der EU zu gemeinsamen NATO-Mitteln sowie ständige Konsultationsmechanismen zwi-schen der NATO und der EU zu definieren.

20.-29. September In der westlichen Ukraine findet im Rahmen der Partner-schaft für den Frieden und des NATO-Ukraine-Arbeits-plans die Katastrophenhilfsübung „Transkarpatien 2000”statt, bei der massive Überschwemmungen simuliert wer-den. 350 Mitarbeiter von Katastrophenhilfseinheiten aus11 EAPR-Ländern nehmen daran teil.

27. September Der Ministerpräsident der ehemaligen jugoslawischenRepublik Mazedonien*, Ljubčo Georgievski, besucht dieNATO zu Gesprächen mit Generalsekretär LordRobertson.

4.-6. Oktober Der Politische Ausschuss der NATO besucht die Ukraine.

5. Oktober Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan,besucht die NATO zu Gesprächen über die Sicher-heitsprobleme auf dem Balkan und über den NATO-Bei-trag zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen.

6. Oktober Nach den angefochtenen Wahlen vom 24. September,Protesten in Belgrad und der Besetzung des Bundespar-laments wird der Führer der demokratischen OppositionSerbiens, Vojislav Koštunica, international als neuer Prä-sident Jugoslawiens anerkannt und damit der frühere Prä-sident Slobodan Milošević seines Amtes enthoben.

10. Oktober Anlässlich eines informellen Treffens der NATO-Verteidi-gungsminister in Birmingham begrüßt NATO-Generalse-kretär Lord Robertson den Übergang der BundesrepublikJugoslawien zur Demokratie und bietet dem jugoslawi-schen Volk die Hand der Freundschaft an.

13. Oktober Erklärung des NATO-Generalsekretärs Lord Robertsonüber den SROR-Einsatz zur Festnahme des wegenKriegsverbrechen angeklagten Janko Janjić.

13.-14. Oktober Seminar zu politischen/militärischen Instrumenten derKonfliktverhütung innerhalb des Euro-Atlantischen Part-

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nerschaftsrats (EAPR)/des PfP-Programms im sloweni-schen Ljubljana.

16. Oktober General Carlo Calsigiosu (Italien) löst General JuanOrtuño (Spanien) als KFOR-Befehlshaber ab.

18. Oktober Treffen der NATO-Ukraine-Arbeitsgruppe für Zusammen-arbeit im Wissenschafts- und Umweltbereich bei derNATO.Die Anklägerin der Internationalen Kriegsverbrechertribu-nals für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, CarlaDel Ponte, hält bei der NATO eine Rede vor dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR).

30. Oktober Erklärung von Lord Robertson zur erfolgreichen Durch-führung von Kommunalwahlen im Kosovo am 28. Oktober.Die OSZE erklärt den Führer der Demokratischen Ligades Kosovo, Ibrahim Rugova, zum Gewinner der Kommu-nalwahlen.

31. Okt.-3. Nov. Vollversammlung der Nordatlantischen Gesellschaft inBudapest.

1.-10. November Übung „Cooperative Determination” in Luzern. 9 NATO-und 11 Partnerstaaten sowie internationale Organisatio-nen einschließlich des Internationalen Komitees vomRoten Kreuz und des Amts des Hohen Flüchtlingskom-misars der Vereinten Nationen nehmen an der Übung teil,mit der die Teilnehmer in Verfahren für friedensunterstüt-zende Operationen geschult werden.

2.-3. November Vertreter des ukrainischen Parlaments Werchowna Radaund der Nordatlantischen Versammlung treffen sich imNATO-Hauptquartier in Brüssel zu Gesprächen über dieZusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine.

9. November Treffen des Nordatlantikrats mit dem Politischen undSicherheitspolitischen Interimsausschuss der Europäi-schen Union.George Soros besucht die NATO zu Gesprächen mitNATO-Generalsekretär Lord Robertson über die möglicheZusammenarbeit bei der Stärkung der Demokratie inSüdosteuropa und Zentralasien.

10. November Jugoslawien wird als 55. Teilnehmerstaat in die Organisa-tion für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)aufgenommen.

11. November Parlamentswahlen in Bosnien und Herzegowina führen zuerheblichen Gewinnen für die nationalistischen Parteienaller drei ethnischen Gruppen.

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13. November Der in Marseille tagende Ministerrat der Westeuropäi-schen Union (WEU) trifft Entscheidungen zur Übertragungder operativen WEU-Funktionen auf die EuropäischeUnion und Regelungen für die noch verbleibenden Funk-tionen und Strukturen der WEU.

