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18. Mai 2006 Kunden-Workshop „Barrierefreie Website“ Accessibility

18. Mai 2006 Kunden-Workshop Barrierefreie Website Accessibility

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18. Mai 2006

Kunden-Workshop „Barrierefreie Website“Accessibility

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Herzlich Willkommen! Workshop - Überblick

Was bedeutet „barrierefrei“? Sinn und Zweck; Accessibility

Welche Vorteile bringt die Einhaltung der internationalen Standards für Sie?

Demonstration der im CMS implementierten seven49.net WAI-Funktionalitäten:- Bildbeschreibung- Alternativtexte für Bilder- Keywords- Description

Die neue Version des Wysiwyg-Editors im CMS

Das neue seven49.net WAI-Template

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Was verbindet behinderte Internetbenutzer, ungeduldige und ungeübte User, Suchmaschinen sowie den Businessman mit einem mobilen Endgerät (Handy, Palm)?

Sie alle sind darauf angewiesen, Sie alle sind darauf angewiesen, dass die Websites optimal dass die Websites optimal programmiert und die Inhalte programmiert und die Inhalte auch unter erschwerten auch unter erschwerten Umständen „lesbar“ sind! Umständen „lesbar“ sind!

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„Google“ der grösste blinde User

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Technische (Hilfs-)Mittel, die Webinhalte „lesen“

Browser auf PC und Laptop

Handys

Suchmaschinen, resp. deren Roboter

Sprachausgabe-Software / Screen Reader

Braille-Schrift Ausgabegeräte

Roboter, die im Netz nach Informationen suchen

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„Barrierefreie Website“

Eine Website, 3 „Skins“…Eine Website, 3 „Skins“…

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Accessibility (barrierefrei)

Definition “Accessibilty”: “..is a general term used to describe the degree to which a system is usable by as many people as possible without modification. It is not to be confused with usability which is used to describe how easily a thing can be used by any type of user. One meaning of accessibility specifically focuses on people with disabilities and their use of assistive devices such as screen-reading web browsers.”(Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Web_accessibility)

Definition „Usability“: „The ease that users experience in navigating an interface, locating information, and obtaining knowledge over the Internet.” (Quelle: www.csus.edu/uccs/training/online/glossary.htm)

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Mögliche Barrieren im NetzBilder ohne Alternativtexte und/oder zusätzliche Beschreibung für Sehbehinderte

Zu schwache Farbkontraste beim Design (z.B. schwierig für Farbenblinde, sehschwache Personen)

Websites ohne konsequente Struktur (mit klar definierten Überschriftslevels) und ohne die Möglichkeit die Navigation zu „skippen“ um direkt zum Inhalt zu gelangen

„Versteckte“ Navigation; kleine Buttons, die exakt getroffen werden müssen (schwere Navigierbarkeit)

Inhalte, die ausschliesslich akkustisch wiedergegeben werden

Vermeintlich kreative Ideen (z.B. Navigation plötzlich unten, etc.)

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XXAufräumen mit Vorurteilen!

Vorurteil 1: „Damit tun wir etwas für eine Minderheit von sehbehinderten Internetusern“

Vorurteil 2: „Barrierefreie Websites sind teuer“

Vorurteil 3: „Barrierefreie Websites schränken die Designer in ihrer Kreativität ein"

Vorurteil 4: „Um die Barrierefreiheit sollen sich die Techniker kümmern“

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Internationale Standards

Welche gibt es?

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C), in diesem Rahmen die Web Accessibility Initiative (WAI).

Bei Erfüllung der Guidelines ist man berechtigt folgendes Zertifikat zu tragen:

Wobei zwischen drei Qualitätsstufen A – AAA unter-schieden wird.

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Ziele der StandardsDie internationalen Standards haben zum Ziel den Zugang zum Internet für alle Internetbenutzer zu gewährleisten und „ebenerdig“ zu gestalten. Das schweizerische BehiG erklärt die Regeln des World Wide Web Konsortiums für verbindlich.

