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University of ZurichZurich Open Repository and Archive
Winterthurerstr. 190
CH-8057 Zurich
http://www.zora.uzh.ch
Year: 2008
Wider das Bankgeheimnis light
Geiger, H
Geiger, H. Wider das Bankgeheimnis light. In: Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.Postprint available at:http://www.zora.uzh.ch
Posted at the Zurich Open Repository and Archive, University of Zurich.http://www.zora.uzh.ch
Originally published at:Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.
Geiger, H. Wider das Bankgeheimnis light. In: Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.Postprint available at:http://www.zora.uzh.ch
Posted at the Zurich Open Repository and Archive, University of Zurich.http://www.zora.uzh.ch
Originally published at:Tagesanzeiger, 14 October 2008, p.Online.
Wider das Bankgeheimnis light - Wirtschaft - tagesanzeiger.ch http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmenkonjunktur/story/...
1 of 2 02.02.2009 15:10
Hans Geiger.
Zur Person
Hans Geiger war Professor für Bankwesen an
der Uni Zürich.
www.hansgeiger.ch
Wider das Bankgeheimnis light
Das Bankgeheimnis feiert nächstes Jahr seinen 75. Geburtstag. Höchste Zeit, den
Schutz der finanziellen Privatsphäre der Bankkunden endlich mit griffigen Sanktionen
zu versehen.
Die Maximalstrafe für die Verletzung des
Berufsgeheimnisses beträgt seit 1934 sechs Monate
Gefängnis - die maximale Busse 50'000 Franken. Die
Verletzung des Berufsgeheimnisses des Bankiers ist
demnach kein besonders schlimmes Vergehen, liegt es doch
sechsmal tiefer als für Hebammen. Per 1. Januar 2009 wird
das Strafmass für Organe und Angestellte von Banken
demjenigen für Geistliche, Rechtsanwälte, Notare,
Revisoren, Ärzte, Apotheker und eben Hebammen
angeglichen. Das ist ein erfreulicher Aspekt des neuen
Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag).
Für geldgierige Bankangestellte ist das Strafmass ein Klacks.
Bedenkt man, dass kürzlich ein krimineller Bankangestellter
von der deutschen Regierung für die Verletzung des
liechtensteinischen Bankgeheimnisses rund 7 Millionen
Franken kassiert hat, ist die Rechnung schnell gemacht. So,
wie die deutsche Regierung illegale Daten kaufen kann, kann das auch die Mafia. Vielleicht bezahlt sie
sogar noch mehr. Die Geschichte ist symptomatisch für eine beunruhigende Entwicklung.
Im Zeichen des Kampfes gegen das Böse
Die Privatsphäre der Menschen ist heute mehr denn je gefährdet. Das Interesse von Kriminellen,
Steuer- und anderen Behörden, Geheimdiensten, Firmen und Geschäftspartnern an unseren Daten
wächst. Das ist einerseits die Folge der Entwicklung der Informationstechnologien. Andererseits sind
viele Staaten emsig daran, im Zeichen des Kampfes gegen das Böse, insbesondere gegen
Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei, eine gewaltige Maschinerie zur totalen Überwachung
ihrer Bürger aufzubauen, und zwar nicht nur im finanziellen Bereich. Die jüngste Attacke betrifft den
grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Bei solchen Zahlungen wird neu neben Name und Adresse
des Auftraggebers auch dessen Kontonummer weitergegeben. Diese Informationen gehen im Ausland
an die Begünstigten, an Banken sowie an System- und Netzwerkbetreiber. Die Schweizer Banken
haben ihre Kunden Anfang Jahr informiert, dass ihre persönlichen Daten im
Auslandszahlungsverkehr nicht mehr durch das Bankgeheimnis geschützt sind.
Von Hans Geiger. Aktualisiert am 14.10.2008 11 Kommentare
WIRTSCHAFT
Wider das Bankgeheimnis light - Wirtschaft - tagesanzeiger.ch http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmenkonjunktur/story/...
2 of 2 02.02.2009 15:10
Drastische Massnahmen flexibel abwandeln
Dass die Argumente Terrorismus und Geldwäscherei sachlich falsch sind, scheint niemanden zu
stören. Längst hat man sich an den Missbrauch dieser Argumente gewöhnt, nicht nur beim
Bankgeheimnis. Die Regierungen scheuen auch nicht davor zurück, ihre Argumente für drastische
Massnahmen flexibel abzuwandeln. Ein berühmtes Beispiel hierfür liefert Deutschland: Zur
Bekämpfung des Terrorismus wurden dort 2003 alle Banken verpflichtet, dem Staat die über 500
Millionen Stammdaten ihrer Kunden zentral zugänglich zu machen. Zwei Jahre später bekamen auch
die Steuer-, Arbeits- und Sozialämter Zugang zu den Konten- und Depotdaten. Nun ging es plötzlich
um die «Förderung der Steuerehrlichkeit». EU, OECD, USA und weitere Länder haben die
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und den «unfairen Steuerwettbewerb» zum Argument gegen
den Schutz der Privatsphäre und gegen das Bankgeheimnis erkoren.
Das Bild vom gläsernen Menschen ist zum bedrohlichen Symbol der modernen Gesellschaft
geworden. Der Bürger braucht deshalb zum Schutz seiner Privatsphäre auch ein starkes
Bankgeheimnis. Das neue Strafmass macht es stärker. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.10.2008, 13:21 Uhr
©
Tamedia AG