15.-17. November Der NATO-Militärausschuss besucht Bosnien und Herze-gowina sowie den Kosovo.

16. November Das ukrainische Parlament Werchowna Rada ratifiziertden Umfassenden Teststopp-Vertrag.

20. November Der bulgarische Ministerpräsident Iwan Kostow besuchtdie NATO.

21. November Anlässlich einer Beitragskonferenz in Brüssel sagen dieVerteidigungsminister der Europäischen Union und derPartnerländer erhebliche militärische Kräfte zu, um dasbei der Konferenz in Helsinki im Dezember 1999 verein-barte Leitziel zu erreichen, die EU in die Lage zu verset-zen, bis 2003 militärische Streitkräfte von bis zu 60.000Mann Stärke für Krisenbewältigungseinsätze bereitzustel-len.

22. November Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder bei derNATO.

24. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten MikulášDzurinda bei der NATO.

28. November Besuch der lettischen Präsidentin Vaira Vike-Freiberga beider NATO.Besuch des polnischen Präsidenten Aleksander Kwaśnie-wski bei der NATO.

29. November Erklärung von NATO-Generalsekretär Lord Robertsonzum Aufwallen von Gewalt im südlichen Serbien nahe derGrenze zum Kosovo.

5. Dezember Der auf Verteidigungsministerebene tagende StändigeGemeinsame NATO-Russland-Rat (NRR) betont seinEngagement für eine starke und stabile Partnerschaft zwi-schen der NATO und Russland mit dem Ziel der Verbes-serung der Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischenRaum. Der Rat erörtert ferner die Lage im ehemaligenJugoslawien, Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwi-schen Offizieren der NATO und Russlands im Rahmenvon SHAPE, die Zusammenarbeit zwischen der NATOund Russland im Rahmen von SFOR und KFOR, Mög-lichkeiten zur Ausweitung der künftigen Zusammenarbeitsowie die Eröffnung eines militärischen NATO-Verbin-dungsbüros in Moskau.

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6. Dezember NATO-Generalsekretär Lord Robertson gibt bekannt, dassGespräche zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwi-schen Griechenland und der Türkei zu einer Vereinbarungder beiden Länder geführt habe, einander militärischeÜbungen im Voraus anzuzeigen.

7. Dezember Gipfeltreffen der Europäischen Union in Nizza. Die EU-Staats- und Regierungschefs treiben Maßnahmen zurStärkung der europäischen Politik im Bereich Sicherheitund Verteidigung voran und treffen Regelungen für dieKonsultation und Zusammenarbeit zwischen NATO undEU.

Der Präsident der ehemaligen Jugoslawischen RepublikMazedonien*, Boris Trajkovski, besucht die NATO.

14. Dezember Die in Brüssel tagenden NATO-Verteidigungsminister prü-fen die nationalen Verteidigungspläne für 2001-2005 undbilligen einen auf die Anforderungen des künftigen Sicher-heitsumfelds abgestimmten Fünfjahres-Streitkräfteplan.Auch die neue Ministerrichtlinie, die den Rahmen für dieVerteidigungsplanung auf nationaler und auf NATO-Ebenebis zum Jahr 2008 bildet, wird verabschiedet.

George W. Bush wird nach der Entscheidung des Ober-sten Gerichtshofs zugunsten des republikanischen Präsi-dentschaftskandidaten zum gewählten Präsidenten derVereinigten Staaten ernannt.

Ministertagung der NATO-Ukraine-Kommission in Brüssel.Die Außenminister begrüßen die auf verschiedenenGebieten der Zusammenarbeit zwischen der NATO undder Ukraine erzielten Fortschritte und genehmigen einenehrgeizigen Arbeitsplan für 2001. Die Außenminister prü-fen den Stand der Zusammenarbeit auf dem Balkan, imRahmen der PfP, bei parlamentarischen Kontakten, imBereich der zivilen Notfallplanung, der Verteidigungsre-form und den Maßnahmen gegen die Verbreitung vonMassenvernichtungswaffen. Die Minister würdigen dieEntscheidung zur Stilllegung des Atomkraftwerks Tscher-nobyl.

15. Dezember Ministertreffen des EAPR. Die Außenminister prüfen dieLage im ehemaligen Jugoslawien und untersuchen wei-tere Aspekte der Zusammenarbeit einschließlich der künf-tigen Rolle des EAPR sowie des Beitrags zu regionalenKooperationsinitiativen. Der EAPR-Aktionsplan 2000 -2002 wird veröffentlicht.

