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University of Zurich Zurich Open Repository and Archive Winterthurerstr. 190 CH-8057 Zurich http://www.zora.uzh.ch Year: 2008 Wider das Bankgeheimnis light Geiger, H Geiger, H. Wider das Bankgeheimnis light. In: Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online. Postprint available at: http://www.zora.uzh.ch Posted at the Zurich Open Repository and Archive, University of Zurich. http://www.zora.uzh.ch Originally published at: Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.

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University of ZurichZurich Open Repository and Archive

Winterthurerstr. 190

CH-8057 Zurich

http://www.zora.uzh.ch

Year: 2008

Wider das Bankgeheimnis light

Geiger, H

Geiger, H. Wider das Bankgeheimnis light. In: Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.Postprint available at:http://www.zora.uzh.ch

Posted at the Zurich Open Repository and Archive, University of Zurich.http://www.zora.uzh.ch

Originally published at:Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.

Geiger, H. Wider das Bankgeheimnis light. In: Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.Postprint available at:http://www.zora.uzh.ch

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Wider das Bankgeheimnis light - Wirtschaft - tagesanzeiger.ch http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmenkonjunktur/story/...

1 of 2 02.02.2009 15:10

Hans Geiger.

Zur Person

Hans Geiger war Professor für Bankwesen an

der Uni Zürich.

www.hansgeiger.ch

Wider das Bankgeheimnis light

Das Bankgeheimnis feiert nächstes Jahr seinen 75. Geburtstag. Höchste Zeit, den

Schutz der finanziellen Privatsphäre der Bankkunden endlich mit griffigen Sanktionen

zu versehen.

Die Maximalstrafe für die Verletzung des

Berufsgeheimnisses beträgt seit 1934 sechs Monate

Gefängnis - die maximale Busse 50'000 Franken. Die

Verletzung des Berufsgeheimnisses des Bankiers ist

demnach kein besonders schlimmes Vergehen, liegt es doch

sechsmal tiefer als für Hebammen. Per 1. Januar 2009 wird

das Strafmass für Organe und Angestellte von Banken

demjenigen für Geistliche, Rechtsanwälte, Notare,

Revisoren, Ärzte, Apotheker und eben Hebammen

angeglichen. Das ist ein erfreulicher Aspekt des neuen

Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag).

Für geldgierige Bankangestellte ist das Strafmass ein Klacks.

Bedenkt man, dass kürzlich ein krimineller Bankangestellter

von der deutschen Regierung für die Verletzung des

liechtensteinischen Bankgeheimnisses rund 7 Millionen

Franken kassiert hat, ist die Rechnung schnell gemacht. So,

wie die deutsche Regierung illegale Daten kaufen kann, kann das auch die Mafia. Vielleicht bezahlt sie

sogar noch mehr. Die Geschichte ist symptomatisch für eine beunruhigende Entwicklung.

Im Zeichen des Kampfes gegen das Böse

Die Privatsphäre der Menschen ist heute mehr denn je gefährdet. Das Interesse von Kriminellen,

Steuer- und anderen Behörden, Geheimdiensten, Firmen und Geschäftspartnern an unseren Daten

wächst. Das ist einerseits die Folge der Entwicklung der Informationstechnologien. Andererseits sind

viele Staaten emsig daran, im Zeichen des Kampfes gegen das Böse, insbesondere gegen

Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei, eine gewaltige Maschinerie zur totalen Überwachung

ihrer Bürger aufzubauen, und zwar nicht nur im finanziellen Bereich. Die jüngste Attacke betrifft den

grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Bei solchen Zahlungen wird neu neben Name und Adresse

des Auftraggebers auch dessen Kontonummer weitergegeben. Diese Informationen gehen im Ausland

an die Begünstigten, an Banken sowie an System- und Netzwerkbetreiber. Die Schweizer Banken

haben ihre Kunden Anfang Jahr informiert, dass ihre persönlichen Daten im

Auslandszahlungsverkehr nicht mehr durch das Bankgeheimnis geschützt sind.

Von Hans Geiger. Aktualisiert am 14.10.2008 11 Kommentare

WIRTSCHAFT

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Wider das Bankgeheimnis light - Wirtschaft - tagesanzeiger.ch http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmenkonjunktur/story/...

2 of 2 02.02.2009 15:10

Drastische Massnahmen flexibel abwandeln

Dass die Argumente Terrorismus und Geldwäscherei sachlich falsch sind, scheint niemanden zu

stören. Längst hat man sich an den Missbrauch dieser Argumente gewöhnt, nicht nur beim

Bankgeheimnis. Die Regierungen scheuen auch nicht davor zurück, ihre Argumente für drastische

Massnahmen flexibel abzuwandeln. Ein berühmtes Beispiel hierfür liefert Deutschland: Zur

Bekämpfung des Terrorismus wurden dort 2003 alle Banken verpflichtet, dem Staat die über 500

Millionen Stammdaten ihrer Kunden zentral zugänglich zu machen. Zwei Jahre später bekamen auch

die Steuer-, Arbeits- und Sozialämter Zugang zu den Konten- und Depotdaten. Nun ging es plötzlich

um die «Förderung der Steuerehrlichkeit». EU, OECD, USA und weitere Länder haben die

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und den «unfairen Steuerwettbewerb» zum Argument gegen

den Schutz der Privatsphäre und gegen das Bankgeheimnis erkoren.

Das Bild vom gläsernen Menschen ist zum bedrohlichen Symbol der modernen Gesellschaft

geworden. Der Bürger braucht deshalb zum Schutz seiner Privatsphäre auch ein starkes

Bankgeheimnis. Das neue Strafmass macht es stärker. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.10.2008, 13:21 Uhr

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