Behindertengleichstellungsgesetz vom 13.12.2002 (BehiG, SR 151.3)Behindertengleichstellungsverordnung vom 19.11.2003 (BehiV, SR 151.31)

Rechtliche Aspekte

Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt nur für den Bund, was Behindertengerechtigkeit hinsichtlich der Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt nur für den Bund, was Behindertengerechtigkeit hinsichtlich der Angebote auf Internet im Einzelnen bedeutet (vgl. Art. 14 Abs. 2 BehiG und Art. 10 BehiV).Angebote auf Internet im Einzelnen bedeutet (vgl. Art. 14 Abs. 2 BehiG und Art. 10 BehiV).(…) Internetangebote müssen die Bedürfnisse verschiedener Behinderungsformen beachten:(…) Internetangebote müssen die Bedürfnisse verschiedener Behinderungsformen beachten:- Stark Sehbehinderte benötigen bestimmte Hilfsmittel, beispielsweise eine Software für die Umsetzung - Stark Sehbehinderte benötigen bestimmte Hilfsmittel, beispielsweise eine Software für die Umsetzung geschriebener in gesprochene Texte oder die Umsetzung in Brailleschrift; diese Umsetzung der geschriebener in gesprochene Texte oder die Umsetzung in Brailleschrift; diese Umsetzung der Informationen gelingt nur, wenn gewisse technische Voraussetzungen erfüllt sind.Informationen gelingt nur, wenn gewisse technische Voraussetzungen erfüllt sind.- Motorisch Behinderte können die Maus nur eingeschränkt oder gar nicht benützen. Es dürfen deshalb - Motorisch Behinderte können die Maus nur eingeschränkt oder gar nicht benützen. Es dürfen deshalb keine zu hohen Anforderungen an Navigierfähigkeit gestellt werden (z.B. kleine Kästchen).keine zu hohen Anforderungen an Navigierfähigkeit gestellt werden (z.B. kleine Kästchen).- Für Hörbehinderte ist dagegen wichtig, dass keine Informationen ausschliesslich akustisch erfolgen.- Für Hörbehinderte ist dagegen wichtig, dass keine Informationen ausschliesslich akustisch erfolgen.- Für geistig Behinderte schliesslich sollten die Strukturen möglichst einfach sein, keine Gedankensprünge - Für geistig Behinderte schliesslich sollten die Strukturen möglichst einfach sein, keine Gedankensprünge enthalten, nicht zu viel als bekannt voraussetzen. Die Texte sollten ein möglichst einfaches Vokabular enthalten, nicht zu viel als bekannt voraussetzen. Die Texte sollten ein möglichst einfaches Vokabular verwenden. (Quelle: http://www.access-for-all.ch/de/behig.html)verwenden. (Quelle: http://www.access-for-all.ch/de/behig.html)

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Wettbewerbsvorteile für Sie!

Ihr Webauftritt entspricht den neusten ergonomischen Erkenntnissen.

Ihr Webauftritt kann auch von (seh)behinderten, ungeübten und älteren Personen problemlos besucht werden.

Suchmaschinen sind „sehbehindert“, respektive „blind“! Ihr Webauftritt wird von Suchmaschinen optimal erkannt.

Ihre Webinhalte sind auch auf Handys und anderen portablen internetfähigen Endgeräten abrufbar.

Sie sind berechtigt die entsprechenden internationalen Zertifikate auf Ihrer Website aufzuführen.

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Machen Sie den ersten Schritt!

Bei Bildern: Fügen Sie unbedingt Alternativtexte und falls notwendig erweiterte Bildbeschreibungen ein.

Bei Texten: Validieren Sie Ihre Texte mit der neuen Generation des Wysiwyg-Editors

Bei neuen Inhalten: Setzen Sie immer sinnvolle Keywords und Descriptions

Damit eine Website barrierefrei ist, sind nicht nur technische Damit eine Website barrierefrei ist, sind nicht nur technische Voraussetzungen notwendig, sondern Ihre Mitarbeit ist ein wichtiger Voraussetzungen notwendig, sondern Ihre Mitarbeit ist ein wichtiger Bestandteil!Bestandteil!

Die neuen WAI-Funktionen im Die neuen WAI-Funktionen im CMS helfen Ihnen dabei!CMS helfen Ihnen dabei!

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!