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Ministertagung des Nordatlantikrats. Die Außenministerprüfen die erzielten Fortschritte für das gesamte Spektrumder Bündnisaktivitäten, unter anderem hinsichtlich desDialogs der NATO mit der Europäischen Union und derErarbeitung von Regelungen für die Zusammenarbeit zwi-schen NATO und EU im Rahmen der ESVI.Die NATO gibt einen Bericht über Optionen für vertrauens-und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM), Verifika-tion, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sowie Abrü-stung heraus.Ministertreffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Rus-sland-Rats. Die Außenminister prüfen die Lage im ehema-ligen Jugoslawien und begrüßen den friedlichen demokra-tischen Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien. DieMinister prüfen ferner die Fortschritte bei der Zusammen-arbeit zwischen der NATO und Russland hinsichtlich derGespräche über Strategie und Doktrin, Rüstungskontrolle,Proliferation, militärische Infrastruktur, Nuklearwaffen,Umschulung von Militärpersonal sowie des Such- undRettungswesens auf See.Die Außenminister führen einen Briefwechsel zur Einrich-tung des NATO-Informationsbüros in Moskau, das dasöffentliche Verständnis für die sich entwickelnden Bezie-hungen zwischen der NATO und Russland verbessernsoll.

2001

10. Januar Besuch des Außenministers der Bundesrepublik Jugosla-wien, Goran Svilanović, bei der NATO.Erklärung des Generalsekretärs zum Einsatz von Munitionmit abgereichertem Uran auf dem Balkan.

12. Januar Einrichtung eines Ad-hoc-Ausschusses der NATO fürabgereichertes Uran, der als Zentralstelle für die Weiter-gabe von Informationen und die Koordinierung dieserAngelegenheit fungiert.

18. Januar Die Befehlsgewalt für die KFOR-Truppen unter NATO-Führung wird vom Obersten Hauptquartier der AlliiertenMächte Europas (SHAPE) auf die Alliierten StreitkräfteEuropa Süd (AFSOUTH) mit Sitz in Neapel übertragen.

24. Januar Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten AdrianNastase bei der NATO.Ausschreibung eines internationalen Architekturwettbe-werbs für das neue NATO-Hauptquartier.

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Anlässlich einer Sitzung des Ständigen GemeinsamenNATO-Russland-Rats vereinbaren die Botschafter Schrittezur Umsetzung des NRR-Arbeitsprogramms für 2001.

25. Januar Ein humanitäres Hilfsprojekt der NATO und ihrer Partner-staaten unter der Leitung der NATO-Agentur für Material-erhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA) zur Unter-stützung Albaniens bei der Vernichtung desAntipersonenminen-Arsenals wird aufgenommen.

30. Januar Der ehemalige Sonderbeauftragte des Generalsekretärsder Vereinten Nationen im Kosovo, Bernard Kouchner,besucht die NATO.

31. Januar Besuch des litauischen Ministerpräsidenten Roland Pak-sas bei der NATO.

5. Februar Erstes Treffen des Nordatlantikrats und des Politischenund Sicherheitpolitischen EU-Ausschusses auf Botschaf-terebene im Rahmen der neuen ständigen NATO-/EU-Konsultationsmechanismen. Schwerpunkt der Gesprächesind die Beziehungen zwischen der NATO und der EUsowie der Beitrag beider Organisationen zur Krisenbewäl-tigung auf dem westlichen Balkan.

6. Februar Besuch des neuen Hohen Flüchtlingskommissars der VN,Ruud Lubbers, bei der NATO.

14.-16. Februar Vom NATO-Ausschuss für Verifikationskoordinierung aus-gerichtetes Jahresseminar zu Umsetzungsaspekten desKSE-Vertrags unter Beteiligung der Vertreter der 30 Unter-zeichnerstaaten.

15. Februar Der stellvertretende serbische Ministerpräsident NebojsaČović und der jugoslawische Außenminister Svilanovićunterrichten den Nordatlantikrat über die Initiative zurSuche nach einer friedlichen Lösung der Konflikte in Süd-serbien.

15.-21. Februar Die NATO hält eine jährliche Krisenbewältigungsübung(CMX 2001) ab, an der erstmals auch die 14 Mitgliedslän-der der Partnerschaft für den Frieden teilnehmen.

16. Februar Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, inder er den Angriff auf einen Bus nahe Podujevo im Kosovoverurteilt, bei dem serbische Zivilisten getötet oder verletztwurden.

18. Februar Erklärung des Generalsekretärs zur Verurteilung derEskalation der Gewalt in Südserbien.

18.-22. Februar Kräfte des Ständigen Einsatzverbands Atlantik der NATOführen in der Karibik eine Übung für humanitäre Hilfsaktio-

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nen durch und erproben die Fähigkeiten zur Bereitstellunghumanitärer Hilfe nach Tropenstürmen und Hurrikanen.

20. Februar Eröffnung des neuen NATO-Informationsbüros in Moskaudurch NATO-Generalsekretär Lord Robertson.

23. Februar Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, inder er die Bildung einer neuen, aus gemäßigten Parteienzusammengesetzten Regierung in Bosnien und Herzego-wina begrüßt.

26. Februar NATO und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarungüber die praktische Umsetzung des NATO-Ukraine-Pro-gramms zur Umschulung von freigesetztem oder freizu-setzendem Militärpersonal in der Ukraine für das Jahr2001.

27. Februar Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Außenministerunter Teilnahme des neuen US-Außenministers ColinPowell.Vertreter der VN, der EU, der OSZE, des UNHCR und derNATO treffen im Brüsseler NATO-Hauptquartier zuGesprächen über die wachsenden Spannungen imPreševo-Tal zusammen. Schwerpunkt der Gespräche istdie Koordinierung ihrer Bemühungen, zu einer Verringe-rung bewaffneter Zwischenfälle beizutragen und eine Aus-breitung der Gewalt in dieser Region zu verhindern.Der Nordatlantikrat bekräftigt seine Besorgnis angesichtsder Lage im südlichen Serbien und verurteilt die anhalten-den Gewaltakte.Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden veröffent-licht die NATO Einzelheiten der laufenden Planungen derNATO-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversor-gung (NAMSA) zur Unterstützung und Schulung derRegierung Moldaus bei der Vernichtung von Antipersonen-Landminen und sonstiger Munition.

28. Februar Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Verein-ten Nationen im Kosovo, Hans Haekkerup, besucht dieNATO.Der Ständige Gemeinsame NATO-Russland-Rat erörtertdie Entwicklungen in der Bundesrepublik Jugoslawiensowie die Zusammenarbeit zwischen NATO und Russlandim Kosovo (KFOR).NATO-Generalsekretär Lord Robertson gibt bekannt, dassdie NATO bereit ist, eine schrittweise und bedingte Redu-zierung der Sicherheitszone an der Grenze des Kosovodurchzuführen, und ernennt einen persönlichen Vertreter

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für die Region, der bei der Erarbeitung einer friedlichenLösung des Konflikts helfen soll.

2. März Der NATO-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, inder er die gewalttätigen Zwischenfälle im Grenzbereichder ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*verurteilt.

4. März Nach der Einigung zwischen der NATO und der jugoslawi-schen Regierung stoßen jugoslawische Truppen erstmalsseit ihrem Abzug aus dem Kosovo im Juni 1999 in dieSicherheitszone vor, die sich im Süden Serbiens in einerBreite von fünf Kilometern entlang der Grenze zumKosovo erstreckt.

5. März Besuch des bulgarischen Präsidenten Petar Stojanow beider NATO.

8. März Der Nordatlantikrat kündigt Maßnahmen im Hinblick aufSüdserbien und die ehemalige jugoslawische RepublikMazedonien* an, unter anderem eine schrittweise Verrin-gerung der Sicherheitszone.

9. März Besuch des Außenministers der ehemaligen jugoslawi-schen Republik Mazedonien*, Srgjan Kerim, bei derNATO.

13. März Die NATO begrüßt die Veröffentlichung des Berichts übermögliche Gesundheitsgefahren durch den Einsatz vonabgereichertem Uran im Kosovo im Rahmen des Umwelt-programms der Vereinten Nationen (UNEP).

19. März Der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina,Wolfgang Petritsch, besucht die NATO.

20.-29. März Bei einem von der NATO finanzierten Institut für weiter-führende Studien in Budapest untersuchen Experten wis-senschaftliche und technische Fragen im Zusammenhangmit der Umsetzung des Protokolls zum B-Waffen-Überein-kommen (BTWC).

21. März Der Nordatlantikrat billigt weitere Maßnahmen zur Verbes-serung der Stabilität im südlichen Balkan und zur Demon-stration seiner Unterstützung für die Regierung in Skopje.Dies beinhaltet unter anderem die Ernennung von Bot-schafter Hans-Jörg Eiff zum hochrangigen Zivilvertreterder NATO in Skopje.

Sitzung des Euro-Atlantische Partnerschaftsrats (EAPR).Die Botschafter verleihen ihrer Unterstützung für dieRegierung der ehemaligen jugoslawischen RepublikMazedonien* Ausdruck, verurteilen extremistische Gewalt

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und begrüßen Maßnahmen zur Erhöhung der Grenzsi-cherheit.Besuch von Jakob Kellenberger, dem Präsidenten desInternationalen Komitees vom Roten Kreuz, bei der NATO.

26. März NATO-Generalsekretär Lord Robertson und der HoheRepräsentant der Europäischen Union, Javier Solana,besuchen Skopje, um ihre Unterstützung für die Regie-rung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedo-nien* zu bekräftigen und auf Zurückhaltung im aktuellenKonflikt zu drängen.

28. März Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats. Die Botschafter erörtern die Lage auf dem Balkansowie die Zusammenarbeit zwischen der NATO undRussland in der KFOR und begrüßen internationaleAnstrengungen zur Vermeidung einer Eskalation der eth-nischen Spannungen in der Region.

29. März Erklärung des NATO-Generalsekretärs zu Mörserexplo-sionen in der Nähe von Krivenik im Kosovo, bei denenZivilpersonen getötet oder verletzt wurden.

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ABBILDUNGEN

Die zivile und militärische Struktur der NATO

Die wichtigsten NATO-Ausschüsse

Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft und Dialog

Internationaler Stab der NATO

Abteilungen des Internationalen Stabes

Die militärische Struktur der NATO

Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Europa

Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Atlantik

Der Internationale Militärstab

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DER NORDATLANTIKVERTRAGWashington DC, 4. April 1949

Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an dieZiele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch,mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben.

Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und dieZivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheitder Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten.

Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordat-lantischen Gebiet zu fördern.

Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsameVerteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereini-gen.

Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:

ARTIKEL 1

Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung derVereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind,auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, dieSicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren inter-nationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zuenthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.

ARTIKEL 2

Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freund-schaftlicher internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freienEinrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze her-beiführen, auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie dieVoraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Siewerden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zubeseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oderallen Parteien zu fördern.

ARTIKEL 3

Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteieneinzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegen-seitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegenbewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.

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ARTIKEL 4

Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einervon ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oderdie Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

ARTIKEL 5

Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine odermehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alleangesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaff-neten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung derVereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektivenSelbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden,Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und imZusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlichder Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um dieSicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenenGegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen.Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigenSchritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Friedenund die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

ARTIKEL 61

Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrereder Parteien jeder bewaffnete Angriff

• auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, aufdie algerischen Departements Frankreichs2, auf das Gebiet der Türkeioder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegendenInseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises desKrebses;

• auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wennsie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem andereneuropäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten desVertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeeroder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises desKrebses befinden.

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1 In der anlässlich des Beitritts Griechenlands und der Türkei durch Artikel 2 des Protokolls zumNordatlantikvertrag geänderten Fassung vom 22. Oktober 1951.

2 Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, dass die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betref-fend die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegen-standslos geworden sind.

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ARTIKEL 7

Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für dieParteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung erge-ben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsratsfür die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalenSicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.

ARTIKEL 8

Jede Partei erklärt, dass keine der internationalen Verpflichtungen, diegegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staatbestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht, und verpflichtetsich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung ein-zugehen.

ARTIKEL 9

Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertretenist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen.Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, dass er jederzeit schnell zusam-mentreten kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen,insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuss ein, derMaßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.

ARTIKEL 10

Die Parteien können durch einstimmige Entscheidung jeden andereneuropäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu för-dern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritteinladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seinerBeitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von AmerikaMitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten vonAmerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchenBeitrittsurkunde.

ARTIKEL 11

Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfas-sungsmäßigen Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durch-zuführen. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei derRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderenUnterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwi-schen den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald dieRatifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlichderjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande,des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten hinterlegt worden

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sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrerRatifikationsurkunden in Kraft.3

ARTIKEL 12

Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späterenZeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander bera-ten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, diedann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren,zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungengehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zurAufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalenSicherheit dienen.

ARTIKEL 13

Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei ausdem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung derVereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrich-tet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jederKündigungsmitteilung.

ARTIKEL 14

Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicherWeise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der VereinigtenStaaten von Amerika hinterlegt. Diese Regierung übermittelt den Regierungender anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften

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3 Der Nordatlantikvertrag trat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alleUnterzeichnerstaaten am 24. August 1949 in Kraft.

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